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Zarten — Mittelpunkt der Mark 
aus:
JOHANNA PÖLZL
WIE DIE KIRCHE INS DORF KAM
KLEINE ORTSGSCHICHTE KIRCHZARTENS
Dreisam Druck 2011


Zwei Schenkungen in Zarten
Die erste für das Zartener Becken wichtige Urkunde ist aus den Jahren zwischen 764 68 in Abschrift aus dem Kloster St.Gallen überliefert. Gewöhnlich wird sie auf das Jahr 765 datiert. Sie bestätigt eine Schenkung an das Kloster St.Gallen. Diese Schenkung geschah durch den Alemannen Drutpert und bestand in einem Hofgut (lat. hoba = Hufe) samt Personal und Liegenschaften „in villa Zarduna“ (im Ort/Dorf/ Weiler „Zarten“) sowie aus umfangreichem Besitz in Form von Feldern, Wäldern, Wiesen, Weiden, Wegen und Wasserläufen in der weit ausgedehnten „Marcha Zardunense“’.31 Hier werden Ereignisse, da schriftlich erwähnt, belegbar, und deshalb kann man mit Max Weber durchaus sagen: „Mit diesem ersten erfassbaren Geschehen beginnt die Geschichte unseres Tals.
32

Das Kloster St.Gallen am südlichen Bodensee wurde um 720 von Otmar in der Nachfolge des heiligen Gallus (+655) neu gegründet. Es hatte im 8. und 9. Jahrhundert im Breisgau ausgedehnte Rechte und Güter erworben. Allein für das 8. Jahrhundert sind im Breisgau 25 Orte mit umfangreichem St.Galler Grundbesitz nachweisbar.33 Zusammen mit dem Kloster Reichenau war es ein bedeutender Kulturträger im süddeutschen Raum. Seit dem 9. Jahrhundert war es ein „königliches“ Kloster mit der Folge, dass der König als „Schutzherr“ seinerseits treue Gefolgsleute als „weltlichen Arm“ des Klosters einsetzen und auf die Abtwahl einwirken konnte. Auf diese Weise war der König mit seinem Einfluss in der Region präsent, d.h. überall dort, wo St.Gallen Liegenschaften und Rechte hatte. Die Äbte ihrerseits entstammten dem hohen Adel. Sie waren Kanzler und Berater der Könige und mussten ihm gegebenenfalls auch Streitkräfte zur Verfügung stellen. Als „Reichskloster“ war St.Gallen mit Hoheitsrechten, d.h. Herrschaftsrechten ausgestattet. Es besaß die Hohe Gerichtsbarkeit und konnte Lehen vergeben. So kann das Kloster St.Gallen als Bindeglied zwischen dem örtlichen Adel und der königlichen Zentralgewalt gesehen werden .34

Drutpert überließ den in der Urkunde aufgeführten Besitz dem Kloster St.Gallen auf Rentenbasis. Diese damals übliche Form der Schenkung erlaubte dem Schenkenden, sich das geschenkte Gut zur Nutzung „zurückzuerbitten“. So konnte Drutpert den bisherigen Besitz gegen Zahlung eines Zinses lebenslang nutzen. Der Zins betrug für Drutpert 10 Eimer Wein im Jahr. Drutpert machte diese Schenkung laut Urkunde „für mein Seelenheil und zur Erwerbung ewigen Lohnes.“ Durch einen solchen Verzicht auf sein Eigentum konnte der Geber sich der Forderung etwa nach steigenden Abgaben oder gar der Enteignung sowie dem Militärdienst entziehen, den die fränkische Oberherrschaft bei Bedarf einforderte. Dafür genoss der Schenkende jetzt lebenslang den Schutz des Klosters. An dieses fiel nach dem Tod des Schenkenden das bislang genutzte Gut dann endgültig. Somit erbrachte die Schenkung für jeden der Beteiligten Vorteile.35

In einer anderen Schenkung 50 Jahre später kommen die verschiedenen Motive noch deutlicher zum Ausdruck. Im Jahre 816 ließ sich Cozpert, ein Angehöriger der Oberschicht, eine Schenkung erheblich teurer bezahlen. Er war ein begüterter Adliger, der noch Güter auf der Baar an das Kloster schenkte, was auch ein Beleg für die Tatsache ist, dass das Zartener Becken eine wichtige Verkehrsverbindung zur jenseitigen Seite des Schwarzwaldes darstellte. 

„Ausgeklügelte Bedingungen verbindet er mit seiner Schenkung, höchst reale Forderungen, so dass das Seelenheil als Begründung daneben nicht recht überzeugen will ... Sicher war Cozpert eine hochgestellte Persönlichkeit, sonst würde er nicht den Fall in die Urkunde aufnehmen, dass er eine Fahrt an den Hof oder nach Italien (vermutlich mit dem König) unternehmen müsse. Hierfür verlangt er einen berittenen Knecht und ein gut ausgestattetes Packpferd. Die normale Jahreszahlung an ihn kann in Silber, Kleidungsstücken oder Vieh entrichtet werden, wie es der Klosterverwaltung am vorteilhaftesten erscheint. Außerdem aber muss ihm zu diesem Zeitpunkt eine Bedienung zur Verfügung gestellt werden, und zwar ein Bursche und ein Mädchen. — Als zweite Möglichkeit sieht der Vertrag den Entschluss Cozperts  vor, im Kloster selbst Wohnung zu nehmen ... In diesem Fall wünscht er ein  heizbares Einzelzimmer sowie das Doppelte der ... Mönchskost. Ferner beansprucht Cozpert dann jährlich ein wollenes, zwei leinene Gewänder, drei Paar Schuhe, ein Paar Handschuhe, eine Kappe und ein Bett, dazu jedes zweite Jahr einen Mantel. Eine dritte Möglichkeit bestünde im normalen Eintritt in die klösterliche Gemeinschaft; aber selbst dann als Mönch möchte der Herr von solcher Herkunft wenigstens einen angemessenen, größeren Raum als die andern Konventualen“ (= Klostermitglieder).36

Die Schenkung Cozperts von 816 ist für die Geschichte Zartens von besonderem Interesse, da hier von einer „Kirche in Zarten“ gesprochen wird, von der Cozpert Anteile verschenkt. Diese Kirche muss also schon bestanden haben und kann nicht, wie es in der „Ortschronik“ heißt, von St.Gallen „errichtet“ worden sein.37 Sie war vermutlich eine so genannte „Eigenkirche“ und dadurch mit entsprechenden Zuwendungen versehen. Von ihr bezog Cozpert Einkünfte, die er seinerseits verschenken  konnte. 

Seit dem frühen Mittelalter war es üblich, dass der Grundherr, ob weltlich oder geistlich, auf seinem eigenen Grund und Boden eine Kirche samt Zubehör, Gebäude, Pfarrhaus, Einkünften und Rechten errichtete und auch den Geistlichen bestimmte. Die gesamte Einrichtung unterstand seiner Verfügungsgewalt, war ihm als „Eigenkirche“ zu eigen.38

Die Kirche in Zarten, heute mit dem heiligen Johannes als Patron, stammt wahrscheinlich schon aus vorkarolingischer, also merowingischer Zeit (um 500 bis 751 n. Chr.), denn es gibt Hinweise auf ältere Patrozinien dieser Kirche, die auf den heiligen Hilarius und/ oder Remigius lauteten. Diese Kirchenpatrone waren in der Zeit der fränkischen Eroberung des alemannischen Raums weit verbreitet. Sie begegnen uns auch im Kirchenpatrozinium von Ebnet, weshalb man . hier auf Einfluss des fränkischen Königtums schließen darf. So vermutet Mangei, „dass der von Cozpert verschenkte Anteil an der Kirche von Zarten ursprünglich aus Königsgut stammt und dem Adligen für seine Dienste zugesprochen worden war ..., während der Rest in der Hand des fränkischen Königtums verblieb.“39 Dass Cozpert gute Kontakte zum fränkischen König hatte, geht aus seiner Schenkung hervor.

Damit gerät die lokale und überörtliche Bedeutung des Ortes Zarten im frühen Mittelalter in den Blick, was sich durch seine Lage in unmittelbarer Nähe zum ehemaligen keltischen Oppidum Tarodunum erklärt. Die uns bekannten Urkunden aus dem 8. und 9 Jh. wurden für Zarten ausgestellt. In einer Urkunde von 854 war es topographischer Bezugspunkt. Zarten war bis Anfang des 19. Jahrhunderts ein besonderer Gerichtsort, dessen Rechtsgewohnheiten von den späteren Eigentümern, dem Kloster St.Märgen und dann Freiburg, nicht angetastet wurden.40 Im Vergleich zu anderen Gerichtsorten spielte Zarten immer eine herausragende Rolle. Die Zugehörigkeit zu diesem Gerichtsbezirk reichte weit ins Zartener Becken und könnte ebenfalls darauf hinweisen, dass in vorklösterlicher Zeit die „Marcha Zardunensis“ ein weitgehend zusammenhängender Herrschaftsbereich war.41 In Zarten stand seit dem 12. Jahrhundert ein Dinghof 42 des Klosters St.Märgen. Wahrscheinlich war dieser einst Mittelpunkt einer umfangreichen Grundherrschaft des Königs oder  seines Lehensmannes, des Breisgaugrafen, und ist über Vergabe an das  Adelsgeschlecht der Grafen von Haigerloch an St.Märgen gelangt.43 — Zarten lag an der wichtigen Durchgangstraße von West nach Ost. Alle diese Gegebenheiten unterstreichen die besondere Bedeutung des Ortes  Zarten. 

Es spricht viel dafür, dass Zarten auch der pfarrliche Mittelpunkt für die gesamte ehemalige „Marcha Zardunensis“ war, da die Kirche, wie die Patrozinien vermuten lassen, die älteste in der Mark war. Dazu kommt, dass die Zehntscheuer für den Kirchenzehnten, der von St.Gallen und später von den Johannitern als deren Rechtsnachfolger eingezogen wurde, unmittelbar neben dieser Kirche lag. Der Anspruch auf diesen Zehnten für die Kirche in Zarten ist noch im Jahr 1125 bezeugt.44 

Die Bezeichnung „Zartener Mark“ war keineswegs nur eine Landschaftsbezeichnung, wie bisher vermutet wurde, sondern bezeichnete einen Herrschaftsbereich, dessen Besitzrechte sich weithin über das Dreisambecken erstreckten und der sich mit der Ausdehnung der Großpfarrei weitgehend deckte.45

Seit den vermutlich dem Adel zugehörigen Drutpert und Cozpert wissen wir, dass St.Gallen in Ort und Mark Zarten umfangreichen Besitz hatte, der dem Kloster von Adligen übereignet wurde. Diese Übereignungen könnten aus einem ausgedehnten Besitz geschöpft haben, der seit der fränkischen Zeit im Besitz entweder des Königs oder eines hohen Amtsträgers, des Breisgaugrafen, war. Zum Beispiel wird Mitte des 10. Jahrhunderts Besitz an den Rändern der Mark, in Ebnet und Eschbach, in das dem König zugetane Kloster Einsiedeln übertragen und damit aus dem geschlossenen Besitz in der Mark herausgelöst. Dem damaligen Breisgaugrafen Guntram (+990) hatte König Otto I. (936-73) wegen Hochverrats sein Lehen entzogen. Dieser Besitz könnte dazu gehört haben.46 Der Nachfolger Guntrams in der Breisgaugrafschaft wurde Ottos Sohn Liudolf. Wenn in der Mark Zarduna noch Grafengut bestand, könnte dieser Machtwechsel auch die Änderung des Patroziniums der Zartener Kirche zu Johannes d. T. erklären, denn dieser galt als bevorzugter Heiliger des ottonischen Königshauses. 

Viele kleine Mosaiksteine lassen ein Bild von zentralisierten Herrschaftsrechten seit dem Frühmittelalter in der Zartener Mark erscheinen, die wahrscheinlich Königsgut und/oder Grafengut war, aus dem unter Eingriff des Königs immer wieder Stücke herausgelöst bzw. umverteilt wurden.47 Um den Zugriff auf diesen Besitz stritten sich dann hundert Jahre später konkurrierende Geschlechter aus dem Hochadel, die in dieser konfliktgeladenen Zeit Parteigänger des jeweiligen Königs bzw. Gegenkönigs waren.

Machtkämpfe in der Zartener Mark 
In der Auseinandersetzung zwischen König und Papst seit der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts, dem so genannten Investiturstreit, ging es um die Frage, wer das Recht zur Einsetzung der Bischöfe ausübt, und ob die Bischöfe — ähnlich den Geistlichen in den sog. Eigenkirchen dem Grundherrn — ihrerseits der Verfügungsgewalt des Königs unterstehen oder aber ihrem geistlichen Oberhaupt, dem Papst. Das war für König und Papst eine Machtfrage: für den König, da die Bischöfe in Deutschland als Reichsfürsten seit Kaiser Otto d. Gr. (+973) Stützen des Reiches waren, für den Papst aber auch eine Gewissensfrage, wer die Verantwortung für die Leitung der Kirche trägt. Das Papsttum versuchte seit der Mitte des Jahrhunderts, die Kirche aus der Umklammerung der weltlichen Mächte zu lösen. Die Anhänger beider Parteien kämpften leidenschaftlich für ihre Position, bis die Beteiligten lernten, im Kompromiss des Wormser Konkordats (1122) geistliche Befugnisse und weltliche Rechte zu trennen. Der Zähringer Bertold I. (1024-1078), Graf im Breisgau, war Anhänger der päpstlichen Position und an der Wahl des Schwabenherzogs Rudolf von Rheinfelden (+1080) zum Gegenkönig beteiligt. Deshalb hatte ihm König Heinrich IV. (1056-1106) Amt und Lehen, darunter seine Grafschaft im Breisgau, im Jahre 1077 wegen Hochverrats entzogen. Wenn Zarten Grafengut gewesen ist, hatte Bertold auch seinen Besitz im Zartener Becken verloren.48

Auf Burg Wiesneck saßen inzwischen die königstreuen Grafen von Haigerloch. Sie hatten in der 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts ihren herrschaftlichen Sitz ins Dreisambecken verlegt, wo ihnen von Heinrich IV. offenbar Reichsgut verliehen worden ist, u.a. die Burg Wiesneck. Sie sind dabei wohl auch in den Besitz. der „villa Zarten” mit umfangreichem Zubehör gelangt und besaßen außerdem die Vogteirechte über den beträchtlichen St.Galler Besitz im Zartener Becken. Bertolds I. Sohn Bertold II. (um 1050-1111), Schwiegersohn des Gegenkönigs, versuchte, das Verlorene wiederzuerlangen, darunter die vermuteten alten Grafschaftsrechte im Zartener Becken mit Zarten als Herrschaftsmittelpunkt.49

Die Zähringer und die königstreuen Haigerlocher konkurrierten also um den Zugriff auf Rechte und Besitz in der Zartener Mark. Nach einer ersten Eroberung der Burg Wiesneck durch Bertold II. 1079 kam es für knapp 20 Jahre zu einer Phase des gegenseitigen Stillhaltens. Beide Adelsfamilien gründeten nun auf den Höhen ein Kloster, die Zähringer 1093 das Benediktinerkloster St.Peter, die Haigerlocher in der Person des Bruders des Grafen, Bruno, Dompropst von Straßburg, um 1118 das Augustinerchorherrenstift St.Märgen.50 Beide hatten Rodung auf den Höhen und vor allem Straßen im Blick: den Aufstieg über Eschbach nach St.Peter, vorbei an St.Märgen über den Hohlen Graben zur Zähringerstadt Villingen bzw. über das Wagensteigtal nach St.Märgen auf den Schwarzwaldkamm.51 Beide statteten ihre Klöster mit Territorialbesitz aus und mit damit verbundenen staatshoheitlichen Aufgaben. Mit diesen hoheitlichen Aufgaben, die Geistliche nicht ausüben durften, betrauten die Klöster weltliche Adlige, in diesem Fall die jeweiligen Gründer ihres Klosters, die dann als Vögte fungierten, was für diese einen Zuwachs an Macht und Einfluss bedeutete. Mit der Gründung von St.Märgen statteten die Haigerloch-Wiesnecker das Kloster mit weitreichendem Zubehör im Zartener Becken aus, zu dem auch Zarten selbst mit sehr großem Besitz gehörte. In ihrer neuen Eigenschaft als Vögte von St.Märgen konnten sie die großzügige Ausstattung dieses Klosters ihrem übrigen Herrschaftsbereich zuschlagen, zu dem schon die Vogteirechte über die St.Galler Güter gehörten. Die Wiesnecker übernahmen damit auch die in Zarten zentralisierten Herrschaftsrechte. Zarten, jetzt zu St.Märgen gehörend, hatte somit weiterhin eine gewichtige Rolle im Herrschaftsgefüge des Dreisambeckens. — Ein Teil des nun zu St.Märgen gehörenden Besitzes könnte aus dem vermuteten Königs- oder Grafengut stammen, mit dem sie direkt mit den Zähringern konkurrierten. Das könnte die besonderen Freiheiten erklären, die bis zum Übergang an Baden im ehemaligen St.Märgener Gebiet galten.52 Jedoch unterlagen 1121 die Wiesnecker den Söhnen Bertolds II., Bertold II. (1111-1122) und Konrad (1122-1152), die die Burg jetzt zerstörten. Damit hatten die Zähringer die Oberhand gewonnen.53

Die zähringische Politik fand Unterstützung in ergebenen zähringischen Ministerialen wie den Herren von Weiler am nördlichen Rand des Beckens und den mit diesen verwandten Falkensteinern. Diese hatten zudem ihre eigenen Interessen verfolgt. Im 12. Jahrhundert hatten sie ihren Sitz ins Höllental verlegt und von dort ostwärts sich ein Machtzentrum aufgebaut. Um dieselbe Zeit hatten die Wiesnecker, zu denen der regierende König, der letzte Salierherrscher Heinrich V. (1106-1125), mittlerweile auf Distanz gegangen war, die von ihnen bislang ausgeübten Vogteirechte über die sanktgallischen Güter abgeben müssen, weil inzwischen ein Abt an der Spitze des Klosters stand, der den Zähringern freundlich gesonnen war. Diese Vogteirechte konnten die Falkensteiner an sich bringen.54

In dieser Zeit der Spannungen und Kämpfe lag die für das gesamte Zartener Becken zuständige Pfarrkirche an der wichtigen Durchgangsstraße mitten im umstrittenen Herrschaftszentrum, um das sich die Auseinandersetzungen drehten, nämlich in Zarten. Es ist nachvollziehbar, dass der seelsorgerliche Mittelpunkt mit der Pfarrkirche für die Großpfarrei aus der Konfliktzone herausgelöst werden sollte und „separiert" worden ist. Etwas abseits, bei einer vielleicht bereits bestehenden Ansiedlung am Hochufer des Krummbach (Osterbach) und eventuell im Anschluss an eine dort bereits vorhandene Filialkirche, ist ein neues und auch größeres Gotteshaus errichtet worden. Der dazugehörige Ort wird im Jahre 1125 erstmalig genannt: In einer Urkunde, in der über die Zehntrechte der sanktgallischen und sanktmärgischen Güter entschieden wurde, gab St.Märgen dem Kloster St.Gallen ein Hofgut bei Kirchzarten.55 Diese Nennung verweist auf einen Kirchort, der, wie aus dem Namen hervorgeht, in enger Beziehung zum Ort der „Mutterkirche“ stand. Wir wissen nicht, wie lange er schon bestanden hat und wann er Kirchort wurde. Aber die Ursachen für die Gründung eines neuen „Zarten"-Ortes lassen sich aus den Ereignissen des Investiturstreites und seinen Auswirkungen im Dreisamtal erklären: 
... der Name und Ort „(Tarodunum>) Zarten“ existiert seit keltischer Zeit, während der von der christlichen Mission geprägte Name „Kirchzarten“ bestimmt mehr als ein halbes Jahrtausend jünger ist und auch ob der Name und Ort schon in frühmittelalterlicher Zeit bestanden hat, ist zweifelhaft, womit nicht bestritten werden soll, dass es in dem Bereich, indem später das separate Dorf (d.h. Kirchzarten, d. Verf.) entstand, auch schon früher einige Wohnstellen gab. Die derzeit plausibelste Erklärung für die differenzierende Namensübertragung von Zarten auf diese Siedlungen (im Bereich des späteren Kirchzarten) scheint, dass Letztere in herrschaftlicher Hinsicht lange zum Hauptort Zarten gehörten und vielleicht in einer Zeit des Umbruchs und der herrschaftlichen Auseinanderentwicklung davon separiert und auf einen neuen Herrschaftsmittelpunkt hin ausgerichtet wurden."56 „...angesichts der Kampfhandlungen, die im Zartener Becken stattgefunden haben, und angesichts der Berichte darüber, wie Kirchengebäude in solche Auseinandersetzungen einbezogen wurden, ist es plausibel, die Verlagerung des Pfarrzentrums von Zarten in den Süden (nach Kirchzarten) in diese Umbruchphase zu datieren. Jedenfalls kann es im Interesse des Patronatsherrn (d.h. St.Gallens, d. Verf.) gelegen haben, das Zentrum der Pfarraktivitäten von dem Herrschaftszentrum St.Märgens bzw. seiner Vögte zu trennen, zumal der traditionelle Herrschaftsmittelpunkt Zarten wohl nicht weniger umstritten war als die Burg Wiesneck selbst und die Kirche in Zarten an der wichtigen Durchgangsstraße, die den hohen Wert der umstrittenen Besitzungen für die jeweiligen Parteien erst recht verständlich macht.“57 

Mit dieser „Auslagerung“ der Pfarrkirche aus strategischen, machtpolitischen und/oder pastoralen Gründen büßte der ehemalige Hauptort Zarten seine Zentrumsfunktion ein. Die Bedeutung Zartens verblasste, „das aus dem einst bedeutenden und im 2. Jahrhundert n. Chr. bis Alexandria bekannten Tarodunum hervorgegangen ist und anscheinend bis in die salische Zeit (1024-1125) als Zentralort im Zartener Becken von reichsgeschichtlicher Bedeutung geblieben war.“58 Die ehemalige Mutterkirche St.Johannes in Zarten wurde dann zur Filialkirche der neuen „St.Gallus-Kirche“ heruntergestuft, die wahrscheinlich das Johannes-Patrozinium zunächst mitgenommen hat und erst später das Gallus-Patrozinium erhielt."59

Die Johannes-„Kapelle“ in Zarten blieb die wichtigste Filialkirche, nämlich das Gotteshaus für eine ganze Ortschaft mit rund 200 Menschen. Sie ist im Register des Bistums Konstanz von 1493 extra aufgeführt und besitzt auch einen eigenen Kapellenfonds. Die Kirche ist von einem ummauerten Friedhof umgeben. Dieses alles unterstreicht ihre besondere Bedeutung neben der Hauptkirche in Kirchzarten.60

Die Auseinandersetzungen der hochadligen Geschlechter der Zähringer und der Grafen von Wiesneck-Haigerloch seit Ende des 11. Jahrhunderts haben die Herrschaftsstrukturen im Dreisambecken nachhaltig verändert. Die Einheitlichkeit der Mark Zarten mit den ehemals gebündelten Herrschaftsrechten, die offenbar in Zarten ihr Zentrum hatten, ging verloren. Die Zähringer verlegten ihren Schwerpunkt zunächst auf den Nordrand des Zartener Beckens, wo die Herren von Weiler saßen und dann nach Westen, wo sie die Stadt Freiburg (um 1120) gründeten. Mit dieser Gewichtsverlagerung der Zähringer, die 1218 ausstarben, erklärt es sich, dass sie und ihre Nachfolger den Ausbau des verkehrsmäßig günstig gelegenen Zartener Beckens bzw. Kirchzartens nicht weiter verfolgt haben, zumal es später ohnehin in ihre Hand kam.61

Die Grafschaft Wiesneck-Haigerloch ging spätestens 1170 in den Besitz der Grafen von Hohenberg über. Diese verkauften 1293 die Burg Wiesneck an die Freiburger Patrizierfamilie Thurner und zogen sich in ihr schwäbisches Stammland zurück. Die Burg Wiesneck wurde bald an die Herren von Schnewlin weiter verkauft. 

Während der Machtkämpfe zwischen den Zähringern und den Grafen von Wiesneck-Haigerloch zur Zeit des Investiturstreits haben sich im Dreisambecken aus dem niederen Adel und aus der Ritterschaft verschiedene eigenständige Herrschaften herausgebildet, die nun ihrerseits Hoheitsrechte in unterschiedlicher Weise übernahmen. Unter diesen ragten die ehemals zähringischen Dienstmannen der Falkensteiner heraus.

Anmerkungen

31    Text bei Weber 1, S. 134-139. Mangei 2004, S. 89f
32    Weber I,S. 133
33    Ebringen war das Zentrum, dazu Güter u.a. in Au, Buchheim, Hartkirch, Haslach, Hochdorf, Holzhausen, Mengen, Merzhausen, Müllheim, Mundenhof, am Nimberg in Neuershausen, Sölden, Tiengen, Uffhausen, Wendlingen, Wittnau, Wolfenweiler, im Bereich des Schönbergs und Batzenbergs u.a. vgl. Zotz 1995, S. 50-61. Ders. 2001/02, S. 9-22.
34    Willmann 1996, S. 25f. Weber I, S. 133, 144-159, 165. Zorz 1995 ebd.
35    Weber I, S. 137. Zu Drutpert: Borst 1978, S, 36, 47.
36    Weber I,S. 151
37    Mangei 2004, S. 75 . Weber I, S. 122, 129, 153
38    Zu Eigenkirchen Weber I, S. 152; vgl. unten S. 43
39    Mangei 2004, S. 96, 107, I 12-115
40    Weber I. S. 269, Amt L: Bd.Il,2 1974, S. 1212; vgl. unten S. 60
41    Armbruster 1950, S. 6, 84, 123. Mangei 2004, S. 92, 207 u.ö.
42    Vgl. unten S. 36-38
43    Ebd. S. 159
44    Ebd. S. 6-11, 82-86, 91-103 u.ö., 203, 208f
45    Ebd. S. 101, 207-210. Weber I, S. 108
46    Mangei 2004, S. 113-115, 208
47    Ebd. S. 207-211
48    Ebd. S. 158
49    Ders. In: Zertler/Zotz 2006 Burgen, 1,2, S. 536
50    Ausführlich diskutiert bei Mangei 2004, S. 147. Bumiller 1998. Die Hohenberger traten um 1170 die Rechtsnachfolge der Grafen von Haigerloch-Wiesneck an; vorher sind sie in unserer Gegend nicht nachweisbar. Kraus, Joh. A. 1964, S. 119 vgl. unten S. 31
51    Mangei 2004, S. 166. Weber 1, S. 183-187
52    Mangei 2004, S, 154f vgl. oben S. 24
53    Ebd, S. 212-220
54    Ebd. S. 91, 148-152, 157-161, 170ff, 200 bes. Anm. 954, S. 209-212
55    Text Weber I, S. 139f. Mangei 2004, S. 85f
56    Ebd. S. 75f
57    Ebd. S. 160
58    Ebd. S. 212f. Zerder/Zorz 2003 Burgen, Bd. 1,1, S. 249-251. Ders. 2006, Bd. 1,2, S. 423, 535-538.
59    Mangei 2004, S. 96
60    Weber II 1967, S. 165, 168
61    Mangei 2004, S. 161, 166f. 212 in Anm. 969; „Meinrad Schaab fällt auf, dass es „trotz der guten Verkehrslagen zu keiner Stadtbildung“ im Zartener Becken gekommen ist; dies lasse sich nur durch die ausschließliche Förderung des ...nahen Freiburg durch die Zähringer und ihre Nachfolger und schließlich dadurch erklären, dass Freiburg das am ehesten zur Stadt prädestinierte Kirchzarten samt der Wagensteige 1491/96 selbst in die Hand bekommen hat.“

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