Die Geschichte
der Pfarrei Ebnet im Breisgau
von J.B. Trenkle
Freiburger Diöcesan-Archiv Vierter Band, 1869
Das Dorf Ebnet, in alten Urkunden „Ebenote“ genannt (1), liegt
auf der Nordseite des Zartener Thales, eine kleine Wegstunde
oberchalb der Stadt Freiburg. Dieses Thal begreift nach seiner
weitesten Ausdehnung den obern Theil des Wassergebietes der
Treisam in sich, welcher durch diejenigen Arme des Feldberges
und Kandels gebildet wird, deren Austäufer der Bromberg und
Schloßberg bei Freiburg sind und die nach Westen hin das Thal
abschließen.
Im Schooße des Zartener Thales lag die keltisch-römische
Niederlassung Tarodunum, welche eine Grundlage für den frühen
Anbau desselben abgab. Denn es entstanden aus ihren Trümmern die
Dörfer Zarten und Kirchzarten, neben denen alsdann auch Kappel,
Littenweiler und Ebnet erwuchsen.
Die ersten bekannten Herren dieses Gebietes aber waren die
Herzoge von Zäringen (2), die Grafen von Hohenberg (3) und das
Stift St. Gallen (4), in dessen Urkunden mehrfach von der marcha
zardunensìs die Rede ist.
Den größten Theil ihrer Besitzungen in der Gegend verwidmeten
die Zäringer an das von ihnen 1198 gestiftete Kloster St. Peter;
ein anderer Theil gelangte an die Ministerialen von Falkenstein.
Das Besitzthum der Hohenberger ging größtentheils an das Kloster
St. Märgen, dessen Gründer sie 1118 waren (5), und von diesem
1462 durch Verkauf an die Stadt Freiburg über, welche es durch
einen s.g. Thalvogt verwalten ließ.
Das St. Gallische Besitzthum, insbesondere die Orte Zarten und
Kirchzarten, gelangte im Jahre 1275 größtentheils an das
Johanniterchaus in Freiburg, welches auch Kappel und
Littenweiler (dieses gemeinschaftlich mit den Grafen von
Sickingen) besaß. Von den Johannitern aber kamen Zarten und
Kirchzarten an die Stadt Freiburg.
Ebnet gehörte ursprünglich zum Besitzthum der Zäringer und ging
mit der zäringischen Erbschaft 1218 an die Grafen von Freiburg
über. Im Jahre 1316 behielt sich Graf Egeno bei der Uebergabe
der Herrschaft an seinen Sohn Konrad das Dorf gleichsam als ein
Leibgeding vor, welches nach seinem Ableben wieder letzterem
zufallen sollte (6).
Von den stets geldbedürftigen Grafen von Freibyrg kam Ebnet um
die Mitte des 14. Jahrchunderts an die im Breisgau überall
begüterte Familie der Schnewlin, und im Jahre 1385 trat Hanemann
Schnewlin (von der landeck´schen Linie) das Dorf und den Fronhof
(Herrenhof) mit Gericht, Zwing und Bann, Nutzungen, Rechten und
Gewohnheiten um 100 Mark Silbers an seinen gleichnamigen Bruder
ab. Ein Nachkomme des letzteren war der reiche Hans Schnewlin zu
Freiburg, welcher zwei Frauen hatte und deßhalb im Jahre 1465
eine Abtheilung seines Besitzthumes traf. Hiebei behielt er für
sich, seine zweite Frau, Anna von Bolsenheim (eines elsässischen
Geschlechts, das auch im Breisgau sehr begütert war), und deren
Kinder das Schloß Wißneck und das Dorf Ebnet mit aller Zugehör
(7).
Inzwischen waren auch die Besitzungen der tief verschuldeten
Falkensteiner an die jüdisch darauf speculirenden Schnewlin
übergegangen und so gelangte das ganze
falkensteinisch-schnewlin’sche Erbe im Zartener Thale endlich
durch Vercheirathung der Erbtochter Anna Schnewlin von Landegg
(der Tochter des Hans Jacob Schnewlin und der Dorothea von
Reischach) mit dem Grafen Friedrich von Sickingen im Jahre 1568
an die Hohenburger Linie des berühmten Sickingischen Hauses (8).
Auf diese Weise bildete sich im Zartener Thale eine besondere
Lehenherrschaft Sickingen, welche die Dörfer, Weiler und Höfe
Hinterzarten mit Winterchalden, Erlebruck, Rothwasser,
Silberberg, Fürsatz, Albersbach, Bisten und Windeck, Breitnau
mit Bruckbach und Einsiedel, Wißneck mit Wittenthal, Baldenweg
und Falkenbühl, Ebnet und einen Theil von Littenweiler umfaßte.
Die neuen Besitzer erbauten sich hierauf an der Straße zu Ebnet
ein Schloß, welches der Sitz der Herrschaft ward und heute noch
besteht.
Belehnt aber mit derselben wurden die Sickinger von dem
jeweiligen Landescherren Vorder-Oesterreichs bis zur Auflösung
des deutschen Reiches, wo die Landescherrlichkeit an Baden
überging. Die Familie von Sickingen verkaufte 1809 die
Grundherrlichkeit an diesen Staat, von welchem die Herrschaft
käuflich an die Familie von Gayling überging (9).
Was nunmehr die kirchlichen Verchältnisse des Zartener Thales
betrifft, so bestanden darin ursprünglich nur die zwei großen
Pfarrsprengel von Kirchzarten und Breitnau. Alle übrigen Kirchen
darin waren Filialen dieser Mutterkirchen. In der Folge aber
wurden auch zu St. Peter, St. Märgen und Oberried, dann zu
Kappel und Ebnet, wie endlich in neuerer Zeit zu Eschbach und
Buchenbach, selbständige Pfarreien errichtet.
Die Kirche zu Ebnet, deren Patrone außer der hl. Jungfrau die
fränkischen Heiligen Remigius und Hilarius sind, war
ursprünglich eine Filiale der Kirche zu Kirchzarten ad S.
Gallum, dem kirchlichen Mittelpunkte der sanct- gallischen
marcha zardunensìs, eines der ältesten großen Kirchspiele dieses
alten und berühmten Stiftes (10), und gelegen in dem alten
Decanate Wasenweiler (11), dem spätern Decanate Breisach. St.
Gallen übte denn auch das Patronatsrecht zu Kirchzarten bis zum
Jahre 1275 aus, wo dasselbe an das Johanniterhaus zu Freiburg
gelangte (12).
Zu welcher Zeit die Kirche zu Ebnet erbaut wurde, läßt sich mit
Bestimmtheit nicht sagen. Der liber decimationis cleri
Constantiensis pro papa von 1275 erwähnt derselben als einer
Filiale nicht, was indessen nicht etwa zu dem Schlusse
berechtigt, daß das Ebneter Kirchlein damals nicht bestanden;
die Namen der Patrone weisen vielmehr schon in die fränkische
Zeit zurück.
Von Kirchzarten aus wurde Ebnet,-wie die ältesten Acten
belehren, stets excurrendo versehen und seit der
Falkensteinischen Stiftung der Frühmesse in der Kirchzarter
Kirche im Jahre 1344 war es dann der Frühmesser, welcher
daselbst den größten Theil der geistlichen Functionen versah
(13).
Nach vielfachen Verhandlungen zwischen der Landeck´schen und
Sickingischen Familie einerseits und den Patronatsherren der
Pfarrei Kirchzarten anderseits wurde - die Trennung der
Filialkirche Ebnet von der Mutterkirche ausgesprochen; die
Pfarrei den 17. Dezbr. 1634 von dem Grafen Ferdinand von
Sickingen gestiftet und ihr die Falkensteinische Caplanei in
Kirchzarten durch die bischöfliche Curie in Constanz
incorporirt. Das Patronatsrecht erhielt nunmehr als Grundherr
die Sickkingische Familie, welche selbes bis in Anfang unseres
Jahrhunderts ausübte.
Die nähere Geschichte der Trennung der Filiale Ebnet von der
Mutterkirche in Kirchzarten ist folgende. Bereits im Jahre 1502
fielen Störungen zwischen beiden vor. Es hatte nämlich die
Deutschordenscommende zu Freiburg als Patronatsherr der Kirche
zu Kirchzarten unter dem Comthur Rudolf von Werdenberg (14)
gegen die Gemeinde Ebnet Klage erhoben, weil sie unerlaubt durch
einen besondern Priester in ihrer Filialkirche Messe lesen und
die Sacramente spenden ließ. Der päpstliche Legat Rainmund
stellte für den Abt zu Thennenbach zur Untersuchung der Klage
die übliche Vollmacht aus. Da es zunächst beim Alten blieb, wird
wohl gegen die Gemeinde erkannt worden sein (15).
Die Versuche zur Trennung wiederholten sich in der Mitte des 16.
Jahrhunderts. Die Bevölkerung des Thales hatte, wie es scheint,
so zugenommen, daß das Bedürfnis einer eigenen Pastoration
sichtbar war. Diese Erscheinung ist um jene Zeit eine ziemlich
allgemeine und wiederholt sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts,
wo unter Kaiser Joseph II. das Pfarreieinrichtungsgeschäft im
Breisgau durchgeführt wurde. Zur Errichtung der Pfarrei Ebnet
hat aber unstreitig der Umstand das meiste beigetragen, daß das
Dorf der Sitz einer nicht unbeträchtlichen Herrschaft wurde,
deren Herren in dem Erwerbe eines Patronatsrechtes einen
nennenswerthen Zuwachs ihrer grundherrlichen Rechte erblicken
mochten.
Vielfache Streitigkeiten über die Functionen des Landeckschen,
früher Falkensteinischen Frühmessers wurden seit 1562 mit der
Johannitercommende Freiburg geführt, und es kam zwischen beiden
endlich zu einem Vergleiche, welcher im J. 1592 im Beisein der
Pfründepfleger und der Vertreter der Landeck abgeschlossen
wurde. Die Parteien, auf einer- Seite die Pfründepfleger, der
Pfarrherr des Münsters zu Freiburg und der dabei interessirte
Thalgang, d. h. das Kirchspiel, welches strickte Ausführung der
Stiftung verlangte, auf der andern Seite die Landeck’sche
Familie und der Vogt von Ebnet, als Vertreter des Ortes,
vertrugen sich dahin, daß der Kaplan in Kirchzarten bleiben,
celebriren und den Kirchhelfern im Nothfalle beistehen solle, in
der Kirche zu Ebnet aber, als der Filiale, wie von altersher
Beicht hören, communiciren und taufen solle, auch dürfe der
Pfarrer in Kirchzarten die Kranken in Ebnet versehen und mit
bischöflicher Verwilligung die Filiale eine besondere
Administration führen.
Hierüber beschwerte sich bald darauf der Pfarrherr Konrad Bley
in Kirchzarten, weil Rechte und Einkünfte seiner Pfarrei
geschmälert wurden, bei dem Collator, wobei ihn die Vogteien des
Thalganges unterstützten. Insbesondere lag den Bewohnern von
Kirchzarten viel an zahlreichem Kirchenbesuche, da er ihren
Gewerben Vortheile brachte.
Hierauf wurde eine neue gütliche Verhandlung im Münsterpfarrhofe
zu Freiburg gepflogen, wobei der Münsterpfarrer Jörg Hänlin, der
Landecksche Vormund Paulus Ruf, der Kaplan von Kirchzarten, der
Thalvogt und der Ausschuß der vierzehn Vogteien des Thalganges
oder Kirchspiels Theil nahmen. Sie beschlossen, daß der Kaplan
(der Frühmesser) in Kirchzarten verbleiben und sein Benefizium
dort an Sonn- und Feiertagen versehen solle, und wenn die
Herrschaft ihn begehre, so habe er sich selber nicht ohne
Vorwissen des Pfarrers dorthin zu begeben.
Es war dieses ein entschiedener Sieg der Interessen der Pfarrei
und des Kirchzarter Kirchspiels, welches auf den Frühmesser
einen Anspruch zu haben glaubte und welches in allen
Verhandlungen die strickte Ausführung der Falkenstein'schen
Stiftung verlangte, während die Landecksche und Sickingische
Familie nebst der Bewohnerschaft von Ebnet dieselbe mehr als zum
Besitzstande der Herrschaft gehörig ansahen.
Diese letzte Abmachung währte indessen nur einige Zeit, denn es
wußte die Herrschaft den Kaplan an sich zu ziehen, dem eine
selbständige Pfarrei angenehmer sein mußte, und der dieses Ziel
um so mehr erstrebte, als er sich hierin von der Herrschaft
unterstützt sah. In Folge dessen hielt er sich weniger mehr in
Kirchzarten auf und las die pflichtgemäße Frühmesse
unregelmäßig. Hierüber beschwerte sich 1628 der Thalgang, hierin
unterstützt von dem Pfarrherrn und der Stadt Freiburg, als
Grundherren von Kirchzarten, auf's Neue beim Collator. Der
Sickingische Anwalt, Dr. Petrus Colinus in Freiburg, hatte aber
schon ein Jahr vorher in einem Berichte an den Sickingischen
Vormund, den erzherzoglichen Kämmerer und Obervogt Hans
Christoph von Ambringen, den Antrag gestellt, die Filialkirche
in Ebnet zur Pfarrkirche zu erheben. In seiner Darstellung sagt
er: „Ebnet hat eine Kapelle und einen Kirchhof. In letzterem
werden die Todten begraben, in ersterer die Seelgerette und
Jahrzeiten abgehalten, es werden dort auch die Sacramente
gereicht. Die Messen werden jeden Sonntag von dem Sickingischen
Kaplan versehen, der hiefür einen Gehalt bezieht. Selber habe in
Kirchzarten eine freie Pfründe und mit der Pfarrei Kirchzarten
nichts zu thun.“
Der Vormund der Sickingischen Familie setzte sich hierüber in
Folge dessen mit dem Obristmeister des Johanniterordens in
Heiterscheim, Johann Friedrich Hund von Saulheim (16), in's
Benehmen und es wurde die Trennung Ebnets von der Kirchzartener
Pfarrei ausgesprochen, die Errichtung einer eigenen Pfarrei
daselbst und Incorporirung der Falkensteinischen Kaplanei in
dieselbe von -der Curie in Constanz beschlossen und am 11.
August 1631 dann auch von den Kanzeln beider Kirchen diese
Beschlüsse verkündet (17).
Ueber die Errichtung der Pfarrei Ebnet besitzen wir ein Elaborat
unter dem Titel „Acta parochiae Ebnetensis“; dessen Verfasser
der freiburgische Professor der Theologie, Dr. Caspar Rudhardt,
P. S. T., ist (18). Er hatte nämlich in dieser Sache ein
Gutachten ausgearbeitet, welches der schon erwähnte Sickingische
Vogtmann Ruf zur Begründung seines Ansuchens bei der Constanzer
Curie, wie es scheint, vorgelegt. Die „Acta parochiae
Ebnetensis“ sind eine Frucht der von Rudhardt in den
betreffenden Acten gemachten Studien, die wir, da sie
hauptsächlich das urkundliche Material über die Errichtung der
Pfarrei Ebnet enthalten, hier nunmehr, wie folgt, mittheilen……..
………Rudhardts Geschichte der Pfarrei schließt, wie wir sehen, mit
der Einsetzung des ersten Pfarrers, Johann Gebhardt. Aus dem 17.
Jahrhundert vermögen wir nur Weniges, was Interesse böte,
mitzutheilen, nämlich die Uebersetzung der Reliquien der
Märtyrin Aurelia, die den 13. August 1661 in der Kirche der
Verehrung ausgesetzt wurden und die ein Geschenk des
Heiterscheimer Großpriors, Friedrich von Hessen, sind (24).
Die Geschichte unserer Pfarrei ist auch weiterhin eine sehr
einfache. Es handelt sich in ihr meistens nur um die Congrua,
und um die Art und Weise der Besetzung derselben. Da nämlich für
die Congrua erhebliche Mittel nicht zu Gebote stunden, so
begnügte man sich nach einiger Zeit, die Pfarrei ebenfalls
wieder excurrendo besorgen zu lassen, was die Augustiner in
Freiburg gegen Einzug der vorhandenen Competenz übernahmen.
Für die Zeit von 1661 bis 1745 haben wir keine Nachrichten, die
von irgend welchem Belange wären. Aus den Catalogen des Bisthums
Constanz von 1745, 1769 und 1779 geht bezüglich der Pastoration
hervor, daß 1738 die Augustiner P. Anselm Jacob, P. Possidius
Fleischaus aus Franken und 1775 P. Ambrosius Sartori aus
Freiburg die Gemeinde Ebnet excurrendo versahen (25).
Die Competenz, welche der Augustinerconvent einzog, bestund in
125 Gulden und 12 Klaftern Holz. Der Sigrist und Organist hatte
48 Gulden 50 Kreuzer, und die beiden Kirchenpfleger erhielten
miteinander 3 Gulden. Die Einwohnerzahl des Ortes belief sich um
1745 auf 363, und um 1769 auf 486 Seelen.
In Folge des in Vorder-Oesterreich unter Kaiser Joseph II.
stattgehabten „Pfarreieinrichtungsgeschäfts“ zwischen 1782 und
1790 wurde der Sitz des Pfarrers in den Ort Ebnet selbst verlegt
und zu diesem Zwecke der alte Pfarrhof (ein altes, dürftiges,
kleines Absteigequartier) vergrößert und theilweise neu
hergestellt. Die Kosten des Baues, dessen Ausführung Baumeister
Wippert in Freiburg übernahm, trugen die Zehentherren (26).
Bei der Uebersetzung des Pfarrers nach Ebnet mußte die Competenz
neu regulirt werden, weil die vorhandene nicht ausreichte. Die
Aufbesserung wurde aus dem Kirchencorpus geschöpft. Auch trug
die Menge der angewachsenen Anniversarien wesentlich zur
Vermehrung der Einnahme bei, Es wurden nämlich in der
Pfarrkirche 32 Jahrzeiten gehalten und in der St. Anna-Kapelle
17. Dieses Kirchlein stund einzeln auf dem Felde an der Straße
nach Zarten. Das Erbauungsjahr desselben konnte nicht ermittelt
werden. Es ist wahrscheinlich zum Andenken an die im Jahre 1603
verlebte Anna von Sickingen, dem letzten Sprossen der Schnewlin
von Landegg, errichtet worden. In den neunziger Jahren wurde
dasselbe abgebrochen und dessen Fond mit dem Hauptfond
vereinigt.
Wir gehen zur Geschichte der Bewidmung der Ebneter Kirche über.
Schon in älterer Zeit war die Filialkirche ziemlich begütert. Es
ist noch eine Renovation über die Kirchengüter und Gefälle aus
dem Jahre 1452 vorhanden. Dieselbe enthält die Zinse, welche von
den der Kapelle damals eigenen Gütern zu Ebnet fielen. Außerdem
besaß dieselbe verschiedene Gefälle zu Gottenheim, deren
Erträgnis nach der Erneuerung von 1567 in fünf Mutten Roggen
bestund. Eine Renovation der Kirchengüter in Ebnet erfolgte 1586
unter der Wittwe Dorothea von Landeck, geborene von Reischach,
wornach dieselben in einem Haus, Hofe und Garten, 1 Jauchert
Reben, 13 Jauchert Acker, circa 19 Jauchert Matten und einigen
unablösigen Zinsen an Geld und Wachs bestunden. Eine gleiche
Renovation geschah unter Ferdinand Hartmann, Freiherrn von
Sickkingen-Hohenburg, Herrn zu Ebnet und Wißneck, im Jahre 1723
über die Gottenheimer Gefälle (27).
Bemerkenswerth ist auch eine Stiftung vom 17. September 1685,
gemacht durch Franz Ferdinand von Sickingen, nach welcher der
Kirche 930 Gulden Kapital zufielen mit der Auflage, aus den
Zinsen den Armen in Ebnet alljährlich Schuhe fertigen zu lassen.
Sie führt den Namen St. Catharinenstiftung (28).
Nach der Haupttabelle über die geistlichen Fassionen im
vorder-österreichischen Breisgau vom Jahre 1781 hatte die Kirche
an gestifteten Realitäten 14,750, an gestifteten Kapitalien
3747, in Summa 18,497 Gulden. Die Einkünfte aus ersteren
beliefen sich auf 590 und aus letzteren auf 156 Gulden. Die
Ausgaben betrugen auf Realitäten und Steuern 41, für
Gottesdienst und Andachten ebensoviel, für Baureparationen 220
und für Kirchennothwendigkeiten 32 Gulden. Die St. Anna-Kapelle
besaß an gestifteten Kapitalien 315 und an Einkünften davon 16
Gulden, die Ausgaben dagegen 14 Gulden. Die Einkünfte der
Religiosen (Augustiner) bei der Pfarrei betrugen an Stiftungen
bei der Kirche etwa 290 Gulden.
Nach dem Realschematismus der Erzdiöcese Freiburg von 1863
betrugen die Kirchen- und andern Fonds 40,810, der Armenfond
5360 und der Schulfond 333 Gulden. Das Pfründeeinkommen bestund
aus etwa 1000 Gulden in Geld, Gütererträgnissen und andern
Bezügen. Das Präsentationsrecht übt S. K. H. der Großherzog.
Ebnet zählt gegenwärtig gegen 570 Seelen.
Die Pfarrer nach dem Augustinerpater Sartori waren Lucas Gramm
(gestorben 1806), von da bis 1809 Peter Nick, später Pfarrer in
Wittnau und Professor der Moral an der Hochschule Freiburg, ein
liebenswürdiger und geistreicher Mann von lebhaftem Vortrage. Er
war auch mit Jacobi und seinen Kreisen bekannt. Ihm folgten 1809
Pfarrer Duffner, 1814 Professor Götz aus Offenburg und Xaver
Würth, 1817 Heinrich Höpfner aus Durmersheim, 1832 Fidel
Handmann aus Siegelau, der im Jahre 1849 in Ebnet starb, und
1850 Fr. Ant. Rothweiler (29).
Die Sickingischen Besitzungen
bestanden im Jahre 1809 aus dem Rittergute Ebnet, dem
Baldenweger Hof, den Gütern auf dem Falkenbühl, dem Antheil
an dem Marktflecken Riegel, dem Lehen zu Wißneck, dem
Vogthaber zu Ibach, Rohr und Eschbach und dem gräflich
Sickingischen Haus zu Freiburg (jetziges Großh. Palais in
der Salzstraße daselbst). Die Kaufsumme, welche Baden
bezahlte, war 500,000 Gulden. Der Kauf geschah den 9. März
1809.
Anmerkungen.
(1) Leichtlen, die Zähringer, S. 79, „apud Ebenote“.
Bestätigungen der Besitzungen des Klosters Güntersthal durch
Papst Gregor IX. von 1233, „in Ebbinode“. Eine Urkunde von 1385
hat „Ebendt“.
(2) Leichtlen, Ibid.
(3) Schmidt, Gesch. der Grafen von Zollern-Hohenburg. S. 39,
265, 377 u. 597.
(4) Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, I. 48, 211.
Neugart, Episc. Constant. II. 391, 393.
(5) Diöcesan-Archiv II. 213 ffff.
(6) Zeitschr. für Geschichte des Oberrheins XII. 233. Orig. im
G. L.-Archiv. Kolb II. 151.
(7) Orig.-Urkunde im G. L.-Archiv. Säckinger Archiv.
(8) Gerbert, hist. sylvae nigrae, II. 59; III. 128, 227. Bader,
Badenia (Neue Folge) II. 245. Die Falken steiner im Höllenthale
waren Edelknechte und sind nicht zu verwechseln mit den
Schiltacher Falkensteinern, Abkömmlingen der Dynasten von
Ramstein und Schirmvögten des Klosters St. Georgen. Der Letztern
Nachkommen sind die jetzigen Freiherrn von Falkenstein,
Grundherren zu Rimsingen (Bez.-Amt Breisach), welches sie 1630
erwarben.
(9) Siehe diese Anmerkung unten S. 87 (Stammbaum).
(10) Wartmann, a. a. O. Gerbert, hist. sylv. nigr. I. 71 (anno
758).
(11) Diöcesan-Archiv I. 207.
(12) Kolb II. 154.
(13) Die Urkunde ist gegeben zu Baldenweg am St. Martinstag
1344. Der Baldenwegerhof ist ein großes Hofgut und gehört jetzt
zu Wittental. Der Inhalt des Stiftungsbriefs ist folgender. Der
Stifter Wernher v. Falkenstein mit Einwilligung seines Bruders
Cuno gibt der Pfründe Hof und Gesessede nebst Gütern , Wohnung
zu Kirchzarten, ohne Nachtheil für den Schutzhof daselbst.
(Schutzhöfe sind solche, in welchen die Pfänder, welche zur
Befriedigung von Gläubigern oder wegen Freveln den Schuldnern in
Nichtzahlungsfällen weggenommen wurden , aufbewahrt wurden bis
zur Versteigerung derselben. Sie entsprechen den heutigen
Pfandställen. Im Kirchzarter Weißthum , veröffentlicht durch
Grim, „Weißthümer I. 331, 334“ ist dieses Schutzhofes erwähnt.)
Die Falkensteiner haben in Zukunft das Recht hier, wenn sie
kommen, im Hofe ihre Pferde zu stellen. Der Priester soll das
Gesessede im Werthe halten, sowie im rechten Baue, daß nichts
geschwächt werde. Der Stifter gibt dieser Pfründe fünf Pfunde
Pfenning Gelts, drei Schillinge und 8 Hühner Gelts im
Kirchzarter Banne, ebenso einige Geldgefälle zu Mißwendi und
Vörenthal, 40 Mutt Roggen geltes, welche er zu Verstetten im
Dorfe hat u.s.w. [Vörstetten, im Bez.-Amt Emmendingen, ein
altbadischer-Ort. Die Falkensteiner besaßen hier den Herrenhof.
Thenebacher Güterbuch v. J. 1341 „nebent der von Valkenstein
aeker. V. X. V.“]). Die Pfründe ist innerhalb vier Wochen zu
besetzen und zwar von den Johannitern, dem Bürgermeister zu
Freiburg und dem Pfleger des Münsters daselbst. Der Priester hat
alle Tage die Messe zu lesen an dem vorgenannten Altare. Wenn
das Versäumnis länger als einige Tage dauert, so haben die
Falkensteiner zu sehen, daß es besser wird. Die Messe soll
gesprochen werden zu gefälliger Zeit, als frühe vor andern
Messen, oder so des rechten Leutpriesters Amt gesehen ist. Was
zu derselben Messe immer Opfers wird nach der Zeit „als sich der
Priester anleit mit dem Meßgewande und den Vermeler (Stol?)
vffhet“, soll dem Leutpriester gehören. Abschriften dieses
Stiftungsbriefes erhielten der Bürgermeister zu Freiburg, der
Münsterpfleger und die deutsche Ordenscommende. Akten d. G.
L.-Archivs.
(14) Graf Rudolf von Werdenberg starb 1505 zu Freiburg und war
von 1482 an Comenthur gewesen. Kolb II. 57.
(15) Akten. Separation der vor Zeiten von dem Frühmesser oder
Caplan zu Kirchzarten excurrendo versehenen Filiale in Ebnet von
dem Pfarrer in Kirchzarten. 4502—1632. Copia literarum legati
Apostolici de latere ad Abbatem Monasterii in Porta coeli. 1502.
(16) Kolb II. 57.
(17) Akten. Anm. 15.
(18) Schreiber, Geschichte der Hochschule Freiburg, II. 456,
theilt nur den Namen mit. Da die Jesuiten um diese Zeit in Folge
der Kriegsereignisse den Breisgau größtentheils verließen, so
ist der Mangel jeder weitern Nachricht über den Verfasser leiht
erklärlich.
(19) S. Anmerkung 9.
(20) S. Anmerkung 9.
(21) Schreiber, Geschichte der Hochschule Freiburg, II. 471.
(22) Ibidem. II. 456.
(23) Die Worte „.. Domini Augiae majoris“ sind stehende Formel
im Titel der Bischöfe von Constanz vom 16. Jahrh. bis zur
Säcularisation.
(24) Friedrich, Landgraf von Hessen, war Cardinal und Bischof
von Brestlau, dann Johanniter, Großprior von Deutschland und
Fürst zu Heitersheim von 1647 bis 1682. In letzterem Jahre starb
er den 19. Februar zu Rom, wohin er sich schon 1666 begeben. Er
hat viele Verdienste um die Pastoration in Oberdeutschland,
indem er ein stets glücklicher Vermittler war zwischen Nom und
den Landesherren. Quellensammlung für badische Landesgeschichte
von Mone, IV. 185. Kolb II. 57. Akten d. G. L.-Archivs.
(25) Catalogus personarum ecclesiasticarum et locorum divecesis
constantiensis v. 1745, 1769 et 1779. Constanz. Labhart.
(26) Diese waren die Herrschaft Sickingen (2/3), und die
Johanniter (1/3).
(27) Orig. im G. L.-Archiv.
(28) Akten d. G. L.-Archivs. Eine der frühesten Stiftungen war
die „für die Gutthäter zu dem Kirchenbau zu Ebnet freiwillig
geschenkte Geld jährlich auf St.Hilary“ gestiftete ewige
Jahrzeit. 1610.
(29) Akten des kathol. Oberstiftungsrathes.