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Verpflegungs – Accort 1834
(Gemeinderechg. Stegen 1834/35 Beil. Nr. 2 F 048)

Die Verpflegung der armen unehelichen Kinder der schon im 7 bris (September) 1832 verstorbenen Gertrud Andre zu Stegen betreffend.

Schon seit dem Sterbtage der Mutter sind ihre 3 zurückgelassenen Kinder schon über 5/4 Jahre in gemeinschaftlicher Verpflegung gewesen, wofür jedes Kind jährlich 28 fl zusammen 84 fl aus unser Gemeindskasse bestritten wurde.

Nun jetzt haben der Gemeinde-Rath und das Waisengericht ( auf Vorbehalt Höherer Genehmigung ) mit dem Bauern Martin Föhr, dann dem Taglöhner Ignaz Müller u. dem Tagl. Johann Eckmann, wegen Übernahme in Kost, Kleidung u. Besorgung dieser armen Waisen folgenden Verpflegs Accort abgeschlossen.

1. Martin Föhr nimmt die 9 Jahre alte Bibianna Andre zu sich ins Haus u. verspricht dieselbe auf 1 Jahr für 28 fl Kostgeld mit Kost u. nöthiger Kleidung zu verpflegen u. väterlich wie für die seinigen zu sorgen.

2. Ebenso nimmt Ignaz Müller den 6 jährigen Knaben Konrad Andre zu sich auf 1 Jahr für 28 fl Kostggeld und verspricht demselben auch väterliche Verpflegung zu reichen.

3. Johann Eckmann hat die 3 Jahre alte Brigitta Andre schon Anfangs November v. J. für jährlich 28 fl Kostgeld in väterliche Verpflegung genommen.

Urkundlich der pflegvälterlichen Namens-Unterschriften

Stegen den 28ten Jänner 1834

Waisenrüchter Blattmann
Johann Eckmann
Martin Fehr
Ignatz Miller
B.M. Andris