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Amtliche Überprüfung der Gemeinderechnung 1842/43

Das Rechnungsjahr der Gemeinde wurde früher nicht wie heute üblich nach dem Kalenderjahr geführt. Aus alter Tradition zur Zeit der vorwiegenden Naturalwirtschaft folgte die Abrechnung in der jahreszeitlichen Folge, anfangend im Frühjahr mit namentlich benannten Tagen wie z. B. an Georgi (23. April) im Jahr 1820/21. Auch Martini (11. November) war im Rechnungswesen früherer Zeit ein wichtiges Datum für Lieferung von Abgaben und Änderungen im Arbeitsverhältnis von Dienstleuten, Knechten und Mägden.

Das Rechnungsjahr 1824/25 lief vom 1. Juni des Jahres. Auch das Rechnungsjahr 1841/42 wurde am 1. Juni 1842 begonnen. Dem nachträglich erstellten amtlichen Prüfbericht wurde eine Übersicht über die Verhältnisse der Gemeinde Stegen als „Einleitung“ vorangestellt und nachfolgend (in der damaligen Rechtschreibung) auszugsweise wiedergegeben:

I. „Die Gemeind Steegen hat eine Einwohnerzahl von 352 Seelen

II. Der Ort liegt 2 Stunden vom Amtssitze entfernt

III. Die Zahl der Bürgerschaft beläuft sich,
und zwar der im Ort wohnenden ..............30
a) der Mundtoten oder Entmündigten auf ..1
b) der übrigen Bürger ...............................49
c) der Ortsabwesenden ..............................6
mithin im Ganzen auf ...............................86

IV. Der Bürgermeister Martin Walter, Kochmichelsbauer wurde von Staatswegen bestätigt und am 16 ten Merz 1839 amtlich verpflichtet.

V. Der Gemeinderath besteht außer dem Bürgermeister in 3 Mitgliedern, diese sind:
Josef Laule Bauer
Georg Rombach Bauer
Josef Begelspacher Bauer
VI. Die Gemeinde Steegen hat, weil die Bürgerzal unter 60 ist, auf das Institut des Bürgerauschußes verzichtet.

VII. Der Rathschreiber Lehrer Jakob Maier wurde auf unbestimmte Zeit erwählt

VIII. Der Gemeinderechner Andreas Vogt ist am 18 ten erwählt und unterm 25 ten Juni 1842 von Großherzogl. Land Amt Freiburg in Pflichten genommen worden. Zur Sicherheit der Gemeinde geschah am 18 Aug. 1843 eine Vormerkung des ihr gesetzlich zustehenden Pfandrechts auf das sämtliche Liegenschafts Vermögen des Rechners im Pfandbuch.

IX. Der Gemeinde-Bedürfnis Etat pro 1842/43 erhielt unterm 8 ten Dezember die Staats Genehmigung und es wurde hiernach eine Umlage von 14 x bewilligt.

X. Das Notaten Protokoll vom 22 ten Dezember 1842 und der Rechnungsbescheid vom 18. Merz 1843 liegt mit der Nachweisung über dessen Vollzug bei.

XI. Außer den sich auf 112 belaufenden Beilagen gehören zu dieser Rechnung:
a) ds Journal des Rechners, welches Beil. 113 anliegt
b) das Inventarium über die Fahrnissen der Gemeinde
c) das Tagebuch des Rathschreibers, welches ab Nr. 114 beygeschlossen ist.

XII. Die politische Gemeinde Steegen hat in ihrem Gemeindeverband die Zinken: Rekenberg, Weiler, Nadeln, Rechtenbach, Ober- und Unterbirken, welche aber mit Steegen eine gemeinschaftliche Gemarkung bilden und deshalb eine besondere Gemeindeverwaltung nicht haben. Stabhalter befinden sich in besagten Zinken ebenfalls nicht.

XIII. Bürgernutzen besteht keiner

XIV. Die Gemeinde besizt kein liegendes Vermögen, welches einen direkten Ertrag in die Gemeindekasse abwirft“. In der Jahresrechnung 1843/44 finden sich in der entsprechenden „Einleitung“ als Vorbemerkung beachtliche Hinweise zu kommunalen Besonderheiten in der Gemeinde Stegen: „Die Einwohner von Rechtenbach Zinken der Gemeinde Eschbach sind zur Schule an Steegen eingetheilt und haben deshalb nach Verhältnis der Seelenzal an den Kosten wegen Schulanstalten beizutragen. Das diesjährige Betreffnis ist Rechg. O.J. in Einnahmen nachgewiesen.
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Die Einwohner des zu Steegen gehörigen Zinkens Rekenberg sind nach Eschbach kirch- und schulpflichtig; und deshalb hat die Gemeindekasse Steegen an den desfallsigen Kosten nach Verhälnis der Seelenzal der Pflichtigen ihren Beitrag zu leisten“.