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Sebastian PFÄNDLER war der erste in Zarten ansässige PFÄNDLER. Er erwarb den Hof am 7. August 1713 um 2115 fl. rheinisch mit allem Feld, Wald und Zubehör von den Erben des Martin Dengler. Seither ist der Hof ununterbrochen im Besitz der Familie PFÄNDLER, die dem Dorf Zarten schon manchen Vogt und Bürgermeister gestellt hat.

Protokoli der Erbschaftsberechnung und - teilung des Vermögens des
SEBASTIAN PFENDILER
aus Zarten vom 9. 2. 1751.

Vater Sebastian Pfendler will sich an Martini 1751 aufs Altenteil zurückziehen, er teilt deshalb sein Vermögen unter seinen 3 Kindern auf, wie dieses in der Talvogtei in Kirchzarten am 9. Februar 1751 ausgefertigte Dokument bezeugt. 

Umschlagtitel
Ubergab undt Thaill Rechnung uber deß Ehrsamen Sebastian Pfendlers Baurens zue Zahrten dermahl verlassendtem Vermögen.

Anfang:  Nachdeme der Ehrsame Sebastian Pfendler zue Zahrten seines hocherlebten Alters halben das Hauswesen vollkommen aufzuegeben undt  den Hof seinem Sohn dem rechtmeßigen Besitzer Johannes Pfendlern dem Thalsbrauch nach käuflich zue überlaßen sich vor Ambt erkläret, altz hat derselbe mit detzen übrigen zwey Erben Maria undt Oitilia die Pfendierin in deren Namen altz der Maria ihr Ehevogt Martin  Vogt, der Ottilia ihr Ehevogt Lorentz Föhrenbach undt ihrem hierzue  ersuchten Beystand dem Ehrsamen Johannes Helmlin auff Erhalten obrigkaitlichen Consens in Beysein undt Gegenwarth Vogt undt  Vierthleuthe nach vorhero ihme allt erlebten Vatter hiernach beschrieben lebenlänglich zue genießen verordnetem Leibgebing, nemlich den freyen Ein- undt Außgang in das Hauß unter kalt undt warmb in der ordinari Wohnstuben mit genuegsamem Platz hinder undt vor dem Ofen zue sitzen oder zue ligen sambt einer aigen Kamern der  Stubenkameren, Platz im Keller, undt sonst im übrigen alles zum  Kochen, Bachen, Waschen undt .....

Es folgt die Aufzählung sämtlicher dem Leibgedingbezieher zugestandenen Rechte und der ihm zu liefernden Abgaben für seinen Lebensunterhalt. z.B. jährlich 1 Hemd, 1 Paar Strümpfe, eine Stubenmagd, etc.,

auch das Pferdt, wohin Er zue reuthen verlangte, ohn Entgelt herzuegeben, ihme weiters augsbebungen hat, wie dann das bebungene Leibgebing das erste Mahl auff Marthini 1751 seinen Ahnfang nemen solle. 

Es folgt die Aufrechnung der vom Sohn dem Vater zu zahlenden

Summe:
1480 Taler für den Hof und die Güter

900 Taler für das Roß, den Stier, die Kühe etc.
zusammen: 2380 Taler.
Weiter besitzt der Vater noch 200 Taler Bargeld

100 Taler hat. der Vater einem Freiburger Metzger geliehen

1000 Taler hat der Vater im Namen seiner Tochter Maria ihrem Ehevogt Martin Vogten vor eine Ehesteur par gegeben

50 Taler Ehesteuer bar an Lorentz Föhrenbach, den Mann der Tochter Ottilia
Summe 1350 Taler Bargeld und bezahlte Ehesteuer an die Schwiegersöhne.
Summa Summarum des ganzen Vermögens ohne die Mobilien 3730 Taler
Davon sind abzuziehen 697 Taler, die der Vater sich vorbehalten hat
Bleiben 3033 Taler zum Verteilen
Abzüglich 33 Taler Gebühren (Schulden) für dieses Kauff undt Thaill-Register an den Talvogt, die Viertleute und den Bannwart. Es verbleiben noch zum Verteilen an die 3 Erben

3000 Thaler. Also 1000 Taler für jedes Kind.
                     

Als nächstes folgen die 3 Teilzettel für die Erben:

Maria und ihr Ehevogt haben die 1000 Taler bereits als Ehesteuer erhalten

Ottilia und ihr Ehevogt haben 50 Taler erhalten, den Rest von 950 Talern soll der Hofbesitzer Johannes Pfendler in bar auszahlen oder ratenweise, die 1. Rate soll am 14. Februar 1752 fällig sein

Johannes hat ebenfalls Anspruch auf 1000 Taler (die mit dem "Kaufpreis" für den Hof zu verrechnen sind).


Schlußschrift: Also vorgenommen undt erörteret in Gegenwarth sammtlicher Interesenten bezeugt aus dem Thalvogten Ambt Kirchzarten den 9. Febr. 1751 Franz Ant. Mohr Thalvogt.