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Schule Attental und Wittental im ausgehenden 18.und 19. Jahrhundert
von Oskar Steinhart

Vorwort

Mit dem nachfolgendem Aufsatz soll eine bisher unbeleuchtete Geschichte vor dem Vergessen  bewahrt bleiben. Geprägt wird sie auch durch eine nicht vollständige Überlieferung von damaligen Personen und Lehrkräften. Die  Quellen sind am Ende dieses Aufsatzes angegeben.
Für freundliche Unterstützung, durch die das Erscheinen dieses Aufsatzes gefördert wurde, danke ich Herrn Bürgermeister Kuster, Herrn Link und Herrn Klingele von der Gemeindeverwaltung Stegen.
Mein besonderer Dank gilt Herrn Werner Häberle vom“ historischen Arbeitskreis Stegen“.

Stegen, den 10.11.2006

Schule Attental und Wittental im ausgehenden 18.und 19. Jahrhundert

Nachrichten über eine Schule in Wittental bzw. Attental beginnen erst Ende des 18.Jahrhunderts. In Wittental wurde der Schulunterricht in einer eingerichteten Schulstube des Taglöhners des Josef Molz gehalten (wie wir später noch sehen werden). Vorher gehörte Wittental ab 1788 zum  Schulverband in Stegen dem auch Rechtenbach zugeteilt war. Wieviele Kinder von Wittental nach  Stegen gingen ist nicht bekannt. Es kann angenommen werden, daß nicht alle Kinder unseres Dorfes diese Schule besuchten, da sie für das Viehhüten sowie andere landwirtschaftliche und häusliche Arbeiten benötigt wurden. Das gleiche traf natürlich auch für Attentäler zu.
Die Attentäler wurden in den 1780er Jahren in einem Nebenhäuschen, das zum Albrechtenhof gehörte, (auch „Pfaffenhäusle“ genannt, nach dem Familienname Pfaff, heute Attental Str. 7a ) wo eine Schulstube für die Attentäler Schulkinder eingerichtet worden war, unterrichtet. Zu diesem Häuschen  worin der ledige Andreas Rohrer, Lehrer, geb. 1764  und verstorben am 12.07.1834, gewohnt hatte gehörten 132 Ruthen ( 1 Ruthe =3m) Matten.                                                                           
Rohrer unterrichtete die Schulkinder von Attental. Wegen Fußleidens konnte er nicht mehr aus dem Haus gehen und zog in das Haus von Christian Steinhart (das 1905 abgebrochen wurde, heute unbebautes Grundstück Thoma, neben dem Pfaffenhäusle)  und wurde dort bis zu seinem Tode mit „Sorgfalt gepflegt“. Für die 11monatige Pflege wurden beim Ableben Rohrers 102 fl. (fl=floreni,Florentiner=Gulden1) an die Eheleute Christian Steinhart ausbezahlt. 
Der Name Gulden (von Goldmünze) wurde auf die spätere  Silbermünze übertragen. Da er in Florenz, der Blumen-Stadt mit der Lilie im Wappen, geprägt wurde, bekam der Gulden den lateinischen Namen florenus, abgekürzt „fl“.
 
In seinem Testament vom 12.Dezember 1833 vermachte Rohrer dem Schulfonds 20 Gulden. Bei der Siegelanlegung (Protokoll der nächsten Angehörigen, Erbberechtigten ect.) wurde vermerkt , daß er keine Besoldung bekam, sondern von seinem  Vermögen lebe. Bei seinem Tode betrug dies ca. 600 fl. Die Wittentäler Schulkinder gehörten ab 1788 zum Schulverband in Weiler (jetzt Gemeinde Stegen). Wo vor dieser Zeit die Kinder Lesen und Schreiben oder Rechnen lernten, ist nicht bekannt. Die meisten  Einwohner dieser Zeit ersetzten ihre Unterschrift durch ein Handzeichen („X“!). Eine allgemeine Schulpflicht gab es erst seit 1774 als Kaiserin Maria Theresia angeordnet hatte, Kinder mit vorgeschriebenen Unterrichtsfächern zu unterrichten. 1799 hatte Attental 176 Einwohner. In Wittental waren es zur selben Zeit 60 Einwohner. 1825 ergab eine Zählung dann für beide Gemeinden 238 Einwohner. 1868 wurden 245, 1874 205 und 1905 203 Seelen gezählt. Die Stadt Freiburg i.Br. hatte an die Attentäler Schule „seit dem Jahr 1771“einen Zuschuss von 12fl. als „Gutthat“ geleistet. Diese Unterstützung wurde jedoch ab 30.03.1830 von der Stadt Freiburg  verweigert. Sie war bis 1813 Grundherren im Attental. Auch wurden die Attentäler zur gleichen Zeit von Zarten getrennt und mit Wittental zu einer Gemeinde vereinigt. Die Gemeindebürger beklagten sich am 10. Dezember 1833  und wandten sich an die „hochlöbliche Regierung des Ober-Rhein-Kreises“, daß seit zwei Monaten keine Schule mehr gehalten werde und wenn der Lehrer in Zarten nicht „die Güte gehabt hätte“, einige Kinder aufzunehmen, so wären auch diese in keine Schule gegangen. Der eigene Lehrer  Josef  Brunner von Wittental (damals Brunner`sches Taglöhnergut, abgebrannt am 11.01.1911, im Bachmättle) Schreiner von Beruf, könne wegen einer Verwundung  einer Hand noch nicht recht arbeiten und wolle auch nicht arbeiten,.... „beinebens er aber weder eine Silbe recht schreiben noch recht lesen kann, vom Rechnen und anderen  Gegenständen ist wohl gar zu geschweigen, auch in der Religiosität und sittlichen Betragen steht er nicht ganz im besten Rufe“. Sie meinten: Wer soll zu einem solchen sittenlosen Mann seine Kinder zur Schule schicken, es können ja nur törichte Leute sein. Beschwert hatten sie sich auch , dass der  für die Schulaufsicht zuständige Dekan Pfarrer Schmid in Kirchzarten dies zulässt und „auch noch weis“, daß Brunner aber auch gar nichts kann, ausser den Kindern mit dem „Steken“ zu drohen. Sie meinen weiter, dass mancher  Hirtenknabe der von seiner Herde weggehen könnte, dies besser machen würde.
Diese Gemeindebürger empfahlen mit Schreiben vom 14.12.1833 dem Kreisdirektorium des Oberrheinkreises, den Gemeinderechner Johann Mayer  von Wittental (heutiges Anwesen Hug, Wilhelm, Eichbühl 2),  als Lehrer, der in vielen Lehrgegenständen erfahren und voller Talente ist, provisorisch einzustellen und den beklagten Schreiner „einstweilen“ abzusetzen. “Weder der Gemeinderat  noch der Herr Dekan Schmid von Kirchzarten wollen uns dazu helfen“ schreiben sie. „Was mag wohl hier Ursache sein: - Politik.!“. Sie bemerken weiter, dass der Schulunterricht für jugendliche gleichsam „ die erste Pflanzstätte der Civilisation heranwachsender  Generationen, ja gleichsam die erste Stufe  zur  Ausbildung Cultivierter Völker“ sei. Aufgrund dieser Bitte wurde Johann Mayer provisorisch als Lehrer eingesetzt und der „beklagte“ Schreiner abgesetzt.  Das Ministerium des Innern-Kath. Kirchensection- Karlsruhe schlug mit Schreiben vom 17.05.1834 einen weiteren Schulverwalter vor: Jacob Biedermann aus Fessenbach, Amt Offenburg,  beurlaubter Soldat beim 4. Infantrie-Regiment soll während seines Urlaubs für das Sommerhalbjahr 1834 als Schulverwalter oder Unterlehrer angestellt werden. 
Pfarrer Schmid  von Kirchzarten, der auch Schulinspektor war, schrieb am 15.Juni 1813 an das „Hochlöbliche Großherzogliche Directorium des Dreisam Kreises“ wegen der Einrichtung eines Schulhauses im Attental , „daß wegen Mangel des Raumes in der Schulstube „die Erbauung eines Schulhauses höchst nöthig seye“. Er stellte fest, daß die Schulstube unbewohnbar geworden war und ein neues Schulhaus  „unumgängliche Nothwendigkeit“ sei. Die Bürger von Attental  und Mathias Tritschler (Albrechtenhof), dem das Häuschen  Pfaffenhäusle, worin bisher auch der Schulunterricht gehalten wurde, gehöre, wären bereit dies zu einem Schulhaus mit einer Wohnung für einen  ledigen Schulmeister einzurichten. Mathias Tritschler  erkläre sich auch bereit, das Häuschen der Gemeinde Attental gegen einen jährlichen Zins von 6fl. abzutreten

Handzeichnung vom Jahr 1813 von Dekan Schmid für das als Schulstube einzurichtende „Pfaffenhäusle“
(Pfaffenhäusle s.Pfeil) Schlafzimmer Küche Schulstube  Handriß
Wohnzimmer Gang für das Schulhauß
In Attenthal

Außerdem verlangten Joseph Molz, Georg Fehr, Johann Andris und Joseph Andris, Joseph Laule und Mathäus Laule  daß ihre Kinder  nicht nach Stegen „wohin sie bisher gehörten“, sondern zur Schule nach Attental eingeteilt würden. Dies werde auch damit begründet, daß der Weg für die Kinder eine Viertelstunde kürzer wäre. Von Seiten des 2.Land Dekanats in  Freiburg würde dies unterstützt, damit noch  in diesem Jahr (1813) das Schulhaus eingerichtet werden könne. Pfarrer Schmid bat das „Hochlöbliche Großherzogliche Directorium  des Dreisam Kreises“ dringend dieses Vorhaben zu bewilligen,  da  ja noch verschiedene Einrichtungen  zu treffen wären, damit die Kinder von Wittental die Schule auch in Attental besuchen könnten. Am 2. November 1813 forderte er nochmals, die Wittentäler Schüler doch von Stegen zu trennen, da der  Wiederanfang der Winterschule bevorstehe und die Eltern wissen sollten ,wohin ihre Kinder gehen müssen.

16 Jahre lang  ( ab ca. 1818 bis 1834 ) wurde beim Hofbauern Joseph Birkle im Attental  in einer besonderen, für die Schule bestimmten, hellen, gesunden, jedoch  „niederen Stube“ Unterricht für die Atten-und Wittentäler Kinder erteilt.

Taglöhnerhaus des Joseph Birkle (Schuhmatthis) Attental Str.

Schulhausbau

Dekan Schmid von Kirchzarten schrieb am 15. April 1816 an das Großherzogliche II. Landamt in Freiburg i.Br., dass die Gemeinde genötigt und „Willens“ sei ein neues Schulhaus zu bauen, da Josef  Molz  (heutiges Anwesen Walter Wittental, neben dem Bürgerhaus) bei dem seit zwei Jahren Schule gehalten werde, sein Haus in Zukunft für den Schulunterricht nicht mehr zur Verfügung stellen wolle.

Ehemaliges Anwesen des Josef Molz. Ab 1814  wahrscheinlich die erste gemeinsame Schulstube der  Schüler von Attental und Wittental

Für das neu zu erbauende Schulhaus fertigte 1815 Johann Wirth  von Freiburg i. Br. einen „Riss“ und Überschlag für den Bauplatz beim Rauferhof im Attental gefertigt. Die Gesamtkosten waren auf 1295fl.und 8kr veranschlagt.
Kreuzer= Name von einem liegenden, aufgeprägten Kreuz. Seit 1551 Einheit für das kleine Silbergeld. Seit dem 17.Jh. aber nur noch Kupfermünze.
Das Holzhauen (Bau- und Gerüstholz), den Fuhrlohn, das Herbeischaffen von Sand, Steinen, die Zug- und Handfrohnen (ohne Lohn), soll die Gemeinde leisten. Das Grundstück wurde von der Bäuerin Raufer (Rauferhof, Agatha geb. Thoma) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Auch der Bauer vom Baldenweger Hof , Lorenz Ruh , hat einen  kostenlosen Bauplatz angeboten. Die Wittentäler  bevorzugten den Platz beim Baldenweger Hof und die Attentäler den beim Rauferhof. Dies wird auch damit begründet, dass Attental die größere Seelenzahl nachzuweisen hat. Sobald es die Kriegszeiten zulassen sollte der „rauferische Platz“, für den der „Riss“ entworfen wurde, vom Großherzoglichen II. Landamt , angeordnet werden.

Auswirkungen der napoleonischen Kriege, Quartierlasten, Fuhrdienste für die deutschen Heere die 1813 durch das Oberrheingebiet (Sammelplatz war auch im Dreisamtal) nach Frankreich zogen.

Dieser Plan von Maurermeister Johann Wirth in Freiburg sollte für den Bau eines neuen Schulhauses in Attental, -auf dem Gelände des Rauferhofes, das unentgeltlich von der Bäuerin  zur Verfügung gestellt wurde- verwendet werden.

Bei weiteren durch den Bürgermeister und Gemeinderat ausgesuchten Grundstücken wurde bis „ 3 bis 4 Schuh“ (1 Schuh= 30cm) tief gegraben aber „ kein Fundament gefunden“ weil es zu nass war. Das Grossherzogliche Landamt forderte den Gemeinderat von Atten- und Wittental am 13.August 1832  unter Androhnung einer Geldstrafe von 5fl.auf,  endlich einen Platz für das Schulhaus (nebst Bauplan und Kostenüberschlag) zu nennen. Daraufhin wurde am 11. November 1834 auf Ansuchen des Gemeinderats der landamtliche  „Lokalaugenschein“ wegen des Schulhausplatzes angeordnet. Der Amtvorstand des Grossherzoglichen Landamtes mit Bürgermeister Thoma von Attental sowie die Gemeinderäte nahmen den “Lokal Augenschschein“  Mittags 14.°° Uhr vor.  Der Kommission hatten sich auch einige Bürger angeschlossen. Man stellte  zunächst fest, daß Attental 22 Häuser hat  mit Einschluß eines Berghäusles (Sumsers Berghäusle) und einer Privatmühle (Albrechtenhof) mit ca. 20 Kindern habe. Wittental habe 12 Häuser mit ca. 14 Kindern. 

Die Wittentäler brachten den auf ihrer Gemarkung liegenden Bauplatz mit  einem Garten für einen Lehrer, („welcher dem Hofbauern Joseph Rombach gehört (Baldenweger Hof) und  den der für 50 fl. abgeben will“), in Vorschlag. Es handelte sich um den Platz wo das heutige Bürgerhaus steht das die älteren Wittentäler  immer noch „alte Schule“ nennen . Die Kommission befand, daß die Lage gesund sei und von allen Himmelsrichtungen Licht habe. Auch könne ein Brunnen eingerichtet werden. Der Schulweg für die entferntesten Atten-und Wittentäler  Schüler wäre für beide jeweils eine  ½ Stunde. Die Bürger von Attental brachten den Bauplatz auf dem Hofgut des Joseph Birkle in Vorschlag. Der liege etwa 350 Schritte von dem Wittentäler Bauplatz, nach Attental aufwärts, entfernt (Flurname „Brenner“). Der Platz sei vom Eigentümer auf 260fl. angeschlagen worden, er wolle ihn jedoch nicht abgeben. Beide Seiten konnten sich, auch nach Zuspruch des Grossherzoglichen Landamtes nicht einigen. Jeder wollte das Schulhaus in seinem Ort haben. Ein späteres „landamtliche Gutachten“ bestimmte deswegen ,daß das  gemeinschaftliche Schulhaus auf dem Bauplatze in der Gemarkung Wittental  gebaut werde. Es forderte die Gemeinde auf,  binnen 14 Tagen eine Erklärung sämtlicher Bürger vorzulegen, daß der Bauplatz angenommen werde. Die Zustimmung des Landamtes würde danach erfolgen. Bei der Abstimmung waren 18 Bürger dafür. Dagegen waren: Joseph Herrmann, Peter Ganter, Christian Raufer, Christian Steinhart, Georg Steinhart, Joseph Schweizer, Joseph Molz und Peter Raufer.

So wurde der Schulhaus-Bauplatz vom Gemeinderat letzlich in Wittental ausgesteckt. Die Ausschreibung der Arbeiten erfolgte durch Bürgermeister Thoma im Attental. Die Gesamtkosten wurden  vom  Maurermeister A. Schweizer in Littenweiler mit 2191fl und 17kr. angegeben  Die Schreinerarbeiten  führte der  Zimmermeister Janz von Kirchzarten aus. Die Kosten für  Schulhausneubau  und Unterhaltung  wurden von beiden Gemeinden (Nebengemeinde war damals Attental) getragen. Beide bildeten eine eigene Gemarkung , einen eigenen Steuerbezirk und hatten eigene Unterhaltung und Ortsrechnung. Erst ab 1870  wurde eine gemeinsame Vermögungsverwaltung eingeführt. An dem Schulhaus wurden in der Nachfolgezeit immer wieder Änderungen vorgenommen  wie z.B. die Verbesserung der Lehrerwohnung, der Einbau einer Abortanlage und einer Waschküche und die Anlegung einer Trockenmauer am Waldsaum entlang oder der Austausch der Böden im Schulsaal Maler- und Schreinerarbeiten.
Zur Deckung der baulichen Änderungen musste von der Gemeinde Kapital aufgenommen und dem zuständigen
Bezirksamt  über die Schuldentilgung berichtet werden.
Bis zum Jahr 1883 wurde die gemeinsame Schule für beide Orte im schriftlichen Verkehr mit anderen Ämtern „Schule Attental“ genannt  Der Gemeinderechner Raufer forderte jedoch die Umbenennung in „Schule Wittental“: Weil die Gemeinde Wittental heiße solle auch die Schule so benannt werden. Das Großherzogliche Bezirksamt teilte daraufhin am 8.Mai 1883  der Gemeinde mit, dass es mit dem Antrag einverstanden sei und dass die bisherige Schulstelle nicht „Attental“  sondern „Wittental“ heißen solle. Endgültig wurde dem Gemeinderat und Ortsschulrat am 14. Juli 1883 vom Bezirksamt mitgeteilt, dass nach dem Erlass des Großherzoglichen Oberschulrats vom 6. Juli 1883 die Schule im „amtlichen Schriftwechsel“ mit der Schulstelle künftig nicht mehr als Attenthal, sondern als Wittenthal zu bezeichnen sei“.

Das Wittentäler Schulhaus ca. 1952

Das Schulhaus-Ökonomiegebäude

Das Ökonomiegebäude wurde 1839 neu gebaut um dem Lehrer den Betrieb einer Nebenerwerbslandwirtschaft zu  ermöglichen. Die hierfür erforderlichen Liegenschaften, Wiese und Acker, wurden von der Gemeinde gepachtet. 

Mit der Ausführung  der Arbeiten  wurden am 10.Februar 1839 der Zimmermeister Josef Janz und der Maurermeister Johann Tritschler, beide von Kirchzarten, betraut. Für die Maurerarbeiten wurden 215fl.,33kr., für die Zimmerarbeit 307fl.,7 kr. und für die Schlosserarbeit  18,00 fl. , berechnet.Von Bürgermeister Johann Tritschler  (Albrechtenhof) wurde für das vom ihm aus der eigenen Säge gelieferte Sägholz ( Flöcklinge starke Bretter ab 45 mm), Latten, Federschwellen 89fl. 11kr., berechnet. Johann Bank (Bankenhof ) und Josef Rombach ( Baldenweger Hof) lieferten ebenfalls Bauholz und erhielten zusammen 118fl.56kr. Die Nägel wurden von Johann Steinhart , Nagler in Kirchzarten,  zum Preis von 12fl.,48kr. geliefert.

Johann Wiederle von Zarten lieferte 5000 Ziegel- Schindeln. Die 4500 Stück Ziegel und 93 Zuber Kalch wurden  von einem Ebneter Bürger Namens Linder, für die Summe von 148fl. geliefert. Johann Gaiser von Freiburg forderte für die Türgestelle und Fensterrahmen 10fl.34 kr. Der Schmiedemeister Michael Ebenho von Zarten bekam für seine Arbeit (Schlosserarbeit) 32fl.55 kr. Für die Lagerung der Baumaterialien wurde mit dem Nachbarn Joseph Molz für die Dauer der Bauarbeiten, ein Vertrag  über die Abtretung seines Gartens abgeschlossen. Die Gemeinde zahlte dafür an Molz 6fl. Schadensersatz.

Schulhausgrundstücke

Zum Schulhaus gehörte ein Hausgarten  ( Lgb.-Nr. 66 1,30 Ar, Kauf vom 12.Juli 1835). Die Umzäumung des Schulhausgartens wurde am 04.04.1836 beschlossen. Die Länge des Hages solle 20 Schuh betragen und  die Höhe 4 Schuh und die Pfosten aus Tannenholz müssen 6 Schuh lang sein. Die Kosten wurden mit 9fl,42 kr. angegeben.

Mathias Hug verkaufte am 4.12. 1860 einen ½ Morgen Wiese an die Gemeinde zum Preis von 345fl. zur Ausstattung der Schulstelle. Mit Vertrag vom 15.07.1861 ertauschte die Gemeinde auch von Peter Busset ( jetzt Anwesen Walter, Haus Nr. 3 Fohrenbühl) ein für die Schule bestimmtes Grundstück.

Der Accieser (früher Accisor= Steuererheber)  Schwehr von Zarten verkaufte der Gemeinde am 01.03.1860 38,45ar Acker ( Stockacker in Zarten) für den Preis von 700fl.zur weiteren Ausstattung der Schulstelle.Der Eigentümer des Baldenwegerhofs, Friedrich, Louis Stroehlin, Fabrikant in Frankreich,traf mit der Gemeinde am 25. April 1864 eine schriftliche Vereinbarung , dass auf seinem Eigentum (Lgb.-Nr. 11 und 62) zwischen dem Wald und der Wiese das nach dem Mösle (heute Forstzoologisches Institut) und zur Schule führt, ein „fahrbarer Verbindungsweg „ hergestellt werden könne. Der Weg solle  von der Bürgerschaft von Witten,- und Attental nur mit „leichten Fuhrwerken“ befahren werden. Er behielt sich jedoch ein Widerrufsrecht  dahingehend vor, dass der angelegte Weg  weiterhin als „Privateigenthum“ dem Baldenwegerhof  vorbehalten bleibe. Sollte dieser Weg nicht mehr benutzt werden, so solle er wieder in einen „gangbaren“ Fußweg verwandelt werden. 1850 befanden sich Wege von Attental und Wittental  zur Schulein einem schlechten Zustand. Der Turn-und Spielplatz hatte eine Größe von 14a ,05qm.

Die Lehrer und deren Gehalt

Die Lehrerbesoldung betrug  1830 114fl. im Jahr. Aus der Staatskasse wurden 27,30fl. und von der Stadt Freiburg 12fl. bezahlt. Lehrer B. Osswald von Attental  unterrichtete die Schüler 1836 auch 4 Monate in Stegen.

Hauptlehrer Martin Meder (Mäder) der bisher den Schulunterricht in Kirchzarten gehalten hatte, war wegen der Anforderungen dort und wegen seiner schwachen Gesundheit überfordert. Er bekam am 15.06.1838 die leichtere Stelle in Attental. Sein fixes Gehalt betrug 140 fl. und 40fl. Wohnungszuschlag.  Im Oktober 1841 verstarb er an einem Brustleiden. Schuldkanditat Josef Weber, von Lausheim trat seinen Schuldienst mit Wirkung vom 2. November 1844 an. Er starb am 19.09.1849 unter Hinterlassung seiner Ehefrau Petronella geb. Rusch. und deren Tochter  Emma, Victoria geb. am 24.02.1847 in Kirchzarten.

August Helmle verh. mit Gertraud geb. Feser verstarb am 29.2.1850 im Alter von 55 Jahren und hinterließ 4 Kinder Namens Karl, Karoline, Xaveri und Lienhart.

Schullehrer Franz Schlatterer war seit dem 05. Mai 1850 (34 Jahre alt) mit einem Gehalt von 175fl. Lehrer in Wittental. Seine Ehefrau Josefine war ebenfalls 34 Jahre alt und  Industrielehrerin jedoch ohne Bestätigung. Sie erhielt ein Gehalt von 8fl. Mit Wirkung vom 20.November 1862 wurde dem Hauptlehrer Franz Mayer von Hofsgrund  die Schulstelle in Attental angeboten und übertragen. Er löste den  bisherigen Schulvervalter  Röttele ab der zur gleichen Zeit die Schulstelle in  Hofsgrund  als Schulverwalter übernahm.

Mit Verfügung des Großherzoglich Katholischen  Ober- Kirchenrates in Karlsruhe vom 23.03.1858 erhielt der Unterlehrer Joseph Martin aus Waldulm den „katholischen Schuldienst“ in Attental ,den er in der zweiten Woche  nach Ostern anzutreten hatte, übertragen. Er erhielt ein Gehalt von 200fl, Wohnung und einen Aufschlag von 40fl.

1868 wurde die Schulstelle in die „1. Klasse angehoben“. Die Schülerzahl war damals und in den vorhergegangenen Schuljahren mit 43, 42, 42 und 44 Kindern gleichgeblieben. Somit wurde mit Wirkung vom 1. Januar eine Hauptlehrerstelle errichtet mit einem Gehalt von 350fl. 1874 betrug das Lehrergehalt 455fl.= 780 Mark, hinzu kam die Schulgeldaufbesserung  (von den Eltern der Kinder zu entrichtende Schulgeld an den Lehrer)   mit 15.40fl.  und die Vergütung für den Fortbildungsunterricht von 26.15fl.

Friedrich, August Metzger war Schulgehilfe in Lahr-Dinglingen. Ihm wurde die Schulstelle als Hauptlehrer mit Wirkung vom 24.Oktober 1882 , mit einem Gehalt von 780 M. und einem garantiertem Schulgeld von 140 M., sowie einem „Wohnungsanschlag“ von 120 M.  übertragen.

Schulgeld

Das Schuldgeld betrug  für ein Kind 1fl. Ab 23.4.1858 wurde der Beitrag auf 1fl./12 kr. (Kreuzer) jährlich festgesetzt. 1874 wurde die Schulgeldaufbesserung mit 15,40fl. und die Vergütung für den Fortbildungsunterricht mit 26,15fl. angegeben.Die Staatskasse leistet zum Schulaufwand jährlich 410 M. und 6Pf. (Pfennig) und zwar 365,60 M. und ab 1.Januar 1874 und für den ab 23. Oktober 1874 eröffneten Fortbildungsuntrricht 45,00 M. Die Schulgeldaufbesserung vom 24.Oktober 1877 wurde mit 53,14 M. und für den Fortbildungsunterricht 45,00 M. als Staatsbeitrag geleistet. In der neuen Schule gingen 1850 36 Kinder zur Schule. Sie waren in 3 Schulklassen eingeteilt.

Vom 1. Mai 1892 leistet die Staatskasse zum Schulaufwand 332,58 M. Für das Rechnungsjahr 1912 wurde von der Gemeinde ein Gesamtaufwand für die Schulstelle von 1334 M. und für die Fortbildungs.-Koch- und Haushaltungsschule ein Betrag von 374 M. angegeben.  

Schulfonds

Der Fonds entstand aus den Vermächtnissen des Lehrers Andreas Rohrer , Attental, 1834 mit 20fl., Johann Frei (Breitehof) 1811 mit  20fl., Philipp Rombach (Albrechtenhof) 1853 mit 25fl. und Maria Laule (Andresenhof) 1847 mit 20 fl. Der Zweck bestand darin, aus den Zinsen die nötigen Schulbedürfnisse für arme Kinder anzuschaffen.

Ortsschulratmitglieder waren der Bürgermeister oder Lehrer als Vorsitzender und  3 weitere, auf  3 Jahre gewählte, Bürger als Mitglieder. Die Rechnungsstellung und Prüfung erfolgte alle 3 Jahre durch das Großh. Bezirksamt in Freiburg i.Br.  In den späteren Jahren wurde die Stiftung von  mehreren Gemeinderatsmitgliedern verwaltet. Weitere Mitglieder der  Ortsschulbehörde waren die Lehrer und der jeweilige Dekan von Kirchzarten. Der Stiftungsrechner für den Schulfonds wurde aus den Gemeindebediensteten gewählt.  Aus den Einnahmen des Schulfonds , Spenden, Zinsen und Schulstrafen ( wegen Schulversäunissen) wurde Schulmaterial, Portokosten bestritten. Für den armen Erstkommunikanten Peter Hug, der vom Schneidermeister in Ebnet eingekleidet wurde, sind die Kosten von 16fl. ebenfalls aus der Schulfondskasse bezahlt worden. Für andere arme Kinder sind Lesebücher und Rechenbücher , Gesangbücher , „Biblische Geschichten“, Katechismusse, Schreib-und Aufsatzhefte, Volksschulatlanten, Tafeln, Karten von Baden, Winkelmesser, Winkeldreiecke, Schwämme sowie weitere Schulbedürfnisse für die Schule, angeschafft worden. Das Sparkassenbuch des Schulfonds wies mit Abschluss des Jahres 1900 ein Guthaben  mit Zins von 542.15 M. aus. Die Ausgaben betrugen für die Jahre 1898-1900 rund 157.53 M.

Der Schulfonds wurde mit Zustimmung des Ministers für Kultus und Unterricht in Karlsruhe per Schreiben vom 20.06.1936 aufgelöst. Das Vermögen wurde an die Gemeindekasse Wittental zwecks Anschaffung einer Schultafel überwiesen.   

Schulaufsicht

1850 waren die Schulversäumnisse zahlreich. Der Grund war, dass die Kinder von den Eltern zum Viehhüten angehalten wurden. Eine Regierungsverfügung vom 25.02.1836 bestimmte, dass schulpflichtige Kinder zum Viehhüten oder anderer Arbeiten nicht herangezogen werden dürfen, „ohne einen Schein des Schulvorstandes erwirkt zu haben, nach welchem das  Kind entweder ganz oder „ theilweise dispensiert“ (befreit), oder angewiesen ist, auf welche Weise dasselbe in dem zeitlichen Aufenthaltsorte die Schule zu besuchen habe. Also jeder der ein schulpflichtiges Kind hat oder aufnimmt oder befreien lassen will, muss beim Schulvorstand seines Wohnortes den vorgeschriebenen Schein anfordern und dem Schulvorstand seines Wohnortes abgeben. Wer dies nicht meldet wird mit 3 Reichtaler bestraft.
Im Wiederholungsfalle wird er sogar mit dem Doppeltem büßen müssen.
In einem Visitationsbericht vom 16.August 1850 wurde dem Bürgermeister (Johann Bank) ein Lob dafür ausgesprochen, dass er diese Versäumnisse „gehörig bestraft“. Auch wurde bestimmt, dass Dienstboten „beiderlei Geschlechts“ die an der Christenlehre teilnehmen sollen, beim Dienstantritt vom Bürgermeister oder Stabhalter dem zuständigen Pfarramt gemeldet  werden müssen.

Die Gemeinde war verpflichtet  einen Schulaufseher zu benennen der die Pflicht hatte, dem Schullehrer und dem Pfarramt an die „Hand zu gehen“. Damit sollte erreicht werden, dass die Eltern ihre Kinder zum fleißigen Schulbesuch ermunterten. Für alle Schulversäumnisse (außer bei Krankheit und gefährlicher Witterung), musste das Kind von den Eltern oder Pfleger entschuldigt werden. Beim ersten mal Fehlen waren 3 Kreuzer, beim zweiten mal 6 Kreuzer, beim dritten mal 12 Kreuzer als Strafe zu bezahlen. Den schuldtragenden Eltern oder Pflegern, die „Widerspenstigkeit zeigen“ und nicht einsichtig  waren, wurde eine „Thurmstrafe“ angedroht. Der Lehrer hatte alle 8 Tage ein Verzeichnis darüber zu führen. Damit sich niemand mit Unwissenheit entschuldigen konnte, hatte das Bürgermeisteramt  zwei mal nacheinander vor jedem Schulhalbjahr dies öffentlich zu verkünden. Der Wittentäler Hauptlehrer  Friedrich August Metzger schreibt 1894 in seiner „Badischen Volkskunde“: „Knaben und Mädchen  werden vom 6. Jahre an zum Viehhüten verwendet. Zuerst werden sie Schweine= und  Schafhirt; später Kuhhirt. Morgens um ½ 4 Uhr müssen sie ausfahren u. bleiben bis ½ 11 Uhr auf der Weide; dann fahren sie mit dem Vieh nach Hause; essen zu Mittag und dann geht`s mit leichtem Sinn und Kopf zur Schule. Selbstverständlich hat der Lehrer seine liebe Not; die Kinder würden lieber schlafen, als lernen. Was es heißt, körperlich müde Kinder unterrichten, versteht nur der, der es durchgemacht. Die sogenannten Hirtenschulen sind daher in der Lehrerwelt berüchtigt. Ist die Schule um 3 Uhr aus, so befindet sich der Hirtenbube um 4 Uhr schon wieder auf der Weide, wo er bis 9 oft 10 Uhr nachts bleibt“.

Schuleinrichtung

Nach einem Visitationsbericht des Großherzoglichen  Amtsrerevisorats vom 16.August 1850 sind  u.a. folgende Fahrnisse in der Schule vorhanden:  2  Schultafeln, 1 Schulkästchen, 2 Lehnstühle, 1Tischle, 1 Schuluhr, 1Exemplar „Rheinländers Unterricht“, 1 Exemplar „Rechtskatechismus“, 1Exemplar „Volksschulgesetzgebung“, 1 Exemplar „Volksschulwesen“, 1 Exemplar „ Gesangslehre“, 3 Landkarten

Schulhausreinigung

Die Schulhausreinigung wurde vertraglich mit Bürgern von Wittental vereinbart. Die Reinigung des Schulzimmer nebst Gang, Treppe und Abtritt wurde täglich nach dem beendigtem Unterricht vorgenommen und dazu gehörte das Lüften des Schulzimmers. Nach dem Auskehren war der Staub auf Bänken, Tischen, Stühlen, Ofen und Ofenrohren zu entfernen. Alle vier Wochen waren das Holz  und die Vertäfelung an den Zimmertüren sowie die Schränke sauber abzuwischen und gleichzeitig die Fenster zu reinigen. Aborte (Zellen und Pissoirs) waren alle acht Tage oder evtl. früher zu reinigen. Die Böden waren  wenigstens 4 mal im Jahr gründlich aufzuwischen. Die Beiziehung eigener Kinder war für diese Arbeiten gestattet (aber nicht zur selbständigen Erledigung).  Der Lehrer war gesetzlich verpflichtet diese Reinigungsarbeiten, die täglich nachmittags in der schulfreien Zeit zwischen 17.°° und 18°° Uhr zur erledigen waren, zu überwachen.

Benutzte Quellen:  Staatsarchiv Freiburg i.Br., Faszikel B702/7 und 13
                               
Gemeindearchiv Stegen,  Akten GA-ST/W 73-75 und GA-ST/W35-45