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Die Gänsebrücke in Stegen
Die Großherzoglich badische Regierung des Oberrheinkreises vom
08.01. 1836 schreibt wegen der Unterhaltungspflicht der Gänsbrücke
in Stegen: dass die "noch stehende Gänsbrücke im Jahr 1779
blos allein auf Kosten des Klosters St. Peter
erbaut worden seijn soll" (GAST 1/243 ). Weitere
Ausführungen in diesem Aktenfaszikel.

Baupflicht zur Gänsebruck
(Gemeinderechg. Stegen 1833 ff. F 091)
„Löbliches Bürgermeisteramt“
Als Auftrag des Bügermeister und einige Gemeinderäth habe ich
die Akten über die von der Herrschaft in Anspruch genommene
Baupflicht zur Herstellung der sogenannten Gänsebrucke
eingesehen, und denselben das Gutachten darüber ertheilt, daß
nach den vorliegenden Urkunden die Gemeinde allerdings zur
Herstelllung dieser Brucke verbunden ist; allein von demjenigen
welcher sie mitbenutzen wie die Herrschaft mit der Ausfuhr ihres
Holzes aus den Waldungen einen verhältnismäßigen Antheil fordern
kann;
Hiefür habe ich in Rechnung 1 fl 45 x
Sage Ein Gulden 45 x.
Ich bitte das Löbl. Bürgermeisteramt mit dem Gemeinderath diesen
Betrag auf die Gemeindskasse zu dekretieren
Freiburg den 27 ten May 1836“ Unterschrift unleserlich
Die Auszahlung ist mit Unterschrift durch Bürgermeister
Blattmann genehmigt
Weil die alte Brücke baufällig ist, wird die Gemeinde Stegen mit
dem o.g. Schreiben von der Gr. Bauinspektion aufgefordert eine
neue zu bauen. Maurermeister Steinhart von Kirchzarten legt am
30.März 1859 ein Kostenvoranschlag, bei Karl Mäder (Reichlehof),
in Höhe von 121 fl. vor.
„Bau Ackort“ 1836“
(Gemeinderechnung Stegen 1838 Beil. 4 F: 013)
„Am 14 t September 1836
In gegenwart des Gemeinderath und Ausschuß übernimmt der hiesige Maurermeister Peter Laule dahier die s.g. Gänsebruck nach dem genehmigten Bauriß u. Kostenüberschlag unter folgenden festgesetzten Bedingungen nach Vorschrift herzustellen; nemlich
1. Sämmtliche Maurerarbeit, sammt der nöthigen Schahlung u. Biegen zum gewölben
für ---- 60 fl
wozu ihm die Gemeinde 8 arbeitsame Taglöhner nach seinem Verlangen zu geben muß.
Alles weitere zu der Bruck erforderliche Materialien Fuhrwesen u. Handarbeiten wird auf Erfordern des Maurermeisters von der Gemeinde besorgt.
Urkundlich dessen hat sich der Gemeinderath und Maurermeister eigenhändig unterschrieben
Bescheint
Maurermeister Laule
Bürger M. Blattmann
Gemeinds Rat Miller
Gemeinderath Mäder“
In einem „Bau Ackort“ hatte Maurermeister Peter Laule diese Arbeit
übernommen in Zusammenarbeit mit 8 Arbeitskräften, die von der
Gemeinde gestellt werden mußten.
Für diese gemauerte gewölbte Brücke war für die Maurerarbeit ein
Preis von 60 Gulden vereinbart worden. In der Gemeinderechnung
findet sich keine Quittung des Maurermeisters Laule über diese
Brücke. Als Beilage Nr. 64 (Foto 065) ist ein Beleg in der
Jahresrechnung über den Erhalt von 38 Gulden. Das Geld ging an
Theresia Feser, die den Empfang des Geldes nur mit Handzeichen
kassierte in folgendem Wortlaut:

„Quittung
Uiber 38 fl sage dreißig acht Gulden, welche ich annoch an
meiner Restforderung für Maurerarbeit an der sogenannten
Gänsebruck zu Stegen Heute baar aus der Gemeindekassen empfangen
habe.
Bescheint Steegen dt 9 ten Juni 1839
Theresia Feser mit Handzeichen
Joseph Gehr Zeug des Hand X zeichens“
Die Quittung ist vom Bürgermeister und Gemeinderat
ebenfalls unterzeichnet.
Anmerkung:
Theresia Feser war die Ehefrau des Maures Peter Laule
und hatte ehemals ein kleinen Hof, der später abbrannte, auf
dem Boden des Nadelhofes (Internet: BM Walter Chronik).
Mit Beleg Nr. 66 (Foto 67) ergibt sich ein Nachweis über
Lieferung von Steinen aus St. Peter.

„Guütung
Ueber 49 x welches ich Endes unterschriebener And. Rohrer
Staigbauer für 2 wegen fol Stein von dem Stägener Gemeinsrechner
Christa Mäder richtig und baar erhalten habe
St. Peter dt 25 ten May 1839
Andreas Rohrer Staigbauer”
am 16 ten Abril 1839 habe ich das gelt richtig und baar erhalten
Andreas Rohrer Staigbauer
Der Beleg trägt ebenfalls die Unterschriften vom Bürgermeister und
Gemeinderat
Bemerkenswert sind verschiedene Rechnungen über Lieferung von
Material, die von der Gemeinde bezahlt wurden.
Der Maurer Joh. Geiser aus Freiburg quittiert am 23. März 1839 in
Beilage 67:
„Für 16 fl 45 x sechzehn Gulden 45 x welche ich von der Gemeinde
Stegen durch den neuen Bürgermeister M .Walter für abgegebene
Hauensteine vom 5 t Okt. 1838 laut abgegebener Rechnung baar
empfangen habe bescheint Joh. Geiser, Maurer“
Diese Quittung ist auch vom Bürgermeister und Gemeinderat
unterschrieben.
Vom Schmiedemeister Mathias Volk aus Eschbach ist eine Quittung
als Beilage Nr. 68 in der Gemeinderechnung:
„Eschbach dt 10 ten May 1839
for die gemeinte Stegen Erstlich 11 Stk Zangen zu der Gansbrük
wegen 9 ½ Pfund pr Pfund 15 x macht 2 fl 22 x
vor 3 ½ Pfund Bley gebraucht zum Eingüssen pr. Pfund 14 x macht
49 x ---------- Summe 3 fl 11 x“
Der Beleg ist ebenfalls von M. Volk und dem Bürgermeister Walter
sowie vom Geinderat unterzeichnet.
Der Brückenbau wurde unter behördlicher Aufsicht hergestellt. Als
Beilage Nr. 69 ist eine entsprechende Zahlung nachgewiesen.
„Kostenverzeichnis des Straßenaufsehers Geometer Frey vom
Landamtbezirk Freiburg über die Visitation der Straßen, Brücken
und Dohlen i
n der Gemeind von Stegen für 1 Tag 1 fl 30 x Bericht 12 x
---------- Summe 1 fl 42 x“
Bescheinige obige Summe von dem Herrn Gemeinderechner baar
erhalten zu haben Stegen d 16 ten 8 bris 1838 (Unterschrift
unleserlich) Straßenaufseher
Aufwendungen für die Brücke über den Eschbach hatten aber auch
schon in den Jahren zuvor
Spuren in den Rechnungen der Gemeinde hinterlassen.
Im Tagebuch 1836 des Rechners ist unter Nr. 15 ohne genaue Angabe
der Kosten mit mehreren anderen Gebühren notiert:
„Ambts Spordel wegen Herstellung der Gänsebruk“
und auf der selben Seite unter Nr. 19:
„zahlt dem Joseph Selb Ziegler für Kalch zur Gänsepruk den 26 t
Dezember 1836 18 fl“
Im Tagebuch des Rechners ist zudem unter Nr. 30 als Ausgabe
verbucht:
„Zahlt dem Zimmermeister Janz für ein Augenschein bey der
Gensbruke den 7 ten Merz 1837“.
Schon in der Jahresrechnung 1834/35 ist unter den Beilagen unter
Nr. 15
„Quittung
daß Gemeindsrechner Begelspacher zu Stegen heute für ein Stück
Tannholz welches Bürgermeister Andris dahier schon unterm 14 t
April 1834 ausm Grunherrschaftl. Wald zu Weiler gekauft, und zur
gemeinsamen Gänsebruk verwenden ließ mit Ein Gulden anher
bezahlt habe bescheint“ Stegen dt 31 te May 1839 Holzverrechner
Gehr
Mit Unterschrift von Bürgermeister und Gemeinderäten
Die alte Brücke (Gänsbrücke) beim Bürgermeister Ignaz Andris
(Thomahof) soll abgebrochen werden. Spätere Eigentümer des
Thomahofes sind: Josef Rombach und Leopold Andris. "Gegenüber der
Waschküche des Grundhansenhofes am Eschbach auf dem Spitz zwischen
Straße und Gänsbach stand eine Mühle, welche gemeinschaftliches
Eigentum der Besitzer des Grundhansen- und Thomahofes war. Im Jahr
1879 kaufte Josef Rombach den Anteil des Grundhansenhofes und war
von da an alleiniger Eigentümer dieser Mühle, welche im Jahr 1910
abgebrochen wurde" ( Internet: Bm Walter Chronik).
GA ST 1/309
1876-1943
Polizeiliche Maßnahmen zu Instandhaltung des Eschbach
Stegen den 04. Mai 1883
Wegen der Vertiefung und Verbreiterung des Rechtenbaches (bis zu
Landstrassenbrücke) unterhalb der Gänsbrücke, sowie die
Herstellung einer Schleuse im Wuhr des Mathias Vogt wird
öffentlich versteigert und an den billigsten zu vergeben.
Den Zuschlag erhielt Mathias Vogt, Sohn aus erster Ehe des Andreas
Vogt vom Grundhansenhof.
Die Herstellungskosten, über die Vertiefung und Verbreiterung des
Rechtenbaches nebst Herstellung
einer Schleuse im Wuhr des Mathias Vogt, beliefen sich insgesamt
auf 420 Mark (heute: 4141 €). "Im Schreiben vom 22.01.1877, Ziff.
3, wird erwähnt: Vor etwa 20 Jahren wurde durch Ignatz Andris und
H. Winterhalter die nun dem Jos. Rombach und Math. Vogt hier
gehörende Mühle hergestellt und haben nachweislich die Stauwand um
0,4m erhöht".
Stegen, 06.Mai 2013
Oskar Steinhart und Fridolin Hensler