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                         Taglöhnergut des Johann Andris, Spielmann in Wittental

Johann Andris starb am 4.Oktober 1850 im Alter von 72 Jahren. Er war seit 1804 verheiratet mit Theresia Fehrenbacher, eheliche Tochter des Lorenz Fehrenbach von Falkensteig und der Agathe Müller  geb. den 17. Februar 1780  in  Falkensteig.

Im 1837 in Wittental erstellten Bürgerbuch  ist Johann Andris, Spielmann und Taglöhner mit Nr. 29  als Gemeindebürger eingetragen.

Auf einem „Familienschein“  des Pfarrers J. Bilharz in Kirchzarten vom 6. Dez. 1850 sind als       Kinder der Eheleute Johann u. Theresia Andris eingetragen:
                       Johann              Andris      geb.  7. Juli    1805   
                       Catharina           ----          geb. 21. Mai  1811
                       Andreas             ----          geb. 25. Juli   1816
                       Carl                   ----          geb.  2. Nov.   1822

Nach dem Tod des Johann Andris übergab seine Frau Theresia das Taglöhnergut an  den Sohn Karl Andris in einem notariellen Vertrag mit Zustimmung seiner Geschwister unter gewissen Vorbehalten und Bedingungen am 3. Dezember 1850.

Als Zeugen des Notars Thoman (?) aus Freiburg waren beim Vertrag in Wittental anwesend der Bürgermeister Johann Bank und der Waisenrichter Andreas Müller, beide Bürger in Wittental.
                                  Auszugsweise aus diesem Vertrag:

„Der hiesige Bürger und Spielmann  Johann Andris starb den 4. Oktober d.J. ohne Testament. Mit seiner Ehefrau der nunmehrigen Wittwe Theres Fehrenbach erzeugte der Verstorbene folgend noch lebende Kinder
1. Johann Andris ledig u. volljährig dahier
2. Andreas Andris ledig volljährig dahier
3. Karl  Andris ledig volljährig dahier
4. Katharina Andris  Ehefrau des Michael Holzmann Gemeinderechners in Ebnet.

Die Erben und Katharina mit Ermächtigung ihres Ehemanns erklären: Wir tretten die Erbschaft unbedingt an.

Die nun getrennten Eheleute heurateten im Jahr 1804 ohne Ehevertrag aus dem ledigen Stand.
Urkunden sind vorhanden ein Theilzettel 1803 und Kaufverträge, welche nach gemachtem Gebrauch zurückgegeben wurden“.

Auf Grund des „Theilzettels de 1803“ werden die Liegenschaften aufgelistet.

„1. Eine einstökige Behausung Scheuer und Stallung unter einem Dach nebst ungefähr vier und ein halb Juchert Aker und Mattfeld in Wittenthal neben Georg Fehr und Andreas Laule.
2. lt. Kfbr. V. 15 Merz 1812 drei Viertel Matten im Loch oder Hohlstraß neben Johann Andris und Georg Fehr.
3. Kfbr. V. 18. April 1816 zwei Juchert Wald im Frauenwald neben Lorenz Laule und Lorenz Janz
4. lt. Kfbr. V. 10. Merz 1816 Ein und drei Viertels Juchert Wald im Eigenwäldele neben Lorenz Laule und Joseph Laule.

                                                          Fahrnisse
Ein Tisch, drei Stühl, zwei Kästen , drei Trög, ein Fruchtkasten, ein Rührkasten, Rührgeschirr, vier Axten, zwei Murpel (?), vier Scheiden, drei Pflegel, zwei Senen, drei Hauen, eine Stokhaue, ein Bikel, zwei Wannen, zwei Siebe, zwei Rittere, ein  ?   , ein Wandhaken, ein Kehrhaken, ein Hobel, vier Kelteren, ein Brennhafen u. Zugehör, eine Fruchtmühle u. ein Strohstuhl, zwei Mistgabeln, drei Kärste, zwei aufgerüstete Wägen,
zwei dergl. Pflüge u. Eggen, zwei Karrenräder, ein Schubkarren, ein Pferdgeschirr, zwei Joch, zwei Hillen, drei Rechen, drei Gabeln, zwei Erpele, ein  . ? . , zwölf Ohmen Faß, ein Rumpelfaß, ein Milchkasten, eine Krautstande, Metzgerhandwerksgeschirr, zwei Kühe, vier Schweine, sämmtlich Futter u. Stroh, der Dunghaufen, sämmtl. Frucht, allgemeiner Hausrath zusammen .
Alles zusammen für 2 950 fl , zwei tausend neun hundert fünfzig Gulden

In einem weiteren Verzeichnis werden Weiberkleider im Wert von 5 fl notiert, 1 aufgerüstetes Bett mit zwei Anzügen und Bettladen mit 10 fl , 1 halbohmiges Fäßle (2fl),
1 Bienenstock (2 fl), 1 Wanduhr, das  . . ?  . Küchegeschirr (1 fl 12 x), 1 Stuhl
          im  Gesamtwert 25 fl

Catharina  hat bei ihrer Verehelichung Vorempfang baar Geld erhalten  400 fl (vier hundert fl)

              Zusammenstellung
Liegenschaften                 2950  fl
Fahrnisse                               25
Vorempfang                        400
                                         --------
                 Summa 3 375 fl  Drei tausend drei hundert siebzig fünf Gulden.

                                                   Theilzedel
Die Mutter                 1 075 fl                            Fahrnisse           25  fl
                                                                           Nothpfennig  1 050  fl
                                                      -----------
Johann Andris             497 fl 40                          zur Gleichstellung
                                                                                 bei Karl      497 fl 40
                                                        ----------

Andreas Andris           497 fl 40                         zur Gleichstellung
                                                                                 wie oben     497 fl 40
                                                        -----------
Karl Andris                 497 fl 39                          Hofgütchen     2 950  fl
                     zalt
Schulden                     309 fl  22
der Mutter                1 050 fl
Johann Andris             497 fl  40
Andras   „                    497 fl  40
                                 --------------
                                2 950  fl                               Katharina                     97 fl  39                     

 Katharina hatte bereits 400 fl als Vorempfang
                                   ------------
Übergeberin behaltet Eintausend siebzig fünf Golden eigenthümlich vor und es werden gemacht Bedingungen:
                                                                 1.
Dem vortheilsberechtigen Sohn Karl Andris wurde mit Zustimmung sämmtlicher Betheiligten die oben beschriebenen Liegenschaften nebst sämmtlichen Fahrnissen um den Anschlag von zwei tausend neunhundert fünfzig Gulden eigenthümlich überlassen mit folgenden Bedingungen:
Karl Andris hat:
a.  sämmtliche Schulden mit dreihundert neun Gulden 22 x  so gleich zu übernehmen
b. der Mutter sogleich fünfzig Gulden zu bezahlen
c. derselben Eintausend Gulden von heute an mit vier Prozent alljährlich zu verzinsen
d. derselben nachstehend Wohnungsrecht einzuräumen und Leibgeding zu geben
e. dem Johann Andris und Andreas Andris als Gleichstellungsgeld jedem Vierhundert neunzig sieben Gulden 40 x und der Katharina Andris neunzig sieben Gulden 39 x von heute an mit vier Prozent verzinslich nach ein jedem Theil freistehenden  ein vierteljährigen Aufkündigungsfrist zu übergeben.
f. für Gütermaas u. Lasten wird nicht garantirt.

                                                                  a.
Uebergeberin behaltet im übergebenen Haus sämmtl. Zugehörde , folgendes Wohnungsrecht lebenslänglich unentgeldlich vor:
Die Kammer neben der Stube, das Recht auf den Ofenbank in der Stube, das Redcht in der Küche zum Kochen Waschen und Backen;  das Recht im Keller und auf der Bühne zur Aufbewahrung ihrer Lebensmittel.

                                                           2.
Karl Andris hat der Mutter folgendes Leibgeding jährlich lebenslänglich unentgeldlich zu verabreichen und zwar von heute an:
täglich zwei Schoppen Milch von der Kuh weg
monatlich anderthalb Pfund  .  .  . ? .  .(unleserlich)
täglich ein Kreuzer baar Geld
Holz klein gespalten soviel sie braucht

                                                           3.
Sollte Uebergeberin vom Hof wegziehen, so hat ihr Karl Andris, solange sie nicht im Hof wohnt, jährlich zehn Gulden und ein Klafter Holz zu entrichten.

                                                           4.
Johann, Andreas, Karl und Katharina Andris, diese mit Ermächtigung ihres Ehemanns nehmen obige Schenkung in  bestimmten Ausdrüken dankbar an und verprechen,

                                                           5.
die Bedingungen getreulich zu erfüllen sowie die Liegenschaftsveränderung ins Grundbuch und das Leibgeding ins Pfandbuch eintragen zu lassen

                                                           6.
Karl Andris bringt nachträglich eine Forderung an die Maße  von dreißig vier Gulden in Ansprucah; jedes seiner Geschwister hat ihm hieran acht Gulden dreißig Kreuzer zu ersezen.

                                                          7.
Die Leibgedingscapitalien mit jährlichen fünfzig zwei Gulden 52 x werden attestirt
Hierüber Urkunden, welche ich derselben den Betheiligten und den Zeugen vorgelesen, erstere aber dieselbe genehmigt und mit den Zeugen und mir dem Notar mit Ausnahme der Mutter, welche wegen Alters das Schreiben verlernt zu haben erklärt, unterzeichnet

                           Andreas Andris
                           Karl Andris
                           Katharina Andris
                           Michael Holzmann
                           Johann Andris
                           Bgmster Johann Bank
                           Waisenrichter Andreas Müller
                                                                          Zur Beurkundung
                                                                                  Thoman (?)  Notar


Karl Andris hat sich am 23. Januar 1851 mit der ledigen Anna Pfister aus Dietenbach in Kirchzarten verheiratet.

Karl Andris hat nach Eintrag mit Nr. 47 im Bürgerbuch von Wittental am Tag seiner Eheschließung auch das angeborene Bürgerrecht in Wittental angetreten