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der Stegen Chronik
Geschichte der Gemeinde Stegen
Dem Volke erzählt von Maximilian Walter, Bürgermeister in Stegen
Ehrentafel

Geschichtsquellen
Einleitung
Geschichtlicher Teil
•Aus alter Zeit

Hoheitsrechte und Leibeigenschaft
Stegen in alter und neuer Zeit. 

•Lokalgeschichtliches und Zusammensetzung der Gemeinde
Innere Einrichtungen; Wirtschafts- und Vermögensverhältnisse
Gemeindebeamte und Bedienstete
Stiftungen
Kirche und Schule
Güterbeschreibung und deren Inhaber Hauptort Stegen und Schloß Weyler Unterbirken Oberbirken Rechtenbach
•Allerlei Notizen
•Geld, Maß und Gewicht
•Wappenzeichen der einstigen Herren von Weyler
Anlagen
•Glossar zur Erklärung der Urkunden

Dingrodel über die Rechte zu Weyler, Yba und Stegen
Dingrodel über die Rechtenbacher Widumgüter
Gebot und Verbot zu Weyler
Abschrift einer alten Grenzbeschreibung
Vertrag zwischen Joppen von Reyschach zu Weyler und Hans und Claus Gebrüder
Stiftungsbrief der Capellen im Schloßhof zu Weyler
Zinsverschreibungen an der Pfründe zu Weyler
Verzeichnis der in Stegen von 1609 bis 1765 haupsächlich vorkommenden Geschlechter


Stegen in alter und neuer Zeit.

I ) Lokalgeschichtliches und Zusammensetzung der Gemeinde

Aus den früheren Kapiteln haben wir ersehen, daß schon zur Zeit der Kelten und Römer, also schon einige Jahrhunderte vor Christus, in allernächster Nähe unseres Orts eine Stadt mit dem Namen Tarodunum bestanden hat.

Herr Geistlicher Rat Gustenhofer sagt in seiner Chronik, daß das Schloß Weyler in seinem ursprünglichen Teil, wohl als Vorwerk der Festung Tarodunum angelegt worden sei. Nach derselben Chronik soll der Edle Trudbert schon ano 765 seine Besitzungen in der Mark Zartuna an das Kloster St. Gallen gegeben haben.

Wenn nun die oben erwähnten Angaben urkundlich auch nicht nachgewiesen werden können, so steht doch jedenfalls fest, daß das Schloß Weyler und mit demselben wohl auch einige andere Häuser recht alten Ursprungs sind. Urkundlich nachgewiesen ist unser Ort mit seinem Namen Stegen erstmals in einem Dingrodel vom Jahr 1510 - Anlage 2 -

Der Ortsname Stegen scheint in der ehemaligen Festung Tarodunum seine Ursprung zu haben. Herr Graf Philipp von Kageneck versicherte mir, daß in einer Urkunde vom 13. Jahrhundert, die nicht mehr aufgefunden werden konnte, von einem Häuserkomplex oberhalb der Stegen bei Tarodunum die Rede sei. Vor der Erbauung der neuen Kreisstraße von Stegen nach Kirchzarten waren nämlich die beiden Bäche Wagensteig- und Höllbach oberhalb ihres Zusammenflusses mit je einem Steg, die sogenannten Hohstege, von altersher überbrückt. Der erwähnte Häuserkomplex kann, da nur die sogenannten Hohstege in Frage kommen können, offenbar kein anderer gewesen sein als der jetzige Ort Stegen, den man damals wohl oberhalb der Stegen und später kurzer Hand Stegen nannte.

Nach einer Mitteilung des Generallandesarchivs Karlsruhe vom 15. Februar 1899 war Stegen ehemals im Besitz von St. Blasien, später der Snewelin von Weyler. Diese geschichtlichen und örtlichen Verhältnisse kommen auch in unserem Gemeindesiegel zum Ausdruck.

Gespaltener Schild: Rechts gold-grün-geteilt, Snewelin Links: ein rechtssteigender Hirsch (St.Blasien). Dieses Schild wurde vom Generallandesarchiv als das einzig geschichtlich richtige Gemeindesiegel in Vorschlag gebracht. Gemeindesiegel Stegen

Zu der unter der Herrschaft Weyler stehenden Gemeinde Stegen gehörte nach dem Dingrodel von 1510 auch das jetzige Unteribental, damals Yba genannt. Weiter gehörte zu der Gemeinde Stegen nach einer alten Grenzbeschreibung ohne Datum dem Schreib- und Sprachgebrauch aus dem 15. oder 16. Jahrhundert stammend sowie nach dem Inhalt verschiedener anderer Dokumente auch der Flecken Reckenberg welcher im Jahr 1890 durch Gemarkungsgrenzverlegung an die Gemeinde Eschbach abgetreten worden ist und hier nicht mehr weiter erwähnt wird. Nach einem Bericht des Dr. Ruf ist Ibental seit unfürdenklichen Zeiten und nach den vorliegenden alten und neueren Bereinen und Urkunden ein zu der Lehensherrschaft Weyler gehöriger wesentlicher Bestandteil und bildet mit dem Ort Stegen einen besonderen Bezirk. Die beiden Orte Stegen und Ibental hatten von jeher eigene Gemeindeverwaltungen mit eigenen Vögten, eigene Gemarkungen und eigene Contraktbücher und waren nur bezüglich der Kriegs-, Weg- und anderer Lasten eine gemeinschaftliche Gemeinde. Beide Orte wurden im Laufe des 18. und 19. Jahrhunderts verschiedene Male von einander getrennt und wieder vereinigt. Bei einer Neuregelung im Jahre 1764 sind die Vogteien Stegen und Ibental nur als eine Gemeinde behandelt worden. In einem Zeugnis von 1737 ist zu lesen, ehevor mit Stegen vereinbarte, nunmehr aber abgesöndert und für sich bestehende Gemeinde Ibental; hiernach müssen zu jener Zeit beide Gemeinden von einander getrennt aber bald darauf wieder vereinigt worden sein. Denn im Jahr 1793 beantragte Stegen, daß die Steuerlasten zwischen Stegen und Ibental besonders verteilt und neu geregelt werden sollen, worauf die Steuer für Stegen von 44 fl. 48 kr. auf 29 fl. 32 kr. gemindert wurde. In diesem Antrag glaubte Ibental Grund zu einem Antrag auf Trennung in 2 besondere Gemeinden zu erblicken, was der Vogtei Ibental, um sich allen ferneren Kriegslasten zu entziehen, sehr willkommen gewesen wäre. Unter dem Vorwand, Stegen hätte im Jahr 1793 eine Trennung in 2 Gemeinden beantragt, forderte die Gemeinde Ibental im Jahr 1804, als wieder kriegerische Zeiten eintraten, die Trennung der beiden Gemeinden, welchem Antrag mit Verfügung der damaligen Regierung vom 21. Februar 1805 stattgegeben wurde. Hierauf wurde Stegen bei der Regierung dahin vorstellig, die Gemeinde Ibental solle angehalten werden, wenigsten an den Kriegslasten und in Brandfällen anteilig zu sein; welches aber ebenfalls abgeschlagen wurde. Auf abermalige Vorstellung der Gemeinde Stegen wurde dann am 23. August 1806 die Wiedervereinigung der beiden Gemeinden verfügt. Gegen diesen Beschluß reichte die Gemeinde Ibental eine Rekursbeschwerde bei seiner königl. Hoheit dem Großherzog ein, welche aber abschlägig verbeschieden wurde. Erst im Jahre 1827 sind diese beiden Orte durch Ministerialerlaß vom 16. Februar 1827 in 2 von einander unabhängige Gemeinden getrennt worden.

Der historisch-statistisch-topographische Lexikon vom Großherzogtum Baden von Kolb Band I A-Z nennt Stegen ein kleines Dörfchen im Bezirksamt St. Peter, 2 Stunden von Freiburg im Kirchzartener Tal, eine Besitzung des Grafen von Kageneck. Hier befindet sich ein Schlösschen, Weiler genannt, welches einige Tagelöhner bewohnen. Zur Vogtei Stegen gehören Unteribental mit Lindenberg, die 12 Birscherhäuser, die 2 Nadelhöfe, 2 Höfe zu Rechtenbach, 672 Seelen.

Zu der Gemeinde Stegen gehören in neuerer Zeit auch die Nebenorte Rechtenbach, Unter- und Oberbirken. Der Nebenort Rechtenbach ist, wie auch der Hauptort Stegen, sehr alt. Ob nun auch die eingangs erwähnten Urvölker wie die Alpinen, die Kelten, die Römer usw. diesen Ortsteil der alten Wildnis abgerungen und den Boden urbar gemacht haben, wissen wir nicht.

Rechtenbach tritt zum erstenmal unter der Herrschaft des Klosters St. Peter in die Erscheinung.

Bekanntlich wurde das Kloster St. Peter im Jahre 1093 von Herzog Berthold dem II. von Zähringen gegründet. In Laufe der Zeit schenkten nun die Herzoge von Zähringen dem Kloster verschiedene Rechte und Güter, unter diesen auch das kleine Rechtenbach. Durch diese Schenkungen wurde das Kloster Grundherr und reich begütert. Infolge dessen hatte das Kloster eine Menge der Rechte, wie solche eingangs dieser Chronik schon erwähnt sind.

Die Vogtei Rechtenbach stand im 14. Jahrhundert unter dem Schutzrecht der Grafen von Freiburg. Dieselben achteten das Schutzrecht aber so gering, daß sie die Zähringische Stiftung für aufgesammelte Schulden verpfändeten.

Rechtenbach war eine eigene Vogtei. Die Ernennung des Untervogts, welcher ein Bauer war, stand dem Kastvogt zu. Diese Ernennung hatte mit Wissen und Willen des Abtes und der Bauern zu erfolgen. Der Maier in Rechtenbach war stets ein eigener Mann. Wollte ein eigener Mann fortziehen, mußte der Herr ihn geleiten und schützen bis mitten auf den Rhein oder mitten auf den Schwarzwald.

Die Bauern von Rechtenbach waren dem Kloster drittelverpflichtet. Die Fallschuldigkeit war auch auf die freien Leute ausgedehnt; als Entgeld für Nutzung des Waidgangs und Beholzung des Klosterwaldes - Dingrodel über die Rechtenbacher Widemgüter Anlage 3 -

Nach der Geschichte des Oberrheins -Zeitschrift- von Gothein, hat der Bauernkrieg und der dreißigjährige Krieg in diesem wie auch in den übrigen Ortsteilen einen großen Umschwung in den Lebens- und Familienverhältnissen hervorgerufen; verschiedene Höfe wurden wüst gelegt und mancher Besitzwechsel in den Familien hat stattgefunden. So waren zum Beispiel im 15. Jahrhundert in Rechtenbach 11 Höfe und später nur noch 7. Der jetzige Gerber, Fußenthomas und Rumishof, sollen in jener Zeit in einem Hof vereinigt gewesen sein.

Im Jahr 1459 beschwerte sich der Vogt von Rechtenbach, ein Snewelin von Wiesneck, daß etliche Lehengüter wüst und öde seien und lägen unverliehen da, so daß weder ihm sein Vogtsrecht noch dem Abt sein Zins würde. Er verlange, daß entweder das Gottshaus diese Güter und das ganze Tal zu seinen Handen nehme, dasselbe besetze und ihm die gebührenden Steuern verbürge oder daß ihm Dasselbe zu tun überlasse in welchem Fall er dann den Bodenzins geben wolle. Man einigte sich auf den zweiten Vorschlag, der Junker solle in demselben Tal die Lehen und Güter alle zu seinen Handen nehmen, sie ganz besetzen und entsetzen nach seinem Willen und besseren Nutz.

Eine Pap. Cop. im Generallandesarchiv zu Karlsruhe: Stegen - Rechtenbach lautet:

1699 Oktober 31, Freiburg. Die vorderöstreichische Regierung zu Freiburg fordert vom Abt von St. Peter nähere Nachrichten über sein von Östreich zu Lehen rührendes Gericht und Vogtssteuer zu Rechtenbach und erhält die Antwort, daß laut Aufzeichnung von 1663 die Vogtssteuer von altem her denen von Wiesneck versetzet worden, deren Nachkommen sind jewelten die von Landeck zu Crothingen, welche succediert Herr Hans Reinhard Freiherr von Pfirdt, Bingen und Crotzingen dieser hat die Vogtssteuer und Hühner auf ewig wiederzukaufen geben dem Kloster St. Peter.

Nach dem historisch, statistisch, topographischen Lexikon vom Großherzogtum Baden von Kolb Band I A-Z ist das Kloster St. Peter, welches die Herrschaftsrechte über Rechtenbach hatte, nebst vielen Plünderungen seit seiner Stiftung 5 mal abgebrannt und zwar:

im ersten Wintermonat 1238; 
im Jahr 1432, wobei auch der Kirchenschatz ein Raub der Flammen wurde; auch das wertvolle Archiv ist mitzerstört worden;
Ferner am 14. August 1644, wobei eine kostbare Sammlung und verschiedene Documente verbrannten.
Weiter brannte im Jahr 1678 das Kloster samt allen umliegenden Gebäuden ab; Die Zeit des fünften Brandes ist nirgends angeben.
Am 6. Juni 1899 ist bereits das ganze Dorf St. Peter abgebrannt, wobei die wertvolle Klosterkirche und die ehemalige Kloster-, jetzt Priesterseminargebäude, von den Flammen verschont blieben.

Bei den obengenannten Bränden sind vermutlich auch viele wichtige Urkunden über Rechtenbach verloren gegangen.

Der obenbezeichnete Lexikon berichtet weiter: Rechtenbach zerstörte Höfe mit neuen Häusern, 10 Familien und 69 Einwohnern im Bezirksamt St. Peter und der Pfarrei Kirchzarten, 2 Höfe gehören dem Grafen von Kageneck.

Im Laufe der Zeit, man weiß nicht wann, sind nun die Herrschaftsrechte über das obere Rechtenbach wieder an das Kloster St. Peter, jene über den nachmaligen Bläsihof an die Herrschaft von Weyler gekommen, während die über den Hansmüllerhof, damals Tifelsgut genannt, der Herrschaft von Wiesneck verblieben; und so kam es, daß der Hansmüllerhof bis zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts in die Gemeinde Wiesneck gehörte, während der unter der Herrschaft Weyler stehende Bläsihof in die Gemeinde Stegen und das unter klösterlicher Herrschaft stehende obere Rechtenbach in die Gemeinde Eschbach gehörte. Im Jahr 1838 kam alsdann auch der Hansmüllerhof an die Gemeinde Eschbach.

Die sogenannten Mönchmatten und das Rechtenbacher Almend gehörten dem Kloster eigentümlich an. Ältere Leute erzählten oft, daß in der Mitte dieser Matten eine Scheune gestanden habe, wo das Kloster das Futter von diesen Matten untergebracht hatte und im Herbste das Vieh des Klosters herunter auf diese Waide getrieben worden sei. Diese 12 Jeuchert Mönchmatten wurden im Jahr 1806 für 3000 fl. verkauft.

Die Nebenorte Unter- und Oberbirken wurden erst zu Ende des siebzehnten und Anfang des achtzehnten Jahrhunderts auf herrschaftlichem Boden erbaut, mit Ausnahme des Nadelhofs und der hierzu gehörigen 3 kleineren Güter, welche schon im Mittelalter als Bestandteil von Stegen aufgeführt sind.

Wie bereits oben schon erwähnt, wurden die großen Waldflächen namentlich auf der Ebene und insbesondere auch die der Gräfl. Güter allmählich ausgestockt und urbar gemacht. Und so war es naturnotwendig im Interesse der Grundherrschaft gelegen, das ausgestockte Gelände zu besiedeln, um das urbar gemachte Feld an den Mann oder besser gesagt an das Geld zu bringen. Zu diesem Zweck gestattete der Grundherr, welcher die Gerechtsame hatte, den Häuserbau zu gestatten, verschiedenen kleineren Leuten, Häuser auf herrschaftlichem Boden zu erstellen, wofür die Häuserbesitzer einen kleinen jährlichen Bodenzins zu entrichten hatten. Auf diese Weise sind an den äußeren Enden der herrschaftlichen Güter verschiedene kleinere Anwesen, insbesondere die Orte Unter- und Oberbirken, entstanden. Eine der letzten derartigen Bauten war das Mattenweberhäusle in Unterbirken. Diese Bauangelegenheit liefert auch den Beweis für die bereits erwähnten und noch folgenden Behauptungen und Annahmen.

Graf Heinrich von Kageneck gestattete nämlich dem Weber Andreas Andris, ein Haus zu bauen. Die Gemeinde Zarten legte hiegegen Berufung ein mit der Begründung, die Einwohner von Unterbirken hätten kein Wasser und trieben deshalb ihr Vieh über das Zartener Almend, welches ein Eichwald war, zum Tränken. Unterbirken hatte nämlich zu jener Zeit nur einen Kallbrunnen, welchen die Grundherrschaft graben ließ, der aber öfters kein Wasser hatte. Und es entspann sich hierwegen ein großer Prozeß zwischen Graf Hch. v. Kageneck und der Gemeinde Zarten. In diesem Prozeß sagte der Graf v. Kageneck in einem Schreiben vom 27. August 1789, daß das Wildfeldausstocken ein uraltes Lehensystem sei und er habe seit mehreren Jahren Handwerker, besonders Weber daselbst aufgenommen, es befinde sich eine kleine Kolonie dererlei Leute in dem sogenannten obern und niedern Birken, die daselbst all ihr ehrlich Durchkommen finden. Er glaubte, daß er diese Anstalt nach höherer Willensbestimmung befördere. Talvogt Dr. Schwarz in Kirchzarten und die Gemeinde Zarten, welche gegen diesen Hausbau protestierten, waren anderer Meinung. Dieselben äußerten sich in ihren Berichten vom Jahr 1789 und 1790 folgendermaßen: Die Herrschaft zu Weyler habe durch Gestattung der Heirat Leute angelockt und sie auf einem Platze ein Häuslein bauen lassen, wo Ihnen die Natur selbst Feuer und Wasser untersagt hat. Graf von Kageneck lasse aus Eigennutz Leute ansiedeln und gestatte ihnen, Häuser zu bauen, um daselbst von seinen öden unkultivierten Feldern einen hohen Bodenzins und ein jährliches Hintersassengeld zu beziehen. Aus diesen Motiven sind wohl im Laufe der Zeit die beiden Orte Unter- und Oberbirken entstanden und zwar das erstere am südlichen und das letztere am östlichen Ende der herrschaftlichen Güter, wobei wohl die letztgenannten Gründe überwiegend gewesen sein dürften.

Der Prozeß ging zu Gunsten Kagenecks aus, es wurde ihm aber bedeutet, ohne höhere Genehmigung keine solchen Häuser mehr bauen zu lassen. Dieses dürfte wohl auch der Grund sein, daß der Ort Unterbirken nur 7 Häuser zählt.

Bei einem Augenschein in diesem Prozeß wirkten im Jahre 1789 in Stegen mit: Martin Mäder, Vogt, Andreas Fehr, Johann Zähringer, Andreas Willmann und Jakob Heizler, Förster.

Nach dem Obengesagten bestand der Ort Stegen ursprünglich nur in den Weylerischen Gütern und den dieser Herrschaft unterstehenden Lehen in Stegen mit Nadelhof und Reckenberg ohne Rechtenbach. Später, etwa im Mittelalter, kam hierzu noch ein kleiner Teil vom unteren Rechtenbach der nachmalige Bläsihof. Diese Güter bildeten bis zum Jahr 1890 die Gemeinde Stegen.

Eine etwas schwer verständliche Grenzbeschreibung ohne Datum, dem Schrift- und Sprachgebrauch nach zu schließen aus dem 15. oder 16. Jahrhundert stammend, - siehe Anlage 5 - beweist, daß die Gemarkungsgrenzen damals bereits dieselben waren wie solche die Gemarkung bis zum Jahr 1890 umzogen haben.

Nach einem Brief von 1354 war ein langer Zank zwischen den Freiburgern und den Herren von Weyler über den Begriff Spitzenberg, von welchem aus die Grenze auf die Ebene hinabging. Die Freiburger hielten den äußeren Kopf, auf welchem ehemals das Weyler’sche Hohgericht stand, für den Spitzberg. Während die Herren von Weyler in dem höchsten spitzen Bergrücken - Laubisköpfle - den Spitzenberg erblickten. Die erstere Ansicht griff durch und die Grenze ging somit über den niederen Bergrücken - Galgenbühl - hinunter bis zu dem Acker unten an dem Heerweg, welcher Acker infolge des langen Zankes den Namen Zankacker erhielt.

Anläßlich der Katastervermessung wurde alsdann im Jahr 1890/91 auch das obere Rechtenbach und der Hansmüllerhof mit etwa 48 ha 86 ar Ackerland, 37 ha 57 ar Wiesen, 59 ha 68 ar Waidfeld und 50 ha Wald der Gemeinde Stegen zugeteilt. Dagegen ging der Zinken Reckenberg und einige Grundstücke der sogenannte Niedenberg mit etwa 7 ha 79 ar Acker, 7 ha 70 ar Wiesen, 1 ha 05 ar Waidfeld und 1 ha 52 ar Wald durch Grenzverlegung an die Gemeinde Eschbach über.

Für die bei dieser Grenzverlegung der Gemeinde Stegen mehr zugefallenen Gebietsteile wurde vereinbart, daß die Gemeinde Stegen alljährlich 273 Mark Entschädigung für entstandene Steuerkapitalien an die Gemeinde Eschbach zu zahlen hatte. Diese Entschädigungspflicht wurde im Jahr 1908 für 7000 M abgelöst.

Eine Güterbeschreibung mit Lageplan über die unter der ehemaligen Weyler’schen Herrschaft gestandenen Güter vom Jahr 1788 aus einem bei der Gräfl. v. Kageneck’schen Grundherrschaft vorhandenen Orginal befindet sich in Abschrift und Kopie im hiesigen Gemeindearchiv. Danach waren zu jener Zeit außer den grundherrlichen und der auf herrschaftlichen Boden stehenden Güter vorhanden: 27 größere und kleinere Lehengüter mit 3 Jauchert Hofplätze, 6 Jauchert Garten, 3 Jauchert Kernfeld, 224 Jauchert Acker, 123 Jauchert Matten, 77 Jauchert Brandfeld und 44 Jauchert Wald. An grundherrlichen Gütern waren, wie eingangs schon erwähnt, zu Anfang des vorigen Jahrhunderts vorhanden: 88 Jauchert Acker, 30 Jauchert ausgestocktes Feld, 86 Jauchert Matten und 320 Jauchert Wald.

Vor der Zuteilung des oberen Rechtenbachs 1890/91 zählte die Gemeinde 50 bewohnbare Häuser mit den dazu gehörigen Neben- und Ökonomiegebäuden, darunter ein Schulhaus und 2 Wirtshäuser und eine Schloßkapelle. An Grundstücken waren vorhanden: 158 ha 74 ar Ackerland, 86 ha 54 ar Wiesen, 97 ar Waide und 104 ha 76 ar Wald.

In neuerer Zeit beherbergt die Gemeinde in 55 Wohnhäusern mit Neben- und Ökonomiegebäuden 62 Familien mit zusammen 385 Einwohnern, 3 Wirtshäuser sorgen für die leiblichen, 1 Schulhaus und eine Schloßkapelle für die geistigen Bedürfnisse der Bewohner Stegens.

Die Gemarkung hat einen Flächeninhalt von 548 Hektar 08 ar 69 qm mit 27 Gewannen und 148 Grundstücken in folgenden Kulturarten:

Hofreite 7 ha 16 ar 29 qm
Hausgärten 5 ha 39 ar 56 qm
Gartenland 8 ha 45 ar 92 qm
Ackerland 186 ha 96 ar 58 qm
Wiesen und Grasland  120 ha 52 ar 36 qm
Waiden  69 ha 78 ar 56  qm
Holzlagerplatz 3 ar 32  qm
Wald 144 ha 24ar 60 qm
Ödungen, öde Raine und Sumpf  29 ar 53  qm
Land- und Kreisstraßen, Gemeinde- Feldwege 9 ha 24 ar 89  qm
Eschbach, Mühlbach und Gräben 97 ar 18 qm

Stegen grenzt im Osten vor der Gemarkungsgrenzverlegung 1890/91 an Eschbach und nach derselben an Unteribental, im Süden an Brug und Zarten, im Westen an Zarten und Wittental und in Norden an Eschbach.