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Die Geschichte der Pfarrei Ebnet im Breisgau
von J.B. Trenkle
Freiburger Diöcesan-Archiv Vierter Band, 1869


Das Dorf Ebnet, in alten Urkunden „Ebenote“ genannt (1), liegt auf der Nordseite des Zartener Thales, eine kleine Wegstunde oberchalb der Stadt Freiburg. Dieses Thal begreift nach seiner weitesten Ausdehnung den obern Theil des Wassergebietes der Treisam in sich, welcher durch diejenigen Arme des Feldberges und Kandels gebildet wird, deren Austäufer der Bromberg und Schloßberg bei Freiburg sind und die nach Westen hin das Thal abschließen.

Im Schooße des Zartener Thales lag die keltisch-römische Niederlassung Tarodunum, welche eine Grundlage für den frühen Anbau desselben abgab. Denn es entstanden aus ihren Trümmern die Dörfer Zarten und Kirchzarten, neben denen alsdann auch Kappel, Littenweiler und Ebnet erwuchsen.

Die ersten bekannten Herren dieses Gebietes aber waren die Herzoge von Zäringen (2), die Grafen von Hohenberg (3) und das Stift St. Gallen (4), in dessen Urkunden mehrfach von der marcha zardunensìs die Rede ist.

Den größten Theil ihrer Besitzungen in der Gegend verwidmeten die Zäringer an das von ihnen 1198 gestiftete Kloster St. Peter; ein anderer Theil gelangte an die Ministerialen von Falkenstein.

Das Besitzthum der Hohenberger ging größtentheils an das Kloster St. Märgen, dessen Gründer sie 1118 waren (5), und von diesem 1462 durch Verkauf an die Stadt Freiburg über, welche es durch einen s.g. Thalvogt verwalten ließ.

Das St. Gallische Besitzthum, insbesondere die Orte Zarten und Kirchzarten, gelangte im Jahre 1275 größtentheils an das Johanniterchaus in Freiburg, welches auch Kappel und Littenweiler (dieses gemeinschaftlich mit den Grafen von Sickingen) besaß. Von den Johannitern aber kamen Zarten und Kirchzarten an die Stadt Freiburg.

Ebnet gehörte ursprünglich zum Besitzthum der Zäringer und ging mit der zäringischen Erbschaft 1218 an die Grafen von Freiburg über. Im Jahre 1316 behielt sich Graf Egeno bei der Uebergabe der Herrschaft an seinen Sohn Konrad das Dorf gleichsam als ein Leibgeding vor, welches nach seinem Ableben wieder letzterem zufallen sollte (6).

Von den stets geldbedürftigen Grafen von Freibyrg kam Ebnet um die Mitte des 14. Jahrchunderts an die im Breisgau überall begüterte Familie der Schnewlin, und im Jahre 1385 trat Hanemann Schnewlin (von der landeck´schen Linie) das Dorf und den Fronhof (Herrenhof) mit Gericht, Zwing und Bann, Nutzungen, Rechten und Gewohnheiten um 100 Mark Silbers an seinen gleichnamigen Bruder ab. Ein Nachkomme des letzteren war der reiche Hans Schnewlin zu Freiburg, welcher zwei Frauen hatte und deßhalb im Jahre 1465 eine Abtheilung seines Besitzthumes traf. Hiebei behielt er für sich, seine zweite Frau, Anna von Bolsenheim (eines elsässischen Geschlechts, das auch im Breisgau sehr begütert war), und deren Kinder das Schloß Wißneck und das Dorf Ebnet mit aller Zugehör (7).

Inzwischen waren auch die Besitzungen der tief verschuldeten Falkensteiner an die jüdisch darauf speculirenden Schnewlin übergegangen und so gelangte das ganze falkensteinisch-schnewlin’sche Erbe im Zartener Thale endlich durch Vercheirathung der Erbtochter Anna Schnewlin von Landegg (der Tochter des Hans Jacob Schnewlin und der Dorothea von Reischach) mit dem Grafen Friedrich von Sickingen im Jahre 1568 an die Hohenburger Linie des berühmten Sickingischen Hauses (8).

Auf diese Weise bildete sich im Zartener Thale eine besondere Lehenherrschaft Sickingen, welche die Dörfer, Weiler und Höfe Hinterzarten mit Winterchalden, Erlebruck, Rothwasser, Silberberg, Fürsatz, Albersbach, Bisten und Windeck, Breitnau mit Bruckbach und Einsiedel, Wißneck mit Wittenthal, Baldenweg und Falkenbühl, Ebnet und einen Theil von Littenweiler umfaßte. Die neuen Besitzer erbauten sich hierauf an der Straße zu Ebnet ein Schloß, welches der Sitz der Herrschaft ward und heute noch besteht.

Belehnt aber mit derselben wurden die Sickinger von dem jeweiligen Landescherren Vorder-Oesterreichs bis zur Auflösung des deutschen Reiches, wo die Landescherrlichkeit an Baden überging. Die Familie von Sickingen verkaufte 1809 die Grundherrlichkeit an diesen Staat, von welchem die Herrschaft käuflich an die Familie von Gayling überging (9).

Was nunmehr die kirchlichen Verchältnisse des Zartener Thales betrifft, so bestanden darin ursprünglich nur die zwei großen Pfarrsprengel von Kirchzarten und Breitnau. Alle übrigen Kirchen darin waren Filialen dieser Mutterkirchen. In der Folge aber wurden auch zu St. Peter, St. Märgen und Oberried, dann zu Kappel und Ebnet, wie endlich in neuerer Zeit zu Eschbach und Buchenbach, selbständige Pfarreien errichtet.

Die Kirche zu Ebnet, deren Patrone außer der hl. Jungfrau die fränkischen Heiligen Remigius und Hilarius sind, war ursprünglich eine Filiale der Kirche zu Kirchzarten ad S. Gallum, dem kirchlichen Mittelpunkte der sanct- gallischen marcha zardunensìs, eines der ältesten großen Kirchspiele dieses alten und berühmten Stiftes (10), und gelegen in dem alten Decanate Wasenweiler (11), dem spätern Decanate Breisach. St. Gallen übte denn auch das Patronatsrecht zu Kirchzarten bis zum Jahre 1275 aus, wo dasselbe an das Johanniterhaus zu Freiburg gelangte (12).

Zu welcher Zeit die Kirche zu Ebnet erbaut wurde, läßt sich mit Bestimmtheit nicht sagen. Der liber decimationis cleri Constantiensis pro papa von 1275 erwähnt derselben als einer Filiale nicht, was indessen nicht etwa zu dem Schlusse berechtigt, daß das Ebneter Kirchlein damals nicht bestanden; die Namen der Patrone weisen vielmehr schon in die fränkische Zeit zurück.

Von Kirchzarten aus wurde Ebnet,-wie die ältesten Acten belehren, stets excurrendo versehen und seit der Falkensteinischen Stiftung der Frühmesse in der Kirchzarter Kirche im Jahre 1344 war es dann der Frühmesser, welcher daselbst den größten Theil der geistlichen Functionen versah (13).

Nach vielfachen Verhandlungen zwischen der Landeck´schen und Sickingischen Familie einerseits und den Patronatsherren der Pfarrei Kirchzarten anderseits wurde - die Trennung der Filialkirche Ebnet von der Mutterkirche ausgesprochen; die Pfarrei den 17. Dezbr. 1634 von dem Grafen Ferdinand von Sickingen gestiftet und ihr die Falkensteinische Caplanei in Kirchzarten durch die bischöfliche Curie in Constanz incorporirt. Das Patronatsrecht erhielt nunmehr als Grundherr die Sickkingische Familie, welche selbes bis in Anfang unseres Jahrhunderts ausübte.

Die nähere Geschichte der Trennung der Filiale Ebnet von der Mutterkirche in Kirchzarten ist folgende. Bereits im Jahre 1502 fielen Störungen zwischen beiden vor. Es hatte nämlich die Deutschordenscommende zu Freiburg als Patronatsherr der Kirche zu Kirchzarten unter dem Comthur Rudolf von Werdenberg (14) gegen die Gemeinde Ebnet Klage erhoben, weil sie unerlaubt durch einen besondern Priester in ihrer Filialkirche Messe lesen und die Sacramente spenden ließ. Der päpstliche Legat Rainmund stellte für den Abt zu Thennenbach zur Untersuchung der Klage die übliche Vollmacht aus. Da es zunächst beim Alten blieb, wird wohl gegen die Gemeinde erkannt worden sein (15).

Die Versuche zur Trennung wiederholten sich in der Mitte des 16. Jahrhunderts. Die Bevölkerung des Thales hatte, wie es scheint, so zugenommen, daß das Bedürfnis einer eigenen Pastoration sichtbar war. Diese Erscheinung ist um jene Zeit eine ziemlich allgemeine und wiederholt sich gegen Ende des 18. Jahrhunderts, wo unter Kaiser Joseph II. das Pfarreieinrichtungsgeschäft im Breisgau durchgeführt wurde. Zur Errichtung der Pfarrei Ebnet hat aber unstreitig der Umstand das meiste beigetragen, daß das Dorf der Sitz einer nicht unbeträchtlichen Herrschaft wurde, deren Herren in dem Erwerbe eines Patronatsrechtes einen nennenswerthen Zuwachs ihrer grundherrlichen Rechte erblicken mochten.

Vielfache Streitigkeiten über die Functionen des Landeckschen, früher Falkensteinischen Frühmessers wurden seit 1562 mit der Johannitercommende Freiburg geführt, und es kam zwischen beiden endlich zu einem Vergleiche, welcher im J. 1592 im Beisein der Pfründepfleger und der Vertreter der Landeck abgeschlossen wurde. Die Parteien, auf einer- Seite die Pfründepfleger, der Pfarrherr des Münsters zu Freiburg und der dabei interessirte Thalgang, d. h. das Kirchspiel, welches strickte Ausführung der Stiftung verlangte, auf der andern Seite die Landeck’sche Familie und der Vogt von Ebnet, als Vertreter des Ortes, vertrugen sich dahin, daß der Kaplan in Kirchzarten bleiben, celebriren und den Kirchhelfern im Nothfalle beistehen solle, in der Kirche zu Ebnet aber, als der Filiale, wie von altersher Beicht hören, communiciren und taufen solle, auch dürfe der Pfarrer in Kirchzarten die Kranken in Ebnet versehen und mit bischöflicher Verwilligung die Filiale eine besondere Administration führen.

Hierüber beschwerte sich bald darauf der Pfarrherr Konrad Bley in Kirchzarten, weil Rechte und Einkünfte seiner Pfarrei geschmälert wurden, bei dem Collator, wobei ihn die Vogteien des Thalganges unterstützten. Insbesondere lag den Bewohnern von Kirchzarten viel an zahlreichem Kirchenbesuche, da er ihren Gewerben Vortheile brachte.

Hierauf wurde eine neue gütliche Verhandlung im Münsterpfarrhofe zu Freiburg gepflogen, wobei der Münsterpfarrer Jörg Hänlin, der Landecksche Vormund Paulus Ruf, der Kaplan von Kirchzarten, der Thalvogt und der Ausschuß der vierzehn Vogteien des Thalganges oder Kirchspiels Theil nahmen. Sie beschlossen, daß der Kaplan (der Frühmesser) in Kirchzarten verbleiben und sein Benefizium dort an Sonn- und Feiertagen versehen solle, und wenn die Herrschaft ihn begehre, so habe er sich selber nicht ohne Vorwissen des Pfarrers dorthin zu begeben.

Es war dieses ein entschiedener Sieg der Interessen der Pfarrei und des Kirchzarter Kirchspiels, welches auf den Frühmesser einen Anspruch zu haben glaubte und welches in allen Verhandlungen die strickte Ausführung der Falkenstein'schen Stiftung verlangte, während die Landecksche und Sickingische Familie nebst der Bewohnerschaft von Ebnet dieselbe mehr als zum Besitzstande der Herrschaft gehörig ansahen.

Diese letzte Abmachung währte indessen nur einige Zeit, denn es wußte die Herrschaft den Kaplan an sich zu ziehen, dem eine selbständige Pfarrei angenehmer sein mußte, und der dieses Ziel um so mehr erstrebte, als er sich hierin von der Herrschaft unterstützt sah. In Folge dessen hielt er sich weniger mehr in Kirchzarten auf und las die pflichtgemäße Frühmesse unregelmäßig. Hierüber beschwerte sich 1628 der Thalgang, hierin unterstützt von dem Pfarrherrn und der Stadt Freiburg, als Grundherren von Kirchzarten, auf's Neue beim Collator. Der Sickingische Anwalt, Dr. Petrus Colinus in Freiburg, hatte aber schon ein Jahr vorher in einem Berichte an den Sickingischen Vormund, den erzherzoglichen Kämmerer und Obervogt Hans Christoph von Ambringen, den Antrag gestellt, die Filialkirche in Ebnet zur Pfarrkirche zu erheben. In seiner Darstellung sagt er: „Ebnet hat eine Kapelle und einen Kirchhof. In letzterem werden die Todten begraben, in ersterer die Seelgerette und Jahrzeiten abgehalten, es werden dort auch die Sacramente gereicht. Die Messen werden jeden Sonntag von dem Sickingischen Kaplan versehen, der hiefür einen Gehalt bezieht. Selber habe in Kirchzarten eine freie Pfründe und mit der Pfarrei Kirchzarten nichts zu thun.“

Der Vormund der Sickingischen Familie setzte sich hierüber in Folge dessen mit dem Obristmeister des Johanniterordens in Heiterscheim, Johann Friedrich Hund von Saulheim (16), in's Benehmen und es wurde die Trennung Ebnets von der Kirchzartener Pfarrei ausgesprochen, die Errichtung einer eigenen Pfarrei daselbst und Incorporirung der Falkensteinischen Kaplanei in dieselbe von -der Curie in Constanz beschlossen und am 11. August 1631 dann auch von den Kanzeln beider Kirchen diese Beschlüsse verkündet (17).

Ueber die Errichtung der Pfarrei Ebnet besitzen wir ein Elaborat unter dem Titel „Acta parochiae Ebnetensis“; dessen Verfasser der freiburgische Professor der Theologie, Dr. Caspar Rudhardt, P. S. T., ist (18). Er hatte nämlich in dieser Sache ein Gutachten ausgearbeitet, welches der schon erwähnte Sickingische Vogtmann Ruf zur Begründung seines Ansuchens bei der Constanzer Curie, wie es scheint, vorgelegt. Die „Acta parochiae Ebnetensis“ sind eine Frucht der von Rudhardt in den betreffenden Acten gemachten Studien, die wir, da sie hauptsächlich das urkundliche Material über die Errichtung der Pfarrei Ebnet enthalten, hier nunmehr, wie folgt, mittheilen……..

………Rudhardts Geschichte der Pfarrei schließt, wie wir sehen, mit der Einsetzung des ersten Pfarrers, Johann Gebhardt. Aus dem 17. Jahrhundert vermögen wir nur Weniges, was Interesse böte, mitzutheilen, nämlich die Uebersetzung der Reliquien der Märtyrin Aurelia, die den 13. August 1661 in der Kirche der Verehrung ausgesetzt wurden und die ein Geschenk des Heiterscheimer Großpriors, Friedrich von Hessen, sind (24).

Die Geschichte unserer Pfarrei ist auch weiterhin eine sehr einfache. Es handelt sich in ihr meistens nur um die Congrua, und um die Art und Weise der Besetzung derselben. Da nämlich für die Congrua erhebliche Mittel nicht zu Gebote stunden, so begnügte man sich nach einiger Zeit, die Pfarrei ebenfalls wieder excurrendo besorgen zu lassen, was die Augustiner in Freiburg gegen Einzug der vorhandenen Competenz übernahmen.

Für die Zeit von 1661 bis 1745 haben wir keine Nachrichten, die von irgend welchem Belange wären. Aus den Catalogen des Bisthums Constanz von 1745, 1769 und 1779 geht bezüglich der Pastoration hervor, daß 1738 die Augustiner P. Anselm Jacob, P. Possidius Fleischaus aus Franken und 1775 P. Ambrosius Sartori aus Freiburg die Gemeinde Ebnet excurrendo versahen (25).

Die Competenz, welche der Augustinerconvent einzog, bestund in 125 Gulden und 12 Klaftern Holz. Der Sigrist und Organist hatte 48 Gulden 50 Kreuzer, und die beiden Kirchenpfleger erhielten miteinander 3 Gulden. Die Einwohnerzahl des Ortes belief sich um 1745 auf 363, und um 1769 auf 486 Seelen.

In Folge des in Vorder-Oesterreich unter Kaiser Joseph II. stattgehabten „Pfarreieinrichtungsgeschäfts“ zwischen 1782 und 1790 wurde der Sitz des Pfarrers in den Ort Ebnet selbst verlegt und zu diesem Zwecke der alte Pfarrhof (ein altes, dürftiges, kleines Absteigequartier) vergrößert und theilweise neu hergestellt. Die Kosten des Baues, dessen Ausführung Baumeister Wippert in Freiburg übernahm, trugen die Zehentherren (26).

Bei der Uebersetzung des Pfarrers nach Ebnet mußte die Competenz neu regulirt werden, weil die vorhandene nicht ausreichte. Die Aufbesserung wurde aus dem Kirchencorpus geschöpft. Auch trug die Menge der angewachsenen Anniversarien wesentlich zur Vermehrung der Einnahme bei, Es wurden nämlich in der Pfarrkirche 32 Jahrzeiten gehalten und in der St. Anna-Kapelle 17. Dieses Kirchlein stund einzeln auf dem Felde an der Straße nach Zarten. Das Erbauungsjahr desselben konnte nicht ermittelt werden. Es ist wahrscheinlich zum Andenken an die im Jahre 1603 verlebte Anna von Sickingen, dem letzten Sprossen der Schnewlin von Landegg, errichtet worden. In den neunziger Jahren wurde dasselbe abgebrochen und dessen Fond mit dem Hauptfond vereinigt.

Wir gehen zur Geschichte der Bewidmung der Ebneter Kirche über. Schon in älterer Zeit war die Filialkirche ziemlich begütert. Es ist noch eine Renovation über die Kirchengüter und Gefälle aus dem Jahre 1452 vorhanden. Dieselbe enthält die Zinse, welche von den der Kapelle damals eigenen Gütern zu Ebnet fielen. Außerdem besaß dieselbe verschiedene Gefälle zu Gottenheim, deren Erträgnis nach der Erneuerung von 1567 in fünf Mutten Roggen bestund. Eine Renovation der Kirchengüter in Ebnet erfolgte 1586 unter der Wittwe Dorothea von Landeck, geborene von Reischach, wornach dieselben in einem Haus, Hofe und Garten, 1 Jauchert Reben, 13 Jauchert Acker, circa 19 Jauchert Matten und einigen unablösigen Zinsen an Geld und Wachs bestunden. Eine gleiche Renovation geschah unter Ferdinand Hartmann, Freiherrn von Sickkingen-Hohenburg, Herrn zu Ebnet und Wißneck, im Jahre 1723 über die Gottenheimer Gefälle (27).

Bemerkenswerth ist auch eine Stiftung vom 17. September 1685, gemacht durch Franz Ferdinand von Sickingen, nach welcher der Kirche 930 Gulden Kapital zufielen mit der Auflage, aus den Zinsen den Armen in Ebnet alljährlich Schuhe fertigen zu lassen. Sie führt den Namen St. Catharinenstiftung (28).

Nach der Haupttabelle über die geistlichen Fassionen im vorder-österreichischen Breisgau vom Jahre 1781 hatte die Kirche an gestifteten Realitäten 14,750, an gestifteten Kapitalien 3747, in Summa 18,497 Gulden. Die Einkünfte aus ersteren beliefen sich auf 590 und aus letzteren auf 156 Gulden. Die Ausgaben betrugen auf Realitäten und Steuern 41, für Gottesdienst und Andachten ebensoviel, für Baureparationen 220 und für Kirchennothwendigkeiten 32 Gulden. Die St. Anna-Kapelle besaß an gestifteten Kapitalien 315 und an Einkünften davon 16 Gulden, die Ausgaben dagegen 14 Gulden. Die Einkünfte der Religiosen (Augustiner) bei der Pfarrei betrugen an Stiftungen bei der Kirche etwa 290 Gulden.

Nach dem Realschematismus der Erzdiöcese Freiburg von 1863 betrugen die Kirchen- und andern Fonds 40,810, der Armenfond 5360 und der Schulfond 333 Gulden. Das Pfründeeinkommen bestund aus etwa 1000 Gulden in Geld, Gütererträgnissen und andern Bezügen. Das Präsentationsrecht übt S. K. H. der Großherzog. Ebnet zählt gegenwärtig gegen 570 Seelen.

Die Pfarrer nach dem Augustinerpater Sartori waren Lucas Gramm (gestorben 1806), von da bis 1809 Peter Nick, später Pfarrer in Wittnau und Professor der Moral an der Hochschule Freiburg, ein liebenswürdiger und geistreicher Mann von lebhaftem Vortrage. Er war auch mit Jacobi und seinen Kreisen bekannt. Ihm folgten 1809 Pfarrer Duffner, 1814 Professor Götz aus Offenburg und Xaver Würth, 1817 Heinrich Höpfner aus Durmersheim, 1832 Fidel Handmann aus Siegelau, der im Jahre 1849 in Ebnet starb, und 1850 Fr. Ant. Rothweiler (29).



Die Sickingischen Besitzungen bestanden im Jahre 1809 aus dem Rittergute Ebnet, dem Baldenweger Hof, den Gütern auf dem Falkenbühl, dem Antheil an dem Marktflecken Riegel, dem Lehen zu Wißneck, dem Vogthaber zu Ibach, Rohr und Eschbach und dem gräflich Sickingischen Haus zu Freiburg (jetziges Großh. Palais in der Salzstraße daselbst). Die Kaufsumme, welche Baden bezahlte, war 500,000 Gulden. Der Kauf geschah den 9. März 1809.

Anmerkungen.

(1) Leichtlen, die Zähringer, S. 79, „apud Ebenote“. Bestätigungen der Besitzungen des Klosters Güntersthal durch Papst Gregor IX. von 1233, „in Ebbinode“. Eine Urkunde von 1385 hat „Ebendt“.
(2) Leichtlen, Ibid.
(3) Schmidt, Gesch. der Grafen von Zollern-Hohenburg. S. 39, 265, 377 u. 597.
(4) Wartmann, Urkundenbuch der Abtei St. Gallen, I. 48, 211. Neugart, Episc. Constant. II. 391, 393.
(5) Diöcesan-Archiv II. 213 ffff.
(6) Zeitschr. für Geschichte des Oberrheins XII. 233. Orig. im G. L.-Archiv. Kolb II. 151.
(7) Orig.-Urkunde im G. L.-Archiv. Säckinger Archiv.
(8) Gerbert, hist. sylvae nigrae, II. 59; III. 128, 227. Bader, Badenia (Neue Folge) II. 245. Die Falken steiner im Höllenthale waren Edelknechte und sind nicht zu verwechseln mit den Schiltacher Falkensteinern, Abkömmlingen der Dynasten von Ramstein und Schirmvögten des Klosters St. Georgen. Der Letztern Nachkommen sind die jetzigen Freiherrn von Falkenstein, Grundherren zu Rimsingen (Bez.-Amt Breisach), welches sie 1630 erwarben.
(9) Siehe diese Anmerkung unten S. 87 (Stammbaum).
(10) Wartmann, a. a. O. Gerbert, hist. sylv. nigr. I. 71 (anno 758).
(11) Diöcesan-Archiv I. 207.
(12) Kolb II. 154.
(13) Die Urkunde ist gegeben zu Baldenweg am St. Martinstag 1344. Der Baldenwegerhof ist ein großes Hofgut und gehört jetzt zu Wittental. Der Inhalt des Stiftungsbriefs ist folgender. Der Stifter Wernher v. Falkenstein mit Einwilligung seines Bruders Cuno gibt der Pfründe Hof und Gesessede nebst Gütern , Wohnung zu Kirchzarten, ohne Nachtheil für den Schutzhof daselbst. (Schutzhöfe sind solche, in welchen die Pfänder, welche zur Befriedigung von Gläubigern oder wegen Freveln den Schuldnern in Nichtzahlungsfällen weggenommen wurden , aufbewahrt wurden bis zur Versteigerung derselben. Sie entsprechen den heutigen Pfandställen. Im Kirchzarter Weißthum , veröffentlicht durch Grim, „Weißthümer I. 331, 334“ ist dieses Schutzhofes erwähnt.) Die Falkensteiner haben in Zukunft das Recht hier, wenn sie kommen, im Hofe ihre Pferde zu stellen. Der Priester soll das Gesessede im Werthe halten, sowie im rechten Baue, daß nichts geschwächt werde. Der Stifter gibt dieser Pfründe fünf Pfunde Pfenning Gelts, drei Schillinge und 8 Hühner Gelts im Kirchzarter Banne, ebenso einige Geldgefälle zu Mißwendi und Vörenthal, 40 Mutt Roggen geltes, welche er zu Verstetten im Dorfe hat u.s.w. [Vörstetten, im Bez.-Amt Emmendingen, ein altbadischer-Ort. Die Falkensteiner besaßen hier den Herrenhof. Thenebacher Güterbuch v. J. 1341 „nebent der von Valkenstein aeker. V. X. V.“]). Die Pfründe ist innerhalb vier Wochen zu besetzen und zwar von den Johannitern, dem Bürgermeister zu Freiburg und dem Pfleger des Münsters daselbst. Der Priester hat alle Tage die Messe zu lesen an dem vorgenannten Altare. Wenn das Versäumnis länger als einige Tage dauert, so haben die Falkensteiner zu sehen, daß es besser wird. Die Messe soll gesprochen werden zu gefälliger Zeit, als frühe vor andern Messen, oder so des rechten Leutpriesters Amt gesehen ist. Was zu derselben Messe immer Opfers wird nach der Zeit „als sich der Priester anleit mit dem Meßgewande und den Vermeler (Stol?) vffhet“, soll dem Leutpriester gehören. Abschriften dieses Stiftungsbriefes erhielten der Bürgermeister zu Freiburg, der Münsterpfleger und die deutsche Ordenscommende. Akten d. G. L.-Archivs.
(14) Graf Rudolf von Werdenberg starb 1505 zu Freiburg und war von 1482 an Comenthur gewesen. Kolb II. 57.
(15) Akten. Separation der vor Zeiten von dem Frühmesser oder Caplan zu Kirchzarten excurrendo versehenen Filiale in Ebnet von dem Pfarrer in Kirchzarten. 4502—1632. Copia literarum legati Apostolici de latere ad Abbatem Monasterii in Porta coeli. 1502.
(16) Kolb II. 57.
(17) Akten. Anm. 15.
(18) Schreiber, Geschichte der Hochschule Freiburg, II. 456, theilt nur den Namen mit. Da die Jesuiten um diese Zeit in Folge der Kriegsereignisse den Breisgau größtentheils verließen, so ist der Mangel jeder weitern Nachricht über den Verfasser leiht erklärlich.
(19) S. Anmerkung 9.
(20) S. Anmerkung 9.
(21) Schreiber, Geschichte der Hochschule Freiburg, II. 471.
(22) Ibidem. II. 456.
(23) Die Worte „.. Domini Augiae majoris“ sind stehende Formel im Titel der Bischöfe von Constanz vom 16. Jahrh. bis zur Säcularisation.
(24) Friedrich, Landgraf von Hessen, war Cardinal und Bischof von Brestlau, dann Johanniter, Großprior von Deutschland und Fürst zu Heitersheim von 1647 bis 1682. In letzterem Jahre starb er den 19. Februar zu Rom, wohin er sich schon 1666 begeben. Er hat viele Verdienste um die Pastoration in Oberdeutschland, indem er ein stets glücklicher Vermittler war zwischen Nom und den Landesherren. Quellensammlung für badische Landesgeschichte von Mone, IV. 185. Kolb II. 57. Akten d. G. L.-Archivs.
(25) Catalogus personarum ecclesiasticarum et locorum divecesis constantiensis v. 1745, 1769 et 1779. Constanz. Labhart.
(26) Diese waren die Herrschaft Sickingen (2/3), und die Johanniter (1/3).
(27) Orig. im G. L.-Archiv.
(28) Akten d. G. L.-Archivs. Eine der frühesten Stiftungen war die „für die Gutthäter zu dem Kirchenbau zu Ebnet freiwillig geschenkte Geld jährlich auf St.Hilary“ gestiftete ewige Jahrzeit. 1610.
(29) Akten des kathol. Oberstiftungsrathes.