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Die Besitzer des Gasthaus Bären in Zarten


Familiensituation
Im Jahre 1758 war Christian Steinhart (auch Steiert geschrieben!) Besitzer des Gasthauses "Zum Bären" und der dazugehörenden Gebäude und Güter. Christian Steinhart ist am 26.04.1715 geboren als Sohn des Bauern und Bärenwirts Johann Steinhart. Er ist am 30.09.1761 gestorben.

Christian Steinhart heiratete am 14.11.1751 Maria Bank, die am 21.01.1732 geborene Tochter des Lorenz Bank, Bauer und Rößlewirt in Zarten.
 
Am 21.08.1752 ist der Sohn Bartholomäus geboren, dessen Todesjahr nicht bekannt ist.
Am 24.12.1753 ist der Sohn Johann geboren.
Am 29.11.1755 der Sohn Andreas.
Am 16.01. 1759 die Tochter Maria.
Am 02.04.1761 die Zwillinge Georg und Philipp.
Da Georg schon am 04.02.1762 gestorben ist, übernahm Philipp später (1785) als der jüngste Sohn vierundzwanzigjährig das Anwesen als Bauer und Bärenwirt.

Im Jahre 1758 war Christian Steinhart sieben Jahre mit Maria Bank verheiratet und hatte die drei Kinder Bartholomäus, Johann und Andreas.
 
In der von Oskar Hog erstellten Besitzerfolge des "Bären" folgte nach Christian Stayert Andreas Frei.
Nach dem Tode von Christian Stayert heiratete Maria Bank am 26.01.1762 den aus Ebnet stammenden Andreas Frei, der Wirtschaft und Hof führte.

Als seine Frau Maria Bank am 28.03.1785 starb, zog Andreas Frei weg. Die 6 Kinder der Maria Bank und des Andreas Frei sind: Andreas, geb. 1764, Maria geb. 1764, Magdalena, geb. 1767, Anna, geb. 1769, Josef, geb. 1771, Andreas, geb. 1773.

Philipp Stayert heiratete am 06.06.1785 Anna Frei. Philipp Stayert hat dann wohl den Besitz übernommen.

Bewertung der Urkunde (Kaufbrief des
Christian Stayerten) vom 24. Oktobar 1758

1. Christian Stayerten seel.
Christian Steinhart ist erst 1761 gestorben, wird aber 1758 als Christian Stayerten seel. bezeichnet. Nach Heimatforscher Oskar Hog, Buchenbach-Wagensteig kann “Seelig" auch bedeuten, daß er aus irgendeinem Grund nicht mehr in der Lage oder berechtigt war, z. B. wegen Krankheit, den Besitz zu führen.

Nach dem Besitzerwechsel 1758 wurde ihm die Tochter Maria (1759) und die Zwillinge Georg und Philipp am 02.04.1761 geboren, von denen Georg schon am 04.02.1762 gestorben ist.

2. Vererbung
Die Weitervererbung eines Besitzes wurde in Form eines Kaufvertrages getätigt. Es handelt sich bei dieser Urkunde wohl um die Weitervererbung, wobei der Erbe noch nicht bestimmt war.

An Stelle eines namentlich genannten Erben erschien vor Gericht als "Käufer" der für die Erben des Christian Stayerten eingesetzte Pfleger Andreas Laufer.

In der Urkunde wird also Christian Stayerten seel. als "Verkäufer" bezeichnet, das heißt von ihm als dem gegenwärtigen Besitzer geht der Besitz an die Erben über, für die der Pfleger Andreas Laufer das Erbe zu sichern hatte.
 
In der Urkunde wird der Besitz genau aufgeführt:
Als Gebäude das "Würthshaus" mit der dazugehörenden Scheuer und dem Backhäuschen (wohl ein eigenes kleines Gebäude), der Kraut-, Baum- und Grasgarten, der wohl neben dem Wirtshaus lag, und den nicht näher bezeichneten "liegenden Güter an Äcker, Matten, Wald, ‘Wunn’ (Ödland) und Waide", die durch "Stock", Lochen und Marken ausgewiesen sind.

Dieser Besitz liegt in der Gemarkung Zarten (= Zartener Bann)‚ ein auch dazugehörender Wald im Attental.

Die auf diesem Besitz liegenden Steuern werden ebenso aufgeführt: zwei lebende Fähle (Fahl = jährliche Steuer, oft in Tieren) zwei Hühner, Ehrschatz als Abgabe bei Sterbfall und Bodenzins, nicht näher benannt.

Interessant ist die genaue Aufzählung der "beweglichen Habe". Dieser ganze Besitz wird mit 2547 Gulden eingeschätzt, wobei 2010 Gulden auf Häuser und Grundstücke, 537 Gulden auf die bewegliche Habe entfallen.

Diese Übergabe des Besitzes fand am 04. Oktober 1758 vor dem Gericht in Zarten statt, in Gegenwart des damaligen Vogtes von Zarten, Andreas Kremelspacher und des versammelten "Gerichts".

Dabei wurde diese Urkunde ausgefertigt auf "fleißiges Bitten des Vogtes" und beglaubigt mit den beiden Siegeln der damaligen "Thalpflegem"  Franz -averi (?) von Kraysseren, Bürgermeister, und Johann Paul Filling, Schultheiß.

Die Mitglieder des "Gerichts" zu Zarten waren: Joseph Ruh, Joseph Steyert, Jacob Frey, Johannes Pfendler, Johannes Helmle, Andreas Rouffer, Christian Rombach, Johannes Kremmelspacher, Johannes Widerli, Simon Markh, Johannes Fuhs und Christian Bagelsbacher.