Amtliche
Kreisbeschreibung 1972 Band II |
WITTENTAL |
Mittel-
bis großbäuerliche und Auspendlergemeinde, 8,0 (6,5) km östlich von
Freiburg, im Schwarzwald gegen das Zartener Becken; Gemarkung 654 ha,
340-843 m (Rathaus 398 m). 56 Wohngebäude (1971); 275 Einwohner (1970),
davon rd. 80 r/o kath. - Sonderschule, Phytopathologisches Institut,
Forstschutzstelle Südwest, Staatsdomäne Baldenwegerhof, Bushaltestelle.
- 10 Wohnplätze: Wittental (W), Albrechtshof (Hf), Andresenhof (Hf),
Attental (W), Baldenwegerhof (Hf), Bankenhof (Hf), Bankscher Hof (Hf),
Hannisen-Hof (Hf), Hugenhof (Hf), Rauferhof (Hf). Wittental ist seit l.
7.1974 nach Stegen als Ortsteil eingegliedert.
Naturraum und Siedlungsbild
Naturraum und Landschaftsbild der Gemarkung. - Die annähernd
rechteckige Gemarkung der im Bereich des Mittleren Schwarzwaldes
gelegenen Gemeinde reicht aus dem nordwestlichen Zartener Becken bis
auf die Firstlinie zwischen Hornbühl im W und Flaunser im 0. Sie hat
damit Anteil an zwei unterschiedlichen Naturlandschaften: mit rd. 4/.-,
der Gemarkungsfläche an den waldbedeckten Höhen des Mittleren
Schwarzwaldes und mit einem kleinen Ausschnitt an der tiefgelegenen
Tallandschaft des Zartener Beckens.
Der größte Teil der Gemarkung gehört zu der im wesentlichen
waldbedeckten, durch die auf die nahe, tiefliegende Erosionsbasis der
Rheinebene bzw. des Zartener Beckens zurückzuführende starke und tiefe
Zertalung und Zerschneidung der Hänge in einzelne Riedel und Kämme
(„Verfirstung") entstandenen Firstlandschaft mit steilen Hängen und
schmalen Bergkämmen der nördlichen Gebirgsumrahmung des Zartener
Beckens. Die Firstlinien der westlichen Talhänge des Attentates und der
östlichen des Wittentales bilden die Gemarkungsgrenzen: im W vom
Guckenbühl (534 m) über den Teschen (549 m) zum Hornbühl (727 m), im 0
vom Schererseck (515 m) über Waseck (641 m), Kleiner Flaunser (819 m)
zum Südgipfel des Flaunser (843 m), dem höchsten Punkt der Gemarkung.
Zwischen Hornbühl und Flaunser folgt die Gemarkungsgrenze im N der die
Wasserscheide zwischen Dreisam im S und Glotter im N bildenden
Firstlinie mit Hochstiegkopf (706m). Nur das Langenbachereck zwischen
Langenbachtal und Bruschbachtal stellt keinen schmalen Bergkamm dar,
sondern besitzt eine wellige Verebnungsfläche, an deren Rand oberhalb
des Berghäusles ein scharfer Hangknick gegen den folgenden Steilhang
als Grenze der jungen Tiefenerosion zu beobachten ist. Möglicherweise
stellt diese Fläche den Rest eines älteren Flachreliefs dar. Das
Grundgebirge der Talhänge ist hauptsächlich aus Paragneisen und
Paragneismetatexiten aufgebaut (Bd. I, S. 5 f.), in denen am Klorerberg
Amphibolitstöcke eingeschlossen sind (Bd. I, S. 7 f.); hier sowie am
Fohrenbühl sind einzelne Olivinnephelinitstücke zu finden, ein Hinweis
auf tertiären Vulkanismus im Attental (Bd. I, S. 48 ff.). Die Talhänge
des den Gemarkungsteil am Grundgebirge bestimmenden, N-S-verlaufenden,
wesentlich größeren Attentates weisen eine ähnliche Gliederung auf, wie
sie auch in den benachbarten Tälern zu beobachten ist (s. Eschbach).
Auf den steilen Hängen stockt bis zum Talboden hinunter überwiegend ein
Tannenwald mit einzelnen Buchenbeimischungen, der gegen das
Dauergrünland einen Laubbaumsaum besitzt und in höheren Lagen in einen
reinen Tannenwald übergeht. In den höchsten Gemarkungsteilen wie am
Flaunser erlangen Fichtenbestände größere Bedeutung. Im .übrigen ist
die Kulturlandschaftsgrenze zwischen Wald und Weide-, manchmal auch
Ackerland durchaus zerlappt, was einmal auf die verschiedene Steilheit
der Hänge, zum anderen auf die Besitzstruktur zurückzuführen ist, da
die Hoffluren oft streifenartig vom Talgrund über die Hänge bis zu den
Firstkämmen hinaufreichen. So werden die als Sommerberg bezeichneten
Hänge bei Rauferhof, Bankschen Hof und Albrechtshof durch
Dauergrünland, im Bereich einer Hangverflachung („Ebene", „Brunnacker",
„Barthlesacker") durch einzelne Äcker genutzt, die gegenüberliegenden
Talhänge des sog. Winterberges fast ausschließlich durch Wald. Oberhalb
der Weiden sind gegen die Waldgrenze hin einzelne alte Reutberge bzw.
Reutfelder mit Ginster und Binsen als Sekundärvegetation (z. B.
oberhalb des Albrechtshofes, beim Rothof und den steilen Hangpartien zu
beiden Seiten des Langenbacherecks) sowie z. T. verfallene
Hangterrassen (z. B. oberhalb des Albrechtshofes) zu erkennen, die
wegen der schlechten Bodenqualität (meist Acker- und Grünlandzahlen um
20) aufgelassen und dem Wald oder dem Ödland überlassen wurden (s. auch
Eschbach, Unteribental). Es handelt sich hier wie auch im Wittental
überwiegend um auf flachgründig verwitterten bzw. vergrusten Gneisen
entwickelte Braunerdeböden (Bd. I, S. 114 f.), im Bereich von
Quellaustritten manchmal um anmoorige Hanggleieböden (Bd. I, S. 118).
Während das obere Attental ein steiles Kerbtal besitzt, das nur der
Straße und dem von Büschen und Laubbäumen gesäumten Bach Platz läßt,
weist das untere Tal ab der Einmündung des Bruschbachtales eine rd. 75
- 100 m breite, später sich bis auf fast 200 m ausweitende Talsohle
auf. Auf den alluvialen Schottern (meist aus Gneis) sind wie auch im
Wittental grundwasserführende Böden (Halbgleie und Gleie) entwickelt,
die durch verkoppelte Weiden und Mähwiesen genutzt werden
(Grünlandzahlen zwischen 20 und 60; Bd. I, S. 118 ff.). Das obere
Attentat besitzt nur bei den mit einer deutlichen Stufe mündenden
Seitentälchen bzw. Dobeln auf den davor entstandenen Schuttfächern
einen breiteren Talboden, in den sich Attentalbach, Bruschbach und
Langenbach deutlich eingeschnitten haben. Von den größeren Nebentälern,
Langenbachtal und Bruschbachtal, die zusammen mit dem oberen
Attentalbach den nordöstlichen Gemarkungsbereich entwässern, weist das
Langenbachtal in seinem Tallängsprofil deutliche Gefällsknicke auf. So
folgt jeweils auf ein steileres Talstück ein flacherer, offenbar
aufgeschotterter Talbereich, in den sich der von Büschen und Laubbäumen
gesäumte Langenbach deutlich bis zu 1,5 m eingeschnitten hat. Auch hier
münden die seitlichen Kerbtälchen mit einer erkennbaren Stufe.
Ein vom Waseck ausgehender und bei der Schlangenkapelle nach S
umbiegender Kamm trennt das Attental vom wesentlich kleineren
Wittental. Im Gegensatz zum Attental weist das Wittental nur auf
kleinster Strecke bei seinen den Talanfang bildenden Dobeln einen
kerbtalartigen Charakter auf. Der untere Talbereich ab dem Andresenhof
besitzt eine wenn auch etwas weniger, rd. 100-175 m, breite Talsohle,
in die sich der Wittentalbach nur wenig eingetieft hat. Auch der
mittlere Teil des Tales oberhalb des Andresenhofes besaß früher wie das
Hintere Wittental eine rd. 50 m breite Talsohle, in die sich der hier
zu Fischteichen aufgestaute, von Büschen und Laubbäumen (Erlen)
gesäumte Bach bis zu 5 m mit einer deutlich erkennbaren Böschung
eingetieft hat. Einzelne seitliche Dobel, besonders gut im Gewann
Bachmatte zu erkennen, führen mit ihren davor aufgebauten jüngeren
Schwemmfächern, auf denen die Höfe liegen (z. B. Andresenhof,
Hannisenhof), zu Talweitungen. Die nur wenig gegliederten Talhänge, die
wie im Attental aus Paragneisen und Paragneismetatexiten aufgebaut
sind, weisen eine besser als im Attentat zu beobachtende Zerlappung
auf. So reicht an beiden Talseiten der Wald unterschiedlich weit
herunter und erreicht nur an wenigen Stellen die Talsohle (so bei
Hannisenhof, Andresenhof, Bankenhof). Die übrigen Hangbereiche sind dem
Dauergrünland vorbehalten, indem nur im Hinteren Wittental beim
Recklehof einige an einem steilen Hang liegende Ackerstücke auftreten.
Hier stellt der Kamm des Wittentaler Ecks mit seinem Laubbaumsaum die
Kulturlandschaftsgrenze dar. Am Hang sind einzelne Hangabrisse sowie
alte Hangterrassen, auf dem flacheren in die Talsohle übergehenden
Bereich Be- und Entwässerungsgräben zu beobachten. Eine leichte
Terrassierung ist auch im Gewann Brachacker zu erkennen; hier,
deutlicher jedoch am gegenüberliegenden Talhang an der sog.
Sommerhalde, tritt niederes Gebüsch mit Ginster auf, ein Hinweis auf
alte Reutberge bzw. Reutfelder, ebenso oberhalb von Andresenhof und
Hannisenhof. Die Gewannbezeichnung Rebberg am westlichen Talausgang
weist wohl auf den hier früher betriebenen Rebbau hin. Am Talausgang
mündet im 0 das Sohlental beim Bankenhof gleichsohlig auf dem davor
liegenden Schwemmfächer des Wittentales. Oberhalb des Bankenhofs
befindet sich an der Gemarkungsgrenze gegen Stegen ein kleines
Vorkommen von echtem äolischem Löß. Aus dem vor dem Wittental
aufgebauten jungen Schuttfächer ragt wenige Meter der ovale, aus
Paragneisen bestehende Falkenbühl auf.
Der kleine Gemarkungsanteil am nördlichen Zarte n er Becken wird im S
überwiegend vom Eschbach begrenzt; das Gewann Adelhauser umfassend,
reicht er bis zur Landstraße nach Stegen. Dieser schmale Anteil an der
würmeiszeitlichen Schotterterrasse (Niederterrasse) dacht sich, auf den
ersten Blick kaum erkennbar, erheblich nach W hin ab, und zwar von 372
m im 0 auf 342 m im W, d. h. er weist rd. 1,5 °/o Gefälle auf. Der die
Gemarkungsgrenze gegen Zarten und z.T. gegen Stegen bildende, von Erlen
und Weiden gesäumte Eschbach zeigt den für viele Bäche des Zartener
Beckens typischen, durch die eiszeitliche Aufschotterung der
Niederterrasse bedingten randlichen Verlauf im N des Beckens (s.
Stegen, Naturraum). Der postglazial eingeschnitte Bach besitzt auf der
Gemarkung nur südöstlich des Baldenwegerhofes einen Auenbereich mit
einer deutlichen, rd. 1-2 m hohen Geländestufe gegen die
Niederterrasse, die sich hier aus rd. 30 m mächtigen, überwiegend aus
Gneisen und Gneisanatexiten bestehenden, unsortierten Schottern
unterschiedlicher Beschaffenheit und Größe aufbaut. Auch die aus dem
Atten- bzw. dem Wittental kommenden Bäche haben sich, einen mehr oder
weniger breiten Schwemmfächer vor den Tälern aufbauend, postglazial in
die Niederterrasse eingeschnitten, wobei auch der Wittentalbach durch
den Schwemmfächer der Dreisam nach N hart an den Grundgebirgsrand
abgedrängt wurde und erst nach einem parallelen Verlauf vor dem
Attental in den Eschbach mündet. Auf der wegen des kiesigen
Untergrundes' relativ trockenen Niederterrasse hat sich schluffiger bis
feinsandiger Lehm entwickelt, der bis an die Oberfläche mit Gerollen
durchsetzt ist; im Bereich der Bäche handelt es sich ausschließlich um
gleieartige Auenböden, die im 0, überwiegend aber im W von z. T.
verkoppelten Weiden oder Mähwiesen eingenommen werden. Das
ausschließlich auf der trockenen Niederterrasse liegende Ackerland, das
hier noch von einzelnen, früher der Bewässerung dienenden, heute meist
trockenen Gräben durchzogen wird (s. Stegen), wird in Form eines
Großblockes fast ausschließlich von der Staatsdomäne Baldenwegerhof
genutzt.
Siedlungsbild. - Die im Einzelhofsiedlungsgebiet des Mittleren
Schwarzwaldes gelegene Gemeinde setzt sich aus im Attental aufgereihten
Einzelhöfen mit einzelnen Neubauten, einem Neubaugebiet um Rathaus und
Schule sowie einzelnen Höfen und einem Neubaugebiet im Wittental
zusammen. Auf der Niederterrasse liegt die Staatsdomäne Baldenwegerhof.
Bei den auf der Gemarkung liegenden Einzelhöfen handelt es sich auch
heute noch um meist geschlossene Hofgüter, d. h., sie liegen inmitten
eines Großblocks bzw. ungeteilten Grundbesitzes (Recklehof,
Andresenhof, Hannisenhof, Bankenhof im Wittental), der im Attentat
streifenartig vom Wald der Talseite (Winterberg) durch das Tal bis auf
den Wald- oder Weidehang der anderen Talseite (Sommerberg) reicht
(Rauferhof, Bankscher Hof, Hugenhof, Albrechtshof). Die teilweise
stattlichen Gebäude dieser alten Höfe liegen mit wenigen Ausnahmen
(Henslehof, Rothof) - im Attental etwa 200-300 m voneinander entfernt -
meist links und rechts des Baches in Hangfußlage oder auf den
Schwemmkegeln der Seitentälchen. Einige von ihnen weisen zusammen mit
ihren Nebengebäuden durchaus großbäuerlichen Charakter auf. Die
Mehrzahl der großen Schwarzwaldhäuser ist hangparallel gebaut, wobei
der Wohnteil zum Talausgang bzw. bei senkrecht zum Hang stehenden
Häusern ins Tal schaut (Typ des Jüngeren Heidenhauses, Bd. I, S. 540).
Ein Beispiel für ein Schwarzwaldhaus dieser Art ist der im Wittental
liegende, teilweise renovierte Andresenhof (Jahreszahl 1776 im
Türsturz), ein Bohlenständerbau mit zweigeschossigem Wohnteil, Walmdach
und an drei Seiten umlaufender hölzerner Galerie; südlich des
Hofgebäudes steht ein zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Keller
(Inschrift und Jahreszahl 1764 neben Eingang). Fast ausschließlich ist
bei den ursprünglich aus Holz errichteten Schwarzwaldhäusern zumindest
der Wohnteil aus Bruchsteinmauerwerk ausgeführt. Bei einigen Höfen
dient das ehemalige Einhaus nur noch als Stallgebäude und Scheuer. So
besitzen z. B. der Albrechtshof, Rauferhof (mit an der Straße stehender
kleiner Kapelle) und Bankenhof ansehnliche zweigeschossige, aus
Bruchsteinen erbaute Wohngebäude mit hohen Giebeln; bei der umgebauten
Gaststätte „Bankscher Hof" mit Weinkellertor in talseitig hohem
Untergeschoß und am Bach liegendem altem Back-, Brenn- bzw. Waschhaus
ist im Wirtschaftsgebäude noch ein alter Wohnteil zu sehen. Einige
kleinere Höfe liegen harr am Hangfuß, z. T. auch in ihn hineingebaut
(z. B. am Fohrenbühl und beim Rathaus), oder nutzen den schmalen
Schwemmfächer, wie beispielsweise am Ausgang des Bruschbachtales und
des Langenbachtales. Nur die im oberen Attental bzw. in dessen
Nebentälern gelegenen Höfe Rothof und Henslehof sowie das Berghäusle
liegen in größerer Höhe am Hang. Möglicherweise handelt es sich bei
ihnen um ehemalige, zu großen Höfen im Tal gehörende Berghäusle (s.
Eschbach, Unteribental). Über dem umgebauten Henslehof steht am Hang
etwas unter dem Firstkamm die Schlangenkapelle, ein rechteckiger
Steinbau mit verschindeltem Dach und Dachreiter.
Oberhalb des umgebauten und mit einem schönen Fachwerkgiebel versehenen
Gasthauses „Falken" stand auf dem Falkenbühl früher die Falkenburg (s.
Frühere Herrschafts- und Besitzverhähnisse), deren Ruine, schon längere
Zeit als Steinbruch genutzt, 1911 endgültig abgerissen wurde. In der
Nähe des Eschbachs liegt auf der Niederterrasse die Vierseithofanlage
der Staatsdomäne Baldenwegerhof mit einem an der Nordseite liegenden
großen Wirtschaftsgebäude, das nach W von einem älteren, sehr hohen
Wirtschaftsgebäude mit Walmdach begrenzt wird, in dem sich früher
wahrscheinlich einzelne Wohnräume des Personals befanden. An der
Südseite steht das zweigeschossige umgebaute Wohnhaus mit
Glockentürmchen; im W und 0 wird der rechteckige Hofraum durch
niedrige, z. T. kleine Schöpfe begrenzt.
In den letzten Jahren veränderten einzelne kleine Neubaugebiete das
Siedlungsbild. Zwischen Bankschem Hof und Albrechtshof führten einige
zweigeschossige, direkt am Bach liegende Neubauten, darunter das
Waldcafe Faller, zu einer Siedlungsverdichtung. Auf dem Schwemmfächer
des Bachmättles im Wittental entstand ein Gebiet mit modernen,
teilweise in den Hang hineingebauten Wohnhäusern gehobener Ansprüche.
Auch der schmale Hangfuß am Eichbühl und am südlichen Gebirgsrand
zwischen Attental und Wittental stellt ein bevorzugtes neues
Siedlungsgebiet dar. Im letzteren stehen neben Rathaus, 1965
errichteter zweigeschossiger Schule und einzelnen Neubauten einige
Institutsgebäude.
So blieb auch die Zahl der Wohngebäude nach einem Rückgang bis zur
Jahrhundertwende bis 1961 relativ konstant, verdoppelte sich aber
seitdem (1864: 34; 1885; 32;
1905: 29; 1925: 30; 1950: 29; 1961: 32; 1968: 44; 1971: 56; 1973: 64
Wohngebäude). 1968 waren von den Wohngebäuden noch rd. 30 "/o als
Bauernhäuser und bäuerliche Kleinsiedler-und Nebenerwerbsstellen
anzusprechen. Die Bautätigkeit der letzten Jahre ließ ihren Anteil aber
weiter zurückgehen.
Frühere Herrschafts- und Besitzverhältnisse
Falkenbühl. - Der markanteste Punkt aus der älteren Geschichte
der heutigen Wittentaler Gemarkung ist der Hügel vor der Mündung des
Tals in das Zartener Becken, der einst die Burg Falkenbühl trug. Die
Fundamente des Turms bilden ein Viereck von etwa 10m Seitenlange mit
Mauerstärken von 1,5 m. Die Erbauer waren, wie schon der Name sagt, die
Herren von Falkenstein, die als zähringische Ministeriale ins Land
kamen und hier vielleicht die früheste ihrer Burgen errichteten.
Urkundliche Nachrichten über das „Haus Falkenbühl" beginnen erst sehr
spät. Im Jahre 1408 war dasselbe im Besitz des Freiburger Bürgers
Bernhard Tegelin, der dem Mitinhaber der Herrschaft Kirchzarten,
Heinrich von Blumeneck, die Anwartschaft auf den Besitz zusicherte.
Neben der Burg, deren Zerstörung vermutlich in diese Zeit fällt,
bestand ein Hof, der 1423 der „obere Hof zu Baldenweg, genannt
Falkenbühl" hieß und den damals drei Herren von Falkenstein vom Kloster
St. Margen zu Lehen trugen. Im Dezember desselben Jahres verkaufte St.
Margen seine Rechte an diesem Hof an Konrad Tegelin, der sich Tegelin
von Falkenbühl nannte. Anteile an dem Hof oder an Zugehörungen
desselben besaß auch das Kloster St. Clara in Freiburg. Nach einer
Entscheidung des Rats der Stadt Freiburg (1423) sollte ihm der Hof
wegen versessener Zinsen heimfallen. Nach einem weiteren Ratsspruch von
1463 mußte das Kloster die von Falkenbühl fallenden rückständigen
Zinsen übernehmen. Konrad Tegelin und seine Söhne verkauften i. J. 1451
Haus Falkenbühl mit allem Zubehör an die Herren von Blumeneck in
Kirchzarten. Aus dem Weistum von Wittental vom Jahre 1459 erfahren wir,
daß zu Falkenbühl „unter der Linde" sich auch eine Gerichtsstelle
befand. In der Folge hatten mehrere Glieder der Familie von Blumeneck,
1472 auch ein Schwager Michaels von Blumeneck, Bernhard Oselperger von
Wiltingen, Anteil an Falkenbühl. 1491 kaufte Hans Dietrich von
Blumeneck das Schloß Falkenbühl samt den zwei Dörfern Wittental von der
Gemahlin eines Bernhard von Endingen. 1517 endlich verkaufte die Witwe
Hans Dietrichs, Margarete von Landeck, Falkenbühl an ihren Bruder,
David Schnewlin von Landeck. Der Ort umfaßte damals - jedenfalls mit
Einschluß des „unteren" Baldenweg - vier bäuerliche Anwesen. Das Schloß
war damals wohl schon zur Ruine geworden. Falkenbühl wurde ein
Bestandteil der Herrschaft Ebnet und ging mit dieser zu Ende des. 16.
Jahrh. von den Schnewlin von Landeck an die Herren von Sickingen über.
Eine Beschreibung der freiadligen Güter des Hofes Falkenbühl, Wald,
Matten und Äcker, sowie von Wittental wurde 1726 angefertigt.
Baldenweg. - Mit dem 1368 genannten „Gesesse" Dietrichs von Falkenstein
„ze Baldenwege" ist nicht das Schloß Falkenbühl gemeint, sondern ein
Haus am Ort des heutigen Baldenwegerhofs zwischen dem Falkenbühl und
Zarten. Denn ein Zins von 6 Pfund Pfennig, den Dietrich in diesem Jahr
dem Johann Tegelin von dem Gesesse verkaufte, lastete später, wie es
1415 ausdrücklich heißt, auf dem „niederen Hofe" zu Baldenweg. Um
diesen Zins, den um dieselbe Zeit verschiedene Bürger von Freiburg zu
zahlen hatten, entstanden wiederholt Streitigkeiten. 1427 übernahm
Heinrich Küchli, Bürgermeister von Freiburg, den Schuldritel. Alle
diese wechselnden Schuldner waren demgemäß nacheinander und z. T.
miteinander Inhaber des Hofes. 1443 war es Reinbott Hüffel, 1445 Henny
Lendi, ebenfalls Bürger von Freiburg. Dieser verpfändete i. J. 1445
seinen Hof Baldenweg an die Junker Erhard und Heinrich von Neuenfels,
welche die Bürgschaft für die Schuld von 6 Pfund übernommen hatten.
In der Zeit des Niedergangs der Falkensteiner hatte der Edelknecht
Werner von Falkenstein seinem Vetter, dem berüchtigten „Klein-Kunly"
von Falkenstein, seine Gülten und Rechte in einer größeren Anzahl von
Orten, dabei auch Falkenbühl und Baldenweg verkauft (1405). Noch im 14.
Jahrh. ging der falkensteinische Besitz am untern Baldenwegerhof vom
Kloster St. Margen zu Lehen, scheint diesem aber dann gänzlich
entfremdet worden zu sein. Im 15. Jahrh. wurden die sog. „Adlenhauser
Äcker" im Umfang von 18 Juchert zum Hof Baldenweg gezogen, als das
Kloster Oberried dieselben an Frau Gute von Falkenstein und ihren
Gemahl Ritter Friedrich Bock von Staufenberg verkaufte (1482). Die
Herren von Blumeneck, die bereits den Falkenbühl besaßen, kamen 1496
auch in Baldenweg zum Zug, als sie von Christoph von Falkenstein eine
Gülte von 310 Gulden kauften. 1508 übernahm Hans Strub den Hof von Hans
Dietrich von Blumeneck zu Erblehen. Doch bereits 1517 verkaufte dessen
Witwe, Margarete von Landeck, ebenso wie den Falkenbühl auch den Hof
Baldenweg ihrem Bruder David Schnewlin von Landeck um 1200 Gulden. Der
Hof wurde nun als Meiergut zu Erblehen vergeben, 1531 an die Familie
Bantlin, 1572 an die Familie Hecht.
Wie Falkenbühl kam auch Baldenweg samt seinen alten, aus
falkensteinischer Zeit herrührenden Weiderechten auf dem Feldberg gegen
Ende des 16. Jahrh. als Zubehör der Herrschaft Ebnet in den Besitz der
Herren von Sickingen-Hohenburg. Als sickingischer Besitz wurden 1651 3
Höfe und der Meierhof zu Baldenweg mitsamt dem dortigen Schlößlein
sowie das Schloß Falkenbühl genannt. Die Meierhöfe Baldenweg und
Falkenbühl ersteigerte, was einige Aufregung verursachte, i. J. 1789
ein Wiedertäufer Jakob Müller und Consorren. Bei der Auflösung dieser
Grundherrschaft (1808/09) kauften der Hirschwirt von Ebnet Georg Firser
und Lorenz Ruh von Zarten das Baldenweger Hofgut samt der Viehweide auf
dem Feldberg für 44 000 Gulden.
Wittental. - Schon im Berain von St. Margen von 1260/70 wird
zwischen beiden Dörfern, dem vorderen und dem hinteren (Witental
superim und inferior), unterschieden, und die Einkünfte des Klosters
sind gesondert aufgezählt. Nach dem Dingrodel von Zarten aus dem Jahr
1397 gehörten die St. Märger Güter in Wittental zum Meieramt Zarten.
Als Ortsherr erscheint 1408 Bernhard Tegelin, als Mitherrschaft 1432
dessen „Vetter" Konrad Schnewlin von Kranzenau, der dem Konrad Tegelin
von Baldenweg einen Kaufbrief über die beiden Dörfer Widendal
ausstellte und ihm sodann noch 1445 eine „Kundschaft" über die Gerichte
zu Vorder- und Hinter-Wittental gab. Beide Dörfer verkaufte Konrad
Tegelin der Jüngere und seine Frau Verena Lupp i. J. 1432 an Heinrich
von Blumeneck zu Kirchzarten. Der Herrschaftswechsel gab Anlaß zur
Aufzeichnung des Wittentaler Weistums mit einer Umschreibung der
Grenzen des Bannes „von beiden Gemeinden zu Wittental", der abwärts bis
an den Eschbach und an die „Attentäter Straße" reichte. Im übrigen ist
hier nur von einem Vogt und einem Gericht allein die Rede. So heißt es,
„der vokt und die gemeind ze Widendal in dem vordem und hintern grünt"
sollen schwören, ihrem Herrn getreu und hold zu sein und den Zins zu
zahlen. Derselbe - Haberzins, Pfennigzins und Hühnerzins - ist am St.
Martinstag fällig. Der Herr erhält den Fall - das Besthaupt - bei Tod,
Kauf und Abzug. Die Fron ist ein Tag im Jahr, wer Zugvieh hat, front
mit diesem.
Als die Vogtei des Klosters St. Margen samt dem Dorf Zarten durch Hans
Schnewlin von Landeck an die Stadt Freiburg verkauft wurde (1463),
befanden sich dabei auch Vogtrechte in Wittental, also Abgaben von den
früheren sanktmärgischen Gütern dortselbst, die zum Meiertum Zarten
gehörten. Zu welchem Zeitpunkt die Gerichtsherrschaft von den
Blumeneckern an die Landecker überging, ist nicht klar zu sehen. In der
Urkunde von 1517 jedenfalls ist nur von Falkenbühl und Baldenweg die
Rede; doch dürfte um diese Zeit oder bald danach auch Wittental unter
landeckische Ortsherrschaft gekommen sein. Mit der Herrschaft
Sickingen,diezu Ende des 16. Jahrh. auf die Schnewlin von Landeck
gefolgt war, kam es im 18. Jahrh. zu langwährenden Auseinandersetzungen
der Gemeinde wegen des Kauf- und Abzugsdrittels. Von dieser Abgabe war
in dem Weistum aus der Mitte des 15. Jahrh. noch nicht die Rede
gewesen. Es scheint, als wäre sie erst nach dem Bauernkrieg in
Angleichung an die Verhältnisse anderer sickingischer Orte (Breitnau,
Hinterzarten) eingeführt worden. Die Ablösung der Drittel in Wittental
ist erst 1829/30 durch die badische Landesherrschaft erfolgt. Nachdem
die Gemeinde schon seit längerer Zeit (1790) ihre Herauslösung aus dem
Gemeindeverband mit Zarten betrieben hatte, kam die Trennung sowie die
Bildung einer eigenen Gemeinde Wittental mit Baldenweg und Falkenbühl
zustande. 1808 wurde die sickingische Grundherrschaft durch die
großherzoglich badische abgelöst.
Attental. - Das Tal gehörte zu den Besitzungen der
Gründerfamilie des Klosters St. Margen. Von dieser waren den Mönchen
ihre Selgüter im unteren Talgebiet zugekommen. Sie standen weiterhin
unter hohenbergischer Vogtei. Bereits i. J. 1215 werden diese
Verhältnisse erkennbar, als der Abt von St. Margen dem Konrad von
Adelhausen das Wiesengelände vor dem Eingang des Tals (pratum ante
Attuntal) zu Erblehen verlieh. Der Flurname „Adelhauser Matten" hat
sich bis zum heutigen Tage erhalten. Um 1266 erscheint in der Stadt
Freiburg eine Bürgerin Adelheid von Attental, die den Wilhelmiten von
Oberried, bei denen ihr Sohn Gerung eingetreten war, einen Bauplatz in
der Schneckenvorstadt nebst 10 Pfund Pfennigen schenkte. Zur selben
Zeit hatten im Attental u. a. die Freiburger Johanniter und Rudolf
Turner von Freiburg sanktmärgische Güter zu Lehen, während anscheinend
im oberen Tal die Üsenberger von Eichstetten (domini de Einftait), die
hier auch Zehntbesitz erwarben, Güter gekauft hatten, jedenfalls als
hohenbergisches Lehen. 1339 erscheinen die Falkensteiner im Besitz des
Turnerslehens, 1366 streitet sich Johann Schnewlin von Wiesneck, Vogt
von St. Margen, mit dem Kloster über Güter in Attental, und 1375
belehnt Graf Rudolf von Hohenberg den Haman von Falkenstein mit dem
Attental, d. h. mit den nicht-sanktmärgischen Gütern. Nachdem Hohenberg
österreichisch geworden war, erneuerte Herzog Leopold IV. den
Falkensteinern das Lehen Attental, bei welchem 1412, aus Anlaß der
Belehnung durch Herzog Friedrich, auch die Wildbänne genannt werden.
Bereits 1438 aber belehnte Markgraf Wilhelm von Hachberg-Sausenberg als
österreichischer Landvogt den Konrad Tegelin von Freiburg, der auch
Falkenbühl und Wittental innehatte, mit dem Attental. Nachdem Konrad
Tegelin der Jüngere 1478 das Lehen von Erzherzog Sigmund empfangen
hatte, sah er sich genötigt, Attental um 150 fl. an die Abtei St. Peter
zu verpfänden, die den Besitz i. J. 1499 an die Stadt Freiburg
verkaufte. Da die Stadt seit 1462 durch den Ankauf der sanktmärgischen
Güter bereits über den Anteil des Klosters am Attental verfügte, war
sie fortan im Besitz des gesamten Tals. Von 1520 bis 1793 folgen sich
nunmehr die Belehnungen der habsburgischen Erzherzoge, Könige und
Kaiser für die Stadt Freiburg. In dieser Zeit wird neben der Namensform
Attental auch die Schreibweise Mattental häufig.
Nach der Auflösung der Freiburger Grundherrschaft im Kirchzartener
Talgebiet durch das Großherzogtum Baden wurde i. J. 1813 Attental aus
dem Gemeindeverband mit Zarten getrennt und mit Wittental zu einer
einzigen. Gemeinde, zunächst mit getrennter Gemarkung, vereinigt.
Öffentliches und kulturelles Leben
Gemeinde und öffentliche Einrichtungen. - Seit der frühesten
Erwähnung im 13. Jahrh. ist immer von zwei Gemeinden im Wittental,
einer oberen und einer unteren, die Rede. Im Weistum von der Mitte des
15. Jahrh., das auch eine Grenzbeschreibung enthält, wird „der Bann und
das Gericht von beiden Gründen zu Widendal" genannt, auch ist nur ein
Vogt für beide vorhanden. Dasselbe gilt von dem Verzeichnis der
Brandschatzung von 1525. Die Bezeichnung „Hasenwidendal" scheint nur
aus einer Quelle, dem Günterstaler Berain von 1344, überliefert zu
sein. Eine ausführliche Bannbeschreibung unter Beziehung der
angrenzenden Herrschaften wurde 1726, erstmals seit 200 Jahren, wie es
heißt, vorgenommen.
Unter der Verwaltung der Talvogtei zu Kirchzarten war A 11 e n t a l
(„Stadt Freyburgisches Mattenthal") mit der Gemeinde Zarten vereinigt
worden. Das Tal beklagte sich über Benachteiligung mannigfacher Art und
wandte sich endlich durch „Deputierte" an den Magistrat von Freiburg
mit der Bitte um Trennung von Zarten (1790). Die Klagen wiederholten
sich in badischer Zeit, aber Zarten wehrte sich heftig gegen die
Abtrennung (1811-14). Zur selben Zeit protestierte die Stadt Freiburg
gegen die Aufhebung ihrer Grundherrschaft und bestand auf Erhaltung
ihrer Rechte, protestierte auch gegen eine Vereinigung Attentals mit
Wittental, das nie zu ihrer Grundherrschaft gehört habe. Doch die
großherzogliche Regierung verfügte am 22. Mai/26. Juni 1813 die
Trennung Attentals Von der Gemeinde Zarten und seine Vereinigung mit
Witten»al zu einer Gemeinde. Ebenso wurde die Gleichstellung der
Taglöhner in den ortsbürgerlichen Rechten mit den Hofbauern
ausdrücklich verfügt.
Die Finanzgebarung beider Orte blieb getrennt, der Bürgermeister wurde
abwechselnd von ihnen gewählt. In den 1840er Jahren kam es zu
Schwierigkeiten zwischen beiden Gemeindeteilen wegen der Verteilung der
Lasten. Wittental wehrt sich gegen die Auffassung, mit Attental eine
einzige politische Gemeinde zu bilden. Die Vereinigung von 1813/14
beruhe auf einem Vertrag, von dem zurückzutreten es sich vorbehalte.
Der Anwalt Attentats wies diese Auffassung zurück, und die
Kreisregierung verfügte 1846 endgültig, daß Wittental als eine
zusammengesetzte politische Gemeinde, Attental als Nebenort dieser
Gemeinde mit abgesonderter Gemarkung und eigener Ortsrechnung zu
betrachten sei. In gemeinsamem Besitz blieb allein das Schulhaus, das
auch als Ratszimmer diente. Die Zahl der 3 Gemeinderäte wurde nach 1870
auf 6 erhöht, nachdem auch eine gemeinsame Vermögensverwaltung
eingeführt worden war.
Das Ortswappen, in Silber ein durchgehendes rotes Kreuz,
begleitet von vier roten Kugeln, kombiniert Symbole der früheren
Grundherrschaften, das Freiburger Kreuz für Attental, für Wittental die
Kugeln aus dem Wappen der Familie Sickingen.
Die jetzige Gemeindeverwaltung (1974) wird bis zur zum 1.7.1974
vorgesehenen Eingemeindung nach Stegen von einem ehrenamtlichen
Bürgermeister, einem Ratsschreiber und einem Hilfsratsschreiber
versehen; 2 weitere Gemeindebedienstete sind zeitweise anderweitig
beschäftigt. Der Gemeinderat besteht aus 6 Mitgliedern. Der
Gemeindehaushalt hatte 1973 ein Volumen von 211 919 DM im ordentlichen
Haushalt. Die Steuereinnahmen betrugen 1973 insgesamt 172 007 DM oder
547,79 DM je Einwohner. Dringende öffentliche Bauvorhaben ließen die
Gemeindeschulden bis zum 31. 12. 1973 auf 255000 oder 812,10 DM je
Einwohner anwachsen. Der Gemeindebesitz, insgesamt 12 ha, umfaßte neben
Gebäuden (Rathaus, Schulhaus, Lehrerwohnung, Kapelle) Gemeindestraßen,
l ha Wiesen und 9 ha Wald.
Die Elektrizitätsversorgung (220/380 V) geschieht durch die Stadtwerke
Freiburg, denen auch das örtliche Leitungsnetz gehört. Eine zentrale
Wasserversorgung besteht seit 1966 zusammen mit Zarten (Hochbehälter
beim Hannisenhof). Auf den einzelnen Gehöften bestehen Hauskläranlagen;
eine Kanalisation besteht nur im Ortsteil Wittental, aber noch nicht im
Attental. Die 1951 gegründete Freiwillige Feuerwehr umfaßt heute 18
aktive Mitglieder. Der zuständige Landespolizeiposten befindet sich in
Kirchzarten, ebenso das zuständige Notariat. Wittental gehört zum
Amtsgerichtsbezirk Freiburg.
Bevölkerungsentwicklung und Sozialstruktur - Einziger Verein ist der Musikverein.
In dem 1965 neben dem Rathaus erbauten neuen Schulhaus, in dem bis 1972
die Grundschule bestand, werden gegenwärtig in 2 Schulräumen rd. 45
Schüler von 3 ausgelagerten Sonderschulklassen der Sonderschule
„Dreisamtal" aus Zarten von 3 Lehrkräften unterrichtet. Von den Grund-
und Hauptschülern Wittentals haben die Klassen l, 3 und 4 sowie die
Klassen 7 - 9 in Stegen, die Klassen 2, 5 und 6 in Eschbach Unterricht.
In Attentat wurde um 1770 in einem Privathaus eine Schuleinrichtung
geschaffen, wozu die Stadt Freiburg einen jährlichen Beitrag leistete.
Wittental gehörte zum Schulverband Weiler in Stegen. Nach Vereinigung
beider Orte sollte für beide auch ein Schulhaus gebaut werden, doch zog
sich die Angelegenheit in die Länge. Sowohl Attental wie Wittental
boten Bauplätze an. Die Kinder mußten zeitweise die Schule in Zarten
besuchen. 1833 gab es in Attental keinen Lehrer und keine Schule. Der
bisherige Lehrer war ein Schreiner, der selbst weder hinreichend lesen
noch schreiben konnte. Endlich einigte man sich über einen Bauplatz,
der in der Mitte zwischen beiden Tälern gelegen war, und 1835/36 wurde
das Schulhaus erbaut. Um die Jahrhundertmitte unterrichtete ein Lehrer
36 Schulkinder in 3 Klassen. Über zahlreiche Schulversäumnisse wegen
Viehhütens wird damals geklagt.
Kirchliche Verhältnisse. - Die gesamte Gemarkung gehörte seit jeher zur
Pfarrei Kirchzarten. Im Attental war der Zehnt im Besitz der Herren von
Üsenberg, die den Johannes Vasser, Bürger von Freiburg, und dessen
Brüder damit belehnten. Oberlehensherr war der Bischof von Basel, der
diesen Zehnten offenbar ebenso wie den im Eschholz und von St. Peter
bei Freiburg vom Reiche erhalten hatte. Alle diese Zehnten wurden durch
Rudolf von Üsenberg i. J. 1276 an das Deutschordenshaus Freiburg
verkauft. Noch i. J. 1726 ließ der Orden sich eine Abschrift der
Erwerbsurkunde durch einen kaiserlichen Notar vidimieren. Zinseinkünfte
im Attental hatten auch die St. Remigiuskirche in Ebnet und das
Gutleuthaus donselbst. Über den Zehnten in Wittental fehlen bisher
Nachrichten, doch dürften die Besitzer der Kirche von Kirchzarten dort
wie in Zarten Zehntherren gewesen sein.
Zu dem Hof Baldenweg gehörte eine St. Martinskapelle, die 1765 durch
den Weihbischof von Konstanz konsekriert wurde. Ihr Alter ist
unbekannt, doch kann man aus dem Martinspatrozinium allein noch kaum
auf eine karolingische Herkunft schließen. 1463 scheint sie erstmals
genannt zu sein, i. J. 1600 befand sich ein St. Martinsbild in der
Kapelle. Zu Anfang des 19. Jahrh. war sie völlig verfallen. Ebenfalls
1463 wird zu Falkenbühl eine St. Georgskapelle erwähnt, wohl
ursprünglich Schloßkapelle, von der später nichts mehr bekannt ist.
Eine in neuerer Zeit verfallene sog. „Schlangenkapelle" oberhalb des
Henselerhofes im Attental soll der Sage nach zu unbekannter Zeit zum
Schutz gegen Schlangen erbaut worden sein.
Die katholischen Gemeindemitglieder gehören seit 1960 zum Pfarrbezirk
Stegen (früher zu Kirchzarten). - Die evangelischen Einwohner des Ortes
(1970: 45) sind nach Kirchzarten
eingepfarrt.
Für Attental und Falkenbühl werden 1525 je 4 Wohnhäuser angegeben. Von
letzteren gehörten je 2 zum oberen Baldenweger Hof (Falkenbühl) und zum
unteren. Für Wittental fehlen Angaben. Mithin ist auf die
Bevölkerungszahl insgesamt kaum zu schließen. Für Wittental werden kaum
mehr Höfe anzusetzen sein als für Attentat, da noch 1789 für Wittental
und Baldenweg zusammen nur 7 Häuser mit 52 Bewohnern angegeben sind.
Attental dagegen hatte im selben Jahr schon 176 Einwohner in 23
Häusern, wonach sich die Frage erhebt, wieweit die so sehr
auseinandergehenden Angaben für Wittental und Attental zuverlässig
sind. Die badische Zählung von 1809 ergab für Wittental 11 Wohnhäuser
mit 73 Seelen, wobei Baldenweg/Falkenbühl einbegriffen sein dürfte. Für
Attental liegen Zahlen nicht vor, da es jedenfalls bei Zarten
mitgezählt wurde. Nach der Vereinigung werden für beide Gemeindeteile
1825 238 Einwohner, 1852 230 angegeben.
Zu Beginn des 19. Jahrh.gab es in Wittental 12 Taglöhner, in Attental
15. Sie wurden von den Hofbauern nicht als eigentliche Gemeindebürger
betrachtet, was die vorhin erwähnte Ermahnung der badischen Regierung
i. J. 1813 erklärlich macht. Die Taglöhner hatten fast alle eigene
Wohnungen, d. h. Häuschen, und lebten, nicht alle im Besitz von eigenem
Feld, von Taglohn oder Gewerbe. Die Hofgüter waren unteilbar und wurden
geschlossen vererbt. Mitte des 19. Jahrh. waren von den Häusern nur 6
mit Ziegeln gedeckt und besaßen einen gemauerten Kamin, die übrigen
(27) waren stroh-und schindelgedeckte Holzbauten mit
Flechtgertengewölben. Eine Auswanderung hatte bis dahin so gut wie gar
nicht stattgefunden, obwohl mit Ausnahme weniger Hofbauern die
Bevölkerung nicht wohlhabend genannt werden konnte (1867).
Von heute am Ort vorkommenden Familiennamen sind Blattmann und
Gremmelsbacher schon im 16. Jahrh. hier vertreten, im 18. Jahrh. kommen
die Namen Fehr, Ganter, Hug, Raufer, Scherer und Thoma, nach 1800
überwiegend als sog. Taglöhner, vor. Die Namen der alten Hofbauern sind
heute, wie es scheint, bis auf einen einzigen alle verschwunden.
Um die Mitte des 19. Jahrh. setzte ein Bevölkerungsrückgang durch - vor
allem den Ortsteil Attental betreffende -Aus- und Abwanderung ein, der
bis kurz vor die Jahrhundertwende andauerte (1895: 183 Einw.). Nach
einem kurzen Anstieg (1900: 208) gab es eine bis 1939 andauernde
Stagnation der
Bevölkerungszahl:
Jahr | 1825 | 1852 | 1875 | 1905 | 1925 | 1939 | 1950 | 1961 | 1970 |
Einw. insges. | 238 | 230 | 202 | 205 | 199 | 207 | 247 | 225 | 275 |
davon | |||||||||
Wittental | - | 130 | 108 | 108 | - | - | 112 | 97 | - |
Attental | - | 100 | 94 | 97 | - | - | 135 | 128 | - |
Nach
dem Zweiten Weltkrieg gab es, z. T. durch zeitweilig auf dem
Baldenweger Hof untergebrachte Personen und z. T. durch
Heimatvertriebene und Flüchtlinge (Anteil 1950: 3; 1961: 13), bis 1953
(264 Einw.) einen merklichen Bevölkerungsanstieg, welcher sich auf den
Ortsteil Wittental auswirkte. Jedoch erst der Bevölkerungsanstieg der
sechziger Jahre und der aufgrund der neuesten Neubautätigkeit im
Bereich Wittental brachte eine merkliche Erhöhung der Einwohnerzahl. Am
l. l. 1974 hatte die Gemeinde Wittental insgesamt 339 Einwohner, davon
173 männliche und 166 weibliche.
Den früheren Herrschaftsverhältnissen entsprechend, war Wittental nach
der Konfessionszugehörigkeit bis zur Jahrhundertwende ausschließlich
katholisch. 1900 wurden 8 Protestanten gezählt, deren Anteil an der
Bevölkerung nach einem Rückgang erst nach dem Zweiten Weltkrieg anstieg
(1950: 4%; 1961: 10%). 1970 war die Einwohnerschaft in Wittental noch
zu rd. 82 % katholisch.
Innerhalb der Berufs- und Sozialstruktur waren um die Jahrhundertwende
84 % der Erwerbstätigen in Land- und Forstwirtschaft beschäftigt, deren
Anteil bis 1950 nur wenig, auf 76 %, zurückging, jedoch bis 1970 aber
auf nur noch 26 % (1961: 48 %) fiel. Der Anteil der Beschäftigten im
produzierenden
Wirtschaft und Verkehr
Gewerbe (1895: 3 %; 1950: 14 %) stieg deshalb erst in den beiden
letzten Jahrzehnten auf 22 % (1961: 28 %). Erheblich größer ist der
Beschäfrigungsanteil im Wirtschaftsbereich Dienstleistungen, der bis
1970 auf 45 % (1961: 22 %) stieg, während er im Handel und Gewerbe
unbedeutend blieb (1961: 2 %; 1970: 7 %). - Nahezu die gesamten
nichtlandwirtschaftlichen Erwerbstätigen sind Auspendler, deren Zahl,
bedingt durch den Rückgang von Land- und Forstwirtschaft, von 1950: 23
bis 1966 auf 65 anstieg (1961: 56). 1970 pendelten rd. 60 Berufstätige
vor allem nach Freiburg und Kirchzarten aus. Die Zahl der berufstätigen
Einpendler, vor allem Forstbedienstete, war immer unbedeutend (1950: l;
1961: 11; 1966: 9; 1970: 14).
Wirtschaft und Verkehr
Land- und Forstwirtschaft. -In früherer Zeit wurden von beiden
Tälern vor allem Viehzucht und Holzwirtschaft betrieben, Ackerbau auch
im Reutfelderbetrieb auf den Berghängen.
Hierbei überwog stets bei weitem der Anbau von Hafer und später auch
von Kartoffeln. Sogar Rebbau wurde in bescheidenem Umfang geübt (1852:
2 Morgen 200 Ruthen). Zur selben Zeit nahmen die Acker in Wittental 133
Morgen ein, in Attental 138 M., das Wiesenland in beiden zusammen 226
Morgen. Für das Gedeihen der Viehzucht waren der Auftrieb auf die
Feldbergweide und die Errichtung der Baldenweger Viehhütte von großer
Bedeutung. Hans von Landeck hatte i. J. 1549 seinem Bruder Hans Jakob
den „sog. Veldberg" gegen jährlichen Zins überlassen, eine Weide, die
dieser zu dem Hof Falkenbühl bzw. Baldenweg zog. Zu dem Hof Baldenweg
gehörten im übrigen 70 Juchert Matten, 33 Juchert Äcker und ein Stück
Wald, zum Hof Falkenbühl 23 Juchert Matten und 12 Juchert Äcker (1628).
Im Herbst wurde Korn, im Frühling Hafer gesät. Auch Obstbaumzucht wurde
betrieben, die in erster Linie zum Brennen von Kirschwasser diente. Der
Viehbestand war in Attental höher als in Wittental (z.B. 1852: 40
Ochsen gegenüber 27, 64 Schweine gegenüber 48, 50 Schafe gegenüber 14).
Noch um die Jahrhundertwende stand im Ackerland der Anbau von
Winterroggen und Kartoffeln im Vordergrund. Nahezu sämtliche Wiesen
(rd. 100 ha) waren Wässerwiesen.
1960 entfielen bei einer landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) von
insgesamt 257 ha auf Dauergrünland allein 165 ha (64 %), auf das
Ackerland 90 ha (35 ha). Der Ackerbau war ein Getreide- (45 ha),
Hackfrucht- (14 ha) und Futterpflanzenanbau (29 ha). Bis zur
Bodennutzungserhebung von 1971 ging die LN z. T. durch
Baulanderschließung, z. T. durch Aufforstung auf 233 ha zurück. An
diesem Rückgang bis 1971 waren Ackerland (81 ha =35 %) und
Dauergrünland (151 ha = 65 %) etwa gleichmäßig beteiligt. Es wurden
hauptsächlich Winterweizen (22 ha), Sommergerste (17 ha) und Körnermais
(13 ha) angebaut.
Bedeutungslos ist der Obstbau mit 1965 nur rd. 700 (davon 599
ertragfähigen und 137 noch nicht ertragfähigen) Obstbäumen in
Hausgärten und in Streulage. In der Obstartenzusammensetzung nehmen
Äpfel allein 55 % ein, gefolgt von 18 % Birnen und 16 %
Pflaumen/Zwetschgen. Auf der Gemarkung standen 1965 noch 44 Walnußbäume.
Der Viehbestand hat sich im letzten Jahrzehnt - bis auf eine deutliche
Verminderung des Pferdebestandes seit 1960 und eine Ausweitung der
Schweinehaltung – in den letzten Jahren nicht wesentlich verändert
(vgl. Übersicht):
Jahr | 1855 | 1880 | 1913 | 1930 | 1950 | 1960 | 1968 | 1972 |
Pferde | 18 | 17 | 31 | 23 | 16 | 12 | 3 | 3 |
Rinder | 197 | 169 | 207 | 199 | 173 | 218 | 168 | 187 |
Schweine | 118 | 119 | 223 | 293 | 125 | 482 | 458 | 591 |
Ziegen | 18 | 14 | 14 | 6 | - | 5 | - | - |
Schafe | 43 | 60 | 73 | 39 | - | 8 | 3 | - |
Der stärker angestiegene Schweinebestand (18 Halter) ist vor allem auf
den großen Schweinemastbetrieb des Staatsgutes Baldenweger Hof
zurückzuführen, der vor einigen Jahren die Milchwirtschaft (damals rd.
40 Milchkühe) abgeschafft hat und sich auf Schweinemast (mit heute rd.
500 Schweinen) - z. T. auf der Basis von Fertigfutter — spezialisierte.
Der stagnierende Rinderbestand (darunter 123 Milchkühe) verteilt sich
auf 16 Betriebe. Die früher nicht unbedeutende Schafhaltung wurde
aufgegeben.
Die landwirtschaftliche Betriebsstruktur nach Betriebsgrößenklassen zeigt für die letzten Jahre nur geringe Veränderungen:
Betriebe mit einer | Zahl der Betriebe | zus. ha LN | |||||
landw. Nutzfläche (LN) | 1930 | 1949 | 1960 | 1966 | 1971 | 1960 | 1966 |
bis unter 2 ha | 9 | 3 | 5 | 5 | 5 | 6 | 6 |
von 2 bis unter 5 ha | 9 | 7 | 5 | 4 | 6 | 18 | 14 |
von 5 bis unter 10 ha | 2 | } 8 | 6 | 7 | 5 | 37 | 44 |
von 10 bis unter 20 ha | 5 | 1 | 3 | 3 | 12 | 46 | |
über 20 ha | 1 | 6 | 7 | 5 | 5 | 184 | 136 |
Betriebe bzw. ha insges. | 26 | 24 | 24 | 24 | 23 | 257 | 246 |
Gegenwärtig (1974) bestehen noch rd. 12 Haupterwerbsbetriebe. Zu den in
der Tabelle aufgeführten Betrieben kamen 1960 und 1971 noch 3 Betriebe
mit dem Schwerpunkt in der Forstwirtschaft. Als Teil des
Hofsiedlungsgebietes des Mittleren Schwarzwaldes mit weitgehend
arrondiertem Besitz der Höfe ist die Besitzzersplitterung in der Flur
gering. Die (1960) nur 127 getrennt liegenden Teilstücke der LN auf der
Gemarkung bedeuteten bei seinerzeit 27 Betrieben nur rd. 5 Teilstücke
pro Betrieb.
Der 1965 fast zwei Drittel (64% = 418 ha) der Gemarkungsfläche
einnehmende, auch früher fast ausschließlich als Hochwald
bewirtschaftete Wald ist in starkem Maße ein Tannen-Buchen-Mischwald
der Unteren Bergwaldstufe (Bd. I, S. 131, 593), z. T. erstreckt er
sich, bis auf über 800 m hinaufreichend, in die Obere Bergwaldstufe mit
stärkerem natürlichen Fichtenanteil (Bd. I, S. 135).
Die heutige Baumartenzusammensetzung (1965) weist bei 91% Nadelholz und
nur 9 % Laubholz im einzelnen den starken Anteil von 75
% Tanne auf, Fichte/Douglasie nehmen 15 %. Buche nur 7 % sowie
Föhre/Lärche, Eiche und sonstige Laubbäume nur je
1 % ein. - Besitzrechtlich handelt es sich zu 6 % (24 ha) um Gemeinde-
und Körperschaftswald
(Heiliggeistspitalwald) und zu 94 % (393 ha) um Kleinprivat- bzw.
Bauernwald. Letzterer unterteilt sich in 95 Parzellen mit
durchschnittlich je rd. 4 ha, die 33 verschiedenen Besitzern gehören;
der durchschnittliche Waldbesitz beträgt so rd. 12 ha. Hier sind noch 3
ha Mittelwald und 2 ha Niederwald vorhanden. Waldbesitz und
Parzellengrößen liegen insgesamt wesentlich über dem Kreisdurchschnitt.
- Sämtliche Waldungen auf der Gemarkung werden vom Forstamt Freiburg I
betreut. Der gemeinsame Jagdbezirk und das Fischwasser sind langfristig
verpachtet.
Gewerbe und Verkehr. - In Wittental gibt es heute - außer
Gaststätten - keine Gewerbe- und Handelsbetriebe. Das Gaststätten- und
Beherbergungsgewerbe ist durch die beiden Gasthäuser Bankscher Hof in
Attental und „Falken" (18 Betten) in Wittental sowie durch das Waldcafe
Faller in Attental vertreten. In Attental befindet sich auch die
Pension Haus Blattmann.
Die abseits des Verkehrs liegende Gemeinde ist nur durch die
Kreisstraße 94 (heute 4912) an die Landesstraße 127b, Ebnet - Stegen,
angeschlossen. Am Südende der Gemarkung besteht eine Bushaltestelle der
privaten Buslinie Wagensteig - Freiburg, über die werktags 4
Verbindungen nach Freiburg und zurück bestehen. - Wittental gehört zum
Postbezirk Ebnet. Die örtlichen Fernsprechanschlüsse sind Teil des
Ortsnetzes Kirchzarten.
Über Bergbau in früherer Zeit ist kaum etwas bekannt. In Attental soll
1741 eine Eisenerzgrube aufgemacht worden sein, doch verlautet nachher
nichts mehr von einem Betrieb derselben. Auch eine Mahlmühle gab es
hier im 18. Jahrh., wie gewiß auch schon früher. Die Handelstätigkeit
beschränkte sich auf die Ausfuhr von Holz und den Verkauf von
Branntwein. Unter den Gewerbetreibenden werden um 1850 3
hauptberufliche Branntweinbrenner aufgezählt sowie 4 Weber,
1 Besenbinder, 1 Leiter- und Raufenmacher, dazu 7 weitere
Dorfhandwerker der gewöhnlichen Art. In jedem der beiden Orte bestand
dazu eine Gastwirtschaft.
Die Verkehrslage beider Täler war immer eine abseitige. Eine
Straßenverbindung gab es nur nach dem Dreisamtal. Vom Attental gelangte
man über den Breitehof auf die „alte Villinger Landstraße" und auf
dieser über Ebnet nach Freiburg. Vom Wittental führte die Straße über
die Gemarkung von Stegen nach Zarten auf die dortige neue Landstraße.
Beide Täler waren untereinander durch den Fahrweg von einem Talausgang
zum ändern verbunden. Die beiden Talstraßen wurden nach 1870 auf
behördliche Anordnung ausgesteint.
Strukturbild der Gegenwart. - Die im Schwarzwaldbereich am Nordrand des
Zartener Beckens und in den Tälern des Wittental- und Attentalbaches
gelegene kleine Gemeinde hat bis heute in größeren Teilen das äußere
Bild einer Land- und Forstwirtschaft treibenden Gemeinde erhalten.
Seine innere Struktur wandelte sich jedoch in den letzten Jahren
teilweise durch Veränderungen in der Landwirtschaft, vor allem jedoch
durch einen mit einer gewissen Neubautätigkeit verbundenen Anstieg der
Bevölkerung und der Auspendlerzahlen (1970: 60) auch zu einer
Wohngemeinde am Rande der Großstadt. Das durch einen Mangel an
gewerblichen Betrieben mitbeeinflußte sehr geringe Steueraufkommen
führte für die Gemeinde aufgrund dringender öffentlicher Bauvorhaben
(Wasserleitung, Kanalisation) zu einer erheblichen öffentlichen
Verschuldung.
Literatur: Hartfeider. K.: Baldenwegerhof. In: Breisgauer Regesten und
Urkunden, ZFGV 1887; ders.: Wittental. In: Breisgauer Weistümer, ZGO
36, 1883; Vilgis, K. F.: Die Schlangenkapelle im hinteren Attental.
Mein Heimatland 23,1936.
Quelle: Freiburg im Breisgau - Stadtkreis und Landkreis, Amtliche Kreisbeschreibung, Band II, Zweiter Halbband, Die Gemeinden des Landkreises L-Z, Staatliche Archivverwaltung Baden-Württemberg, Rombach-Verlag Freiburg, 1972, Seite
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Wittenthal
Im Weiler Wittenthal stehen 3 Bauernhöfe und etliche „Taglöhnerhäusl".
Die Gräflich von Sickingensche Familie übt dort die hohe und niedere
Gerichtsbarkeit und das Jagd- und Forstrecht aus. Sie beansprucht dort
auch das Kaufdrittel, das Fallrecht und das Abzugsdrittel.
An Steuern und Bodenzinsen entrichten die Bauern dem Grundherrn 6 fl 44 kr, 15 Mut 2 Sester Haber und 15 Zinshühner.
Jeder Taglöhner bezahlt der Herrschaft an Schutz- und Schirmgeld 16 und, statt 2 Klafter Holz zu machen, weitere 33 1/3 Kreuzer.
Aus: Paul Priesner Littenweiler Bote