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Historische und Amtliche Nachrichten aus den Freiburger Nachrichten,
Stegen betreffend, aus dem 18. bis 20. Jahrhundert


Freiburger Zeitung 3.1.1784
Den 2ten Dezember 1783 starb der Hochgebohrne des heil. Röm. R. Graf Johann Friderich von Kageneck, Herr zu Munzingen, Waltershofen, Bleichheim, Weiler, Mitherr zu Umkirch, Mördingen, und Hugsheim ec.ec. Sr. k.k. Majestät wirklicher Kämmerer, im 75sten Jahre seines Alters nach ausgestandenen langwierigen Steinschmerzen an einer gänzlichen Entkräftung. Der eine dessen hinterlassenen Herrn Söhnen ist kais. k. Gesandter in Engeland: der andre k.k. vorderöster. Regierungs- und Kammerrath: beyde sind auch k.k. Kammerherrn.

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In Gemäßheit hoher Kaiserl. Königl. Regierungs- und Kammerdekretur vom 2ten dieses wird hiermit bekannt gemachet; daß bey Peter Hummel in dem Freyherrlich- von Sickingenschen Espache 50. Baustämme feil seyen: die allenfallig österreichische Kauflustige haben sich dahero bey unterfertigter Beamtung dahier des Ankaufshalber in Zeit 14. Tagen zu melden.
Freyburg am 12ten July 1789.
Freyherrlich- Ferdinand von Sickingische Vormuntschaftsbeamtung.
Wetzel

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Vorladungsedikt.
Von der Freyherrlich-Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen Vormuntschaftsbeamtung wird durch gegenwärtiges Edikt allen jenen, denen daran gelegen ist, aus mit bekannt gemacht:
Es sey vor dem Gerichte auf eigenes Ansuchen des Schuldners in die Eröffnung eines Konkurses über das gesammte bewegliche, und unbewegliche Vermögen des Mathias Zipfels, Freyherrlich- von Sickingischen Unterthanen und Bauren in der Berlachen zur Vogtey Wiesnek gehörig gewilliget worden.
Dahero wird Jedermann, der an eben erstgedachten Mathias Zipfel eine Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, hiemit erinneret, Dienstag den 28sten künftigen Monats May seine Forderung vor unterfertigten Amte auf dem Hof in der Berlachen ohnweit Stegen um so gewisser anzumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit derselben – sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese, oder jene Klasse gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß des erst bestimmten Tages Niemand mehr angehöret werden, und jene, die ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des gesammten Vermögens des obgemelten Schuldners ohne Ausnahme, auch dann abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensazionsrecht gebührete, oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderungen auf ein liegendes Gut vorgemerket wären, also, dass derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld ungehindert des Kompensazions-Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu statten gekommen wäre, abzutragen verhalten würden.
Wornach sich jedermann zu achten, und für Schaden zu hüten wissen wird.
Wiesnek am 28sten April 1792.
Von Freyherrlich- Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen Vormundschaftsamts wegen.

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Maria Burgertin aus Espach hat gegen den diesseitigen Unterthan Georg Dilger von Stegen auf dem Schwarzwald eine Schadloshaltungsklage wegen vieljähriger Ernährung und Erziehung eines unehelichen Kindes angebracht, und um Ueberlassung seines in etlichen 30 Gulden bestehenden Vermögens gebetten. Da nun derselbe schon vor 30 Jahren als gemeiner Soldat für die gräfl. Säckingische (Sickingische sic) Gemeinde Wißneck in kaiserliche Dienste getretten; und unwissend wo sich aufhält, so wird ihm mittels gegenwärtiger Kundmachung eröffnet, daß diese Klagsache mit dem für ihn und auf seine Kösten und Gefahr aufgestellten Pfleger Jakob Heitzler von Stegen am 1ten July auf der diesseitigen Amtskanzley werde verhandelt werden. Derselbe hat daher bis auf diese Zeit entweder in Person zu erscheinen, oder in seinem Namen einen andern Bevollmächtigten zu bestellen, und ihm seine Behelfe zur Entkräftung der Burgertischen Forderung an Handen zu geben, widrigens erkennt werden wird, was rechtens ist.
Freyburg den 1ten May 1797.
Gräfl. Heinrich v. Kageneggisches Amt.
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 10.11.1798
Die ledige Otilia Kunzin von Burg im Kirchzarter-Thal hat gegen den diessetzigen Unterthan Matheus Fehr von Stegen, wegen eines von diesem vor 10 Jahren gebohrnen unehlichen Kindes eine Alimentationsklage angebracht, und um Ueberlassung des demselben ohnlängst angefallenen väterlichen Erbantheils pr. 69 fl. gebeten. Da dieser Matth. Fehr von dem Baron v. Bender schen Regiment desertiert und unwissend wo sich aufhalten soll: sb wird mittels gegenwärtigen Edikts vorgeladen, dass er bis den 12ten Jänner des n.J. selbst erscheinen, und seine allfällige Einwendungen gegen die angebrachte Klage beybringen soll, widrigens die Sache mit dem auf seine Kosten und Gefahr aufgestellten Sachwalter Joseph Laule von Stegen nach Vorschrift der G.O. verhandelt und abgethan werden wird.
Freyburg den 31. Oktober 1798.
Graf Heinrich v. Kageneckisches Amt.
Dr. Ruef

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Z. 1. M. Mundtodts-Erklärung und Schulden-Liquidation der Andreas Fallerischen Eheleute im Eschbach.
Andreas Faller, der sogenannte Faller Thomele Bauer in hiesigen Eschbach, und dessen Eheweib Magdalena Rombach, deren Hofgut wegen übler Wirthschaft und großer Schuldenlast am 14tsen dieses Monats verbständet wurde, werden anmit als mundtodt erklärt, und unter die Pflegschaft des Kristian Ruf Bauers im Styrenthal gesetzt, ohne dessen Vorwissen und Genehmigung Niemand mit den gedachten Andreas Fallerischen Eheleuten einen Vertrag schliessen, noch ihnen etwas borgen, oder leihen soll, bey Verlust der Forderung und Nichtigkeit des Handels.
Welches zu jedermanns Warnung mit dem Beysatz bekannt gemacht wird, dass diejenigen, welche an die Andreas Fallerischen Eheleute eine rechtmässige Forderung haben, solche auf Montag den 9ten May d. J. hier vor Amt liquidiren sollen, widrigens sie den Schaden und Nachtheil sich selbst beyzumessen haben würden.
St. Peter auf´m Schwarzwald d. 18ten März 1803.
Stift St. Petersches Amt

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Resultat des heutigen Viehmarktes.
Auf dem heutigen Viehmarkte bekam Peter Thoma der sogenannte Schwaben Bauer aus dem Eschbach den Preis pr. 2 fl. 45 kr. für ein Paar Mast-Ochsen, worauf ihm 600 fl. Gebothem wurden, die er aber nicht anders als für 56 Louisdor verkaufen wollte. 
Käufe wurden 33 protokollirt, welche eine Summe von 3824 fl. 46 ½ kr abwerfen. Da dieser Viehmarkt so schnell auf den vorigen folgte, und zu vernehmen gekommen ist, dass einige Käufer aus eigennützigen, dem Magistrate wohl bekannten, Absichten eine viel höhere Kauf-Summe zu Protokoll diktirt haben, als sie wirklich ausgegeben, so kann hier kein Mittelpreis ausgesetzt werden. Indessen wird zur allgemeinen Warnung andurch bekannt gemacht, dass jeder Vieh-Käufer oder Verkäufer, welcher sich künftig eines solchen Betrugs schuldig machen, und dessen überwiesen werden würde, die schärfeste Ahndung zu gewärtigen habe.
Freyburg den 16ten Juny 1803

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Freiburger Zeitung 9.11.1803
Nachfrage nach Magdalena Janzin. 
Z i. M. Magdalena Janzin von Stegen, 14 Jahre alt, ist aus ihrem Dienst ausgetreten, ohne ihre Freunde zu berichten, wo sie sich hinbegeben habe.
 Es werden nun jene, welche etwas von ihrem Aufenthalt wissen, ersucht, an ihre Freunde oder an Herrn Pfarrer in Kirchzarten zu berichten, wo sie sich gegenwärtig aufhalte, oder wenn sie ohne Dienst im Lande herumirrt, selbe zu ermahnen, daß sie zu den ihrigen zurückehre.

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Güterverpachtung und Versteigerung zerschiedener Fahrnisse.
Z. 1. M. Am Mittwoch den 15ten k. M. Februar Vormittag um 9 Uhr und den darauf folgenden Tag
werden von der unterfertigten Beamtung in dem Gräflich v. Sickingischen Eschbach von dem Martin Rauhischen sogenannten Peterbaurenshofe daselbst, 6 Jauchert Matten, 7 Jauchert Acker, welche mit Korn angesät sind, und 4 Jauchert daran liegende Matten, sohin das Bräuhäusel samt dem dazu gehörigen Bergacker und Mattfeld durch das Meistboth auf 10 nach einander folgende Jahre in Bestand verliehen werden.
Ferner werden 4 Stück dreyjährige, 5 Stück zwey jährige, und 5 Stück einjährige Stiere, zwey Kühe ein ½ jähriges Foler, und 3 Stück Schweine, nebst etwa 200 Centner Heu, 400 Wellen Haberstroh, 2 Pflug- und Wagengeschirr, auch etlich 100 Str. Halbwaizen, Korn und Haber an den Meistbiethenden verkauft werden.
Der Kaufschilling muß
Bis den 14ten April d. J. 
Baar erlegt werden, jedoch hat der Käufer der richtigen Zahlung halber eine annehmliche Bürgschaft zu stellen. 
Die Lehnungs- und Kauflustigen mögen daher 
Auf den 15ten Hornung
Entweder in dem Wirtshaus zum Engel, oder in dem Martin Rauhischen Hofe selbst im Eschbach erscheinen.
Freyburg am 21sten Jänner 1804.
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel

 

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Mundtodtserklärung 
Z. 1. M. Martin Rauh, Gräflich v. Sickingscher Bauer im Eschbach, und dessen Eheweib Maria Andris, werden wegen übler Haushaltung für mundtodt erklärt, ihnen die Verwaltung des Vermögens abgenommen, und daher Anton Rauh Stadt-Freyburgisches Bauer zu Zarten, und Kristian Rombach aus dem diesseitigen Eschbach zu Kuratoren aufgestellt, ohne deren Einwilligung von ihnen Rauhischen Eheleuten keine verbindliche Handlung eingegangen werden kann. 
Welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit denselben in Hinkunft Niemand mehr etwas borge, oder sonst einen Kontrakt mit ihnen eingehe, widrigens man allen daraus entstehenden Schaden sich selbst beyzumessen haben wird.
Freyburg den 30sten März 1804-
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 29.8.1804
Verpachtung zu Weyler.
Z.1.M. Von den gräflich von Kageneckischen Vormundschaftsamt wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass 
Am 10ten September Nachmittags um 1 Uhr 
in der Herrschaft Weyler bey Zarten das dortige Mayereygut, bestehend in einem geräumigen Mayereyhaus, den nöthigen Scheuer- und Stallungen, dann 119 Jauchert Acker und 90 Jauchert Matten in kleinen Abtheilungen ober in größeren Posten, je nach dem sich Liebhaber melden – ferner das herrschaftl. Wirthshaus samt zwey Jauchert drey Viertel Acker, und 2 Jauchert 3 Viertel Mattfeld; samt der Backgerechtigkeit, und hiezu 2 Jauchert 3 Viertel Acker, und 2 Jauchert 1 ½ Vietel Matt- und Grasfeld, - auf 6 nacheinander folgende Jahre an den Meistbiethenden werden verpachtet werden. 
Liebhaber können die Pachtbedingnisse in deisseitiger Amtskanzley einsehen.
Freyburg den 25sten August 1804.
Gräflich Heinrich von Kageneck.
Vormundschaftsamt allda.
Dr. Ruef.

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Freiburger Zeitung 7.12.1805
Schulden-Liquidation.
Z.1.M. Nach dem von Peter Herrmann Taglöhner aus dem Bircher in der Vogtey Stegen, anher vorgelegten Schuldenstand ist er nicht fähig, aus seinem geringen Vermögen sämtliche Gläubiger zu befriedigen, oder zu bedecken. Es wird daher gegen ihn die Gant erkennt, und zur Suldenliquidation 
Der 27ste Dezember
angeordnet, wo alle diejenigen, welche eine rechtmäßige Forderung zu haben vermeynen, in dem herrschaftlichen Wirthshaus zu Weyler in der bemelten Vogtey Stegen erscheinen, ihre Forderung liquidiren, und sohin das weitere gewärtigen mögen, widrigens sie von dem in die Gant gezogenen Vermögen ausgeschlossen werden würden.
Freyburg d. 3. Dez. 1805.
Gräflich von Kageneck.
Amt
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 29.11.1806
Warnung.
Z.2.M. Peter Herrmann von Stegen im Kirchzarter-Thal, von kleiner untersetzter Statur und sonst gutem gesunden Aussehen, welcher im v. J. durch leichtsinnige Handlungen in Gant gefallen, führt noch immer eine unstete Lebensart, und zieht, dem sichern Vernehmen nach, arbeitsscheu, nur in den benachbarten Gegenden, besonders im Waldkircher-Thal, herum, kauft von den Landleuten auf Kredit verschiedenes Kleinvieh ein, welches er dann gleich wieder weiter verhandelt, ohne dass er im Stand wäre, oder auch den Willen hätte, den ersten Verkäufer zu bezahlen, wodurch mancher gutmüthige Mensch um seine Haabe geprellt wird. Es wird daher jedermann gewarnet, sich mit diesen Menschen in einen Handel einzulassen, und wer durch seitherige Kaufshandlungen eine Forderung an ihn zu machen hat hat solche zur weiter Vorkehrung gegen Peter Herrmann binne 3 Wochen anher zu melden.
Freyburg den 22. Nov. 1806.
Gräflich Von Kageneckisches Amt über Stegen.
Dr. Ruef

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Freiburger Zeitung 2.5.1807
Ediktat – Vorladung
Z.1.M. Joseph Pfister von Stegen ist auf erhaltene Nachricht, dass er zur Großherzogl. Bad. Leibgrenadier-Garde bestimmt sey, heimlich von Haus entwichen. Er wird daher öffentlich vorgeladen, sich binnen 3 Wochen bey dem hiesigen Militärkommando, oder bey dem unterzeichneten Amte um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner bürgerlichen Heymath, so wie seines dermaligen und künftigen elterlichen Vermögens verlustig erklärt, und gegen ihn als einen unbefugten Flüchtling nach Vorschrift der Gesetze fürgegeangen werden wird.
Freyburg den 25sten April 1807.
Gräfliche v. Kageneck´sches Amt über Stegen.
Dr. Ruef.

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Vorladung des entwichenen Rekruten Georg Andris aus Espach.
Z. 1. M. Georg Andris aus Espach ist aus der hiesigen Großherzogl. Bad. Garnison als Rekrut entwichen.
Der selbe wird daher eines hohen Auftrags gemäß öffentlich aufgefordert, sich in Zeit von vier Wochen entweder bey dem hiesigen Militär-Kommando oder bey diesem unterfertigten Amte persönlich um so gewisser zu stellen; als er auf sein längeres Ausbleiben seines Vermögens- und Heimatrechts würde verlustig erklärt werden.
Freyburg den 12ten März 1807.
Gräfl. V. Sickingen-Hohenburg. Amt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 13.5.1807
Vorladung
Z.1.M. Der von der Löbl. Artillerie-Bataillon zu Karlsruhe am 29sten des v.M. treulos entwichene Rekrut Andreas Meder, seiner Profession Müller, von Weyler aus der Vogtey Stegen im Kirchzarter-Thale, wird hiermit aufgefordert sich binnen 30 Tagen bey seinem Bataillon, oder dem unterfertigten Amt um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner bürgerlichen Heymath, und seines elterlichen Vermögens verlustig erklärt werden wird.
Freyburg den 9ten May 1807.
Gräfliche Heinrich v. Kageneck. Amt
Dr. Ruef.

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Vorladung der Anna Steyertin der ledigen von Espach.
Z. 1. M. Anna Steyertin die ledige aus dem grundherrl. V. Sickingischen Espach ist schon vor 30 Jahren als wahnsinnig aus ihrer Heimath entflohen; alles Nachsuchens ohngeachtet, konnte man bisher von selber nichts mehr in Erfahrung bringen.
Das derselben angehörige und unter Kuratel stehende Vermögen belief sich mit dem 21sten April 1807 auf 108 fl.
Auf Ansuchen derselben Geschwister Michael Steyert und Maria Steyertin, welche bedürftig sind, wird gedachte Anna hiemit peremtorisch vorgeladen, dass sie selbst oder ihre allenfällige Leibeserben dieses Vermögen binnen 3 Monaten in Empfang nehmen, oder gewärtigen sollen, dass dasselbe ihren Geschwistern verabfolget werden würde.
Freyburg den 30sten März 1808

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Freiburger Zeitung 9.8.1809
Vorladung abwesender Milizpflichtigen und Deserteurs.
(I.) Nachstehende Milizpflichtige, welche zwar zum Theil mit obrigkeitlicher Erlaubnis, jedoch dermal an unbekannten Orten abwesend, u. bey der in diesem Monat vorgenommenen Rekrutierung durch das Loos zum Großherzogl. Militär bestimmt worden sind, werde hiemit aufgefordert, binne 6 ochen sich vor unterzeichneter Behörde um so gewisser zu stellen, als sonst gegen dieselben nach der Landeskonstitution weiters vorgefahren werden würde.
Desgleichen werden unter dem nämlichen Präjudiz die in folgendem Verzeichnisse enthaltenen vom Großherzogl. Militär desertirte Purschen vom Rekrutenzuge pro 1808 und 1809 vorgeladen.
Milizpflichtige pro 1810.
Meinrad Jenne, Schneider von Ebringen.
Lorenz Andries, Bauernknecht von Stegen.
Joh. Georg Herbstreit von Lehen, Glaser.
Georg Steyert, Wagner von Zähringen.
Leonhard Vögele, Glaser von Zähringen.
Lorenz Dischinger, Bauernknecht von Buchheim.
Joh. Georg Lothholz, Schreiner von Wolfenweiler.
Peter Fäser, Löffelmacher von Kirchzarten.
Joseph Steyert, von da.
Johann Ganter, von da.
Michael Henzler von Umkirch, Weber.

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Freiburger Zeitung 16.5.1812
Versteigerungen und Verpachtungen.
Realitäten-Verpachtung.
(1) Am 1. Juny werden die Gräflich von Kageneckische Erben das Wirthsrecht zu Weyler bey Zarten, so wie jenes von Ybatthal, sohin die im erstern Ort befindliche Mühle und Säge, auch sämmtliches Acker- und Mattfeld von ohngefähr 200 Jauch. Auf 9 Jahre verlehnen….Wovon die Bedingnisse …in der herwärtigen Amtskanzley, von dem Munzinger Gut aber in der Verwalterey daselbst eingesehen werden können. Die Verpachtung geschieht jedes Mal in dem Orte selbst.
Freyburg, den 12. May 1812.
Grundherrl. Heinr. Von Kageneck. Amt.
Dr. Rueff

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Freiburger Zeitung 25.9.1816
B. Getraut wurden:
Den 4. Jospeh Schnell, lediger Bürger und Maurer dahier, mit der ledigen Agatha Gutmann, Bauerstochter von Stegen.

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Freiburger Zeitung 4.11.1818
Die Verleihung eines Erblehens über die Mühle und Säge zu Weyler betreffend.
Die unterm 6. Dezember v.J. geschehene Bekanntmachung wegen Errichtung und Verleihung eines Rusticalerblehens über die Mühle und Säge sammt Zubehörde zu Weyler, wird hiemit zu dem Ende erneuert, dass diejenigen, welche Lust tragen, dieses Gerwerb sammt Benutzungen als ein Erblehenszinsgut zu übernehmen, bei der auf den 11. November im Schloß und Maierhaus zu Weyler (ohnweit Zarten) Nachmittags um 1 Uhr angeordneten Versteigerung sich einzufinden mögen.
Hiebei hat man vorläufig zu bemerken:
1) Daß der Uebernehmer die obgenannte Mühle auf seine Kosten herstellen müsste, wogegen ihm nicht allein der Feuersozietätsbeitrag, sondern auch das nöthige Bauholz aus den benachbarten Waldungen angewiesen, sohin wegen den üblichen Baukosten ein verhältnismäßiger Nachlaß am Erblehenzins bewilliget werden soll.
2) Zu der Mühle und Säge, welche letztere annoch in gutem brauchbaren Stand ist, werden als Lehenbare Benutzungen gegeben, die Backgerechtigkeit, sohin 2 Jauchert 1 ¼ Vrtl. Mattenfeld, und 2 Jauchert 3 Vrtl. 43 Ruthen Ackerfeld sammt einem Stück Haus- und Grasgarten.
3) Für die Sicherheit der Gebäulichkeiten sowohl als ders jährlichen Canons muß hinlägliche Caution gestellt werden.
Die übrigen näheren Bestimmungen und Bedingnisse können in der gräflich Kageneckschen Amtskanzlei dahier eingesehn werden.
Freiburg den 24. Okt. 1818

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Freiburger Zeitung 27.2.1819
Privatnachrichten.
Bauholzverkauf.
(1) Die verschiedenen Bauholzgattungen im Nadelwald zu Weyler, deren Verkauf am Stock in Nro.9 und 10 des Wochenblattes angekündet war, sind mittlerweile gefällt worden, und können nun Stückweise abgelangt werden. Kaufliebhaber wenden sich an den Schloßmaier Johann Andriß.
Weyler bei Zarten den 20. Febr. 1819.

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Fahrniß-Versteigerung.
Am Dienstag den 27. März und an den darauffolgenden Tagen werden die zur Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Hrn. Pfarrers Brogli von Espach gehörigen Fahrnisse öffentlich an den Meistbietenden gegen baare Zahlung verkauft; als: Silber, Bett- und Tischzeug, Porzellain und Glaswaren, Kupfer-, Mesing-, Zinn- und Eisengeschirr, Kupferstiche, Gemälde und Spiegel, Schreinerwerke, 10 Weinfässer mit Eisen gebunden, Feld- und Hausgeschirr, ein gut eingerichtetes Buchbinderwerkzeug, ein Bernerwägle, ein Pferd, 3 Kühe, 3 Schweine, 4 Saum 1816r, 21 Saum 1818r und 7 ¼ Saum 1819r Wein Oberländer Gewächs, Kirchen- und Zwetschgenwasser, 100 Sester Früchte und 100 Sester Erdäpfel nebst vielen andern Hausgerätschaften.
Die Versteigerung geht im Pfarrhof vor sich, und wird jeweils Vormittags 9 Uhr anfangen.
Freiburg den 17. März 1821.
Groß. Amts-Revisorat
Wolfinger

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Freiburger Zeitung 30.3.1833
Bekanntmachung.
Fortsetzung und Schluß der Bürgermeisterwahlen im Landbezirk Freiburg.
Nr. 31. Unterybenthal, Johann Meyer
Nr. 33. Falkensteig, Michael Steinhardt.
Nr. 35. Hinterstraß, Johann Scherzinger
Nr. 36. St.Märgen, Konstantin Braun.
Nr. 38. St.Peter, Lorenz Rombach.
Nr. 39. Wiesnek, Mathias Volk.
Nr. 40. Wagensteig, Johann Meyer.
Nr. 41. Attental und Wittentahl, Jos. Thoma, der vorige Bürgermeister
Nr. 43. Zarten, Johann Hummel.
Nr. 45. Ebnet, Johann Gremelspacher.
Nr. 46. Dietenbach, Joseph Meyer, der bisherige Bürgermeister.
(Die beiden Bürgermeisterwahlen zu Stegen und Eschbach liegen noch im Rekurswege.)
Wir bringen diese Wahlen öffentlich zur Kenntnis. 
Freiburg den 25. März 1833
Großherzogl. Landamt.
Wetzel

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Freiburger Zeitung 8.8.1847
Schulden-Liquidation.
Nr. 18418. Nachdem die ledige Anna Saum von Stegen, wohnhaft zu Herdern, und……..die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika erhalten, werden deren unbekannte Gläubiger aufgefordert, in der auf
Mittwoch den 18. August Nachmittags 2 Uhr
anberaumte Tagfahrt zur Schulden-Liquidation dahier zu erscheinen, und ihre Beweisurkunden vorzulegen, da sonst den Auswanderern ihre Reisepässe behändgt werden sollen, und den sich etwa später meldenden Gläubigern zu ihrer Befriedigung hier nicht mehr verholfen werden könnte.
Freiburg den 3. August 1847.
Großherzogl. Landamt
Jägerschmid.

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Freiburger Zeitung 21.8.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 5551. In  Forderungssachen gegen Joseph Wirbsler, Zimmermann in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. September Vormittags 9 Uhr 
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen öffentlich versteigert: Ein halbes einstöckiges von Holz gebautes Wohnhaus sammt Scheuer und Schweineställen unter einem Dach, im Anschlag von 1150 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber geboten wird.
Freiburg den 14. August 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 24.11.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 7792. In  Forderungssachen gegen Joseph Tritscheler, Schuster in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. Dezember Nachmittags 2 Uhr
 im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich versteigert: 
1) Ein einstöckiges Wohnhaus von Holz gebaut, mit Scheuer und Stallung unter einem Dach
2) Ein Viertel Garten beim Haus, zusammen angeschlagen zu 1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber geboten wird.
Freiburg den 17. November 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 31.12.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 8876. In  Forderungssachen gegen Jos. Tritscheler, Schuster in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Freitag den 14. Januar Nachmittags 2 Uhr 
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich versteigert: 
Ein Blockhaus mit Scheuer unter einem Dach, Schweineställe, Schopf und ein Viertel Garten.
Angeschlagen  1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt um das sich ergebende höchste Gebot, auch wenn solches unter dem Schatzunungspreis bleiben würde.
Freiburg den 24. Dezember 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.

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Freiburger Zeitung 14.3.1849

Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch den 21. März Nachmittags 1 Uhr werden im grundherrlich v. Roggenbach´schen Wald zu Weiler in Stegen
34 ¼ Klafter buchenes Scheitholz,
36 Klafter tannenes Scheitholz
30 ¾ Klafter Bengelholz
versteigert.
Stegen den 10. März 1849
Grundherrlich v. Roggenbach´scher Jäger
Heitzler

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Freiburger Zeitung 30.11.186

1
Erbvorladung
 Nro. 10,920. Ignaz Furtwängler von Steegen ist zur Erbschaft berufen. Da sein Aufenthaltsort aber unbekannt ist, so wird derselbe zur Erbtheilung mit dem Bedeuten vorgeladen, dass im Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen werde zugetheilt werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene z.Z. des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Freiburg, den 22. November 1861.
Großherzogl. Landamtsrevisorat.
Kohlund

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Freiburger Zeitung 20.2.1869
Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch, den 3. März d.J. Vormittags 9 Uhr,
werden im Kronenwirthshause zu Stegen aus den grundherrlichen Waldungen daselbst öffentlich versteigert:
117 Stück tannene Sägklötze,
46 Stämme tannenes Bauholz,
23 ½ Klafter buchen Scheiterholz,
60 Klafter tannan Scheiterholz,
27 ½ Klafter buchene Prügel,
20 ½ Klafter tannene Prügel,
7 ¼ Klafter gemischte Prügel
250 Stück buchene Wellen,
10 Loose Schlagraum.
Freiburg, den 24. Februar 1869.
Gräflich Max v. Kageneck´sche Verwaltung
Sporer, Rentamtmann.

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Freiburger Zeitung 27.2.1869
Liegenschaftsversteigerung.
Aus der Verlassenschaft der Josef Rombach Ehefrau, Walburga, geborene Rombach von Stegen werden
Montag, den 15. März d.J. Morgens 8 Uhr,
im Hirschenwirtshaus zu Stegen nachgenannte Liegenschaften öffentliche versteigert:
1) Auf Gemarkung Stegen:
Ein Blockhaus, eine Blockscheuer unter enem Dache; Scheuer, Anbau und Schopf, ein Speicher, ein Waschhaus, Schweineställe, eine Mahlmühle zur Hälfte; 3 Viertel Hausplatz und Hofraithe, 87 Ruthen Gremmenfeld, 1 Morgen 5 Ruthen Garten, 24 Morgen 3 Viertel 49 Ruthen Ackerfeld, 12 Morgen 2 Viertel 15 Ruthen Waidfeld, 10 Morgen 1 Viertel 52 Ruthen Wald in zwei Stücken.
2) Auf Gemarkung Eschbach das s.g. Bärlacher Hofgut:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Schmiede, Scheuer und Stallung unter einem Dache von Stein erbaut; Ein Wasch- und Blockhaus, Schweineställe, eine Kohlscheuer; 
5 Ruthe Hausplatz u. Hofraithe, 11 Morgen 3 Viertel Ackerfeld, 25 Morgen 85 Ruthen Reutfeld, 7 Morgen 3 Vietrel 88 Ruthen Matten, 4 Morgen 3 Viertel 67 Ruthn Waldung, 1 Morgen 1 Viertel 30 Ruthen Oedfeld.
Der Zuschlag erfolgt, wenn für beide Höfe, welche als Ganzes versteigert werden, der Anschlag mit 18.700 fl. oder mehr geboten wird.
Jeder Käufer hat zwei zahlungsfähige Bürgen zu stellen, und es haben sich hier nicht bekannte Steigerer sowie Bürger mit legalen Vermögenszeugnissen zu versehen.
Die übrigen Bedingungen werden bei der Versteigerung bekannt gemacht, können übrigens auch jeden Samstag auf dem Geschäftszimmer des Notars eingesehen werden.
Zarten, am 25. Februar 1869.
Der Großh. Notar.
Pfeiffer.

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Freiburger Zeitung 30.3.1869
Bekanntmachung
 Nro. 7476. Martin Föhr von Stegen will auf seinem Hofgut eine Feldbrennerei errichten. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntnis gebracht, dass die Akten mit dem Plame zur Einsicht der Betheiligten während 14 Tagen bei der Gemeindebehörde zu Stegen aufliegen. Etwaige Einwendungen sind binnen gleicher Frist bei dem Gemeinderath zu Stegen oder bei diesseitiger Behörde vorzutragen und zu begründen.
Freiburg, den 22. März 1869.
Großh. Bezirksamt.
Eccard. Vdt Eckert.

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Aus dem Schwurgerichtssaale

Freiburg, 27. Sept. 1869

Heute wurden die Sitzungen des dritten Quartals von dem Präsidenten Kreisgerichtsrath Sauerbeck eröffnet. Richter sind die Kreisgerichtsräthe: Brummer, Deimling, Hirschhorn und Amtsrichter Fromherz. Zu Ersatzrichtern sind betimmt die Kreisgerichtsräthe: v. Hennin und Haaß, zum Stellvertreter des Präsidenten: Kreisgerichtsrath Weber (der in den zwei auf Donnerstag 30. Sept. festgesetzten Fällen als Vorsitzender fungiren wird).
Staatsanwalt Bender vertrat die Anklage gegen Leopold Scherer von Eschbach wegen Todtschlags und Bernhard Scherer von da wegen fahrlässiger Tödtung. Der erste Angeklagte wurde von Anwalt Wehrle, der zweite von Anwalt Barbo vertheidigt. Im Engelwirtshause zu Eschbach (Bezirksamt Freiburg) feierten am 13. Juli d. J. Joseph Ihringen und Theresa Ruh von dort ihre Hochzeit; an dem mit dieser Feierlichkeit verbundenen Tanze betheiligten sich, wie dies in Eschbach üblich ist, alle jungen Leute, die Lust dazu hatten. Nachdem die Tanzbelustigung beendigt, die Hochzeitsleute von der Musik nach ihrer Wohnung zurückbegleitet waren, während welcher Zeit die jungen Leute in verschiedenen Zimmern des Wirtshauses beim Wein saßen, wollte sich auch Ursula Mäder von Stegen, die damals bei dem Stiefvater der Hochzeiterin – Georg Schweizer – in Eschbach diente, entfernen. Diese Ursula Mäder hatte vor einigen Jahren mit Sigmund Schubnell von Todtnauberg ein Liebesverhältnis. Nachdem dieses Band gelöst war, fing sie mit dem 29 Jahre alten Taglöhner Bernhard Scherer von Eschbach eine Bekanntschaft an, aber auch dieses Verhältnis scheint in der letzten Zeit vor obiger Hochzeit nicht mehr fest gewesen zu sein. Die Ursula Mäder war während der Hochzeitsfeierlichkeiten die meiste Zeit mit Bernhard Scherer und seinem 26 Jahre alten Bruder Leopold Scherer; mit Schubnell tanzte sie nur einmal. Nach dem Tanze saß sie mit den beiden Scherer in der größeren Stube des oberen Stockes, wohin Schubnell, der in der anderen Stube desselben Stockes saß, nicht gekommen war. Zwischen 12 und 1 Uhr brach die Ursula Mäder auf; Bernhard Scherer bot ihr das Geleit an, sie riß ihm aber aus. Schubnell bemerkte ihr weggehen, was ihn veranlasste, ihr rasch zu folgen. Als Bernhard Scherer bemerkte, dass Schubnell dem Mädchen, das seine Begleitung ausgeschlagen hatte, folgte, wurde er eifersüchtig, beschloß sofort den Beiden nachzugehen, und forderte offenbar in der Absicht, einen Gehilfen bei dem zu erwartenden Streit zu haben, seinen Bruder Leopold auf, ihn zu begleiten, wozu sich dieser bereit erklärte. Sie verließen rasch das Wirtshaus und gingen auf dem Thal aufwärts führenden Weg bis zu dem Seitenweg, der etwas 100 Schritte oberhalb nach dem Hofe Schweizers führt, und auf diesem trafen sie den von jenem Hofe zurückkehrenden Schubnell, der die Ursula Mäder auf diesem Wege bis an das Haus ihres Dienstherrn begleitet hatte, aber umgekehrt war, weil er im haus Licht gesehen. Bei dem Zusammentreffen der 3 Burschen fragte Schubnell „was wollt ihr, sucht ihr mich?“ Nun fingen Bernhard Scherer und Schubnell zu raufen an, während dessen zog Leopold Scherer sein Taschenmesser und versetzte damit von hinten dem Schubnell einen Stich auf den rechten Oberarm in der Schultergegend, der 2 ½ Zoll tief in die Achselhöhle eindrang, die arteria und vena axillaris durchschnitt und in Folge der dadurch verursachten Blutung den nach wenigen Augenblicken eintretenden Tod desselben bedingte. Er war nämlich unmittelbar nach dem Stich noch bis in die Stube des Engelwirtshauses geeilt, wo er, ohne noch reden zu können, zusammensank und verschied. Die beiden Thäter waren schon vor ihm im Wirtshause angelangt, da sie durch den an der Straße liegenden Grasgarten dorthin geeilt waren. 
In der Handlung des Leopold Scherer erblickten die Geschworenen nicht Todtschlag (§ 209 St. G.), sondern blos durch vorsätzliche im Affekt verübte Körperverletzung verursachte fahrlässige Tödtung, auch nahmen sie nur den mittleren Grad der Wahrscheinlichkeit der Vorausschehbarkeit an (§ 213 Z. 3 St. G.). Die Verschuldung des Bernhard Scherer an dem Tode des Schubnell durch Fahrlässigkeit verneinten die Geschworenen, der daher freigesprochen und auf freien Fuß gesetzt wurde. Leopold Scherer wurde zu einer Arbeitshausstrafe von 3 Jahren (oder zwei Jahren in Einzelhaft) und zur Tragung von ¾ der Untersuchungskosten verurtheilt.

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Freiburger Zeitung 15.1.1870
Bekanntmachung.
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 21. Dezem. 1869 und § 3 der Vollzugsverordung wurde bei Verhinderungsfällen des Rathschreibers als Stellvertreter Karl Steinbrunner ernannt.
Stegen, den 12. Februar 1870.
Der Standesbeamte:
Bürgermeister Rombach.

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Freiburger Zeitung 12.6.1879
Bekanntmachung.
Nr. 21,043. Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und der Justiz wurde Gerichtsvollzieher Zähringer in Stegen in den Ruhestand versetzt, und an dessen Stelle zur Versehung des Gerichtsboten- und Gerichtsvollzieherdienstes im IV. Bezirk Friedric Paulus ernannt und eidlich verpflichtet. Derselbe hat seinen Wohnsitz einstweilen in Zarten.
Freiburg, den 9. Juni 1879.
Großh. Amtsgericht.
Gräff.

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Freiburger Zeitung 10.6.1888
Entmündigung.
Nr. 3814. Mit richterlichem Beschluß vom 26. Mai d.J., Nr. 10,790, ist Maria Gremmelspacher ledig, ohne Beruf, von Stegen, wegen bleibender Gemüthsschwäche entmündigt, was gemäß § 68 b G.O. bekannt gemacht wird.
Freiburg den 2. Juni 1888.
Großh. Amtsgericht.
Wasmer

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Freiburger Zeitung 13.5.1891
Versteigerungen
Stegen. Rathhaus. Dienstag, 26. Mai, Nachmittags 3 Uhr lässt Math. Vogt, Landwirth, daselbst öffrntlich versteigern: 1 Morgen 177 Ruthen = 51 ar 39 qm Wiesen im Gewann Dollmatte, Gemarkung Wittenthal. Anschlag 2000 Mk.

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Freiburger Zeitung 9.4.1896

St.Märgen, 7.April. Wenn man gegenwärtig unsere Thäler durchwandert, so sieht man überall fleißige Hände, welche bemüht sind, die vom Hochwasser angerichteten Zerstörungen wieder einigermaßen in Ordnung zu bringen. Da finden wir z.B. eine Schaar mit Aufräumungsarbeiten beschäftigt, dort wieder wird emsig an Wiederherstellung der abgerissenen Brücken gearbeitet u.s.w. Bei diesen Arbeiten werden, ganz lobenswerth, natürlich auch noch manche Verbesserungen vorgenommen, mit denen es sonst noch eine Weile gehabt hätte. Anläßlich der vorzustellenden Brücken möchten wir aus dem oberen Bezirk uns erlauben, auf einen besondern Punkt hinzuweisen. Wie bekannt, wird in der Zeit auch an eine plan- und zweckmäßige Verbindung der Orte Stegen u.f.w. mit dem Bahnhof Kirchzarten gedacht werden müssen. Sollte an Stelle der sog. „Hohstege“, welche, wie bekannt, nebst dem angrenzenden Gelände dem Hochwasser zum Opfer fielen, nun etwas Gediegenes und Dauerhaftes geschaffen werden, so können wir im oberen Bezirk es uns nicht versagen, mit allem Nachdruck darauf hinzuweisen, dass es sehr zweckentsprechend und nothwendig wäre, eine direkte Verbindung, eine Straße von Stegen nach dem Bahnhof Kirchzarten angelegt zu wissen. Der Brückenbau wird immer dringender, daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die interessierten Gemeinden unter ich und mit der Großh. Straßenbau-Inspektion auf eine Einigung hinarbeiten wollten. Geschieht das nicht, so entstehen den Gemeinden jetzt zuerst Kosten durch Anlegung von Stegen, vielleicht später außerdem noch Brückenkosten. Sehr zu wünschen wäre es, wenn jetzt schon der Brückenbaufrage nähergetreten würde. Was nun die geeignete Stelle anbelangt, so sind wir hier und in St.Peter u.s.w nur einer Ansicht: wir sehen in die Gegend über „Oberbirken“ hinaus. Dort ist der Bach nicht breit und auch nicht so gefährlich; Auffüllungsmaterial wäre ebenfalls genügend vorhanden. Auch sollten, wie man mir mittheilte, sogar mehrere da sein, die größtentheils freiwillig und unentgeltlich das Gelände zur Verfügung stellen wollen. So hat z.B. auch Herr Riesterer früher schon einmal erklärt, im gegebenen Falle unentgeltliche Gelände abzutreten. Sogar an freiwilligen Geldspenden dürfte es nicht fehlen. Vielleicht genügen diese Zeilen, um die maßgebenden Behörden auf unsere Bitte und auf das große Interesse, das wir obere Gemeinden (wie z.B. St.Märgen, St.Peter, Eschbach, Rechtenbach, Stegen) am etwaigen, sehr wünschenswerthen Brückenbau hätten, hinzuweisen. Sollte „Stegen“ die Brücke vielleicht leiber an der alten gefährlichen Stelle, wo der „Hohsteg“ war, haben wollen, so könnten wir hier dies nicht gu heißen, insbesondere auch wegen des theueren Geländes nicht. „Prüfet Alles und behaltet das Beste!“

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Freiburger Zeitung vom 25.7.1907


Bekanntmachung
 Schießübung betr.
R 65884V. Das 5. badische Infanterie-Regiment Nr. 113 wird am 31. Juli und 2. August ds. Js. Jeweils von 8 Uhr vormittags bis 2 Uhr nachmittags, gefechtmäßiges Schießen in dem Gelände des Bruschbachtales abhalten. Die Schießstelle befindet sich am Nordwesthang des Bruchbachtales (Seitental des Attentales) im sogenannten Eichbühl. Es wird in Richtung auf Waseck geschossen werden.
 Das Gelände muß, wegen der beim Betreten entstehenden Lebensgefahr, innerhalb folgender Grenzen freigehalten werden: Mündung des Bruschbachtales in das Attental – Langenbachereck – Salzberg – Eck (Höhenzahl 644,0) – Nordausgang des Dorfes Steurental – Nordrand des Frauenwaldes – Quelle des Wittentalbaches.
Das Gelände innerhalb der genannten Grenzen wird durch Warnposten auf den Wegen abgesperrt; den Anordnungen dieser Posten muß Folge geleistet werden.
Die Bürgermeisterämter der in das gefährdete Gelände fallenden Gemeinden werden beauftragt, dies alsbald in ortsüblicher Weise zur Kenntnis der Einwohner zu bringen. Den Waldbesitzern ist besonders zu eröffnen, dass während der Schießzeit in den betr. Waldungen nicht gearbeitet werden darf.

Freiburg, den 22. Juli 1907
 Großh. Bezirksamt
 Dr. Klotz



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Freiburger Zeitung 29.7.1907 

Militärisches. Unser hiesiges Inf.-Regiment wird sein Gruppenschießen im Laufe dieser Woche im Attental, wohin das Scheibenbaukommando bereits ausgerückt ist, erledigen. Am 19. August verlässt das Regiment die Garnison und fährt per Bahn nach dem Truppenübungsplatz Hagenau, wo vom 20.-24. das Zug- und Kompanieschießen stattfindet. Vom 26.-30. findet dann Regiments- und vom 31. August bis 5. September Brigade-Exerzieren auf dem Truppenübungsplatz statt. Am 6. September verlässt das Regiment den Platz und fährt ins Manövergelände in der Nähe von Pforzheim und Karlsruhe, wo sich dann das Brigade- Divisions- und Korps-Manöver abspielt. Am 20. September kehren unsere 113er wieder in unsere Stadt zurück. In den nächsten Tagen wird dann die im zweiten Jahre dienende Mannschaft zur Reserve entlassen.

Freiburger Zeitung 27. Januar 1908

Eschbach, 26. Januar
Heute nachmittag 1/2 4 Uhr brach in der Scheune des Hainehofs, Hintereschbach, Feuer aus. Die Frau und ein älterer Knecht waren allein zu Hause. In kurzer Zeit war das mit Stroh und Schindeln gedeckte alte Bauernhaus ein Raub der Flammen. Man hatte große Mühe, wenigstens einen Teil des Viehs zu retten; acht Kühe und mehrere Rinder fanden in den Flammen ihren Tod. Das Wohnhaus und der nahe Pfisterhof konnten gerettet werden. Alle umliegenden Feuerlöschmannschaften und die Feuerwehr Kirchzarten waren auf der Brandstätte erschienen, um dem verheerenden Element Einhalt zu tun.


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Eschbach (Amt Freiburg), 29. Januar 1909


Drei Kinder verbrannt. 

Heute Vormittag nach 8 Uhr wurde das sog. Berghäusle im Scherlenzendobel (auf der Höhe links gegen St. Peter), das zum Mathislihof des Herrn Rombach gehört, ein Raub der Flammen. Der „Hausmann“ Nik. Wangler war im Wald beschäftigt und dessen Frau besorgte im Dorf hier ihre Einkäufe. Drei kleinere, etwa 4 bis 7 Jahre alten Kinder waren zu Hause und fanden in den Flammen einen entsetzlichen Tod. Gar nichts konnte gerettet werden; auch das Vieh und alle Lebewesen im Hause kamen um. Rombach soll versichert sein, dagegen die nun doppelt arme, in tiefste Trauer geratene bemitleidenwerte Familie Wangler nicht. Am 26. Januar letzten Jahres brannte der Heinehof hier nieder. Es ist schon der sechste Brand, der die hiesige Gemeinde in wenigen Jahren getroffen hat.

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Freiburger Zeitung vom 19 Mai 1909

Wegen Körperverletzung und schweren Diebstahls saß der 26 Jahre alte Anton W. von Elzach auf der Anklagebank. 
W. kam nach St.Peter als Hirtenbub. Später verdingte er sich als Tagelöhner, Knecht, kam dann zum Militär nach Mülhausen und hielt sich nach der Dienstzeit u.a. in Lörrach auf. Dort erhielt er Order zu einer Reserveübung nach Lahr. In die Zeit der Abreise fiel ein Verhör, das ein Gendarm wegen eines Delikts, das W. in Wolfach begangen hatte, mit ihm vornahm. Die deswegen in Aussicht stehende Strafe veranlaßte ihn, durchzugehen; er wanderte den Rhein hinab bis Köln, kehrte darauf wieder um und kam bis Hammersbach, wo er verhaftet wurde. 
Auf dem Transport sprang er aus dem Eisenbahnzug, um zu fliehen. Er wurde aber bald wieder festgenommen und vor ein Kriegsgericht gestellt. Wegen Fahnenflucht wurde er zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Vom Schöffengericht Wolfach erhielt er eine Zusatzstrafe von 1 Monat, die er zusammen mit jener in Rastatt verbüßt. 
Der heute in betracht kommenden Delikte machte er sich am 23. Juli vor. J. schuldig. Auf dem Wege von Eschbach nach St. Peter traf er Mädchen im Alter von 13 Jahren, Beeren suchend. In einem derselben glaubte er das Mädchen zu erkennen, das ihn einige Zeit zuvor einmal geringschätzen angesehen hatte. Das hatte den Mann in seiner „Ehre“ gekränkt und er beschloß das Kind zu strafen. Er versteckte sich im Gesträuch, an dem das Kind vorübergehen mußte, wenn es nach Hause ging; bereitete sich ein Stöckchen vor und als das Kind kam, packte er es und mißbrauchte es mit dem Stock. Nach dieser Heldentat nahm er seinen Weg nach einem naheliegenden Zinken, drang in das Haus eines Landwirts ein, sprengte eine Tür zur Stube auf, durchsuchte die Kommode nach Geld, erbrach einen Schrank und stahl daraus 10 Mark. Auch im obern Stock durchstöberte er die Kästen, ohne etwas zu finden. 
Heute bekam der Angeklagte weitere 6 Monate Gefängnis als Zusatzstrafe

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Freiburger Zeitung 23. Mai 1909

Badische Rundschau
Aus dem Dreisamtal, 22 Mai.
Wie schon in früheren Nummern der Freiburger Zeitung mitgeteilt wurde, herrscht unter den Kindern verschiedener Orte des Dreisamtales eine unerfreuliche Krankheit, die Masern. Es mußten sogar die Schulen in Falkensteig, Burg, Kirchzarten, Zarten und Wittental geschlossen werden. Herr Dr. Guttenberg hielt nun vor einigen Tagen im Gasthause zur Sonne in Kirchzarten einen Vortrag über Röteln, Masern und Scharlach, dem ein große Anzahl von Personen beiwohnten. Der Herr Redner gab dabei reichlich Ratschläge zur Verhütung dieser Krankheiten und zur Herbeiführen einer baldigen Genesung. Seine Ausführungen fanden reichlich Beifall. Mögen sie auch beherzigt werden, auf daß der schlimme Gast mit seiner unliebsamen Gefolgschaft recht bald wieder aus unserem Tale verschwindet.- In der Pfarrei Kirchzarten haben in den Gerstenvier Monaten dieses Jahres an die 30 Einwohner das Zeitliche gesegnet, fast ebenso viele Kinder erblickten in der gleichen Zeit das Licht der Welt. Noch selten hatte diese Pfarrei in so kurzer Zeit eine so große Anzahl von Geburten und Todesfällen zu verzeichnen.

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Freiburger Zeitung 29. September 1910


Den Ausbruch der Schweineseuche und Schweinepest in der Gemeinde Eschbach betr. Nr. 14 852 II. Die auf dem Gehöft des Landwirts Gebhard Faller in Eschbach ausgebrochene Schweineseuche und Scheinepest ist erloschen.
Die unterm 19. v. Mts Nr. 12518 – Amtsblatt Nr. 39 – angeordneten Sperrmaßregeln werden hiermit aufgehoben. Freiburg 29 September 1910.
Großh. Bezirksamt. Zerrenner.

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Freiburger Zeitung 21.1.1928

Bekannten und Verwandten die traurige Nachricht, dass Donnerstag abend ½ 7 (19.1.) nach langer, schwerer Krankheit unerwartet rasch unsere liebe, gute Tochter, Schwester und Tante Hilda Köpke im nahezu 18. Lebensjahre sanft im Herrn entschlafen ist.
Stegen, den 20. Januar 1928.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie August Köpke.
Die Beerdigung findet in Kirchzarten am Sonntag, nachmittags 2 ½ Uhr statt.

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Freiburger Zeitung 24.1.1928

Stegen, 22. Januar. In tiefes Leid wurde die Familie Köpke hier versetzt. Vor längerer Zeit wollte ihre Tochter Hilda auf dem Fahrrad ein Fuhrwerk überholen, wurde aber von dem Fuhrmann mit der Peitsche angehalten. Das Mädchen kam dabei zu Fall, geriet unter den Wagen und trug schwere Verletzungen davon. Vorgestern ist sie nun ihrem langen, schweren Leider erlegen. Den schwer heimgesuchten Eltern bringt man allgemeine Teilnahme entgegen.


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Freiburger Zeitung 5. 12. 1928

Vom Dach gestürzt
Auf dem Baldenweger Hof ereignete sich in den Vormittagsstunden des Dienstag ein Unglücksfall, der leider ein Todesopfer forderte. Die beiden Maurer Wilhelm Scherer von Rötenbach und Josef Thoma von Freiburg waren mit Reparaturarbeiten auf dem Dache beschäftigt. Durch irgend ein Mißgeschick stürzte der eine ab und riß im Fallen seinen Arbeitskollegen mit in die Tiefe. Scherer erlitt so schwere Verletzungen, daß er nach kurzer Zeit starb. J. Thoma wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.

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Freiburger Zeitung 20.1.1934


Stegen, 18. Jan. Am vergangenen Sonntag hatte der sonst so stille Ort eine bedeutungsvolle Veranstaltung im gefüllten Saal der Wirtschaft Hirschen. Der Kreiswalter der NS-Volkswohlfahrt Direktor Dr. Müller, war mit seinen stets eifrig tätigen Mitarbeiter, Pg Professor Baumann und Gewerbschulhauptlehrer Kessler erschienen, um auch diese Gemeinde zum sozialen Hilfswerk der deutschen Nation aufzurufen. Nach Begrüßung durch den Ortsgruppenwalter, Hauptlehrer Haas, versuchte der Redner, Pg. Kessler, Freiburg, in längeren, begeisternden Ausführungen das tiefe Wesen der blut- und schicksalverbundenen Volksgemeinschaft nicht nur wissensmäßig den aufmerksamen Zuhörern nahezubringen, sondern besonders ihr naturfestes Empfinden für blutmäßige Verbundenheit zu wecken und zu vertiefen. Der zweite Redner, Pg. Professor Baumann, wies eindrucksvoll auf die Grundzüge einer vernünftigen Rassenhygiene hin, nach denen nicht Hauptziel sozialer Hilfe zur Betreuung dauernd kranker und erbbelasteter Menschen sein soll, sondern die allmähliche Bereinigung des deutschen Volkskörpers von Erbungesunden und die Erhaltung und Kräftigung der gesunden Menschen. Der Aufruf dieser beiden Redner zu tatbereiter Eingliederung in das soziale Hilfswerk hatte gleich guten Erfolg. Der Ortgruppenwalter wird in Treue seines verantwortungsvollen Amtes walten. Mit dem Dank an die Erschienenen, besonders auch an den Musikverein Eschbach für seine uneigennützigen Mitwirkung, und einem zündenden Aufruf, unentwegt treue Gefolgsmannen unseres Führers zu sein, schloß die Versammlung.

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Freiburger Zeitung 5.5.1935


Mißbrauch der Hilfsbereitschaft
 Freiburg, 3. Mai 1935 Der des Betrugs und der Urkundenfälschung angeschuldigte 22 jährige K. redete einer alten gutherzigen Frau in Stegen ein, der Kaplan eines von Stegen nicht weit entfernten Dorfes befände sich in Geldnöten, es wäre ein menschenfreundliches Werk, wenn man dem Geistlichen helfen würde. Das war eine von K. ersonnene Lügengeschichte, die Greisin glaubte jedoch daran und übergab dem K. von Zeit zu Zeit Beträge von 18 bzw 35 RM. zur Überbringung an den Kaplan. Insgesamt empfing K. 163 RM., die in seine eigene Tasche wanderten: zur Täuschung der Frau, der er auf andere Art noch 20 RM herauslockte, fertigte K ein „Dankschreiben“ des Kaplans an. Das Schöffengericht quittierte die Fälschung und gemeinen Betrügereien mit sechs Monaten Gefängnis, zur Strafverbüßung wurde der Verurteilte aus dem Gerichtssaal in Haft genommen.

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Freiburger Zeitung 5.1.1937
Für den Bauer Heinrich Wirbser und dessen Ehefrau Regina geb. Heizmann in Stegen wurde heute vorm. 9 Uhr das landw. Entschuldungsverfahren eröffnet. Entschuldungsstelle ist das Entschuldungsamt Freiburg i.Br. Sämtliche Gläubiger, welche einen persönlichen oder dinglichen Anspruch gegen die Betriebsinhaber haben, werden aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe von Betrag, Grund und Entstehungszeit unter Vorlage etwaiger Schuldurkunden bis spätestens 25. Februar 1937 beim Entschuldungsamt Freiburg i.Br. anzumelden.
Gläubiger von Forderungen, die erstmalig und nicht im Wege der Schuldumwandlung nach dem 3. Oktober 1934 begründet worden sind, sind nicht am Verfahren beteiligt, sofern sie nicht die Beteiligung beim Entschuldungsamt bis zum 25. Januar 1937 beantragen.
Freiburg i.Br. , 24 Dezember 1936.
Entschuldungsamt


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Freiburger Zeitung 10.3.1941
Gefräßiger Geflügelräuber 
Stegen. Im hinteren Dreisamtal richtet seit Wochen ein Hühnerhabicht unter den Hühnerbeständen der Landwirte fühlbaren Schaden an. Unversehens stürzt der geflügelte Räuber auf das eine oder andere Huhn und schleppt es zum Fraß in den Wald. Vorzugsweise sind die Gehöfte der Gemeinde Stegen dem beutelüsternen Zugriff des dreiste Raubvogels ausgesetzt. Aus einem am Waldrand gelegenen Bauernhof hat er nach und nach fünf Junghühner weggeholt

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BZ 26. 9. 1967
Zum zweiten Male unterrichtet 
Stegen hat weitere große Aufgaben zu erfüllen — Bürgermeister Rebmann gab auf einer Bürgerversammlung in Stegen-Oberbirken Rechenschaft über die Entwicklung der Gemeinde
Stegen. Am Donnerstag, 21. September, fand im Gasthaus „Zur Sonne“ in Stegen-Oberbirken eine Bürgerversammlung statt, Es war die zweite in der Geschichte der Gemeinde Stegen. Der stellvertretende Bürgermeister, Albert Rombach, eröffnete die Versammlung. Unter den zahlreichen Bürgern begrüßte er Bürgermeister Rebmann, Kurat Pater Bruder, die Gemeinderäte und die anwesenden Bürger. Nach der Bekanntgabe der Tagesordnung erteilte Albert Rombach Bürgermeister Pius Rebmann das Wort zu seinem Rechenschaftsbericht.
Die Bürgerversammlung solle, wie Rebmann einleitend sagte, die Bürger über die Aufgaben der Gemeinde unterrichten und das Interesse am Gemeindegeschehen wecken. Außerdem solle die Bürgerversammlung Rechenschaft über die geleistete Arbeit geben und die Verbundenheit zwischen Bürgern und Gemeindeverwaltung vertiefen. Der Neubau des Schulhauses und der Turnhalle sei bis jetzt das größte und kostspieligste Unternehmen der Gemeinde gewesen. Die Ausarbeitung der Pläne durch die Architekten habe bereits im Jahre 1964 begonnen. Im Frühjahr 1965 habe man mit den Arbeiten angefangen. Das Richtfest habe am 17. Dezember 1965 gefeiert werden können. Am 21. Januar 1967 habe die Einweihung der Schule stattgefunden. Viele Gäste aus dem gesamten Umkreis seien dazu erschienen, unter ihnen auch Bundestagsabgeordneter Dr. Kopf aus Freiburg. Bereits am 1. Dezember 1966 sei zum Schuljahrsbeginn der Unterricht aufgenommen worden, obwohl zu dieser Zeit die Bauarbeiten noch nicht abgeschlossen gewesen waren. Durch die ständige Erhöhung der Preise sei der Kostenvoranschlag erheblich überschritten worden. Die Baukosten für Schule und Turnhalle hätten 1.250.750 Mark betragen. In diesem Betrag seien auch die Koste für die Anschaffungen von Betriebseinrichungen, für Geräte und die Wirtschaftsausstattungen enthalten.
Beim Dorfverschönerungswettbewerb sehr gut abgeschnitten
Dann kam der Bürgermeister auf den Straßenbau zu sprechen. Die Zufahrtsstraße zum  Rathaus und die Gemeindestraße von Stegen-Unterbirken nach Stegen-Oberbirken hätten sich in einem sehr schlechten Zustand befunden. Hier habe Abhilfe geschaffen werden müssen. Zunächst ist im September 1966 die Zufahrtsstraße zum Rathaus mit einer Bitumendecke ausgestattet worden. Im Juli 1967 sei die Gemeindestraße zwischen den Ortsteilen Unterbirken und Oberbirken erneuert worden. Etwas 250.000 Mark seien dafür ausgegeben worden. Er bitte um Verständnis dafür, daß nicht alle Wünsche in diesem Jahr hätten erfüllt werden können. Im nächsten Jahr wolle die Gemeinde ihr Ausbauprogramm für Straßen und Wege fortsetzen.
Im Rahmen der Dorfverschönerung seien Straßenbeleuchtungen, Ortstafeln, Schilder und  mehrere Sitzbänke in den verschiedenen Ortsteilen angebracht oder aufgestellt worden. So wie im vergangenen Jahr habe man sich auch wieder an dem vom Landratsamt ausgeschriebenen Dorfverschönerungswettbewerb beteiligt und dabei sehr gut abgeschnitten. Von schönen Blumenanlagen in der der Gemeinde sei die Kommission besonders beeindruckt gewesen. Er hoffe, daß die Bevölkerung, der er für ihren Fleiß danke, bei ihren Bemühungen nicht nachlasse. Die Nachbargemeinden Zarten und Wittental hätten sich nunmehr in Stegen-Unterbirken an den Tjefbrunnen der Gemeinde Stegen angeschlossen und ein Wasserhaus errichtet. Mit der erhaltenen Anschlußgebühr der Gemeinde Zarten habe man ein Restdarlehen für die Wasserversorgung Stegen tilgen können.
Ein großherziges Geschenk
Auf mehrere Vorsprachen bei Frau Gräfin von Kageneck habe sich die Gräfin bereit erklärt, der Gemeinde Stegen ein Grundstück für  die neue Sportplatzanlage zur Verfügung zu stellen. Mit dem Kaufvertrag vom 13. September 1966 habe Frau Gertrud Gräfin von Kageneck der Gemeinde ein Sportplatzgelände in der Größe von zwei Hektar, 37 Ar und 77 Quadratmeter geschenkt. Für dieses großherzige Entgegenkommen wolle er nochmals im Namen der Gemeinde und ihrer Jugend herzlich danken. Ende letzten Jahres sei mit den Arbeiten auf dem Sportplatzgelände begonnen worden. Nachdem der Humus abgefahren worden sei, sei in diesem Jahr der Rasenplatz eingekiest und wieder mit Humus versehen worden. Mit dem Ausbau des Hartplatzes habe noch nicht begonnen werden können. Die Gesamtausgaben für die Sportplatzanlage würden bei 30.000 bis 35.000 Mark liegen. Nun sei es vor allem am Sportverein DJK Rot-Weiß Stegen, daß auf diesem Gelände bald Sport getrieben werden könne. Durch eigene Leistungen der Sportler und ihrer Anhänger werde der Gemeinde und dem Sportverein sehr geholfen. 
Das frühere Löschfahrzeug der Gemeinde sei ein altes Modell; es sei immer wieder reparaturbedürftig gewesen. Deshalb sei letztes Jahr vom Gemeinderat beschlossen worden, ein neues Löschfahrzeug anzuschaffen. Dieses Fahrzeug sei im November 1966 gekauft worden. Es sei ein Opel-Blitz-Fahrzeug von 2,1 Tonnen mit 2,5- Liter-Motor. Hierzu sei ein Bachert-Löschgruppenfahrzeug LFB 8 TS kpl. mit Pumpe aufgebaut worden. Die Fahrzeugeinweihung, verbunden mit einer Übung der Stegener Wehr, habe am 15:Mai 1967 auf dem Festplatz bei der Turnhalle stattgefunden. Am 30. August 1967 habe die Gemeinde Stegen mit Schreinermeister Kromer im Stegen-Oberbirken einen Kaufvertrag zur Erwerbung von insgesamt einem Hektar, fünfzehn Ar und 34 Quadratmeter Ackerland und Weg im Gewann Nadelwäldele abgeschlossen. Das Gelände sei für die Eigentümer der Grundstücke, auf die das neue Rathaus gebaut werden solle, zum Tausch vorgesehen.

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BZ 1967
Eine Schuldenlast von rund 280.000 Mark
Die Einnahmen und Ausgaben im Rechnungsjahr 1966 betrugen nach der Haushaltssatzung im ordentlichen Haushaltsplan 257.700 Mark. Am 1. Januar 1967 hatte die Gemeinde Stegen eine Schuldenlast von rund 280.000 Mark. 
Die Kanalisation sei nicht nur für Stegen ein großes Problem, sondern auch für viele andere Gemeinden. Deshalb sei am 15. Dezember 1966 ein Abwasserverband gegründet worden. Die Pläne für eine Gesamtkanalisation seien schon vor Jahren ausgearbeitet worden. Nun solle mit der Legung des Hauptstranges der Kanalisation von Ebnet nach Stegen noch in diesem Jahre begonnen werden. Der Kostenvoranschlag belaufe sich auf eine Million Mark. Deshalb habe die Gemeinde Stegen eine Nachtragshaushaltssatzung für den außerordentlichen Nachtragshaushaltsplan 1967 aufstellen müssen. Die Ausgaben würden sich aus den Baukosten ergeben. In seiner Sitzung vom 19. September 1967 habe der Gemeinderat die Bauarbeiten für die Kanalisation Ebnet--Stegen an ein Freiburger Unternehmen vergeben. Die Rohre sollen von einer Kehler Firma geliefert werden. 
Im letzten Jahr sei zwar viel erreicht worden, betonte Bürgermeister Rebmann, aber noch weitere große Aufgaben habe die Gemeinde zu erfüllen. Mit der Ausarbeitung der Pläne für die Leichenhalle und der Überwachung der Bauarbeiten sei Architekt Josef Fehr beauftragt worden. Mit den ersten Arbeiten sei bereits begonnen worden, Die Maurerarbeiten seien an eine Stegener Firma vergeben worden. Die Gemeinde habe für den Bau der Leichenhalle ein Rücklagenkonto angelegt, das jedoch die Baukosten kaum decken dürfte, da größer gebaut werden müsse als vorgesehen. Nach der Berechnung würden die Baukosten für die Leichenhalle etwa 60.000 Mark betragen. 
Auf keine finanziellen Verpflichtungen eingegangen
Nach dem Bebauungsplan vom Dezember 1966 für den Ortsteil Oberbirken sollen hier die Baulücken geschlossen werden. Es seien auch schon Entwürfe der Bebauungspläne für die Siedlungsgesellschaften (Massiv-, Wohnstättenbau, Wüstenrot und Familienheim) von dem Planverfasser Professor Erich Heck aus Konstanz ausgearbeitet worden. Auch die Gehörlosenschule habe einen Plan aufgestellt, da sie bald bauen wolle. Die Genehmigung der Bebauungspläne hänge noch von der Lösung verschiedener Fragen ab. Erst dann könnten die Pläne beschlossen und genehmigt werden. Bürgermeister Rebmann betonte nochmals, daß die Gemeinde Stegen die Absicht habe, demnächst einen Verkehrsverein zu gründen. Dem Verband sei die Gemeinde bereits in diesem Jahr beigetreten. Die Gründung hänge jedoch von dem Interesse der Bevölkerung ab. Damit  beendete Bürgermeister Rebmann seinen Rechenschaftsbericht, der von den Bürgern mit starkem Beifall aufgenommen wurde. . 
Der Dank an den Bürgermeister 
Herr Eckardt dankte Bürgermeister Rebmann für seine erschöpfenden Ausführungen und gab dem Wunsche Ausdruck, daß die erfreuliche Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und Bürgerschaft auch in Zukunft bestehen bleibe. Auch Gemeinderat Mäder dankte dem Bürgermeister für seinen Bericht und wies darauf hin, daß im vergangenen Jahr schwierige Probleme auf den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung zugekommen seien. Es ‚sei nicht immer leicht gewesen, die richtige Lösung zu finden.
In der Diskussion kam es zu lebhaften Aussprachen, die sich aber im Rahmen des Üblichen hielten, so daß Bürgermeister Pius Rebmann die Versammlung gegen Mitternacht beenden konnte, nachdem er der Hoffnung Ausdruck gegeben hatte, daß ihn die Bürger auch künftig so gut unterstützen möchten wie bisher. Er würde sich freuen, wenn sie bei ihrer nächsten Bürgerversammlung ebenso zahlreich erscheinen würden wie an diesem Abend in der "Sonne" in Stegen-Oberbirken.                    G.K.

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BZ 6 12 1968
Der Startschuß fiel 
Der Gemeinderat Stegen genehmigte einen Bebauungsplan, der Platz für nahezu tausend Menschen schafft 
Stegen. In seiner jüngsten Sitzung verabschiedete der Gemeinderat den von Architekt Professor Heck, Konstanz, geschaffenen Bebauungsplan für das Neubaugebiet Gewann „Großacker“, das im Norden von der Landesstraße 127b (Freiburg-St. Peter), im Osten von der Landesstraße 127 (Stegen-Zarten) und im Westen durch die vorgesehene Neutrassierung derselben Straße begrenzt wird. Das Neubaugebiet, das eine Größe von 7,035 Hektar hat und zum großen Teil von zwei Wohnungsbaugenossenschaften bebaut wird, liegt also vor dem jetzigen Ortseingang aus Richtung Freiburg. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Großbauprojekt der Gehörlosenschule, das bereits begonnen ist, es liegt gegenüber.
Nach dem Bebauungsplan entstehen in dem reinen Wohngebiet in offener, geschlossener und in Sonderbauweise eine eingeschossige Gartenhofhaussiedlung, ein- bis zweigeschossige Einfamilienhäuser, zwei- bis dreigeschossige Mietshäuser und viergeschossige Punkthäuser. Von dem 7 Hektar großen Gelände sollen 0,8 Prozent öffentliche Grünfläche, 19,5 Prozent Verkehrsfläche werden, so daß für das Nettowohnbaugebiet noch 5,668 ha. oder 79,9 Prozent bleiben. Auf dieser Fläche werden insgesamt 227 Wohneinheiten erstellt, was einer angenommenen Einwohnerzahl von 812 entspricht. 
In zahlreichen Besprechungen mit Behörden und Interessenten wurde die nachstehende Finanzierung festgelegt, die für die Gemeinde vorerst keine Kosten vorsieht: Für Straßenbauarbeiten 344.000 Mark, Wasserversorgung 92.000 Mark, Kanalisation 161.000 Mark, Elektrische Versorgung 92.000 Mark, so daß die veranschlagten Gesamterschließungskosten 689 000 Mark ausmachen, die von den Bauträgern selbst getragen und umgelegt werden. Mit der Verabschiedung des Bebauungsplanes ist der Startschuß gefallen für den Beginn einer lebhaften Bautätigkeit. -ch 
Bebauungsplan Grossacker
Wohnraum für über achthundert Menschen kann auf diesem neuen Baugebiet in Stegen geschaffen werden. Die Erschließung wird weit über 600.000 Mark kosten. 



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Sportplatz
BZ 24.7.1969
"Was lange währt...." wurde nun auch in Stegen endlich gut.
Stegen. Was lange währt wird endlich gut. So kann man mit dem Sprichwort sagen, wenn bedacht wird, unter welchen schwierigen Umständen die Gemeinde Stegen und mit ihr der Sportverein DJK-Rotweiß zum eigenen Sportplatz kamen. Vergangenen Sonntag wurde das Fest der Einweihung begangen. Vorbildlich hatten die Verantwortlichen den Ablauf des Festes geplant. Nicht nur die eigene Gemeinde nahm regen Anteil am Gelingen des Tages, durch ein Fußballturnier zwischen den Mannschaften von Kappel, Kirchzarten, Ebnet, St. Peter, Oberried und Heuweiler kam auch die bewährte Verbundenheit mit diesen Nachbargemeinden zum Ausdruck.  Bereits am Vorabend des Festtages hatten die Traditionsmannschaften von Stegen, Bruchsal und SC Freiburg ihr Können bewiesen und guten Fußball gezeigt. Am Sonntagmorgen nahmen viele die Gelegenheit wahr, den Gottesdienst im Festzelt zu besuchen, in dem Kurat Bruder in einer maßgeschneiderten Predigt die Bedeutung des Sportes würdigte. Danach begannen die Spiele. Am Nachmittag vollzog Pater Bruder die feierliche Weihe des Platzes, Bürgermeister Rebmann übergab ihn symbolisch der Obhut des Stegner Fußballvereins. Der Vorsitzende des gastgebenden Vereins, Emil Rebmann, konnte am Abend der siegreichen Mannschaft des DJK-Heuweiler den Siegespokal überreichen, die im entscheidenden Spiel die Elf von Kappel 1:0.geschlagen hatte. Einlagekämpfe in Ringen und Judo sorgten dafür, daß für beide Sportarten neue Freunde gewonnen wurden. Es versteht sich von selbst, daß sich die Fans sowohl am Samstag- wie auch am Sonntagabend im Festzelt trafen, wo eine Stimmungskapelle zum Tanz aufspielte. Auch die Musikkapelle von Wittental trug zur Unterhaltung der Gäste aus nah und fern wesentlich bei.  Der Montag gehörte traditionsgemäß den Kindern. Am Kletterbaum zeigten sie ihre Kunst; als es spaßhalber auch einige Erwachsene probieren wollten, mußten sie erfahren, wie ungleich schwerer es ist, die eigenen „Mehrpfunde“ am Kletterbaum in die Höhe zu ziehen. Aber es steigerte die allgemeine Fröhlichkeit und Bürgermeister Rebmann hantierte eifrig mit Schnur und Wurst, ohne beim lustigen Wurstschnappen allerdings einige „Hände“ bestrafen zu können. Zwei Mädchenmannschaften maßen in einem Handballspiel ihre Kräfte und ihr Lehrer hatte als Unparteiischer alle Hände voll zu tun, um allzu Temperamentvolle zu zügeln. Wurfkanone „Lydia“ war in aller Munde, wenn sie in kraftvollem Antritt loszog. Aber auch die ganz Jüngsten kickten. Alles in allem genommen war es ein Fest, wie es in dieser Art nur noch auf dem Dorf gefeiert werden kann, wo alle mithelfen, daß es zu einem guten Ende kommt. -ch-

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BZ 17.9.1969
Über einen Kindergarten gesprochen
Der Pfarrgemeinderat tagte in öffentlicher Sitzung
Stegen. Zur ersten öffentlichen Sitzung hatte der zehnköpfige Pfarrgemeinderat die Katholiken der drei Kirchspielgemeinden Stegen, Wittental und Zarten in die Volksschule Stegen eingeladen. Vorsitzender Ehrensperger begrüßte die Teilnehmer und gab einen Überblick über den Ablauf der Sitzung. Schriftführerin Breckel unterrichtete über die vergangene Sitzung......  .....Ein wichtiger Punkt war auch die Orientierung über das. Thema „Kindergarten“, die gleichfalls Kurat Bruder gab. Ausgehend vom Verzicht eines Stegener Bürgers auf den sehr günstigen Kauf zweier Bauplätze am Rande des Neubaugebietes, hatte die Kuratie die Gelegenheit erhalten, dieses Gelände für einen Kindergarten zu kaufen. Durch das Entgegenkommen eines Landwirtes aus Stegen ist nun die Pfarrkuratie Eigentümer von 39 Ar Gelände im Zentrum der Gemeinde neben der neuen Hauptschule. Der Voranschlag für den Bau eines Kindergartens, den Architekt Ruch schuf, nenne 400.000 Mark. Durch Eigenarbeit und durch Zuschüsse kann diese Summe auf 250.000 Mark gemindert werden. An den Bau selbst könne jedoch nur gedacht werden, wenn sich die politische Gemeinde Stegen mit einem erheblichen Zuschuß beteilige. In der anschließenden allgemeinen Aussprache machte ein Gemeinderat den Vorschlag, umgehend einen solchen Antrag zu stellen, damit sich der Gemeinderat mit diesem Problem befassen könne. Mit dem Beschluß, einen Ausschuß „Kindergarten“ zu gründen, endete die erste öffentliche Sitzung des Pfarrgemeinderats, die auf hohem Niveau stand, nicht zuletzt durch die Diskussionsbeiträge der einzelnen und durch die geschickte Art der Leitung. 

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BZ 24.10.1970
Großaktion für den Kindergarten 
Noch in diesem Jahr der erste Spatenstich in Stegen 
Stegen. „Pro juventute — für die Jugend“ — unter diesem Motto hatte Pfarrer Arno Bruder in diesen Tagen alle Vorsitzenden der örtlichen Vereine der Gemeinden Stegen, Wittental und Zarten in das Gasthaus „Hirschen“ eingeladen. Er teilte zu Beginn der Arbeitssitzung mit, daß noch in diesem Jahr mit dem ersten Spatenstich, dem Startzeichen für den Bau eines Kindergartens in Stegen, zu rechnen sei. 

Mit dem Bau verbunden ist die Herstellung von zwei Räumen für die Jugend der drei Kirchspielgemeinden, was ein besonders vordringliches Anliegen sei, da der Jugendraum in der Hirschenscheune wegen Abbruchs der Scheune nur noch kurze Zeit zur Verfügung steht. Im Plan der Gesamtfinanzierung seien dafür auch Beträge eingesetzt durch Eigenarbeit und Spenden. Diese Beträge gelte es beizeiten „bereitzustellen“. Dazu sei die Mitarbeit aller Vereine notwendig. 

Es wurde vorgeschlagen, ein großes Fest zugunsten des Baus in Stegen zu halten. Die Anwesenden waren bereit, als Festausschuß bei der Gestaltung mitzuwirken. Als Termin wurde der 2. bis 4. Juli 1971 festgelegt. Anschließend wurden Fragen der Gestaltung diskutiert. Bald zeichnete sich ab, daß hier ein Fest vorbereitet wird, das bereits heute  durch die Zusammenarbeit aller als beispielhaft gelten kann. Um vom Wetter unabhängig zu sein, sollen die Tanzveranstaltungen und die Darbietungen in einem Festzelt sein. Durch eine Plakataktion „Selbstgemacht“ sollen die Einwohner der drei Gemeinden zur Herstellung von Werkstücken aufgerufen werden, die zur Bereicherung und als besonderer Anreiz der Tombola dienen können. Die Schuljugend wird ihre Winterarbeit ebenfalls im Hinblick darauf ausüben und vor allem Tonarbeiten im Werkraum der Schule herstellen. Auch die Frauen werden zur Herstellung von geeigneten Strick-, Näh- und Bastelarbeiten aufgerufen. Durch eine Bausteinaktion sollen die Einwohner der Umliegergemeinden um Mithilfe gebeten werden. -ch-

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BZ 31.12.1970
Stegen hat tausend Einwohner
Noch vor Jahresende erreichte die Gemeinde Stegen die Zahl von tausend Einwohnern. In einer kleinen Feier überreichte Bürgermeister Rebmann der Schülerin Hildegard Ritzenthaler von der Gehörlosenschule ein Sparbuch mit einem netten Betrag. Direktor Tiefenbach hatte das Ereignis visuell erfaßbar auf eine kleine Tafel geschrieben, um es auch den 200 anwesenden Schülern zu verdeutlichen.

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BZ 10. Februar 1972
Zum Beispiel Stegen: 
Wenn Eigentum dem Gemeinwohl im Weg steht 
Gefährlicher Schulweg wegen einiger Quadratmeter Privatgelände?
Stegen. Vor allem in Ballungsräumen der Bundesrepublik ist in jüngster Zeit viel über die Aussage diskutiert worden, die im Grundgesetz steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen.“ Auch in kleinen Landgemeinden können aber Konflikte zwischen dem Eigentumsrecht und dem Wohl der Allgemeinheit entstehen. Einen solchen Fall schildert etwa unser Stegener Mitarbeiter: 
„Am Tage schon ist das Gehen auf der Dorfstraße durch Stegen, die hier ein Teilstück der Landstraße von Freiburg nach St.Peter ist, recht gefährlich. An den engsten Stellen nur 4,50: Meter breit, ist sie auf einer Länge von ca. 500 Metern eine dauernde Gefahrenstellen. Platz für die Fußgänger ist nur auf der schmalen Straße, und die Anlieger  wissen aus eigener Erfahrung, wie gefährlich das Begehen besonders bei Dunkelheit ist. Zur einen Seite bricht der Abhang hinunter zum Eschbach, zur anderen begrenzt sie einen Gartenzaun oder eine Hausmauer, und nur stückweise bietet sie die Möglichkeit zum Ausweichen auf eine Wiese, Das gefürchtetste Straßenstück liegt etwa 200 Meter nach der Ortseinfahrt von Freiburg her. Eine unübersichtliche Links-rechts-Kurve mit einer Abzweigung nach Kirchzarten...“
Diese Zeilen stammen aus dem Jahre 1963 und sind der Badischen Zeitung vom Oktober entnommen.  Der Artikel, von dem gleichen Chronisten geschrieben, hatte die Überschrift: Ohne Begradigung keine Sicherheit. In der Zwischenzeit sind mehr als acht Jahre vergangen. 
Die Pläne sehen zur Sicherheit der Fußgänger eine Begradigung der Straße und den Bau von Gehwegen vor. Seit zwei Jahren liegen sie in der Schublade und können nicht verwirklicht werden, weil 2 Stegener Bürger, die einige Quadratmeter ihres Gartens abtreten müßten, ihre Genehmigung nicht erteilen. Alle anderen Anlieger, es. sind 24, haben sich längst damit ein standen erklärt. 
Seit zu Beginn des Schuljahres 71/72 im alten Schulhaus am Ortsausgang von Stegen wieder in einem Klassenraum Unterricht erteilt werden muß, bangen die Eltern dieser Kinder täglich um die Gesundheit der Kleinen. 
Ihre Klassenlehrerin gibt sich alle erdenkliche Mühe, ihnen den Übergang zur Schule und den Schulweg selbst zu erleichtern, der Schulleiter fuhr per Fahrrad mit ihnen die gefährlichsten Strecken ab und wies sie auf richtiges Verhalten im Verkehr hin. Die Gefährdung bleibt. 
Am 9. Februar fand durch die Verantwortlichen der Straßenverwaltung wieder eine Begehung statt. Auch danach kann sich nichts ändern. Im Jahr 1972 stehen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt über 200.000 Mark Haushaltsplan. Das heißt, es könnten Sorgen beseitigt werden. Aber die Zustimmung zweier Bürger fehlt. Die Eltern wollen gemeinsam mit der Schulleitung und der Gemeindeverwaltung alles versuchen, diese Zustimmung zu erhalten. Gedacht ist an eine Protestaktion, an eine Unterschriftensammlung und persönliche Unterredungen.

Schulweg
Die Zeichnung gibt eine Vorstellung von den Verkehrsverhältnissen in Stegen, besonders an der „Gefahrenstelle Nr. 1“. Die Kurvenlinie ist die derzeitige Landstraße. Sie könnte in diesem Jahr begradigt und mit Gehwegen versehen werden: Auch danach wäre der Abstand zu den Wohnhäusern noch groß genug, daß Lärm die Bewohner nicht belästigen würde.


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BZ 26.2.1972
Die Eltern sind enttäuscht
Regierungspräsident soll helfen
Gefahrenquelle auf dem Schulweg noch nicht behoben 
Stegen. Der Elternbeirat der Grund- und Hauptschule Stegen hatte Donnerstag abend die Eltern der ersten vier Schuljahre eingeladen, um gemeinsam mit ihnen Maßstäbe zu diskutieren, wie die permanente Gefährdung durch die Verkehrssituation auf dem Schulweg beseitigt werden könnte. Der Vorsitzende des Elternbeirats, Studienrat Rösch, gab einen kurzen Rechenschaftsbericht. Daraus ging hervor, daß die Begradigung der Ortsdurchfahrt Stegen und die Anlage von Gehwegen wegen des Einspruchs zweier Einwohner auch in  diesem Jahr nicht möglich ist. 
Rösch las ein Schreiben vor, das an beide Grundbesitzer mit der Bitte um Revidierung ihrer Einstellung gerichtet worden war. Darin wurde besonders die Verantwortung für etwaige Unglücksfälle von Kindern angesprochen. Mit Bedauern nahmen die Eltern eine  abschlägige Antwort zur Kenntnis, die zweite steht noch aus. Die Eltern vertreten die Meinung, daß bei dieser Einstellung auch mit massiven Demonstrationen kein Erfolg zu erreichen sei. Mit dem Beginn des Erweiterungsbaus der Grundschule ist voraussichtlich in diesem Jahr nicht zu rechnen. Die Finanzierung durch das Land ist fraglich geworden; das Projekt Stegen steht an. 27. Stelle ‚der Schulbauliste. Das bedeutet, daß der  Schulsaal im alten Schulhaus weiter benutzt werden muß, vielleicht muß dort sogar auch der zweite Schulsaal wieder belegt werden, wenn die Sparkasse Kirchzarten, die ihn bis Ende des Jahres noch belegt hat, in das neue Rathaus umgezogen ist. Um das zu verhindern, fordern die Eltern jetzt, daß der Werkunterricht der Hauptschule nicht mehr erteilt werden und dafür die ausgelagerte Klasse im Werkraum unterrichtet werden soll. Dem steht aber entgegen, daß der Werkraum bereits für die Unterrichtung der B-Züge herangezogen ist, so daß nur ein Ausweichen auf die Nachmittage möglich bleibt. Die Gefährdung bleibt außerdem für alle Kinder bestehen, die gezwungen sind, den Weg auch zur neuen Schule über die Durchgangsstraße zu gehen. Mehr Erfolg versprechen sich die Eltern davon, daß das Straßenbauamt aufgefordert werden soll, wenigstens ab Gasthaus „Hirschen“ bis zum Ortsausgang in Richtung St.Peter die Begradigung mit der Anlage des Gehweges zu besorgen. Mit dieser Lösung wäre die Gefahr erheblich herabgesetzt. Der Elternbeirat wird Regierungspräsident Dr. Person einladen, die Verhältnisse in Stegen kennenzulernen. Er hofft mit der Schulleitung, den Eltern und der Gemeindeverwaltung auf grünes Licht für dieses Teilstück. Außergewöhnliche Umstände rechtfertigten außergewöhnliche Maßnahmen. Zu bedauern seien in diesem Zusammenhang auch die Kinder des Schulzentrums der Hörgeschädigten. Wenn sie gruppenweise mit ihren Betreuerinnen am Straßenrand gehen müssen, wisse kein Autofahrer, daß sie ihn unter Umständen nicht hören, Ein Unfall sei bereits passiert. -eh-

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BZ 4.3.1972
Das Fernsehen filmte Schulweg  - Kompromiß über Stegener Hauptstraße möglich? 
rt  Stegen. Möglicherweise bahnt sich ein Kompromiß an, durch den die Stegener Ortsdurchfahrt nun doch noch als Schulweg entschärft werden kann:  Freitagvormittag durfte das dritte Schuljahr. einen Spaziergang unternehmen. Das Klassenzimmer im alten Schulhaus wurde gebraucht. Vertreter des Straßenbauamtes hatten Anlieger der Ortsdurchfahrt im Zuge des Plan-Feststellungsverfahrens dorthin eingeladen, unter ihnen auch die beiden Einwohner, an deren Einspruch der Ausbau der Straße bisher gescheitert war.
Das Straßenbauamt strebt jetzt eine großzügige Lösung an. Die Verwirklichung seiner Pläne fordern von den Anliegern verschiedentlich noch mehr Quadratmeter ihres Geländes. So war es nicht verwunderlich, daß zwei weitere Einsprüche protokolliert werden mußten. Während draußen auf der Straße ein Team der Abendschau des Südwestfunks Aufnahmen drehte, um die Gefährtung der Kinder auf ihrem Schulweg zu verdeutlichen  (Sendezeit am Samstagabend zwischen 18.30 und 19 Uhr im I. Programm)   wurde im Schulsaal um die Lösung des Problems gerungen. Der Beauftragte des Straßenbauamtes ließ keinen Zweifel, daß trotz der Einsprüche noch in diesem Jahr mit dem Ausbau der Straße begonnen würde, da ein starkes Öffentliches Interesse vorliege. So war man erfreut darüber, daß sich schließlich doch noch ein Kompromiß anbahnte, der hoffentlich bald zum Bau eines Gehwegs führt. Eltern, Schule und Gemeindverwaltung wären sicher mit der kleinen, aber friedlichen Lösung zufrieden. -ch-

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BZ 17 1 1974
Hier soll der Bürger Rat finden
Stegens neues Rathaus seiner Bestimmung übergeben
ch. Stegen. Das schon im September bezogene neue Rathaus der Gemeinde Stegen konnte jetzt offiziell seiner Bestimmung übergeben werden. Im Sitzungssaal begrüßte Bürgermeister Birkenmeier zu einer kleinen Feier dazu unter den Ehrengästen auch Landrat Dr. Schill.
An der Einweihung nahmen auch die Bürgermeister Spitz, Eschbach und Heizmann, Wittental, Altbürgermeister Rebmann, Architekt Ruch, die Geistlichen beider Konfessionen, Verwaltungsrat Simon von der Sparkasse Kirchzarten und die Gemeinderäte der drei Gemeinden. Anschließend zeichnete Architekt Ruch in einer Rückschau die Entstehung des Neubaus.
Im Januar 1970 entstanden bereits erste Pläne für den Rathausbau, doch erst nach mehrmaligen Umplanungen wurde der Plan des jetzigen Gebäudes konzipiert, das als viergeschossiger Flachdachbau im Erdgeschoß die Verwaltungsräume der Gemeinde und außerdem für die nächsten Jahre die Zweigstelle der Bezirkssparkasse Kirchzarten beheimatet. Darüber liegen drei Wohnetagen mit jeweils drei Wohneinheiten. Der Bau wurde so angelegt, daß später zwei weitere Stockwerke aufgesetzt werden können.
Im Januar 1972 wurde mit dem Bau begonnen und im Januar 1974 konnte, sicher ein Novum, mit dem Setzen von Bäumen und Sträuchern der Schlußpunkt gesetzt werden. Architekt Ruch beglückwünschte die Gemeinde zu ihrem neuen Mittelpunkt. Nach der Schlüsselübergabe nahm Pfarrer Bruder die kirchliche Weihe vor.
Landrat Dr. Schill, der seit einigen Jahren in Stegen wohnt, überbrachte ein Bildgeschenk. Dabei streifte er die stürmische Entwicklung Stegens in den letzten vier Jahren. Er erinnerte auch daran, daß Stegens Gemeinderat seinerzeit vor einer besonderen Entscheidungsschwierigkeit gestanden hatte, ob nämlich der Erweiterungsbau der Hauptschule oder der Neubau des Rathauses vorrangig sei. Da jedoch das Oberschulamt für den Schulbau kein grünes Licht gegeben habe, konnte der Bau des Rathauses vorgezogen werden. Dr. Schill wies auch auf die geglückte architektonische Eingliederung des Neubaus in seine Umgebung hin.
Bürgermeister Birkenmeier dankte in seinem Schlußwort den Architekten, den Baufirmen und allen, die sich um den zukunftsorientierten Bau verdient gemacht haben. Dabei fand er herzliche Worte des Dankes für seinen Gemeinderat, der sich in seiner Gesamtheit auf mancher Arbeitssitzung mit den Themen Planung, Vergabe, Ausführung und Einrichtung beschäftigt hatte. Es sei sein Wunsch, daß mit dem Neubau nicht nur eine Stätte für ratsuchende Bürger geschaffen worden sei, sondern daß darin Entscheidungen getroffen würden, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen.

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BZ 7 3 1974
Den Teilverwaltungsraum ausgewiesen  
Die Weichen für die Entwicklung von Stegen gestellt
Stellungnahme des Gemeinderats zum Kreisentwicklungsplan
Stegen. In seinen letzten Sitzungen beschäftigte sich der Stegener Gemeinderat unter Vorsitz von Bürgermeister Birkenmeier verstärkt mit dem Thema: Welche Weichen müssen für die weitere Entwicklung Stegens gestellt werden? In engem Zusammenhang standen die Beratungen über die Stellungnahme zum Kreisentwicklungsplan, der nunmehr dem Landratsamt vorgelegt werden kann.
Da Stegen nach der Zielplanung der Landesregierung als Teilverwaltungsraum ausgewiesen ist, müssen die notwendigen Gemeinschaftseinrichtungen geschaffen werden. Zu diesem Zwecke sind vorbereitende Maßnahmen im Sinne einer Bauleitplanung vorgesehen. Ein beratender Ausschuß, dem u.a. auch fachkundige Bürger angehören sollen, ins Leben zu rufen. Der Wohnwert Stegens soll nicht nur erhalten, sondern mehrt werden. Einzelne Baupläne werden demnach nurmehr im Zusammenhang mit diesem Bauleitplan verwirklicht werden können. Dies hat vor allem den Vorteil, daß äußeren Bauträgern bestimmte Auflagen auferlegt werden können, die von der Gemeinde als notwendig erkannt worden sind. Vom Gemeindezentrum sind vorgesehen: die Erweiterung für die Grund- und Hauptschule, ein evangelisches Gemeindezentrum, der Erweiterungsbau für den Kindergarten, Jugendräume, Alteneinrichtungen, Begegnungsstätten mit Lese- und Aufenthaltsräumen. Für das Friedhofsgelände wird der noch nicht benötigte Teil als Park hergerichtet.
Keine gewerbliche Wirtschaft
Ein Interesse an gewerblicher Wirtschaft mit überörtlicher Bedeutung besteht nicht.
Der Neu- und Ausbau von Waldwegen, die Schaffung von Erholungseinrichtungen wurde in Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Forstamt Freiburg bereits geplant. Die Anlage eines Abenteuerspielplatzes im Gewann „Dobelmatte“ sowie eines Rastplatzes am Wasserbehälter ist vorgesehen. Im Bereich Rechtenbach ist der Bau von Wander- und Wirtschaftswegen geplant. Die zeitliche Reihenfolge ist unbestimmt. Inwieweit die Waldbesitzer zum Wegebau heranzuziehen sind, ist noch abzuklären. Für die Wanderwege wird die Gemeinde Kostenträger sein.
Ausbau der K 4911
Äußerst dringend erscheint die Verwirklichung des Ausbaus der K 4911, also der Kreisstraße von Stegen Ort nach Kirchzarten. Der starke Pendlerverkehr, aber auch der Schülerverkehr zwingt zu baldigen Maßnahmen. Sobald die im Bebauungsplan „Oberbirken“ vorgesehene Bebauung abgeschlossen ist, wird der Ausbau der Ortsstraße von Oberbirken nach Unterbirken notwendig. Man rechnet hier mit einem Baubeginn für 1976. Als Entlastung für die B 31 wäre eine Verbindungsstraße Eschbach Stegen Burg am Wald — Buchenbach notwendig. Sie würde vor allem eine Verbesserung des Nahverkehrs der Anliegergemeinden bringen. Weiter sind der Ausbau der Schulstraße und der Rechtenbachstraße mit Gehweg geplant. Weitere vordringliche Aufgabe wird die _ Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs Eschbach — Stegen — Oberried sowie Eschbach — Stegen — Freiburg sein. Hier sollte die Initiative Besprechungen von der Gemeinde ausgehen, aber auch der Landkreis und die Verwaltungsgemeinschaft Kirchzarten müßten hier tätig werden. Um die Wasserversorgung aller Gemeinden des Dreisamtals sicherzustellen, wird die Schaffung eines Verbundnetzes für notwendig erachtet. Grundwasseraufkommen im Gebiet Rechtenbach-Reckenhof könnte genützt werden. Die Verlegung der Kanalisation im Ortsteil Unterbirken soll 1974 in Angriff genommen werden.
Sportstättenbau geplant
In Zusammenarbeit mit der Sportstättenberatung sind folgende Teilbereiche geplant! Der Bau eines Sportzentrums mit Rasenplatz, Tennenplatz, Tennisplätzen, Mehrzweckhalle, Umkleidegebäude mit Selbstbewirtung der Vereine, Eislauf- und Rollschuhbahn, Hallenbad. Im Nahbereich der Grund- und Hauptschule ist das Anlegen von Kleinspielfeldern (Kunststoffplatz) eine 100-m-Bahn, Anlagen für Hoch-Weitsprung und Kugelstoßen geplant. Zwischen Schule und Kindergarten ist die Schaffung eines Robinson-Spielplatzes möglich. Im Ortsteil Oberbirken ist die Anlage des Kinderspielplatzes baldmöglichst in Angriff zu nehmen.
Krankenhaus-Neubau gefordert
Zum Thema „Neubau eines Krankenhauses“ mit dem Aufgabengebiet Vorsorgeuntersuchung der Bevölkerung, Unfallversorgung- Operation- und Nachbehandlung wird eine Denkschrift vorbereitet. Die permanente Überbelegung und Senkung der Belegbetten an der Freiburger Universitätsklinik, sowie die Zunahme der Einwohnerschaft Freiburgs durch Eingemeindungen im Westen ohne Schaffung von Mehrbetten — erst für 1980 ist eine Klinikerweiterung, jedoch nur als Nervenzentrum, geplant — verlangt eine Verbesserung der klinischen Versorgung für die Bevölkerung östlich Freiburgs.
Hier ist die Frage eines Erdgasanschlusses zu prüfen. Auch zu diesem Punkt ist mit den Gemeinden des Dreisamtales nach einer Lösung zu suchen. Der Regionalverband Südlicher Oberrhein könnte die Planungen in Zusammenarbeit vollziehen.

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BZ 17. April 1974
Stegen verabschiedet für 1974 ein grundsolides Zahlenwerk 
Haushaltsplan mit Volumen von 3,3 Millionen Mark beschlossen 
k. Stegen. Zum ersten Mal seit Bestehen der Gemeinde Stegen erhöhten sich die Schlüsselzuweisungen des Landes — hauptsächlich auf Grund der Einwohnerzahl — auf über eine Million Mark. Diese Zuweisung schlägt sich im Haushaltsplan 1974, der in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung verabschiedet wurde, besonders günstig zu Buche. Mit 3.326.465 Mark in Einnahme und Ausgabe schließt der Verwaltungs- und Vermögenshaushalt mit einem beachtlichen Volumen ab.  Im Vermögenshaushalt mußten die restlichen Baukosten für das neue Rathaus mit 175 000 eingesetzt werden, ebenso ein Betrag für Neuanschaffungen von Büromöbeln. Erwähnenswert sind auch die 210.000 Mark für den Bau einer neuen Feuerwehrgarage auf dem gemeindeeigenen Platz neben der alten Schule. Für das Umkleidegebäude auf dem Sportplatz wurden 142.000 Mark eingestellt. In diesem Betrag sind Eigenarbeiten der Mitglieder des Fußballvereins enthalten. 
Erhebliche Beträge werden auch wieder für Straßenneubau, Straßenbeleuchtung, Abwasserbeseitigung und Wasserversorgungserweiterung ausgegeben. Für den Neubau eines Wirtschaftsweges im Ortsteil Rechtenbach stehen 120.000 Mark bereit, außerdem sollen fünf Omnibuswartehäuschen angeschafft werden. 
Erfreulich ist die vorgesehene Schaffung von zwei Kinderspielplätzen. Einer von ihnen soll als „Robinsonspielplatz* angelegt werden. Welchen Wert die Gemeindeverwaltung dem nahen Wald beimißt, zeigen 15.000 Mark, die für Erholungsmaßnahmen vorgesehen sind. Stegens „grüne Lunge“ soll damit weiter für die Einwohner der Gemeinde gepflegt werden. Beachtlich ist auch die Tatsache, daß im neuen Haushalt die Aufnahme von nur einem zinsverbilligten Darlehen in Höhe von 36.000 Mark vorgesehen ist. Die Gemeinde kann aber darüber hinaus weitere Kredite aufnehmen, wenn zum Beispiel Grundstückskäufe verwirklicht werden können. Die Gesamtausgaben für Schule und Kindergarten liegen bei 65.000 Mark. Die Verwaltungsausgaben betragen 188.000 Mark. 
Nachdem Bürgermeister Birkenmeier die Personalausgaben, den Stellenplan, die Rück- lagen, den Schuldenstand der Gemeinde und  die dafür eingestellten erhöhten Tilgungsraten im Detail erläutert hatte, stellte er abschließend fest, daß der Haushaltsplanentwurf 1974 ein finanziell solides Zahlenwerk geworden sei. Gemeinderat Fehr kam nach grundsätzlichen Ausführungen zu einem positiven Urteil über den Entwurf. Gemeinderat Dr. König stellte als besonders begrüßenswert die Konsolidierung des Schuldenstandes fest, während Gemeinderat Herzog anregte, in einem eventuellen Nachtragshaushalt auch Mittel für Kinderspielplätze in den Neubaugebieten einzustellen. Für die Anlage einer 100-Meter- Bahn mit Hoch-/Weitsprunggrube verwendete sich Gemeinderat Koch. Die Mittel hierfür sollen gleichfalls in den Nachtragshaushalt eingesetzt werden. Danach wurde der Haushaltsplan 1974 in der vorgelegten Form einstimmig verabschiedet.

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BZ 20.6.1981
Zahlreiche Zuhörer kamen 
Baugelände nur an Gemeindebürger 
Gemeinderat von Stegen legte sich auf genaue Richtlinien fest 
Stegen (w) Die Beratung über die Richtlinien für die Vergabe von gemeindlichen Bauplätzen hatte in der jüngsten öffentlichen Gemeinderatssitzung zahlreiche Zuhörer angelockt. Der Gemeinderat beschloß einstimmig, die von der Verwaltung erarbeiteten Richtlinien für die Vergabe der gemeindlichen Bauplätze als Rahmengrundsätze heranzuziehen. Die Richtlinien sollen sicherstellen, daß die Zielvorgabe des Flächennutzungsplanes, nur Baugelände für den Eigenbedarf auszuweisen, auch eingehalten wird.
Bürgermeister Klaus Birkenmeier stellte eingangs fest, daß die sachliche Gesichtspunkte beinhaltenden Richtlinien noch keinen Preis für das von der Gemeinde abzugebende Bauland beinhalten können. Der Bürgermeister versicherte jedoch; daß nicht fünf- oder sechshundert Mark - solche Preise werden bereits auf dem Markt gehandelt - von der Gemeinde verlangt werden. Baugelände wird nur an die Bevölkerung Stegens abgegeben. Sowohl Kauf- als auch Erbpachtgrundstücke sollen angeboten werden.
Zu Beginn der Beratung über die Vergaberichtlinien für Bauplätze erinnerte Bürgermeister Birkenmeier an die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen. Der jetzige Sportplatz, der verlegt wird, und das Gelände südlich der Schulstraße und des Gemeindezentrums sind dabei mit rund 5,5 Hektar die größten zusammenhängenden Flächen. Hinzu kommen kleinere Gebiete westlich angrenzend an das Gebiet Großacker, in Eschbach eine Erweiterung des Baugebiets Reckenberg südlich der Steurentalstraße und in Wittental das Gebiet Fohrenbühl nahe dem Rathaus Wittental.
Mit diesen Flächen ist nach der Vorgabe des vom Regierungspräsidium genehmigten Flächennutzungsplanesder Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu befriedigen. Eine Zuwachsrate ist Stegen im Flächennutzungsplan nicht zugestanden worden. Das Gebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) ist ganz im Besitz der Gemeinde. Teilweise gehört auch das Gebiet Stockacker der Gemeinde. Für beide künftigen Baugebiete läuft derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, dessen Preisträger im Herbst dieses Jahres ermittelt werden.
Nach den vom Gemeinderat im Grundsatz beschlossenen Richtlinien muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit - drei oder fünf Jahre sind in der Diskussion - in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Es sollen auch Bewerber berücksichtigt werden, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnmöglichkeit ihre Heimat verlassen mußten. Auch Bewerber, die in Stegen seit einer noch zu bestimmenden Zeit arbeiten - zum Beispiel beim Kolleg St. Sebastian oder an der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule — sollen berücksichtigt werden.
Dagegen werden solche Interessenten leer ausgehen, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten. Berücksichtigt werden nur volljährige Bewerber, wobei Familien mit Kindern bei sonst gleichen Voraussetzungen Priorität bei der Zuteilung eingeräumt wird. Die Erwerber müssen sich verpflichten, das Eigenheim selbst zu bewohnen. Beim Kaufabschluß wird auch gleich vereinbart werden, in welcher Zeit das Eigenheim zu erstellen ist. Für die Erschließungskosten sollen Verträge vorab abgeschlossen werden. Beim Kaufabschluß muß der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt werden, um Spekulationen auszuchließen. Das Grundstück ist in diesem Fall zum Erwerbspreis zurückzugeben. Falls das Gebäude bereits erstellt ist, wird ein Schätzpreis zugrunde gelegt. Entsprechend den gemeindlichen Richtlinien wird-dann.das Grundstück und Gebäude wieder weitergegeben.
Erbbaurechte sollen den Bauplatzinteressenten eingeräumt werden, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Gedacht ist an die Einkommensgrenze nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. In den ersten drei Jahren soll kein Erbbauzins erhoben werden. Als Erbbauzins sind vier Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. Den Erbbauberechtigten soll die Möglichkeit offengelassen werden, später das Grundstück zu kaufen.
Gemeinderat Spitz bat die aufgestellten Richtlinien auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin noch abzuklären. Für eine grundbuchrechtliche Sicherung bestimmte Regelungen verwandte sich Gemeinderat Herzog. Der zeitliche Rahmen der Verwirklichung müsse mit den Gemeindefinanzen in Einklang gebracht werden, so Herzog. Zusätzlich regte Gemeinderat Hauser ein modifiziertes Erbbaurecht, das zwischen Kauf und Erbpacht anzusiedeln sei, an.
Bürgermeister Klaus Birkenmeier stellte eingangs fest, daß die sachliche Gesichtspunkte beinhaltenden Richtlinien noch keinen Preis für das von der Gemeinde abzugebende Bauland beinhalten können. Der Bürgermeister versicherte jedoch; daß nicht fünf- oder sechshundert Mark - solche Preise werden bereits auf dem Markt gehandelt - von der Gemeinde verlangt werden. Baugelände wird nur an die Bevölkerung Stegens abgegeben. Sowohl Kauf- als auch Erbpachtgrundstücke sollen angeboten werden.
Zu Beginn der Beratung über die Vergaberichtlinien für Bauplätze erinnerte Bürgermeister Birkenmeier an die im rechtskräftigen Flächennutzungsplan ausgewiesenen Wohnbauflächen. Der jetzige Sportplatz, der verlegt wird, und das Gelände südlich der Schulstraße und des Gemeindezentrums sind dabei mit rund 5,5 Hektar die größten zusammenhängenden Flächen. Hinzu kommen kleinere Gebiete westlich angrenzend an das Gebiet Großacker, in Eschbach eine Erweiterung des Baugebiets Reckenberg südlich der Steurentalstraße und in Wittental das Gebiet Fohrenbühl nahe dem Rathaus Wittental.
Mit diesen Flächen ist nach der Vorgabe des vom Regierungspräsidium genehmigten Flächennutzungsplanesder Eigenbedarf der Stegener Bevölkerung zu befriedigen. Eine Zuwachsrate ist Stegen im Flächennutzungsplan nicht zugestanden worden. Das Gebiet Schloßacker II (jetziger Sportplatz) ist ganz im Besitz der Gemeinde. Teilweise gehört auch das Gebiet Stockacker der Gemeinde. Für beide künftigen Baugebiete läuft derzeit ein städtebaulicher Ideenwettbewerb, dessen Preisträger im Herbst dieses Jahres ermittelt werden.
Nach den vom Gemeinderat im Grundsatz beschlossenen Richtlinien muß ein Bauplatzbewerber seit einer bestimmten Zeit - drei oder fünf Jahre sind in der Diskussion - in Stegen mit Hauptwohnsitz wohnen. Es sollen auch Bewerber berücksichtigt werden, die in Stegen, Eschbach oder Wittental aufgewachsen sind, aber durch Heirat, Beruf oder mangelnde Wohnmöglichkeit ihre Heimat verlassen mußten. Auch Bewerber, die in Stegen seit einer noch zu bestimmenden Zeit arbeiten - zum Beispiel beim Kolleg St. Sebastian oder an der Gehörlosen- und Schwerhörigenschule — sollen berücksichtigt werden.
Dagegen werden solche Interessenten leer ausgehen, die in den letzten fünfzehn Jahren baureifen Grundbesitz in Stegen, Eschbach oder Wittental hatten. Berücksichtigt werden nur volljährige Bewerber, wobei Familien mit Kindern bei sonst gleichen Voraussetzungen Priorität bei der Zuteilung eingeräumt wird. Die Erwerber müssen sich verpflichten, das Eigenheim selbst zu bewohnen. Beim Kaufabschluß wird auch gleich vereinbart werden, in welcher Zeit das Eigenheim zu erstellen ist. Für die Erschließungskosten sollen Verträge vorab abgeschlossen werden. Beim Kaufabschluß muß der Gemeinde ein Wiederkaufsrecht eingeräumt werden, um Spekulationen auszuchließen. Das Grundstück ist in diesem Fall zum Erwerbspreis zurückzugeben. Falls das Gebäude bereits erstellt ist, wird ein Schätzpreis zugrunde gelegt. Entsprechend den gemeindlichen Richtlinien wird-dann.das Grundstück und Gebäude wieder weitergegeben.
Erbbaurechte sollen den Bauplatzinteressenten eingeräumt werden, die ein bestimmtes Einkommen nicht überschreiten. Gedacht ist an die Einkommensgrenze nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz. In den ersten drei Jahren soll kein Erbbauzins erhoben werden. Als Erbbauzins sind vier Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. Den Erbbauberechtigten soll die Möglichkeit offengelassen werden, später das Grundstück zu kaufen.
Gemeinderat Spitz bat die aufgestellten Richtlinien auf ihre rechtliche Zulässigkeit hin noch abzuklären. Für eine grundbuchrechtliche Sicherung bestimmte Regelungen verwandte sich Gemeinderat Herzog. Der zeitliche Rahmen der Verwirklichung müsse mit den Gemeindefinanzen in Einklang gebracht werden, so Herzog. Zusätzlich regte Gemeinderat Hauser ein modifiziertes Erbbaurecht, das zwischen Kauf und Erbpacht anzusiedeln sei, an.

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BZ 13.12.1996
Nicht alle mit der Jury einverstanden:  
Brunnen in Stegen erhitzt die Gemüter
STEGEN (wg). Am 29. November hat das Preisgericht zum Wettbewerb „Brunnenanlage in Stegen“ getagt. Schon eine Woche später wurden die fünf Entwürfe in einer Ausstellung im Bürgersaal des Rathauses vorgestellt. Bürgermeister Siegfried Kuster wies bei der Eröffnung der Ausstellung noch einmal auf die Bedeutung des künstlerischen Wettbewerbs für die Gemeinde Stegen hin und dankte den Teilnehmern.
Der Brunnen wird Teil des neuzuschaffenden Dorfplatzes. Durch die Verlegung des bisherigen Parkplatzes für das öffentliche Zentrum war es möglich, dem schon bestehenden Dorfplatz einen städtebaulichen Abschluß durch die Anlage eines Dienstleistungszentrums zu geben. Dieser Teil des Dorfplatzes mit der sich nach Süden anschließenden Seniorenwohnanlage und Wohnbebauung soll sowohl den Abschluß der bestehenden öffentlichen Einrichtungen als auch den Übergang zum Neubaugebiet darstellen. Diese Absichten erläuterte bei der Ausstellungseröffnung der Freie Architekt
Rolf Fischer.
Wasserspiele und Kaskaden
Der Auslober stelle sich eine Brunnenanlage vor, die das ganze Jahre über ihre Wirkung entfalte Der Brunnen soll echten Kommunikationscharakter haben und zu einem Treffpunkt für jung und alt werden. Als Kostenobergrenze wurden 85.000 Mark festgelegt.
Zur Wassertechnik: Bei der Gestaltung der Brunnenanlage mit Wasserspielen, Kaskaden oder sonstigen Erlebnisbereichen war von der Anlage einer Umwälzanlage auszugehen. Ein Brunnen mit einem oder mehreren dünnen, Wasserstrahlen kann aus dem Trinkwassernetz gespeist werden.
Fischer erläuterte die einzelnen Entwürfe und dankte den am Wettbewerb teilnehmenden Künstlern, unter ihnen befinden sich zwei aus Stegen, die sich alle sehr viel Mühe gegeben hätten. Mehrere Rundgänge erfolgten, bis sich das Preisgericht für die Tarnzahl 030463 (Natursteine Schindler, Waldkirch) entschied.
Die Abstimmung ergab sechs Stimmen für diesen Entwurf. Ein Jurymitglied enthielt sich der Stimme. Das Preisgericht sah in der Arbeit den besten Entwurf. Er wurde der Gemeinde und der Wohnstättenbau zur weiteren Bearbeitung vorgeschlagen. Die politische Entscheidung wird nun der Gemeinderat zu treffen haben.
Über Kunst und vor allem ihre Zweckmäßigkeit läßt sich bekanntlich streiten und schon bald nach Eröffnung der Ausstellung waren sehr unterschiedliche Meinungen zu hören, wobei die Entscheidung der Jury verständlicherweise keine einhellige Zustimmung fand. Auch den anderen Entwürfen wurden viele positive Merkmale zugeordnet. Das zeigt indes auch das große Interesse, das die Bevölkerung mit dieser Brunnenanlage verbindet.
Es war deshalb eine gute Anregung, den anwesenden Künstlern die Gelegenheit zu einer kurzen persönlichen: Vorstellung ihrer Entwürfe zu geben. Dabei war es schon ein bißchen schade, daß nur einer von ihnen, nämlich Daniel Rösch, von dieser Möglichkeit Gebrauch machte. Das hatte natürlich zur Folge, daß seine Arbeit eine um so größere Beachtung fand. Rösch betonte seine persönliche Bindung zu Stegen, die er auch in seinem Entwurf ausdrücken wollte.
Der Brunnen in Stegens Dorfmitte wird kommen und zwar schon in überschaubarer Zeit. Allerdings wird die Entscheidung des Preisgerichts in der Bevölkerung und gewiß auch im Gemeinderat zuvor wohl noch heiß diskutiert werden.
Brunnen
VIEL INTERESSE fand die Ausstellung „Brunnenanlage“ im Bürgersaal in Stegen. Die Entwürfe wurden von den Besuchern eingehend betrachtet und diskutiert. Im Bild der vom Preisgericht auf den 1. Platz gesetzte Entwurf.  Bild: Wolfgang Grosholz