Taglöhnergut des Johann Andris, Spielmann in Wittental
Johann Andris starb am 4.Oktober 1850 im Alter
von 72 Jahren. Er war seit 1804 verheiratet mit Theresia
Fehrenbacher, eheliche Tochter des Lorenz Fehrenbach von
Falkensteig und der Agathe Müller geb. den 17. Februar
1780 in Falkensteig.
Im 1837 in Wittental erstellten Bürgerbuch ist Johann
Andris, Spielmann und Taglöhner mit Nr. 29 als
Gemeindebürger eingetragen.
Auf einem „Familienschein“ des Pfarrers J. Bilharz in
Kirchzarten vom 6. Dez. 1850 sind
als Kinder der Eheleute
Johann u. Theresia Andris eingetragen:
Johann
Andris geb. 7.
Juli 1805
Catharina
----
geb. 21. Mai 1811
Andreas
----
geb. 25. Juli 1816
Carl
----
geb. 2. Nov. 1822
Nach dem Tod des Johann Andris übergab seine Frau Theresia das
Taglöhnergut an den Sohn Karl Andris in einem
notariellen Vertrag mit Zustimmung seiner Geschwister unter
gewissen Vorbehalten und Bedingungen am 3. Dezember 1850.
Als Zeugen des Notars Thoman (?) aus Freiburg waren beim
Vertrag in Wittental anwesend der Bürgermeister Johann Bank
und der Waisenrichter Andreas Müller, beide Bürger in
Wittental.
Auszugsweise aus diesem Vertrag:
„Der hiesige Bürger und Spielmann Johann Andris starb
den 4. Oktober d.J. ohne Testament. Mit seiner Ehefrau der
nunmehrigen Wittwe Theres Fehrenbach erzeugte der Verstorbene
folgend noch lebende Kinder
1. Johann Andris ledig u. volljährig dahier
2. Andreas Andris ledig volljährig dahier
3. Karl Andris ledig volljährig dahier
4. Katharina Andris Ehefrau des Michael Holzmann
Gemeinderechners in Ebnet.
Die Erben und Katharina mit Ermächtigung ihres Ehemanns
erklären: Wir tretten die Erbschaft unbedingt an.
Die nun getrennten Eheleute heurateten im Jahr 1804 ohne
Ehevertrag aus dem ledigen Stand.
Urkunden sind vorhanden ein Theilzettel 1803 und Kaufverträge,
welche nach gemachtem Gebrauch zurückgegeben wurden“.
Auf Grund des „Theilzettels de 1803“ werden die Liegenschaften
aufgelistet.
„1. Eine einstökige Behausung Scheuer und Stallung unter einem
Dach nebst ungefähr vier und ein halb Juchert Aker und
Mattfeld in Wittenthal neben Georg Fehr und Andreas Laule.
2. lt. Kfbr. V. 15 Merz 1812 drei Viertel Matten im Loch oder
Hohlstraß neben Johann Andris und Georg Fehr.
3. Kfbr. V. 18. April 1816 zwei Juchert Wald im Frauenwald
neben Lorenz Laule und Lorenz Janz
4. lt. Kfbr. V. 10. Merz 1816 Ein und drei Viertels Juchert
Wald im Eigenwäldele neben Lorenz Laule und Joseph Laule.
Fahrnisse
Ein Tisch, drei Stühl, zwei Kästen , drei Trög, ein
Fruchtkasten, ein Rührkasten, Rührgeschirr, vier Axten, zwei
Murpel (?), vier Scheiden, drei Pflegel, zwei Senen, drei
Hauen, eine Stokhaue, ein Bikel, zwei Wannen, zwei Siebe, zwei
Rittere, ein ? , ein Wandhaken, ein
Kehrhaken, ein Hobel, vier Kelteren, ein Brennhafen u.
Zugehör, eine Fruchtmühle u. ein Strohstuhl, zwei Mistgabeln,
drei Kärste, zwei aufgerüstete Wägen,
zwei dergl. Pflüge u. Eggen, zwei Karrenräder, ein
Schubkarren, ein Pferdgeschirr, zwei Joch, zwei Hillen, drei
Rechen, drei Gabeln, zwei Erpele, ein . ? . , zwölf
Ohmen Faß, ein Rumpelfaß, ein Milchkasten, eine Krautstande,
Metzgerhandwerksgeschirr, zwei Kühe, vier Schweine, sämmtlich
Futter u. Stroh, der Dunghaufen, sämmtl. Frucht, allgemeiner
Hausrath zusammen .
Alles zusammen für 2 950 fl , zwei tausend neun hundert
fünfzig Gulden
In einem weiteren Verzeichnis werden Weiberkleider im Wert von
5 fl notiert, 1 aufgerüstetes Bett mit zwei Anzügen und
Bettladen mit 10 fl , 1 halbohmiges Fäßle (2fl),
1 Bienenstock (2 fl), 1 Wanduhr, das . . ? .
Küchegeschirr (1 fl 12 x), 1 Stuhl
im Gesamtwert 25 fl
Catharina hat bei ihrer Verehelichung Vorempfang baar
Geld erhalten 400 fl (vier hundert fl)
Zusammenstellung
Liegenschaften
2950 fl
Fahrnisse
25
Vorempfang
400
--------
Summa 3 375 fl Drei tausend drei hundert siebzig fünf
Gulden.
Theilzedel
Die
Mutter
1 075
fl
Fahrnisse
25 fl
Nothpfennig 1 050 fl
-----------
Johann
Andris
497 fl
40
zur Gleichstellung
bei Karl 497 fl 40
----------
Andreas
Andris
497 fl
40
zur Gleichstellung
wie oben 497 fl 40
-----------
Karl
Andris
497 fl
39
Hofgütchen 2 950 fl
zalt
Schulden
309 fl 22
der
Mutter
1 050 fl
Johann
Andris
497 fl 40
Andras
„
497 fl 40
--------------
2 950
fl
Katharina
97 fl
39
Katharina hatte bereits 400 fl als Vorempfang
------------
Übergeberin behaltet Eintausend siebzig fünf Golden
eigenthümlich vor und es werden gemacht Bedingungen:
1.
Dem vortheilsberechtigen Sohn Karl Andris wurde mit Zustimmung
sämmtlicher Betheiligten die oben beschriebenen Liegenschaften
nebst sämmtlichen Fahrnissen um den Anschlag von zwei tausend
neunhundert fünfzig Gulden eigenthümlich überlassen mit
folgenden Bedingungen:
Karl Andris hat:
a. sämmtliche Schulden mit dreihundert neun Gulden 22
x so gleich zu übernehmen
b. der Mutter sogleich fünfzig Gulden zu bezahlen
c. derselben Eintausend Gulden von heute an mit vier Prozent
alljährlich zu verzinsen
d. derselben nachstehend Wohnungsrecht einzuräumen und
Leibgeding zu geben
e. dem Johann Andris und Andreas Andris als
Gleichstellungsgeld jedem Vierhundert neunzig sieben Gulden 40
x und der Katharina Andris neunzig sieben Gulden 39 x von
heute an mit vier Prozent verzinslich nach ein jedem Theil
freistehenden ein vierteljährigen Aufkündigungsfrist zu
übergeben.
f. für Gütermaas u. Lasten wird nicht garantirt.
a.
Uebergeberin behaltet im übergebenen Haus sämmtl. Zugehörde ,
folgendes Wohnungsrecht lebenslänglich unentgeldlich vor:
Die Kammer neben der Stube, das Recht auf den Ofenbank in der
Stube, das Redcht in der Küche zum Kochen Waschen und
Backen; das Recht im Keller und auf der Bühne zur
Aufbewahrung ihrer Lebensmittel.
2.
Karl Andris hat der Mutter folgendes Leibgeding jährlich
lebenslänglich unentgeldlich zu verabreichen und zwar von
heute an:
täglich zwei Schoppen Milch von der Kuh weg
monatlich anderthalb Pfund . . . ? .
.(unleserlich)
täglich ein Kreuzer baar Geld
Holz klein gespalten soviel sie braucht
3.
Sollte Uebergeberin vom Hof wegziehen, so hat ihr Karl Andris,
solange sie nicht im Hof wohnt, jährlich zehn Gulden und ein
Klafter Holz zu entrichten.
4.
Johann, Andreas, Karl und Katharina Andris, diese mit
Ermächtigung ihres Ehemanns nehmen obige Schenkung in
bestimmten Ausdrüken dankbar an und verprechen,
5.
die Bedingungen getreulich zu erfüllen sowie die
Liegenschaftsveränderung ins Grundbuch und das Leibgeding ins
Pfandbuch eintragen zu lassen
6.
Karl Andris bringt nachträglich eine Forderung an die
Maße von dreißig vier Gulden in Ansprucah; jedes seiner
Geschwister hat ihm hieran acht Gulden dreißig Kreuzer zu
ersezen.
7.
Die Leibgedingscapitalien mit jährlichen fünfzig zwei Gulden
52 x werden attestirt
Hierüber Urkunden, welche ich derselben den Betheiligten und
den Zeugen vorgelesen, erstere aber dieselbe genehmigt und mit
den Zeugen und mir dem Notar mit Ausnahme der Mutter, welche
wegen Alters das Schreiben verlernt zu haben erklärt,
unterzeichnet
Andreas Andris
Karl Andris
Katharina Andris
Michael Holzmann
Johann Andris
Bgmster Johann Bank
Waisenrichter Andreas Müller
Zur Beurkundung
Thoman (?) Notar
Karl Andris hat sich am 23. Januar 1851 mit der ledigen Anna
Pfister aus Dietenbach in Kirchzarten verheiratet.
Karl Andris hat nach Eintrag mit Nr. 47 im Bürgerbuch von
Wittental am Tag seiner Eheschließung auch das angeborene
Bürgerrecht in Wittental angetreten