Eine Herrschaft ging zu Ende |
Vortrag
der ökumenischen Erwachsenenbildung Stegen |
I.
Der Ort Eschbach 1806, als
das Kloster St. Peter aufgelöst wurde, gab es die Gemeinde Eschbach, wie
wir sie kennen, noch nicht. Diese entstand erst innerhalb der nächsten
Jahrzehnte durch den Zusammenschluss von vier ehemals unabhängigen
Herrschaftsgebieten. Den Hauptanteil hatte das St. Petrische Eschbach,
eine Vogtei des Klosters St. Peter, daneben gab es eine Sickingische
Vogtei Eschbach, die den Herren von Schloss Ebnet unterstand. In beiden
Eschbachs gab es jeweils einen eigenen Vogt. 1811 bestand
die St. Petrische Vogtei aus 19 Höfen und etwa 30 Häusern. Dazu gehörten
17 sogenannte alt-St.-Petrischen Lehenhöfe sowie als neu-St.-Petrischer
Hof der Mooshof und der Maierhof. Die 17 alt-St.-Petrischen Hofe sind:
Hinterbauernhof, Martinshof, Bammerthof, Schererhof, Domilishof, Behnhof,
Hummelhof, Heinehof, Pfisterhof, Felixenhof, Zipfeljockenhof,
Scherlenzenhof, Fußhof, Hugmichelhof, Schwörerhof, Scherlehof und
Oberbauernhof. Daneben besaß das Kloster in Eschbach noch Waldungen und
Dominikalgüter, die gegen einen jährlichen Zins verpachtet wurden, so
der Molzhof auf der Ruthstauden und das Gut im Vettersdobel, später nach
den neuen Besitzern Klingeledobel genannt. Die
Sickingische Vogtei Eschbach gehörte früher dem Kloster Einsiedeln.
Dinghof war der Schwabenhof, damals Gitzenhof genannt. Erwähnt wurden
diese Besitzungen zum ersten Mal im Einsiedler Urbar Anfang des 13.
Jahrhunderts. Sie unterstanden im Laufe der Jahrhunderte verschiedenen
Vogteien und kamen Anfang des 16. Jahrhunderts durch Kauf an die Herren
von Landeck und um 1600 durch Heirat an die Sickinger. Beim Sickingischen
Eschbach handelte es sich nicht um ein zusammenhängendes Gebiet, sondern
um 3 längliche Streifen, die von St. Petrischem Gebiet umgeben waren.
1811 gab es dort 7 Höfe und 8 Häuser. Die Höfe waren der Engelhof,
Peterbauernhof, Bergjörgenhof, Zipfelmathisenhof, Scherpeterhof,
Scherthomashof und Grundhof. Der Schwabenhof war inzwischen der Gemeinde
Wiesneck zugeordnet worden. 1806 wurde
der Breisgau und auch unser Bereich badisch und der gesamte Besitz des
Klosters St. Peter, also auch die St. Petrische Vogtei Eschbach, ging als
direktes Eigentum an den badischen Staat. Die Sickingische Vogtei Eschbach
folgte 1808, als die Grafen von Sickingen ihren gesamten Besitz an den
Staat Baden verkauften und nach Österreich zogen. 1811
entstand durch Zusammenschluss der St. Petrischen Vogtei Eschbach, der
Sickingischen Vogtei Eschbach und der St. Petrischen Vogtei Rechtenbach,
die aus den 5 oberen Rechtenbacher Höfen – Rumishof, Fußenthomashof,
Gerberhof, Similishof und Thomashof - bestand, die Gemeinde Eschbach.
Erster Vogt der neuen Gemeinde wurde Thomas Steyert, Eigentümer des
Scherthomashofs, der bis dahin Vogt des Sickingischen Eschbachs war. 1838 wurde
Eschbach nochmals etwas größer. Die Gemeinde Wiesneck bestand nur aus
sieben Höfen und wenigen Häusern und sollte deshalb 1837/38 aufgelöst
werden. Vier Höfe nahe bei Buchenbach wurden nach Buchenbach
eingemeindet. Der Hansmüllerhof im Rechtenbach sowie der Berlacherhof und
der Schwabenhof lagen von Buchenbach zu weit entfernt und sollten nach
Eschbach oder Stegen kommen. Obwohl eine Eingemeindung dieser recht
reichen Höfe steuerlich von großem Vorteil gewesen wäre, wehrten sich
beide Gemeinden heftig dagegen. Grund war, daß sich beim Schwabenhof eine
Brücke befindet, die von der Gemeinde zu unterhalten war und man fürchtete
die Kosten. Nach längerem hin und her wurden alle drei Höfe Eschbach
zugeteilt. 1890 änderten
sich nochmals die Grenzen von Eschbach. Die relativ weitab gelegene
ehemalige St. Petrische Vogtei Rechtenbach und der Hansmüllerhof wurden
an Stegen abgegeben und Eschbach erhielt dafür das bis dahin
kageneck’sche Reckenberg, das inmitten von Eschbach lag. Da das
Steuereinkommen der Rechtenbacher Höfe viel größer war als das von
Reckenberg, wo nur kleinere Güter mit einem geringen Steueraufkommen
lagen, musste Stegen an Eschbach eine jährliche Entschädigung von 273
Mark zahlen. 1908 wurden diese Zahlungen mit 7000 Mark abgelöst. II. Das
Leben in Eschbach Die im
Mittelalter geprägten Herrschaftsstrukturen mit Klöstern oder weltlichen
Herren, die über die Masse der weitgehend rechtlosen Bevölkerung
herrschten, hielten sich bis zur Zeit der Säkularisation. Die Untertanen
stöhnten über die verschiedenen Abgaben, die zu leisten waren, als
besonders unangenehm wurden die Frondienste empfunden, die von der
Herrschaft verlangt wurden. Insgesamt erhoffte man sich in der Bevölkerung
Vorteile von der Säkularisation. Über
Jahrhunderte hatte sich das Leben auf den Lehenhöfen, später Erblehenhöfen,
wenig verändert. Die Bauern betrieben vorwiegend Ackerbau und Viehzucht,
später auch Holzwirtschaft und Weinbau und erwirtschafteten mit ihrer
Arbeit Gewinne, von denen der jeweiligen Herrschaft bestimmte Anteile
zustanden. Daneben waren verschiedene Abgaben zu leisten. Die St.
Petrischen Bauern zahlten nach St. Peter Lehenzins und Geflügelzins; bei
Tod des Hofbesitzers oder seiner Frau war Ehrschatz zu zahlen, bei Hofübergabe
fiel der Gutfall an. Eine große Belastung war der Drittel. Dieser war bei
allen drittteiligen Höfen zu zahlen. Die Drittteiligkeit war weit
verbreitet im Kirchzartener Tal. Sie war in St. Peter und Eschbach zwar
schon lange abgeschafft, bestand aber in der St. Petrischen Vogtei
Rechtenbach noch bis nach der Klosteraufhebung. Sie wurde dort erst nach
1820 abgelöst. Die Bauern in Rechtenbach mussten bei Hofübergaben den
Drittel entrichten, d. h. es waren 1/3 des Kaufpreises an das Kloster St.
Peter abzugeben. Dies war ein großer Betrag von bis 1000-2000 Gulden. Man
rechnete damit, dass der Drittel im Durchschnitt alle 30 Jahre zu zahlen
war. Es konnte aber vorkommen, dass der Sohn, der den Hof übernommen
hatte, schon bald nach der Hofübernahme starb, dann fiel, wenn die
Ehefrau den Hof übernahm oder wieder heiratete, der Drittel erneut an.
Diese Drittelzahlungen waren mit ein Grund, dass es sich in unserem
Bereich durchsetzte, den Hof an den jüngsten Sohn zu übergeben, denn so
kam es seltener zu einer Hofübernahme und damit zur Drittelzahlung. Auch Taglöhner,
das waren alle Bürger des Ortes, die keine Bauern waren, unabhängig von
ihrer beruflichen Tätigkeit, hatten Abgaben zu leisten. Sie zahlten
jeweils 16 Kreuzer Fron- und Schirmgeld, außerdem 33½ Kreuzer Holzgeld,
um im Wald Holz machen zu dürfen. Außerdem stand St. Peter ursprünglich
der Vogthaber zu. Nach einem Vertrag von 1662 hatte die St. Petrische Vogtei
Eschbach, und zwar die 17 alt-St.-Petrischen Höfe, den Vogthaber aber
mindestens seit diesem Zeitpunkt jährlich nach Ebnet ins Schloss zu
liefern. Demnach müsste St. Peter den Vogthaber an die Sickinger verkauft
oder verpachtet haben. Als weitere
Abgaben sind der Große und der Kleine Zehnt zu nennen. Das sind der
zehnte Teil der Ernte der zehntpflichtigen Früchte. Der Große Zehnt
umfasste Roggen und Hafer, der kleine Zehnt Heu, Hanf, Flachs, Kraut, Rüben
und Erdäpfel. Für welche Früchte Abgaben zu leisten waren, ist im
Zinsrodel genau festgelegt. Es bestand die Möglichkeit, sich von den
Abgaben freizukaufen. Zur Berechnung des Zehnten wurde im Herbst der
Ernteertrag der zehntpflichtigen Früchte eines jeden Bauern von einem Schätzer
abgeschätzt. Davon war 1/10 abzuliefern. Später konnte in Einzelfällen
der Betrag auch mit Geld abgegolten werden. Zehntherr
des Großen Zehnten war für Eschbach nicht das Kloster St. Peter, sondern
zu 1/3 der Orden in Heitersheim und zu 2/3 die Kommende in Freiburg. Der
Kleine Zehnt, den St. Peter laut einem alten Dingrodel früher beansprucht
hatte, soll vor langer Zeit von den 17 alt-St.-Petrischen Eschbacher
Bauern losgekauft worden sein. An Kleinem Zehnt erhielt St. Peter von den
fünf Höfen der Vogtei Rechtenbach und vom Mooshof nur den Heuzehnt. Neben diesen
Naturalabgaben hatten die Untertanen Frondienste zu leisten, d. h.
einfache Hilfstätigkeiten zu verrichten, gegen die sie sich immer wieder
zu widersetzen versuchten. Es war eine bestimmte Anzahl von Tagen als
Frondienst festgelegt. Da der Hin- und Rückweg für einen Bauern mit
einem Gespann von Eschbach nach St. Peter relativ viel Zeit erforderte,
setzte man die Eschbacher Bauern gern für Arbeiten auf der klostereigenen
Mönchsmatte im Rechtenbach ein. Beim Bau der Kirche und des Pfarrhauses
1789 fielen für die Eschbacher viele Fronarbeiten an. Auf Grund ihrer
Beschwerde, dass das Pfarrhaus im Verhältnis für die Gemeinde viel zu
groß sei, musste das Kloster die Eschbacher für ihre zu viel geleisteten
Frondienste entschädigen. Aufgaben
des Klosters Im Gegenzug
kam das Kloster für alles auf, was man unter Infrastruktur versteht. Es kümmerte
sich um Straßen, Wege und Brücken, um die Wasserversorgung, um die
Wasserwirtschaft, also Bau von Wehren usw., um Schulen und Kirchen und um
die Versorgung der Bedürftigen. Bei den Arbeiten zur Aufrechterhaltung
der Infrastruktur lieferte das Kloster das nötige Baumaterial und stellte
die Handwerker, die Untertanen aber mussten Frondienste leisten, z. B.
nach Kies graben, Sand herbeischaffen usw. Zwischen
Eschbach und St. Peter bestand seit alter Zeit eine enge Beziehung durch
die Seelsorge. Eschbach gehörte zwar in die Pfarrei Kirchzarten, die
lange vor Gründung des Klosters St. Peter bestanden hatte. Es gab in
Eschbach allerdings schon seit alter Zeit eine Kapelle, die St.
Jakobskapelle, die vom Kloster St. Peter gebaut und betreut wurde. Es
wurden dort regelmäßig Messen gelesen und die früher so zahlreichen
Prozessionen veranstaltet. Zur Ausstattung der Kapelle gab das Kloster die
sog. Kirchenmatte von 2 ½ Jauchert Größe, die 1800 zum Hummelhof kam. Als die
Eschbacher Bürger des St. Petrischen und des Sickingischen Teils wegen
der weiten Wege nach Kirchzarten eine eigene Pfarrei wünschten, wählten
sie für die Kirche einen Platz im unteren Eschbach und kauften 1783 auf
dem Hof des Engelwirts ein Baugrundstück für 200 Gulden. 1786 wurde dann
das Kloster St. Peter von der Regierung beauftragt, eine Kirche in
Eschbach zu bauen. Dazu war das Material der Wallfahrtskirche auf dem
Lindenberg zu verwenden, die ihrerseits abgerissen werden musste. Unter
Fronarbeit mussten die Eschbacher nun das gesamte noch zu verwendende
Baumaterial ins Tal nach Eschbach schaffen. Mit dem schon von den
Eschbachern gekauften Bauplatz war das Kloster nicht einverstanden und wählte
den heutigen Platz der Kirche auf dem Maierhof, der über 1000 Gulden
kostete. Unter Leitung des Klosters St. Peter wurden die Kirche und das
Pfarrhaus in Eschbach gebaut. Nach ihrer Fertigstellung im Jahr 1790 wurde
die neue Pfarrei Eschbach von Kirchzarten losgelöst und die Kirche 1791
eingeweiht. Zur Pfarrei Eschbach gehörten die spätere Gemeinde Eschbach
– abgesehen von einzelnen auf den Höhen gelegenen Höfen – und Stegen
mit Weiler, nicht aber Rechtenbach sowie Unter- und Oberbirken, die bei
der Pfarrei Kirchzarten blieben. Als
Grundherr hatte das Kloster verschiedene Lasten zu tragen: Baulasten von
Kirche und Pfarrhof, das Gehalt des Mesners und die Anschaffung der
Kirchenerfordernisse. Als im Jahr
1802 die Kirchenfenster repariert werden mussten, kam es zum Streit
zwischen der Kirchengemeinde und dem Kloster. Die Kirchengemeinde wollte
dazu nichts beitragen, da man versprochen hätte, dass sie keine Unkosten
wegen der neuen Pfarrei zu tragen hätte. Die kageneckischen und
sickingischen Untertanen wollten lieber wieder in Kirchzarten zur Kirche
gehen. Von Amts wegen wurde entschieden, dass, wenn die Kosten nicht hoch
wären, das Kloster zu zahlen hätte, was dann auch geschah, worauf Abt
Speckle die Undankbarkeit der Bauern beklagte. Da die
Pfarrei Eschbach keinerlei Einkünfte hatte, musste sie ganz von St. Peter
unterhalten werden. Der Pfarrer erhielt die notwendigen Lebensmittel,
Wein, Holz und Kleidung von St. Peter, auch das Heu für sein Dienstpferd
wurde meist von St. Peter herangebracht. Im Jahr 1799 wollte man ein Stück
der Mönchsmatte im Rechtenbach, die dem Kloster gehörte, mit einer
allerdings nur halb so großen Matte in Eschbach tauschen, um damit die
Pfarrei auszustatten. Wegen Unschlüssigkeit des Eschbacher Bauern kam der
Vertrag nicht zu Stande. Als ersten
Pfarrer in Eschbach schickte das Kloster Pater Franz Steyrer, den Neffen
des damaligen Abtes. Ihm folgte 1799 Pater Otmar Brogli, der vorher in
Waldau Pfarrer war. Ob die Umbesetzung in Zusammenhang mit dem Besuch der
Gräfin von Kageneck bei Abt Speckle stand, die sich einige Monate vorher
über Pfarrer Franz beschwert hatte – sie hatte zwar seinen Eifer
gelobt, aber ihm undeutliche Predigten und undeutliches Katechisieren
vorgeworfen– kann man nicht sagen. Nach Meinung des Abtes soll er den
Bauern zu streng gewesen sein, da er strikt auf die Schule und auf die
Anwesenheit im Gottesdienst achtete. Als in
Eschbach im Sommer 1800 ein Gottesdienst abgehalten wurde, zu dem erstmals
einige junge Männer und Frauen ein paar Lieder einstudiert hatten und die
tragbare Orgel von St. Peter gespielt wurde, waren die Besucher des
Gottesdienstes so begeistert, dass sie den
Abt um eine Orgel baten. Pfarrer Brogli wurde vom Abt angehalten,
den Eifer auszunutzen und gleich für eine Orgel sammeln zu lassen. Dies
klappte und im Jahr 1804 konnte aus den Spenden der Kirchenmitglieder eine
Orgel angeschafft werden. Schule Ein
besonderes Anliegen von Abt Speckle war die Schulbildung der Untertanen,
die er bei seinen gelegentlichen Schulbesuchen auch selbst unterrichtete.
Schon wenige Tage nach seiner Wahl zum Abt des Klosters begab er sich nach
Eschbach. Er befand den Lehrer Winkler, den ersten offiziellen Eschbacher
Lehrer, als ‚tauglich und wacker’, die Kinder ‚munter und
gelehrig’. Da viele Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schickten,
drohte er Strafen an. Damit hatte er wohl Erfolg, denn kurz danach
notierte er in seinem Tagebuch, dass sich der Schulbesuch in Eschbach
schon gebessert habe. Er bat auch den zuständigen Beamten des
Sickingischen Teils von Eschbach, für einen guten Schulbesuch seiner Bürger
zu sorgen. Die Kinder versuchte der Abt zum Lernen zu motivieren, indem er
bei seinen Besuchen an die besten Schüler Geschenke austeilte. Auch in
den späteren Jahren äußerte er sich jeweils sehr positiv über die
Schule in Eschbach. Um 1792,
also noch unter österreichischer Herrschaft, wurde das Kloster St. Peter
mit dem Bau eines Schulhauses in Eschbach beauftragt. Bisher fand der
Unterricht im Haus des Lehrers statt. Schulbau war aber Aufgabe des
Zehntherrn, was das Kloster in Eschbach nicht war. Trotzdem machte sich
das Kloster an die Planung. Es hatte die alte Jakobuskapelle in Eschbach,
die nicht mehr benötigt wurde, zur Schule bestimmt und war bereit, das
Bauholz zu stellen. Die Bauern waren jedoch gegen den Bau, da sie nicht
fronen wollten. So zog sich der Schulhausbau bis in die badische Zeit hin. In den
schlimmen Kriegswirren während seiner Amtszeit kümmerte sich Abt Speckle
intensiv um seine Untertanen. Er versammelte die Eschbacher Bauern im
Pfarrhaus, tröstete sie und redete ihnen gut zu, nicht zu fliehen,
sondern in ihren Häusern zu bleiben. Während der Kämpfe und
Stationierung französischer Truppen in Eschbach kam es zu schlimmen Verwüstungen,
alle Höfe wurden geplündert und es wurde gesengt und gebrannt, auch die
Kirche wurde ausgeraubt. Pfarrer Otmar wurden alle Lebensmittel gestohlen,
er selber floh nach Urach und konnte so seine Kühe und Schweine retten. Folgen der Klosteraufhebung Alle
Klostergüter und -einkünfte gingen nach der Klosteraufhebung in das
Eigentum des badischen Staats über. Die Pflichten des Klosters wurden
gleichzeitig vom badischen Ärar übernommen. In St. Peter wurde ein
Stabsamt eingerichtet, von dem aus die Verwaltung der nun staatlichen Güter
im Großraum St. Peter – St. Märgen erfolgte. In den Jahren 1815/16
wurde das Stabsamt mit seinen beiden Beamten nach Eschbach ins Pfarrhaus
verlegt, weil das Kloster als Spital benötigt wurde. Nach der
Auflösung des Klosters lag die erste Verantwortung für das Funktionieren
der Infrastruktur bei den Beamten des Stabsamts. Diese mussten für alle
Entscheidungen allerdings die Genehmigung verschiedener Ämter in Freiburg
einholen, was häufig zähe Verhandlungen zur Folge hatte; war endlich
eine Entscheidung getroffen, musste die Genehmigung in Karlsruhe eingeholt
werden. Dabei kam es häufig vor, dass die Entscheidung der Freiburger Ämter
nicht bestätigt wurde und die Verhandlungen von Neuem begannen. Viele Fälle
zogen sich so über Jahre hin. Abt Speckle schrieb dazu in seinem
Tagebuch, dass die Zahl der Beamten nach dem Übergang an den badischen
Staat um ein Mehrfaches erhöht wurde, dass aber alles viel langsamer
ablaufe, da den Beamten der Überblick fehle und sie häufig gegeneinander
arbeiteten. Die Bürger
hatten sich vielfach eine Reduzierung der Abgaben unter der neuen
Herrschaft erhofft. Aber alle Abgaben aus früherer Zeit wurden auch von
der badischen Herrschaft verlangt. Die Forderungen gingen sogar darüber
hinaus, indem Abgaben gefordert wurden, die in österreichischer Zeit gar
nicht gezahlt worden waren. In Eschbach und Rechtenbach forderte man z. B.
die Zahlung des Kleinen Zehnten, der seit langen Zeiten nicht mehr gezahlt
worden war, abgesehen vom Heuzehnten, den der Mooshof und die
Rechtenbacher Höfe zu zahlen hatten und dies auch nie bestritten.
Eschbach und Rechtenbach führten gemeinsam einen mehrjährigen Prozess
gegen den Fiskus, in dem sie mangels schriftlicher Unterlagen zahlreiche
‚alte’ Männer benachbarter Ortschaften als Zeugen aufboten, die unter
Eid über die Zehntverhältnisse von Eschbach und Rechtenbach unter österreichischer
Herrschaft berichteten. Die Forderung des Fiskus wurde schließlich im
Jahr 1825 als unbegründet zurückgewiesen. Eschbach hatte gewonnen. Auch in
einem anderen Streitfall bekam Eschbach Recht. Die jährlichen Lieferungen
des Vogthabers, die seit langer Zeit an Ebnet gingen, hatten nach der Säkularisation
bis 1819 in den Fruchtkasten von St. Peter zu erfolgen, ab 1820 nach
Freiburg. Für die Anlieferung des Hafers nach Ebnet waren die Bauern in
österreichischer Zeit in soweit entschädigt worden, als die Pferde
Futter erhielten und die Bauern Weinsuppe, Fleisch und Brot. Da es dafür
aber in badischer Zeit bei weit größerer Transportleistung keine Entschädigungen
mehr gab, beschwerten sich die Bauern der St. Petrischen Vogteien Rohr,
Iba (Oberibental) und Eschbach nach mehreren Jahren und bekamen Recht. Als
Entschädigung wurde die Menge des abzuliefernden Hafers insgesamt und zusätzlich
rückwirkend für die vergangenen Jahre reduziert. Aber auch wenn die
genannten Streitfälle für Eschbach glücklich ausgingen, in den meisten
Fällen zogen die Gemeinden den Kürzeren. Zu
Klosterzeiten war es häufiger zum Aufschub oder teilweisem Nachlass von
Zahlungsverpflichtungen gekommen, wenn zahlungspflichtige Untertanen in
Schwierigkeiten geraten waren. Teilweise waren Schulden nach mehreren
Jahrzehnten noch nicht bezahlt. In zahlreichen Schreiben der damaligen
badischen Ämter untereinander beklagte man die angebliche Nachlässigkeit
und fehlende Härte der Klöster, die zur Folge hätten, dass sich
Zahlungspflichtige auf diese angeblichen Präzedenzfälle beriefen, um
sich ihrer Pflichten gegenüber dem badischen Staat ebenfalls zu
entledigen. Vermutlich
auch aus diesen Gründen ermöglichte der badische Staat seinen Untertanen
bald schon, sich von den verschiedenen Abgaben loszukaufen. Da viele
Gemeinden damit zögerten – viele Bürger waren durch die lange
Kriegszeit und die vielen Zerstörungen knapp bei Kasse - wurde bald
daraus per Gesetz eine Ablösungspflicht. Die Ablösesumme für den
Zehnten entsprach etwa den Abgaben der letzten 18 Jahre, die für den
Drittel wurde aus dem Durchschnitt der beiden letzten Drittelfälle eines
Besitzes berechnet. Pfarrei Die Kosten für
den Pfarrer und die Baupflicht für die Pfarrkirche in Eschbach fielen
nach der Klosteraufhebung dem Ärar zu. Schon 1802, unter der drohenden
Klosteraufhebung, hatte sich Abt Speckle an die Regierung mit der Bitte
gewandt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass den Pfarreien Waldau und
Eschbach, die mangels eigener Einkünfte ganz unterhalten werden mussten,
ein kompetenter Unterhalt angewiesen und zugesichert wird. Im Jahr 1808
wird dem Pfarrer ein Einkommen von 700 Gulden jährlich zugesagt. Etwa die
Hälfte davon erhielt er in Geld, die andere in Naturalien (Getreide,
Wein, Stroh und Holz) und durch Anrechnung von verschiedenen Grundstücken,
die früherer Klosterbesitz und inzwischen der Pfarrei inkorporiert waren.
Dabei handelte es sich um die Hagebühlmatte im Wolfsgrund, die Mönchsmatte
im Rechtenbach und das Sägmättlein in St. Peter, das im Jahr 1837
verkauft und an Stelle dessen Bergfeld und Matten am Reckenberg gekauft
wurden. Der Pfarrer betrieb nach der Auflösung des Klosters somit neben
der Seelsorge eine kleine Landwirtschaft, um seinen Lebensunterhalt zu
bestreiten. Der
Schulhausbau war, wie vorher schon gesagt, zu österreichischer Zeit Sache
des Zehntherrn gewesen. Obwohl das Kloster St. Peter nicht Zehntherr in
Eschbach war, hatte man es trotzdem dazu verpflichtet, eine Schule
einzurichten, und es war dazu bereit gewesen. Diese Baupflicht übernahm
der badische Staat nicht, sondern übertrug sie an die Gemeinde.
Allerdings sollte der Zehntherr, ehemals die Deutschordenskommende und der
Johanniterorden, jetzt als deren Rechtsnachfolger der Großherzogliche
Fiskus, die Hälfte des jährlichen Zehntertrages dazu beitragen. Damit
sollte ein Bauplatz beschafft und eine Schule aus Stein erbaut werden. Als
1812 der Platz für die Schule ausgesucht und damit klar war, dass nicht
die ehemalige Jakobskapelle, die als Klostereigentum an den Staat gefallen
war, zur Schule umgebaut wird, sollte die Kapelle sofort verkauft werden.
Das Schulhaus wurde dann allerdings erst in den Jahren 1822/25 erbaut. Brücken
und Straßen Früher
hatte das Kloster für den Unterhalt aller Brücken in seinem
Herrschaftsgebiet gesorgt. Das Kloster ließ auf seine Kosten sogar die Gänsebrücke
in Stegen reparieren. Die Baupflicht wurde vom Staat als Rechtsnachfolger
des Klosters St. Peter übernommen. Als 1812 die Kirchenbrücke in
Eschbach zu reparieren war, 1829 die Steigbrücke, wurde zwar die
Baupflichtigkeit des Staates überprüft, aber bestätigt, und somit kam
der Staat für die Kosten auf. Nachdem 1835 bei einem verheerenden
Hochwasser die Steigbrücke weggerissen worden war und die gewölbte
Steinbrücke oberhalb vom Pfarrhof, die sog. Bergjörgenbrücke, stark beschädigt wurde, wurde die Baupflicht des Staates für
diese Brücken nochmals bestätigt. Für die sog. Peterbrücke oberhalb
des Engelwirtshauses, die ebenfalls bei dem Hochwasser Schäden
davongetragen hatte, wurde sie dagegen bestritten. Denn die Gemeinde
Eschbach hatte diese Brücke ohne amtlichen Auftrag gleich reparieren
lassen, da sie für den Straßenverkehr dringend notwendig war. Damit
hatte die Gemeinde nach Ansicht des Staates sozusagen ihre Baupflicht
anerkannt, was von Eschbach jedoch bestritten wurde. Man versuchte
amtlicherseits, die staatliche Domänenverwaltung zur Zahlung zu bewegen,
aber diese weigerte sich, da sie keine Güter in Eschbach besitze. 1839
wurde dann entschieden, dass die Gemeinde für die Peterbrücke
aufzukommen hätte.1840 war wieder die Bergjörgenbrücke zu reparieren.
Entgegen früher wurde auch für diese Brücke die Baupflicht des Staates
jetzt bestritten, da genauso wie bei der Peterbrücke keine
privatrechtliche Verbindlichkeit dazu bestehe. Noch im gleichen Jahr wurde
von Amts wegen bestimmt, dass Eschbach für alle Brücken aufzukommen
habe. Mit der Brücke
am Schwabenhof verhielt es sich noch komplizierter, da sie auf Gemarkung
Wiesneck lag – damals gab es noch die Gemeinde Wiesneck, zu der der
Schwabenhof und Berlachen gehörten. Die Brücke soll vom Kloster St.
Peter erbaut und unterhalten worden sein. Für Reparaturen wollte die Domänenverwaltung
als Rechtsnachfolger jedoch nicht aufkommen, da sie zwar Eigentum in der
Gemarkung Wiesneck und zwar nahe Buchenbach besaß, in Wiesneck aber nur
geringe Einkünfte aus Zehnten bezog. 1836 war der Streit auf dem Höhepunkt,
als die Gemeinde Wiesneck behauptete, die Brücke wäre überhaupt
entbehrlich. Erst als mit der Auflösung der Gemeinde Wiesneck der
Schwabenhof Eschbach zugeteilt wurde, war der Streit entschieden. Eschbach
hatte nun für die Brücke zu sorgen, da sie tatsächlich in ihrer
Gemeinde lag. Wie mit den
Brücken verhielt es sich mit den Straßen. Früher kam das Kloster für den Straßenbau auf, die Untertanen mussten fronen. Nach dem
Übergang an das Großherzogtum Baden wurde die Zuständigkeit des Straßenbaues
bald an die Gemeinden übertragen. In Eschbach wurden die Wegbauarbeiten
über Jahrzehnte losweise öffentlich an den Wenigstnehmenden, meist
Bauern, versteigert, die wohl ihre Knechte arbeiten ließen. Seit dem späten
19. Jahrhundert wurden von der Gemeinde Wegwarte eingestellt. Soziale
Aufgaben Die
Versorgung der Hilfsbedürftigen erfolgte seit langen Zeiten durch
Armenfonds. Dies waren Stiftungen, die zur Linderung von Not eingerichtet
worden waren und die immer wieder von einzelnen, auch wenig begüterten Bürgern
durch Spenden aufgestockt wurden. Seit langem bestand der St. Petrische
Armenfond, der für St. Peter und seine Vogteien eingerichtet worden war.
Das Kloster hatte Geld und Lebensmittel entsprechend der Bedürftigkeit
verteilt. In der nachklösterlichen Zeit wurde der Fond beibehalten, wobei
die Verteilung an die einzelnen Gemeinden entsprechend ihrer Kopfzahl
erfolgen sollte. Im Laufe der Zeit ließ der Vorstand des Armenfonds, der
aus St. Petermer Bürgern, u. a. dem dortigen Bürgermeister bestand, die
Almosen hauptsächlich den Armen in St. Peter zukommen. Seit 1821 bestand
in Eschbach zusätzlich der Brogle’sche Armenfond, eine Stiftung von
Pfarrer Brogle vor allem für arme Schulkinder und Dienstboten. Die Ausgaben
für Bedürftige stiegen im Laufe der Zeit so stark an, dass die
bestehenden Fonds nicht mehr ausreichten und die Gemeinden des Staates
Baden zur Unterhaltung ihrer armen Bürger verpflichtet wurden. Auch in
Eschbach hatten diese Ausgaben einen nicht unerheblichen Teil an den
Gesamtausgaben der Gemeinde und nahmen im Lauf der Jahre immer weiter zu.
Bürger war damals nicht derjenige, der in einer Gemeinde wohnte, sondern
der sich als Bürger eingekauft und somit das Bürgerrecht erworben hatte.
Eine Folge war, dass die Gemeinden sich in der Regel weigerten, weniger
begüterte Menschen als Bürger aufzunehmen. Ein im Ort geborenes Bürgerkind
besaß ein angeborenes Bürgerrecht, dessen Antritt allerdings beantragt
werden musste. Eine Genehmigung erhielt der Antragsteller nur dann, wenn
er ein bestimmtes Vermögen sowie einen guten Leumund besaß und davon
auszugehen war, dass er sich und eine Familie ernähren konnte. So wurden
weniger begüterte Bürgerkinder, vor allem aber Fremde abgewiesen, sich
in Eschbach als Bürger niederzulassen. Um die Gewährung von Bürgerrechten
in Eschbach wurden in einzelnen Fällen jahrelange, in einem Fall
jahrzehntelange Prozesse geführt. Die vorgesetzten Ämter unterstützten
dabei lange die Gemeinden, später wurden die Gemeinden meist gegen ihren
Willen zur Aufnahme von neuen Bürgern und zur Unterstützung von Bedürftigen
verpflichtet. Begüterten Antragstellern wurde das Bürgerrecht gerne
erteilt. Der Badische
Staat war von Anfang an bestrebt, so viel Gewinn wie möglich aus seinem
neuen Eigentum zu erzielen, sei es durch Verkauf, Verpachtung oder durch
Nutzung durch den Staat selber, wie z. B. mit den Waldungen verfahren
wurde. Da damals mit Holz viel Geld zu verdienen war, wurden viele
landwirtschaftliche Flächen vom Staat erworben und aufgeforstet; um große
zusammenhängende Waldungen zu erhalten, versuchte man, dazwischen
liegende Flächen durch Kauf oder Tausch in Besitz zu bringen; auch ganze
Höfe wurden aufgekauft, in Eschbach im Jahr 1857 z. B. der stattliche
Felixenhof im Hintereschbach mit 238 Morgen, für den 6800 Gulden gezahlt
wurden. Die
Hoffnungen der Bürger auf ein besseres Leben durch die Säkularisation
haben sich insgesamt sicher nicht erfüllt. Nachdem die alten Abgaben ablöst
waren, wurden neue Steuern eingeführt, da ein Staat ohne Geld nicht leben
kann. Auf Grund der gegenüber früher aufgeblähten und aufwändigen
Verwaltung des badischen Staates erhöhten sich die Steuern und Abgaben ständig.
Die Pflichten des früheren Klosters gab der Staat dafür soweit wie möglich
bald an die Gemeinden ab. Abt Speckle schrieb, dass die Unzufriedenheit in
der Bevölkerung wuchs und eine starke Auswanderungsbereitschaft
einsetzte. Nicht nur ärmere Leute wollten das Land verlassen – meist
Richtung Amerika - sondern auch vermögende, die ihren gesamten Besitz
verkauften und das Land verließen. Vermutlich spielte hier aber auch die
vor 1800 aufgetretene Klimaverschlechterung eine große Rolle – vor 1800
war es über Jahrhunderte wärmer gewesen als heute. Als Folge der Klimaänderungen
reifte das Getreide in den höheren Lagen nicht mehr und der Ackerbau, der
früher bis in Höhen > 1000 m betrieben wurde, musste dort aufgegeben
werden. Weite Gebiete des höheren
Schwarzwalds wurden in den folgenden Jahrzehnten aufgeforstet. Der Wunsch
Abt Speckles nach einer Rückkehr der Österreicher war vergeblich
gewesen. Er hatte lange gehofft, dass das Kloster wieder eingerichtet oder
das Gebäude einem anderen kirchlichen Zweck zugeführt wird. Deshalb
hatte er sich lange den Bitten der Eschbacher Bürger widersetzt, eine
Glocke der St. Petermer Kirche nach Eschbach abzugeben. Als er 1815 die
Chorglocke doch abgab, hatte er endgültig die Hoffnung aufgegeben. Verwendete
Literatur: |