Die Geschichte des Wilhelmitenklosters Oberried bei Freiburg
im Breisgau. |
Ueber
die Herkunft der Reliquien in Oberried findet sich kein Bericht. Die
Schrift des Zettelstreifens der über den kleinen Gebeinen sich
hinzieht, deutet auf das ausgehende 17. Jahrhundert. Auf Kirchenbildern
wird der hl. Wilhelm abgebildet als Ritter mit dem Schwert und trägt
als Abzeichen zehn Kettchen kreuzweise über der Brust; zu seiner Seite
hat er einen Helm und einen Schuppenpanzer. Das schöne Bild von A.
Müller ist nach einem Stiche Dingers durch den Düsseldorfer Verein
verbreitet worden. Wegen seiner bildlichen Darstellung wurde der hl.
Wilhelm nach dem Berichte der Zunftchroniken von den Klempnern und von
den Harnischmachern als Patron verehrt. Sie führten im Wappen einen
silbernen Helm oder Harnisch im grünen Felde. In der Altertumssammlung der Stadt Freiburg sind aus der ehemaligen Kapelle St.Wilhelm bei Oberried zwei Holzreliefs vorhanden, von welchen das eine St.Wilhelm im Panzerhemde in 3/4 Lebensgröße mit einem Schild mit Lilien in blauem Feld und Halbmonden darstellt. Im Nimbus ist die Inschrift: sanctus Wilhelmus (15. Jahrhundert). Das andere zeigt die Gestalt eines hl. Abtes ohne Mitra mit der Inschrift: sanctus Bernardus. Beides sind gute Arbeiten aus dem Anfange des 16. Jahrhunderts. Im Kloster St.Paul in Kärnthen befindet sich das Prachtwerk: "Die Heiligen des deutschen Kaiserhauses". Darunter ist auch der hl. Wilhelm dargestellt als Eremit mit dem Rosenkranz. Unter die Heiligen des deutschen Kaiserhauses kam der hl. Wilhelm deswegen, weil man ihn als Herzog von Aquitanien (IX.) ansah, der ein Großneffe der deutschen Kaiserin Agnes, Gemahlin des Kaisers Heinrich III. war. Der hl. Wilhelm hat selbst keinen Orden gestiftet, sondern seine Schüler. Zunächst setzten nach dem Tode des hl. Wilhelm seine Schüler die strenge Lebensweise fort. Albert und Raynald gründeten später, als noch einige andere Brüder sich ihnen anschlossen die Ordensgenossenschaft der Eremiten von St.Wilhelm, den Wilhelmitenorden. Anfänglich war die Ordensregel sehr strenge. Die Eremiten fasteten Sommer und Winter zu jeder Zeit, mit Ausnahme der Sonntage, zufrieden mit der ärmlichsten Speise. Zu Hause gingen sie barfuß umher, während sie außerhalb des Hauses Sandalen trugen. Papst Gregor IX. milderte diese Strenge im Jahre 1230, indem er ihnen nicht nur den Gebrauch der Schuhe und Strümpfe gestattete, sondern auch die Beobachtung der Benediktinerregel vorschrieb. Eine Menge günstiger Vorrechte und großer Privilegien gewährte ihnen Innocenz IV. durch eine Bulle vom Jahre 1248, welche die Wilhelmiten hoch in Ehren hielten und wegen ihres reichen Inhalts das "Große Meer" (Mare magnum) nannten. Um das Jahr 1256 drohte dem Orden eine große Gefahr. Zu jener Zeit verbreiteten sich neben den Eremiten des hl. Wilhelm noch drei andere Kongregationen die sich Augustiner-Eremiten nannten. Papst Alexander IV. trug sich mit dem Gedanken, alle Eremitenkongregationen unter der Augustinerregel zu vereinigen. Aber die Mehrzahl der Wilhelmiten widerstrebte, so daß sie ihre Selbständigkeit unter Beibehaltung der Benediktinerregel für die Zukunft behielten. Der Orden erhielt auf dem Konzil von Basel im Jahre 1435 nochmals eine Bestätigung seiner Privilegien. Außer dem strengen klösterlichen Leben, das sie führten, durften sie predigen, Beicht hören, den Pfarrgottesdienst besorgen, insofern man sie darum bat. |
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Der hl.
Wilhelm von Maleval. Holzreliefbild, ursprünglich im Kloster St.Wilhelm |
Alle
Güter seien dem Kloster zu Freiburg zu inkorporieren, jedoch sei im
Walde durch einen vom Kloster zu Freiburg zu unterhaltenden Mönchen
Gottesdienst zu halten. Dieser Entscheid wurde dem versammelten Konvent
in Freiburg eröffnet. Gegenwärtig waren der P. Provinzial und der P.
Prior, die Kapitularen P. Petrus Linkenmeyer, P. Theobald Pistorius, P.
Gaspar Gugg, P. Engelhart Tächler, P. Valentin Külpy, P. Oswald Wüstly,
welch letzterer zum Prokurator des Klosters ernannt wurde. Sofort wurde ein Bruder beauftragt, nach Rom zu reisen, um die Bedingungen der Vereinigung beider Klöster bestätigen zu lassen. Durchs eine Bulle vom August 1507 bestätigte der Papst Julius II. die Vereinigung und bestimmte, daß in St.Wilhelm, damit das Kloster nicht leer stehe, einige der Freiburger Brüder blieben, um den Gottesdienst zu besorgen; doch ständen die Brüder beider Klöster unter dem Gehorsam des einen Priors zu Freiburg. Im selben Jahre 1507, am Freitag nach dem Allerheiligenfeste, nahm das Kloster im Walde die Stadt Freiburg als Schirmvogt, unter Zustimmung des P. Provinzials, unter folgenden Bestimmungen: 1. Nicht der ganze Rat, sondern ein besonderer Verwalter der Kastenvogtei hört und urteilt über die Streitigkeiten, so von den armen Leuten zu Oberried im Walde oder Kappel bestehen möchten. 2. Der Verweser und ein Ratsfreund gehen jährlich mit der Fronleichnamsprozession; ist der Verweser durch Aemter zur Anteilnahme an der Prozession in der Stadt verpflichtet, so schickt er einen Vertreter. 3. Die Steuer, welche auf dem Haus der Wilhelmiten am Lehentor lag, fällt weg. 4. Wenn der Prior und Konvent in ihren "geschäfften und haendeln" eine Ratsbotschaft brauchen, soll sie ihnen werden. Die Stadt resp. die Schirmvogtei versprach, das Kloster mit den Untertanen in ihren Besitzen, Rechten, Privilegien und Gewohnheiten zu schützen. Sollten sie jedoch versuchen, das Kloster zu hintergehen, zu bedrängen oder zu belasten, so sei es dem Kloster gestattet, einen andern Vogt zu wählen. Abt Blasius IlI. von St.Blasien 1720 - 1727. Doch nicht lange war dieser Schutz von Nöten. Bald traf das nunmehr so ziemlich, einsame St.Wilhelm neues Unglück. Im Jahre 1523 am fünften Tage nach Pfingsten früh um 3 bis 4 Uhr, als Ulrich Fürnwein Prior war, verbrannte die Scheune. 120 verschiedene Stück Vieh, darunter 20 Milchkühe, kamen im Feuer um, und hätte Gott nicht einen günstigen Wind gesandt, so wäre auch die Kirche ein Raub der Flammen geworden. Was aber jetzt die Feuersbrunst verschonte, fiel bald hernach im dreißigjährigen Krieg den Räuberbanden zum Opfer. |
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Abt Blasius IlI. von St.Blasien 1720 - 1727. |
Schon seit Jahren herrschte unter dem
gemeinen Volke wegen der sich immer mehrenden Lasten, welche ganz besonders die leibeigenen Bauern tragen
mußten, große Unzufriedenheit.
Der Druck der landesherrlichen Frohnden, der Steuern wie Leibfall und
Güterfalh die Entziehung der Rechtspflege und Beschränkung des
Erbrechts, verursachten eine unheimliche Gährung. Was das Volk
verlangte, drückten die Bauern des Schwarzwaldes in folgenden
Forderungen aus: Jagd und Fischfang soll frei sein; Büchs und Armbrust sollen die Bauern tragen, Jäger und Forstmeister sollen nicht strafen dürfen. Die Frohnden werden abgelehnt mit den Worte: Der Bauer ist nicht mehr verbunden, seinem Herrn Dung zu führen, zu mähen, zu heuen, Garben und Holz heimzuführen, Baukorn zu geben und zu ackern. Den freien Gewerbebetrieb fordern sie mit den Worten: Der Bauer ist wegen Märkte und Handwerker zu Nichts mehr verbunden. Eine geordnete Rechtspflege wird verlangt mit den Worten: Der Bauer darf nicht mehr eingesperrt und geblockt werden (in den Block gespannt) wenn er das Recht verbürgen kann. Ferner: Der Bauer ist weder Steuer noch Satzung noch Umgeld schuldig, es wäre denn mit Recht erkannt. Es darf niemand gestraft werden, wenn er ohne vorhergegangene Erlaubnis wibet oder mannet, d. i. heiratet. Wenn er Verwandte hat, so darf ihn der Herr nicht beerben; ebensowenig darf der Herr das Gut wegnehmen, wenn sich Einer erhängt oder sonst entleibt. Niemand ist mehr schuldig, Abzug oder Vogtrecht zu bezahlen. Wer Wein in seinem Hause hat, darf denselben ungestraft auschänken. Das Verlangen, von manchen Lasten befreit zu werden, war begreiflich, aber manche Forderungen waren gegen alles Recht. In diesen Forderungen steht jedoch keine, welche sich auf die Religion bezieht. Der Aufruhr entstand auch nicht zunächst aus Unzufriedeiiheit mit den kirchlichen Verhältnissen und Lasten. Dies beweist die erste äußere Veranlassung zu demselben. Nämlich die Gemahlin des Grafen von Lupfen im Wutachtale hatte während der Haferernte von einigen Unterthanen verlangt, leere Schneckenhäuslein zum Aufwinden des Garnes zu sammeln. Die Leute lachten anfänglich; da man aber die Ausführung des unsinnigen Befehls erzwingen wollte, so ergriffen die vier Gemeinden Stühlingen, Bonndorf, Bettmaringen und Ewattingen die Waffen und stellten sich unter die |
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Fürstabt Franz II. von St.Blasien 1727 - 1747. |
Nachdem
die Schweden und Franzosen aus Freiburg vertrieben waren, kehrte auch
im Jahre 1645 Subprior Maier aus der siebenjährigen Verbannung zurück
und zwar ganz allein. Er fand das Kloster völlig zerstört und entschloß
sich darum, zunächst eine Stelle als Militärgeistlicher bei dem
Regiment, welches unter dem Befehle Karls von Neveu stand, zu
übernehmen. Der Gräflich Fürstenbergische Obervogt Christof Sandhaas
von Neustadt schrieb über den Subprior Maier an den Kommandanten von
Freiburg: "daß derselbe mit anderen Soldaten und Offizieren in
Lenzkirch und Neustadt war, mit Lesung von hl. Messen, Predigen und
gutem exemplarischen Leben dem Regiment zur größten Zufriedenheit
gedient habe." Mit dem als Feldkaplan verdienten Gelde begann Subprior Maier noch im Jahre 1648 das zerstörte Kloster in seinen früheren Stand zu bringen. Am 17. Juli 1651 bezog er mit P. Wilhelm Muderer wieder das Kloster. Schon vorher am 4. Juni 1651 hatte Laurentius Schechtelin, nach Vollendung seines Noviziates in Sion, am Dreifaltigkeitssonntage vor dem Subprior Profeß abgelegt. Das Kloster fand auch bald wieder Wohltäter. Unter diesen treffen wir besonders den damaligen Gouverneur von Freiburg, Karl von Neven und seine Gemahlin Susanna Maria geb. Keppenbach. Dieselben schenkten einen silbernen Kelch, zwei silberne Leuchter, ein seidenes Meßgewand und 73 Gulden. Ein anderer Wohltäter war Michael Schmaus, Hofrat des Erzherzogs Ferdinand Karl, und zugleich Kammerpräsident von Vorderösterreich. Nach dessen Tode schenkte seine Frau, eine geborene Suter, dem Kloster verschiedene Kirchengeräte. Dieser Michael Schmaus hatte in seiner Jugendzeit die mildtätige Hand des Klosters erfahren; nun zeigte er und seine Familie sich dankbar. Bald mehrten sich auch die Insassen des Klosters. Prior Mathäus Deck kehrte zurück; an seiner Seite waltete P. Maier als eifriger Administrator. Außer diesen kamen nach und nach noch sieben Patres in das Kloster. So konnte am 24. September 1656 der Weihbischof von Konstanz, Sigismund Georg, die Kirche mit den Altären und den Friedhof weihen. |
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Fürstabt Cölestin
Vogler von St.Blasien 1747 - 1749. |
wurde
das Gericht für "verbaut" oder eröffnet erklärt, sofort der
Dingrodel verlesen und von den anwesenden Dinggehörigen das eidliche
Gelöbnis erhoben, denselben einzuhalten und sich den Entscheidungen des
Gerichtes fügen zu wollen. Die Hintersaßen legten dagegen ein
bloßes Gelübde ab, weshalb sie "Gelübder" hießen. Hierauf begann das Rügen, d. h. jeder der Anwesenden wurde bei seinem Eide zu der Angabe aufgefordert, ob er einen Fall kenne, worin gegen den Wortlaut des Dingrodels gehandelt worden. Diese Fälle bestunden in Wald- und Feldfreveln, Schlägereien, Diebstählen, Beleidigungen u. dergl. Gemäß der Aufforderung des Kastenvogtes gab jeder der Anwesenden seine Erklärung ab. Ueber die vorgebrachten Schuldfälle wurde sogleich erkannt, d.h. das Urteil gesprochen und das Bußgeld bestimmt. Nachdem dieses geschehen, wurden die bürgerlichen Sachen, welche der gerichtlichen Gewährung bedurften vorgenommen und erledigt, namentlich Käufe und Tausche, Erbschafts-, Heirats-, Schuld- und Gantsachen. Endlich erließ das Gericht zuweilen auch polizeiliche Anordnungen, Warnungen verschiedener Art, bestimmte die Höhe des Umgeldes und traf endlich Maßnahmen in Forst- und Jagdsachen. Der Jäger z.B. erhielt an Schußgeld: von einem Hirsch oder Wildschwein 1 fl. , von einem Reh oder Auerhahn 12 Batzen, von einer Wolfshaut 1 fl., von einem Hasen oder Fuchs 3 Batzen, von einem Hasel- oder Rebhuhn sowie für Schnepfe 6 Kreuzer. Im Kirchzartener Tale fanden sich nach einer Urkunde von 1544 außer Wölfen auch noch Bären und Luchse vor. Alle Haupthandlungen des Dinggerichts trug ein Klosterbeamter in das Gerichtsprotokoll ein. Diejenigen Fälle die vor das peinliche Gericht gehörten, wurden in Freiburg abgeurteilt und dort die Exekution vollzogen. Fürstabt Meinrad Troger von St.Blasien 1749 - 1764. Soweit noch einige Protokolle im Pfarrarchive in Oberried sich vorfinden, will ich hier einige Beschlüsse, die uns einen Einblick in die Zeitverhältnisse bieten, veröffentlichen: |
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Fürstabt Meinrad
Troger von St.Blasien 1749 - 1764. |
Die Ortsschulaufseher waren "der Pfarrer und ein anderer verständiger Mann". Nachdem die ganzjährige Schulzeit eingeführt war, erhöhte Kaiser Josef II. den Gehalt auf 200 fl. Gewöhnlich war auch damit der Mesner- und Organistendienst verbunden. Nach dieser kurzen Darlegung der Schulzustände im 18. Jahrhundert wird man jetzt auch verstehen, was die Pfarrakten über die 3 Schulen der Pfarrei Oberried berichten: a) Schule Oberried. Im Jahre 1778 wird Johannes Willmann als "Schulhalter" genannt, von Profession Maurer. Nach ihm ist Andreas Hercher vom Schwörerhof Lehrer, zugleich Akzisor und Gemeindebote. Im Jahre 1807 wird Josef Willmann als Lehrer angestellt; er erhielt die Ausbildung vom Geistlichen Rat und Direktor Bob in Freiburg. Gehalt: vom Schulfond 50 fl. , von Großh. Domäne 70 fl. und als Mesner 154 fl., zusammen 274 fl. Willmann diente vorher 13 Jahre lang in einem österreichischen Kürassierregimente und kämpfte bei Marengo gegen Napoleon. b) In Zastler war "Schulhalter" im Jahre 1783 Christian Schweizer von Weilersbach und dann von 1814 - 1822 Josef Molz von Himmelreich. Nach ihm kam Fidel Krämer von Oberrimsingen, der von seinem Vater und dem Geistl. Rate Flamm in Munzingen unterrichtet worden war. Gehalt: 120 fl. c) Schule St.Wilhelm. Sie hatte als ersten Lehrer den Josef Weber, Bühlbauer von St.Wilhelm 1813 als solchen angestellt. Derselbe wurde vorher von Herrn Dekan Schmidt in Kirchzarten unterrichtet. Er hielt in den Bauernstuben abwechslungsweise Unterricht. Gehalt: 118 fl. Er wurde 1851 als Lehrer in Dietenbach definitiv angestellt. Der Schule in St.Wilhelm wird in einem Visitationsbericht von 1808 großes Lob gespendet. In diesem heißt es: "Die Schule von St.Wilhelm zeichnet sich in Kenntnissen und Sittlichkeit aus." Im Winter wurde täglich Schule gehalten, im Sommer zu Oberried nur an 3 Tagen, in Zastler an 1 1/2 Tagen; in St.Wilhelm war an "Feiertagen Wiederholungsstunde". Dann wird beklagt, daß in Oberried und Weilersbach die Kinder nicht fleißig in die Schule geschickt werden. |
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Fürstabt Martin
Gerbert von St.Blasien 1720 - 1793 |
Die 2 Maierhöfe in St.Wilhelm bezahlen in
Geld und lieferten 200 Pfd. Butter und 200 Stück Eier. |
200 fl. |
Der Maierhof in Kappel bezahlte und lieferte 100 Pfd. Butter und 100 St.Eier; dazu noch 80 Muth 3 Sester Hafer |
185 fl. |
Der Maierhof in Hofsgrund bezahlte dazu 75 Pfd. Butter und 90 St. Eier. |
90 fl. |
Die Grund- und Bodenzinse trugen |
191 fl. 53 Kr. |
Diese Einnahmen aus den Maierhöfen
beliefen sich somit zusammen in Geld auf |
616 fl. 53 Kr. |
Dazu ertrugen die ausstehenden KapitaIien (14.778 fl.) zu 5 Prozent an Zinsen zusammen | 738 fl. 45 Kr. |
1. Was zwischen der gnädigen Herrschaft und den Untertanen strittig ist: | |
Der Lachenwald | 32 Juch. 101 Rth. |
Wald auf der Winterseite (Hochfarn) | 849 Juch. 320 Rth. |
Wald auf dem Sommerberg (Hundsrücken) |
1257 Juch. 22Rth. |
Langeneck |
937 Juch. 273 Rth. |
2. In St.Wilhelm, (Laub- und Nadelholz) |
2192 Juch. 262 Rth. |
Im Ganzen zusammen |
5269 Juch. 258 Rth. |
Oder neues Maß |
1897,0980 Hektar. |
Hiezu kommen noch auf Gemarkung Hofsgrund der jetztige Domänenwald | 125,0631 Hektar |
und der an die Gemeinde Hofsgrund abgetretene Wald mit | 324,1089 Hektar |
zusammen | 2346,2700 Hektar |
Außerdem verzeichnet der Handriß noch 283 Juch. "Steine, Felsen, Wege und Bäche". Von dem ehemaligen Klosterwald besitzt der Großh. Domänenärar jetzt noch 1263,93 Hektar. Das Uebrige ist an die Genossenschaft und Gemeinde Oberried, Gemeinde Hofsgrund und St.Wilhelmer Private abgetreten worden - bei Ablösung ihrer Berechtigungen an dem Walde. Woher stammen diese Berechtigungen ? Von jeher hatte das Kloster seinen Untertanen das nötige Bau-, Brenn- und Hagholz unentgeltlich abgegeben. Mit der Zeit holten sich die Bauern widerrechtlich aus den gotteshäusischen Waldungen auch Holz zum Verkaufen. Das wurde nun zuletzt Gewohnheitsrecht und gab Anlaß zu vielen Streitigkeiten. Da erließ am 10. Jänner 1727 das fürstliche Gotteshaus St.Blasien eine Waldordnung sowohl über die in den Vogteien Oberried, Kappel und Hofsgrund und St.Wilhelm dem Gotteshaus Oberried eigentümlich zustehenden, als den Untertanen zugehörigen eigenen, zu Lehen überlassenen Waldungen. In dieser Waldordnung heißt es Nr. 14: "Damit aber wegen dieser so heilsamen und notgedrungenen Verordnung sich mit Grund Niemand beschweren könne, mithin der Untertan auch einige Ergötzlichkeit über das nötige Bau- und Brennholz zu genießen haben möge, hat die gnädige Herrschaft Folgendes bestimmt: In der Vogtei Oberried sind einem Bauern zum verkaufen zu geben: Brennholz jährlich 8 Klafter, Sägholz jährlich 4 Stück. Denjenigen 13 Bauern aber, welche an dem Erlenbach (Teil haben, über Obiges noch Jedem Tannen 2 Stück und Buchenes gleichfalls 2 Stück. Sodann denjenigen, welche eigentümliche Waldungen haben, sollen über Obiges noch 2 Stämme angewiesen werden, jedoch mit dem ausdrücklichen ernstlichen Befehl, daß alle Bäume durch den herrschaftlichen Jäger gezeichnet werden sollen. Trotz dieser Waldordnung, welche eigentlich nur ein Gnadenakt war, gab es später immer Streitigkeiten, und da die Bauern zuletzt beanspruchten, nach ihrem Belieben und unentgeltlich Holz fällen zu dürfen, so wuchs die Sache zu einem Rechtsstreite aus, der am 18. März 1805, also kurz vor Aufhebung des Klosters, durch Vergleich vor dem Erzherzoglichen Fiskalamte in Freiburg in der Weise beglichen wurde, daß das Kloster die seit dem Jahre 1727 zugestandenen Berechtigungen anerkannte, und auch den Taglöhnern einiges Holz zum Verkaufe und zum Schneflen auszumessen zusagte. |
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Fürstabt Mauritius
Ribbele von St.Blasien 1793 - 1801. |
Auch
in Hofsgrund ging der Bergbau vom Jahre 1525 sichtlich zurück, obwohl
Kaiser Maximilian I. im Jahre 1517 eine neue Bergordnung erließ, in
welcher durch viele Begünstigungen dem Bergbau aufgeholfen werden
sollte. Doch um die Mitte des 16. Jahrhunderts war auch in Hofsgrund
der Betrieb auf Silber und Blei nicht mehr recht ergiebig und die
Knappen holten sich aus dem Walde Holz, um Rebstecken, Schindeln, Kübel
und Teller zu verfertigen - ohne natürlich dem Kloster einen Rappen zu
bezahlen. Das gab zu vielen Streitigkeiten Anlaß. Im Jahre 1605 gelang es dem Bergrichter Burger, mit dem Gotteshause Oberried einen Vertrag abzuschließen, dahin lautend, daß die Bergleute für jeden Baum 3 Rappen Stammlosung zu bezahlen haben. Die Bergknappen und Bauern in Hofsgrund kümmerten sich aber um die geschlossenen Verträge wenig. Sie fuhren in ihren Waldverwüstungen fort, trotz einer neuen strengen Waldordnung vom Jahre 1611. Die Streitigkeiten dauerten bis zum 30jährigen Kriege fort, von welcher Zeit an der Bergbau bis 1724 ganz aufhörte. Im Herbste 1638 wurden die Bergknappen von den Schweden verjagt, die Gebäude beschädigt und das vorrätige Blei abgeführt. Die Gruben blieben eine Zeit lang außer Betrieb. Ja, sobald die Bergleute in Hofsgrund wieder arbeiten wollten, wurden sie von der Soldateska übel behandelt. So wurden im Jahre 1635 mehrere erschossen, ein großer Teil des Viehs weggetrieben und die vorrätigen 7 1/2 Zentner Blei geraubt. Der Betrieb des Bergwerkes blieb von 1644 ab nun mehrere Jahrzehnte liegen. Die Hofsgrunder Protokolle von 1687-1710 bringen nur die Nachrichten, daß die Bauern sogar noch die Oefen abrissen, um Blei zu suchen und die Steine für sich zu benützen. Der Betrieb der Bergwerke im Jahre 1724 hatte sofort eine Menge Streitigkeiten zur Folge, welche bald mit dem Priorate Oberried, bald mit den Hofsgrundern oder mit den urnliegenden Grundherrschaften oder Gemeinden geführt werden mußten. Das Priorat klagte über furchtbare Waldverwüstungen und die Bauern sahen in den Bergleuten nur lästige Eindringlinge, die aus Tyrol, Böhmen und Sachsen kamen und ihnen die Allmendnutzung merklich verkürzten. Die Regierung unterstützte zwar mit allen Mitteln den Betrieb des Beergwerkes; aber derselbe konnte nicht vorankommen; denn der Silbergehalt der Bleierze war gering, das Bleiserz mußte im Münstertale verhüttet werden, der Arbeitslohn war hoch, das Blei stand nieder im Preis, das Aufleben der Eisenindustrie im Wiesentale verteuerte sowohl Holz als Kohle. |
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Letzter Fürstabt Berthold Rottler von St.Blasien 1801 - 1807. + 1876 zu St.Paul in Kärnten. |