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Herrschaftsbildung von Königtum, Kirche und Adel
zwischen Oberrhein und Schwarzwald.
Untersuchungen zur Geschichte des Zartener Beckens
von der merowingischen bis zur salischen Zeit

Auszug aus der Doktorarbeit von
Bernhard Mangei - Freiburg 2005



Seite 156
IV. Die Herzöge von Zähringen und ihre Gefolgsleute von Weiler-Falkenstein

a) Ereignisse und Entwicklungen zur Zeit Bertholds II.

1. Auseinandersetzungen zwischen Berthold II. und den Wiesneckern

In die Herrschaftsverhältnisse des Zartener Beckens einschneidende Ereignisse schildert Gallus Öhem aus Radolfzell in seiner „Cronick des gotzhuses Rychenowe“ zu 1079 und den nachfolgenden Jahren: Marggraf Berchtoldus von Zeringen, ain offner vind küng Hainrichs, hindangesetzt hertzog Wolffen der richost und mechtigost, gewan die edlen schloss Zimbre und Wisnegk und zwang alle, die von dem Brisgöw umb den Schwartzwald sitzende, under sin herschafft, und die gütter und zins Sant Gallen, an denen örtren am maisten tail ligende, nam er in und brucht sy zu’ sinem nutz, also das er dem gotzhus in vil jaren weder von korn, win und andern früchten den brüdern zu Sant Gallen nit aines hallers wert volgen liess.742

Offenbar auf der Grundlage der verlorenen St. Galler Annalen, einer zuverlässigen Quelle, die aus kaiserlicher Perspektive verfasst war, wird hier der Einfall Bertholds (II.) in den Breisgau geschildert.” Berthold, der nach Herzog Welf der mächtigste Gegner Heinrichs IV. gewesen sei, habe die Burgen Zimmern und Wiesneck eingenommen und habe alle am Breisgauer Schwarzwaldrand Ansässigen unter seine Herrschaft gezwungen. Weiter wird festgehalten, Berthold habe sämtliche Einkünfte aus den dort konzentriert liegenden sanktgallischen Besitzungen an sich genommen, so dass St. Gallen viele Jahre lang keinen Nutzen mehr von diesen Gütern hatte.

Damit stellt sich, die Entwicklungen des Zartener Beckens betreffend, die Frage, wie dieser Zugriff Bertholds auf die Burg Wiesneck einerseits und auf die sanktgallischen Güter andererseits zu erklären ist.’“ Hinsichtlich der eroberten Burgen ist gewiss Casimir Bumiller zuzustimmen, der davon ausgeht, dass es sich dabei um „Adelssitze von Anhängern Heinrichs IV.“ handelte.’* Im Falle der Herren von Wiesneck war darüber hinaus festzustellen, dass in deren Hand wohl zugleich die Vogtei über die sanktgallischen Güter im Dreisambecken lag. Nicht zuletzt durch den Zugriff Bertholds auf die Burg, das herrschaftliche Zentrum der Herren von Wiesneck, waren also auch die von St. Gallen herrührenden Rechte der Familie, wie die Vogtei über die sanktgallischen Güter, betroffen.

Weiter ist festzuhalten, dass das Vorgehen Bertholds nicht rein willkürlich gewesen sein dürfte oder einzig durch den Hass gegen König Heinrich ausreichend begründet wäre, wie es als zentrales Motiv hierfür in den kaiserlich orientierten Quellen dargestellt wird.747 Ausgehend von den Ereignissen des Jahres 1077 betrachtet, erscheint Bertholds Vorgehen vielmehr als Teil der Bemühungen um die „Wiederherstellung seiner Herrschaftsrechte im Breisgau“.748 So war Bertholds Vater nach der Beteiligung an der Wahl des Schwabenherzogs Rudolf von Rheinfelden zum Gegenkönig wegen Hochverrats verurteilt worden, womit er alle seine Würden und Reichslehen verlor. Dazu zählte auch die Grafschaft im Breisgau, durch die die Bertholde bereits unter Heinrich II. am Oberrhein hatten Fuß fassen können.749 König Heinrich IV. übertrug die Grafschaft im Breisgau nun jedoch seinem Parteigänger Bischof Werner II. von Straßburg und dessen Nachfolgern.750 Siegreiche Kämpfe Bertholds (II.) — noch zu Lebzeiten seines Vaters — gegen den Straßburger und den Baseler Bischof, können als erste Schritte der Bertholde zurück in den Breisgau betrachtet werden.751 Dessen tatsächliche Rückeroberung erfolgte jedoch erst nach dem Tod des Vaters und nach einem erfolglosen Kampf gegen Abt Ulrich von St. Gallen im Thurgau im Jahr 1079,752 wo die Bertholde einst ebenfalls über die Grafschaftsrechte verfügten.753 Bertholds darauf folgender Zug in den Breisgau wurde, „mit Blick auf die Grafenwürde zu einem Wieder-Eroberungszug, dessen längerfristiges Ergebnis die Errichtung derjenigen Herrschaft gewesen ist, die ihren Namen von der breisgauischen Burg Zähringen erhielt.“ 754

Die strittigen Grafschaftsrechte im Breisgau während des Investiturstreits sind hinsichtlich der Überlegung bemerkenswert, die villa und marcha Zarduna seien vielleicht als Reichsgut zu betrachten, das — soweit vom Königtum noch nicht anderweitig vergeben — im Besitz der Breisgaugrafen war. Dieses Erklärungsmodell entsprang den bisher aufgezeigten Hinweisen auf Königsgut im Zartener Becken, insbesondere dem an Einsiedeln gelangten Reichsbesitz, der zuvor in der Hand des Grafen Guntram gelegen haben dürfte; auf den folgenden Breisgaugrafen, Liudolf, schien das ottonisch geprägte Johannes-Patrozinium zurückzuführen, das in Zarten das anzunehmende ältere Remigius- und Hilarius-Patrozinium überla
gerte.755 Auch die Herrschaftsentwicklungen während des Investiturstreits lassen sich in ein solches Interpretationsmodell einbinden: Denn spricht man dem Zartener Hof (und den zugehörigen Gütern) den Status von Grafengut zu, so hätte Berthold I. im Jahr 1077 mit der Breisgaugrafschaft auch die Besitzposition im Zartener Becken verloren. Diese wäre in der Folge im Besitz des neuen Breisgaugrafen, des Straßburger Bischofs, anzunehmen, was zugleich verständlich machen könnte, wie die Herren von Haigerloch ihren Besitz im Zartener Becken erlangten, denn die engen Beziehungen der Familie zur Straßburger Bischofskirche sind bekannt — ebenso kann angenommen werden, dass die Haigerlocher in der Gunst des Herrschers standen, so dass der Familie zur Etablierung ihrer Herrschaft und ihres Klosters im Zartener Becken teils Reichsbesitz übereignet, teils als Lehen überlassen wurde — zu Letzterem gehörte der Urkunde von 1372 zufolge die Burg Wiesneck. Waren es vornehmlich alte Grafschaftsrechte, die Berthold bei seinem „Wieder-Eroberungszug“ in den Breisgau erneut geltend machen wollte, könnte die Eroberung der Burg Wiesneck als ein konkret überlieferter Aspekt dieser Maßnahmen betrachtet werden.

Die heftigen Auseinandersetzungen und Kämpfe innerhalb des Investiturstreits, die das Zartener Becken im Jahr 1079 erfassten, und die Mitteilung, dass die Eroberungen Bertholds für einige Jahre ganz in dessen Hand blieben,756 rechtfertigen die Annahme, dass in dieser Zeit tiefe Einschnitte in die traditionellen Besiedlungs- und Herrschaftsstrukturen des Zartener Beckens gemacht wurden. Dazu haben nicht nur die geschilderten Anfänge der zähringischen Herrschaftsbildung am westlichen Schwarzwaldrand beigetragen, sondern auch die neu in das Zartener Becken eingedrungenen Haigerlocher, die bereits im Begriff waren, sich hier einen neuen Haus- oder Herrschaftsmittelpunkt einzurichten.

Von beiden entstehenden Adelshäusern, den Wiesneckern sowie den Zähringern, scheint das Kloster St. Gallen durch den Zugriff auf seinen Besitz anfangs bedrängt worden zu sein, wie die Mitteilungen des Gallus Öhem zum einen und die Urkunde von 1125 zum anderen zeigen; Letztere lässt vordergründig erkennen, wie sich St. Gallen gegen Übergriffe des Klosters St. Märgen auf seine älteren Rechte zur Wehr setzt — dahinter zeichnet sich zugleich jedoch die defensive Haltung St. Gallens gegenüber dem eigenen Vogt ab, der zur Familie der St. Märgener Klostergründer zu rechnen ist und im Zuge der eigenen Herrschaftsbildung wohl dazu tendierte, sein Hauskloster gegenüber den sanktgallischen Rechtsansprüchen zu begünstigen. Dem überlieferten Schlichtungsversuch können bereits länger schwelende Streitigkeiten vorausgegangen sein, ohne dass hierfür Zeugnisse erhalten sind. Anzunehmen ist jedenfalls, dass sich das Kloster St. Gallen in der Zeit zwischen 1077/79 und 1125 wenigstens phasenweise sehr um seine Rechte im Dreisambecken zu sorgen hatte.

Die wertvollen Pfarrrechte in der Mark Zarten, die in unbestimmter Zeit fast vollständig an St. Gallen übergegangen waren,757 zählen nachweislich zu den prekären Gütern. Auch angesichts der Kampfhandlungen, die im Zartener Becken stattgefunden haben, und angesichts der Berichte darüber, wie Kirchengebäude in solche Auseinandersetzungen einbezogen wurden,758 ist es plausibel die Verlagerung des Pfarrzentrums von Zarten in den Süden (nach Kirchzarten) in diese Umbruchsphase zu datieren.759 Jedenfalls kann es im Interesse des Patronatsherrn gelegen haben, das Zentrum der Pfarraktivitäten von dem Herrschaftszentrum St.Märgens bzw. seiner Vögte zu trennen, zumal der traditionelle Herrschaftsmittelpunkt Zarten wohl nicht weniger umstritten war als die Burg Wiesneck selbst und die Kirche in Zarten an der wichtigen Durchgangsstraße, die den hohen Wert der umstrittenen Besitzungen für die jeweiligen Parteien erst recht verständlich macht.

Während der „Familienanspruch der Bertholde auf die Grafschaft und ihre Einkünfte in Bälde wieder“ durchgesetzt werden konnte,760 gab Berthold II. die zunächst (zurück)gewonnene Position im Zartener Becken bzw. die Burg Wiesneck offenbar nach einigen Jahren wieder auf; 761 denn wie erwähnt wurde 1096 Graf Adelbert (wieder) nach der Burg Wiesneck benannt. Die Wiesnecker sind also noch im 11. Jahrhundert zurück in den Besitz der Burg gelangt. Bis zu neuen Auseinandersetzungen, die wohl von den Söhnen Bertholds II. ausgingen,762 dürfte eine Art Einigung erzielt worden sein, durch die die von Haigerloch stammende Familie wieder in den Besitz der Burg Wiesneck gelangt war. Es ist zu überlegen, ob diese einen beträchtlichen Teil ihres von St.Blasien eingetauschten Gutes Herdern den Zähringern überließen -763 offensichtlich jedenfalls ist, dass sich das zähringische Interesse in den 90er Jahren des 11. Jahrhunderts weg von Wiesneck und der Wagensteigroute und hin auf den Nordrand des Zartener Beckens konzentrierte, worauf im Folgenden näher einzugehen ist.

2. Die Herren von Weiler und der zähringische Einfluss auf den Nordrand des Zartener Beckens 764

Auch wenn die Herren von Haigerloch-Wiesneck in ihrer Herrschaftsbildung nachhaltig durch Berthold II. eingeschränkt wurden, mussten sie sich schließlich doch nicht unter die Herrschaft Bertholds fügen, wie Gallus Öhem pauschalisierend berichtet. Andere Herren am Schwarzwaldrand jedoch sahen diese Notwendigkeit bzw. ihren Vorteil darin, sich dem Gefolge Bertholds II. anzuschließen. Zu diesen sind Angehörige der Familie von Weiler zu zählen, deren Herrschaftssitz im Zartener Becken, zwischen den Einsiedler Besitzungen von Ebnet und Eschbach (im heutigen Ort Stegen) lag; 765 erste archäologische Spuren im Bereich des Barockschlosses Weiler deuten darauf hin, dass schon ein hochmittelalterlicher Vorgängerbau an dieser Stelle bestanden hat.766

Quellenmitteilungen zur Familie von Weiler finden sich erstmals für die Gründungsphase des Klosters St. Peter, also bereits für die Zeit vor (dem
1. August) 1093 als das zähringische Hauskloster geweiht wurde.767 So werden im Annalenfragment St.Peters die Herren Hitto, Giselbert und Hiltebert von Weiler aufgeführt,768 die zusammen mit zwei herzoglichen clientes, Kuno von Zähringen und dessen Sohn, von Berthold II. beauftragt gewesen seien, einen günstigen Ort zur Errichtung des Klosters St.Peter ausfindig zu machen; die Eignung der genannten Personen für diesen Auftrag wird in der angesprochenen Textpassage mit ihrer besonderen Ortskenntnis im fraglichen Gebiet erklärt. Dass Konrads Familie das entsprechende Gebiet des Schwarzwalds gut gekannt haben kann und dass sich die beiden Vertreter deshalb für den Auftrag besonders geeignet hätten, wie im Text festgehalten wird, ist plausibel, wenn man sich vor Augen führt, dass diese Zähringer nicht der herzoglichen Familie entstammten, die ihren Herrschaftsschwerpunkt im Breisgau erst neu ausbildete, sondern einer schon länger in (oder bei) Zähringen ansässigen Familie.769 Entsprechendes kann für die Herren von Weiler angenommen werden, deren namengebender Sitz im Zartener Becken nicht weit vom Kloster St. Peter entfernt lag.770

Unter den spät bezeugten Angehörigen der Familie von Weiler, die bei der Gründung des Klosters St.Peter für Berthold II. aktiv gewesen sein sollen, ist b sonders Giselbert bemerkenswert, denn dieser ist ein weiteres Mal bezeugt, und zwar in einer Urkunde über eine umfangreiche Schenkung des Jahres 1111 an das zwischenzeitlich errichtete zähringische Kloster St.Peter, bei der Güter im Bereich des Dreisambeckens bzw. im angrenzenden Gebiet tradiert wurden.771 Die Mitteilung des Annalenfragments beansprucht also in Bezug auf die Existenz der hier genannten Personen Glaubwürdigkeit.

Die Forschung hat zur frühen ständischen Entwicklung der alteingesessenen Zähringerfamilie das Bild gewonnen, „daß hier Mitglieder einer edelfreien Familie ... in die Ministerialität der Herzöge eintraten.“ 772 Analog dazu kann angenommen werden, dass es sich auch bei den Herren von Weiler um eine altansässige, ursprünglich adelige Familie handelte, aus der erst später Angehörige in die Ministerialität der Herzöge eintraten.773

So fällt auf den ständischen Rang eines Reinhard von Weiler im Rahmen einer Schenkung von Gütern am Feldberg und bei Zarten Licht, bei der mehrere freie Personen als Zeugen auftraten (Walthero de Wilheim, Craft de Opfingen, Berewardo de Dencelingen, Berhtoldo de Deningen, Lamperto de Adelhusen, Livcilino de Ufhusen).774 Auch der Adlige Wido von Weiler gehörte vermutlich zu der in Weiler im Dreisambecken ansässigen Familie, da er zusammen mit dreien der zuvor genannten Personen, nämlich Walter von Weilheim, Kraft von Opfingen und Lambert von Adelhausen, welche im Jahr 1113 nobiles uiri genannt werden, als Zeuge in einer Urkunde erscheint, die Herzog Berthold III. und sein Bruder Konrad aus Anlass der Kirchweihe im Kloster St. Peter ausgestellt haben.775

Der wohl aus dem 13. Jahrhundert stammenden, vom Abt Peter Gremmelsbach benutzten Textvorlage zufolge, soll es sich bei Konrad und seinem Sohn von Zähringen um clientes, also um Dienstleute Bertholds II., gehandelt haben. Der Umstand, dass die Vorlage erst spät entstand, kann erklären, warum Angehörige der Familie von Zähringen — und dasselbe gilt für die Herren von Weiler - als Ministerialen bezeichnet werden, obgleich es sich bei ihnen, nach anderen Quellen zu urteilen, zunächst um Freie gehandelt haben dürfte: „Es ist denkbar, daß sich der vermutliche Verfasser Abt Bertold I. von St. Peter Konrad von Zähringen nur noch als zähringischen Ministerialen vorstellen konnte und damit Verhältnisse seiner Zeit in die Vergangenheit zurückverlängerte.“ 776 Erst seit 1111 finden sich zuverlässige Zeugnisse dafür, dass Vertreter der Familie von Weiler zu den Ministerialen des Herzogshauses gezählt wurden, von denen — neben dem erwähnten Giselbert — insbesondere Reinhard von Weiler zu beachten und noch einmal im Zusammenhang mit der Ausbildung der falkensteinischen Herrschaft anzusprechen ist. 777

In spätmittelalterlicher Zeit wurde der Dinghof Weiler von der Freiburger Herrschaft verliehen — das Gut dürfte also aus dem zähringischen Erbe an die Grafen von Freiburg gelangt sein. 778 Dies kann dadurch erklärt werden, dass die Herren von Weiler ihren Besitz, der vielleicht auf der Grundlage der Einsiedler (Unter-)Vogtei erlangt worden war, beim Eintritt in die Ministerialität den Zähringern zu Lehen aufgetragen hatten; 779 auch in Ebnet, Eschbach und Ibental, Bereichen, in denen von Besitz Einsiedelns und seiner Vögte auszugehen ist, 780 verfügten die Zähringer bzw. ihr Hauskloster St.Peter später über Güter, 781 die anscheinend von der Familie von Weiler bzw. aus dem verwandtschaftlichen Umfeld dieser Familie stammten.

Anknüpfend an die Beobachtung, dass die Falkensteiner von der Familie von Weiler abstammen, 782 lässt sich nachweisen, dass zu diesem Verwandtschaftskreis auch die Familie von Blankenberg gehörte, von der sich ein Zweig „von Staufen“ nannte. 783 So wird im Rotulus Sanpetrinus Egilolf von Blankenberg als nepos Kunos von Falkenstein bezeichnet; darüber hinaus fallen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Zartener Beckens übereinstimmende Besitzorte auf, 785 von denen an dieser Stelle insbesondere die im Rotulus Sanpetrinus bezeugten Güter im Ibental von Bedeutung sind. Für seinen miles Adelbert von Staufen
786 tauschte Berthold III. mit dem Kloster St.Peter eine Hufe bei Ebnet und sechs Lehen iuxta villam Iwa gegen ein Gut bei Steinenstadt (Müllheim).787 Dass damit Ibentäler Güter Adelberts (und nicht Bertholds) gemeint sind, geht aus einer weiteren Textstelle hervor, die Adelbert als den eigentlich Handelnden bezeichnet.788

Sowohl Ebnet als auch das Ibental liegen nahe am Herrschaftssitz Weiler — in den jüngeren Schriftquellen ist sogar die unmittelbare herrschaftliche Anbindung von Gütern im Ibental an die Herrschaft von Weiler bezeugt; dieser Zusammenhang wurde wohl nicht erst in spätmittelalterlicher Zeit begründet,
789 sondern bestand schon im Hochmittelalter.790 So dürften, nach den bisherigen Überlegungen zu urteilen, auch die unter anderem im Jahr 1203 bezeugten Herren Conradus et Co’no de Iwa, die Zeugen einer Regelung von Besitzangelegenheiten des Klosters St.Peter im üsenbergischen Bleichheim waren,791 zum Verwandtschaftskreis der Familie von Weiler bzw. (später) Falkenstein sowie Blankenberg-Staufen zu zählen sein; dafür spricht auch, dass einer der Herren von Iwa, Waltherus, villicus de Iwa,792 über Besitz in Merdingen verfügte 793 — ebenso wie (andere) Abkömmlinge der Familie von Weiler.794

Zur Zeit der Etablierung zähringischer Herrschaft haben die Verkehrswege im Dreisambecken an Bedeutung gewonnen. Während Berthold II. bemüht war, seine Herrschaft im Breisgau und am westlichen Schwarzwaldrand zu festigen, mussten zugleich Straßenverbindungen über das Gebirge in die Region östlich gelegener, älterer Besitzschwerpunkte der Bertholde, wie gerade derjenige bei Villingen, von besonderer Bedeutung sein. Nachdem die Position an der Wagensteigstraße mit der Burg Wiesneck spätestens 1096 wieder aufgegeben worden war, brachte die Einflussnahme auf die altansässige Familie von Weiler zugleich die Kontrolle über einen Verkehrsweg durch das Zartener Becken auf den Schwarzwaldkamm: Der Stammsitz der Familie (auf der Gemarkung des heutigen Ortes Stegen) lag an einer Straße, für die in späterer Zeit die Bezeichnung „Villinger Landstraße“ gebraucht wurde.795

Der Standort des zähringischen Hausklosters im Schwarzwald, den die Herren Hitto, Giselbert und Hiltebert von Weiler dem Annalenfragment von St. Peter zufolge festzulegen halfen, ist ebenfalls im Zusammenhang mit dem zähringischen Interesse an der Straße nach Villingen zu sehen.796 So konnte der Aufstieg von Freiburg über Ebnet, Weiler und das Eschbachtal auf die Hochfläche bei St. Peter erfolgen, von wo der Schwarzwaldkamm mit seinen Abstiegsmöglichkeiten nach Osten leicht zu erreichen war. Schon wegen der Möglichkeit, diesen Verkehrsweg kontrollieren zu können, war es also für Berthold bedeutsam, die Familie von Weiler für sich zu gewinnen und die zuvor freien Herren in seine Dienstmannschaft einzureihen. Dieses Anliegen sowie die Absicht, weitere Verkehrswege auszubauen und zu kontrollieren, dürfte zugleich die Anfänge der falkensteinischen Herrschaftsbildung forciert haben, worauf nun näher einzugehen ist.

b) Die falkensteinische Herrschaftsbildung

1. Die Herkunft der Falkensteiner und die Anfänge ihrer Herrschaftsbildung

Die Familie der zähringischen Gefolgsleute von Falkenstein, die sich nach der Burg im Höllental östlich von Freiburg benannte, wird zu den „bedeutendsten Mi
nisterialengeschlechtern des Breisgau“ gezählt. 797 Die Rolle, die die Falkensteiner im Rahmen der hochmittelalterlichen Herrschaftsentwicklung des Zartener Beckens gespielt haben, stellt nur einen begrenzten Ausschnitt aus der Geschichte dieses Herrschaftsgeschlechts dar, macht aber aufgrund des beträchtlichen Einflusses dieser Familie eine eingehendere Behandlung erforderlich. 798

Annehmend, dass die falkensteinische Herrschaft im Höllental erst unter dem Einfluss der Zähringer entstanden sei, suchte die Forschung nach dem Herkunftsort, von dem aus die Familie ins Höllental übergesiedelt sein könnte. Max Weber rückte den Nordrand des Zartener Beckens ins Blickfeld, wo im Falkenbühl am Ausgang des Wittentales der ältere Sitz der Familie vermutet werden könne. 799 Schon Weber sah jedoch auch die Verbindung der Familie zum Ort bzw. herrschaftlichen Sitz Weiler in Stegen. 800 Diesen Hinweis hat Alfons Schäfer weiter verfolgt und Entsprechungen im Güterbestand der hochmittelalterlichen Herrschaft von Weiler und von Falkenstein nachgewiesen. 801

So findet sich unter den nicht genauer datierbaren Einträgen im Rotulus Sanpetrinus die Notiz über eine Schenkung Walters von Falkenstein, 802 durch die das Kloster St. Peter Besitz bei Weiler erhielt: Waltherus de Falchensteina quicquid
predii apud Wilare et Berlacha habuit, pro salute anime sue et parentum suorum S. Petro donauit. 803
Und so wie sich Güter der Herren von Falkenstein bei Weiler/Stegen finden, lassen sich umgekehrt auch solche der Herren von Weiler im Gebiet der falkensteinischen Grundherrschaft nachweisen: Ebenfalls im Rotulus Sanpetrinus wird vermerkt, ein Reinhard von Weiler habe cum uxore sua S. mansum unum apud uillam Zartun, et dimidiam partem laci ad Ueltperk an das Kloster geschenkt. 804

Demnach ist sowohl bei Stegen als auch „auf dem Wald
805 am Feldsee bei Hinterzarten, in auffälliger Weise die Nähe von Gütern der Herren von Weiler und der später bezeugten Herren von Falkenstein zu erkennen. Die hochmittelalterliche Quelle über den Besitz Reinhards von Weiler im Gebiet der später falkensteinischen Herrschaft und umgekehrt die falkensteinischen Güter bei Weiler lassen Schäfers Annahme glaubwürdig erscheinen, dass die Familien von Weiler und von Falkenstein einer Abstammung waren. 806

Aufschlussreich ist deshalb, dass der Rufname „Reinhard“, den der am Feldsee begüterte Herr von Weiler trug und der seit 1111 für einen Ministerialen von Weiler belegt ist
807, seit der Mitte des 12. Jahrhunderts für einen zähringischen Ministerialen von Falkenstein nachgewiesen werden kann und sich auch in späteren Jahren in der Namentradition der Falkensteiner findet. 808 Angesichts der dargestellten Entsprechungen können diese Beobachtungen so gedeutet werden, dass aus der Familie von Weiler der zähringische Ministeriale Reinhard seinen Sitz im Höllental nahm und sich daraufhin nach der Burg Falkenstein benannte.

Berücksichtigt man familiäre und folglich herrschaftliche Zusammenhänge der Familie von Weiler und Falkenstein, so erhält auch der namenkundliche Hinweis auf eine frühe Zugehörigkeit von Weilersbach zu Weiler Gewicht, 809 denn der Name „Weilersbach“ kann — ohne dass andere Interpretationsmöglichkeiten
deshalb auszuschließen wären — 810 vom Orts- oder Herkunftsnamen „Weiler“ abgeleitet werden. 811 Dies erscheint umso plausibler als Weilersbach den spätmittelalterlichen Schriftquellen zufolge, ebenso wie Weiler, 812 ein Lehen der Falkensteiner von den Grafen von Freiburg und deshalb ursprünglich wohl von den Zähringern war. 813 Außerdem ist auch daran zu erinnern, dass bereits Reinhard von Weiler am Feldsee, zu dem man über den Höhenrücken von Weilersbach aufsteigen kann, 814 begütert war. Vielleicht sind die 1331 erstmals bezeugten Vorrechte der Weilersbacher Bauern an diesem Waldgebiet, dem sogenannten „gemeinen Walt der Falkensteiner“, 815 auf das Anliegen Reinhards zurückzuführen eine (vielleicht ältere) Wegverbindung von Weilersbach zum Feldsee bzw. in den Hinterzartener Raum offen zu halten oder auszubauen. 816

Dass der Besitz des Wildbanns im Zartener Becken an den Besitz des Lehens von Weilersbach geknüpft gewesen wäre, wie Weber ohne eine Belegstelle anzugeben, feststellt, 817 ist (bisher) nicht zu bestätigen. Doch kann anhand der Wildbannrechte noch einmal die ursprüngliche Zusammengehörigkeit der Familien von Weiler und von Falkenstein bzw. die Abstammung der Letzteren aus der ersteren verdeutlicht werden. Denn Wildbannrechte im Zartener Becken befanden sich auffälligerweise in ihrem Gemeinschaftsbesitz,
818 und daraus resultierende Bergbaubefugnisse verliehen sie miteinander im Jahr 1452 an das Kloster Oberried und verschiedene am Bergbau beteiligte Personen. 819

Aus dem ursprünglich zusammengehörigen Besitz sind offenbar noch in spätmittelalterlicher Zeit Anteile bei der Herrschaft von Weiler nachzuweisen. Somit kann angenommen werden, dass nicht die gesamte Familie im 12. Jahrhundert auf die Burg Falkenstein übergesiedelt ist; 820 entsprechend scheinen zwei zur Familie gehörige Personen des Namens „von Weiler“ für eine Zeit bezeugt (1183), 821 in der sich andere Angehörige bereits nach der Burg im Höllental benannten.

Lässt man nicht genauer datierbare Notizen im Rotulus Sanpetrinus beiseite, so ist mit dem 1152 genannten Reinhard von Falkenstein erstmals ein Familienangehöriger nachzuweisen, 822 der sich nach der Burg im Höllental benannte und der bemerkenswerterweise zugleich auch als zähringischer Ministeriale (de domo
ducis) in Erscheinung tritt. 823 Bemerkenswert ist die hier bezeugte herrschaftliche
Bindung an die Zähringer deshalb, weil diese mit der ständischen Situation des (wohl identischen, bereits 1111 bezeugten) Reinhard von Weiler übereinstimmt und damit schon die weitgehend im Dunkeln liegenden Anfänge der falkensteinischen Herrschaftsbildung unter dem Einfluss der Zähringer erfolgt sein dürften. 824

Diese Anfänge und der Einfluss seitens der Zähringer können also in Zusammenhang mit einem erneuten, nun vielleicht noch gewachsenen Interesse des Herzogshauses am Zartener Becken stehen, für das ein verstärkter Zugriff auf die Region wünschenswert geworden war. Eine solche Situation scheint im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts eingetreten zu sein, in dem die Forschung massive Eingriffe der Zähringer im Zartener Becken annimmt. 825 Denn in Urkunden von 1121 und 1136 ist von der „zerstörten Burg Wiesneck“ die Rede, und man kann, eine weitere Quelle hinzuziehend, erschließen, dass die Zerstörung zwischen 1111 und 1121 vorgenommen wurde. 826 In dieser Zeit lebte die um 1096 noch unter Berthold II. entschärfte Konkurrenzsituation der beiden Adelshäuser wieder neu auf, was sich in den Auseinandersetzungen zwischen deren Hausklöstern St.Peter und St.Märgen spiegelt. 827 So könnte ein Eingreifen Bertholds III., des Vogts von St.Peter, 828 zur Zerstörung der Burg geführt haben. Möglich ist aber auch, dass dessen Bruder Konrad auf die Zerstörung der Burg Wiesneck hinwirkte, was vor dem
Hintergrund seiner Freiburger Marktgründung 1120 und seines anderweitigen aggressiven Vorgehens in diesem zeitlichen und sachlichen Rahmen plausibel erscheint: So überfiel Konrad „Schaffhausen ..., um den dortigen Markt unter seine Kontrolle zu bringen — und damit auch eine bedeutende Siedlung auf dem Wege vom Breisgau nach dem zähringischen Zürich“;829 die Schwarzwaldpassage durch das Zartener Becken erhielt für ihn im Zuge der Marktgründung gewiss ebenfalls größeres Gewicht, was Bestrebungen, die Rivalen von Wiesneck im Zartener Becken zurückzudrängen und die eigene Gefolgschaft dort zu stärken, erklären kann. 830

Bemerkenswert ist schließlich die Feststellung von Hans-Walter Klewitz, dass die Zerstörung der Burg Wiesneck gewiss mit Zustimmung Heinrichs V. erfolgt sei, zu dem die beiden Brüder, Berthold und Konrad von Zähringen, ein gutes Verhältnis hatten, 831 während die Familie von Haigerloch-Wiesneck oder genauer: der Reichskanzler Bruno sich vom Salierherrscher entfernte. Im Jahr 1122 legte Bruno „sein Amt als Reichskanzler möglicherweise nicht nur im Protest gegen den ... Kompromiß im Investiturstreit nieder, sondern vielleicht auch im Zorn über nicht erlangte Wiedergutmachung in der Wiesnecker Sache“. 832

Diese zähringischen Eingriffe in das Herrschaftszentrum der Wiesnecker dürfte die anhaltende Verschiebung der Machtverhältnisse im Zartener Becken bewirkt haben, durch die die Hausbildung der Wiesnecker nicht mehr zum Abschluss kommen konnte und deren Rückwendung zum älteren Herrschaftsschwerpunkt bei Haigerloch erfolgte; die Zähringer gewannen zusammen mit ihren im Dreisambecken ansässigen Gefolgsleuten in diesen Auseinandersetzungen nach und nach die Oberhand.

Die weiteren Überlegungen zur falkensteinischen Geschichte verfolgen die Frage, ob sich die anzunehmenden Zusammenhänge zwischen den skizzierten Ereignissen im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts und der jungen falkensteinischen Herrschaftsbildung durch die Betrachtung besitzgeschichtlicher Details etwas konkreter fassen lassen. Dazu soll von zwei Zentren der falkensteinischen Herrschaft im Bereich des Dreisambeckens ausgegangen werden: von der Burg Falkenstein und dem in Lehnsbesitz befindlichen Dinghof von Kirchzarten. Diese beiden Herrschaftshäuser betreffend, ist auf Eigenheiten zu achten, die als Relikte bzw. Konsequenzen der skizzierten salischen Umbruchsphase aufgefasst werden können. Dabei soll unter anderem der Lage der Gebäude und ihres Zubehörs in Relation zu den älteren Besiedlungs- und Herrschaftsstrukturen sowie auffälligen herrschaftlich-rechtlichen Qualitäten der Güter Beachtung geschenkt werden. Angesichts der mangelnden expliziten Quellennachrichten zur falkensteinischen Herrschaftsbildung sind dazu in erster Linie Rückschlüsse aus den jüngeren
Quellen zu ziehen, wobei zu prüfen ist, ob sich Güter und Rechte der Wiesnecker bzw. des Klosters St.Märgen erkennen lassen, die früh in den Besitz der Zähringerministerialen von Falkenstein gelangt sein können.

Zwischen die Überlegungen zu den beiden herrschaftlichen Zentren der Falkensteiner, der namengebenden Burg im Höllental und dem Kirchzartener Dinghof, wird ein Exkurs zur Burg Neufalkenstein eingeschoben, die in den Schriftquellen nur beiläufig erwähnt wird, so dass es schwer fällt, ihre Lage zu bestimmen. Neuere archäologische und namenkundliche Forschungen bieten nun immerhin nennenswerte Anhaltspunkte für eine Lokalisierung und einen ersten Deutungsversuch der Anlage im Rahmen der falkensteinischen Herrschaftsbildung.

2. Herrschaftlich-rechtliche Strukturen im Umfeld der Burg Falkenstein

2.1 Die Burg Falkenstein mit dem Turm Bubenstein

Zunächst ist auf die Burg Falkenstein im Höllental einzugehen, deren spärliche Überreste sich auf einem steilabfallenden Sporn südlich des Engenbachs finden. Die Anlage ist bisher archäologisch nicht eingehend untersucht, so dass es nicht möglich ist, den hochmittelalterlichen Baubestand näher zu beschreiben - selbst die jüngere Situation ist aufgrund des schlechten Erhaltungszustandes schon seit geraumer Zeit nicht mehr sicher erfassbar. 8
33 Die verschiedenen Terrassen und Mauerreste lassen immerhin mehrere Gebäude — vermutlich unterhalb eines dominierenden Turmes — erahnen, die auf verschiedenen Plateaus treppenartig über die obere Kuppe des Sporns angelegt und durch einen Graben gegen den Berg hin gesichert worden waren.

Eine zweite Fundstelle liegt etwa 500 Meter nordwestlich des beschriebenen Areals, jenseits des Engenbachs an einem Weg, der entlang der Nordflanke des Höllentals verläuft. Hier finden sich Mauerfragmente eines Gebäudes, das auf einem etwas bescheideneren Sporn errichtet und durch einen Graben gegen den Berg hin gesichert wurde; zurecht werden darin die Reste eines mittelalterlichen Turmes vermutet. 834 Einen ersten Anhaltspunkt für die Datierung der Anlage südlich des Engenbachs bildet der Fund von Keramik, die dem 12. Jahrhundert zugeordnet wird; für den nordwestlich gelegenen Turm fand sich bisher zwar Keramik des 13., nicht aber des 12. Jahrhunderts. 835

Karte_Falkenstein
Skizze zur Lage der Burg Falkenstein im Höllental

Aus den angesprochenen hochmittelalterlichen Schriftquellen ist einzig durch den Herkunftsnamen „von Falkenstein“ eine Burg um die Mitte des 12. Jahrhunderts nachweisbar. 836 Erst aus weit jüngeren Texten, die nachfolgend herangezogen werden sollen, ist Näheres über die beiden zusammengehörigen Anlagen zu erfahren; so wird im Jahr 1481 die Burg Valckenstein mit dem tuern als Gut der falkensteinischen Herrschaftsnachfolger, der Snewlin von Landeck, genannt. 837 Unter der Überschrift Diß sind die zins, die do gehoerend gon Valkenstein vnd zue dem turn Bubenstein verzeichneten sie schon in einem Urbareintrag des Jahres 1448 Abgaben, die an die Burg Falkenstein bzw. den genannten Turm von nahegelegenen Gütern geleistet werden mussten. 838 Somit bildete damals die bereits zerstörte Burg Falkenstein — sie wurde in den Folgeeinträgen deshalb auch 839 zusammen mit dem Turm Bubenstein den burgstal zue Valkenstein genannt — grundherrschaftlichen Bezugspunkt im Tal.

Eine bereits angesprochene Quelle des 13. Jahrhunderts bezeugt über den Herkunftsnamen „von Neufalkenstein‘“ eine weitere Burg, die man schon mit dem Turm im Höllental identifizieren wollte. 840 Da für diesen jedoch der Name
„Bubenstein“ bezeugt ist — der vielleicht in Bezug zum Namen „Frauenstein“
oberhalb von Himmelreich geprägt wurde - 841 und da weitere Indizien in eine andere Richtung deuten, dürfte mit „Neufalkenstein‘“ eher eine weitere Burg bei
Kirchzarten gemeint gewesen sein. 842

Von den bezeugten Herkunftsnamen abgesehen, fehlen hochmittelalterliche Schriftquellen zur Burg Falkenstein. 843 Aus deren Lage „unmittelbar vor der engsten Stelle des Tales“ — gemeint ist der etwa 500 Meter entfernte Hirschsprung — hat Alfons Schäfer geschlossen, die Aufgabe der Burg könne „keine andere gewesen sein, als die unter ihr vorbeiziehende Straße zu beschützen und zu beherrschen. 844 Zurecht wurde damit die große Bedeutung des herrschaftlichen Sitzes für die Kontrolle des Verkehrs im Tal stark hervorgehoben; allerdings scheint es weniger befriedigend, die Position der Burg einzig in Bezug auf die Talenge zu betrachten und davon eine singuläre Aufgabe abzuleiten. So ist die Funktion eines Herrensitzes grundsätzlich nicht auf die Möglichkeit der Verkehrskontrolle zu reduzieren — ein solcher Sitz diente im Allgemeinen als wehrtüchtiger und repräsentativer Wohnsitz, der rechtliches und wirtschaftliches Zentrum einer Grundherrschaft sein konnte und für das Herrschaftshaus selbst den stabilisierenden Mittelpunkt bildete; bemerkenswert sind ferner speziell am Bubenstein festgestellte Hinweise auf Zusammenhänge zwischen dem Turm und Silberbergbau. 845 Darüber hinaus impliziert Schäfers These, es stehe außer Frage, dass gerade der Straßenführung durch den Hirschsprung jederzeit die zentrale Bedeutung zugekommen wäre, womit nicht unbedingt zu rechnen ist. 846 Und berücksichtigt man außer dem Hirschsprung auch andere geographische und herrschaftlich-rechtliche Strukturen im Höllental und setzt sie in Bezug zur Lage der Burg, so eröffnen sich neue oder teils wieder in Vergessenheit geratene Erklärungsansätze für die Besiedlungs- und Herrschaftsgeschichte, was im Folgenden dargelegt werden soll.

Einen Überblick über das „Territorium der Falkensteiner“ hat Max Weber gegeben und festgestellt, das Herrschaftsgebiet bestehe teils „aus einem geschlossenen Bereich, der durch Rodung geschaffen wurde“, teils „aus einem weit gestreuten Bestand einzelner verschieden großer Besitztitel“ — 847 der Letztere weist die Falkensteiner als eine Herrschaftsfamilie aus, die über schwarzwaldübergreifenden Besitz verfügte und dadurch gewiss ein wichtiges Bindeglied im neu entstehenden zähringischen Herrschaftsgebilde westlich und östlich des Schwarzwaldes bildete.

Zu dem von Weber als „geschlossen“ bezeichneten Herrschaftsbereich, auf
den nun näher eingegangen werden soll, ist der Buchenbacher Ortsteil Falken-
steig, Breitnau, Hinterzarten, die beiden Oberrieder Ortsteile Zastler und Weilersbach sowie der Ort Kirchzarten zu zählen. Ob dieser Herrschaftskomplex erst durch die Rodung der Falkensteiner geschaffen wurde, wie Weber andeutet, oder ob sich auch Hinweise auf Güter und Rechte schon zuvor hier begüterter Herren finden, die in die entstehende falkensteinische Herrschaft integriert worden sein können, ist, besonders im Hinblick auf ehemalige Wiesnecker bzw. St.Märgener Herrschaftsrechte, zu hinterfragen; aber auch andere Herren können vor den Falkensteinern in diese Region des Schwarzwalds vorgedrungen sein, wofür die bereits geschilderte Situation im Zastlertal erste konkrete Anhaltspunkte liefert.

Aus dem angesprochenen Urbar der falkensteinischen Rechtsnachfolger, der
Herren Snewlin von Landeck, sind herrschaftliche Strukturen innerhalb des Gebietes im Umfeld der Burg Falkenstein zu ersehen: Diesbezüglich interessiert zunächst insbesondere die im Güterverzeichnis separat erscheinende Behandlung des Gebietes einerseits südöstlich und andererseits nordwestlich der Burg Falkenstein. Über den Bereich im Südosten der Burg und über dessen innere Struktur ist Näheres einem Eintrag des Jahres 1446 zu entnehmen. Zwei Jahre nach dieser Zinserneuerung zu den Gütern von Breitnau und Hinterzarten entstand ein weiteres Verzeichnis, das in demselben Kodex überliefert ist und sich, durch Leerseiten getrennt, an den eben angesprochenen Eintrag anschließt. 848 Die Eingangszeile — Anno domini m° cccc° xlviij. Diß sind die zins die do gehoerend gon Valkenstein vnd zuo dem turn Buebenstein — grenzt den Bereich des unteren Höllentals und der nordwestlich vorgelagerten Gebiete durch deren Zugehörigkeit zur Burg Falkenstein und zum Turm im Höllental ab gegenüber den Gütern im Gebiet von Breitnau und Hinterzarten.

Wie es der Darstellung des Urbars entspricht, ist die Burgstelle auf einem Gemarkungsplan des Jahres 1777 noch dem Falkensteiger Bann zugeordnet. 849 Einer zwölf Jahre jüngeren Karte zufolge, richtete man den Grenzverlauf später an der Burgstelle aus; 850 heute gehört die Burg Falkenstein zur Gemarkung Breitnau.851

Von Bedeutung scheint, dass die im Güterverzeichnis des 15. Jahrhunderts erkennbare Abgrenzung zugleich mit den Pfarrgrenzen von Kirchzarten und Breitnau zusammenfällt; so gehörte die Burg mit dem unteren Höllental noch zur (ehemals) sanktgallischen Pfarrei Kirchzarten, während der südöstliche Bereich eine eigene Pfarrei unter (ehemals) falkensteinischem Patronat bildete. 852

Damit stellt sich die Frage, weshalb es den Falkensteinern zwar gelungen war, eine eigenständige Pfarrei östlich der Burg Falkenstein zu errichten, weshalb jedoch der namengebende Sitz der Familie und die nordwestlich gelegenen Güter pfarrrechtlich zu Kirchzarten und nicht auch zum falkensteinischen Breitnau gehörten. Anscheinend konnte St.Gallen - ähnlich wie 1125 gegenüber dem Kloster St.Märgen — auch gegenüber den Falkensteinern seine älteren Pfarrrechte an der Mark Zarten wenigstens in gewissem Umfang behaupten. Denkbar ist, dass das Höllental — in etwa vergleichbar mit dem St.Märgener Gebiet — 853 teilweise schon erschlossen worden war, bevor die falkensteinische Herrschaftsbildung einsetzte. Diese vermutete frühere Erschließung kann in Zusammenhang mit einem Weg über das Engenbachtal in Richtung Nessellache auf die Höhe von Breitnau stehen, 854 durch den sich der Grenzverlauf, der diesem Geländeeinschnitt folgt, erklären würde; und auch die Lage der Burg wäre so einleuchtender zu deuten als einzig im Hinblick auf einen Weg durch die Talenge am (erst später erweiterten) Hirschsprung, dessen Gangbarkeit für die frühere Zeit schon grundsätzlich bezweifelt wurde, 855
was zumindest für Perioden mit starken Niederschlägen zutreffend ist. 856

Die auffällige Grenzlage der Burg Falkenstein und die Erstreckung des Kirchzartener Pfarrbezirks ins untere Höllental hinein bis zur Burg selbst sind als Hinweise auf vorfalkensteinische Rechte innerhalb des Herrschaftsgebietes zu werten. Dort befindliche Güter könnten vor der Entstehung der falkensteinischen Herrschaft bereits bestanden haben und aus dem Besitz der Herren von Wiesneck oder des Klosters St.Märgen in die Hand der Zähringerministerialen gelangt sein, als diese im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts gewaltsam auf den Herrschaftsmittelpunkt Wiesneck zugriffen.


2.2 Hinweise auf ehemalige Wiesnecker oder St.Märgener Güter und Rechte
nordwestlich der Burg

Das Burgfeld

Nach den dargelegten Beobachtungen konzentriert sich die Suche nach vorfalkensteinischen Gütern und Rechten, die in das entstehende Herrschaftsgebilde der
Zähringerministerialen integriert worden sein könnten, zunächst auf den Bereich nordwestlich der Burg, das heißt auf die unmittelbar mit der Burg verbundenen Güter im unteren Höllental und an dessen Ausgang in das Zartener Becken. Zu diesem Bereich sind abgesehen vom Urbareintrag des Jahres 1448 auch zwei Urkunden erhalten, die beim Verkauf des falkensteinischen Besitzes im Jahr 1407 an die Snewlin von Landeck verfasst wurden.

Das erste der beiden Zeugnisse bezieht sich auf die damalige Besitzübertragung insgesamt und auf die dabei vereinbarten Modalitäten, 857 ohne dass die angesprochene Region betreffend, die verschiedenen Verkaufsobjekte im Detail aufgelistet würden — eine solche Liste enthält die zweite der beiden Urkunden, auf die später noch zurückzukommen ist. 858 Die erste Urkunde ist aber insofern bemerkenswert, als sie die einzelnen Güter und Rechte in zwei Gruppen teilt, indem sie diese unter die beiden Begriffe das burgstal ze Valkenstein vnd das BurgveeIde zusammenfasst. Auf das burgstal 859 braucht hier nicht weiter eingegangen zu werden; es handelt sich um die Reste des einst namengebenden Sitzes der Falkensteiner, der rechtlich auch nach seiner Zerstörung noch von Bedeutung war, wie die im Urbar bezeugte Anbindung der Herrschaftsrechte an die Gebäude(reste) erkennen lässt. Näher einzugehen ist nachfolgend jedoch auf das 1407 genannte Burgfeld, zu dem früher nur die Vermutung geäußert werden konnte, es handle sich um das keltische Befestigungsareal zwischen Rot- und Wa
gensteigbach.860 Diese Annahme verdient im Rahmen der hier behandelten Fragestellung in zweifacher Hinsicht Beachtung: Denn das Burgfeld ist zum einen als Teilbereich des falkensteinischen Herrschaftsgebietes zu behandeln, zugleich stellt sich auch die Frage nach der Bedeutung der frühgeschichtlichen Besiedlungsstrukturen für die mittelalterliche Herrschaftsbildung hier erneut, da das Befestigungsareal in herrschaftlich-rechtlicher Hinsicht offenbar von Bedeutung war.

Bevor diese Aspekte beleuchtet werden sollen, ist die ältere, bisher noch weitgehend unbegründete Hypothese zur Lokalisierung des Burgfeldes zu verifizieren. Dazu kann das Güterverzeichnis von 1448 herangezogen werden, das nähere Angaben zu Dietrichß hoffstatt enthält, der anscheinend mit dem Rainhof zu identifizieren ist (vgl. Abb. 5, S. 41); 861 ein an diesen Besitz angrenzendes Flurstück wird durch den Vermerk: vff dem Burgveeld lokalisiert. 862 Damit kann zunächst als gesichert gelten, dass die Bezeichnung „Burgfeld“ für einen Bereich im Südosten des keltischen Befestigungsterrains galt. Die weitere Ausdehnung nach Norden hin bis Wiesneck zeigt eine andere Textstelle, in der eine Person, „seßhaft auf dem Burgfeld unter der Wisneck“, genannt wird. 863 Aufschlussreich ist darüber hinaus der Vermerk über Ackeranteile vff dem Burgveld, stossend an des Ammerß furt vff den Ow rein. 864 Der Flurname „Aurain“ und „Ammersmatte“ sind seit spätmittelalterlicher Zeit belegt; 865 ersterer gilt noch heute für die Niederung im Bereich der nach Westen hin spitzwinklig geformten Befestigungsanlage. 866 Auf den charakteristischen Geländezuschnitt spricht offenbar auch die Lagebeschreibung eines weiteren Grundstücks an, von dem es heißt: lit zue obrest jm spitz vff Burgveld. 867

Damit sind verschiedene Bereiche nachgewiesen, die in spätmittelalterlicher Zeit unter den Begriff „Burgfeld“ gefasst wurden. Sie befinden sich nördlich der ehemaligen Rainhofgemarkung gegen Wiesneck hin sowie im Bereich der nach Westen gerichteten Spitze des keltischen Befestigungsterrains. Für die Südflanke des Burgfeldes ist seit dem Spätmittelalter auch der Name „Brand“ bezeugt sowie Namen für Einzelhöfe (z. B. „Rain“ und „Birken“). 868 Besonders bemerkenswert ist im nördlichen Bereich des Burgfeldes der Siedlungsname „Burg“. 869 Es darf an dieser Stelle daran erinnert werden, dass der Ort Burg eine erhöhte Bedeutung für (und durch) den Verkehr über den Schwarzwald hatte: Die Wichtigkeit des dortigen Verlaufs der Wagensteigstraße, die an der Zollstelle den Bach überquerte und anschließend zur Hochfläche der Befestigungsanlage anstieg, 870 dürfte der Grund dafür gewesen sein, dass hier, am Nordrand des Burgfelds, eine Siedlung entstand, die den von der Befestigungsanlage abgeleiteten Namen „Burg“ erhielt.

Von Bedeutung ist auch, dass das Kloster St.Märgen über einigen Besitz auf dem Burgfeld verfügte, den es offenbar über einen Hof organisiert hatte, der sich in Burg befand. Dies geht aus dem St.Märgener Weistum hervor, das den hof ze Burg und due guet, due darin zinsent, nennt. 871 Nicht nur Güter in nächster Nähe, innerhalb des Ortes Burg, sondern verschiedene weitere gehörten zu diesem Hof auf der Nordseite des Burgfelds, wie aus dem St.Märgener Berain von zirka 1270 zu erschließen ist, in dem Flurstücke von Gütern auf der Südseite der Wallanlage am Rotbach genannt werden; 872 weiter spricht für die Verteilung des St.Märgener Besitzes über das gesamte Burgfeld auch das Zeugnis von Ber
[tolt] dem smit uf dem Burgvelde in einem klösterlichen Güterverzeichnis von zirka 1320, der auf dem Südteil des Burgfelds, auf der Seite des Rotbachs bei Birken, ansässig gewesen sein dürfte, da gleichzeitig Ber[tolts] des smides hus zen Birchan under Rotner steg bezeugt ist. 873 Schließlich ist festzuhalten, dass von St.Märgen im 15. Jahrhundert (zusammen mit dem St. Märgener Hof in Burg auf der Nordseite des Burgfelds) auch Brand auf der Südseite in den Besitz der Stadt Freiburg gelangte. 874

Somit wird zum einen deutlich, dass man mit der Angabe „auf dem Burgfeld“ Güter im Bereich der frühgeschichtlichen Befestigung bezeichnete — der älteren Vermutung entsprechend, konnte also gezeigt werden, dass das „Burgfeld“ tatsächlich mit dem Areal der Anlage zwischen Rot- und Wagensteigbach zu identifizieren ist. Zum anderen ist festzustellen, dass, abgesehen von den falkensteinischen Quellen, auch die Güterverzeichnisse des Klosters St.Märgen beträchtlichen Besitz auf dem Burgfeld verzeichnen. Wie schon angedeutet war eine detailliertere Untersuchung zum ehemaligen Befestigungsareal zum einen deshalb gefordert, weil das Burgfeld — ungeachtet des beträchtlichen St.Märgener Besitzes — 1407 zum Zubehör der Burg Falkenstein gezählt wurde und für die Geschichte der Falkensteiner von Bedeutung war; zugleich stellt sich im Hinblick auf das Burgfeld auch die Kontinuitätsfrage neu, zu der Franz Fischer, speziell die
keltische Anlage betreffend festgestellt hatte:
„Das Areal des keltischen Tarodunum [gemeint war damit die Anlage zwischen Rot- und Wagensteigbach] aber hat später als Einheit keine Rolle mehr gespielt. Es wurde vielmehr zwischen den verschiedenen, ausnahmslos am Rande der einst befestigten Fläche angelegten Höfen, deren Geschichte hier nicht weiter verfolgt werden kann, aufgeteilt, so daß heute zwei Dorfgemarkungen — Buchenbach und Burg — daran Anteil haben. Bei den Auseinandersetzungen zwischen den Grafen von Hohenberg und den Herzogen von Zähringen waren, wie schon die Burg Wiesneck, insbesondere aber die Gründung der Stadt Freiburg deutlich macht, andere Gewichte im Spiel.“ 875

Diese These Fischers ist vor dem Hintergrund der bisherigen Überlegungen zur Auseinandersetzung zwischen den Zähringern und den Herren von Wiesneck sowie zur eben erläuterten Herrschaftssituation auf dem Burgfeld in Frage zu stellen. Gewiss war das Burgfeld zur Zeit der ersten dazu überlieferten Schriftquellen im 14. Jahrhundert keine vollständige „Einheit“ (mehr). Wenn allerdings auf dem Burgfeld einerseits das Kloster St.Märgen mit seinem Hof in Burg und den dazugehörigen Gütern eine bedeutende Rolle spielte und andererseits die Zähringerministerialen von Falkenstein dort über Besitz verfügten, kann eine zuvor denkbare herrschaftlich-rechtliche Einheit des Areals gerade von den Kräften durchbrochen worden sein, die in der von Fischer angesprochenen Auseinandersetzung zwischen Zähringern und Wiesneckern mitwirkten. So könnten die zähringischen Ministerialen von Falkenstein im Rahmen dieser Auseinandersetzung in den Bezirk des Burgfelds eingedrungen sein, den zuvor das Kloster St.Märgen von der Gründerfamilie, den Herren von Wiesneck, erhalten hatte. 876 Zurecht wurde schon
früher eine Beziehung zwischen der Burg Wiesneck und der frühgeschichtlichen
Befestigungsanlage - ähnlich der Situation in Zähringen — angenommen. 877 Dass die Burg Wiesneck noch im 14. Jahrhundert als Reichsgut beansprucht werden konnte, ist vielleicht auch durch die noch lange offensichtlichen Befestigungsreste aus der Frühgeschichte zu erklären. 878

Die falkensteinische Geschichte betreffend, ist anzunehmen, dass mit dem 1407 verkauften burgstal ze Valkenstein und dem Burgveelde das Kernstück der falkensteinischen Herrschaft, die Burg mit ihrem Zubehör im Höllental und dem Besitz vor dem Eingang des Höllentals, verkauft wurde. Das in den Urkunden genannte Burgfeld war jedoch nicht nur für die Kontrolle des Höllentalzugangs von Bedeutung. Vielmehr verlief über das Burgfeld auch die Straße in das Wagensteigtal, und wenn es tatsächlich zu Übergriffen der Zähringer bzw. ihrer Ministerialen auf Wiesnecker Besitz im ersten Viertel des 12. Jahrhunderts gekommen ist — worauf die Zerstörung der Burg Wiesneck schließen lässt —, so dürfte das Burgfeld mit den Zugängen zum Höllen- und Wagensteigtal ebenfalls umkämpft gewesen sein.

Aus diesem Grund scheint ein Gut bemerkenswert, das sich vor diesen strategisch bedeutsamen, benachbart gelegenen Taleingängen befand und um dessen Besitz zwischen dem Kloster St.Märgen und weltlichen Herren lange Zeit gerungen wurde. 879 Im St.Märgener Berain von zirka 1270 wird das Gut als beneficium comitum aufgeführt. 880 Es ist allerdings fraglich, ob es damals de facto im Besitz des Klosters war, denn später verfügten die Falkensteiner und ihre Rechtsnachfolger unabhängig von St.Märgen über das Gut und wiesen die klösterlichen Ansprüche zurück, die gleichwohl zu Recht bestanden haben dürften. 881

Aufschlussreich hierfür ist zudem die Bezeichnung des Gutes als beneficium comitum, als Lehen der Grafen. 882 Auch aufgrund der im Berain festgehaltenen Ortsangabe „in Wiesneck“ ist die Herkunft des St.Märgener Gutes aus dem Besitz der Wiesnecker Herren, der Grafen von Haigerloch, wahrscheinlich. 883

Aus den Quellen des 14. und 15. Jahrhunderts wird ersichtlich, dass das beneficium comitum dem Kloster abhanden gekommen war und sich unter dem Namen „Die Zweigeteilten“ in der Verfügungsgewalt der Falkensteiner und ihrer Rechtsnachfolger befand: 884 Ein Teil davon bestand aus einem Hof bei Wiesneck, wohl dem Jockelshof, 885 der in den Quellen auch als „Kaltschmiedshaus“ erscheint; der andere Teil aus einem Hof am Höllentaleingang, dem Himmelreicher Hof, dessen älterer Name „Löwenlehen“ war.

Insbesondere der Himmelreicher Hof dürfte aufgrund seiner Lage schon früh von Bedeutung für die falkensteinische Herrschaft gewesen sein: Zwischen diesem Hof und dem Höllental bestand zum einen ein enger geographischer Bezug, wie er in den aufeinander verweisenden, kontrastierenden Namen „Himmelreich“ und „Höllental“ zum Ausdruck kommt; die Umfriedung des Hofes scheint zum anderen ein Faktor bei der Kontrolle der Straßen zur Burg und auf den Schwarzwald gewesen zu sein; 886 außerdem waren an das Himmelreicher Gut Gerichtsrechte im Bereich des unteren Höllentals, das Rota genannt wurde, gebunden. 887

 
Mangei beneficium
Skizze zur Lage der Zweigeteilten/des beneficium comitum und der Teilgebiete von Rota

Es ist also nicht unwahrscheinlich, dass die Falkensteiner schon in der Frühphase ihrer Herrschaftsbildung danach strebten, gerade diesen Bereich und dieses Wiesnecker bzw. St.Märgener Gut in ihren Besitz zu bekommen. 888 Denn für die
entstehende falkensteinische Herrschaft war das Höllental (in das frühere Erschließungsvorgänge bereits vorgedrungen waren, worauf die auffälligen Pfarrgrenzen hinweisen) nicht ein beliebiger Bereich im Zartener Becken, sondern mit der namengebenden Burg und dem dortigen Verkehr das "Rückgrat des Falkensteiner Territotiums", wie Weber formulierte. 889


Anmerkungen:
742 PARLOW, S. 68, Nr. 98.
743 SCHMID: Burg Wiesneck, S. 118 f.
744 Holger KRUSE: Zimmern. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, Hg. von Norbert ANGERMANNu. a. München 1998, Sp. 616-618.
745 Zu dieser Differenzierung vgl. oben, S. 150 f.
746 BUMILLER, S. 20.
747 Idem marchio postmodum in odium Heinrici regis omnem Brisaugiam rapina et incendio vastavit ... (PARLOW, S. 68).
748 ZOTZ: Herrschaftsträger, S. 50.
749 Ebd., S. 48.
750 Ebd.,S. 50.
751 Vgl. dazu auch SKODA, S. 51.
752 Dabei wurde ein mutmaßliches Mitglied der Familie von Haigerloch-Wiesneck, Wezel von Bürgeln (vgl. oben, S. 149), getötet (BUMILLER, S. 25).
753 ZOTZ: Herrschaftsträger, S. 49
754 SKODA, S. 53.
755 Dazu oben, S. 115.
756 Dies ist explizit für die längerfristige Aneignung der sanktgallischen Güter und Rechte bezeugt (oben, S. 156), trifft vielleicht aber auch auf die Burg Wiesneck zu, die erst 1096 wieder in der Hand der Haigerlocher gewesen zu sein scheint (unten, S. 160).
757 Wie oben, S. 115.
758 SCHMID: Zähringer Kirche, S. 18 f.
759 Darin wären erst die Anfänge der Abspaltung bzw. Herausbildung des eigenständigen Ortes Kirchzarten zu sehen, die dann im Zuge der falkensteinischen Herrschaftsbildung weiter forciert wurde (dazu unten, S. 197 ff.).
760 Thomas ZOTZ: Ottonen-, Salier- und frühe Stauferzeit (911-1167). In: Handbuch, S. 381-528, S.472.
761 Zur Lockerung der Fronten des Investiturstreits um 1096 vgl. ebd., S. 432.
762 Dazu unten, S. 171.
763 Zum Besitz der Herren von Wiesneck-Haigerloch in Herdern vgl. oben, Anm. 683; zum Besitz der Zähringer in Herdern vgl. PARLOW, S. 335, Nr. 523; außerdem NOTHEISEN, S. 1059. Die Kombination herrschaftlicher Einflüsse des Straßburger Bischofs (ebd.) und des Klosters St. Märgen (KRIEGER, Bd. 1, Sp. 939) in Herdern fügt sich in die geschilderten Zusammenhänge.
764 Die Überlegungen zu den Herren von Weiler in diesem Kapitel sowie zur Herkunft der Falkensteiner und den herrschaftlich-rechtlichen Strukturen um die Burg Falkenstein fußen auf einer Studie (wie Anm. 339), die nun im Rahmen der erweiterten Fragestellung und Perspektive teils präzisiert (vgl. z. B. die Stellungnahme zum Besitz Reinhards bei Zarten, unten, Anm. 804), teils ergänzt und erweitert werden konnte (vgl. z. B. die Ausführungen zum Zusammenhang von Weiler und Weilersbach, S. 169 und 187).
765 Vgl. oben, S. 118 f.
766 WAGNER: Frühe Burgen, S. 83. Zur Möglichkeit aus schriftlich bezeugten Herkunftsnamen auf mittelalterliche Burgen zu schließen vgl. Alfons ZETTLER: Burgenbau und Zähringerherrschaft. In: Burgen im Spiegel der historischen Überlieferung. Hg. von Hermann EHMER. (Oberrheinische Studien, Bd. 13) Sigmaringen 1998, S. 9-35; dagegen hat Hans-Martin Maurer Stellung genommen (Hans-Martin MAURER: Rezension zu „Burgen im Spiegel der historischen Überlieferung“. In: Zeitschrift für Württembergische Landesgeschichte 59 [2000], S. 523-525, hier S. 524); zu dieser Kritik vgl. Bernhard MANGEI: Burgen: Wohnsitze und Herr
schaftszentren des Adels. In: Freiburger Universitätsblätter 159 (2003), S. 199-208, hier S. 299 mit Anm. 4.

767 Zortz: Ottonen-, Salier- und frühe Stauferzeit, S. 432.
768 Geschichtliches aus St.Peter. 13. bis 18. Jahrhundert. Hg. von F. L. BAUMANN. In: FDA 14 (1881), S. 63-95, hier S. 70; vgl. zu dieser Quelle LICHDI, S. 28; Dieter MERTENS: Peter Gremmelsbach, Abt von St. Peter im Schwarzwald 1496-1512. In: Kloster St. Peter, S. 215-248, hier S. 219 ff.
769 Nicht bekannt ist, ob sich die alteingesessenen Zähringer nach der Höhenburg oder nach dem Ort in der Niederung benannten (Karl SCHMID: Zähringen und die Zähringer. In: Die Zähringer. Anstoß und Wirkung. [Veröffentlichungen zur Zähringer-Ausstellung, Bd. 2] Sigmaringen 1986, S. 19-21, hier S. 20).
770 Karl SCHMID: Die Gründung von St.Peter im Zeithorizont des mittleren Investiturstreits. In: Kloster St.Peter, S. 33-50, hier S. 36.
771 Urkunden zu den Besitzstreitigkeiten, S. 174, Nr. 1.

772 Vgl. zu dieser Familie Hans SCHADEK: Bürger und Kommune — Die sozial- und verfassungsgeschichtliche Entwicklung Freiburgs von der Gründung bis in die Zeit um 1250. In: Freiburg 1091-1120. Neue Forschungen zu den Anfängen der Stadt. Hg. von Hans SCHADEK und Thomas ZOTZ. Sigmaringen 1995, S. 231-267, hier S. 243; LICHDI, S. 28.
773 Verschiedentlich traten Freie in die Ministerialität ein, um von den Vorzügen eines größeren Machtpotentials und bedeutenderen Dienstlehen zu profitieren (vgl. Karl F. WERNER: Adel. Fränkisches Reich, Imperium, Frankreich. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 1. München/Zürich 1980, Sp. 118-126, hier Sp. 123).
774 Wie unten, S. 168, Anm. 804.
775 Rotulus Sanpetrinus, S. 156 f. Weitere Adlige lassen sich als zur Verwandtschaft gehörig nachweisen vgl. unten, S. 165 mit Anm. 785.
776  LICHDI, S. 28.
777 Dazu unten, S. 168.
778 Wolfgang STÜLPNAGEL: Herrschaft und Staat. In: Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 1, 1, S. 220-256, hier S. 234; Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S. 1049. Aufschlussreich ist die Passage eines spätmittelalterlichen Weistums zur Verleihung des
Dinghofes von Weiler: Und do das beschach, darnach war der hoff ze Wyler verliehen ... von der herrschaft von Friburg zu einem rechten erbe ... alle jar vmb xxx ß d. Derselben pfennig gond iiij ß vnd i lib. vff die burg an unseres herren cappelen zu einem seelgerät, und die übrigen vi ß hören gon Ywa in die zins .... [...] Es ist manlehen ye des eltesten suns [...] Und wer syn denn zum erbe kumpt, der soll herr und vogt hie sin vber tubi, über frevell, uber hersuna und uber alle ding ... (Weisthümer, S. 359). Die letztere Feststellung zur Gerichtsbarkeit zeigt, dass nicht auf bäuerliche Meier zu schließen ist (WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 287), wenn in den Quellen von den „Meiern“ oder „villici“ von Weiler die Rede ist (vgl. z.B. oben, S. 119); dasselbe scheint für die Meier von Ibental oder Eschbach zu gelten (vgl. unten,
Anm. 779 und S. 165 mit Anm. 793).
779 Vielleicht ist die Situation in (Ober-?)Eschbach vergleichbar, wo ein Henricus, villicus de Espach, im Nekrolog von St. Peter bezeugt ist (MGH Necrologia Germaniae, Bd. 1. Berlin 1888, S. 335). Dabei kann es sich um einen Angehörigen der Familie von Weiler-Falkenstein handeln, da diese, ebenso wie Henricus, bei Wipfi/Föhrental begütert war (zur Abstammung der Herren von Falkenstein, vgl. unten, S. 167; zu den Besitz und Herrschaftsverhältnissen in Wipfi/Föhrental vgl. oben, Anm. 543). Durch die Herren von Weiler, die bei ihrer Herrschaftsbildung im Glottertal und im Dreisambecken wohl an Einsiedler Güter und Rechte angeknüpft hatten, können auch in Eschbach Herrschaftsrechte an die Zähringer und an das Kloster St.Peter gelangt sein; diese Güter und Rechte wurden dann - vergleichbar mit Weiler — als Lehen in Gestalt eines ausgedehnten Meieramtes zurückgenommen, wie es auch für das noch enger an die Herrschaft Weiler gebundene Ibental zu erwägen ist.
780 Dazu oben, S. 116 ff.
781 Zu Ebnet und Ibental vgl. PARLOW, S. 149, Nr. 215; zu Eschbach vgl. STÜLPNAGEL: Herrschaft, S. 234; Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 280; KRIEGER, Bd. 1, Sp. 536 f.
782 Dazu unten, S. 167 ff.
783 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115, Anm. 13.
784 Rotulus Sanpetrinus, S. 149.
785 Zum Besitz der Blankenberger/Staufener in Gundelfingen vgl. Rotulus Sanpetrinus, S. 145; zum Besitz der Falkensteiner in Gundelfingen vgl. ebd., S. 148 f. und 153; zum im Folgenden thematisierten Besitz der Blankenberger/Staufener im Ibental vgl. den falkensteinischen Besitz (HUGGLE, S. 145); zu Oberried vgl. unten, S. 200 mit Anm. 952, außerdem WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 237 ff. Auch die Adligen Herren von Buchheim waren mit den Blankenbergern bzw. Staufenern verwandt: Homo quidam nobilis, nomine Co’nradus de Bo’cheim tale predium, quale uisus est habere in uico, qui dicitur Obirrieth, sicut et cognati sui Co’nonis predium apud eundem locum situm et ob hanc rationem sibi in manus commissum, beato Petro tradidit (Rotulus Sanpetrinus, S. 143). Bei dem cognatus Cuno handelt es sich offensichtlich um einen Cuno von Blankenberg (ebd., S. 145)
786 Adelbert von Staufen war der Bruder Cunos von Blankenberg (Rotulus Sanpetrinus, S. 162).
787 Ebd., S. 157.
788 Ebd., S. 160.
789 HUGGLE, S. 148.
790 Vgl. dazu RÖSENER: Grundherrschaft, S. 173.
791 Rotulus Sanpetrinus, S. 174.
792 Zum Begriff villicus vgl. oben, Anm. 778.
793 Waltherus villicus de Iwa, qui cum uxore sua in Merdingen somam vini s. Petro dedit (MGH Necrologia, Bd. 1, S. 335).
794 Dieser Besitz ist über eine Schenkung Kunos von Falkenstein von Gütern in Merdingen an das Kloster St.Peter zu erschließen (Rotulus Sanpetrinus, S. 149) — zur Abstammung der Falkensteiner aus der Familie von Weiler, vgl. unten, S. 167 ff.
795 Vgl. Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S. 1057. Zu diesem Weg vgl. KEYSSLER, wie Anm. 124: Es brauchet viele Muehe, durch den Schwarzwald zu kommen, und hat man, um nach Villingen zu gelangen, nur zween Wege, deren der eine ueber den St. Petersberg und der andere durch das Thal von der Wagensteig geht (KEYSSLER, S. 1516 f.). Von Ebnet führe einer der Wege zunächst bis an das Dorf Wihler, so aus fuenf Haeusern und einer Kapelle besteht ..... Durch dieses Dorf geht der Weg von St.Peters Abtey nach Villingen und ist solcher der bequemste fuer die Wagen, ob er gleich eine Stunde um und weiter als der wagensteiger Weg ist ... (ebd.).
796 Vgl. SCHMID: Burg Wiesneck, S. 126.
797 NEHLSEN, S. 20.
798 Die falkensteinische Herrschaft hat das Ende des zähringischen Herzogshauses überdauert und spielte noch in der Geschichte der Grafen von Freiburg sowie in der Geschichte der Stadt Freiburg eine nicht unbedeutende Rolle, was hier nicht im Einzelnen zu thematisieren ist (vgl. KÄLBLE, S. 174 ff., S. 390; BUTZ, S.78, 352).
799 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 120, 130 f. und 192; LICHI, S. 32 und 40. Vgl. dagegen MANGEI: Falkensteiner, S. 82 ff. und S. 114 mit Anm. 8.
800 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 192.
801 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115.
802 Zum Rotulus Sanpetrinus und zur Frage der Datierbarkeit einzelner Einträge vgl. Jutta
KRIMM-BEUMANN: Der Rotulus Sanpetrinus und das Selbstverständnis des Klosters St.Peter im 12. Jahrhundert. In: Kloster St. Peter, S. 135-166, hier S. 137 ff.
803 Rotulus Sanpetrinus, S. 148. Die ebd. (S. 175) versuchte Lokalisierung von Berlachen bei Kappel ist wohl ein Irrtum. Das verschenkte Gut dürfte zwischen dem später bezeugten Schloss Weiler und dem benachbarten Berlachen in Untereschbach liegen (TK 8013).
804 Rotulus Sanpetrinus, S. 162. Die Übertragung des Feldseeanteils im falkensteinischen Gebiet durch Reinhard von Weiler ist für die Zusammengehörigkeit der Familien von Weiler und von Falkenstein aussagekräftig (zum falkensteinischen Bereich links des Seebachs in Hinterzarten und Breitnau vgl. Heinrich BÜTTNER: Die Anfänge der Herrschaft Lenzkirch. Ein Beitrag zur Erschließung des Gebietes um Schluchsee und Titisee. In: Schriften des Vereins für Geschichte und Naturgeschichte der Baar und der angrenzenden Landesteile in Donaueschingen 21 [1940], S. 99-125, hier S. 120; vgl. außerdem S. 111 und die Kartenskizze, S. 102; zum Seebach vgl. VETTER, S. 38 f. und 51 f.). Demgegenüber ist die erwähnte villa Zartun nach den oben angestellten namenkundlichen Überlegungen zu den „Zarten“-Namen nicht mehr mit dem Ort Hinterzarten zu identifizieren und bleibt als Zeugnis der thematisierten Zusammengehörigkeit außer Betracht (vgl. SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115, Anm. 12; MANGEI: Falkensteiner, S. 83); bemerkenswert ist allenfalls, dass ein Herr von Weiler ein Gut bei Zarten, dem herrschaftlichen Zentralort des Klosters St.Märgens, verschenkte.
805 Zu dieser Bezeichnung vgl. unten, S. 176.
806 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 115.
807 Rotulus Sanpetrinus, S. 142, 155 und 167.
808 Zum Namen „Reinhard von Falkenstein“ vgl. Rotulus Sanpetrinus, S. 150 f. und 153; Freiburger Urkundenbuch, Bd. 1, S. 10, Nr. 26; S. 245, Nr. 274.
809 Für diesen Hinweis zur möglichen Verwandtschaft der Namen danke ich Herrn Prof. Dr. Hugo Steger.
810 Nach Löffler kann das Bestimmungswort darüber hinaus auch auf den Personennamen „Willehari“ zurückgeführt werden (LÖFFLER, S. 252 f.). Das von Weber als hierfür beweiskräftig angeführte Genetiv -s weist allerdings nicht ausschließlich auf einen Personennamen im Bestimmungswort hin (WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 114), wie die von Löffler angeführten Belege „Dorfesberg“, „Himelesberch“, Lutirnsehesbach“ zeigen (LÖFFLER, S. 252).
811 Zur Bildung aus dem „Genetiv des Appellativs bzw. des ON ‚Weiler‘ “, vgl. LÖFFLER, S. 251 f.; zur Bildung aus einem Herkunftsnamen vgl. z. B. KÜRZ, S. 39, der Belege für die Entstehung des Burger Flurnamens Wyswilers grund (sowie: der von Wiswil hof) aus dem Herkunftsnamen „von Weisweil“ bietet.
812 Dazu oben, S. 164.
813 Wir Leupolt, von gots gnaden hertzog ze Osterrich, ze Steyr, ze Kernden vnd ze Krain, graue ze Tyrol ... tun kunt, als wir all herscheften, die vnser lieber oheim, graf Chu’nrad von Friburg, in Brisgow gehebt hat, mit manscheften vnd lehenscheften verpfendet vnd zu vnsern handen bracht haben, also haben wir vnserm getrewen Jacoben von Valkenstein vnd se[in]em sun Heinreichen vnd iren erben das ober dorff zu Wilerspach mit luten vnd gutern und andern zugehorungen verlihen ... (1399, GLA 44/2246 von Falkenstein); zu Weilersbach vgl. Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S. 774; außerdem WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 195.
814 Zu dieser oben angesprochenen Straßenführungsmöglichkeit (oben, S. 39) in diesem Bereich vgl. die Belege und Ausführungen, unten, S. 187.
815 StAF Fürsten und Herren A1 XIV, von Falkenstein im Höllental, 1331 März 6. Die kopial
überlieferte Urkunde dokumentiert die Regelung von Streitigkeiten umbe den Walt, der da lit
ob Willersbach und der da an gat an dem roten Eggelin und daß in gat untze Feldtperg, dem man sprichet der von Falkenstein gemeine Walt; dieser „gemeine Wald“ ist 1448 als Zubehör der Burg Falkenstein verzeichnet: Item min teil des burgstals zue Valkenstein mit den gemeinen Weelden vnd aller der zuegehoerd (GLA 66/1250, fol. 20 r.). Zu den besonderen Rechten der Weilersbacher vgl. außerdem: ebd., fol. 24 v.; das Weistum von Weilersbach 14./15. Jahrhundert (GLA 21/8011); Ekkehard LIEHL: Geschichte der Hinterzartener Hofgüter. Band II. Windeck, Bisten, Alpersbach, Fürsatz. (Hinterzartener Schriften, Bd. 2, 2) Konstanz 2000, S. 352-357 und 248.
816 Von den strosen, die von der Bauernschaft offen gehalten werden müssen, ist besonders der Eggweg bzw. die wohl identische Kastelstras bemerkenswert (vgl. dazu unten, S. 188).
817 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 196.
818 Wie Anm. 641. Die Wildbannrechte sind als Gemeinschaftslehen der beiden Familien von den Herzögen von Österreich bezeugt, die diese offenbar über die Freiburger Grafen erlangt hatten (HUGGLE, S. 145; K. H. SPRETER: Gräflich Kageneck'sches Archiv in Munzingen bei Freiburg i. Br. In: ZGO 66 [1912], S. m30-m86, hier S. m31, Nr. 7).
819 StAF C1 Fremde Orte, Convolut O, 1452 April 24.
820 Die ältere Argumentation, dass die in spätmittelalterlichen Quellen genannten Meier von Weiler nicht von den Herren von Weiler abstammen würden, da Letztere „weitum begüterte ritterliche Ministerialen waren“ (Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 2, S. 1049), überzeugt nicht. Die Meier von Weiler brauchen keineswegs aus einem anderen, weniger begüterten Geschlecht zu stammen; angesichts des Merdinger Besitzes, den der villicus von Iwa, verschenkte (wie oben, S. 165; vgl. auch den Besitz des villicus von Eschbach in Wipfi, oben, Anm. 779), kann entsprechend weitreichender Besitz — wenigstens in hochmittelalterlicher Zeit — angenommen werden.
Auf die Herren von Weiler und nicht auf bäuerliche Lehnsinhaber scheint sich auch der Titel „Herr“ im Weistum von Weiler zu beziehen, das Weisungen zum Lehnsrecht am Dinghof von Weiler und zu dessen Freiheiten enthält (Weisthümer, S. 358; anders HUGGLE, S. 146; vgl. dazu auch oben, Anm. 778).
821 HEYCK, S. 558.
822 Zur Datierung vgl. Edgar FLEIG: Handschriftliche, wirtschafts- und verfassungsgeschichtliche Studien zur Geschichte des Klosters St. Peter auf dem Schwarzwald. Freiburg i. Br. 1908., S. 38 f.; Kuno von Falkenstein, der Güter in Nordweiler und Merdingen hatte, ist zur Zeit des Abtes Gozmann von St. Peter (1137-1154) bezeugt (Rotulus Sanpetrinus, S. 149; FLEIG, S. 39).
823 _VON WEECH, S. 149 f. und S. 150 f.
824 Die von Schäfer gemachten Angaben zur Errichtung der Burg Falkenstein „um 1100“ werden nicht ausreichend begründet (SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 114); den frühesten Beleg des Herkunftsnamens „von Falkenstein‘ datiert Schäfer mit dem Verweis auf Fleig in die Zeit zwischen 1111 und 1122 (ebd., S. 113 mit Anm. 6), obgleich Fleig zu den entsprechenden Notizen vermerkt: „Auch hier fehlt uns wieder jeder Fingerzeig zur zeitlichen Fixierung, die wir innerhalb der zwei Notizen selbst finden könnten (FLEIG, S. 28; vgl. auch KRIMM-BEUMANN, wie Anm. 802).
825 BUMILLER, S. 23.
826 Die Zerstörung der Burg ist unter anderem in einer kopial überlieferten Grenzbeschreibung des Klosters St.Peter vom Beginn des 13. Jahrhunderts bezeugt, deren Vorlage aus dem Jahr 1111 den Vermerk über die Zerstörung noch nicht enthält (Urkunden zu den Besitzstreitigkeiten, S. 172, Nr. 1), so dass die Auseinandersetzungen in die Zeit nach der Niederschrift im Jahr 1111 zu datieren sind. Der Terminus ante quem ist aus einer Urkunde des Jahres 1121 zu gewinnen (ebd., S. 179, Nr. 2), in der die Burg Wiesneck ebenfalls als castrum dirutum aufgeführt wird (vgl. SCHMID: Burg Wiesneck, S. 132).
827 Ebd., S. 127 ff.; BUMILLER, S. 23.
828 "Thomas ZOTZ: St. Peter unter den Zähringern und den Grafen von Freiburg. Hausklosterfunktion und Vogteifrage. In: Kloster St. Peter, S. 51-78, hier S. 65.
829 KÄLBLE, S. 35; SCHADEK/UNTERMANN: Gründung, S. 62.
830 SCHMID: Burg Wiesneck, S. 124.
831 Hans-Walter KLEWITZ: Die Zähringer. Vom Leben einer deutschen Hochadelssippe im Hochmittelalter. In: SiL 84/85 (1966/67), S. 27-48, hier S. 43.
832 BUMILLER, S. 24.
833 Hans BACHROTH: Ruine Falkenstein. Geschichten und Sage um ein altes Raubritternest im Höllental. In: Oberländer Chronik 124 (1954), [ohne Seitenzählung]. Boris BIGOTT: Breitnau (FR). In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, S. 57-62, hier S. 57.
834 Boris BIGOTT.: Bubenstein. In: Die Burgen im mittelalterlichen Breisgau, S. 72-73; Josef FALLER: Die Herren von Falkenstein und die Burg im Höllental. In: Unsere Heimat, S. 113-117, hier S. 113 f.
835 WAGNER: Ur- und frühgeschichtliche Funde, S. 19; Herrn Dr. Heiko Wagner sei auch für weitere Angaben zum archäologischen Befund im Höllental gedankt.
836 Zu dieser Rückschlussmöglichkeit im Allgemeinen vgl. oben, Anm. 766; zu den frühen Belegen vgl. oben, S. 170 mit Anm. 822.
837 GLA 21/1045.
838 GLA 66/1250, fol. 20 r.; vgl. unten, S. 173 ff.
839 Zum Terminus „Burgstall“ vgl. unten, Anm. 859; zur Zerstörung der Burg im Jahr 1388 vgl. MANGEI: Falkensteiner, S. 89.
840 Dazu unten, S. 186 f.
841 Aus dem Jahr 1502 stammt die Angabe under dem Frauenstein (KÜRZ, S. 24). Da der dort gelegene Himmelreicher Hof wohl einmal St.Märgener Besitz war (MANGEI: Falkensteiner, S. 100-104), kann erwogen werden, ob der 1502 bezeugte Name „Frauenstein“ für den Berggipfel über Himmelreich im Bestimmungswort auf die Patronin St.Märgens verweist, was im Kontrast zum Namen „Bubenstein" gesehen werden könnte.
842 Dazu unten, S. 186 f.
843 Zu den jüngeren Quellen vgl. MANGEI: Falkensteiner, S. 87 ff.
844 SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 113 und S. 120.
845 Heiko STEUER: Erzbergbau im Schwarzwald zur Salierzeit. In: Siedlungen und Landesausbau zur Salierzeit Teil 2. Hg. von Horst Wolfgang BÖHME (Monographien des Römisch-Germanischen Zentralmuseums, Bd. 28) Sigmaringen 1991, S. 67-96, hier S. 80.
846 Dazu unten, S. 193 mit Anm. 920.
847 WEBER: Kirchzartener Geschichte, S. 192 f.
848 GLA 66/1250, fol. 20 r.-27 v.
849 Abgebildet bei Manfred LÖFFLER: Der Ort Falkensteig. In: Unsere Heimat, S. 118-138, hier S. 123.
850 Ebd.,S. 124.
851 Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 291.
852 Zur Pfarrei Breitnau, unten, S. 190. Zur Zugehörigkeit des unteren Höllentals zur Kirchzartener Pfarrei vgl. WEBER: Pfarrei, S. 87 und 172 f.
Hans Snewlin von Landeck vertrat 1460 in einem Rechtsstreit die Ansicht, die Burgkapelle bzw. eine dafür gestiftete Pfründe habe ursprünglich zu Breitnau gehört und sei erst später der Kirchzartener Pfarrei angeschlossen worden (GLA 21/2259); er konnte sich mit dieser Meinung aber offenbar nicht durchsetzen, wie die späteren Quellen zeigen (Kirchzartener Pfarrarchiv, Pfarrbuch, wie Anm. 448; KRIEGER, Bd. 2, Sp. 1534).
853 Dass in das Gebiet von St.Märgen bereits ältere Besiedlung vorgedrungen war, ist aus der Zurückweisung der St.Märgener Zehntansprüche durch St.Gallen zu erschließen: familia autem sancti Galli eadem loca, siue nouiter siue antiquitus exculta, in omni decimatione ad Zartun pertinere ex antiquitatis auctoritate confirmare studuerant (Urkunden zu den Besitzstreitigkeiten, S. 182, Nr. 3). Hier wird anscheinend ein Argumentationsversuch des Klosters St.Märgen in Frage gestellt, das wohl darauf hingewiesen hatte, dass zwar manche Güter schon länger existiert hätten, andere aber neu erschlossen worden waren, worauf St.Märgen seine Ansprüche gründen wollte.
854 Dazu unten, S. 192 f.
855 „Mit der Falkensteige war ursprünglich wohl nicht der Talweg des Rotbachs gemeint, dessen Gangbarkeit durch die enge Schlucht am Hirschsprung beeinträchtigt oder überhaupt nicht gegeben war, sondern deren Umgehung im Süden oder eher im Norden, wo sie im Bereich der Burg Falkenstein lag“ (Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 291).
856 Die Folgen starker Niederschläge blockieren den Verkehr im Höllental noch heute immer wieder; zur mittelalterlichen Situation vgl. SCHÄFER: Höllentalstraße, S. 134.
857 Genannt werden das tal ze Verendal vnd das dorff ze Verstetten, das burgstal ze Valkenstein vnd das burgveelde vnd Miswende vnd die kilchensaetz vnd vnser gueter vnd gerichte ze Herdern vnd Bickensol (GLA 21/2252).
858 Der Urkunde zufolge wurden dem Käufer weitere briefe vnd roedel ausgehändigt, zu denen die zweite Urkunde desselben Datums zählt, die auf die Güter im unteren Höllental und den nordwestlich angrenzenden Bereich detailliert eingeht (GLA 21/2253; vgl. dazu MANGEI: Falkensteiner, S. 99).
859 Bei diesem Kompositum handelt es sich um ein starkes Neutrum — „das maskulinum ist nicht erweislich“ (LEXER, Bd. 1, Sp. 393) —, was zu Missverständnissen führen kann (vgl. SCHRAMBKE, S. 33). Das Appellativ burgstal ist wohl kaum als Kompositum aus „Burg“ und „Tal“ zu erklären; zu Grunde liegt vielmehr der „mehrdeutige Terminus ‚Burgstall‘ ... als Bezeichnung für einen Burgplatz, für Altburgstelle, für öde, also unbefestigte B. (castrum immunitum) oder für abgekommene bzw. zerstörte B. (Ruine)“ (Herwig EBNER: Burg. Terminologie. In: Lexikon des Mittelalters, Bd. 2. Hg. von Robert Henri BAUTIER. München 1983, Sp. 962-965, hier Sp. 964).
860 „Was das Burgfeld anbelangt, so wird wohl hierunter das grosse Gelände zu verstehen sein, das von dem alten Ringwalle von Tarodunum umschlossen war“ (POINSIGNON: Ödungen, S. 342).
861 Den Angaben des Urbars zufolge, lag vff Rota rein ein Gut, das als Dietrichß hoffstatt
bezeichnet wird (GLA 66/1250, fol. 23 r.). Die Ortsangabe verweist auf den Rain des Rot-
bachs, auf die Geländestufe also, die die Südseite des keltischen Befestigungsterrains begrenzt. Von den dort gelegenen Hofgütern war offenbar der Rainhof gemeint, denn von dessen in neuzeitlichen Quellen genannten Zubehör ist einerseits die Stockmatte (KÜRZ: Flurnamen, S. 36) schon aus dem Urbareintrag zu belegen; darüber hinaus die Repfhalde (WEBER, Kirchzartener Geschichte, S. 382), die das Urbar von 1448 in der Form Reffhalde ebenfalls anführt (GLA 66/1250, fol. 23 r.).
862 Das ist aus dem Eintrag zu erschließen: ...iiij juchart ackerß, ligend an denyetzgeschribenen iiij juch(ar)ten vor Dietrichß hoffstatt (ebd.).
863 KÜRZ: Flurnamen, S. 88.
864  GLA 66/1250, fol. 24 r.
865 Kürz, S. 17.
866 Vgl. TK 8013.
867 GLA 66/1250, fol. 22 r.
868 KURZ, S. 20; Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 172-174; KRIEGER, Bd. 1, Sp. 202, 261 (und 262 zur Entstehung des Namens „Brandenburg‘‘); außerdem oben, Anm. 861.
869 Belege bei KRIEGER, Bd. 1, Sp. 344 f.
870 Vgl. oben, S. 36.
871 Dazu oben, S. 152.
872 BRENNECKE, Edition, S. 7.
873 Ebd., S. 47; vgl. den Eintrag im städtischen Urbar von 1661: Rother steg in den Birken unter dem Raine (KÜRZ: Flurnamen, S. 32). Im Jahr 1301 werden Berhtolt der smit uf dem Burgvelde und Cuenrat der keller, der smit von den Birchan, sowie ir geselle genannt, die alle drei Abgaben für eine Matte ze Rota bezahlen (Freiburger Urkundenbuch, Bd. 3, S. 5, Nr. 5). Auf den gemeinsamen Wohnort des Schmieds auf dem Burgfeld sowie des Meiers und Schmieds von den Birken weist ir gemeinsamer Geselle hin.
874 Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 174. Eine Ausnahme bildet der Rainhof (dazu unten, S. 180)
875 FISCHER, S. 49.
876 Der von Fischer angesprochene Teilbesitz der Gemeinden Burg und Buchenbach am Burgfeld in der Neuzeit ist insbesondere durch den Verkauf der St.Märgener Güter an die Stadt Freiburg im 15. Jahrhundert zu erklären — daraus besteht im Wesentlichen der Anteil der Gemeinde Burg — und durch den bei Wiesneck gebliebenen oder von St.Märgen wieder an die Wiesnecker Herren zurückgelangten Buchenbacher Besitz (Andreas WEBER, S. 227 ff.); falkensteinische Güter wurden später teils Burg eingegliedert wie der Rainhof (Amtliche Kreisbeschreibung, Bd. 2, 1, S. 175), teils können sie auch zur Wiesnecker Herrschaft und folglich zu Buchenbach gelangt sein, wie zum Beispiel der am Burgfeld gelegene Jockelshof (vgl. dazu Anm. 885).
877 ZOTZ: Siedlung und Herrschaft, S. 69: „Diese Burg Wiesneck, oberhalb des keltischen Oppidum Tarodunum angelegt und insofern vergleichbar mit der vermutlich wenig später errichteten Burg Zähringen, die gleichfalls in Verbindung mit einem alten, traditionsreichen Siedelplatz stand, befand sich wohl schon damals in Händen des Grafen Adalbert von Wiesneck ... .“
878 In dieser Hinsicht gilt für die Burg Wiesneck Ähnliches wie für die Burg Zähringen, zu der Thomas Zotz feststellt: „Der durch die archäologische Forschung zutage geförderte Befund einer bis in die Völkerwanderungszeit zurückreichenden baulichen Großanlage, deren Reste vermutlich auch noch im Hochmittelalter sichtbar waren, muß diesem Ort eine besondere Bedeutung gegeben haben und hat das gesamte Gebiet von Zähringen, Höhensiedlung wie unterhalb liegendes Dorf, mit Sicherheit seit alters als Reichsgut gelten lassen“ (ZOTZ: Herrschaftsträger, S. 51). Zum Heidengraben vgl. oben, Anm. 154.
879 Zur Rekonstruktion der Hofgeschichte vgl. MANGEI: Falkensteiner, S. 100-116. Der Hof gehörte zu einer Gruppe von Gütern, auf die das Kloster St.Märgen mit dem Verweis auf seine Urbare im 14. und 15. Jahrhundert Anspruch erhob, die das Kloster aber wohl schon lange Zeit zuvor an die Falkensteiner verloren hatte (ebd., S. 112-115).
880 Ebd., S. 110.
881 Ebd., S. 103 £.
882 Ebd. S. 110 f.
883 Außerdem ist von einem Vorläufer zu diesem Güterverzeichnis auszugehen, der bis einschließlich des zitierten Eintrags vermutlich als Vorlage herangezogen wurde. Dieser verlorengegangene Pergamentrodel trug den Titel: Quaenam bona dotalia et redditus fuerint monasterio Cellae S. Mariae a fundatore data (BRENNECKE, Studien, S. 2 f.).
884  MANGEI: Falkensteiner, S. 104 f.
855 Bemerkenswert sind archäologische Beobachtungen zu dieser Siedlungsstelle: „Einige hundert Meter östlich des Torbereichs der keltischen Festung, in der Nähe des Jockelshofs, fanden sich einige wohl hochmittelalterliche Keramikscherben (spätestens 12. Jahrhundert n.Chr. ...), die zusammen mit einem Luftbild auf eine Siedlung am Fuße der Burg Wiesneck hindeuten könnten“ (WAGNER: Ur- und frühgeschichtliche Funde, S. 19).
886 Dies legen die spätmittelalterlichen Quellen nahe, die Mitteilungen über zwei Wegführungen durch den Himmelreicher Hof enthalten, die vom Besitzer des Hofes eigentlich offengehalten werden mussten (ARMBRUSTER, S. 75; MANGEI: Falkensteiner, S. 116 f.). Aus dem Jahr 1458 ist die Mitteilung überliefert, dass der damalige Besitzer der Burg Falkenstein, Hans Snewlin von Landeck, die Umfriedung des Himmelreicher Hofes uffgebrochen hatte, weil ihm der Weg ins Höllental versperrt worden sei (StAF Talvogtei Al VIII *, 1458 September 15).
887 Zum Ursprung der anteiligen Gerichtsrechte, vgl. MANGEI: Falkensteiner, S. 107.
888 Darüber hinaus ist anzunehmen, dass weitere Wiesnecker bzw. St.Märgener Güter in den Besitz der Zähringerministerialen übergingen. Zum Kirchzartener Dinghof, vgl. unten, S. 197 ff. Bemerkenswert ist außerdem, dass schon Reinhard von Weiler, als er noch nach seinem Stegener Sitz benannt wurde, ein Gut apud uillam Zartun, beim St.Märgener Zentralort Zarten also, an das Kloster St.Peter schenkte (wie oben, S. 82 und Anm. 804).