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Amtliche Kreisbeschreibung 1972
Band II
WITTENTAL

Mittel- bis großbäuerliche und Auspendlergemeinde, 8,0 (6,5) km östlich von Freiburg, im Schwarzwald gegen das Zartener Becken; Gemarkung 654 ha, 340-843 m (Rathaus 398 m). 56 Wohngebäude (1971); 275 Einwohner (1970), davon rd. 80 r/o kath. - Sonderschule, Phytopathologisches Institut, Forstschutzstelle Südwest, Staatsdomäne Baldenwegerhof, Bushaltestelle. - 10 Wohnplätze: Wittental (W), Albrechtshof (Hf), Andresenhof (Hf), Attental (W), Baldenwegerhof (Hf), Bankenhof (Hf), Bankscher Hof (Hf), Hannisen-Hof (Hf), Hugenhof (Hf), Rauferhof (Hf). Wittental ist seit l. 7.1974 nach Stegen als Ortsteil eingegliedert.
Naturraum und Siedlungsbild
Naturraum und Landschaftsbild der Gemarkung. - Die annähernd rechteckige Gemarkung der im Bereich des Mittleren Schwarzwaldes gelegenen Gemeinde reicht aus dem nordwestlichen Zartener Becken bis auf die Firstlinie zwischen Hornbühl im W und Flaunser im 0. Sie hat damit Anteil an zwei unterschiedlichen Naturlandschaften: mit rd. 4/.-, der Gemarkungsfläche an den waldbedeckten Höhen des Mittleren Schwarzwaldes und mit einem kleinen Ausschnitt an der tiefgelegenen Tallandschaft des Zartener Beckens.
Der größte Teil der Gemarkung gehört zu der im wesentlichen waldbedeckten, durch die auf die nahe, tiefliegende Erosionsbasis der Rheinebene bzw. des Zartener Beckens zurückzuführende starke und tiefe Zertalung und Zerschneidung der Hänge in einzelne Riedel und Kämme („Verfirstung") entstandenen Firstlandschaft mit steilen Hängen und schmalen Bergkämmen der nördlichen Gebirgsumrahmung des Zartener Beckens. Die Firstlinien der westlichen Talhänge des Attentates und der östlichen des Wittentales bilden die Gemarkungsgrenzen: im W vom Guckenbühl (534 m) über den Teschen (549 m) zum Hornbühl (727 m), im 0 vom Schererseck (515 m) über Waseck (641 m), Kleiner Flaunser (819 m) zum Südgipfel des Flaunser (843 m), dem höchsten Punkt der Gemarkung. Zwischen Hornbühl und Flaunser folgt die Gemarkungsgrenze im N der die Wasserscheide zwischen Dreisam im S und Glotter im N bildenden Firstlinie mit Hochstiegkopf (706m). Nur das Langenbachereck zwischen Langenbachtal und Bruschbachtal stellt keinen schmalen Bergkamm dar, sondern besitzt eine wellige Verebnungsfläche, an deren Rand oberhalb des Berghäusles ein scharfer Hangknick gegen den folgenden Steilhang als Grenze der jungen Tiefenerosion zu beobachten ist. Möglicherweise stellt diese Fläche den Rest eines älteren Flachreliefs dar. Das Grundgebirge der Talhänge ist hauptsächlich aus Paragneisen und Paragneismetatexiten aufgebaut (Bd. I, S. 5 f.), in denen am Klorerberg Amphibolitstöcke eingeschlossen sind (Bd. I, S. 7 f.); hier sowie am Fohrenbühl sind einzelne Olivinnephelinitstücke zu finden, ein Hinweis auf tertiären Vulkanismus im Attental (Bd. I, S. 48 ff.). Die Talhänge des den Gemarkungsteil am Grundgebirge bestimmenden, N-S-verlaufenden, wesentlich größeren Attentates weisen eine ähnliche Gliederung auf, wie sie auch in den benachbarten Tälern zu beobachten ist (s. Eschbach). Auf den steilen Hängen stockt bis zum Talboden hinunter überwiegend ein Tannenwald mit einzelnen Buchenbeimischungen, der gegen das Dauergrünland einen Laubbaumsaum besitzt und in höheren Lagen in einen reinen Tannenwald übergeht. In den höchsten Gemarkungsteilen wie am Flaunser erlangen Fichtenbestände größere Bedeutung. Im .übrigen ist die Kulturlandschaftsgrenze zwischen Wald und Weide-, manchmal auch Ackerland durchaus zerlappt, was einmal auf die verschiedene Steilheit der Hänge, zum anderen auf die Besitzstruktur zurückzuführen ist, da die Hoffluren oft streifenartig vom Talgrund über die Hänge bis zu den Firstkämmen hinaufreichen. So werden die als Sommerberg bezeichneten Hänge bei Rauferhof, Bankschen Hof und Albrechtshof durch Dauergrünland, im Bereich einer Hangverflachung („Ebene", „Brunnacker", „Barthlesacker") durch einzelne Äcker genutzt, die gegenüberliegenden Talhänge des sog. Winterberges fast ausschließlich durch Wald. Oberhalb der Weiden sind gegen die Waldgrenze hin einzelne alte Reutberge bzw. Reutfelder mit Ginster und Binsen als Sekundärvegetation (z. B. oberhalb des Albrechtshofes, beim Rothof und den steilen Hangpartien zu beiden Seiten des Langenbacherecks) sowie z. T. verfallene Hangterrassen (z. B. oberhalb des Albrechtshofes) zu erkennen, die wegen der schlechten Bodenqualität (meist Acker- und Grünlandzahlen um 20) aufgelassen und dem Wald oder dem Ödland überlassen wurden (s. auch Eschbach, Unteribental). Es handelt sich hier wie auch im Wittental überwiegend um auf flachgründig verwitterten bzw. vergrusten Gneisen entwickelte Braunerdeböden (Bd. I, S. 114 f.), im Bereich von Quellaustritten manchmal um anmoorige Hanggleieböden (Bd. I, S. 118). Während das obere Attental ein steiles Kerbtal besitzt, das nur der Straße und dem von Büschen und Laubbäumen gesäumten Bach Platz läßt, weist das untere Tal ab der Einmündung des Bruschbachtales eine rd. 75 - 100 m breite, später sich bis auf fast 200 m ausweitende Talsohle auf. Auf den alluvialen Schottern (meist aus Gneis) sind wie auch im Wittental grundwasserführende Böden (Halbgleie und Gleie) entwickelt, die durch verkoppelte Weiden und Mähwiesen genutzt werden (Grünlandzahlen zwischen 20 und 60; Bd. I, S. 118 ff.). Das obere Attentat besitzt nur bei den mit einer deutlichen Stufe mündenden Seitentälchen bzw. Dobeln auf den davor entstandenen Schuttfächern einen breiteren Talboden, in den sich Attentalbach, Bruschbach und Langenbach deutlich eingeschnitten haben. Von den größeren Nebentälern, Langenbachtal und Bruschbachtal, die zusammen mit dem oberen Attentalbach den nordöstlichen Gemarkungsbereich entwässern, weist das Langenbachtal in seinem Tallängsprofil deutliche Gefällsknicke auf. So folgt jeweils auf ein steileres Talstück ein flacherer, offenbar aufgeschotterter Talbereich, in den sich der von Büschen und Laubbäumen gesäumte Langenbach deutlich bis zu 1,5 m eingeschnitten hat. Auch hier münden die seitlichen Kerbtälchen mit einer erkennbaren Stufe.
Ein vom Waseck ausgehender und bei der Schlangenkapelle nach S umbiegender Kamm trennt das Attental vom wesentlich kleineren Wittental. Im Gegensatz zum Attental weist das Wittental nur auf kleinster Strecke bei seinen den Talanfang bildenden Dobeln einen kerbtalartigen Charakter auf. Der untere Talbereich ab dem Andresenhof besitzt eine wenn auch etwas weniger, rd. 100-175 m, breite Talsohle, in die sich der Wittentalbach nur wenig eingetieft hat. Auch der mittlere Teil des Tales oberhalb des Andresenhofes besaß früher wie das Hintere Wittental eine rd. 50 m breite Talsohle, in die sich der hier zu Fischteichen aufgestaute, von Büschen und Laubbäumen (Erlen) gesäumte Bach bis zu 5 m mit einer deutlich erkennbaren Böschung eingetieft hat. Einzelne seitliche Dobel, besonders gut im Gewann Bachmatte zu erkennen, führen mit ihren davor aufgebauten jüngeren Schwemmfächern, auf denen die Höfe liegen (z. B. Andresenhof, Hannisenhof), zu Talweitungen. Die nur wenig gegliederten Talhänge, die wie im Attental aus Paragneisen und Paragneismetatexiten aufgebaut sind, weisen eine besser als im Attentat zu beobachtende Zerlappung auf. So reicht an beiden Talseiten der Wald unterschiedlich weit herunter und erreicht nur an wenigen Stellen die Talsohle (so bei Hannisenhof, Andresenhof, Bankenhof). Die übrigen Hangbereiche sind dem Dauergrünland vorbehalten, indem nur im Hinteren Wittental beim Recklehof einige an einem steilen Hang liegende Ackerstücke auftreten. Hier stellt der Kamm des Wittentaler Ecks mit seinem Laubbaumsaum die Kulturlandschaftsgrenze dar. Am Hang sind einzelne Hangabrisse sowie alte Hangterrassen, auf dem flacheren in die Talsohle übergehenden Bereich Be- und Entwässerungsgräben zu beobachten. Eine leichte Terrassierung ist auch im Gewann Brachacker zu erkennen; hier, deutlicher jedoch am gegenüberliegenden Talhang an der sog. Sommerhalde, tritt niederes Gebüsch mit Ginster auf, ein Hinweis auf alte Reutberge bzw. Reutfelder, ebenso oberhalb von Andresenhof und Hannisenhof. Die Gewannbezeichnung Rebberg am westlichen Talausgang weist wohl auf den hier früher betriebenen Rebbau hin. Am Talausgang mündet im 0 das Sohlental beim Bankenhof gleichsohlig auf dem davor liegenden Schwemmfächer des Wittentales. Oberhalb des Bankenhofs befindet sich an der Gemarkungsgrenze gegen Stegen ein kleines Vorkommen von echtem äolischem Löß. Aus dem vor dem Wittental aufgebauten jungen Schuttfächer ragt wenige Meter der ovale, aus Paragneisen bestehende Falkenbühl auf.
Der kleine Gemarkungsanteil am nördlichen Zarte n er Becken wird im S überwiegend vom Eschbach begrenzt; das Gewann Adelhauser umfassend, reicht er bis zur Landstraße nach Stegen. Dieser schmale Anteil an der würmeiszeitlichen Schotterterrasse (Niederterrasse) dacht sich, auf den ersten Blick kaum erkennbar, erheblich nach W hin ab, und zwar von 372 m im 0 auf 342 m im W, d. h. er weist rd. 1,5 °/o Gefälle auf. Der die Gemarkungsgrenze gegen Zarten und z.T. gegen Stegen bildende, von Erlen und Weiden gesäumte Eschbach zeigt den für viele Bäche des Zartener Beckens typischen, durch die eiszeitliche Aufschotterung der Niederterrasse bedingten randlichen Verlauf im N des Beckens (s. Stegen, Naturraum). Der postglazial eingeschnitte Bach besitzt auf der Gemarkung nur südöstlich des Baldenwegerhofes einen Auenbereich mit einer deutlichen, rd. 1-2 m hohen Geländestufe gegen die Niederterrasse, die sich hier aus rd. 30 m mächtigen, überwiegend aus Gneisen und Gneisanatexiten bestehenden, unsortierten Schottern unterschiedlicher Beschaffenheit und Größe aufbaut. Auch die aus dem Atten- bzw. dem Wittental kommenden Bäche haben sich, einen mehr oder weniger breiten Schwemmfächer vor den Tälern aufbauend, postglazial in die Niederterrasse eingeschnitten, wobei auch der Wittentalbach durch den Schwemmfächer der Dreisam nach N hart an den Grundgebirgsrand abgedrängt wurde und erst nach einem parallelen Verlauf vor dem Attental in den Eschbach mündet. Auf der wegen des kiesigen Untergrundes' relativ trockenen Niederterrasse hat sich schluffiger bis feinsandiger Lehm entwickelt, der bis an die Oberfläche mit Gerollen durchsetzt ist; im Bereich der Bäche handelt es sich ausschließlich um gleieartige Auenböden, die im 0, überwiegend aber im W von z. T. verkoppelten Weiden oder Mähwiesen eingenommen werden. Das ausschließlich auf der trockenen Niederterrasse liegende Ackerland, das hier noch von einzelnen, früher der Bewässerung dienenden, heute meist trockenen Gräben durchzogen wird (s. Stegen), wird in Form eines Großblockes fast ausschließlich von der Staatsdomäne Baldenwegerhof genutzt.
Siedlungsbild. - Die im Einzelhofsiedlungsgebiet des Mittleren Schwarzwaldes gelegene Gemeinde setzt sich aus im Attental aufgereihten Einzelhöfen mit einzelnen Neubauten, einem Neubaugebiet um Rathaus und Schule sowie einzelnen Höfen und einem Neubaugebiet im Wittental zusammen. Auf der Niederterrasse liegt die Staatsdomäne Baldenwegerhof.
Bei den auf der Gemarkung liegenden Einzelhöfen handelt es sich auch heute noch um meist geschlossene Hofgüter, d. h., sie liegen inmitten eines Großblocks bzw. ungeteilten Grundbesitzes (Recklehof, Andresenhof, Hannisenhof, Bankenhof im Wittental), der im Attentat streifenartig vom Wald der Talseite (Winterberg) durch das Tal bis auf den Wald- oder Weidehang der anderen Talseite (Sommerberg) reicht (Rauferhof, Bankscher Hof, Hugenhof, Albrechtshof). Die teilweise stattlichen Gebäude dieser alten Höfe liegen mit wenigen Ausnahmen (Henslehof, Rothof) - im Attental etwa 200-300 m voneinander entfernt - meist links und rechts des Baches in Hangfußlage oder auf den Schwemmkegeln der Seitentälchen. Einige von ihnen weisen zusammen mit ihren Nebengebäuden durchaus großbäuerlichen Charakter auf. Die Mehrzahl der großen Schwarzwaldhäuser ist hangparallel gebaut, wobei der Wohnteil zum Talausgang bzw. bei senkrecht zum Hang stehenden Häusern ins Tal schaut (Typ des Jüngeren Heidenhauses, Bd. I, S. 540). Ein Beispiel für ein Schwarzwaldhaus dieser Art ist der im Wittental liegende, teilweise renovierte Andresenhof (Jahreszahl 1776 im Türsturz), ein Bohlenständerbau mit zweigeschossigem Wohnteil, Walmdach und an drei Seiten umlaufender hölzerner Galerie; südlich des Hofgebäudes steht ein zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Keller (Inschrift und Jahreszahl 1764 neben Eingang). Fast ausschließlich ist bei den ursprünglich aus Holz errichteten Schwarzwaldhäusern zumindest der Wohnteil aus Bruchsteinmauerwerk ausgeführt. Bei einigen Höfen dient das ehemalige Einhaus nur noch als Stallgebäude und Scheuer. So besitzen z. B. der Albrechtshof, Rauferhof (mit an der Straße stehender kleiner Kapelle) und Bankenhof ansehnliche zweigeschossige, aus Bruchsteinen erbaute Wohngebäude mit hohen Giebeln; bei der umgebauten Gaststätte „Bankscher Hof" mit Weinkellertor in talseitig hohem Untergeschoß und am Bach liegendem altem Back-, Brenn- bzw. Waschhaus ist im Wirtschaftsgebäude noch ein alter Wohnteil zu sehen. Einige kleinere Höfe liegen harr am Hangfuß, z. T. auch in ihn hineingebaut (z. B. am Fohrenbühl und beim Rathaus), oder nutzen den schmalen Schwemmfächer, wie beispielsweise am Ausgang des Bruschbachtales und des Langenbachtales. Nur die im oberen Attental bzw. in dessen Nebentälern gelegenen Höfe Rothof und Henslehof sowie das Berghäusle liegen in größerer Höhe am Hang. Möglicherweise handelt es sich bei ihnen um ehemalige, zu großen Höfen im Tal gehörende Berghäusle (s. Eschbach, Unteribental). Über dem umgebauten Henslehof steht am Hang etwas unter dem Firstkamm die Schlangenkapelle, ein rechteckiger Steinbau mit verschindeltem Dach und Dachreiter.
Oberhalb des umgebauten und mit einem schönen Fachwerkgiebel versehenen Gasthauses „Falken" stand auf dem Falkenbühl früher die Falkenburg (s. Frühere Herrschafts- und Besitzverhähnisse), deren Ruine, schon längere Zeit als Steinbruch genutzt, 1911 endgültig abgerissen wurde. In der Nähe des Eschbachs liegt auf der Niederterrasse die Vierseithofanlage der Staatsdomäne Baldenwegerhof mit einem an der Nordseite liegenden großen Wirtschaftsgebäude, das nach W von einem älteren, sehr hohen Wirtschaftsgebäude mit Walmdach begrenzt wird, in dem sich früher wahrscheinlich einzelne Wohnräume des Personals befanden. An der Südseite steht das zweigeschossige umgebaute Wohnhaus mit Glockentürmchen; im W und 0 wird der rechteckige Hofraum durch niedrige, z. T. kleine Schöpfe begrenzt.
In den letzten Jahren veränderten einzelne kleine Neubaugebiete das Siedlungsbild. Zwischen Bankschem Hof und Albrechtshof führten einige zweigeschossige, direkt am Bach liegende Neubauten, darunter das Waldcafe Faller, zu einer Siedlungsverdichtung. Auf dem Schwemmfächer des Bachmättles im Wittental entstand ein Gebiet mit modernen, teilweise in den Hang hineingebauten Wohnhäusern gehobener Ansprüche. Auch der schmale Hangfuß am Eichbühl und am südlichen Gebirgsrand zwischen Attental und Wittental stellt ein bevorzugtes neues Siedlungsgebiet dar. Im letzteren stehen neben Rathaus, 1965 errichteter zweigeschossiger Schule und einzelnen Neubauten einige Institutsgebäude.
So blieb auch die Zahl der Wohngebäude nach einem Rückgang bis zur Jahrhundertwende bis 1961 relativ konstant, verdoppelte sich aber seitdem (1864: 34; 1885; 32;
1905: 29; 1925: 30; 1950: 29; 1961: 32; 1968: 44; 1971: 56; 1973: 64 Wohngebäude). 1968 waren von den Wohngebäuden noch rd. 30 "/o als Bauernhäuser und bäuerliche Kleinsiedler-und Nebenerwerbsstellen anzusprechen. Die Bautätigkeit der letzten Jahre ließ ihren Anteil aber weiter zurückgehen.

Frühere Herrschafts- und Besitzverhältnisse
Falkenbühl. - Der markanteste Punkt aus der älteren Geschichte der heutigen Wittentaler Gemarkung ist der Hügel vor der Mündung des Tals in das Zartener Becken, der einst die Burg Falkenbühl trug. Die Fundamente des Turms bilden ein Viereck von etwa 10m Seitenlange mit Mauerstärken von 1,5 m. Die Erbauer waren, wie schon der Name sagt, die Herren von Falkenstein, die als zähringische Ministeriale ins Land kamen und hier vielleicht die früheste ihrer Burgen errichteten. Urkundliche Nachrichten über das „Haus Falkenbühl" beginnen erst sehr spät. Im Jahre 1408 war dasselbe im Besitz des Freiburger Bürgers Bernhard Tegelin, der dem Mitinhaber der Herrschaft Kirchzarten, Heinrich von Blumeneck, die Anwartschaft auf den Besitz zusicherte. Neben der Burg, deren Zerstörung vermutlich in diese Zeit fällt, bestand ein Hof, der 1423 der „obere Hof zu Baldenweg, genannt Falkenbühl" hieß und den damals drei Herren von Falkenstein vom Kloster St. Margen zu Lehen trugen. Im Dezember desselben Jahres verkaufte St. Margen seine Rechte an diesem Hof an Konrad Tegelin, der sich Tegelin von Falkenbühl nannte. Anteile an dem Hof oder an Zugehörungen desselben besaß auch das Kloster St. Clara in Freiburg. Nach einer Entscheidung des Rats der Stadt Freiburg (1423) sollte ihm der Hof wegen versessener Zinsen heimfallen. Nach einem weiteren Ratsspruch von 1463 mußte das Kloster die von Falkenbühl fallenden rückständigen Zinsen übernehmen. Konrad Tegelin und seine Söhne verkauften i. J. 1451 Haus Falkenbühl mit allem Zubehör an die Herren von Blumeneck in Kirchzarten. Aus dem Weistum von Wittental vom Jahre 1459 erfahren wir, daß zu Falkenbühl „unter der Linde" sich auch eine Gerichtsstelle befand. In der Folge hatten mehrere Glieder der Familie von Blumeneck, 1472 auch ein Schwager Michaels von Blumeneck, Bernhard Oselperger von Wiltingen, Anteil an Falkenbühl. 1491 kaufte Hans Dietrich von Blumeneck das Schloß Falkenbühl samt den zwei Dörfern Wittental von der Gemahlin eines Bernhard von Endingen. 1517 endlich verkaufte die Witwe Hans Dietrichs, Margarete von Landeck, Falkenbühl an ihren Bruder, David Schnewlin von Landeck. Der Ort umfaßte damals - jedenfalls mit Einschluß des „unteren" Baldenweg - vier bäuerliche Anwesen. Das Schloß war damals wohl schon zur Ruine geworden. Falkenbühl wurde ein Bestandteil der Herrschaft Ebnet und ging mit dieser zu Ende des. 16. Jahrh. von den Schnewlin von Landeck an die Herren von Sickingen über. Eine Beschreibung der freiadligen Güter des Hofes Falkenbühl, Wald, Matten und Äcker, sowie von Wittental wurde 1726 angefertigt.
Baldenweg. - Mit dem 1368 genannten „Gesesse" Dietrichs von Falkenstein „ze Baldenwege" ist nicht das Schloß Falkenbühl gemeint, sondern ein Haus am Ort des heutigen Baldenwegerhofs zwischen dem Falkenbühl und Zarten. Denn ein Zins von 6 Pfund Pfennig, den Dietrich in diesem Jahr dem Johann Tegelin von dem Gesesse verkaufte, lastete später, wie es 1415 ausdrücklich heißt, auf dem „niederen Hofe" zu Baldenweg. Um diesen Zins, den um dieselbe Zeit verschiedene Bürger von Freiburg zu zahlen hatten, entstanden wiederholt Streitigkeiten. 1427 übernahm Heinrich Küchli, Bürgermeister von Freiburg, den Schuldritel. Alle diese wechselnden Schuldner waren demgemäß nacheinander und z. T. miteinander Inhaber des Hofes. 1443 war es Reinbott Hüffel, 1445 Henny Lendi, ebenfalls Bürger von Freiburg. Dieser verpfändete i. J. 1445 seinen Hof Baldenweg an die Junker Erhard und Heinrich von Neuenfels, welche die Bürgschaft für die Schuld von 6 Pfund übernommen hatten.
In der Zeit des Niedergangs der Falkensteiner hatte der Edelknecht Werner von Falkenstein seinem Vetter, dem berüchtigten „Klein-Kunly" von Falkenstein, seine Gülten und Rechte in einer größeren Anzahl von Orten, dabei auch Falkenbühl und Baldenweg verkauft (1405). Noch im 14. Jahrh. ging der falkensteinische Besitz am untern Baldenwegerhof vom Kloster St. Margen zu Lehen, scheint diesem aber dann gänzlich entfremdet worden zu sein. Im 15. Jahrh. wurden die sog. „Adlenhauser Äcker" im Umfang von 18 Juchert zum Hof Baldenweg gezogen, als das Kloster Oberried dieselben an Frau Gute von Falkenstein und ihren Gemahl Ritter Friedrich Bock von Staufenberg verkaufte (1482). Die Herren von Blumeneck, die bereits den Falkenbühl besaßen, kamen 1496 auch in Baldenweg zum Zug, als sie von Christoph von Falkenstein eine Gülte von 310 Gulden kauften. 1508 übernahm Hans Strub den Hof von Hans Dietrich von Blumeneck zu Erblehen. Doch bereits 1517 verkaufte dessen Witwe, Margarete von Landeck, ebenso wie den Falkenbühl auch den Hof Baldenweg ihrem Bruder David Schnewlin von Landeck um 1200 Gulden. Der Hof wurde nun als Meiergut zu Erblehen vergeben, 1531 an die Familie Bantlin, 1572 an die Familie Hecht.
Wie Falkenbühl kam auch Baldenweg samt seinen alten, aus falkensteinischer Zeit herrührenden Weiderechten auf dem Feldberg gegen Ende des 16. Jahrh. als Zubehör der Herrschaft Ebnet in den Besitz der Herren von Sickingen-Hohenburg. Als sickingischer Besitz wurden 1651 3 Höfe und der Meierhof zu Baldenweg mitsamt dem dortigen Schlößlein sowie das Schloß Falkenbühl genannt. Die Meierhöfe Baldenweg und Falkenbühl ersteigerte, was einige Aufregung verursachte, i. J. 1789 ein Wiedertäufer Jakob Müller und Consorren. Bei der Auflösung dieser Grundherrschaft (1808/09) kauften der Hirschwirt von Ebnet Georg Firser und Lorenz Ruh von Zarten das Baldenweger Hofgut samt der Viehweide auf dem Feldberg für 44 000 Gulden.

Wittental. - Schon im Berain von St. Margen von 1260/70 wird zwischen beiden Dörfern, dem vorderen und dem hinteren (Witental superim und inferior), unterschieden, und die Einkünfte des Klosters sind gesondert aufgezählt. Nach dem Dingrodel von Zarten aus dem Jahr 1397 gehörten die St. Märger Güter in Wittental zum Meieramt Zarten. Als Ortsherr erscheint 1408 Bernhard Tegelin, als Mitherrschaft 1432 dessen „Vetter" Konrad Schnewlin von Kranzenau, der dem Konrad Tegelin von Baldenweg einen Kaufbrief über die beiden Dörfer Widendal ausstellte und ihm sodann noch 1445 eine „Kundschaft" über die Gerichte zu Vorder- und Hinter-Wittental gab. Beide Dörfer verkaufte Konrad Tegelin der Jüngere und seine Frau Verena Lupp i. J. 1432 an Heinrich von Blumeneck zu Kirchzarten. Der Herrschaftswechsel gab Anlaß zur Aufzeichnung des Wittentaler Weistums mit einer Umschreibung der Grenzen des Bannes „von beiden Gemeinden zu Wittental", der abwärts bis an den Eschbach und an die „Attentäter Straße" reichte. Im übrigen ist hier nur von einem Vogt und einem Gericht allein die Rede. So heißt es, „der vokt und die gemeind ze Widendal in dem vordem und hintern grünt" sollen schwören, ihrem Herrn getreu und hold zu sein und den Zins zu zahlen. Derselbe - Haberzins, Pfennigzins und Hühnerzins - ist am St. Martinstag fällig. Der Herr erhält den Fall - das Besthaupt - bei Tod, Kauf und Abzug. Die Fron ist ein Tag im Jahr, wer Zugvieh hat, front mit diesem.
Als die Vogtei des Klosters St. Margen samt dem Dorf Zarten durch Hans Schnewlin von Landeck an die Stadt Freiburg verkauft wurde (1463), befanden sich dabei auch Vogtrechte in Wittental, also Abgaben von den früheren sanktmärgischen Gütern dortselbst, die zum Meiertum Zarten gehörten. Zu welchem Zeitpunkt die Gerichtsherrschaft von den Blumeneckern an die Landecker überging, ist nicht klar zu sehen. In der Urkunde von 1517 jedenfalls ist nur von Falkenbühl und Baldenweg die Rede; doch dürfte um diese Zeit oder bald danach auch Wittental unter landeckische Ortsherrschaft gekommen sein. Mit der Herrschaft Sickingen,diezu Ende des 16. Jahrh. auf die Schnewlin von Landeck gefolgt war, kam es im 18. Jahrh. zu langwährenden Auseinandersetzungen der Gemeinde wegen des Kauf- und Abzugsdrittels. Von dieser Abgabe war in dem Weistum aus der Mitte des 15. Jahrh. noch nicht die Rede gewesen. Es scheint, als wäre sie erst nach dem Bauernkrieg in Angleichung an die Verhältnisse anderer sickingischer Orte (Breitnau, Hinterzarten) eingeführt worden. Die Ablösung der Drittel in Wittental ist erst 1829/30 durch die badische Landesherrschaft erfolgt. Nachdem die Gemeinde schon seit längerer Zeit (1790) ihre Herauslösung aus dem Gemeindeverband mit Zarten betrieben hatte, kam die Trennung sowie die Bildung einer eigenen Gemeinde Wittental mit Baldenweg und Falkenbühl zustande. 1808 wurde die sickingische Grundherrschaft durch die großherzoglich badische abgelöst.

Attental
. - Das Tal gehörte zu den Besitzungen der Gründerfamilie des Klosters St. Margen. Von dieser waren den Mönchen ihre Selgüter im unteren Talgebiet zugekommen. Sie standen weiterhin unter hohenbergischer Vogtei. Bereits i. J. 1215 werden diese Verhältnisse erkennbar, als der Abt von St. Margen dem Konrad von Adelhausen das Wiesengelände vor dem Eingang des Tals (pratum ante Attuntal) zu Erblehen verlieh. Der Flurname „Adelhauser Matten" hat sich bis zum heutigen Tage erhalten. Um 1266 erscheint in der Stadt Freiburg eine Bürgerin Adelheid von Attental, die den Wilhelmiten von Oberried, bei denen ihr Sohn Gerung eingetreten war, einen Bauplatz in der Schneckenvorstadt nebst 10 Pfund Pfennigen schenkte. Zur selben Zeit hatten im Attental u. a. die Freiburger Johanniter und Rudolf Turner von Freiburg sanktmärgische Güter zu Lehen, während anscheinend im oberen Tal die Üsenberger von Eichstetten (domini de Einftait), die hier auch Zehntbesitz erwarben, Güter gekauft hatten, jedenfalls als hohenbergisches Lehen. 1339 erscheinen die Falkensteiner im Besitz des Turnerslehens, 1366 streitet sich Johann Schnewlin von Wiesneck, Vogt von St. Margen, mit dem Kloster über Güter in Attental, und 1375 belehnt Graf Rudolf von Hohenberg den Haman von Falkenstein mit dem Attental, d. h. mit den nicht-sanktmärgischen Gütern. Nachdem Hohenberg österreichisch geworden war, erneuerte Herzog Leopold IV. den Falkensteinern das Lehen Attental, bei welchem 1412, aus Anlaß der Belehnung durch Herzog Friedrich, auch die Wildbänne genannt werden. Bereits 1438 aber belehnte Markgraf Wilhelm von Hachberg-Sausenberg als österreichischer Landvogt den Konrad Tegelin von Freiburg, der auch Falkenbühl und Wittental innehatte, mit dem Attental. Nachdem Konrad Tegelin der Jüngere 1478 das Lehen von Erzherzog Sigmund empfangen hatte, sah er sich genötigt, Attental um 150 fl. an die Abtei St. Peter zu verpfänden, die den Besitz i. J. 1499 an die Stadt Freiburg verkaufte. Da die Stadt seit 1462 durch den Ankauf der sanktmärgischen Güter bereits über den Anteil des Klosters am Attental verfügte, war sie fortan im Besitz des gesamten Tals. Von 1520 bis 1793 folgen sich nunmehr die Belehnungen der habsburgischen Erzherzoge, Könige und Kaiser für die Stadt Freiburg. In dieser Zeit wird neben der Namensform Attental auch die Schreibweise Mattental häufig.
Nach der Auflösung der Freiburger Grundherrschaft im Kirchzartener Talgebiet durch das Großherzogtum Baden wurde i. J. 1813 Attental aus dem Gemeindeverband mit Zarten getrennt und mit Wittental zu einer einzigen. Gemeinde, zunächst mit getrennter Gemarkung, vereinigt.
Öffentliches und kulturelles Leben

Gemeinde und öffentliche Einrichtungen. - Seit der frühesten Erwähnung im 13. Jahrh. ist immer von zwei Gemeinden im Wittental, einer oberen und einer unteren, die Rede. Im Weistum von der Mitte des 15. Jahrh., das auch eine Grenzbeschreibung enthält, wird „der Bann und das Gericht von beiden Gründen zu Widendal" genannt, auch ist nur ein Vogt für beide vorhanden. Dasselbe gilt von dem Verzeichnis der Brandschatzung von 1525. Die Bezeichnung „Hasenwidendal" scheint nur aus einer Quelle, dem Günterstaler Berain von 1344, überliefert zu sein. Eine ausführliche Bannbeschreibung unter Beziehung der angrenzenden Herrschaften wurde 1726, erstmals seit 200 Jahren, wie es heißt, vorgenommen. 
Unter der Verwaltung der Talvogtei zu Kirchzarten war A 11 e n t a l („Stadt Freyburgisches Mattenthal") mit der Gemeinde Zarten vereinigt worden. Das Tal beklagte sich über Benachteiligung mannigfacher Art und wandte sich endlich durch „Deputierte" an den Magistrat von Freiburg mit der Bitte um Trennung von Zarten (1790). Die Klagen wiederholten sich in badischer Zeit, aber Zarten wehrte sich heftig gegen die Abtrennung (1811-14). Zur selben Zeit protestierte die Stadt Freiburg gegen die Aufhebung ihrer Grundherrschaft und bestand auf Erhaltung ihrer Rechte, protestierte auch gegen eine Vereinigung Attentals mit Wittental, das nie zu ihrer Grundherrschaft gehört habe. Doch die großherzogliche Regierung verfügte am 22. Mai/26. Juni 1813 die Trennung Attentals Von der Gemeinde Zarten und seine Vereinigung mit Witten»al zu einer Gemeinde. Ebenso wurde die Gleichstellung der Taglöhner in den ortsbürgerlichen Rechten mit den Hofbauern ausdrücklich verfügt.
Die Finanzgebarung beider Orte blieb getrennt, der Bürgermeister wurde abwechselnd von ihnen gewählt. In den 1840er Jahren kam es zu Schwierigkeiten zwischen beiden Gemeindeteilen wegen der Verteilung der Lasten. Wittental wehrt sich gegen die Auffassung, mit Attental eine einzige politische Gemeinde zu bilden. Die Vereinigung von 1813/14 beruhe auf einem Vertrag, von dem zurückzutreten es sich vorbehalte. Der Anwalt Attentats wies diese Auffassung zurück, und die Kreisregierung verfügte 1846 endgültig, daß Wittental als eine zusammengesetzte politische Gemeinde, Attental als Nebenort dieser Gemeinde mit abgesonderter Gemarkung und eigener Ortsrechnung zu betrachten sei. In gemeinsamem Besitz blieb allein das Schulhaus, das auch als Ratszimmer diente. Die Zahl der 3 Gemeinderäte wurde nach 1870 auf 6 erhöht, nachdem auch eine gemeinsame Vermögensverwaltung eingeführt worden war.

Das Ortswappen, in Silber ein durchgehendes rotes Kreuz, begleitet von vier roten Kugeln, kombiniert Symbole der früheren Grundherrschaften, das Freiburger Kreuz für Attental, für Wittental die Kugeln aus dem Wappen der Familie Sickingen.
Die jetzige Gemeindeverwaltung (1974) wird bis zur zum 1.7.1974 vorgesehenen Eingemeindung nach Stegen von einem ehrenamtlichen Bürgermeister, einem Ratsschreiber und einem Hilfsratsschreiber versehen; 2 weitere Gemeindebedienstete sind zeitweise anderweitig beschäftigt. Der Gemeinderat besteht aus 6 Mitgliedern. Der Gemeindehaushalt hatte 1973 ein Volumen von 211 919 DM im ordentlichen Haushalt. Die Steuereinnahmen betrugen 1973 insgesamt 172 007 DM oder 547,79 DM je Einwohner. Dringende öffentliche Bauvorhaben ließen die Gemeindeschulden bis zum 31. 12. 1973 auf 255000 oder 812,10 DM je Einwohner anwachsen. Der Gemeindebesitz, insgesamt 12 ha, umfaßte neben Gebäuden (Rathaus, Schulhaus, Lehrerwohnung, Kapelle) Gemeindestraßen, l ha Wiesen und 9 ha Wald.
Die Elektrizitätsversorgung (220/380 V) geschieht durch die Stadtwerke Freiburg, denen auch das örtliche Leitungsnetz gehört. Eine zentrale Wasserversorgung besteht seit 1966 zusammen mit Zarten (Hochbehälter beim Hannisenhof). Auf den einzelnen Gehöften bestehen Hauskläranlagen; eine Kanalisation besteht nur im Ortsteil Wittental, aber noch nicht im Attental. Die 1951 gegründete Freiwillige Feuerwehr umfaßt heute 18 aktive Mitglieder. Der zuständige Landespolizeiposten befindet sich in Kirchzarten, ebenso das zuständige Notariat. Wittental gehört zum Amtsgerichtsbezirk Freiburg. 

Bevölkerungsentwicklung und Sozialstruktur
- Einziger Verein ist der Musikverein.
In dem 1965 neben dem Rathaus erbauten neuen Schulhaus, in dem bis 1972 die Grundschule bestand, werden gegenwärtig in 2 Schulräumen rd. 45 Schüler von 3 ausgelagerten Sonderschulklassen der Sonderschule „Dreisamtal" aus Zarten von 3 Lehrkräften unterrichtet. Von den Grund- und Hauptschülern Wittentals haben die Klassen l, 3 und 4 sowie die Klassen 7 - 9 in Stegen, die Klassen 2, 5 und 6 in Eschbach Unterricht.
In Attentat wurde um 1770 in einem Privathaus eine Schuleinrichtung geschaffen, wozu die Stadt Freiburg einen jährlichen Beitrag leistete. Wittental gehörte zum Schulverband Weiler in Stegen. Nach Vereinigung beider Orte sollte für beide auch ein Schulhaus gebaut werden, doch zog sich die Angelegenheit in die Länge. Sowohl Attental wie Wittental boten Bauplätze an. Die Kinder mußten zeitweise die Schule in Zarten besuchen. 1833 gab es in Attental keinen Lehrer und keine Schule. Der bisherige Lehrer war ein Schreiner, der selbst weder hinreichend lesen noch schreiben konnte. Endlich einigte man sich über einen Bauplatz, der in der Mitte zwischen beiden Tälern gelegen war, und 1835/36 wurde das Schulhaus erbaut. Um die Jahrhundertmitte unterrichtete ein Lehrer 36 Schulkinder in 3 Klassen. Über zahlreiche Schulversäumnisse wegen Viehhütens wird damals geklagt.
Kirchliche Verhältnisse. - Die gesamte Gemarkung gehörte seit jeher zur Pfarrei Kirchzarten. Im Attental war der Zehnt im Besitz der Herren von Üsenberg, die den Johannes Vasser, Bürger von Freiburg, und dessen Brüder damit belehnten. Oberlehensherr war der Bischof von Basel, der diesen Zehnten offenbar ebenso wie den im Eschholz und von St. Peter bei Freiburg vom Reiche erhalten hatte. Alle diese Zehnten wurden durch Rudolf von Üsenberg i. J. 1276 an das Deutschordenshaus Freiburg verkauft. Noch i. J. 1726 ließ der Orden sich eine Abschrift der Erwerbsurkunde durch einen kaiserlichen Notar vidimieren. Zinseinkünfte im Attental hatten auch die St. Remigiuskirche in Ebnet und das Gutleuthaus donselbst. Über den Zehnten in Wittental fehlen bisher Nachrichten, doch dürften die Besitzer der Kirche von Kirchzarten dort wie in Zarten Zehntherren gewesen sein.
Zu dem Hof Baldenweg gehörte eine St. Martinskapelle, die 1765 durch den Weihbischof von Konstanz konsekriert wurde. Ihr Alter ist unbekannt, doch kann man aus dem Martinspatrozinium allein noch kaum auf eine karolingische Herkunft schließen. 1463 scheint sie erstmals genannt zu sein, i. J. 1600 befand sich ein St. Martinsbild in der Kapelle. Zu Anfang des 19. Jahrh. war sie völlig verfallen. Ebenfalls 1463 wird zu Falkenbühl eine St. Georgskapelle erwähnt, wohl ursprünglich Schloßkapelle, von der später nichts mehr bekannt ist. Eine in neuerer Zeit verfallene sog. „Schlangenkapelle" oberhalb des Henselerhofes im Attental soll der Sage nach zu unbekannter Zeit zum Schutz gegen Schlangen erbaut worden sein.
Die katholischen Gemeindemitglieder gehören seit 1960 zum Pfarrbezirk Stegen (früher zu Kirchzarten). - Die evangelischen Einwohner des Ortes (1970: 45) sind nach Kirchzarten eingepfarrt.
Für Attental und Falkenbühl werden 1525 je 4 Wohnhäuser angegeben. Von letzteren gehörten je 2 zum oberen Baldenweger Hof (Falkenbühl) und zum unteren. Für Wittental fehlen Angaben. Mithin ist auf die Bevölkerungszahl insgesamt kaum zu schließen. Für Wittental werden kaum mehr Höfe anzusetzen sein als für Attentat, da noch 1789 für Wittental und Baldenweg zusammen nur 7 Häuser mit 52 Bewohnern angegeben sind. Attental dagegen hatte im selben Jahr schon 176 Einwohner in 23 Häusern, wonach sich die Frage erhebt, wieweit die so sehr auseinandergehenden Angaben für Wittental und Attental zuverlässig sind. Die badische Zählung von 1809 ergab für Wittental 11 Wohnhäuser mit 73 Seelen, wobei Baldenweg/Falkenbühl einbegriffen sein dürfte. Für Attental liegen Zahlen nicht vor, da es jedenfalls bei Zarten mitgezählt wurde. Nach der Vereinigung werden für beide Gemeindeteile 1825 238 Einwohner, 1852 230 angegeben.
Zu Beginn des 19. Jahrh.gab es in Wittental 12 Taglöhner, in Attental 15. Sie wurden von den Hofbauern nicht als eigentliche Gemeindebürger betrachtet, was die vorhin erwähnte Ermahnung der badischen Regierung i. J. 1813 erklärlich macht. Die Taglöhner hatten fast alle eigene Wohnungen, d. h. Häuschen, und lebten, nicht alle im Besitz von eigenem Feld, von Taglohn oder Gewerbe. Die Hofgüter waren unteilbar und wurden geschlossen vererbt. Mitte des 19. Jahrh. waren von den Häusern nur 6 mit Ziegeln gedeckt und besaßen einen gemauerten Kamin, die übrigen (27) waren stroh-und schindelgedeckte Holzbauten mit Flechtgertengewölben. Eine Auswanderung hatte bis dahin so gut wie gar nicht stattgefunden, obwohl mit Ausnahme weniger Hofbauern die Bevölkerung nicht wohlhabend genannt werden konnte (1867).
Von heute am Ort vorkommenden Familiennamen sind Blattmann und Gremmelsbacher schon im 16. Jahrh. hier vertreten, im 18. Jahrh. kommen die Namen Fehr, Ganter, Hug, Raufer, Scherer und Thoma, nach 1800 überwiegend als sog. Taglöhner, vor. Die Namen der alten Hofbauern sind heute, wie es scheint, bis auf einen einzigen alle verschwunden.
Um die Mitte des 19. Jahrh. setzte ein Bevölkerungsrückgang durch - vor allem den Ortsteil Attental betreffende -Aus- und Abwanderung ein, der bis kurz vor die Jahrhundertwende andauerte (1895: 183 Einw.). Nach einem kurzen Anstieg (1900: 208) gab es eine bis 1939 andauernde Stagnation der Bevölkerungszahl:

Jahr  1825  1852  1875  1905  1925  1939  1950  1961  1970 
Einw. insges. 238  230  202  205  199  207  247  225  275
davon








Wittental - 130 108  108 - - 112  97 -
Attental - 100  94  97  - 135  128 -

Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es, z. T. durch zeitweilig auf dem Baldenweger Hof untergebrachte Personen und z. T. durch Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Anteil 1950: 3; 1961: 13), bis 1953 (264 Einw.) einen merklichen Bevölkerungsanstieg, welcher sich auf den Ortsteil Wittental auswirkte. Jedoch erst der Bevölkerungsanstieg der sechziger Jahre und der aufgrund der neuesten Neubautätigkeit im Bereich Wittental brachte eine merkliche Erhöhung der Einwohnerzahl. Am l. l. 1974 hatte die Gemeinde Wittental insgesamt 339 Einwohner, davon 173 männliche und 166 weibliche.
Den früheren Herrschaftsverhältnissen entsprechend, war Wittental nach der Konfessionszugehörigkeit bis zur Jahrhundertwende ausschließlich katholisch. 1900 wurden 8 Protestanten gezählt, deren Anteil an der Bevölkerung nach einem Rückgang erst nach dem Zweiten Weltkrieg anstieg (1950: 4%; 1961: 10%). 1970 war die Einwohnerschaft in Wittental noch zu rd. 82 % katholisch.
Innerhalb der Berufs- und Sozialstruktur waren um die Jahrhundertwende 84 % der Erwerbstätigen in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, deren Anteil bis 1950 nur wenig, auf 76 %, zurückging, jedoch bis 1970 aber auf nur noch 26 % (1961: 48 %) fiel. Der Anteil der Beschäftigten im produzierenden
Wirtschaft und Verkehr
Gewerbe (1895: 3 %; 1950: 14 %) stieg deshalb erst in den beiden letzten Jahrzehnten auf 22 % (1961: 28 %). Erheblich größer ist der Beschäfrigungsanteil im Wirtschaftsbereich Dienstleistungen, der bis 1970 auf 45 % (1961: 22 %) stieg, während er im Handel und Gewerbe unbedeutend blieb (1961: 2 %; 1970: 7 %). - Nahezu die gesamten nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigen sind Auspendler, deren Zahl, bedingt durch den Rückgang von Land- und Forstwirtschaft, von 1950: 23 bis 1966 auf 65 anstieg (1961: 56). 1970 pendelten rd. 60 Berufstätige vor allem nach Freiburg und Kirchzarten aus. Die Zahl der berufstätigen Einpendler, vor allem Forstbedienstete, war immer unbedeutend (1950: l; 1961: 11; 1966: 9; 1970: 14).
Wirtschaft und Verkehr
Land- und Forstwirtschaft. -In früherer Zeit wurden von beiden Tälern vor allem Viehzucht und Holzwirtschaft betrieben, Ackerbau auch im Reutfelderbetrieb auf den Berghängen.
Hierbei überwog stets bei weitem der Anbau von Hafer und später auch von Kartoffeln. Sogar Rebbau wurde in bescheidenem Umfang geübt (1852: 2 Morgen 200 Ruthen). Zur selben Zeit nahmen die Acker in Wittental 133 Morgen ein, in Attental 138 M., das Wiesenland in beiden zusammen 226 Morgen. Für das Gedeihen der Viehzucht waren der Auftrieb auf die Feldbergweide und die Errichtung der Baldenweger Viehhütte von großer Bedeutung. Hans von Landeck hatte i. J. 1549 seinem Bruder Hans Jakob den „sog. Veldberg" gegen jährlichen Zins überlassen, eine Weide, die dieser zu dem Hof Falkenbühl bzw. Baldenweg zog. Zu dem Hof Baldenweg gehörten im übrigen 70 Juchert Matten, 33 Juchert Äcker und ein Stück Wald, zum Hof Falkenbühl 23 Juchert Matten und 12 Juchert Äcker (1628). Im Herbst wurde Korn, im Frühling Hafer gesät. Auch Obstbaumzucht wurde betrieben, die in erster Linie zum Brennen von Kirschwasser diente. Der Viehbestand war in Attental höher als in Wittental (z.B. 1852: 40 Ochsen gegenüber 27, 64 Schweine gegenüber 48, 50 Schafe gegenüber 14).
Noch um die Jahrhundertwende stand im Ackerland der Anbau von Winterroggen und Kartoffeln im Vordergrund. Nahezu sämtliche Wiesen (rd. 100 ha) waren Wässerwiesen.
1960 entfielen bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von insgesamt 257 ha auf Dauergrünland allein 165 ha (64 %), auf das Ackerland 90 ha (35 ha). Der Ackerbau war ein Getreide- (45 ha), Hackfrucht- (14 ha) und Futterpflanzenanbau (29 ha). Bis zur Bodennutzungserhebung von 1971 ging die LN z. T. durch Baulanderschließung, z. T. durch Aufforstung auf 233 ha zurück. An diesem Rückgang bis 1971 waren Ackerland (81 ha =35 %) und Dauergrünland (151 ha = 65 %) etwa gleichmäßig beteiligt. Es wurden hauptsächlich Winterweizen (22 ha), Sommergerste (17 ha) und Körnermais (13 ha) angebaut.
Bedeutungslos ist der Obstbau mit 1965 nur rd. 700 (davon 599 ertragfähigen und 137 noch nicht ertragfähigen) Obstbäumen in Hausgärten und in Streulage. In der Obstartenzusammensetzung nehmen Äpfel allein 55 % ein, gefolgt von 18 % Birnen und 16 % Pflaumen/Zwetschgen. Auf der Gemarkung standen 1965 noch 44 Walnußbäume.
Der Viehbestand hat sich im letzten Jahrzehnt - bis auf eine deutliche Verminderung des Pferdebestandes seit 1960 und eine Ausweitung der Schweinehaltung – in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert (vgl. Übersicht):

Jahr  1855  1880  1913  1930  1950  1960  1968  1972
Pferde  18  17  31  23  16  12  3 3
Rinder  197  169  207  199  173  218  168  187
Schweine 118  119  223  293  125  482  458  591
Ziegen  18 14 14 6 - 5 - -
Schafe  43 60 73 39 - 8 3 -


Der stärker angestiegene Schweinebestand (18 Halter) ist vor allem auf den großen Schweinemastbetrieb des Staatsgutes Baldenweger Hof zurückzuführen, der vor einigen Jahren die Milchwirtschaft (damals rd. 40 Milchkühe) abgeschafft hat und sich auf Schweinemast (mit heute rd. 500 Schweinen) - z. T. auf der Basis von Fertigfutter — spezialisierte. Der stagnierende Rinderbestand (darunter 123 Milchkühe) verteilt sich auf 16 Betriebe. Die früher nicht unbedeutende Schafhaltung wurde aufgegeben.

Die landwirtschaftliche Betriebsstruktur nach Betriebsgrößenklassen zeigt für die letzten Jahre nur geringe Veränderungen:

Betriebe mit einer  Zahl der Betriebe  zus. ha LN
landw. Nutzfläche (LN)  1930  1949  1960  1966  1971  1960  1966
bis unter 2 ha 9 3 5 5 5 6 6
von 2 bis unter 5 ha 9 7 5 4 6 18 14
von 5 bis unter 10 ha 2 } 8 6 7 5 37 44
von 10 bis unter 20 ha 5 1 3 3 12 46
über 20 ha  1 6 7 5 5 184 136
Betriebe bzw. ha insges. 26 24 24 24 23 257 246


Gegenwärtig (1974) bestehen noch rd. 12 Haupterwerbsbetriebe. Zu den in der Tabelle aufgeführten Betrieben kamen 1960 und 1971 noch 3 Betriebe mit dem Schwerpunkt in der Forstwirtschaft. Als Teil des Hofsiedlungsgebietes des Mittleren Schwarzwaldes mit weitgehend arrondiertem Besitz der Höfe ist die Besitzzersplitterung in der Flur gering. Die (1960) nur 127 getrennt liegenden Teilstücke der LN auf der Gemarkung bedeuteten bei seinerzeit 27 Betrieben nur rd. 5 Teilstücke pro Betrieb.
Der 1965 fast zwei Drittel (64% = 418 ha) der Gemarkungsfläche einnehmende, auch früher fast ausschließlich als Hochwald bewirtschaftete Wald ist in starkem Maße ein Tannen-Buchen-Mischwald der Unteren Bergwaldstufe (Bd. I, S. 131, 593), z. T. erstreckt er sich, bis auf über 800 m hinaufreichend, in die Obere Bergwaldstufe mit stärkerem natürlichen Fichtenanteil (Bd. I, S. 135).
Die heutige Baumartenzusammensetzung (1965) weist bei 91% Nadelholz und nur 9 % Laubholz im einzelnen den starken Anteil von 75 % Tanne auf, Fichte/Douglasie nehmen 15 %. Buche nur 7 % sowie Föhre/Lärche, Eiche und sonstige Laubbäume nur je 1 % ein. - Besitzrechtlich handelt es sich zu 6 % (24 ha) um Gemeinde- und Körperschaftswald (Heiliggeistspitalwald) und zu 94 % (393 ha) um Kleinprivat- bzw. Bauernwald. Letzterer unterteilt sich in 95 Parzellen mit durchschnittlich je rd. 4 ha, die 33 verschiedenen Besitzern gehören; der durchschnittliche Waldbesitz beträgt so rd. 12 ha. Hier sind noch 3 ha Mittelwald und 2 ha Niederwald vorhanden. Waldbesitz und Parzellengrößen liegen insgesamt wesentlich über dem Kreisdurchschnitt. - Sämtliche Waldungen auf der Gemarkung werden vom Forstamt Freiburg I betreut. Der gemeinsame Jagdbezirk und das Fischwasser sind langfristig verpachtet.

Gewerbe und Verkehr. - In Wittental gibt es heute - außer Gaststätten - keine Gewerbe- und Handelsbetriebe. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe ist durch die beiden Gasthäuser Bankscher Hof in Attental und „Falken" (18 Betten) in Wittental sowie durch das Waldcafe Faller in Attental vertreten. In Attental befindet sich auch die Pension Haus Blattmann.
Die abseits des Verkehrs liegende Gemeinde ist nur durch die Kreisstraße 94 (heute 4912) an die Landesstraße 127b, Ebnet - Stegen, angeschlossen. Am Südende der Gemarkung besteht eine Bushaltestelle der privaten Buslinie Wagensteig - Freiburg, über die werktags 4 Verbindungen nach Freiburg und zurück bestehen. - Wittental gehört zum Postbezirk Ebnet. Die örtlichen Fernsprechanschlüsse sind Teil des Ortsnetzes Kirchzarten.
Über Bergbau in früherer Zeit ist kaum etwas bekannt. In Attental soll 1741 eine Eisenerzgrube aufgemacht worden sein, doch verlautet nachher nichts mehr von einem Betrieb derselben. Auch eine Mahlmühle gab es hier im 18. Jahrh., wie gewiß auch schon früher. Die Handelstätigkeit beschränkte sich auf die Ausfuhr von Holz und den Verkauf von Branntwein. Unter den Gewerbetreibenden werden um 1850 3 hauptberufliche Branntweinbrenner aufgezählt sowie 4 Weber, 1 Besenbinder, 1 Leiter- und Raufenmacher, dazu 7 weitere Dorfhandwerker der gewöhnlichen Art. In jedem der beiden Orte bestand dazu eine Gastwirtschaft.
Die Verkehrslage beider Täler war immer eine abseitige. Eine Straßenverbindung gab es nur nach dem Dreisamtal. Vom Attental gelangte man über den Breitehof auf die „alte Villinger Landstraße" und auf dieser über Ebnet nach Freiburg. Vom Wittental führte die Straße über die Gemarkung von Stegen nach Zarten auf die dortige neue Landstraße. Beide Täler waren untereinander durch den Fahrweg von einem Talausgang zum ändern verbunden. Die beiden Talstraßen wurden nach 1870 auf behördliche Anordnung ausgesteint.
Strukturbild der Gegenwart. - Die im Schwarzwaldbereich am Nordrand des Zartener Beckens und in den Tälern des Wittental- und Attentalbaches gelegene kleine Gemeinde hat bis heute in größeren Teilen das äußere Bild einer Land- und Forstwirtschaft treibenden Gemeinde erhalten. Seine innere Struktur wandelte sich jedoch in den letzten Jahren teilweise durch Veränderungen in der Landwirtschaft, vor allem jedoch durch einen mit einer gewissen Neubautätigkeit verbundenen Anstieg der Bevölkerung und der Auspendlerzahlen (1970: 60) auch zu einer Wohngemeinde am Rande der Großstadt. Das durch einen Mangel an gewerblichen Betrieben mitbeeinflußte sehr geringe Steueraufkommen führte für die Gemeinde aufgrund dringender öffentlicher Bauvorhaben (Wasserleitung, Kanalisation) zu einer erheblichen öffentlichen Verschuldung.

Literatur: Hartfeider. K.: Baldenwegerhof. In: Breisgauer Regesten und Urkunden, ZFGV 1887; ders.: Wittental. In: Breisgauer Weistümer, ZGO 36, 1883; Vilgis, K. F.: Die Schlangenkapelle im hinteren Attental. Mein Heimatland 23,1936.

Quelle: Freiburg im Breisgau - Stadtkreis und Landkreis, Amtliche Kreisbeschreibung, Band II, Zweiter Halbband, Die Gemeinden des Landkreises L-Z, Staatliche Archivverwaltung Baden-Württemberg, Rombach-Verlag Freiburg, 1972, Seite

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Wittenthal
Im Weiler Wittenthal stehen 3 Bauernhöfe und etliche „Taglöhnerhäusl". Die Gräflich von Sickingensche Familie übt dort die hohe und niedere Gerichtsbarkeit und das Jagd- und Forstrecht aus. Sie beansprucht dort auch das Kaufdrittel, das Fallrecht und das Abzugsdrittel.
An Steuern und Bodenzinsen entrichten die Bauern dem Grundherrn 6 fl 44 kr, 15 Mut 2 Sester Haber und 15 Zinshühner.
Jeder Taglöhner bezahlt der Herrschaft an Schutz- und Schirmgeld 16 und, statt 2 Klafter Holz zu machen, weitere 33 1/3 Kreuzer.
Aus: Paul Priesner Littenweiler Bote