zum Inhaltsverzeichnis

Die Gemeinde Stegen besaß anno 1825 keinerlei Vermögen


Das Gemeindebudget in Stegen bewegte sich um 1830 in der Regel in einem sehr engen finanziellen Rahmen und konnte nicht auf einen Fond oder auf Überschüsse zurückgreifen. Die unbedingt notwendigen Gelder mußten als Vorschuß jährlich durch zuvor amtlich festgesetzte Umlagen von den Bürgern bezahlt werden. Die Höhe der Umlage wurde durch das Landamt prozentual nach dem Steuerkapital der Dorfbewohner amtlich jedes Jahr entsprechend nach den zu erwartenden Ausgaben neu festgesetzt in einem Voranschlag. Das Steuerkapital ist ein geschätzter Wert des ganzen Vermögens des einzelnen Bürgers und dessen Familie.

Aus dem Rechnungsjahr 1824/25 sind die namentlichen Listen der Steuerpflichtigen als Beilage für die Umlage erhalten. Diese Aufstellung gibt Aufschluß über das jeweilige vorhandene Vermögen des Steuerpflichtigen und die darauf beruhende Steuerlast. Selbstverständlich war die Gemeinde bestrebt, die Steuerlast durch Einschränkungen der Ausgaben möglichst gering zu halten. Viele sinnvolle und nützliche Investitionen für das Gemeinwohl wie z.B. Wegebau, Brückenbau oder Lehrmittel für die Schule wurden deshalb nicht entsprechend besorgt oder nicht angeschafft.

Während die politische Gemeinde ohne Vermögen war, gab es nach der Liste vom 12. Juni 1825 in Stegen 54 Personen, die auf Grund ihres Vermögens steuerpflichtig waren. Die Vermögensverhältnisse, die sich vorwiegend auf Grundbesitz bezogen, waren sehr unterschiedlich.

In der Jahresrechnung 1826/27 werden 57 steuerpflichtige Personen genannt, deren Summe des Steuerkapitals mit 106 590 fl beziffert war. Das wäre durchschnittlich ein Steuerkapital von 1870 fl pro Kopf. Die Vermögensverhältnisse waren aber sehr unterschiedlich.

Joseph Laule hatte mit 9350 fl das höchste Steuerkapital. Drei weitere Bewohner hatten mit mehr als 7000 fl einen hohen Steuerkapitalbetrag. 32 Bewohner hatten weniger als 1000 fl Steuerkapital. Mathias Steyerts Vermögen wurde mit nur 100 fl bewertet.

Die gesamten Ausgaben der Gemeinde mußten durch Umlagen bezahlt werden. Im Voranschlag jeden Jahres wurde dieser Betrag festgesetzt, jeweils auf 100 fl Steuerkapital berechnet z. B. 1824/25 mit 8 x. Im Rechnungsjahr 1826/27 war der Steuerbetrag auf 9 x pro 100 fl Steuerkapital gefordert.

Bei einem Gesamtsteuerkapital der Gemeinde von 106 590 fl wurden dadurch in diesem Rechnungsjahr 159 fl 37 x als Umlage für die Gemeinde eingebracht. Mit diesem Betrag konnte der Gemeindehaushalt bestritten werden.

Mit vorhandenem Kassenvorrat und ausstehenden Beträgen waren
die Gesamteinnahmen ..................................177 fl 19 x
die Gesamtausgaben ....................................145 fl
Überschuß als Kassenvorrat blieb ..................32 fl 19 x

Soziallasten waren damals noch nicht Aufgabe der politischen Gemeinde. Diese wurden früher innerhalb der Familien getragen.