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                   Historische und Amtliche Nachrichten aus
                      den Freiburger Nachrichten,   | 
        
Freiburger Zeitung 3.1.1784
Den 2ten Dezember 1783 starb der Hochgebohrne des heil. Röm. R. Graf Johann Friderich von Kageneck, Herr zu Munzingen, Waltershofen, Bleichheim, Weiler, Mitherr zu Umkirch, Mördingen, und Hugsheim ec.ec. Sr. k.k. Majestät wirklicher Kämmerer, im 75sten Jahre seines Alters nach ausgestandenen langwierigen Steinschmerzen an einer gänzlichen Entkräftung. Der eine dessen hinterlassenen Herrn Söhnen ist kais. k. Gesandter in Engeland: der andre k.k. vorderöster. Regierungs- und Kammerrath: beyde sind auch k.k. Kammerherrn.
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In
Gemäßheit
          hoher Kaiserl. Königl. Regierungs- und Kammerdekretur vom 2ten dieses
          wird hiermit bekannt gemachet; daß bey Peter Hummel in dem
          Freyherrlich- von Sickingenschen Espache 50. Baustämme feil seyen: die
          allenfallig österreichische Kauflustige haben sich dahero bey
          unterfertigter Beamtung dahier des Ankaufshalber in Zeit 14. Tagen zu
          melden.
          Freyburg am 12ten July 1789.
          Freyherrlich- Ferdinand von Sickingische Vormuntschaftsbeamtung.
          Wetzel
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Vorladungsedikt.
          Von der Freyherrlich-Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen
          Vormuntschaftsbeamtung wird durch gegenwärtiges Edikt allen jenen,
          denen daran gelegen ist, aus mit bekannt gemacht:
          Es sey vor dem Gerichte auf eigenes Ansuchen des Schuldners in die
          Eröffnung eines Konkurses über das gesammte bewegliche, und
          unbewegliche Vermögen des Mathias Zipfels, Freyherrlich- von
          Sickingischen Unterthanen und Bauren in der Berlachen zur Vogtey
          Wiesnek gehörig gewilliget worden.
          Dahero wird Jedermann, der an eben erstgedachten Mathias Zipfel eine
          Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, hiemit erinneret,
          Dienstag den 28sten künftigen Monats May seine Forderung vor
          unterfertigten Amte auf dem Hof in der Berlachen ohnweit Stegen um so
          gewisser anzumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit derselben
          – sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese, oder jene Klasse
          gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß
          des erst bestimmten Tages Niemand mehr angehöret werden, und jene, die
          ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des
          gesammten Vermögens des obgemelten Schuldners ohne Ausnahme, auch dann
          abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensazionsrecht
          gebührete, oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu
          fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderungen auf ein liegendes Gut
          vorgemerket wären, also, dass derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa
          in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld ungehindert des
          Kompensazions-Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu
          statten gekommen wäre, abzutragen verhalten würden.
          Wornach sich jedermann zu achten, und für Schaden zu hüten wissen
          wird.
          Wiesnek am 28sten April 1792.
          Von Freyherrlich- Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen
          Vormundschaftsamts wegen.
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Maria
Burgertin
          aus Espach hat gegen den diesseitigen Unterthan Georg Dilger von
          Stegen auf dem Schwarzwald eine Schadloshaltungsklage wegen
          vieljähriger Ernährung und Erziehung eines unehelichen Kindes
          angebracht, und um Ueberlassung seines in etlichen 30 Gulden
          bestehenden Vermögens gebetten. Da nun derselbe schon vor 30 Jahren
          als gemeiner Soldat für die gräfl. Säckingische (Sickingische sic)
          Gemeinde Wißneck in kaiserliche Dienste getretten; und unwissend wo
          sich aufhält, so wird ihm mittels gegenwärtiger Kundmachung eröffnet,
          daß diese Klagsache mit dem für ihn und auf seine Kösten und Gefahr
          aufgestellten Pfleger Jakob Heitzler von Stegen am 1ten July auf der
          diesseitigen Amtskanzley werde verhandelt werden. Derselbe hat daher
          bis auf diese Zeit entweder in Person zu erscheinen, oder in seinem
          Namen einen andern Bevollmächtigten zu bestellen, und ihm seine
          Behelfe zur Entkräftung der Burgertischen Forderung an Handen zu
          geben, widrigens erkennt werden wird, was rechtens ist.
          Freyburg den 1ten May 1797.
          Gräfl. Heinrich v. Kageneggisches Amt.
          Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 10.11.1798
Die
          ledige Otilia Kunzin von Burg im Kirchzarter-Thal hat gegen den
          diessetzigen Unterthan Matheus Fehr von Stegen, wegen eines von diesem
          vor 10 Jahren gebohrnen unehlichen Kindes eine Alimentationsklage
          angebracht, und um Ueberlassung des demselben ohnlängst angefallenen
          väterlichen Erbantheils pr. 69 fl. gebeten. Da dieser Matth. Fehr von
          dem Baron v. Bender schen Regiment desertiert und unwissend wo sich
          aufhalten soll: sb wird mittels gegenwärtigen Edikts vorgeladen, dass
          er bis den 12ten Jänner des n.J. selbst erscheinen, und seine
          allfällige Einwendungen gegen die angebrachte Klage beybringen soll,
          widrigens die Sache mit dem auf seine Kosten und Gefahr aufgestellten
          Sachwalter Joseph Laule von Stegen nach Vorschrift der G.O. verhandelt
          und abgethan werden wird.
          Freyburg den 31. Oktober 1798.
          Graf Heinrich v. Kageneckisches Amt.
          Dr. Ruef
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Z.
          1. M. Mundtodts-Erklärung und Schulden-Liquidation der Andreas
          Fallerischen Eheleute im Eschbach.
          Andreas Faller, der sogenannte Faller Thomele Bauer in hiesigen
          Eschbach, und dessen Eheweib Magdalena Rombach, deren Hofgut wegen
          übler Wirthschaft und großer Schuldenlast am 14tsen dieses Monats
          verbständet wurde, werden anmit als mundtodt erklärt, und unter die
          Pflegschaft des Kristian Ruf Bauers im Styrenthal gesetzt, ohne dessen
          Vorwissen und Genehmigung Niemand mit den gedachten Andreas
          Fallerischen Eheleuten einen Vertrag schliessen, noch ihnen etwas
          borgen, oder leihen soll, bey Verlust der Forderung und Nichtigkeit
          des Handels.
          Welches zu jedermanns Warnung mit dem Beysatz bekannt gemacht wird,
          dass diejenigen, welche an die Andreas Fallerischen Eheleute eine
          rechtmässige Forderung haben, solche auf Montag den 9ten May d. J.
          hier vor Amt liquidiren sollen, widrigens sie den Schaden und
          Nachtheil sich selbst beyzumessen haben würden.
          St. Peter auf´m Schwarzwald d. 18ten März 1803.
          Stift St. Petersches Amt
        
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Resultat
          des heutigen Viehmarktes.
          Auf dem heutigen Viehmarkte bekam Peter Thoma der sogenannte Schwaben
          Bauer aus dem Eschbach den Preis pr. 2 fl. 45 kr. für ein Paar
          Mast-Ochsen, worauf ihm 600 fl. Gebothem wurden, die er aber nicht
          anders als für 56 Louisdor verkaufen wollte. 
          Käufe wurden 33 protokollirt, welche eine Summe von 3824 fl. 46 ½ kr
          abwerfen. Da dieser Viehmarkt so schnell auf den vorigen folgte, und
          zu vernehmen gekommen ist, dass einige Käufer aus eigennützigen, dem
          Magistrate wohl bekannten, Absichten eine viel höhere Kauf-Summe zu
          Protokoll diktirt haben, als sie wirklich ausgegeben, so kann hier
          kein Mittelpreis ausgesetzt werden. Indessen wird zur allgemeinen
          Warnung andurch bekannt gemacht, dass jeder Vieh-Käufer oder
          Verkäufer, welcher sich künftig eines solchen Betrugs schuldig machen,
          und dessen überwiesen werden würde, die schärfeste Ahndung zu
          gewärtigen habe.
          Freyburg den 16ten Juny 1803
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Freiburger Zeitung 9.11.1803
          Nachfrage nach Magdalena Janzin.
          Z i. M. Magdalena Janzin von Stegen, 14 Jahre alt, ist aus ihrem
          Dienst ausgetreten, ohne ihre Freunde zu berichten, wo sie sich
          hinbegeben habe.
          Es werden nun jene, welche etwas von ihrem Aufenthalt wissen, ersucht,
          an ihre Freunde oder an Herrn Pfarrer in Kirchzarten zu berichten, wo
          sie sich gegenwärtig aufhalte, oder wenn sie ohne Dienst im Lande
          herumirt, selbe zu ermahnen, daß sie zu den ihrigen zurückehre.
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Güterverpachtung
          und Versteigerung zerschiedener Fahrnisse.
          Z. 1. M. Am Mittwoch den 15ten k. M. Februar Vormittag um 9 Uhr und
          den darauf folgenden Tag
          werden von der unterfertigten Beamtung in dem Gräflich v.
          Sickingischen Eschbach von dem Martin Rauhischen sogenannten
          Peterbaurenshofe daselbst, 6 Jauchert Matten, 7 Jauchert Acker, welche
          mit Korn angesät sind, und 4 Jauchert daran liegende Matten, sohin das
          Bräuhäusel samt dem dazu gehörigen Bergacker und Mattfeld durch das
          Meistboth auf 10 nach einander folgende Jahre in Bestand verliehen
          werden.
          Ferner werden 4 Stück dreyjährige, 5 Stück zwey jährige, und 5 Stück
          einjährige Stiere, zwey Kühe ein ½ jähriges Foler, und 3 Stück
          Schweine, nebst etwa 200 Centner Heu, 400 Wellen Haberstroh, 2 Pflug-
          und Wagengeschirr, auch etlich 100 Str. Halbwaizen, Korn und Haber an
          den Meistbiethenden verkauft werden.
          Der Kaufschilling muß
          Bis den 14ten April d. J. 
          Baar erlegt werden, jedoch hat der Käufer der richtigen Zahlung halber
          eine annehmliche Bürgschaft zu stellen. 
          Die Lehnungs- und Kauflustigen mögen daher 
          Auf den 15ten Hornung
          Entweder in dem Wirtshaus zum Engel, oder in dem Martin Rauhischen
          Hofe selbst im Eschbach erscheinen.
          Freyburg am 21sten Jänner 1804.
          Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
          Wetzel
          
         
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       Mundtodtserklärung
          Z. 1. M. Martin Rauh, Gräflich v. Sickingscher Bauer im Eschbach, und
          dessen Eheweib Maria Andris, werden wegen übler Haushaltung für
          mundtodt erklärt, ihnen die Verwaltung des Vermögens abgenommen, und
          daher Anton Rauh Stadt-Freyburgisches Bauer zu Zarten, und Kristian
          Rombach aus dem diesseitigen Eschbach zu Kuratoren aufgestellt, ohne
          deren Einwilligung von ihnen Rauhischen Eheleuten keine verbindliche
          Handlung eingegangen werden kann. 
          Welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit denselben in Hinkunft
          Niemand mehr etwas borge, oder sonst einen Kontrakt mit ihnen eingehe,
          widrigens man allen daraus entstehenden Schaden sich selbst
          beyzumessen haben wird.
          Freyburg den 30sten März 1804-
          Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
          Wetzel
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Freiburger Zeitung 29.8.1804
          Verpachtung zu Weyler.
          Z.1.M. Von den gräflich von Kageneckischen Vormundschaftsamt wird
          hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass 
          Am 10ten September Nachmittags um 1 Uhr 
          in der Herrschaft Weyler bey Zarten das dortige Mayereygut, bestehend
          in einem geräumigen Mayereyhaus, den nöthigen Scheuer- und Stallungen,
          dann 119 Jauchert Acker und 90 Jauchert Matten in kleinen Abtheilungen
          ober in größeren Posten, je nach dem sich Liebhaber melden – ferner
          das herrschaftl. Wirthshaus samt zwey Jauchert drey Viertel Acker, und
          2 Jauchert 3 Viertel Mattfeld; samt der Backgerechtigkeit, und hiezu 2
          Jauchert 3 Viertel Acker, und 2 Jauchert 1 ½ Vietel Matt- und
          Grasfeld, - auf 6 nacheinander folgende Jahre an den Meistbiethenden
          werden verpachtet werden. 
          Liebhaber können die Pachtbedingnisse in deisseitiger Amtskanzley
          einsehen.
          Freyburg den 25sten August 1804.
          Gräflich Heinrich von Kageneck.
          Vormundschaftsamt allda.
          Dr. Ruef.
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Freiburger Zeitung 7.12.1805
          Schulden-Liquidation.
          Z.1.M. Nach dem von Peter Herrmann Taglöhner aus dem Bircher in der
          Vogtey Stegen, anher vorgelegten Schuldenstand ist er nicht fähig, aus
          seinem geringen Vermögen sämtliche Gläubiger zu befriedigen, oder zu
          bedecken. Es wird daher gegen ihn die Gant erkennt, und zur
          Suldenliquidation 
          Der 27ste Dezember
          angeordnet, wo alle diejenigen, welche eine rechtmäßige Forderung zu
          haben vermeynen, in dem herrschaftlichen Wirthshaus zu Weyler in der
          bemelten Vogtey Stegen erscheinen, ihre Forderung liquidiren, und
          sohin das weitere gewärtigen mögen, widrigens sie von dem in die Gant
          gezogenen Vermögen ausgeschlossen werden würden.
          Freyburg d. 3. Dez. 1805.
          Gräflich von Kageneck.
          Amt
          Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 29.11.1806
          Warnung.
          Z.2.M. Peter Herrmann von Stegen im Kirchzarter-Thal, von kleiner
          untersetzter Statur und sonst gutem gesunden Aussehen, welcher im v.
          J. durch leichtsinnige Handlungen in Gant gefallen, führt noch immer
          eine unstete Lebensart, und zieht, dem sichern Vernehmen nach,
          arbeitsscheu, nur in den benachbarten Gegenden, besonders im
          Waldkircher-Thal, herum, kauft von den Landleuten auf Kredit
          verschiedenes Kleinvieh ein, welches er dann gleich wieder weiter
          verhandelt, ohne dass er im Stand wäre, oder auch den Willen hätte,
          den ersten Verkäufer zu bezahlen, wodurch mancher gutmüthige Mensch um
          seine Haabe geprellt wird. Es wird daher jedermann gewarnet, sich mit
          diesen Menschen in einen Handel einzulassen, und wer durch seitherige
          Kaufshandlungen eine Forderung an ihn zu machen hat hat solche zur
          weiter Vorkehrung gegen Peter Herrmann binne 3 Wochen anher zu melden.
          Freyburg den 22. Nov. 1806.
          Gräflich Von Kageneckisches Amt über Stegen.
          Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 2.5.1807
Ediktat
          – Vorladung
          Z.1.M. Joseph Pfister von Stegen ist auf erhaltene Nachricht, dass er
          zur Großherzogl. Bad. Leibgrenadier-Garde bestimmt sey, heimlich von
          Haus entwichen. Er wird daher öffentlich vorgeladen, sich binnen 3
          Wochen bey dem hiesigen Militärkommando, oder bey dem unterzeichneten
          Amte um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner
          bürgerlichen Heymath, so wie seines dermaligen und künftigen
          elterlichen Vermögens verlustig erklärt, und gegen ihn als einen
          unbefugten Flüchtling nach Vorschrift der Gesetze fürgegeangen werden
          wird.
          Freyburg den 25sten April 1807.
          Gräfliche v. Kageneck´sches Amt über Stegen.
          Dr. Ruef.
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Vorladung
          des entwichenen Rekruten Georg Andris aus Espach.
          Z. 1. M. Georg Andris aus Espach ist aus der hiesigen Großherzogl.
          Bad. Garnison als Rekrut entwichen.
          Der selbe wird daher eines hohen Auftrags gemäß öffentlich
          aufgefordert, sich in Zeit von vier Wochen entweder bey dem hiesigen
          Militär-Kommando oder bey diesem unterfertigten Amte persönlich um so
          gewisser zu stellen; als er auf sein längeres Ausbleiben seines
          Vermögens- und Heimatrechts würde verlustig erklärt werden.
          Freyburg den 12ten März 1807.
          Gräfl. V. Sickingen-Hohenburg. Amt.
          Wetzel
        
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Freiburger Zeitung 13.5.1807
          Vorladung
          Z.1.M. Der von der Löbl. Artillerie-Bataillon zu Karlsruhe am 29sten
          des v.M. treulos entwichene Rekrut Andreas Meder, seiner Profession
          Müller, von Weyler aus der Vogtey Stegen im Kirchzarter-Thale, wird
          hiermit aufgefordert sich binnen 30 Tagen bey seinem Bataillon, oder
          dem unterfertigten Amt um so gewisser zu stellen, als im widrigen
          Falle er seiner bürgerlichen Heymath, und seines elterlichen Vermögens
          verlustig erklärt werden wird.
          Freyburg den 9ten May 1807.
          Gräfliche Heinrich v. Kageneck. Amt
          Dr. Ruef.
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Vorladung
          der Anna Steyertin der ledigen von Espach.
          Z. 1. M. Anna Steyertin die ledige aus dem grundherrl. V.
          Sickingischen Espach ist schon vor 30 Jahren als wahnsinnig aus ihrer
          Heimath entflohen; alles Nachsuchens ohngeachtet, konnte man bisher
          von selber nichts mehr in Erfahrung bringen.
          Das derselben angehörige und unter Kuratel stehende Vermögen belief
          sich mit dem 21sten April 1807 auf 108 fl.
          Auf Ansuchen derselben Geschwister Michael Steyert und Maria
          Steyertin, welche bedürftig sind, wird gedachte Anna hiemit
          peremtorisch vorgeladen, dass sie selbst oder ihre allenfällige
          Leibeserben dieses Vermögen binnen 3 Monaten in Empfang nehmen, oder
          gewärtigen sollen, dass dasselbe ihren Geschwistern verabfolget werden
          würde.
          Freyburg den 30sten März 1808
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Freiburger Zeitung 9.8.1809
          Vorladung abwesender Milizpflichtigen und Deserteurs.
          (I.) Nachstehende Milizpflichtige, welche zwar zum Theil mit
          obrigkeitlicher Erlaubnis, jedoch dermal an unbekannten Orten
          abwesend, u. bey der in diesem Monat vorgenommenen Rekrutierung durch
          das Loos zum Großherzogl. Militär bestimmt worden sind, werde hiemit
          aufgefordert, binne 6 ochen sich vor unterzeichneter Behörde um so
          gewisser zu stellen, als sonst gegen dieselben nach der
          Landeskonstitution weiters vorgefahren werden würde.
          Desgleichen werden unter dem nämlichen Präjudiz die in folgendem
          Verzeichnisse enthaltenen vom Großherzogl. Militär desertirte Purschen
          vom Rekrutenzuge pro 1808 und 1809 vorgeladen.
          Milizpflichtige pro 1810.
          Meinrad Jenne, Schneider von Ebringen.
          Lorenz Andries, Bauernknecht von Stegen.
          Joh. Georg Herbstreit von Lehen, Glaser.
          Georg Steyert, Wagner von Zähringen.
          Leonhard Vögele, Glaser von Zähringen.
          Lorenz Dischinger, Bauernknecht von Buchheim.
          Joh. Georg Lothholz, Schreiner von Wolfenweiler.
          Peter Fäser, Löffelmacher von Kirchzarten.
          Joseph Steyert, von da.
          Johann Ganter, von da.
          Michael Henzler von Umkirch, Weber.
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Freiburger Zeitung 16.5.1812
          Versteigerungen und Verpachtungen.
          Realitäten-Verpachtung.
          (1) Am 1. Juny werden die Gräflich von Kageneckische Erben das
          Wirthsrecht zu Weyler bey Zarten, so wie jenes von Ybatthal, sohin die
          im erstern Ort befindliche Mühle und Säge, auch sämmtliches Acker- und
          Mattfeld von ohngefähr 200 Jauch. Auf 9 Jahre verlehnen….Wovon die
          Bedingnisse …in der herwärtigen Amtskanzley, von dem Munzinger Gut
          aber in der Verwalterey daselbst eingesehen werden können. Die
          Verpachtung geschieht jedes Mal in dem Orte selbst.
          Freyburg, den 12. May 1812.
          Grundherrl. Heinr. Von Kageneck. Amt.
          Dr. Rueff
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Freiburger Zeitung 25.9.1816
B.
          Getraut wurden:
          Den 4. Jospeh Schnell, lediger Bürger und Maurer dahier, mit der
          ledigen Agatha Gutmann, Bauerstochter von Stegen.
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Freiburger Zeitung 4.11.1818
Die
          Verleihung eines Erblehens über die Mühle und Säge zu Weyler
          betreffend.
          Die unterm 6. Dezember v.J. geschehene Bekanntmachung wegen Errichtung
          und Verleihung eines Rusticalerblehens über die Mühle und Säge sammt
          Zubehörde zu Weyler, wird hiemit zu dem Ende erneuert, dass
          diejenigen, welche Lust tragen, dieses Gerwerb sammt Benutzungen als
          ein Erblehenszinsgut zu übernehmen, bei der auf den 11. November im
          Schloß und Maierhaus zu Weyler (ohnweit Zarten) Nachmittags um 1 Uhr
          angeordneten Versteigerung sich einzufinden mögen.
          Hiebei hat man vorläufig zu bemerken:
          1) Daß der Uebernehmer die obgenannte Mühle auf seine Kosten
          herstellen müsste, wogegen ihm nicht allein der Feuersozietätsbeitrag,
          sondern auch das nöthige Bauholz aus den benachbarten Waldungen
          angewiesen, sohin wegen den üblichen Baukosten ein verhältnismäßiger
          Nachlaß am Erblehenzins bewilliget werden soll.
          2) Zu der Mühle und Säge, welche letztere annoch in gutem brauchbaren
          Stand ist, werden als Lehenbare Benutzungen gegeben, die
          Backgerechtigkeit, sohin 2 Jauchert 1 ¼ Vrtl. Mattenfeld, und 2
          Jauchert 3 Vrtl. 43 Ruthen Ackerfeld sammt einem Stück Haus- und
          Grasgarten.
          3) Für die Sicherheit der Gebäulichkeiten sowohl als ders jährlichen
          Canons muß hinlägliche Caution gestellt werden.
          Die übrigen näheren Bestimmungen und Bedingnisse können in der
          gräflich Kageneckschen Amtskanzlei dahier eingesehn werden.
          Freiburg den 24. Okt. 1818
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Freiburger Zeitung 27.2.1819
          Privatnachrichten.
          Bauholzverkauf.
          (1) Die verschiedenen Bauholzgattungen im Nadelwald zu Weyler, deren
          Verkauf am Stock in Nro.9 und 10 des Wochenblattes angekündet war,
          sind mittlerweile gefällt worden, und können nun Stückweise abgelangt
          werden. Kaufliebhaber wenden sich an den Schloßmaier Johann Andriß.
          Weyler bei Zarten den 20. Febr. 1819.
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Fahrniß-Versteigerung.
          Am Dienstag den 27. März und an den darauffolgenden Tagen werden die
          zur Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Hrn. Pfarrers Brogli von
          Espach gehörigen Fahrnisse öffentlich an den Meistbietenden gegen
          baare Zahlung verkauft; als: Silber, Bett- und Tischzeug, Porzellain
          und Glaswaren, Kupfer-, Mesing-, Zinn- und Eisengeschirr,
          Kupferstiche, Gemälde und Spiegel, Schreinerwerke, 10 Weinfässer mit
          Eisen gebunden, Feld- und Hausgeschirr, ein gut eingerichtetes
          Buchbinderwerkzeug, ein Bernerwägle, ein Pferd, 3 Kühe, 3 Schweine, 4
          Saum 1816r, 21 Saum 1818r und 7 ¼ Saum 1819r Wein Oberländer Gewächs,
          Kirchen- und Zwetschgenwasser, 100 Sester Früchte und 100 Sester
          Erdäpfel nebst vielen andern Hausgerätschaften.
          Die Versteigerung geht im Pfarrhof vor sich, und wird jeweils
          Vormittags 9 Uhr anfangen.
          Freiburg den 17. März 1821.
          Groß. Amts-Revisorat
          Wolfinger
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Freiburger Zeitung 30.3.1833
          Bekanntmachung.
          Fortsetzung und Schluß der Bürgermeisterwahlen im Landbezirk Freiburg.
          Nr. 31. Unterybenthal, Johann Meyer
          Nr. 33. Falkensteig, Michael Steinhardt.
          Nr. 35. Hinterstraß, Johann Scherzinger
          Nr. 36. St.Märgen, Konstantin Braun.
          Nr. 38. St.Peter, Lorenz Rombach.
          Nr. 39. Wiesnek, Mathias Volk.
          Nr. 40. Wagensteig, Johann Meyer.
          Nr. 41. Attental und Wittentahl, Jos. Thoma, der vorige Bürgermeister
          Nr. 43. Zarten, Johann Hummel.
          Nr. 45. Ebnet, Johann Gremelspacher.
          Nr. 46. Dietenbach, Joseph Meyer, der bisherige Bürgermeister.
          (Die beiden Bürgermeisterwahlen zu Stegen und Eschbach liegen noch im
          Rekurswege.)
          Wir bringen diese Wahlen öffentlich zur Kenntnis. 
          Freiburg den 25. März 1833
          Großherzogl. Landamt.
          Wetzel
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Freiburger Zeitung 8.8.1847
          Schulden-Liquidation.
          Nr. 18418. Nachdem die ledige Anna Saum von Stegen, wohnhaft zu
          Herdern, und……..die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika erhalten,
          werden deren unbekannte Gläubiger aufgefordert, in der auf
          Mittwoch den 18. August Nachmittags 2 Uhr
          anberaumte Tagfahrt zur Schulden-Liquidation dahier zu erscheinen, und
          ihre Beweisurkunden vorzulegen, da sonst den Auswanderern ihre
          Reisepässe behändgt werden sollen, und den sich etwa später meldenden
          Gläubigern zu ihrer Befriedigung hier nicht mehr verholfen werden
          könnte.
          Freiburg den 3. August 1847.
          Großherzogl. Landamt
          Jägerschmid.
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Freiburger Zeitung 21.8.1847
          Haus-Versteigerung.
          Nr. 5551. In  Forderungssachen gegen Joseph Wirbsler, Zimmermann
          in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
          Montag den 20. September Vormittags 9 Uhr 
          im Wirtshause zum Hirschen in Steegen öffentlich versteigert: Ein
          halbes einstöckiges von Holz gebautes Wohnhaus sammt Scheuer und
          Schweineställen unter einem Dach, im Anschlag von 1150 fl.
          Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber
          geboten wird.
          Freiburg den 14. August 1847.
          Großherzogl. Landamts-Revisorat.
          Reutti.
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Freiburger Zeitung 24.11.1847
          Haus-Versteigerung.
          Nr. 7792. In  Forderungssachen gegen Joseph Tritscheler, Schuster
          in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
          Montag den 20. Dezember Nachmittags 2 Uhr
           im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr
          öffentlich versteigert: 
          1) Ein einstöckiges Wohnhaus von Holz gebaut, mit Scheuer und Stallung
          unter einem Dach
          2) Ein Viertel Garten beim Haus, zusammen angeschlagen zu 1500 fl.
          Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber
          geboten wird.
          Freiburg den 17. November 1847.
          Großherzogl. Landamts-Revisorat.
          Reutti.
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Freiburger Zeitung 31.12.1847
          Haus-Versteigerung.
          Nr. 8876. In  Forderungssachen gegen Jos. Tritscheler, Schuster
          in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
          Freitag den 14. Januar Nachmittags 2 Uhr 
          im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich
          versteigert: 
          Ein Blockhaus mit Scheuer unter einem Dach, Schweineställe, Schopf und
          ein Viertel Garten.
          Angeschlagen  1500 fl.
          Der endgültige Zuschlag erfolgt um das sich ergebende höchste Gebot,
          auch wenn solches unter dem Schatzunungspreis bleiben würde.
          Freiburg den 24. Dezember 1847.
          Großherzogl. Landamts-Revisorat.
          Reutti.
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          Freiburger Zeitung 14.3.1849
          Holz-Versteigerung.
          Am Mittwoch den 21. März Nachmittags 1 Uhr werden im grundherrlich v.
          Roggenbach´schen Wald zu Weiler in Stegen
          34 ¼ Klafter buchenes Scheitholz,
          36 Klafter tannenes Scheitholz
          30 ¾ Klafter Bengelholz
          versteigert.
          Stegen den 10. März 1849
          Grundherrlich v. Roggenbach´scher Jäger
          Heitzler
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          Freiburger Zeitung 30.11.186
          
          Erbvorladung
          Nro. 10,920. Ignaz Furtwängler von Steegen ist zur Erbschaft berufen.
          Da sein Aufenthaltsort aber unbekannt ist, so wird derselbe zur
          Erbtheilung mit dem Bedeuten vorgeladen, dass im
          Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen werde zugetheilt
          werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene z.Z. des Erbanfalls
          gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
          Freiburg, den 22. November 1861.
          Großherzogl. Landamtsrevisorat.
          Kohlund
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Freiburger Zeitung 20.2.1869
          Holz-Versteigerung.
          Am Mittwoch, den 3. März d.J. Vormittags 9 Uhr,
          werden im Kronenwirthshause zu Stegen aus den grundherrlichen
          Waldungen daselbst öffentlich versteigert:
          117 Stück tannene Sägklötze,
          46 Stämme tannenes Bauholz,
          23 ½ Klafter buchen Scheiterholz,
          60 Klafter tannan Scheiterholz,
          27 ½ Klafter buchene Prügel,
          20 ½ Klafter tannene Prügel,
          7 ¼ Klafter gemischte Prügel
          250 Stück buchene Wellen,
          10 Loose Schlagraum.
          Freiburg, den 24. Februar 1869.
          Gräflich Max v. Kageneck´sche Verwaltung
          Sporer, Rentamtmann.
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Freiburger Zeitung 27.2.1869
          Liegenschaftsversteigerung.
          Aus der Verlassenschaft der Josef Rombach Ehefrau, Walburga, geborene
          Rombach von Stegen werden
          Montag, den 15. März d.J. Morgens 8 Uhr,
          im Hirschenwirtshaus zu Stegen nachgenannte Liegenschaften öffentliche
          versteigert:
          1) Auf Gemarkung Stegen:
          Ein Blockhaus, eine Blockscheuer unter enem Dache; Scheuer, Anbau und
          Schopf, ein Speicher, ein Waschhaus, Schweineställe, eine Mahlmühle
          zur Hälfte; 3 Viertel Hausplatz und Hofraithe, 87 Ruthen Gremmenfeld,
          1 Morgen 5 Ruthen Garten, 24 Morgen 3 Viertel 49 Ruthen Ackerfeld, 12
          Morgen 2 Viertel 15 Ruthen Waidfeld, 10 Morgen 1 Viertel 52 Ruthen
          Wald in zwei Stücken.
          2) Auf Gemarkung Eschbach das s.g. Bärlacher Hofgut:
          Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Schmiede, Scheuer und Stallung unter
          einem Dache von Stein erbaut; Ein Wasch- und Blockhaus,
          Schweineställe, eine Kohlscheuer; 
          5 Ruthe Hausplatz u. Hofraithe, 11 Morgen 3 Viertel Ackerfeld, 25
          Morgen 85 Ruthen Reutfeld, 7 Morgen 3 Vietrel 88 Ruthen Matten, 4
          Morgen 3 Viertel 67 Ruthn Waldung, 1 Morgen 1 Viertel 30 Ruthen
          Oedfeld.
          Der Zuschlag erfolgt, wenn für beide Höfe, welche als Ganzes
          versteigert werden, der Anschlag mit 18.700 fl. oder mehr geboten
          wird.
          Jeder Käufer hat zwei zahlungsfähige Bürgen zu stellen, und es haben
          sich hier nicht bekannte Steigerer sowie Bürger mit legalen
          Vermögenszeugnissen zu versehen.
          Die übrigen Bedingungen werden bei der Versteigerung bekannt gemacht,
          können übrigens auch jeden Samstag auf dem Geschäftszimmer des Notars
          eingesehen werden.
          Zarten, am 25. Februar 1869.
          Der Großh. Notar.
          Pfeiffer.
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Freiburger Zeitung 30.3.1869
          Bekanntmachung
          Nro. 7476. Martin Föhr von Stegen will auf seinem Hofgut eine
          Feldbrennerei errichten. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen
          Kenntnis gebracht, dass die Akten mit dem Plame zur Einsicht der
          Betheiligten während 14 Tagen bei der Gemeindebehörde zu Stegen
          aufliegen. Etwaige Einwendungen sind binnen gleicher Frist bei dem
          Gemeinderath zu Stegen oder bei diesseitiger Behörde vorzutragen und
          zu begründen.
          Freiburg, den 22. März 1869.
          Großh. Bezirksamt.
          Eccard. Vdt Eckert.
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Aus
          dem Schwurgerichtssaale
          Freiburg, 27. Sept. 1869
          Heute wurden die Sitzungen des dritten Quartals von dem Präsidenten
          Kreisgerichtsrath Sauerbeck eröffnet. Richter sind die
          Kreisgerichtsräthe: Brummer, Deimling, Hirschhorn und Amtsrichter
          Fromherz. Zu Ersatzrichtern sind betimmt die Kreisgerichtsräthe: v.
          Hennin und Haaß, zum Stellvertreter des Präsidenten: Kreisgerichtsrath
          Weber (der in den zwei auf Donnerstag 30. Sept. festgesetzten Fällen
          als Vorsitzender fungiren wird).
          Staatsanwalt Bender vertrat die Anklage gegen Leopold Scherer von
          Eschbach wegen Todtschlags und Bernhard Scherer von da wegen
          fahrlässiger Tödtung. Der erste Angeklagte wurde von Anwalt Wehrle,
          der zweite von Anwalt Barbo vertheidigt. Im Engelwirtshause zu
          Eschbach (Bezirksamt Freiburg) feierten am 13. Juli d. J. Joseph
          Ihringen und Theresa Ruh von dort ihre Hochzeit; an dem mit dieser
          Feierlichkeit verbundenen Tanze betheiligten sich, wie dies in
          Eschbach üblich ist, alle jungen Leute, die Lust dazu hatten. Nachdem
          die Tanzbelustigung beendigt, die Hochzeitsleute von der Musik nach
          ihrer Wohnung zurückbegleitet waren, während welcher Zeit die jungen
          Leute in verschiedenen Zimmern des Wirtshauses beim Wein saßen, wollte
          sich auch Ursula Mäder von Stegen, die damals bei dem Stiefvater der
          Hochzeiterin – Georg Schweizer – in Eschbach diente, entfernen. Diese
          Ursula Mäder hatte vor einigen Jahren mit Sigmund Schubnell von
          Todtnauberg ein Liebesverhältnis. Nachdem dieses Band gelöst war, fing
          sie mit dem 29 Jahre alten Taglöhner Bernhard Scherer von Eschbach
          eine Bekanntschaft an, aber auch dieses Verhältnis scheint in der
          letzten Zeit vor obiger Hochzeit nicht mehr fest gewesen zu sein. Die
          Ursula Mäder war während der Hochzeitsfeierlichkeiten die meiste Zeit
          mit Bernhard Scherer und seinem 26 Jahre alten Bruder Leopold Scherer;
          mit Schubnell tanzte sie nur einmal. Nach dem Tanze saß sie mit den
          beiden Scherer in der größeren Stube des oberen Stockes, wohin
          Schubnell, der in der anderen Stube desselben Stockes saß, nicht
          gekommen war. Zwischen 12 und 1 Uhr brach die Ursula Mäder auf;
          Bernhard Scherer bot ihr das Geleit an, sie riß ihm aber aus.
          Schubnell bemerkte ihr weggehen, was ihn veranlasste, ihr rasch zu
          folgen. Als Bernhard Scherer bemerkte, dass Schubnell dem Mädchen, das
          seine Begleitung ausgeschlagen hatte, folgte, wurde er eifersüchtig,
          beschloß sofort den Beiden nachzugehen, und forderte offenbar in der
          Absicht, einen Gehilfen bei dem zu erwartenden Streit zu haben, seinen
          Bruder Leopold auf, ihn zu begleiten, wozu sich dieser bereit
          erklärte. Sie verließen rasch das Wirtshaus und gingen auf dem Thal
          aufwärts führenden Weg bis zu dem Seitenweg, der etwas 100 Schritte
          oberhalb nach dem Hofe Schweizers führt, und auf diesem trafen sie den
          von jenem Hofe zurückkehrenden Schubnell, der die Ursula Mäder auf
          diesem Wege bis an das Haus ihres Dienstherrn begleitet hatte, aber
          umgekehrt war, weil er im haus Licht gesehen. Bei dem Zusammentreffen
          der 3 Burschen fragte Schubnell „was wollt ihr, sucht ihr mich?“ Nun
          fingen Bernhard Scherer und Schubnell zu raufen an, während dessen zog
          Leopold Scherer sein Taschenmesser und versetzte damit von hinten dem
          Schubnell einen Stich auf den rechten Oberarm in der Schultergegend,
          der 2 ½ Zoll tief in die Achselhöhle eindrang, die arteria und vena
          axillaris durchschnitt und in Folge der dadurch verursachten Blutung
          den nach wenigen Augenblicken eintretenden Tod desselben bedingte. Er
          war nämlich unmittelbar nach dem Stich noch bis in die Stube des
          Engelwirtshauses geeilt, wo er, ohne noch reden zu können,
          zusammensank und verschied. Die beiden Thäter waren schon vor ihm im
          Wirtshause angelangt, da sie durch den an der Straße liegenden
          Grasgarten dorthin geeilt waren. 
          In der Handlung des Leopold Scherer erblickten die Geschworenen nicht
          Todtschlag (§ 209 St. G.), sondern blos durch vorsätzliche im Affekt
          verübte Körperverletzung verursachte fahrlässige Tödtung, auch nahmen
          sie nur den mittleren Grad der Wahrscheinlichkeit der
          Vorausschehbarkeit an (§ 213 Z. 3 St. G.). Die Verschuldung des
          Bernhard Scherer an dem Tode des Schubnell durch Fahrlässigkeit
          verneinten die Geschworenen, der daher freigesprochen und auf freien
          Fuß gesetzt wurde. Leopold Scherer wurde zu einer Arbeitshausstrafe
          von 3 Jahren (oder zwei Jahren in Einzelhaft) und zur Tragung von ¾
          der Untersuchungskosten verurtheilt.
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Freiburger Zeitung 15.1.1870
          Bekanntmachung.
          Gemäß § 2 des Gesetzes vom 21. Dezem. 1869 und § 3 der
          Vollzugsverordung wurde bei Verhinderungsfällen des Rathschreibers als
          Stellvertreter Karl Steinbrunner ernannt.
          Stegen, den 12. Februar 1870.
          Der Standesbeamte:
          Bürgermeister Rombach.
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Freiburger Zeitung 12.6.1879
          Bekanntmachung.
          Nr. 21,043. Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und der
          Justiz wurde Gerichtsvollzieher Zähringer in Stegen in den Ruhestand
          versetzt, und an dessen Stelle zur Versehung des Gerichtsboten- und
          Gerichtsvollzieherdienstes im IV. Bezirk Friedric Paulus ernannt und
          eidlich verpflichtet. Derselbe hat seinen Wohnsitz einstweilen in
          Zarten.
          Freiburg, den 9. Juni 1879.
          Großh. Amtsgericht.
          Gräff.
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Freiburger Zeitung 10.6.1888
          Entmündigung.
          Nr. 3814. Mit richterlichem Beschluß vom 26. Mai d.J., Nr. 10,790, ist
          Maria Gremmelspacher ledig, ohne Beruf, von Stegen, wegen bleibender
          Gemüthsschwäche entmündigt, was gemäß § 68 b G.O. bekannt gemacht
          wird.
          Freiburg den 2. Juni 1888.
          Großh. Amtsgericht.
          Wasmer
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Freiburger Zeitung 13.5.1891
          Versteigerungen
          Stegen. Rathhaus. Dienstag, 26. Mai, Nachmittags 3 Uhr lässt Math.
          Vogt, Landwirth, daselbst öffrntlich versteigern: 1 Morgen 177 Ruthen
          = 51 ar 39 qm Wiesen im Gewann Dollmatte, Gemarkung Wittenthal.
          Anschlag 2000 Mk.
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          Freiburger Zeitung 9.4.1896
          St.Märgen, 7.April. Wenn man gegenwärtig unsere Thäler durchwandert,
          so sieht man überall fleißige Hände, welche bemüht sind, die vom
          Hochwasser angerichteten Zerstörungen wieder einigermaßen in Ordnung
          zu bringen. Da finden wir z.B. eine Schaar mit Aufräumungsarbeiten
          beschäftigt, dort wieder wird emsig an Wiederherstellung der
          abgerissenen Brücken gearbeitet u.s.w. Bei diesen Arbeiten werden,
          ganz lobenswerth, natürlich auch noch manche Verbesserungen
          vorgenommen, mit denen es sonst noch eine Weile gehabt hätte.
          Anläßlich der vorzustellenden Brücken möchten wir aus dem oberen
          Bezirk uns erlauben, auf einen besondern Punkt hinzuweisen. Wie
          bekannt, wird in der Zeit auch an eine plan- und zweckmäßige
          Verbindung der Orte Stegen u.f.w. mit dem Bahnhof Kirchzarten gedacht
          werden müssen. Sollte an Stelle der sog. „Hohstege“, welche, wie
          bekannt, nebst dem angrenzenden Gelände dem Hochwasser zum Opfer
          fielen, nun etwas Gediegenes und Dauerhaftes geschaffen werden, so
          können wir im oberen Bezirk es uns nicht versagen, mit allem Nachdruck
          darauf hinzuweisen, dass es sehr zweckentsprechend und nothwendig
          wäre, eine direkte Verbindung, eine Straße von Stegen nach dem Bahnhof
          Kirchzarten angelegt zu wissen. Der Brückenbau wird immer dringender,
          daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die interessierten Gemeinden
          unter ich und mit der Großh. Straßenbau-Inspektion auf eine Einigung
          hinarbeiten wollten. Geschieht das nicht, so entstehen den Gemeinden
          jetzt zuerst Kosten durch Anlegung von Stegen, vielleicht später
          außerdem noch Brückenkosten. Sehr zu wünschen wäre es, wenn jetzt
          schon der Brückenbaufrage nähergetreten würde. Was nun die geeignete
          Stelle anbelangt, so sind wir hier und in St.Peter u.s.w nur einer
          Ansicht: wir sehen in die Gegend über „Oberbirken“ hinaus. Dort ist
          der Bach nicht breit und auch nicht so gefährlich; Auffüllungsmaterial
          wäre ebenfalls genügend vorhanden. Auch sollten, wie man mir
          mittheilte, sogar mehrere da sein, die größtentheils freiwillig und
          unentgeltlich das Gelände zur Verfügung stellen wollen. So hat z.B.
          auch Herr Riesterer früher schon einmal erklärt, im gegebenen Falle
          unentgeltliche Gelände abzutreten. Sogar an freiwilligen Geldspenden
          dürfte es nicht fehlen. Vielleicht genügen diese Zeilen, um die
          maßgebenden Behörden auf unsere Bitte und auf das große Interesse, das
          wir obere Gemeinden (wie z.B. St.Märgen, St.Peter, Eschbach,
          Rechtenbach, Stegen) am etwaigen, sehr wünschenswerthen Brückenbau
          hätten, hinzuweisen. Sollte „Stegen“ die Brücke vielleicht leiber an
          der alten gefährlichen Stelle, wo der „Hohsteg“ war, haben wollen, so
          könnten wir hier dies nicht gu heißen, insbesondere auch wegen des
          theueren Geländes nicht. „Prüfet Alles und behaltet das Beste!“
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Eschbach
          (Amt Freiburg), 29. Januar 1909
          Drei Kinder verbrannt. 
          Heute Vormittag nach 8 Uhr wurde das sog. Berghäusle im
          Scherlenzendobel (auf der Höhe links gegen St. Peter), das zum
          Mathislihof des Herrn Rombach gehört, ein Raub der Flammen. Der
          „Hausmann“ Nik. Wangler war im Wald beschäftigt und dessen Frau
          besorgte im Dorf hier ihre Einkäufe. Drei kleinere, etwa 4 bis 7 Jahre
          alten Kinder waren zu Hause und fanden in den Flammen einen
          entsetzlichen Tod. Gar nichts konnte gerettet werden; auch das Vieh
          und alle Lebewesen im Hause kamen um. Rombach soll versichert sein,
          dagegen die nun doppelt arme, in tiefste Trauer geratene
          bemitleidenwerte Familie Wangler nicht. Am 26. Januar letzten Jahres
          brannte der Heinehof hier nieder. Es ist schon der sechste Brand, der
          die hiesige Gemeinde in wenigen Jahren getroffen hat.
        
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Freiburger Zeitung 24.1.1928
Stegen,
          22. Januar. In tiefes Leid wurde die Familie Köpke hier versetzt. Vor
          längerer Zeit wollte ihre Tochter Hilda auf dem Fahrrad ein Fuhrwerk
          überholen, wurde aber von dem Fuhrmann mit der Peitsche angehalten.
          Das Mädchen kam dabei zu Fall, geriet unter den Wagen und trug schwere
          Verletzungen davon. Vorgestern ist sie nun ihrem langen, schweren
          Leider erlegen. Den schwer heimgesuchten Eltern bringt man allgemeine
          Teilnahme entgegen.
          
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          Freiburger Zeitung 21.1.1928
          Bekannten und Verwandten die traurige Nachricht, dass Donnerstag abend
          ½ 7 (19.1.) nach langer, schwerer Krankheit unerwartet rasch unsere
          liebe, gute Tochter, Schwester und Tante
          Hilda Köpke
          im nahezu 18. Lebensjahre sanft im Herrn entschlafen ist.
          Stegen, den 20. Januar 1928.
          Die trauernden Hinterbliebenen:
          Familie August Köpke.
          Die Beerdigung findet in Kirchzarten am Sonntag, nachmittags 2 ½ Uhr
          statt.
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Freiburger
              Zeitung 5. 12. 1928
              Vom Dach gestürzt
              Auf dem Baldenweger Hof ereignete sich in den Vormittagsstunden
              des Dienstag ein Unglücksfall, der leider ein Todesopfer forderte.
              Die beiden Maurer Wilhelm Scherer von Rötenbach und Josef Thoma
              von Freiburg waren mit Reparaturarbeiten auf dem Dache
              beschäftigt. Durch irgend ein Mißgeschick stürzte der eine ab und
              riß im Fallen seinen Arbeitskollegen mit in die Tiefe. Scherer
              erlitt so schwere Verletzungen, daß er nach kurzer Zeit starb. J.
              Thoma wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
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Freiburger
          Zeitung 20.1.1934
          Stegen, 18. Jan. Am vergangenen Sonntag hatte der sonst so stille Ort
          eine bedeutungsvolle Veranstaltung im gefüllten Saal der Wirtschaft
          Hirschen. Der Kreiswalter der NS-Volkswohlfahrt Direktor Dr. Müller,
          war mit seinen stets eifrig tätigen Mitarbeiter, Pg Professor Baumann
          und Gewerbschulhauptlehrer Kessler erschienen, um auch diese Gemeinde
          zum sozialen Hilfswerk der deutschen Nation aufzurufen. Nach Begrüßung
          durch den Ortsgruppenwalter, Hauptlehrer Haas, versuchte der Redner,
          Pg. Kessler, Freiburg, in längeren, begeisternden Ausführungen das
          tiefe Wesen der blut- und schicksalverbundenen Volksgemeinschaft nicht
          nur wissensmäßig den aufmerksamen Zuhörern nahezubringen, sondern
          besonders ihr naturfestes Empfinden für blutmäßige Verbundenheit zu
          wecken und zu vertiefen. Der zweite Redner, Pg. Professor Baumann,
          wies eindrucksvoll auf die Grundzüge einer vernünftigen Rassenhygiene
          hin, nach denen nicht Hauptziel sozialer Hilfe zur Betreuung dauernd
          kranker und erbbelasteter Menschen sein soll, sondern die allmähliche
          Bereinigung des deutschen Volkskörpers von Erbungesunden und die
          Erhaltung und Kräftigung der gesunden Menschen. Der Aufruf dieser
          beiden Redner zu tatbereiter Eingliederung in das soziale Hilfswerk
          hatte gleich guten Erfolg. Der Ortgruppenwalter wird in Treue seines
          verantwortungsvollen Amtes walten. Mit dem Dank an die Erschienenen,
          besonders auch an den Musikverein Eschbach für seine uneigennützigen
          Mitwirkung, und einem zündenden Aufruf, unentwegt treue Gefolgsmannen
          unseres Führers zu sein, schloß die Versammlung.
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          Freiburger Zeitung 5.5.1935
          
          Mißbrauch der Hilfsbereitschaft
          Freiburg, 3. Mai 1935 Der des Betrugs und der Urkundenfälschung
          angeschuldigte 22 jährige K. redete einer alten gutherzigen Frau in
          Stegen ein, der Kaplan eines von Stegen nicht weit entfernten Dorfes
          befände sich in Geldnöten, es wäre ein menschenfreundliches Werk, wenn
          man dem Geistlichen helfen würde. Das war eine von K. ersonnene
          Lügengeschichte, die Greisin glaubte jedoch daran und übergab dem K.
          von Zeit zu Zeit Beträge von 18 bzw 35 RM. zur Überbringung an den
          Kaplan. Insgesamt empfing K. 163 RM., die in seine eigene Tasche
          wanderten: zur Täuschung der Frau, der er auf andere Art noch 20 RM
          herauslockte, fertigte K ein „Dankschreiben“ des Kaplans an. Das
          Schöffengericht quittierte die Fälschung und gemeinen Betrügereien mit
          sechs Monaten Gefängnis, zur Strafverbüßung wurde der Verurteilte aus
          dem Gerichtssaal in Haft genommen.
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Freiburger Zeitung 5.1.1937
Für
          den Bauer Heinrich Wirbser und dessen Ehefrau Regina geb. Heizmann in
          Stegen wurde heute vorm. 9 Uhr das landw. Entschuldungsverfahren
          eröffnet. Entschuldungsstelle ist das Entschuldungsamt Freiburg i.Br.
          Sämtliche Gläubiger, welche einen persönlichen oder dinglichen
          Anspruch gegen die Betriebsinhaber haben, werden aufgefordert, ihre
          Forderungen unter Angabe von Betrag, Grund und Entstehungszeit unter
          Vorlage etwaiger Schuldurkunden bis spätestens 25. Februar 1937 beim
          Entschuldungsamt Freiburg i.Br. anzumelden.
          Gläubiger von Forderungen, die erstmalig und nicht im Wege der
          Schuldumwandlung nach dem 3. Oktober 1934 begründet worden sind, sind
          nicht am Verfahren beteiligt, sofern sie nicht die Beteiligung beim
          Entschuldungsamt bis zum 25. Januar 1937 beantragen.
          Freiburg i.Br. , 24 Dezember 1936.
          Entschuldungsamt
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Freiburger Zeitung 10.3.1941
Gefräßiger
          Geflügelräuber 
          Stegen. Im hinteren Dreisamtal richtet seit Wochen ein Hühnerhabicht
          unter den Hühnerbeständen der Landwirte fühlbaren Schaden an.
          Unversehens stürzt der geflügelte Räuber auf das eine oder andere Huhn
          und schleppt es zum Fraß in den Wald. Vorzugsweise sind die Gehöfte
          der Gemeinde Stegen dem beutelüsternen Zugriff des dreiste Raubvogels
          ausgesetzt. Aus einem am Waldrand gelegenen Bauernhof hat er nach und
          nach fünf Junghühner weggeholt