Die Zähringer und Freiburg im Breisgau Prof. Theodor Mayer
Im Jahre 1120 hat Herzog Konrad von Zähringen auf seinem eigenen Grund
und Boden einen Markt errichtet und den dorthin berufenen Kaufleuten
Hofstätten in der Größe von 50 Fuß in der Breite und 100 in der Tiefe
gegen einen sehr mäßigen Zins zugewiesen 1. 1120 gilt daher
als das Geburtsdatum von Freiburg, damals ist die Stadt aus wilder
Wurzel gegründet worden. Der Stadt ging keine dörfliche Siedlung an
diesem Platze voraus; höchstens eine kleine Ansiedlung von herzoglichen
Ministerialen‚ ritterlichen Dienstleuten in der Oberau mag vorhanden
gewesen sein 2. Dagegen sind die Dörfer in der Umgebung von
Freiburg fast ausnahmslos schon früher genannt, selbst die
Mooswalddörfer werden schon im 8. Jahrhundert erwähnt 3.
Die Freiburger Bucht war also schon vor der Gründung der Stadt
besiedelt. Kirchlich gehörte der Raum der Stadt Freiburg zu Herdern und
zu Umkirch 4. Die kleine Peterskirche, die etwa dort
gelegen war, wo heute der Zähringer-Hof steht, war eine Umkircher
Filialkirche. Das bedeutete aber auch, daß nach Umkirch eine
Wegverbindung, wohl eine Straße, geführt hat. Gewiß gab es auch eine
Straße nach Norden hin, nach Herdern, Zähringen, Gundelfingen und weiter
nach Teningen und Riegel; diese Straße hatte aber nach Süden hin eine
Fortsetzung nach Uffhausen und Krozingen und wurde von einer anderen
gekreuzt, die von Breisach ostwärts ins Dreisamtal, nach Zarten führte.
Die Verkehrslage war also nicht ungünstig, gleichwohl muß aber betont
werden, daß es sich hier nicht um die Hauptverkehrsadern im
Oberrheingebiet handelte. Die wichtigste Nord-Süd-Straße führte auf dem
linken Rheinufer; die rechtsrheinische Nord-Süd-Straße, die es auch gab,
ging aber von Riegel dem Kaiserstuhl entlang nach Mengen und Krozingen
und weiter nach Basel. Freiburg lag ihr gegenüber abseits und war wohl
von Anfang an mehr auf den West-Ost-Verkehr eingestellt; aber auch der
große West-OstVerkehr berührte in älterer Zeit nicht den Raum von
Freiburg, sondern nahm seinen Weg von Straßburg durch das Kinzigtal
nach dem Neckar- und Donauland oder umging den Schwarzwald im Süden, also
von Basel nach Osten zum Bodensee.
Der Herzog sagt in der Urkunde von 1120, daß er auf eigenem Grund und Boden, in loco mei proprii juris ein forum,
einen Markt, errichtet habe. Nun wissen wir aus späterer Zeit, daß das
Gebiet unmittelbar vor den Stadtmauern Reichsgut gewesen ist. Es ist
nun höchst auffällig, daß gerade der eiförmige Ausschnitt, den die
Stadt bedeckte, herausgenommen war. Von einer Schenkung des Reichsgutes
an den Herzog Wissen wir nichts; daß er aber ohne weiteres Reichsgut,
das ihm wohl unterstand, als Eigengut bezeichnet hätte, ist nicht
wahrscheinlich. Es spricht daher manches dafür, daß der Herzog den
Platz unter seiner Burg habe roden lassen, um ihn dann auf Grund dieser
Tatsache als Eigentum zu beanspruchen.
Über der Stadt lag die Burg, wenn wir einer nicht schlechten
Überlieferung glauben dürfen, wonach 1091 auf dem Schloßberg eine Burg
gebaut worden ist 5. Die Erbauung einer Stadt am Fuße eines
Burgberges, unter Anlehnung an die Burg und unter deren Schutz, ist
nicht ungewöhnlich, sondern läßt sich in vielen Fällen feststellen.
Freiburg war also eine gegründete Stadt. Was bedeutete das? Wir
unterscheiden mehrere Arten von Städten: die alten Römerstädte, die
gewachsenen Städte und dann eben die gegründeten Städte. Die alten
Germanen hatten keine Städte im mittelalterlichen Sinne, die etwa durch
Mauern und Graben von der Umgebung getrennt waren, die eigene
GerichtsundVerwaltungsbezirke darstellten, deren Bewohner standesmäßig
anders waren als die des flachen Landes, und die zumeist von Handel und
Verkehr lebten. Wohl aber sind im ehemals zum römischen Reiche
gehörigen Teil von Deutschland viele Städte von den Germanen in
irgendeiner Form übernommen worden. Nicht selten war es so, daß die
Städte nicht unverändert und am genau gleichen Platz weiterlebten, daß
aber im Umkreise der römischen Stadt eine mittelalterliche Stadt
weiterbestand. Die veränderten Verhältnisse bedingten oft eine
Verlegung nach einem besser geschützten Platz, nachdem auf die pax romana
unruhige Zeiten gefolgt waren. Bonn, Kreuznach, Kempten sind Beispiele
für solche Verlegungen von städtischen Siedlungen innerhalb eines
begrenzten Raumes, wobei der alte Name erhalten geblieben ist 6.
An anderen Orten sind die römischen Städte sehr zusammengeschrumpft,
von einer großen Stadt ist mitunter nur eine kleine, meist bischöfliche
Siedlung, übriggeblieben. Vercauteren hat uns diesen Vorgang für eine
Reihe von nordfranzösischen Städten klar und anschaulich nachgewiesen 7.
Bei Straßburg ist es genauso gegangen, dort haben sich dann um den
alten bischöflichen Kern allmählich neue Stadtteile herumgelegt 8.
Ähnlich war es in Köln, Mainz, Worms, Speyer, Basel und Konstanz, wenn
auch die Bischofssitze dort nicht durchwegs in die römische Zeit
zurückreichen. Aber alle diese Städte lagen auf dem linken Rheinufer.
Im alemannischen Raum gab es, abgesehen von Augsburg, keine
rechtsrheinische Römerstadt, die sich bis ins Mittelalter erhalten
hätte, und auch keine Bischofsstadt. Das linksrheinische Gebiet hat vom
römischen Erbe mehr erhalten als das rechtsrheinische und ist auch
früher christianisiert worden.
Bei den gewachsenen Städten war es so, daß eine ursprünglich dörfliche
Siedlung Stadtrecht erhielt und wohl auch mit Mauern umgeben wurde, was
aber nicht unbedingt notwendig war, denn es hat auch nichtummauerte
Städte, ebenso wie ummauerte Dörfer gegeben. Oft war auch ein Fronhof
der Ausgangspunkt, immer aber weisen solche Städte einen unregelmäßigen
Stadtplan auf. Diese Orte sind als Städte zumeist jünger, sie sind
nicht selten Ackerbürgerorte mit Stadtrecht geworden; eine ähnliche
Stellung nahmen auch die vielen kleinen Weinbauernstädte ein, die
freilich zugleich im allgemeinen auch Weinhändlerstädte waren.
Diesen Städten stehen jene gegenüber, die nicht langsam erwachsen,
sondern mit einem Schlag gegründet worden sind. Sie lehnen sich
manchmal an einen Fronhof, eine Burg, einen kirchlichen Mittelpunkt an,
nicht selten sind sie neben einer älteren dörflichen Siedlung errichtet
worden. Villingen ist dafür ein besonders eindringliches Beispiel, weil
diese ältere Siedlung bereits ein Marktrecht besessen hatte. Viele von
diesen Gründungen sind aber nie richtig gediehen, sondern kleine
Vorburgen für adlige Burgen geblieben. Die Gründungsstädte zeichnen
sich durch einen klaren Stadtgrundriß aus, der einheitlich erdacht und
ausgeführt worden ist. Als Beispiel dafür nenne ich Bern, aus späterer
Zeit Karlsruhe und Mannheim, bei denen die planmäßige Gesamtlage
deutlich in die Augen springt. Wenn aber auch der Gesamtplan aus einem
Guß war, so dauerte es doch oft längere Zeit, bis die Stadt wirklich
ausgebaut war. Zu diesen gegründeten Städten gehörte also auch
Freiburg, und der Stadtplan von Freiburg zeigt die klare Anlage nach
einem einheitlichen Gesamtplan. Die Stadt wurde dort errichtet, wo die
Straße von der Schwabentorbrücke herkommt und sich dann in Oberlinden
gabelt. Die eine Fortsetzung führt nach Herdern über die Herren- und
Karl- Straße, die ehemalige Steinstraße, die andere im Zuge der Salz-
und Bertoldstraße nach Lehen und Umkirch. In diese Gabel wurde dann die
Stadt so hineingelegt, daß vom Hauptmarkt, der Kaiser-Josef-Straße,
nach beiden Seiten rippenförmig die Querstraßen ausgingen. Man hat
dann, ausgehend von der Kreuzung Salz-, Bertoldstraße -
Kaiser-Josef-Straße, vom Straßenkreuz gesprochen, das für die
Zähringer-Städte kennzeichnend sei. Gewiß findet es sich in manchen
Zähringer-Städten, aber es kommt auch anderswo vor. Bei Freiburg bleibt
aber die Frage offen, ob man für die erste Zeit überhaupt von einem
Straßenkreuz sprechen soll, denn es ist nicht sicher, ob die heutige
Kaiser-Josef-Straße als Durchgangsstraße geplant war 9. Das
hätte bedeutet, daß sie gegen Süden zu einer Brücke über die Dreisam
oder wenigstens zu einer Furt durch den Fluß geführt hätte. Eine Brücke
ist aber dort für die erste Zeit unwahrscheinlich, weil ja nicht weit
entfernt die sicher ältere Schwabentorbrücke schon stand. Auch ist
nicht anzunehmen, daß schon zur Zeit der Stadtgründung in der Gerberau
sich eine gewerbliche Siedlung befand, die mit dem Mittelpunkt der
Stadt unmittelbar verbunden werden sollte. Eine regelmäßig benützte
Furt ist aber möglich, ja wahrscheinlich. Unter diesen Umständen ist es
nicht sicher, daß dort, wo heute das Martinstor steht, von Anfang an
ein Tor stand. Wohl aber wird ein solches Tor noch im 12. Jahrhundert
erbaut worden sein. Nun zeigt der sonst so regelmäßige Stadtplan gerade
dort eine Unregelmäßigkeit, es führt nämlich eine Diagonalstraße vom
Martinstor zum Lehener Tor; aber diese Strecke, die Niemensstraße, war
ursprünglich nicht vorgesehen. Herr Museumsdirektor Dr. Noack hat
vielmehr nachgewiesen, daß nach dem ursprünglichen Plan die Grünwälder
Straße über die Kaiser-Josef-Straße hinaus hätte fortgesetzt werden
sollen. Man ist also vom ursprünglichen Plan abgegangen, und es liegt
nahe, daß diese Veränderung im Zusammenhang mit der Erbauung des
Martinstores stand, und zwar zu einer Zeit, in der offenbar die
einzelnen Straßen noch nicht ausgebaut waren, durchgeführt wurde, weil
damals eine Änderung noch leicht vorgenommen werden konnte. Eine volle
Sicherheit ist natürlich nicht zu gewinnen.
Das wichtigste Merkmal am Freiburger Stadtplan ist aber die
ungewöhnliche Größe der Stadt. Freiburg ist als große Stadt geplant
worden, nicht etwa als kleiner Marktort, wie man ihn gebraucht hätte,
wenn Freiburg nur für die umgebenden Dörfer als Marktplatz gedacht
gewesen wäre. Auch die übrigen Zähringer-Städte, wie Villingen und dann
Bern usw., zeigen einen erheblichen Umfang und beweisen, daß die
Zähringer als Stadtgründer großzügig zu Werke gegangen sind.
Im Mittelalter hatte jede Stadt ihren Stadtherrn. Die sogenannten
Freien Reichsstädte hatten den König zum Herrn; dieser Herr war aber
weit, infolgedessen konnten sich die königlichen Städte frei
entwickeln. Der Stadtherr setzte einen Vogt oder Schultheißen ein, der
die Leitung der Stadt besorgte. Zur Ausbildung eines Stadtrates ist es
erst ziemlich spät gekommen. Am Oberrhein werden Stadträte um die Wende
des 12. zum 13.Jahrhundert erwähnt. Doch waren auch diese anfangs noch
vom Stadtherrn stark abhängig, vielfach nur mit seiner Zustimmung
eingesetzt. Als Friedrich II. 1212 nach Deutschland kam, haben ihn die
oberrheinischen Städte lebhaft unterstützt, und zum Dank dafür hat
ihnen der König eine Verfassung mit einem gewählten Stadtrat gegeben.
Aber die bischöflichen Stadtherren von Basel und Straßburg — von diesen
beiden allein haben wir sichere Kunde — haben sich beschwert, es wurde
ein Urteil des Hofgerichtes gefällt, wonach der König sein Privileg
zugunsten der Stadtherren zurücknehmen mußte. Doch war die einmal
eingeleitete Entwicklung nicht mehr zu verhindern, nach einigen Jahren
oder Jahrzehnten haben die Städte doch allenthalben ihre autonome
Verfassung erreicht. Straßburg hat sogar 1262 bei Hausbergen seinen
Bischof in offener Feldschlacht geschlagen und eine fast völlige
Selbständigkeit erreicht.
Wie stand es nun damit bei Freiburg? Freiburg hat ein sehr altes
Stadtrecht, das man als das berühmteste deutsche Stadtrecht bezeichnen
kann, wenn man das große Schrifttum betrachtet, das darüber entstanden
ist. Leider ist aber dieses Stadtrecht nicht im Original erhalten,
sondern nur in Abschriften, deren älteste, wie Fr. Rörig sicher
nachgewiesen hat, aus dem Jahre 1218 stammt 10. Es gibt außerdem noch eine Abschrift aus dem 14. Jahrhundert, die aber gegenüber der von 1218 selbständig ist und sogar
eine ältere Fassung aufweist. Darauf kommt es uns aber hier nicht an,
sondern nur auf die Feststellung, daß das Freiburger Stadtrecht das
genaue Gegenteil des Freiburger Stadtplanes ist. So einheitlich und
klar dieser ist, so uneinheitlich und unklar ist das Stadtrecht. Dieses
ist allmählich entstanden, aber nicht nach einem einheitlichen, vorher
aufgestellten Plan. Die älteren Stadtrechte in Deutschland waren im
allgemeinen Privilegien, die einzelne Wichtige Angelegenheiten regelten
und aus denen erst allmählich die umfassenden Stadtrechte erwuchsen.
Die jüngeren Städte erhielten vielfach fertige und abgeschlossene
Stadtrechte, bei den älteren Städten mußten die Stadtrechte erst
ausgebildet werden. Diese Ausbildung erfolgte durch Beund Umarbeitungen
des vorhandenen Textes, durch Zusätze, Einschübe und vielleicht auch
Weglassungen. All das gilt in besonderem Maße von Freiburg, das ja kein
rechtes Vorbild hatte, an das es sich halten oder das es übernehmen
konnte. Dadurch ist nun ein Zustand herausgebildet worden, der für die
Forschung große Schwierigkeiten birgt. Das Freiburger Stadtrecht ist
von einigen Zähringer-Städten übernommen worden, aber auch nicht ganz
wörtlich und nicht ohne ede Änderung 11. Die nächste_Aufgabe wird
nun sein, daß die einzelnen Schichten des Stadtrechtes voneinander
geschieden und die Einschübe und Zusätze herausgeschält werden. Es ist
zu erwarten, daß Herr Stadtarchivar Dr. Zwölfer diese dornige Arbeit
durchführen wird. Bis dahin können endgültige Rückschlüsse aus dem
Stadtrecht nicht gezogen werden, denn die alte Ausgabe, die noch F.
Keutgen bringt, genügt nicht mehr, und ich glaube nicht, daß
tatsächlich der im Jahre 1120 herausgegebene Text dem ersten Teil der
Ausgabe Keutgens entspricht, sondern daß er viel kleiner war.
In diesem ersten Teil wird in Punkt 4 den Freiburgern die Wahl des sacerdos eingeräumt 12. Hier ist zuerst zu fragen, was dieser sacerdos war. Man spricht gewöhnlich von der Wahl eines Pfarrers 13.
Das ist nicht sicher, es könnte auch ein Priester gewesen sein, der in
Freiburg den Gottesdienst versah, ohne Pfarrer zu sein. Die Kirche war
eine Eigenkirche des Herzogs, für die er den Priester bestellen konnte;
darauf hat er wenigstens teilweise verzichtet und sich nur ein
Bestätigungsrecht vorbehalten. Wenn aber doch die Pfarrerwahl gemeint
gewesen wäre, dann müßte man annehmen, daß diese Stelle des Stadtrechts
erst später eingefügt worden wäre. Da es nicht wahrscheinlich ist, daß
man von einer Pfarrerwahl sprach, ehe es in Freiburg überhaupt einen
Pfarrer gab, wäre diese Stelle erst eingefügt worden, als Freiburg
schon eine eigene Pfarre war. Ein Freiburger Pfarrer wird zum erstenmal
1187 erwähnt 14, doch wird die Pfarre
natürlich älter als die zufällige erste Erwähnung sein. Es
entspricht aber durchaus der üblichen Entwicklung, daß die neu
gegründeten Städte nicht sofort eigene Pfarrbezirke wurden. Dem
widerspricht nicht, daß man gleichwohl sofort im Stadtplan einen Platz
für eine Kirche und vielleicht auch einen Friedhof freigelassen hat,
wie etwa in Villingen oder Bern, um gerade Zähringer-Städte zu nennen.
Wir kommen hier wieder nicht zu einer vollen Sicherheit, aber manches
spricht dafür, daß die Stelle über die Wahl des sacerdos nicht zum
ursprünglichen Text des Stadtrechtes gehörte.
Das Freiburger Stadtrecht hat in dem sogenannten ältesten Teil eine
andere Bestimmung, die im wissenschaftlichen Schrifttum sehr viel
Aufsehen erregt hat. Im Punkt 2 der Ausgabe von Keutgen werden nämlich
24 conjuratores, die obrigkeitliche Funktionen hatten, erwähnt. Kein
Zweifel, daß sie die Vorläufer des späteren Stadtrates gewesen sind, in
jüngeren Texten wird statt von conjuratores von consules gesprochen.
Der Stadtrat bestand später auch aus den (alten) 24, zu denen im 13.
Jahrhundert noch die nachgehenden 24 kamen. Sind diese 24 eingesetzt
worden, als 1120 die Stadt gegründet worden ist ? Diese Frage läßt
sich natürlich erst endgültig beantworten, wenn feststeht, wann diese
Bestimmung erlassen worden ist. Man wird aber jetzt schon gewisse
Zweifel hegen, denn dieser Punkt 2 fällt stilistisch aus dem ältesten
Teil heraus, es spricht nicht der Herzog hier in der ersten Person,
sondern die Bestimmung beginnt mit si quis, und vom Herzog wird nur
gesagt, daß ihm ein Anteil an erbenlosem Gut auszuzahlen sei. Dadurch
wird also die Beweiskraft der Stelle erschüttert. Nun hat man aber
gemeint, daß diese 24 überhaupt die Gründungsunternehmer der Stadt
gewesen seien 15. Sie hätten also die Gründung durchgeführt und sich
dementsprechend gewisse Rechte vorbehalten. Dem Herzog, der zwar die
Kaufleute zusammenberufen hätte, wäre nur eine bescheidene Rolle bei
der Gründung übriggeblieben. Wohl war der Beweis nicht lückenlos zu
erbringen, aber man glaubte mit Analogieschlüssen ihn ergänzen zu
können. Auf Wien, Lübeck, Freiberg i. S. und Braunschweig hat besonders
F. Rörig hingewiesen und sie als Gründungsuntemehmerstädte bezeichnet.
Im allgemeinen aber wird man heute sagen können, daß an der Gründung
einer Stadt neben dem Stadtherrn wohl Kaufleute beteiligt waren, daß im
einzelnen Fall der Anteil dieser Faktoren nicht leicht feststellbar
ist, daß aber die Auffassung von den Gründungsunternehmern als den
alleinigen Gründern einseitig ist. Jedenfalls aber können wir diese
Theorie für Freiburg ebenso wie für Wien ablehnen, sie ist aber auch
für Lübeck und Braunschweig nicht gesichert. Der Versuch, die Häuser
der Gründungsunternehmer im Stadtgrundriß noch festzustellen, hat in
Freiburg zu keinem überzeugenden Ergebnis geführt 16.
Da wir also mit Hilfe der bisherigen Erörterungen zu einem völlig
gesicherten Ergebnis nicht zu gelangen vermochten, wollen wir die Frage
der Gründung der Stadt und des Anteiles der bürgerlichen Unternehmer auf Grund der historischen Funktion der Stadt untersuchen.
Wir gehen dabei von der Feststellung aus, daß eine Stadt ein Gebilde
einer höheren Organisation ist, daß sie eine organisatorische
Zusammenfassung in wirtschaftlicher, sozialer und staatlicher Hinsicht
ist, daß sie aber auch in militärischer Hinsicht eine bedeutende Rolle
zu spielen imstande war. Das bedeutet, daß eine Stadt nie für sich
allein bestehen kann und konnte, sondern immer nur eingegliedert in ein
kleineres oder größeres Ganzes. Welches war aber nun das Ganze, in das
Freiburg eingegliedert war?
Man hat zuerst an die wirtschaftlichen Funktionen der Stadt gedacht, an
die Marktfunktion für die Umgebung, den Mooswald, aber auch den
erzreichen Schwarzwald17; dahin hätte Freiburg die fehlenden Güter
gebracht, von dort den Überschuß an landwirtschaftlichen und sonstigen
Erzeugnissen bezogen und im Handel abgesetzt. Diese Auffassung steht
der Gründungsunternehmertheorie am nächsten, wir wollen aber versuchen,
über die rein wirtschaftlichen Funktionen hinaus, ohne deren Bedeutung
irgend geringschätzen oder gar in Abrede stellen zu wollen, zu einem
Gesamtüberblick zu gelangen, in dem auch den sonstigen Faktoren ein
entsprechender Platz gesichert ist.
Das Oberrheingebiet war bis zum Jahr 1000 in die verhältnismäßig dicht
besiedelte Rheinebene und in den so gut wie unbesiedelten Schwarzwald
geteilt 18. Eine Übersicht über die ersten Nennungen der Ortsnamen
zeigt das deutlich. Erst vom 11. Jahrhundert an scheint eine
energische Besiedlung in Angriff genommen worden zu sein 19. Adlige
haben sich dabei zuerst hervorgetan, sie sind entweder selbständig
vorgegangen oder als Ministerialen großer Geschlechter wie der
Zähringer; bald aber wurde die systematische Durchführung der
Besiedlung den Klöstern übertragen, die zu dieser organisatorischen
Tätigkeit sehr gut befähigt waren und bald mit ihren Grundherrschaften
fast den ganzen Schwarzwald bedeckten und beherrschten. Ähnlich war es
auch in anderen großen Rodungsgebieten in Deutschland. Es war eine
entscheidende Frage für die deutsche Verfassungsentwicklung, wie diese
Ausweitung des Kulturbodens in das politische System eingegliedert
werden würde, wer die Früchte davon in wirtschaftlicher, aber auch
politischer Hinsicht ernten würde. Die Kirchen und Klöster brauchten im
Mittelalter Vögte, die für sie gewisse weltliche Funktionen, die mit
den Grundherrschaften verbunden waren, wie die hohe Gerichtsbarkeit,
wohl auch das Heeresaufgebot, ausübten. Die Vögte haben auf diese Weise
allmählich die obrigkeitlichen Rechte über den Klosterbesitz und damit
große politische Macht erlangt und so eine ungeheure Säkularisation des
kirchlichen Besitzes durchgeführt. Kein anderes Geschlecht hat dabei
größere Erfolge erzielt als die Zähringer.
Die Zähringer, man müßte sie eigentlich nach der sonst üblichen Weise
Bertoldinger nennen, sind ein sehr altes Dynastengeschlecht, das viel
Besitz in Schwaben und außerdem die Grafschaften im Breisgau und in der Ortenau besaß 20. Ihr
Hauskloster Weil u. d. Teck zeigt, wo ursprünglich der Schwerpunkt der
Macht dieses Hauses gelegen war. In Schwaben war aber die Welt schon
fest verteilt, wer Machtzuwachs in großem Ausmaß gewinnen wollte, der
mußte dorthin gehen, wo es noch politisches Neuland gab; das war
besonders im Schwarzwald der Fall. Den Schwarzwald politisch zu
erfassen und zu organisieren, war die verlockendste Aufgabe in
Südwestdeutschland. Die Zähringer haben sie vollbracht. Bertold I.
wurde 1061 Herzog von Kärnten, hat aber dieses Amt wohl nie angetreten.
Im Investiturstreit standen die Zähringer auf der dem Kaiser Heinrich
IV. feindlichen Seite. Bertolds I. gleichnamiger Sohn Bertold II. wurde
sogar Schwiegersohn des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden und 1092 in
Ulm zum Herzog von Schwaben gewählt. Als solcher war er der Gegner des
staufischen Herzogs von Schwaben, Friedrichs von Büren, der der
Schwiegersohn Heinrichs IV. war. Einer der schärfsten Gegner des
Kaisers war der Bruder Bertolds II., Gebhard, Bischof von Konstanz. Nun
wurden damals im Schwarzwald eine ganze Reihe von Klöstern gegründet,
durch die eine systematische Erfassung des ganzen Schwarzwaldraumes
erreicht wurde. Diese sogenannten Reformklöster waren aber durchwegs
dem Kaiser feindlich. Aus diesen Umständen ergibt sich wieder die
politische Bedeutung der Erfassung des Schwarzwaldgebietes. Es war
dadurch aber auch gegeben, daß der Investiturstreit gerade im Südwesten
besonders heftig tobte. Die Zähringer selbst, die sich in Schwaben
nicht recht behaupten konnten, gründeten 1093 ihr Hauskloster St.Peter, nachdem sie 1091, wie glaubhaft berichtet wird, die Burg
Freiburg gebaut haben. Die Wahl dieser Orte war nicht zufällig.
Freiburg liegt am Rand der Rheinebene und St.Peter an der
Verbindungsstraße nach Osten, nach Schwaben. Die beste Verbindung
bietet heute das Höllental, aber da führte im 11. Jahrhundert wohl
noch kein brauchbarer Weg durch 21. Dann gab es die
Wagensteig-Spirzen-Straße; aber da bestand die Schwierigkeit, daß diese
Straße über das Gebiet der Grafen von Hohenberg führte, denen die
Wiesneck und der Raum bis St.Margen hinauf gehörte. Nun konnten die
Zähringer allerdings vom Glottertal aus über Rohr und am Kandel entlang
zum Kapfenberg und von dort über den Kamm zum Hohlen Graben kommen,
ohne das hohenbergische Gebiet zu betreten. Sicher ist dieser an und
für sich gute Weg auch begangen worden, aber er hatte doch nur die
Bedeutung eines Trutzweges gegenüber der besseren Wagensteigverbindung.
Daß ein solcher Trutzweg aber bestand, zeigt das große Interesse der
Zähringer an der Verbindung nach Schwaben. Gall Öhem erzählt uns, daß
Herzog Bertold 1079 über den Schwarzwald gekommen sei und die Burg
Wiesneck zerstört habe 22. Wieder sieht man, wo der Angelpunkt der
Zähringer Politik lag. Die Burg ist wieder aufgebaut worden, denn 1096
nennt sich ein Hohenberger Graf nach der Burg Wiesneck 23.
Das hätte er
nicht getan, wenn die Burg Ruine gewesen wäre. Später wird sie freilich
wieder zerstört und blieb
nun etwa ein Jahrhundert Ruine. Wir wissen, daß es 1121 zum Austrag
eines Streites zwischen den Klöstern St.Peter und St.Märgen, das 1118
offensichtlich als Gegengründung gegen das zähringische St.Peter von
einem Hohenberger errichtet worden war, gekommen ist. Wenn nun die
beiden Klöster wegen der Rodungstätigkeit von St.Märgen stritten und
diesem Kloster das Gebiet bis zur Kammhöhe zugebilligt wurde, aber doch
so, daß der Trutzweg Glottertal—Hohler Graben noch in sanktpetrischem
Gebiete lag, dann handelte es sich in Wirklichkeit um Gegensätze
zwischen den Klostervögten, den Zähringern und Hohenbergern. Wenn nun
zu dieser Zeit die Wiesneck neuerdings zerstört wurde, und zwar so, daß
die Hohenberger sie lange Zeit nicht mehr aufbauten und allmählich
überhaupt ihre Machtposition im Dreisamtal aufgaben, so war das das
Werk der Zähringer, die nun die Hoheit über das Dreisamund
Wagensteigtal erlangten. Nun wissen wir, daß sie 1114 zu den Vogteien
über Gengenbach und Schuttern, die sie schon besaßen, noch die über
St.Georgen und endlich 1125 auch die über St.Blasien erhielten. Damit
beherrschten sie den ganzen Schwarzwald vom Kinzigtal bis an den
Hochrhein und alle Übergänge in diesem Raum. Das beweist, wie
zielbewußt und systematisch sie den Schwarzwald politisch organisierten
und in ihren Staat eingliederten. In diese Zeit fällt die Gründung von
Freiburg und Villingen 24, wahrscheinlich auch die von Offenburg. An
den Enden der beiden wichtigsten Schwarzwaldstraßen haben die Zähringer
Städte gebaut und damit den Raum wirtschaftlich und politisch erfaßt
und im Sinne eines territorialen Staatsgebildes organisiert. Das war
eine geniale staatsmännische Konzeption, die wohl auf Herzog Konrad
zurückgeht. Nur in diesem Rahmen ist die Gründung von Freiburg
verständlich. Dann aber ist der Gedanke zur Stadtgründung gewiß auch
nicht von den vom Herzog herbeigerufenen Kaufleuten ausgegangen, sondern
von dem überragenden Staats- und Stadtgründet. Ob bei der Durchführung
der Gründung ein Unternehmerkonsortium auch mitgewirkt hat, wie groß
sein Anteil war, erscheint demgegenüber eine Frage von wesentlich
geringerer Bedeutung zu sein. Allzuviel ist ihnen kaum zu tun
übriggeblieben. Wir wissen aber weiter, daß die Zähringer auch in der
Schweiz eine Reihe von Städten gegründet haben, bei denen ein klarer,
geopolitischer Plan unverkennbar ist, der sicher nicht von einem
Unternehmerkonsortium einer Stadt ausgegangen sein kann und bei dem
nicht wirtschaftliche, sondern politische Ziele und Absichten den
Ausschlag gegeben haben. Aus diesen Gründen lehnen wir die Theorie vom
Gründungsunternehmerkonsortium für Freiburg ab, ohne daß wir deshalb
auf die Frage, ob etwa die Einrichtung der Stadt und ihrer Verwaltung
in irgendeiner Form von einem Konsortium oder einer ähnlichen Bildung
durchgeführt wurde, überhaupt eingehen 25.
Die Zähringer-Städte und Freiburg an der Spitze brachten aber auch eine
neue Einstellung der staatlichen Gewalt zu den Stadtbewohnem. Man ging
dabei von den Grundsätzen der alten Gliederung der Bevölkerung in Freie
und Unfreie ab. Der freie oder unfreie Geburtsstand war nicht mehr
bestimmend; wer in der Stadt wohnte, sollte in seiner privaten
Handlungsfähigkeit unbeschränkt sein, gleichgültig, Ob er etwa einen
Leibherrn hatte, dem er vielleicht sogar noch als Stadtbürger eine
Abgabe zu leisten hatte. Ein derartiger sozialer Aufbau war etwas Neues
und hatte in den einzelnen darauf abzielenden Elementen der früheren
Zeit kein wirkliches Vorbild.
Die Stadtherren hatten bisher meist getrachtet, in den Städten ihren
ritterlichen Dienstmannen Einfluß zu verschaffen, um die eigene Stellung
zu sichern. Darauf verzichteten die Zähringer noch im 12. Jahrhundert,
denn sie bestimmten, daß ihre Ministerialen nicht ohne Zustimmung der
Bürger in der Stadt Wohnung nehmen sollten. Die Verwaltung der Stadt
war ganz in den Händen der Stadtbürger, und zwar ursprünglich der
Kaufleute. Doch machte sich gerade dagegen eine Bewegung bemerkbar, die
von den Handwerkern ausging und mehrfache Verfassungsänderungen — 1248
und 1293 26 — zur Folge hatte. Zu den alten 24 conjuratores oder
consules, wie sie dann genannt werden, kamen die nachgehenden 24, von
denen ein Drittel Handwerker waren. Dadurch wurden manche Gegensätze
gemildert. Tatsächlich scheinen aber einzelne Familien, die in den Adel
aufgestiegen sind und Verbindung mit den großen Machthabern hatten, die
Stadt beherrscht zu haben, voran die Schnewelin. 1378 gab es unter den
alten 24 sechs Schnewelin und unter den nachgehenden noch einmal drei 27. Während des größten Teiles des 14. Jahrhunderts besetzten
Angehörige dieser Familie die Posten des Bürgermeisters und des
Schultheißen 28. Neben den Schnewelin wären die Munzingen, die
Malterer, die Turner usw. zu nennen, die alle einen erheblichen Einfluß
besaßen. Nun gab es in den meisten oberrheinischen Städten in den
dreißiger Jahren des 14. Jahrhunderts Zunftaufstände, durch die sich
die Handwerker mit Gewalt Einfluß auf die Stadtherrschaft verschafften
28a. Dazu ist es in Freiburg erst 1388 gekommen, aber sdion 1392 hat
der damalige Stadtherr, der österreichische Herzog Leopold IV., eine
Ordnung hergestellt, die dem Adel und den Kaufleuten wieder den
maßgebenden Einfluß sicherte 29. Ein Bürgermeister wird zuerst 1291
genannt 30.
Der Freiburger Stadtadel war nidit ehemaliger Ministerialenadel,
sondern er war aus den reidi gewordenen Kaufleuten hervorgegangen 31.
Freiburg erlebte durch den Bergbau im Schwarzwald eine gewaltige Wirtschaftliche Blüte, als
deren sichtbarer Ausdruck noch heute der Wundervolle Münsterturm gelten
kann. Diese reichen städtischen Geschlechter haben auch über die Stadt
hinausgegriffen und im Breisgau sehr namhaften Grundbesitz erworben.
Mit dem Grundbesitz waren vielfach Hoheitsrechte verbunden, die
städtischen Geschlechter wurden adelige Grundherren, gewannen dadurch
einen anderen, erweiterten Interessenkreis und machten eine Politik,
die sie mit den führenden Mächten am Oberrhein, voran den Habsburgern,
in Beziehung brachte.
Das ist das Bild, das sich für das blühende Freiburg im 13. und 14.
Jahrhundert ergibt. Doch ergaben sich gewisse Änderungen, als 1218
die Zähringer ausstarben. War bisher die Stadt die Hauptstadt eines
großen Territoriums, so hörte das jetzt auf, weil nach 1218 das
herzoglich-zähringische Territorium zerschlagen wurde. Einen Teil
behielt das Reich, die Reichsvogtei Zürich ist da vor allen Dingen zu
nennen. Die linksrheinischen Besitzungen gingen auf die Grafen von
Kiburg über, da eine Schwester des letzten Zähringer-Herzogs einen
Kiburger geheiratet hatte. Die rechtsrheinischen Besitzungen erbte aber
der Graf von Urach, der mit der anderen Schwester verheiratet war 32.
Die Grafen von Urach nannten sich nun Grafen von Freiburg. Das ist
bezeichnend. Die Herzoge hatten sich nach dem kleinen Zähringen
genannt, nicht weil dieses sehr bedeutend gewesen wäre, sondern weil
ein Reichsfürstentum nur auf einem Reichslehen beruhen konnte 33. Das
Herzogtum ist eingegangen; die Grafen aber nannten sich nach ihrer
wichtigsten Allodialburg.
So war also das Territorium, in das Freiburg eingegliedert war, kaum
halb so groß als das alte Zähringer-Herzogtum. Nicht genug damit,
teilten aber nun die Uracher nach 1237 wieder in zwei Linien, von
denen die eine die Besitzungen östlich des Schwarzwaldes, vor allem die
Baar und den größeren Teil des Kinzigtales, erhielten und sich nach der
Burg Fürstenberg nannte. Dieser Zweig spaltete sich 1284 in zwei
Linien, Kinzigtal-Haslach und Baar. Die andere Linie bekam die
breisgauischen Besitzungen. Auch sie teilte wieder. 1273 wurde der
breisgauische Besitz auf eine freiburgische und eine Badenweiler Linie
aufgeteilt. Den Freiburger Grafen blieben außer der Stadt Freiburg nur
einige Dörfer in der Umgebung, die Vogtei über St.Peter und die
wichtigen Wildbann- und Bergbauregalien, die sie vom Bischof von Basel
zu Lehen hatten. Die Landgrafschaft, d.h. die Rechte, die eigentlich
die Territorialhoheit ausmachten, war 1218 an die Markgrafen von
Hachberg gekommen und wurde von den Freiburger Grafen für ihr Gebiet
erst 1318 pfandweise erworben. Erst seit dieser Zeit waren die
Freiburger Grafen Landgrafen vom Breisgau. 1360 wurde ihnen diese Würde
als Zubehör zur Herrschaft von Kaiser Karl IV. verliehen 34.
Zusammenfassend kann man sagen, daß das ehemalige Zähringer-Herzogtum durch die
unseligen Teilungen der Urach-Freiburg-Fürstenberger zertrümmert und
für die große Stadt Freiburg und ihre reichen Bürger, die im Breisgau
viel Besitz hatten, zu klein wurde.
Die Regierung der Freiburger Grafen war auch sonst nicht sehr
glücklich; diese gerieten im 14. Jahrhundert in steigende Verschuldung
und damit dann in Gegensatz zu ihrer Stadt. Ob damals die Erträgnisse
des Bergbaues nachgelassen haben, wissen wir nicht. Die Grafen mußten
manche Besitzungen verkaufen, so 1327 Burg und Dorf Zähringen,
Gundelfingen, Wildtal und Reute unter Zähringen an den Freiburger
Schultheißen Schnewelin von Bernlapp 35. Im gleichen Jahr 1327 mußten sie
auch bei der Stadt Freiburg eine große Anleihe von 4000 Mark Silber
aufnehmen und dafür der Stadt eine Reihe von Vergünstigungen einräumen
36. Die wichtigste war, daß die Stadt das Recht erhielt, wann und mit
wem sie wollte, Bündnisse abzuschließen. Im Innern war die Stadt fast
selbständig geworden, nun war sie auch nach außen hin so unabhängig,
daß sie sich von einer Reichsstadt kaum noch unterschied. Sie war dem
Grafen nur noch zu gewissen finanziellen Leistungen verpflichtet. Aber es
blieb immerhin die Burg in der Hand des Grafen, und sie blickte drohend
auf die Stadt herunter. Die Selbständigkeit der Stadt führte dazu, daß
Graf und Stadt nicht immer die gleiche Politik verfolgten, und diese
Umstände waren ärgerlich und gaben Anlaß zu Reibungen, die noch durch
die üblen Verhältnisse im Grafenhaus selbst gesteigert wurden.
Die Stadt hatte schon dem rheinischen Städtebund von 1254 angehört,
hatte also schon vor 1327 ein Bündnis mit anderen, besonders
oberrheinischen Städten geschlossen, nun aber reihte sich ein solches
Bündnis an das andere. Vorerst waren es die Städte Basel und Straßburg,
dann noch eine Reihe anderer oberrheinischer Städte, mit denen
Bündnisse eingegangen wurden 37; später kamen dann auch noch zahlreiche
Adelige dazu, mit denen förmliche Soldverträge abgeschlossen wurden,
wonach die Stadt eine Zahlung leistete und dafür der Adelige sich zum
Kriegsdienst für die Stadt verpflichtete. All das waren aber Verträge
und Bündnisse mit gleichen oder Schwächeren. Das änderte sich aber, als
die Stadt auch mit den Habsburgem Bündnisse abschloß. Das geschah 1350,
damals haben sich die Städte Basel, Straßburg und Freiburg mit den
Habsburgem zusammengeschlossen 38.
Was das bedeutete, kann man nur ermessen, wenn man sich die Stellung
der Habsburger am Oberrhein vor Augen hält 39.
Die Habsburger hatten
ursprünglich einen erheblichen Hausbesitz und Kirchenlehen, besonders
vom Bischof von Basel im Elsaß und in der Schweiz. Dieser Besitz wurde
beim Aussterben der Grafen von Lenzburg und Pfullendorf erweitert, im
13. Jahrhundert kamen Reichslehen dazu, so daß sie auch die Vogtei von
St.Blasien bekamen und das Waldamt. Vögte von Säckingen waren sie
schon, St.Trudpert wußten sie unter ihren Einfluß zu bringen,
Neuenburg und Breisach folgten nach, die Limburg war ein alter
Habsburger - Besitz. Die Verbindung der Reichsrechte mit dem
Hausbesitz,
die Ausnützung der Reichsgewalt für Hausinteressen hob die
habsburgische Macht noch bedeutend. Freilich, die habsburgische
Territorialbildung am Oberrhein kam doch zu spät. Sie hätte als Zentrum
ihrer Länder die Stadt Basel gebraucht; das ist Rudolf von Habsburg
nicht mehr geglückt, weil er König wurde. Gegen die Staatsbildung der
Habsburger, die in ihrer Politik in dieser Hinsicht ganz in den Spuren
der Hohenstaufen wandelten, erhob sich eine starke Reaktion nach dem
Tode König Rudolfs und noch mehr nach der Ermordung König Albrechts I.
im Jahre 1308. Die Schweizer Urkantone gingen den Habsburgern verloren.
Aber dieser Verlust wurde unmittelbar durch die Erwerbung der
Grafschaft Pfirt wettgemacht, die 1324 erfolgte. Der habsburgisdie
Einflußraum am Oberrhein reichte vom Arlberg bis in die Gegend von
Straßburg und wird vortrefflich umschrieben durch die Bestimmung der
Grenzen des Gebietes, innerhalb dessen Freiburg zur Truppenstellung für
Habsburg nach den Verträgen von 1350 verpflichtet war, und das vom
Arlberg und vom Alpenkamm bis nördlich Straßburg und von den Vogesen
bis zur Baar reichte. Dieser aufsteigenden Großmacht standen nun die
kleinen Grafen gegenüber, die fortwährend teilten und stritten. Dadurch
war es den Habsburgern gelungen, zum sehr großen Schaden für die
Fürstenberger, 1305 Bräunlingen und 1326 Villingen zu erwerben und so
im Osten des Schwarzwaldes Fuß zu fassen.
Es ist klar, daß ein Bündnis der Stadt Freiburg mit den Habsburger kein
Vertrag unter gleichen war, und ebenso, daß die Stadt Freiburg aus der
Enge des gräflichen Territoriums herauswuchs, lange schon, bevor sie
sich von ihren Grafen trennte. Es ist auch begreiflich, daß die Stadt
im Gefühl ihrer Macht um so empfindlicher wurde gegen die ärgerlichen,
kleinen und großen Nadelstiche von seiten der Herrschaft. So ergab sich
ein Zustand, der allseits als unhaltbar empfunden wurde. Schließlich
stand man sich kriegerisch gegenüber, der Graf versuchte die Stadt
militärisch zu überrumpeln, was mißlang, dafür haben ihm die Bürger
seine Burg zerstört. Das städtische Heer wurde aber dann von der
Heeresmacht des Grafen in einem Gefecht bei Endingen schwer geschlagen.
Unter diesen Umständen entschloß man sich, friedlich
auseinanderzugehen. Die Stadt kaufte sich mit einer sehr hohen Summe
vom Grafen los, erwarb die Herrschaft Badenweiler und stellte sie dem
Grafen zur Verfügung 40. Die Summe, die die Stadt aufbringen mußte, war
ungeheuer, und sie mußte noch lange an ihr schwer tragen. In einem
Privileg Karls IV. für Freiburg vom 1. August 1370 41 wird aber
ausdrücklich noch gesagt, daß die Stadt die ganze Aktion mit Hilfe der
Habsburger durchgeführt hätte. Und das war klar, wenn auch die Quellen
nicht im einzelnen über die gewiß geheim geführten Verhandlungen
Auskunft geben. Der ganze Vorgang erinnert stark an Bräunlingen und
Villingen, die ebenfalls losgekauft wurden. Gewiß aber war hier die
Initiative von seiten der Stadt stärker als früher, denn die
Verhältnisse in Freiburg drängten nach einer solchen Lösung.
Die Erwerbung von Freiburg bedeutete für die Habsburger einen
wichtigen Ausbau ihrer Stellung am Oberrhein, und sie haben die sich
daraus ergebenden Möglichkeiten wohl ausgenutzt. Nach dem Privileg
Kaiser Karls IV. von 1360 war die Landgrafschaft mit der Herrschaft
über Freiburg verbunden 42. Beim Loskauf der Stadt 1368 behielt sich
aber der Graf die Landgrafschaft ausdrücklich vor 43. Aber das war ein
Übereinkommen mit der Stadt, an das sich der Habsburger nicht gehalten
hat. Er nahm die Landgrafschaft für sich in Anspruch und hatte damit
schließlich auch Erfolg. Er hatte die Macht und es war ganz klar, daß
es dem Freiburger Grafen nicht möglich sein würde, auf habsburgischem
Gebiet landgräfliche Rechte auszuüben. Die Habsburger wurden so die
tatsächlichen Herren des niedern Breisgaus, während die Grafen von
Freiburg als Herren von Badenweiler in politische Bedeutungslosigkeit
zurücksanken‚ so daß ihre Landgrafschaft auf den oberen Breisgau
beschränkt war 44.
Die Habsburger scheinen sich dabei eines Mittels bedient zu haben, das
wir in ähnlicher Form auch in der Schweiz wirksam sehen können. Wir
haben schon bemerkt, daß viele Freiburger Bürger und Adelige außerhalb
der Stadt großen Grundbesitz hatten. So war es oft auch in der Schweiz,
und die Schweizer Städte haben dann die Herrschaften, die ihren Bürgern
privat gehörten, unter ihre staatliche Herrschaft gebracht. Zürich und
besonders Bern sind dafür treffliche Beispiele. Und dieses Vorbild
ahmten die Habsburger nach und bezeichneten die Landgrafschaft als
Rechtsgrundlage. Es war ja auch niemand da, der ihnen hindernd in den
Weg treten konnte. So ist Freiburg für die Habsburger der Ausgangspunkt
für einen weiteren Ausbau ihrer Macht am Oberrhein geworden.
Freiburg hat erreicht, daß es nicht mehr den Stadtherrn in der Burg
oberhalb der Stadt hatte, es war in einen großen Staatsverband
eingegliedert. Aber diesem Staate blieb die letzte Vollendung am
Oberrhein versagt, es gelang den Habsburgern nicht, ein geschlossenes
Territorium am Oberrhein zu bilden. Ihre Macht War vielmehr damals
schon im Rückgang, wenn man das auch 1368 noch nicht klar gesehen hat;
nur vorübergehend gab es einen Habsburger, der den Schwerpunkt seiner
Macht in Vorderösterreich hatte, im allgemeinen war das Zentrum des
Habsburger-Staates in Innsbruck oder gar in Wien, und Vorderösterreich
war im Gesamtbild des Habsburger-Reiches ein Nebenland. Die Regierung
des Habsburger-Staates war aber straffer als die des Grafen. 1368
bestätigte Herzog Albrecht III. bei der Übergabe der Stadt deren
Stadtrecht 45.
Es war das alte Stadtrecht der Zähringer und Freiburger
Grafen, an dem sich nichts Wesentliches geändert hatte. Nur eines
fehlte, die Erlaubnis, Bündnisse zu schließen. Die Habsburger führten
ihre auswärtige Politik selbst und gestatteten keiner ihrer Städte,
auch nicht Wien, derartige Eigenrechte. Freiburg hat von da an keine
Bündnisse mehr geschlossen. Freiburg war von 1327 bis 1368 eine
Stadt gewesen, die sich von der einer freien Reichsstadt kaum
unterschied. Jetzt war sie eine österreichische Landstadt, aber nicht
die Hauptstadt des habsburgischen Länderbesitzes oder auch nur eines
habsburgischen Territoriums geworden, und im Rahmen des österreichen
Staates bewegten sich ihre weiteren Schicksale.
1 Vgl. das Freiburger Stadtrecht, gedruckt bei F. Keutgen, Urkunde z. städt. Verfassungsgeschichte (1899), S. 177 ff.
2 E. HAMM, Die Städtegründungen der Herzoge von Zähringen (1932), Seite
29 ff., 59; P. ALBERT. Von den Grundlagen z. Gründung Freiburgs i. Br.,
ZGO. NF. 49 (1930), S. 229 f.
3 Vgl. A. KRIEGER, Topograph. Wörterbuch d. Großherz. Baden 2 (1904).
Es handelt sich bei diesen frühen Nennungen zumeist um Besitzungen des
Klosters Lorsch. Vgl. dagegen E. HAMM, Seite 58.
4 U. STUTZ, Das Münster zu Freiburg im Lichte rechtsgeschichtl. Betrachtung (1901).
5 Vgl. P. ALBERT, a. a. O., S. 178. Die Nachricht von der Erbauung der Burg bringen die Marbacher Annalen.
6 H. AUBIN, Festschrift Schulte (1927). FR. WAGNER, Die Römer in Bayern4 (1928), S. 58 ff.
7 F. VERCAUTEREN, Etude sur les civitates de la Belgique Seconde, Brüssel (1934).
8 TH. GOEHNER u. E. BRUMDER, Geschichte der räumlichen Entwicklung der
Stadt Straßburg, Straßburg (1935), S. 11 f. mit Tafel IV und V. 9 Vgl. HAMM, a. a. O., S. 58.
10 Vgl. bes. FR. RÖRIG, Der Freiburger Stadtrodel, ZGO. NF. 26 (1911);
weiter NF. 27 (1912); JOH. LAHUSEN in MIÖG. XXXII, S. 326, XXXIII, S.
356 5.; ZGO. NF. 27, 334 ff.; H. FLAMM, Zur Datierung des Freiburger
Stadtrodels, ZGO. NF. 29, S. 105; F. HEFELE, Freiburger Urkundenbuch I,
15 f., Nr. 31.
11 F. BEYERLE, Untersuch. z. Gesch. des alt. Stadtrechts in Freiburg i. Br. und Villingen. Deutschrechtl. Beiträge, V (1910).
12 U. STUTZ, Das Münster, S. 4-6. Nach STUTZ ist das Münster erst
später Pfarrkirche geworden. F. BEYERLE, Untersuchungen, S. 72 f. Vgl.
HAMM, a. a. 0., S. 72 f.
13 P. ALBERT, 800 Jahre Freiburg. Freiburg (1920), S. 4.
14 F. HEFELE, Freiburger Urkundenbuch I, 10, Nr. 26. J. AHLHAUS, Die
Landdekanate des Bistums Konstanz im Mittelalter, Stuttgart (1929), S.
32 f., weist darauf hin, daß der 1187 erwähnte Hugo plebanus de Friburg auch archipresbyter in Brisgaugia
war, also wegen der Größe des Amtsbezirkes ein Kleriker in
hervorragender Stellung. Es dürfte sich aber dabei um eine persönliche
Auszeichnung, nicht um eine dem Freiburger Pfarrer als solchem
zukommende Funktion handeln, so daß sich daraus kein Rückschluß auf das
Alter der Pfarre Freiburg ergibt.
15 F. BEYERLE, Untersuchungen S. 141, sieht in den 24 kapitalistische
Unternehmer, denen der Gründer die Errichtung des Marktes übertragen
hat (S. 145), er spricht daher von der Unternehmergilde. Für die Frage
der Gründungen der anderen genannten Städte vgl. TH. MAYER. Zur Frage
der Städtegründungen im Mittelalter, MIÖG. 43. Bd. (1929), S.
261-282.
16 F. BEYERLE, Zur Typenfrage in der Stadtverfassung,
Zeitschr. d. Sav.-Stift. f. Rechtsgeschichte, Germ. Abt., 50. Bd. (1930), S. 39 f.
17 Vgl. HAMM, a. a. O., S. 58 f.
18 Vorn Kinzigtal und seinen Seitentälern sehe ich hier ab, ebenso vom
unteren Wiesental
19 Vgl. TH.MAYER, Die Besiedlung und politische
Erfassung des Schwarzwaldes, ZGO. NF. 52 (1938), S. 504 ff., und ders.,
Der Staat der Herzoge von Zähringen (1935).
20 ED. HEYCK, Gesch. der Herzoge von Zähringen (1891).
21 Daß durch das Höllental eine Straße führte, wie P. ALBERT, ZGO. NF.
44, S. 203, annimmt, ist nicht wahrscheinlich. Vgl. TH. MAYER, ZGO. NF.
52 (1938), Seite 514.
22 E. HEYCK, Geschichte der Herzoge von Zähringen, S. 121.
23 F. BAUMANN, Die ältesten Urkunden von Allerheiligen in Schaffhausen,
Quell. z. Schweiz. Gesch., III. Bd. (1883), S. 52, Nr. 27.
24 Auch P. ALBERT, ZGO. NF. 44, S. 207, bringt die Gründung von
Freiburg und Villingen in Beziehung und hält Freiburg für eine
Fernhandelsstadt. Im einzelnen weiche ich aber von ALBERT entscheidend ab.
25 F. BEYERLE spricht (Untersuchungen S.141) gleichfalls von der
Errichtung des Marktes, nicht eigentlich von der Stadtgründung selbst,
so daß also der Gegensatz zwischen unseren
Auffassungen nicht allzugroß ist. F. BEYERLE, Typenfrage, a. a. O., S.
39, nimmt weiter an, daß die Zähringer Name und Sache unmittelbar aus
Burgund übernommen haben. Ohne burgundische Einflüsse überhaupt ablehnen
zu wollen, möchte ich doch gegenüber BEYERLE der eigenständigen
Entwicklung viel mehr Bedeutung zumessen. Vgl. HAMM, a. a. O., S. 71.
26 H. SCHREIBER, UB. d. Stadt Freiburg I, Nr. XI, S. 53 ff., Nr. L, S. 123 ff.
27 H. MAURER, ZGO. NF. 5, S. 485.
28 Vgl. A. KRIEGER, Topogr. Wörterb. 12, Sp. 607 ff; FR. GEIGES,
Schauinsland 56/60, S. 65.
28a Vgl. A. LARGIADER, Zürich und Straßburg
im 13. und 14. Jahrh. Festschrift Friedrich Emil Welti (1937), S. 253 ff.
29 H. SCHREIBER, Geschichte der Stadt Freiburg 3, 17 ff.
30 F. GEIGES, Freiburgs erster Bürgermeister. Schauinsland 40 (1913), S. 78 ff.
31 H. MAURER, Ursprung des Adels in der Stadt Freiburg i. Br. ZGO. NF. 5.
32 Vgl. für die Urach-Fürstenberg-Freiburger bes. S. RIEZLER, Gesch. d. fürstl. Hauses Fürstenberg u. seiner Ahnen (1883).
33 Vgl. FLAMM, ZGO. NF. XXX, bes. S. 282-284, der gerade den springenden Punkt nicht berücksichtigte
34 Vgl. TH. MAYER, Über Entstehung und Bedeutung der älteren deutschen
Landgrafschaften. Zeitschr. d. Sav.-Stift. f. Rechtsgesch, Germ. Abt.,
58. Bd. (1938), S. 136 ff., und ders. Die Habsburger am Oberrhein im
Mittelalter. S. unten, S. 380 ff.
35 ZGO. 12, 456 ff.
36 SCHREIBER, UB., Nr. CXXXV, S. 271 H.
37
SCHREIBER: UB., Nr. CXXXIII, S. 264; Nr. CLXXIX, S. 348; CXCV, S. 384.
38 SCHREIBER, UB., Nr. CCVI u. CCVII, S. 397 ff.
39 Vgl. TH. MAYER,
Die Habsburger am Oberrhein, a. a. 0., wo auch auf die sonstige Literatur hingewiesen ist.
40 SCHREIBER, UB. I, CCLXXIV-VI, S. 512 ff.
41 Vgl. SCHREIBER, UB. II, CCLXXXVII, S. I.
42 SCHREIBER, UB. I, Nr. CCLI, S. 479 f.
43 SCHREIBER, UB. I, CCLXXIV, S. 516.
44 Vgl. H. FEHR, Landeshoheit, S. 149, 17c, 182; AL. SCHULTE,
Geschichte d. Habsburger i. d. ersten drei Jahrhunderten (1887)
(ergänzte Sonderausgabe von den MIÖG. VII.—VIII. Bd.), S. 42 f.; TH.
MAYER, Die Habsburger am Oberrhein, a. a O., S. 51.
45 SCHREIBER, UB. I, CCLXXX, S. 539.
Aus: Theodor Mayer Mittelalterliche Schriften.Gesammelte Aufsätze. Jan Thorbecke Verlag Sigmaringen 1972