Eschbach - Das Gasthaus "Zum Löwen"
Einen
zentralen Mittelpunkt der Talgemeinde bildet seit altersher das
Gasthaus "Zum Löwen", dessen landwirtschaftlicher Teil, das
frühere Benisgut, wesentlich älter ist als die Gaststätte. Das
Benis- oder Börlinsgut lag um 1500 öd und unbewirtschaftet. Von
1570 bis 1700 finden wir neuen Bauern aus verschiedenen
Familien. Um 1700 kaufte Oswald Rombach den Hof vom Kloster. Für
das Wirtschaftsrecht war damals jährlich ein Spezies-Dukaten zu
entrichten und von jedem geschlachtetem Stück Vieh die Zunge
abzuliefern. Der Bauer Johann Rombach kaufte 1732 dem Bruder
Georg Rombach den Hausplätz für die heutige Gaststätte, tauschte
1746 mit Mathias Zipfel und zieht auf den Mooshof. Bauer auf dem
Benis- oder nunmehr Zipfelhof wurde 1768 Josef Zipfel, dessen
Tochter Rosina 1790 den Maierhofbauern Georg Rombach heiratete,
der nun beide Höfe in seiner Hand vereinigt.
Inzwischen hatte sich das Gasthaus von Georg Rombach auf
Christian Beha, der 40 Jahre lang Besitzer war, 1778 auf Johann
Rombach und 1810 auf dessen gleichnamigen Sohn vererbt. Seine
Witwe, die Erbin vom "Löwen", heiratet 1814 Georg Rombach, der
zur Ehesteuer von seinem Vater, dem obengenannten
Maierhofbauern, nicht nur das Benisgut, sondern auch für 3950
Gulden den Winterberg mit Wald erhielt. Damit war die Grundlage
für das heutige Gasthaus und das Hofgut (37Hektar) geschaffen.
Aber Georg Rombach starb schon im Alter von 28 Jahren. Als
Besitzer folgten 1820 der Bruder Peter Rombach, der einige Jahre
den Berlachenhof besaß, 1860 Karl Rombach, zeitweise Eigentümer
des Birkjörglehof in Unteribental und 1894 Pius Rombach, der 30
Jahre lang, vier Wahlperioden hindurch, das Amt des
Bürgermeisters versah. Seit 1935 führt Otto Rombach Hof und
Gaststätte.
Das Gasthaus "Zum Löwen"
Besitzerfolge (zusammengestelt von Klaus Weber) |
1.) Rombach, Georg -
1699-1733, Bauernsohn vom Benishof, genannte der junge
Schneider, gest. als Krämer. Kauft 1732 von seinem Bruder
Johann Rombach
(Nr. 4), Wirt, ein Stück unnützbares Feld gleich unter der
Schmitten zur Erbauung eines Häusleins. Heirat um 1728 Maria Kaltenbach vom Häusle auf dem Benisgut. 3 Söhne, Johann Nr. 3 |
2.) Beha, Christian -
1699-1775, der "Beh-Christele", Wirt in Eschbach,
Kremplerssohn von St.Peter. Heiratet 1734 Maria Kaltenbach, Witwe s.o. 6 Kinder, Christian "Löwenwirtssohn" wird Scherlenzenbauer |
3.) Rombach, Johann -
1732-1800, "Besitzer des Löwenwirtshauses" Heiratet um 1778 Maria Mark, + 1814, aus dem Brand. 3 Kinder, Johann Nr. 4 |
4.) Rombach, Johann -
1779-1814, "Wirt zum Löwen" Heiratet um 1810 Magdalena Wiederle, 1788-1866, von Weilersbach. 2 Töchter, Maria wird 1831 Schweighofbäuerin in St.Peter |
5.) Rombach, Georg -
1791-1819 (Benisgut Nr. 8) vom Maierhof, durch Einheirat
Gastwirt zum Löwen, Bauer vom Benisgut. Erhält von seinem
Vater zur Ehesteuer Winterberg und Wald des Maierhofs
(!814) und zwei Jahre später das Benisgut zum Preis von
3950 Gulden. Heiratet 1814 Magdalena Wiederle 1788-1866, Witwe s.o. 2 Töchter, Franziska heiratet 1842 auf den Hugmichelhof. |
6.) Rombach, Peter -
1799-1869, Gastwirt und Bauer vom maierhof, Bruder von Georg Rombach
Nr.5. Kauft 1853 für 5450 Gulden den Berlacherhof, den er
1858 seiner Tochter Walburga, Thomasbäuerin in Stegen,
zum gleichen Preis überlässt. Heiratet 1820 Magdalena Wiederle 1788-1866, Witwe s.o. 3 Kinder, Karl Nr.7 |
7.) Rombach, Karl -
Gastwirt und Bauer. Übernimmt 1860 die Gast- und
Landwirtschaft, Besitzer des Birkjörglehofs in
Unteribental. Kauft 1860 von seinem Schwiegervater Johann Salenbacher,
Hainebauer, 2 Jauchert Matten, die sogenannte Bergjergen
Hausmatte für 1800 Gulden. Heiratet Maria Salenbacher vom Hainehof. 6 Kinder, Pius Nr. 8 |
8.) Rombach, Pius -
1867-1931, Gastwirt und Bauer. Durch vier Wahlperioden 30
Jahre lang Bürgermeister der Gemeinde Eschbach, von
1901-1931. Heiratet 1894 Maria Läufer 1874- vom Schwabenhof. 10 Kinder, Otto Nr. 9 |
9.) Rombach, Otto -
Gastwirt und Bauer Heiratet 1935 Dorothea Schweitzer vom Bammertenhof |
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Eschbach - Das Gasthaus “Zum Engel”
Ebenso wie
die Wohnhäuser von Schwaben- und Hummelhof weist auch das
Gasthaus “Zum Engel) jene eigenartige quadratische Bauanlage
auf, die der Volksmund die “Franzosenform” nennt. 1558 besaß der
Vogt Hans Hering den zwei Lehen großen Hof, der zur Herrschaft
Sickingen gehörte. Um 1700 war Caspar Wick Bauer und danach sein
Sohn Josef Wick, der 1743 erstmals als Wirt genannt wird. Die
Tochter Maria Wick heiratete den Rösslewirt Lorenz Bank in
Zarten und verpachtete das Gut an Christian Steyert von Höfen.
Nach dem Tode des Pächters übernahm 1794 der zwanzigjährige
Andreas Bank Hof und Wirtschaft. Ihm folget 1814 durch Einheirat
Josef Hummel vom Scherlenzenhof, 1822 der 21 Jahre alte Johann
Bank, 1831 durch Einheirat Josef Gremmelspacher vom Martinshof
und 1869 nochmals ein Johann Bank. Im Jahre 1888 erwarb Adelbert
Dold vom Doldenhof in St. Peter die Gaststätte und den Hof mit
Berghäusle und 36 Hektar Feld. Adelbert Dold verschaffte dem
Betrieb einen angesehenen Ruf. 1918 übernahm Leo Dold das
Anwesen. Seit fast 200 Jahren lassen sich in jeder Generation
verwandtschaftliche Verbindungen zu auswärtigen Gaststätten
feststellen.
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Stegen
- Gasthaus Krone im
Tantenhaus
Nördlich des Schlosses zwischen der Landstraße und dem Eschbach
steht ein Herrschaftshaus das sogenannte Spann- oder Tantenhaus
genannt, daher rührend, weil früher ein Spannmeister und später
die Schwester des Grafen Max v. Kageneck oder Tanten dessen
Kinder in demselben wohnten. Das Haus war ehemals
herrschaftliches Eigentum. Auf demselben ruhte die
Schildgerechtigkeit zur Krone als Realrecht. Im Jahr 1804 wurde
Johann Andris, dessen Vater Georg Andris ein Thomashofsohn und
die Mutter Maria Mäder eine Reichlehoftochter war, Beständer des
herrschftlichen Kronenwirtshauses in Weyler. Im Jahr 1814 wurde
dieses Haus an die beiden Brüder Johann und Josef Janz verkauft,
jedoch ohne die Wirtschaftsgerechtigkeit. Letztere wurde in
demselben Jahr auf das herrschaftliche Schloß übertragen. Die
neuen Besitzer Johann und Josef Janz richteten das Haus in zwei
geteilte Wohnungen ein. Die Stegener Trivialschule, welche schon
über 15 Jahre in dem herrschaftlichen Schloß bestanden, wird von
Johann Janz in seiner untern Stube gegen Bezahlung von jährlich
12 Gulden übernommen. Andreas Schlegel, Metzger, und seine
Ehefrau Christina Heizler von Ibental kauften im Jahr 1819 den
Anteil des Johann Janz. Von diesem übernahm alsdann dessen Sohn
Josef Schlegel geb. 1804 diesen Anteil und verehelichte sich im
Jahr 1838 mit Marie Anna Zähringer von Nadeln. Graf v. Kageneck
übertrug nun diesem neuen Eigentümer die Wirtschaft auf sein
Haus. Auf diese Weise ist die Wirtschaft zur Krone zweimal in
diesem Haus betrieben worden. Graf von Kageneck kaufte im Jahr
1848 den Anteil des Josef Janz an diesem Haus für 1230 Gulden
und im Jahr 1850 den Anteil des Josef Schlegel im
Vollstreckungswege für 1350 Gulden. Die Wirtschaftsgerechtigkeit
wurde alsdann auf den im Jahr 1841/43 neu errichteten
Ökonomiehof verlegt.
Im Jahr 1868 erhielt Martin Sauter den Ökonomiehof und die
dazu gehörige Kronenwirtschaft bis etwa Mitte der 1870er Jahre
in Pacht. Von jener Zeit an betrieb Graf Max v. Kageneck den
Ökonomiehof selbst unter der Leitung von Jakob Schweizer und
später unter jener des Gärtners Johann Baptist Buchert. Nach
dem Wegzug des Martin Sauter betrieb dessen Sohn Adam Sauter
die Gastwirtschaft noch etwa 2 Jahre, wonach dieselbe von
Gärtner Buchert in Betrieb genommen wurde. Auf diesen folgte
Ende der 1870er Jahre Friedrich Scholer. Er betrieb den
Ökonomiehof und die Kronenwirtschaft bis zum Jahr 1891, wo der
Ökonomiehof von Graf Franz von Kageneck, welcher auch das
Schloß bezog, in Eigenbetrieb genommen wurde. Während dieser
Zeit betrieb Gärtner Ginter die Gastwirtschaft zur Krone,
welche aber nach kurzer Zeit gänzlich aufgegeben wurde. Die
Wirtschaftsgerechtigkeit wurde noch einige mal erneuert,
später aber ist die Erneuerung unterlassen worden, wodurch die
Wirtschaftsgerechtigkeit verloren gegangen ist.
Das ganze Gebäude d.h. beide Anteile wurden abgetragen und an
deren Stelle ein herrschaftl. Nebenhaus zum Gräflich von
Kageneck’schen Schloß erbaut. Dieses Haus wurde alsdann längere
Zeit von den Schwestern des Grafen v. Kageneck, dann von dessen
Witwe und einem Sohn, Graf Philipp v. Kageneck, Priester,
bewohnt. Zur Zeit ist dasselbe an Herrn Richard Waenker v.
Dankenschweil, Forstmeister a.D. vermietet.
nach
Maximilian Walter
Stegen - Oberbirken - Gasthaus Sonne (Haus No. 36)
Das erste
Haus dieses Anwesens ist im Jahre 1727 auf grundherrschaftlichem
Boden erbaut worden. Der Bodenzins von jährlich 11 fl. 5 kr. ist
in den Jahren 1851/52 mit 181 fl. 30 kr. abgelöst worden. Als
erste Eigentümer sind in den Jahren 1806 - 1848 Jakob Heizler
und Barbara Maier urkundlich nachweisbar. Von diesen ging das
Anwesen etwa 1848 auf deren Sohn Philipp Heizler über. Derselbe
verehelichte sich mit Christina Bertberger und starb am 29. Juni
1880, seine Ehefrau am 24. Dezember 1889. Er kaufte im Jahr 1856
ein Morgen Wiese - die obere Mönchmatte - für 500 Gulden und im
Jahr 1863 ein weiterer Morgen Wiese - die untere Mönchmatte -
für 500 fl. Am 20. September 1876 brannte dieses an der
Rebmann’schen Eigentumsgrenze stehende Anwesen vollständig
nieder, wobei das ganze lebende und tote Inventar mit Ausnahme
von einem Pferd, welches gerettet wurde, dem Feuer zum Opfer
fiel. Philipp Heizler erbaute sodann im Jahr 1878 ein neues
Wohn- und Ökonomiegebäude an der Ortsstraße und richtete
dasselbe zu einer Gastwirtschaft mit dem Schild “ zur Sonne”
ein. Nach dem Tode desselben fiel das Anwesen der Witwe und den
Kindern zu. Nach dem Tode der Mutter überließen die Kinder in
der Teilungsverhandlung vom 23. März 1890 das Gut ihrem Bruder
Josef Heizler geb. am 9. Dezember 1853 für 10546 Mark; er
verehelichte sich am 18. März 1890 mit Agatha Klingele geb. am
7. Januar 1864 und starb am 4. August 1912. Auf Grund Erbteilung
vom Dezember 1819 erhielt der Sohn Josef Heizler geb. am 10.
März 1895 sämtliche auf den Gemarkungen Stegen, Eschbach und
Zarten gelegenen Liegenschaften und Fahrnisse für 23000 Mark. Er
verehelichte sich am 26. Mai 1920 mit Philippina Rombach geb. am
3. Dezember 1898.
nach
Maximilian Walter
Stegen -
Rechtenbach - Gasthaus Rössle (Gerberhof)
Burg -
Gasthaus Himmelreich
Das Gasthaus zum Himmelreich rechnet zu den
Kirchzartener Wirtschaften, nicht nur weil es bis 1829
unmittelbar zur Gemeinde gehörte, sondern auch durch die vielen
persönlichen Bindungen der Inhaber, von denen einige aus
Kirchzarten stammten. Die Anfänge dieser Herberge mögen
zusammenhängen mit der Erschließung des Schwarzwaldes, wobei die
Straßen die ersten Voraussetzungen bildeten mit ihren
systematisch in bestimmten Abständen als Raststätten angelegten
Höfen. Schon im 14. Jahrhundert erscheint der Hof in Himmelreich
vermutlich unter dem Namen des Löwen Gut als Besitz St.
Märgens. Eine Urkunde des folgenden Jahrhunderts nennt die
Herberge im Himmelreich neben dem Hirschen in Wagensteig
und der Krone in St. Märgen. Seit 1500 erfolgte ein auffallend
häufiger Besitzerwechsel. Neben Jerg und Peter Schwab aus
Kirchzarten, der den Beinamen Höflin trug, und seinem Sohn Jörg
erscheinen Heinz Schmitt (Der Hof liegt im Hochgerichtsgebiet
des Junkers Martin v. Blumeneck in Kirchzarten (Sohn des Ritters
Heinrich). Unter ihm wurde Himmelreich zu einem eigenen
Niedergerichtsbezirk (ähnlich wie später der Rainhof)), Konrad
und Jörg Kapp, dann Paul Duffner aus Kirchzarten. Wilhelm
Vischer trat 1540 als Zeuge auf, als seine Tochter Anna den Hof
an Thoman Lindenmeyer verkaufte. Am 4. Okrober 1589 erhielt ihn
Lindenmeyers Sohn Ulrich, der ihn schon nach 4 Jahren an den
Mathis Totter (Doder) aus Kirchzarten weitergab. Der Weinwagen
mit seinen 5 Fässern, der bei diesem Kauf besonders erwähnt
wird, veranschaulicht den Wirtschaftsbetrieb, der 2920 Gulden
Kaufpreis den Wohlstand.
Am Ende des Dreißigjährigen Krieges war Jakob Rappenecker (gest.
2.1.1672) Wirt im Himmelreich, 1644 heiratete er Susanne, die
Tochter des Wirts "zum Rindsfuß" in Kirchzarten, er
selbst stammt von Brand. Dieser Rappenecker scheint ein
tüchtiger Mann gewesen zu sein. Offenbar zur Behebung der
Kriegsschäden nahm er bei dem kleinen Fonds der St.
Jakobs-Kapelle bei seinem Hof ein Dahrlehen von 50 fl. auf.
Neben 2 1/2 fl. Zins übernimmt er noch die Verpflichtung, die
Kapelle in Stand zu halten sowie beim Gottesdienst dem Priester
beizustehen und ihm anschließend einen Imbiß zu reichen. Pfleger
dieses Kapellenfonds waren Georg Steinhart, Vogt von
Kirchzarten, und der Talvogt Christoph Schal.
Jakob Rappen veranstaltete vom 8. - 11. November 1665 ein
dreitägiges Freischießen, bei dem er selbst als Schützenmeister
tätig war. An alle Höfe in der ganzen Umgebung waren Einladungen
zu diesem Fest ergangen, - Die Sorgen des Krieges waren also
offenbar so weit überwunden, daß man sich wieder den Freuden des
Lebens hingeben mochte.
Bei Jakob Rappeneckers Tod 1672 bekam sein 28jähriger Sohn
Mathias den Hof noch nicht; er mußte bis 1684 warten. Frau
Susanne war nämlich nicht gesonnen, abzugeben. Vielmehr führte
sie selbst den Betrieb weiter, obwohl sie nochmals heiratete,
nämlich Christian Winterhalter, den Wirtssohn vom Alten Weg
in Titisee (Christians Vater war Mathias Winterhalter. Diese
Verbundenheit der Wirtsfamilien entlang der alten Straße
Breisgau - Schweiz findet in dem späteren Geschlecht im "Alten
Weg", den Isele, ihre Fortsetzung, die wieder mit denensler in
Posthalde zusammenhängen). Auch nach dessen Tod 1684 zieht sie
sich noch nicht zurück; sie übergab ihrem Sohn zwar den Hof,
behielt sich aber die mehrere Meisterschaft noch vor.
Erst ein Jahr vor ihrem Tod wurde das Gut 1688 endgültig auf Mathias
Rappenecker überschrieben, der sich aber nur 6 Jahre daran
erfreuen konnte. Als Kaufpreis wurden 2750 Gulden in Anrechnung
gebracht.
Eine Schwester des Mathias war mit Jakob Schlemmer verheiratet.
Dieser hatte die zum Hof gehörige Schmiede von seinem
Schwiegervater um 45 fl. in Pacht und mußte dessen Pferde Itlich
beschlagen. Schlemmer betrieb Pacht und mußte dessen
Pferde unentgeltlich beschlagen. Schlemmer betrieb dazu noch
eine Waffenschmiede; seine Erzeugnisse durfte er an Sonn- und
Feiertagen nach dem Gottesdienst öffentlich feilbieten. Nach dem
frühen Tod des Mathias Rappenecker gingen Hofgut und Wirtschaft
wiederum in die Hände einer Frau über. Witwe Ottilie geborene
Steiert wurde für die nächsten 3 Jahrzehnte „Lehenträgerin“.
Allerdings heiratete sie noch einmal, und zwar Andreas
Strohmeier - die Akten geben teilweise die mundartliche Form
Straumaier - aus Simonswald. Den daraus sich ergebenden
Rechtsstreit haben wir bereits an anderer Stelle behandelt.***
Das Ergebnis dieses Erbstreites führt die Geschichte des
Gasthauses zum Himmelreich weiter: Johannes Steiert, der Wirt
zum Ochsen in Kirchzarten, verpachtet seine alte Wirtschaft und
übernimmt am 10. 6. 1728 „namens seiner Frau“ - uxore nominis
- den größeren Betrieb in Himmelreich.
Es scheint das Schicksal des Himmelreich-Wirtshauses gewesen zu
sein, daß immer wieder eine Frau es übernehmen mußte. So
heiratete 1771 Maria Zähringer, die Witwe des Peter Hauser,
einen Michael Frei vom Rainhof - also wiederum einen
Wirtsohn. Der Hofbetrieb blieb aber in der Familie Hauser, bis
ein junger Peter Hauser ihn um die Mitte des letzten
Jahrhunderts an die Firma Fauler verkaufte.
aus: Haselier KIRCHZARTEN 1966 Bd I. Seite 472 ff
***
Himmelreich, das bis 1829 „zur Gemeind und Pfarrei Kirchzarten
gehörte", konnte die Stadt erst 1493 erwerben, obwohl dieses
Hofgut ursprünglich einen Teil des Klosterguts St.Märgen
gebildet hatte. Himmelreich ist ein gutes Beispiel dafür, wie
die Vögte Teile vom Klostergut loszureißen und zu ihrem Eigentum
zu machen verstanden, und zwar in diesem Fall sowohl die
Hoheitsrechte wie auch das Eigentum an Grund und Boden. Das
Löwenlehen - der Name Himmelreich erscheint erst im 15.
Jahrhundert - wird noch im Dingrodel von 1397 als Zubehör zu dem
Meieramt Wagensteig bezeichnet. Nicht aber findet es sich in den
etwa gleichzeitigen Zinsregistern, die nach ARMBRUSTERs
ansprechender Vermutung die wirkliche Lage besser wiedergeben
als die Rodel, in denen auch alte, inhaltslos gewordene
Ansprüche noch weiterleben können. In einem Prozeß durch zwei
Instanzen kann der Abt wenigstens 1454/55 noch die
Gerichtshoheit für sich retten gegenüber den Herren von
Blumeneck'". Diese halten sich jedoch nicht an die Urteile, und
so ist Himmelreich in den Verkäufen von Eigentum und von
Vogtei St.Märgens 1462/63 nicht enthalten. War das
Eigentumsrecht schon ganz in die Adelshände übergegangen, so
suchte Freiburg wenigstens gerichtliche Hoheitsrechte geltend zu
machen, allerdings gleichfalls vergebens. Heinrich von Blumeneck
verteidigt die Gerichtshoheit über Himmelreich ebenfalls
siegreich gegen Hans von Schnewelin-Landeck in einem Erbstreit
der beiden Familien. Endlich am 12. Juni 1493 verkauft Junker
Martin von Blumeneck, Heinrichs Sohn, die Hoheitsrechte über
den Hof an die Stadt Freiburg, nicht aber die privaten
Eigentumsrechte, die sich die Vögte gleichfalls angeeignet
hatten. Diese werden vielmehr an bäuerliche Inhaber übertragen.
Die Selbständigkeit dieser Besitzer geht so weit, daß sie sich
„Meier" nennen und im Namen des Blumeneckers Gericht halten auf
ihrem Hof. Der Junker „befiehlt" dem Meier den Gerichtsstab,
damit er sein Gut schütze und vor Schaden bewahre, schirme und
hüte, denn außer dem einen Hof befinde sich kein Seßgut im
Gerichtsbezirk. Daneben jedoch muß dieser Meier in Wasser- und
anderen Angelegenheiten bei dem Gericht in Buchenbach
vorsprechen. Wir sehen also hier schon diese nachbarschaftliche
Verflochtenheit von Himmelreich mit Buchenbach und Kirchzarten,
wie sie uns später in dem Grenzbereinigungsverfahren von 1812
begegnen wird. Wir sehen andrerseits aber auch hier ein
einzelnes Hofgut, das wie der Rainhof ein „Gericht" für sich
bildet und sich deshalb nicht gern in die neuen Gemeindegrenzen
einfügt, als es dann später im 18. Jahrhundert mit Kirchzarten
zusammengefaßt wird. Trotzdem besteht gerade mit Kirchzarten
enge Verbundenheit: eine ganze Reihe von Männern und Frauen auf
dem Hof Himmelreich stammen aus Kirchzarten. Die kirchliche
Zugehörigkeit ist selbstverständlich, wenn auch in der
Hofkapelle am Jakobitag (25. Juli) das Patrozinium gefeiert wird
und die Hofkapelle sogar einen eigenen kleinen Fonds besitzt.
Aus Kirchzarten stammt auch Jerg Swab, genannt Höffly, der 1477
wie sein Bruder Peter eine Hälfte des Gutes innehat. 1488 wird
Peter alleiniger Inhaber, er kauft (!) beide Teile (Das einstige
Löwengut wurde unter den späteren Besitzern, den Spirtzer,
zeitweilig geteilt; des Herters Gut hieß der eine Teil. Unter
dem jüngeren Martin von Blumeneck wurden die Teile wieder
zusammengefaßt. Noch der heutige Gebäudekomplex des Gasthauses
Himmelreich läßt diese Zweiteilung für möglich erscheinen) als
freies Gut, nur 1 Pfennig Heuzehnt und je 1 Huhn erinnern noch
an die einstige herrschaftliche Abhängigkeit. Ein Zins, in dem
ARMBRUSTER mit Recht ein privatrechtliches, durch den Hofkauf
entstandenes Verhältnis vermutet, wird von Peter Höflins Sohn
Jörg abgelöst. Diese Sonderstellung des Hofes Himmelreich zeigt
sich schon in den Zeugenaussagen aus der Mitte des 15.
Jahrhunderts, daß der Vogt zu Wagensteig als Niederrichter mit
seinen Leuten stets von dort herunter gekommen sei nach
Himmelreich, um hier uff des Spirtzers guot Gericht zu halten,
da man den Bewohnern dieses Guts den weiten Weg in die
Wagensteige nicht zumuten wollte. Noch im 18. Jahrhundert war
man sich der Sonderstellung des Gutes Himmelreich bewußt: Aus
seiner Freiheit von der Drittelpflicht will Strohmeier in seinem
Prozeß gegen die Miterben 1731 ableiten, daß für Himmelreich
die Rechtsgrundsätze des Talbrauches nicht gelten; ebenso
bedinge diese Freiheit von einer Abgabe eine höhere Bewertung
der Liegenschaften. Dieser Strohmeier-Prozeß vermittelt uns noch
weitere Erkenntnisse. Auffallend ist vor allem die selbständige
Rolle der Frau als Lehensträgerin in einer Zeit, in der wir
eigentlich ihre Rechtlosigkeit vermuten. Der angeheiratete Mann
wird laut Heiratsbrief nie Hofbauer, höchstens kann er den
Betrieb bis zur Volljährigkeit des Hoferben führen, wenn die
Frau stirbt. Nach diesen 20 Jahren steht ihm ein Leibgeding zu.
Ausdrücklich muß Strohmeier versprechen, die Rechte der Kinder
Rappenecker: Marey, Susanne und Christian zu wahren; zu einem
„Voraus" erhält jedes 500 Gulden verschrieben. Die 900 fl., die
der Mann an eigenem Geld einbringt, wird dem gemeinsamen
Vermögen zugeschlagen. Nur 200 fl. davon darf er, wenn er ohne
eigene Kinder stirbt, nach freiem Ermessen etwa eigenen
Verwandten vermachen. Die Besitzgerechtigkeit sothanen Hofes und
Wirtshauses fällt jedoch der Frau zu.
Nach dem Tod der Lehensträgerin, der Frau Susanne Rappeneckerin,
kommen die Erben in Gegenwart des Talvogts zusammen, vor allem,
um den Hof „abzuhandeln", d. h. es soll ein Betrag ermittelt
werden, zu dem ihn der Hoferbe - nach Talbrauch der jüngste
Sohn - übernehmen kann. Diese Summe von der nun anteilsmäßig
die Miterben ihren Teil fordern, muß so niedrig gehalten werden,
daß der junge Bauer noch bestehen kann. In unserem Fall schätzen
die Miterben das Gut auf 6000 fl. Dem wird der Übernahmepreis
von 1688 mit 2750 fl. entgegengehalten. Ganz unmöglich ist die
Forderung, das Vieh in natura aufzuteilen, es also entgegen dem
Talbrauch nicht beim Hof zu belassen. Da keine Einigung erzielt
werden konnte, ging man von den verschiedenen Besprechungen
jedesmal ohnverrichteter Sach voneinander. So mußte man denn
nach Talbrauch den zweiten Schritt gehen: der Hof sowohl als die
Habe (wurde) durch 8 ohnparteyische Richter besichtiget,
undersuecht und ahngeschlagen. Das waren von Kirchzarten Hans
Dengler, Mathis Haury, Philipp Schweizer und Andres Burkhart
zusammen mit vier Männern aus Zarten. Sie kamen auf den Betrag
von 4855 Gulden, um die das Ehepaar Steiert den Hof von den
Miterben aus der zweiten Ehe von Susannes Mutter auslösen
sollte. Mit der Eröffnung dieses Schätzungsergebnisses und den
beiden vorangegangenen Einigungsversuchen war die Zuständigkeit
des Talvogts erschöpft. Die unzufriedene Seite Strohmeier wandte
sich jetzt an den Stadtrat in Freiburg als die nähere Obrigkeit.
Wenn wir im Verlauf des Prozesses dann von Summen bis 10 000 fl.
hören, erscheinen die 4855 fl. deutlicher den Charakter des
„Kindskaufes" zu tragen, der stark sippenhaft, aber auch
volkswirtschaftlich begründet ist. Ein lebensfähiger Hof lag
nämlich ebenso im Interesse des Hoferben wie des Landesherrn in
einer Zeit, in der das Bauerntum die Grundlage der Wirtschaft
bildete.
Dem stand allerdings die individualistische Denkweise des 18.
Jahrhunderts gegenüber. Aus dieser heraus kämpfte der
Freiburger Bärenwirt Strohmeier mit Hilfe umständlicher
Advokaten darum, aus dem Erbe seiner Stiefschwester, die den Hof
bekam, möglichst viel herauszupressen. Anwalt Dr. Gumpp suchte
den Talbrauch zu entkräften und die Gleichheit aller Kinder
durchzusetzen. Er griff auch einzelne Punkte der Schätzung an,
wobei er z. B. den Ertragswert von Mühle und Schmiede höher
ansetzte. Nach vergeblichen Einigungsversuchen fällte der
Magistrat die Sentenz, daß es bei den 4855 fl. zu verbleiben
habe; der Talvogt muß Steiert in seinen Besitz einweisen. Schon
am übernächsten Tag legt Strohmeier Protest ein gegen dieses
Urteil. Zur peinlichen Überraschung Steierts weist der Magistrat
diesen Schritt nicht zurück, vielmehr steht zu erwarten, daß
die Appellation an die vorderösterreichische Regierung
weitergeleitet wird. Steiert stützt sich auf das
Heiratsprotokoll seiner Schwiegermutter, in dem eindeutig
festgelegt ist, daß Strohmeier nach 20 Jahren den Hof an das
jüngste Rappeneckersche Kind übergeben muß. Steierts Anwalt
richtet sofort ein Schreiben an die „Regierung und Kammer" mit
der Bitte, die Appellation abzuweisen, da sie nur eingereicht
wurde, um Steiert zugrunde zu richten. Vergebens. Die Regierung
in Freiburg greift diesen auch für die Advokaten nahrhaften
Fall mit der ganzen Umständlichkeit des barocken 18.
Jahrhunderts auf. Schon am 14. Juli 1729 beginnen die
Verhandlungen, die in Protokollen und Stellungnahmen bis zu 30
Seiten Umfang ihren Niederschlag finden. Der juristische Kniff,
die Rechtsgewohnheit eines billigen „Kindskaufs" wie überhaupt
den gesamten Talbrauch auf die drittelpflichtigen Höfe zu
beschränken, bringt die Rechtsgrundlage ins Wanken. Sechs Vögte
werden zu diesen Gewohnheiten vernommen, darunter der
Kirchzartener Vogt Peter Busset. Ermüdend sind die
umfangreichen Aktenbände. Das Schlußurteil vom 16. 11. 1731
jedoch kommt unserem Gerechtigkeitsgefühl entgegen: die
Freiburger Regierungsstelle bestätigt den Magistratsbeschluß von
1728 und sichert so die Existenz des jungen Bauern, während sie
den geldhungrigen Bärenwirt in Freiburg abweist. Dieser jedoch
gibt sich noch nicht zufrieden mit dem „Endurteil der
vorderösterreichischen Regierung und Camrner ". Er wendet sich
am 23. November an den „geschworenen, offenbahren kaiserlichen
Notar" Georg Paul Schöch, den er in seiner „ Wohnbehausung auf
dem Münsterplatz" aufsucht, damit er eine neue Appellation an
die o.ö. Regierungs- und Hofkammer zu Innsbruck als den „judicem
immediatem superiorem" richte.
Hier endet der Aktenberg, der 56 Faszikel umfaßt. Der Hoferbe
verblieb in seinem Recht, nachdem die Advokaten den Fall
genügend ausgewertet hatten. Uns aber hat dieser Prozeß ein
Musterbeispiel hinterlassen für den Rechtsgang in der
Talvogtei, dem gar viele Kirchzartener folgen mußten, vom
vergeblichen Einigungsversuch durch den Talvogt, über das
Urteil des Magistrats zur vorderösterreichischen
Regierungskammer in Freiburg und weiter zur Hofkammer in
Innsbruck.
aus: Haselier KIRCHZARTEN 1966 Bd I. Seite 247 ff