zum
Inhaltsverzeichnis
Stegen 1848/49
eine aufregende Zeit in den heutigen Teilorten
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Heimatgeschichtlicher Rückblick auf die Revolutionszeit
Fridolin Hensler, Kirchzarten im Juni 2013 |
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veröffentlicht mit freundlicher Genehmigung des Autors
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Die Revolutionszeit 1848/49 in den Teilorten der heutigen Gemeinde Stegen
mit folgenden Themen:
Warum machen die denn eine Revolution ?
Die Bürgerwehr in Wittental 1849
Die gesetzliche Grundlage der Bürgerwehr
Die Ausrüstung der Bürgerwehr in Stegen 1849
Ausverkauf der Revolution
Kein Bürger, der zur Umsturzpartei gehörte
Warum machen die denn eine Revolution ?
Der Begriff „Revolution“ wird heute in vielerlei Veränderungen der
Technik, der Arbeitswelt, der Medizin und auch der sozialen Neuordnung
verwendet und hat den ursprünglichen Beigeschmack seiner Entstehung in
der Französischen Revolution von 1789 abgestreift. Die Bezeichnung der
Wortführer für eine demokratische Ordnung für die im Mittelalter
verwurzelten Fürstenstaaten mit „Revolutionspartei“ oder
„Umsturzpartei“ erinnerte an das Schreckgespenst der sinnlosen
Zerstörungen und die massenhaften Hinrichtungen durch die Guillotine
während der Französischen Revolution und sollte die Bürger
einschüchtern
Die damalige Gesellschaft war geistig noch nicht genügend reif für die
Annahme einer demokratischen Neuordnung und den Wortführern fehlte die
Möglichkeit einer weitgestreuten und raschen Information über die
angestrebten Ziele und die jeweiligen Ereignisse wie es heute durch
Telekommunikation, die Presse und das Fernsehen möglich ist. Deshalb
ist es auch nicht verwunderlich, daß eine sicherlich nicht angeordnete
Ergebenheitsbekundung auf der Innenseite des Umschlages der als Buch
gebundenen Jahresrechnung von Stegen 1850 eingeklebt ist im
Wortlaut:
„Der Landesherr hat ein Recht von
seinen Untertanen zu fordern, daß ein jeder derselben die
bürgerlichen Gesetze willig befolge, denn wenn nicht alle Bürger eines
Staates sich den Gesetzen unterwerfen und ihnen Gehorsam leisten, so
kann der Landesherr seine Untertanen nicht bei ihren Menschenrechten.
Eschbach, im Monat April 1852
Wilhelmine Hug“
Viele Dorfbewohner, die 1848/49 wie in Stegen und Eschbach in zerstreut
liegenden Gehöften lebten und ihrer landwirtschaftlichen Arbeit
nachgingen, wußten also kaum etwas oder waren zumindest nicht
überzeugt von den verkündeten Zielen der Revolution, die damals an der
Herrschaft der deutschen Fürstenstaaten und den Privilegien der
Grundherren rüttelte.
Man war dressiert als Untertan, früher der Grafen von Kageneck und nun
des Großherzogs im fernen Karlsruhe. Die Mehrheit der Zeitgenossen
konnte sich nichts vorstellen unter einer demokratischen
Staatsverfassung, die auf Meinungsfreiheit, auf der freien Wahl von
Volksvertretern, auf Pressefreiheit und Versammlungsfreiheit beruhte.
Und eine Regierung durch Volksvertretern bestimmt, der auch die Polizei
und das Militär unterstellt sein sollte, war völlig unvorstellbar.
Die Allgemeinbildung und die Informationsmöglichkeiten waren zu gering,
deshalb konnte die Idee der Revolution nicht in die Köpfe gelangen. Die
Verbreitung von Nachrichten war, anders als heute, nur sehr langsam
möglich. Wortgewandte Redner waren selten. In Kirchzarten war es vor
allem Karl Reber, der als Wortführer der revolutionären Bewegung
bekannt wurde. Er war auch Mitglied des „Volksvereins“ (Kirchz. S.
413), der in Stegen keine Anhänger fand.
Im Bericht der Ortsbereisung von Stegen am 7. August 1850 wird dann
auch noch der damalige Fortunawirt Lorenz Risterer als Rädelsführer
genannt. In Stegen und Eschbach waren die revolutionären
Vorstellungen noch unverständlich. Weder Lehrer noch der
Pfarrer in Kirchzarten und Eschbach hatten sich öffentlich dazu
geäußert. Bei Pfarrer Engler in Eschbach war es auch kein Wunder. Von
ihm wird im amtlichen Bericht der Ortsbereisung von Eschbach am 11.
Juni 1851
berichtet:
(STAF 702/1 Nr. 4267)
„Ein bedeutender Uebelstand ist die
an Taubheit gränzende Harthörigkeit des Pfarrers Engler. Bei der
Beichte bedient er sich eines Horns“.
Mit dem „Horn“ ist anscheinend ein Hörrohr gemeint, das als
Schalltrichter die Verständigung bei Schwerhörigkeit erleichtern konnte.
Der „Volksverein“ verbreitete die Ideen der republikanischen Staatsform
mit parlamentarischer Verfassung wie sie heute im Grundgesetz der
Bundesrepublik verankert und unbestritten anerkannt sind. In
Stegen gab es nach amtlichem Bericht der Ortsbereisung keine Mitglieder
des Volksvereins. In vielen Ortschaften im Bodenseegebiet und im Hegau
wurden zahlreiche Mitglieder später namentlich genannt in den Berichten
der Ortsbereisungen, die in der Zeit nach 1850 durch den Bezirksamtmann
durchgeführt wurden.
Es ist durchaus glaubhaft, daß der damalige Bürgermeister Jakob
Laule mit den Gemeinderäten Märtin, Föhr und Pfister nur unter dem
Druck der Einschüchterung der provisorischen revolutionären
Befehlshaber die Beschaffung der Ausrüstung für das 1. Aufgebot der
„Bürgerwehr“ finanzieren ließ. Seine Unterschrift und die des damaligen
Gemeinderats befinden sich auf dem Schuldschein über 300 fl des
Bärenwirts Georg Hauser in Freiburg vom 20. Juni 1849. Mit diesem Geld
wurden Waffen und Ausrüstung für die aus Stegen aufgebotene Mannschaft
gekauft.
Belege dieser Käufe sind in der Jahresrechnung der Gemeinde 1850
erhalten. Über den Verbleib der gekauften Gewehre habe ich keine
Informationen gefunden. Andere Stücke der Ausrüstung blieben
anscheinend im Besitz der Gemeinde und wurden später versteigert.
Die Bürgerwehr in Wittental 1849
Die gärende demokratische Bewegung mit dem Ziel einer konstituierenden
deutschen Nationalversammlung in Frankfurt a.M. hatte zugleich auch die
allgemeine Volksbewaffnung gefordert. Im Großherzogtum Baden wurde
deshalb im Staats- und Regierungsblatt XX mit Datum vom 3. April 1848
die Einrichtung einer Bürgerwehr in jeder Gemeinde angeordnet. In über
50 Artikeln wird deren Aufgabe, deren Bildung und Ausrüstung den
einzelnen Gemeinden übertragen.
Im Lauf der Revolution 1848/49 haben diese Bürgerwehren örtlich sehr
unterschiedliche Entwicklungen genommen und nur wenige Spuren
hinterlassen. Auch in den früheren Gemeinden, den heutigen
Teilorten von Stegen, sind nur einzelne Hinweise auf die Existenz der
damaligen kommunalen Bürgerwehr zu finden.
Allgemeine Bemerkungen zu der Tätigkeit der Bürgerwehren, die offiziell
1851 durch das Gesetz im Staats- und Regierungsblatt XXI am 19. März
1851 aufgehoben wurde, findet man in den Berichten über die
Ortsbereisungen des Amtsvorstandes in den Jahren nach 1850.
In Eschbach werden nur die am 11. Juni 1851 festgestellten Schulden auf die Revolution zurückgeführt, wenn es heißt:
„Solche entstunden erst mit etwa 700 Gulden seit den letzten Aufständen“.
In Statistischen Notizen über die Gemeinde Eschbach unter Ziffer Nr.
XIII wird 1853 beim einem Vermögensstand von 4 435 fl festgestellt, daß
700 fl Gemeindeschulden bestehen und „eine
neue Schuld von den Kosten für die Unterdrückung des Maiaufstandes,
welche Schuld im Betrag von 900 fl nach dem Geseze vom 30. März
1850 R.Bl. Nr 17 zu tilgen ist“.
Die Gemeinderechnungen, die in der früheren Gemeinde Stegen und
Wittental über die Zeit der Revolutionsjahre um 1850 weitere Hinweise
enthalten, sind leider in Eschbach nicht vorhanden. Es wäre natürlich
sehr wissenswert, wozu die 700 Gulden in Eschbach seinerzeit verwendet
wurden.
Die Gemeinderechnung von Wittental ist deshalb besonders aufschlußreich
weil dabei auch die Namen des ersten Aufgebotes angeführt sind, die als
Ausrüstung einmal in der Gemeinderechnung als „Blouson“, in der Rechnung vom 22. Juni 1849 des Händlers Franz Schmitt in Freiburg als „Bußhemter“
bezeichnet, als Bekleidung erhielten. Auf der Rechnung, in der ein
Einzelpreis dieser Bekleidungsstücke von 1 fl 18 x notiert ist, werden
auch die 12 Namen der in Wittental im Juni 1949 aufgebotenen Bürgerwehr
genannt, nämlich:
Karl Andris, Peder Huck, Innaz Lauli, Martin Mayer, Markus Schweitzer,
Georg Huck, Kaspar Müller, Georg Fehr, Falendin Sauter, Joseph Walter,
Peter Sauder und Georg Janz.
Noch eindrucksvoller ist jedoch der Beleg Nr. 39 in der Gemeinderechnung für das Jahr 1849.
Forderungs Zettel
Karl Andris in Wittenthal fordert an
die Gemeinde daselbst das Instruktoren Geld welches mir von der
Manschaft vom ersten Aufgebot vom lehren zu gut hat es sind 18 Tag und
pro Tag
24 x macht 7 Gulden 12 Kreuzer / sage Sieben Gulden zwölf Kreuzer
Obige Sieben Gulden zwelf Kreuzer welche auf die Gemeindskasse Wittenthal und Atttenthal in Ausgab ekretirt.
Attenthal u. Wittenthal den 29 te Juny 1849
Rthsch Hermann
BM. Bank
GR Raufer
“ Moltz
“ Steinhart
Vom Gemeindsrechner Mayer richtig erhalten
Karl Andris (Unterschrift)
Bei den in Wittental erhaltenen Belegen ist nicht so sehr die Summe der
Ausgaben, vielmehr aber der Nachweis, daß die Bürgerwehr in Wittental
nicht nur auf dem Papier stand, sondern auch dabei war, sich in
disziplinierter Ordnung zu ertüchtigen. Wenn die Gemeinde diesen Karl
Andris 18 Tage lang für seine Instruktionsarbeit mit täglich 24 x
bezahlte, mußte ohne Zweifel auch die Gemeinde vom Sinn dieser
Einrichtung und den Maßnahmen überzeugt gewesen sein.
Welche Qualifikation Karl Andris hatte für seine Aufgabe als
Instrukteur der Wittentäler Bürgerwehr ist mir nicht bekannt.
Möglicherweise hatte er bereits seine Militärpflicht erfüllt und war
deshalb in der Lage, seine Altersgenossen mit militärischen Maßnahmen
vertraut zu machen. Oskar Steinhart konnte in Erfahrung bringen, daß
Karl Andris ein Sohn von Johann Andris ist. Im General-Steuer-Cataster
der Gemeinderechnung Wittental 1846 wird dieser Johann Andris als
Spielmanns Sohn und mit einem Alter von 65 Jahren aufgeführt.
Nach gesetzlicher Vorschrift vom 3. April 1848 bestimmte Artikel 51 das erste Aufgebot folgendermaßen:
„Das erste Aufgebot besteht aus allen
Unverheirateten und Witwern ohne Kinder, welche das 30. Lebensjahr
nicht überschritten haben“.
In der Ortsbereisung von Wittental am 16. August 1850 wird vermerkt:
„Die Bürgerschaft war auch während
der Revolution ruhig und nahm keinen Antheil an dem Freischarenzug.
Indessen wurde die Gemeinde durch die Drohungen der revolutionären
Beamten genöthigt, das erste Aufgebot zu errichten; es war 12 Mann
stark, aber nicht armirt, mußte aber vor dem Civilcommissair in
Freiburg erscheinen und erhielt daselbst Waffen, weil die Gemeinde
keine anschaffte. Diese Waffen lieferten sie später an die Preußen aus“.
Diese amtliche Feststellung deckt sich mit dem Beleg der
Gemeinderechnung Wittental 1848/49, derzufolge der Bürgermeister
zusammen mit dem Ratschreiber in Freiburg unterwegs waren, um mit den
früheren Amtsstellen und auch mit der damals provisorischen
revolutionären Kommandostelle über die verlangte noch fehlende
Ausrüstung der Wittentäler Bürgerwehr zu verhandeln.
Dabei wird für die revolutionäre provisorische Amtsstelle des
Zivilkommissärs, die nach der Niederschlagung des auch 1949 dann als
„Maiaufstand“ betitelt worden war, auch der danach übliche
Ausdruck „Schreckensherrschaft“ verwendet. Im Wortlaut dieses Schreibens an das Landamt mit der Bitte um Anerkennung für ein Tagegeld:
„Großh. Wohllöbl. Landamt !
Rathschreiber Josef Hermann von Attenthal bittet um die gefällige Dekretur der Ganggebühren nach Freiburg
den 22 t Juny d.J. mit dem Bürgermeister zum Großh. Landamt wie auch zu
der Schrekkensherrschaft das Ausrüsten der Bürgerwehr abzuleitten 1
fl 12 x
Attenthal den 26 t August 1849
Rathschreiber Hermann
Die Richtigkeit attestirt
Wittenthal am obigen Bürgermeister Bank
Gemeinderath Steinhart“
Der Beleg ist am 1. Sept.1949 in Freiburg vom Großh. Landamt als gültig
für die Gemeinderechnung anerkannt mit der Unterschrift des
Amtsvorstandes Jagerschmid, der sicher hocherfreut über das für ihn
vorbildliche Verhalten dieser Gemeindebeamten war.
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In Stegen wird in der Ortsbereisung vom 7. August 1850 über die revolutionäre Entwicklung vermeldet:
„Die hiesigen Bürger sind ruhige, der
gesezlichen Ordnung zugethane Leute, obgleich dieselben im Laufe des
vorigen Jahres durch den entwichenen Fortunawirth Lorenz Riesterer und
Geometer Carl Reber verdorben wurden und sich in die revolutionären
Bewegungen heinein reißen ließen, so haben sie doch die schädlichen
Folgen bald davon eingesehen, sind ganz von ihren früheren
Bestrebungen abgekommen und zum Gehorsam und zur Ruhe
zurük gekehrt“.
Die vermutete stimmungsmäßige Situation der Stegener Bewohner habe ich zu schildern versucht unter der Überschrift „Warum machen denn die eine Revolution?“.
Über die angeschaffte Ausrüstung für die aufgestellte Bürgerwehr in
Stegen sind allerdings einige Unterlagen erhalten in der Stegener
Gemeinderechnung 1849. Die allgemeine Situation ist mit „Die Ausrüstung der Bürgerwehr in Stegen 1849“ näher beschrieben.
In einem Beitrag unter der Überschrift „Ausverkauf der Revolution“ habe ich die Belege über die Beschaffung von Gewehren, Tornistern und anderen Gegenständen näher bezeichnet.
Die entschuldigende Erklärung für das Verhalten der Stegener Gemeinde
während der Revolutionsjahre ist ein einem Schreiben mit Datum vom 19.
Juni 1850 an das Landamt in Freiburg zu lesen unter dem Vermerk:
„Der Aufwand für Mobilmachung und Einübung des Bürgerwehr 1 te Aufgebots
in der Gemeinde Stegen betr“.
Zur Orientierung nachfolgend auszugsweise einen Überblick über die gesetzliche Situation der Bürgerwehr 1848/49.
Errichtung einer Bürgerwehr
Staats- u. Regierungs-Blatt 1848 XX 3. April 1848
Art. 1
In jeder Gemeinde des Großherzogtums besteht eine Bürgerwehr
Art. 2
Der Bürgerwehr liegt die Verteidigung des Landes, der Verfassung und
der durch die Gesetze gesicherten Rechte und Freiheit gegen inneren und
äußeren Feind ob.
Art. 27
Die Wahl der Anführer geschieht unter Leitung des Bürgermeisters mit
Zuziehung des Ratschreibers und zweier Mitglieder der Bürgerwehr als
Urkundspersonen.
Art. 37
. . . . . . bis zur regelmäßigen
Bewaffnung können vorhandene Jagd- oder andere Gewehre, Piken oder
Sensen dienen.
Art. 41
Die Ausrüstungsgegenstände, welche von der Gemeinde angeschafft werden, bleiben deren Eigentum.
Art. 51 (drei Aufgebote)
Das erste Aufgebot besteht aus allen Unverheirateten und Witwern ohne
Kinder, welche das 30. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Das zweite Aufgebot besteht aus Unverheirateten und Witwern ohne Kinder
vom 30. bis zum 45. Lebensjahr und aus den Verheirateten bis zum 30.
Lebensjahr.
Das letzte Aufgebot umfaßt alle übrigen Wehrmänner vom 21. Jahr bis 55. Lebensjahr.
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Bürgerwehr aufgehoben
In der Verordnung Nr. XXI vom 19. März 1851 wird das Gesetz vom 1.
April 1848 die Errichtung der Bürgerwehr im Großherzogtum betreffend
aufgehoben mit folgender Begründung:
„In Erwägung, daß über Gesetzeskraft
der deutschen Grundrechte bei unseren Staatsbehörden verschiedene
Ansichten bestehen, und dadurch eine Bestimmung hierüber geboten ist,
haben wir nach Anhörung unseres Staatsministeriums beschlossen und
verordnen wie folgt:
„Den in unseren Reg. Blättern
Nr. II und XXIX vom Jahr w1849 zur Kenntnis gebrachten
Grundrechte ist keine rechtliche Wirksamkeit beizulegen“.
Gegeben zu Carlsruhe in unserem Staatsministerium.
5. Mai 1851
Leopold“.
Die Ausrüstung der Bürgerwehr in Stegen 1849
Nur widerstrebend hatte sich die Gemeinde Stegen zur Finanzierung der
Ausrüstung der von dem provisorischen revolutionären Kommissar
geforderten Bürgerwehr als „erstes Aufgebot“ bewegen lassen. Die
näheren Umstände, unter denen diese Anschaffung von Gewehren und
weiteren „Effekten“ geschah, sind an anderer Stelle in einem Protokoll
vom 19. Juni 1850 geschildert.
Da der Gemeinderechner normalerweise nicht über einen größeren Vorrat verfügte, mußte die
Gemeinde für den Kauf der verlangten Ausrüstung, die nur gegen
Barzahlung zu erhalten war, einen Geldgeber finden. Für die Gemeinde
Stegen stellte der Bärenwirt Georg Hauser in Freiburg nach
Unterzeichnung eines Schuldscheins mit vierteljährlicher Kündigung bei
5 % Verzinsung 300 Gulden zur Verfügung. Der Schuldschein vom 20. Juni
1849 ist vom Bürgermeister Laule und den 3 Gemeinderäten Märtin, Föhr
und Pfister unterzeichnet.
Von der Beschaffung der Ausrüstungsgegenstände für die „Bürgerwehr“ sind verschiedne Originalbelege erhalten.
Ein Empfangsschein vom 21. Juni 1849 aus Basel mit nicht lesbarer
Unterschrift des Händlers belegt den Kauf von 14 neuen
Perkussionsgewehren durch die Gemeine Stegen mit einem Einzelpreis von
18 fl 30 x. Ein weiterer Artikel, dessen Bezeichnung ich nicht genau
lesen kann, wird mit 3 fl 44 x dazu geliefert. Gesamtrechnung 262 fl 44
x. Über den Verbleib dieser Gewehre habe ich keine Informationen
gefunden. Wenn solche nach Stegen geliefert wurden, sind sie dort
unbenützt in die Hände der einrückenden „Reichstruppen“
gefallen, welche aus benachbarten „Staaten“ aus Hessen oder dem
Königreich Württemberg einrückten, nachdem die großherzoglich-badischen
Truppen ihre Waffen ablegen mußten, weil sie sich teilweise den „Aufrührern“ angeschlossen hatten.
Von
einigen anderen Ausrüstungsteilen sind ebenfalls noch Kaufbelege
erhalten.
Eine Quittung aus Freiburg mit Datum 22. Juni 1849 unterschrieben von
Anton Wehrle bezeugt, daß Bürgermeister Laule von Stegen für 13 graue
Hüte 19 fl 30 x bezahlt hat.
Ein anderes vorgedrucktes Rechnungsformular v. J.D. Bartenstein mit
Datum 20. Juni 1849 ist ebenfalls mit einem Betrag von 19 fl 30 x
quittiert für 13 Stück Wehrmannshemden.
Eine formlose Rechnung aus Freiburg den 20. Juni 1849 mit Unterschrift des Händlers Ignaz Keller ist quittiert mit 18 fl für „12 Dornister geliefert à 1 fl 30 x“
für die Wohllöbl. Gemeinde Stegen“.
Tornister waren in früherer Zeit, auch noch im 1. Weltkrieg und zu
Beginn des 2. Weltkrieges das Standardgepäck eines Soldaten mit dem
unentbehrlichen Inhalt im Kampfeinsatz. Es war eine Art Rucksack, innen
mit einem Holzrahmen, in dem genau vorgeschriebene Bekleidung wie
Leibwäsche, Schuhe, Socken, Notproviant verstaut werden konnten. Der
Tornister war geschützt mit einer überhängenden Abdeckung aus Rindfell,
auf welchem das Kochgeschirr befestigt werden konnte. Wolldecke und
eine Zeltbahn waren auf dem Tornister festzuschnallen.
Während des 2. Weltkrieges habe ich 1943 beim RAD (Reichsarbeitsdienst)
selbst noch einen Tornister getragen und das Packen exerziermäßig
gelernt und geübt. Die Beschaffenheit von Tornistern anno 1849 ist mir
jedoch unbekannt. Jedenfalls müssen diese „Dornister“ alltagstauglich
gewesen sein, denn sie fanden bei einer späteren Versteigerung Abnehmer.
Beilage Nr. 137 der Gemeinderechnung auf einem vorgedruckten Formular
des Melchior Trescher , Blecharbeiter bestätigt den Empfang von 14 fl
18 x
für „Batronentaschen“ à 1 fl 6 x
Die Rechnung aus Freiburg mit Datum 20. Juni 1849 ist für die Gemeinde Stegen ausgestellt.
Eine weitere Rechnung aus Freiburg auf liniertem Papier ausgestellt
noch einmal von Ignaz Keller Händler für die Wohllöbl. Gemeinde Stegen
ist quittiert am 22. Juni 1849 für 8 fl
für folgende Artikel:
2 Welsche Hemder à 1 fl 48 x --- 3
fl 36 x
Eine
Patrondasch
--- 1 48
Ein
Dornister
---
1 48
2 Gurtell à 24
x
48 x
Als Beilage Nr. 135 der Gemeindrechnung Stegen 1850 finden wir dann
noch auf einem vorgedruckten Rechnungsformular von Maximilian Metzger,
Kaiserstraße 524 in Freiburg
13 lederne Gürtel à 18 x quittiert mit 3 fl 54 x
Ausverkauf der Revolution
Nur wenige Wochen dauerte das lodernde Feuer der Revolution 1849 nach
der erneuten Erhebung, die in der Amtsprache als Maiaufstand geführt
wurde, im Dreisamtal. Die Zusammenhänge mit der überregionalen
politischen Entwicklung in den einzelnen Gebieten und den Bemühungen um
die Schaffung eines deutschen Kaiserreiches durch die erste Deutsche
Nationalversammlung in der Paulskirche in Frankfurt mit dem Ziel einer
Reichsverfassung sollen hier nicht weiter ausgeführt werden. Die
spezielle Situation in der Gemeinde Stegen mit der verlangten
Ausrüstung für eine Bürgerwehr, (offensichtlich für 13 Mann) soll in
diesem Bericht skizziert werden.
Die Ereignisse im Dreisamtal waren im Mai 1849 durch die Verbrüderung
der Bürgerwehren mit den Soldaten vom 2. Infantrie Regiment in Freiburg
in einem „patriotischen Soldatenverein“
mit dem Hofgerichtsadvokat Karl Rotteck als Fanal für andere
Landesteile verstanden worden. In großer Eile wurde nun versucht,
größere bewaffnete revolutionäre Verbände aufzustellen. Der
Großherzog hatte zwar fluchtartig die Residenz in Karlsruhe und das
Land verlassen jedoch vor allem in Preußen um Hilfe gebeten. Es
mußte deshalb mit militärischer Gegenwehr gerechnet werden.
In Rastatt waren große Teile der dortigen Garnison zu den
Revolutionären übergelaufen. In Freiburg forderte die provisorische
revolutionäre Regierung am 20. Mai 1949 die allgemeine Volksbewaffnung
und dafür von den Bürgermeistern der umliegenden Gemeinden die
Aufstellung und Bewaffnung einer Bürgerwehr. Auch in Stegen erging
diese Anweisung an die Gemeinde unter Strafandrohung bei
Befehlsverweigerung. Flüssige Geldmittel fehlten jedoch in der
Gemeindekasse.
Aus diesem Grund wurden am 20. Juni 1849 beim Bärenwirt in Freiburg 300
Gulden geliehen und in den nächsten 2 Tagen 13 Gewehre in Basel,
Hemden, Hüte, „Dornister“ (Rucksäcke), Gürtel und Patronentaschen in
Freiburg angeschafft. Diese Ausrüstungsgegenstände sind aber
offensichtlich nicht in die Hände der aufgebotenen Bürgerwehr gekommen,
denn mit Ausnahme der Gewehre wurden die angeführten Dinge bei einer
Versteigerung durch die Gemeinde verkauft.
Das Versteigerungsprotokoll vom 21. Januar 1850 zeigt in
namentlicher Liste die verkauften Gegenstände, die Käufer und den
jeweiligen Preis. Diese Aufstellung ist als Beilage Nr. 30 Teil der
Gemeinderechnung 1850/51, wonach beispielsweise:
Mathias Heitzler 1 Stück „Wesch“ (in der Originalrechnung als „Wehrmannshemd“ à 1 fl 30 x bezeichnet) für 21 x erhielt.
Joseph Föhr ersteigerte einen Hut, der beim Einkauf 1 fl 30 x kostete für 38 x.
Xaver Laule erstand einen Gurt für 6 x, vormaliger Einkaufspreis 18 x.
Johann Hummel bekam einen „Dornister“, der im Einkauf 1 fl 30x kostete für 20 x.
Von den Patronentaschen, die à 1 fl 6 x eingekauft wurden, bekam Johan Zäringer eine davon für 6 x.
Die Gesamtausgaben für die Ausrüstung der Bürgerwehr in Stegen waren 345 fl 56 x.
Der Einkauf der Gewehre hatte die größte Summe benötigt mit 262
fl. Diese fielen aber vermutlich der Beschlagnahme zum Opfer. Dafür gab
es allerdings keine Entschädigung.
Durch die Versteigerung der Gegenstände am 21. Januar 1850 kamen lediglich 15 fl 20 x zurück in die Gemeindekasse.
Kein Bürger, der zur Umsturzpartei gehörte
Im Vergleich mit anderen Landesteilen war die Begeisterung und die
Teilnahme bei der revolutionären Bewegung im Dreisamtal, besonders auch
in Stegen, sehr gering. Auch die am 7. August 1850 durchgeführte
amtliche Ortsbereisung schildert eine ruhige politische Lage mit
den Worten:
„Die hiesigen Bürger sind ruhige, der
gesezlichen Ordnung zugethane Leute, obgleich dieselben im Laufe des
vorigen Jahres durch den entwichenen Fortunawirth Lorenz Riesterer und
Geometer Carl Reber verdorben wurden und sich in die revolutionären
Bewegungen hinein reißen ließen, so haben sie doch die schädlichen
Folgen bald davon eingesehen, sind ganz von ihren früheren Bestrebungen
abgekommen und zum Gehorsam und zur Ruhe zurük gekehrt. (STAF 702/1 Nr. 4370 S. 1)
Vielerorts wurden einzelne Personen wegen ihrer revolutionären Haltung
anschließend strafrechtlich verfolgt. Das war in Stegen nicht der
Fall. Der damalige Bürgermeister Laule wurde allerdings aus seinem Amt
entfernt, aber sonst nicht weiter zur Rechenschaft gezogen. Die von der
Gemeinde bezahlten Kosten für die revolutionäre Ausrüstung mit
Gewehren, Tornistern usw. wurden aber noch kritisch untersucht, um
haushaltstechnisch eine befriedigende Lösung zu finden. In diesen
Bemühungen ist das Protokoll vom 19. Juni 1850 zu verstehen, das mit
der Unterschrift des Bürgermeisters und des Gemeinderates an die
Rechnungprüfungsstelle (Revisiorat) des Landamtes in Freiburg übergeben
wurde.
(Gemeinderechnung Stegen 1849)
„Großh. Wohllöbl. Landamts Revisiorat !
Der Aufwand für Mobilmachung und Einübung des Bürgerwehr 1 te Aufgebots in der Gemeinde Stegen betr.
Laut § 20 der Revisionsbemerkungen
zur Gemeinderechnung pro 1849 sind wir beauftragt, Zeit und Umstände
anzugeben, unter welchen die Waffen p p angeschafft wurde
und nachzuweisen, daß man diese Gegenstände durch Zwang usw
angeschafft habe.
Die Zeit in welcher wir diese Waffen herbeizuschaffen genöthigt wurde,
war, als die Revolutionsmänner die Regierungsgewalt und alle hohe
Staatsstellen an sich gerissen, und alles Recht nach ihrem Willen
umgekehrt hatten. Die Zeit, in der dem Bürger die schönste Freiheit auf
dem Papier gegeben wurde, wo er aber jeder Schurke, der sich Ansehen
und Einfluß zu verschaffen wußte, pünktlichen Gehorsam leisten musste,
wenn er nicht das Gröbste befürchten wollte.
Daß die Ortsvorgesetzten zur
Anschaffung aller dieser Gegenstände gezwungen waren, braucht, wie wir
glauben, fast nicht bewiesen zu werden.
Sobald von den sogenannten
Volksmännern alle Staatsordnung niedergeworfen war, kam sogleich von
dem damaligen Regierungsdirektor (?) von Freiburg der Auftrag zur
ungesäumten Ausrüstung der Bürgerwehr I. Aufgebots. Man suchte
sich diese Lasten zu ersparen und wandte sich 7 mal an den damaligen
Minister ? L. Brentano selbst, allein man erhielt gar keine
Antwort nur die Aufträge vom obigen Regierungsdirektor wurden
immer schärfer, ebenso von dem sogenannten Oberkommissär Heunisch.
Einmal wurde den Ortsvorgesetzten „schwere Strafe“ angedroht, wenn
diese Gegenständ nicht schleunigst angeschafft werden.
Ein andersmal wurde dem Bürgermeister sogar gedroht, man lasse ihn binden und durch die Gendarmen einführen u.s.w.
Was war nun zu befürchten unter
„Schwerer Straf?“ Und was hätte nicht von diesen Schreckensmännern der
Bürgermeister zu gewärtigen gehabt ? Man hat sich jedoch nicht ohne
Mühe hinausgewunden, so lange es nur immer möglich war.
Nachdem man aber da und dort
Exekution von Freischärlern einlegte und man dazu noch hörte, an
verschiedenen Orten auch Todesstrafe drohte, so konnte man sich in der
so geringen Entfernung von Freiburg, wo dazumal das sauberste Gesindel
jeden guten Bürger dressirte, nicht mehr lange zurükziehen. Und da
endlich sogar das Standrecht angedroht wurde, und die ganze
Gemeinde höchst ungebetene Besuche befürchtete, wozu noch das
gräflich v. Kagenecksche Schloß neue Gelüste rege machte, hielt mans
für besser, dem Drange der Noth, wie es so viele gethan, nachzugeben,
und das Verlangte endlich herbeizuschaffen.
Wie es in dem gräfl. Kageneckschen
Schloß dahier zu gieng, ist allbekannt und so wäre es der ganzen
Gemeinde aufgewartet worden. Daß es nun gerathener war, etwas
freiwillig, in Gezwungenheit, hinzugeben als sich gänzlich in
Lebensgefahr ausrauben zu lassen, ist gewiß ausgemacht.
Hat man sogar nach einem Gemeinderath
gefeiert, und demselben mit gefälltem Gewehr nachgesetzt, der die
Räuber nicht höflich genug ersuchte, ein junges Pferd stehen zu lassen
und nicht zu rauben, was für ein Unglück hätte entstehen können, wenn
die Gemeind geplündert worden wäre ?
Aus dem Angeführten geht zur Genüge
hervor, daß die Anschaffung aller dieser Gegenstände nicht im
Entferntesten aus freiem Antrieb geschah, umsomehr da in der ganzen
Gemeinde kein Bürger ist, der zur Umsturzpartei gehörte – und man
ersucht daher ein Wohllöbl. Landamts Revisorat gehorsamst beim
Großh. Landamte wohlgefälligst beantragen zu wollen, daß die Beträge
wegen Anschaffung der Bürgerwehrgeräthschaften in die
Gemeinderechnung aufgenommen werden dürfen.
Stegen, den 19 ten Juni 1850
Der Gem. Rath
Bürgster Andris
T. Märtin
G. Rath Föhr
G. Rath Pfister
Rathschrbr Wagner“
Die Preußen im Land
Die Errichtung der Bürgerwehren in kommunaler Verantwortung war im
April 1848 angeordnet worden. Als sie dann von der
demokratisch-republikanisch gesinnten provisorischen Regierung im
Dreisamtal im Juni 1849 aufgeboten wurden, waren sie mit ihrer
Ausrüstung und Bewaffnung und ohne Ausbildung bei fehlender
Kommandostruktur kein Hindernis gegen die von den Fürstenstaaten
gebildete „Reichsarmee“.
In Freiburg hatten preußische Soldaten kampflos die Macht übernommen
und damit die frühere Staatsordnung unter preußischem Schutz wieder
hergestellt. Vom Landamt Freiburg aus mit dem bisherigen Amtsvorstand
Jagerschmid ergingen nun die weiteren Befehle an die Gemeinden, die zu
den Kosten der militärischen Maßnahmen der Reichsarmee herangezogen
wurden.
Mit Datum vom 9. Juli 1849 finden wir das nachfolgende Schreiben:
„An den Gemeinderath zu Wittenthal mit Attenthal
Die dem Landamt Freiburgf angesezte
Lieferung zur Verpflegung der königlich Preußischen Operations
Armee am Rhein betreffend.
Von dem Erlaß Großh. Kreis Regierung
als Kreis Verpflegamt vom 7 Juli d.J. empfangt der Gemeinderath eine
Abschrift mit dem Anhang, dass nach der getroffenen Surepartition die
Gemeinde Wittenthal nach Verhältnis des Gesamt-Steuerkapitals des
Landamtsbezirks ad 19 987 720 fl in dem Bezirke zugewiesenen 9000
fl Militärverpflegungskosten den Betrag von 68 fl 5 x bei
persönlicher Verantwortlichkeit des Gemeinderaths und bei Vermeidung
militärischer Execution der Gemeinde binnen drei Tagen an die Großh.
Oberrheinkreis Regierung Kreis Verpfleg Amt gegen Schein abzuliefern,
oder unter den angezeigten Bestimmungen Lebensmittel und Fourage in das
errrichtete Hauptverpflegungs-Magazin dahier abzugeben hat.
Freiburg den 8 te Juli 1849
Großh. Landamt
Jagerschmid“
Die Bürgerwehren, die auf gesetzlicher Grundlage vom 1. April 1848
gebildet worden waren und in Berufung auf die Grundrechte des deutschen
Volkes (im Januar 1849 durch die Nationalversammlung in Frankfurt
verkündet) im Mai 1849 auch im Dreisamtal aufgeboten wurden, wurden
1851 durch Gesetz aufgehoben.
Durch ausgeweitete polizeiliche Überwachung, Beschränkung der
Pressefreiheit und durch zahlreiche Absetzungen von Bürgermeistern und
Gemeinderäten versuchte man, die Ideen der freiheitlich demokratischen
Bewegung zu ersticken. Unter der Rubrik „Maiaufstand“ wurden den
Gemeinden in den nachfolgenden Jahren erhebliche Kosten aufgebürdet.
Die Berichte der verschiedenen Ortsbereisungen aus der Zeit nach 1850
geben Zeugnis davon. Die politische Stimmungslage der besuchten
Gemeinden wird eigens angeführt. In den früheren Teilorten
war aber offensichtlich nichts von „republikanscher Wühlarbeit“ zu
verspüren, wie sie andernorts im Hegau und Bodenseegebiet sich
teilweise bemerkbar machte.