Historische und Amtliche Nachrichten aus
den Freiburger Nachrichten, |
Freiburger Zeitung 3.1.1784
Den 2ten Dezember 1783 starb der Hochgebohrne des heil. Röm. R. Graf Johann Friderich von Kageneck, Herr zu Munzingen, Waltershofen, Bleichheim, Weiler, Mitherr zu Umkirch, Mördingen, und Hugsheim ec.ec. Sr. k.k. Majestät wirklicher Kämmerer, im 75sten Jahre seines Alters nach ausgestandenen langwierigen Steinschmerzen an einer gänzlichen Entkräftung. Der eine dessen hinterlassenen Herrn Söhnen ist kais. k. Gesandter in Engeland: der andre k.k. vorderöster. Regierungs- und Kammerrath: beyde sind auch k.k. Kammerherrn.
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In
Gemäßheit
hoher Kaiserl. Königl. Regierungs- und Kammerdekretur vom 2ten dieses
wird hiermit bekannt gemachet; daß bey Peter Hummel in dem
Freyherrlich- von Sickingenschen Espache 50. Baustämme feil seyen: die
allenfallig österreichische Kauflustige haben sich dahero bey
unterfertigter Beamtung dahier des Ankaufshalber in Zeit 14. Tagen zu
melden.
Freyburg am 12ten July 1789.
Freyherrlich- Ferdinand von Sickingische Vormuntschaftsbeamtung.
Wetzel
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Vorladungsedikt.
Von der Freyherrlich-Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen
Vormuntschaftsbeamtung wird durch gegenwärtiges Edikt allen jenen,
denen daran gelegen ist, aus mit bekannt gemacht:
Es sey vor dem Gerichte auf eigenes Ansuchen des Schuldners in die
Eröffnung eines Konkurses über das gesammte bewegliche, und
unbewegliche Vermögen des Mathias Zipfels, Freyherrlich- von
Sickingischen Unterthanen und Bauren in der Berlachen zur Vogtey
Wiesnek gehörig gewilliget worden.
Dahero wird Jedermann, der an eben erstgedachten Mathias Zipfel eine
Forderung zu stellen berechtiget zu seyn glaubet, hiemit erinneret,
Dienstag den 28sten künftigen Monats May seine Forderung vor
unterfertigten Amte auf dem Hof in der Berlachen ohnweit Stegen um so
gewisser anzumelden, und in dieser nicht nur die Richtigkeit derselben
– sondern auch das Recht, kraft dessen er in diese, oder jene Klasse
gesetzt zu werden verlangte, zu erweisen, als widrigens nach Verfluß
des erst bestimmten Tages Niemand mehr angehöret werden, und jene, die
ihre Forderung bis dahin nicht angemeldet haben, in Rücksicht des
gesammten Vermögens des obgemelten Schuldners ohne Ausnahme, auch dann
abgewiesen seyn sollen, wenn ihnen wirklich ein Kompensazionsrecht
gebührete, oder wenn sie auch ein eigenthümliches Gut von der Masse zu
fordern hätten, oder wenn auch ihre Forderungen auf ein liegendes Gut
vorgemerket wären, also, dass derley Gläubiger vielmehr, wenn sie etwa
in die Masse schuldig sein sollten, die Schuld ungehindert des
Kompensazions-Eigenthums- oder Pfandrechtes, das ihnen ansonst zu
statten gekommen wäre, abzutragen verhalten würden.
Wornach sich jedermann zu achten, und für Schaden zu hüten wissen
wird.
Wiesnek am 28sten April 1792.
Von Freyherrlich- Ferdinand von Sickingen Hohenburgischen
Vormundschaftsamts wegen.
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Maria
Burgertin
aus Espach hat gegen den diesseitigen Unterthan Georg Dilger von
Stegen auf dem Schwarzwald eine Schadloshaltungsklage wegen
vieljähriger Ernährung und Erziehung eines unehelichen Kindes
angebracht, und um Ueberlassung seines in etlichen 30 Gulden
bestehenden Vermögens gebetten. Da nun derselbe schon vor 30 Jahren
als gemeiner Soldat für die gräfl. Säckingische (Sickingische sic)
Gemeinde Wißneck in kaiserliche Dienste getretten; und unwissend wo
sich aufhält, so wird ihm mittels gegenwärtiger Kundmachung eröffnet,
daß diese Klagsache mit dem für ihn und auf seine Kösten und Gefahr
aufgestellten Pfleger Jakob Heitzler von Stegen am 1ten July auf der
diesseitigen Amtskanzley werde verhandelt werden. Derselbe hat daher
bis auf diese Zeit entweder in Person zu erscheinen, oder in seinem
Namen einen andern Bevollmächtigten zu bestellen, und ihm seine
Behelfe zur Entkräftung der Burgertischen Forderung an Handen zu
geben, widrigens erkennt werden wird, was rechtens ist.
Freyburg den 1ten May 1797.
Gräfl. Heinrich v. Kageneggisches Amt.
Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 10.11.1798
Die
ledige Otilia Kunzin von Burg im Kirchzarter-Thal hat gegen den
diessetzigen Unterthan Matheus Fehr von Stegen, wegen eines von diesem
vor 10 Jahren gebohrnen unehlichen Kindes eine Alimentationsklage
angebracht, und um Ueberlassung des demselben ohnlängst angefallenen
väterlichen Erbantheils pr. 69 fl. gebeten. Da dieser Matth. Fehr von
dem Baron v. Bender schen Regiment desertiert und unwissend wo sich
aufhalten soll: sb wird mittels gegenwärtigen Edikts vorgeladen, dass
er bis den 12ten Jänner des n.J. selbst erscheinen, und seine
allfällige Einwendungen gegen die angebrachte Klage beybringen soll,
widrigens die Sache mit dem auf seine Kosten und Gefahr aufgestellten
Sachwalter Joseph Laule von Stegen nach Vorschrift der G.O. verhandelt
und abgethan werden wird.
Freyburg den 31. Oktober 1798.
Graf Heinrich v. Kageneckisches Amt.
Dr. Ruef
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Z.
1. M. Mundtodts-Erklärung und Schulden-Liquidation der Andreas
Fallerischen Eheleute im Eschbach.
Andreas Faller, der sogenannte Faller Thomele Bauer in hiesigen
Eschbach, und dessen Eheweib Magdalena Rombach, deren Hofgut wegen
übler Wirthschaft und großer Schuldenlast am 14tsen dieses Monats
verbständet wurde, werden anmit als mundtodt erklärt, und unter die
Pflegschaft des Kristian Ruf Bauers im Styrenthal gesetzt, ohne dessen
Vorwissen und Genehmigung Niemand mit den gedachten Andreas
Fallerischen Eheleuten einen Vertrag schliessen, noch ihnen etwas
borgen, oder leihen soll, bey Verlust der Forderung und Nichtigkeit
des Handels.
Welches zu jedermanns Warnung mit dem Beysatz bekannt gemacht wird,
dass diejenigen, welche an die Andreas Fallerischen Eheleute eine
rechtmässige Forderung haben, solche auf Montag den 9ten May d. J.
hier vor Amt liquidiren sollen, widrigens sie den Schaden und
Nachtheil sich selbst beyzumessen haben würden.
St. Peter auf´m Schwarzwald d. 18ten März 1803.
Stift St. Petersches Amt
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Resultat
des heutigen Viehmarktes.
Auf dem heutigen Viehmarkte bekam Peter Thoma der sogenannte Schwaben
Bauer aus dem Eschbach den Preis pr. 2 fl. 45 kr. für ein Paar
Mast-Ochsen, worauf ihm 600 fl. Gebothem wurden, die er aber nicht
anders als für 56 Louisdor verkaufen wollte.
Käufe wurden 33 protokollirt, welche eine Summe von 3824 fl. 46 ½ kr
abwerfen. Da dieser Viehmarkt so schnell auf den vorigen folgte, und
zu vernehmen gekommen ist, dass einige Käufer aus eigennützigen, dem
Magistrate wohl bekannten, Absichten eine viel höhere Kauf-Summe zu
Protokoll diktirt haben, als sie wirklich ausgegeben, so kann hier
kein Mittelpreis ausgesetzt werden. Indessen wird zur allgemeinen
Warnung andurch bekannt gemacht, dass jeder Vieh-Käufer oder
Verkäufer, welcher sich künftig eines solchen Betrugs schuldig machen,
und dessen überwiesen werden würde, die schärfeste Ahndung zu
gewärtigen habe.
Freyburg den 16ten Juny 1803
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Freiburger Zeitung 9.11.1803
Nachfrage nach Magdalena Janzin.
Z i. M. Magdalena Janzin von Stegen, 14 Jahre alt, ist aus ihrem
Dienst ausgetreten, ohne ihre Freunde zu berichten, wo sie sich
hinbegeben habe.
Es werden nun jene, welche etwas von ihrem Aufenthalt wissen, ersucht,
an ihre Freunde oder an Herrn Pfarrer in Kirchzarten zu berichten, wo
sie sich gegenwärtig aufhalte, oder wenn sie ohne Dienst im Lande
herumirt, selbe zu ermahnen, daß sie zu den ihrigen zurückehre.
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Güterverpachtung
und Versteigerung zerschiedener Fahrnisse.
Z. 1. M. Am Mittwoch den 15ten k. M. Februar Vormittag um 9 Uhr und
den darauf folgenden Tag
werden von der unterfertigten Beamtung in dem Gräflich v.
Sickingischen Eschbach von dem Martin Rauhischen sogenannten
Peterbaurenshofe daselbst, 6 Jauchert Matten, 7 Jauchert Acker, welche
mit Korn angesät sind, und 4 Jauchert daran liegende Matten, sohin das
Bräuhäusel samt dem dazu gehörigen Bergacker und Mattfeld durch das
Meistboth auf 10 nach einander folgende Jahre in Bestand verliehen
werden.
Ferner werden 4 Stück dreyjährige, 5 Stück zwey jährige, und 5 Stück
einjährige Stiere, zwey Kühe ein ½ jähriges Foler, und 3 Stück
Schweine, nebst etwa 200 Centner Heu, 400 Wellen Haberstroh, 2 Pflug-
und Wagengeschirr, auch etlich 100 Str. Halbwaizen, Korn und Haber an
den Meistbiethenden verkauft werden.
Der Kaufschilling muß
Bis den 14ten April d. J.
Baar erlegt werden, jedoch hat der Käufer der richtigen Zahlung halber
eine annehmliche Bürgschaft zu stellen.
Die Lehnungs- und Kauflustigen mögen daher
Auf den 15ten Hornung
Entweder in dem Wirtshaus zum Engel, oder in dem Martin Rauhischen
Hofe selbst im Eschbach erscheinen.
Freyburg am 21sten Jänner 1804.
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel
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Mundtodtserklärung
Z. 1. M. Martin Rauh, Gräflich v. Sickingscher Bauer im Eschbach, und
dessen Eheweib Maria Andris, werden wegen übler Haushaltung für
mundtodt erklärt, ihnen die Verwaltung des Vermögens abgenommen, und
daher Anton Rauh Stadt-Freyburgisches Bauer zu Zarten, und Kristian
Rombach aus dem diesseitigen Eschbach zu Kuratoren aufgestellt, ohne
deren Einwilligung von ihnen Rauhischen Eheleuten keine verbindliche
Handlung eingegangen werden kann.
Welches zu dem Ende bekannt gemacht wird, damit denselben in Hinkunft
Niemand mehr etwas borge, oder sonst einen Kontrakt mit ihnen eingehe,
widrigens man allen daraus entstehenden Schaden sich selbst
beyzumessen haben wird.
Freyburg den 30sten März 1804-
Gräflich von Sickingen-Hohenburgisches Amt.
Wetzel
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Freiburger Zeitung 29.8.1804
Verpachtung zu Weyler.
Z.1.M. Von den gräflich von Kageneckischen Vormundschaftsamt wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass
Am 10ten September Nachmittags um 1 Uhr
in der Herrschaft Weyler bey Zarten das dortige Mayereygut, bestehend
in einem geräumigen Mayereyhaus, den nöthigen Scheuer- und Stallungen,
dann 119 Jauchert Acker und 90 Jauchert Matten in kleinen Abtheilungen
ober in größeren Posten, je nach dem sich Liebhaber melden – ferner
das herrschaftl. Wirthshaus samt zwey Jauchert drey Viertel Acker, und
2 Jauchert 3 Viertel Mattfeld; samt der Backgerechtigkeit, und hiezu 2
Jauchert 3 Viertel Acker, und 2 Jauchert 1 ½ Vietel Matt- und
Grasfeld, - auf 6 nacheinander folgende Jahre an den Meistbiethenden
werden verpachtet werden.
Liebhaber können die Pachtbedingnisse in deisseitiger Amtskanzley
einsehen.
Freyburg den 25sten August 1804.
Gräflich Heinrich von Kageneck.
Vormundschaftsamt allda.
Dr. Ruef.
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Freiburger Zeitung 7.12.1805
Schulden-Liquidation.
Z.1.M. Nach dem von Peter Herrmann Taglöhner aus dem Bircher in der
Vogtey Stegen, anher vorgelegten Schuldenstand ist er nicht fähig, aus
seinem geringen Vermögen sämtliche Gläubiger zu befriedigen, oder zu
bedecken. Es wird daher gegen ihn die Gant erkennt, und zur
Suldenliquidation
Der 27ste Dezember
angeordnet, wo alle diejenigen, welche eine rechtmäßige Forderung zu
haben vermeynen, in dem herrschaftlichen Wirthshaus zu Weyler in der
bemelten Vogtey Stegen erscheinen, ihre Forderung liquidiren, und
sohin das weitere gewärtigen mögen, widrigens sie von dem in die Gant
gezogenen Vermögen ausgeschlossen werden würden.
Freyburg d. 3. Dez. 1805.
Gräflich von Kageneck.
Amt
Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 29.11.1806
Warnung.
Z.2.M. Peter Herrmann von Stegen im Kirchzarter-Thal, von kleiner
untersetzter Statur und sonst gutem gesunden Aussehen, welcher im v.
J. durch leichtsinnige Handlungen in Gant gefallen, führt noch immer
eine unstete Lebensart, und zieht, dem sichern Vernehmen nach,
arbeitsscheu, nur in den benachbarten Gegenden, besonders im
Waldkircher-Thal, herum, kauft von den Landleuten auf Kredit
verschiedenes Kleinvieh ein, welches er dann gleich wieder weiter
verhandelt, ohne dass er im Stand wäre, oder auch den Willen hätte,
den ersten Verkäufer zu bezahlen, wodurch mancher gutmüthige Mensch um
seine Haabe geprellt wird. Es wird daher jedermann gewarnet, sich mit
diesen Menschen in einen Handel einzulassen, und wer durch seitherige
Kaufshandlungen eine Forderung an ihn zu machen hat hat solche zur
weiter Vorkehrung gegen Peter Herrmann binne 3 Wochen anher zu melden.
Freyburg den 22. Nov. 1806.
Gräflich Von Kageneckisches Amt über Stegen.
Dr. Ruef
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Freiburger Zeitung 2.5.1807
Ediktat
– Vorladung
Z.1.M. Joseph Pfister von Stegen ist auf erhaltene Nachricht, dass er
zur Großherzogl. Bad. Leibgrenadier-Garde bestimmt sey, heimlich von
Haus entwichen. Er wird daher öffentlich vorgeladen, sich binnen 3
Wochen bey dem hiesigen Militärkommando, oder bey dem unterzeichneten
Amte um so gewisser zu stellen, als im widrigen Falle er seiner
bürgerlichen Heymath, so wie seines dermaligen und künftigen
elterlichen Vermögens verlustig erklärt, und gegen ihn als einen
unbefugten Flüchtling nach Vorschrift der Gesetze fürgegeangen werden
wird.
Freyburg den 25sten April 1807.
Gräfliche v. Kageneck´sches Amt über Stegen.
Dr. Ruef.
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Vorladung
des entwichenen Rekruten Georg Andris aus Espach.
Z. 1. M. Georg Andris aus Espach ist aus der hiesigen Großherzogl.
Bad. Garnison als Rekrut entwichen.
Der selbe wird daher eines hohen Auftrags gemäß öffentlich
aufgefordert, sich in Zeit von vier Wochen entweder bey dem hiesigen
Militär-Kommando oder bey diesem unterfertigten Amte persönlich um so
gewisser zu stellen; als er auf sein längeres Ausbleiben seines
Vermögens- und Heimatrechts würde verlustig erklärt werden.
Freyburg den 12ten März 1807.
Gräfl. V. Sickingen-Hohenburg. Amt.
Wetzel
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Freiburger Zeitung 13.5.1807
Vorladung
Z.1.M. Der von der Löbl. Artillerie-Bataillon zu Karlsruhe am 29sten
des v.M. treulos entwichene Rekrut Andreas Meder, seiner Profession
Müller, von Weyler aus der Vogtey Stegen im Kirchzarter-Thale, wird
hiermit aufgefordert sich binnen 30 Tagen bey seinem Bataillon, oder
dem unterfertigten Amt um so gewisser zu stellen, als im widrigen
Falle er seiner bürgerlichen Heymath, und seines elterlichen Vermögens
verlustig erklärt werden wird.
Freyburg den 9ten May 1807.
Gräfliche Heinrich v. Kageneck. Amt
Dr. Ruef.
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Vorladung
der Anna Steyertin der ledigen von Espach.
Z. 1. M. Anna Steyertin die ledige aus dem grundherrl. V.
Sickingischen Espach ist schon vor 30 Jahren als wahnsinnig aus ihrer
Heimath entflohen; alles Nachsuchens ohngeachtet, konnte man bisher
von selber nichts mehr in Erfahrung bringen.
Das derselben angehörige und unter Kuratel stehende Vermögen belief
sich mit dem 21sten April 1807 auf 108 fl.
Auf Ansuchen derselben Geschwister Michael Steyert und Maria
Steyertin, welche bedürftig sind, wird gedachte Anna hiemit
peremtorisch vorgeladen, dass sie selbst oder ihre allenfällige
Leibeserben dieses Vermögen binnen 3 Monaten in Empfang nehmen, oder
gewärtigen sollen, dass dasselbe ihren Geschwistern verabfolget werden
würde.
Freyburg den 30sten März 1808
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Freiburger Zeitung 9.8.1809
Vorladung abwesender Milizpflichtigen und Deserteurs.
(I.) Nachstehende Milizpflichtige, welche zwar zum Theil mit
obrigkeitlicher Erlaubnis, jedoch dermal an unbekannten Orten
abwesend, u. bey der in diesem Monat vorgenommenen Rekrutierung durch
das Loos zum Großherzogl. Militär bestimmt worden sind, werde hiemit
aufgefordert, binne 6 ochen sich vor unterzeichneter Behörde um so
gewisser zu stellen, als sonst gegen dieselben nach der
Landeskonstitution weiters vorgefahren werden würde.
Desgleichen werden unter dem nämlichen Präjudiz die in folgendem
Verzeichnisse enthaltenen vom Großherzogl. Militär desertirte Purschen
vom Rekrutenzuge pro 1808 und 1809 vorgeladen.
Milizpflichtige pro 1810.
Meinrad Jenne, Schneider von Ebringen.
Lorenz Andries, Bauernknecht von Stegen.
Joh. Georg Herbstreit von Lehen, Glaser.
Georg Steyert, Wagner von Zähringen.
Leonhard Vögele, Glaser von Zähringen.
Lorenz Dischinger, Bauernknecht von Buchheim.
Joh. Georg Lothholz, Schreiner von Wolfenweiler.
Peter Fäser, Löffelmacher von Kirchzarten.
Joseph Steyert, von da.
Johann Ganter, von da.
Michael Henzler von Umkirch, Weber.
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Freiburger Zeitung 16.5.1812
Versteigerungen und Verpachtungen.
Realitäten-Verpachtung.
(1) Am 1. Juny werden die Gräflich von Kageneckische Erben das
Wirthsrecht zu Weyler bey Zarten, so wie jenes von Ybatthal, sohin die
im erstern Ort befindliche Mühle und Säge, auch sämmtliches Acker- und
Mattfeld von ohngefähr 200 Jauch. Auf 9 Jahre verlehnen….Wovon die
Bedingnisse …in der herwärtigen Amtskanzley, von dem Munzinger Gut
aber in der Verwalterey daselbst eingesehen werden können. Die
Verpachtung geschieht jedes Mal in dem Orte selbst.
Freyburg, den 12. May 1812.
Grundherrl. Heinr. Von Kageneck. Amt.
Dr. Rueff
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Freiburger Zeitung 25.9.1816
B.
Getraut wurden:
Den 4. Jospeh Schnell, lediger Bürger und Maurer dahier, mit der
ledigen Agatha Gutmann, Bauerstochter von Stegen.
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Freiburger Zeitung 4.11.1818
Die
Verleihung eines Erblehens über die Mühle und Säge zu Weyler
betreffend.
Die unterm 6. Dezember v.J. geschehene Bekanntmachung wegen Errichtung
und Verleihung eines Rusticalerblehens über die Mühle und Säge sammt
Zubehörde zu Weyler, wird hiemit zu dem Ende erneuert, dass
diejenigen, welche Lust tragen, dieses Gerwerb sammt Benutzungen als
ein Erblehenszinsgut zu übernehmen, bei der auf den 11. November im
Schloß und Maierhaus zu Weyler (ohnweit Zarten) Nachmittags um 1 Uhr
angeordneten Versteigerung sich einzufinden mögen.
Hiebei hat man vorläufig zu bemerken:
1) Daß der Uebernehmer die obgenannte Mühle auf seine Kosten
herstellen müsste, wogegen ihm nicht allein der Feuersozietätsbeitrag,
sondern auch das nöthige Bauholz aus den benachbarten Waldungen
angewiesen, sohin wegen den üblichen Baukosten ein verhältnismäßiger
Nachlaß am Erblehenzins bewilliget werden soll.
2) Zu der Mühle und Säge, welche letztere annoch in gutem brauchbaren
Stand ist, werden als Lehenbare Benutzungen gegeben, die
Backgerechtigkeit, sohin 2 Jauchert 1 ¼ Vrtl. Mattenfeld, und 2
Jauchert 3 Vrtl. 43 Ruthen Ackerfeld sammt einem Stück Haus- und
Grasgarten.
3) Für die Sicherheit der Gebäulichkeiten sowohl als ders jährlichen
Canons muß hinlägliche Caution gestellt werden.
Die übrigen näheren Bestimmungen und Bedingnisse können in der
gräflich Kageneckschen Amtskanzlei dahier eingesehn werden.
Freiburg den 24. Okt. 1818
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Freiburger Zeitung 27.2.1819
Privatnachrichten.
Bauholzverkauf.
(1) Die verschiedenen Bauholzgattungen im Nadelwald zu Weyler, deren
Verkauf am Stock in Nro.9 und 10 des Wochenblattes angekündet war,
sind mittlerweile gefällt worden, und können nun Stückweise abgelangt
werden. Kaufliebhaber wenden sich an den Schloßmaier Johann Andriß.
Weyler bei Zarten den 20. Febr. 1819.
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Fahrniß-Versteigerung.
Am Dienstag den 27. März und an den darauffolgenden Tagen werden die
zur Verlassenschaftsmasse des verstorbenen Hrn. Pfarrers Brogli von
Espach gehörigen Fahrnisse öffentlich an den Meistbietenden gegen
baare Zahlung verkauft; als: Silber, Bett- und Tischzeug, Porzellain
und Glaswaren, Kupfer-, Mesing-, Zinn- und Eisengeschirr,
Kupferstiche, Gemälde und Spiegel, Schreinerwerke, 10 Weinfässer mit
Eisen gebunden, Feld- und Hausgeschirr, ein gut eingerichtetes
Buchbinderwerkzeug, ein Bernerwägle, ein Pferd, 3 Kühe, 3 Schweine, 4
Saum 1816r, 21 Saum 1818r und 7 ¼ Saum 1819r Wein Oberländer Gewächs,
Kirchen- und Zwetschgenwasser, 100 Sester Früchte und 100 Sester
Erdäpfel nebst vielen andern Hausgerätschaften.
Die Versteigerung geht im Pfarrhof vor sich, und wird jeweils
Vormittags 9 Uhr anfangen.
Freiburg den 17. März 1821.
Groß. Amts-Revisorat
Wolfinger
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Freiburger Zeitung 30.3.1833
Bekanntmachung.
Fortsetzung und Schluß der Bürgermeisterwahlen im Landbezirk Freiburg.
Nr. 31. Unterybenthal, Johann Meyer
Nr. 33. Falkensteig, Michael Steinhardt.
Nr. 35. Hinterstraß, Johann Scherzinger
Nr. 36. St.Märgen, Konstantin Braun.
Nr. 38. St.Peter, Lorenz Rombach.
Nr. 39. Wiesnek, Mathias Volk.
Nr. 40. Wagensteig, Johann Meyer.
Nr. 41. Attental und Wittentahl, Jos. Thoma, der vorige Bürgermeister
Nr. 43. Zarten, Johann Hummel.
Nr. 45. Ebnet, Johann Gremelspacher.
Nr. 46. Dietenbach, Joseph Meyer, der bisherige Bürgermeister.
(Die beiden Bürgermeisterwahlen zu Stegen und Eschbach liegen noch im
Rekurswege.)
Wir bringen diese Wahlen öffentlich zur Kenntnis.
Freiburg den 25. März 1833
Großherzogl. Landamt.
Wetzel
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Freiburger Zeitung 8.8.1847
Schulden-Liquidation.
Nr. 18418. Nachdem die ledige Anna Saum von Stegen, wohnhaft zu
Herdern, und……..die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika erhalten,
werden deren unbekannte Gläubiger aufgefordert, in der auf
Mittwoch den 18. August Nachmittags 2 Uhr
anberaumte Tagfahrt zur Schulden-Liquidation dahier zu erscheinen, und
ihre Beweisurkunden vorzulegen, da sonst den Auswanderern ihre
Reisepässe behändgt werden sollen, und den sich etwa später meldenden
Gläubigern zu ihrer Befriedigung hier nicht mehr verholfen werden
könnte.
Freiburg den 3. August 1847.
Großherzogl. Landamt
Jägerschmid.
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Freiburger Zeitung 21.8.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 5551. In Forderungssachen gegen Joseph Wirbsler, Zimmermann
in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. September Vormittags 9 Uhr
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen öffentlich versteigert: Ein
halbes einstöckiges von Holz gebautes Wohnhaus sammt Scheuer und
Schweineställen unter einem Dach, im Anschlag von 1150 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber
geboten wird.
Freiburg den 14. August 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.
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Freiburger Zeitung 24.11.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 7792. In Forderungssachen gegen Joseph Tritscheler, Schuster
in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Montag den 20. Dezember Nachmittags 2 Uhr
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr
öffentlich versteigert:
1) Ein einstöckiges Wohnhaus von Holz gebaut, mit Scheuer und Stallung
unter einem Dach
2) Ein Viertel Garten beim Haus, zusammen angeschlagen zu 1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt, wenn der Anschlag oder darüber
geboten wird.
Freiburg den 17. November 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.
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Freiburger Zeitung 31.12.1847
Haus-Versteigerung.
Nr. 8876. In Forderungssachen gegen Jos. Tritscheler, Schuster
in Ober-Birken, Gemeinde Steegen, wird zufolge richterlicher Verfügung
Freitag den 14. Januar Nachmittags 2 Uhr
im Wirtshause zum Hirschen in Steegen durch Notar Glyckherr öffentlich
versteigert:
Ein Blockhaus mit Scheuer unter einem Dach, Schweineställe, Schopf und
ein Viertel Garten.
Angeschlagen 1500 fl.
Der endgültige Zuschlag erfolgt um das sich ergebende höchste Gebot,
auch wenn solches unter dem Schatzunungspreis bleiben würde.
Freiburg den 24. Dezember 1847.
Großherzogl. Landamts-Revisorat.
Reutti.
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Freiburger Zeitung 14.3.1849
Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch den 21. März Nachmittags 1 Uhr werden im grundherrlich v.
Roggenbach´schen Wald zu Weiler in Stegen
34 ¼ Klafter buchenes Scheitholz,
36 Klafter tannenes Scheitholz
30 ¾ Klafter Bengelholz
versteigert.
Stegen den 10. März 1849
Grundherrlich v. Roggenbach´scher Jäger
Heitzler
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Freiburger Zeitung 30.11.186
Erbvorladung
Nro. 10,920. Ignaz Furtwängler von Steegen ist zur Erbschaft berufen.
Da sein Aufenthaltsort aber unbekannt ist, so wird derselbe zur
Erbtheilung mit dem Bedeuten vorgeladen, dass im
Nichterscheinungsfalle die Erbschaft Denjenigen werde zugetheilt
werden, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene z.Z. des Erbanfalls
gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.
Freiburg, den 22. November 1861.
Großherzogl. Landamtsrevisorat.
Kohlund
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Freiburger Zeitung 20.2.1869
Holz-Versteigerung.
Am Mittwoch, den 3. März d.J. Vormittags 9 Uhr,
werden im Kronenwirthshause zu Stegen aus den grundherrlichen
Waldungen daselbst öffentlich versteigert:
117 Stück tannene Sägklötze,
46 Stämme tannenes Bauholz,
23 ½ Klafter buchen Scheiterholz,
60 Klafter tannan Scheiterholz,
27 ½ Klafter buchene Prügel,
20 ½ Klafter tannene Prügel,
7 ¼ Klafter gemischte Prügel
250 Stück buchene Wellen,
10 Loose Schlagraum.
Freiburg, den 24. Februar 1869.
Gräflich Max v. Kageneck´sche Verwaltung
Sporer, Rentamtmann.
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Freiburger Zeitung 27.2.1869
Liegenschaftsversteigerung.
Aus der Verlassenschaft der Josef Rombach Ehefrau, Walburga, geborene
Rombach von Stegen werden
Montag, den 15. März d.J. Morgens 8 Uhr,
im Hirschenwirtshaus zu Stegen nachgenannte Liegenschaften öffentliche
versteigert:
1) Auf Gemarkung Stegen:
Ein Blockhaus, eine Blockscheuer unter enem Dache; Scheuer, Anbau und
Schopf, ein Speicher, ein Waschhaus, Schweineställe, eine Mahlmühle
zur Hälfte; 3 Viertel Hausplatz und Hofraithe, 87 Ruthen Gremmenfeld,
1 Morgen 5 Ruthen Garten, 24 Morgen 3 Viertel 49 Ruthen Ackerfeld, 12
Morgen 2 Viertel 15 Ruthen Waidfeld, 10 Morgen 1 Viertel 52 Ruthen
Wald in zwei Stücken.
2) Auf Gemarkung Eschbach das s.g. Bärlacher Hofgut:
Ein zweistöckiges Wohnhaus mit Schmiede, Scheuer und Stallung unter
einem Dache von Stein erbaut; Ein Wasch- und Blockhaus,
Schweineställe, eine Kohlscheuer;
5 Ruthe Hausplatz u. Hofraithe, 11 Morgen 3 Viertel Ackerfeld, 25
Morgen 85 Ruthen Reutfeld, 7 Morgen 3 Vietrel 88 Ruthen Matten, 4
Morgen 3 Viertel 67 Ruthn Waldung, 1 Morgen 1 Viertel 30 Ruthen
Oedfeld.
Der Zuschlag erfolgt, wenn für beide Höfe, welche als Ganzes
versteigert werden, der Anschlag mit 18.700 fl. oder mehr geboten
wird.
Jeder Käufer hat zwei zahlungsfähige Bürgen zu stellen, und es haben
sich hier nicht bekannte Steigerer sowie Bürger mit legalen
Vermögenszeugnissen zu versehen.
Die übrigen Bedingungen werden bei der Versteigerung bekannt gemacht,
können übrigens auch jeden Samstag auf dem Geschäftszimmer des Notars
eingesehen werden.
Zarten, am 25. Februar 1869.
Der Großh. Notar.
Pfeiffer.
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Freiburger Zeitung 30.3.1869
Bekanntmachung
Nro. 7476. Martin Föhr von Stegen will auf seinem Hofgut eine
Feldbrennerei errichten. Dies wird mit dem Anfügen zur öffentlichen
Kenntnis gebracht, dass die Akten mit dem Plame zur Einsicht der
Betheiligten während 14 Tagen bei der Gemeindebehörde zu Stegen
aufliegen. Etwaige Einwendungen sind binnen gleicher Frist bei dem
Gemeinderath zu Stegen oder bei diesseitiger Behörde vorzutragen und
zu begründen.
Freiburg, den 22. März 1869.
Großh. Bezirksamt.
Eccard. Vdt Eckert.
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Aus
dem Schwurgerichtssaale
Freiburg, 27. Sept. 1869
Heute wurden die Sitzungen des dritten Quartals von dem Präsidenten
Kreisgerichtsrath Sauerbeck eröffnet. Richter sind die
Kreisgerichtsräthe: Brummer, Deimling, Hirschhorn und Amtsrichter
Fromherz. Zu Ersatzrichtern sind betimmt die Kreisgerichtsräthe: v.
Hennin und Haaß, zum Stellvertreter des Präsidenten: Kreisgerichtsrath
Weber (der in den zwei auf Donnerstag 30. Sept. festgesetzten Fällen
als Vorsitzender fungiren wird).
Staatsanwalt Bender vertrat die Anklage gegen Leopold Scherer von
Eschbach wegen Todtschlags und Bernhard Scherer von da wegen
fahrlässiger Tödtung. Der erste Angeklagte wurde von Anwalt Wehrle,
der zweite von Anwalt Barbo vertheidigt. Im Engelwirtshause zu
Eschbach (Bezirksamt Freiburg) feierten am 13. Juli d. J. Joseph
Ihringen und Theresa Ruh von dort ihre Hochzeit; an dem mit dieser
Feierlichkeit verbundenen Tanze betheiligten sich, wie dies in
Eschbach üblich ist, alle jungen Leute, die Lust dazu hatten. Nachdem
die Tanzbelustigung beendigt, die Hochzeitsleute von der Musik nach
ihrer Wohnung zurückbegleitet waren, während welcher Zeit die jungen
Leute in verschiedenen Zimmern des Wirtshauses beim Wein saßen, wollte
sich auch Ursula Mäder von Stegen, die damals bei dem Stiefvater der
Hochzeiterin – Georg Schweizer – in Eschbach diente, entfernen. Diese
Ursula Mäder hatte vor einigen Jahren mit Sigmund Schubnell von
Todtnauberg ein Liebesverhältnis. Nachdem dieses Band gelöst war, fing
sie mit dem 29 Jahre alten Taglöhner Bernhard Scherer von Eschbach
eine Bekanntschaft an, aber auch dieses Verhältnis scheint in der
letzten Zeit vor obiger Hochzeit nicht mehr fest gewesen zu sein. Die
Ursula Mäder war während der Hochzeitsfeierlichkeiten die meiste Zeit
mit Bernhard Scherer und seinem 26 Jahre alten Bruder Leopold Scherer;
mit Schubnell tanzte sie nur einmal. Nach dem Tanze saß sie mit den
beiden Scherer in der größeren Stube des oberen Stockes, wohin
Schubnell, der in der anderen Stube desselben Stockes saß, nicht
gekommen war. Zwischen 12 und 1 Uhr brach die Ursula Mäder auf;
Bernhard Scherer bot ihr das Geleit an, sie riß ihm aber aus.
Schubnell bemerkte ihr weggehen, was ihn veranlasste, ihr rasch zu
folgen. Als Bernhard Scherer bemerkte, dass Schubnell dem Mädchen, das
seine Begleitung ausgeschlagen hatte, folgte, wurde er eifersüchtig,
beschloß sofort den Beiden nachzugehen, und forderte offenbar in der
Absicht, einen Gehilfen bei dem zu erwartenden Streit zu haben, seinen
Bruder Leopold auf, ihn zu begleiten, wozu sich dieser bereit
erklärte. Sie verließen rasch das Wirtshaus und gingen auf dem Thal
aufwärts führenden Weg bis zu dem Seitenweg, der etwas 100 Schritte
oberhalb nach dem Hofe Schweizers führt, und auf diesem trafen sie den
von jenem Hofe zurückkehrenden Schubnell, der die Ursula Mäder auf
diesem Wege bis an das Haus ihres Dienstherrn begleitet hatte, aber
umgekehrt war, weil er im haus Licht gesehen. Bei dem Zusammentreffen
der 3 Burschen fragte Schubnell „was wollt ihr, sucht ihr mich?“ Nun
fingen Bernhard Scherer und Schubnell zu raufen an, während dessen zog
Leopold Scherer sein Taschenmesser und versetzte damit von hinten dem
Schubnell einen Stich auf den rechten Oberarm in der Schultergegend,
der 2 ½ Zoll tief in die Achselhöhle eindrang, die arteria und vena
axillaris durchschnitt und in Folge der dadurch verursachten Blutung
den nach wenigen Augenblicken eintretenden Tod desselben bedingte. Er
war nämlich unmittelbar nach dem Stich noch bis in die Stube des
Engelwirtshauses geeilt, wo er, ohne noch reden zu können,
zusammensank und verschied. Die beiden Thäter waren schon vor ihm im
Wirtshause angelangt, da sie durch den an der Straße liegenden
Grasgarten dorthin geeilt waren.
In der Handlung des Leopold Scherer erblickten die Geschworenen nicht
Todtschlag (§ 209 St. G.), sondern blos durch vorsätzliche im Affekt
verübte Körperverletzung verursachte fahrlässige Tödtung, auch nahmen
sie nur den mittleren Grad der Wahrscheinlichkeit der
Vorausschehbarkeit an (§ 213 Z. 3 St. G.). Die Verschuldung des
Bernhard Scherer an dem Tode des Schubnell durch Fahrlässigkeit
verneinten die Geschworenen, der daher freigesprochen und auf freien
Fuß gesetzt wurde. Leopold Scherer wurde zu einer Arbeitshausstrafe
von 3 Jahren (oder zwei Jahren in Einzelhaft) und zur Tragung von ¾
der Untersuchungskosten verurtheilt.
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Freiburger Zeitung 15.1.1870
Bekanntmachung.
Gemäß § 2 des Gesetzes vom 21. Dezem. 1869 und § 3 der
Vollzugsverordung wurde bei Verhinderungsfällen des Rathschreibers als
Stellvertreter Karl Steinbrunner ernannt.
Stegen, den 12. Februar 1870.
Der Standesbeamte:
Bürgermeister Rombach.
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Freiburger Zeitung 12.6.1879
Bekanntmachung.
Nr. 21,043. Durch Erlaß Großh. Ministeriums des Großh. Hauses und der
Justiz wurde Gerichtsvollzieher Zähringer in Stegen in den Ruhestand
versetzt, und an dessen Stelle zur Versehung des Gerichtsboten- und
Gerichtsvollzieherdienstes im IV. Bezirk Friedric Paulus ernannt und
eidlich verpflichtet. Derselbe hat seinen Wohnsitz einstweilen in
Zarten.
Freiburg, den 9. Juni 1879.
Großh. Amtsgericht.
Gräff.
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Freiburger Zeitung 10.6.1888
Entmündigung.
Nr. 3814. Mit richterlichem Beschluß vom 26. Mai d.J., Nr. 10,790, ist
Maria Gremmelspacher ledig, ohne Beruf, von Stegen, wegen bleibender
Gemüthsschwäche entmündigt, was gemäß § 68 b G.O. bekannt gemacht
wird.
Freiburg den 2. Juni 1888.
Großh. Amtsgericht.
Wasmer
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Freiburger Zeitung 13.5.1891
Versteigerungen
Stegen. Rathhaus. Dienstag, 26. Mai, Nachmittags 3 Uhr lässt Math.
Vogt, Landwirth, daselbst öffrntlich versteigern: 1 Morgen 177 Ruthen
= 51 ar 39 qm Wiesen im Gewann Dollmatte, Gemarkung Wittenthal.
Anschlag 2000 Mk.
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Freiburger Zeitung 9.4.1896
St.Märgen, 7.April. Wenn man gegenwärtig unsere Thäler durchwandert,
so sieht man überall fleißige Hände, welche bemüht sind, die vom
Hochwasser angerichteten Zerstörungen wieder einigermaßen in Ordnung
zu bringen. Da finden wir z.B. eine Schaar mit Aufräumungsarbeiten
beschäftigt, dort wieder wird emsig an Wiederherstellung der
abgerissenen Brücken gearbeitet u.s.w. Bei diesen Arbeiten werden,
ganz lobenswerth, natürlich auch noch manche Verbesserungen
vorgenommen, mit denen es sonst noch eine Weile gehabt hätte.
Anläßlich der vorzustellenden Brücken möchten wir aus dem oberen
Bezirk uns erlauben, auf einen besondern Punkt hinzuweisen. Wie
bekannt, wird in der Zeit auch an eine plan- und zweckmäßige
Verbindung der Orte Stegen u.f.w. mit dem Bahnhof Kirchzarten gedacht
werden müssen. Sollte an Stelle der sog. „Hohstege“, welche, wie
bekannt, nebst dem angrenzenden Gelände dem Hochwasser zum Opfer
fielen, nun etwas Gediegenes und Dauerhaftes geschaffen werden, so
können wir im oberen Bezirk es uns nicht versagen, mit allem Nachdruck
darauf hinzuweisen, dass es sehr zweckentsprechend und nothwendig
wäre, eine direkte Verbindung, eine Straße von Stegen nach dem Bahnhof
Kirchzarten angelegt zu wissen. Der Brückenbau wird immer dringender,
daher wäre es sehr zu begrüßen, wenn die interessierten Gemeinden
unter ich und mit der Großh. Straßenbau-Inspektion auf eine Einigung
hinarbeiten wollten. Geschieht das nicht, so entstehen den Gemeinden
jetzt zuerst Kosten durch Anlegung von Stegen, vielleicht später
außerdem noch Brückenkosten. Sehr zu wünschen wäre es, wenn jetzt
schon der Brückenbaufrage nähergetreten würde. Was nun die geeignete
Stelle anbelangt, so sind wir hier und in St.Peter u.s.w nur einer
Ansicht: wir sehen in die Gegend über „Oberbirken“ hinaus. Dort ist
der Bach nicht breit und auch nicht so gefährlich; Auffüllungsmaterial
wäre ebenfalls genügend vorhanden. Auch sollten, wie man mir
mittheilte, sogar mehrere da sein, die größtentheils freiwillig und
unentgeltlich das Gelände zur Verfügung stellen wollen. So hat z.B.
auch Herr Riesterer früher schon einmal erklärt, im gegebenen Falle
unentgeltliche Gelände abzutreten. Sogar an freiwilligen Geldspenden
dürfte es nicht fehlen. Vielleicht genügen diese Zeilen, um die
maßgebenden Behörden auf unsere Bitte und auf das große Interesse, das
wir obere Gemeinden (wie z.B. St.Märgen, St.Peter, Eschbach,
Rechtenbach, Stegen) am etwaigen, sehr wünschenswerthen Brückenbau
hätten, hinzuweisen. Sollte „Stegen“ die Brücke vielleicht leiber an
der alten gefährlichen Stelle, wo der „Hohsteg“ war, haben wollen, so
könnten wir hier dies nicht gu heißen, insbesondere auch wegen des
theueren Geländes nicht. „Prüfet Alles und behaltet das Beste!“
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Eschbach
(Amt Freiburg), 29. Januar 1909
Drei Kinder verbrannt.
Heute Vormittag nach 8 Uhr wurde das sog. Berghäusle im
Scherlenzendobel (auf der Höhe links gegen St. Peter), das zum
Mathislihof des Herrn Rombach gehört, ein Raub der Flammen. Der
„Hausmann“ Nik. Wangler war im Wald beschäftigt und dessen Frau
besorgte im Dorf hier ihre Einkäufe. Drei kleinere, etwa 4 bis 7 Jahre
alten Kinder waren zu Hause und fanden in den Flammen einen
entsetzlichen Tod. Gar nichts konnte gerettet werden; auch das Vieh
und alle Lebewesen im Hause kamen um. Rombach soll versichert sein,
dagegen die nun doppelt arme, in tiefste Trauer geratene
bemitleidenwerte Familie Wangler nicht. Am 26. Januar letzten Jahres
brannte der Heinehof hier nieder. Es ist schon der sechste Brand, der
die hiesige Gemeinde in wenigen Jahren getroffen hat.
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Freiburger Zeitung 24.1.1928
Stegen,
22. Januar. In tiefes Leid wurde die Familie Köpke hier versetzt. Vor
längerer Zeit wollte ihre Tochter Hilda auf dem Fahrrad ein Fuhrwerk
überholen, wurde aber von dem Fuhrmann mit der Peitsche angehalten.
Das Mädchen kam dabei zu Fall, geriet unter den Wagen und trug schwere
Verletzungen davon. Vorgestern ist sie nun ihrem langen, schweren
Leider erlegen. Den schwer heimgesuchten Eltern bringt man allgemeine
Teilnahme entgegen.
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Freiburger Zeitung 21.1.1928
Bekannten und Verwandten die traurige Nachricht, dass Donnerstag abend
½ 7 (19.1.) nach langer, schwerer Krankheit unerwartet rasch unsere
liebe, gute Tochter, Schwester und Tante
Hilda Köpke
im nahezu 18. Lebensjahre sanft im Herrn entschlafen ist.
Stegen, den 20. Januar 1928.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie August Köpke.
Die Beerdigung findet in Kirchzarten am Sonntag, nachmittags 2 ½ Uhr
statt.
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Freiburger
Zeitung 5. 12. 1928
Vom Dach gestürzt
Auf dem Baldenweger Hof ereignete sich in den Vormittagsstunden
des Dienstag ein Unglücksfall, der leider ein Todesopfer forderte.
Die beiden Maurer Wilhelm Scherer von Rötenbach und Josef Thoma
von Freiburg waren mit Reparaturarbeiten auf dem Dache
beschäftigt. Durch irgend ein Mißgeschick stürzte der eine ab und
riß im Fallen seinen Arbeitskollegen mit in die Tiefe. Scherer
erlitt so schwere Verletzungen, daß er nach kurzer Zeit starb. J.
Thoma wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht.
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Freiburger
Zeitung 20.1.1934
Stegen, 18. Jan. Am vergangenen Sonntag hatte der sonst so stille Ort
eine bedeutungsvolle Veranstaltung im gefüllten Saal der Wirtschaft
Hirschen. Der Kreiswalter der NS-Volkswohlfahrt Direktor Dr. Müller,
war mit seinen stets eifrig tätigen Mitarbeiter, Pg Professor Baumann
und Gewerbschulhauptlehrer Kessler erschienen, um auch diese Gemeinde
zum sozialen Hilfswerk der deutschen Nation aufzurufen. Nach Begrüßung
durch den Ortsgruppenwalter, Hauptlehrer Haas, versuchte der Redner,
Pg. Kessler, Freiburg, in längeren, begeisternden Ausführungen das
tiefe Wesen der blut- und schicksalverbundenen Volksgemeinschaft nicht
nur wissensmäßig den aufmerksamen Zuhörern nahezubringen, sondern
besonders ihr naturfestes Empfinden für blutmäßige Verbundenheit zu
wecken und zu vertiefen. Der zweite Redner, Pg. Professor Baumann,
wies eindrucksvoll auf die Grundzüge einer vernünftigen Rassenhygiene
hin, nach denen nicht Hauptziel sozialer Hilfe zur Betreuung dauernd
kranker und erbbelasteter Menschen sein soll, sondern die allmähliche
Bereinigung des deutschen Volkskörpers von Erbungesunden und die
Erhaltung und Kräftigung der gesunden Menschen. Der Aufruf dieser
beiden Redner zu tatbereiter Eingliederung in das soziale Hilfswerk
hatte gleich guten Erfolg. Der Ortgruppenwalter wird in Treue seines
verantwortungsvollen Amtes walten. Mit dem Dank an die Erschienenen,
besonders auch an den Musikverein Eschbach für seine uneigennützigen
Mitwirkung, und einem zündenden Aufruf, unentwegt treue Gefolgsmannen
unseres Führers zu sein, schloß die Versammlung.
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Freiburger Zeitung 5.5.1935
Mißbrauch der Hilfsbereitschaft
Freiburg, 3. Mai 1935 Der des Betrugs und der Urkundenfälschung
angeschuldigte 22 jährige K. redete einer alten gutherzigen Frau in
Stegen ein, der Kaplan eines von Stegen nicht weit entfernten Dorfes
befände sich in Geldnöten, es wäre ein menschenfreundliches Werk, wenn
man dem Geistlichen helfen würde. Das war eine von K. ersonnene
Lügengeschichte, die Greisin glaubte jedoch daran und übergab dem K.
von Zeit zu Zeit Beträge von 18 bzw 35 RM. zur Überbringung an den
Kaplan. Insgesamt empfing K. 163 RM., die in seine eigene Tasche
wanderten: zur Täuschung der Frau, der er auf andere Art noch 20 RM
herauslockte, fertigte K ein „Dankschreiben“ des Kaplans an. Das
Schöffengericht quittierte die Fälschung und gemeinen Betrügereien mit
sechs Monaten Gefängnis, zur Strafverbüßung wurde der Verurteilte aus
dem Gerichtssaal in Haft genommen.
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Freiburger Zeitung 5.1.1937
Für
den Bauer Heinrich Wirbser und dessen Ehefrau Regina geb. Heizmann in
Stegen wurde heute vorm. 9 Uhr das landw. Entschuldungsverfahren
eröffnet. Entschuldungsstelle ist das Entschuldungsamt Freiburg i.Br.
Sämtliche Gläubiger, welche einen persönlichen oder dinglichen
Anspruch gegen die Betriebsinhaber haben, werden aufgefordert, ihre
Forderungen unter Angabe von Betrag, Grund und Entstehungszeit unter
Vorlage etwaiger Schuldurkunden bis spätestens 25. Februar 1937 beim
Entschuldungsamt Freiburg i.Br. anzumelden.
Gläubiger von Forderungen, die erstmalig und nicht im Wege der
Schuldumwandlung nach dem 3. Oktober 1934 begründet worden sind, sind
nicht am Verfahren beteiligt, sofern sie nicht die Beteiligung beim
Entschuldungsamt bis zum 25. Januar 1937 beantragen.
Freiburg i.Br. , 24 Dezember 1936.
Entschuldungsamt
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Freiburger Zeitung 10.3.1941
Gefräßiger
Geflügelräuber
Stegen. Im hinteren Dreisamtal richtet seit Wochen ein Hühnerhabicht
unter den Hühnerbeständen der Landwirte fühlbaren Schaden an.
Unversehens stürzt der geflügelte Räuber auf das eine oder andere Huhn
und schleppt es zum Fraß in den Wald. Vorzugsweise sind die Gehöfte
der Gemeinde Stegen dem beutelüsternen Zugriff des dreiste Raubvogels
ausgesetzt. Aus einem am Waldrand gelegenen Bauernhof hat er nach und
nach fünf Junghühner weggeholt