| Amtliche Kreisbeschreibung 1972 Band II |
| WITTENTAL |
Mittel-
bis großbäuerliche und Auspendlergemeinde, 8,0 (6,5) km
östlich von
Freiburg, im Schwarzwald gegen das Zartener Becken; Gemarkung
654 ha,
340-843 m (Rathaus 398 m). 56 Wohngebäude (1971); 275
Einwohner (1970),
davon rd. 80 r/o kath. - Sonderschule, Phytopathologisches
Institut,
Forstschutzstelle Südwest, Staatsdomäne Baldenwegerhof,
Bushaltestelle.
- 10 Wohnplätze: Wittental (W), Albrechtshof (Hf), Andresenhof
(Hf),
Attental (W), Baldenwegerhof (Hf), Bankenhof (Hf), Bankscher
Hof (Hf),
Hannisen-Hof (Hf), Hugenhof (Hf), Rauferhof (Hf). Wittental
ist seit l.
7.1974 nach Stegen als Ortsteil eingegliedert.
Naturraum und Siedlungsbild
Naturraum und Landschaftsbild der Gemarkung. - Die annähernd
rechteckige Gemarkung der im Bereich des Mittleren
Schwarzwaldes
gelegenen Gemeinde reicht aus dem nordwestlichen Zartener
Becken bis
auf die Firstlinie zwischen Hornbühl im W und Flaunser im 0.
Sie hat
damit Anteil an zwei unterschiedlichen Naturlandschaften: mit
rd. 4/.-,
der Gemarkungsfläche an den waldbedeckten Höhen des Mittleren
Schwarzwaldes und mit einem kleinen Ausschnitt an der
tiefgelegenen
Tallandschaft des Zartener Beckens.
Der größte Teil der Gemarkung gehört zu der im wesentlichen
waldbedeckten, durch die auf die nahe, tiefliegende
Erosionsbasis der
Rheinebene bzw. des Zartener Beckens zurückzuführende starke
und tiefe
Zertalung und Zerschneidung der Hänge in einzelne Riedel und
Kämme
(„Verfirstung") entstandenen Firstlandschaft mit steilen
Hängen und
schmalen Bergkämmen der nördlichen Gebirgsumrahmung des
Zartener
Beckens. Die Firstlinien der westlichen Talhänge des
Attentates und der
östlichen des Wittentales bilden die Gemarkungsgrenzen: im W
vom
Guckenbühl (534 m) über den Teschen (549 m) zum Hornbühl (727
m), im 0
vom Schererseck (515 m) über Waseck (641 m), Kleiner Flaunser
(819 m)
zum Südgipfel des Flaunser (843 m), dem höchsten Punkt der
Gemarkung.
Zwischen Hornbühl und Flaunser folgt die Gemarkungsgrenze im N
der die
Wasserscheide zwischen Dreisam im S und Glotter im N bildenden
Firstlinie mit Hochstiegkopf (706m). Nur das Langenbachereck
zwischen
Langenbachtal und Bruschbachtal stellt keinen schmalen
Bergkamm dar,
sondern besitzt eine wellige Verebnungsfläche, an deren Rand
oberhalb
des Berghäusles ein scharfer Hangknick gegen den folgenden
Steilhang
als Grenze der jungen Tiefenerosion zu beobachten ist.
Möglicherweise
stellt diese Fläche den Rest eines älteren Flachreliefs dar.
Das
Grundgebirge der Talhänge ist hauptsächlich aus Paragneisen
und
Paragneismetatexiten aufgebaut (Bd. I, S. 5 f.), in denen am
Klorerberg
Amphibolitstöcke eingeschlossen sind (Bd. I, S. 7 f.); hier
sowie am
Fohrenbühl sind einzelne Olivinnephelinitstücke zu finden, ein
Hinweis
auf tertiären Vulkanismus im Attental (Bd. I, S. 48 ff.). Die
Talhänge
des den Gemarkungsteil am Grundgebirge bestimmenden,
N-S-verlaufenden,
wesentlich größeren Attentates weisen eine ähnliche Gliederung
auf, wie
sie auch in den benachbarten Tälern zu beobachten ist (s.
Eschbach).
Auf den steilen Hängen stockt bis zum Talboden hinunter
überwiegend ein
Tannenwald mit einzelnen Buchenbeimischungen, der gegen das
Dauergrünland einen Laubbaumsaum besitzt und in höheren Lagen
in einen
reinen Tannenwald übergeht. In den höchsten Gemarkungsteilen
wie am
Flaunser erlangen Fichtenbestände größere Bedeutung. Im
.übrigen ist
die Kulturlandschaftsgrenze zwischen Wald und Weide-, manchmal
auch
Ackerland durchaus zerlappt, was einmal auf die verschiedene
Steilheit
der Hänge, zum anderen auf die Besitzstruktur zurückzuführen
ist, da
die Hoffluren oft streifenartig vom Talgrund über die Hänge
bis zu den
Firstkämmen hinaufreichen. So werden die als Sommerberg
bezeichneten
Hänge bei Rauferhof, Bankschen Hof und Albrechtshof durch
Dauergrünland, im Bereich einer Hangverflachung („Ebene",
„Brunnacker",
„Barthlesacker") durch einzelne Äcker genutzt, die
gegenüberliegenden
Talhänge des sog. Winterberges fast ausschließlich durch Wald.
Oberhalb
der Weiden sind gegen die Waldgrenze hin einzelne alte
Reutberge bzw.
Reutfelder mit Ginster und Binsen als Sekundärvegetation (z.
B.
oberhalb des Albrechtshofes, beim Rothof und den steilen
Hangpartien zu
beiden Seiten des Langenbacherecks) sowie z. T. verfallene
Hangterrassen (z. B. oberhalb des Albrechtshofes) zu erkennen,
die
wegen der schlechten Bodenqualität (meist Acker- und
Grünlandzahlen um
20) aufgelassen und dem Wald oder dem Ödland überlassen wurden
(s. auch
Eschbach, Unteribental). Es handelt sich hier wie auch im
Wittental
überwiegend um auf flachgründig verwitterten bzw. vergrusten
Gneisen
entwickelte Braunerdeböden (Bd. I, S. 114 f.), im Bereich von
Quellaustritten manchmal um anmoorige Hanggleieböden (Bd. I,
S. 118).
Während das obere Attental ein steiles Kerbtal besitzt, das
nur der
Straße und dem von Büschen und Laubbäumen gesäumten Bach Platz
läßt,
weist das untere Tal ab der Einmündung des Bruschbachtales
eine rd. 75
- 100 m breite, später sich bis auf fast 200 m ausweitende
Talsohle
auf. Auf den alluvialen Schottern (meist aus Gneis) sind wie
auch im
Wittental grundwasserführende Böden (Halbgleie und Gleie)
entwickelt,
die durch verkoppelte Weiden und Mähwiesen genutzt werden
(Grünlandzahlen zwischen 20 und 60; Bd. I, S. 118 ff.). Das
obere
Attentat besitzt nur bei den mit einer deutlichen Stufe
mündenden
Seitentälchen bzw. Dobeln auf den davor entstandenen
Schuttfächern
einen breiteren Talboden, in den sich Attentalbach, Bruschbach
und
Langenbach deutlich eingeschnitten haben. Von den größeren
Nebentälern,
Langenbachtal und Bruschbachtal, die zusammen mit dem oberen
Attentalbach den nordöstlichen Gemarkungsbereich entwässern,
weist das
Langenbachtal in seinem Tallängsprofil deutliche Gefällsknicke
auf. So
folgt jeweils auf ein steileres Talstück ein flacherer,
offenbar
aufgeschotterter Talbereich, in den sich der von Büschen und
Laubbäumen
gesäumte Langenbach deutlich bis zu 1,5 m eingeschnitten hat.
Auch hier
münden die seitlichen Kerbtälchen mit einer erkennbaren Stufe.
Ein vom Waseck ausgehender und bei der Schlangenkapelle nach S
umbiegender Kamm trennt das Attental vom wesentlich kleineren
Wittental. Im Gegensatz zum Attental weist das Wittental nur
auf
kleinster Strecke bei seinen den Talanfang bildenden Dobeln
einen
kerbtalartigen Charakter auf. Der untere Talbereich ab dem
Andresenhof
besitzt eine wenn auch etwas weniger, rd. 100-175 m, breite
Talsohle,
in die sich der Wittentalbach nur wenig eingetieft hat. Auch
der
mittlere Teil des Tales oberhalb des Andresenhofes besaß
früher wie das
Hintere Wittental eine rd. 50 m breite Talsohle, in die sich
der hier
zu Fischteichen aufgestaute, von Büschen und Laubbäumen
(Erlen)
gesäumte Bach bis zu 5 m mit einer deutlich erkennbaren
Böschung
eingetieft hat. Einzelne seitliche Dobel, besonders gut im
Gewann
Bachmatte zu erkennen, führen mit ihren davor aufgebauten
jüngeren
Schwemmfächern, auf denen die Höfe liegen (z. B. Andresenhof,
Hannisenhof), zu Talweitungen. Die nur wenig gegliederten
Talhänge, die
wie im Attental aus Paragneisen und Paragneismetatexiten
aufgebaut
sind, weisen eine besser als im Attentat zu beobachtende
Zerlappung
auf. So reicht an beiden Talseiten der Wald unterschiedlich
weit
herunter und erreicht nur an wenigen Stellen die Talsohle (so
bei
Hannisenhof, Andresenhof, Bankenhof). Die übrigen Hangbereiche
sind dem
Dauergrünland vorbehalten, indem nur im Hinteren Wittental
beim
Recklehof einige an einem steilen Hang liegende Ackerstücke
auftreten.
Hier stellt der Kamm des Wittentaler Ecks mit seinem
Laubbaumsaum die
Kulturlandschaftsgrenze dar. Am Hang sind einzelne Hangabrisse
sowie
alte Hangterrassen, auf dem flacheren in die Talsohle
übergehenden
Bereich Be- und Entwässerungsgräben zu beobachten. Eine
leichte
Terrassierung ist auch im Gewann Brachacker zu erkennen; hier,
deutlicher jedoch am gegenüberliegenden Talhang an der sog.
Sommerhalde, tritt niederes Gebüsch mit Ginster auf, ein
Hinweis auf
alte Reutberge bzw. Reutfelder, ebenso oberhalb von
Andresenhof und
Hannisenhof. Die Gewannbezeichnung Rebberg am westlichen
Talausgang
weist wohl auf den hier früher betriebenen Rebbau hin. Am
Talausgang
mündet im 0 das Sohlental beim Bankenhof gleichsohlig auf dem
davor
liegenden Schwemmfächer des Wittentales. Oberhalb des
Bankenhofs
befindet sich an der Gemarkungsgrenze gegen Stegen ein kleines
Vorkommen von echtem äolischem Löß. Aus dem vor dem Wittental
aufgebauten jungen Schuttfächer ragt wenige Meter der ovale,
aus
Paragneisen bestehende Falkenbühl auf.
Der kleine Gemarkungsanteil am nördlichen Zarte n er Becken
wird im S
überwiegend vom Eschbach begrenzt; das Gewann Adelhauser
umfassend,
reicht er bis zur Landstraße nach Stegen. Dieser schmale
Anteil an der
würmeiszeitlichen Schotterterrasse (Niederterrasse) dacht
sich, auf den
ersten Blick kaum erkennbar, erheblich nach W hin ab, und zwar
von 372
m im 0 auf 342 m im W, d. h. er weist rd. 1,5 °/o Gefälle auf.
Der die
Gemarkungsgrenze gegen Zarten und z.T. gegen Stegen bildende,
von Erlen
und Weiden gesäumte Eschbach zeigt den für viele Bäche des
Zartener
Beckens typischen, durch die eiszeitliche Aufschotterung der
Niederterrasse bedingten randlichen Verlauf im N des Beckens
(s.
Stegen, Naturraum). Der postglazial eingeschnitte Bach besitzt
auf der
Gemarkung nur südöstlich des Baldenwegerhofes einen
Auenbereich mit
einer deutlichen, rd. 1-2 m hohen Geländestufe gegen die
Niederterrasse, die sich hier aus rd. 30 m mächtigen,
überwiegend aus
Gneisen und Gneisanatexiten bestehenden, unsortierten
Schottern
unterschiedlicher Beschaffenheit und Größe aufbaut. Auch die
aus dem
Atten- bzw. dem Wittental kommenden Bäche haben sich, einen
mehr oder
weniger breiten Schwemmfächer vor den Tälern aufbauend,
postglazial in
die Niederterrasse eingeschnitten, wobei auch der
Wittentalbach durch
den Schwemmfächer der Dreisam nach N hart an den
Grundgebirgsrand
abgedrängt wurde und erst nach einem parallelen Verlauf vor
dem
Attental in den Eschbach mündet. Auf der wegen des kiesigen
Untergrundes' relativ trockenen Niederterrasse hat sich
schluffiger bis
feinsandiger Lehm entwickelt, der bis an die Oberfläche mit
Gerollen
durchsetzt ist; im Bereich der Bäche handelt es sich
ausschließlich um
gleieartige Auenböden, die im 0, überwiegend aber im W von z.
T.
verkoppelten Weiden oder Mähwiesen eingenommen werden. Das
ausschließlich auf der trockenen Niederterrasse liegende
Ackerland, das
hier noch von einzelnen, früher der Bewässerung dienenden,
heute meist
trockenen Gräben durchzogen wird (s. Stegen), wird in Form
eines
Großblockes fast ausschließlich von der Staatsdomäne
Baldenwegerhof
genutzt.
Siedlungsbild. - Die im Einzelhofsiedlungsgebiet des
Mittleren
Schwarzwaldes gelegene Gemeinde setzt sich aus im Attental
aufgereihten
Einzelhöfen mit einzelnen Neubauten, einem Neubaugebiet um
Rathaus und
Schule sowie einzelnen Höfen und einem Neubaugebiet im
Wittental
zusammen. Auf der Niederterrasse liegt die Staatsdomäne
Baldenwegerhof.
Bei den auf der Gemarkung liegenden Einzelhöfen handelt es
sich auch
heute noch um meist geschlossene Hofgüter, d. h., sie liegen
inmitten
eines Großblocks bzw. ungeteilten Grundbesitzes (Recklehof,
Andresenhof, Hannisenhof, Bankenhof im Wittental), der im
Attentat
streifenartig vom Wald der Talseite (Winterberg) durch das Tal
bis auf
den Wald- oder Weidehang der anderen Talseite (Sommerberg)
reicht
(Rauferhof, Bankscher Hof, Hugenhof, Albrechtshof). Die
teilweise
stattlichen Gebäude dieser alten Höfe liegen mit wenigen
Ausnahmen
(Henslehof, Rothof) - im Attental etwa 200-300 m voneinander
entfernt -
meist links und rechts des Baches in Hangfußlage oder auf den
Schwemmkegeln der Seitentälchen. Einige von ihnen weisen
zusammen mit
ihren Nebengebäuden durchaus großbäuerlichen Charakter auf.
Die
Mehrzahl der großen Schwarzwaldhäuser ist hangparallel gebaut,
wobei
der Wohnteil zum Talausgang bzw. bei senkrecht zum Hang
stehenden
Häusern ins Tal schaut (Typ des Jüngeren Heidenhauses, Bd. I,
S. 540).
Ein Beispiel für ein Schwarzwaldhaus dieser Art ist der im
Wittental
liegende, teilweise renovierte Andresenhof (Jahreszahl 1776 im
Türsturz), ein Bohlenständerbau mit zweigeschossigem Wohnteil,
Walmdach
und an drei Seiten umlaufender hölzerner Galerie; südlich des
Hofgebäudes steht ein zweigeschossiger Bruchsteinbau mit
Keller
(Inschrift und Jahreszahl 1764 neben Eingang). Fast
ausschließlich ist
bei den ursprünglich aus Holz errichteten Schwarzwaldhäusern
zumindest
der Wohnteil aus Bruchsteinmauerwerk ausgeführt. Bei einigen
Höfen
dient das ehemalige Einhaus nur noch als Stallgebäude und
Scheuer. So
besitzen z. B. der Albrechtshof, Rauferhof (mit an der Straße
stehender
kleiner Kapelle) und Bankenhof ansehnliche zweigeschossige,
aus
Bruchsteinen erbaute Wohngebäude mit hohen Giebeln; bei der
umgebauten
Gaststätte „Bankscher Hof" mit Weinkellertor in talseitig
hohem
Untergeschoß und am Bach liegendem altem Back-, Brenn- bzw.
Waschhaus
ist im Wirtschaftsgebäude noch ein alter Wohnteil zu sehen.
Einige
kleinere Höfe liegen harr am Hangfuß, z. T. auch in ihn
hineingebaut
(z. B. am Fohrenbühl und beim Rathaus), oder nutzen den
schmalen
Schwemmfächer, wie beispielsweise am Ausgang des
Bruschbachtales und
des Langenbachtales. Nur die im oberen Attental bzw. in dessen
Nebentälern gelegenen Höfe Rothof und Henslehof sowie das
Berghäusle
liegen in größerer Höhe am Hang. Möglicherweise handelt es
sich bei
ihnen um ehemalige, zu großen Höfen im Tal gehörende
Berghäusle (s.
Eschbach, Unteribental). Über dem umgebauten Henslehof steht
am Hang
etwas unter dem Firstkamm die Schlangenkapelle, ein
rechteckiger
Steinbau mit verschindeltem Dach und Dachreiter.
Oberhalb des umgebauten und mit einem schönen Fachwerkgiebel
versehenen
Gasthauses „Falken" stand auf dem Falkenbühl früher die
Falkenburg (s.
Frühere Herrschafts- und Besitzverhähnisse), deren Ruine,
schon längere
Zeit als Steinbruch genutzt, 1911 endgültig abgerissen wurde.
In der
Nähe des Eschbachs liegt auf der Niederterrasse die
Vierseithofanlage
der Staatsdomäne Baldenwegerhof mit einem an der Nordseite
liegenden
großen Wirtschaftsgebäude, das nach W von einem älteren, sehr
hohen
Wirtschaftsgebäude mit Walmdach begrenzt wird, in dem sich
früher
wahrscheinlich einzelne Wohnräume des Personals befanden. An
der
Südseite steht das zweigeschossige umgebaute Wohnhaus mit
Glockentürmchen; im W und 0 wird der rechteckige Hofraum durch
niedrige, z. T. kleine Schöpfe begrenzt.
In den letzten Jahren veränderten einzelne kleine
Neubaugebiete das
Siedlungsbild. Zwischen Bankschem Hof und Albrechtshof führten
einige
zweigeschossige, direkt am Bach liegende Neubauten, darunter
das
Waldcafe Faller, zu einer Siedlungsverdichtung. Auf dem
Schwemmfächer
des Bachmättles im Wittental entstand ein Gebiet mit modernen,
teilweise in den Hang hineingebauten Wohnhäusern gehobener
Ansprüche.
Auch der schmale Hangfuß am Eichbühl und am südlichen
Gebirgsrand
zwischen Attental und Wittental stellt ein bevorzugtes neues
Siedlungsgebiet dar. Im letzteren stehen neben Rathaus, 1965
errichteter zweigeschossiger Schule und einzelnen Neubauten
einige
Institutsgebäude.
So blieb auch die Zahl der Wohngebäude nach einem Rückgang bis
zur
Jahrhundertwende bis 1961 relativ konstant, verdoppelte sich
aber
seitdem (1864: 34; 1885; 32;
1905: 29; 1925: 30; 1950: 29; 1961: 32; 1968: 44; 1971: 56;
1973: 64
Wohngebäude). 1968 waren von den Wohngebäuden noch rd. 30 "/o
als
Bauernhäuser und bäuerliche Kleinsiedler-und
Nebenerwerbsstellen
anzusprechen. Die Bautätigkeit der letzten Jahre ließ ihren
Anteil aber
weiter zurückgehen.
Frühere Herrschafts- und Besitzverhältnisse
Falkenbühl. - Der markanteste Punkt aus der älteren
Geschichte
der heutigen Wittentaler Gemarkung ist der Hügel vor der
Mündung des
Tals in das Zartener Becken, der einst die Burg Falkenbühl
trug. Die
Fundamente des Turms bilden ein Viereck von etwa 10m
Seitenlange mit
Mauerstärken von 1,5 m. Die Erbauer waren, wie schon der Name
sagt, die
Herren von Falkenstein, die als zähringische Ministeriale ins
Land
kamen und hier vielleicht die früheste ihrer Burgen
errichteten.
Urkundliche Nachrichten über das „Haus Falkenbühl" beginnen
erst sehr
spät. Im Jahre 1408 war dasselbe im Besitz des Freiburger
Bürgers
Bernhard Tegelin, der dem Mitinhaber der Herrschaft
Kirchzarten,
Heinrich von Blumeneck, die Anwartschaft auf den Besitz
zusicherte.
Neben der Burg, deren Zerstörung vermutlich in diese Zeit
fällt,
bestand ein Hof, der 1423 der „obere Hof zu Baldenweg, genannt
Falkenbühl" hieß und den damals drei Herren von Falkenstein
vom Kloster
St. Margen zu Lehen trugen. Im Dezember desselben Jahres
verkaufte St.
Margen seine Rechte an diesem Hof an Konrad Tegelin, der sich
Tegelin
von Falkenbühl nannte. Anteile an dem Hof oder an Zugehörungen
desselben besaß auch das Kloster St. Clara in Freiburg. Nach
einer
Entscheidung des Rats der Stadt Freiburg (1423) sollte ihm der
Hof
wegen versessener Zinsen heimfallen. Nach einem weiteren
Ratsspruch von
1463 mußte das Kloster die von Falkenbühl fallenden
rückständigen
Zinsen übernehmen. Konrad Tegelin und seine Söhne verkauften
i. J. 1451
Haus Falkenbühl mit allem Zubehör an die Herren von Blumeneck
in
Kirchzarten. Aus dem Weistum von Wittental vom Jahre 1459
erfahren wir,
daß zu Falkenbühl „unter der Linde" sich auch eine
Gerichtsstelle
befand. In der Folge hatten mehrere Glieder der Familie von
Blumeneck,
1472 auch ein Schwager Michaels von Blumeneck, Bernhard
Oselperger von
Wiltingen, Anteil an Falkenbühl. 1491 kaufte Hans Dietrich von
Blumeneck das Schloß Falkenbühl samt den zwei Dörfern
Wittental von der
Gemahlin eines Bernhard von Endingen. 1517 endlich verkaufte
die Witwe
Hans Dietrichs, Margarete von Landeck, Falkenbühl an ihren
Bruder,
David Schnewlin von Landeck. Der Ort umfaßte damals -
jedenfalls mit
Einschluß des „unteren" Baldenweg - vier bäuerliche Anwesen.
Das Schloß
war damals wohl schon zur Ruine geworden. Falkenbühl wurde ein
Bestandteil der Herrschaft Ebnet und ging mit dieser zu Ende
des. 16.
Jahrh. von den Schnewlin von Landeck an die Herren von
Sickingen über.
Eine Beschreibung der freiadligen Güter des Hofes Falkenbühl,
Wald,
Matten und Äcker, sowie von Wittental wurde 1726 angefertigt.
Baldenweg. - Mit dem 1368 genannten „Gesesse" Dietrichs von
Falkenstein
„ze Baldenwege" ist nicht das Schloß Falkenbühl gemeint,
sondern ein
Haus am Ort des heutigen Baldenwegerhofs zwischen dem
Falkenbühl und
Zarten. Denn ein Zins von 6 Pfund Pfennig, den Dietrich in
diesem Jahr
dem Johann Tegelin von dem Gesesse verkaufte, lastete später,
wie es
1415 ausdrücklich heißt, auf dem „niederen Hofe" zu Baldenweg.
Um
diesen Zins, den um dieselbe Zeit verschiedene Bürger von
Freiburg zu
zahlen hatten, entstanden wiederholt Streitigkeiten. 1427
übernahm
Heinrich Küchli, Bürgermeister von Freiburg, den Schuldritel.
Alle
diese wechselnden Schuldner waren demgemäß nacheinander und z.
T.
miteinander Inhaber des Hofes. 1443 war es Reinbott Hüffel,
1445 Henny
Lendi, ebenfalls Bürger von Freiburg. Dieser verpfändete i. J.
1445
seinen Hof Baldenweg an die Junker Erhard und Heinrich von
Neuenfels,
welche die Bürgschaft für die Schuld von 6 Pfund übernommen
hatten.
In der Zeit des Niedergangs der Falkensteiner hatte der
Edelknecht
Werner von Falkenstein seinem Vetter, dem berüchtigten
„Klein-Kunly"
von Falkenstein, seine Gülten und Rechte in einer größeren
Anzahl von
Orten, dabei auch Falkenbühl und Baldenweg verkauft (1405).
Noch im 14.
Jahrh. ging der falkensteinische Besitz am untern
Baldenwegerhof vom
Kloster St. Margen zu Lehen, scheint diesem aber dann gänzlich
entfremdet worden zu sein. Im 15. Jahrh. wurden die sog.
„Adlenhauser
Äcker" im Umfang von 18 Juchert zum Hof Baldenweg gezogen, als
das
Kloster Oberried dieselben an Frau Gute von Falkenstein und
ihren
Gemahl Ritter Friedrich Bock von Staufenberg verkaufte (1482).
Die
Herren von Blumeneck, die bereits den Falkenbühl besaßen,
kamen 1496
auch in Baldenweg zum Zug, als sie von Christoph von
Falkenstein eine
Gülte von 310 Gulden kauften. 1508 übernahm Hans Strub den Hof
von Hans
Dietrich von Blumeneck zu Erblehen. Doch bereits 1517
verkaufte dessen
Witwe, Margarete von Landeck, ebenso wie den Falkenbühl auch
den Hof
Baldenweg ihrem Bruder David Schnewlin von Landeck um 1200
Gulden. Der
Hof wurde nun als Meiergut zu Erblehen vergeben, 1531 an die
Familie
Bantlin, 1572 an die Familie Hecht.
Wie Falkenbühl kam auch Baldenweg samt seinen alten, aus
falkensteinischer Zeit herrührenden Weiderechten auf dem
Feldberg gegen
Ende des 16. Jahrh. als Zubehör der Herrschaft Ebnet in den
Besitz der
Herren von Sickingen-Hohenburg. Als sickingischer Besitz
wurden 1651 3
Höfe und der Meierhof zu Baldenweg mitsamt dem dortigen
Schlößlein
sowie das Schloß Falkenbühl genannt. Die Meierhöfe Baldenweg
und
Falkenbühl ersteigerte, was einige Aufregung verursachte, i.
J. 1789
ein Wiedertäufer Jakob Müller und Consorren. Bei der Auflösung
dieser
Grundherrschaft (1808/09) kauften der Hirschwirt von Ebnet
Georg Firser
und Lorenz Ruh von Zarten das Baldenweger Hofgut samt der
Viehweide auf
dem Feldberg für 44 000 Gulden.
Wittental. - Schon im Berain von St. Margen von 1260/70
wird
zwischen beiden Dörfern, dem vorderen und dem hinteren
(Witental
superim und inferior), unterschieden, und die Einkünfte des
Klosters
sind gesondert aufgezählt. Nach dem Dingrodel von Zarten aus
dem Jahr
1397 gehörten die St. Märger Güter in Wittental zum Meieramt
Zarten.
Als Ortsherr erscheint 1408 Bernhard Tegelin, als
Mitherrschaft 1432
dessen „Vetter" Konrad Schnewlin von Kranzenau, der dem Konrad
Tegelin
von Baldenweg einen Kaufbrief über die beiden Dörfer Widendal
ausstellte und ihm sodann noch 1445 eine „Kundschaft" über die
Gerichte
zu Vorder- und Hinter-Wittental gab. Beide Dörfer verkaufte
Konrad
Tegelin der Jüngere und seine Frau Verena Lupp i. J. 1432 an
Heinrich
von Blumeneck zu Kirchzarten. Der Herrschaftswechsel gab Anlaß
zur
Aufzeichnung des Wittentaler Weistums mit einer Umschreibung
der
Grenzen des Bannes „von beiden Gemeinden zu Wittental", der
abwärts bis
an den Eschbach und an die „Attentäter Straße" reichte. Im
übrigen ist
hier nur von einem Vogt und einem Gericht allein die Rede. So
heißt es,
„der vokt und die gemeind ze Widendal in dem vordem und
hintern grünt"
sollen schwören, ihrem Herrn getreu und hold zu sein und den
Zins zu
zahlen. Derselbe - Haberzins, Pfennigzins und Hühnerzins - ist
am St.
Martinstag fällig. Der Herr erhält den Fall - das Besthaupt -
bei Tod,
Kauf und Abzug. Die Fron ist ein Tag im Jahr, wer Zugvieh hat,
front
mit diesem.
Als die Vogtei des Klosters St. Margen samt dem Dorf Zarten
durch Hans
Schnewlin von Landeck an die Stadt Freiburg verkauft wurde
(1463),
befanden sich dabei auch Vogtrechte in Wittental, also Abgaben
von den
früheren sanktmärgischen Gütern dortselbst, die zum Meiertum
Zarten
gehörten. Zu welchem Zeitpunkt die Gerichtsherrschaft von den
Blumeneckern an die Landecker überging, ist nicht klar zu
sehen. In der
Urkunde von 1517 jedenfalls ist nur von Falkenbühl und
Baldenweg die
Rede; doch dürfte um diese Zeit oder bald danach auch
Wittental unter
landeckische Ortsherrschaft gekommen sein. Mit der Herrschaft
Sickingen,diezu Ende des 16. Jahrh. auf die Schnewlin von
Landeck
gefolgt war, kam es im 18. Jahrh. zu langwährenden
Auseinandersetzungen
der Gemeinde wegen des Kauf- und Abzugsdrittels. Von dieser
Abgabe war
in dem Weistum aus der Mitte des 15. Jahrh. noch nicht die
Rede
gewesen. Es scheint, als wäre sie erst nach dem Bauernkrieg in
Angleichung an die Verhältnisse anderer sickingischer Orte
(Breitnau,
Hinterzarten) eingeführt worden. Die Ablösung der Drittel in
Wittental
ist erst 1829/30 durch die badische Landesherrschaft erfolgt.
Nachdem
die Gemeinde schon seit längerer Zeit (1790) ihre Herauslösung
aus dem
Gemeindeverband mit Zarten betrieben hatte, kam die Trennung
sowie die
Bildung einer eigenen Gemeinde Wittental mit Baldenweg und
Falkenbühl
zustande. 1808 wurde die sickingische Grundherrschaft durch
die
großherzoglich badische abgelöst.
Attental. - Das Tal gehörte zu den Besitzungen der
Gründerfamilie des Klosters St. Margen. Von dieser waren den
Mönchen
ihre Selgüter im unteren Talgebiet zugekommen. Sie standen
weiterhin
unter hohenbergischer Vogtei. Bereits i. J. 1215 werden diese
Verhältnisse erkennbar, als der Abt von St. Margen dem Konrad
von
Adelhausen das Wiesengelände vor dem Eingang des Tals (pratum
ante
Attuntal) zu Erblehen verlieh. Der Flurname „Adelhauser
Matten" hat
sich bis zum heutigen Tage erhalten. Um 1266 erscheint in der
Stadt
Freiburg eine Bürgerin Adelheid von Attental, die den
Wilhelmiten von
Oberried, bei denen ihr Sohn Gerung eingetreten war, einen
Bauplatz in
der Schneckenvorstadt nebst 10 Pfund Pfennigen schenkte. Zur
selben
Zeit hatten im Attental u. a. die Freiburger Johanniter und
Rudolf
Turner von Freiburg sanktmärgische Güter zu Lehen, während
anscheinend
im oberen Tal die Üsenberger von Eichstetten (domini de
Einftait), die
hier auch Zehntbesitz erwarben, Güter gekauft hatten,
jedenfalls als
hohenbergisches Lehen. 1339 erscheinen die Falkensteiner im
Besitz des
Turnerslehens, 1366 streitet sich Johann Schnewlin von
Wiesneck, Vogt
von St. Margen, mit dem Kloster über Güter in Attental, und
1375
belehnt Graf Rudolf von Hohenberg den Haman von Falkenstein
mit dem
Attental, d. h. mit den nicht-sanktmärgischen Gütern. Nachdem
Hohenberg
österreichisch geworden war, erneuerte Herzog Leopold IV. den
Falkensteinern das Lehen Attental, bei welchem 1412, aus Anlaß
der
Belehnung durch Herzog Friedrich, auch die Wildbänne genannt
werden.
Bereits 1438 aber belehnte Markgraf Wilhelm von
Hachberg-Sausenberg als
österreichischer Landvogt den Konrad Tegelin von Freiburg, der
auch
Falkenbühl und Wittental innehatte, mit dem Attental. Nachdem
Konrad
Tegelin der Jüngere 1478 das Lehen von Erzherzog Sigmund
empfangen
hatte, sah er sich genötigt, Attental um 150 fl. an die Abtei
St. Peter
zu verpfänden, die den Besitz i. J. 1499 an die Stadt Freiburg
verkaufte. Da die Stadt seit 1462 durch den Ankauf der
sanktmärgischen
Güter bereits über den Anteil des Klosters am Attental
verfügte, war
sie fortan im Besitz des gesamten Tals. Von 1520 bis 1793
folgen sich
nunmehr die Belehnungen der habsburgischen Erzherzoge, Könige
und
Kaiser für die Stadt Freiburg. In dieser Zeit wird neben der
Namensform
Attental auch die Schreibweise Mattental häufig.
Nach der Auflösung der Freiburger Grundherrschaft im
Kirchzartener
Talgebiet durch das Großherzogtum Baden wurde i. J. 1813
Attental aus
dem Gemeindeverband mit Zarten getrennt und mit Wittental zu
einer
einzigen. Gemeinde, zunächst mit getrennter Gemarkung,
vereinigt.
Öffentliches und kulturelles Leben
Gemeinde und öffentliche Einrichtungen. - Seit der
frühesten
Erwähnung im 13. Jahrh. ist immer von zwei Gemeinden im
Wittental,
einer oberen und einer unteren, die Rede. Im Weistum von der
Mitte des
15. Jahrh., das auch eine Grenzbeschreibung enthält, wird „der
Bann und
das Gericht von beiden Gründen zu Widendal" genannt, auch ist
nur ein
Vogt für beide vorhanden. Dasselbe gilt von dem Verzeichnis
der
Brandschatzung von 1525. Die Bezeichnung „Hasenwidendal"
scheint nur
aus einer Quelle, dem Günterstaler Berain von 1344,
überliefert zu
sein. Eine ausführliche Bannbeschreibung unter Beziehung der
angrenzenden Herrschaften wurde 1726, erstmals seit 200
Jahren, wie es
heißt, vorgenommen.
Unter der Verwaltung der Talvogtei zu Kirchzarten war A 11 e n
t a l
(„Stadt Freyburgisches Mattenthal") mit der Gemeinde Zarten
vereinigt
worden. Das Tal beklagte sich über Benachteiligung
mannigfacher Art und
wandte sich endlich durch „Deputierte" an den Magistrat von
Freiburg
mit der Bitte um Trennung von Zarten (1790). Die Klagen
wiederholten
sich in badischer Zeit, aber Zarten wehrte sich heftig gegen
die
Abtrennung (1811-14). Zur selben Zeit protestierte die Stadt
Freiburg
gegen die Aufhebung ihrer Grundherrschaft und bestand auf
Erhaltung
ihrer Rechte, protestierte auch gegen eine Vereinigung
Attentals mit
Wittental, das nie zu ihrer Grundherrschaft gehört habe. Doch
die
großherzogliche Regierung verfügte am 22. Mai/26. Juni 1813
die
Trennung Attentals Von der Gemeinde Zarten und seine
Vereinigung mit
Witten»al zu einer Gemeinde. Ebenso wurde die Gleichstellung
der
Taglöhner in den ortsbürgerlichen Rechten mit den Hofbauern
ausdrücklich verfügt.
Die Finanzgebarung beider Orte blieb getrennt, der
Bürgermeister wurde
abwechselnd von ihnen gewählt. In den 1840er Jahren kam es zu
Schwierigkeiten zwischen beiden Gemeindeteilen wegen der
Verteilung der
Lasten. Wittental wehrt sich gegen die Auffassung, mit
Attental eine
einzige politische Gemeinde zu bilden. Die Vereinigung von
1813/14
beruhe auf einem Vertrag, von dem zurückzutreten es sich
vorbehalte.
Der Anwalt Attentats wies diese Auffassung zurück, und die
Kreisregierung verfügte 1846 endgültig, daß Wittental als eine
zusammengesetzte politische Gemeinde, Attental als Nebenort
dieser
Gemeinde mit abgesonderter Gemarkung und eigener Ortsrechnung
zu
betrachten sei. In gemeinsamem Besitz blieb allein das
Schulhaus, das
auch als Ratszimmer diente. Die Zahl der 3 Gemeinderäte wurde
nach 1870
auf 6 erhöht, nachdem auch eine gemeinsame Vermögensverwaltung
eingeführt worden war.
Das Ortswappen, in Silber ein durchgehendes rotes
Kreuz,
begleitet von vier roten Kugeln, kombiniert Symbole der
früheren
Grundherrschaften, das Freiburger Kreuz für Attental, für
Wittental die
Kugeln aus dem Wappen der Familie Sickingen.
Die jetzige Gemeindeverwaltung (1974) wird bis zur zum
1.7.1974
vorgesehenen Eingemeindung nach Stegen von einem
ehrenamtlichen
Bürgermeister, einem Ratsschreiber und einem
Hilfsratsschreiber
versehen; 2 weitere Gemeindebedienstete sind zeitweise
anderweitig
beschäftigt. Der Gemeinderat besteht aus 6 Mitgliedern. Der
Gemeindehaushalt hatte 1973 ein Volumen von 211 919 DM im
ordentlichen
Haushalt. Die Steuereinnahmen betrugen 1973 insgesamt 172 007
DM oder
547,79 DM je Einwohner. Dringende öffentliche Bauvorhaben
ließen die
Gemeindeschulden bis zum 31. 12. 1973 auf 255000 oder 812,10
DM je
Einwohner anwachsen. Der Gemeindebesitz, insgesamt 12 ha,
umfaßte neben
Gebäuden (Rathaus, Schulhaus, Lehrerwohnung, Kapelle)
Gemeindestraßen,
l ha Wiesen und 9 ha Wald.
Die Elektrizitätsversorgung (220/380 V) geschieht durch die
Stadtwerke
Freiburg, denen auch das örtliche Leitungsnetz gehört. Eine
zentrale
Wasserversorgung besteht seit 1966 zusammen mit Zarten
(Hochbehälter
beim Hannisenhof). Auf den einzelnen Gehöften bestehen
Hauskläranlagen;
eine Kanalisation besteht nur im Ortsteil Wittental, aber noch
nicht im
Attental. Die 1951 gegründete Freiwillige Feuerwehr umfaßt
heute 18
aktive Mitglieder. Der zuständige Landespolizeiposten befindet
sich in
Kirchzarten, ebenso das zuständige Notariat. Wittental gehört
zum
Amtsgerichtsbezirk Freiburg.
Bevölkerungsentwicklung und Sozialstruktur - Einziger
Verein ist der Musikverein.
In dem 1965 neben dem Rathaus erbauten neuen Schulhaus, in dem
bis 1972
die Grundschule bestand, werden gegenwärtig in 2 Schulräumen
rd. 45
Schüler von 3 ausgelagerten Sonderschulklassen der
Sonderschule
„Dreisamtal" aus Zarten von 3 Lehrkräften unterrichtet. Von
den Grund-
und Hauptschülern Wittentals haben die Klassen l, 3 und 4
sowie die
Klassen 7 - 9 in Stegen, die Klassen 2, 5 und 6 in Eschbach
Unterricht.
In Attentat wurde um 1770 in einem Privathaus eine
Schuleinrichtung
geschaffen, wozu die Stadt Freiburg einen jährlichen Beitrag
leistete.
Wittental gehörte zum Schulverband Weiler in Stegen. Nach
Vereinigung
beider Orte sollte für beide auch ein Schulhaus gebaut werden,
doch zog
sich die Angelegenheit in die Länge. Sowohl Attental wie
Wittental
boten Bauplätze an. Die Kinder mußten zeitweise die Schule in
Zarten
besuchen. 1833 gab es in Attental keinen Lehrer und keine
Schule. Der
bisherige Lehrer war ein Schreiner, der selbst weder
hinreichend lesen
noch schreiben konnte. Endlich einigte man sich über einen
Bauplatz,
der in der Mitte zwischen beiden Tälern gelegen war, und
1835/36 wurde
das Schulhaus erbaut. Um die Jahrhundertmitte unterrichtete
ein Lehrer
36 Schulkinder in 3 Klassen. Über zahlreiche Schulversäumnisse
wegen
Viehhütens wird damals geklagt.
Kirchliche Verhältnisse. - Die gesamte Gemarkung gehörte seit
jeher zur
Pfarrei Kirchzarten. Im Attental war der Zehnt im Besitz der
Herren von
Üsenberg, die den Johannes Vasser, Bürger von Freiburg, und
dessen
Brüder damit belehnten. Oberlehensherr war der Bischof von
Basel, der
diesen Zehnten offenbar ebenso wie den im Eschholz und von St.
Peter
bei Freiburg vom Reiche erhalten hatte. Alle diese Zehnten
wurden durch
Rudolf von Üsenberg i. J. 1276 an das Deutschordenshaus
Freiburg
verkauft. Noch i. J. 1726 ließ der Orden sich eine Abschrift
der
Erwerbsurkunde durch einen kaiserlichen Notar vidimieren.
Zinseinkünfte
im Attental hatten auch die St. Remigiuskirche in Ebnet und
das
Gutleuthaus donselbst. Über den Zehnten in Wittental fehlen
bisher
Nachrichten, doch dürften die Besitzer der Kirche von
Kirchzarten dort
wie in Zarten Zehntherren gewesen sein.
Zu dem Hof Baldenweg gehörte eine St. Martinskapelle, die 1765
durch
den Weihbischof von Konstanz konsekriert wurde. Ihr Alter ist
unbekannt, doch kann man aus dem Martinspatrozinium allein
noch kaum
auf eine karolingische Herkunft schließen. 1463 scheint sie
erstmals
genannt zu sein, i. J. 1600 befand sich ein St. Martinsbild in
der
Kapelle. Zu Anfang des 19. Jahrh. war sie völlig verfallen.
Ebenfalls
1463 wird zu Falkenbühl eine St. Georgskapelle erwähnt, wohl
ursprünglich Schloßkapelle, von der später nichts mehr bekannt
ist.
Eine in neuerer Zeit verfallene sog. „Schlangenkapelle"
oberhalb des
Henselerhofes im Attental soll der Sage nach zu unbekannter
Zeit zum
Schutz gegen Schlangen erbaut worden sein.
Die katholischen Gemeindemitglieder gehören seit 1960 zum
Pfarrbezirk
Stegen (früher zu Kirchzarten). - Die evangelischen Einwohner
des Ortes
(1970: 45) sind nach Kirchzarten
eingepfarrt.
Für Attental und Falkenbühl werden 1525 je 4 Wohnhäuser
angegeben. Von
letzteren gehörten je 2 zum oberen Baldenweger Hof
(Falkenbühl) und zum
unteren. Für Wittental fehlen Angaben. Mithin ist auf die
Bevölkerungszahl insgesamt kaum zu schließen. Für Wittental
werden kaum
mehr Höfe anzusetzen sein als für Attentat, da noch 1789 für
Wittental
und Baldenweg zusammen nur 7 Häuser mit 52 Bewohnern angegeben
sind.
Attental dagegen hatte im selben Jahr schon 176 Einwohner in
23
Häusern, wonach sich die Frage erhebt, wieweit die so sehr
auseinandergehenden Angaben für Wittental und Attental
zuverlässig
sind. Die badische Zählung von 1809 ergab für Wittental 11
Wohnhäuser
mit 73 Seelen, wobei Baldenweg/Falkenbühl einbegriffen sein
dürfte. Für
Attental liegen Zahlen nicht vor, da es jedenfalls bei Zarten
mitgezählt wurde. Nach der Vereinigung werden für beide
Gemeindeteile
1825 238 Einwohner, 1852 230 angegeben.
Zu Beginn des 19. Jahrh.gab es in Wittental 12 Taglöhner, in
Attental
15. Sie wurden von den Hofbauern nicht als eigentliche
Gemeindebürger
betrachtet, was die vorhin erwähnte Ermahnung der badischen
Regierung
i. J. 1813 erklärlich macht. Die Taglöhner hatten fast alle
eigene
Wohnungen, d. h. Häuschen, und lebten, nicht alle im Besitz
von eigenem
Feld, von Taglohn oder Gewerbe. Die Hofgüter waren unteilbar
und wurden
geschlossen vererbt. Mitte des 19. Jahrh. waren von den
Häusern nur 6
mit Ziegeln gedeckt und besaßen einen gemauerten Kamin, die
übrigen
(27) waren stroh-und schindelgedeckte Holzbauten mit
Flechtgertengewölben. Eine Auswanderung hatte bis dahin so gut
wie gar
nicht stattgefunden, obwohl mit Ausnahme weniger Hofbauern die
Bevölkerung nicht wohlhabend genannt werden konnte (1867).
Von heute am Ort vorkommenden Familiennamen sind Blattmann und
Gremmelsbacher schon im 16. Jahrh. hier vertreten, im 18.
Jahrh. kommen
die Namen Fehr, Ganter, Hug, Raufer, Scherer und Thoma, nach
1800
überwiegend als sog. Taglöhner, vor. Die Namen der alten
Hofbauern sind
heute, wie es scheint, bis auf einen einzigen alle
verschwunden.
Um die Mitte des 19. Jahrh. setzte ein Bevölkerungsrückgang
durch - vor
allem den Ortsteil Attental betreffende -Aus- und Abwanderung
ein, der
bis kurz vor die Jahrhundertwende andauerte (1895: 183 Einw.).
Nach
einem kurzen Anstieg (1900: 208) gab es eine bis 1939
andauernde
Stagnation der
Bevölkerungszahl:
| Jahr | 1825 | 1852 | 1875 | 1905 | 1925 | 1939 | 1950 | 1961 | 1970 |
| Einw. insges. | 238 | 230 | 202 | 205 | 199 | 207 | 247 | 225 | 275 |
| davon | |||||||||
| Wittental | - | 130 | 108 | 108 | - | - | 112 | 97 | - |
| Attental | - | 100 | 94 | 97 | - | - | 135 | 128 | - |
Nach
dem Zweiten Weltkrieg gab es, z. T. durch zeitweilig auf dem
Baldenweger Hof untergebrachte Personen und z. T. durch
Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Anteil 1950: 3; 1961: 13),
bis 1953
(264 Einw.) einen merklichen Bevölkerungsanstieg, welcher sich
auf den
Ortsteil Wittental auswirkte. Jedoch erst der
Bevölkerungsanstieg der
sechziger Jahre und der aufgrund der neuesten Neubautätigkeit
im
Bereich Wittental brachte eine merkliche Erhöhung der
Einwohnerzahl. Am
l. l. 1974 hatte die Gemeinde Wittental insgesamt 339
Einwohner, davon
173 männliche und 166 weibliche.
Den früheren Herrschaftsverhältnissen entsprechend, war
Wittental nach
der Konfessionszugehörigkeit bis zur Jahrhundertwende
ausschließlich
katholisch. 1900 wurden 8 Protestanten gezählt, deren Anteil
an der
Bevölkerung nach einem Rückgang erst nach dem Zweiten
Weltkrieg anstieg
(1950: 4%; 1961: 10%). 1970 war die Einwohnerschaft in
Wittental noch
zu rd. 82 % katholisch.
Innerhalb der Berufs- und Sozialstruktur waren um die
Jahrhundertwende
84 % der Erwerbstätigen in Land- und Forstwirtschaft
beschäftigt, deren
Anteil bis 1950 nur wenig, auf 76 %, zurückging, jedoch bis
1970 aber
auf nur noch 26 % (1961: 48 %) fiel. Der Anteil der
Beschäftigten im
produzierenden
Wirtschaft und Verkehr
Gewerbe (1895: 3 %; 1950: 14 %) stieg deshalb erst in den
beiden
letzten Jahrzehnten auf 22 % (1961: 28 %). Erheblich größer
ist der
Beschäftigungsanteil im Wirtschaftsbereich Dienstleistungen,
der bis
1970 auf 45 % (1961: 22 %) stieg, während er im Handel und
Gewerbe
unbedeutend blieb (1961: 2 %; 1970: 7 %). - Nahezu die
gesamten
nicht landwirtschaftlichen Erwerbstätigen sind Auspendler,
deren Zahl,
bedingt durch den Rückgang von Land- und Forstwirtschaft, von
1950: 23
bis 1966 auf 65 anstieg (1961: 56). 1970 pendelten rd. 60
Berufstätige
vor allem nach Freiburg und Kirchzarten aus. Die Zahl der
berufstätigen
Einpendler, vor allem Forstbedienstete, war immer unbedeutend
(1950: l;
1961: 11; 1966: 9; 1970: 14).
Land- und Forstwirtschaft. -In früherer Zeit wurden von
beiden
Tälern vor allem Viehzucht und Holzwirtschaft betrieben,
Ackerbau auch
im Reutfelderbetrieb auf den Berghängen.
Hierbei überwog stets bei weitem der Anbau von Hafer und
später auch
von Kartoffeln. Sogar Rebbau wurde in bescheidenem Umfang
geübt (1852:
2 Morgen 200 Ruthen). Zur selben Zeit nahmen die Acker in
Wittental 133
Morgen ein, in Attental 138 M., das Wiesenland in beiden
zusammen 226
Morgen. Für das Gedeihen der Viehzucht waren der Auftrieb auf
die
Feldbergweide und die Errichtung der Baldenweger Viehhütte von
großer
Bedeutung. Hans von Landeck hatte i. J. 1549 seinem Bruder
Hans Jakob
den „sog. Veldberg" gegen jährlichen Zins überlassen, eine
Weide, die
dieser zu dem Hof Falkenbühl bzw. Baldenweg zog. Zu dem Hof
Baldenweg
gehörten im übrigen 70 Juchert Matten, 33 Juchert Äcker und
ein Stück
Wald, zum Hof Falkenbühl 23 Juchert Matten und 12 Juchert
Äcker (1628).
Im Herbst wurde Korn, im Frühling Hafer gesät. Auch
Obstbaumzucht wurde
betrieben, die in erster Linie zum Brennen von Kirschwasser
diente. Der
Viehbestand war in Attental höher als in Wittental (z.B. 1852:
40
Ochsen gegenüber 27, 64 Schweine gegenüber 48, 50 Schafe
gegenüber 14).
Noch um die Jahrhundertwende stand im Ackerland der Anbau von
Winterroggen und Kartoffeln im Vordergrund. Nahezu sämtliche
Wiesen
(rd. 100 ha) waren Wässerwiesen.
1960 entfielen bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN)
von
insgesamt 257 ha auf Dauergrünland allein 165 ha (64 %), auf
das
Ackerland 90 ha (35 ha). Der Ackerbau war ein Getreide- (45
ha),
Hackfrucht- (14 ha) und Futterpflanzenanbau (29 ha). Bis zur
Bodennutzungserhebung von 1971 ging die LN z. T. durch
Baulanderschließung, z. T. durch Aufforstung auf 233 ha
zurück. An
diesem Rückgang bis 1971 waren Ackerland (81 ha =35 %) und
Dauergrünland (151 ha = 65 %) etwa gleichmäßig beteiligt. Es
wurden
hauptsächlich Winterweizen (22 ha), Sommergerste (17 ha) und
Körnermais
(13 ha) angebaut.
Bedeutungslos ist der Obstbau mit 1965 nur rd. 700 (davon 599
ertragfähigen und 137 noch nicht ertragfähigen) Obstbäumen in
Hausgärten und in Streulage. In der Obstartenzusammensetzung
nehmen
Äpfel allein 55 % ein, gefolgt von 18 % Birnen und 16 %
Pflaumen/Zwetschgen. Auf der Gemarkung standen 1965 noch 44
Walnußbäume.
Der Viehbestand hat sich im letzten Jahrzehnt - bis auf eine
deutliche
Verminderung des Pferdebestandes seit 1960 und eine Ausweitung
der
Schweinehaltung – in den letzten Jahren nicht wesentlich
verändert
(vgl. Übersicht):
| Jahr | 1855 | 1880 | 1913 | 1930 | 1950 | 1960 | 1968 | 1972 |
| Pferde | 18 | 17 | 31 | 23 | 16 | 12 | 3 | 3 |
| Rinder | 197 | 169 | 207 | 199 | 173 | 218 | 168 | 187 |
| Schweine | 118 | 119 | 223 | 293 | 125 | 482 | 458 | 591 |
| Ziegen | 18 | 14 | 14 | 6 | - | 5 | - | - |
| Schafe | 43 | 60 | 73 | 39 | - | 8 | 3 | - |
Der stärker angestiegene Schweinebestand (18 Halter) ist vor
allem auf
den großen Schweinemastbetrieb des Staatsgutes Baldenweger Hof
zurückzuführen, der vor einigen Jahren die Milchwirtschaft
(damals rd.
40 Milchkühe) abgeschafft hat und sich auf Schweinemast (mit
heute rd.
500 Schweinen) - z. T. auf der Basis von Fertigfutter —
spezialisierte.
Der stagnierende Rinderbestand (darunter 123 Milchkühe)
verteilt sich
auf 16 Betriebe. Die früher nicht unbedeutende Schafhaltung
wurde
aufgegeben.
Die landwirtschaftliche Betriebsstruktur nach
Betriebsgrößenklassen zeigt für die letzten Jahre nur geringe
Veränderungen:
| Betriebe mit einer | Zahl der Betriebe | zus. ha LN | |||||
| landw. Nutzfläche (LN) | 1930 | 1949 | 1960 | 1966 | 1971 | 1960 | 1966 |
| bis unter 2 ha | 9 | 3 | 5 | 5 | 5 | 6 | 6 |
| von 2 bis unter 5 ha | 9 | 7 | 5 | 4 | 6 | 18 | 14 |
| von 5 bis unter 10 ha | 2 | } 8 | 6 | 7 | 5 | 37 | 44 |
| von 10 bis unter 20 ha | 5 | 1 | 3 | 3 | 12 | 46 | |
| über 20 ha | 1 | 6 | 7 | 5 | 5 | 184 | 136 |
| Betriebe bzw. ha insges. | 26 | 24 | 24 | 24 | 23 | 257 | 246 |
Gegenwärtig (1974) bestehen noch rd. 12 Haupterwerbsbetriebe.
Zu den in
der Tabelle aufgeführten Betrieben kamen 1960 und 1971 noch 3
Betriebe
mit dem Schwerpunkt in der Forstwirtschaft. Als Teil des
Hofsiedlungsgebietes des Mittleren Schwarzwaldes mit
weitgehend
arrondiertem Besitz der Höfe ist die Besitzzersplitterung in
der Flur
gering. Die (1960) nur 127 getrennt liegenden Teilstücke der
LN auf der
Gemarkung bedeuteten bei seinerzeit 27 Betrieben nur rd. 5
Teilstücke
pro Betrieb.
Der 1965 fast zwei Drittel (64% = 418 ha) der Gemarkungsfläche
einnehmende, auch früher fast ausschließlich als Hochwald
bewirtschaftete Wald ist in starkem Maße ein
Tannen-Buchen-Mischwald
der Unteren Bergwaldstufe (Bd. I, S. 131, 593), z. T.
erstreckt er
sich, bis auf über 800 m hinaufreichend, in die Obere
Bergwaldstufe mit
stärkerem natürlichen Fichtenanteil (Bd. I, S. 135).
Die heutige Baumartenzusammensetzung (1965) weist bei 91%
Nadelholz und
nur 9 % Laubholz im einzelnen den starken Anteil von 75
% Tanne auf, Fichte/Douglasie nehmen 15 %. Buche nur 7 % sowie
Föhre/Lärche, Eiche und sonstige Laubbäume nur je
1 % ein. - Besitzrechtlich handelt es sich zu 6 % (24 ha) um
Gemeinde-
und Körperschaftswald
(Heiliggeistspitalwald) und zu 94 % (393 ha) um Kleinprivat-
bzw.
Bauernwald. Letzterer unterteilt sich in 95 Parzellen mit
durchschnittlich je rd. 4 ha, die 33 verschiedenen Besitzern
gehören;
der durchschnittliche Waldbesitz beträgt so rd. 12 ha. Hier
sind noch 3
ha Mittelwald und 2 ha Niederwald vorhanden. Waldbesitz und
Parzellengrößen liegen insgesamt wesentlich über dem
Kreisdurchschnitt.
- Sämtliche Waldungen auf der Gemarkung werden vom Forstamt
Freiburg I
betreut. Der gemeinsame Jagdbezirk und das Fischwasser sind
langfristig
verpachtet.
Gewerbe und Verkehr. - In Wittental gibt es heute -
außer
Gaststätten - keine Gewerbe- und Handelsbetriebe. Das
Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe ist durch die beiden Gasthäuser Bankscher
Hof in
Attental und „Falken" (18 Betten) in Wittental sowie durch das
Waldcafe
Faller in Attental vertreten. In Attental befindet sich auch
die
Pension Haus Blattmann.
Die abseits des Verkehrs liegende Gemeinde ist nur durch die
Kreisstraße 94 (heute 4912) an die Landesstraße 127b, Ebnet -
Stegen,
angeschlossen. Am Südende der Gemarkung besteht eine
Bushaltestelle der
privaten Buslinie Wagensteig - Freiburg, über die werktags 4
Verbindungen nach Freiburg und zurück bestehen. - Wittental
gehört zum
Postbezirk Ebnet. Die örtlichen Fernsprechanschlüsse sind Teil
des
Ortsnetzes Kirchzarten.
Über Bergbau in früherer Zeit ist kaum etwas bekannt. In
Attental soll
1741 eine Eisenerzgrube aufgemacht worden sein, doch verlautet
nachher
nichts mehr von einem Betrieb derselben. Auch eine Mahlmühle
gab es
hier im 18. Jahrh., wie gewiß auch schon früher. Die
Handelstätigkeit
beschränkte sich auf die Ausfuhr von Holz und den Verkauf von
Branntwein. Unter den Gewerbetreibenden werden um 1850 3
hauptberufliche Branntweinbrenner aufgezählt sowie 4 Weber,
1 Besenbinder, 1 Leiter- und Raufenmacher, dazu 7 weitere
Dorfhandwerker der gewöhnlichen Art. In jedem der beiden Orte
bestand
dazu eine Gastwirtschaft.
Die Verkehrslage beider Täler war immer eine abseitige. Eine
Straßenverbindung gab es nur nach dem Dreisamtal. Vom Attental
gelangte
man über den Breitehof auf die „alte Villinger Landstraße" und
auf
dieser über Ebnet nach Freiburg. Vom Wittental führte die
Straße über
die Gemarkung von Stegen nach Zarten auf die dortige neue
Landstraße.
Beide Täler waren untereinander durch den Fahrweg von einem
Talausgang
zum ändern verbunden. Die beiden Talstraßen wurden nach 1870
auf
behördliche Anordnung ausgesteint.
Strukturbild der Gegenwart. - Die im Schwarzwaldbereich am
Nordrand des
Zartener Beckens und in den Tälern des Wittental- und
Attentalbaches
gelegene kleine Gemeinde hat bis heute in größeren Teilen das
äußere
Bild einer Land- und Forstwirtschaft treibenden Gemeinde
erhalten.
Seine innere Struktur wandelte sich jedoch in den letzten
Jahren
teilweise durch Veränderungen in der Landwirtschaft, vor allem
jedoch
durch einen mit einer gewissen Neubautätigkeit verbundenen
Anstieg der
Bevölkerung und der Auspendlerzahlen (1970: 60) auch zu einer
Wohngemeinde am Rande der Großstadt. Das durch einen Mangel an
gewerblichen Betrieben mitbeeinflußte sehr geringe
Steueraufkommen
führte für die Gemeinde aufgrund dringender öffentlicher
Bauvorhaben
(Wasserleitung, Kanalisation) zu einer erheblichen
öffentlichen
Verschuldung.
Literatur: Hartfeider. K.: Baldenwegerhof. In: Breisgauer
Regesten und
Urkunden, ZFGV 1887; ders.: Wittental. In: Breisgauer
Weistümer, ZGO
36, 1883; Vilgis, K. F.: Die Schlangenkapelle im hinteren
Attental.
Mein Heimatland 23,1936.
Quelle: Freiburg im Breisgau - Stadtkreis und Landkreis, Amtliche Kreisbeschreibung, Band II, Zweiter Halbband, Die Gemeinden des Landkreises L-Z, Staatliche Archivverwaltung Baden-Württemberg, Rombach-Verlag Freiburg, 1972, Seite
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Wittenthal
Im Weiler Wittenthal stehen 3 Bauernhöfe und etliche
„Taglöhnerhäusl".
Die Gräflich von Sickingensche Familie übt dort die hohe und
niedere
Gerichtsbarkeit und das Jagd- und Forstrecht aus. Sie
beansprucht dort
auch das Kaufdrittel, das Fallrecht und das Abzugsdrittel.
An Steuern und Bodenzinsen entrichten die Bauern dem Grundherrn
6 fl 44 kr, 15 Mut 2 Sester Haber und 15 Zinshühner.
Jeder Taglöhner bezahlt der Herrschaft an Schutz- und Schirmgeld
16 und, statt 2 Klafter Holz zu machen, weitere 33 1/3 Kreuzer.
Aus: Paul Priesner Littenweiler Bote