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IV. Die Herzöge von Zähringen und ihre Gefolgsleute von
Weiler-Falkenstein
a) Ereignisse
und Entwicklungen zur Zeit Bertholds II.
1. Auseinandersetzungen zwischen Berthold II. und den
Wiesneckern
In die Herrschaftsverhältnisse des Zartener Beckens
einschneidende Ereignisse schildert Gallus Öhem aus
Radolfzell in seiner „Cronick des gotzhuses Rychenowe“ zu
1079 und den nachfolgenden Jahren: Marggraf Berchtoldus
von Zeringen, ain offner vind küng Hainrichs,
hindangesetzt hertzog Wolffen der richost und mechtigost,
gewan die edlen schloss Zimbre und Wisnegk und zwang alle,
die von dem Brisgöw umb den Schwartzwald sitzende, under
sin herschafft, und die gütter und zins Sant Gallen, an
denen örtren am maisten tail ligende, nam er in und brucht
sy zu’ sinem nutz, also das er dem gotzhus in vil jaren
weder von korn, win und andern früchten den brüdern zu
Sant Gallen nit aines hallers wert volgen liess.742
Offenbar auf der Grundlage der verlorenen St. Galler
Annalen, einer zuverlässigen Quelle, die aus kaiserlicher
Perspektive verfasst war, wird hier der Einfall Bertholds
(II.) in den Breisgau geschildert.” Berthold, der nach
Herzog Welf der mächtigste Gegner Heinrichs IV. gewesen sei,
habe die Burgen Zimmern und Wiesneck eingenommen und habe
alle am Breisgauer Schwarzwaldrand Ansässigen unter seine
Herrschaft gezwungen. Weiter wird festgehalten, Berthold
habe sämtliche Einkünfte aus den dort konzentriert liegenden
sanktgallischen Besitzungen an sich genommen, so dass St.
Gallen viele Jahre lang keinen Nutzen mehr von diesen Gütern
hatte.
Damit stellt sich, die Entwicklungen des Zartener Beckens
betreffend, die Frage, wie dieser Zugriff Bertholds auf die
Burg Wiesneck einerseits und auf die sanktgallischen Güter
andererseits zu erklären ist.’“ Hinsichtlich der eroberten
Burgen ist gewiss Casimir Bumiller zuzustimmen, der davon
ausgeht, dass es sich dabei um „Adelssitze von Anhängern
Heinrichs IV.“ handelte.’* Im Falle der Herren von Wiesneck
war darüber hinaus festzustellen, dass in deren Hand wohl
zugleich die Vogtei über die sanktgallischen Güter im
Dreisambecken lag. Nicht zuletzt durch den Zugriff Bertholds
auf die Burg, das herrschaftliche Zentrum der Herren von
Wiesneck, waren also auch die von St. Gallen herrührenden
Rechte der Familie, wie die Vogtei über die sanktgallischen
Güter, betroffen.
Weiter ist festzuhalten, dass das Vorgehen Bertholds nicht
rein willkürlich gewesen sein dürfte oder einzig durch den
Hass gegen König Heinrich ausreichend begründet wäre, wie es
als zentrales Motiv hierfür in den kaiserlich orientierten
Quellen dargestellt wird.747 Ausgehend von den
Ereignissen des Jahres 1077 betrachtet, erscheint Bertholds
Vorgehen vielmehr als Teil der Bemühungen um die
„Wiederherstellung seiner Herrschaftsrechte im Breisgau“.748
So war Bertholds Vater nach der Beteiligung an der Wahl des
Schwabenherzogs Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig wegen
Hochverrats verurteilt worden, womit er alle seine Würden
und Reichslehen verlor. Dazu zählte auch die Grafschaft im
Breisgau, durch die die Bertholde bereits unter Heinrich II.
am Oberrhein hatten Fuß fassen können.749 König
Heinrich IV. übertrug die Grafschaft im Breisgau nun jedoch
seinem Parteigänger Bischof Werner II. von Straßburg und
dessen Nachfolgern.750 Siegreiche Kämpfe
Bertholds (II.) — noch zu Lebzeiten seines Vaters — gegen
den Straßburger und den Baseler Bischof, können als erste
Schritte der Bertholde zurück in den Breisgau betrachtet
werden.751 Dessen tatsächliche Rückeroberung
erfolgte jedoch erst nach dem Tod des Vaters und nach einem
erfolglosen Kampf gegen Abt Ulrich von St. Gallen im Thurgau
im Jahr 1079,752 wo die Bertholde einst ebenfalls
über die Grafschaftsrechte verfügten.753
Bertholds darauf folgender Zug in den Breisgau wurde, „mit
Blick auf die Grafenwürde zu einem Wieder-Eroberungszug,
dessen längerfristiges Ergebnis die Errichtung derjenigen
Herrschaft gewesen ist, die ihren Namen von der
breisgauischen Burg Zähringen erhielt.“ 754
Die strittigen Grafschaftsrechte im Breisgau während des
Investiturstreits sind hinsichtlich der Überlegung
bemerkenswert, die villa und marcha Zarduna seien vielleicht
als Reichsgut zu betrachten, das — soweit vom Königtum noch
nicht anderweitig vergeben — im Besitz der Breisgaugrafen
war. Dieses Erklärungsmodell entsprang den bisher
aufgezeigten Hinweisen auf Königsgut im Zartener Becken,
insbesondere dem an Einsiedeln gelangten Reichsbesitz, der
zuvor in der Hand des Grafen Guntram gelegen haben dürfte;
auf den folgenden Breisgaugrafen, Liudolf, schien das
ottonisch geprägte Johannes-Patrozinium zurückzuführen, das
in Zarten das anzunehmende ältere Remigius- und
Hilarius-Patrozinium überlagerte.755
Auch die Herrschaftsentwicklungen während des
Investiturstreits lassen sich in ein solches
Interpretationsmodell einbinden: Denn spricht man dem
Zartener Hof (und den zugehörigen Gütern) den Status von
Grafengut zu, so hätte Berthold I. im Jahr 1077 mit der
Breisgaugrafschaft auch die Besitzposition im Zartener
Becken verloren. Diese wäre in der Folge im Besitz des neuen
Breisgaugrafen, des Straßburger Bischofs, anzunehmen, was
zugleich verständlich machen könnte, wie die Herren von
Haigerloch ihren Besitz im Zartener Becken erlangten, denn
die engen Beziehungen der Familie zur Straßburger
Bischofskirche sind bekannt — ebenso kann angenommen werden,
dass die Haigerlocher in der Gunst des Herrschers standen,
so dass der Familie zur Etablierung ihrer Herrschaft und
ihres Klosters im Zartener Becken teils Reichsbesitz
übereignet, teils als Lehen überlassen wurde — zu Letzterem
gehörte der Urkunde von 1372 zufolge die Burg Wiesneck.
Waren es vornehmlich alte Grafschaftsrechte, die Berthold
bei seinem „Wieder-Eroberungszug“ in den Breisgau erneut
geltend machen wollte, könnte die Eroberung der Burg
Wiesneck als ein konkret überlieferter Aspekt dieser
Maßnahmen betrachtet werden.
Die heftigen Auseinandersetzungen und Kämpfe innerhalb des
Investiturstreits, die das Zartener Becken im Jahr 1079
erfassten, und die Mitteilung, dass die Eroberungen
Bertholds für einige Jahre ganz in dessen Hand blieben,756
rechtfertigen die Annahme, dass in dieser Zeit tiefe
Einschnitte in die traditionellen Besiedlungs- und
Herrschaftsstrukturen des Zartener Beckens gemacht wurden.
Dazu haben nicht nur die geschilderten Anfänge der
zähringischen Herrschaftsbildung am westlichen
Schwarzwaldrand beigetragen, sondern auch die neu in das
Zartener Becken eingedrungenen Haigerlocher, die bereits im
Begriff waren, sich hier einen neuen Haus- oder
Herrschaftsmittelpunkt einzurichten.
Von beiden entstehenden Adelshäusern, den Wiesneckern sowie
den Zähringern, scheint das Kloster St. Gallen durch den
Zugriff auf seinen Besitz anfangs bedrängt worden zu sein,
wie die Mitteilungen des Gallus Öhem zum einen und die
Urkunde von 1125 zum anderen zeigen; Letztere lässt
vordergründig erkennen, wie sich St. Gallen gegen Übergriffe
des Klosters St. Märgen auf seine älteren Rechte zur Wehr
setzt — dahinter zeichnet sich zugleich jedoch die defensive
Haltung St. Gallens gegenüber dem eigenen Vogt ab, der zur
Familie der St. Märgener Klostergründer zu rechnen ist und
im Zuge der eigenen Herrschaftsbildung wohl dazu tendierte,
sein Hauskloster gegenüber den sanktgallischen
Rechtsansprüchen zu begünstigen. Dem überlieferten
Schlichtungsversuch können bereits länger schwelende
Streitigkeiten vorausgegangen sein, ohne dass hierfür
Zeugnisse erhalten sind. Anzunehmen ist jedenfalls, dass
sich das Kloster St. Gallen in der Zeit zwischen 1077/79 und
1125 wenigstens phasenweise sehr um seine Rechte im
Dreisambecken zu sorgen hatte.
Die wertvollen Pfarrrechte in der Mark Zarten, die in
unbestimmter Zeit fast vollständig an St. Gallen
übergegangen waren,757 zählen nachweislich zu den
prekären Gütern. Auch angesichts der Kampfhandlungen, die im
Zartener Becken stattgefunden haben, und angesichts der
Berichte darüber, wie Kirchengebäude in solche
Auseinandersetzungen einbezogen wurden,758 ist es
plausibel die Verlagerung des Pfarrzentrums von Zarten in
den Süden (nach Kirchzarten) in diese Umbruchsphase zu
datieren.759 Jedenfalls kann es im Interesse des
Patronatsherrn gelegen haben, das Zentrum der
Pfarraktivitäten von dem Herrschaftszentrum St.Märgens bzw.
seiner Vögte zu trennen, zumal der traditionelle
Herrschaftsmittelpunkt Zarten wohl nicht weniger umstritten
war als die Burg Wiesneck selbst und die Kirche in Zarten an
der wichtigen Durchgangsstraße, die den hohen Wert der
umstrittenen Besitzungen für die jeweiligen Parteien erst
recht verständlich macht.
Während der „Familienanspruch der Bertholde auf die
Grafschaft und ihre Einkünfte in Bälde wieder“ durchgesetzt
werden konnte,760 gab Berthold II. die zunächst
(zurück)gewonnene Position im Zartener Becken bzw. die Burg
Wiesneck offenbar nach einigen Jahren wieder auf; 761
denn wie erwähnt wurde 1096 Graf Adelbert (wieder) nach der
Burg Wiesneck benannt. Die Wiesnecker sind also noch im 11.
Jahrhundert zurück in den Besitz der Burg gelangt. Bis zu
neuen Auseinandersetzungen, die wohl von den Söhnen
Bertholds II. ausgingen,762 dürfte eine Art
Einigung erzielt worden sein, durch die die von Haigerloch
stammende Familie wieder in den Besitz der Burg Wiesneck
gelangt war. Es ist zu überlegen, ob diese einen
beträchtlichen Teil ihres von St.Blasien eingetauschten
Gutes Herdern den Zähringern überließen -763
offensichtlich jedenfalls ist, dass sich das zähringische
Interesse in den 90er Jahren des 11. Jahrhunderts weg von
Wiesneck und der Wagensteigroute und hin auf den Nordrand
des Zartener Beckens konzentrierte, worauf im Folgenden
näher einzugehen ist.
2. Die Herren von Weiler und der zähringische Einfluss auf
den Nordrand des Zartener Beckens 764
Auch wenn die Herren von Haigerloch-Wiesneck in ihrer
Herrschaftsbildung nachhaltig durch Berthold II.
eingeschränkt wurden, mussten sie sich schließlich doch
nicht unter die Herrschaft Bertholds fügen, wie Gallus Öhem
pauschalisierend berichtet. Andere Herren am Schwarzwaldrand
jedoch sahen diese Notwendigkeit bzw. ihren Vorteil darin,
sich dem Gefolge Bertholds II. anzuschließen. Zu diesen sind
Angehörige der Familie von Weiler zu zählen, deren
Herrschaftssitz im Zartener Becken, zwischen den Einsiedler
Besitzungen von Ebnet und Eschbach (im heutigen Ort Stegen)
lag; 765 erste archäologische Spuren im Bereich
des Barockschlosses Weiler deuten darauf hin, dass schon ein
hochmittelalterlicher Vorgängerbau an dieser Stelle
bestanden hat.766
Quellenmitteilungen zur Familie von Weiler finden sich
erstmals für die Gründungsphase des Klosters St. Peter, also
bereits für die Zeit vor (dem 1.
August) 1093 als das zähringische Hauskloster geweiht wurde.767
So werden im Annalenfragment St.Peters die Herren Hitto,
Giselbert und Hiltebert von Weiler aufgeführt,768
die zusammen mit zwei herzoglichen clientes, Kuno
von Zähringen und dessen Sohn, von Berthold II. beauftragt
gewesen seien, einen günstigen Ort zur Errichtung des
Klosters St.Peter ausfindig zu machen; die Eignung der
genannten Personen für diesen Auftrag wird in der
angesprochenen Textpassage mit ihrer besonderen Ortskenntnis
im fraglichen Gebiet erklärt. Dass Konrads Familie das
entsprechende Gebiet des Schwarzwalds gut gekannt haben kann
und dass sich die beiden Vertreter deshalb für den Auftrag
besonders geeignet hätten, wie im Text festgehalten wird,
ist plausibel, wenn man sich vor Augen führt, dass diese
Zähringer nicht der herzoglichen Familie entstammten, die
ihren Herrschaftsschwerpunkt im Breisgau erst neu
ausbildete, sondern einer schon länger in (oder bei)
Zähringen ansässigen Familie.769 Entsprechendes
kann für die Herren von Weiler angenommen werden, deren
namengebender Sitz im Zartener Becken nicht weit vom Kloster
St. Peter entfernt lag.770
Unter den spät bezeugten Angehörigen der Familie von Weiler,
die bei der Gründung des Klosters St.Peter für Berthold II.
aktiv gewesen sein sollen, ist b sonders Giselbert
bemerkenswert, denn dieser ist ein weiteres Mal bezeugt, und
zwar in einer Urkunde über eine umfangreiche Schenkung des
Jahres 1111 an das zwischenzeitlich errichtete zähringische
Kloster St.Peter, bei der Güter im Bereich des
Dreisambeckens bzw. im angrenzenden Gebiet tradiert wurden.771
Die Mitteilung des Annalenfragments beansprucht also in
Bezug auf die Existenz der hier genannten Personen
Glaubwürdigkeit.
Die Forschung hat zur frühen ständischen Entwicklung der
alteingesessenen Zähringerfamilie das Bild gewonnen, „daß
hier Mitglieder einer edelfreien Familie ... in die
Ministerialität der Herzöge eintraten.“ 772
Analog dazu kann angenommen werden, dass es sich auch bei
den Herren von Weiler um eine altansässige, ursprünglich
adelige Familie handelte, aus der erst später Angehörige in
die Ministerialität der Herzöge eintraten.773
So fällt auf den ständischen Rang eines Reinhard von Weiler
im Rahmen einer Schenkung von Gütern am Feldberg und bei
Zarten Licht, bei der mehrere freie Personen als Zeugen
auftraten (Walthero de Wilheim, Craft de Opfingen, Berewardo
de Dencelingen, Berhtoldo de Deningen, Lamperto de
Adelhusen, Livcilino de Ufhusen).774
Auch der Adlige Wido von Weiler gehörte vermutlich zu der in
Weiler im Dreisambecken ansässigen Familie, da er zusammen
mit dreien der zuvor genannten Personen, nämlich Walter von
Weilheim, Kraft von Opfingen und Lambert von Adelhausen,
welche im Jahr 1113 nobiles uiri genannt werden, als Zeuge
in einer Urkunde erscheint, die Herzog Berthold III. und
sein Bruder Konrad aus Anlass der Kirchweihe im Kloster St.
Peter ausgestellt haben.775
Der wohl aus dem 13. Jahrhundert stammenden, vom Abt Peter
Gremmelsbach benutzten Textvorlage zufolge, soll es sich bei
Konrad und seinem Sohn von Zähringen um clientes,
also um Dienstleute Bertholds II., gehandelt haben. Der
Umstand, dass die Vorlage erst spät entstand, kann erklären,
warum Angehörige der Familie von Zähringen — und dasselbe
gilt für die Herren von Weiler - als Ministerialen
bezeichnet werden, obgleich es sich bei ihnen, nach anderen
Quellen zu urteilen, zunächst um Freie gehandelt haben
dürfte: „Es ist denkbar, daß sich der vermutliche Verfasser
Abt Bertold I. von St. Peter Konrad von Zähringen nur noch
als zähringischen Ministerialen vorstellen konnte und damit
Verhältnisse seiner Zeit in die Vergangenheit
zurückverlängerte.“ 776 Erst seit 1111 finden
sich zuverlässige Zeugnisse dafür, dass Vertreter der
Familie von Weiler zu den Ministerialen des Herzogshauses
gezählt wurden, von denen — neben dem erwähnten Giselbert —
insbesondere Reinhard von Weiler zu beachten und noch einmal
im Zusammenhang mit der Ausbildung der falkensteinischen
Herrschaft anzusprechen ist. 777
In spätmittelalterlicher Zeit wurde der Dinghof Weiler von
der Freiburger Herrschaft verliehen — das Gut dürfte also
aus dem zähringischen Erbe an die Grafen von Freiburg
gelangt sein. 778 Dies kann dadurch erklärt
werden, dass die Herren von Weiler ihren Besitz, der
vielleicht auf der Grundlage der Einsiedler (Unter-)Vogtei
erlangt worden war, beim Eintritt in die Ministerialität den
Zähringern zu Lehen aufgetragen hatten; 779 auch
in Ebnet, Eschbach und Ibental, Bereichen, in denen von
Besitz Einsiedelns und seiner Vögte auszugehen ist, 780
verfügten die Zähringer bzw. ihr Hauskloster St.Peter später
über Güter, 781 die anscheinend von der Familie
von Weiler bzw. aus dem verwandtschaftlichen Umfeld dieser
Familie stammten.
Anknüpfend an die Beobachtung, dass die Falkensteiner von
der Familie von Weiler abstammen, 782 lässt sich
nachweisen, dass zu diesem Verwandtschaftskreis auch die
Familie von Blankenberg gehörte, von der sich ein Zweig „von
Staufen“ nannte. 783 So wird im Rotulus
Sanpetrinus Egilolf von Blankenberg als nepos Kunos
von Falkenstein bezeichnet; darüber hinaus fallen sowohl
innerhalb als auch außerhalb des Zartener Beckens
übereinstimmende Besitzorte auf, 785 von denen
an dieser Stelle insbesondere die im Rotulus Sanpetrinus
bezeugten Güter im Ibental von Bedeutung sind. Für seinen
miles Adelbert von Staufen 786 tauschte Berthold III.
mit dem Kloster St.Peter eine Hufe bei Ebnet und sechs Lehen
iuxta villam Iwa gegen ein Gut bei Steinenstadt
(Müllheim).787 Dass damit Ibentäler Güter
Adelberts (und nicht Bertholds) gemeint sind, geht aus einer
weiteren Textstelle hervor, die Adelbert als den eigentlich
Handelnden bezeichnet.788
Sowohl Ebnet als auch das Ibental liegen nahe am
Herrschaftssitz Weiler — in den jüngeren Schriftquellen ist
sogar die unmittelbare herrschaftliche Anbindung von Gütern
im Ibental an die Herrschaft von Weiler bezeugt; dieser
Zusammenhang wurde wohl nicht erst in spätmittelalterlicher
Zeit begründet,789
sondern bestand schon im
Hochmittelalter.790 So dürften, nach den
bisherigen Überlegungen zu urteilen, auch die unter anderem
im Jahr 1203 bezeugten Herren Conradus et Co’no de Iwa,
die Zeugen einer Regelung von Besitzangelegenheiten des
Klosters St.Peter im üsenbergischen Bleichheim waren,791
zum Verwandtschaftskreis der Familie von Weiler bzw.
(später) Falkenstein sowie Blankenberg-Staufen zu zählen
sein; dafür spricht auch, dass einer der Herren von Iwa, Waltherus,
villicus de Iwa,792 über Besitz in
Merdingen verfügte 793 — ebenso wie (andere)
Abkömmlinge der Familie von Weiler.794
Zur Zeit der Etablierung zähringischer Herrschaft haben die
Verkehrswege im Dreisambecken an Bedeutung gewonnen. Während
Berthold II. bemüht war, seine Herrschaft im Breisgau und am
westlichen Schwarzwaldrand zu festigen, mussten zugleich
Straßenverbindungen über das Gebirge in die Region östlich
gelegener, älterer Besitzschwerpunkte der Bertholde, wie
gerade derjenige bei Villingen, von besonderer Bedeutung
sein. Nachdem die Position an der Wagensteigstraße mit der
Burg Wiesneck spätestens 1096 wieder aufgegeben worden war,
brachte die Einflussnahme auf die altansässige Familie von
Weiler zugleich die Kontrolle über einen Verkehrsweg durch
das Zartener Becken auf den Schwarzwaldkamm: Der Stammsitz
der Familie (auf der Gemarkung des heutigen Ortes Stegen)
lag an einer Straße, für die in späterer Zeit die
Bezeichnung „Villinger Landstraße“ gebraucht wurde.795
Der Standort des zähringischen Hausklosters im Schwarzwald,
den die Herren Hitto, Giselbert und Hiltebert von Weiler dem
Annalenfragment von St. Peter zufolge festzulegen halfen,
ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem zähringischen
Interesse an der Straße nach Villingen zu sehen.796
So konnte der Aufstieg von Freiburg über Ebnet, Weiler und
das Eschbachtal auf die Hochfläche bei St. Peter erfolgen,
von wo der Schwarzwaldkamm mit seinen Abstiegsmöglichkeiten
nach Osten leicht zu erreichen war. Schon wegen der
Möglichkeit, diesen Verkehrsweg kontrollieren zu können, war
es also für Berthold bedeutsam, die Familie von Weiler für
sich zu gewinnen und die zuvor freien Herren in seine
Dienstmannschaft einzureihen. Dieses Anliegen sowie die
Absicht, weitere Verkehrswege auszubauen und zu
kontrollieren, dürfte zugleich die Anfänge der
falkensteinischen Herrschaftsbildung forciert haben, worauf
nun näher einzugehen ist.
b) Die falkensteinische Herrschaftsbildung
1. Die Herkunft der Falkensteiner und die Anfänge ihrer
Herrschaftsbildung
Die Familie der zähringischen Gefolgsleute von Falkenstein,
die sich nach der Burg im Höllental östlich von Freiburg
benannte, wird zu den „bedeutendsten Ministerialengeschlechtern des
Breisgau“ gezählt. 797 Die Rolle, die
die Falkensteiner im Rahmen der hochmittelalterlichen
Herrschaftsentwicklung des Zartener Beckens gespielt haben,
stellt nur einen begrenzten Ausschnitt aus der Geschichte
dieses Herrschaftsgeschlechts dar, macht aber aufgrund des
beträchtlichen Einflusses dieser Familie eine eingehendere
Behandlung erforderlich. 798
Annehmend, dass die falkensteinische Herrschaft im Höllental
erst unter dem Einfluss der Zähringer entstanden sei, suchte
die Forschung nach dem Herkunftsort, von dem aus die Familie
ins Höllental übergesiedelt sein könnte. Max Weber rückte
den Nordrand des Zartener Beckens ins Blickfeld, wo im
Falkenbühl am Ausgang des Wittentales der ältere Sitz der
Familie vermutet werden könne. 799 Schon Weber
sah jedoch auch die Verbindung der Familie zum Ort bzw.
herrschaftlichen Sitz Weiler in Stegen. 800
Diesen Hinweis hat Alfons Schäfer weiter verfolgt und
Entsprechungen im Güterbestand der hochmittelalterlichen
Herrschaft von Weiler und von Falkenstein nachgewiesen. 801
So findet sich unter den nicht genauer datierbaren Einträgen
im Rotulus Sanpetrinus die Notiz über eine Schenkung Walters
von Falkenstein, 802 durch die das Kloster St.
Peter Besitz bei Weiler erhielt: Waltherus de Falchensteina
quicquid
predii apud Wilare et Berlacha habuit, pro salute anime sue
et parentum suorum S. Petro donauit. 803 Und so wie sich Güter der Herren von
Falkenstein bei Weiler/Stegen finden, lassen sich umgekehrt
auch solche der Herren von Weiler im Gebiet der falkensteinischen Grundherrschaft
nachweisen: Ebenfalls im Rotulus Sanpetrinus wird vermerkt,
ein Reinhard von Weiler habe cum uxore sua S. mansum
unum apud uillam Zartun, et dimidiam partem laci ad
Ueltperk an das Kloster geschenkt. 804
Demnach ist sowohl bei Stegen als auch „auf dem Wald“ 805 am Feldsee
bei Hinterzarten, in auffälliger Weise die Nähe von
Gütern der Herren von Weiler und der später bezeugten Herren
von Falkenstein zu erkennen. Die hochmittelalterliche Quelle
über den Besitz Reinhards von Weiler im Gebiet der später
falkensteinischen Herrschaft und umgekehrt die
falkensteinischen Güter bei Weiler lassen Schäfers Annahme
glaubwürdig erscheinen, dass die Familien von Weiler und von
Falkenstein einer Abstammung waren. 806
Aufschlussreich ist deshalb, dass der Rufname „Reinhard“,
den der am Feldsee begüterte Herr von Weiler trug und der
seit 1111 für einen Ministerialen von Weiler belegt ist 807, seit
der Mitte des 12. Jahrhunderts für einen zähringischen
Ministerialen von Falkenstein nachgewiesen werden kann und
sich auch in späteren Jahren in der Namentradition der
Falkensteiner findet. 808 Angesichts der
dargestellten Entsprechungen können diese Beobachtungen so
gedeutet werden, dass aus der Familie von Weiler der
zähringische Ministeriale Reinhard seinen Sitz im Höllental
nahm und sich daraufhin nach der Burg Falkenstein benannte.
Berücksichtigt man familiäre und folglich herrschaftliche
Zusammenhänge der Familie von Weiler und Falkenstein, so
erhält auch der namenkundliche Hinweis auf eine frühe
Zugehörigkeit von Weilersbach zu Weiler Gewicht, 809
denn der Name „Weilersbach“ kann — ohne dass andere
Interpretationsmöglichkeiten deshalb
auszuschließen wären — 810 vom Orts- oder
Herkunftsnamen „Weiler“ abgeleitet werden. 811
Dies erscheint umso plausibler als Weilersbach den
spätmittelalterlichen Schriftquellen zufolge, ebenso wie
Weiler, 812 ein Lehen der Falkensteiner von den
Grafen von Freiburg und deshalb ursprünglich wohl von den Zähringern war.
813 Außerdem ist auch daran zu erinnern, dass
bereits Reinhard von Weiler am Feldsee, zu dem man über den
Höhenrücken von Weilersbach aufsteigen kann, 814
begütert war. Vielleicht sind die 1331 erstmals bezeugten
Vorrechte der Weilersbacher Bauern an diesem Waldgebiet, dem
sogenannten „gemeinen Walt der Falkensteiner“, 815
auf das Anliegen Reinhards zurückzuführen eine (vielleicht
ältere) Wegverbindung von Weilersbach zum Feldsee bzw. in
den Hinterzartener Raum offen zu halten oder auszubauen. 816
Dass der Besitz des Wildbanns im Zartener Becken an den
Besitz des Lehens von Weilersbach geknüpft gewesen wäre, wie
Weber ohne eine Belegstelle anzugeben, feststellt, 817
ist (bisher) nicht zu bestätigen. Doch kann anhand der
Wildbannrechte noch einmal die ursprüngliche
Zusammengehörigkeit der Familien von Weiler und von
Falkenstein bzw. die Abstammung der Letzteren aus der
ersteren verdeutlicht werden. Denn Wildbannrechte im
Zartener Becken befanden sich auffälligerweise in ihrem
Gemeinschaftsbesitz, 818 und daraus resultierende
Bergbaubefugnisse verliehen sie miteinander im Jahr 1452 an
das Kloster Oberried und verschiedene am Bergbau beteiligte
Personen. 819
Aus dem ursprünglich zusammengehörigen Besitz sind offenbar
noch in spätmittelalterlicher Zeit Anteile bei der
Herrschaft von Weiler nachzuweisen. Somit kann angenommen
werden, dass nicht die gesamte Familie im 12. Jahrhundert
auf die Burg Falkenstein übergesiedelt ist; 820
entsprechend scheinen zwei zur Familie gehörige Personen des
Namens „von Weiler“ für eine Zeit bezeugt (1183), 821
in der sich andere Angehörige bereits nach der Burg im
Höllental benannten.
Lässt man nicht genauer datierbare Notizen im Rotulus
Sanpetrinus beiseite, so ist mit dem 1152 genannten Reinhard
von Falkenstein erstmals ein Familienangehöriger
nachzuweisen, 822 der sich nach der Burg im
Höllental benannte und der bemerkenswerterweise zugleich
auch als zähringischer Ministeriale (de domo
ducis) in Erscheinung tritt. 823
Bemerkenswert ist die hier bezeugte herrschaftliche
Bindung an die Zähringer deshalb, weil diese mit der
ständischen Situation des (wohl identischen, bereits 1111
bezeugten) Reinhard von Weiler übereinstimmt und damit schon
die weitgehend im Dunkeln liegenden Anfänge der
falkensteinischen Herrschaftsbildung unter dem Einfluss der
Zähringer erfolgt sein dürften. 824
Diese Anfänge und der Einfluss seitens der Zähringer können
also in Zusammenhang mit einem erneuten, nun vielleicht noch
gewachsenen Interesse des Herzogshauses am Zartener Becken
stehen, für das ein verstärkter Zugriff auf die Region
wünschenswert geworden war. Eine solche Situation scheint im
ersten Viertel des 12. Jahrhunderts eingetreten zu sein, in
dem die Forschung massive Eingriffe der Zähringer im
Zartener Becken annimmt. 825 Denn in Urkunden
von 1121 und 1136 ist von der „zerstörten Burg Wiesneck“ die
Rede, und man kann, eine weitere Quelle hinzuziehend,
erschließen, dass die Zerstörung zwischen 1111 und 1121
vorgenommen wurde. 826 In dieser Zeit lebte die
um 1096 noch unter Berthold II. entschärfte
Konkurrenzsituation der beiden Adelshäuser wieder neu auf,
was sich in den Auseinandersetzungen zwischen deren
Hausklöstern St.Peter und St.Märgen spiegelt. 827
So könnte ein Eingreifen Bertholds III., des Vogts von
St.Peter, 828 zur Zerstörung der Burg geführt
haben. Möglich ist aber auch, dass dessen Bruder Konrad auf
die Zerstörung der Burg Wiesneck hinwirkte, was vor dem
Hintergrund seiner Freiburger Marktgründung 1120 und seines
anderweitigen aggressiven Vorgehens in diesem zeitlichen und
sachlichen Rahmen plausibel erscheint: So überfiel Konrad
„Schaffhausen ..., um den dortigen Markt unter seine
Kontrolle zu bringen — und damit auch eine bedeutende
Siedlung auf dem Wege vom Breisgau nach dem zähringischen
Zürich“;829 die Schwarzwaldpassage durch das
Zartener Becken erhielt für ihn im Zuge der Marktgründung
gewiss ebenfalls größeres Gewicht, was Bestrebungen, die
Rivalen von Wiesneck im Zartener Becken zurückzudrängen und
die eigene Gefolgschaft dort zu stärken, erklären kann. 830
Bemerkenswert ist schließlich die Feststellung von
Hans-Walter Klewitz, dass die Zerstörung der Burg Wiesneck
gewiss mit Zustimmung Heinrichs V. erfolgt sei, zu dem die
beiden Brüder, Berthold und Konrad von Zähringen, ein gutes
Verhältnis hatten, 831 während die Familie von
Haigerloch-Wiesneck oder genauer: der Reichskanzler Bruno
sich vom Salierherrscher entfernte. Im Jahr 1122 legte Bruno
„sein Amt als Reichskanzler möglicherweise nicht nur im
Protest gegen den ... Kompromiß im Investiturstreit nieder,
sondern vielleicht auch im Zorn über nicht erlangte
Wiedergutmachung in der Wiesnecker Sache“. 832
Diese zähringischen Eingriffe in das Herrschaftszentrum der
Wiesnecker dürfte die anhaltende Verschiebung der
Machtverhältnisse im Zartener Becken bewirkt haben, durch
die die Hausbildung der Wiesnecker nicht mehr zum Abschluss
kommen konnte und deren Rückwendung zum älteren
Herrschaftsschwerpunkt bei Haigerloch erfolgte; die
Zähringer gewannen zusammen mit ihren im Dreisambecken
ansässigen Gefolgsleuten in diesen Auseinandersetzungen nach
und nach die Oberhand.
Die weiteren Überlegungen zur falkensteinischen Geschichte
verfolgen die Frage, ob sich die anzunehmenden Zusammenhänge
zwischen den skizzierten Ereignissen im ersten Viertel des
12. Jahrhunderts und der jungen falkensteinischen
Herrschaftsbildung durch die Betrachtung
besitzgeschichtlicher Details etwas konkreter fassen lassen.
Dazu soll von zwei Zentren der falkensteinischen Herrschaft
im Bereich des Dreisambeckens ausgegangen werden: von der
Burg Falkenstein und dem in Lehnsbesitz befindlichen Dinghof
von Kirchzarten. Diese beiden Herrschaftshäuser betreffend,
ist auf Eigenheiten zu achten, die als Relikte bzw.
Konsequenzen der skizzierten salischen Umbruchsphase
aufgefasst werden können. Dabei soll unter anderem der Lage
der Gebäude und ihres Zubehörs in Relation zu den älteren
Besiedlungs- und Herrschaftsstrukturen sowie auffälligen
herrschaftlich-rechtlichen Qualitäten der Güter Beachtung
geschenkt werden. Angesichts der mangelnden expliziten
Quellennachrichten zur falkensteinischen Herrschaftsbildung
sind dazu in erster Linie Rückschlüsse aus den jüngeren Quellen zu ziehen, wobei zu prüfen ist, ob sich
Güter und Rechte der Wiesnecker bzw. des Klosters St.Märgen
erkennen lassen, die früh in den Besitz der
Zähringerministerialen von Falkenstein gelangt sein können.
Zwischen die Überlegungen zu den beiden herrschaftlichen
Zentren der Falkensteiner, der namengebenden Burg im
Höllental und dem Kirchzartener Dinghof, wird ein Exkurs zur
Burg Neufalkenstein eingeschoben, die in den Schriftquellen
nur beiläufig erwähnt wird, so dass es schwer fällt, ihre
Lage zu bestimmen. Neuere archäologische und namenkundliche
Forschungen bieten nun immerhin nennenswerte Anhaltspunkte
für eine Lokalisierung und einen ersten Deutungsversuch der
Anlage im Rahmen der falkensteinischen Herrschaftsbildung.
2. Herrschaftlich-rechtliche Strukturen im Umfeld der
Burg Falkenstein
2.1 Die Burg Falkenstein mit dem Turm Bubenstein
Zunächst ist auf die Burg Falkenstein im Höllental
einzugehen, deren spärliche Überreste sich auf einem
steilabfallenden Sporn südlich des Engenbachs finden. Die
Anlage ist bisher archäologisch nicht eingehend untersucht,
so dass es nicht möglich ist, den hochmittelalterlichen
Baubestand näher zu beschreiben - selbst die jüngere
Situation ist aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes
schon seit geraumer Zeit nicht mehr sicher erfassbar. 833 Die
verschiedenen Terrassen und Mauerreste lassen
immerhin mehrere Gebäude — vermutlich unterhalb eines
dominierenden Turmes — erahnen, die auf verschiedenen
Plateaus treppenartig über die obere Kuppe des Sporns
angelegt und durch einen Graben gegen den Berg hin gesichert
worden waren.
Eine zweite Fundstelle liegt etwa 500 Meter nordwestlich des
beschriebenen Areals, jenseits des Engenbachs an einem Weg,
der entlang der Nordflanke des Höllentals verläuft. Hier
finden sich Mauerfragmente eines Gebäudes, das auf einem
etwas bescheideneren Sporn errichtet und durch einen Graben
gegen den Berg hin gesichert wurde; zurecht werden darin die
Reste eines mittelalterlichen Turmes vermutet. 834
Einen ersten Anhaltspunkt für die Datierung der Anlage
südlich des Engenbachs bildet der Fund von Keramik, die dem
12. Jahrhundert zugeordnet wird; für den nordwestlich
gelegenen Turm fand sich bisher zwar Keramik des 13., nicht
aber des 12. Jahrhunderts. 835
|
Skizze zur
Lage der Burg Falkenstein im Höllental |
Aus den angesprochenen hochmittelalterlichen
Schriftquellen ist einzig durch den Herkunftsnamen „von Falkenstein“ eine Burg
um die Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. 836 Erst aus
weit jüngeren Texten, die nachfolgend herangezogen werden sollen, ist Näheres über
die beiden zusammengehörigen Anlagen zu erfahren; so wird im Jahr 1481 die
Burg Valckenstein mit dem tuern als Gut der falkensteinischen
Herrschaftsnachfolger, der Snewlin von Landeck, genannt. 837 Unter der Überschrift Diß sind
die zins, die do gehoerend gon Valkenstein vnd zue dem turn Bubenstein
verzeichneten sie schon in einem Urbareintrag des Jahres 1448 Abgaben, die an die Burg
Falkenstein bzw. den genannten Turm von nahegelegenen Gütern geleistet werden
mussten. 838 Somit bildete damals die bereits zerstörte Burg Falkenstein — sie
wurde in den Folgeeinträgen deshalb auch 839 zusammen mit dem
Turm Bubenstein den burgstal
zue Valkenstein genannt — grundherrschaftlichen Bezugspunkt im Tal.
Eine bereits angesprochene Quelle des 13. Jahrhunderts bezeugt
über den Herkunftsnamen „von Neufalkenstein‘“ eine weitere
Burg, die man schon mit dem Turm im Höllental identifizieren
wollte. 840 Da für diesen jedoch der Name
„Bubenstein“ bezeugt ist — der vielleicht in Bezug zum Namen
„Frauenstein“
oberhalb von Himmelreich geprägt wurde - 841 und
da weitere Indizien in eine andere Richtung deuten, dürfte mit
„Neufalkenstein‘“ eher eine weitere Burg bei
Kirchzarten gemeint gewesen sein. 842
Von den bezeugten Herkunftsnamen abgesehen, fehlen
hochmittelalterliche Schriftquellen zur Burg Falkenstein. 843
Aus deren Lage „unmittelbar vor der engsten Stelle des Tales“
— gemeint ist der etwa 500 Meter entfernte Hirschsprung — hat
Alfons Schäfer geschlossen, die Aufgabe der Burg könne „keine
andere gewesen sein, als die unter ihr vorbeiziehende Straße
zu beschützen und zu beherrschen. 844 Zurecht
wurde damit die große Bedeutung des herrschaftlichen Sitzes
für die Kontrolle des Verkehrs im Tal stark hervorgehoben;
allerdings scheint es weniger befriedigend, die Position der
Burg einzig in Bezug auf die Talenge zu betrachten und davon
eine singuläre Aufgabe abzuleiten. So ist die Funktion eines
Herrensitzes grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der
Verkehrskontrolle zu reduzieren — ein solcher Sitz diente im
Allgemeinen als wehrtüchtiger und repräsentativer Wohnsitz,
der rechtliches und wirtschaftliches Zentrum einer
Grundherrschaft sein konnte und für das Herrschaftshaus selbst
den stabilisierenden Mittelpunkt bildete; bemerkenswert sind
ferner speziell am Bubenstein festgestellte Hinweise auf
Zusammenhänge zwischen dem Turm und Silberbergbau. 845
Darüber hinaus impliziert Schäfers These, es stehe außer
Frage, dass gerade der Straßenführung durch den Hirschsprung
jederzeit die zentrale Bedeutung zugekommen wäre, womit nicht
unbedingt zu rechnen ist. 846 Und berücksichtigt
man außer dem Hirschsprung auch andere geographische und
herrschaftlich-rechtliche Strukturen im Höllental und setzt
sie in Bezug zur Lage der Burg, so eröffnen sich neue oder
teils wieder in Vergessenheit geratene Erklärungsansätze für
die Besiedlungs- und Herrschaftsgeschichte, was im Folgenden
dargelegt werden soll.
Einen Überblick über das „Territorium der Falkensteiner“ hat
Max Weber gegeben und festgestellt, das Herrschaftsgebiet
bestehe teils „aus einem geschlossenen Bereich, der durch
Rodung geschaffen wurde“, teils „aus einem weit gestreuten
Bestand einzelner verschieden großer Besitztitel“ — 847
der Letztere weist die Falkensteiner als eine
Herrschaftsfamilie aus, die über schwarzwaldübergreifenden
Besitz verfügte und dadurch gewiss ein wichtiges Bindeglied im
neu entstehenden zähringischen Herrschaftsgebilde westlich und
östlich des Schwarzwaldes bildete.
Zu dem von Weber als „geschlossen“ bezeichneten
Herrschaftsbereich, auf
den nun näher eingegangen werden soll, ist der Buchenbacher
Ortsteil Falken-
steig, Breitnau, Hinterzarten, die beiden Oberrieder Ortsteile
Zastler und Weilersbach sowie der Ort Kirchzarten zu zählen.
Ob dieser Herrschaftskomplex erst durch die Rodung der
Falkensteiner geschaffen wurde, wie Weber andeutet, oder ob
sich auch Hinweise auf Güter und Rechte schon zuvor hier
begüterter Herren finden, die in die entstehende
falkensteinische Herrschaft integriert worden sein können,
ist, besonders im Hinblick auf ehemalige Wiesnecker bzw.
St.Märgener Herrschaftsrechte, zu hinterfragen; aber auch
andere Herren können vor den Falkensteinern in diese Region
des Schwarzwalds vorgedrungen sein, wofür die bereits
geschilderte Situation im Zastlertal erste konkrete
Anhaltspunkte liefert.
Aus dem angesprochenen Urbar der falkensteinischen
Rechtsnachfolger, der
Herren Snewlin von Landeck, sind herrschaftliche Strukturen
innerhalb des Gebietes im Umfeld der Burg Falkenstein zu
ersehen: Diesbezüglich interessiert zunächst insbesondere die
im Güterverzeichnis separat erscheinende Behandlung des
Gebietes einerseits südöstlich und andererseits nordwestlich
der Burg Falkenstein. Über den Bereich im Südosten der Burg
und über dessen innere Struktur ist Näheres einem Eintrag des
Jahres 1446 zu entnehmen. Zwei Jahre nach dieser
Zinserneuerung zu den Gütern von Breitnau und Hinterzarten
entstand ein weiteres Verzeichnis, das in demselben Kodex
überliefert ist und sich, durch Leerseiten getrennt, an den
eben angesprochenen Eintrag anschließt. 848 Die
Eingangszeile — Anno domini m° cccc° xlviij. Diß sind die
zins die do gehoerend gon Valkenstein vnd zuo dem turn
Buebenstein — grenzt den Bereich des unteren Höllentals
und der nordwestlich vorgelagerten Gebiete durch deren
Zugehörigkeit zur Burg Falkenstein und zum Turm im Höllental
ab gegenüber den Gütern im Gebiet von Breitnau und
Hinterzarten.
Wie es der Darstellung des Urbars entspricht, ist die
Burgstelle auf einem Gemarkungsplan des Jahres 1777 noch dem
Falkensteiger Bann zugeordnet. 849 Einer zwölf
Jahre jüngeren Karte zufolge, richtete man den Grenzverlauf
später an der Burgstelle aus; 850 heute gehört die
Burg Falkenstein zur Gemarkung Breitnau.851
Von Bedeutung scheint, dass die im Güterverzeichnis des 15.
Jahrhunderts erkennbare Abgrenzung zugleich mit den
Pfarrgrenzen von Kirchzarten und Breitnau zusammenfällt; so
gehörte die Burg mit dem unteren Höllental noch zur (ehemals)
sanktgallischen Pfarrei Kirchzarten, während der südöstliche
Bereich eine eigene Pfarrei unter (ehemals) falkensteinischem
Patronat bildete. 852
Damit stellt sich die Frage, weshalb es den Falkensteinern
zwar gelungen war, eine eigenständige Pfarrei östlich der Burg
Falkenstein zu errichten, weshalb jedoch der namengebende Sitz
der Familie und die nordwestlich gelegenen Güter
pfarrrechtlich zu Kirchzarten und nicht auch zum
falkensteinischen Breitnau gehörten. Anscheinend konnte
St.Gallen - ähnlich wie 1125 gegenüber dem Kloster St.Märgen —
auch gegenüber den Falkensteinern seine älteren Pfarrrechte an
der Mark Zarten wenigstens in gewissem Umfang behaupten.
Denkbar ist, dass das Höllental — in etwa vergleichbar mit dem
St.Märgener Gebiet — 853 teilweise schon
erschlossen worden war, bevor die falkensteinische
Herrschaftsbildung einsetzte. Diese vermutete frühere
Erschließung kann in Zusammenhang mit einem Weg über das
Engenbachtal in Richtung Nessellache auf die Höhe von Breitnau
stehen, 854 durch den sich der Grenzverlauf, der
diesem Geländeeinschnitt folgt, erklären würde; und auch die
Lage der Burg wäre so einleuchtender zu deuten als einzig im
Hinblick auf einen Weg durch die Talenge am (erst später
erweiterten) Hirschsprung, dessen Gangbarkeit für die frühere
Zeit schon grundsätzlich bezweifelt wurde, 855 was zumindest für
Perioden mit starken Niederschlägen
zutreffend ist. 856
Die auffällige Grenzlage der Burg Falkenstein und die
Erstreckung des Kirchzartener Pfarrbezirks ins untere
Höllental hinein bis zur Burg selbst sind als Hinweise auf
vorfalkensteinische Rechte innerhalb des Herrschaftsgebietes
zu werten. Dort befindliche Güter könnten vor der Entstehung
der falkensteinischen Herrschaft bereits bestanden haben und
aus dem Besitz der Herren von Wiesneck oder des Klosters
St.Märgen in die Hand der Zähringerministerialen gelangt sein,
als diese im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts gewaltsam auf
den Herrschaftsmittelpunkt Wiesneck zugriffen.
2.2 Hinweise auf ehemalige Wiesnecker oder St.Märgener Güter
und Rechte
nordwestlich der Burg
Das Burgfeld
Nach den dargelegten Beobachtungen konzentriert sich die
Suche nach vorfalkensteinischen Gütern und Rechten, die in das
entstehende Herrschaftsgebilde der
Zähringerministerialen integriert worden sein könnten,
zunächst auf den Bereich nordwestlich der Burg, das heißt auf
die unmittelbar mit der Burg verbundenen Güter im unteren
Höllental und an dessen Ausgang in das Zartener Becken. Zu
diesem Bereich sind abgesehen vom Urbareintrag des Jahres 1448
auch zwei Urkunden erhalten, die beim Verkauf des
falkensteinischen Besitzes im Jahr 1407 an die Snewlin von
Landeck verfasst wurden.
Das erste der beiden Zeugnisse bezieht sich auf die damalige
Besitzübertragung insgesamt und auf die dabei vereinbarten
Modalitäten, 857 ohne dass die angesprochene
Region betreffend, die verschiedenen Verkaufsobjekte im Detail
aufgelistet würden — eine solche Liste enthält die zweite der
beiden Urkunden, auf die später noch zurückzukommen ist. 858
Die erste Urkunde ist aber insofern bemerkenswert, als sie die
einzelnen Güter und Rechte in zwei Gruppen teilt, indem sie
diese unter die beiden Begriffe das burgstal ze
Valkenstein vnd das BurgveeIde zusammenfasst. Auf das
burgstal 859 braucht hier nicht weiter eingegangen
zu werden; es handelt sich um die Reste des einst
namengebenden Sitzes der Falkensteiner, der rechtlich auch
nach seiner Zerstörung noch von Bedeutung war, wie die im
Urbar bezeugte Anbindung der Herrschaftsrechte an die
Gebäude(reste) erkennen lässt. Näher einzugehen ist
nachfolgend jedoch auf das 1407 genannte Burgfeld, zu dem
früher nur die Vermutung geäußert werden konnte, es handle
sich um das keltische Befestigungsareal zwischen Rot- und Wagensteigbach.860 Diese
Annahme verdient im Rahmen der hier behandelten Fragestellung
in zweifacher Hinsicht Beachtung: Denn das Burgfeld ist zum
einen als Teilbereich des falkensteinischen
Herrschaftsgebietes zu behandeln, zugleich stellt sich auch
die Frage nach der Bedeutung der frühgeschichtlichen
Besiedlungsstrukturen für die mittelalterliche
Herrschaftsbildung hier erneut, da das Befestigungsareal in
herrschaftlich-rechtlicher Hinsicht offenbar von Bedeutung
war.
Bevor diese Aspekte beleuchtet werden sollen, ist die ältere,
bisher noch weitgehend unbegründete Hypothese zur
Lokalisierung des Burgfeldes zu verifizieren. Dazu kann das
Güterverzeichnis von 1448 herangezogen werden, das nähere
Angaben zu Dietrichß hoffstatt enthält, der
anscheinend mit dem Rainhof zu identifizieren ist (vgl. Abb.
5, S. 41); 861 ein an diesen Besitz angrenzendes
Flurstück wird durch den Vermerk: vff dem Burgveeld
lokalisiert. 862 Damit kann zunächst als gesichert
gelten, dass die Bezeichnung „Burgfeld“ für einen Bereich im
Südosten des keltischen Befestigungsterrains galt. Die weitere
Ausdehnung nach Norden hin bis Wiesneck zeigt eine andere
Textstelle, in der eine Person, „seßhaft auf dem Burgfeld
unter der Wisneck“, genannt wird. 863
Aufschlussreich ist darüber hinaus der Vermerk über
Ackeranteile vff dem Burgveld, stossend an des Ammerß furt
vff den Ow rein. 864 Der Flurname „Aurain“
und „Ammersmatte“ sind seit spätmittelalterlicher Zeit belegt;
865 ersterer gilt noch heute für die Niederung im
Bereich der nach Westen hin spitzwinklig geformten
Befestigungsanlage. 866 Auf den charakteristischen
Geländezuschnitt spricht offenbar auch die Lagebeschreibung
eines weiteren Grundstücks an, von dem es heißt: lit zue
obrest jm spitz vff Burgveld. 867
Damit sind verschiedene Bereiche nachgewiesen, die in
spätmittelalterlicher Zeit unter den Begriff „Burgfeld“
gefasst wurden. Sie befinden sich nördlich der ehemaligen
Rainhofgemarkung gegen Wiesneck hin sowie im Bereich der nach
Westen gerichteten Spitze des keltischen Befestigungsterrains.
Für die Südflanke des Burgfeldes ist seit dem Spätmittelalter
auch der Name „Brand“ bezeugt sowie Namen für Einzelhöfe (z.
B. „Rain“ und „Birken“). 868 Besonders
bemerkenswert ist im nördlichen Bereich des Burgfeldes der
Siedlungsname „Burg“. 869 Es darf an dieser Stelle
daran erinnert werden, dass der Ort Burg eine erhöhte
Bedeutung für (und durch) den Verkehr über den Schwarzwald
hatte: Die Wichtigkeit des dortigen Verlaufs der
Wagensteigstraße, die an der Zollstelle den Bach überquerte
und anschließend zur Hochfläche der Befestigungsanlage
anstieg, 870 dürfte der Grund dafür gewesen sein,
dass hier, am Nordrand des Burgfelds, eine Siedlung entstand,
die den von der Befestigungsanlage abgeleiteten Namen „Burg“
erhielt.
Von Bedeutung ist auch, dass das Kloster St.Märgen über
einigen Besitz auf dem Burgfeld verfügte, den es offenbar über
einen Hof organisiert hatte, der sich in Burg befand. Dies
geht aus dem St.Märgener Weistum hervor, das den hof ze
Burg und due guet, due darin zinsent, nennt. 871
Nicht nur Güter in nächster Nähe, innerhalb des Ortes Burg,
sondern verschiedene weitere gehörten zu diesem Hof auf der
Nordseite des Burgfelds, wie aus dem St.Märgener Berain von
zirka 1270 zu erschließen ist, in dem Flurstücke von Gütern
auf der Südseite der Wallanlage am Rotbach genannt werden; 872
weiter spricht für die Verteilung des St.Märgener Besitzes
über das gesamte Burgfeld auch das Zeugnis von Ber[tolt]
dem smit uf dem Burgvelde in einem klösterlichen
Güterverzeichnis von zirka 1320, der auf dem Südteil des
Burgfelds, auf der Seite des Rotbachs bei Birken, ansässig
gewesen sein dürfte, da gleichzeitig Ber[tolts] des smides
hus zen Birchan under Rotner steg bezeugt ist. 873
Schließlich ist festzuhalten, dass von St.Märgen im 15.
Jahrhundert (zusammen mit dem St. Märgener Hof in Burg auf der
Nordseite des Burgfelds) auch Brand auf der Südseite in den
Besitz der Stadt Freiburg gelangte. 874
Somit wird zum einen deutlich, dass man mit der Angabe „auf
dem Burgfeld“ Güter im Bereich der frühgeschichtlichen
Befestigung bezeichnete — der älteren Vermutung entsprechend,
konnte also gezeigt werden, dass das „Burgfeld“ tatsächlich
mit dem Areal der Anlage zwischen Rot- und Wagensteigbach zu
identifizieren ist. Zum anderen ist festzustellen, dass,
abgesehen von den falkensteinischen Quellen, auch die
Güterverzeichnisse des Klosters St.Märgen beträchtlichen
Besitz auf dem Burgfeld verzeichnen. Wie schon angedeutet war
eine detailliertere Untersuchung zum ehemaligen
Befestigungsareal zum einen deshalb gefordert, weil das
Burgfeld — ungeachtet des beträchtlichen St.Märgener Besitzes
— 1407 zum Zubehör der Burg Falkenstein gezählt wurde und für
die Geschichte der Falkensteiner von Bedeutung war; zugleich
stellt sich im Hinblick auf das Burgfeld auch die
Kontinuitätsfrage neu, zu der Franz Fischer, speziell die
keltische Anlage betreffend festgestellt hatte:
„Das Areal des keltischen Tarodunum [gemeint war damit die
Anlage zwischen Rot- und Wagensteigbach] aber hat später als
Einheit keine Rolle mehr gespielt. Es wurde vielmehr zwischen
den verschiedenen, ausnahmslos am Rande der einst befestigten
Fläche angelegten Höfen, deren Geschichte hier nicht weiter
verfolgt werden kann, aufgeteilt, so daß heute zwei
Dorfgemarkungen — Buchenbach und Burg — daran Anteil haben.
Bei den Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Hohenberg
und den Herzogen von Zähringen waren, wie schon die Burg
Wiesneck, insbesondere aber die Gründung der Stadt Freiburg
deutlich macht, andere Gewichte im Spiel.“ 875
Diese These Fischers ist vor dem Hintergrund der bisherigen
Überlegungen zur Auseinandersetzung zwischen den Zähringern
und den Herren von Wiesneck sowie zur eben erläuterten
Herrschaftssituation auf dem Burgfeld in Frage zu stellen.
Gewiss war das Burgfeld zur Zeit der ersten dazu überlieferten
Schriftquellen im 14. Jahrhundert keine vollständige „Einheit“
(mehr). Wenn allerdings auf dem Burgfeld einerseits das
Kloster St.Märgen mit seinem Hof in Burg und den dazugehörigen
Gütern eine bedeutende Rolle spielte und andererseits die
Zähringerministerialen von Falkenstein dort über Besitz
verfügten, kann eine zuvor denkbare herrschaftlich-rechtliche
Einheit des Areals gerade von den Kräften durchbrochen worden
sein, die in der von Fischer angesprochenen Auseinandersetzung
zwischen Zähringern und Wiesneckern mitwirkten. So könnten die
zähringischen Ministerialen von Falkenstein im Rahmen dieser
Auseinandersetzung in den Bezirk des Burgfelds eingedrungen
sein, den zuvor das Kloster St.Märgen von der Gründerfamilie,
den Herren von Wiesneck, erhalten hatte. 876
Zurecht wurde schon
früher eine Beziehung zwischen der Burg Wiesneck und der
frühgeschichtlichen
Befestigungsanlage - ähnlich der Situation in Zähringen —
angenommen. 877 Dass die Burg Wiesneck noch im 14.
Jahrhundert als Reichsgut beansprucht werden konnte, ist
vielleicht auch durch die noch lange offensichtlichen
Befestigungsreste aus der Frühgeschichte zu erklären. 878
Die falkensteinische Geschichte betreffend, ist anzunehmen,
dass mit dem 1407 verkauften burgstal ze Valkenstein
und dem Burgveelde das Kernstück der falkensteinischen
Herrschaft, die Burg mit ihrem Zubehör im Höllental und dem
Besitz vor dem Eingang des Höllentals, verkauft wurde. Das in
den Urkunden genannte Burgfeld war jedoch nicht nur für die
Kontrolle des Höllentalzugangs von Bedeutung. Vielmehr verlief
über das Burgfeld auch die Straße in das Wagensteigtal, und
wenn es tatsächlich zu Übergriffen der Zähringer bzw. ihrer
Ministerialen auf Wiesnecker Besitz im ersten Viertel des 12.
Jahrhunderts gekommen ist — worauf die Zerstörung der Burg
Wiesneck schließen lässt —, so dürfte das Burgfeld mit den
Zugängen zum Höllen- und Wagensteigtal ebenfalls umkämpft
gewesen sein.
Aus diesem Grund scheint ein Gut bemerkenswert, das sich vor
diesen strategisch bedeutsamen, benachbart gelegenen
Taleingängen befand und um dessen Besitz zwischen dem Kloster
St.Märgen und weltlichen Herren lange Zeit gerungen wurde. 879
Im St.Märgener Berain von zirka 1270 wird das Gut als beneficium
comitum aufgeführt. 880 Es ist allerdings
fraglich, ob es damals de facto im Besitz des Klosters war,
denn später verfügten die Falkensteiner und ihre
Rechtsnachfolger unabhängig von St.Märgen über das Gut und
wiesen die klösterlichen Ansprüche zurück, die gleichwohl zu
Recht bestanden haben dürften. 881
Aufschlussreich hierfür ist zudem die Bezeichnung des Gutes
als beneficium comitum, als Lehen der Grafen. 882
Auch aufgrund der im Berain festgehaltenen Ortsangabe „in
Wiesneck“ ist die Herkunft des St.Märgener Gutes aus dem
Besitz der Wiesnecker Herren, der Grafen von Haigerloch,
wahrscheinlich. 883
Aus den Quellen des 14. und 15. Jahrhunderts wird ersichtlich,
dass das beneficium comitum dem Kloster abhanden
gekommen war und sich unter dem Namen „Die Zweigeteilten“ in
der Verfügungsgewalt der Falkensteiner und ihrer
Rechtsnachfolger befand: 884 Ein Teil davon
bestand aus einem Hof bei Wiesneck, wohl dem Jockelshof, 885
der in den Quellen auch als „Kaltschmiedshaus“ erscheint; der
andere Teil aus einem Hof am Höllentaleingang, dem
Himmelreicher Hof, dessen älterer Name „Löwenlehen“ war.
Insbesondere der Himmelreicher Hof dürfte aufgrund seiner Lage
schon früh von Bedeutung für die falkensteinische Herrschaft
gewesen sein: Zwischen diesem Hof und dem Höllental bestand
zum einen ein enger geographischer Bezug, wie er in den
aufeinander verweisenden, kontrastierenden Namen „Himmelreich“
und „Höllental“ zum Ausdruck kommt; die Umfriedung des Hofes
scheint zum anderen ein Faktor bei der Kontrolle der Straßen
zur Burg und auf den Schwarzwald gewesen zu sein; 886
außerdem waren an das Himmelreicher Gut Gerichtsrechte im
Bereich des unteren Höllentals, das Rota genannt wurde,
gebunden. 887
|
Skizze zur
Lage der Zweigeteilten/des beneficium comitum und der
Teilgebiete von Rota |
Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Falkensteiner
schon in der Frühphase ihrer Herrschaftsbildung danach
strebten, gerade diesen Bereich und dieses Wiesnecker bzw.
St.Märgener Gut in ihren Besitz zu bekommen. 888
Denn für die
entstehende falkensteinische Herrschaft war das Höllental (in
das frühere Erschließungsvorgänge bereits vorgedrungen waren,
worauf die auffälligen Pfarrgrenzen hinweisen) nicht ein
beliebiger Bereich im Zartener Becken, sondern mit der
namengebenden Burg und dem dortigen Verkehr das "Rückgrat des
Falkensteiner Territotiums", wie Weber formulierte. 889
Anmerkungen:
742 PARLOW, S. 68, Nr. 98.
743 SCHMID: Burg Wiesneck, S. 118 f.
744 Holger KRUSE: Zimmern. In: Lexikon des Mittelalters, Bd.
9, Hg. von Norbert ANGERMANNu. a. München 1998, Sp. 616-618.
745 Zu dieser Differenzierung vgl. oben, S. 150 f.
746 BUMILLER, S.
20.
747 Idem marchio postmodum in odium
Heinrici regis omnem Brisaugiam rapina et incendio
vastavit ... (PARLOW, S. 68).
748 ZOTZ: Herrschaftsträger, S. 50.
749 Ebd., S. 48.
750 Ebd.,S. 50.
751 Vgl. dazu auch SKODA, S. 51.
752 Dabei wurde ein mutmaßliches Mitglied der Familie von
Haigerloch-Wiesneck, Wezel von Bürgeln (vgl. oben, S.
149), getötet (BUMILLER, S. 25).
753 ZOTZ: Herrschaftsträger, S. 49
754
SKODA, S. 53.
755 Dazu oben, S. 115.
756 Dies ist explizit für die längerfristige Aneignung
der sanktgallischen Güter und Rechte bezeugt (oben, S.
156), trifft vielleicht aber auch auf die Burg Wiesneck
zu, die erst 1096 wieder in der Hand der Haigerlocher
gewesen zu sein scheint (unten, S. 160).
757 Wie oben, S. 115.
758 SCHMID: Zähringer Kirche, S. 18 f.
759 Darin wären erst die Anfänge der Abspaltung bzw.
Herausbildung des eigenständigen Ortes Kirchzarten zu
sehen, die dann im Zuge der falkensteinischen
Herrschaftsbildung weiter forciert wurde (dazu unten,
S. 197 ff.).
760 Thomas ZOTZ: Ottonen-, Salier- und frühe
Stauferzeit (911-1167). In: Handbuch, S. 381-528,
S.472.
761 Zur Lockerung der Fronten des Investiturstreits um
1096 vgl. ebd., S. 432.
762 Dazu unten, S. 171.
763 Zum Besitz der Herren von Wiesneck-Haigerloch in
Herdern vgl. oben, Anm. 683; zum Besitz der
Zähringer in Herdern vgl. PARLOW, S. 335, Nr. 523;
außerdem NOTHEISEN, S. 1059. Die Kombination
herrschaftlicher Einflüsse des Straßburger Bischofs
(ebd.) und des Klosters St. Märgen (KRIEGER, Bd. 1,
Sp. 939) in Herdern fügt sich in die geschilderten
Zusammenhänge.
764 Die Überlegungen zu den Herren von Weiler in
diesem Kapitel sowie zur Herkunft der Falkensteiner
und den herrschaftlich-rechtlichen Strukturen um die
Burg Falkenstein fußen auf einer Studie (wie Anm.
339), die nun im Rahmen der erweiterten
Fragestellung und Perspektive teils präzisiert (vgl.
z. B. die Stellungnahme zum Besitz Reinhards bei
Zarten, unten, Anm. 804), teils ergänzt und
erweitert werden konnte (vgl. z. B. die Ausführungen
zum Zusammenhang von Weiler und Weilersbach, S. 169
und 187).
765 Vgl. oben, S. 118 f.
766 WAGNER: Frühe Burgen, S. 83. Zur Möglichkeit aus
schriftlich bezeugten Herkunftsnamen auf
mittelalterliche Burgen zu schließen vgl. Alfons
ZETTLER: Burgenbau und Zähringerherrschaft. In:
Burgen im Spiegel der historischen Überlieferung.
Hg. von Hermann EHMER. (Oberrheinische Studien, Bd.
13) Sigmaringen 1998, S. 9-35; dagegen hat
Hans-Martin Maurer Stellung genommen (Hans-Martin
MAURER: Rezension zu „Burgen im Spiegel der
historischen Überlieferung“. In: Zeitschrift für
Württembergische Landesgeschichte 59 [2000], S.
523-525, hier S. 524); zu dieser Kritik vgl.
Bernhard MANGEI: Burgen: Wohnsitze und Herrschaftszentren des
Adels. In: Freiburger Universitätsblätter 159
(2003), S. 199-208, hier S. 299 mit Anm. 4.
767
Zortz: Ottonen-, Salier- und frühe Stauferzeit, S. 432.
768 Geschichtliches aus St.Peter. 13. bis 18. Jahrhundert.
Hg. von F. L. BAUMANN. In: FDA 14 (1881), S. 63-95, hier S.
70; vgl. zu dieser Quelle LICHDI, S. 28; Dieter MERTENS:
Peter Gremmelsbach, Abt von St. Peter im Schwarzwald
1496-1512. In: Kloster St. Peter, S. 215-248, hier S. 219
ff.
769 Nicht bekannt ist, ob sich die alteingesessenen
Zähringer nach der Höhenburg oder nach dem Ort in der
Niederung benannten (Karl SCHMID: Zähringen und die
Zähringer. In: Die Zähringer. Anstoß und Wirkung.
[Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung, Bd. 2]
Sigmaringen 1986, S. 19-21, hier S. 20).
770 Karl SCHMID: Die Gründung von St.Peter im Zeithorizont
des mittleren Investiturstreits. In: Kloster St.Peter, S.
33-50, hier S. 36.
771 Urkunden zu den Besitzstreitigkeiten, S. 174, Nr. 1.
772 Vgl.
zu dieser Familie Hans SCHADEK: Bürger und Kommune — Die
sozial- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung Freiburgs
von der Gründung bis in die Zeit um 1250. In: Freiburg
1091-1120. Neue Forschungen zu den Anfängen der Stadt. Hg.
von Hans SCHADEK und Thomas ZOTZ. Sigmaringen 1995, S.
231-267, hier S. 243; LICHDI, S. 28.
773 Verschiedentlich traten Freie in die Ministerialität
ein, um von den Vorzügen eines größeren Machtpotentials und
bedeutenderen Dienstlehen zu profitieren (vgl. Karl F.
WERNER: Adel. Fränkisches Reich, Imperium, Frankreich. In:
Lexikon des Mittelalters, Bd. 1. München/Zürich 1980, Sp.
118-126, hier Sp. 123).
774 Wie unten, S. 168, Anm. 804.
775 Rotulus Sanpetrinus, S. 156 f. Weitere Adlige lassen
sich als zur Verwandtschaft gehörig nachweisen vgl. unten,
S. 165 mit Anm. 785.
776 LICHDI, S. 28.
777 Dazu unten, S. 168.
778 Wolfgang STÜLPNAGEL: Herrschaft und Staat. In:
Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1, 1, S. 220-256, hier S.
234; Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S. 1049.
Aufschlussreich ist die Passage eines
spätmittelalterlichen Weistums zur Verleihung des
Dinghofes von Weiler: Und do das beschach, darnach war
der hoff ze Wyler verliehen ... von der herrschaft von
Friburg zu einem rechten erbe ... alle jar vmb xxx ß d.
Derselben pfennig gond iiij ß vnd i lib. vff die burg an
unseres herren cappelen zu einem seelgerät, und die
übrigen vi ß hören gon Ywa in die zins .... [...] Es ist
manlehen ye des eltesten suns [...] Und wer syn denn zum
erbe kumpt, der soll herr und vogt hie sin vber tubi,
über frevell, uber hersuna und uber alle ding ...
(Weisthümer, S. 359). Die letztere Feststellung zur
Gerichtsbarkeit zeigt, dass nicht auf bäuerliche Meier zu
schließen ist (WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 287),
wenn in den Quellen von den „Meiern“ oder „villici“ von
Weiler die Rede ist (vgl. z.B. oben, S. 119); dasselbe
scheint für die Meier von Ibental oder Eschbach zu gelten
(vgl. unten,
Anm. 779 und S. 165 mit Anm. 793).
779 Vielleicht ist die Situation in (Ober-?)Eschbach
vergleichbar, wo ein Henricus, villicus de Espach, im
Nekrolog von St. Peter bezeugt ist (MGH Necrologia
Germaniae, Bd. 1. Berlin 1888, S. 335). Dabei kann es sich
um einen Angehörigen der Familie von Weiler-Falkenstein
handeln, da diese, ebenso wie Henricus, bei
Wipfi/Föhrental begütert war (zur Abstammung der Herren
von Falkenstein, vgl. unten, S. 167; zu den Besitz und
Herrschaftsverhältnissen in Wipfi/Föhrental vgl. oben,
Anm. 543). Durch die Herren von Weiler, die bei ihrer
Herrschaftsbildung im Glottertal und im Dreisambecken wohl
an Einsiedler Güter und Rechte angeknüpft hatten, können
auch in Eschbach Herrschaftsrechte an die Zähringer und an
das Kloster St.Peter gelangt sein; diese Güter und Rechte
wurden dann - vergleichbar mit Weiler — als Lehen in
Gestalt eines ausgedehnten Meieramtes zurückgenommen, wie
es auch für das noch enger an die Herrschaft Weiler
gebundene Ibental zu erwägen ist.
780 Dazu oben, S. 116 ff.
781 Zu Ebnet und Ibental vgl. PARLOW, S. 149, Nr. 215; zu
Eschbach vgl. STÜLPNAGEL: Herrschaft, S. 234; Amtliche
Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 280; KRIEGER, Bd. 1, Sp.
536 f.
782 Dazu unten, S. 167 ff.
783 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115, Anm. 13.
784 Rotulus Sanpetrinus, S.
149.
785 Zum Besitz der Blankenberger/Staufener in
Gundelfingen vgl. Rotulus Sanpetrinus, S. 145; zum
Besitz der Falkensteiner in Gundelfingen vgl. ebd., S.
148 f. und 153; zum im Folgenden thematisierten Besitz
der Blankenberger/Staufener im Ibental vgl. den
falkensteinischen Besitz (HUGGLE, S. 145); zu Oberried
vgl. unten, S. 200 mit Anm. 952, außerdem WEBER:
Kirchzartener Geschichte, S. 237 ff. Auch die Adligen
Herren von Buchheim waren mit den Blankenbergern bzw.
Staufenern verwandt: Homo quidam nobilis, nomine
Co’nradus de Bo’cheim tale predium, quale uisus est
habere in uico, qui dicitur Obirrieth, sicut et
cognati sui Co’nonis predium apud eundem locum situm
et ob hanc rationem sibi in manus commissum, beato
Petro tradidit (Rotulus Sanpetrinus, S. 143). Bei
dem cognatus Cuno handelt es sich offensichtlich um
einen Cuno von Blankenberg (ebd., S. 145)
786
Adelbert von Staufen war der Bruder Cunos von
Blankenberg (Rotulus Sanpetrinus, S. 162).
787 Ebd., S. 157.
788 Ebd., S. 160.
789 HUGGLE, S. 148.
790 Vgl. dazu RÖSENER: Grundherrschaft, S. 173.
791 Rotulus Sanpetrinus, S. 174.
792 Zum Begriff villicus vgl. oben, Anm. 778.
793 Waltherus villicus de Iwa, qui cum uxore sua in
Merdingen somam vini s. Petro dedit (MGH
Necrologia, Bd. 1, S. 335).
794 Dieser Besitz ist über eine Schenkung Kunos von
Falkenstein von Gütern in Merdingen an das Kloster
St.Peter zu erschließen (Rotulus Sanpetrinus, S. 149) —
zur Abstammung der Falkensteiner aus der Familie von
Weiler, vgl. unten, S. 167 ff.
795 Vgl. Amtliche Kreisbeschreibung, Bd.
2, 2, S. 1057. Zu diesem Weg vgl. KEYSSLER, wie Anm.
124: Es brauchet viele Muehe, durch den
Schwarzwald zu kommen, und hat man, um nach
Villingen zu gelangen, nur zween Wege, deren der
eine ueber den St. Petersberg und der andere durch
das Thal von der Wagensteig geht (KEYSSLER, S. 1516
f.). Von Ebnet führe einer der Wege zunächst bis an
das Dorf Wihler, so aus fuenf Haeusern und einer
Kapelle besteht ..... Durch dieses Dorf geht der Weg
von St.Peters Abtey nach Villingen und ist solcher
der bequemste fuer die Wagen, ob er gleich eine
Stunde um und weiter als der wagensteiger Weg ist
... (ebd.).
796 Vgl.
SCHMID: Burg Wiesneck, S. 126.
797 NEHLSEN, S. 20.
798 Die falkensteinische Herrschaft hat das Ende des
zähringischen Herzogshauses überdauert und spielte
noch in der Geschichte der Grafen von Freiburg sowie
in der Geschichte der Stadt Freiburg eine nicht
unbedeutende Rolle, was hier nicht im Einzelnen zu
thematisieren ist (vgl. KÄLBLE, S. 174 ff., S. 390;
BUTZ, S.78, 352).
799 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 120, 130 f.
und 192; LICHI, S. 32 und 40. Vgl. dagegen MANGEI:
Falkensteiner, S. 82 ff. und S. 114 mit Anm. 8.
800 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 192.
801 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115.
802 Zum Rotulus Sanpetrinus und zur Frage der
Datierbarkeit einzelner Einträge vgl. Jutta
KRIMM-BEUMANN: Der Rotulus Sanpetrinus und das
Selbstverständnis des Klosters St.Peter im 12.
Jahrhundert. In: Kloster St. Peter, S. 135-166, hier
S. 137 ff.
803 Rotulus Sanpetrinus, S. 148. Die ebd. (S. 175)
versuchte Lokalisierung von Berlachen bei Kappel ist
wohl ein Irrtum. Das verschenkte Gut dürfte zwischen
dem später bezeugten Schloss Weiler und dem
benachbarten Berlachen in Untereschbach liegen (TK
8013).
804 Rotulus Sanpetrinus, S. 162. Die
Übertragung des Feldseeanteils im
falkensteinischen Gebiet durch Reinhard von Weiler
ist für die Zusammengehörigkeit der Familien von
Weiler und von Falkenstein aussagekräftig (zum
falkensteinischen Bereich links des Seebachs in
Hinterzarten und Breitnau vgl. Heinrich BÜTTNER:
Die Anfänge der Herrschaft Lenzkirch. Ein Beitrag
zur Erschließung des Gebietes um Schluchsee und
Titisee. In: Schriften des Vereins für Geschichte
und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden
Landesteile in Donaueschingen 21 [1940], S.
99-125, hier S. 120; vgl. außerdem S. 111 und die
Kartenskizze, S. 102; zum Seebach vgl. VETTER, S.
38 f. und 51 f.). Demgegenüber ist die erwähnte villa
Zartun nach den oben angestellten
namenkundlichen Überlegungen zu den „Zarten“-Namen
nicht mehr mit dem Ort Hinterzarten zu
identifizieren und bleibt als Zeugnis der
thematisierten Zusammengehörigkeit außer Betracht
(vgl. SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115, Anm. 12;
MANGEI: Falkensteiner, S. 83); bemerkenswert ist
allenfalls, dass ein Herr von Weiler ein Gut bei
Zarten, dem herrschaftlichen Zentralort des
Klosters St.Märgens, verschenkte.
805 Zu
dieser Bezeichnung vgl. unten, S. 176.
806 SCHÄFER:
Höllentalstraße, S. 115.
807 Rotulus Sanpetrinus, S. 142, 155 und 167.
808 Zum Namen „Reinhard von Falkenstein“ vgl.
Rotulus Sanpetrinus, S. 150 f. und 153; Freiburger
Urkundenbuch, Bd. 1, S. 10, Nr. 26; S. 245, Nr.
274.
809 Für diesen
Hinweis zur möglichen Verwandtschaft der Namen
danke ich Herrn Prof. Dr. Hugo Steger.
810 Nach Löffler kann das Bestimmungswort
darüber hinaus auch auf den Personennamen
„Willehari“ zurückgeführt werden (LÖFFLER, S.
252 f.). Das von Weber als hierfür beweiskräftig
angeführte Genetiv -s weist allerdings nicht
ausschließlich auf einen Personennamen im
Bestimmungswort hin (WEBER: Kirchzartener
Geschichte, S. 114), wie die von Löffler
angeführten Belege „Dorfesberg“, „Himelesberch“,
Lutirnsehesbach“ zeigen (LÖFFLER, S. 252).
811 Zur Bildung aus dem „Genetiv des Appellativs
bzw. des ON ‚Weiler‘ “, vgl. LÖFFLER, S. 251 f.;
zur Bildung aus einem Herkunftsnamen vgl. z. B.
KÜRZ, S. 39, der Belege für die Entstehung des
Burger Flurnamens Wyswilers grund
(sowie: der von Wiswil hof) aus dem
Herkunftsnamen „von Weisweil“ bietet.
812 Dazu oben, S. 164.
813 Wir Leupolt, von gots gnaden hertzog ze
Osterrich, ze Steyr, ze Kernden vnd ze Krain,
graue ze Tyrol ... tun kunt, als wir all
herscheften, die vnser lieber oheim, graf
Chu’nrad von Friburg, in Brisgow gehebt hat,
mit manscheften vnd lehenscheften verpfendet
vnd zu vnsern handen bracht haben, also haben
wir vnserm getrewen Jacoben von Valkenstein
vnd se[in]em sun Heinreichen vnd iren erben
das ober dorff zu Wilerspach mit luten vnd
gutern und andern zugehorungen verlihen ...
(1399, GLA 44/2246 von Falkenstein); zu
Weilersbach vgl. Amtliche Kreisbeschreibung, Bd.
2, 2, S. 774; außerdem WEBER: Kirchzartener
Geschichte, S. 195.
814 Zu dieser oben angesprochenen
Straßenführungsmöglichkeit (oben, S. 39) in
diesem Bereich vgl. die Belege und Ausführungen,
unten, S. 187.
815 StAF Fürsten und Herren A1 XIV, von
Falkenstein im Höllental, 1331 März 6. Die
kopial
überlieferte Urkunde dokumentiert die Regelung
von Streitigkeiten umbe den Walt, der da lit
ob Willersbach und der da an gat an dem
roten Eggelin und daß in gat untze Feldtperg,
dem man sprichet der von Falkenstein
gemeine Walt; dieser „gemeine Wald“ ist
1448 als Zubehör der Burg Falkenstein
verzeichnet: Item min teil des burgstals zue
Valkenstein mit den gemeinen Weelden
vnd aller der zuegehoerd (GLA 66/1250,
fol. 20 r.). Zu den besonderen Rechten der
Weilersbacher vgl. außerdem: ebd., fol. 24 v.;
das Weistum von Weilersbach 14./15. Jahrhundert
(GLA 21/8011); Ekkehard LIEHL: Geschichte der
Hinterzartener Hofgüter. Band II. Windeck,
Bisten, Alpersbach, Fürsatz. (Hinterzartener
Schriften, Bd. 2, 2) Konstanz 2000, S. 352-357
und 248.
816 Von den strosen, die von der
Bauernschaft offen gehalten werden müssen, ist
besonders der Eggweg bzw. die wohl identische Kastelstras
bemerkenswert (vgl. dazu unten, S. 188).
817 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 196.
818
Wie Anm. 641. Die Wildbannrechte sind als
Gemeinschaftslehen der beiden Familien von den
Herzögen von Österreich bezeugt, die diese
offenbar über die Freiburger Grafen erlangt
hatten (HUGGLE, S. 145; K. H. SPRETER:
Gräflich Kageneck'sches Archiv in Munzingen
bei Freiburg i. Br. In: ZGO 66 [1912], S.
m30-m86, hier S. m31, Nr. 7).
819 StAF C1 Fremde Orte, Convolut O, 1452
April 24.
820 Die ältere Argumentation, dass die in
spätmittelalterlichen Quellen genannten Meier
von Weiler nicht von den Herren von Weiler
abstammen würden, da Letztere „weitum
begüterte ritterliche Ministerialen waren“
(Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S.
1049), überzeugt nicht. Die Meier von Weiler
brauchen keineswegs aus einem anderen, weniger
begüterten Geschlecht zu stammen; angesichts
des Merdinger Besitzes, den der villicus
von Iwa, verschenkte (wie oben, S. 165; vgl.
auch den Besitz des villicus von
Eschbach in Wipfi, oben, Anm. 779), kann
entsprechend weitreichender Besitz —
wenigstens in hochmittelalterlicher Zeit —
angenommen werden.
Auf die Herren von Weiler und nicht auf
bäuerliche Lehnsinhaber scheint sich auch der
Titel „Herr“ im Weistum von Weiler zu
beziehen, das Weisungen zum Lehnsrecht am
Dinghof von Weiler und zu dessen Freiheiten
enthält (Weisthümer, S. 358; anders HUGGLE, S.
146; vgl. dazu auch oben, Anm. 778).
821 HEYCK, S. 558.
822 Zur Datierung vgl. Edgar FLEIG:
Handschriftliche, wirtschafts- und
verfassungsgeschichtliche Studien zur
Geschichte des Klosters St. Peter auf dem
Schwarzwald. Freiburg i. Br. 1908., S. 38 f.;
Kuno von Falkenstein, der Güter in Nordweiler
und Merdingen hatte, ist zur Zeit des Abtes
Gozmann von St. Peter (1137-1154) bezeugt
(Rotulus Sanpetrinus, S. 149; FLEIG, S. 39).
823 _VON WEECH, S. 149 f. und S. 150 f.
824 Die von Schäfer gemachten
Angaben zur Errichtung der Burg Falkenstein
„um 1100“ werden nicht ausreichend begründet
(SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 114); den
frühesten Beleg des Herkunftsnamens „von
Falkenstein‘ datiert Schäfer mit dem Verweis
auf Fleig in die Zeit zwischen 1111 und 1122
(ebd., S. 113 mit Anm. 6), obgleich Fleig zu
den entsprechenden Notizen vermerkt: „Auch
hier fehlt uns wieder jeder Fingerzeig zur
zeitlichen Fixierung, die wir innerhalb der
zwei Notizen selbst finden könnten (FLEIG,
S. 28; vgl. auch KRIMM-BEUMANN, wie Anm.
802).
825 BUMILLER, S. 23.
826 Die Zerstörung der Burg ist unter
anderem in einer kopial überlieferten
Grenzbeschreibung des Klosters St.Peter vom
Beginn des 13. Jahrhunderts bezeugt, deren
Vorlage aus dem Jahr 1111 den Vermerk über
die Zerstörung noch nicht enthält (Urkunden
zu den Besitzstreitigkeiten, S. 172, Nr. 1),
so dass die Auseinandersetzungen in die Zeit
nach der Niederschrift im Jahr 1111 zu
datieren sind. Der Terminus ante quem ist
aus einer Urkunde des Jahres 1121 zu
gewinnen (ebd., S. 179, Nr. 2), in der die
Burg Wiesneck ebenfalls als castrum
dirutum aufgeführt wird (vgl. SCHMID:
Burg Wiesneck, S. 132).
827 Ebd., S. 127 ff.; BUMILLER, S. 23.
828 "Thomas ZOTZ: St. Peter unter den
Zähringern und den Grafen von Freiburg.
Hausklosterfunktion und Vogteifrage. In:
Kloster St. Peter, S. 51-78, hier S. 65.
829 KÄLBLE, S. 35; SCHADEK/UNTERMANN:
Gründung, S. 62.
830 SCHMID: Burg
Wiesneck, S. 124.
831
Hans-Walter KLEWITZ: Die Zähringer.
Vom Leben einer deutschen Hochadelssippe
im Hochmittelalter. In: SiL 84/85
(1966/67), S. 27-48, hier S. 43.
832 BUMILLER, S. 24.
833 Hans BACHROTH: Ruine
Falkenstein. Geschichten und Sage um ein
altes Raubritternest im Höllental. In:
Oberländer Chronik 124 (1954), [ohne
Seitenzählung]. Boris BIGOTT: Breitnau
(FR). In: Die Burgen im
mittelalterlichen Breisgau, S. 57-62,
hier S. 57.
834 Boris
BIGOTT.: Bubenstein. In: Die Burgen im
mittelalterlichen Breisgau, S. 72-73;
Josef FALLER: Die Herren von
Falkenstein und die Burg im Höllental.
In: Unsere Heimat, S. 113-117, hier S.
113 f.
835 WAGNER: Ur-
und frühgeschichtliche Funde, S. 19;
Herrn Dr. Heiko Wagner sei auch für
weitere Angaben zum archäologischen
Befund im Höllental gedankt.
836 Zu dieser
Rückschlussmöglichkeit im Allgemeinen
vgl. oben, Anm. 766; zu den frühen
Belegen vgl. oben, S. 170 mit Anm.
822.
837 GLA 21/1045.
838 GLA 66/1250, fol. 20 r.; vgl.
unten, S. 173 ff.
839 Zum Terminus „Burgstall“ vgl.
unten, Anm. 859; zur Zerstörung der
Burg im Jahr 1388 vgl. MANGEI:
Falkensteiner, S. 89.
840 Dazu unten, S. 186 f.
841 Aus dem Jahr 1502 stammt die
Angabe under dem Frauenstein
(KÜRZ, S. 24). Da der dort gelegene
Himmelreicher Hof wohl einmal
St.Märgener Besitz war (MANGEI:
Falkensteiner, S. 100-104), kann
erwogen werden, ob der 1502 bezeugte
Name „Frauenstein“ für den
Berggipfel über Himmelreich im
Bestimmungswort auf die Patronin
St.Märgens verweist, was im Kontrast
zum Namen „Bubenstein" gesehen
werden könnte.
842 Dazu unten, S. 186 f.
843 Zu den jüngeren Quellen vgl.
MANGEI: Falkensteiner, S. 87 ff.
844 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 113
und S. 120.
845
Heiko STEUER: Erzbergbau im
Schwarzwald zur Salierzeit. In:
Siedlungen und Landesausbau zur
Salierzeit Teil 2. Hg. von Horst
Wolfgang BÖHME (Monographien des
Römisch-Germanischen
Zentralmuseums, Bd. 28)
Sigmaringen 1991, S. 67-96, hier
S. 80.
846 Dazu unten, S. 193 mit Anm.
920.
847 WEBER: Kirchzartener
Geschichte, S. 192 f.
848 GLA 66/1250,
fol. 20 r.-27 v.
849 Abgebildet bei Manfred
LÖFFLER: Der Ort Falkensteig.
In: Unsere Heimat, S. 118-138,
hier S. 123.
850 Ebd.,S. 124.
851 Amtliche Kreisbeschreibung,
Bd. 2, 1, S. 291.
852 Zur Pfarrei Breitnau, unten,
S. 190. Zur Zugehörigkeit des
unteren Höllentals zur
Kirchzartener Pfarrei vgl.
WEBER: Pfarrei, S. 87 und 172 f.
Hans Snewlin von Landeck vertrat
1460 in einem Rechtsstreit die
Ansicht, die Burgkapelle bzw.
eine dafür gestiftete Pfründe
habe ursprünglich zu Breitnau
gehört und sei erst später der
Kirchzartener Pfarrei
angeschlossen worden (GLA
21/2259); er konnte sich mit
dieser Meinung aber offenbar
nicht durchsetzen, wie die
späteren Quellen zeigen
(Kirchzartener Pfarrarchiv,
Pfarrbuch, wie Anm. 448;
KRIEGER, Bd. 2, Sp. 1534).
853
Dass in das Gebiet von
St.Märgen bereits ältere
Besiedlung vorgedrungen war,
ist aus der Zurückweisung der
St.Märgener Zehntansprüche
durch St.Gallen zu
erschließen: familia autem
sancti Galli eadem loca,
siue nouiter siue antiquitus
exculta, in omni decimatione
ad Zartun pertinere ex
antiquitatis auctoritate
confirmare studuerant (Urkunden
zu den Besitzstreitigkeiten,
S. 182, Nr. 3). Hier wird
anscheinend ein
Argumentationsversuch des
Klosters St.Märgen in Frage
gestellt, das wohl darauf
hingewiesen hatte, dass zwar
manche Güter schon länger
existiert hätten, andere aber
neu erschlossen worden waren,
worauf St.Märgen seine
Ansprüche gründen wollte.
854 Dazu unten, S. 192 f.
855 „Mit der Falkensteige war
ursprünglich wohl nicht der
Talweg des Rotbachs gemeint,
dessen Gangbarkeit durch die
enge Schlucht am Hirschsprung
beeinträchtigt oder überhaupt
nicht gegeben war, sondern
deren Umgehung im Süden oder
eher im Norden, wo sie im
Bereich der Burg Falkenstein
lag“ (Amtliche
Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1,
S. 291).
856 Die
Folgen starker Niederschläge
blockieren den Verkehr im
Höllental noch heute immer
wieder; zur mittelalterlichen
Situation vgl. SCHÄFER:
Höllentalstraße, S. 134.
857 Genannt
werden das tal ze
Verendal vnd das dorff ze
Verstetten, das burgstal
ze Valkenstein vnd das
burgveelde vnd Miswende
vnd die kilchensaetz vnd
vnser gueter vnd gerichte
ze Herdern vnd Bickensol
(GLA 21/2252).
858 Der
Urkunde zufolge wurden dem
Käufer weitere briefe
vnd roedel
ausgehändigt, zu denen die
zweite Urkunde desselben
Datums zählt, die auf die
Güter im unteren Höllental
und den nordwestlich
angrenzenden Bereich
detailliert eingeht (GLA
21/2253; vgl. dazu MANGEI:
Falkensteiner, S. 99).
859
Bei diesem Kompositum
handelt es sich um ein
starkes Neutrum — „das
maskulinum ist nicht
erweislich“ (LEXER, Bd. 1,
Sp. 393) —, was zu
Missverständnissen führen
kann (vgl. SCHRAMBKE, S.
33). Das Appellativ burgstal
ist wohl kaum als Kompositum
aus „Burg“ und „Tal“ zu
erklären; zu Grunde liegt
vielmehr der „mehrdeutige
Terminus ‚Burgstall‘ ... als
Bezeichnung für einen
Burgplatz, für
Altburgstelle, für öde, also
unbefestigte B. (castrum
immunitum) oder für
abgekommene bzw. zerstörte
B. (Ruine)“ (Herwig EBNER:
Burg. Terminologie. In:
Lexikon des Mittelalters,
Bd. 2. Hg. von Robert Henri
BAUTIER. München 1983, Sp.
962-965, hier Sp. 964).
860 „Was das
Burgfeld anbelangt, so
wird wohl hierunter das
grosse Gelände zu
verstehen sein, das von
dem alten Ringwalle von
Tarodunum umschlossen war“
(POINSIGNON: Ödungen, S.
342).
861 Den Angaben des Urbars
zufolge, lag vff Rota
rein ein Gut, das
als Dietrichß
hoffstatt
bezeichnet wird (GLA
66/1250, fol. 23 r.). Die
Ortsangabe verweist auf
den Rain des Rot-
bachs, auf die
Geländestufe also, die die
Südseite des keltischen
Befestigungsterrains
begrenzt. Von den dort
gelegenen Hofgütern war
offenbar der Rainhof
gemeint, denn von dessen
in neuzeitlichen Quellen
genannten Zubehör ist
einerseits die Stockmatte
(KÜRZ: Flurnamen, S. 36)
schon aus dem Urbareintrag
zu belegen; darüber hinaus
die Repfhalde (WEBER,
Kirchzartener Geschichte,
S. 382), die das Urbar von
1448 in der Form Reffhalde
ebenfalls anführt (GLA
66/1250, fol. 23 r.).
862 Das ist aus dem
Eintrag zu erschließen: ...iiij
juchart ackerß, ligend
an denyetzgeschribenen
iiij juch(ar)ten vor
Dietrichß hoffstatt (ebd.).
863 KÜRZ: Flurnamen, S.
88.
864 GLA 66/1250,
fol. 24 r.
865 Kürz, S. 17.
866 Vgl. TK 8013.
867 GLA 66/1250, fol. 22
r.
868 KURZ,
S. 20; Amtliche
Kreisbeschreibung, Bd.
2, 1, S. 172-174;
KRIEGER, Bd. 1, Sp. 202,
261 (und 262 zur
Entstehung des Namens
„Brandenburg‘‘);
außerdem oben, Anm. 861.
869 Belege bei KRIEGER,
Bd. 1, Sp. 344 f.
870 Vgl. oben, S. 36.
871 Dazu oben, S. 152.
872 BRENNECKE, Edition,
S. 7.
873 Ebd., S. 47; vgl.
den Eintrag im
städtischen Urbar von
1661: Rother steg in
den Birken unter dem
Raine (KÜRZ:
Flurnamen, S. 32). Im
Jahr 1301 werden Berhtolt
der smit uf dem
Burgvelde und
Cuenrat der keller,
der smit von den
Birchan, sowie ir
geselle genannt,
die alle drei Abgaben
für eine Matte ze
Rota bezahlen
(Freiburger
Urkundenbuch, Bd. 3, S.
5, Nr. 5). Auf den
gemeinsamen Wohnort des
Schmieds auf dem
Burgfeld sowie des
Meiers und Schmieds von
den Birken weist ir
gemeinsamer Geselle hin.
874
Amtliche
Kreisbeschreibung, Bd.
2, 1, S. 174. Eine
Ausnahme bildet der
Rainhof (dazu unten,
S. 180)
875 FISCHER, S. 49.
876 Der
von Fischer
angesprochene
Teilbesitz der
Gemeinden Burg und
Buchenbach am
Burgfeld in der
Neuzeit ist
insbesondere durch
den Verkauf der
St.Märgener Güter an
die Stadt Freiburg
im 15. Jahrhundert
zu erklären — daraus
besteht im
Wesentlichen der
Anteil der Gemeinde
Burg — und durch den
bei Wiesneck
gebliebenen oder von
St.Märgen wieder an
die Wiesnecker
Herren
zurückgelangten
Buchenbacher Besitz
(Andreas WEBER, S.
227 ff.);
falkensteinische
Güter wurden später
teils Burg
eingegliedert wie
der Rainhof
(Amtliche
Kreisbeschreibung,
Bd. 2, 1, S. 175),
teils können sie
auch zur Wiesnecker
Herrschaft und
folglich zu
Buchenbach gelangt
sein, wie zum
Beispiel der am
Burgfeld gelegene
Jockelshof (vgl.
dazu Anm. 885).
877 ZOTZ: Siedlung
und Herrschaft, S.
69: „Diese Burg
Wiesneck, oberhalb
des keltischen
Oppidum Tarodunum
angelegt und
insofern
vergleichbar mit der
vermutlich wenig
später errichteten
Burg Zähringen, die
gleichfalls in
Verbindung mit einem
alten,
traditionsreichen
Siedelplatz stand,
befand sich wohl
schon damals in
Händen des Grafen
Adalbert von
Wiesneck ... .“
878 In dieser
Hinsicht gilt für
die Burg Wiesneck
Ähnliches wie für
die Burg Zähringen,
zu der Thomas Zotz
feststellt: „Der
durch die
archäologische
Forschung zutage
geförderte Befund
einer bis in die
Völkerwanderungszeit
zurückreichenden
baulichen
Großanlage, deren
Reste vermutlich
auch noch im
Hochmittelalter
sichtbar waren, muß
diesem Ort eine
besondere Bedeutung
gegeben haben und
hat das gesamte
Gebiet von
Zähringen,
Höhensiedlung wie
unterhalb liegendes
Dorf, mit Sicherheit
seit alters als
Reichsgut gelten
lassen“ (ZOTZ:
Herrschaftsträger,
S. 51). Zum
Heidengraben vgl.
oben, Anm. 154.
879
Zur Rekonstruktion
der Hofgeschichte
vgl. MANGEI:
Falkensteiner, S.
100-116. Der Hof
gehörte zu einer
Gruppe von Gütern,
auf die das
Kloster St.Märgen
mit dem Verweis
auf seine Urbare
im 14. und 15.
Jahrhundert
Anspruch erhob,
die das Kloster
aber wohl schon
lange Zeit zuvor
an die
Falkensteiner
verloren hatte
(ebd., S.
112-115).
880 Ebd., S. 110.
881 Ebd., S. 103
£.
882 Ebd. S. 110 f.
883 Außerdem ist
von einem
Vorläufer zu
diesem
Güterverzeichnis
auszugehen, der
bis einschließlich
des zitierten
Eintrags
vermutlich als
Vorlage
herangezogen
wurde. Dieser
verlorengegangene
Pergamentrodel
trug den Titel: Quaenam
bona dotalia et
redditus fuerint
monasterio
Cellae S. Mariae
a fundatore data
(BRENNECKE,
Studien, S. 2 f.).
884 MANGEI:
Falkensteiner, S.
104 f.
855 Bemerkenswert
sind
archäologische
Beobachtungen zu
dieser
Siedlungsstelle:
„Einige hundert
Meter östlich des
Torbereichs der
keltischen
Festung, in der
Nähe des
Jockelshofs,
fanden sich einige
wohl
hochmittelalterliche
Keramikscherben
(spätestens 12.
Jahrhundert n.Chr.
...), die zusammen
mit einem Luftbild
auf eine Siedlung
am Fuße der Burg
Wiesneck hindeuten
könnten“ (WAGNER:
Ur- und
frühgeschichtliche
Funde, S. 19).
886
Dies legen die
spätmittelalterlichen
Quellen nahe,
die Mitteilungen
über zwei
Wegführungen
durch den
Himmelreicher
Hof enthalten,
die vom Besitzer
des Hofes
eigentlich
offengehalten
werden mussten
(ARMBRUSTER, S.
75; MANGEI:
Falkensteiner,
S. 116 f.). Aus
dem Jahr 1458
ist die
Mitteilung
überliefert,
dass der
damalige
Besitzer der
Burg
Falkenstein,
Hans Snewlin von
Landeck, die
Umfriedung des
Himmelreicher
Hofes
uffgebrochen
hatte, weil ihm
der Weg ins
Höllental
versperrt worden
sei (StAF
Talvogtei Al
VIII *, 1458
September 15).
887 Zum Ursprung
der anteiligen
Gerichtsrechte,
vgl. MANGEI:
Falkensteiner,
S. 107.
888 Darüber
hinaus ist
anzunehmen, dass
weitere
Wiesnecker bzw.
St.Märgener
Güter in den
Besitz der
Zähringerministerialen
übergingen. Zum
Kirchzartener
Dinghof, vgl.
unten, S. 197
ff.
Bemerkenswert
ist außerdem,
dass schon
Reinhard von
Weiler, als er
noch nach seinem
Stegener Sitz
benannt wurde,
ein Gut apud
uillam Zartun,
beim St.Märgener
Zentralort
Zarten also, an
das Kloster
St.Peter
schenkte (wie
oben, S. 82 und
Anm. 804).