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Inhaltsverzeichnis
Ein Kind von unbekannter Herkunft
zusammengestellt und aus alten Dokumenten transkribiert von
Fridolin Hensler
Hunger und Armut trieben zahlreiche besitzlose Bewohner im 19.
Jahrhundert in die Fremde oder auf Wanderschaft, als Wohnsitzlose,
die ihren Lebensunterhalt auf unbekannten und abenteuerlichen
Wegen suchten und dabei oft mit der herrschaftlichen Obrigkeit in
Konflikt gerieten. Die freie Wahl für einen Aufenthaltsort war
nicht möglich. Die staatliche Überwachung drängte auf
Personenkontrollen und Beherbergungen ortsfremder Personen und
erforderten eine schriftliche Anmeldung unter Vorlage des
Heimatscheins als Legitimation, die im „Nachtzettelbuch“ des
Bürgermeisters nachzuweisen war.
Unangemeldete Beherbergung wurde strafrechtlich verfolgt. Eine
strenge polizeiliche Kontrolle war aber in ländlichen Gebieten mit
den zerstreut liegenden Gehöften und Zinken nicht möglich.
Heimatlose auf Wanderschaft bekamen zumal in der wärmeren
Jahreszeit leicht eine landwirtschaftliche Arbeit, mit der früher
jedermann vertraut war, mit einem bescheidenen „Unterschlupf“ und
gebotener Kost. Die näheren Umstände, werden in der nachfolgenden
Anzeige des „Gendarmen Link“ allerdings nicht bekannt.
Die Anzeige ist aber ein wertvoller Mosaikstein zum alltäglichen
Leben damaliger Zeit.
Kirchzarten dt 14 ten Juli 1844
Dem Löblichen Bürgermeisteramt Stegen
Anzeige des Gendarmen Link
Der Maurer Mathias Steiert von Stegen hat ein Kind vom
Schwarzwald in der Gegend von St. Blasien dessen Ort ich nicht
anzugeben vermag schon bereits vier Wochen zur Pflege
aufgenommen ohne dass das Kind einen Heimathschein im Besitz hat
und das Kind von einem s.g. herumziehenden Vagabundenzeuge
herstammet.
Das Bürgermeisteramt wolle daher diesen Maurer in eine
angemesene Polizeistrafe ad 2 fl verfällen, auch zugleich
schleunigst dafür Sorge tragen, dass das Kind einen
Heimathschein bekommt oder fortgeschafft wird, da diese
Nachlässigkeit des Maurers später der Gemeinde Stegen zur Last
fallen könnte.
Ja sogar wissen sie selbsten nicht bei meiner Vernehmung den
Geburtsort des Kindes anzugeben.
Link Gendarm
(Randnotiz der Anzeige)
„Wird in eine Strafe von nur 1 fl, da er arm ist verfällt, und
aufgegeben in Zeit von 8 Tagen den Heimathschein hier einzulegen
Stegen dt 14. Juli 1844
Bürgermstr. Walter dem Mathias Steiert eröffnet
Stegen 14 te July 1844
Orthsboth Ekmann
Werden ein Gulden in Einnahme in die Gemeindekasse dekretiert
Stegen den 20. Juli 1844
Gemeinderath
Burgermstr Walter
G.R. Laule
G.R. Begelspacher
vid. Rathschr. Mayer