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Taglöhnergut des Johann Andris, Spielmann in Wittental
Johann Andris starb am 4.Oktober 1850 im Alter von 72 Jahren. Er war seit 1804 verheiratet mit Theresia Fehrenbacher, eheliche Tochter des Lorenz Fehrenbach von Falkensteig und der Agathe Müller geb. den 17. Februar 1780 in Falkensteig.
Im 1837 in Wittental erstellten Bürgerbuch ist Johann Andris, Spielmann und Taglöhner mit Nr. 29 als Gemeindebürger eingetragen.
Auf einem „
Familienschein
“ des Pfarrers J. Bilharz in Kirchzarten vom 6. Dez. 1850 sind als Kinder der Eheleute Johann u. Theresia Andris eingetragen:
Johann Andris geb. 7. Juli 1805
Catharina ---- geb. 21. Mai 1811
Andreas ---- geb. 25. Juli 1816
Carl ---- geb. 2. Nov. 1822
Nach dem Tod des Johann Andris übergab seine Frau Theresia das Taglöhnergut an den Sohn Karl Andris in einem notariellen Vertrag mit Zustimmung seiner Geschwister unter gewissen Vorbehalten und Bedingungen am 3. Dezember 1850.
Als Zeugen des Notars Thoman (?) aus Freiburg waren beim Vertrag in Wittental anwesend der Bürgermeister Johann Bank und der Waisenrichter Andreas Müller, beide Bürger in Wittental.
Auszugsweise aus diesem Vertrag:
„Der hiesige Bürger und Spielmann Johann Andris starb den 4. Oktober d.J. ohne Testament. Mit seiner Ehefrau der nunmehrigen Wittwe Theres Fehrenbach erzeugte der Verstorbene folgend noch lebende Kinder
1. Johann Andris ledig u. volljährig dahier
2. Andreas Andris ledig volljährig dahier
3. Karl Andris ledig volljährig dahier
4. Katharina Andris Ehefrau des Michael Holzmann Gemeinderechners in Ebnet.
Die Erben und Katharina mit Ermächtigung ihres Ehemanns erklären: Wir tretten die Erbschaft unbedingt an.
Die nun getrennten Eheleute heurateten im Jahr 1804 ohne Ehevertrag aus dem ledigen Stand.
Urkunden sind vorhanden ein Theilzettel 1803 und Kaufverträge, welche nach gemachtem Gebrauch zurückgegeben wurden“.
Auf Grund des „Theilzettels de 1803“ werden die Liegenschaften aufgelistet.
„1. Eine einstökige Behausung Scheuer und Stallung unter einem Dach nebst ungefähr vier und ein halb Juchert Aker und Mattfeld in Wittenthal neben Georg Fehr und Andreas Laule.
2. lt. Kfbr. V. 15 Merz 1812 drei Viertel Matten im Loch oder Hohlstraß neben Johann Andris und Georg Fehr.
3. Kfbr. V. 18. April 1816 zwei Juchert Wald im Frauenwald neben Lorenz Laule und Lorenz Janz
4. lt. Kfbr. V. 10. Merz 1816 Ein und drei Viertels Juchert Wald im Eigenwäldele neben Lorenz Laule und Joseph Laule.
Fahrnisse
Ein Tisch, drei Stühl, zwei Kästen , drei Trög, ein Fruchtkasten, ein Rührkasten, Rührgeschirr, vier Axten, zwei Murpel (?), vier Scheiden, drei Pflegel, zwei Senen, drei Hauen, eine Stokhaue, ein Bikel, zwei Wannen, zwei Siebe, zwei Rittere, ein ? , ein Wandhaken, ein Kehrhaken, ein Hobel, vier Kelteren, ein Brennhafen u. Zugehör, eine Fruchtmühle u. ein Strohstuhl, zwei Mistgabeln, drei Kärste, zwei aufgerüstete Wägen,
zwei dergl. Pflüge u. Eggen, zwei Karrenräder, ein Schubkarren, ein Pferdgeschirr, zwei Joch, zwei Hillen, drei Rechen, drei Gabeln, zwei Erpele, ein . ? . , zwölf Ohmen Faß, ein Rumpelfaß, ein Milchkasten, eine Krautstande, Metzgerhandwerksgeschirr, zwei Kühe, vier Schweine, sämmtlich Futter u. Stroh, der Dunghaufen, sämmtl. Frucht, allgemeiner Hausrath zusammen .
Alles zusammen für 2 950 fl , zwei tausend neun hundert fünfzig Gulden"
In einem weiteren Verzeichnis werden Weiberkleider im Wert von 5 fl notiert, 1 aufgerüstetes Bett mit zwei Anzügen und Bettladen mit 10 fl , 1 halbohmiges Fäßle (2fl),
1 Bienenstock (2 fl), 1 Wanduhr, das . . ? . Küchegeschirr (1 fl 12 x), 1 Stuhl
im Gesamtwert 25 fl
"Catharina hat bei ihrer Verehelichung Vorempfang baar Geld erhalten 400 fl (vier hundert fl)
Zusammenstellung
Liegenschaften 2950 fl
Fahrnisse 25
Vorempfang 400
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Summa 3 375 fl Drei tausend drei hundert siebzig fünf Gulden.
Theilzedel
Die Mutter 1 075 fl Fahrnisse 25 fl
Nothpfennig 1 050 fl
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Johann Andris 497 fl 40 zur Gleichstellung
bei Karl 497 fl 40
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Andreas Andris 497 fl 40 zur Gleichstellung
wie oben 497 fl 40
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Karl Andris 497 fl 39 Hofgütchen 2 950 fl
zalt
Schulden 309 fl 22
der Mutter 1 050 fl
Johann Andris 497 fl 40
Andras „ 497 fl 40
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2 950 fl Katharina 97 fl 39
Katharina hatte bereits 400 fl als Vorempfang
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Übergeberin behaltet Eintausend siebzig fünf Golden eigenthümlich vor und es werden gemacht Bedingungen:
1.
Dem vortheilsberechtigen Sohn Karl Andris wurde mit Zustimmung sämmtlicher Betheiligten die oben beschriebenen Liegenschaften nebst sämmtlichen Fahrnissen um den Anschlag von zwei tausend neunhundert fünfzig Gulden eigenthümlich überlassen mit folgenden Bedingungen:
Karl Andris hat:
a. sämmtliche Schulden mit dreihundert neun Gulden 22 x so gleich zu übernehmen
b. der Mutter sogleich fünfzig Gulden zu bezahlen
c. derselben Eintausend Gulden von heute an mit vier Prozent alljährlich zu verzinsen
d. derselben nachstehend Wohnungsrecht einzuräumen und Leibgeding zu geben
e. dem Johann Andris und Andreas Andris als Gleichstellungsgeld jedem Vierhundert neunzig sieben Gulden 40 x und der Katharina Andris neunzig sieben Gulden 39 x von heute an mit vier Prozent verzinslich nach ein jedem Theil freistehenden ein vierteljährigen Aufkündigungsfrist zu übergeben.
f. für Gütermaas u. Lasten wird nicht garantirt.
a.
Uebergeberin behaltet im übergebenen Haus sämmtl. Zugehörde , folgendes Wohnungsrecht lebenslänglich unentgeldlich vor:
Die Kammer neben der Stube, das Recht auf den Ofenbank in der Stube, das Redcht in der Küche zum Kochen Waschen und Backen; das Recht im Keller und auf der Bühne zur Aufbewahrung ihrer Lebensmittel.
2.
Karl Andris hat der Mutter folgendes Leibgeding jährlich lebenslänglich unentgeldlich zu verabreichen und zwar von heute an:
täglich zwei Schoppen Milch von der Kuh weg
monatlich anderthalb Pfund . . . ? . .(unleserlich)
täglich ein Kreuzer baar Geld
Holz klein gespalten soviel sie braucht
3.
Sollte Uebergeberin vom Hof wegziehen, so hat ihr Karl Andris, solange sie nicht im Hof wohnt, jährlich zehn Gulden und ein Klafter Holz zu entrichten.
4.
Johann, Andreas, Karl und Katharina Andris, diese mit Ermächtigung ihres Ehemanns nehmen obige Schenkung in bestimmten Ausdrüken dankbar an und verprechen,
5.
die Bedingungen getreulich zu erfüllen sowie die Liegenschaftsveränderung ins Grundbuch und das Leibgeding ins Pfandbuch eintragen zu lassen
6.
Karl Andris bringt nachträglich eine Forderung an die Maße von dreißig vier Gulden in Ansprucah; jedes seiner Geschwister hat ihm hieran acht Gulden dreißig Kreuzer zu ersezen.
7.
Die Leibgedingscapitalien mit jährlichen fünfzig zwei Gulden 52 x werden attestirt
Hierüber Urkunden, welche ich derselben den Betheiligten und den Zeugen vorgelesen, erstere aber dieselbe genehmigt und mit den Zeugen und mir dem Notar mit Ausnahme der Mutter, welche wegen Alters das Schreiben verlernt zu haben erklärt, unterzeichnet
Andreas Andris
Karl Andris
Katharina Andris
Michael Holzmann
Johann Andris
Bgmster Johann Bank
Waisenrichter Andreas Müller
Zur Beurkundung
Thoman (?) Notar
Karl Andris hat sich am 23. Januar 1851 mit der ledigen Anna Pfister aus Dietenbach in Kirchzarten verheiratet.
Karl Andris hat nach Eintrag mit Nr. 47 im Bürgerbuch von Wittental am Tag seiner Eheschließung auch das angeborene Bürgerrecht in Wittental angetreten