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Eine Herrschaft ging zu Ende
- Die Auflösung des Klosters St. Peter -
Welche Bedeutung hatte das für Eschbach?

Vortrag der ökumenischen Erwachsenenbildung Stegen
gehalten am 1.3.2008 in Eschbach
Referentin:
Dr. Gundula Herrgesell, Stegen

 
Die Auflösung der Klöster unserer Gegend fällt in eine Zeit politischer Umwälzungen, in der die politische Herrschaft mehrfach wechselte. 1802 wurde der bisher vorderösterreichische Breisgau in einem Friedensvertrag dem Herzog von Modena zugesprochen, im Februar 1806 wurde unser Gebiet von württembergischen Truppen besetzt, die im selben Jahr wiederum badischen Truppen weichen mussten. Die mehrfach aufkeimende Hoffnung auf eine Rückkehr an Österreich, so 1814, erfüllte sich nicht.

 I. Der Ort Eschbach

1806, als das Kloster St. Peter aufgelöst wurde, gab es die Gemeinde Eschbach, wie wir sie kennen, noch nicht. Diese entstand erst innerhalb der nächsten Jahrzehnte durch den Zusammenschluss von vier ehemals unabhängigen Herrschaftsgebieten. Den Hauptanteil hatte das St. Petrische Eschbach, eine Vogtei des Klosters St. Peter, daneben gab es eine Sickingische Vogtei Eschbach, die den Herren von Schloss Ebnet unterstand. In beiden Eschbachs gab es jeweils einen eigenen Vogt.
Der Schwabenhof und der Berlacherhof gehörten nicht zu Eschbach, sondern in die Gemeinde Wiesneck, die ebenfalls unter Sickingischer Herrschaft stand.
Die heutige Siedlung Reckenberg liegt auf dem Gelände eines ehemaligen Hofs namens Reckenberg, der unter kageneck’scher Hoheit stand, also den Grafen Kageneck auf Schloss Weiler in Stegen unterstand. Dieser Hof wurde um 1800 von dem Hoferben in mehrere Güter aufgeteilt.
Den weitaus größten Anteil an dem heutigen Eschbach hatte die ehemalige St. Petrische Vogtei Eschbach. Diese ist schon im Dingrodel des Klosters St. Peter, einer Güterbeschreibung von 1122, als Asschebach beschrieben und gehörte zur Gründungsausstattung des Klosters. Die St. Petrischen Besitzungen standen anfangs unter zähringischer Vogtei, später unter der der Grafen von Freiburg. Mitte des 15. Jahrhunderts besaßen die Markgrafen von Baden die Vogtei, die sie 1526 an Erzherzog Ferdinand von Österreich verkauften.

Die St. Petrischen Lehenhöfe in Eschbach wurden früher vom Kloster für eine bestimmte Zeit an Bauern entlehnt, die je nach Anzahl der zu ihrem Hof gehörigen Lehen, meist 2 oder 3, eine jährliche Pacht bezahlten. Erst im Laufe von Jahrhunderten setzte sich der Brauch durch, dass diese Höfe vom Vater auf einen der Söhne oder eine der Töchter vererbt wurden, also Erblehenhöfe wurden. Damit einhergehend wurden die einzelnen Lehen jetzt endgültig einem bestimmten Hof zugeteilt. Der früher klostereigene Maierhof oder Dinghof wurde von einem Maier bewirtschaftet, der vom Kloster eingesetzt und dafür entlohnt wurde. In regelmäßigen Abständen wurde im Maierhof das Dinggericht abgehalten, wobei der Abt oder der Maier den Vorsitz führte. Hierbei wurden rechtliche Dinge geregelt und Unstimmigkeiten sowie Streitigkeiten unter den Bauern besprochen und beigelegt. Erst 1720 wurde der Maierhof vom Kloster verkauft und so in einen Erblehenhof übergeführt.

1811 bestand die St. Petrische Vogtei aus 19 Höfen und etwa 30 Häusern. Dazu gehörten 17 sogenannte alt-St.-Petrischen Lehenhöfe sowie als neu-St.-Petrischer Hof der Mooshof und der Maierhof. Die 17 alt-St.-Petrischen Hofe sind: Hinterbauernhof, Martinshof, Bammerthof, Schererhof, Domilishof, Behnhof, Hummelhof, Heinehof, Pfisterhof, Felixenhof, Zipfeljockenhof, Scherlenzenhof, Fußhof, Hugmichelhof, Schwörerhof, Scherlehof und Oberbauernhof. Daneben besaß das Kloster in Eschbach noch Waldungen und Dominikalgüter, die gegen einen jährlichen Zins verpachtet wurden, so der Molzhof auf der Ruthstauden und das Gut im Vettersdobel, später nach den neuen Besitzern Klingeledobel genannt.

Die Sickingische Vogtei Eschbach gehörte früher dem Kloster Einsiedeln. Dinghof war der Schwabenhof, damals Gitzenhof genannt. Erwähnt wurden diese Besitzungen zum ersten Mal im Einsiedler Urbar Anfang des 13. Jahrhunderts. Sie unterstanden im Laufe der Jahrhunderte verschiedenen Vogteien und kamen Anfang des 16. Jahrhunderts durch Kauf an die Herren von Landeck und um 1600 durch Heirat an die Sickinger. Beim Sickingischen Eschbach handelte es sich nicht um ein zusammenhängendes Gebiet, sondern um 3 längliche Streifen, die von St. Petrischem Gebiet umgeben waren. 1811 gab es dort 7 Höfe und 8 Häuser. Die Höfe waren der Engelhof, Peterbauernhof, Bergjörgenhof, Zipfelmathisenhof, Scherpeterhof, Scherthomashof und Grundhof. Der Schwabenhof war inzwischen der Gemeinde Wiesneck zugeordnet worden.  

1806 wurde der Breisgau und auch unser Bereich badisch und der gesamte Besitz des Klosters St. Peter, also auch die St. Petrische Vogtei Eschbach, ging als direktes Eigentum an den badischen Staat. Die Sickingische Vogtei Eschbach folgte 1808, als die Grafen von Sickingen ihren gesamten Besitz an den Staat Baden verkauften und nach Österreich zogen.

1811 entstand durch Zusammenschluss der St. Petrischen Vogtei Eschbach, der Sickingischen Vogtei Eschbach und der St. Petrischen Vogtei Rechtenbach, die aus den 5 oberen Rechtenbacher Höfen – Rumishof, Fußenthomashof, Gerberhof, Similishof und Thomashof - bestand, die Gemeinde Eschbach. Erster Vogt der neuen Gemeinde wurde Thomas Steyert, Eigentümer des Scherthomashofs, der bis dahin Vogt des Sickingischen Eschbachs war.

1838 wurde Eschbach nochmals etwas größer. Die Gemeinde Wiesneck bestand nur aus sieben Höfen und wenigen Häusern und sollte deshalb 1837/38 aufgelöst werden. Vier Höfe nahe bei Buchenbach wurden nach Buchenbach eingemeindet. Der Hansmüllerhof im Rechtenbach sowie der Berlacherhof und der Schwabenhof lagen von Buchenbach zu weit entfernt und sollten nach Eschbach oder Stegen kommen. Obwohl eine Eingemeindung dieser recht reichen Höfe steuerlich von großem Vorteil gewesen wäre, wehrten sich beide Gemeinden heftig dagegen. Grund war, daß sich beim Schwabenhof eine Brücke befindet, die von der Gemeinde zu unterhalten war und man fürchtete die Kosten. Nach längerem hin und her wurden alle drei Höfe Eschbach zugeteilt.

1890 änderten sich nochmals die Grenzen von Eschbach. Die relativ weitab gelegene ehemalige St. Petrische Vogtei Rechtenbach und der Hansmüllerhof wurden an Stegen abgegeben und Eschbach erhielt dafür das bis dahin kageneck’sche Reckenberg, das inmitten von Eschbach lag. Da das Steuereinkommen der Rechtenbacher Höfe viel größer war als das von Reckenberg, wo nur kleinere Güter mit einem geringen Steueraufkommen lagen, musste Stegen an Eschbach eine jährliche Entschädigung von 273 Mark zahlen. 1908 wurden diese Zahlungen mit 7000 Mark abgelöst.  

II. Das Leben in Eschbach

Die im Mittelalter geprägten Herrschaftsstrukturen mit Klöstern oder weltlichen Herren, die über die Masse der weitgehend rechtlosen Bevölkerung herrschten, hielten sich bis zur Zeit der Säkularisation. Die Untertanen stöhnten über die verschiedenen Abgaben, die zu leisten waren, als besonders unangenehm wurden die Frondienste empfunden, die von der Herrschaft verlangt wurden. Insgesamt erhoffte man sich in der Bevölkerung Vorteile von der Säkularisation.

Über Jahrhunderte hatte sich das Leben auf den Lehenhöfen, später Erblehenhöfen, wenig verändert. Die Bauern betrieben vorwiegend Ackerbau und Viehzucht, später auch Holzwirtschaft und Weinbau und erwirtschafteten mit ihrer Arbeit Gewinne, von denen der jeweiligen Herrschaft bestimmte Anteile zustanden. Daneben waren verschiedene Abgaben zu leisten. Die St. Petrischen Bauern zahlten nach St. Peter Lehenzins und Geflügelzins; bei Tod des Hofbesitzers oder seiner Frau war Ehrschatz zu zahlen, bei Hofübergabe fiel der Gutfall an. Eine große Belastung war der Drittel. Dieser war bei allen drittteiligen Höfen zu zahlen. Die Drittteiligkeit war weit verbreitet im Kirchzartener Tal. Sie war in St. Peter und Eschbach zwar schon lange abgeschafft, bestand aber in der St. Petrischen Vogtei Rechtenbach noch bis nach der Klosteraufhebung. Sie wurde dort erst nach 1820 abgelöst. Die Bauern in Rechtenbach mussten bei Hofübergaben den Drittel entrichten, d. h. es waren 1/3 des Kaufpreises an das Kloster St. Peter abzugeben. Dies war ein großer Betrag von bis 1000-2000 Gulden. Man rechnete damit, dass der Drittel im Durchschnitt alle 30 Jahre zu zahlen war. Es konnte aber vorkommen, dass der Sohn, der den Hof übernommen hatte, schon bald nach der Hofübernahme starb, dann fiel, wenn die Ehefrau den Hof übernahm oder wieder heiratete, der Drittel erneut an. Diese Drittelzahlungen waren mit ein Grund, dass es sich in unserem Bereich durchsetzte, den Hof an den jüngsten Sohn zu übergeben, denn so kam es seltener zu einer Hofübernahme und damit zur Drittelzahlung.

Auch Taglöhner, das waren alle Bürger des Ortes, die keine Bauern waren, unabhängig von ihrer beruflichen Tätigkeit, hatten Abgaben zu leisten. Sie zahlten jeweils 16 Kreuzer Fron- und Schirmgeld, außerdem 33½ Kreuzer Holzgeld, um im Wald Holz machen zu dürfen. Außerdem stand St. Peter ursprünglich der Vogthaber zu. Nach  einem Vertrag von 1662 hatte die St. Petrische Vogtei Eschbach, und zwar die 17 alt-St.-Petrischen Höfe, den Vogthaber aber mindestens seit diesem Zeitpunkt jährlich nach Ebnet ins Schloss zu liefern. Demnach müsste St. Peter den Vogthaber an die Sickinger verkauft oder verpachtet haben.

Als weitere Abgaben sind der Große und der Kleine Zehnt zu nennen. Das sind der zehnte Teil der Ernte der zehntpflichtigen Früchte. Der Große Zehnt umfasste Roggen und Hafer, der kleine Zehnt Heu, Hanf, Flachs, Kraut, Rüben und Erdäpfel. Für welche Früchte Abgaben zu leisten waren, ist im Zinsrodel genau festgelegt. Es bestand die Möglichkeit, sich von den Abgaben freizukaufen. Zur Berechnung des Zehnten wurde im Herbst der Ernteertrag der zehntpflichtigen Früchte eines jeden Bauern von einem Schätzer abgeschätzt. Davon war 1/10 abzuliefern. Später konnte in Einzelfällen der Betrag auch mit Geld abgegolten werden.

Zehntherr des Großen Zehnten war für Eschbach nicht das Kloster St. Peter, sondern zu 1/3 der Orden in Heitersheim und zu 2/3 die Kommende in Freiburg. Der Kleine Zehnt, den St. Peter laut einem alten Dingrodel früher beansprucht hatte, soll vor langer Zeit von den 17 alt-St.-Petrischen Eschbacher Bauern losgekauft worden sein. An Kleinem Zehnt erhielt St. Peter von den fünf Höfen der Vogtei Rechtenbach und vom Mooshof nur den Heuzehnt.

Neben diesen Naturalabgaben hatten die Untertanen Frondienste zu leisten, d. h. einfache Hilfstätigkeiten zu verrichten, gegen die sie sich immer wieder zu widersetzen versuchten. Es war eine bestimmte Anzahl von Tagen als Frondienst festgelegt. Da der Hin- und Rückweg für einen Bauern mit einem Gespann von Eschbach nach St. Peter relativ viel Zeit erforderte, setzte man die Eschbacher Bauern gern für Arbeiten auf der klostereigenen Mönchsmatte im Rechtenbach ein. Beim Bau der Kirche und des Pfarrhauses 1789 fielen für die Eschbacher viele Fronarbeiten an. Auf Grund ihrer Beschwerde, dass das Pfarrhaus im Verhältnis für die Gemeinde viel zu groß sei, musste das Kloster die Eschbacher für ihre zu viel geleisteten Frondienste entschädigen.

Aufgaben des Klosters

Im Gegenzug kam das Kloster für alles auf, was man unter Infrastruktur versteht. Es kümmerte sich um Straßen, Wege und Brücken, um die Wasserversorgung, um die Wasserwirtschaft, also Bau von Wehren usw., um Schulen und Kirchen und um die Versorgung der Bedürftigen. Bei den Arbeiten zur Aufrechterhaltung der Infrastruktur lieferte das Kloster das nötige Baumaterial und stellte die Handwerker, die Untertanen aber mussten Frondienste leisten, z. B. nach Kies graben, Sand herbeischaffen usw. Seelsorge

Zwischen Eschbach und St. Peter bestand seit alter Zeit eine enge Beziehung durch die Seelsorge. Eschbach gehörte zwar in die Pfarrei Kirchzarten, die lange vor Gründung des Klosters St. Peter bestanden hatte. Es gab in Eschbach allerdings schon seit alter Zeit eine Kapelle, die St. Jakobskapelle, die vom Kloster St. Peter gebaut und betreut wurde. Es wurden dort regelmäßig Messen gelesen und die früher so zahlreichen Prozessionen veranstaltet. Zur Ausstattung der Kapelle gab das Kloster die sog. Kirchenmatte von 2 ½ Jauchert Größe, die 1800 zum Hummelhof kam.

  Kirche

Als die Eschbacher Bürger des St. Petrischen und des Sickingischen Teils wegen der weiten Wege nach Kirchzarten eine eigene Pfarrei wünschten, wählten sie für die Kirche einen Platz im unteren Eschbach und kauften 1783 auf dem Hof des Engelwirts ein Baugrundstück für 200 Gulden. 1786 wurde dann das Kloster St. Peter von der Regierung beauftragt, eine Kirche in Eschbach zu bauen. Dazu war das Material der Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg zu verwenden, die ihrerseits abgerissen werden musste. Unter Fronarbeit mussten die Eschbacher nun das gesamte noch zu verwendende Baumaterial ins Tal nach Eschbach schaffen. Mit dem schon von den Eschbachern gekauften Bauplatz war das Kloster nicht einverstanden und wählte den heutigen Platz der Kirche auf dem Maierhof, der über 1000 Gulden kostete. Unter Leitung des Klosters St. Peter wurden die Kirche und das Pfarrhaus in Eschbach gebaut. Nach ihrer Fertigstellung im Jahr 1790 wurde die neue Pfarrei Eschbach von Kirchzarten losgelöst und die Kirche 1791 eingeweiht. Zur Pfarrei Eschbach gehörten die spätere Gemeinde Eschbach – abgesehen von einzelnen auf den Höhen gelegenen Höfen – und Stegen mit Weiler, nicht aber Rechtenbach sowie Unter- und Oberbirken, die bei der Pfarrei Kirchzarten blieben.

Als Grundherr hatte das Kloster verschiedene Lasten zu tragen: Baulasten von Kirche und Pfarrhof, das Gehalt des Mesners und die Anschaffung der Kirchenerfordernisse.  

Als im Jahr 1802 die Kirchenfenster repariert werden mussten, kam es zum Streit zwischen der Kirchengemeinde und dem Kloster. Die Kirchengemeinde wollte dazu nichts beitragen, da man versprochen hätte, dass sie keine Unkosten wegen der neuen Pfarrei zu tragen hätte. Die kageneckischen und sickingischen Untertanen wollten lieber wieder in Kirchzarten zur Kirche gehen. Von Amts wegen wurde entschieden, dass, wenn die Kosten nicht hoch wären, das Kloster zu zahlen hätte, was dann auch geschah, worauf Abt Speckle die Undankbarkeit der Bauern beklagte.

  Versorgung der Pfarrei

Da die Pfarrei Eschbach keinerlei Einkünfte hatte, musste sie ganz von St. Peter unterhalten werden. Der Pfarrer erhielt die notwendigen Lebensmittel, Wein, Holz und Kleidung von St. Peter, auch das Heu für sein Dienstpferd wurde meist von St. Peter herangebracht. Im Jahr 1799 wollte man ein Stück der Mönchsmatte im Rechtenbach, die dem Kloster gehörte, mit einer allerdings nur halb so großen Matte in Eschbach tauschen, um damit die Pfarrei auszustatten. Wegen Unschlüssigkeit des Eschbacher Bauern kam der Vertrag nicht zu Stande.

  Pfarrer

Als ersten Pfarrer in Eschbach schickte das Kloster Pater Franz Steyrer, den Neffen des damaligen Abtes. Ihm folgte 1799 Pater Otmar Brogli, der vorher in Waldau Pfarrer war. Ob die Umbesetzung in Zusammenhang mit dem Besuch der Gräfin von Kageneck bei Abt Speckle stand, die sich einige Monate vorher über Pfarrer Franz beschwert hatte – sie hatte zwar seinen Eifer gelobt, aber ihm undeutliche Predigten und undeutliches Katechisieren vorgeworfen– kann man nicht sagen. Nach Meinung des Abtes soll er den Bauern zu streng gewesen sein, da er strikt auf die Schule und auf die Anwesenheit im Gottesdienst achtete.

Als in Eschbach im Sommer 1800 ein Gottesdienst abgehalten wurde, zu dem erstmals einige junge Männer und Frauen ein paar Lieder einstudiert hatten und die tragbare Orgel von St. Peter gespielt wurde, waren die Besucher des Gottesdienstes so begeistert, dass sie den  Abt um eine Orgel baten. Pfarrer Brogli wurde vom Abt angehalten, den Eifer auszunutzen und gleich für eine Orgel sammeln zu lassen. Dies klappte und im Jahr 1804 konnte aus den Spenden der Kirchenmitglieder eine Orgel angeschafft werden.

Schule

Ein besonderes Anliegen von Abt Speckle war die Schulbildung der Untertanen, die er bei seinen gelegentlichen Schulbesuchen auch selbst unterrichtete. Schon wenige Tage nach seiner Wahl zum Abt des Klosters begab er sich nach Eschbach. Er befand den Lehrer Winkler, den ersten offiziellen Eschbacher Lehrer, als ‚tauglich und wacker’, die Kinder ‚munter und gelehrig’. Da viele Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schickten, drohte er Strafen an. Damit hatte er wohl Erfolg, denn kurz danach notierte er in seinem Tagebuch, dass sich der Schulbesuch in Eschbach schon gebessert habe. Er bat auch den zuständigen Beamten des Sickingischen Teils von Eschbach, für einen guten Schulbesuch seiner Bürger zu sorgen. Die Kinder versuchte der Abt zum Lernen zu motivieren, indem er bei seinen Besuchen an die besten Schüler Geschenke austeilte. Auch in den späteren Jahren äußerte er sich jeweils sehr positiv über die Schule in Eschbach.

Um 1792, also noch unter österreichischer Herrschaft, wurde das Kloster St. Peter mit dem Bau eines Schulhauses in Eschbach beauftragt. Bisher fand der Unterricht im Haus des Lehrers statt. Schulbau war aber Aufgabe des Zehntherrn, was das Kloster in Eschbach nicht war. Trotzdem machte sich das Kloster an die Planung. Es hatte die alte Jakobuskapelle in Eschbach, die nicht mehr benötigt wurde, zur Schule bestimmt und war bereit, das Bauholz zu stellen. Die Bauern waren jedoch gegen den Bau, da sie nicht fronen wollten. So zog sich der Schulhausbau bis in die badische Zeit hin.

  Kriegsgeschehen

In den schlimmen Kriegswirren während seiner Amtszeit kümmerte sich Abt Speckle intensiv um seine Untertanen. Er versammelte die Eschbacher Bauern im Pfarrhaus, tröstete sie und redete ihnen gut zu, nicht zu fliehen, sondern in ihren Häusern zu bleiben. Während der Kämpfe und Stationierung französischer Truppen in Eschbach kam es zu schlimmen Verwüstungen, alle Höfe wurden geplündert und es wurde gesengt und gebrannt, auch die Kirche wurde ausgeraubt. Pfarrer Otmar wurden alle Lebensmittel gestohlen, er selber floh nach Urach und konnte so seine Kühe und Schweine retten.  

Folgen der Klosteraufhebung

Alle Klostergüter und -einkünfte gingen nach der Klosteraufhebung in das Eigentum des badischen Staats über. Die Pflichten des Klosters wurden gleichzeitig vom badischen Ärar übernommen. In St. Peter wurde ein Stabsamt eingerichtet, von dem aus die Verwaltung der nun staatlichen Güter im Großraum St. Peter – St. Märgen erfolgte. In den Jahren 1815/16 wurde das Stabsamt mit seinen beiden Beamten nach Eschbach ins Pfarrhaus verlegt, weil das Kloster als Spital benötigt wurde.

Nach der Auflösung des Klosters lag die erste Verantwortung für das Funktionieren der Infrastruktur bei den Beamten des Stabsamts. Diese mussten für alle Entscheidungen allerdings die Genehmigung verschiedener Ämter in Freiburg einholen, was häufig zähe Verhandlungen zur Folge hatte; war endlich eine Entscheidung getroffen, musste die Genehmigung in Karlsruhe eingeholt werden. Dabei kam es häufig vor, dass die Entscheidung der Freiburger Ämter nicht bestätigt wurde und die Verhandlungen von Neuem begannen. Viele Fälle zogen sich so über Jahre hin. Abt Speckle schrieb dazu in seinem Tagebuch, dass die Zahl der Beamten nach dem Übergang an den badischen Staat um ein Mehrfaches erhöht wurde, dass aber alles viel langsamer ablaufe, da den Beamten der Überblick fehle und sie häufig gegeneinander arbeiteten.

Die Bürger hatten sich vielfach eine Reduzierung der Abgaben unter der neuen Herrschaft erhofft. Aber alle Abgaben aus früherer Zeit wurden auch von der badischen Herrschaft verlangt. Die Forderungen gingen sogar darüber hinaus, indem Abgaben gefordert wurden, die in österreichischer Zeit gar nicht gezahlt worden waren. In Eschbach und Rechtenbach forderte man z. B. die Zahlung des Kleinen Zehnten, der seit langen Zeiten nicht mehr gezahlt worden war, abgesehen vom Heuzehnten, den der Mooshof und die Rechtenbacher Höfe zu zahlen hatten und dies auch nie bestritten. Eschbach und Rechtenbach führten gemeinsam einen mehrjährigen Prozess gegen den Fiskus, in dem sie mangels schriftlicher Unterlagen zahlreiche ‚alte’ Männer benachbarter Ortschaften als Zeugen aufboten, die unter Eid über die Zehntverhältnisse von Eschbach und Rechtenbach unter österreichischer Herrschaft berichteten. Die Forderung des Fiskus wurde schließlich im Jahr 1825 als unbegründet zurückgewiesen. Eschbach hatte gewonnen.

Auch in einem anderen Streitfall bekam Eschbach Recht. Die jährlichen Lieferungen des Vogthabers, die seit langer Zeit an Ebnet gingen, hatten nach der Säkularisation bis 1819 in den Fruchtkasten von St. Peter zu erfolgen, ab 1820 nach Freiburg. Für die Anlieferung des Hafers nach Ebnet waren die Bauern in österreichischer Zeit in soweit entschädigt worden, als die Pferde Futter erhielten und die Bauern Weinsuppe, Fleisch und Brot. Da es dafür aber in badischer Zeit bei weit größerer Transportleistung keine Entschädigungen mehr gab, beschwerten sich die Bauern der St. Petrischen Vogteien Rohr, Iba (Oberibental) und Eschbach nach mehreren Jahren und bekamen Recht. Als Entschädigung wurde die Menge des abzuliefernden Hafers insgesamt und zusätzlich rückwirkend für die vergangenen Jahre reduziert. Aber auch wenn die genannten Streitfälle für Eschbach glücklich ausgingen, in den meisten Fällen zogen die Gemeinden den Kürzeren.

Zu Klosterzeiten war es häufiger zum Aufschub oder teilweisem Nachlass von Zahlungsverpflichtungen gekommen, wenn zahlungspflichtige Untertanen in Schwierigkeiten geraten waren. Teilweise waren Schulden nach mehreren Jahrzehnten noch nicht bezahlt. In zahlreichen Schreiben der damaligen badischen Ämter untereinander beklagte man die angebliche Nachlässigkeit und fehlende Härte der Klöster, die zur Folge hätten, dass sich Zahlungspflichtige auf diese angeblichen Präzedenzfälle beriefen, um sich ihrer Pflichten gegenüber dem badischen Staat ebenfalls zu entledigen.

Vermutlich auch aus diesen Gründen ermöglichte der badische Staat seinen Untertanen bald schon, sich von den verschiedenen Abgaben loszukaufen. Da viele Gemeinden damit zögerten – viele Bürger waren durch die lange Kriegszeit und die vielen Zerstörungen knapp bei Kasse - wurde bald daraus per Gesetz eine Ablösungspflicht. Die Ablösesumme für den Zehnten entsprach etwa den Abgaben der letzten 18 Jahre, die für den Drittel wurde aus dem Durchschnitt der beiden letzten Drittelfälle eines Besitzes berechnet.

 Pfarrei

Die Kosten für den Pfarrer und die Baupflicht für die Pfarrkirche in Eschbach fielen nach der Klosteraufhebung dem Ärar zu. Schon 1802, unter der drohenden Klosteraufhebung, hatte sich Abt Speckle an die Regierung mit der Bitte gewandt, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass den Pfarreien Waldau und Eschbach, die mangels eigener Einkünfte ganz unterhalten werden mussten, ein kompetenter Unterhalt angewiesen und zugesichert wird.

Im Jahr 1808 wird dem Pfarrer ein Einkommen von 700 Gulden jährlich zugesagt. Etwa die Hälfte davon erhielt er in Geld, die andere in Naturalien (Getreide, Wein, Stroh und Holz) und durch Anrechnung von verschiedenen Grundstücken, die früherer Klosterbesitz und inzwischen der Pfarrei inkorporiert waren. Dabei handelte es sich um die Hagebühlmatte im Wolfsgrund, die Mönchsmatte im Rechtenbach und das Sägmättlein in St. Peter, das im Jahr 1837 verkauft und an Stelle dessen Bergfeld und Matten am Reckenberg gekauft wurden. Der Pfarrer betrieb nach der Auflösung des Klosters somit neben der Seelsorge eine kleine Landwirtschaft, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.

  Schule

Der Schulhausbau war, wie vorher schon gesagt, zu österreichischer Zeit Sache des Zehntherrn gewesen. Obwohl das Kloster St. Peter nicht Zehntherr in Eschbach war, hatte man es trotzdem dazu verpflichtet, eine Schule einzurichten, und es war dazu bereit gewesen. Diese Baupflicht übernahm der badische Staat nicht, sondern übertrug sie an die Gemeinde. Allerdings sollte der Zehntherr, ehemals die Deutschordenskommende und der Johanniterorden, jetzt als deren Rechtsnachfolger der Großherzogliche Fiskus, die Hälfte des jährlichen Zehntertrages dazu beitragen. Damit sollte ein Bauplatz beschafft und eine Schule aus Stein erbaut werden. Als 1812 der Platz für die Schule ausgesucht und damit klar war, dass nicht die ehemalige Jakobskapelle, die als Klostereigentum an den Staat gefallen war, zur Schule umgebaut wird, sollte die Kapelle sofort verkauft werden. Das Schulhaus wurde dann allerdings erst in den Jahren 1822/25 erbaut.

Brücken und Straßen

Früher hatte das Kloster für den Unterhalt aller Brücken in seinem Herrschaftsgebiet gesorgt. Das Kloster ließ auf seine Kosten sogar die Gänsebrücke in Stegen reparieren. Die Baupflicht wurde vom Staat als Rechtsnachfolger des Klosters St. Peter übernommen. Als 1812 die Kirchenbrücke in Eschbach zu reparieren war, 1829 die Steigbrücke, wurde zwar die Baupflichtigkeit des Staates überprüft, aber bestätigt, und somit kam der Staat für die Kosten auf. Nachdem 1835 bei einem verheerenden Hochwasser die Steigbrücke weggerissen worden war und die gewölbte Steinbrücke oberhalb vom Pfarrhof, die sog. Bergjörgenbrücke,  stark beschädigt wurde, wurde die Baupflicht des Staates für diese Brücken nochmals bestätigt. Für die sog. Peterbrücke oberhalb des Engelwirtshauses, die ebenfalls bei dem Hochwasser Schäden davongetragen hatte, wurde sie dagegen bestritten. Denn die Gemeinde Eschbach hatte diese Brücke ohne amtlichen Auftrag gleich reparieren lassen, da sie für den Straßenverkehr dringend notwendig war. Damit hatte die Gemeinde nach Ansicht des Staates sozusagen ihre Baupflicht anerkannt, was von Eschbach jedoch bestritten wurde. Man versuchte amtlicherseits, die staatliche Domänenverwaltung zur Zahlung zu bewegen, aber diese weigerte sich, da sie keine Güter in Eschbach besitze. 1839 wurde dann entschieden, dass die Gemeinde für die Peterbrücke aufzukommen hätte.1840 war wieder die Bergjörgenbrücke zu reparieren. Entgegen früher wurde auch für diese Brücke die Baupflicht des Staates jetzt bestritten, da genauso wie bei der Peterbrücke keine privatrechtliche Verbindlichkeit dazu bestehe. Noch im gleichen Jahr wurde von Amts wegen bestimmt, dass Eschbach für alle Brücken aufzukommen habe.

Mit der Brücke am Schwabenhof verhielt es sich noch komplizierter, da sie auf Gemarkung Wiesneck lag – damals gab es noch die Gemeinde Wiesneck, zu der der Schwabenhof und Berlachen gehörten. Die Brücke soll vom Kloster St. Peter erbaut und unterhalten worden sein. Für Reparaturen wollte die Domänenverwaltung als Rechtsnachfolger jedoch nicht aufkommen, da sie zwar Eigentum in der Gemarkung Wiesneck und zwar nahe Buchenbach besaß, in Wiesneck aber nur geringe Einkünfte aus Zehnten bezog. 1836 war der Streit auf dem Höhepunkt, als die Gemeinde Wiesneck behauptete, die Brücke wäre überhaupt entbehrlich. Erst als mit der Auflösung der Gemeinde Wiesneck der Schwabenhof Eschbach zugeteilt wurde, war der Streit entschieden. Eschbach hatte nun für die Brücke zu sorgen, da sie tatsächlich in ihrer Gemeinde lag.

Wie mit den Brücken verhielt es sich mit den Straßen. Früher kam das Kloster für  den Straßenbau auf, die Untertanen mussten fronen. Nach dem Übergang an das Großherzogtum Baden wurde die Zuständigkeit des Straßenbaues bald an die Gemeinden übertragen. In Eschbach wurden die Wegbauarbeiten über Jahrzehnte losweise öffentlich an den Wenigstnehmenden, meist Bauern, versteigert, die wohl ihre Knechte arbeiten ließen. Seit dem späten 19. Jahrhundert wurden von der Gemeinde Wegwarte eingestellt.

Soziale Aufgaben

Die Versorgung der Hilfsbedürftigen erfolgte seit langen Zeiten durch Armenfonds. Dies waren Stiftungen, die zur Linderung von Not eingerichtet worden waren und die immer wieder von einzelnen, auch wenig begüterten Bürgern durch Spenden aufgestockt wurden. Seit langem bestand der St. Petrische Armenfond, der für St. Peter und seine Vogteien eingerichtet worden war. Das Kloster hatte Geld und Lebensmittel entsprechend der Bedürftigkeit verteilt. In der nachklösterlichen Zeit wurde der Fond beibehalten, wobei die Verteilung an die einzelnen Gemeinden entsprechend ihrer Kopfzahl erfolgen sollte. Im Laufe der Zeit ließ der Vorstand des Armenfonds, der aus St. Petermer Bürgern, u. a. dem dortigen Bürgermeister bestand, die Almosen hauptsächlich den Armen in St. Peter zukommen. Seit 1821 bestand in Eschbach zusätzlich der Brogle’sche Armenfond, eine Stiftung von Pfarrer Brogle vor allem für arme Schulkinder und Dienstboten.

Die Ausgaben für Bedürftige stiegen im Laufe der Zeit so stark an, dass die bestehenden Fonds nicht mehr ausreichten und die Gemeinden des Staates Baden zur Unterhaltung ihrer armen Bürger verpflichtet wurden. Auch in Eschbach hatten diese Ausgaben einen nicht unerheblichen Teil an den Gesamtausgaben der Gemeinde und nahmen im Lauf der Jahre immer weiter zu. Bürger war damals nicht derjenige, der in einer Gemeinde wohnte, sondern der sich als Bürger eingekauft und somit das Bürgerrecht erworben hatte. Eine Folge war, dass die Gemeinden sich in der Regel weigerten, weniger begüterte Menschen als Bürger aufzunehmen. Ein im Ort geborenes Bürgerkind besaß ein angeborenes Bürgerrecht, dessen Antritt allerdings beantragt werden musste. Eine Genehmigung erhielt der Antragsteller nur dann, wenn er ein bestimmtes Vermögen sowie einen guten Leumund besaß und davon auszugehen war, dass er sich und eine Familie ernähren konnte. So wurden weniger begüterte Bürgerkinder, vor allem aber Fremde abgewiesen, sich in Eschbach als Bürger niederzulassen. Um die Gewährung von Bürgerrechten in Eschbach wurden in einzelnen Fällen jahrelange, in einem Fall jahrzehntelange Prozesse geführt. Die vorgesetzten Ämter unterstützten dabei lange die Gemeinden, später wurden die Gemeinden meist gegen ihren Willen zur Aufnahme von neuen Bürgern und zur Unterstützung von Bedürftigen verpflichtet. Begüterten Antragstellern wurde das Bürgerrecht gerne erteilt.

Der Badische Staat war von Anfang an bestrebt, so viel Gewinn wie möglich aus seinem neuen Eigentum zu erzielen, sei es durch Verkauf, Verpachtung oder durch Nutzung durch den Staat selber, wie z. B. mit den Waldungen verfahren wurde. Da damals mit Holz viel Geld zu verdienen war, wurden viele landwirtschaftliche Flächen vom Staat erworben und aufgeforstet; um große zusammenhängende Waldungen zu erhalten, versuchte man, dazwischen liegende Flächen durch Kauf oder Tausch in Besitz zu bringen; auch ganze Höfe wurden aufgekauft, in Eschbach im Jahr 1857 z. B. der stattliche Felixenhof im Hintereschbach mit 238 Morgen, für den 6800 Gulden gezahlt wurden. 

Die Hoffnungen der Bürger auf ein besseres Leben durch die Säkularisation haben sich insgesamt sicher nicht erfüllt. Nachdem die alten Abgaben ablöst waren, wurden neue Steuern eingeführt, da ein Staat ohne Geld nicht leben kann. Auf Grund der gegenüber früher aufgeblähten und aufwändigen Verwaltung des badischen Staates erhöhten sich die Steuern und Abgaben ständig. Die Pflichten des früheren Klosters gab der Staat dafür soweit wie möglich bald an die Gemeinden ab. Abt Speckle schrieb, dass die Unzufriedenheit in der Bevölkerung wuchs und eine starke Auswanderungsbereitschaft einsetzte. Nicht nur ärmere Leute wollten das Land verlassen – meist Richtung Amerika - sondern auch vermögende, die ihren gesamten Besitz verkauften und das Land verließen. Vermutlich spielte hier aber auch die vor 1800 aufgetretene Klimaverschlechterung eine große Rolle – vor 1800 war es über Jahrhunderte wärmer gewesen als heute. Als Folge der Klimaänderungen reifte das Getreide in den höheren Lagen nicht mehr und der Ackerbau, der früher bis in Höhen > 1000 m betrieben wurde, musste dort aufgegeben werden.  Weite Gebiete des höheren Schwarzwalds wurden in den folgenden Jahrzehnten aufgeforstet.

Der Wunsch Abt Speckles nach einer Rückkehr der Österreicher war vergeblich gewesen. Er hatte lange gehofft, dass das Kloster wieder eingerichtet oder das Gebäude einem anderen kirchlichen Zweck zugeführt wird. Deshalb hatte er sich lange den Bitten der Eschbacher Bürger widersetzt, eine Glocke der St. Petermer Kirche nach Eschbach abzugeben. Als er 1815 die Chorglocke doch abgab, hatte er endgültig die Hoffnung aufgegeben.  

Verwendete Literatur:
Wilhelm Gustenhoffer: Chronik der röm. kathol. Pfarrei Eschbach bei St. Peter, Landkapitel Breisach (entstanden 1880 bis 1903).
Ignaz Speckle: Das Tagebuch von Ignaz Speckle/Abt von St. Peter im Schwarzwald, bearbeitet von Ursmann Englemann. In: Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde in Baden-Württemberg: Reihe A, Quellen, Bd. 12 (Kohlhammer-Verlag, Stuttgart, 1965

Gemeindearchiv Eschbach: Verschiedene Unterlagen

Staatsarchiv Freiburg: Verschiedene Unterlagen