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Die Burg Wiesneck und die Eroberung des Breisgaus durch Bertold II. im Jahre 1079
von Karl Schmid
aus: Kelten und Alemannen im Dreisamtal - Beiträge zur Geschichte des Zartener Beckns
Konkordia Verlag Bühl 1983

In der neueren Forschung über die Zähringer kommt dem Jahr 1079 keine besondere Bedeutung zu.1 1079 ist als das Jahr bekannt, in dem Heinrich IV. den Staufer Friedrich als Herzog von Schwaben einsetzte und ihm Agnes, seine einzige Tochter, zur Gemahlin gab..2 Als Rudolf von Rheinfelden im Jahr 1077 in Forchheim von der oppositionellen Partei zum Gegenkönig erhoben worden war, hat bekanntlich der Salier seinerseits umgehend gehandelt. Noch im selben Jahr erklärte er in Ulm die süddeutschen Herzöge Rudolf, Welf und Bertold ihrer Herzogtümer Schwaben, Bayern und Kärnten für verlustig.3 Daraufhin erhoben ebenfalls in Ulm die Anhänger Rudolfs, der selbst in Sachsen die Opposition gegen Heinrich anführte, den jungen Bertold, den Sohn des Gegenkönigs, zum Herzog von Schwaben.4 Doch ging es dann im Jahre 1079, wenige Jahre nach dem Ausbruch des Investiturstreites, nicht etwa nur um die Herrschaft in diesem
Herzogtum. Denn Schwaben war bereits im Begriffe, zu einem Zentrum der ,Libertas-Bewegung‘ zu werden.

Rückblickend charakterisiert Otto von Freising den Vorgang der Erhebung Friedrichs zum Herzog von Schwaben. Im berühmten Kapitel 8 des ersten Buches der ‚Gesta Frederici imperatoris‘ berichtet er von der Einsetzung Friedrichs, die man neuerdings als „regelrechte Investitur“ bezeichnet hat..5 Der Geschichtsschreiber greift an dieser Stelle zum Stilmittel der direkten Rede, die er dem Herrscher in den Mund legt. Dieser ruft Friedrich angesichts der Zerstörung der gottgewollten Ordnung und der Finsternis in die der römische Erdkreis gehüllt sei, dazu auf, sich zu gürten und mannhaft die Feinde des Reiches niederzuwerfen. Daß Otto von Freising den Staufer Friedrich hier in Vorwegnahme künftigen Geschehens als den vorn Salierherrscher bestimmten Sachwalter der Belange nicht etwa nur Schwabens, sondern des ganzen Reiches charakterisiert hat, ist nicht verborgen geblieben. Aber es ist bisher kaum bedacht worden, weshalb im gleichen Kapitel der ,Taten Friedrichs‘ auch vom Zähringer Bertold die Rede ist. Ob dafür Ottos Meinung, dieser Bertold sei im Jahre 1079 Rudolfs von Rheinfelden
Schwiegersohn und Nachfolger als Schwabenherzog geworden6 als Erklärung ausreicht, soll dahingestellt bleiben. Jedenfalls wird der Zähringer, der allerdings erst nach dem Tode Bertolds von Rheinfelden von seinen in Opposition zum Salierherrscher stehenden schwäbischen Standesgenossen zum Herzog von Schwaben eingesetzt worden war, vom Geschichtsschreiber als weiser Mann gerühmt, weil er auf das Herzogtum Schwaben verzichtet habe. Die Begründung dafür ergibt sich - wie die vorausgehende über Friedrich - aus den grundsätzlichen Anschauungen Ottos über das Wesen des Menschen und der Geschichte.7 Nahe liegt es zu vermuten, die Forschung sei bisher unter dem Eindruck der Einsetzung des Staufers Friedrich als Schwabenherzog und als Schwiegersohn - einer doppelten Einsetzung gewissermaßen, die von Otto von Freising so eindringlich geschildert wird, - davon abgelenkt worden, Bertolds Verhalten im
Jahre 1079 genauer in den Blick zu nehmen.

II

Was die Überlieferung von Bertolds Taten im Jahre 1079 zu berichten weiß, vermittelt allerdings nicht den Eindruck eines zum Verzicht bereiten Mannes. Obwohl Bertold nicht schon damals in der Nachfolge Rudolfs von Rheinfelden das Herzogtum Schwaben usurpiert hat, wie Otto von Freising berichtet8 trat er doch mit dem Rheinfeldener in enge Beziehung, indem er dessen Tochter zur Gemahlin erhielt. Sie hieß - wie die Tochter Heinrichs IV. - Agnes. Auch Agnes von Rheinfelden sollte für die Zähringer - wie die Salierin Agnes für die Staufer - zentrale Bedeutung erlangen. ist sie doch als Erbtochter, die sie werden sollte, mit jener vergleichbar. Zunächst jedoch wird Bertolds Lage nicht besonders günstig gewesen sein. Denn der Tod seines Vaters, Bertolds I., lag kaum ein Jahr zurück.9 Also mußte es für ihn zunächst darum gehen, das Erbe anzutreten, das auf ihn gekommen war. Das war in den Wirren des ausgebrochenen Investiturstreites offenbar alles andere als leicht. Ließen doch der Salierherrscher und seine Anhänger gewiß nichts unversucht, die Abtrünnigen, zu denen Bertold gehörte, aus ihren Herrschaftspositionen zu verdrängen. Und für Bertold II. war diese Gefahr um so drohender, als die Konzentration der Herrschaft, die sein Vater am nordwestlichen Albtrauf durch die Gründung eines Klosters in der Nachbarschaft der Limburg, in Weilheim unter Teck, vorgenommen hatte, in Sichtweite von jener Burg erfolgt war, die Friedrich, der neue Schwabenherzog, auf dem Berg Staufen zu errichten begonnen hatte.10

Daß Bertold II. schrittweise den Schwerpunkt seiner Herrschaft verlagerte und schließlich auch das in den Kämpfen zerstörte Kloster Weilheim, das über seinen Bruder Gebhard, den Hirsauer Mönch und späteren Bischof von Konstanz, an das Reformkloster gelangt war,11 zu verlegen sich entschloß, hängt doch wohl mit dem Aufstieg der Staufer zusammen und muß vom Geschehen des Jahres 1079 her betrachtet werden. Indessen traf der Salierkönig, zu dessen Anhängern die Bischöfe von Basel und Straßburg gehörten, die Gegenpartei nicht nur mit der Einsetzung des Staufers Friedrich als Schwabenherzog, sondern auch mit der Einsetzung seines kämpferischen Gefolgsmannes Ulrich von Eppenstein, des Abtes von St.Gallen und späteren Patriarchen von Aquileja, als Abt des Klosters Reichenau. Aus der Überlieferung der Bodenseeklöster ist zu erfahren, daß im Zusammenhang der Gefangennahme des Abtes Ekkehard von Reichenau auf einer Italienreise und der Inbesitznahme der Reichenau durch den St.Galler Abt schwere Kämpfe entbrannten, an denen Bertold führend beteiligt war.12

Anzunehmen, Bertold habe Versucht, die angestammte Herrschaftsposition seiner Familie im Thurgau zu behaupten, wird kaum abwegig sein. Doch seien die Rudolffischen, deren Anführer Bertold war, schändlich in die Flucht geschlagen worden, worauf Bertold den Grafen Wezil von Bürgeln im Thurgau aus Haß und Feindschaft erstochen habe.13 Und von diesem Bertold, der in der St. Galler Überlieferung stets marchio genannt wird, berichtet die Continuatio casuum s. Galli c. 23, in odium Heinrici regis omnem Brisaugiam rapina et incendio vastavit, et praecipue res monasterii sancti Galli his flnibus maxima parte sitas in tantum sue attraxit utilitati, quod infra multos annos neque de vino neque frumento neque de aliquibus usuariis fructibus ipsis fratribus nostris ad servicium ad precium unius obuli devenire permisit.14

Der Bericht ist plastisch formuliert. Er charakterisiert den weder Herzog noch Graf, sondern in Abhebung vom herzoglichen Rang ‚Markgraf‘ genannten Bertold als einen Gegner, der aus Haß gegen König Heinrich den ganzen Breisgau durch Raub und Brand verwüstet und aus den dort gelegenen Besitzungen des Gallusklosters so sehr Nutzen gezogen habe, daß die Brüder viele Jahre weder vom Wein, noch vom Getreide, noch von anderen Abgaben irgend etwas zum Unterhalt erhielten. Bertold soll nach diesem Bericht schrecklich gehaust haben. Die Tendenz ist offensichtlich. Man ist geneigt, an einen Racheakt nach der Vertreibung aus dem Thurgau zu denken, bei dem sich der seine Herrschaft antretende Bertold schadlos hielt. Gerade deshalb verdient die Nachricht Aufmerksamkeit. Sie will nicht nur beachtet sein, weil sie eindringlich von Entbehrungen und Not spricht, an erster Stelle vom vorenthaltenen Wein aus dem Breisgau - Meyer von Knonau stellt sich als (Wein-)Lieferant an das Kloster die sankt-gallische Propstei Ebringen vor15 -, sondern weil eine parallele, allerdings viel spätere Überlieferung dieser Ereignisse durch Gallus Öhem aus Radolfzell in seiner ,Cronick des gotzhuses Rychenowe‘ Ergänzungen bietet, die in der ‚Continuatio casuum sancti Galli‘ fehlen. Marggraf Berchtoldus von Zeringen, ain offner vind küng Hainrichs . . . gewan die edlen schloss Zimbre und Wisnegk und zwang alle die von dem Brisgöw umb den Schwartzwald sitzende under sin herschafft, und die gütter und zins San: Gallen, an denen örtren am maisten tail ligende, nam er in und bracht sy zü sinem nutz, also das er in viljaren weder von korn, win und andern früchten den briidern zu Sant Gallen nit aines hallers wert volgen liess.16

Es ist nicht erforderlich, die Vorlage des Gallus Öhem und der Continuatio zu ermitteln. Das hat die Forschung längst getan. Meyer von Knonau, der vor hundert Jahren die St. Galler Quellen so herausgegeben hat, dal3 seine kommentierte Edition noch heute mit Gewinn zu benutzen ist, stellte fest: der dritte Fortsetzer der Continuatio stehe mit dem Bericht von 1077 bis 1093 „unendlich über seinen beiden Vorgängern“ und dies „zwar größten Theiles nicht durch eigenes Verdienst, sondern fast lediglich durch Ausschreibung einer vorzüglichen . . . Quelle“, der St. Galler Annalen.17 Die verlorenen Annalen sind gleichzeitig mit den Kämpfen zwischen Kaiserlichen und Päpstlichen - wie Meyer von Knonau sagt im entschieden kaiserlichen Sinne abgefaßt und vom St.Galler Fortsetzer wie von Gallus Öhem ausgeschrieben worden, wobei der eine wie der andere vom Standpunkt seines eigenen Klosters aus exzerpierte. Die von Gallus Öhem genannten edlen schloss, die Bertold eingenommen habe, können verifiziert werden: in Zimbre wird Herrenzimmern am oberen Neckar in der Nachbarschaft des St.gallischen Thalhausen erblickt18 und Wisnegk, die Burg im Zartener Becken, paßt nicht weniger gut in den Kontext des Berichts.19 Daher besteht keine Veranlassung, die Glaubwürdigkeit dieser Überlieferung in Frage zu stellen. Begründete Zweifel an ihr sind denn auch weder von Meyer von Knonau noch von Karl Brandi, dem Herausgeber der Chronik des Gallus Öhem, geäußert worden, auch von der neueren Zähringerforschung nicht. Theodor Mayer und Heinrich Büttner nahmen allerdings in ihren Beiträgen zur Zähringergeschichte unter dem Aspekt der Erschließung des Schwarzwalds, wobei bekanntlich die Burg Wiesneck eine nicht unwichtige Rolle spielt, von dieser Quelle wenig Notiz20 Sie machten den politischen Hintergrund von Bertolds Einfall in den Breisgau im Jahre 1079 nicht zum Gegenstand ihrer Erwägungen. Doch sollte dieses Ereignis bei der Erforschung der Zähringer nicht in Vergessenheit geraten. Und dies um so weniger, als der Eroberungszug Bertolds in den Breisgau im Jahr der Einsetzung Friedrichs als Schwabenherzog erfolgte und Bertold seine Mannschaft vom oberen Neckargebiet her über den Schwarzwald hinweg offenbar dort in den Breisgau hineinführte, wo an exponierter Stelle im Zartener Becken die Burg Wiesneck stand. Sie war zu nehmen, wollte Bertold erfolgreich durch das Dreisamtal in die Rheinebene vorstoßen.

III
Sucht man nach den Gründen, die dazu geführt haben, dieser Überlieferung wenig Beachtung zu schenken, so mag dafür die Annahme ausschlaggebend gewesen sein, Bertold II. sei im Breisgau erst nach dem Anfall des Rheinfeldener Erbes im Jahre 1090, der mit dem frühen Tod des Rheinfeldeners Bertold eintrat, und im Zusammenhang der Verlegung des Klosters Weilheim nach St. Peter um das Jahr 109121 aktiv geworden, einem Jahr, zu dem die Marbacher Annalen den Beginn Freiburgs als ‚civitas‘ berichten. Obwohl der Wert dieser Quelle umstritten ist,22 hat Büttner gefragt, ob nicht mit den beiden Jahren 1091 und 1120 „die Anfänge und das Ende der gleichen Entwicklung erfaßt“ sind, nämlich der Vorgang der Gründung der Stadt Freiburg. Und bestimmt sagt er, daß „zwischen der Entstehung von Burg und Stadt Freiburg und der Verlegung des Zähringer Hausklosters nach dem Schwarzwald  ein innerer Zusammenhang“ bestehe.23

Die zum Jahr 1079 erstmals erwähnte Burg Wiesneck tritt danach mehrfach, im Jahr 1096 und in kurzen Abständen wiederum 1111 und 1121 sowie 1136 in der Überlieferung hervor.24 Unter den Zeugen einer in Schaffhausen für das Kloster Allerheiligen ausgestellten Urkunde aus dem Jahre 1096, die einen Güterkauf im Breisgau betrifft, erscheint Adelbertus comes de Wisenseggi und Bröno frater eius.
25 Wer dieser Graf Adalbert von Wiesneck gewesen ist, wird über seinen in der gleichen Urkunde neben ihm bezeugten Bruder Bruno ersichtlich, der um 1118 das Stift St. Märgen gegründet hat. Bruno, der Propst der Straßburger Domkirche, wurde 1112 Kanzler Heinrichs V. und ist bis kurz vor dem Wormser Konkordat (1122) in dieser hohen Stellung am Hof bezeugt.26 Als Gründer von St. Märgen hat ihn das St. Märgener Stift später mit dem Namen ‚Bruno de Hohenberg‘ im Konventssiegel verewigt.27 Da die Hohenberger Grafen als ein Seitenzweig des Zollerngeschlechts galten, wurde der Straßburger Domherr und Stifter von St. Märgen in der Forschung nicht selten ‚Bruno von Zollern‘ genannt.28 Indessen bleibt zu bedenken, was Hans Jänichen29 über die älteren Zollern bemerkte: Daß nämlich Graf Adalbert von Zollern, der Mitgründer von Alpirsbach, und Graf Adalbert von Wiesneck, der Bruder Brunos, nicht als personengleich anzusehen sind; ja, daß sie doch wohl zwei verschiedenen Geschlechtern sogar angehörten. Der Wiesnecker Graf Adalbert wird aus guten Gründen mit dem Grafen Adalbert von Haigerloch gleichgesetzt, der seinen Besitzanteil in Schaffhausen im Zusammenhang mit der Gründung des Allerheiligenklosters abtrat gegen ein Gut in Herdern im Breisgau, das vom Kloster St. Blasien eingetauscht worden war. Wird hier ein Interesse an Besitz im Breisgau deutlich, so ist andererseits sicher, daß an Stelle der nach Haigerloch sich nennenden Grafen seit dem 12. Jahrhundert mehr und mehr die nach Hohenberg genannten Grafen in Erscheinung treten. Diesem Zusammenhang entspricht es, wenn die Hohenberger nachweislich als St. Märgener Vögte und auch als Burgherren von Wiesneck auftreten und dies bis zum Jahr 1293.30

Von Bedeutung ist es nun, daß aus den 1120er Jahren urkundliche Zeugnisse überliefert sind, mit denen die Beilegung von Besitzstreitigkeiten zwischen St. Peter und St. Märgen und auch zwischen der St. gallischen Pfarrei Kirchzarten und St. Märgen Verfügt wird.31 Und dazu kommt, daß in Urkunden von 1121 und 1136 von der ‚zerstörten‘ Burg Wiesneck (diruto Castro) die Rede ist,32 ohne daß allerdings überliefert wäre, durch wen dies geschehen ist. Theodor Mayer war es, der darauf geschlossen hat, die Zähringer hätten die Burg Wiesneck zerstört; wüßten wir doch nicht, wer es sonst gewesen sein sollte.33 Und er schloß weiter, daß den Anlaß dazu die Gründung von St. Märgen geboten habe. Eine Bestätigung der Richtigkeit dieses Schlusses sah er darin, daß die Zähringer Freiburg und Villingen gründeten, nachdem sie die volle Herrschaft über die Straße vom Breisgau über den Schwarzwald erlangt hätten.34 Die Zerstörung der Burg Wiesneck zur Zeit der Gründung von St. Märgen war nach Th. Mayer die Voraussetzung dafür, daß „das ganze Verkehrssystem“ zu einem „gewissen Abschluß gebracht“ worden sei, als die Zähringer „zu beiden Enden der Schwarzwaldstraße je eine Stadt errichtet“ hätten.

Indessen läßt sich nicht verkennen, daß die verblüffende Lehre vom „Städtedreieck Freiburg-Villingen-Offenburg35 neuerdings auf Bedenken stößt. Die jüngere Städteforschung beschäftigt sich erfolgreich und auf breiter Front mit allen die Städte betreffenden Problemen der ‚Stadt-Gründung‘ und ist bereits dabei, einen Begriff wie „Zähringerstädte“ zu hinterfragen. Und hatte schon Heinrich Büttner den Beginn von Freiburg in die beginnenden 1090er Jahre gesetzt, weil dieser Zeitpunkt gut zum Herrschaftsaufbau Bertolds II. paßt,36 so ist die Diskussion darüber, wie die Marktgründung in Freiburg im Jahre 1120 zu beurteilen ist, noch keineswegs beendet.37 Im Hinblick auf die Ermittlung der Verhältnisse in Villingen aber tut sich die Forschung ausgesprochen schwer. Die Annahme, die Zähringer seien die Initiatoren der Neuanlage Villingens gewesen, erscheint „nur sehr wahrscheinlich“, ohne daß dies „absolut sicher wäre"38 Erstaunlich jedoch ist es in diesem Zusammenhang, wie selbstverständlich die Forschung mit dem Begriff ‚Zähringer‘ umgeht. Dynastische Traditionen prägen beim Blick auf den Adel unsere Vorstellungen offenbar so sehr, daß die Zähringer retrospektiv in ihrer geschichtlichen Gegebenheit, kaum jedoch in ihrem Werdegang betrachtet werden. Der Hinweis darauf, daß Bertold I. in der zeitgenössischen Überlieferung nicht mit der Burg Zähringen in Verbindung gebracht wird, mag auf die Problematik der Anfänge der Zähringer wenigstens hinweisen.39 Gewiß: man unterscheidet von den Zähringern zu Recht die Markgrafen von Baden und die Herzöge von Teck als Linien, die in den Generationen Bertolds II. und Bertolds IV. selbständig geworden sind. Daß auch in der Generation Bertolds III. eine Linientrennung im Bereich des Möglichen lag oder gar bevorgestanden hätte, wenn nicht Bertold III. in jungen Jahren im Zusammenhang mit einer Fehde bei Molsheim 1122 ums Leben gekommen wäre, ist bis jetzt offenbar nicht bedacht worden. Wie könnte man sonst davon sprechen, „Herzog Konrad von Zähringen“ habe 1120 in Freiburg eine Marktgründung vorgenommen40? Zwar kommt es in der Überlieferung nicht selten vor, daß spätere Verhältnisse in die frühere Zeit einfach übertragen werden, was zu erkennen zuweilen erhebliche Schwierigkeiten bereitet.41 Gleichwohl ist es nicht gerechtfertigt, Konrad schon zum Jahr 1120 ‚Herzog von Zähringen‘ zu nennen, auch wenn er dies bald darauf nach dem frühen Tod seines Bruders Bertold III. tatsächlich geworden ist. Von dynastiegeschichtlichen Belangen ganz abgesehen, die bei einer unkorrekten, retrospektiven Betrachtungsweise aus dem Blick verbannt werden,42 hat sich die Forschung im vorliegenden Fall das beste Argument für die Existenz einer aus dem Gründungsjahr des Marktes Freiburg, jedenfalls aber aus der Zeit vor dem Antritt der Herzogsherrschaft Konrads datierenden Urkunde entgehen lassen. Denn: Daß Konrad nach der Tennenbacher Überlieferung im Jahre 1120 auf seinem Eigengut einen Markt gegründet hat, stimmt genau zu seinem damaligen Status als Bruder des Herzogs. Und da sich dieser Status erst im Jahre 1122 infolge des Todes Bertolds III. entscheidend verändert hat, sind der Gründer des Marktes und das Jahr der Privilegierung desselben aufs beste verbürgt.43

Ohne hier das Problem der Güterteilung zwischen Bertold III. und Konrad aufwerfen zu können, soll doch in prononcierter Formulierung festgehalten werden, daß die Marktgründung in Freiburg im Jahr 1120 nicht das Werk des Herzogs von Zähringen, sondern das des Bruders des Herzogs gewesen ist.44 Was es aber für die Zähringergeschichte bedeutete, daß Bertold III. keinen Sohn hatte und daher dieser Konrad ‚Herzog von Zähringen‘ geworden ist, mag noch ein anderes Ereignis des Jahres 1120 Verdeutlichen. Im Jahr der Freiburger Marktgründung machte Konrad, der Bruder des Herzogs, einen kriegerischen Vorstoß gegen Schaffhausen mit dem berühmten Allerheiligenkloster.45 Kündigte er mit seiner Fehde auf der anderen Seite des Schwarzwalds an, was von ihm künftig zu erwarten sei, so fiel sein Bruder Bertold III., der Zähringerherzog, wenig später einer Fehde im Elsaß zum Opfer. Dieser Tod hat das Schicksal der Dynastie bestimmt. Die Herrschaftsteilung erübrigte sich. Der Angriff auf Schaffhausen machte indessen klar, wie sehr Konrad in der Tradition seines Vaters stand und wie wichtig die sichere Straßenverbindung über den Schwarzwald gewesen sein muß. Daher sind die Mitteilungen von der Zerstörung der Burg Wiesneck gewiß von großem Interesse für die Zähringergeschichte.

IV
Schon vor Theodor Mayer hatte Joseph Bader für den „Untergang“ der „veste Wieseneck“ den Zähringerherzog Bertold II. verantwortlich gemacht.46 Da Bader jedoch einerseits vom Hader des Herzogs gegen den Abt von St. Gallen sprach, andererseits aber den ‚Untergang‘ der Wiesneck in die Zeit der Schirmvogtei Albrechts über St. Märgen legte, bleibt seine Äußerung letztlich unklar. In dem Beitrag über St.Märgen fand er, die Gründung eines Chorherrenstifts des Augustiner-Ordens durch ein „Glied des hohenbergischen Geschlechts“ an der Seite der „zähringischen Benedictiner-Abtei“ nach kaum 25 Jahren sei „doppelt auffallend, da sich eine feindliche Stellung der beiden Gotteshäuser zueinander gleich anfangs kund gab und eine freundliche erst in späterer Zeit eintrat, als die Zähringer längst zu Grabe gegangen und die Hohenberger aus der Gegend geschieden waren“.47 Hier wird offenbar die Feindschaft der Stifterfamilien als Motiv für die beiden, nacheinander und nebeneinander vorgenommenen geistlichen Gründungen angesprochen: „das böswillige Mißtrauen und die gereizte Eifersucht zwischen der waiblingischen und der welfischen Partei“,48 zwischen den Kaiserlichen und den Päpstlichen. Indessen hob Büttner darauf ab, daß Adalbert von Wiesneck aufgrund seiner Nennung in einer Urkunde des Klosters Allerheiligen des Jahres 1096 auf seiten der Reform gestanden habe, wie sie mit der politischen Richtung in Schaffhausen vertreten worden sei.49 Dagegen wollte Jänichen die Beziehungen des Grafen Adalbert von Haigerloch zum Schaffhauser Kloster eher umgekehrt deuten und in ihnen wohl mehr ein Geschäft als ein besonders enges Verhältnis zu dem „damals noch ganz gregorianisch eingestellten Kloster“ sehen.50 Unter Hinweis auf Büttner, der angesichts der Nachricht von der Zerstörung der Burg Wiesneck im Zusammenhang der Gründung von St. Märgen einen Zwist innerhalb der kaiserlichen Partei annahm, da auch die Söhne Bertolds II. von Zähringen zu den treuen Anhängern des Saliers Heinrich V. gehörten,51 bemerkte Wolfgang Müller mit Recht, die früheren Fronten des Investiturstreites hätten zur Zeit der Gründung St. Märgens in der alten Weise längst nicht mehr bestanden.52

Man sollte endlich davon abkommen, die sogenannten ‚Gregorianer‘ als die ‚Reformer‘, die ‚Heinricianer‘ dagegen als die ‚Feinde der Reform‘ zu betrachten. Differenzierungen sind vonnöten. Verhindern doch Vergröberungen und Verabsolutierungen im Bereich der Auseinandersetzung zwischen der geistlichen und weltlichen Gewalt geradezu die Einsicht in die Gründe des Konflikts, und erleichtert doch die Unterstellung moderner Strategien bei der Herrschaftsaufrichtung das Verständnis der Entwicklung neuer Formen bei der Entstehung der modernen Staatlichkeit keineswegs. Siedlung und Verkehr wie deren Schutz, Unterhalt und Ausbau stellten zu jeder Zeit und in jedem Raum ihre je eigenen Bedingungen und Probleme, was für eine Landschaft wie den Schwarzwald im Mittelalter in besonderem Maße gilt. Um Mißverständnissen vorzubeugen: Das besagt nicht, daß die Lage der Burg Wiesneck etwa rein zufällig oder unbedeutend, nichtssagend wäre, oder die Burg Falkenstein im Höllental, auf der bekanntlich vom beginnenden 12. Jahrhundert an zähringische Leute saßen, mit der Verkehrssituation etwa nichts zu tun gehabt hätte.53 Ganz im Gegenteil.

Gerade weil die Gewinnung von Neuland wie der Schutz von Land, Leuten und Verkehrswegen, die mit Wagen befahrbar waren, in einer dünn besiedelten, schwer zugänglichen und mühsam überwindbaren Waldlandschaft zumal in einer Zeit starker Zersplitterung von Rechten, Besitzungen und Wirtschaftseinheiten ganz besonderen Bedingungen unterlagen, sollte sich die Forschung bei aller Wißbegier größter Behutsamkeit befleißigen. Im Hinblick auf die Gründungen von St.Peter und St.Märgen will dies konkret sagen: Sie einfachhin als strategisch-politische Stützpunkte zu apostrophieren, wäre gewiß ebenso verkehrt wie anzunehmen, der Standort geistlicher Einrichtungen sei nicht bewußt, also ohne Absicht ausgewählt worden.54 Aber für das Leben einer religiösen Brüdergemeinschaft spielten ganz andere Erfordernisse eine Rolle als für die Bürger einer Stadt oder die Mannschaften eines Herrn, die Sicherungsaufgaben wahrzunehmen hatten. Man kennt die nicht selten vorgenommenen Klosterverlegungen gerade in dieser Zeit, an die hier nur erinnert werden kann55; auch St.Peter gehört ja dazu. Und wenn man etwa hört, daß die Regularkanoniker in St.Märgen, die zu einem Teil wenigstens aus Toul herbeigeholt worden waren, auf dem Schwarzwald sehr schnell in eine akute Existenzkrise kamen, weil Krankheit und Sprachschwierigkeiten das Leben schwer belasteten, so daß der Konstanzer Bischof eingreifen und die aus dem Westen gekommenen Kleriker nach Hause schicken mußte, um den Bestand der Gemeinschaft zu retten,56 dann erweist sich der Gedanke an die Errichtung eines Stützpunktes im militärisch-politischen Sinne als nicht angebracht. Es geht hier vielmehr um die Erschließung neuer Lebensmöglichkeiten und Lebensräume, für die insbesonders monastisch-geistliche Gemeinschaften offenbar prädestiniert waren‚ was verständlicherweise auf den Verkehr, auch auf den Fernverkehr, Rückwirkungen hatte.


Sicherlich war es kein Zufall, daß die Besiedlung der geistlichen Stiftung St.Märgen mit ‚Kanonikern‘ erfolgte, und zwar mit solchen, die aus dem Westen herbeigerufen wurden. Man ist an die staufische Gründung St.Fides in Schlettstadt erinnert, in die bekanntlich Mönche aus Conques in Südfrankreich geholt wurden, wo aber bald ganz ähnliche Schwierigkeiten entstanden wie in St.Märgen.57 Sucht man nach den Gründen dieses merkwürdigen Sachverhalts, so hat man davon auszugehen, daß der Straßburger Dompropst und Reichskanzler die geistliche Stiftung um des Heiles seiner Seele willen Vnahm und zwar auf Grund und Boden, der aus dem Besitz seiner Familie stammte.58 Darf man die Ansiedlung von Kanonikern aus dem Westen dahingehend verstehen, der
Straßburger Dompropst Bruno habe den im Schwarzwald damals siedelnden Mönchen Hirsauer und Sankt Blasianer Prägung eine erfolgversprechende Alternative mit der Ansiedlung von Chorherren an die Seite stellen wollen, so mochte eine ausreichende Besitzausstattung (Dotation) für die Sicherung der Existenz der geistlichen Stiftung nicht weniger wichtig gewesen sein.

Indessen sind Schwierigkeiten im spirituellen wie im materiellen Bereich aufgetreten, denen sich die junge geistliche Brüderschaft ausgesetzt sah. Rasch geriet die Gemeinschaft aus den teils von weither geholten Klerikern in so akute Not, daß sich ihr Leiter in der eintretenden Krise veranlaßt sah, den Diözesanbischof, der selbst Augustinerchorherr war, um Hilfe anzugehen. Die Bitte, dieser möge die cella sanctae Mariae dem Abt von St.Peter zur Leitung übergeben, der sich in der Not stets als bonus pater erwiesen habe und der in diesem Schreiben merkwürdigerweise sogar dominus noster genannt wird, klingt wie ein Ruf in größter Verzweiflung.59 Ohne zu wissen, Welche Art der Hilfe St.Märgen erhalten hatte und welche Absicht der Hilferuf an den Bischof letzten Endes verfolgte, ist soviel gewiß, daß der Konstanzer Bischof Ulrich die neue Stiftung nicht im Stiche ließ. Er unterstellte sie nicht dem Abt von St.Peter, sondern sicherte energisch eingreifend ihre Eigenständigkeit. Es gelang, die von fremden Klerikern verursachte innere Unruhe durch deren Entfernung zu beseitigen und über das umstrittene Stiftsgut vertragliche Regelungen herbeizuführen. In der Zwischenzeit ausgebrochene Besitzstreitigkeiten mit St.Peter, die offenbar zur Zerstörung der Burg Wiesneck geführt hatten, wurden durch Gebietsabgrenzungen und durch Besitzkompensationen geschlichtet.60 Auch die Frage der Zehntgerechtigkeiten im Wagensteigtal konnte mit der dem Kloster St.Gallen gehörenden Pfarrkirche von Kirchzarten durch Preisgabe eines Gutes am Ort der Mutterkirche gelöst werden.61 Dem Stift St.Märgen war es offenbar gelungen, seine Besitzansprüche vom Wagensteigtal bis zum Simonswäldertal und seine Rechte im oberen Wagensteigtal in vertraglichen Regelungen zu behaupten und damit seine Existenz zu sichern. Die Papsturkunde von 1125 bewirkte schließlich den päpstlichen Schutz für das Augustiner-Chorherrenstift.62 Und die Urkunde des päpstlichen Kardinallegaten Theodewin von S. Rufina vom Jahr 1136 bestätigte nach neuerlicher Kompromißbereitschaft den Grenzvergleich mit St.Peter.63

V
So überlebte St.Märgen als geistliche Stiftung. Sie gründete auf dem F arniliengut ihres Stifters Bruno und sollte gewiß wie zahlreiche andere geistliche Stiftungen dieser Zeit das Andenken des Gründers wahren und wahrscheinlich auch das seiner Familienangehörigen, zumal diese an der Ausstattung der Stiftung beteiligt gewesen sein dürften.64 Mithin liegt es durchaus nahe anzunehmen, die Stiftung habe als geistliche Stätte einer im Aufbau begriffenen Adelsherrschaft dienen sollen.65 Daß nämlich bei der Stiftsgründung herrschaftliche Belange und Gesichtspunkte nicht gänzlich außer acht gelassen worden sind, ergibt sich schon aus der Lage St.Märgens bei einer dem hl. Nikolaus geweihten Kapelle auf der Höhe des Schwarzwalds im Bereich der Wasserscheide und wichtiger Verkehrsverbindungen.66 Und nicht weniger spricht die Bindung der Vogtei über Stiftsbesitz St.Märgens an die Burg Wiesneck dafür, zumal da in den Bestimmungen zur Beilegung der Besitzstreitigkeiten zwischen St.Peter und St.Märgen aus den Jahren 1121 und 1136 von der „zerstörten Burg Wiesneck“ die Rede ist.67

Wann die Burg am Eingang zum Wagensteigtal wieder aufgebaut und bewohnt wurde, ist schwer zu sagen.68 Jedenfalls aber ist die Verbindung zwischen Burg und Stift nicht zerrissen, auch wenn sie infolge der Zerstörung vorübergehend beeinträchtigt worden sein mag. Zwar hat die Burg Wiesneck, obschon sie an einem wichtigen Verkehrspunkt im Zartener Becken lag und der Bruder des St.Märgener Stifters einmal nach ihr genannt wurde,69 als Herrschaftssitz keine überregionale Rolle zu spielen vermocht. Auch ist sie nicht die namengebende Stammburg einer Grafenfamilie geworden,70 sondern Außenposition zunächst wohl der Haigerlocher, dann der Hohenberger Grafen geblieben.71 Dem entspricht es, daß die Krise, in die das Unternehmen der Stiftsgründung in St.Märgen schon bald geraten war, nur durch die tatkräftige Intervention des Konstanzer Bischofs überwunden werden konnte. Dreimal, in den Jahren 1121, 1125 und 1136, mußten sich die Interessenvertreter der jungen Gründung um der Sicherung der Besitzungen und Rechte im Stiftsbereich willen damit einverstanden erklären, Güter im Altsiedelland an St.Peter und Kirchzarten abzutreten.72 Indessen wirft das Recht, das dem Abt von St.Märgen im Privileg von 1125 durch Papst Honorius II. zugestanden wurde, Probleme auf: nach diesem Recht konnte der Abt mit dem Rat und Bestand seiner Religiosen den Vogt frei wählen und ihn für den Fall, daß er sich der Vernachlässigung oder Überschreitung seines Amtes schuldig machte, ablösen und ersetzen.73 Daß gleichwohl die Vogtei über Stiftsgut von St.Märgen nicht nur an die Stifterfamilie, sondern auch an die Inhaber der Burg Wiesneck gebunden erscheint, d. h. auch nach dem Verkauf der Burg durch die Hohenberger vom jeweiligen Burgherrn beansprucht und ausgeübt wurde,74 darf als Anzeichen dafür gewertet werden, wie wenig das Stift zumindest in der Anfangsphase seiner Geschichte des Wohlwollens und mehr noch des Schutzes der Familie, die auf der Burg Wiesneck saß, entraten wollte oder konnte. Da der erste bekannte Burgherr Adalbert, der Bruder des Stifters Bruno, war, wird man Konrad, den Vogt der beiden (an dem Streit beteiligten) Kirchen (von St.Märgen und Kirchzarten), am ehesten für einen Verwandten des Stifters Bruno halten wollen.75 Jedenfalls könnte diese Annahme am einfachsten erklären, daß in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts die Burgen Haigerloch und Wiesneck mitsamt der an sie gebundenen St.Märgener Vogteirechte an die Grafen von Hohenberg gelangten.76

Auch für die Hohenberger aber blieb die Burg Wiesneck eine Außenposition. Sonst hätten sie diese nicht samt den Vogteirechten im Jahre 1293 an den Freiburger Patrizier Burkhard Turner veräußert.77 Wenn im Jahr 1322 ein her Sneweli von Wisenegge hervortritt, so zeigt dies an, daß Burg und Herrschaft Wiesneck an das Rittergeschlecht der Schnewelin gelangt sind. Und bald begann für St.Märgen wohl die Zeit der bittersten Not, in der die Stiftskleriker im Freiburger Allerheiligenkloster Zuflucht fanden.78 Indessen hatte der Verkauf der Burg für die Hohenberger ein merkwürdiges, bisher nicht aufgeklärtes Nachspiel, das nicht unerwähnt bleiben soll. In Pirn trug im Jahr 1372 Graf Rudolf von Hohenberg Kaiser Karl IV. als König von Böhmen und dessen Sohn Wenzel die Stadt Friedingen an der Donau und mehrere Dörfer zu Lehen auf als Ersatz für die Burg Wiesneck, die seine Vorfahren von den Königen zu Böhmen zu rechten Lehen gehabt, aber ohne Zustimmung des Lehnsherrn verkauft hatten.79 Was sich wohl hinter dieser Wiedergutmachung verbergen mag? Vorläufig bleibt es im dunkeln. Doch wirft diese überraschende Aktualisierung eines angeblich vergessenen Rechtsverhältnisses ein bezeichnendes Licht auf das bewegte Schicksal der an exponierter Stelle im Zartener Becken gelegenen Burg Wiesneck.79a

VI
Blieb die Geschichte der Burg Wiesneck über längere Zeit hinweg mit dem Chorherrenstift St.Märgen verknüpft80, so ist sie auch bestimmt worden durch die unmittelbare Nachbarschaft zum Klostergebiet von St.Peter. Darauf weist schon hin, daß die Wiesneck als Grenzpunkt in der Beschreibung des Klosterdistrikts von St.Peter aus dem Jahre 1111 erscheint, eines Gebietes, das Herzog Bertold III. und sein Bruder Konrad für ihr und das Seelenheil ihrer dort bestatteten Eltern urkundlich übereigneten. Verlief die Grenze nach der kürzeren Beschreibung erga iugum montis Hirzperc et Treisimesprinc et inde usque ad Wisinegga, so präzisiert die ausführlichere Fassung den Verlauf der Grenze im Bereich des Wagensteigtales von Bernhaupten zum
Werispach und von dort per medium montis usque ad castrum d i rutum Wisinegge.81

Auch diese Fassung der Beschreibung des Klostergebietes datiert vom gleichen Tag des Jahres 1111 wie die andere. Die Frage allerdings, weshalb eine zweite Fassung der Grenzbeschreibung mit der gleichen Datierung hergestellt worden ist, konnte bis jetzt nicht zureichend beantwortet werden. Daß diese Frage noch nicht einmal ernsthaft aufgeworfen worden ist, daran dürfte vor allem die unkorrekte Lesung der einschlägigen Stelle ad castrum dictum Wisinegge in der zweiten Fassung der Grenzbeschreibung schuld sein.

Friedrich von Weech hat sie vorgenommen82 und Edgar Fleig hat sie ohne Textanmerkung übernommen.83 Der Rotulus jedoch weist eindeutig ein r, nicht ein c auf, so daß castrum dirutum zu lesen ist, obschon ein Abstrich des u fehlt, der wohl mit dem t zusammenfällt, wenn er nicht vergessen worden ist. Da diese Grenzbeschreibung von einer späteren Hand des 13. Jahrhunderts im Rotulus nachgetragen worden ist, müsse - so schloß Th. Mayer84 - auf Zerstörung der Burg noch zu dieser Zeit geschlossen werden. Dieser Schluß erscheint allerdings keineswegs zwingend, zumal die Burg in der Zwischenzeit von den Haigerlocher auf die Hohenberger Grafen übergegangen ist und die Vogteirechte über St.Märgen nicht an eine Ruine gebunden gewesen sein werden. Vielmehr liegt es nahe anzunehmen, die ausführlichere Fassung der Grenzbeschreibung von St.Peter sei nach der Zerstörung der Wiesneck im Zusammenhang des Grenzstreits mit St.Märgen hergestellt und erst später nach einer vorhandenen Vorlage in den Rotulus übernommen worden. Dafür spricht nicht nur die Erwähnung der Wiesneck als ‚zerstörtes Castrum‘, sondern auch die Tatsache, daß eine ausführlichere Grenzbeschreibung von St.Peter neben der kürzeren vorgenommen worden ist. Während den Schlichtungsurkunden von 1121 und 1136 zufolge die Hochebene zu gleichen Teilen unter die beiden Klöster zu teilen war, so daß das Gebiet St.Märgens a diruto Castro Wisenegge bis in das große Tal reichte, das sich bis St.Margarethen in Waldkirch hinzieht,85 scheint nach den Grenzbeschreibungen von St.Peter das Kloster St.Märgen eher im toten Winkel zu liegen.86

Eine Kartenskizze des Klostergebietes kann veranschaulichen, daß das nach St.Märgen führende Tal, an dessen Eingang die Wiesneck lag, wie ein Keil in das Klosterareal von St.Peter hineinragte. Wenn sich Hansmartin Schwarzmaier dazu entschloß, die Grenzen des Klostergebietes von St.Peter zu kartieren und die Karte seiner Darstellung des Besitzes der Zähringer und Welfen beizufügen, um damit vom Herrschaftsgebiet der Zähringer eine bessere Vorstellung zu vermitteln, dann hatte dies wohl seinen Grund. Es muß aber dazu gesagt werden, daß dieses Gebiet - vom Problem der Lokalisierung des Werispach ganz abgesehen87 - offenbar nicht unbestritten war. Und es soll nicht unbemerkt bleiben, daß die beiden Schlichtungsurkunden zwischen St.Peter und St.Märgen von 1121 und 1136 nicht in den Rotulus Sanpetrinus aufgenommen wurden, obschon letztere in St.Peter ausgestellt worden ist. Offenbar brachte die erste Schlichtung des Streites im Jahre 1121 noch keine Ruhe.88 Und es fragt sich angesichts der Überlieferungssituation, ob diese nach der zweiten Schlichtung im Jahre 1136 tatsächlich eingetreten ist: Vielleicht war dies der Fall, als die Herrschaft der Zähringer den Schwarzwald noch stärker erfaßt hatte.89

Soviel kann jedenfalls gesagt werden, daß die Vogteirechte über St.Peter nur einen Bestandteil der im Aufbau begriffenen Zähringerherrschaft im Schwarzwald darstellten. Sie umfaßte diesen nach dem Erwerb der Klostervogteien über St.Georgen um das Jahr 1114 und über St.Blasien im Jahr 1125 mehr und mehr, so daß in der Forschung nicht nur vom ‚Städtedreieck‘ der Zähringer, sondern auch vom ,Klosterdreieck (St.Peter, St.Georgen, St.Blasien)‘ die Rede sein konnte.90 Das in einer großen Mulde auf der Schwarzwaldhöhe über dem Glotter- und dem Dreisamtal zu Beginn der 1090er Jahre errichtete Benediktinerkloster nahm die hirsauische Tradition der Gründung Bertolds I. im nordostschwäbischen Weilheim auf91 und wurde im Jahre 1093 dem Apostelfürsten von Bischof Gebhard von Konstanz, einem Bruder Bertolds II., geweiht.92 St.Peter bildete die geistliche und geistige Mitte, um nicht zu sagen: den ‚Hort‘ der Stifterfamilie. Von Generation zu Generation wuchs die Abtei stärker in ihre Funktion als zähringingisches Hauskloster hinein. Dazu trug die Totensorge für die in der Klosterkirche bestatteten Angehörigen der Stifter wesentlich bei.93

Grenzangaben des Klosterbezirks von St.Peter im Schwarzwald


Der Unterschied zu St.Märgen ist nicht zu verkennen.93a Obschon die mit der Burg Wiesneck verbundenen Vogteirechte fast zwei Jahrhunderte lang zum Bestand des Haigerlocher und späteren Hohenberger Grafenbesitzes gehörten, hatte St.Märgen offenbar weder die Funktion eines Hausklosters, noch die Burg Wiesneck die Funktion eines zentralen Herrschaftssitzes dieser Grafen.94 Dagegen nahm der Gründer des Klosters St.Peter im Schwarzwald seinen Sitz auf der nahegelegenen Burg Zähringen. Sie wurde zum namengebenden Herrschaftsmittelpunkt des Geschlechtes, das über Generationen hinweg den stärksten Einfluß auf die Geschichte im oberrheinisch-burgundischen Raum auszuüben vermochte.95

Der Herrschaftsaufbau der Zähringer, der mit der Herausbildung eines herrschaftlichen Schwerpunktes im Breisgau einsetzte, besitzt in der Forschungsgeschichte - wie vergleichsweise die Freiburger Stadtgründung - exemplarischen Charakter. Das wird schon an Th. Mayers zugespitzter Formulierung vorn ‚Staat der Herzoge von Zähringen‘ deutlich?96 Bei allem Erfolg der zähringischen Herrschaftsgewinnung und Herrschaftskonzentration - die Herrschaft über Land und Leute sollte offenbar nicht nur eine wesentliche Verdichtung erfahren, sondern von besonderer Qualität sein - bleibt indessen das Ende zu bedenken. Das Herrschaftsgebilde der Zähringer hatte nach ihrem Aussterben im Jahre 1218 keinen Bestand mehr. Es zerfiel bekanntlich in mehrere Teile. Selbst der Kern blieb vom Zerfall nicht ausgenommen, was wohl symptomatisch ist. Die vom Reich zu Lehen gehende Herzogsburg Zähringen gelangte offenbar nicht wie die Burg Freiburg mit der zugehörenden Stadt an einen der Zähringererben, den Grafen Egino von Urach.97

VII
Soll zum Schluß die Frage gestellt werden, wie der Aufstieg der Zähringer zu erklären und der Charakter ihrer Herrschaft zu beurteilen ist, dann liegt es nahe, auf die Darstellung Ottos von Freising in den Gesta Frederici I, 8 zurückzukommen. Die dramatisch geschilderte, durch einen philosophischen Exkurs vorbereitete Mitteilung von der ,mutatio rerum‘, die mit der Einsetzung des Staufers als königlicher Schwiegersohn und als Schwabenherzog (im Jahre 1079) bewirkt wurde, steht in einem nicht zu übersehenden Zusammenhang. Zuvor nämlich habe der Gegenkönig Rudolf von Rheinfelden seine Tochter mit einem der vornehmsten Großen des Reiches vermählt, mit Bertolfus nomine de Castro Zaringen, so berichtet der staufische Geschichtsschreiber; und dieser habe nach dem Tode Rudolfs das Herzogtum Schwaben, das ihm von seinem Schwiegervater übertragen worden sei, usurpiert.98 Es mag dahingestellt bleiben, ob die Verwechslung Bertolds von Zähringen mit Bertold von Rheinfelden, dem Sohn Rudolfs, Anlaß für die unrichtige Verkürzung der Vorgänge und ihre chronologische Unstimmigkeit gab.99 Jedenfalls aber hat Otto bei seiner Darstellung der Übernahme des Herzogtums Schwaben durch Friedrich offenbar alles darauf angelegt, am Aufstieg des Staufers den Wechsel des Geschehens möglichst sinnfällig zu machen. So versteht sich die unmittelbare Verknüpfung der Herzogseinsetzung mit der Schilderung des Friedensschlusses zwischen Friedrich und Bertold. Und es hat ganz den Anschein, als sollte die zeitliche Distanz der Vorgänge nicht hervorgekehrt, sondern eher vertuscht werden, zumal nur unbestimmte Andeutungen auf den Zeitpunkt gemacht werden. Mehr beiläufig wird nämlich bemerkt, andere berichteten, der Zwist sei erst unter Friedrichs Sohn beigelegt worden, was den Zusammenhang jedoch kaum auseinanderzieht, ihn vielmehr eher betont.100

Desto auffälliger wirkt es, wie ausführlich und seiner Geschichtsschau entsprechend Otto über den Verzicht Bertolds auf das Herzogtum Schwaben berichtet. Aus der Hand des Kaisers habe Bertold die bedeutende Stadt Zürich, nobilissimum Suevie oppidum, erhalten. Fast möchte es scheinen, Zürich sollte als eine Art Vorort Schwabens erscheinen, wo der Kaiser Italien betreffende Sachverhalte zu verhandeln pflegte und an dessen Stadttoren zu lesen stand: „Zürich, gefeierte Stadt, ein Hort unzähliger Schätze“ oder - wenn es sich tatsächlich um ein Wortspiel handelte -: „Vornehme Du! Vieler Könige Reichtum!“ (Nobilis Tu! regum multorum copia rerum)?101 Sogar die Lage der Stadt an der Limmat (Lemanno fluvio) wird beschworen. Lucan zu Unrecht heranziehend, meint Otto, nach jenem Fluß ,Lemannus‘ werde die ganze Provinz Alemannien genannt; und er unterläßt es nicht fortzufahren: Manche glaubten, ganz Deutschland sei von daher Alemannien benannt, obschon doch nur die Provinz Schwaben nach jenem Fluß ‘Alemannia’ heiße. Endlich wird Bertold wegen seiner Einsicht hohes Lob zuerkannt und als strenuissimus und fortissimus akzentuiert. Er habe die Wechselhaftigkeit alles Entstandenen mit natürlichem Verstand ohne gelehrte Bildung (sine litteris) erkannt, so philosophiert Otto, da er - wie eine Anekdote zeigte - in guten Tagen an die schlimmen dachte und in schlimmen an die guten, die kommen!102 Das berühmte 8. Kapitel des ersten Buches der ‚Taten Friedrichs‘ erscheint so als der Inbegriff eines in sich abgewogenen Friedensschlusses, der den Markstein beim Aufstieg der Staufer setzt, aber auch dem Zähringer soviel Raum läßt, daß auf Grund seiner Einsicht in die ‚mutatio rerum‘ ein Aufstieg auch seines Geschlechtes nicht ausgeschlossen erscheint. Aus dieser Sicht könnten der Aufstieg der Zähringer und der Charakter ihrer besonderen Herrschaft in Schwaben als ein vom Reich zu Lehen gehendes Fürstentum trefflich erklärt werden.103 Und dies um so überzeugender, als nach dem Vergleich Friedrichs mit Bertold im Jahre 1098 dieser als dux de Zaringen in Erscheinung tritt. Vielleicht hat Bertold mit Bedacht den Namen einer Burg, die vom Reich zu Lehen ging, als Bezeichnung seiner Herrschaft angenommen.104

Und was sagt Otto von Freising dazu? Hatte er zunächst den Verzicht Bertolds II. auf das schwäbische Herzogtum gewürdigt (I,8), so charakterisiert er danach (1,9) seine und seiner Nachkommenschaft Herrschaft in einer Weise, die merkwürdig ist: Seitdem habe Bertold nur den leeren Namen ‚Herzog‘ getragen (vacuum exhinc nomen ducis gerens)‚ einen Namen, den er gleichsam als Erbschaft seinen Nachfahren hinterlassen habe, denn diese wurden alle bis zum heutigen Tag ‚Herzöge‘ genannt, wobei sie in Ermangelung eines Herzogtums lediglich am Namen ohne Sache teilhatten (Id nomen quasi hereditarium posteris reliquit; omnes enim usque ad presentem diem duces dicti sunt, nullum ducatum habentes soloque nomine sine re particzpantes). Es sei denn, man wollte die zwischen Jura und Alpen dem Herzog Konrad von Kaiser Lothar gewährte Grafschaft als Dukat bezeichnen oder annehmen, sie trügen ihren Titel ehrenhalber nach dem Kärntener Dukat, den sie jedoch niemals ausgeübt hätten. Ansonsten aber seien sie mächtig und hochangesehen, so meint der staufische Geschichtsschreiber.105
 
War die Zähringerherrschaft danach nur ein ‘Titelherzogtum’?106 Oder hatte die Lösung der Frage der Herzogsherrschaft in Schwaben im Jahre 1079 Wenigstens ansatzweise schon einen Weg eingeschlagen, der dann im Jahre 1156 bei der Abtrennung des Herzogtums Österreich vom bayerischen Herzogtum begangen worden ist?107 Bei der Beurteilung dieser Frage wird wohl nicht wenig davon abhängen, ob Otto von Freising das erste Buch seiner Gesta Frederici nach den Ereignissen von Regensburg oder nicht schon zehn Jahre früher begonnen hat, wie neuerdings angenommen wird.108

Ohne die sich stellenden Fragen über den Charakter der Zähringerherrschaft hier vorschnell beantworten zu wollen, hat der Aufstieg der Zähringer als Dynastengeschlecht in den vorausgehenden Erörterungen deutlichere Konturen angenommen. Er ist durch eine ganze Folge von Ereignissen und Maßnahmen in der Zeit vor und nach der l1. Jahrhundertwende bestimmt. Gewiß ist die Tatsache von großem Gewicht gewesen, daß Konrad nach der Marktgründung in Freiburg seinen Bruder als Zähringerherzog ablöste. Und man hat mit Recht darauf hingewiesen, daß Bertold II. mit der Übernahme des Rheinfeldener Erbes, mit der Verlegung des Klosters Weilheim in den Schwarzwald den Schwerpunkt seiner Herrschaft in den 1090er Jahren vom nördlichen Albtrauf in den Breisgau verlegt hat. Waren doch bis dahin seine Vorfahren im Breisgau vergleichsweise schwächer begütert als in Innerschwaben, im Raum von Weilheim und Teck bis nach Villingen und Fürstenberg, in den südlichen Teil der Baar; schwächer auch als in der Ortenau etwa.109 Nicht zuletzt ist darauf aufmerksam zu machen, daß die Burg Zähringen am Rande des Reichsforstes Mooswald, den der Bischof von Basel von Heinrich II. erhalten hatte, um 1100 als namengebender Sitz hervortritt und beim Aussterben der Zähringer als Reichslehen galt. Bertolds II. Hervortreten als dux de Zaringen um das Jahr 1100 setzte demnach den definitiven Beginn der Geschichte der Zähringerherrschaft und des Zähringergeschlechtes.

Auf dem Weg dazu aber war der Einfall Bertolds II. in den Breisgau im Jahr 1079 ein wichtiges Ereignis. Er begann mit der Einnahme der Burg Wiesneck und führte zur Beeinträchtigung, wenn nicht zur Inanspruchnahme der St.Galler Grundherrschaft im Breisgau. Damit war die Verlagerung des Schwerpunktes der Herrschaft Bertolds II. in den Südwesten nicht nur angekündigt, sondern bereits eingeleitet. So gesehen kommt der Einnahme der Burg Wiesneck durch Bertold im Jahre 1079 lange vor der Gründung von St.Peter und St.Märgen und auch Vor der Gründung der Stadt Freiburg eine Bedeutung zu, die für die ‚Geschichte der Zähringer‘ gewissermaßen den Anfang setzte. Und hat Otto von Freising - so bleibt zu fragen - ganz zufällig im zentralen Kapitel des ersten Buches seiner Gesta Frederici den Zähringer Bertold mit so großem Aufwand als Partner des Staufers Friedrich herausgestellt: gerade an jener Stelle seines neuen Geschichtswerkes, an der es darum ging, den Umschwung, der mit dem Jahr 1079 eintrat, darzulegen?
 


1 Sie wurde eingeleitet mit der Freiburger Universitätsrede von Th. MAYER, Der Staat der Herzoge von Zähringen, Freiburger Universitätsreden 20, 1935, ND in: DERS., Mittelalterliche Studien, Ges. Aufsätze, 1959, 3 1972, S. 350-364. - H.-W. KLEWITZ, Die Zähringer. Vom Leben einer deutschen Hochadelssippe im Mittelalter, in: Schau-ins-Land, 84/85, 1966/67, S. 27-48. - H. BÜTTNER, Die Zähringer im Breisgau und Schwarzwald während des 11. und 12. Jahrhunderts, in: Schauinsland 76, 1958, S. 3- 18; ND in: DERs., Schwaben und Schweiz im frühen und hohen Mittelalter (: Vorträge und Forschungen 15) 1972, S. 143 - 162.

2 Vgl. Festakt 900 Jahre Staufisches Herzogtum Schwaben 1079, in: Die Staufer in Schwaben und Europa (= Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 5) Göppingen 1980, S. 16 ff, ebd. S. 31 -- 40: H. JAKOBS, Schwaben und das Reich um 1079. Die Verleihung herzoglicher Gewalt an den Staufer Friedrich; vgl. K. SCHREINER, Die Staufer als Herzöge von Schwaben, in: Die Zeit der Staufer. Geschichte- Kunst-- Kultur, Katalog der Ausstellung Stuttgart 1977, Bd. 3 Aufsätze, S. 7-20.


3 G. MEYER VON KNONAU, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. und Heinrich V., 7 Bde., Berlin 1890- 1909, ND 1964/65, Bd. 3, S. 36 ff.

4 Dazu neuerdings H. MAURER, Der Herzog von Schwaben. Grundlagen, Wirkungen und Wesen seiner Herrschaft in ottonischer, salischer und staufischer Zeit, Sigmaringen 1978, S. 97 f. und S. 215.

5 Ottonis ep. Fris. et Rahewini Gesta Frederici seu rectius Cronica c. 8, ed. F.-J. SCHMALE, in: Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 17, Darmstadt 1965, S. 144 ff. mit Übers. von A. SCHMIDT, ebd. S. 145 ff.; Zitat von Schmale, Einleitung S. 9.


6 Gesta Fred. c. 7 (wie Anm. 5) S. 144; vgl. unten Anm. 98. Schmale begnügt sich damit, Ottos Darstellung „hier wieder unrichtig“ zu bezeichnen (S. 145, Anm. 72 mit Verweis auf Anm. 66).

7 Dazu neuerdings F.-J. SCHMALE, Einleitung (wie Anm. 5) S. l ff., bes. S. 9 ff., wobei allerdings die Rolle, die der Zähringer hier spielt, zu wenig berücksichtigt wird. - Allg. W. LAMMERS‚ Weltgeschichte und Zeitgeschichte bei Otto von Freising (= Sitzungsberichte d. Wiss. Ges. an der Joh.-Wolfg.-Goethe-Univ. Frankfurt a. M. 143) 1977, mit weiteren Hinweisen; ND in: Die Zeit der Staufer, Geschichte-Kunst-Kultur, Katalog der Ausstellung Stuttgart 1977, Bd. 5 Supplement, Stuttgart 1979, S. 77-90.

8 (Wie Anm. 6 und 98). Die Darstellung von O. ENGELS, Neue Aspekte zur Geschichte Friedrich Barbarossas und Heinrichs des Löwen, in: Selbstbewußtsein und Politik der Staufer (= Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 3) Göppingen 1977, S. 28 - 40, bes. S. 30 folgt bedenkenlos dem Bericht Ottos von Freising („um den neuen Schwabenherzog fester an sich zu binden, gab er dem Zähringer seine Tochter Agnes zur Frau“).

9 Zum Tod Bertolds I. vgl. E. HEYCK, Geschichte der Herzoge von Zähringen, Freiburg i. Br. 1891, S. 92 f.


10 Vgl.  MAURER, Der Hohenstaufen. Geschichte der Stammburg eines Kaiserhauses, Stuttgart 1977.

11 Vgl. H. TÜCHLE, Kirchengeschichte Schwabens 1, Stuttgart 1950, S. 227. - F. QUARTHAL (Hrsg.), Die Benediktinerklöster in Baden-Württemberg (z Germania Benedictina 5) Augsburg 1975, S. 620 ff.


12 Am abgewogensten schildert die Ereignisse m. E. K. BEYERLE, Von der Gründung bis zum Ende des freiherrlichen Klosters (724- 1427) in: DERS. (Hrsg) Die Kultur der Abtei Reichenau l, München 1925, S. 125 ff.; Vgl. E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 119 ff.

13 Die Chronik des Gallus Öhem, ed. K. BRANDI (Quellen und Forschungen zur Geschichte der Abtei Reichenau 2) Heidelberg 1893, S. 99.

14 Continuatio casuum sancti Galli c. 23, ed. G. MEYER VON KNoNAU (Mitteilungen zur vaterl. Gesch. 17 NF 7) St.Gallen 1879, S. 54 ff.

15 (Wie Anm. 14) S. 56, Anm. 142.

16 (Wie Anm. 13).

17 (Wie Anm. 14) S. IX

18 Ebd. S. 56, Anm. 141; vgl. L. SCHMID, Zollern (wie Anm. 27) S. 57. - E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 120 f.

19 Vgl. L. SCHMID, Zollern (wie Anm. 27) S. 58. - Wenn Gallus Öhem an dieser Stelle den Wortlaut der verlorenen St.Galler Annalen wiedergibt, der in der Cont. cas. s. Galli nicht übernommen worden ist, liegt hier das älteste Zeugnis für die Existenz der Burg Wiesneck vor. - Allg. vgl. A. KRIEGER, Topographisches Wörterbuch des Großherzogtums Baden 2, Heidelberg 1905, Sp. 1448 ff.; vgl. auch Anm. 20.

20 In Th. MAYERS ‚Staat der Herzoge von Zähringen‘ (wie Anm. 1) wird sie nicht erwähnt, ebensowenig in BÜTTNERS ‚Zähringer im Breisgau und Schwarzwald‘ (wie Anm. 1); dagegen erwähnt sie Th. MAYER, Die Zähringer und Freiburg im Breisgau, in: Schauinsland 65/66, 1938/39, S. 133- 146, ND in: DERS., Mittelalterliche Studien, Ges. Aufs., Lindau u. Konstanz 1959, S. 365 - 379, hier S. 372 mit Anm. 22 mit Verweis auf E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 121 und spricht im Anschluß an ihn von ihrer Zerstörung, was aus dem Text nicht zwingend hervorgeht. Als Begründung nennt HEYCK, ebd. S. 121 Anm. 410, die Mitteilung, die Burg hätte 1130 in Trümmern gelegen; doch hat er nicht beachtet, daß sich Graf Adalbert im Jahre 1096 nach der Wiesneck nannte, s. dazu Anm. 25; vgl. desgl. Anm. 46 und Anm. 81- 83. - H. JÄNICHEN (wie Anm. 29) S. 15 mit Anm. 5 S. 21, meint: „Als kaiserlichen Parteigänger lernen wir Adalbert von Haigerloch-Wiesneck durch eine Notiz des Gallus Öhem kennen, wonach 1079 . . . Herzog Berthold von Zähringen . . . das Schloß Wiesneck belagerte und zerstörte“.

21 Vgl. H. BÜTTNER (wie Anm. 1) S. 9 bzw. S. 151; zuletzt Germania Benedictina 5 (wie Anm. 11) S. 475 f.; vgl. MGH DH IV 298, dazu E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 81 f.

22 Vgl. W. SCHLESINGER, Das älteste Freiburger Stadtrecht. Überlieferung und Inhalt, in: Zeitschrift d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch., Germ. Abt. 83, 1966, S. 63-126, bes. S. 91 f. mit Anm. 78. - DERS.‚ Zur Gründungsgeschichte von Freiburg, in: Freiburg im Mittelalter (= Veröff. d. Alem. InSt.29) Bühl 1970, S. 24-49, bes. S. 25 f. - B. SCHWINEKÖPER, Zu den topographischen Grundlagen der Freiburger Stadtgründung, ebd. S. 7-23, hier S. 12. - DERS., Zu Fragen der Freiburger Stadtgründung, in: Schau-ins-Land 91, 1973, S. 31-41, bes. S. 33 f.

23 H. BÜTTNER, Aus den Anfängen der Stadt Freiburg. Freiburgs Erwähnung im St.Galler Verbrüderungsbuch, in: Schau-ins-Land 74, 1956, S. 31-38, hier S. 34 bzw. S. 35. - DERS., Zum Städtewesen der Zähringer und Staufer am Oberrhein während des 12. Jahrhunderts, in: Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins 105 NF 66, 1957, S. 63-88, bes. S. 64 ff.; Vgl. auch DENS. (wie Anm. 1) S. 9 f. bzw. S. 151 f.

24 S. Anm. 25, 32, 81-83.

25 Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen, hrsg. v. F. L. BAUMANN, in: Quellen zur Schweizer Geschichte 3, Basel 1883, Nr. 27, S. 51 f.

26 Über ihn neuerdings F. HAUSMANN, Reichskanzlei und Hofkapelle unter Heinrich V. und Konrad III. (= Schriften der Monumenta Germaniae historica 14) Stuttgart 1956, S. 43 - 49, mit weiteren Hinweisen.

27 Abb. bei L. SCHMID, Die Geschichte der Grafen von Zollern, in: Die älteste Geschichte des erlauchten Gesamthauses der Königlichen und Fürstlichen Hohenzollern 2, Tübingen 1886, am Schluß d. Bd. nach der Stammtafel; vgl. J. A. KRAUS (wie Anm. 29) S. 120.

28 Zuletzt von F. HAUSMANN (wie Anm. 26); dazu jedoch H. JÄNICHEN (wie Anm. 29).

29 H. JÄNICHEN, Zur Geschichte der ältesten Zollern, in: Hohenzollerische Jahreshefte 21, 1961, S. 10-22, bes. S. 13 ff. - Danach J. A. KRAUS, Bruno, der Gründer des Klosters St.Märgen, in: Schau-ins-Land 82, 1964, S. 116- 121. - Wichtig für Jänichens Argumentation ist die Entdeckung und Publikation eines Necrolog-Fragments durch K. O. MÜLLER, Necrologium Alpirsbachense (1133) in: Württemb. Vierteljahrshefte f. Landesgesch. 39, 1933, S. 185 - 23 1.

30 L. SCHMID, Geschichte der Grafen von Zollern-Hohenberg und ihrer Grafschaft, Bd. 1.2, Stuttgart 1862, S. 597 f., desgl. Bd. 2.1/2, Monumenta Hohenbergica, Stuttgart 1862, Nrn. 135 u. 615 S. 106 bzw. S. 580 f. - A. KRIEGER (wie Anm. 19). K. J. HAGEN, Die Entwicklung des Territoriums der Grafen von Hohenberg 1170-1482 (: Darstellungen aus der Württemberg. Gesch. 15) Stuttgart 1914, S. 90. Zuletzt W. MÜLLER, Studien zur Geschichte der Klöster St.Märgen und Allerheiligen, Freiburg i. Br., in: Freiburger Diözesan-Archiv 89, 3. F. 21, 1969, S. 5129, bes. S. 17 ff.

31 Zu den Urkunden bezüglich St.Peter s. Anm. 32. Die Schlichtung des Streites zwischen der St.gallischen Kirche Zarten und dem Kloster St.Märgen über Zehnten durch Bischof Ulrich von Konstanz im Jahre 1125 ist ediert von H. WARTMANN, Urkundenbuch der Abtei St.Gallen, Bd. 3, Zürich 1882, Nr. 13, S. 693. Vgl. im Anhang Urkunde Nr. 3.

32 J . D. SCHOEPFLIN, Historia Zaringo-Badensis, Bd. 5, Codex diplomaticus Nr. 26, S. 61 f. - Roth VON SCHRECKENSTEIN, Aus dem Select der ältesten Urkunden, in: Zeitschrift f. d. Gesch. d. Oberrheins 31, 1879, S. 285 - 314 bes. S. 296 f. Vgl. im Anhang Urkunden Nrn. 2 und 4.

33 Th. MAYER (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357.

34 Ebd. S. 18 f. bzw. S. 357 f.

35 Wörtliches Zitat ebd. S. 19 bzw. S. 358. - Zum ,Klosterdreieck (St.Peter, St.Georgen, St.Blasien)‘ s. Anm. 90.

36 (Wie Anm. 23).

37 Vgl. B. DIESTELKAMP, Gibt es eine Freiburger Gründungsurkunde aus dem Jahre 1120? Ein Beitrag zur vergleichenden Städtegeschichte des Mittelalters sowie zur Diplomatik hochmittelalterlicher Städteprivilegien, Berlin 1973. - Dazu H. SCHADEK, Neuere Beiträge zum ältesten Freiburger Stadtrecht, in: Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 127, NF 88, 1979, S. 391 - 396.

38 So B. SCHWINEKÖPER, Zur Problematik von Begriffen wie Stauferstädte, Zähringerstädte und ähnliche Bezeichnungen, in: Südwestdeutsche Städte im Zeitalter der Staufer (= Stadt in der Geschichte. Veröff. d. südwestdeutschen Arbeitskreises f. Stadtgesch. 6, 1980, S. 95- 172) hier S. 163.

39 Vgl. zum Problem K. SCHMID, Staufer und Zähringer - Über die Verwandtschaft und Rivalität zweier Geschlechter, in: Die Staufer in Schwaben und Europa (= Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst 5) Göppingen 1980, S. 64- 80. mit weiteren Hinweisen.

40 So Th. MAYER, Freiburg (wie Anm. 20) S. 133 bzw. S. 365; vgl. DERS., Staat (wie Anm. 1) S. 14 u. 19 bzw. S. 356 u. S. 358 („Herzog Konrad“ habe „nach dem Tode seines Vaters, vorerst zusammen mit seinem Bruder Bertold III., die Regierung übernommen“). - H. BÜTTNER, Zähringer im Breisgau (wie Anm. 1) S. 12 bzw. S. 154. - DERs., Staufer und Zähringer im politischen Kräftespiel zwischen Bodensee und Genfersee während des 12. Jahrhunderts (= Mitt. d. Antiquar. Ges. in Zürich 40, 3) 1961, ND in: DERS., Schwaben und Schweiz (wie Anm. 1) S. 16 bzw. S. 451 f. - B. SCHWINEKÖPER, Zu den topographischen Grundlagen (wie Anm. 22) S. 21. - DERS., Zur Problematik von Begriffen (wie Anm. 38) S. 138. - Den Sachverhalt gibt wie schon E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 249 ff. richtig wieder, ohne ihn als Argument für die Existenz einer Urkunde von 1120 zu verwerten: W. SCHLESINGER, Gründungsgeschichte (wie Anm. 22) S. 26 und S. 31. - An eine andere Konzeption denkt H.-W. KLEWITZ, Zähringer (wie Anm. 1) S. 42, der Bertold III. und Konrad für Zwillinge hält und meint, beide Brüder hätten „gemeinsam ihr Erbe angetreten“. Er hält die von beiden Brüdern verwirklichte Gründung Freiburgs für den „Teil eines umfassenden Planes“, in dem das den zähringischen Machtbereich umschließende Städtedreieck den Kern bildete. Jedoch bemerkt er richtig, dieses wäre „in Gefahr gekommen, wieder zerrissen zu werden, wenn die beiden Söhne Bertolds II. für die nächste Generation zu Begründern zweier zähringischer Linien geworden wären“.

41 Als frühestes Zeugnis ist der Bericht vom Tode Bertolds I. - (Berhctoldus autem de Zaringon dux quondam Carinthiq in quodam oppido suo Lintperg naturaliter munitio positus, dum videret ex arbitrio regis impune cuncta vastarz’, pre dolore animi dicitur eo morbo, quem medicz’ frenesin vocant, occupatus fuisse septemque diebus postea superstes multa amentiq verba quasi delirans protulisse sicque vitam flnisse), in: Frutolfs und Ekkehards Chroniken und die anonyme Kaiserchronik, ed. F.-J. SCHMALE u. I. SCHMALE-OTT (z Ausgewählte Quellen zur deutschen Geschichte des Mittelalters 15) Darmstadt 1972, S. 88 -- mit E. HEYCK (wie Anm. 9) S. 186, Anm. 614, retrospektiv, d. h. von der Zeit seiner Abfassung her, zu beurteilen.

42 Es ist daher erforderlich, zwischen der Erforschung des Selbstverständnisses von Familien und Geschlechtern und der Erforschung ihrer Filiationen streng zu unterscheiden, da nur dann die ‚historische Genealogie‘ ihre Aufgabe zu erfüllen vermag; vgl. K. SCHMID, Problematik (wie Anm. 65) S. 15 ff. 

43 Von diesem Befund her ist die merkwürdige Äußerung im Tennenbacher Güterbuch (1317-1341) hrsg. v. M. WEBER u. a. (z Veröff. d. Komm. f. gesch. Landeskunde in Baden-Württemberg, Reihe A Bd. 19) Stuttgart 1969, S. 168 (Notandum est ulterius, quod iste Cuonradus comes non fuit primus fundator civitatis Friburg, sedfrater eius Bertholdus dux Sueuie, qui anno domini M0 C0 X VIII civitatem candidit . . .) zu beurteilen; vgl. dazu W. SCHLESINGER, Freiburger Stadtrecht (wie Anm. 22) S. 110 f. Anm. 118.

44 Insbesondere im Rotulus Sanpetrinus wird Konrad in der Regel so genannt, vgl. z. B. die bezeichnende Schenkung des Adalbero de Adalhusen . . . apud ipsam villam, bei der domnus Cuonradus, frater Berhtoldi ducis, zugegen war. Offenbar gehörte Adelhausen zum Besitzbereich Konrads zur Zeit der Schenkung (Rot. Sanpetr., wie Anm. 81, S. 148 bzw. S. 110).

45 Die ältesten Urkunden von Allerheiligen (wie Anm. 25) Nr. 57, S. 93 f.; vgl. H. BÜTTNER, Allerheiligen in Schaffhausen und die Erschließung des Schwarzwaldes im 12. Jahrhundert, in: Schaffhauser Beiträge z. vaterl. Gesch. 17, 1940, S. 7-31, ND in: DERS., Schwaben und Schweiz im frühen und hohen Mittelalter (= Vortr. u. Forsch. 15) 1972, S. 191-208, hier S. 15 f. bzw. 196 f.

46 J. BADER, Die Burg Wieseneck, in: Schau-in’s-Land 4, 1877, S. 49 - 61, hier S. 50 und S. 52.


47 J. BADER, Die Schicksale der ehemaligen Abtei St. Märgen im breisgauischen Schwarzwalde‚ in: Freiburger Diözesan-Archiv 2, 1866, S. 210-278, hier S. 215 f.

48 (Wie Anm. 46) S. 50.

49 H. BÜTTNER, Zähringer im Breisgau (wie Anm. 1) S. 10 bzw. S. 152.

50 H. JÄNICHEN, Zollern (wie Anm. 29) S. 14 f.

51 (Wie Anm. 49) S. 153. - H.-W. KLEWITZ, Zähringer (wie Anm. 1) S. 43, betont, daß um 1122 „das Verhältnis beider Zähringer zu Heinrich V. besonders gut gewesen sein“ muß, „denn nur mit seiner Zustimmung werden sie zur Sicherung Freiburgs die den Eingang des Wagensteigtales sichernde Burg Wiesneck gebrochen haben können“, die „dem Bruder des kaiserlichen Kanzlers Bruno, der kurz vor Abschluß der Konkordatsverhandlungen entlassen wurde und einer der wenigen Kanzler gewesen ist, die nicht in ein Bischofsamt befördert wurden“, gehörte.

52 W. MÜLLER, St. Märgen (wie Anm. 30) S. 14.


53 Zur Bedeutung der Höllentalstraße zuletzt A. SCHÄFER, Die Höllentalstraße. Ihre Erschließung und ihre Bedeutung für den Handelsverkehr vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert, in: Geschichte--Wirtschaft--Gesellschaft, Festschrift f. C. Bauer z. 75. Geburtstag, Berlin 1974, S. 111-151.

54 Vgl. im Hinblick auf das Kloster St.Georgen auf dem Schwarzwald z. B. die Äußerung der Notitia fundationis: qui locus propter situm terrae dicz’ potest et est ipse vertex Alemanniae (Monumenta Germaniae historica, Scriptores 15) S. 1009.

55 Übersicht auf der Karte ‚Klöster bis zum Ende des Investiturstreites 1122‘, von H. SCHWARZMAIER, in: Historischer Atlas von Baden-Württemberg VIII. 3, Stuttgart 1975.

56 Darüber geben zwei Briefe des Vorstehers D. von St.Märgen an Bischof Ulrich von Konstanz und des Konstanzer Bischofs Ulrich an den Primicerius A. von Metz Aufschluß, ed. T. NEUGART, Codex diplomaticus 2, St.Blasien 1795, Nrn. 839 und 840, S. 49 f.; vgl. P. LADEWIG u. Th. MÜLLER, Regesta episcoporum Constantiensium 1, Innsbruck 1895, Nrn. 739 f., S. 89. - Zur Klosterpolitik Bischof Ulrichs und dessen aktiver Förderung der Regularkanoniker vgl. neuerdings U.-R. WEIss, Die Konstanzer Bischöfe im 12. Jahrhundert (= Konstanzer Geschichts- und Rechtsquellen 20) Sigmaringen 1975, S. 51 ff., bes. S. 54 f.

57 Vgl. H. HEUERMANN, Die Hausmachtpolitik der Staufer von Herzog Friedrich I. bis König Konrad III. (1079-1152) Leipzig 1939, S. 28 f.

58 Bruno, Argentinensis prepositus, in predio suo pro animae suae remedio condiderat (monasterium sanctae Mariae) H. WARTMANN (wie Anm. 31). Vgl. im Anhang Urkunde Nr. 3.

59 (Wie Anm. 56).

60 (Wie Anm. 32) vgl. auch Anm. 87 und 88.

61 (Wie Anm. 31) vgl. O. P. CLAVADETSCHER, St.Galler Besitz im Breisgau, in diesem Band, S.101 ff. - M. WEBER, Die Kirchzartener Geschichte, in: Kirchzarten, Geographie-Geschichte-Gegenwart, hrsg. v. G. HASELIER, Kirchzarten 1966, S. 139 ff.

62 Ed. H. SCHREIBER, Urkundenbuch der Stadt Freiburg, Bd. 1, Freiburg 1828, S. 213 ff; vgl. A. BRACKMANN, Germania Pontificia 2/1, Berlin 1923, ND 1960, S. 189 f. - Abb. bei B. SCHWINEKÖPER, Das Freiburger Stadtarchiv, in: Freiburger Stadthefte 12, 1966, S. 6.

63 Ed. Roth von SCHRECKENSTEIN (wie Anm. 32), vgl. Germ. Pont. 2/1 (wie Anm. 62) S. 190 bzw. S. 193. Vgl. im Anhang Urkunde Nr. 4.

64 Vgl. dazu den Beitrag von H. OTT, Überlegungen zur Besiedlungsgeschichte des Zartener Beckens und des Wagensteigtals, in diesem Band, S. 141 ff.

65 Dafür spricht insbesondere die Bindung von Vogteirechten an die Burg Wiesneck. Allerdings erscheint es problematisch, von einer Grafenfamilie „von Wiesneck“ zu sprechen, da die einmalige Nennung eines Grafen nach einer Burg dazu nicht ausreichen dürfte. Zum Problem der Benennung von Personen und Familien nach Herrschaftssitzen vgl. K. SCHMID, Zur Problematik von Familie, Sippe und Geschlecht, Haus und Dynastie beim mittelalterlichen Adel, in: Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 105 Nr. 66, 1957, S. l-62, bes. S. 30 ff.

66 Vgl. A. SCHÄFER, Höllentalstraße (wie Anm. 53) S. 122 f., dessen Meinung, die „alte Streitfrage, welcher Straße -- der Wagensteigroute oder der Höllentalroute - der zeitliche Vorrang zukomme“, sei „von der urkundlichen Überlieferung her eindeutig beantwortet“ (ebd. S. 118) im Hinblick auf das hohe Mittelalter offengehalten und vielleicht nicht alternativ gestellt werden sollte; vgl. Ch. RODER, Die Verkehrswege zwischen Villingen und dem Breisgau, hauptsächlich Freiburg, seit dem Mittelalter, in: Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 44, NF, 5, 1890, S. 505-533, bes. S. 508 ff.

67 (Wie Anm. 32). -- Zur Vogteiproblematik zuletzt H. OTT, unten S. 147 ff.

68 Sicher erscheint lediglich, daß die Burg im Jahre 1121 zerstört war. Dazu ist zu bemerken, daß die Urkunde des Kardinallegaten Von 1136 den Wortlaut des Textes der Schlichtung von 1121 mitsamt der Äußerung der ‚zerstörten Burg‘ wiederholt, wobei allerdings neue Kompensationsgüter in Gottenheim genannt werden. Die Übernahme des Textes scheint zwar dafür zu sprechen, daß die Burg 1136 noch nicht wieder aufgebaut worden war, doch kann dies nicht als sicher gelten, da u. a. auch die „Gegenwart“ von drei Personen (des Bischofs Ulrich, des Herzogs Bertold III. und des Herrn Bruno, des Klosterstifters) angesprochen wird, die 1136 schon verstorben waren. - Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357 meint, die Burg Wiesneck sei zwischen 1112 (statt 1111) und 1121 so gründlich zerstört worden, „daß sie noch 1136, ja im Beginn des 13. Jahrhunderts nicht aufgebaut war“. Seine Begründung erscheint indessen keineswegs zwingend, wie noch zu zeigen sein wird; s. unten S. 132 mit Anm. 81-85.

69 (Wie Anm. 25).

70 Das wird schon aus der in der Forschung üblich gewordenen Bezeichnung „von Wiesneck- Haigerloch“ deutlich, die nicht quellengemäß ist.

71 Daran dürften die zähringischen Aktivitäten nicht schuldlos gewesen sein. Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357 spricht davon, daß „die Zähringer einen vollen Sieg über die Hohenberger davongetragen“ haben; vgl. schon DENS., Die Besiedlung und politische Erfassung des Schwarzwaldes im Hochmittelalter, in: Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 91, NF 52, 1939, S. 500-522, ND in: DERs., Mittelalterliche Studien, 1959, S. 404-424, bes. S. 414 bzw. S. 415 („die besiegten Hohenberger“).

72 Während die beiden Benefizien von 1121 nicht lokalisiert werden, sind die Kompensationsgüter der Vergleiche von 1125 und 1136 als in Kirchenzarten bzw. in Gottenheim gelegen bezeichnet; vgl. Anm. 31 und 32.

73 (Wie Anm. 62).

74 In der Verkaufsurkunde des Grafen Albrecht von Hohenberg an Burkhard den Turner, einen Bürger von Freiburg, heißt es, das wir die Bvrg vnd die herschaft ze Wisenegge, dv’ da lit in zartuntal in brisgdwe, vnd die vogeteie über das Closter ze sante Mariencelle, in dem swarzwalde,  haben verköfet (Mon. Hohenb., wie Anm. 30) Bd. 2/1, Nr. 135, S. 106 f; vgl. auch Anm. 78.

75 Diesen Vorschlag machte W. MÜLLER, St.Märgen (wie Anm. 30) S. 15, der Konrad für einen sonst nicht bekannten Sohn Adalberts, des Bruders des Stifters Bruno, hält. Daß beide Kirchen den gleichen Vogt hatten, paßt zu der Situation von 1079 im Dreisamtal, die durch die Eroberung St.Galler Besitzungen und der Burg Wiesneck durch Bertold II. bestimmt ist.Erwähnenswert ist, daß ein Graf Wezel von Haigerloch im Zusammenhang mit St.Märgen und Wiesneck nicht begegnet, während ein solcher für den Stifter Bruno tätig war (H. J änichen, Zollern, wie Anm. 29, S. 16) und nach Gallus Öhem (wie Anm. 13, S. 99) ein Graf Wezil von Bürglen im Jahre 1079 durch Bertold II. getötet worden sein soll.

76 H. JÄNICHEN, Zollern (wie Anm. 29) S. 20 formuliert den Forschungsstand wie folgt: „Erst nach dem Tode des letzten Grafen Wezel von Haigerloch, also nach 1162, sind die Zollern auf bisher noch nicht erforschtem Wege in den Besitz des Haigerlocher Hausgutes gekomrnen. Vom zollerischen Hauptstamm zweigte sich sofort eine Linie ab, die sich von spätestens 1170 an nach der Burg Hohenberg nannte. Die Grafen von Hohenberg haben . . . die Traditionen der älteren Grafen von Haigerloch übernommen.“

77 (Wie Anm. 74).

78 Zu den Schnewelin von Wiesneck vgl. H. NEHLSEN, Die Freiburger Patrizier-Familie Snewlin (= Veröff. aus dem Archiv der Stadt Freiburg i. Br. 9) Freiburg 1967, S. 84 ff. - W. MÜLLER, St.Märgen (wie Anm. 30) S. 21 ff.

79 Mon. Hohenb. (wie Anm. 30) Bd. 2/2 Nr. 615, S. 580 ff. Wir Rudolf Grafe zu Hohemberg, Bekennen ojfenlich mit vrkhunnt dis briefs, wenn vnnser ältern vnnd vorfarn, Grauen zu
Hohemberg, zu alten zeiten‚ die vesten vnnd Burgkh weiseneck gehabt vnnd besessen habent zu rechtem Lehen, von den durchleuchtigen Fursten vnnd herrn Kunigen zu Behem, dem Kunigreich vnnd der Crone desselben Kunigreichs zu Behem, vnnd dieselben vnnser eldern vnnd voruarenden, die vorgenanten Burgkh vnnd vesten, empfrembdet vnnd verkauflet habent, von der Grafsehaflt von Hohembergkh vnnd wir nicht wollen, das die vorgenanten vnnser herrn Kunige zu Behem, an der wille vnnd gunnst vnnd verhemnknus der kaufle vnnd die empfizemnus, geschehen sein, Jre Lehenschafft verliesen oder Jn auch abgen sollen, sunnder das sie in von vnns widerlegt werden, als billich vnnd moglich ist, vnnd wir auch schuldig vnnd pflichtig sein zu thun, Dauon mit wolbedachtem mute, Rate vnnser freunnde vnnd mit rechter wissen, zu widerlegunnge der vorgenannten Lehenschaflt, so haben wir vnnser Stat Fridz'ngen‚ vnnd dise Dorjfer Kolbingen‚ Egensheim vnnd Rengwishusen, die vnnser eigen sint mit allen rechten vnnd zugehorunngen, wie mann die benennen mag, dem allerdurchleuchtigisten Fursten vnnd herrn, Herrn Karl Romischen Keiser, zu allen zeiten Merer des Reichs vnnd Kunig zu Behem, vnnserm lieben genedigen herrn, als eim Kunige zu Behem von wegen des durchluchtigen Fursten vnnd herrn, Herrn wemzlau ein Kunige zu Behem seines Sunes, vnnsers lieben genedigen lieben herrn, vfgelassenn vfgereichet vnnd auch lediglich vffgeben, vfilassen vfreichen, vnnd auch lediglich vffgeben haben in diesem gegenwertigen briefi . . . (Text nach der Abschrift im Haus-, Hof- und Staatsarchiv Wien vviedergegeben). Vgl. Mon. Hohenb. Bd. l/2, S. 250 f. mit Anm. 1. - K.-J. HAGEN, Hohenberg (wie Anm. 30) S. 90. Zum Zusammenhang vgl. F. SEIBT, Karl IV., München 1978, 41979, S. 263 ff., bes. S. 273.

79a Als merkwürdige Parallele dazu erscheint die in St.Gallen überlieferte Aufzeichnung, die Burg Wiesneck sei ein St.Galler Lehen gewesen, vgl. den Beitrag von W. VOGLER, in diesem Band, S. 111 ff.

80 Die Äbte versuchten allerdings „Güter‚ die nach ihrer Ansicht Salgüter waren, der Gewalt des Vogtes völlig zu entziehen“. Diese lagen zu einem guten Teil im Wagensteigtal; vgl. H. NEHLSEN (wie Anm. 78) S. 86 mit Anm. 309; vgl. OTT, S. 149.

81 F. V. WEECH, Der Rotulus Sanpetrinus, in: Freiburger Diözesan-Archiv 15, 1882, S. 133 - 184, hier S. 142 und S. 155; desgl. E. FLEIG, Handschriftliche, wirtschafts- und verfassungsgeschichtliche Studien zur Geschichte des Klosters St.Peter auf dem Schwarzwald, Diss. phil. Freiburg i. Br. 1908, S. 96- 128, hier S. 101 und S. 102, Nrn. 8a und 8b, dazu die Erläuterungen S. 19 f. bzw. S. 21 f., die jedoch der kritischen Überprüfung bedürfen. - Zur Lesung dirutum statt ‘dictum’ s. Anm. 82 und 83. Vgl. im Anhang Urkunden Nrn. 1 A/B.

82 (Wie Anm. 81) - danach L. SCHMID, Zollern (wie Anm. 27) S. 58. - A. KRIEGER (wie Anm. 19) Sp. 771 und Sp. 1448. - H. JÄNICHEN, Zollern (wie Anm. 29) S. 13. - Obschon Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357, den richtigen Sachverhalt offenbar bemerkt hatte (s. Anm. 68), blieb dieser unbeachtet, da Th. Mayer in seinem Vortrag keine Verifizierung in Form einer Anmerkung vorgenommen hat; vgl. auch Anm. 83.

83 E. FLEIG (wie Anm. 81) bietet gelegentlich Textnoten; trotz des Textbefundes an dieser Stelle jedoch fehlt hier eine solche.

84 Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357; vgl. Anm. 68.

85 Text im Anhang: Urkunden Nrn. 2 und 4.

86 Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 17 bzw. S. 357 kommt zum Ergebnis, „daß in das sonst ziemlich abgerundete sanpetrinische Gebiet das sanktmärgensche vom Wagensteigtal aus wie
ein Keil vordrang und von der Straße von St.Peter nach den Hohlen Graben ein Stück von etwa 2 Kilometern an St.Märgen kam“; vgl. H. OTT, unten S. 142.

87 H. SCHWARZMAIER, Hochadelsbesitz im 12. Jahrhundert (Zähringer/Welten) in: Historischer Atlas von Baden-Württemberg V, 3, Stuttgart 1974, Erläuterungen S. 4. Da es sich um zwei Fassungen der Grenzbeschreibung von 1112 handelt, ist die Bemerkung: „x z 1112 (statt 1111) angegebene Grenzpunkte“ nicht eindeutig; vgl. die Karte bei E. FLEIG (wie Anm. 83) nach S. 128. - Zur Ortsangabe Werispach vgl. OTT, S. 143.

88 Immerhin sind St.Peter beim Vergleich jeweils Besitztitel zugesprochen worden; Vgl. H. OTT, in diesem Band, S. 144 f.

89 Dafür spricht auch, daß die zweite Fassung der Grenzbeschreibung erheblich später in den Rotulus Sanpetrinus aufgenommen worden ist (Anf. 13. J h.); vgl. E. FLEIG (wie Anm 83) S. 21 f., der allerdings meint, wir hätten es „nur“ mit einer viel jüngeren, vollkommeneren Fassung von 8a (wohl statt 8b) zu tun, die sich ganz am Schluß der Rolle findet.

90 H. BÜTTNER, St.Georgen und die Zähringer, in: Zeitschr. f. d. Gesch. d. Oberrheins 92, NF 53, 1939,‘ S. 1- 23, ND in: DERS., Schwaben und Schweiz (wie Anm. 1) S. 163- 180, hier S. 15 bzw. S. 174 und DERS., Zähringer im Breisgau (wie Anm. 1) S. l1 ff. bzw. S. 153 ff.

91 Darüber zuletzt Germania Benedictina 5 (wie Anm. 11) S. 620 ff.

92 Ebd. S. 475 ff.

93 Dazu neuerdings H.-O. MÜHLEISEN, Die Stifterikonographie des Klosters St.Peter, in: St.Peter im Schwarzwald. Festschrift zum 250jährigen Kirchweihjubiläum, München/Zürich 1977, S. 94- 112, bes. S. 101.

93a Nach Abschluß des Beitrags ist mir die anregende Studie von W. BERSCHIN, Über einen mittelalterlichen Gründungssinn am Beispiel von St.Peter und St.Märgen, in: Kirche am Oberrhein, Festschrift f. Wolfgang Müller, desgl. Freiburger Diözesan-ArchiV 100, 1980, S. 323-333, bekannt geworden. Ich sah keine Veranlassung, meinen Text zu ändern.

94 Daher erscheint es problematisch vom „Grafenhaus Haigerloch-Wiesneck“ (H. Jänichen, Zollern, wie Anm. 29, S. 20) zu sprechen; vgl. auch Anm. 65.

95 Darüber zusammenfassend H. BÜTTNER, Staufer und Zähringer (wie Anm. 40) passim.

96 (Wie Anm. 1).

97 Dazu zuletzt F. X. VOLLMER, Besitz der Staufer (bis 1250) in: Historischer Atlas von Baden- Württemberg V, 4, Stuttgart 1976, Erläuterungen S. 4; vgl. H. BÜTTNER, Egino von Urach- Fürstenberg, der Erbe der Zähringer, Ahnherr des Hauses Fürstenberg (= Veröff. aus dem Fürstlich-Fürstenbergischen Archiv 6) 1939, bes. S. 11 ff. und W. STÜLPNAGEL, Zur Geschichte der Veste Zähringen und ihrer Umgebung, in: Schau-ins-Land 76, 1958, S. 19-32, bes. S. 22 ff. über die wegen der Burg geführten Auseinandersetzungen Eginos und der Grafen von Freiburg.

98 Gesta Frederici c. 7 (wie Anm. 5) S. 142 ff.: Occiso Rovdulfo gener eius Bertolfus ducatum Suevie tamquam a socero sibi concessum usurpat.

99 Dieser könnte die Gleichnamigkeit von Sohn und Schwiegersohn Vorschub geleistet haben; zu den Vorgängen MEYER VON KNONAU (wie Anm. 3) S.199 ff.

100 Die Unrichtigkeit bezieht sich diesmal auf die Staufer selbst, nicht auf die Rheinfeldener oder den Zähringer.

101 So F.-J. SCHMALE (wie Anm. 5) S. 147, Anm. 76, der ein Wortspiel nicht für ausgeschlossen hält, weil in allen Hss. multorum steht, das allein in C zu multarum emendiert ist; danach gibt die Edition von Waitz und Simson in MGH-Schulausgabe den Wortlaut: Nobile Turegum multarum copia rerum. Zum Folgenden A. BORST, Bodensee, Geschichte eines Wortes, in: Der Bodensee, hg. v. H. MAURER, Sigmaringen 1982, S. 508.

102 Daß die Parallelen zu Ottos philosophischem Exkurs I, 5 bei der Beurteilung Bertolds von Zähringen in unverkennbarer Weise hervortreten, ist zwar bemerkt (vgl. Anm. 79 und 81 in F.-J. ScHMALEs Ausgabe der Gesta Frederici, wie Anm. 5, S. 147), jedoch noch nicht genügend gewürdigt worden; s. oben Anm. 7.

103 So neuerdings am deutlichsten H. MAURER, Herzog von Schwaben (wie Anm. 4) S. 222, der von einem „zweiten Fahnlehen“ „innerhalb der alten Provinz Schwaben“ spricht; vgl. schon Th. MAYER, Freiburg (wie Anm. 20) S. 143 bzw. S. 375.

104 So schon Th. MAYER, Staat (wie Anm. 1) S. 9 bzw. S. 353. - H. MAURER, Herzog von Schwaben (wie Anm. 4) S. 221 und Anm. 22 mit weiteren Hinweisen. MAURER vermutet ebd. S. 221 f., Zähringen sei 1098 von Bertold dem König aufgetragenes und dann wieder als Reichslehen zurückempfangenes Allod gewesen.

105 Gesta Frederici c. 9 (wie Anm. 5) S. 148. Dazu H. BÜTTNER, Staufer und Zähringer (wie Anm. 40) S. 28 Anm. 1: „Otto von Freising als Zeitgenosse der zähringischen Entwicklung
konnte die verfassungsrechtliche Stellung in Burgund und für das Zähringerhaus nicht recht in sein Denken einordnen; daher erklären sich die widersprüchlichen Äußerungen, die sich darüber in seinem Werk der Gesta Friderici finden“. Vgl. DENs., Die Zähringer und Burgund im Lichte der Gesta Friderici Ottos von Freising, in: Speculum Historiale. F. Johannes Spörl, Freiburg- München 1965, S. 237 - 241.

106 Zum zähringischen ‚Titelherzogtum‘ vgl. H. WERLE, Titelherzogtum und Herzogsherrschaft, in: Zeitschrift d. Savigny-Stiftung f. Rechtsgesch, Germ. Abt., 73, 1956, S. 225-299, bes. S. 234 f.: „. . . das zähringische Titularherzogtum, das trotz seiner innerstaatlichen Organisation nicht als ein Reichsglied Bestand haben konnte, da ihm die Grundlage und Anerkennung als Reichsfürstentum fehlten“.

107 Darüber neuerdings mit weiteren Hinweisen H. APPELT, Privilegium minus. Das staufische Kaisertum und die Babenberger in Österreich, Wien-Köln- Graz 1973, bes. S. 40 ff.

108 Dazu F.-J. ScHMALES Einleitung zu den Gesta Frederici (wie Anm. 5) S. 3 mit Anm. 14 und S. 12.

109 Vgl. H. BÜTTNER, Zähringer im Breisgau (wie Anm. I) S. 6 bzw. S. 147.