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aus: Zastler - Eine Holzhauergemeinde im Schwarzwald
ERNST M. WALLNER 1958

II. Das Siedlungsbild und seine geschichtliche Entwicklung
A. Das Siedlungsbild
1. Höfe, Berghäuser, Tagelöhnerhäuser

a) Das Siedlungsbild Zastlers (vgl. Tafeln 1 bis 8) wird heute noch bestimmt von den neun ehemaligen Bauernhöfen, die talaufwärts folgende Namen tragen:
1. Winterhalterhof - etwa 470 Meter ü. M.,
2. Burkhardshof auf dem Bischofsberg - 560 Meter ü. M.,
3. Jockelehof - 560 Meter ü. M.,
4.Kleislehof - es ist das Gasthaus zur Blume - 560 Meter ü.M.,
5.Glaserhansenhof - 595 Meter ü.M.,
6. Gassenbauernhof - 585 Meter ü.M.,
7. Adamshof - 620 Meter ü.M.,
8. Mederlehof - 675 Meter ü.M und
9· Schweizerhof - 726 Meter ü.M.

b) Im Tal reihen sich an bewohnten Gebäuden an: die ehemalige "Schmiede" in nächster Nähe des Winterhalterhofes drei "Stöckle" (Altenteil-Häuser), und zwar das des Burkhardshofes, des Kleislehofes und des Glaserhansenhofes; ferner das um 1840 erbaute Schul- und Rathaus sowie fünf ehemalige Tagelöhnerhäuser: das Thaddäushäusle, das Krummholzenhäusle, das Schweizerhäusle oder Albrechtengütle, das Stephanshäusle und das Antonishäusle, 720 Meter ü. M. Die beiden letzten stehen abseits an den Hängen des Etzenbachtals und erklimmen dort eine schon beachtliche Höhe.

c) Längs des Osterbachs bleiben zu erwähnen: die Fabrik , ein Gebäude unterhalb des Adamshofes, in dem zu Ende des 19. Jahrhunderts eine Bürstenholzfabrik untergebracht war, die jedoch mit Konkurs geendet hatte, und fünf von der Domänenverwaltung erbaute Häuser: zwei Försterhäuser - das erste gegenüber dem Burkhardshof, das zweite unterhalb der Fabrik und drei Waldarbeiterhäuser: eins unterhalb, das andere oberhalb des Mederlehofes und schließlich als drittes das letzte Wohnhaus im Tal: das Holzhauerhaus oberhalb des Schweizerhofes.

d) Die Häuser auf den Höhen und an den Hängen sind die ehemaligen "Berghäuser" der Bauernhöfe im Tal, von denen aus auf dem höher gelegenen Privatareal der Höfe (Weidegelände!) Viehwirtschaft getrieben wurde: das Jockeleberghaus, das Berghaus des Adamshofes auf der Roteck 1100 Meter ü. M., das Mederleberghaus auf dem Hinterwaldkopf - 1190 Meter ü. M. und der Stollenbach des ehemaligen Gassenbauernhofes - 1070 Meter ü. M.

Die Reihe der bewohnten Gebäude beschließt in höchster Höhe 1262 Meter - das Wohnhaus der Zastler Viehhütte  das aber in letzter Zeit nicht mehr ganzjährig besetzt ist.

Das sind die heute vorhandenen Wohnhäuser, die alle von Kulturgelände umgeben sind, manchmal freilich von ganz geringem Ausmaß, und sei es auch nur ein Garten. Größtenteils liegen die Stallungen mit den Wohnräumen unter einem Dach, teils sind sie in einem besonderen Wirtschaftsgebäude untergebracht, so auf dem Winterhalterhof, dem Gassenbauernhof und dem Adamshof. Daran schließen sich eine Reihe weiterer, kleinerer Bauten an.

2.Die Namen von Höfen und Häusern

Die Altersbestimmung der Namen von Höfen und Häusern ist schwierig. Ob einer über das 17. Jahrhundert zurückreicht, ist mangels Urkunden kaum zu entscheiden. Dennoch ergeben sich für verschiedene Höfe einige Anhaltspunkte.
1. Bei der Namengebung der meisten Höfe haben Personennamen Pate gestanden. Das wird beim Burkhardshof der Fall gewesen sein; in einer Urkunde von 1660 ist für Zastler ein Georg Burkhard belegt. Nach den Eintragungen der Taufmatrikeln in Kirchzarten dürfte der Hof aber schon um 1610 der Familie Burkhard gehört haben.
2. Nach Klauß Knecht der 1660 den Kleislehof, auch Kläuslehof bewohnt hat, scheint dieses Gut bereits im 17. Jahrhundert benannt worden zu sein.
3. Für den Gassenbauernhof war gewiß die Sippe Gassenschmidt bestimmend, die schon zu Beginn des 17. Jahrhunderts erwähnt wird und die den Hof samt dem Stollenbach vor 1660 besessen hat.
4. Der Mederlehof trägt seinen Namen nach der Sippe Meder; einer der Sippengenossen, und zwar Geörg Meder, bekleidete um 1660 das Amt des von Pfirtschen Vogts und Stabhalters
5. Auf dem Jockelehof hieß Ende des 17. Jahrhunderts ein Besitzer Jacob Maier (Meher).
6. Als Eigentümer des Winterhalterhofes wird 1714 Andreas Winterhalter vermerkt.
7. Für den Schweizerhof habe ich den gleichlautenden Familiennamen erst seit Ende des 18. Jahrhunderts ermitteln können.
8. Der Adamshof hat seine Bezeichnung wohl dem Besitzer Adam Albrecht (um 1800) zu verdanken.
9. Ob ein Eigentümer des Glaserhansenhofes je mit der Glasmacherei zu tun hatte, war nicht zu erkunden.

Die Bestimmungsworte der Hofbezeichnungen bestehen zu zwei Dritteln aus Familiennamen, zu einem Drittel aus Rufnamem die letzteren sind unter Nr. 2, 5 und 8 angegeben.

Bemerkenswert ist, daß die Hofnamen in Urkunden oder Hinweisen auf ältere Verhältnisse im 17. und 18. Jahrhundert nirgends erscheinen. Im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts begegnen sie kaum; dafür werden die Hausnummern benützt. Aber auch später kommen die Hofnamen in den Akten nicht häufig vor.

Die Namen der Berghäuser richten sich entweder nach den Hof- oder den Flurnamen, z.B. Mederleberghaus, Jockeleberghaus, Roteck, Stollenbach

Die Namen der Tagelöhnergütchen sind jünger:
1. Das Thaddäushäusle ist nach dem Tagelöhner und Weber Thaddäus Lickert benannt, der 1850 verstorben ist.
2. Das Krummholzengütle führt diesen Namen nach der Beschäftigung von Imberi Vater und Sohn, die beide Wagner waren.
3. Das Antonishäusle dürfte seinen Namen Anton Wißler verdanken, der im ersten Drittel des 19. Jahrhunderts in dem Haus gelebt hat.
4. Das Stephans- oder Sayergütle hat seinen Namen nach Stephan Sayer erhalten; 1850 kaufte er es als Ortsfremder.
5. Seit wann dasSchweizerhäusle oder AlbrechtengütledieseNamen trägt, ließ sich nicht erhellen. 1872 wohnte hier noch eine Familie Albrecht.

Diese Haus- und Hofnamen besitzen keine rechtliche Bedeutung. Sie haften wohl Jahrhunderte hindurch am Gegenstand, leben aber im Volksmund und können somit auch verdrängt und ersetzt werden, obwohl das selten der Fall ist. So wird der Adamshof, der bloß sieben Jahre, von 1858 bis 1865, dem Ortsfremden Konrad Sutter gehörte, heute von verschiedenen Zastler Einwohnern als Sutterhof benannt.

3.Das Alter der Gebäude

Einige der angeführten Gebäude blicken auf ein verhältnismäßig höheres Alter zurück. Nach den in den oberen Türbalken eingeschnittenen Jahreszahlen stammen zahlreiche Schwarzwaldhäuser aus dem 18. Jahrhundert. Unter der Voraussetzung, daß diese Ziffern stichhaltig sind - oft wurde selbst bei gründlicher Renovierung des Gebäudes der Türbalken wieder verwendet -, dürfte das Stephanshäusle mit der Jahreszahl 1696 das älteste Wohnstallgebäude in Zastler sein. Der Burkhardshof erbaut 1710 als stattliches Schwarzwaldhaus, besitzt heute noch keinen Kamin; der Rauch entweicht durch eine Rauchbühne. Es folgen im 18. Jahrhundert: der Glaserhansenhof 1716, die ehemalige Schmiede des Winterhalterhofes 1788, der Mederlehof 1764 und der Kleislehof mit hohem Steinunterbau 1799.

Im zweiten Viertel des 19. Jahrhunderts erstehen an Stelle der alten Schwarzwaldhäuser auf dem Winterhalterhof um 1840, auf dem Adamshof 1889 und auf dem Gassenbauernhof 1844 unter städtischem Einfluß die heute vorhandenen zweistöckigen Steinbauten. Auf dem Adamshof wurde das alte Haus in ein geräumigeres Wirtschaftsgebäude umgewandelt.

Die drei Stöckle sind ebenfalls aus Stein erbaut und jüngeren Datums.

B. Geschichtlicher Überblick

1. Die Anfänge der Besiedlung

Das Zastlertal können wir auf der Höhe des Mittelalters, ohne daß der Ort urkundlich erwähnt wird und ohne Angabe, ob er damals besiedelt war, in Falkensteinischem Besitz vermuten. Im 14. und 15· Jahrhundert befindet er sich in den Händen der Adelsfamilie Schnewlin von Landeck 1567 stirbt Jakob von Schnewlin, ohne einen männlichen Erben zu hinterlassen. Seine Tochter vermählt sich 1568 mit dem Grafen Friedrich von Sickingem diesem Hause gehört Zastler bis zur Mitte des 17. Jahrhunderts.

Wiederum durch Heirat gelangt dann der Ort in die Hände der Barone von Pfirt. 1660 ist Johann Reinhard Freiherr von Pfürdt der Besitzer. 1684 wird dieses Geschlecht als Eigentümer sowohl von Zastler als auch von Müswendi angeführt.

Ende des 17. Jahrhunderts tritt ein neuer Wechsel durch die Eheschließung einer von Pfirtschen Tochter mit einem Baron von Neveu ein. Diese Familie übt ihre Rechte in der Gemeinde von 1697 bis zur Drittelsablösung von 1823 bis 1880 aus; doch gehen bereits 1809 die Waldungen der Neveus auf Zastler Gemarkung mit 231 Hektar in die Regie des Staates über.

In älteren Urkunden begegnen Gehöfte und Bewohner, außer in Verbindung mit dem Namen Zastler, auch im Zusammenhang mit der Bezeichnung Mißwendi. Sowohl J. B. Kolb (Historisch-statistisch-topographisches Lexicon von dem Großherzogtum Baden ...- hrsg. von J. V. Kolb, 3 Bde., Karlsruhe 1813——1816. Jn Bd. 3 wird auf S. 404 angeführt: "Zastler. Unter dem Namen Zastler versteht man eine Vogtey im Kirchzarterthale, in der Pfarrey Oberried, die durch einen Bergschlund, der sich nördlich am Feldberge erhebt, zerstreut liegt. Früher aber verstund man nur die 2 Höfe, welche hinter einer großen am Wege liegenden Felsenmasse stehen, hierunter. Anfangs hieß es Kastler, man schrieb aber Castley sprach dann Castley nun Zastler. Der vordere Teil hieß Meerswendi.

Durch dieses rauhe Thal rinnt der Osterbach, dem nach Birkenreute, da er sich sonst ob Geroldsthal in die Brugga ergossen, ein Kanal gegraben wurde.

Holz und Viehzucht sind die Nahrungsquellen dieses ansehnlich und hohen Thales. Links wird es vom Erlenbacher Berge von St.Wilhelm, rechts durch das Kasteleck von Weilersbach und Falkensteig oder Hölle geschieden. Uber den Rücken des Kastelecks gieng vor Zeiten die gemeine Landstraße auß dem Breisgau nach Schwaben, nämlich bevor man die Felsen am Höllenpasse gesprengt und erweitert hatte. Die Bergrürken sind die natürlichen Marken zwischen Oertern und Herrschaften.

Zastler hat 200 Seelen, eine eigene Schule; bei jedem größeren Hofe steht eine Säge, deren man 6 zählt. Im Sommer wird das Vieh auf der Weide am Feldberg gehalten"), als auch "Das Großherzogtum Baden" (Das Großherzogtum Baden, Karlsruhe 1885. Auf S. 988 wird unter dem Stichwort "Zastler" angegeben:  ...Früher bezeichnete dieser Name nur zwei Bauernhöfe im Kirchzarter Thal nördlich am Feldberg; zu Anf. dieses Jahrh vereinigte man eine größere Anzahl zerstreut liegender Gehöfte unter diesem Namen zu einer eig. Vogtei.") wollen wissen, daß man früher - wann, wird nicht gesagt - unter dem Namen Zastler bloß zwei Höfe im hinteren Tal verstanden habe, die hinter einer großen am Wege befindlichen Felsmasse lagen. Diese Notiz übernimmt  F.Gießler (F· Gießler, Die Geschichte des Wilhelmitenklosters in Oberried bei Freiburg
im Breisgau, Freiburg (1911), S. 2) ohne jedoch die Zahl der Höfe zu nennen.

K. Müller (K. Müller: Geschichte des Feldbergs, in: Der Feldberg i. Schw. S 508 f.) greift gleichfalls auf Kolb zurück und zählt zu Zastler für die frühere Zeit nur die beiden hintersten Höfe, und zwar den Mederlehof und den Schweizerhof falls sie damals schon bestanden. Er führt weiter aus, daß der untere Teil des Tales, der zur Vogtei Oberried gehört habe, als "Müswendi", ,,Mißwendi" oder "Meerswendi" bezeichnet worden sei. Auch Gießler spricht von "Müswendi", schon Kolb kennt "Meerswendi", das Urkundenregister des Stadtarchivs Freiburg vermerkt "Mischwendi".

Über den Zusammenschluß des vorderen und hinteren Teils des Zastlertals schreibt "Das Großherzogtum Baden", zu Anfang des 19. Jahrhunderts habe man eine größere Anzahl zerstreut liegender Gehöfte unter dem Namen Zastler zu einer eigenen Vogtei vereinigt. Müller schränkt ein, zu Beginn des 19. Jahrhunderts habe man bloß die zwei untersten Höfe des Tales, den Winterhalter, und den Burkardshof, zur Vogtei Zastler zusammengeschlossen, aus ihr sei später die über das ganze Tal sich ausdehnende Gemeinde hervorgegangen.

Nach Müller gilt einmal als Zastler das hintere Tal, ein andermal das vordere, das aber dann wieder unter dem Namen "Müswendi" zu Oberried gehört haben soll. Ob je ein Teil des Tales der Vogtei Oberried angegliedert war, läßt sich nicht einwandfrei klären.

In älteren Urkunden kommen tatsächlich die beiden Benennungen vor. Die Kirchzartener Geburts-, Heirats- und Todesmatrikel aus dem 17. Jahrhundert enthalten einerseits die Namen: Zastler, Zaschler, Zasler, Zastlerberg, andererseits die Bezeichnungen: Meßwendi, Mischswendi, Mißerwenden (?), zu Mißwendem Mißwendh uff Mißwender Berg zu Oberriedt (1614).
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                             
Auffällig ist, daß 1609 ein Matthias Falkensteiger (?) als Vogt "im Zaschler" belegt ist. 1611 tritt derselbe Bürger als Vogt "zu der Meßwenden und Zastler" auf, 1618 wird er wieder nur als Vogt "im Zaschler" erwähnt. Bei Jacobea Gaßenschmidin, der Frau von Johannes Albrecht, heißt es 1685, daß sie "auß dem Zaschler" herkomme, 1688 wird angegeben: "auß (?) der Mißwendi".

Die angeführten Belege und ein urkundlicher Vermerk von 1617, der von einem "underthan in der vogtey Mischwendi" (Vgl. A. Krieger, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden, 2 Bde·, Heidelberg 1904. Nach Krieger II, 197, ist Mißwende eine Ödung; sie ... lag wohl zwischen Bickenreute [Birkenreute] und dem Zastlertal, dessen vorderer Teil (nach Kolb s, 104) ehemals Meerswendi hieß". Andere Belege lauten: Münswendi 1811, Mänschwendi 1829, Müsswende hinter Biggenrüti 1884, Mißwendi 1405, Miswende 1407, Mifswende 1481; ,,Miswend hat vii hüser von gemehnen bitten« ca. 1525; »die von Misswende« 1895; ,,David von Landecks unterthonen von Myßwende« 1525; "Martin Klingelin, gewäßner Sickingischer underthan in der vogteh Mischwendi« 1617. Jn Klammern fügt Krieger hinzu = »die kleine Schwandung, Rodung, im Gegensatz zu dem oben erwähnten Meerswendi?« Falls es je eine selbständige Gemeinde Mißwendi gegeben hat, dürfte sie um die Mitte des 17. Jahrhunderts aufgehört haben, zu bestehen; wenigstens gehörte ihr, nach der Urkunde von 1660 (S. 27 ff.) zu schließem kein Zastler Hof mehr an) spricht, rechtfertigen die Vermutung, daß es eine selbständige Vogtei dieses Namens gegeben hat. Wie weit sie sich auf heutiges Zastler Gelände erstreckte, konnte nicht ermittelt werden. Doch schloß vielleicht Mißwendi zu Beginn des 17. Jahrhunderts das Etzenbachtal mit dem Burkhardshof mit ein; erscheint doch jener Name in den von mir durchgesehenen Matrikeleinträgen fast ausschließlich in Verbindung mit dem Familiennamen Burkhard, nur einmal im Zusammenhang mit der erwähnten Jacobea Gaßenschmidin und ein andermal mit dem Vogt Falkensteiger (?).

Schwierigkeiten bereitet allein der Vermerk "uff Mißwender Berg zu Oberriedt« 1614. Am ehesten wäre hier an die Grenzanhöhe zwischen Burkhardshof und Oberried zu denken. Danach würde als Mißwender Berg auch der Südwest-Hang auf Oberrieder Gemarkung gegolten haben. Unbeantwortet bleibt die Frage, ob die 1614 erwähnten Burkhards auf einem Oberrieder Hof an diesem Südwesthang wohnten oder ob der Burkhardshof selbst damals zu Oberried gehörte. Wenn ich Gießler (F. Gießler, a. a. O., S. 28.) folge, dabei aber hinter "Wünswendi" eine Fehlschreibung oder eine ältere Schreibweise von Mißwendi vermute, wäre dieser Name - früher als Zastler -  schon zu Beginn des 18. Jahrhunderts nachzuweisen.

Für den Bestand der Vogtei Zastler vor 1800 besitzt eine Urkunde vom 18. Juni 1726 eine besondere Bedeutung. Ein "grundherrlich von Neveusches Amtsprotokoll" von 1726 trägt durch die Angabe "Actum Zastler« den Ortsnamen als Kopf und führt zehn Familiennamen an; (Grundbuchamt Oberried.) einige der Namensträger habe ich als Besitzer von Höfen ermitteln können. Der Bestand von Zastler als selbständige Gemeinde, einschließlich Burkhardshof ist für Anfang des 18. Jahrhunderts gesichert.

Doch wichtiger, weil zeitlich weiter zurückführend, ist eine Urkunde vom 15. November 1660 (im Freiburger Breisgau-Ritterständischen Archiv (Auf diese Urkunde hat mich Archivdirektor a.D. Dr. Dr. Hefele freundlicherweise aufmerksam gemacht. Archivdirektor Dr. Zwölfer danke ich für die Mithilfe beim Lesen. — Der ... vogt ... undt würth ... ufm Rhein ... ist der Besitzer des Rainhofs von Höfen, Ortsteil der Gemeinde Burg; vgl. das Stichwort "Höfner Weide« im Flurnamenverzeichnis), die ich im Urtext wiedergebe:

K a u f b r i e f
des ersamben und bescheidenen Christen Gasenschmidts im Zastler
Freyh Pfürdt. jurisdiction
über
sein daselbsten erkhauftes saßgueth 750 (gulden)

Jn namen und ahn statt des wolgebohrnen herren, herren Johann Reinharden Freyherrens von Pfürdt, herren zue Biengen und Crozingem der fürstl. Dht. Ferdinand Carls Erzherzogs zue österr. cammerern, V. D. regimentsrath undt vicestatthalterm meines gnädig gebietendten herrens saße ich Geörg Meder dißer zeit freyherrlich Pfürdt vogt und stabhalter im Zastler an gewohnlicher gerichtsstatt offentlich zue gericht undt thue kund menniglich mit disem brief, daß die ersambe und bescheidene Hanß Gassenschmidt für sich selbsten undt Clauß Knecht als verordneter vogtmann Chülgen [?], Evae undt Annae, des Gassenschmidts undt der Gassenschmidenen [Kinder], vor gericht stundten undt bekhanten, daß sie für sich selbsten und vögtlicher weiß eines ufrechten, redlichen, sterthen, vesten und ewigen kaufs verkhauft und zuekaufen gegeben hatten, gaben auch mit mundt undt handt zue kaufen dem auch ersamben und bescheidenen Christen Gassenschmidtem ihrem miterben, (so am anderen theill alß keufer vor gericht zuegegen stundte) in sein keufers, aller feiner erben und nachkomben hännd, gewähr undt gewalt: namblichen hauß, hof sambt dem Stollenbach, matten, acker, holz, veldt, wun, wayd, trib und trab und mit aller zuegehördt, alles aneinanderen im Zastler gelegen, wie stockh und lochen inhalten undt außweißen, welches der vatter Michel Gasenschmid seelig ingehabt, besessen und genützt hat, stost gegen der winterseiten vornen bis an die gemeine wäldt ahn Clauß Knechten, an der sommerseithen davornen von dem bach bis auf die höhe an Alexander Peter, auf der höhe auf des Hanß Haury [Dr.: Hauyh] vogts undt würthens ufm Rhein gemeine wayd, an die gemeind Willerspach, dahinden auch von dem bach bis auf die höhe, und gegen der wintherseiten hinderhalb von dem bach an die gemeine wäldt, wäre steh, ledig und aigen nach der gnedigen herrschaft rechten undt zwen guldten, vier batzen undt zwen pfenning in die pfarrkirchen zue Ebneh mehr nacher Oberrieth zehen schilling und ain fasnachthenn jährliche bodenzinsen undt sehe demnach der kauf zuegangen undt beschehen für und umb sibenhundert und fünfzig guldten, jeden derselben zue dreyzehenthalben schilling rappen gueter, genember Freyburger- undt dieses landtswährung gerechnet, daran fünfhundert gulden jährlich undt aines jeden jahrs besonder us Martini des heyligen bischoffstag, mit dem gewohnlichen zinß fünf guldten von ainem hundert sue verzinßen und auf solchen tag des nachkombendten ainundsechzigsten jahrs damit anzuefangen, sodan die übrige zweyhundert und fünfzig guldten zue würfen zuerlegen undt eines jeden jahrs besonder auf Philippi und Jacobi, der heyligen zwölfbotten, als dem ersten Maytag mit Zwantzig guldten ermelter währung ohne zinß abzuerichten undt nach inhalt der theilzettlen das gelt zuevertheillen undt abzuestattem alles so lang und vil, bis obbeschribener kaufsschilling gänzlich bezalt sein wirdt. Darüber er der keufer undt auf den fahl seine erben undt nachkomben verbundten sein sollen undt wollen der obbesagten schwester undt mitverkeuferin Annae Gassenschmidtim welche in dem gesicht ainen ellenden abscheuwlichen presten und mangel hat, die tag ihres lebens in dem hauß die zuewohnung zuegeben und zuemalen ain rev. kueh sambt einer gaißen auf seiner wayd gehen zuelassem und von seinem fueter, wie sein vih, undt zwar ohne allen lohn oder ergetzlichkeit zue [er]halten, hingegen sie Anna nach ihrem besten vermögen arbeiten und dem keuferen in den fürfallenden arbeiten beyzuespringen verbunden sein solle. Es gelobten demnach auch gemelte verkeufere mit vollkombener ewiger verzeihung vorbesagten haußes, hof, scheuren, stall sambt allen zuegehördtem aigenschaftery besitzungen, nutzung, nießung, ansprachen und allen recht und gerechtigkeiten daran, dem keuferen oder seinen erben undt nachkomben disen kauf wie obbeschriben stehet sue wahren und recht währer zue sein gegen menniglichen, wie recht were. Sie versprachen auch weiters zue beeden thailen an aydstatt disen kauf und verkauf auch waß darbey abgeredt, zuegesagt und versprochen worden ist, wahr, stäht und vest zuehaltem darbey zue pleiben und darwider nichts zuethuen noch schaffen gethan werdte, überall in keinerley weiß noch weeg. Darauf war auf mein des vogts umbfrag zurecht erkant und gesprochen, das der kauf undt verkauf wie obstehet guete kraft undt handtveste hette und haben solle. Dessen erfordert der keufer ainen brief; der war ihme auf mein des vorgemelten vogts underthänig und fleißiges bitten mit hochgedacht ihro gn. Freyherrl. insigel (jedoch deroselben auch allen dero erben undt nachkomben an Zinsen, steuren,kauf" fähl und abzugdrittlen undt sonsten in allweg ohne schaden) bekrüftiget undt sprachen hierüber die ersambe und bescheidene Simon Meyer, Geörg Langenbacher, Lorenz Albrecht, Alexander Peter, Geörg Haitzler, Geörg Burckhardt, Hanß Meyer, Hanß Mathiß undt Geörg Meyer, alle des dinggerichts im Zastler.
Beschehen den fünfzehenden monatstag Novembris nach gnadenreicher gebuhrt Jesu Christi gezalt aintaußent sechshundert und sechzig Jahr.

Das Schriftstück dürfte eindeutig beweisen:
1. daß Zastler, für das bereits 1609 ein Vogt belegt ist (es ist der erwähnte Vogt Matthias Falkensteiger (?)), im 17. Jahrhundert eine Vogtei für sich war Geörg Meder (Mederlehof) ist von Pfirtscher Vogt und Stabhalter;
2. daß die Gemeinde ein eigenes Dinggericht besaß - es werden im vorletzten Satz der Urkunde neun Urteilssprecher angeführt;
3. daß zu dieser Körperschaft in Zastler ein Burckhardt zählt - wohl der Besitzer des Burkhardshofes, dessen Namensvetter oder Sippengenossen zu Beginn des 17. Jahrhunderts im Zusammenhang mit Mißwendi erwähnt werden;
4. daß neben den Namen der neun Urteilssprecher und des Vogtes die Familiennamen Gassenschmidt (Gassenbauernhof und Stollenbachbesitzer) und Clauß Knecht (Kleislehof) vorkommen, die Gemeinde also 1660, mindestens 12 erwachsene, ehrbare Bürger und als solche wohl Familienväter aufzuweisen hatte;
5. daß die neun oder zehn Zastler Hofgüter, nach den Namen der Bürger zu schließen, damals bereits bestanden haben. (Ich spreche deswegen von neun oder zehn Höfen, weil zu ihnen bis 1817 auch der Säghof gehört hat. Abgesehen von der Karte 1 aus dem Jahre 1774, die sein Vorhandensein bezeugt, und der Liste von 1726, die zehn Namen erwähnt, von denen einer sich auf den Säghof beziehen dürfte, konnten über seine Vergangenheit keine Anhaltspunkte ermittelt werden)
 
Verzeichnen die Standesregister in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts jährlich - niedrig gegriffen - 4 Geburten, die sich Anfang des 19. Jahrhunderts, also zwei Jahrhunderte später, auf durchschnittlich 7 bis 8 erhöht haben, und zählte um 1850 die Gemeinde etwa 200 Einwohner, so kann für das 17. Jahrhundert in Zastler die Seelenzahl gewiß auf mindestens 100 veranschlagt werden.

Wohl sprechen das Fehlen früher urkundlicher Belege, die verhältnismäßige Abgeschlossenheit, die Kargheit des Bodens und die Rauheit des Klimas, wenn nicht für eine späte, so doch wenigstens für eine spätere Besiedlung Zastlers als die des milderen, geschützteren und tiefer gelegenen Weilersbach. Aber eine Siedlung von etwa 100 Einwohnern mit 9 bis 10 geschlossenen Hofgütern, die im Laufe der folgenden Jahrhunderte keine Vermehrung erfahren haben (Unter Hinweis auf die Urkunde von 1660 und die vielen Familiennamen,die in den Kirchenmatrikeln für Zastler zu Beginn des 17. Jahrhunderts — so weit reichen sie
zurück - begegnen, ist mit Sicherheit anzunehmen, daß die 1726 als halb bezeichneten Höfe um die Mitte des 17. Jahrhunderts, wenn nicht gar vor 1600 bestanden haben. - Vermerke über eine Zusammenlegung von Höfem wie das in überbesiedelten Gemeinden des Schwarzwalds im 14. und 15. Jahrhundert (vgl. E. Gothein, a. a. O.) der Fall war, fehlen.), mit einem Vogt um 1600 und geordneten gemeindlichen Verhältnissen um 1650 kann unmöglich in kurzer Zeit aus dem Boden gestampft worden sein. Deswegen wird man die Erschließung und Besiedlung des Zastlertales früher ansetzen können. Indirekt erscheinen für 1658 der Adamshof, für 1651 schon der Schweizerhof, also der hinterste Hof im besiedelten Teil des Tales, gesichert. Wohl ist das Gedächtnis des Volkes nicht stichhaltig, aber es ist vielleicht doch nicht ganz ohne Belang, daß die Akte aus dem Jahre 1726 vermerkt, ein Vorfahre von Jörg Gassenschmidt, der auf dem Gassenbauernhof saß, habe vor anderthalbhundert Jahren, das wäre 1575, einen Teil seines Gutes verkauft.

Bedeutsam ist vielleicht auch die Zahlungspflicht der Zastler Einwohner bereits um 1660 an die Pfarrkirche zu Ebnet. Nach dem Schriftstück von 1660 mußten z. B. Gassenschmidts an die Ebneter Pfarrkirche 2 Gulden, 4 Batzen und 2 Pfennige zahlen. Knapp 200 Jahre später, von 1852 bis 1858, erfolgte die Ablösung der Zastler Höfe von der Ebneter Pfarrkirches. (Grundbuchamt Oberried) Die Zahlungen mußten nach Ebnet geleistet werden, das auch unter der Herrschaft der Grafen von Sickingen gestanden hatte wie Zastler im 16. und 17. Jahrhundert. Ob hier alte Zusammenhänge auch im Hinblick auf die Besiedlung vorliegen?

Es erscheint nicht gerechtfertigt, ohne Belege einen genauen Zeitabschnitt für die erste Besiedlung des Zastlertals anzusetzen. Allein da es um eine Ausbausiedlung auf Gelände geht, das im 13. und 14. Jahrhundert bereits einem Grundherrn gehörte (Der Familie von Falkenstein und anschließend der Familie Schnewlin von Landeck) ist zu vermuten, daß seit damals nach und nach einzelne Höfe mit Nutzeigentümern entstanden sind, wurde doch das kaum wesentlich günstiger gelegene St.Wilhelmer Tal - wenn auch unter anderen Voraussetzungen - schon Mitte des 18. Jahrhunderts besiedelt. Übrigens scheinen die Gemarkungsbereiche der Grundherren von St.Wilhelm, Oberried sowie Zastler zur Zeit der St.Wilhelmer Klostergründung ziemlich genau abgesteckt gewesen zu sein.

Über die Rolle, die das Wilhelmitenkloster bei der Besiedlung des Zastlertales gespielt hätte, ist mir nichts bekannt geworden. Nach einem Protokoll des Dinggerichts zu Oberried von 1660 wird "als Kurpfuscherei . . . verboten, daß die Untertanen" des Klosters "sich bei Simon Meyer in Zastler", der also in einer fremden Gemeinde wohnte, "segnen lassen oder Arzneien gebrauchen"(F. Gießler; a.a.O. S. 90; Simon Meyer wohnte auf dem Jockelehof im vorderen Zastlertah er starb 1677). Die Zastlerer waren keine klösterlichen Untertanen, wie andererseits der Wilhelmitenorden nie als Grundherr des Ortes belegt ist. Daher dürfte sein Einfluß auf die Besiedlung, falls ein solcher je vorhanden war, nicht überschätzt werden. Gleichwohl wurde die Bevölkerung der Gemeinde seelsorgerlich von dem Kloster Oberried betreut, doch gehörte Zastler kirchlich gewiß als Filiale von Oberried bis 1786 zu Kirchzarten. Erst in jenem Jahr verordnete ein kaiserliches Dekret, zu Oberried solle eine selbständige Pfarrei errichtet werden, die dem Priorat in Oberried einzuverleiben sei. Der neuen Pfarrei wurde außer anderen Siedlungen die Vogtei Zastler mit 196 Seelen zugeteilt. (F. Gießler; a.a.O., S. 117)
 
Daß der Bergbau für die Besiedlung eine richtungweisende Rolle gespielt hätte, ist zu bezweifeln. Wohl enthält die Flurnamenliste von Zastler, die im Anhang folgt, Bezeichnungen wie "Stollenbach", "Stollenmatte", "Stollenberg", "Toter Mann" und "Silbereck". Allein ich habe nicht den Eindruck, daß sie die Besiedlungsgeschichte erhellen könnten. Spuren von einst getriebenem und wieder aufgelassenem Bergbau sind im Gelände, das diese Namen trägt, kaum mehr auffindbar, und Urkunden schweigen. Wenn aber je geschürft worden ist, so dürften diese Versuche eher von Oberried über Vörlinsbach oder von St.Wilhelm als von Zastler aus unternommen worden sein. (Die Schriften: Vernier, Kommissions-Relazion über das Vorderösterreichische Bergwesem 1780/1781, von Carato, Haubtrelation über alle in den k.u.k. österreichischen Vorlanden befindlichen, theils wirklich in Bau stehende, 2ten theils aufgelassene Gruben und Bergwerke, Frehburg 1786, und H.Bührer, Sankt Wilhelm. Die Geschichte eines Schwarzwaldtales, Freiburg 1924, enthalten keine Angaben über mittelalterlichen Bergbau in Zastler selbst. Für Schrifttum und Hinweise, die den Bergbau betreffen, bin ich Univ.-Assist. Dr. N. Metz zu großem Dank verpflichtet)

Als letztes wäre zu erwägen, ob die Gründung von Zastler mit den Holznutzungsrechten von Freiburg zusammenhängen könnte, welche die Stadt an die Herren von Falkenstein und Sickingen hatte. Es wäre denkbar, daß die Grundherrschaft, um aus ihren Waldungen eine größere Menge Holz nach Freiburg zu liefern, die Errichtung von Höfen in Zastler gefördert hätte. Vielleicht wäre gerade im Zuge dieser Entwicklung die Aufteilung ganzer Höfe in halbe erfolgt (Vgl. E. Mehl, Das Feldberggebiet als Siedlungsraum, in: Der Feldberg i.Schw. (s. Blum. 8), S. 580. Bibl-Nat Dr. E. Liehl schulde ich für verschiedene Hinweise besonderen Dank). Allein hierüber bin ich auf keine urkundlichen Hinweise gestoßen.

Zusammenfassend wäre immerhin festzustellen: Landschaftliche Verhältnisse und geschichtliche Belege, soweit vorhanden, lassen die Annahme berechtigt erscheinen, daß die Höfe in Zastler auf ritterlich-grundherrlichem Boden im Zuge des Landesausbaus als Waldbauernhöfe entstanden sind. Für sie war die Landwirtschaft wohl wichtig, aber nicht allein ausschlaggebend; Wald und Weide traten, Lebensweise und Tagewerk bestimmend, dazu.

2. Die Bedeutung von Wald und Weide für die Siedler
Die Tabelle 7, hatte das überwältigende Ausmaß des Waldgeländes und den beachtlichen Umfang der Weidefläche auf Zastler Gemarkung veranschaulicht. Wohl zeigt die Statistik für die letzten 76 Jahre einen Rückgang der Acker- und Weidefläche und eine Zunahme des Waldes; doch sprechen bereits die Zahlen für 1878 eindeutig, und auch die Karte für 1774, Seite 88, gibt eine ansehnliche Ausdehnung des geschlossenen Hochwaldes zu erkennen. Eine spürbar ergiebigere landwirtschaftliche Nutzung des Zastler Skelettbodens als zu Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts, d.h. unmittelbar vor dem Verkauf der Bauernhöfe, ist für frühere Zeiten kaum denkbar. Der Mangel an schriftlichen Zeugnissen aus vorhergehenden Jahrhunderten rechtfertigt es keineswegs, die Bedeutung von Wald und Weide für die Siedler zu schmälerm.

Sind Wald- und Weidenutzung vor dem Übergang der Höfe in den Besitz des Staates auch nicht immer genau zu trennen, so zeichnen sich dennoch einige Besonderheiten ab.
a) Der Wald
Für die Mitte des 17. Jahrhunderts läßt sich der Kaufbrief von 1660 auswerten: Erstens ist hier von Holz, also Wald, als Privatbesitz die Rede. Zweitens hatte der Gassenbauernhof nach der Grenzbeschreibung anscheinend, wenn nicht gar tatsächlich, den gleichen Umfang, wie er ihn noch im 20. Jahrhundert aufwies. Nur ein geringer Teil der Fläche, kaum mehr als später zahlenmäßig belegbar, kann damals schon allein wegen der Bodenverhältnisse als Ackerund Wiesenfläche genutzt worden sein; an einem gehörigen Waldbesitz der Gassenschmidts ist auch aus diesem Grunde nicht zu zweifeln. Drittens beweist die Urkunde das Vorhandensein des als "gemeine wäldt" bezeichneten Gemeindewaldes.
 
1. Da die anderen Zastler Höfe, ganze und halbe, im Jahre 1660 als bestehend vorausgesetzt werden können, dürfte auch deren Nutzeigentum in seinem vollen Umfang einschließlich des Waldes im 17. Jahrhundert abgegrenzt gewesen sein. Die Besitzgrenzen von sechs Höfen liefen gewiß damals schon quer über das Tal von Hang zu Hang oder von Höhe zu Höhe (Vgl. E. Mehl, Das Feldberggebiet als Siedlungsraum, in: Der Feldberg i.Schw. (s. Blum. 8), S. 580. Bibl-Nat Dr. E. Liehl schulde ich für verschiedene Hinweise besonderen Dank.), so daß jeder der Bauern am Wald Anteil hatte, den er mit Genehmigung der Grundherrschaft genutzt haben mag. Eine Urkunde von 1726 spricht ausdrücklich von Waldungen, die den Zastler Bewohnern eigentümlich waren.

Die Akten vermerken des öfteren, daß es sich bei den Bauernhöfen um "alles zusammen ein geschlossenes, unteilbares Hofgut" handle, zu dem auch Wald gehört hat, denn die Übergabe und Verkaufsinventare vergessen nie, die Sägemühlen anzuführen. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts standen 16 Klopfsägen in Betrieb, vermutlich nicht nur, um für den Bedarf der einzelnen Höfe Bau- und Nutzholz sondern auch für den Verkauf Holz zurechtzusägen.(H. Stoll, Wald und Waldnutzung im Feldberggebiet, in: Der Feldberg i. Schwarzwald., S. 459.)  Zu Beginn des 19. Jahrhunderts gab es in Zastler« sechs Sägen; 1852 besaß der fortschrittliche Adamshof "eine Wirbelsägemühle samt angebauter Zirkularsäge".

Gelegentlich des Drittelsloskaufs der Höfe von dem Grundherrn, Freiherrn von Neveu, ist im Jahre 1824 sogar von mehreren Zastler Bürgern als Sägbauern im Wald die Rede.

Nach dem Schreiben des Amtmanns J. Stib von 1788 besaßen die Bauern nur wenig ertragfähigen Boden; die vier hintersten mußten Frucht kaufen. Das war wohl nicht zuletzt aus dem Erlös von Holz möglich. Einer jener Höfe, und zwar der dritthinterste, führte den bezeichnenden Namen Säghof.

Daß manche Hofbesitzer aus dem Waldbestand Gewinn zogen, ist nicht zu verwundern, wenn wir an den Reichtum an Wald überhaupt denken, besaßen doch
der Schweizerhof      1840     206,5 ha,
der Adamshof            1858     122,4 ha und
der Mederlehof          1860       95,0 ha Wald:

Dem Ausgang des Tales zu verringerte sich natürlich der Waldbesitz. So betrug die Waldfläche des Jockelehofes im Jahre 1852 bloß 17,7 Hektor. Zum Kleislehof gehörte nur sehr wenig Wald. Es war daher wahrscheinlich nicht mehr als die schriftliche Bestätigung einer altüberlieferten Gepflogenheit, wenn dem Besitzer dieses Hofes, Joseph Wießler, 1726 außer den Berechtigungsanteilen am Gemeindewald jährlich acht Wagen Buchenholz, und zwar vier Wagen zu "Leiterstangen" und vier Wagen zu "Achsenstangen", aus dem Gemeindewald zusätzlich zugebilligt wurden.

2. Zu dem privaten Waldbesitz kommen die Berechtigungsanteile der Höfe am Gemeindewald. Nach der Behauptung der Bauern in dem Prozeß der Zastler Tagelöhner gegen "Bauren Recht« um die Wende des 18. zum 19. Jahrhundert soll der Wald ursprünglich ein Genossenschaftswald der neun Zastler Hofbesitzer gewesen sein.

In einem grundherrlich von Neveuschen Amtsprotokoll von 1715 wird festgestellt, daß der Wald ziemlich willkürlich abgeholzt worden sei und daher die Nutzungen der Bauern geregelt werden müßten. Nach einem Erlaß vom 18. Juni 1726 ist "mißfällig zu vernemben, daß die Jnwohner in Zastler sowohl in ihrem eigentümlich also Gemeindewaldung zum Nachteil ihrer Nachkömmblinge und des Wildpahns sehr übel hausen, mithin Ein und Ander die Thannheimb in großer Menge umbhauet, daß, sofern diesem Übel nicht gesteuert wird, man in wenigen Jahren zu Mengel komben kann, also ist derentwillen heute dato folgende Disposition gemacht worden (
H. Stoll, Wald und Waldnutzung im Feldberggebiet, in: Der Feldberg i. Schwarzwald., S. 458; ferner Grundbuchamt Oberried). Die Verfügung sah vor, daß im ganzen 186 Tannenbäume gefällt werden durften. Davon erhielten:
der Vogt Michael Tritschler mit einem ganzen Hof (Burkhardshof) 25 Stämme
Andreas Winterhalter mit einem ganzen Hof (Winterhalterhof) 25 Stämme
Jörg Gassenschmidt (Gassenbauernhof), ursprünglich mit einem ganzen Hof; ein Teil davon wurde aber vor anderthalb Jahrhunderten verkauft 25 Stämme
der Erbfolger des Käufers, Matthes Schaible
3 Stämme
Mathes Burkhard
20 Stämme
Joseph Wießler (Kleislehof)
20 Stämme
Christian Meyer (Jockelehof) 20 Stämme
Joseph Schweizer 16 Stämme
Hanns Schweizer 16 Stämme
Joseph Albrecht (Adamshof) 16 Stämme
Im ganzen  186 Stämme

Aus späteren Angaben der Bauern, z. B. von 1828, geht hervor, daß die Zastler Tagelöhner nach dem Herkommen und auf Grund der Verordnung von 1726 bloß eine Spänbuche, den jährlichen Hausbedarf an Brennholz und nötiges Zimmerholz unentgeltlich aus dem Gemeindewald beziehen konnten. Offenbar unter anderem mit dieser Nutzung unzufrieden, erhoben die Tagelöhner 1788 in einer Eingabe an die Regierung und Kammer in Freiburg Ansprüche auf Beteiligung am Erlös des aus dem Gemeindewald verkauften Holzes (Grundbuchamt Oberried)

In dem Bericht des Freiherrl. von Neveuschen Amtmanns J. Stib wird zugunsten der Bauern zum Ausdruck gebracht: "Jn diesem Ort, welches zwischen Schrofen und Gebirgen liegt und ungefähr anderthalb Stund in die Länge hat, befinden sich 9 Bauren, nämlich 8 ganze und 6 sogenannte Halbbaueren, dann 5 Taglöhnere, welch letztere neben einem Häusel auch etwas Güttern besitzen" Es wird bestätigt, daß die neun Bauern den Geldgewinn aus dem Gemeindewald unter sich verteilen und der Gemeinde keine Beträge überlassen. "Dieser Wald ist Eigenthum der Bauren so, daß die Halbbauren, die nämlichen nur einen halben Baurenhof besitzen, nur halb so viel als die ganzen Bauren aus diesem Wald zu nutzen haben. Die Taglöhner Gütle sind lautere avulsa von den Baurenhöfen, welche vermutlich durch Kauf und Verkauf an diese gekommen sind. Mit solchen wurde aber niemals auch ein Antheil an dem s.g. Gemeind- oder Baurenwald mit verkaufet, welches auch ohne Vorwissen und Einwilligung deren übrigen Bauren als Miteigenthümmern nicht hätte geschehen können, sondern es verbleibe immer dieser denen Bauren aigen. Was die landesfürftliche Beschwerde anbelanget, giebt jeder Taglöhner einen proportionierlichen Steuerbetrag zu jenem Hof, von welchem das Taglöhner Güthle erkaufet worden, und wie solcher dem ersten Besitzer angedungen worden ist." Wäre ein Anteil an dem "gemeinschaftlichen Baurenwald" an die ersten Besitzer der Tagelöhnergütchen übergegangen, so hätten sie bisher schon immer Waldnutzung gehabt. Nie habe einer der 5 Tagelöhner auch nur den mindesten Anspruch gestellt, bis Bartle Lickert den Peter Tröscher, gebürtig aus Kirchzarten und seit 6 Jahren Tagelöhner, aufgehetzt habe. Die anderen beiden Tagelöhner, Jakob Holzmann und Christian Schweizer, seien niemals Mitkläger gewesen. Die Haltung des fünften Tagelöhners sei schwankend. Es wird hinzugefügt, daß die Bauern nie abgeneigt gewesen seien, den Tagelöhnern Bauholz zu geben. Die Kläger seien zurechtzuweisen und die Klage zu verwerfen. Unter Nr. 11800 vom 4. Oktober 1783 wurde der Antrag schließlich abgelehnt.

Auch ein Urteil des Hofgerichts des Oberrheinkreises vom 17. Oktober 1828 besagte, daß die Tagelöhner kein Miteigentumsrecht an Wald (und Weide) in Zastler besäßen, allerdings sei ihnen die Mitbenutzung gestattet, doch nur insoweit, als sie zu den Gemeindelasten beitrügen.

War den Urkunden bisher zu entnehmen, daß die Oberbehörde der Auffassung der Bauern vom Charakter des Waldes als Genossenschaftswald nicht Widerspruch, so bezeugt zum erstenmal eine Akte von 1886, daß er durch rechtskräftiges Zivilurteil als Gemeindewald erklärt worden war. Obwohl auch hiernach den Bauern fast alle Benutzungsrechte, mit Ausnahme der wenigen Rechte der Tagelöhner, zustanden, wurde der eigenmächtige Holzverkauf verboten. Der Wald sollte als Gemeindewald durch die Forstbehörde "beförstert" und das Holz angewiesen werden, wie es seit 1811 geschehen sei. Noch 1839 betrachteten sich die Hofbauern als Eigentümer des Waldes. Sie forderten eine gerichtliche Entscheidung in diesem Sinne, weil der Wald bis dahin immer gemeinschaftlicher Privatwald gewesen sei. Am 20. August 1839 faßte die Großherzoglich Badische Regierung des Oberrheinkreises zu Freiburg den Beschluß, die Bauern zu schützen, und betonte, daß der Erlös aus dem überschüssigen "Holzerwachs" ihnen gehöre. Allerdings erging dann von Freiburg aus eine Anweisung, daß die Zastler Waldung solange als Gemeindeeigentum behandelt werden solle, bis der Zivilrichter durch rechtskräftiges Urteil den Wald als Privateigentum der Bauern anerkennen und aussprechen würde. Die Anerkennung blieb aus.

In den vierziger Jahren wurde der fragliche Gemeindewald durch den Geometer Häring vermessen.

Noch 1847 ist in Zastler Akten von "Waldberechtigten" und "Waldbesitzern" die Rede, um 1850 von einer "Waldgenossenschaft«, deren Berrechner Fr. Sales Schweizer (Glaserhansenhof) war.

Erst am 20. August 1857 kam mit Wirkung vom 1. Januar 1858 ein Vergleich zwischen Bauern und Tagelöhnern über den Gemeindewald zustande. Im ersten Paragraphen wurde bestimmt: "Der 1481 Morgen 170 Ruthen umfassende Gemeindewald in hiesiger Gemarkung gilt fortan unbestritten als ein solcher. Er wird nach bestehendem Gesetze u. Verordnungen über die Bewirtschaftung der Gemeinde- u. Korporationswaldungen behandelt" Aus den Einkünften des Waldes sollten die Ausgaben der Gemeinde bestritten werden, soweit sie nicht durch anderweitige Einnahmen gedeckt werden konnten. Der Besitzer des Kleislehofes hatte jährlich 2 Klafter buchene Scheiter und 2 Klafter buchene Prügel als Entschädigung für die bisher aus dem Gemeindewald bezogenen Buchen zu erhalten". Den Besitzern der folgenden Höfe und Güter stand ein Anspruch auf Bau- und Nutzholz für den eigenen Bedarf zu; für den Kubikfuß Bauholz waren 2 Kreuzer zu entrichten, für den Kubikfuß Sägholz 3 Kreuzer.

Aller Ertrag sollte nach Tilgung der Gemeindeschulden, nach Bestreitung der Gemeindeausgaben und nach Berücksichtigung der Lasten, d.h. der Ansprüche der Bürger auf Bau- und Nutzholz, den Berechtigten in natura oder durch Beteiligung am Erlös zugute kommen. Im ganzen wurden 214 Berechtigungsanteile festgesetzt. Zur Teilnahme an den Überschüssen des Waldertrags waren berechtigt:
 
die Besitzer folgender Höfe
und Gütchen
Anzahl der
Berechtigungs-
anteile
damalige Besitzer
1. Winterhalterhof
25
Fr. Sales Winterhalter
2. Burkhardshof
22
Großh. Domänen-Arar
3. Burkhardshäusle-Gut
(=Stephanshäusle)
3
Stephan Sayer
4. Jockelehof
20
Kasimir Riesterer
5. Kleislehof (Blume)
20
Alois Riesterer
6. Glaserhansenhof
7
Fr. Sales Schweizer
7. Gassenbauernhof
25
Christian Albrecht
8. Adamshof
26
Fr. Sales Wiederle
9. Mederlehof
26
Joseph Schweizer
10. Schweizerhof
16
Leonhard Schwarz aus Mülhausen i. Elsaß
11. Antonishäusle-Gut
6
Witwe des Andreas Winterhalter
12. Thaddäushäusle-Gut
6
Fr. Sales Winterhalter
13. Krummholzen-Gütle
6
Jonas Imberi
14. Schweizerhäusle-Gut
6
Philipp Albrecht
Insgesamt
214
Berechtigungsanteile

Nach der Vereinbarung ruhten die Verechtigungen für alle Zeit auf Höfen und Gütern und standen den Besitzern zu, gleichviel ob sie in der Gemeinde das Bürgerrecht besitzen würden oder nicht. Die Rechte waren nur mit dem Hof veräußerlich. Schließlich wurde betont: "Den Gemeindebürgern als solchen darf zu keiner Zeit ein anderes
Recht auf den Gemeindewald eingeräumt werden, als in dem Bisherigen enthalten Ist ..."

1864 mußte die oben angegebene Taxe für das Bau- und Sägholz wegen Mißbrauchs erhöht werden. Im übrigen blieben die Anteile der Berechtigten bis ins 20. Jahrhundert erhalten.

b) Die Weide
Außer Landwirtschaft und Waldnutzung spielte, wie schon angedeutet, für die Siedler die Weide eine Rolle. Wie bei den Waldungen sind auch bei den Weiden zu unterscheiden: Eigenweiden, die ausschließlich zum Bauernhof gehörten, und Genossenschafts- oder Gemeindeweiden.

1. Für Viehzucht und Privatweidewirtschaft in Zastler waren die Berghäuser der einzelnen Höfe bedeutsam. Wie die Karten 1 und 2  sowie die grundbücherlichen Einträge in Oberried bekunden, gehörte zu Ende des 18.und in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts, abgesehen vom Winterhalterhof und Kleislehof zu jedem Gut auf dessen Boden ein Berghaus mit Stallungen. Der Schweizerhof hatte sein Berghaus auf der Horneck, der Mederlehof auf dem Hinterwaldkopf, der Säghof auf der Kalteck, der Adamshof auf der Roteck, der Gassenbauernhof im Stollenbach, der Glaserhansenhof an der Sommerseite seines Gutes ostnordöstlich des Hauses und der Jockelehof unweit des Fuchsdobels; das Stephanshäusle scheint ursprünglich das Berghaus des Burkhardshofes gewesen zu sein.

Für die Mitte des 17. Jahrhunderts bezeugt der Gassenbauersche Kaufbrief durch das Versprechen Hanß Gassenschmidts, "ain rev. kueh sambt einer gaißen" s einer Schwester Anna "auf seiner wayd gehen zuelassen", das Vorhandensein einer Weide, die ihm gehörte. Es erscheint nicht unberechtigt, ähnliche Verhältnisse auch für andere Höfe ananzunehmen.

2. Daß es bei der Nutzung der anderen Weiden durch die Hofbesitzer nicht immer reibungslos zugegangen sein dürfte, beweist wohl der Vergleich der neun Bauern von 1726. Sowohl die Weideflächen als auch der Gemeindewald, auf dessen gelichteten Plätzen das Vieh grasen konnte, wurden in bestimmte Reviere abgeteilt und der bisherige Weidegang bestätigt oder neu geregelt.

Die Frage nach dem rechtlichen Charakter der Weiden, ob Weiderechte aus Gemeindeareal, "Gemeinds - Almendt«, Genossenschafts- oder Privatweide, wurde in dem Prozeß der Tagelöhner gegen die Bauern von 1788 aufgerollt. Die Tagelöhner waren der Ansicht, in Zastler seien viele "gemeine Wayden" vorhanden, auch besäßen die Bauern zahlreiche überflüssige Felder, die sie meist gar nicht bebauen könnten, doch würden sie den Tagelöhnern jedweden Anteil verweigern, obwohl "alles doch ein gemeinsames Guth" sei .

Auf Grund der Untersuchung durch den Amtmann Stib im Jahre 1788 konnte in Zastler von Gemeindeweiden keine Rede sein. Drei Weiden wurden im großen und ganzen unterschieden: die Weiden am Feldberg, im Stollenbach und an der Brumis.

a) Die Feldberger Weide gehörte den vier hintersten Zastler Bauern. Kaufbriefe erhärteten, daß jedem dieser Bauern der vierte Teil am Feldberg zustand. Zastler Akten von 1886 machen aufmerksam auf die Vererbung der Höfe und der damit verbundenen Weiderechte von Generation zu Generation und führen die Namen der Eigentümer an. Danach besaßen den vierten Teil der Weiderechte am Feldberg seit 1651 der Schweizerhof, seit 1653 der Adamshof und seit 1674 der Mederlehof. Die Jahreszahlen gelten als früheste schriftlich nachweisbare Zeitpunkte für das Bestehen der Weiderechte. Der vierte Partner war bis 1817 der Inhaber des vom Adamshof und Mederlehof erworbenen Säghofes. Daher wurde das Weiderecht des Schweizerhofes 1862 bloß mit 16 Stück Vieh angegeben, das des Adamshofes 1865 und das des Mederlehofes 1867 hingegen mit je 24 Stück (Gemeindeamt Zastler). Im ganzen konnte die Feldberger Weide um die Mitte des 19. Jahrhunderts mit 64 Stück Vieh beschickt werden. An der Zastler Viehhütte am Feldberg und am Hirtenhaus "im Kessel« waren zur selben Zeit der Schweizerhof zu einem Viertel, der Adamshof und Mederlehof zu je drei Achtel beteiligt.

b) Der Stollenbacher Weidegang war 1788 den Bauern Georg Andris und Jakob Winterhalter vorbehalten. Die Weiderechte ruhten auf dem Gassenbauernhof und dem Winterhalterhof. Schon 1660 wird der Stollenbach im Gassenbauerschen Kaufbrief erwähnt. Nach Angaben von 1886 hatte Georg Gassenschmidt u. a. die gewöhnlichen Rechte im Stollenbach 1699 vor dem öffentlichen Gericht erworben. Der Besitzer des Winterhalterhofes konnte 1886 nachweisen, daß ein Vorfahr Haus, Hof und Gut sowie das Weiderecht im Stollenbach 1714 vor dem öffentlichen Gericht gekauft hatte. Bei diesen Käufen handelte es sich in der Regel um einen Übergang des Besitzes vom Vater auf den Sohn oder Schwiegerfohm nicht aber um einen Erwerb durch Fremde. Dem Gassenbauern war nach Einträgen von 1725 und 1848 der Auftrieb von 55 Stück Vieh gestattet bei gleichzeitigem Mitweiderecht des Winterhalterbauern. Diesem stand 1841 das Recht zu, auf dem Stollenbach soviel Vieh zu übersommern, wieviel er zu überwintern in der Lage war; 1899 durfte er soviel Vieh austreiben, wieviel die Hütte aufnehmen konnte, das waren 28 Stück.

c) Die Weiderechte auf der Brumis besaßen 1788 Joseph Winterhalter, Joseph Mayer und Joseph Gassenschmidt. Es waren dies die Eigentümer des Burkhardshofes, des Jockelehofes und des Kleislehofes. Nach den Akten von 1836 war der Besitzer des Burkhardshofes "von undenklichen Zeiten her" berechtigt, 24 Stück Vieh "auf der Vordereck" bis an die Brumis zu weiden. Vom Jockelehof und dem Kleislehof durften einmal je 6, ein andermal je 8 Stück Vieh auf die Brumis zur Weide getrieben werden, und zwar frühestens schriftlich nachweisbar seit 1677 bzw. 1703.
 
Bei der Weide auf der Brumis ging es nach den Vermerken von 1886 um ein "gemeinschaftliches Eigenthum der zunächst gelegenen Hofbesitzer"; auch die Weiden auf dem Feldberg und im Stollenbach galten damals als Gemeinschaftsweiden der ausgeführten vier (später drei) bzw. zwei Hofbauern. In der Urkunde von 1788 heißt es: "und weilen dann obverstandenermaßen bemelte Waydgäng keine Gemeinde-, sondern Particular Wayden sind, so gehören selbe" ihnen, d.h. den Bauern.

War also der genossenschaftliche, ja private Charakter der Weiden betont worden, so fällt andererseits auf, daß man, abgesehen vom Stollenbacher Berghaus und dem Weiderecht des Gassenbauern, Weide und Wald im Stollenbach schon 1725 im Gegensatz zu den Feststellungen von 1788 als Gemeindegut ansah und nicht als "sein Gassenschmidts und der Seinigen Eigenthum". Weiderecht bedeutete demnach nicht Geländebesitz. Es liegt auf der gleichen Ebene, wenn der Gassenbauer nach Aufzeichnungen von 1852 den Gemeindehirten unterhalten mußte (Grundbuchamt Oberried). Um dieselbe Zeit gab auch der Inhaber des Burkhardshofes der ursprünglich anderweitig versorgt war, an, über Weiderechte im Stollenbach zu verfügen und mit ihm die Tagelöhner des Stephanshäusles und des Antonishäusles. (1852 wurde übrigens die Weideberechtigung des Burkhardshofs auch für den Feldberg geltend gemacht. — Das Weiderecht des Besitzers des Stephansgütchens für 4 Stück Vieh im Stollenbach ist erst nach Anlauf dieses Anwesens durch Stephan Sayer 1850 belegt. Vom Antonisgütchen heißt es 1872, daß der Besitzer dieses Gehöfts zwar das Weiderecht auf der Zastler Gemeindeweide im sog. Stollenbach besitze, doch gebe der Gemeinderat dafür keine Gewähr). Der letztere mußte zwar 1872 für jedes Stück Vieh an den Eigentümer der Stollenbacher Viehhütte einen Gulden Stallgeld entrichten. Bedeutsam bleiben jedoch hier die einem Bauern und zwei Tagelöhnern zugestandenen Weiderechte überhaupt. Sie lassen erkennen, daß die Stollenbacher Weide, die bis zum Ende des 18. Jahrhunderts nur durch Rechte des Gassenbauernhofes und des Winterhalterhofes genutzt worden war, im 19. Jahrhundert eine Erweiterung durch andere Berechtigungen erfahren und den früher betonten Privatcharakter verloren hatte. Nun galt sie, selbstverständlich bei Beachtung bestimmter Einzelberechtigungem als Gemeindeweide.

1788 und 1886 werden die Weiderechte der Zastler Bauern, einschließlich des Säghofbauern, ausführlich erörtert. Allein in beiden Schriftstücken vermißt man jedwede Rechte des Glaserhansenhofes, obwohl das Haus nach der in den Türbalken eingeschnittenen Jahreszahl seit 1716 steht. Ein Blick auf die Karten 1 und 2 zeigt, daß der Glaserhansenhof als einziger an keiner Stelle an Gemeindebesitz grenzt. Es liegt nahe, zu vermuten, daß dieser Hof zu einer Zeit durch Abtrennung vom Kleislehof oder Gassenbauernhof, aber ohne Weiderechte auf dem Genossenschafts- oder Gemeindeareal, entstanden ist (1726 verlautet ohnehin, daß ein Teil des Gassenbauernhofs vor anderthalb Jahrhunderten verkauft worden sei. Vielleicht dürfen wir im Erbfolger des Küufers, Matthes Schaible, 1726 den Besitzer des Glaserhansenhofs sehen, dem von 186 Baumstämmen bloß 8 zustanden. 1857 wurden dem Glaserhansenhof nur 7 von 214 Berechtigungsanteilen im Gemeindewald zugesprochen). 1857 hielt sich auch seine Berechtigung am Gemeindewald nur etwa in den Grenzen des Tagelöhneranteils.

Außer den drei besprochenen Weiden werden 1783 noch andere kleinere Plätze im Bauernwald verzeichnen auf denen die Besitzer des Burkhardshofes, Jockelehofes und Kleislehofes und der Hercherbauer von Oberried ihr Vieh weiden durften. Noch zu Beginn des 19.Jahrhunderts besaß der Mederlehof Weiderechte auf dem Gelände des Schweizerhofes; sie erloschen erst nach dem Übergang von 44 Hektor Wald und Weide in den Besitz des Mederlehofes im Jahre 1853.
 
Gegenüber den Weiderechten und den privaten Weidefeldern der Bauern fallen die Berechtigungen der Tagelöhner kaum ins Gewicht. 1783 waren die Forderungen der Tagelöhner auf Zuteilung von Weidegelände abgewiesen worden. Im 19. Jahrhundert beschränkten sich ihre Weidebefugnisse auf das Bauerngut, von dem sie früher abhängig waren (Gemeindeamt Zastler und Grundbuchamt Oberried), oder auf die Mitnutzung bäuerlicher Weiderechte. Der Tagelöhner des Thaddäushäusles durfte ein Stück Vieh auf die Weide des Winterhalterhofes schicken; der Inhaber des Antonishäusles trieb sein Vieh mit dem des Bauern auf die Weide des Burkhardshofes oder er beteiligte sich an der Nutzung bäuerlicher Weiderechte; das gleiche trifft für das Stephanshäusle zu. Mit dem Besitz des Krummholzengütchens war bloß die Weideberechtigung von zwei jungen und drei alten Geißen auf dem Kleistegut verbunden. Das Weiderecht von Geißen auf dem Kleislehof von einem Heiligkreuztag zum anderen stand auch dem Tagelöhner des Albrechtengütchens zu.

Noch wäre hier die Frage zu streifen, ob das Vieh in jener Zeit in gelichteten Wald oder auf waldfreies Gelände getrieben wurde. Wenn der Gemeindehirt 1852 ermächtigt war, das nötige Brennholz auf der Gemeindeweide im Stollenbach zu sammeln, so können daraus auf den dort vorhandenen Baumbestand kaum Rückschlüsse gezogen werden. Dagegen weist eine Karte von 1774 eine Reihe von Stellen mit sehr wenig Bäumen auf; es sind zum größten Teil die gleichen Flächen, die auch später als Weide wiederkehren. 1783 wurden die Anträge der Tagelöhner auf Zuteilung von Weide zu landwirtschaftlicher Nutzung mit der Begründung abgelehnt:  .. es wäre auch unmöglich, daß diese Wayden, welche alle zu winterlich und zu rau sind, zur Cultur gebracht werden könnten, welche aber auch auf den möglichen Fall doch bei weitem nicht den Nutzen verschaffen würden, als die Eigenthümer solchen in Absicht der Viehzucht durch den Waydgang beziehen"(Wie schon gezeigt, wird die Auffassung vertreten, daß der Zastler Boden nicht um jeden Preis landwirtschaftlich genützt werden kann. Vgl. in diesem Zusammenhang. die von der Domäne durchgeführten Aufforstungen auf erworbenem Gelände). Dieser Vermerk trifft gewiß in erster Linie auf das Weidegelände am Feldberg und im Stollenbach zu, das damals abgeholzt war, ohne je wieder aufgeforstet zu werden (Das gleiche gilt auch für die Höfner und die Weilersbacher Viehweide sowie die Roteck).
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3. Zur Ortsgeschichte des 19.und 20.Jahrhunderts

An bedeutungsvollen Ereignissen für Zastler verdienen Erwähnung die Drittelsloskäufe der Höfe vom Grundherrn, verschiedene Ablösungen, die Errichtung des Schul- und Rathauses, der Bau von Wegen, die Gründung einer Fabrik und Abtretungen von Gelände.

Nach einer Dingrodel der v. Pfirtschen Herrschaft von 1658 mußte bei Besitzveränderungen der dritte Teil der Kaufsumme an den Grundherrn gezahlt werden. Bei dem endgültigen Freikauf der geschlossenen Hofgüter und Tagelöhnergütchen vom Freiherrn von Neveu zu Beginn des 19. Jahrhunderts war letztmalig eine bestimmte Summe zu entrichten. Die Bauern baten um die Festsetzung eines möglichst niedrigen Betrages. Das Direktorium des Dreisamkreises und die Domänenkammer in Karlsruhe entschieden, daß auf Grund des "Drittelsloskaufsgesetzes« vom 5. Oktober 1820 der Durchschnitt des Wertes, den der Bezugsberechtigte in den letzten beiden Fällen wirklich erhalten hatte, für die Berechnung des nun zu zahlenden Drittels ausschlaggebend sei. Danach hatten der Gassenhauer 562,58 Gulden, der Besitzer des Glaserhansenhofes 173,53, der Eigentümer des Krummholzengütchens jedoch nur 16,17 Gulden abzuführen Der Loskauf erfolgte von 1823 bis etwa 1880; damit wurden die Hof- und Tagelöhnergüter drittelsfrei.

Am 30. Januar 1840 wurde der Ablösungsvertrag über den Zehnten zwischen dem Großherzoglich Badischen Domänen-Ärar und der Gemeinde Zastler abgeschlossen. Da dem Domänen-Ärar "innerhalb der ganzen Gemarkung Zastler der große Zehnten vom Roggen und Hafer und der Heuzehnten" gebührt hatte, wurde jetzt die zwanzigfache Kapitalisierung des Reinertrages des Zehnten als Forderung erhoben; vier Fünftel davon sollte die Gemeinde aufbringen, ein Fünftel der Staat. Für den Großen Zehnten wurden 1006,20 Gulden angesetzt, für den Heuzehnten 727,20, im ganzen also 1788,40 Gulden.

Die Fischwasserzins-Ablösung an die Heiliggeistspitalstiftung zu Freiburg im Jahre 1840 betrug 30,18 1/2 Gulden.

Als Kirchenablösung hatten 1852 acht Zastler Höfe, also alle außer einem, dem Burkhardshof, der 1852 von der Domäne nach siebenjährigem Privatzwischenbesitz zurückgekauft worden war, 88 Gulden zu zahlen. Für die folgenden sechs Jahre wurden je 10 Gulden auferlegt. Im gesamten erhielt also die Pfarrkirche zu Ebnet von den acht Höfen 148 Gulden. Es wurde bestimmt: "Der Bodenzins hört pro Martini 1852 und für die Zukunft auf".

Nach F. Gießler (S. 119) soll das Gemeindeschulhaus im Jahre 1783 erbaut worden sein. Wenn allerdings die Witwe Michael Banks vom Kleislehof im Jahre 1840 der Gemeinde ein Gelände als Platz für die neue Schule verkauft hat, dürfte mit Sicherheit anzunehmen sein, daß das heute stehende Gebäude erst um die Mitte des 19.Jahrhunderts erstellt worden ist. Im Jahre 1914 wurde es erweitert. Das Haus enthält außer dem Unterrichtsraum die Lehrerwohnung, die Volksbibliothek und die Kanzleizimmer der Gemeindeverwaltung; es ist also Schule und Rathaus zugleich.

Zu Beginn des 19. Jahrhunderts waren die Straßen und Wege im Ort in teils unentwickeltem, teils verwahrlostem Zustand. Die Talstraße war so, daß nur die Einheimischen dieselbe mit ihren zweirädrigen Karten benutzen konnten. In den vierziger Jahren wurde der Talweg an einigen Strecken verlegt und neu ausgebaut. Nach und nach wurde das Wegnetz, vor allem in die Waldungen hinein, erweitert und verbessert. So ist für 1855/60 der Kurzrütteweg zu erwähnen, der bei der "Fabrik" von der Talstraße abbiegt, für 1862/64 der Rinkenweg, der vom Schweizerhof zum Rinken hinaufführt, und für 1927 die Angelsbachstraße vom Schweizerhof bis zum Holzplatz im Angelsbach (Vgl. H. Stoll, a.a.O., S. 476 f.). Eben ist eine neue Straße an den östlichen Hängen des oberen Zastlertales bis zum Rinken vollendet worden.

In den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts war unterhalb des Adamshofes eine Bürstenholzfabrik errichtet worden. Der Betrieb warf jedoch keinen lohnenswerten Gewinn ab. Daher wechselte das Unternehmen innerhalb von zehn Jahren dreimal den Besitzer. 1888 verkaufte Joh. Fr. Sutter die Fabrik an Gottlieb Steiert für 9500 Mark, 1895 ging sie um denselben Preis an Friedrich Hartter aus Darmstadt über; schließlich wurde sie 1898 an Karl Reinold veräußert. Der Betrieb endete mit Konkurs, und 1904 wurden die Gebäude als Fabrik aufgelassen.

Obwohl es sich bei den Höfen in Zastler um geschlossene Hofgüter handelte, enthält das Grundbuch dennoch Eintragungen über Geländetausch, oft allerdings von geringerem Umfang. Auf diese Fälle im einzelnen einzugehen, erübrigt sich. Es sei bloß festgehalten, daß im Jahre 1897 der Besitzer des Feldberghotels, C. Meyer, 2,2192 Hektar Weidefeld gekauft hat und daß1989 die Feldberger Weide der Gemarkung Feldberg einverleibt worden ist. 1986 wurde der Gemeinde Oberried das Gelände nordwestlich Dreispitz-Kastelleck angegliedert.

4. Der Ubergang der Hofgüter und Tagelöhnergütchen in den Besitz des Staates
a) Der Verkauf der Höfe und Gütchen

Eine unvergleichlich größere Umwälzung bedeuteten für die Gemeinde der Verkauf der Bauernhöfe und Tagelöhnergütchen durch die einheimischen Besitzer und der Übergang von Haus und Hof, Grund und Boden in die Hand des Staates. Die folgende Übersicht zeigt die Verkäufe der Höfe durch die Bauern von 1840 bis 1927, das heißt, bis zu dem Jahr, in dem der letzte Hof an das Domänen-Ärar veräußert worden ist.

Bereits 1809, also vor dem Verkauf der Bauerngüter an das Ärar, hatte die Domänenverwaltung auf Zastler Gemarkung die von Neveuschen Waldungen "Rinkenwald", "Rauhalde", "Bärhalde" nordnordöstlich des Feldbergs erworben (vgl. Karte 1 und 4).

Erst zweiunddreißig Jahre später, im Jahre 1841, erstand der Fiskus ein weiteres Gelände, das an Schweizer- und Mederlehof grenzte und sich vom Spänplatz bis zum Mederleberghaus erstreckte. Seit dem 17. Jahrhundert hatte diese Fläche zu dem auf Hinterzartener Gemarkung gelegenen Bankgallihof gehört; 1813 war der Hof an die Brüder Oberhofmarschall und Forstmeister von Gayling verkauft worden. Kurz vor dem Übergang des Geländes an den Staat hatten von Gaylings das vom Wald des Bankgallihofes völlig umsäumte Wießlersche Gütchen dazuerworben, so daß die Domäne 1841 einen geschlossenen Komplex, den größten Teil des "Batzenwaldes, den "Wieswald" und "Buchwald" umfassend, übernehmen konnte. Auf der Karte 2 ist das "Wießlersche Gütchen" noch als "Cameral-Domänen-Wiese« zu erkennen.

Der Verkauf der Zastler Bauernhöfe setzte im Jahre 1840 mit dem Schweizerhof ein. Christian Schweizer, der letzte Sägbauer auf diesem Gut, war 1886 gestorben; die Witwe litt an einer Geisteskrankheih und der vorteilsberechtigte Sohn arbeitete als Lehrling in einer Bierbrauerei. Wer sollte das Gut weiterführen? 1888 wurde es dem Fiskus angeboten, doch erhielt es 1840 im Wege der Versteigerung der Sternenwirt und Posthalter von Höllsteig, Fidel Faller. Außer ihm werden 1841 als Mitbesitzer fünf Vertragspartner erwähnt: zwei aus Mülhausen im Elsaß und je einer aus Basel, Freiburg und Müllheim. Sie gründeten die "Holzhandelsgesellschaft Zastler" mit dem Hauptsitz in Freiburg i.Br. Mehrere Sägemühlen mit Blatt-, Wirbel- und Furniersägen wurden errichtet, um die Waldungen des Schweizerhofes großzügig auszubeuten, aber auch gekauftes Holz zu verarbeiten. Das Holz, z.B. sogenanntes "Holländerholz", also langes Stammholz, wurde vor allem nach Frankreich ausgeführt. Soweit möglich rieste man es durch den Albersbach ins Höllental. 1851 mußte das Gut mit allem Inventar wiederum gerichtlich verkauft werden. Einer der alten Vertragspartner, Leonhard Schwarz aus Mülhausen im Elsas, übernahm es als Alleinbesitzer. Einen Teil des Bodens, 48,89 Hektar, verkaufte er 1858 an den Mederlebauer. Schließlich gelangte der andere, größere Teil des Schweizerhofes samt Gebäuden und Berechtigungen knapp 10 Jahre später in die Hand des Staates.

Auch der Kleislehof wechselte seinen Besitzer im Jahre 1840 über eine Versteigerung, nachdem der Eigentümer, Michael Bank, 1838 gestorben war. Doch blieb die Witwe Banks im Leibgeding auf dem Hof. Überhaupt kann der Käufer, Alois Riesterer, nicht ohne weiteres als Fremder bezeichnet werden. Da er aus der Nachbargemeinde Oberried stammte und als Inhaber der "Realwirtschafts-Gerechtigkeit zur Blume" sowie als Hofbauer seinem Tagewerk wie seine Vorgänger nachging, dürfte er sich in die Gemeinschaft der einheimischen Bewohner zwanglos eingefügt haben. Ihm verdankt der Hof die Errichtung des Stöckles. Eine wesentliche Änderung trat auf dem Kleislehof erst nach Riesterers Tode im Jahre 1869 ein. Mit allen Berechtigungen ging das Gut an den aus Schopfheim gebürtigen Freiburger Holzhändler Johann Friedrich Sutter über. 1885 wurde das Anwesen dem Ärar angeboren; der Verkauf kam 1886 zustande.

Den Burkhardshof mitsamt dem Stephanshäusle - veräußerte der letzte Bauer, Anton Winterhalter, im Jahre 1842 an den Fiskus. Winterhalter selbst zog als Leibgedinger nach Schlempenfeld (Ortsteil der Gemeinde Burg) wo er 1854 77jährig starb. 1845 verkaufte das Ärar 26,13 Hektar des Burkhardshofes, das Wohnhaus, die Kapelle, das Berghaus usw. an Matthias Pfefferle aus Obermünstertal. Pfefferle übereignete das Berghaus 1850 mit 7,56 Hektar Gelände aus freier Hand als Tagelöhnergut an Stephan Sayer aus Obermünstertal. Seit damals gilt es unter dem Namen Stephanshäusle als selbständiges Anwesen. Den Burkhardshof behielt Pfefferle bloß sieben Jahre. Nachdem der erste gerichtlich festgesetzte Verkaufstermin erfolglos verlaufen war, erwarb das Ärar den Hof bei der zweiten Versteigerung 1852 zurück.

Auf dem Adamshof war 1836 der Bauer, Johann Baptist Albrecht, gestorben. Die Witwe, Mutter von vier Kindern, hatte ein zweites Mal geheiratet. Wegen gestörter Familienverhältnisse sollte das Hofgut 1857 versteigert werden. 1858 wurde es vom Holz
händler Konrad Sutter aus Schopfheim erstanden. Albrechts zogen nach Oberried, wo sie noch ein Haus befassen. 1865 verkaufte Sutter Hof und Gut an den Staat, jedoch ohne die beiden Sägemühlen und die Sägerwohnung.

 
Tabelle 11 Verkauf der Bauernhöfe und Tagelöhnergütchen
Lfd. Z
Hofname
Letzter bäuerlicher Besitzer
Jahr des Verkaufs
Art des Verkaufs
Jahr des Ankaufs durch Zwischen-
besitzer
Zwischenbesitzer
Jahr des Ankaufs durch den Staat
Vom Ärar bezahlte Kaufsumme
1
Schweizerhof
Christian Schweizers Erben
1840
Versteigerung
1840

1841

1851
Fidel Faller Höllsteig

Holzhandelsgesellschaft
(6 Genossen)
Leonhard Schwarz
Mühlhausen





1862





106 285, 71 Mark
2
Kleislehof
Michael Banks Witwe
1840
Versteigerung 1840
1869
Alois Riesterer Oberried
Joh. Friedr. Sutter
Freiburg i.Br


1886


48 000 Mark
3
Burkhardshof Anton Winterhalter 1842
Vereinbarung 1845
Matthias Pfefferle Obermünstertal
1842
1852
65 142,86 Mark
4
Adamshof Johann Baptist Albrechts Erben
1858
Versteigerung 1858
Konrad Sutter Schopfheim
1865
96 000 Mark
5
Mederlehof JosephSchweizer und Kinder 1867
Versteigerung

1867
205 714,28 Mark
6
Albrechtengütchen Philipp Albrecht und Sohn
1872
Vereinbarung
1872
Joh. Friedr. Sutter
Freiburg i.Br.
1886
Summe bei Kleislehof mit eingeschlossen
7
Antonisgütle
Andreas Winterhalters Erben
1872
Angebot an Ärar


1872
7 714,28 Mark
8
Glaserhansenhof
Franz Sales Schweizers Witwe und Kinder
1876
Versteigerung


1876
50 000 Mark
9
Krummholzengütle
Jonas Imberi
1880
Vereinbarung

1880
8 200 Mark
10
Jockelehof
Kasimir Riesterers Witwe und Kinder
1889
Vereinbarung

1889
50 000 Mark
11
Winterhalterhof mit Thaddäusgütchen Franz Sales Winterhalters Erben 1899
Vereinbarung

1889
50 000 Mark
12
Stephansgütchen Korne! Sayer und Frau 1899
Vereinbarung

1899
115 000 Mark
13
Gassenbauernhof Alfred Hermann Albrecht  und Frau 1912
Vereinbarung (Hypothekenlast)


1912
11 000 Mark

Den Mederlehof sollte 1867 der jüngste, vorteilsberechtigte Sohn, Franz Joseph Schweizer (Angaben über den Tod des Vaters, Joseph Schweizer, konnten nicht ermittelt werden. Das Verkaufsprotokoll von 1867 spricht von Schweizer als damals noch Lebendem dem beim Verkauf die Hälfte des Erlöses zustehen würde, während die Kinder die andere Hälfte erhalten sollten), übernehmen, der teils in Zastler, teils in Oberried lebte. Seine Geschwister waren alle als Bauern nach Oberried gezogen. Der Betrag, den der minderjährige Sohn hätte auszahlen müssen, wurde jedoch für viel zu hoch erachtet, als daß sich für ihn die Übernahme gelohnt hätte, "da der nachhaltige Ertrag des Gutes durch Zinse von der Übernahmsschuld, durch Staats- und Gemeindelasten offenbar aufgezehrt würde". Das Hofgut wurde zunächst dem Ärar ungeboten, doch führten die Verhandlungen wegen der Minderjährigkeit Schweizers zu keinem Ergebnis. Erst über eine Versteigerung ging der Mederlehof in den Besitz der Domäne über.

Adamshof und Mederlehof hatten durch den Erwerb des Säghofs so eine nicht unwesentliche Vergrößerung erfahren. Der Hof war 1817 nach dem Tode des "Sägbauern" Joseph Albrecht von der Witwe als Leibgedingsberechtigter und ihrem verheirateten Sohn, Philipp Albrecht, in der Gant, also durch Versteigerung verkauft worden.

1872, drei Jahre nachdem Joh. Friedr. Sutter den Kleislehof erstanden hatte, wurde ihm das oberhalb dieses Hofes am Wege gelegene Albrechtengütchen durch Philipp Albrecht und dessen Sohn Joseph angeboten. Sutter, der das Häuschen erwarb, verkaufte es mit dem Kleislehof 1886 an die Domäne.

Das Antonisgütchen, dessen Besitzer, Andreas Winterhalter, seit 1851 tot war, wurde dem Ärar von der Witwe und drei großjährigen Söhnen im Jahre 1869 angetragen. 1872 kaufte der Staat das Anwesen.

Über den Glaserhansenhof war nach dem Tode Franz Sales Schweizers 1871 zwischen der Witwe und den Kindern einerseits und dem Ärar andererseits eine Verkaufsvereinbarung getroffen worden. Die Abmachungen scheiterten an der Minderjährigkeit einiger erbberechtigter Kinder. 1876 erhielt die Domäne im Wege der Versteigerung das Gut. Allerdings hatte die Witwe Schweizer kurz vorher die Grundstücke an der Kastelleck an den Winterhalterhof verkauft.

Das bescheidene Krummholzengütchen ,auf dem keine Lasten ruhten, veräußerte der Wagner und Tagelöhner Jonas Imberi im Jahre 1880 an die Domäne.

Nach Kasimir Riesterers Tode gelangte der Jockelehof, den die Witwe Riesterer und drei großjährige Kinder geerbt hatten, im Jahre 1889 auf Grund freier Vereinbarung in den Besitz des Staates.

Unter ähnlichen Umständen erfolgte der Verkauf des Winterhalterhofes an die Domäne im Jahre 1899. Der Bauer, Fr. Sales Winterhalter, war gestorben, und drei großjährige Erben veräußerten das Zastler Bauerngut, das wohl am günstigsten gelegen war und zu dem die größte Ackerfläche gehört hatte. Mit dem Hof erhielt der Staat außer Berechtigungen und den üblichen Nebengebäudem wie Säge und Mühle, auch das Schmiedehaus und die Schmiedewerkstätte, die Viehhütte ( Die Viehhütte des Winterhalterhofs im Stollenbach ist nicht zu verwechseln mit dem "Stollenbach" als Berghaus und Gelände des Gassenbauernhofs) auf dem Stollenbacher Weidegelände und das Thaddäusgütchen. Dieses Gütchen, das dem Winterhalterhof bodenzinspflichtig war (die Bezeichnung der Tagelöhnergütchen als "avulfa", also als abgetrennte Geländestückh für welche die Tagelöhner Beträge an die ehemaligen Besitzer zu entrichten hatten), hatte der Weber und Tagelöhner Joseph Schreiner, der Schwiegersohn des Thaddäus Lickert, bereits 1856 an Fr. S. Winterhalter verkauft.

Das Stephansgütchen, 1850 von Stephan Sayer erworben und seit 1888 im Besitz des Sohnes Kornel Sayer und seiner Frau, mußte 1912 verkauft werden. Die Domäne übernahm das Gütchen, doch hatten sich die Verkäufer damit einverstanden zu erklären, daß der Erlös in erster Linie zur Tilgung der Hypotheken verwendet werde.

Der Gassenbauernhof bewahrte als letzter Zastler Hof seine Selbständigkeit inmitten des Domänenbesitzes bis 1927. Mitsamt dem Stollenbach wurde er von dem 28 jährigen Alfred Hermann Albrecht und dessen Ehefrau an das Ärar verkauft, das die damals mit dem Hof verbundene Leibgedingsreallast zugunsten des Franz Sales Mayer und Wohnungsrechte seiner Geschwister übernehmen mußte.

Innerhalb von 85 Jahren waren alle Höfe und Gütchen in das Eigentum des Staates übergegangen. Seit 1927 ist das badische Domänen-Ärar, von einigen Ausnahmen abgesehen (Dazu gehören z.B. die Höfner und die Weilersbacher Weide. — Zum Anlauf von bäuerlichem Privatgelände durch die Domäne vgl. R. Pfefferkorm Geländeerwerbungen des Großherzogl. Bad. DomänewÄrars auf dem hohen Schwarzwald, Karlsruhe 1900)  alleiniger Besitzer der Zastler Gemarkung und der darauf stehenden Gebäude. Der Gemeinde gehören u. a. noch das Schul-Rathaus und ein unmittelbar angrenzender Geländestreifen. Auch der Gemeindewald ist Gemeindeeigentum geblieben; mit dem Ankauf der Zastler Höfe und Gütchen einschließlich der 214 Berechtigungsanteile am Gemeindewald ist aber das Ärar letzten Endes der alleinige Verfügungsberechtigte über den Gemeindewald geworden.

b) Die Ursachen des Verlaufs der Höfe nnd Gütchen
Mit der Hauptfrage, weshalb die Höfe und Gütchen in Zastler verkauft worden sind, stehen drei Vorfragen in engstem Zusammenhang: Wer waren die Verkäufer? Wer erwarb den Besitz? und auf welche Weise kam der Verkauf zustande?

Zählt man den Säghof mit, so wurden von zehn Höfen bloß drei (30 %) durch den Bauern verkauft - es sind dies der Burkhardshof, der Gassenbauernhof und bedingt der Mederlehof. Die übrigen sieben (70 %) gelangten durch die Witwe und die Kinde: oder durch die Nachkommen allein zum Verkauf. Umgekehrt veräußerten vier (80 %) Tagelöhner ihre Gütchen selbst (Wenn wir die Sayers auch als Tagelöhner betrachten), und nur in einem Fall (20 %) - es handelt sich um das Antonishäusle - ging der Besitz von Witwe und Söhnen in andere Hände über.

Wohl hatte der Fiskus 1809 von Neveusches und 1841 von Gaylingsches Gelände erworben; vor 1872 hatte er sich jedoch bloß zweimal, und zwar beim Burkhardshof 1842 und beim Mederlehof 1867, als unmittelbarer Käufer bäuerlichen Besitzes eingeschaltet. Bis 1872 gelangten die meisten Höfe und Gütchen, wie Schweizerhof, Adamshof, Säghof, Kleislehof, Thaddäusgütchen, Albrechtengütchen, in die Hand von Zwischenbesitzern. Beim Säghof und dem Thaddäusgütchen waren die neuen Eigentümer einheimische Bauern, und beim Burkhardshof und dem Stephansgütchen landwirtschaftliche Interessenten von auswärts; in den anderen Fällen dagegen ging es um ortsfremde Holzhändler, die sich aus dem Verkauf von Holz und Holzwaren reichlichen Gewinn versprachen.

Allerdings behielten die Zwischenbesitzer die Höfe nicht lange. Auf dem Adamshof blieben die Nichteinheimischen bloß sieben Jahre, auf dem Kleislehof 17, auf dem dazu gehörenden Albrechtengütchen 14 und auf dem Schweizerhof 22 Jahre. (Stufen wir die Sayers im Stephanshäusle als Zwischenbesitzer ein, so saßen sie als solche 62 Jahre auf dem Gütchen) Von der kurzlebigen Bürstenholzfabrik war schon die Rede. Wie dieser Betrieb mit Konkurs endete, so erwiesen sich auch die übrigen großzügig begonnenen Holzhandelsunternehmen der Fremden auf die Dauer als unrentabel; für die Zwischenbesitzer, die nicht als Waldbauern oder Waldarbeiter gekommen waren und sich der Zastler Umwelt keineswegs anzupassen gedachten, hatte ein weiteres Verbleiben im Ort wenig Sinn. Allein einen zahlungskräftigen waldbäuerlichen Käufer zu finden, war kaum möglich, und private Holzhändler waren an dem Erwerb der Höfe samt ihren Berechtigungen nicht mehr interessiert. So kam überhaupt nur das Ärar als Anwärter in Frage. Abgesehen vom Kleislehof der als Zwischenbesitz am spätesten (1886) dem Staat übereignet wurde, mußten die Höfe der Fremden mit Verlust verkauft werden. Der Kleislehof hatte Joh. Friedr. Sutter 22 000 Gulden gekostet, das Albrechtengütchen 400; beim Verkauf erhielt Sutter 28 000 Gulden. Demgegenüber erzielte Konrad Sutter, der den Adamshof 1858 für 83 000 Gulden erworben hatte, 1865 bloß 56 000 Gulden. Die Einbuße betrug 27 000 Gulden. Fidel Faller hatte 1840 für den Schweizerhof bis 185 000 Gulden gesteigert. Davon kaufte der Mederlebauer 1858 Gelände für 8600 Gulden; der Staat zahlte für den restlichen, größeren Teil 1862 62 000 Gulden. Hier fällt der niedrige Verkaufspreis besonders auf. Auch der Burkhardshof mitsamt dem Gelände, das Pfefferle mehr zu landwirtschaftlichen Zwecken 1845 für 18 500 Gulden erstanden hatte, mußte, nachdem Sayer 1850 das verselbständigte Stephansgütchen für 3700 Gulden erworben hatte, 1852 für 7000 Gulden, also mit Einbuße, an die Domäne zurückgegeben werden. Der schlechte Geschäftsgang, die Unrentabilität, dürfte, um es hier vorwegzunehmem der Hauptgrund dafür gewesen sein, daß das Eigentum der Zwischenbesitzer von 1852 bis 1886 an den Staat verkauft wurde.

Da sich seit 1872 keine privaten Bewerber mehr meldeten, wurde die Domäne von diesem Jahr an bis 1927 auch der alleinige, konkurrenzlose Käufer des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens der Bauern und Tagelöhner, das seinen Besitzer noch nicht gewechselt hatte. Parallel dazu ist in den siebziger Jahren auch ein Wandel in der Art des Verkaufs feststellbar. War das bäuerliche Gut bis 1876 in den meisten Fällen versteigert worden, so wird es seit dieser Zeit im Wege geschäftlicher Vereinbarungen veräußerst.

Warum aber kamen die Höfe und Gütchen unter den Hammer, und weshalb veräußerte die ländlich-wälderische Bevölkerung ihren Besitz? Wenn in sieben von zehn Fällen das Hofvermögen durch die Witwe oder die Kinder des verstorbenen Bauern verkauft wurde, so erscheint auf Grund der Kaufverträge die Annahme gerechtfertigt, daß die Erbberechtigten wegen der beachtlichen Auszahlungsbeträge an die Miterben vor einer formellen Übernahme des Besitzes zurückschreckten. Teils entsagten sie auch, weil sie eine anderweitige Existenz gründen oder abwandern wollten. Manchmal mögen auch zwei oder mehrere der angedeuteten Ursachen für das Auflassen des Hofes bestimmend gewesen sein. Bei der landwirtschaftlichen Unergiebigkeit und dem immer schmäleren Verdienst durch Holzverkauf (Die wirtschaftlichen Umwälzungen des 19. Jahrhunderts waren den Holzgeschäften anscheinend überhaupt abträglich; erwiesen sich doch auch die Holzhandelsunternehmen der Zwischenbesitzer in Zastler als unrentabel) dürfte die Beibehaltung des Hofes geradezu als Last empfunden worden sein. Eine Anwendung fortschrittlicher Mittel aber, die Anschaffung von Maschinen, wie das im 19. Jahrhundert üblich wurde, um die landwirtschaftlichen Erträge zu steigern, hätte sich in Zastler kaum gelohnt.

Das eindeutigste Beispiel für den Verzicht auf das Gut wegen der hohen Ausgleichskosten bietet der Mederlehof. Hier hatten die Kinder durch Abwanderung in die Nachbargemeinde gleichzeitig günstigere Lebensbedingungen gefunden; selbst der vorteilsberechtigte Sohn wohnte zur Zeit des Verlaufs außer in Zastler, auch in Oberried. Wenn von heute aus die Verweigerung der Übernahme aus finanziellen Gründen nicht immer einwandfrei erschlossen werden kann, so dürften Auszahlungsschwierigkeiten gewiß in allen den Fällen eine Rolle gespielt haben, wo der erbberechtigte Sohn noch minderjährig war, wie etwa auf dem Schweizerhof und dem Glaserhansenhof. Das Motiv der Abwanderung fällt auch für den Burkhardshof, den Adamshof, auf dem die Familienverhältnisse zerrüttet waren, für den Winterhalterhof und das Thaddäusgütchen ins Gewicht. Zumeist eröffneten sich durch die Abwanderung - nicht in die Stadt, sondern in die nähere Umgebung bessere Existenzmöglichkeiten Eine Abwanderung von den Höfen steht vor allem bis in die siebziger Jahre nicht nur tatsächlich fest, sondern sie ergab sich auch zwangsläusig durch den Übergang von Häusern und Höfen in die Hand von Zwischenbesitzern. Wo Einheimische ihre Höfe und Gütchen nach 1870 verkauften und sie selbst oder Angehörige dennoch im Ort verblieben, änderten sich für sie die Verhältnisse insofern, als sie künftighin Haus und Feld pachten mußten. Diese Umstellung dürfte bei der mühseligen Bodenbearbeitung und bei den geringen Erträgen nicht als drückend empfunden worden sein. Hatte sich der Pächter doch auf diese Weise einerseits einer Reihe von Verpflichtungen entledigen können, andererseits aber war ihm ein regelmäßiges Entgelt von der Domäne für seine Arbeit im Wald sicher. Die Annahme erscheint keineswegs gewagt, daß Beispiele auch hier Schule gemacht und allmählich einen Gesinnungswandel herbeigeführt haben. Allein die Fälle für ein Verbleiben ehemaliger Eigentümer im Ort sind nicht sehr häufig.

c) Die Folgen des Verlaufs der Höfe und Gütchen
Die Folgen des Verkaufs machten sich alsbald nach drei Richtungen hin deutlich bemerkbar: verschiedene Gebäude verfielen , das Geiände der ehemaligen Höfe und Gütchen wurde in kleinere Flächen aufgeteilt, und die noch verbliebene einheimische Bevölkerung erhielt einen Zustrom durch fremde Holzfäller.

Das Siedlungsbild, stellt das Endergebnis einer Endwicklung dar, die mit dem Landesausbau begonnen und zur Gründung von geschlossenen Hofgütern, Berghäusern und Tagelöhnergütchen geführt hatte. Seit der Veräußerung von Haus und Grund und Boden an den Staat trat insofern ein Wandel ein, als das bäuerliche Privatinteresse dem forstwirtschaftlichen des Ärars weichen mußte. Die Neueinstellung bekundet sich z.B. darin, daß zahlreiche kleinere Gebäude seit der Mitte des 19. Jahrhunderts verschwunden sind. So verzeichnete ein Inventar des Schweizerhofes für 1840 folgende Gebäude:
1. ein einstöckiges Wohnhaus unter einem Dach;
2. eine Hausmühle und Säge;
3. einen Fruchtspeicher mit Keller;
4. ein Back- und Waschhaus;
5. eine Kapelle und
6. ein Bienenhaus
Säge und Mühle stehen längst nicht mehr.

Nach dem Verkaufsprotokoll über den Kleislehof aus dem Jahre 1869 erwarb der neue Besitzer folgende Gebäude:
1. ein zweistöckiges Wohnhaus mit Scheune und Stallung unter einem Dach und die "Reale Wirtschaftsgerechtigkeit zur Blume";
2. ein Back- und Waschhaus;
s. eine Hausmühle;
4. den dritten Anteil an einer Sägemühle "mit dem Recht, von jedem Sägklotz eine Schwarte, den vorderen und hinteren Abschnitt und sämtliches Abholz zu erhalten";
5. ein einstöckiges Wohnhäuschen, das sogenannte Stöckle;
6. eine freistehende Kohlenhütte;
7. ein "Schweinehaus" aus Holz und
8. einen bretternen Bienenstand.

Die Übergabe- und Verkaufsinventare anderer Höfe lauteten ähnlich. Von den Nebengebäuden ist nicht allzuviel übriggeblieben Noch sind drei Kapellen erhalten, die eine beim Burkhardshof die andere beim Jockelehof und die dritte beim Schweizerhof An halbverfallenen Mühlen steht eine beim Burkhardshof, die zweite beim Gassenbauernhof und die letzte beim Adamshof. Die Sägens (Die baufällige Klopfsäge des Glaserhansenhofs war von 1876 bis 1882 viermal zur Verpachtung öffentlich ausgeboten worden, bis sie 1885 für 10 Jahre vergeben werden konnte. Am 8. Januar 1894 wurde sie schließlich auf Abbruch versteigert) der Höfe sind abgetragen worden; nur die Gemeindesäge befindet sich in Betrieb. Neben dem Wießlerschen Gehöft im Bankgalliwald und dem Säghof sind die Berghäuser auf der Horneck auf der Kalteck und ostnordöstlich des Glaserhansenhofes (Versteigerung des Berghauses des Glaserhansenhofs am 2. September 1895) eingegangen. Bezeichnend ist, daß bald nach der Erwerbung des Schweizerhofes durch den Staat die zum Hof gehörigen Gebäulichkeitem außer einem Nebengebäude aus Stein, das als Waldhüterwohnung dienen sollte, auf Abbruch versteigert worden sind.

Wie für den Bestand der Gebäude von nun an forstwirtschaftliche Gesichtspunkte maßgebend wurden, so bestimmte der Fiskus hinfort auch Umfang und Ausmaß des den Pächtern zur Bewirtschaftung überlassenen Bodens. Gehörten vor dem Verkauf zu allen Höfen, außer dem Kleislehof (47,58 Hektar), mehr als 50 Hektar, so betrug die größte Bodenfläche einer Pächterstelle auf dem Gassenbauernhof in den dreißiger Jahren unseres Jahrhunderts 27,27 Hektar. In großem Abstand folgte die Pächterstelle auf dem Burkhardshof mit 15,07 Hektar. Die kleinste, in der Fabrik, umfaßte bloß 0,28 Hektar. In den Steinbauten Winterhalterhof Gassenbauernhof und Adamshof wurden je zwei Holzhauerfamilien untergebracht und allen Parteien Boden zur Bewirtschaftung übergeben. Ferner teilte man auch den Pächterstellen in den vom Staat errichteten Holzhauerhäusern Parzellen zu.


ERNST M. WALLNER
Zastler - Eine Holzhauergemeinde im Schwarzwald
Mit 4 Karten, 8 Tafeln und 16 Abbildungen
Veröffentlichungen des Alemannischen Instituts Freiburg im Breisgau 1958