Stiftungen

a) Weltliche Stiftungen

1) Armenfond

Bis zum 1. Januar 1900 war der Armenfond mit dem hiesigen Schulfond in einer gemeinschaftlichen Stiftung vereinigt mit der Bezeichnung - Schul- und Armen -fond-.

Christian Tritschler von Stegen stiftete am 10 November 1824 in den Schulfond 50 Gulden, welche am 18. Dezember 1831 mit Zins und Normalgulden auf 70 Gulden erhöht wurden. = 120 M.00 Pf  
Wegen Nichtannahme der Bürgermeisterwahlen mußten in den Fond Beiträge bezahlen:
Martin Walter.................. 50 Gulden
Georg Rombach............. 50 Gulden
Mathias Eckmann.......... 25 Gulden
125 Gulden = 214M.29 Pf
Laut Teilzettel vom 23. März 1848 stiftete Johann Begelspacher von Stegen nach ¤ 3 seines Testaments in den Schul- und Armenfond 250 Gulden 428M.57 Pf. Nach diesem Teilzettel soll der Bruder des vorigen Stifters, Josef Begelspacher, von seinem Erbteil mit 1231 fl. 43 kr. lebenslänglich den Zins Nutznießung haben. Sollte er aber in Not und Armut geraten, so hat er das Kapital zu gebrauchen. Im Falle er aber Leibeserben hat, so ist es sein Eigentum. Kommt von beiden Fällen keiner vor, so geht nach dem Tod des Josef Begelspacher das Eigentumsrecht an diesem Kapital auf den Schul- und armenfond unbelastet über. Nach gerichtlichem Vergleich vom 3. Januar 1852 verzichtete Josef Begelspacher auf seine Ansprüche an dem "Johann Begelspacher’schen Armenfond" und begnügte sich mit einer Abfindungssumme von 484 fl., wonach dem Fond ein Rest von 747 fl. 43 kr. verblieb. = 1281 M. 80 Pf  
Gemäß Bescheid der Gr.Kreisregierung vom 12. Juli 1853 ist diese Stiftung mit dem Schul- und Armenfond vereinigt worden. Freifräulein von Brandenstein, gestorben am 9. Mai 1876, schenkte laut Urkunde vom 13. April 1858, um den letzten Willen ihres verstorbenen Bruders, Freiherr Wilhelm von Brandenstein, zu vollziehen, dem Armenfond Stegen auf unwiderrufliche Art und zu Eigentum ein Kapital von 4000 fl. = 6857 M. 14 Pf. Nach Artikel 2a der Urkunde müssen jedes Jahr in der Pfarrkirche zu Eschbach zwei hl. Messen gelesen werden und für jede dieser hl. Messen sind dem Priester 24 Kreuzer auszuzahlen Übertrag = 2044 M. 66 Pf
Laut Erlaß Gr. Ministeriums des Inneren vom 15. November 1882 wurden dem Kirchenfond Eschbach als Deckungskapital 223 M. 42 Pf. ausgeschieden, so daß letzterer Fond in Zukunft die Kosten der kirchlichen Verrichtungen, welche die Stifterin Freiin Sophie von Brandenstein bedungen, zu bestreiten hat; somit Rest für den Armenfond 6633 M. 72 Pf.
Graf Max von Kageneck schenkte unterm 4. August
1856 dem Fond 33 fl
= 56 M. 57 Pf.
Gesamt-Stiftung..........8734 M. 95 Pf
Vermehrt wird der Fond durch die seit 1855 eingeführten Beiträge von neuangehenden Bürgern. Mit Erlaß des Gr. Oberschulrats vom 18. Februar 1898 wurde angeordnet, das Vermögen des Schulfonds von jenem des Armenfonds auszuscheiden. Demzufolge wurden laut Verteilungsberechnung vom 8. Januar 1898 von vorstehendem Stiftungsvermögen für den örtlichen Schulfond ausgeschieden 1050 M. 60 Pf.
Rest-Stiftungskapital des Armenfonds 7684 M. 35 Pf.
Die Grundstockkapitalien dieses Fonds haben sich bis Ende 1917 infolge Ertragsüberschüssen auf erhöht. 10056 M. 66 Pf.

Die Erträgnisse der Stiftungskapitalien des Christian Tritschler und Johann Begelspacher sind zu ewigen Zeiten dem Willen der Stifter entsprechend für arme Schulkinder von Ober-Unterbirken und Stegen zur Anschaffung ihrer Schulbedürfnisse und zur Unterstützung sonstiger Armen zu verwenden. Das Erträgnis von den Beiträgen wegen Nichtannahme der Bürgermeisterwahlen ist für die Armen der politischen Gemeinde zu verwenden. Nachdem nun das Vermögen des Schulfonds von jenem des Armenfonds ausgeschieden ist, sind die Erträgnisse dieser Stiftung lediglich zur Unterstützung von Armen zu verwenden.

Von der Brandenstein’schen Stiftung ist nach Artikel 2b und 5 der Stiftungsurkunde der Zins an presthafte kränkliche Arme und an Hausarme von Stegen, Unter- und Oberbirken und Rechtenbach auszuzahlen. 
Die Verteilung hat der jeweilige Pfarrer von Eschbach und der Gemeinderat von Stegen zu besorgen.
Nach einem Gemeindebeschluß vom 23. April 1878 werden sämtliche Armenunterstützungen auf die Gemeindekasse übernommen, wogegen der Armenfond alljährlich 300 Mark, sofern die Armenunterstützungen diesen Betrag
erreichen, an die Gemeindekasse abzuliefern hat.

Verwaltungsbehörde des Fond ist der Gemeinderat.

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2) Pfarrer Brogle’scher Armenfond

Durch Testament vom 25. September 1821 stiftete der in Eschbach verstorbene Pfarrer Brogle für die Armen in Eschbach und Stegen 400 Gulden  =  685 M. 71 Pf.
Auf Antrag der damaligen Stiftungsvorstände von Eschbach und Stegen vom 5. August 1842 wurde mit Genehmigung der ehemaligen Regierung des Oberrheinkreises vom 30. August 1842 der bis Georgi d.i. 23 April 1842 gemeinschaftlich verwaltete Armenfond getrennt; dessen Vermögen im Betrag von 941 fl. 31 kr. unter den beiden Gemeinden Eschbach und Stegen nach Verhältnis der Seelenzahlen verteilt, wobei auf die Gemeinde Stegen zur Errichtung eines eigenen "Pfarrer Brogle’schen Armenfonds" die Summe von 251 fl. 31 kr entfallen ist. = 431 M. 17. Pf.
Die Grundstockkapitalien haben sich durch Ertragüberschüsse bis Ende 1917 auf erhöht. 1100 M. 70 Pf.  

Die Stiftungserträgnisse sollen zur Hälfte zur Anschaffung nötiger Kleidungsstücke für die ärmsten Schulkinder bei Anfang der Winterschule und zur Hälfte zur Unterstützung armer Dienstboten verwendet werden, welche alters- und krankheithalber zum Dienen unfähig, entweder aus der Pfarrei gebürtig sind oder doch wenigsten 10 Jahre in derselben gedient haben und vom Pfarrer und der Gemeindebehörde das Zeugnis eines christlichen unbescholtenen Wandels haben. Dabei sollen vorzüglich bedacht werden solche Dienstboten, die im Dienst nicht jedes Jahr wechseln, sondern mehrere Jahre im nämlichen Dienst gestanden sind.

Ausgeschlossen von der Teilnahme dieser Stiftung sind jene Weibspersonen oder sogenannte Eigenbrödlerinnen, welche noch dienstfähig wären, aber sich durch Verbrechen oder schlechte Aufführung zum Dienen unfähig gemacht haben.

Diejenigen Kinder oder Dienstboten, welche eine solche Unterstützung zuteil wird, sollen verpflichtet sein, bei den für den seligen Stifter in der Pfarrkirche zu veranstaltenden Jahresgedächtnissen, wenn es ihnen alters- oder krankheitshalber möglich ist, gegenwärtig zu sein.

Verwaltungsrat des Fonds ist der Gemeinderat.

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3) Schulfond

Mit Erlaß Gr. Oberschulrats vom 18. Februar 1893 ist das auf 1. Januar 1900 sich ergebende Vermögen des Schulfonds von dem gemeinschaftlichen Schul- und Armenfonds auszuscheiden und von diesem Zeitpunkt ab als örtlicher Schulfond in besondere Verwaltung durch den Gemeinderat als Ortsschulbehörde zu nehmen.

Nach einer Berechnung vom 8. Januar 1898 wurde im Einverständnis Gr. Verwaltungshofes mit Erlaß vom 8. Februar 1898 dem Schulfond zugewiesen.

1) Von einer Stiftung des Christian Tritschler in Stegen vom 10. November 1824 im Betrag von 50 Gulden, welcher Betrag am 18. Dezember 1831 mit Zins und Normalgulden auf 70 fl. = 120 M. erhöht wurde, die Hälfte mit 60 M.00Pf.

2) Von den Beiträgen des Martin Walter, Georg Rombach und Mathias Eckmann wegen Nichtannahme der Bürgermeisterwahlen im Gesamtbetrage von 125 fl. oder 214 M. 29 P. die Hälfte mit

107 M. 14 Pf.
3) Von einer Stiftung des Johann Begelspacher in Stegen lt. Teilzettel vom 23. März 1848 im Betrag von 250 fl. = 428 M. 57 Pf. die Hälfte mit 214 M. 28 Pf.
4) Von einer Stiftung ebendesselben nach dem gleichen Teilzettel in Höhe von 747 fl. 43 kr. = 1281 M. 80 Pf. die Hälfte mit 640 M. 90 Pf.
5) Von einer Schenkung des Grafen Max von Kageneck vom 4. August 1856 in Höhe von 33 fl. = 56 M. 57 Pf. die Hälfte mit 28 M. 28 Pf.
6) Die Schul- und Christenlehrstrafen vom Jahr 1840 bis 1. Januar 1897 wurden ganz dem Schulfond zugewiesen mit 245 M. 23 Pf.
7) Ferner wurden dem Schulfond an einem Ertragsüberschuß des gemeinsamen Schul- und Armenfonds in Höhe von 39 M. 80 Pf 5 M. 62 Pf.
Gesamtvermögen zu Beginn der besonderen Rechnungsführung 1301 M. 45 Pf.
Die Grundstockskapitalien haben sich durch Ertragsüberschüsse  bis Ende 1917 erhöht auf 1592 M. 50 Pf.

Die Erträgnisse der unter Ziffer 1, 3 und 4 bezeichneten Stifungskapitalien sind dem Willen der Stifter gemäß zu ewigen Zeiten für arme Schulkinder zur Anschaffung ihrer Schulbedürfnisse, die Erträgnisse der sonstigen Kapitalien und Einkünfte zur Anschaffung von Schulrequisiten zu verwenden.

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b) Kirchliche Stiftungen

1) Ehemalige Pfründen und Stiftungen aus dem Mittelalter

1517 Oktober 14. Freiburg
Bürgermeister, Rat, Bürger und Gemeinde von Freiburg verkaufen an Herrn Hansen von Rischbach zu der Nüwen Hooen Ritter als ein anfenger und stifter
der Pfrund in der Cappellen zu Wyler einen auf St. Gallentag fälligen Zins von 29 fl. von den städtischen Gütern und Einkünften an der Pfründe zu Weiler um 400 fl. uf mittwoch vor sant Gallentag. (Drusch. Org. Pergament Siegeleinschnitte gemein S. der Stadt fehlt) -Stadtarchiv Freiburg-

Hansen von Reischbach stiftete mit Stiftungsbrief vom 21. Oktober 1517 -siehe Anlage 7- hier eine Kaplanei, in welcher an 3 Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag sowie an allen Sonn- und Feiertagen und Hohzitten -Hauptfesttage- in der Kapelle zu Weyler hl. Messen gelesen werden mußten. Diese Stiftung ist entweder verloren gegangen oder sie wurde mit der Pfarrpfründe von Kirchzarten vereinigt; existiert also heute nicht mehr.

Der Gottesdienst wurde seiner Zeit teils von Kirchzarten teils von Benediktinern des Klosters St. Peter teils durch die Kartäuser und Kapuziner von Freiburg besorgt.

2) Neuere Stiftungen

Kapellenfond

Die in der Pfarregistratur Eschbach liegenden Rechnung vom Jahr 1657 bis 1. Januar 1788 enthalten das Vermögen der St. Sebastianuskapelle zu Weyler, jetzt Gemeinde Stegen. Das Vermögen entstand aus Aniversarstiftungen und Opfergeldern. Es betrugen am 1. Januar 1787 die Aktiv-Rückstände an Kapital 2179 fl. 37 kr. = 3736 M. 20 Pf.

Das Reichsgräflich v. Kageneck’sche Amt nahm nun infolge der Aufhebung der Wallfahrt auf dem Lindenberg und des Abbruchs der dortigen Kapelle eine Ausscheidung vor und zwar so, daß für die Kapelle zu Weyler als Jahrtagsstiftungen 466 fl. 40 kr. = 800 M. an Kapitalien ausgeschieden wurden und für den Kath. Religionsfond in Freiburg 1712 fl. 36 kr. oder 2936 M. 20 Pf. Die übrigen als Aniversarien und Opfergelder gefallen Summen in jener Rechnung werden "Aniversarstiftungs- und Bewirtschaftungskapitalien" genannt.

Das jetzige Vermögen des Kapellenfonds zu Stegen enthält als Grundstocksstiftung:

a) Das ursprünglich ausgeschiedene Grundstockskapital mit 466 fl. 40 kr. = 800 M.00 Pf.

b) Die Aniversarstiftungen späteren Datums:

1) Für Andreas Heizler laut 1788 er Rechnung Stiftungskerzen 51 fl. 40 kr. = 71 M.43 Pf.
2) Für Philipp v. Kageneck 1861/64 er Rechnung 46 fl.

 = 78 M.86 Pf.

3) Für Franziska Ferdenande v. Kageneck 1876/78 er Rechnung 200 fl.

 = 342 M.86 Pf.

4) für Heinrich v. Brandenstein 1882/84er Rechnung = 223 M.42 Pf.
5) für Max u. Frida v. Kageneck 1891/93er Rechnung = 50 M.00Pf.
6) für Anna Ernestine v. Kageneck 1894/96er Rechnung = 200 M.00Pf
7) für Franz v. Kageneck 1894/96er Rechnung  = 300 M.00 Pf
8) für Maria Franziska v. Kageneck 1906/08er Rechnung .= 300 M.00Pf
9) für Eleonora Karolina v. Kageneck 1909/11er Rechnung = 500 M.00 Pf.
10) für Stiftung der verstorbenen Gräfin Friderika vom Kageneck 1912/15er Rechnung = 200 M.00 Pf
Gesamt-Aniversar-Stiftungskapital 3066 M. 57 Pf.
Die Aktivkapitalien wurden im Laufe der Zeit durch Ertragsüberschüsse erhöht auf 5927 M. 77 Pf.
Der Wert der Fahrnisse des Fonds beträgt 1362 M. 40 Pf.

Die Wertpapiere werden in der Stiftungskiste im Pfarrhaus zu Eschbach verwahrt.

Der Zweck des Fonds ist in erster Reihe die Persolvierung der gestifteten Aniversarien, weshalb der Fond die verschiedenen Jahrtagsgebühren und die zur Abhaltung des bezüglichen Gottesdienstes nötigen Kirchenbedürfnisse zu bestreiten hat. Hierzu dient das obengenannte Stiftungskapital von 3066 M. 57 Pf. Können die gestifteten Aniversarien nicht in der Kapelle zu Stegen abgehalten werden wie z. B. 1860, 1893/94 infolge von Reparaturen, so werden dieselben in der Mutterkirche zu Eschbach persolviert gegen Bezahlung der betreffenden Gebühren an den Priester, Mesner und Ministranten der Pfarrkirche.

Eine Baupflicht des Fonds besteht nicht, weder für Neubau noch für Unterhaltung der Kapelle, da das ganze Gebäude samt Altäre, Kirchenstühle, Turmuhr und Glocken Eigentum der Grundherrschaft zu Weyler in Stegen ist. Seit 1895 ist hinter dem Chor eine Saceristei für Priester und Ministranten angebaut, welche durch Gräfl.v.Kageneck’sche Grundherrschaft erbaut worden ist. Dieselbe ist sehr eng, klein und feucht. Ein Schlüssel zu einem Kasten in der Wohnung der Grundherrschaft hat der Pfarrgeistliche seit 1893 nicht mehr. Der durch den Kapellenfond angeschaffte Paramentenkasten ist im Pfarrhaus zu Eschbach.

Die Obliegenheiten eines Mesners und Glöckners außerhalb der Zeit des eigentlichen Gottesdienstes wie z.B. Betzeitläuten, Aufziehen der Turmuhr u.d.gl. entlohnte von jeher die Grundherrschaft aus ihren eigenen Mitteln.

Der Fond wird von einem besonderen Stiftungsrat verwaltet und sind dessen Mitglieder z.ZT. folgende:

Herr Pfarrer Josef Mattes in Eschbach, Bürgermeister Max Walter in Stegen, Leopold Andris, Leo Mäder und Xaver Schweizer daselbst.