Arbeitsunfähigkeit
durch Unfall
transkripiert und kommentiert von Fridolin Hensler |
Geschehen Stegen
den 26 te November 1843
vor versammelter Gemeinde. Verpflegung des presthaft kranken Martin Föhr ledig von hier betr. Martin Föhr Zimmermann verunglükte im Jahr 1842 bei Holzabladung so, daß ihm ein Stük Bauholz auf den Ruken fiel und ihn so beschädigte, daß ihm die Füße gelehmt wurden, auch bisher nicht wieder geheilt werden konnte, und nicht mehr vom Bettler kommen kann. In dieser langen Zeit über ein Jahr hat er sein wenig gehabtes Vermögen aufgezehrt; weswegen er bei der Gemeinde um Verpflegung nachsuchte. Bei der heutigen Gemeindeversammlung wurde dieser Gegenstand vorgebracht und der Antrag gemacht, welcher Bürger allenfalls denselben und um welchen Betrag ihn in die Verpflegung nehmen wolle, es fand sich aber keiner vor: Am Ende tragt sich Mathias Föhr Schneider und Bruder desselben an, sein Bruder, da er ihn schon in seiner Wohnung hab, für täglich 30 x, dreißig Kreuzer, in allem nöthigen ohne Medikamenden, deren er bedürfe, auf längere Zeit oder auf ein Jahr, wenn keine Änderung vorfalle, verpflegen wolle. Da man den Antrag für billig fand, so wurde dieses als Festsezung obigen dreyßig Kreuzer dem Mathias Föhr aus der Gemeindekasse zu zahlen, unterzeichnet“. |
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