Zarten — Mittelpunkt der Mark aus:
JOHANNA PÖLZL
WIE DIE KIRCHE INS DORF KAM
KLEINE ORTSGSCHICHTE KIRCHZARTENS
Dreisam Druck 2011
Zwei Schenkungen in Zarten Die erste für das Zartener Becken
wichtige Urkunde ist aus den Jahren zwischen 764 68 in Abschrift
aus dem Kloster St.Gallen überliefert. Gewöhnlich wird sie auf das
Jahr 765 datiert. Sie bestätigt eine Schenkung an das Kloster
St.Gallen. Diese Schenkung geschah durch den Alemannen Drutpert
und bestand in einem Hofgut (lat. hoba = Hufe) samt Personal und
Liegenschaften „in villa Zarduna“ (im Ort/Dorf/ Weiler „Zarten“)
sowie aus umfangreichem Besitz in Form von Feldern, Wäldern,
Wiesen, Weiden, Wegen und Wasserläufen in der weit ausgedehnten
„Marcha Zardunense“’.31 Hier werden Ereignisse, da
schriftlich erwähnt, belegbar, und deshalb kann man mit Max Weber
durchaus sagen: „Mit diesem ersten erfassbaren Geschehen
beginnt die Geschichte unseres Tals.“32
Das Kloster St.Gallen am südlichen Bodensee wurde
um 720 von Otmar in der Nachfolge des heiligen Gallus (+655) neu
gegründet. Es hatte im 8. und 9. Jahrhundert im Breisgau
ausgedehnte Rechte und Güter erworben. Allein für das 8.
Jahrhundert sind im Breisgau 25 Orte mit umfangreichem St.Galler
Grundbesitz nachweisbar.33 Zusammen mit dem Kloster
Reichenau war es ein bedeutender Kulturträger im süddeutschen
Raum. Seit dem 9. Jahrhundert war es ein „königliches“ Kloster mit
der Folge, dass der König als „Schutzherr“ seinerseits treue
Gefolgsleute als „weltlichen Arm“ des Klosters einsetzen und auf
die Abtwahl einwirken konnte. Auf diese Weise war der König mit
seinem Einfluss in der Region präsent, d.h. überall dort, wo
St.Gallen Liegenschaften und Rechte hatte. Die Äbte ihrerseits
entstammten dem hohen Adel. Sie waren Kanzler und Berater der
Könige und mussten ihm gegebenenfalls auch Streitkräfte zur
Verfügung stellen. Als „Reichskloster“ war St.Gallen mit
Hoheitsrechten, d.h. Herrschaftsrechten ausgestattet. Es besaß die
Hohe Gerichtsbarkeit und konnte Lehen vergeben. So kann das
Kloster St.Gallen als Bindeglied zwischen dem örtlichen Adel und
der königlichen Zentralgewalt gesehen werden .34
Drutpert überließ den in der Urkunde aufgeführten Besitz dem
Kloster St.Gallen auf Rentenbasis. Diese damals übliche Form der
Schenkung erlaubte dem Schenkenden, sich das geschenkte Gut zur
Nutzung „zurückzuerbitten“. So konnte Drutpert den bisherigen
Besitz gegen Zahlung eines Zinses lebenslang nutzen. Der Zins
betrug für Drutpert 10 Eimer Wein im Jahr. Drutpert machte diese
Schenkung laut Urkunde „für mein Seelenheil und zur Erwerbung
ewigen Lohnes.“ Durch einen solchen Verzicht auf sein
Eigentum konnte der Geber sich der Forderung etwa nach steigenden
Abgaben oder gar der Enteignung sowie dem Militärdienst entziehen,
den die fränkische Oberherrschaft bei Bedarf einforderte. Dafür
genoss der Schenkende jetzt lebenslang den Schutz des Klosters. An
dieses fiel nach dem Tod des Schenkenden das bislang genutzte Gut
dann endgültig. Somit erbrachte die Schenkung für jeden der
Beteiligten Vorteile.35
In einer anderen Schenkung 50 Jahre später kommen die
verschiedenen Motive noch deutlicher zum Ausdruck. Im Jahre 816
ließ sich Cozpert, ein Angehöriger der Oberschicht, eine Schenkung
erheblich teurer bezahlen. Er war ein begüterter Adliger, der noch
Güter auf der Baar an das Kloster schenkte, was auch ein Beleg für
die Tatsache ist, dass das Zartener Becken eine wichtige
Verkehrsverbindung zur jenseitigen Seite des Schwarzwaldes
darstellte.
„Ausgeklügelte Bedingungen verbindet er mit seiner Schenkung,
höchst reale Forderungen, so dass das Seelenheil als Begründung
daneben nicht recht überzeugen will ... Sicher war Cozpert eine
hochgestellte Persönlichkeit, sonst würde er nicht den Fall in
die Urkunde aufnehmen, dass er eine Fahrt an den Hof oder nach
Italien (vermutlich mit dem König) unternehmen müsse. Hierfür
verlangt er einen berittenen Knecht und ein gut ausgestattetes
Packpferd. Die normale Jahreszahlung an ihn kann in Silber,
Kleidungsstücken oder Vieh entrichtet werden, wie es der
Klosterverwaltung am vorteilhaftesten erscheint. Außerdem aber
muss ihm zu diesem Zeitpunkt eine Bedienung zur Verfügung
gestellt werden, und zwar ein Bursche und ein Mädchen. — Als
zweite Möglichkeit sieht der Vertrag den Entschluss
Cozperts vor, im Kloster selbst Wohnung zu nehmen ... In
diesem Fall wünscht er ein heizbares Einzelzimmer sowie
das Doppelte der ... Mönchskost. Ferner beansprucht Cozpert dann
jährlich ein wollenes, zwei leinene Gewänder, drei Paar Schuhe,
ein Paar Handschuhe, eine Kappe und ein Bett, dazu jedes zweite
Jahr einen Mantel. Eine dritte Möglichkeit bestünde im normalen
Eintritt in die klösterliche Gemeinschaft; aber selbst dann als
Mönch möchte der Herr von solcher Herkunft wenigstens einen
angemessenen, größeren Raum als die andern Konventualen“ (=
Klostermitglieder).36
Die Schenkung Cozperts von 816 ist für die Geschichte Zartens von
besonderem Interesse, da hier von einer „Kirche in Zarten“
gesprochen wird, von der Cozpert Anteile verschenkt. Diese Kirche
muss also schon bestanden haben und kann nicht, wie es in der
„Ortschronik“ heißt, von St.Gallen „errichtet“ worden sein.37
Sie war vermutlich eine so genannte „Eigenkirche“ und dadurch mit
entsprechenden Zuwendungen versehen. Von ihr bezog Cozpert
Einkünfte, die er seinerseits verschenken konnte.
Seit dem frühen Mittelalter war es üblich, dass der Grundherr, ob
weltlich oder geistlich, auf seinem eigenen Grund und Boden eine
Kirche samt Zubehör, Gebäude, Pfarrhaus, Einkünften und Rechten
errichtete und auch den Geistlichen bestimmte. Die gesamte
Einrichtung unterstand seiner Verfügungsgewalt, war ihm als
„Eigenkirche“ zu eigen.38
Die Kirche in Zarten, heute mit dem heiligen Johannes als Patron,
stammt wahrscheinlich schon aus vorkarolingischer, also
merowingischer Zeit (um 500 bis 751 n. Chr.), denn es gibt
Hinweise auf ältere Patrozinien dieser Kirche, die auf den
heiligen Hilarius und/ oder Remigius lauteten. Diese
Kirchenpatrone waren in der Zeit der fränkischen Eroberung des
alemannischen Raums weit verbreitet. Sie begegnen uns auch im
Kirchenpatrozinium von Ebnet, weshalb man . hier auf Einfluss des
fränkischen Königtums schließen darf. So vermutet Mangei, „dass
der von Cozpert verschenkte Anteil an der Kirche von Zarten
ursprünglich aus Königsgut stammt und dem Adligen für seine
Dienste zugesprochen worden war ..., während der Rest in der
Hand des fränkischen Königtums verblieb.“39 Dass
Cozpert gute Kontakte zum fränkischen König hatte, geht aus seiner
Schenkung hervor.
Damit gerät die lokale und überörtliche Bedeutung des Ortes Zarten
im frühen Mittelalter in den Blick, was sich durch seine Lage in
unmittelbarer Nähe zum ehemaligen keltischen Oppidum Tarodunum
erklärt. Die uns bekannten Urkunden aus dem 8. und 9 Jh. wurden
für Zarten ausgestellt. In einer Urkunde von 854 war es
topographischer Bezugspunkt. Zarten war bis Anfang des 19.
Jahrhunderts ein besonderer Gerichtsort, dessen Rechtsgewohnheiten
von den späteren Eigentümern, dem Kloster St.Märgen und dann
Freiburg, nicht angetastet wurden.40 Im Vergleich zu
anderen Gerichtsorten spielte Zarten immer eine herausragende
Rolle. Die Zugehörigkeit zu diesem Gerichtsbezirk reichte weit ins
Zartener Becken und könnte ebenfalls darauf hinweisen, dass in
vorklösterlicher Zeit die „Marcha Zardunensis“ ein weitgehend
zusammenhängender Herrschaftsbereich war.41 In Zarten
stand seit dem 12. Jahrhundert ein Dinghof 42 des
Klosters St.Märgen. Wahrscheinlich war dieser einst Mittelpunkt
einer umfangreichen Grundherrschaft des Königs oder seines
Lehensmannes, des Breisgaugrafen, und ist über Vergabe an
das Adelsgeschlecht der Grafen von Haigerloch an St.Märgen
gelangt.43 — Zarten lag an der wichtigen
Durchgangstraße von West nach Ost. Alle diese Gegebenheiten
unterstreichen die besondere Bedeutung des Ortes
Zarten.
Es spricht viel dafür, dass Zarten auch der pfarrliche Mittelpunkt
für die gesamte ehemalige „Marcha Zardunensis“ war, da die Kirche,
wie die Patrozinien vermuten lassen, die älteste in der Mark war.
Dazu kommt, dass die Zehntscheuer für den Kirchenzehnten, der von
St.Gallen und später von den Johannitern als deren
Rechtsnachfolger eingezogen wurde, unmittelbar neben dieser Kirche
lag. Der Anspruch auf diesen Zehnten für die Kirche in Zarten ist
noch im Jahr 1125 bezeugt.44
Die Bezeichnung „Zartener Mark“ war keineswegs nur eine
Landschaftsbezeichnung, wie bisher vermutet wurde, sondern
bezeichnete einen Herrschaftsbereich, dessen Besitzrechte sich
weithin über das Dreisambecken erstreckten und der sich mit der
Ausdehnung der Großpfarrei weitgehend deckte.45
Seit den vermutlich dem Adel zugehörigen Drutpert und Cozpert
wissen wir, dass St.Gallen in Ort und Mark Zarten umfangreichen
Besitz hatte, der dem Kloster von Adligen übereignet wurde. Diese
Übereignungen könnten aus einem ausgedehnten Besitz geschöpft
haben, der seit der fränkischen Zeit im Besitz entweder des Königs
oder eines hohen Amtsträgers, des Breisgaugrafen, war. Zum
Beispiel wird Mitte des 10. Jahrhunderts Besitz an den Rändern der
Mark, in Ebnet und Eschbach, in das dem König zugetane Kloster
Einsiedeln übertragen und damit aus dem geschlossenen Besitz in
der Mark herausgelöst. Dem damaligen Breisgaugrafen Guntram (+990)
hatte König Otto I. (936-73) wegen Hochverrats sein Lehen
entzogen. Dieser Besitz könnte dazu gehört haben.46 Der
Nachfolger Guntrams in der Breisgaugrafschaft wurde Ottos Sohn
Liudolf. Wenn in der Mark Zarduna noch Grafengut bestand, könnte
dieser Machtwechsel auch die Änderung des Patroziniums der
Zartener Kirche zu Johannes d. T. erklären, denn dieser galt als
bevorzugter Heiliger des ottonischen Königshauses.
Viele kleine Mosaiksteine lassen ein Bild von zentralisierten
Herrschaftsrechten seit dem Frühmittelalter in der Zartener Mark
erscheinen, die wahrscheinlich Königsgut und/oder Grafengut war,
aus dem unter Eingriff des Königs immer wieder Stücke herausgelöst
bzw. umverteilt wurden.47 Um den Zugriff auf diesen
Besitz stritten sich dann hundert Jahre später konkurrierende
Geschlechter aus dem Hochadel, die in dieser konfliktgeladenen
Zeit Parteigänger des jeweiligen Königs bzw. Gegenkönigs waren.
Machtkämpfe in der Zartener Mark
In der Auseinandersetzung zwischen König und Papst seit der 2.
Hälfte des 11. Jahrhunderts, dem so genannten Investiturstreit,
ging es um die Frage, wer das Recht zur Einsetzung der Bischöfe
ausübt, und ob die Bischöfe — ähnlich den Geistlichen in den sog.
Eigenkirchen dem Grundherrn — ihrerseits der Verfügungsgewalt des
Königs unterstehen oder aber ihrem geistlichen Oberhaupt, dem
Papst. Das war für König und Papst eine Machtfrage: für den König,
da die Bischöfe in Deutschland als Reichsfürsten seit Kaiser Otto
d. Gr. (+973) Stützen des Reiches waren, für den Papst aber auch
eine Gewissensfrage, wer die Verantwortung für die Leitung der
Kirche trägt. Das Papsttum versuchte seit der Mitte des
Jahrhunderts, die Kirche aus der Umklammerung der weltlichen
Mächte zu lösen. Die Anhänger beider Parteien kämpften
leidenschaftlich für ihre Position, bis die Beteiligten lernten,
im Kompromiss des Wormser Konkordats (1122) geistliche Befugnisse
und weltliche Rechte zu trennen. Der Zähringer Bertold I.
(1024-1078), Graf im Breisgau, war Anhänger der päpstlichen
Position und an der Wahl des Schwabenherzogs Rudolf von
Rheinfelden (+1080) zum Gegenkönig beteiligt. Deshalb hatte ihm
König Heinrich IV. (1056-1106) Amt und Lehen, darunter seine
Grafschaft im Breisgau, im Jahre 1077 wegen Hochverrats entzogen.
Wenn Zarten Grafengut gewesen ist, hatte Bertold auch seinen
Besitz im Zartener Becken verloren.48
Auf Burg Wiesneck saßen inzwischen die königstreuen Grafen von
Haigerloch. Sie hatten in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts ihren
herrschaftlichen Sitz ins Dreisambecken verlegt, wo ihnen von
Heinrich IV. offenbar Reichsgut verliehen worden ist, u.a. die
Burg Wiesneck. Sie sind dabei wohl auch in den Besitz. der „villa
Zarten” mit umfangreichem Zubehör gelangt und besaßen außerdem die
Vogteirechte über den beträchtlichen St.Galler Besitz im Zartener
Becken. Bertolds I. Sohn Bertold II. (um 1050-1111), Schwiegersohn
des Gegenkönigs, versuchte, das Verlorene wiederzuerlangen,
darunter die vermuteten alten Grafschaftsrechte im Zartener Becken
mit Zarten als Herrschaftsmittelpunkt.49
Die Zähringer und die königstreuen Haigerlocher konkurrierten also
um den Zugriff auf Rechte und Besitz in der Zartener Mark. Nach
einer ersten Eroberung der Burg Wiesneck durch Bertold II. 1079
kam es für knapp 20 Jahre zu einer Phase des gegenseitigen
Stillhaltens. Beide Adelsfamilien gründeten nun auf den Höhen ein
Kloster, die Zähringer 1093 das Benediktinerkloster St.Peter, die
Haigerlocher in der Person des Bruders des Grafen, Bruno,
Dompropst von Straßburg, um 1118 das Augustinerchorherrenstift
St.Märgen.50 Beide hatten Rodung auf den Höhen und vor
allem Straßen im Blick: den Aufstieg über Eschbach nach St.Peter,
vorbei an St.Märgen über den Hohlen Graben zur Zähringerstadt
Villingen bzw. über das Wagensteigtal nach St.Märgen auf den
Schwarzwaldkamm.51 Beide statteten ihre Klöster mit
Territorialbesitz aus und mit damit verbundenen staatshoheitlichen
Aufgaben. Mit diesen hoheitlichen Aufgaben, die Geistliche nicht
ausüben durften, betrauten die Klöster weltliche Adlige, in diesem
Fall die jeweiligen Gründer ihres Klosters, die dann als Vögte
fungierten, was für diese einen Zuwachs an Macht und Einfluss
bedeutete. Mit der Gründung von St.Märgen statteten die
Haigerloch-Wiesnecker das Kloster mit weitreichendem Zubehör im
Zartener Becken aus, zu dem auch Zarten selbst mit sehr großem
Besitz gehörte. In ihrer neuen Eigenschaft als Vögte von St.Märgen
konnten sie die großzügige Ausstattung dieses Klosters ihrem
übrigen Herrschaftsbereich zuschlagen, zu dem schon die
Vogteirechte über die St.Galler Güter gehörten. Die Wiesnecker
übernahmen damit auch die in Zarten zentralisierten
Herrschaftsrechte. Zarten, jetzt zu St.Märgen gehörend, hatte
somit weiterhin eine gewichtige Rolle im Herrschaftsgefüge des
Dreisambeckens. — Ein Teil des nun zu St.Märgen gehörenden
Besitzes könnte aus dem vermuteten Königs- oder Grafengut stammen,
mit dem sie direkt mit den Zähringern konkurrierten. Das könnte
die besonderen Freiheiten erklären, die bis zum Übergang an Baden
im ehemaligen St.Märgener Gebiet galten.52 Jedoch
unterlagen 1121 die Wiesnecker den Söhnen Bertolds II., Bertold
II. (1111-1122) und Konrad (1122-1152), die die Burg jetzt
zerstörten. Damit hatten die Zähringer die Oberhand gewonnen.53
Die zähringische Politik fand Unterstützung in ergebenen
zähringischen Ministerialen wie den Herren von Weiler am
nördlichen Rand des Beckens und den mit diesen verwandten
Falkensteinern. Diese hatten zudem ihre eigenen Interessen
verfolgt. Im 12. Jahrhundert hatten sie ihren Sitz ins Höllental
verlegt und von dort ostwärts sich ein Machtzentrum aufgebaut. Um
dieselbe Zeit hatten die Wiesnecker, zu denen der regierende
König, der letzte Salierherrscher Heinrich V. (1106-1125),
mittlerweile auf Distanz gegangen war, die von ihnen bislang
ausgeübten Vogteirechte über die sanktgallischen Güter abgeben
müssen, weil inzwischen ein Abt an der Spitze des Klosters stand,
der den Zähringern freundlich gesonnen war. Diese Vogteirechte
konnten die Falkensteiner an sich bringen.54
In dieser Zeit der Spannungen und Kämpfe lag die für das gesamte
Zartener Becken zuständige Pfarrkirche an der wichtigen
Durchgangsstraße mitten im umstrittenen Herrschaftszentrum, um das
sich die Auseinandersetzungen drehten, nämlich in Zarten. Es ist
nachvollziehbar, dass der seelsorgerliche Mittelpunkt mit der
Pfarrkirche für die Großpfarrei aus der Konfliktzone herausgelöst
werden sollte und „separiert" worden ist. Etwas abseits, bei einer
vielleicht bereits bestehenden Ansiedlung am Hochufer des
Krummbach (Osterbach) und eventuell im Anschluss an eine dort
bereits vorhandene Filialkirche, ist ein neues und auch größeres
Gotteshaus errichtet worden. Der dazugehörige Ort wird im Jahre
1125 erstmalig genannt: In einer Urkunde, in der über die
Zehntrechte der sanktgallischen und sanktmärgischen Güter
entschieden wurde, gab St.Märgen dem Kloster St.Gallen ein Hofgut
bei Kirchzarten.55 Diese Nennung verweist auf einen
Kirchort, der, wie aus dem Namen hervorgeht, in enger Beziehung
zum Ort der „Mutterkirche“ stand. Wir wissen nicht, wie lange er
schon bestanden hat und wann er Kirchort wurde. Aber die Ursachen
für die Gründung eines neuen „Zarten"-Ortes lassen sich aus den
Ereignissen des Investiturstreites und seinen Auswirkungen im
Dreisamtal erklären: ... der Name und Ort „(Tarodunum>) Zarten“ existiert seit
keltischer Zeit, während der von der christlichen Mission
geprägte Name „Kirchzarten“ bestimmt mehr als ein halbes
Jahrtausend jünger ist und auch ob der Name und Ort schon in
frühmittelalterlicher Zeit bestanden hat, ist zweifelhaft, womit
nicht bestritten werden soll, dass es in dem Bereich, indem
später das separate Dorf (d.h. Kirchzarten, d. Verf.) entstand,
auch schon früher einige Wohnstellen gab. Die derzeit
plausibelste Erklärung für die differenzierende
Namensübertragung von Zarten auf diese Siedlungen (im Bereich
des späteren Kirchzarten) scheint, dass Letztere in
herrschaftlicher Hinsicht lange zum Hauptort Zarten gehörten und
vielleicht in einer Zeit des Umbruchs und der herrschaftlichen
Auseinanderentwicklung davon separiert und auf einen neuen
Herrschaftsmittelpunkt hin ausgerichtet wurden."56
„...angesichts der Kampfhandlungen, die im Zartener Becken
stattgefunden haben, und angesichts der Berichte darüber, wie
Kirchengebäude in solche Auseinandersetzungen einbezogen wurden,
ist es plausibel, die Verlagerung des Pfarrzentrums von Zarten
in den Süden (nach Kirchzarten) in diese Umbruchphase zu
datieren. Jedenfalls kann es im Interesse des Patronatsherrn
(d.h. St.Gallens, d. Verf.) gelegen haben, das Zentrum der
Pfarraktivitäten von dem Herrschaftszentrum St.Märgens bzw.
seiner Vögte zu trennen, zumal der traditionelle
Herrschaftsmittelpunkt Zarten wohl nicht weniger umstritten war
als die Burg Wiesneck selbst und die Kirche in Zarten an der
wichtigen Durchgangsstraße, die den hohen Wert der umstrittenen
Besitzungen für die jeweiligen Parteien erst recht verständlich
macht.“57
Mit dieser „Auslagerung“ der Pfarrkirche aus strategischen,
machtpolitischen und/oder pastoralen Gründen büßte der ehemalige
Hauptort Zarten seine Zentrumsfunktion ein. Die Bedeutung Zartens
verblasste, „das aus dem einst bedeutenden und im 2.
Jahrhundert n. Chr. bis Alexandria bekannten Tarodunum
hervorgegangen ist und anscheinend bis in die salische Zeit
(1024-1125) als Zentralort im Zartener Becken von
reichsgeschichtlicher Bedeutung geblieben war.“58
Die ehemalige Mutterkirche St.Johannes in Zarten wurde dann zur
Filialkirche der neuen „St.Gallus-Kirche“ heruntergestuft, die
wahrscheinlich das Johannes-Patrozinium zunächst mitgenommen hat
und erst später das Gallus-Patrozinium erhielt."59
Die Johannes-„Kapelle“ in Zarten blieb die wichtigste
Filialkirche, nämlich das Gotteshaus für eine ganze Ortschaft mit
rund 200 Menschen. Sie ist im Register des Bistums Konstanz von
1493 extra aufgeführt und besitzt auch einen eigenen
Kapellenfonds. Die Kirche ist von einem ummauerten Friedhof
umgeben. Dieses alles unterstreicht ihre besondere Bedeutung neben
der Hauptkirche in Kirchzarten.60
Die Auseinandersetzungen der hochadligen Geschlechter der
Zähringer und der Grafen von Wiesneck-Haigerloch seit Ende des 11.
Jahrhunderts haben die Herrschaftsstrukturen im Dreisambecken
nachhaltig verändert. Die Einheitlichkeit der Mark Zarten mit den
ehemals gebündelten Herrschaftsrechten, die offenbar in Zarten ihr
Zentrum hatten, ging verloren. Die Zähringer verlegten ihren
Schwerpunkt zunächst auf den Nordrand des Zartener Beckens, wo die
Herren von Weiler saßen und dann nach Westen, wo sie die Stadt
Freiburg (um 1120) gründeten. Mit dieser Gewichtsverlagerung der
Zähringer, die 1218 ausstarben, erklärt es sich, dass sie und ihre
Nachfolger den Ausbau des verkehrsmäßig günstig gelegenen Zartener
Beckens bzw. Kirchzartens nicht weiter verfolgt haben, zumal es
später ohnehin in ihre Hand kam.61
Die Grafschaft Wiesneck-Haigerloch ging spätestens 1170 in den
Besitz der Grafen von Hohenberg über. Diese verkauften 1293 die
Burg Wiesneck an die Freiburger Patrizierfamilie Thurner und zogen
sich in ihr schwäbisches Stammland zurück. Die Burg Wiesneck wurde
bald an die Herren von Schnewlin weiter verkauft.
Während der Machtkämpfe zwischen den Zähringern und den Grafen von
Wiesneck-Haigerloch zur Zeit des Investiturstreits haben sich im
Dreisambecken aus dem niederen Adel und aus der Ritterschaft
verschiedene eigenständige Herrschaften herausgebildet, die nun
ihrerseits Hoheitsrechte in unterschiedlicher Weise übernahmen.
Unter diesen ragten die ehemals zähringischen Dienstmannen der
Falkensteiner heraus.
Anmerkungen
31 Text bei Weber 1, S. 134-139. Mangei
2004, S. 89f
32 Weber I,S. 133
33 Ebringen war das Zentrum, dazu Güter u.a. in
Au, Buchheim, Hartkirch, Haslach, Hochdorf, Holzhausen, Mengen,
Merzhausen, Müllheim, Mundenhof, am Nimberg in Neuershausen,
Sölden, Tiengen, Uffhausen, Wendlingen, Wittnau, Wolfenweiler, im
Bereich des Schönbergs und Batzenbergs u.a. vgl. Zotz 1995, S.
50-61. Ders. 2001/02, S. 9-22.
34 Willmann 1996, S. 25f. Weber I, S. 133,
144-159, 165. Zorz 1995 ebd.
35 Weber I, S. 137. Zu Drutpert: Borst 1978, S,
36, 47.
36 Weber I,S. 151
37 Mangei 2004, S. 75 . Weber I, S. 122, 129,
153
38 Zu Eigenkirchen Weber I, S. 152; vgl. unten
S. 43
39 Mangei 2004, S. 96, 107, I 12-115
40 Weber I. S. 269, Amt L: Bd.Il,2 1974, S.
1212; vgl. unten S. 60
41 Armbruster 1950, S. 6, 84, 123. Mangei 2004,
S. 92, 207 u.ö.
42 Vgl. unten S. 36-38
43 Ebd. S. 159
44 Ebd. S. 6-11, 82-86, 91-103 u.ö., 203, 208f
45 Ebd. S. 101, 207-210. Weber I, S. 108
46 Mangei 2004, S. 113-115, 208
47 Ebd. S. 207-211
48 Ebd. S. 158
49 Ders. In: Zertler/Zotz 2006 Burgen, 1,2, S.
536
50 Ausführlich diskutiert bei Mangei 2004, S.
147. Bumiller 1998. Die Hohenberger traten um 1170 die
Rechtsnachfolge der Grafen von Haigerloch-Wiesneck an; vorher sind
sie in unserer Gegend nicht nachweisbar. Kraus, Joh. A. 1964, S.
119 vgl. unten S. 31
51 Mangei 2004, S. 166. Weber 1, S. 183-187
52 Mangei 2004, S, 154f vgl. oben S. 24
53 Ebd, S. 212-220
54 Ebd. S. 91, 148-152, 157-161, 170ff, 200 bes.
Anm. 954, S. 209-212
55 Text Weber I, S. 139f. Mangei 2004, S. 85f
56 Ebd. S. 75f
57 Ebd. S. 160
58 Ebd. S. 212f. Zerder/Zorz 2003 Burgen, Bd.
1,1, S. 249-251. Ders. 2006, Bd. 1,2, S. 423, 535-538.
59 Mangei 2004, S. 96
60 Weber II 1967, S. 165, 168
61 Mangei 2004, S. 161, 166f. 212 in Anm. 969;
„Meinrad Schaab fällt auf, dass es „trotz der guten Verkehrslagen
zu keiner Stadtbildung“ im Zartener Becken gekommen ist; dies
lasse sich nur durch die ausschließliche Förderung des ...nahen
Freiburg durch die Zähringer und ihre Nachfolger und schließlich
dadurch erklären, dass Freiburg das am ehesten zur Stadt
prädestinierte Kirchzarten samt der Wagensteige 1491/96 selbst in
die Hand bekommen hat.“
Literaturhinweise
Althaus, Hermann: Kreuze, Bildstöcke, Grenzsteine im
Dreisamtal. Freiburg 2002
Ders.: Friedrich Adler, ein jüdischer Künstler in der Zeit des
Jugendstils 1878-1942, In: Badische Heimat 2/2000, S. 254-258
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259-267 Bank, Manfred/Schartling, Maria: Alt-Kirchzarten.
Foroband und Bildtexte. Horb 1987, Armbruster, Fritz: Die
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Ders.: Die Freiburger Talvogtei im Dreisamtal. Auszug aus der
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Ders.: Lebensformen im Mittelalter. Wien 1979 Breisgau-Hochschwarzwald. Land vom Rhein über den
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Ders.: Merowingerzeitliche Grabfunde aus Tarodunum. Ebd., S.
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Ders.: Römerzeit und frühes Mittelalter. BrH. S. 112-119
Ders.: Der Beitrag der Archäologie zur Frage einer „Romania
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2009, S. 13-19
Ders.: Vom Oberrhein zur jungen Donau: Die Straße durch den
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Ders.: Das Zartener Becken (Dreisamtal) im frühen Mittelalter.
In: Klei 2009 S. 73-76 Fingerlin, Gerhard/Kleiber Wolfgang/Wagner Heiko:
Archäologie und Sprachwissenschaft - Zusammenfassung. In: Klei
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Amtliche Kreisbeschreibung Bd. 1,1+2, hrsg. vom Statist.
Landesamt BW in Verbindung mit der Stadt Freiburg i.Br. und
dem Landkreis Freiburg 1965, zitiert als Amt S Freiburg im Breisgau, Stadtkreis und Landkreis.
Amtliche Kreisbeschreibung. Die Gemeinden des Landkreises,
hrsg. von der Staatl. Archivverwaltung BW in Verbindung mit
der Stadt Freiburg i.Br. und dem Landkreis Freiburg, Bd. II,!
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