Kirche und Schule
a) Kirchen - Verhältnisse
Wie wir schon in den ersten Abschnitten gehört haben, wurden unsere Vorfahren in der Zeit von 500-800 nach Christus zum Christentum bekehrt. Was die hl. Glaubensboten in jener Zeit gesät haben, wurde später durch die von ihnen gegründeten Klöster mit ihren Geistlichen und Mönchen als Lehrer des Christentums sorgfältig gepflegt und vermehrt.
Der letzte Abt Ingnazius Speckle vom Kloster St.Peter behauptete nach der Chronik des Geistlichen Rats Gustenhofer von Eschbach, es sei die Kapelle zu Weiler aller Wahrscheinlichkeit nach das erste christliche Gebäude und Weyler der Pfarrsitz für das ganze Tal gewesen. Dann erst sei die Kirchzartner Kirche gebaut und die Pfarrei dorthin verlegt worden. Nach den Neujahrsblättern der bad. historischen Kommission, die Anfänge des Christentums und der Kirche in Baden von Josef Sauer, Seite 102, wird schon um das Jahr 816 nach Christus eine zum Kloster St.Gallen gehörige Kirche zu Kirchzarten erwähnt, von welcher Kirche aus die ganze Umgegend pastoriert wurde. Nach den Tauf-, Ehe- und Totenbüchern der Pfarrei Kirchzarten vom Jahr 1609 f.f. -frühere Urkunden sind nicht vorhanden- gehörte das ganze Tal einschließlich der jetzigen Pfarreien Buchenbach, Ebnet, Eschbach, Hofsgrund, Kappel und Oberried, mithin auch der Ort Stegen, zur katholischen Pfarrei Kirchzarten. Bei Neugründung der Pfarrei Eschbach etwa 1786 wurde der Hauptort Stegen jener neugegründeten Pfarrei zugeteilt, während die Nebenorte Unterbirken, Oberbirken und Rechtenbach bis auf den heutigen Tag bei der Pfarrei Kirchzarten verblieben.
Kapelle zu Weyler
Wie bereits eingangs erwähnt, befindet sich bei dem Schloß Weyler von altersher eine Kapelle, welche von Abt Speckle in St.Peter als das erste christliche Gebäude unserer Gegend bezeichnet wurde, Dieselbe war ursprünglich von einem Friedhof zur Beerdigung von Leichen umgeben. Beim Aufgraben der Kapellenumgebung fand man wiederholt menschliche Gebeine.
Der Bau war von Uranfang an in gotischem Stile gehalten. Der Chor der Kapelle ist der älteste Teil derselben. Am jetzigen Torbogen findet man Nuten und Türgloben des ehemaligen Tors. Eine Fenstersimse trägt die Jahreszahl 1504. Der Reiterturm, welcher früher viel höher war, befand sich über dem alten Türsturz. Die Haupttüre war ehemals auf der Weiberseite. Bei der Restauration und dem Neubau des Weylers durch Graf Philipp von Kageneck 1841/1843 wurde auch die Kapelle restauriert. Um auf den Kapellenspeicher und zum Glockenturm zu gelangen, ist ein Anbau hinter dem Chor mit einer Stiege hergestellt; dagegen aber die Empore abgebrochen worden. Die Glasmalereien im Jahr 1843 kosteten 650 Gulden. Dieselben tragen folgende Inschriften:
1) Reichsgraf Philipp von Kageneck, geb. zu Freiburg, den 2.
August 1788, verehelicht am 29. September 1819 zu Osthausen im
Unterelsaß mit Wilhelmine Freiin von Zorn Bulach geb. zu
Straßburg, den 24. August 1792
Kinder aus dieser Ehe entsprossen:
Franziska Ferdenande geb. zu Bleichheim, den 13. Februar 1821;
Anna Ernstine geb. zu Bleichheim, den 11. Juni 1822;
Eleonore Karoline geb. zu Bleichheim, den 1. August 1825;
Benedikt Philipp Maximilian geb. zu Freiburg im Breisgau, den
12. Juni 1828. 
2) Stephan von Kageneck blieb in der Schlacht zu Sembach den 9. Juli 1386; mit Bild.
Chorfenster: Alles zur größeren Ehre Gottes und anderseitig Gott beschütze diesen Weyler.
Linksseitig:
1) Die Restaurationen und Neubau dieses Weilers begannen 1841, wurden vollendet 1843 unter dem Grafen Philipp von Kageneck und der Leitung des herrschaftlichen Schaffners Mathias Heizler von Stegen.
2) Arbogast von Kageneck führt in der Schlacht zu Dornach die Fahne der Stadt Straßburg und fällt tapfer verteidigend am 22. Juli 1499; mit Bild.
Im Jahr 1894 ließ Graf Philipp von Kageneck die Kapelle wiederum mit einem Kostenaufwand von 10000 Mark restaurieren. Der Anbau hinter dem Hochaltar wurde zu einer kleinen Sakrestei umgebaut und im hinteren Teil des Langhauses eine Empore errichtet. Mit dieser Änderung erhielt die Kapelle 3 altdeutsche Altäre, sogenannte Flügelaltäre und neue Stühle.
Die Kapellenglocke trägt im oberen Kranze die Inschrift: Herr Johann Friedrich Frei-Herr von Kageneckh 1731, und im unteren Kranze: Lorenz Schwarz Vogt Kirchpfleger und Martin Meder. Zu beiden Seiten der Glocke sind Heiligenbilder aufgegossen; wovon das eine den Schutzpatron der Kapelle den hl. Sebastianus darstellt. Etwa Mitte der 1870er Jahre ließ Graf Max von Kageneck zwei weitere Glocken eine kleinere und eine größere in dem Kapellenturm anbringen. Diese beiden Glocken wurden zufolge höherer Anordnung im Jahr 1917 zu Kriegszwecken heruntergenommen und abgeliefert. Die bisherige ältere Glocke wurde wegen ihrem historischen Wert in der Kapelle belassen. Im Jahr 1861 erhielt die Kapelle eine Turmuhr für 300 Gulden. Schreiner Schlegel fertigte das Gehäuse für 30 Gulden.
Auf der rechten Seite vor den Stühlen befindet sich seit 1919 eine Gedenktafel aus Bronze in die Wand eingemauert mit folgender Inschrift: Dem Ehrenden Andenken des Reichsgrafen Philipp von Kageneck Grundherr des Großherzogtums Baden, Leutnant im Regt. Großherzog von Sachsen No. 94 (5 Thüringisches) geb. zu Schloß Pfaffendorf Unter-Franken den 1. Februar 1891 und seiner Väter Wert.
Gefallen in Verteidigung seines geliebten Vaterlandes zu Sachserben, Kreis Gerdauen, Ostpreußen am 9. September 1914. Seine irdischen Überreste sind auf dem Schlachtfelde bestattet. R.I.P.
Auf der anderen Seite befindet sich ein in Öl gemaltes altdeutsches Bild des hl. Sebastianus aus dem sechzehnten Jahrhundert stammend. Im Hintergrund dieses Bildes ist das ehemalige Schloß Weyler, die Schloßkapelle und die frühere Burg Wiesneck zu erblicken. Nach einem Erlaß vom 6. Juni 1893 ist die Kapelle Eigentum der Gräfl. v. Kageneckschen Grundherrschaft, welche auch baupflichtig ist.
Der Pfarrgeistliche zu Eschbach sowie die Einwohnerschaft zu Stegen sind berechtigt, in der Kapelle Gottesdienst zu halten bzw. demselben anzuwohnen. Die zum Gottesdienst notwendigen Gerätschaften stellt der Kapellenfond.
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b) Schul-Verhältnisse
Nach den eingangs gemachten Aufführungen ist kein Buchstabe der Schrift unserer Urväter an uns überkommen. Wir wissen nicht, ob sie gelesen oder geschrieben haben. Das Wesen wahrer Menschenbildung konnte im vorchristlichen Altertum nicht zur Geltung gelangen. Man verkannte damals meistens das oberste und idealste Ziel des Menschen, die Erziehung und Bildung. Erst mit der Einführung des Christentums 500-800 n. Christus begann auch das Volksschulwesen allmählich, jedoch nur in ganz beschränktem und notdürftigen Umfang Gestalt anzunehmen. Wie die ersten Glaubensboten, begannen alsdann auch ihre Nachfolger, die Geistlichen, das Volk in den Glaubenswahrheiten zu unterrichten. Sie wendeten sich aber hauptsächlich nur an Erwachsene. Der Unterricht der Jugend verblieb den Eltern; insbesondere war die Mutter dazu berufen, ihren Kindern den frommen Sinn, die Liebe zum Heilande, überhaupt alle religiösen Tugenden einzupflanzen. Sobald aber nun die Kinder den frommen Sinn zu erfassen vermochten und zum Empfang der hl. Sakramente herangereift waren, mußte notwendigerweise auch auf ihre religiöse Unterweisung Bedacht genommen werden. Die Unterweisung der Kinder beschränkte sich aber bloß auf die Katechismusübungen in der Kirche. So waren die Dorfschulen zuerst kirchliche Hilfsanstalten mit überwiegend kirchlicher Aufgabe, von kirchlichen Organen besorgt, geleitet und unterhalten. Der Katechismus ist eigentlich der geschichtliche Ausgangspunkt unseres Volksschulunterrichts. Da es sich aber bald als unausführbar herausstellte, durch die Geistlichen den ganzen Katechismus-Unterricht erteilen zu lassen, zumal wenn mehrere Ortschaften zu einer Pfarrei vereinigt waren, so wiesen die Kirchenordnungen schon frühe den Küstner (Mesner) an, den Pfarrer in dem Katechismusunterricht zu unterstützen, weshalb niemand als Mesner angestellt wurde, der nicht diesen Unterricht zu erteilen im Stande wäre. So wurde das Amt des Mesners zum Katechetenamt. Damit war der Weg zur Begründung des Volksschulwesens gebahnt. Die Notwendigkeit von Schulen, um lesen zu lernen, wurde besonders durch den Erstkommunionunterricht bedingt. Zu einem genügenden Unterricht reichte das bloße Vorsprechen aber nicht aus, man mußte der Jugend das Buch in die Hand geben, sie mußte lesen lernen. Diese Dorfküster hatten nun die Aufgabe, zum besseren Verständnis des Katechismus die Kinder auch lesen und schließlich auch schreiben zu lehren.
Später übernahmen alsdann auch andere intelligente Leute, meistens ortseingesessene Handwerker die Unterrichtung der Kinder im Nebenberuf und lernten dieselben notdürftig lesen, schreiben und rechnen. Die Entlohnung dieser Lehrer, ehemals Schulmeister genannt, bestand lediglich in einem von den Eltern der Kinder zu entrichtenden Schulgeld. Den Unterricht erteilten sie meistens in ihrem eigenen Hause.
Erst Ende des achtzehnten und zu Anfang des neunzehnten Jahrhunderts erkannte auch endlich die Regierung den großen Wert der Bildung und Erziehung der heranwachsenden Jugend. Sie ordnete den Schulzwang an und sorgte für die Heranbildung und Anstellung besonders ausgebildeter Lehrer sowie für die Erbauung von besonderen Schulhäusern.
In Jahr 1788 wurde die Gemeinde Stegen angehalten, eine eigene Schule zu errichten und wurden derselben auch Rechtenbach und Wittental zugeteilt. Die Kinder von Rechtenbach sind aber größtenteils noch etwa 20 Jahre lang zur Schule nach Ibental geschickt worden.
Durch diese behördliche Anordnung ist das Volksschulwesen allmählich in die jetzige Formen herübergeleitet worden.
Schulhäuser
Wie bereits oben erwähnt, wurde früher der Schulunterricht meistens von ortseingesessenen Handwerkern in deren eigenen Häusern erteilt.
Nach den Akten des Generallandesarchivs in Karlsruhe wurde um das Jahr 1788 in einem Haus neben Rechtenbach Schule gehalten. Dieses Haus ist im folgenden Jahre verbrannt, worauf die Schule ins Kagenecksche Schlößle zu Weyler verlegt wurde, wo in einem Zimmer des II. Stockes auf der nördlichen Seite bis zum Jahre 1814 Schule gehalten wurde.
Im Jahre 1814 kaufte Johann Janz, Zimmermann und Spannmeister aus Birchen, einen Teil des damals herrschaftlichen Hauses nördlich der Straße mit dem Wirtschaftsschild zur Krone und richtete in der unteren Stube um einen jährlichen Mietzins von 12 Gulden eine Trivial-Schule für Stegen ein.
Im Jahre 1834 kaufte die Gemeinde das ehemalige Mattenwerberhäusle, bestehend in einem zweistöckigen Wohnhaus mit Scheuer, Stallung und Schweineställen, nachdem dessen Besitzer Joseph Andris in Vermögensverfall geraten war für 1940 Gulden. Zu diesem Kaufpreis hatten folgende zum hiesigen Schulverband gehörigen Ausmärker beizutragen:
| 1) Josef Wölfle von Eschbach | 5 fl. 42 1/2 kr. | 
| 2) Josef Zimmermann von Wiesneck | 77 fl. 17 1/2 kr. | 
| 3) Mathias Volk von Wiesneck | 75 fl. 7 1/2 kr. | 
| 4) Jakob Gremelspacher von Eschbach | 112 fl. 20 1/2 kr. | 
| 5) Martin Tritschler von Eschbach | 56 fl. 30 1/2 kr. | 
| 6) Christoph Gassenschmidt von Eschbach | 49 fl. 19 kr | 
| 7) Andreas Gremelspacher von Eschbach | 39 fl. 16 1/2 kr. | 
| 8) Georg Tritschler von Eschbach | 101 fl. 31 1/2 kr | 
Wegen der Beitagspflicht der beiden Wiesnecker Hofbesitzer entspann sich ein Streit, worauf dieselben die Zahlung der Beiträge selbst übernahmen, während die übrigen Beiträge von der Gemeinde Eschbach übernommen wurden.
Die Schule wurde alsdann in das neu erkaufte Haus verlegt. Die Baubeschaffenheit und die feuchte sumpfige Lage wurden nach kurzer Zeit von der damaligen Kreisregierung beanstandet, und die Gemeinde wurde zur Erbauung eines neuen Schulhauses aufgefordert. Für einen solchen Neubau waren 3 Plätze in Aussicht genommen und zwar; ins Thomasbauren Garten, ins Grundhansenbauren Garten und in den Nadeln. Die beiden ersteren fand man zu nahe am Weg und Bach und der letztere nicht in der Mitte des Orts gelegen. Das Schulhaus wurde nun zur Versteigerung ausgeschrieben, fand aber keinen Liebhaber, worauf die Gemeinde die Sistierung der Aufforderung zu einem Neubau beantragte. Nachdem nun der damalige Lehrer Maier, die Oberschulinspektion, die Bezirksschulinspektion und die Bauinspektion das Gebäude für nicht so feucht erklärten, wurde die amtliche Auflage zur Erbauung eines neuen Schulhauses zurückgenommen. In dem damaligen Schulzimmer wurden auch die Ratsangelegenheiten erledigt und die Registratur aufbewahrt, während die Gemeindeversammlungen usw. im Hirschen-Wirtshaus abgehalten wurden. Diese Art der Verwendung des Schulzimmers wurde behördlicherseits wiederholt beanstandet. Außerdem erwiesen sich die Lehrerwohnungen, welche nur zwei Zimmer und eine Kammer im Dach hatten, sowie das vorhandene Schulzimmer als zu klein. Demzufolge wurde im Jahr 1875 auf Veranlassung der Schulbehörde ein völliger Um- und Erweiterungsbau des Schulhauses mit Einbauung eines Ratszimmers, Archivs und Arrestlokals im östlichen Teil des Hauses beschlossen. Am 26. Januar 1876 wurde diese Bauveränderung mit einem Kostenanschlag von 6920 M. an Lorenz Janz, Zimmermeister in Kirchzarten vergeben und im Jahr 1876/77 ausgeführt. Die Maurerarbeiten wurden von Maurermeister Xaver Weber in Buchenbach, die Zimmerarbeiten von Lorenz Janz in Kirchzarten und die Schreinerarbeiten teilweise von Josef Rebmann hier ausgeführt. Das bisherige Schulzimmer wurde zu einem Ratszimmer umgebaut und im II. Stock eine Lehrerwohnung mit 5 Zimmern und einer Küche eingerichtet. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 7394.17 M. Zur Bestreitung derselben wurden beim Schul- und Armenfond hier ein Kapitel in Höhe von 5240 M. aufgenommen. Zu diesem Schulhausneubau erhielt die Gemeinde einen Staatsbeitrag von 1500 M. bewilligt.
| Aus dem Gesamtaufwand mit | 7394.17 M. | 
| entfielen auf den Rathausbau | 706.12 M. | 
| Restkosten für den Schulhausbau | 6688.05 M. | 
Diese Kosten verteilten sich folgendermaßen:
| a) Staatsbeitrag | 1500.00 M. | |
| b) Gemeinde Stegen mit 326 Einwohnern: | ||
| 1) auf den Grafen von Kageneck, welcher vom Genuß des Staatsbeitrags durch Regierungsbeschluß ausgeschlossen war 2256.18 M. | ||
| 2) auf die übrigen Steuerzahler 1858.92 M. | 4115.10 M. | |
| c) auf die Gemeinde Eschbach für die Höfe in Rechtenbach, welche zum hiesigen Schulverband gehörten mit 85 Einwohnern | 1072.95 M. | |
| 6688.05 M. | 
Die Gemeinde Eschbach bestritt ihre Zahlungspflicht und wollte nur einen Beitrag von 150 M. bezahlen. Der Bezirksrat entschied mit Entscheidung vom 26. Juni 1879 zu Gunsten der Gemeinde Stegen und verurteilte die Gemeinde Eschbach zur Zahlung von 1072.95 M., worauf die Gemeinde Eschbach Berufung bei dem Gr. Verwaltungsgerichtshof einlegte. Dieser entschied am 30. Dezember 1879, daß die Gemeinde Eschbach zu den Schulbaukosten in Stegen 629 M. zu zahlen habe.
Im Jahre 1909 wurde auf der nördlichen Seite des Schul- und Rathauses eine Waschküche mit einem Kostenaufwand von 557.29 M. angebaut und im Jahr 1913 der baufällig gewordene Abortanbau durch einen Abortumbau mit einem Pissoir, einem Knaben- und zwei Mädchenaborten für etwa 1300 M. ersetzt.
Im Jahre 1893 wurde das hiesige Schulhaus an die Wasserleitung der Gräfl. v. Kageneckschen Grundherrschaft angeschlossen, wofür die Gemeinde einen Wasserzins von jährlich 20 M. an die Grundherrschaft zu zahlen hat.
Die elektrische Beleuchtungsanlage ist wie in den Privatgebäuden im Jahr 1916 mit einem Kostenaufwand von 600 M. eingerichtet und im Jahr 1917 in Betrieb genommen worden.
Schulgüter
Mit dem Ankauf des Schulhauses erwarb die Gemeinde im Jahr 1834 auch die zu diesem Haus gehörige Wiese und Hausgarten Lgb. No. 97 mit zus. 20 ar 22qm, wovon 1 ar 1qm zu Hausgarten und später 2 ar 87 qm zu einem Turnplatz verwendet worden sind. Der östlich dem Schulhause gelegenen Hausgarten wurde, weil er sich als zu klein erwiesen hat und der Umfassungszaun defekt geworden war, im Jahre 1919 westlich des Schulhauses auf den früheren Turnplatz verlegt.
Die Kosten der Neueinfriedung beliefen sich auf etwa 930 M.
Im Jahre 1860 erwarb die Gemeinde vom Hirschenhof im Gewann Hausacker und Hausgürten das Grundstück Lgb. No. 8 mit 36 ar 28 qm Ackerland für 525 Gulden und widmete diesen dem Schuldienst.
Der Hausgarten stand alle Zeit in unentgeltlicher Benützung des Lehrers. Die Schulwiese hatte lange Jahre hindurch der jeweilige Hauptlehrer als Besoldungsanteil für Reinigen des Schulzimmers mit einem Nutzungsanschlag von jährlich 22 M. in Benützung, bis Lehrer Ruch auf diesen Ertrag infolge andersweitiger Regelung der Schulreinigung im Jahr 1911 verzichtete, worauf diese Wiese von der Gemeinde für jährlich 28 M., später 25 M. verpachtet worden ist. Vom Jahr 1919 an steht diese Wiese in Benützung des Hauptlehrers Konrad Müller. Der Acker war lange Zeit hindurch als Besoldungsanteil in Benützung des jeweiligen Lehrers. Später verzichteten die Lehrer auf dessen Nutzung, worauf derselbe von der Gemeinde für jährlich 20 Gulden verpachtet wurde. Hauptlehrer Hess nahm den Acker für jährlich 9 fl. 46 kr. in Pacht bis zu der Zeit, wo der Ertrag desselben mit 3% des Steueranschlags auf seinen Gehalt angerechnet wurde. Hauptlehrer Stassen ist vom 1. Mai 1892 an sowie die folgenden Lehrer vom Genuß dieses Ackers zurückgetreten, worauf die Gemeinde denselben zuerst für jährlich 34 M. und später für 40 M. verpachtete. Vom 23. Oktober 1919 an steht dieser Acker für jährlich 40 M. wieder in Benützung des Hauptlehrers Müller.
Lehrer an der hiesigen Schule
Wie wir bereits eingangs dieses Abschnitts gesehen haben, waren die ersten Volksschullehrer die Geistlichen. Als die ersten weltlichen Lehrer für unsere Gemeindeschule sind in früherer Zeit größtenteils die Mesner bestellt worden. Wo solche nicht vorhanden waren, übernahmen andere geeignete Leute, insbesondere intelligente Handwerker die Schulung der Jugend und lehrten diese wenigstens notdürftig lesen, schreiben und rechnen.
Das Familienbuch der Pfarrei Eschbach nennt als ersten Lehrer in Stegen Johann Georg Baader, geb. am 23. April 1733, gestorben am 3. August 1802. Er wohnte in dem damals zweistöckigen Schloß, wo er in einem Zimmer auf der nördlichen Seite des II. Stockes den Unterricht erteilte. Auf ihn folgte im Jahr 1791 Josef Gehr, ein Sohn des Webers Josef Gehr aus Höfen, geb. 1760; er verehelichte sich 1790 mit der Witwe des ano 1784 verstorbene Johann Zimmermann von Stegen und wurde dadurch Eigentümer des sogenannten Schreinerhäusle, jetzt Jägerandreashof. Im Jahr 1791 als Schullehrer in Stegen angestellt, erhält er den Unterricht dazu vom Kageneckschen Herrn Hofmeister Meyer, wird geprüft und bekam das Zeugnis von Herrn Schulkommissan Lukas Gran, Pfarrer in Ebnet, am 15. Juni 1805 und wurde am 27. August 1806 von der bad. Regierung bestätigt. Er besorgte den Dienst bis Ostern 1833, erhielt im Jahr 1832 für seine 40 jährige Dienstleistung eine Pension von 50 Gulden und starb 1843.
Als Entgeld für die Unterrichtserteilung erhielten die ersten Lehrer lediglich das von den Eltern der Kinder zu entrichtende Schulgeld. Im übrigen waren sie auf ihr Handwerk und auf die Mildtätigkeit der Ortseinwohner angewiesen. Erst Anfang der 1830er Jahre erhielt der Lehrer von der Gemeinde neben dem Schulgeld und freier Wohnung einen Jahresgehalt von 114 Gulden. Die Regierung des Oberrheinkreises schrieb in einer Verfügung vom 20. Mai 1834 betreffs Gehaltsregelung der Lehrer folgenden Satz: "Ach wir sind der Ansicht, daß eine Familie mit 114 Gulden nicht leben kann, ohne sieben unfreiwillige Fasttage zu halten."
Im Jahr 1833/34 hatte die Gemeinde keinen Lehrer. Beim
Ausschreiben hatte sich nur ein 20 jähriger Kandidat gemeldet,
welcher nicht angestellt wurde. Die zur Pfarrei Eschbach
gehörigen Schüler mußten in dieser Zeit nach Eschbach, die
übrigen nach Zarten in die Schule. Lehrer Ildephons Andre hatte
vom 1. Oktober 1835 bis 6. Juni 1836 die hiesige Schulstelle bei
einem Gehalt von 114 Gulden inne. Vom 6. Juni bis 24. September
1836 besorgte Lehrer B. Osswald von Attental die hiesige Schule.
Auf diesen folgte am 23. September 1836 Lehrer Benedikt Gensle.
Derselbe bezog neben dem Schulgeld und freier Wohnung einen
Gehalt von 140 Gulden, zu welchem Gehalt die Gemeinde einen
Staatsbeitrag von 21 fl. 25 kr. erhielt. Am 26. Mai 1841
übernahm Lehrer Jakob Mayer die hiesige Schule und bezog von
1845 an einen Gehalt von 175 Gulden. Vom 1. Juni bis 15. August
1847 versah Lehrer Amend den Schuldienst hier.
Lehrer Franz Wagner trat am 15. August 1847 den hiesigen
Schuldienst an.
Am 15. Mai 1851 wurde Lehrer Moritz Bär in deterius als
Schulverwalter hierher versetzt und genoß zu jener Zeit hier
wenig Vertrauen. Er wurde am 15. Februar 1857 bei den sogenannten
Hohstegen tot aufgefunden. Deutliche Spuren führten auf die
Vermutung, daß er erschlagen wurde. Die fama berichtete, der
Lehrer von Attental habe ihn erschlagen, weil er ihm seine
Tochter zur Ehe verweigerte. Schulverwalter Schleinzer übernahm
die hiesige Schule am 15. März 1857. Auf diesen folgte am 23.
Oktober 1857 Hauptlehrer Jakob Stemmer. Er bezog von 1859 an
einen Gehalt von 200 Gulden und vom 1. Januar 1868 an einen
solchen von 350 Gulden nebst dem zu erhebenden Schulgeld und
freier Wohnung. Hauptlehrer Stemmer war von 1867 an kränklich und starb am 5. Dezember
1870. Während der Krankheitszeit wurde die Schule zeitweise von
Nachbarslehrern mitversehen und im Jahr 1869 durch den
Hilfslehrer Wenzelin Geiger getätigt. Auf Ableben Stemmers wurde
die hiesige Schule von dem Schulverwalter Himmelstein in Burg bis
14. April 1871 mitversehen. Schulverwalter Lorenz Hess von
Kenzingen übernahm die hiesige Schule am 23. April 1871 und
wurde am 28. Dezember 1871 als Hauptlehrer an derselben ernannt.
Vom 1. Januar 1874 an bezog er neben Schulgeld und freier Wohnung
einen Gehalt von 455 fl. = 780 M. aus der Gemeindekasse. Er starb
als Witwer zu Stegen am 19. September 1886 und liegt in Eschbach
begraben. Auf ihn folgte Schulverwalter Leo Sink von Sasbach am
Kaiserstuhl, ein Sonderling, vom 19. September 1886 bis 24.
Oktober 1887. Am 24. Oktober 1887 übernahm Hauptlehrer Josef
Stassen die hiesige Schule. Eine unheilbare Krankheit zwang den
noch jungen Hauptlehrer von seinem Berufe zurückzutreten.
Daraufhin wurde am 1. Mai 1892 der Unterlehrer Karl Ruch von
Prechtal, gebürtig aus Ehrenstetten, als Hilfslehrer an die
hiesige Schule versetzt. Sein Fleiß, seine Tüchtigkeit und
Freundlichkeit gegen jedermann machten diesen jungen Lehrer
allerorts beliebt, so daß sich sowohl die Gemeinde wie Herr Graf
Franz von Kageneck und der damalige Pfarrer Gustenhofer von
Eschbach an die vorgesetzte Behörden wandten, um diesen Lehrer
als Hauptlehrer für die hiesige Schule zu erhalten. Die Gesuche
fanden den gewünschten Erfolg. Die etatmäßige Stelle eines
Hauptlehrers wurde auf 1. Juni 1893 dem Schulverwalter Karl Ruch
übertragen. Über 26 Jahre wirkte Herr Ruch mit musterhaftem
Fleiß, Geschicklichkeit und Liebe zu den Kindern an der hiesigen
Schule sehr segensreich. Zum Zeichen des Dankes stiftete die
Gemeinde diesem Lehrer zu 25 jährigen Ortsjubiläum eine schöne
Standuhr mit Widmung. Die Schulverhältnisse seiner eigenen
Kinder veranlaßten ihn, die hiesige Schulstelle aufzugeben. Er
wurde auf sein Ansuchen zum 1. Mai 1918 nach Krozingen versetzt.
Vom 1. Mai bis 4. November 1918 wurde die hiesige Schule von dem
Schulverwalter Josef Gangwisch aus Offnadingen, einem
Kriegsinvaliden, versehen. Am 3. November 1918 hat der
vorgenannte Hauptlehrer Ruch in dem jetzigen Hauptlehrer Konrad
Müller von Forchheim, gebürtig aus Ballenberg Amt Boxberg einen
würdigen Nachfolger gefunden. Derselbe ist seit dem 4. November
1918 ebenso wie Herr Ruch mit mustergültigem Fleiß und großer
Geschicklichkeit an der Bildung und Erziehung unserer Jugend
tätig. 
Industrielehrerinnen
Als Industrie- bzw. Handarbeitslehrerinnen waren an der hiesigen Schule tätig:
| Frau Lehrer Gensle von 1836/1839 für jährlich | 10 Gulden | 
| Frau Lehrer Mayer von 1841/1942 für jährlich | 10 Gulden | 
| Zäzilia Wagner vom 15. August 1847 für jährlich | 10 Gulden | 
| Magdalena Bär vom 15. Februar 1857 für jährlich | 10 Gulden | 
| Marie Anne Mäder vom 22. März 1858 für jährlich | 10 Gulden | 
| Johanna Fehr vom Jahr 1868 an für jährlich | 10 Gulden | 
Rosina Eckmann übernahm im Jahr 1876 den
Handarbeitsunterricht bei einem Gehalt von jährlich 17 M. 14
Pf., welcher später auf 60 M. und bei 4 ständigem Unterricht
auf jährlich 80 M. erhöht wurde. Frida Lorenz aus Kirchzarten war im Winterhalbjahr 1918/19 bei
einem Gehalt von 80 M. und einem und einem Weggeld von 1 M. 50 Pf. für jeden
Gang an der hiesigen Schule als Industrielehrerin tätig.
Frau Maria Anna Gabler von Eschbach hat in
den Winterhalbjahren 1919/1921 die Erteilung dieses Unterrichts bei einem Gehalt
von 160 M. und 1 M. 50 Pf. Weggebühren übernommen