zum
Inhaltsverzeichnis
Hofsgrund im Breisgau.
Kurze Geschichte des Thales und Bergwerk's.
Von Cameralpracticant Trenkle.
Hofsgrund, eine
aus zerstreut gelegenen Hofgütern bestehende katholische Pfarrgemeinde
mit ungefähr 300 Seelen, ruht in einem rauhen Hochthale am Westabhange
des Feldbergs (4982´) und Schauinslands (4288´), ostwärts von der
Straße, welche aus dem Oberrieder in das obere Münsterthal hinüber
führt.
Die Gegend von
Oberried, wozu der Hofsgrund gehörte, war Anfangs ein Besitztum des
Stiftes S. Gallen im Thurgau, von welchem die Herren von Thengen
denselben als Lehen besaßen. Der straßburgische Dompropst Rudolf von
Thengen und seine beiden Brüder übergaben einen Theil davon mit
lehensherrlicher Einwilligung, ohngefähr im Jahre 1236, den Frauen zu
Günthersthal, worauf diese ihr dortiges Klösterlein verließen und sich
im Thale der Bruggach (oder von S. Wilhelm) ansiedelten.
Die rauhe Lage
und Wildheit des Platzes jedoch, wie die fast unmögliche Zufuhr der
Lebensmittel, bewogen den damaligen Zisterzienser Abt, unter dessen
Gehorsam diese Klosterfrauen stunden, dieselben nach Günthersthal
zurückzurufen, und so zogen sie denn im Jahre 1244 wieder in ihr
verlassenes Stammkloster ein (Ueber die Anfänge von Günthersthal und
S.Wilhelrn findet rnan Näheres bei Gerbert, hist. Sylvae nigrae II, 78,
und bei Bader Badenia III (Jahrgang 1844), S. 138).
Inzwischen kam
der Hofsgrund mit den umligenden Wildnissen an die Ritter Schnewelin
und von Munzingen, welche ihn, nebst dem Bezirke zwischen der Bruggach
und dem Huselbache, im Jahre 1252 den Brüdern vom Wilhelmiter-Orden
übergaben; aber auch diese konnten es daselbst wegen der Rauheit des
Clima's nicht über zwölf Jahre aushalten und zogen daher nach Freiburg
in die Stadt.
Bald nach ihrem
Abzuge jedoch fiel es dem Johann von Urberg und seinem Bruder Burkhard
ein, die verlassene Zelle in der Wildniß wieder zu besetzen, und auf
diese Weise entstanden zwei Oberrieder Klöster, das eine „in der
Stadt", das andere „im Wald". Beide wußten sich späterhin ansehnlich zu
erweitern und durch Aufnahme bemittelter Jünglinge ihre Hauswirtschaft
zu verbessern, wozu ihnen besonders auch mehrere fromme Schenkungen und
Vermächtnisse des benachbarten Adels verhalfen.
Namentlich
erhielten die Wilhelmiter zu Oberried im Jahre 1289 von den Rittern
Johann und Konrad Schnewlin den Platz „Reute", welcher heutzutage
Hofsgrund genannt wird (Die Urkunde über diese am Dinggerichte zu
Oberried verhandelte Schenkung von 1289 steht auszugsweise in dem eben
bezeichneten Jahrgange der Badenia, S. 138). Da die Urkunde über diese
Schenkung zu den älteren in deutscher Sprache gehört (die älteste,
welche wir im Lande besitzen, ist aus der Mitte des 13ten
Jahrhunderts), so möge sie in getreuer Abschrift hier mitgetheilt sein.
„Alle, die disen
Brief sehent oder hörent lesen, sund wissen, daß wir Cuonrat Snewlin
vnd Johannes Snewlin, gebruedere und Ritter, haben geben, mit aller der
Lehenliute willen und gehellunge von Oberriet vnd von Verlinsbach, die
da Lehenliute waren vnde geben mochten, den Flecken, dem man da
sprichet die Riuti, luterlich durch Gotte den Bruedern von Oberriet in
dem Walde, sant Wilhelmes ordens, ze habende, ze niessende vnd ze
besitzende nauch ir willen, aune alle gevearde" (d. h. ohne Trug und
Arglist).
.
„Die selbe Riuti
vahet an an der gronssen Fluoh ze ende der Bruedere mattun vnd gat vf
von dem wasser, daz da heisset Brugga, vntz au den walt vnd für sich
abe vntz in den Grund. Haran waren ze geziuge Johannes der schmit von
Ronta, Berchtolt der wagner, Berchtolt sin sun, der alte Steiner, der
alte Meiger von Oberriet vnd ander erbar Liute."
„Daz dis steate
belibe vnd veverwurzalot, darumb geben wir Cuonrat vnd Johannes, die
vorgenanten Bruodere vnd Ritter, disen Brief besigelt mit vnseru
Jegesigeln. Dirre Brief wart geben ze Friburg, do man zalte von Gottes
geburte zwölfhundert vnd achtzig vnd niun jaure, in den Psingsten, do
ze Oberriet geding waz in dem Dorfe."
Es befand sich
also damals in dem Thälchen von Hofsgrund ein größeres oder kleineres
Bereich von Haide- und Waldboden, welcher in vorigen Zeiten ausgereutet
und angebaut worden. Dieses Reuteland war den leibeigenen Bauern zu
Oberried und im Verlinsbache gegen Entrichtung eines jährlichen Zinses
zu Erbgut verliehen, daher die Uebergabe desselben an das
Wilhelmiter-Kloster nicht ohne ihre Einwilligung geschehen konnte.
Nachdem nun das
Kloster zum Eigentümer der Reute geworden, erbaute es daselbst einen
besondern Hof in der Tiefe des Thales, am Huselbache; und da man solche
Thaltiefen gewöhnlich „Grund" zu nennen pflegte, so mag auf diese Weise
der Namen von Hofsgrund entstanden sein.
Bald darauf
erhielten die Wilhelmiter auch die meisten Güter, Rechte und Gerichte
im Verlinsbache und Geroldsthale, zu Kappel (theilweise) und zu
Oberried. Diese Orte und Zinken bildeten nachher die drei
oberriedischen Dinggerichte Oberried, Kappel und Hofsgrund.
Die Schirmvogtei
des Klosters war anfänglich bei den Schnewlin, einer freiburgischen
Patrizier-Familie, welche im Breisgaue eine hervorragende Rolle
spielten und durch ihre glückliche Geldwirtschaft viele Herrschaften
käuflich an sich brachten; dieselbe kam aber zu Ende des 15ten
Jahrhunderts an die Stadt Freiburg, wo die Wilhelmiter das Burgrecht
besaßen.
Die Lehensleute
von Oberried, Kappel und Hofsgrund (die mit den dortigen Gütern
belehnten Bauern) schwuren daher dem Vertreter des freiburgischen
Gemeinwesens bei den Dinggerichten, als dem Kastenvogte des Klosters,
den Unterthanen-Eid, und die Hintersäßen legten demselben das Gelübde
ab, dem Dingrotel und dem Gerichte tren und gehorsam zu sein.
Solche
Dinggerichte hatten zu ihrer Grundlage, nach welcher „getädigt"
(getagedingt) wurde, den Dingrotel oder die „Gerichtsöffnung", worin
nach alter Ueberlieferung die Güter, Gemarkungs- und Rechtsverhältnisse
eines Haupthofes oder einer Dorfgemeine verzeichnet und beurkundet
waren.
Das uralt
bewohnte und bebaute Dreisamthal, zu dessen vielen Nebenthälern auch
das von Oberried gehört, ist reich an solchen alten Dingroteln oder
Oeffnungen (Weistümern), deren größten Theil bereits Jakob Grimm
veröffentlicht hat (Weistümer I, 331 u.s.w. Die Oberrieder Oeffnung ist
vom Jahre 1296 und steht, wie der Schenkungsbrief von 1289. im lib.
copiar. monast. S. Guilelmi, tom. I, 14.). So lesen wir bei ihm den
Dingrotel von Kirchzarten (1395), von Zarten (1397) und von S.Peter
(1453). Diese Hof- und Dorfgerichte sind natürlich viel älter, als ihre
schriftliche Aufzeichnung und Beurkundung, was schon aus letzteren
selbst hervorgeht.
Der verwandte
Inhalt der verschiedenen Weistümer führt auf eine weitverbreitete
Grundlage derselben zurück, auf das römische Colonatswesen, dessen
Fortsetzung in rechtlicher Beziehung sie enthalten (Mone, oberrhein.
Zeitschr. I. 1 u.s.w.), und nicht blos zufällig dürfte es sein, daß
gerade das Dreisam- oder Zartenerthal so reich an Weistümern ist, indem
der Mittelpunkt desselben einst die römische Colonie Tarodunum
(Zarduna, Zarten) war (H. Schreiber, Gesch. der Stadt Freib. I, 1
u.s.w. Vergl. Badenia (neue Folge) II, 240. ).
Wo ein Dinghof
bestund, da erheischte sein Recht, daß alle diejenigen, welche Güter
desselben besaßen und bebauten, an den Gerichtstagen gegenwärtig sein
mußten. Es wurde bei jedem Gerichte der Dingrotel (d.h. das daselbst
geltende Recht) verlesen, und dieses hatte bei den Dinghörigen nicht
allein eine lebendige Fortpflanzung der Rechtskenntniß zur Folge,
sondern auch eine moralische Nöthigung, ihre Rechtspflicht zu erfüllen
„im Angesichte der ganzen Gemeinde."
Dadurch wurde
die Achtung vor dem Gesetze praktisch befestiget; mit dem Verlaufe der
Zeit jedoch glaubten die Gebietsherren, in den Dingroteln mancherlei
Veränderungen vornehmen zu müßen, was diese uralte Einrichtung mehr und
mehr erschütterte, bis sich dieselbe häufig in die nen aufkommenden
Polizeiordnungen verlor.
Dieses trat
indessen da weit weniger ein, wo die Kirche der Lehensherr war, indem
sie das Alte stets gerne gewähren ließ. So wurde es demnach auch in
Oberried, zu S. Peter und S. Märgen gehalten, und wir finden die
dortigen Dinggerichte mit ihren alten Formen noch bis gegen Ende des
vorigen Jahrhunderts in Uebung.
Für Hofsgrund
kamen noch besondere Verhältnisse hinzu. Ein Theil der dasigen
Thalbewohner war nicht dem Stabe des Gotteshauses Oberried unterworfen,
sondern dem Bergstabe. In den ersten Zeiten nämlich den vom Grafen zu
Freiburg aufgestellten Bergvögten (Oberrhein. Zeitschr. XI, 438 und
XIII, 106. 336 und 337, wo die Urkunden der Grafen zu Freib. von
Archivrath Darnbacher ediert sind.), wie im nahen Münsterthale die
Bergleute den Bergvögten der Herren von Staufen (Copeibuch von S.
Trutpert, No. II, S. 112 und 144, Urkunden von den Jahren 1333 und
1412), später dem breisgauischen Bergstabe unterstunden, nachdem der
Breisgau an das Haus Oesterreich gediehen war.
Die Bergknappen
und alle diejenigen, welche als Arbeiter und Fuhrleute auf diesen
Werken zu thun hatten, besaßen einen privilegirten Gerichtsstand,
bezüglich ihrer Person, und waren auch von manchen Abgaben befreit.
Es hängt dieses
mit der Entstehung des Bergregales zusammen, mit der oft bestrittenen
Lehre, daß die unter der Erdoberfläche vorkommenden Mineralien volles
und freies Eigentum des Landesherrn (in erster Zeit des Kaisers) und
dem Hohheitsrechte vorbehalten seien, und sodann mit den darau
erfolgten Bergprivilegien und Bergordnungen (Ueber das Bergregal vergl.
Mittermaier, deutsch. Privatr. Landsh. 1830, § 296 u.s.w. Karsten,
Grundriß der deutschen Bergrechtslehre, § 23 u.s.w.). Die ersten Spuren
des Bergregals finden wir schon in einer Urkunde, nach welcher Kaiser
Konrad II. im Jahre 1028 dem Hochstifte Basel die Nutznießung etlicher
Silbergruben (quasdam venas et fossiones argent) im breisgauischen
Münsterthale verleiht, was spätere Kaiser bestätigten (Oberrhein.
Zeitschr. IV, 211. Die Urkunde von 1028 kennt weder Karsten, noch
Grnelin, der hierin lediglich dem Pfeffinger (Vitriarii institutiones
juris publici III, 581) folgt, obwohl sie durch Herrgott (I, 109)
bekannt war. Schöpflins, Herrgotts, Gerberts und Neugarts treffliche
diplomatische Werke wurden von den meisten norddeutschen Gelehrten kaum
benützt.).
Diese Urkunden
geben Zeugniß von dem hohen Alter des Bergbaues in genanntem Thale; ja,
man vermuthet sogar, daß daselbst von den Römern und Kelten schon auf
Blei und Silber gebaut worden sei (Schreiber, Taschenb. 1846, S. 330.
Mone, Urgesch. I, 169.). Das Städtlein Münster war später der
Mittelpunkt eines namhaften Hüttenbetriebes, indem sich dort Werk- und
Schmelzhöfe befanden (Die Belege hiefür finden sich bei Dümge, reg.
bad. S.5, bei Herrqott I, 197, Schöpflin, Als. dipl. I, 100, und in der
oberrhein. Zeitschr. II. 331.).
Die Gruben von
Hofsgrund, der „Dießelmut" und die „Nollingsfrönd", in der Nähe der
Halde (In Erblehenbriefen von 1474, 1610 u.s.w. wird der Haldenhof
öfters genannt „der Dyesselmuethhof." ), auf der Gränzscheide der
Wassergebiete der Dreisam und des Neumagens, sind wohl kaum weniger
alt, als die im Münsterthale selbst. Sie waren ergiebig, was ein
Glasgemälde bezeugt, welches ein reicher Bürger zu Freiburg dem Münster
daselbft als Dank für den Segen des Bergbaues vermachte.
Dieses
Glasgemälde aus dem 14ten Jahrhunderte befindet sich am fünften Fenster
der Nordseite des Langhauses und stellt zwei arbeitende Bergknappen
dar, mit der Unterschrift: „Dießelmuot vnd Nollingsfrond (Schreiber,
Denkm. der deutsch. Baukunst II, 43).“
Der Bergbau war
im 13ten und bis zu Anfang des 17ten Jahrhunderts (einer Zeit der
Wendung des Verkehrs und der Creditverhältnisse) in lebhaften Betriebe.
Bei uns, in den Grafschaften Sausenberg und Röteln, im Sulzberger,
Kirchzartener und Glotterthale, auf dem Thurner, irn Simonswalde, im
Kinzigthate, in den Thälern von Schönau und Todtnau - überall da suchte
man Silber, überall da waren unternehmende Patrizier und Kaufherren von
Freiburg und Basel in solchen Unternehmungen thätig (Schreiber, Gesch.
von Freib. II, 255. Oberrh. Zeitschr. IV, 3; XIII, 336, 337; Mone, bad.
Quellensamml. I, 219.).
Der
sanctblasische Chronist des 16ten Jahrhunderts, Abt Caspar I, berichtet
über den Aufschwung, welchen der Bergbau in den Thälern von Schönau und
Todtnau nahm. Er schildert, wie gut es den armen Thalbewohnern kam,
wenn sie ihr Brot, ihren Anken und ihr Vieh den Bergknappen verkaufen
konnten, und wie sehr das Kloster sich durch den Gewinn aus dem
Bergbaue bereicherte (Mone, bad. Quellensamml. II, 70.).
Beginnend mit
dem Jahre 1164, erwähnt derselbe der Bergrichter und Bergvögte des
Klosters und Grafen Konrats von Freiburg, als des Landgrafen im
Breisgau, um das Jahr 1396, des Thüring Reich von Reichenstein um 1477,
des Hanns von Lichtenberg um 1504 und anderer.
Er erzählt, wie
in jenen Zeiten viel Adel und sonst reiche Bürger des Bergwerkes halber
in Todtnau und Schönau gesessen wären, und daß noch Spuren großer
Häuser vorhanden seien, welche von Fremden erbaut worden, die von
römischen Königen und Kaisern vielfache Privilegien erhielten, Münze zu
schlagen und eigen Gewicht und Brand zu halten. Es sind hier die Basler
und Freiburger gemeint, und stunden diese Bergwerksunternehmer in enger
Beziehung zu den Münzstätten von Basel, Breisach und Freiburg
(Münzwesen in Basel. Verordnung K. Friderichs I. von 1152, bei
Herrgott, I, 176. Freib. Münzwesen, bei Schreiber, Gesch. von Freib. I,
Beil. III, 41). So verhielt sich's offenbar auch mit dem Bergwerken im
Münsterthale und im Hofsgrunde.
Die Urkunden
über den Bergbau im Hofsgrunde und im Thale von Oberried belehren uns
über die Berglehnsverhältnisse des 14ten Jahrhunderts und über das alte
gemeine Bergrecht, aus welchem die vielen Bergordnungen des 16ten und
folgenden Jahrhunderts hervorgingen. Betrachten wir diese Urkunden
etwas näher.
In einer Urkunde
von 1303 verlieh Graf Egon zu Freiburg dem Gottfried von Schletstatt,
wegen seiner langen treuen Dienste, gewisse Antheile an dem Silberberge
im Oberrieder Thale mit allen Rechten und Nutzungen pfandschaftsweise
für 150 Mark Silbers. Derselbe möge diese Antheile so lange in Pfand
behalten, bis dieses Darleihen gedeckt sei; gehe das Bergwerk aber
vorher ab, so solle er auf andere Weise schadlos gehalten werden (Die
Urkunde, gegeben zu Freiburg am 8ten Juni, ist abgedruckt in der
Oberrhein. Zeitschr. XI, 438).
In einer Urkunde
von 1332 verlieh Graf Konrad, des vorigen Sohn, alle Leiten (Erzlager)
zu Oberried im Thale von der „übeln Brugge" auswärts bis zur
„Scheideck", und innerhalb dieses Wassergebietes, zu beiden Seiten,
„aus jeglicher Leite (Leitinen waren ohne Zweifel die Erzlagerstätten
und Fronberge, die verliehenen Stellen derselben von bestimmter Größe,
welche die Lehner in Betrieb nahmen und bei denen die Froner
arbeiteten. Ein einfaches, in Form eines Quadrats ausgemessenes Stück
hatte 7 Lachter an Breite und eben so viel an Länge, also 49
Quadr.-Lacht. Eine Fundgrube hatte 343 Qu.-L. = 12, 340 Qu.-Sch. Vergl.
Agricola, Bergwerkbuch (Fkf. 1580, S. 61); Ursprung und Ordnung der
Bergwerke (Lpzg. 1616, S. 2) sechs Fronberge (Lehenstücke) um den
20sten Pfenning (des Ertrages), dem Vogte Küngin und dem Hemmer und
allen ihren Gesellen, welche mit ihnen Theil haben oder in Zukunft noch
haben werden" (Dlese Urkunde ist gegeben am 30sten September, ebenfalls
zu Freiburg, und abgedruckt in der oberrh. Zeitschr. XIII. 106).
Bei dieser
Verleihung wurden unter Zusage „ruhiger Gewähre" folgende Bedingnisse
gestellt: Die Froner sollen die Fronberge bergmännisch bebauen;
unterlassen sie dieses sechs Wochen und drei Tage lang, so wird die
Belehnung hinfällig, es sei denn, daß Hitze, Frost oder Urlug (Fehde),
oder andere Ereignisse, welche die Belehnten doloser Weise nicht selbst
herbeigeführt, hindernd eintreten würden. Wenn dieselben nun an diesen
„Leitinen" auf Erz stoßen, und vom Grafen oder dessen Vogte befohlen
wird, selbige auszubeuten, so sollen sie es thun „im Berge" (durch
Schachte) und „an dem Tage" (durch Tagstollen), wie man's bedarf, und
ohne Verzug das gewonnene Erz „werfen" (rädten) und auf Halden
schütten.
Sie sollen drei
Fronberge bauen mit einem Baue, und in jedem derselben dem Grafen
„zügen und führen zwei eiserne Frontheile (Frontheile waren die
Antheile, welche der Lehensherr sich als lehensherrliches Reservat
vorbehielt, und der Ausdruck „ohne Schaden" (d.h. ohne Unkosten) zeigt
unverkennbar an, daß der Lehensherr von jedem Antheile an der Zubuße
frei war (Freikuren). Schwerer zu erklären ist der Ausdruck „isenin."
Man kann annehmen, daß es Antheile waren, die bleibend auf dem
Bergwerke ruhten, eine Art Servitut, welche die Berglehner stets
anerkennen und führen (zügen und füren) mußten, und zwar vor den andern
60 Theilen der Lehener, d.h. der anderen Antheilbesitzer. Ueber die
Zahl der Theile, in welche die verschiedenen Gruben in alten Zeiten
eingetheilt worden, vergl. Agricola, S. 66. Ueber Frontheile (für die
spätere Zeit gültig) vergl. auch Mittermaier, § 310. Diese „isenin
Frontheile" konnten ihrer Eigenschaft wegen leicht verpfändet werden)
vor sechzigen ohne seinen Schaden" (Unkosten). Auf jedem der drei
Fronberge (Werke) endlich soll nach Micheli ein „Samstag" d.h. ein
Abrechnungstag sein. (Samstag könnte hier aber auch einen bloßen Ruhe-
oder Versammlungstag bedeuten)
Dagegen gelobte
Graf Konrad, die Arbeiter auf diesen Bergen zu schützen vor Unrecht und
Gewalt, wie es auf Bergwerken Sitte und Gewohnheit sei; verlieh ihnen
allgemeines Allmendrecht (Weg und Steg, Waid, Wasser und Holz), und
bestellte Hüter bei den Werken, welche wahrscheinlich auch darauf zu
sehen hatten, daß die Bergleute von dem gewonnenen Erze nichts
verkauften, denn dieses sollten nur die dazu aufgestellten Knechte
thun.
Der Graf bezog
also seine kostenfreien Antheile voraus, und daneben den 20sten Pfennig
des Erträgnisses (5 Prozente); er ließ, um sich diese Einnahme zu
sichern, die Erze von seinen Leuten verkaufen (dieselben wurden
wahrscheinlich im Städtchen Münster im Münsterthale verhüttet) und
bereinigte mit den Lehnern und Fronern die Zeche nach Abschluß der
Campagne alljährlich an Michaeli.
Das Silber wurde
ohne Zweifel hauptsächlich an die Münzstätte zu Freiburg abgeliefert.
Die Froner (d.h. die gewöhnlichen Bergleute und Arbeiter), die Lehner,
welche Antheile besaßen, die Gesellen und die Bestätter oder Fuhrleute,
wenn sie der Bergwerke wegen in Streitigkeiten und Rechtshändel mit
einander geriethen, sollten vor dem Grafen oder seinem Vogte auf dem
Werke ihr Recht suchen, und wer dies ablehnte, der sollte dadurch
seinen Antheil am Bergwerke verloren haben.
Daß die
Bergwerke (die Fronberge), welche über einander lagen, durch Wege und
Stege ihren ungehinderten Zu- und Abgang haben sollten, war
wahrscheinlich deßhalb besonders bedungen, damit die Arbeiter in den
verschiedenen Werken nicht etwa die Wege verlegen möchten in der
Absicht, hierdurch das Erz allein abführen zu können.
Aehnlich lautet
eine Urkunde von 1343, wornach Graf Konrad „den Frondern gemeinlich zum
Grinde" diese Bergwerke um den 100sten Pfennig verleiht (Oberrh.
Zeitschr. XIII, 337. Die Urkunde ist gegeben am 2ten August,
gleichfalls zu Freiburg). Eine weitere aber vom gleichen Jahre, in
welcher eine Streitsache zwischen dem Grafen und den Fronern vom
Dießelmut und von der Nollingsfrone nach dem „Rathe weiser Leute"
entschieden wurde, berichtet folgenden Sachverhalt (Daselbst, S. 333.
Die Urkunde ist vom 24sten Juni und ebenso in der Stadt Freiburg
gegeben. Badenia, III.).
Die Froner auf
obgenannten Werken, deren Lehensherr der Graf von Freiburg war,
bebauten auch eine Stelle, welche zum Gebiete des Abtes von S. Trutbert
im Münsterthal gehörte, wo die Herren von Staufen, als Schutzvögte des
Klosters, die Berggerichtsbarkeit besaßen. Wegen dieses Baues erhob der
Graf nun Klage, weil er die fragliche Stelle zu seinem Gebiete rechnen
und daher gewisse Erträgnißtheile ansprechen mochte.
Es wurde deshalb
von den Parteien auf ein Schiedsgericht compromittiert, wozu Konrad
Dietrich Snewlin, Johann Snewlin, Bürgermeister zu Freiburg, und
Hermann Snewlin, Ritter, als Schiedleute erwählt waren. Diese Richter
holten das Gutachten von Sachverständigen („wiser Lüte Rat") ein und
gaben darnach folgende Antwort oder Entscheidung.
„Da ein gemein
Lachen (d.h. ein allgemein gültiges Gränzzeichen) geschlagen worden,
welches die Gebiete beider Herren also scheidet, daß das unter dem
Markzeichen ligende dem Grafen zu Freiburg, das ober demselben aber dem
Abte zu Münster gehört, so sind die Beklagten dieserthalb dem erstern
in Nichts verbunden, weder in Rechten noch in Stücken. Dünket es ihn
jedoch, als hätten die Froner ihm Etwas von dem Seinigen genommen, so
soll er, wenn selbe zu den Heiligen schwören, daß sie nach ihrem Wissen
und Gewissen nicht auf sein Gebiet eingedrungen seien, sich damit
begnügen und die Klage fallen lassen."
Der Ausdruck
„weder in Rechten noch in Stücken" bedeutet wohl, daß der Graf weder
eine Lehensherrlichkeit über die streitige Stelle, noch durch
eigentümlichen Besitz irgend eine Ansprache an dieselbe durch die
Bestimmungen eines Vertrages besessen habe. Diese Belehnung und
bergrechtliche Entscheidung stimmt übrigens mit den Grundsätzen
überein, welche als altes gemein deutsches Bergrecht gelten.
Soviel über die
früheste Zeit des Bergwerkes im Hofsgrunde in wie weit man urkundlich
und actenmäßig begründete Nachrichten darüber erheben konnte.
Im 14ten
Jahrhunderte hatte der Bergbau in Deutschland einen großen Aufschwung
genommen, welcher auch während der zwei nächstfolgenden Jahrhunderte
andauerte. Der Rhein und das Rheinthal waren damals der Haupthandelsweg
von Italien her, und daher Constanz, Basel, Freiburg und Straßburg als
Handelsstädte von großer Bedeutung (Zeitschr. für Gesch. des Oberrheins
IV, 1 f.). Dieses mag am Oberrheine den lebhafteren Begehr nach edeln
Metallen hervorgerufen und die Unternehmungen der Patrizier im Bergbaue
begünstigt haben.
Nach der Mitte
des 16ten Jahrhunderts aber trat durch ganz Europa in den Verkehrswegen
eine Aenderung ein, welche auf die Preisverhältnisse der edeln Metalle
und somit auf unsern Bergbau von entscheidendem Einflusse war.
Die Bergwerke am
Oberrhein geriethen sämmtlich in Abnahme, ein Schicksal, welches sie
mit den meisten Werken in Deutschland gemein hatten. Es sank der
Betrieb und minderte sich die Ausbeute, und die Werke selbst wurden
durch den 30jährigen Krieg vollends zerstört. Erst gegen Mitte des
18ten Jahrhunderts erhielt der Bergbau wieder einigen Aufschwung
(Roscher, Volkswirthsch. 1858. I, 158).
An
Bergordnungen, deren früheste für sächsische und böhmische Werke
aufgestellt wurden, finden wir zuerst für unser Hofsgrund und
Münsterthal gültig genannt eine von 1517
durch Maximilian
l. und eine von 1523 durch Ferdinand l. erlassen. Offenbar wollte man
mit diesen Ordnungen, welche eine Menge Begünstigungen für den Bergbau
statuierten, denselben wieder zu heben suchen.
Es gehört dieses
in das zu jener Zeit geltende System der Privilegien, bei welchen der
Staat sich immer eine Quote des Einkommens aus den privilegierten
Unternehmungen vorbehielt und die ausnehmende Sorgfalt, womit in
Deutschland der Bergbau von oben herab geschützt wurde, hängt offenbar
mit den damals schon herrschenden Grundsätzen des Merkantilsystemes
zusammen. Daß aber dieser Bergbaubetrieb nicht mehr glänzend bestund
und bestehen konnte, geht eben aus diesen Privilegien hervor.
So war um die
Mitte des 16ten Jahrhunderts der Betrieb aus Blei und Silber auch im
Hofsgrunde nicht mehr recht ergiebig, weshalb die Knappen den größten
Theil ihrer Zeit mit andern Arbeiten auszufüllen suchten. Denn damals
schon wurde darüber geklagt, daß die Bergleute aus dem Walde sich Holz
verschafften, um Rebstecken, Schindeln, Gelten, Teller und dergleichen
Holzwaaren zu verfertigen, welche sie dann im benachbarten Breisgau
verkauften.
Der Bergrichter
Barthold schloß daher im Jahre 1566 einen Vertrag mit dem Gotteshause
Oberried dahin ab, daß die Bergknappen von den gotteshäusischen Gütern
etwelche zu „rechten Erblehen" gegen pünktliche Entrichtung des
jährlichen Zinses erhalten sollten, jedoch unter der harten Bedingung
des Rückfalls derselben an das Kloster „ohne weiteres" (d.h. ohne
Vergütung der gemachten Verbesserungen), wenn das Bergwerk in Abgang
gerathe.
Dieser Vertrag
erhielt die Bestätigung der vorderösterreichischen Regierung zu
Ensisheim, wurde aber durch einen neuen, welchen der Bergrichter Rauch
im Jahre 1584 mit dem Gotteshause abschloß, wieder bedeutend
abgeändert.
Es bestanden
nämlich seit geraumer Zeit zwischen diesem energischen Manne, der
bestrebt war, seine Befugnisse möglichst zu erweitern, und dem
Gotteshause ernstliche Mißhelligkeiten, wodurch sich die Regierung
veranlaßt sah, auf gütlichen Austrag derselben zu dringen.
Es beklagten
sich die Bergknappen theils über Verkürzung ihrer Allmendnutzungen,
wenn der Prior einige nicht eingehägte Stücke verkaufte, indem sie sich
auf die Bergprivilegien in dieser Beziehung beriefen (Schon nach den
früher mitgetheilten Urkunden hatten die Bergknappen allgemeines
Allmendrecht. Dieses wurde bestättigt durch die maximilianische und
ferdinandische Bergordnung. Man sieht hier den Uebergang gewisser alter
Grundsätze in die neuen Ordnungen); theils über oben erwähnte
Bedingung, unter welcher sie die Güter als rechte, ewige Erblehen
erhalten hatten.
Der Bergrichter
dagegen beschuldigte den Prior, er lasse von seinen Leuten die
Hochwälder verderben, welche doch „der landesfürstlichen Obrigkeit
anhängige Regalien und derselben zugehörig seien", während der Prior
behauptete, daß gerade die Bergknappen allenthalben im Walde, wo es
ihnen beliebe, zu holzen sich erlaubten. Derselbe machte geltend, daß
er Grundherr sei und ihm daher allein die Aufsicht über seine Wälder
zustehe; er beschuldigte nun seinerseits wieder den Bergrichter,
selbiger ziehe viele Hofsgrunder mit dem Vorgeben, sie hätten gedungene
Dienste beim Bergwerke, unter seinen Bergstab, wodurch das Gotteshaus
an Einnahmen gekürzt werde.
Man traf endlich
einen Vergleich, wobei sich der Prior sehr nachgiebig zeigte, denn die
Zeiten waren bewegt und die Stimmung den Klöstern wenig günstig. Es
wurde darin namentlich bestimmt, daß sämmtliche im Hofsgrund wohnende
Unterthanen von nun an dem Bergstabe unterworfen sein, und bei etwaigem
Abgange des Bergwerkes den abziehenden Bergverwandten für ihre
Melioramente billige Entschädigungen zu theilwerden sollen. Dieser
Vertrag währte indeß nur bis zum Jahre 1605, wo es dem Gotteshause
Oberried, welches am meisten dadurch beschwert war, nach vielen
Beschwerden bei der Regierung gelang, mit dem Bergrichter Burger einen
neuen Vertrag abzuschließen, und zwar unter Mitwirkung einer besondern
Regierungs-Commission.
In demselben
gewann der Prior dadurch, daß die Unterthanen im Hofsgrunde, welche
nicht beim Bergwerke dienten (d.h. sich für ständig verdungen hatten),
unter seinen Stab zurückkehrten, verlor dagegen bedeutend durch das
vertragsmäßige Zugeständniß, daß das Bergwerk allzeit zur Genüge Brenn-
und Kunstholz aus den gotteshäusischen Wäldern um die Stammlosung von
drei Rappen fürs Klafter beziehen könne. Dieses Zugeständniß führte
später zu vielen Prozessen.
Die Veranlassung
zu diesem Vertrage gaben die nur zu begründeten Klagen des Priors über
die Waldverwüstung durch die Bergknappen. Letztere fällten Holz nach
Belieben und verarbeiteten einen Theil desselben zu oben genannten
Holzwaaren, was ein kleiner Nebenverdienst war, welcher ihrer Armuth
etwas abhalf.
Aus diesem
Grunde erlaubte man nun den Bergknappen, nach vorheriger Anzeige und
gegen die übliche (höchst geringe) Stammlosung sich zu beholzen, und
namentlich das von ihnen „geschwainte" (d.h. das angehauene und dadurch
abgestandene) Holz zu fällen und wegzuräumen, damit der Wald gesäubert
und der Nachwuchs nicht gehindert werde (Stammlosung ist die Vergütung
für die Bemühung des Försters, welcher die haubaren Stämme zu
bezeichnen hatte, zugleich auch die Anerkennung, daß die Wälder
Eigentum desjenigen seien, welcher das Stammgeld erhielt, und der
Lösende ein Holzrecht habe.). Es wurden Bestimmungen über Frevel,
Bestrafung derselben, über die Jurisdiktionsgränzen des Berg- und
Klosterstabes, über das Vorkaufsrecht der Hofsgrunder an den Gütern der
Bergleute, über Neubrüche, Reuten und dergleichen getroffen.
Dieser Vertrag
wurde von der Regierung genehmigt. Unentschieden war nur die Frage
geblieben, in wie weit das dominium directum des Gotteshauses an den
Waldungen, wegen der behaupteten landesfürstlichen Regalität derselben,
aufrecht erhalten werden könne. Die Vergleichscommission hatte sich
damit geholfen, daß sie erklärte, es sollten jedem Theile seine
bisherigen Rechte verbleiben. Diese Rechte bildeten aber gerade einen
Hauptpunkt des Streites.
Wir kommen nun
an die Waldordnung von 1611. Die Aufstellung einer solchen war in der
That sehr nothwendig geworden. Der Bergbaubetrieb hatte hier, wie im
Münsterthale, in Todtnau und Schönau, seit Jahren eine ungeheure Menge
Holzes verschlungen, während für den nöthigen Nachwuchs nicht gesorgt
worden; ja, der Vorrath schien damals (wie ein späterer Bericht
hierüber bemerkt) unerschöpflich, und da man das Holz nur durch
Verbrauch beim Bergbau, als einem holzverzehrenden Gewerbe, verwerthen
konnte, meinte man um so reicher zu werden, je schonungsloser man den
Waldbestand durch ungeordnete Hiebe angriff.
Man gieng bei
den immerhin mangelhaften Einrichtungen der Schmelzöfen unsäglich
verschwenderisch mit dem Holze um. Die Bergknappen und die Bewohner der
Thäler hatten nebenbei mit einer unglaublichen Rücksichtslosigkeit in
den Wäldern gehaust und die hohen Forderungen der Bergwerke, gegenüber
dem herabgekommenen Waldbestande, führten nunmehr zu strengern
Maßregeln und zu besserer Waldaufsicht, welche durch die Waldordnungen
eingeführt wurden.
Solche
erschienen zu gleicher Zeit im S. Trutpertischen und im S. Blasischen,
nachdem man im Baden-Durlachischen hierin längst vorangegangen. Das
Thun und Treiben in der zweiten Hälfte des 16ten Jahrhunderts war aber
zu zügellos und leidenschaftlich, und jene Maaßregeln hätten viel
entschiedener sein müssen, um erfolgreich zu wirken.
Dies wurden sie
endlich nach dem 30jährigen Kriege. Der Absolutismus des 17ten und
folgenden Jahrhunderts und die Waidmannslust unserer Fürsten und Junker
haben hierin sehr wohlthätig gewirkt, indem ihnen Deutschland wohl
hauptsächlich die Erhaltung seiner Wälder verdankt.
Wo aber eine
übel verstandene Begünstigung eines herabgehenden, sich nicht
rentierenden Bergbaues, welchen der Staat hoch besteuerte, durch
willkürliche Taration des den Gewerkschaften zu liefernden Holzes
bestund, wie im Vorderösterreichischen, da konnten, trotz den
Waldordnungen, die Wälder nicht geschont werden, und es trat deshalb um
die Mitte des vorigen Jahrhunderts beim Beginne einer regeren
Holzausfuhr ein höchst empfindlicher Holzmangel ein.
Unsere
Waldordnung von 1611 beschäftigt sich nun vorzüglich mit der
Holzlieferung aus den gotteshäusischen Waldungen an das Bergwerk, mit
dem Anlegen von Kohlplätzen, dem Abhalten von Gaißen und Jungvieh von
den Waldungen, mit Bestrafung von Forstfreveln, mit der Waldvisitation
und der Ermöglichung eines Nachwuchses durch Säuberung des Waldes und
dergleichen. Diese Ordnung wurde den Bergknappen und Hofsgrundern
alljährlich vorgelesen.
Der damalige
Bergrichter Burger suchte noch in anderer Beziehung für sein Bergwerk
zu sorgen. Er machte nämlich den Versuch, die Stadt Freiburg zur
Aufhebung des Zolles auf zu und von Berg gehende Waaren zu vermögen.
Die Stadt beharrte indeß bei ihrem alten Rechte, von Waaren, welche als
Kaufmannsgut galten, und von Berg kamen, den üblichen Zoll zu erheben.
Die Bergleute konnten indessen Victualien und Materialien von Eisen
oder Stahl frei ausführen (aus der Stadt, wo derlei Niederlagen waren,
oder bei der Durchfuhr) unter der Bedingung, daß der Bergrichter
diejenigen von dem Bergwerke, welche die Ausfuhr besorgen, den Zollern
namhaft mache; was dagegen die gotteshäusischen Hofsgrunder an Käse,
Butter, Schindeln und dergleichen ein- und an Waaren ausführten, das
durfte nicht frei passieren.
Ein
hauptsächlicher Absatzartikel der Hofsgrunder Gewerkschaft war die
Bleiglätte, welche die Häfner in Freiburg und in der Umgegend kauften.
Burger sah dieselbe als ein Rohproduct an, die Stadt aber als
Kaufmannsgut oder Fabricat (um modern zu reden), weshalb sie sofort der
Verzollung unterworfen ward.
Der eine Theil
des gewonnenen Erzes (des silberhaltigen) wurde nach Schwatz in Tirol
an die Bergwerks-Direction für Ober- und Vorderösterreich versandt, mit
welcher die Bergverwalter in Abrechnung stunden. Bergrichter Burger
bewirkte uoch ferner von der vorderösterreichischen Kammer, daß die
Zehentkübel-Frohnde aufgehoben und nur noch der 19te Kübel verlangt und
erhoben wurde.
Alle diese
Begünstigungen und vortheilhaften Verträge halfen aber nichts; der
Bergwerksbetrieb war im Abgange. Die Bergknappen und Bauern im
Hofsgrunde kümmerten sich um die abgeschlossenen Verträge wenig. Sie
fuhren in ihren Waldverwüstungen fort, obgleich die strenge Waldordnung
vom Jahre 1611 erlassen worden. Schon im Jahre 1613 kam es zu neuen
Klagen und neue Vergleiche wurden versucht. Die Streitigkeiten dauerten
mit der jene Zeit charakterisirenden Rücksichtslosigkeit fort, bis
endlich der 30jährige Krieg mit seiner schweren Hand dieselben für
längere Zeit unterbrach.
Im Spätjahre
1633 nämlich wurden die Bergknappen von den Schweden verjagt, die
Gebäude beschädigt und das vorräthige Blei abgeführt. Die Gruben
blieben eine Zeit lang außer Betrieb und der damalige Bergverwalter
Franz in Freiburg vermochte dieselben kaum vor den Zugriffen des
Markgrafen Friderich V. von Baden-Durlach zu retten.
Dieser
verlangte, als er in Freiburg sich huldigen ließ (er sollte die
österreichischen Vorlande in Folge des Heilbronner Convents für seine
den Protestanten geleisteten Dienste erhalten (Vergl. Schreiber, Gesch.
v. Freiburg IV, 20; Barthold, Gesch. des großen deutsch. Kriegs I, 51;
Mone, bad. Quellensamml. II, 541), die Urkunden und Rechnungen über den
Betrieb. Diese befanden sich aber noch im Besitze der Erben des jüngst
verstorbenen Verwalters Winkelmaier, von denen sie wegen einiger
Ersatzansprüche derselben an die Gewerkschaft nicht beizubringen waren.
Vom April 1634
an wurden von dem Verwalter Franz Berichte über das Hofsgrundische
Bergwerk an die Regierung zu Breisach erstattet und von derselben im
Frühjahre 1635 beschlossen, das Werk wieder in Angriff zu nehmen.
Diese Berichte
sind in dem summarischen Gutachten über die Bergwerke im Breisgau und
auf dem Schwarzwalde an die Bergdirektion zu Schwatz vom 30ten April
1635 in folgender Weise zusammengefaßt.
„Bei dem
Bergwerk zur Osterzeit und zu S. Johannes Fördernuß befinden sich
dieser Zeit keine Arbeiter, da selbige durch den feindlichen
Kriegs-Einfall vertrieben worden. Unterdessen ist auch der Bergrichter
Winkelmaier mit Tod abgegangen, und da dem Werke durch Niemand
zugesehen werden kann, so muß man besorgen, es möchten selbige zwei
Stollen (deren der eine bei 400 Klafter ebensölig bis auf den Gang
hineingetrieben) seither mit den Zimmern eingegangen und nieder
gefallen seien."
„Sonsten ist ein
hoffentlicher Bau mit einem dicken beständigen Gang, welcher zu beiden
Stößen gegen Mittag und Mitternacht schön liecht (hell) falb und grün
Bleierz mit sich führt und im Anbruch hat, dessen der Zentner gemeiner
Prob von 50 bis in 60 oder mehr Pfund halten thut."
„Der Bau ist
nicht sonders verhauen und unter Gestänges vorerst ein Holzschacht bei
10 Klafter tief gesunken. Neben dem seind die Ertz sehr flüssig und mit
geringer Mühe zu schmelzen, wozu es allernächst darbei ein fein klein
Hüttenwerklein hat, welches vielleicht nit verderbt sein wird („Llecht
hell Erz" ist höchst wahrscheinlich Bleiglanz, der immer etwas
silberhaltig ist, das andere Grünbleierz (Pyromorphit, phosphors. Blei,
vergl. Walchner, Mineral. I, 466, 483). Bergrichter Burger erwähnt in
s. Eingabe an die Stadt Freiburg (1605) ebenfalls „schön liecht falb
und grien Blei-Erz." Das Verfahren, um die Blei-Erze zu schmelzen, wird
in den Akten aus dieser Zeit (1637) so angegeben: Es kamen auf 10
Zentner Erz 3 Zentner Eisenschlacken (meistens von Kollnau bezogen) und
1 Zentner Kalkstein, welche leztere zu Merzhausen (bei Freiburg)
bezogen wurden. Das Ergebniß war 50 bis 60 Pfund Blei von jedem Zentner
Erz. In einer späteren Aktennotiz v. J. 1737 wird gesagt: „Anjetzo
braucht man nit so viel Eisenschlacken, wohl aber mehr Kalkstein; zu 10
Zentner Blei 11/2 Zentner Eisenschlacken und 135 Pfd. Kalksteine.").
„Dahero dann in
allweg räthlich, sobald die Gelder und auch Läuf und Zeiten sich besser
erzeigen werden, dieses Bergwerk, wobei die Herrschaft mit einem
Neuntel interessirt, wieder zu belegen und in Gang zu bringen, da sich
bei demselbigen nun etlich Jahr her jedweilen ein Feuer-Vorstand
erzeiget, also dessen sich in's Künftige, da es wieder in esse kommen
sollte, nicht weniger zu getrösten."
Es begannen nun
auch bald im Frühjahre 1635 einige wenige Leute (namentlich der alte
Hutmann Rees und sein Sohn) auf dem Werke wieder zu arbeiten, wurden
aber von den Soldaten (es waren wahrscheinlich lothringische Banden),
welche solche Razzias in Uebung hatten (Schreiber, IV, 56. Auch
Kanofsky zu Freiburg machte solche Raubzüge in die Umgegend),
vertrieben. Dabei wurden die Oefen zerrissen, die Gebäude zerstört
(Schmelze, Poche und Knappenstube), sogar die Blasbälge zerschnitten
und das Leder davon mitgenommen. Mit dem „feinen kleinen
Hüttenwerklein" hatte es daher ein Ende.
Die Bergleute
und Bauren im Hofsgrunde wurden von der Soldatesca übel traktiert,
mehrere erschossen, ein guter Theil des Viehs weggetrieben und die
vorräthigen 7 1/2 Zentner Blei geraubt (Bericht des A. Franz vom 14.
Juli 1635. Akten, Hofsgrund, Bergwerke von 1633 bis 38.). Der
Bergverwalter Franz, der in Freiburg krank darnieder lag, konnte zur
Wiederherstellung wenig thun und es befanden sich die Bergleute im
größten Elende.
Franz machte den
Vorschlag, bei dem Handlungshaus Lichtenhahn in Basel 200 Gulden zum
Betriebe des Werkes aufzunehmen und demselben hiefür Blei zu liefern,
den Zentner zu 9 1/2 Gulden. Der Mann starb aber während dieser
Verhandlungen und erhielt Anfangs Mai 1636 den bisherigen Verwalter
Huber im Simonswalde zum Nachfolger.
Dieser sehr
eifrige Bergrichter unternahm alsbald eine Visitation des Hofsgrunder
Werkes und fertigte sodann, gemeinschaftlich mit dem Verwalter Schack
bei dem Schmelz- und Hammerwerke zu Kollnau, eine umständliche
Relation, wie dem Bergwerke wieder aufzuhelfen sei. Sie lautete im
Allgemeinen dahin, daß dasselbe, obwohl sein Zustand wegen Einstürzen
und Wasseransammlungen das Befahren kaum zulasse, mit Anstrengung und
namentlich unter Abgabe eines Vorschusses doch immer noch ergiebig
bebaut werden könne.
In Folge hievon
erhielt er auf persönliches Betreiben bei den Gebrüdern Lichtenhahn
denn auch die 200 Gulden, worüber dieselben zu ihrer Sicherheit einen
Contract mit der vorderösterreichischen Regierung in Breisach schon am
23sten Februar 1636 abgeschlossen hatten.
Es gieng jedoch
hinderlich bei dem Werke. Gute Arbeiter konnte man der Unsicherheit der
Straßen wegen nicht erhalten und die 200 Gulden reichten auch kaum
weiter, als zur Deckung der Rückstände an Löhnungen und Gehalten für
den Bergrichter und mehrere Knappen.
Im Auguste 1636
hatte Huber viel Schlimmes zu erleiden. Lassen wir ihn selbst reden; er
gibt in seinem Schreiben an die Regierung vom 4ten September folgende
Schilderung.
„Was das
Schmelzwerk anlangt, berichte ich, daß der Schmelzer mit seinen Ofen-
und andern Arbeiten albereit fertig, und verhoffe, auf künftigen
Dienstag umzulassen, sofern ich den streifenden Soldaten trauen darf,
da man gar nit sicher ist, und ich ohnehin auf's Aergste verrathen
worden. Denn vor acht Tagen sind bei 400 zu Fueß und zu Pfert in
Kirchzarten ankommen, drei Tag still gelegen, den Leuten hin und wieder
mit Plündern und Rauben großen Schaden zugefügt, und Weiber und Kinder
über alle Berg aus gejagt."
„Freitags den
22ten Angust in früher Tageszeit seind vier Reiter ohngewarnter Sach
bis auf Oberried zum Gerichtshaus* heimlich und zu Fuß, jeder ein
Pistol in der Hand, ankommen, haben mich überfallen und erstlich
gefragt, ob ich kein Blei zu verkaufen hab'? Worauf ich geantwortet:
Nein, wüßte auch nicht, woher ich's nehmen sollte ! Da haben sie mich
grob angefahren und einen rebellischen Dieb gescholten, daß ich das
Blei, welches doch ihnen alles heimgefallen, dem Feind nach Basel
verkaufe, und mich so erschrecklich tribuliert, bis ich ihnen
willfahrt."
„Dabei haben sie
mir bei 17 Gulden genommen und gesagt, da sie wissen, daß ich schon
Blei gemacht, wollten sie mich binden und dahin führen, wo ich selbiges
hätte; dann es sich nit gebüre, dem Feind dergleichen Sachen zukommen
zu lassen. Bin also meines Lebens keinen Augenblick sicher gewest."
„Folgenden
Sonntags seind abermals fünf Reiter dem Wirthshaus in Oberried zu
geritten, haben mich aber nit mehr daheim angetroffen, bin mit Bauren
in den Bergen gewest.
Als sie dem
Gerichtshaus zugeritten, haben wir Feuer auf sie geben, worauf sie
alsbald sich umgewendet und in größtmöglichster Eile die Flucht
ergriffen."
„Ich bin
seithero alleweil mit Weib und Kind im Hofsgrund und darf nit mehr
trauen. Es ist hier große Sorg und großes Fliehen, indem die
Unterthanen täglich mit ihrem Vieh und Hausräthlein sich davon machen.
Also weiß ich eben nit, ob ich bei der Unsicherheit schmelzen soll oder
nit."
„Schmelz ich
nit, so wächst des Schmelzers Kostgeld (ohne Arbeit) fort; schmelz ich
aber und sollt' abermals verrathen werden und etwann um das Blei
kommen, so wär es wieder ein mächtiger Schaden; und wollt man eine
SaIvaguarde haben, so kostet es auch vil. Will also eines gnädigen
Gutachtens gewärtig sein und verhoff, es sollt' nit lang währen, bis
das Kriegsvolk aus dem Land kommt."
Huber erhielt
hierauf die Weisung, das Bleierz zu schmelzen, zu Kaufmannsgut zu
machen und nach Neuenburg zu führen. Dabei bekam derselbe auch Aufträge
wegen Lieferung von Salpeter, welchen er auf dem Walde aufkaufen
sollte.
Im Mai 1637
finden wir unsern Huber im „rothen Schwerte" zu Freiburg, wo er sich
anschickte, mit dem Verwalter Schack und zwei Bergleuten nach Hofsgrund
zu gehen. Er erstattete hierauf über seine neue Visitation einen
Bericht an die Regierung, ließ wieder arbeiten, verhüttete eine
ziemliche Quantität von Bleierz im Münsterthale und verbrachte solches
nach Neuenburg, von wo es, in Fäßlein verpackt, für Lichtenhahn nach
Basel abgieng. Solche Ablieferungen glückten ihm mehrmals, freilich
nicht ohne große Gefahr.
Er hatte
unterdessen, wie die Oberrieder und Hofsgrunder, mit den Drangsalen des
Krieges zu kämpfen. Die dortigen Bauern, ergrimmt ob den vielen
Plünderungen, hatten eine Compagnie piccolominischer Cürassiere
erschlagen, die bei ihnen im Quartiere gelegen. Der Obrist-Wachtmeister
des Regiments verlangte eine schwere Contribution hierwegen von der
Herrschaft Oberried. Solche wurde jedoch von dem Commissäre der
vorderösterreichischen Regierung auf 1000 Thaler ermäßigt, welche in
Monatsfrist zu erlegen waren. Hieran sollten auch die Bergleute
theilnehmen.
Um dieser
Auflage zu entgehen, wollte Huber das Bergwerk, an welchem doch nichts
mehr zu gewinnen sei, verlassen, und berichtete deßhalb unterm 10ten
Oktober 1637 an die Regierung. Im Januar darauf bat er um Auszahlung
des rückständigen Gehaltes und (dieweil er nun voller Schulden und im
Elend stecke) um Verwendung am Bergwerk im Simonswald. Die Regierung
befahl ihm aber, „zu contiunieren" und stellte ihm einen Vorschuß und
einen guten Arbeiter aus Schiramengi (in Tyrol) in Aussicht.
Dies ist die
lezte Nachricht, welche wir von Huber haben. Die Acten von 1637 bis
1716 sind sehr lückenhaft, was bei dem häufigen Wechsel des
Kriegsglückes und der Beherrschung des Breisgau's sehr erklärlich ist
(Die Akten der v. ö. Regierung wurden sehr zerstreut. Zuerst waren sie
in Ensisheim , dann seit 1633 in Breisach, seit 1648 theilweise in
französischen Händen, endlich seit 1697 zu Freiburg. Das Oberrieder
Archiv verbrannte großentheils während des 30jährigen Kriegs).
Die
„Kriegsläufte und Troublen" dauerten im Breisgau fort bis beinahe zum
Abschlusse des Friedens, und namentlich im Jahre 1644 wurde das
Oberrieder Thal von plündernden Streifpartien hart mitgenommen (Ueber
die Plünderungen, vergl. Mone, Quellens. II, 529; Schreiber IV, 56;
Bader, Badenia III (1844), 144). Der Betrieb des Bergwerkes blieb nun
mehrere Jahrzehnte ligen und wir finden in den hofsgrundischen
Protokollen die Nachricht, daß die Bauern die Oefen noch gar abrissen,
um Blei zu suchen und die Steine für sich zu benützen (Hofsgrunder
Protokoll von 1687 bis 1710, S. 23.).
Erst einige
Jahre nach dem Schlusse des orleans'schen und spanischen
Successionskrieges wurde das Bergwerkswesen von der Regierung wieder
angeregt, indem sie zu diesem Zwecke ein offenes Patent vom 11ten
Dezember 1716 erließ, worin gesagt ist: „Regimen intimiert die künftige
Beradmodiatirung des Bleibergwerks im Hofsgrund zur Wissenschaft."
Die Schicksale
dieses Bergwerks bis auf unsere Tage wollen wir später erzählen und
jezt zu einem Gegenstande anderer Natur, zur Geschichte der Verfassung
des Hofsgrunder Thales, übergehen.
Im Dingrotel für
Oberried sind die Rechte und Pflichten des Grundherrn (des
Gotteshauses) und der dinghörigen Lehenleute oder Unterthanen
festgestellt, und dieses Weistum von 1296 ist eines der ältesten in
deutscher Sprache (Dieser Dingrotel bildet den Eingang des Copialbuchs
von S. Wilhelm. Er wurde erneuert 1395. Vergl. Maurer, Gesch. der
Frohnh. III, 47, und Jld. v. Arr, Gesch. von S. Gall. I, 57).
Dasselbe enthält
in einfacher Weise folgende sechs Hauptbestimmungen, welche die
Lehengüter und Lehenleute, wie deren Abgaben, die Vogtsteuer und
Frondienste, den Dinghof und den Grundherrn betreffen.
1) Aller
Grundbesitz zu Oberried an Feld und Wald ist ein untheilbares Eigentum
des Gotteshauses daselbst, und alle von den verliehenen Gütern
fallenden Zinse, Ehrschätze und Fastnachthüner gehören demselben allein
zu.
2) Dieser Grund
und Boden darf an keine leibeigenen, sondern nur an freie Leute
verliehen werden, welche beim Empfange ihrer Lehen dem Gotteshause als
dem Herrn und Vogte von Oberried zu Huldigen haben und zu schwören, den
beiderseitigen Rechten getreulich nachzuleben.
3) Die
Oberrieder Lehenleute gehören sämmtlich in den Dinghof zu Witolfsbach;
sie haben Niemanden als dem Gotteshause zu fronen, und zu ihrem
besseren Gedeihen ist ihnen die Vogtsteuer für die Ablösungssumme von
100 Pfund Pfennigen völlig erlassen worden.
4) Jeder
Lehenmann soll sein Lehengut „mit Feuer und Rauch" besetzen, d.h.
haushäblich darauf wohnen. Läßt er dasselbe nach geschehener Mahnung 14
Tage lang unbesezt, so füllt es wieder an das Gotteshaus zurück.
5) Die
Lehenzinse müssen auf S. Remigientag (den 1ten Oktober) entrichtet
werden. Welcher Lehenmann seinen Zins versizt, der hat es mit 3
Schillingen zu büßen, und versizt er ihn zum dritten Male, so ist das
Lehengut dem Gotteshause ebenfalls heimfällig geworden.
6) Kein
Lehenmann darf sein Lehengut versetzen ohne Wissen und Willen des
Gotteshauses; will aber einer das seinige verkaufen, so hat er dasselbe
zunächst einem gotteshäusischen Genossen, und will es kein solcher, dem
Gotteshause anzubieten, und erst, wenn auch dieses auf den Ankauf
verzichtet, mag er's an einen Dritten überlassen.
Das dem
Wilhelmiter Kloster zu Oberried von dessen Stiftern vermachte Widemgut
befand sich also im Lehenbesitze freier Bauern, wie solche im Zartener
Thale damals häufig vorkamen, während im benachbarten Höllen- und
Ibenthale lauter leibeigenes Volk saß. Diese Freileute entrichteten
daher von den ihnen verliehenen Erbgütern keinen Leib-, sondern nur den
Güterfall, und kein Leib-, sondern nur das Rauchhun als Anerkennung,
daß Haus und Hof das Eigentum des Gotteshauses seien.
Was den
Lehenzins betrifft, welcher von jedem Lehenmanne alljährlich auf den
1ten Oktober entrichtet werden mußte, so bestund er meistens in
Erzeugnissen der Landwirthschaft.
Der Ehrschatz
aber war eine bestimmte Abgabe, welche jeder neue Lehenherr als
honorarium für die Lehenertheilung von dem Lehensmanne empfieng, und
das Drittel (die härteste aller mittelalterlichen Abgaben) der dritte
Theil des Gutswerthes, welcher beim Tode des Lehenmanns oder beim
Verkaufe des Erblehens an den Lehenherrn zurückfiel.
Zu den
Lehengütern, welche nach Wittelsbach dinghörig waren, zälten nun damals
der Haldenhof am Dießelmut und der Maierhof im Grunde. Nachdem aber bei
lezteren neue Reutegüter an Eigenleute verliehen und wegen des
Bergwerks verschiedene Taglöhner ansässig geworden, so wuchs eine
kleine Gemeinde um ihn heran, als deren Haupthof er sofort erschien, wo
die Hofsgrunder ihr eigenes Dinggericht erhielten (Erblehenbrief von
1473. Vergl. den Dingrotel von 1395).
Inzwischen war
die Vogtei über das Kloster Oberried im Jahre 1452 an die Stadt
Freiburg gediehen, wo die Wilhelmiter ein Nebenkloster und das
Bürgerrecht besaßen, während die Hofsgrunder Bergleute unter die
Gerichtsbarkeit des breisgauischen Bergrichters gelangten. Es ist daher
begreiflich, daß wegen Ausübung der verschiedenen Gerichtsrechte im
Hofsgrunde viele Irrungen und Streite entstanden.
Um dieselben nun
zu bereinigen und die Gerichtsverhältnisse zu ordnen, wurden durch den
Vertrag von 1566 sämmtliche hofsgrundische Einwohner, die Lehenbauern,
Taglöhner und Bergleute, unter den Bergstab gestellt. Solches währte
bis zum Jahre 1605, wo in Folge eines neuen Vertrages die Lehenbauern
und Taglöhner wieder unter den Stab des Gotteshauses zurückkehrten.
Diese Rückkehr
machte eine Erneuerung des Dingrotels nöthig, welche im Jahre 1607 zu
Stande kam (Das Original desselben beruht im großh. Landesarchive). Es
wurden dabei die alten Hauptverältnisse und Grundsäze des Rotels von
1296 festgehalten. Noch immer blieben die Lehengüter in der Hand von
Freibauern, welche auf ihr Geburts- und Besitzrecht um so
eifersüchtiger waren, als sich neben ihnen das meist leibeigene Volk
der Taglöhner sehr vermehrte.
Es erscheint
daher in dieser Renovation die Bestimmung, daß von den Freileuten,
welche hinter dem Herrn von Oberried sitzen, weder Weib noch Mann eine
leibeigene Person zur Ehe nehmen dürfe, und wer dies übertrete, in eine
Strafe von 10 Pfunden verfalle.
Hiezu kam die
weitere Bestimmung, daß man einem Eigenmanne, welcher sein Haus und Gut
in Abgang gerathen ließe und sich dem Laute des Dingrotels und dem
Nutzen des Gotteshauses nicht fügen wollte, alles ligende Gut verkaufen
und vom Kaufschillinge den dritten Pfenning als Abzugsgeld einziehen
könne und möge.
Die Renovation
stellt die Bauern und Taglöhner, „so sich allein von der Viehzucht und
vom Ackerbau ernähren, oder sonst dem Bergwerke weder mit Arbeit, noch
anderweitig zugethan, unter den Stab des Gotteshauses, dagegen die
Bergleute und Bergwerksverwandten unter den Stab des Bergrichters im
Breisgau.
In Beziehung auf
erstere sind darin der alte Abzug und das alte Drittel in eine Abgabe
von 5 Procenten des Vermögens verwandelt, wie auch die alten jährlichen
drei Frontage aus einen einzigen beschränkt, während die Bestimmungen
über Fastnachthennen und Sterbfälle unverändert blieben.
Damit die
Taglöhner im Stande seien, ihre Fastnachthenne gehörig zu geben und
ihren Frondienst zu leisten, bestimmt die Renovation, daß ein Jeglicher
„soll haben einen Hahn und (wenigstens) eine Henne, ein Sächslein
(Gürtelbeil) und eine Haue (Hacke), und dem Kastenvogte für seinen
Schutz und Schirm jährlich einen Scheffel Freihabers entrichten."
Eine fernere
Bestimmung betrifft die Freiheit der Hofsgrunder Bauern und Taglöhner,
vor keinem auswärtigen, sondern nur vor ihrem Thalgerichte erscheinen,
Recht geben und nehmen zu dürfen. Der Leib eines daselbst zum Tode
verurtheilten Verbrechers solle dem Kastenvogt als dem Richter
überliefert werden, das hinterlassene Gut desselben aber dem
Gotteshause als dem Grundherrn anheimfallen.
Die Renovation
schürft den Hofsgrunder Dinghörigen besonders auch die Pflicht ein, vor
Gericht der Aufforderung des Vogtes bei ihrem Eide getreulich
nachzukommen und Alles zu rügen, was ihnen an Freveln „in Wunn und
Waide, in Wasser, Feld und Wald" bekannt geworden.
Jeder
Gotteshausmann im Hofsgrunde, er sei „eine kleine oder große Person",
soll guten Frieden in seinem Hause haben bis auf 7 Schuhe vor der
Dachtraufe. Wer diesen Frieden überschreitet und Jemanden vom
Hausgesinde schädiget, der ist dem Gotteshause mit Leib und Gut
verfallen, und wenn ihn der Hauswirt zu tode schlägt oder sonsten
züchtiget, so ist derselbe keine Besserung (Strafgeld) schuldig.
Es soll ein
„offener Wirt" im Hofsgrunde sein und einem Jeglichen daselbst Fleisch,
Käse, Wein und Brot für sein Geld verabreichen. Wollte derselbe sich
dessen weigern, so mag der Gast das Geld auf´s Faß legen und selber
nehmen, soviel es beträgt. Wenn man im Wirtshause sich geschlagen, das
Messer oder den Degen gezuckt, oder böse Schwüre ausgestoßen, so soll
er's rügen und nicht verheimlichen. Auch darf ein fremder Geselle nicht
länger als eine Nacht, und unehrliches Volk gar nicht beherbergt werden.
Niemand darf
fremdes Vieh ohne Vorwissen des Gotteshauses halten, und Keiner darf
mehr Vieh auf die Waide schlagen, als er überwintern kann, bei Strafe
eines Pfundes von jeglichem Haupte. Das Rindervieh soll geschieden von
den Gaißen und beide besonders behütet werden.
Wenn ein
Auswärtiger in den Hofsgrunder Waldungen frevelt, der verfällt in eine
Strafe von 2 Pfunden. Kann der Frevler aber nicht festgenommen und
gepfändet werden, so soll ihm der Rüger nachfragen, bis er ihn
herausbringt, und Solches anzeigen, damit man sich seiner bemächtige.
Will der Frevler sich aber durch einen Eidschwur frei machen, so soll
der Rüger „gehen in den Wald zu dem Stocke, darob jener gehauen, die
linke Hand aus denselben legen und mit der aufgehobenen rechten
schwören, daß er (der Frevler) ab diesem Stocke den Baum gefället, und
hiemit soll derselbe des Frevels überzeugt (durch ein gewichtigeres
Zeugniß überführt) sein."
In Bezug auf die
erwähnte Kastenvogtei ist Folgendes hier nachzutragen. Dieselbe gieng
aus der Hand der Grafen von Freiburg während des 14ten Jahrhunderts an
das Haus Oesterreich über, welches die Stadt Freiburg zu seinem
Stellvertreter oder Untervogte annahm. Die Stadt aber verlieh dieses
Amt mit seinen Gefällen ihrem Schultheißen oder dessen Statthalter
gegen einen jährlichen Lehenzins.
Doch blieb dem
Gotteshause in Beziehung auf die Untervogtei immer noch das Recht,
dieselbe aufzukündigen, wenn sie von den Inhabern etwa mißbraucht
würde, wie solches in einem Vertrage von 1452 geltend gemacht ist.
Bei diesem
Verhältnisse konnte es nicht ohne Irrungen und Streitigkeiten zwischen
der Stadt und dem Gotteshause bleiben, und lezteres glaubte mehr als
einmal, wegen der Uebergriffe ersterer in seine Rechte, befugt zu sein,
ihre Vogtei aufzusagen. Das war besonders im Jahre 1594 der Fall; der
damalige Landesherr im Breisgau aber, der Erzherzog Cardinal Andreas
(Derselbe war ein Sohn des Erzherzogs Ferdinand von Tirol und der
Philippine Welser. Er wurde geistlich, erhielt 1576 den Kardinalshut,
hierauf 1589 das Bistum Constanz und starb 1600. Sein Vater hatte ihn
1577 zum Statthalter in Tyrol und Vorderösterreich ernannt. Obigen
Vertrag schloß er ab „als Ordinarius und als Eigentumsherr des
Gotteshauses Oberried.") beließ die Stadt bei der oberriedischen
Kastenvogtei, nur mußte dieselbe das Rechtsgebiet des Klosters
vertragsmüßig sicher stellen.
In diesem
Vertrage wird „der Botmäßigkeit halber" ausdrücklich festgesetzt, daß
die Stadt „nit als ordentliche Oberigkeit, sondern allein als
angenommener Kastenvogt die Jurisdiction über das Gotteshaus und dessen
Unterthanen besitzen, und keineswegs für sich selber, sondern mit
Willen und Erlaubniß des Priors das Gericht abhalten, dabei den Stab
führen und die Verurtheilten bestrafen soll."
Der Stoff jedoch
zu Irrungen und Streitigkeiten wurde durch den Vertrag von 1594,
welcher namentlich den beiderseitigen Antheil an den fallenden
Strafgeldern bestimmte, noch immer nicht entfernt. Es mußte im Jahre
1605 ein neuer Vergleich hierüber abgeschlossen werden (Eine Copie
davon enthält das angeführte Aktenheft von 1452 bis 1653. Einen
Nachtrag hiezu bildet der Vergleich, welcher 1611 zwischen Stadt und
Kloster abgeschlossen wurde), worin man festsetzte, daß der Kastenvogt
die Atzungs- und Hinrichtungskosten der gefangenen Malefizpersonen zu
tragen, dagegen aber alle aus der Criminaljustiz fließenden Gefalle zu
beziehen habe.
Der wichtigste
Theil im Amte des Kastenvogtes war also die Anwohnung beim Dinggerichte
und die Vollstreckung der von demselben gefallten Urtheilssprüche.
Dieses Gericht wurde in der Regel alljährlich einmal abgehalten,
entweder zu Oberried oder im Hofsgrunde, oder zu Kappel, auch zu
Freiburg in der Stadt, je nachdem die Zeit oder der Gegenstand der
Verhandlung es erheischte.
Das Älteste noch
vorhandene Protocoll über die Abhaltung dieses Dinggerichtes ist vom
14ten Juni 1649. Den Angaben desselben und der späteren Protocolle
(ProthocoIIum super Oberriet, Cappel et Hoffsgrunt ab anno 1645 usque
ad annum 1667. Die Oberrieder Protocolle beginnen mit dem Jahre 1622)
entnehmen wir nun folgende Beschreibung, in welcher Weise das Gericht
eröffnet, gehalten und beschlossen wurde.
Gegenwärtig
dabei waren der Prior oder der Subprior (in dessen Namen) und der
Kastenvogt, sodann von Seiten der Gemeinde der Vogt, der Untervogt, die
Richter, meistens sieben an der Zahl und von der Gemeinde gewählt,
sämmtliche Gemeindebedienstete, als die Geviertleute (Bannwarte und
Marker), die Weinsiegler (welche das Ungeld einzogen), Feuerschauer und
Kirchenpfleger, und endlich die Taglöhner und Hintersaßen.
Wenn der Vogt,
die Gerichtsleute und die Gemeindediener für den neuen Jahrgaug gewählt
waren, wurde das Gericht als „verbannt" oder eröffnet erklärt, sofort
der Dingrotel verlesen und von den anwesenden Dinghörigen das eidliche
Gelöbniß erhoben, denselben einzuhalten und sich den Entscheidungen des
Gerichts fügen zu wollen. Die Hintersaßen legten dagegen ein bloßes
Gelübde ab, weßhalb sie „Gelübdner" hießen.
Hierauf begann
das Rügen, d. h. jeder der Anwesenden wurde bei seinem Eide zu der
Angabe aufgefordert, ob er einen Fall kenne, worin gegen den Laut des
Dingrotels gehandelt worden. Diese Fälle bestunden in Wald- und
Feldfreveln, Schlägereien, Diebstählen, Injurien und dergleichen. Gemäß
der Aufforderung des Kastenvogts gab jeder der Anwesenden seine
Erklärung ab. Ueber diese Schuldfülle wurde sogleich erkannt, d.h. das
Urtheil gesprochen und das Bußgeld bestimmt.
Nachdem dies
geschehen, wurden die bürgerlichen Sachen, welche der gerichtlichen
Gewährung bedurften, vorgenommen und gefertigt, namentlich Käufe und
Tausche, Erbschafts-, Heirats-, Schuld- und Gantsachen. Endlich erließ
das Gericht zuweilen auch polizeiliche Anordnungen (wie im Jahre 1643
das Verbot des „Tabacktrinkens"), Warnungen verschiedener Art,
bestimmte die Höhe des Ungeldes und traf endlich Maßregeln in Forst-
und Jagdsachen (Der Jäger erhielt an Schußgeld: von einem Hirschen oder
Wildschwein 1 Gulden, von einem Rehe oder Auerhahn 12 Batzen, von einer
Wolfshaut 1 Gulden, von einem Hasen oder Fuchs 3 Batzen, für ein Hasel-
oder Rebhuhn wie für eine Schnepfe 6 Kreutzer. Im Juli 1743 wurde
bestimmt, daß Vögel, Fische, Hasen, Füchse, Marder, Iltis und
dergleichen der Obrigkeit bei vorbehaltener Strafe eingeliefert werden
sollen. Im Kirchzarter Thale fanden sich nach einer Urkunde von 1544
noch Bären, Wölfe und Luchse).
Alle
Haupthandlungen des Dinggerichts trug ein Klosterbeamter in das
Gerichtsprotocoll ein. Diejenigen Fälle, welche vor das peinliche
Gericht gehörten, wurden in Freiburg abgeurtheilt und dort die
Exekution vollzogen.
Freiburg verlor
die Kastenvogtei im Jahre 1681. Nachdem nämlich durch den Nymweger
Frieden die Krone Frankreich in den Besitz dieser Stadt und Festung
nebst den ihr zugehörenden drei Dörfern Lehen, Betzenhausen und
Kirchzarten gekommen, erhob der Prior von Oberried ein Bedenken über
die Ausübung der Vogteirechte durch den nunmehr französischen
Stadtmagistrat; denn es wurden auch die Gemeinden Oberried, Kappel und
Hofsgrund auf Antrieb desselben (um die eigene Last zu erleichtern) zu
den städtischen Contributionen beizuziehen versucht.
Der Prior,
welcher es in dieser Lage natürlich vorzog, neutral zu bleiben,
verweigerte entschieden jede Beisteuer, und als der französische
Commandant deßhalb von ihm verlangte, sich mit seinem Gebiete unter
Frankreichs Schutz zu begeben, ließ er sich aus der Stadt vertreiben
und stellte seine bedrängte Lage in einem beredten Schreiben dem Kaiser
vor.
Es wurde diese
Angelegenheit nun auf diplomatischem Wege durch die kaiserliche
Gesandtschaft in Paris erledigt und Leopold I., in Anerkennung der
Unterthanentreue des Priors, stellte diesem unterm 3ten Oktober 1681
einen Schirm- und Gnadenbrief aus, worin er das Kloster Oberried der
städtischen Kastenvogtei entledigte. Das Verhalten der Stadt Freiburg
in dieser Sache war mit eine der Hauptveranlassungen, dieselbe
französischer Gesinnungen zu beschuldigen(Vergl. auch Badenia III
(1844), 144).
Das Kloster
Oberried ließ nunmehr die Angelegenheiten, welche der Kastenvogt
seither besorgte, durch seinen eigenen Amtmann oder Agenten versehen,
welcher daher sofort auch bei den oberriedischen Dinggerichten
erscheint.
Einige
Jahrzehnte später (1727) wurde das Priorat Oberried mit seinem
Besitztume der Abtei S. Blasien einverleibt. Solches geschah
insbesondere durch die Bemühungen des päpstlichen Nuntins zu Luzern.
Diese Veränderung scheint auf das Klösterlein und dessen Unterthanen
vortheilhaft eingewirkt zu haben, indem sie dadurch unter die
umsichtige Verwaltung eines angesehenen und wohlgeordneten Stiftes
gelangten (Vergl. Kolb, unt. Oberried. Vorher giengen lange
Verhaudlungen. Das über die Einverleibung feierlich aufgenommene
Protocoll ist vom 7ten März 1725. Es werden darin die Rechte und
Privilegien des Klosters Oberried, wie jene der gotteshäusischen
Unterthauen gesichert. Wir bemerken noch, daß das Kloster die drei Orte
Oberried, Kappel und Hofsgrund immer als ein Lehen des Stiftes St.
Gallen besaß, ein Verhältniß, dessen in der kaiserlichen Bestätigung
der Klosterprivilegien von 1478 besonders erwähnt wird, welches aber
wahrscheinlich durch den Ausfall der Schweitz aus dem Reichsverbande
ein Ende nahm).
In militärischer
Beziehung endlich (was wir schließlich hier noch erwähnen wollen)
gehörten die Hofsgrunder mit den Oberriedern und Kappelern zur
Freiburger Fahne, wohin die Stadt und 16 Dörfer 300 Mann zu stellen
hatten. Dieselbe war eine von den 8 Landfahnen, in welche die gesammte
breisgauische Landwehr eingetheilt worden (Schreiber IV, 7. Diese
Landwehr wurde von Zeit zu Zeit inspiziert. So finden wir im Protokolle
des Oberrieder Dinggerichts vom 6ten November 1663 bemerkt: „Sodann,
daß sich die Hofsgrunder bis auf festum S. Catharinae neben denen von
Oberried und Kappel mit ihrem Gewehr und ihrer Ueberwehr hinstellen und
ohnfehlbar zu erscheinen haben. Entzwischen aber jeder sich möglichst
mit einer Musqueten oder guetem Feuerrohr versehen solle, damit sie vor
ihrer Obrigkeit ehrlichen bestehen und nit getadlet oder entlichen mit
ohnnachläßlicher Straff angesehen werden müeßen.").
Wir kehren
nunmehr wieder zur Geschichte des Hofsgrunder Bergwerkes zurück nachdem
wir sie oben bis in den Anfang des 18ten Jahrhunderts geführt. Ihre
Fortsetzung charakterisiert sich ebenfalls durch eine Menge von
Streitigkeiten, welche die Uebernahme des Werkes jeweils bald mit dem
Priorate, bald mit den Hofsgrundern, oder mit den umligenden
Grundherrschaften und Gemeinden geführt.
Es muß diese
Geschichte deshalb näher betrachtet werden, weil daraus ersichtlich
ist, wie sehr das Interesse der Waldbesitzer und der Bauern dem
Bestande und Betriebe des Bergwerks, als eines holzverzehrenden
Gewerkes, entgegen war; ferner, wie allmählig die Verbesserung der
Verkehrswege, z.B. durch Anlagen von Flötzen in Dreisam- und
Wiesenthale, und die Entwicklung der Industrie im südlichen
Schwarzwalde und in der benachbarten Schweitz, den Begehr nach Brenn-
und Baumaterial steigerten und somit der Waldboden und sein Erzeugniß
an Werth in die Höhe stiegen.
Es waren deshalb
auch sowohl der Prior von Oberried, als die umligenden
Grundherrschaften und Gemeinden, stets in Feindseligkeit gegen das
„Montan-Interesse“, von den Bauern nicht zu sprechen, welche als solche
dem Bergbau ohnehin fremd blieben und die Bergleute nur als überläsige
Eindringlinge (es waren viele dieser Bergknappen theils aus Tyrol und
Böhmen, theils auch aus Sachsen) ansahen, welche ihnen die
Allmendnutzung merklich verkürzten (Daß theils sächsische und
böhmische, theils auch vorarlbergische und tyrolische Bergleute,
insbesondere solche, welche den Bergbau erlernt hatten, vorhanden
waren, geht aus den Akten hervor. Auch scheinen in früherer Zeit (vom
14. bis 17. Jahrhundert) mehrfach Leute aus Freiburg sich als Arbeiter
an's Werk verdungen zu haben, womit vielleicht die sehr alte
Granaten-Industrie dieser Stadt zusammenhängt).
Wir haben oben
davon gesprochen, daß die Regierung im Jahre 1716 ein offenes Patent
erließ, worin sie die Absicht kund gab, das Bergwerk im Hofsgrunde zu
veradmodiatiren, d.h. dasselbe einem Unternehmer gegen die üblichen
Antheile des Fiskus und Abgaben an denselben zum Betriebe zu verleihen.
Diese Bemühung hatte indessen erst gegen die Mitte der 20er Jahre einen
günstigen Erfolg.
Die ersten,
welche die Stollen wieder öffneten und den Bau wieder in Betrieb
setzten, waren der Bergrichter Herrmann und der Hutmann Maderspacher
aus Tyrol. Das Priorat Oberried, nunmehr sanctblasisch, wünschte
indessen die Wiederaufnahme des Bergbaubetriebes wenig, da es
voraussehen mußte, daß selbiger nur unter außerordentlichen
Begünstigungen fortgeführt werden konnte, welche mehr oder weniger dem
Priorate selbst zur Last fielen.
Theilnehmer an
der im Jahre 1724 nen sich bildenden Gewerkschaft, welche eine kleine
Summe Geldes vorschoß, waren unter anderen auch mehrere kurpfälzische
Räthe. Die vorderösterreichische Regierung sah dieses höchst ungerne,
da solche fremden Herren wohl schwieriger zu behandeln waren, als die
eigenen Unterthanen, daher sie es auch später dahin brachte, daß
dieselben ihre Antheile an österreichische Unternehmer gegen Rückersatz
der Einzalungen übertrugen.
Kaum war das
Werk im Gange, so regten sich auch die Vertreter des Priorates. Sie
beschwerten sich bei der Regierung, der Bergbau schade den Wiesen der
Hofsgrunder, worin sie von den Bauern lebhaft unterstützt wurden, und
der Holzverbrauch des Bergwerkes aus den oberriedischen Waldungen sei
so stark, daß es unmöglich werde, die früher abgeschlossenen Verträge
über Holzlieferungen für Quarnison und Einwohnerschaft der Festung
Freiburg einzuhalten.
Diese Verträge
hatte das Kloster Oberried (ähnlich wie die Deutsch-Commende und das
Stift St.Peter für geringere Holzquantitäten) mit der
Quarnisons-Verwaltung und dem Magistrate zu Freiburg abgeschlossen und
darin übernommen, sowohl Bauholz (für die Festung), als Brennholz auf
den dortigen Holzhof (Nägelesee) zu liefern und zwar letzteres für die
Quarnison um 1 Gulden 24 Kreuzer, für die Einwohner aber um 1 Gulden 48
Kreuzer das Klafter.
Der jährliche
Bedarf belief sich für Freiburg allein auf etwa 8000 Klafter. Die
Lieferungen waren für mehrere Jahre abgeschlossen. Zur Verbringung des
Holzes von Oberried nach Freiburg benüzte man einen im Dreisamthale
angelegten Kanal, gleichwie man auch im Wiesenthale von Schönau an
einen solchen zum Verschleiße des Holzes nach Basel und in das
Baden-Durlachische benüzte.
Im Jahre 1731
hatte die Regierung bezüglich des Holzflotzes im Dreisamthale auch
Verordnungen erlassen, welche die Ausführung der Lieferungsverträge
namhaft erleichtern sollten. Dieß that sie indessen hauptsächlich im
eigenen Interesse, indem die Festung Freiburg damals wesentlicher
Ausbesserungen bedurfte.
Bei der geringen
Stammlosung, welche das Bergwerk vertragsmäßig zu bezahlen hatte (und
meistens schuldig blieb), war es nun unter diesen Umständen ganz
natürlich, daß das Priorat die Wiederaufnahme des Bergbaues höchst
ungerne sah, da der Holzpreis sich in Freiburg viel höher stellte und
auch die Bezahlung sicherer war.
Der Bergrichter,
von dem Bergwerksdirectorium zu Schwatz in Tyrol bei der Regierung
unterstützt, berief sich dem Kloster gegenüber auf die Bergprivilegien
und den Vertrag von 1606, und hatte endlich wenigstens den Erfolg, daß
man sich dahin verglich, dem Bergwerke jährlich eine hinreichende
Quantität Holzes um eine mäßige Losung zu überlassen.
Hermann hatte in
seinen Eingaben an die Behörde in Schwatz die Zukunft des Werkes
äußerst günstig hingestellt und große Hoffnungen rege gemacht. Dies war
eine der Hauptursachen seiner Unterstützung; seine Hoffnungen erfüllten
sich indessen nicht, da nämlich „wegen der Impedimenten" von 1728 bis
1732 nur 246 Centner Erz und Schlicht ausgeschmolzen wurden, was ein
geringes Ergebniß ist, indem es dem damaligen Werthe nach kaum 2000
Gulden repräsentiert.
Derselbe machte
nun weitere Berichte an die Regierung, in welchen er wieder dringend um
Unterstützung bat. In Folge davon wurde das Bergwerk im Jahre 1733
auf's neue untersucht. Chef und Mitglieder dieser Commission waren
Hofkammerrath von Leithner, Amtmann von Schlichten und Bergrichter
Hermann. Am 15ten Juni inspizierten sie das Bergwerk im Storen und das
im Hofsgrunde.
Die Verhältnisse
stunden für das Bergwerk im Allgemeinen nicht günstig, denn einmal
waren die Unternehmer ohne hinreichendes Kapital. So hatte sich mit
Hermann der völlig vermögenslose Ingenienr-Corporal Hueber verbunden,
welcher das zum sancttrutbertischen Gebiete gehörige Bergwerk im Storen
betrieb. Das Werk im Hofsgrunde hatte dagegen der Tyroler Maderspacher
übernommen, sich besonders darauf Hoffnung machend, daß die Bleierze in
Zukunft silberhaltiger würden; denn der Silbergehalt derselben war
höchst gering. Die Probe ergab nämlich bei 60 bis 70 Pfunden Bleies nur
1 1/2 bis 2 Quentlein Silbers (Also im günstigsten Falle nur 0,022 %
Silber, während das Bauen auf Silber nur dann sich einigermaßen
rentiert, wenn der Centner mindestens 3 Loth Silber oder 0,098 %
enthält. Man muß annehmen, daß die dortigen Bleierze früher viel
silberhaltiger waren, als um jene Zeit).
Da es ferner an
geeigneten Gebäuden fehlte, so mußte das Bleierz im Münsterthale
verhüttet werden, wofür man ebenfalls eine Abgabe zu entrichten hatte.
Der Arbeitslohn stand ziemlich hoch, weshalb man ihn später zu mindern
suchte, der Preis des Bleies dagegen ziemlich nieder.
Sehr mühsam war
der Verkauf des Bleis, indem er durch Träger und Saumpferte geschehen
mußte. Diesen Hausierern nahmen meistens die Schwarzwälder Uhrenmacher
das Blei ab, welches zu Uhrengewichten verwendet wurde. Auch nach
Freiburg verkaufte man vieles Blei, wo die Gewerkschaft mit Kaufleuten
(meistens Italienern) in Abrechnung stund, die den Knappen dafür
Lebensmittel, Eisen- und Tuchwaren lieferten.
Daß diese
Verhältnisse oft sehr drückend waren, läßt sich wohl annehmen, denn die
Kaufleute hatten der Gewerkschaft in obigen Waren immer Vorschüsse
geleistet, wodurch selbige genöthigt war, ihr Blei an diese schlauen
Wälschen als Zahlung um niederern Preis abzugeben.
Am drückendsten
wurde aber für diese Bleigruben das Aufleben der Eisenindustrie im
Wiesenthale, welche sowohl Holz als Kohle vertheuerte. Die Waldbesitzer
hatten mit diesen Werken, bei welchen reiche Basler öfters betheiligt
waren, sehr gerne zu thun. Auch nahm die Ausfuhr von Holz und Kohlen
nach Basel und in's Elsaß fortwährend zu.
Alle diese
Umstände zog oben erwähnte Commission in den Kreis ihrer Erwägungen.
Man verabredete neue Instruktionen für die künftigen Bergbeamten, und
beantragte, daß die nöthigen Räume (Faktorhaus, Gießhaus und
Schmelzöfen) neu erbaut, die Holz- und Kohlenzufuhren aus den Waldungen
in genügender Weise durch Lieferungsverträge gesichert und die
silberhaltigen Erze von Hüttenberg (bei Staufen) mit dem
leichtflüssigern vom Hofsgrunde verhüttet und hiezu auch die
Schmelzwerke entsprechend eingerichtet werden sollten. Schließlich
gieng der Bericht die Regierung um einen Vorschuß an - Etwas, wofür
dieselbe damals sehr harthörig war.
Hermann, welcher
unter der Voraussetzung, daß seine Wünsche in Erfüllung gehen, nach
Hofsgrund übersiedeln wollte, bemühte sich bei der Regierung sehr
lebhaft für seine Sache, konnte aber nur soviel erreichen, daß der
Prior von Oberried unter Bezugnahme auf den Vertrag von 1606 ermahnt
wurde, dem Bergwerke förderlich zu sein - Etwas, wobei die Regierung
eben keine Ausgaben hatte.
Weiter ließ sich
dieselbe in diese Unternehmungen nicht ein, weshalb die Sache sich
verzog. Inzwischen bewarben sich die Gebrüder Litschgi von Krotzingen,
welche das Werk am Hüttenberge in Betrieb hatten, um die Hofsgrunder
Bleigruben. Sie hätten, wie sie sagten, schon 5000 Gulden ohne einigen
Profit am Hüttenberge verbaut und möchten sich nun im Hofsgrunde
erholen. Dieselben erhielten denn auch diese Gruben, und die Regierung
schien sehr froh, solcher endlich ledig zu sein.
Aber auch hier
hatten die Litschgi kein besonderes Glück. Schon im Jahre 1742
berichteten sie an die Regierung, es sei lebensgefährlich geworden, im
Werke zu arbeiten, da Wasser eingedrungen; die Erhaltung und Hebung des
Stollens fordere einen Aufwand von 1000 Gulden und zur Erleichterung
dieses Kostenaufwandes bäten sie um mehrere Freijahre, welche ihnen
denn auch gewährt wurden.
Gleichwohl
brachten sie das Bergwerk nicht in Gang und ihre Lage wurde so mißlich,
daß der Steiger Maderspacher, welcher bei ihnen eingetreten, es vorzog,
sein eigenes Gewerk zu suchen. Er ließ sich mit den kleinen „verlegenen
Gruben" im Kappler Thale belehnen; gerieth aber bald in Streitigkeiten
mit den Bauern daselbst (sie trieben ihn fort) und so hatte auch dessen
Unternehmen keinen Erfolg.
Die Litschgi
beschwerten sich beim Bergamte auch über die Gemeinde Todtnau, weil
selbige ihr Holz an die Basler und Wiesenthaler Eisenwerke abgab. Sie
versicherten in ihrer Beschwerde, daß dasjenige, was das Bergwerk dem
Aerar jährlich an Hoheitsabgaben und dergleichen einbringe, mehr
betrage, als der Ausgangszoll für das nach Basel und in's
Baden-Durlachische gehende Holz (Die Verwüstung der Wälder war eine
Calamität, welche damals nicht allein den Breisgau, sondern auch Tyrol,
Steiermark und die südliche Schweiz traf. Die Regierungen in ihrer
Geldnoth gestatteten den Unterthanen um gewisse Summen die Ausfuhr des
Holzes oder bei Domainenwaldungen die Ausholzung derselben. So haben
italienische Unternehmer (Buratori) im 18ten Jahrhundert in
Oberitalien, in der südlichen Schweiz und in Tyrol ungeheure
Ouantitäten schlagen und verführen lassen. Ueber solche Verwüstungen
klagen viele Berichte), eine Behauptung, welche die Beschwerdeführer
schon um deßwillen selbst nicht glauben konnten, weil sie ja um
Freijahre eingekommen und mit ihren Abgaben im Rückstande waren.
Dieselben
beklagten sich auch in einem späteren Berichte von 1747 über das
„Umsichgreifen der Basler", welche sogar Holz aus dem Langenbache
(einem der Gemeinde Todtnau gehörigen, an S. Trutperter Lehenwald
anstoßenden Hochwalde) bezögen, und sprachen die Befürchtung wachsenden
Holzmangels aus, ohne zu bedenken, daß gerade die vielen Bergwerke den
Holzbestand am meisten verminderten.
Das Schwinden
des früher so reichen Holzbestandes auf dem Schwarzwalde war auch
damals ein Gegenstand der breisgauisch landständischen Beschwerden. Es
sagten die Stände:
„Man hat in
Erwägung gezogen, wie bei nunmehrigen Zeiten fast in denen mehrsten
deutschen und anderen Provinzen das Holzmateriale der größte Schatz und
ein solch nothwendiger Vorrath sei, daß ein gemeines Weesen hievon
merklich erleichtert, hingegen durch den Abmangel sehr hart mitgenommen
werde, zu geschweigen von vielen Professionen, welche ohne dieses nicht
bestehen können, ja gäntzlich fallen müßten, mithin man zur gnädigen
Erwägung anheim geben will, ob die vielen Bergwerke und Schmelzen dem
allerhöchsten Interesse nicht nur darin zuwider seyen, daß hiedurch den
Ländereien und sonderlich dem österreichischen Breisgau ein großer
Holzmangel drohe, sondern daß das erforderliche Holz vil mehreres
betrage, als derlei Bestände oder andere von denselben zu beziehenden
Nutzbarkeiten abwerfen, und daß dieser bevorstehende Holzmangel einen
irreparabeln Landschaden nach sich ziehen und gegen ein so geringes
utile nicht zu purificieren seie."
„In diesem
dürfte Baden-Durlach zu einem nicht unwürdigen Beispiel allegiert
werden, maßen selbes dem Vernehmen nach zu seinen eigenen
Eisenschmelzen anderwärtiges Brennholz erkaufe, obschon es hieran
demselben nicht gebreche. Man will nichts vermelden von einer oder
mehreren nach Revolution der Zeiten im Lande etwa wieder zu erbauenden
Vestungen oder einer im Lande etwa sich erfindenden Salzquelle, was
allein mehr supplieren würde, als bei derlei Schmilzen und Bergwerkern
vielleicht in vielen Jahren herauskäme."
„Man gedenkt
auch, das allerhöchste Interesse weder zur Zeit, noch in Zukunft zu
berühren, sondern nur die Vorstellung zu thun, ob diese Hauptsache
nicht ihrer Wichtigkeit nach möchte untersucht und pro re nata
dasjenige vorgekehret werden, was zu mehrerem Vortrag des
landesfürstlichen Interesses gereiche, auch zugleich die Inwohnerschaft
auf künftige Jahre in ihrer Wesenheit erhalten und zu allerhöchsten
Diensten noch mehr habilitieren möchte."
Die Regierung
war jedoch außer Standes, hier entschieden aufzutreten, weil sie durch
Privilegien und Verträge sich gebunden sah, und weil entschiedene
Maßregeln für die eine Seite auf der andern ebensoviele Beschwerden
hervorgerufen hätten. Man ließ also der Sache ihren Lauf, und da die
neue vorderösterreichische Bergordnung von 1731 den Waldbesitzern in
mancher Beziehung etwas mehr Schonung angedeihen ließ, als die früher
so strenge Durchführung der fiskalischen Grundsätze, mochten sich die
Bewohner und die Gewerkschaften behelfen, so gut es eben gieng (V.ö.
Bergwerks Erfind- und Ordnung. Innsbr, 1731, § 1).
Ein weiterer
mißlicher Umstand für das Gedeihen des Bergwerks war die feindselige
Haltung der Hofsgrunder Bauern gegen die Knappenschaft. Ja, es kam
endlich nach Aussage der letzteren so weit, daß erstere die
Kartoffelfelder der armen Bergleute verwüsteten, unter sich
beschlossen, keinen Bergmann mehr als Miethsmann in ihre Häuser
aufzunehmen, und sogar das von der Gewerkschaft angekaufte, aber noch
nicht bezahlte Holz zum Theil hinwegführten.
Auf die
Beschwerden der Knappenschaft, von dem Admodiator Litschgi unterstützt,
wurde eine Untersuchung eingeleitet und eine Commission von der
Regierung hierzu niedergesetzt. Die Klagen ergaben sich als übertrieben
und es wußten sich die Bauern so schlau aus der Sache zu ziehen, daß
„die angebrachten Klagpunkten als insubsistent und von schlechtem
Fundament erfunden wurden." Litschgi und die Knappenschaft erhielten
deßhalb einen Verweis.
Bald hierauf
aber traten die durch das Betragen der Bergleute nun desto mehr
gereizten Hofsgrunder mit Beschwerden gegen die Knappenschaft auf. Die
Bergleute wurden beschuldigt, daß sie Vieh und Geißen in den Waldungen
waiden ließen und sich der Wilderei schuldig machten - Vergehen,
welcher gerade zu jener Zeit der oberriedische Jäger die Bauern
anklagte.
Die Litschgi
erreichten wenig durch ihre Klagen. Die von Basel ließen ruhig ihr Holz
im Langenbache schlagen, und die Admodiatoren konnten, indem die
reichen Basler Herren schon längst in Wien neue Verträge über
Holzausfuhrgestattung mit der Regierung abgeschlossen hatten, nur eine
Besichtigung der Waldungen im Kappler Thale erreichen. Dieselbe hatte
jedoch vorderhand wenig Erfolg, indem die Eigentümer (namentlich die
Deutschordenscommende Freiburg) einem Contraktabschlusse vorsichtig
auszuweichen suchten.
Um den
Admodiator Litschgi (sein Bruder war inzwischen gestorben) einigermaßen
zu beruhigen, verfügte das Bergamt eine weitere Visitation mehrerer in
der Nähe gelegenen Wälder, aus welchen das Bergwerk vielleicht „um
mäßig billige Stammlosung" sein benöthigtes Holz beziehen könnte.
Derselbe starb aber auch bald hierauf, und im Jahre 1753 traten seine
Erben den Betrieb des Bergwerkes an.
Wir haben noch
einige wenige Angaben zur Beurtheilung des Betriebsumfanges auf dem
Werke unter den Gebrüdern Litschgi hier nachzuholen.
Als jährliche
Ausbeute kann man 900 bis 1000 Zentner Blei annehmen, wozu etwa 2000
Zentner Erz nöthig waren. Noch im Jahre 1747 wurden 2165 Zentner Erz
verhüttet und daraus 1003 Zentner 52 Pfunde Blei gewonnen. Der Zentner
stund um diese Zeit auf 5 Gulden 50 bis 6 Gulden 40 Kreuzer. Der
Wochenlohn für den Hutmann betrug 2 Gulden 40 Kreuzer bis 3 Gulden, für
den Häuer 2 Gulden, für den Karrenläufer 1 Gulden 30 Kreuzer; ferner
hatte der erstere einen kleinen Antheil am Reingewinn.
Auch unter den
litschgi'schen Erben ruhten die Streitigkeiten nicht, denn in der Folge
erhob das Kloster Oberried im Einklange mit den Bauern, wohl in der
Absicht, das Bergwerk für immer zu beseitigen, neue Beschwerden gegen
dasselbe wegen Waidganges, Allmendgenusses und Holzverbrauches.
„Dasselbe habe seit 1744 wenigstens 4000 Klafter verzehrt, wobei die
geringe Stammlosung von mehreren Jahren her noch im Rückstande sei."
Gegen diese
Beschwerden gab der Bergrichter im Sommer 1757 an das
Bergwerksdirektorat in Schwatz eine Widerlegung ein, worin er
seinerseits wieder folgende Klagpunkte aufführte: 1) das Gotteshaus
Oberried versage den Bergleuten ferneren Holzbezug, weil sie die
bisherige Stammlosung nicht bezahlt hätten; 2) das Allmendrecht,
welches nach der Bergordnung (V.ö. Bergwerks Erfind- und Ordnung.
Innsbr, 1731, § 25. Vergl. oben S. 240 und 263) den Bergverwandten
zustehe, wolle nunmehr denselben entzogen werden; 3) sei die
Stammlosung im Jahre 1724 vertragsmäßig auf 7 Kreuzer bestimmt worden,
und 4) suche der Amtmann des Gotteshauses, Freiherr von Gleichenstein,
das Bergwerk auf jede Weise zu beeinträchtigen und habe sich schon
verschiedene Jurisdictionseingriffe gegen dasselbe zu Schulden kommen
lassen.
In diesen
Richtungen wurden längere Zeit umfangreiche Klagschriften gegen
einander eingebracht, während die Holznoth fortdauerte und der Betrieb
des Bergwerks deßhalb abermals unterbleiben mußte.
Endlich
beantragte man, daß aus den Kappler Waldungen der Commende Freiburg
gegen billige Losung eine Abgabe von 12,000 Klaftern stattfinde. Der
Vertreter der Commende verlangte aber eine Erhöhung der auf 30 Kreuzer
nunmehr angebotenen Stammlosung und ein Herabgehen auf ein Holzquantum
von 5000 Klaftern. Dieses wurde andererseits angenommen und dabei die
Losung auf 42 1/2 Kreuzer bestimmt.
Ein Hauptanstand
von Seite der Commende war die in der Bergordnung von 1731 vorgesehene
Schatzung der Wälder und die dann ausgesprochene Weise der Bestimmung
des zu hauenden Holzquantums und dessen Preises - beinahe eine Art von
Expropriationsverfahren zu Gunsten des Hüttenbetriebes, wobei der
Fiskus durch die von ihm aufgestellte Regalität des Bergbaues
interessiert war (In dem Hüttenwerke Kollnau bezog man aus den
umliegenden Waldungen das Klafter (5“ hoch und 10“ lang, bei 5“
Scheitlänge) zu 34 bis 36 Kreuzer zur Zeit „da die Waldungen denen
Eigenthümern vielmehr zur Last waren und auf den auswärtigen Verkauf
kein so starker Handel mit dem Holz getrieben wurde." Also stund
daselbst der Holzpreis schon längst höher, als auf dem innern
Schwarzwalde).
Die Commende
ließ sich klugerweise zunächst nur auf die Bestimmung des Preises ein,
wie allenfalls nach dem billigsten Maßstabe ein Klafter auf dem Stocke
zu taxieren sei. Hieraus ersieht man deutlich, wie sich die Privaten
den Fesseln und Angriffen der fiskalischen Grundsäze zu entwinden
suchten.
Immerhin aber
bestrebte sich die Regierung, die verschiedenen Interessen
auszugleichen und die Privaten möglichst zu schonen. Sie suchte auf
Antrag des Directoriums in Schwatz, die Höhe der Stocklosung für das
Holz, welches nach Kollnau, Hofsgrund und Storen zu gehen hatte, zu
bestimmen; nahm indessen Rücksicht auf die Verhältnisse der
Waldbesitzer, in dem Sinne nämlich, daß Privaten einen höhern Preis
erhielten, als Klöster, Commenden und andere Corporationen.
Die Gewerkschaft
im Hofsgrunde, hatte bisher dem Gotteshause Oberried für's Klafter aus
den dortigen Waldungen 15 Kreuzer, dem Gotteshause S. Trutpert aus den
s.g. Lehenswaldungen im Obermünsterthale ebensoviel, dagegen der
mittellosen Thalgemeinde Todtnau 24 und in lezterer Zeit 30 Kreuzer
bezalt (Akten des großh. Landesarchivs).
Da der Betrieb
des Werkes durch den Holzmangel seit einiger Zeit in's Stocken
gerathen, so schlug man vor, sowohl die Commende, als das Kloster zu
veranlassen, das Holz um die bisherige billige Stammlosung wieder
abzugeben. Man berief sich auf den sanctblasischen Lehenbrief von 1727,
wornach die aus dem bekannten Vertrage von 1606 hervorgehenden Rechte
auf's Neue zu Gunsten des im Jahre 1724 wieder eröffneten Bergwerks
gewahrt worden, und auf die Bergwerksordnung von 1731, nach welcher die
Stifter und Klöster im Breisgau verbunden waren, die Wälder zu
landesherrlichem Gebrauche zu conservieren, eine Auflage, die allen
breisgauischen Lehensvasallen gemacht wurde.
Erfolg mit
diesen Maßregeln wurde wenig erzielt; die Ausfuhr aus dem Todtnauer und
Münsterthale ins Durlachische und nach Basel dauerte fort, während (wie
früher schon) die Holzabgabe an das Bergwerk durch mannigfache
Einsprachen verzögert oder vereitelt wurde. Die litschgischen Erben und
die Bergleute besaßen indessen auch wenig Credit, weil sie die geringe
Stammlosung immer schuldig blieben, ein Umstand, welcher sie damals
schon hätte belehren sollen, daß sich die Hofsgrunder und Hällerberger
Bleigruben, selbst bei Begünstigungen, nicht rentieren.
Im Jahre 1760
wurde von Mohr zum Bergrichter und zugleich zum Vorstande des Bergamtes
zu Freiburg ernannt. Dieser Mann suchte mehr Leben in den Betrieb zu
bringen; hatte jedoch mit unzulänglichen Mitteln und mit dem Umstande
zu kämpfen, daß das Blei im Preise mehr als um die Hälfte gesunken,
während das Brennmaterial und die Lebensmittel in die Höhe gegangen
waren.
In lezterer
Beziehung hatten die armen Bergleute in dem Hungerjahre 1770 sehr zu
leiden. Da die Gewerkschaft seit acht Jahren bedeutende Zubuße
erlitten, konnte sie die Löhne nicht erhöhen. Das Einzige, was sie thun
konnte, bestund darin, daß sie die Regierung bat, ihr zu erlauben, die
Lebensmittel für die Knappen da zu kaufen, wo selbe am wohlfeilsten
seien, und somit für sie den Marktzwang aufzuheben. Es war nämlich nur
erlaubt, die Brotfrüchte auf den Märkten Freiburg und Staufen zu
verkaufen.
Hermann, ein
Nachkomme des früheren Bergrichters und der Nachfolger von Mohrs,
brachte es, da die Gewerkschaft immer über hohe Holz- und Kohlenpreise
klagte, durch seine Vorstellungen bei der Regierung endlich dahin, daß
man den Bürgern von Todtnau im Jahre 1770 verbot, ihr Holz und ihre
Kohlen in´s Ausland, d.h. nach Basel und in's Baden-Durlachische, zu
verführen, indem selbige den landesfürstlichen Bergwerken zu
reservieren seien.
Die Todtnauer
erhoben aber entschiedene Vorstellungen dagegen, weßhalb man nunmehr
blos den Langenbacher Forst für das Bergwerk reservierte und die
Ausfuhr wieder zuließ. Die Regierung erklärte auch, um die Gewerkschaft
zu beruhigen, für den Nachwuchs in den Wäldern besser besorgt sein zu
wollen, was früher wenig geschehen war.
Die Gewerkschaft
im Hofsgrunde hatte Unglück mit allen ihren Unternehmungen, daher ein
Nachkomme des Admodiators Litschgi endlich den Bau sistierte und zur
Begründung hievon Liquidation eingab. Es geht aus derselben hervor, daß
in den sechs Jahren von 1775 bis 1781 allein die Zubuße 19,502 Gulden
betrug.
Die Regierung
machte nun mit den bisherigen Admodiatoren ab und nahm das Werk in die
eigenen Hände. Sie stellte im Jahre 1783 den Bergmann Schwöllenbach als
Obersteiger an, welcher eine sehr umfassende Instruktion über den
Betrieb und die nöthige Buchhaltung beschwören mußte. Es wurden die
Löhne neu bestimmt, wonach die Häuer 20 und die Karrenläufer 10 Kreuzer
für den Tag erhielten; auch sonstige zweckmäßige Anstalten wurden
getroffen.
In Folge dieser
Anordnungen gieng der Betrieb nun etwas regelmäßiger; gegen die Mitte
der 90er Jahre aber nahm derselbe der ungünstigen Zeitläufe wegen
wieder sehr ab. Die Bergleute beschränkten sich auf den Anbau von etwas
Kartoffeln und hielten Geißen, weßhalb die Bauern sich wieder
beschwerten und im Jahre 1794 der Vogt Wißler auf der Halde die
Regierung bat, das Bergwerk ganz aufzuheben, da „die Knappen doch nur
Bettler seien." Namentlich aber beklagte er sich über das Bergamt,
welches die Verehelichung dieser armen Bergleute begünstige, wodurch in
Zukunft die Gemeinde nur beschwert werde.
Die Hofsgrunder
hatten sich schon längst entschieden feindlich gegen die Bergleute
benommen und rissen denselben jetzt ihre „schlechten Baraquen" ab,
worüber sich das Bergamt bei der Regierung und dem sanctblasischen Amte
der Herrschaft Oberried heftig beschwerte, in Folge dessen sich
zwischen letzteren eine gereizte Correspondenz entspann.
Eine solche
wurde schließlich auch wegen Verheuratung von Bergleuten bis in's Jahr
1802 fortgeführt. Das sanctblasische Amt bemerkte darin, der Grund,
warum das Bergamt von seinen Heuratserlaubnissen abstehen sollte, liege
in dem ungewissen Schicksale des Laudes, wobei die fernere Existenz des
Oberbergamtes ebensowenig gesichert sei. Lezteres aber behauptete in
seiner Replik dasselbe von dem Amte Oberried, indem es spitzig
bemerkte: „Man kann auch im Gegenfalle die ähnliche weise Frage
aufwerfen, ob nicht das Kloster S. Blasien aufgehoben und dann das
Oberrieder Amt durch Vereinigung mit einem andern entbehrlich werden
dürfte?"
Beide hatten
richtig geahnt, denn im Jahre 1806 gelangte das Kloster Oberried mit
dem österreichischen Breisgaue an das Fürstenhaus Baden und das
Freiburger Bergamt nahm damit ebenfalls sein Ende.
Von 1803 bis
1807, also unter modenesischer und erzherzoglich österreichischer
Herrschaft (Das Breisgau kam durch den Lünneviller Frieden als
Entschädigung an den Herzog Herkules III von Modena, von diesem an
dessen Schwiegersohn, den Erzherzog Ferdinand von Oesterreich, und
endlich 1806 an Baden), wurden die Gruben im Hofsgrunde und auf dem
Storen ärarisch betrieben, nachher aber mit Genehmigung der
kurfürstlich badischen Berginspektion Münsterthal von einer
Privatgesellschaft in Betrieb gesezt; später jedoch wieder verlassen.
Zuweilen machten noch einzelne Bergleute schwache Betriebsversuche,
worauf jene allmählig nach Graubünden und Tyrol abzogen, die Taglöhner
aber blieben und sich unter die übrige Bewohnerschaft verloren (Der
Bad. Merkur v. J. 1831, S. 331, gibt das Nähere über die Abnahme der
Bleiproduktion in Baden von 1818 bis 1830 an).
Bei solchen
Verhältnissen blieben viele zu Tage geförderten Bleierze unverhüttet
liegen, wie man dieselben heute noch in der Nähe der Halde vorfindet,
wo sie von Mineralogen öfters aufgesucht werden, und von welchen schöne
Exemplare in den Sammlungen zu Karlsruhe, Donaueschingen und Freiburg
sich befinden.
Da die Bleierze
von Hofsgrund schon seit der zweiten Hälfte des vorigen Jahrhunderts
ein Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchung sind, so wollen wir
Einiges darüber mittheilen.
Zuerst erwähnt
von Born in seinem lateinisch geschriebenen mineralogischen Werke,
welches im Anfange der 70er Jahre zu Prag erschien, der Hofsgrunder
Bleierze (Ig. de Born, lndex fossilium. Pragae. I, 90, 95; II, 121).
Kurz sind dieselben in Gmelins Geschichte des Bergbaues berührt
(Beiträge zur Gesch. des deutsch. Bergbaues (Halle, 1783) § 643).
Nach Walchners
Lehrbuch der Mineralogie (Handbuch der Mineralogie. I, 414, 468, 478
und 484) finden sich im Hofsgrunde Lager von Bleiglanz und kohlensaurem
Blei, und zwar in sehr ausgezeichneten Exemplaren, wie von
phosphorsaurem Blei (Grünbleierz). Die beiden ersten Arten enthalten
meistens etwas Silber. Ferner findet man hin und wieder Zinkglaserz
(prismatischer Zinkbaryt, Zinksilikat, Galmei zum Theil in schönen
Abänderungen).
Leonhard erwähnt
in seiner geognostischen Skizze von Baden (Stuttgart, 1846. S. 81 und
86) folgende Minerale als im Hofsgrunde vorkommend: Zinkspath in
ausgezeichneten Krystallen mit phosphorsaurem und kohlensaurem Blei,
phosphorsaures Blei in sechsseitigen Säulen und kohlensaures Blei.
Professor
Fischer in Freiburg schrieb im Jahre 1854 in den Berichten der
Gesellschaft für Förderung der Naturwissenschaften daselbst eine
Abhandlung über ein neues Vanadinmineral, von ihm Eusynchit genannt,
welches er in traubigem Pyromorphit (Buntbleierz) entdeckte, ein in
großer Menge und sehr ausgezeichnet krystallisiert und krystallinisch
traubig, von grüner Farbe, aus den Gängen von Hofsgrund vorkommendes
von Fachmännern geschätztes Mineral (Berichte über die Verhandlungen
der naturforschend. Gesellsch. in Freiburg, 1858, I, 33. Vgl.
Monatsberichte der Akademie zu Berlin vom 7. Januar 1864, S. 39. Das
Vanad, ein metallisches Element, ist erst seit 1830 von Sefström und
Wähler richtig erkannt).
Die qualitative
Analyse, ausgeführt von Prosessor Babo und Dr. Neßler, ergab Bleioryd,
Vanad, wenig Kieselerde und Spuren von Kupfer und Thonerde. Flscher
konstatiert auch das Vorkommen eines kugeligen Zinkspaths von gelber
Farbe, dessen frischer Bruch undeutlich radial faserig ist.
In bergbaulicher
Beziehung wurden das Werk und die Gruben im Hofsgrunde beschrieben in
den Relationen des Kassiers Leithner von 1755, welche zugleich die
Waldungen des Schwarzwaldes behandeln, und in einer Relation des Barons
Vernier von 1781 „über den Zustand des Bergbaues und der
Waldwirthschaft in den vorderösterreischen Landen, sowie über die
Mittel, denselben zu heben", und endlich auch von dem Bergrathe von
Carato in seinem Hauptberichte von 1786 „über die in den
österreichischen Vorlanden im Bau stehenden und einige von den Alten
aufgelassene Berwerke."
Ueber den
Silbergehalt der Hofsgrunder Erze sagt Letzterer: „Der Hofsgrunder
Bleiglanz, der würflige, hält 3 bis 5 Quintlein Silber und 65 bis
70Pfund Blei (auf 100 Pfund Erz); der strahligte Bleischweif 1 bis 2
Quintlein Silber, an Blei aber 60 Pfund. Die obgenannten
krystallisierten Gattungen halten zuweilen nur eine Spürung bis zu 1
Quintlein Silber, an Blei aber von 55 bis 60 Pfund."
Nunmehr noch zum
Schlusse einige Worte über die Geschichte und den Stand der Pfarrei,
Schule und der verschiedenen Fonds, über den Charakter der Gegend und
der Bewohner, welchen wir statistische Angaben über Culturstand,
Bevölkerungszahl, Viehstand und Gemeindevermögen anreihen wollen.
Die Bewohner von
Hofsgrund wurden ursprünglich vom Kloster Oberried, seit 1740 aber von
der Probstei S. Ulrich (im jetzigen Bezirksamte Staufen) aus
pastoriert, in welchem Jahre man die dortigen Bewohner und die von
Geyersnest zu einer Pfarrgemeinde vereinigte. Das Hofgrunder Kirchlein
war im Jahre 1718 erbaut und dem heiligen Laurentins geweiht worden.
Nach dem Anfalle an Baden errichtete man im Jahre 1810 zu Hofsgrund
eine eigene Pfarrei, deren Präsentationsrecht dem Landesherrn zusteht
(Realschematismus des Erzbistums Freiburg. 1863, S. 27).
Das Pfarrhaus
steht seit 1810, das Schulhaus seit 1826. Das Pfarreinkommen beläuft
sich jährlich auf etwa 600 Gulden an Geld, Gütererträgnissen und andern
Bezügen. Der Meßner- und Organistendienst bringt etwa 25 Gulden ein.
Der Kirchenfond beträgt 748, der Armenfond 550 und der Schulfond 300
Gulden. Die Schule besuchen gegenwärtig etwa 40 Kinder (Nach den
Hofsgrunder Pfarrannalen (Handschrift im dortigen Pfarrarchive)).
Bei der rauhen
Lage der Gegend von Hofsgrund und bei dem dort herrschenden langen
Winter sind die Bewohner auf die Viehzucht als ihre Hauptnahrungsquelle
beschränkt. Der während der 40er Jahre dort fungierende Pfarrer Glatz
gibt über Oertlichkeit und Bewohner von Hofsgrund folgende sehr
interessante Schilderung.
„Die Sage des
Volkes und die Annalen des Priorates S. Ulrich berichten, diese
Ansiedlungen hieroben seien entstanden in Folge des Bergwerkes. Ich
möchte dieses jedoch bezweifeln; denn der Hang zur ungestörten, freien,
selbständigen Lebensweise, und namentlich ihre Vorliebe für die
Viehzucht, haben wohl diese Menschen hier heraufgetrieben."
„Von hier aus
konnten sie mit Leichtigkeit ihre Heerden über die Berge, durch die
Waldungen und in die Tiefen auf die Waide treiben. Um ihre hölzernen,
mit Schindeln gedeckten, zerstreut liegenden Häuser her haben dieselben
alsdann Wiesen angelegt, welche sie besonders stark düngten, um für
ihren Viehstand auf die langwährende Winterszeit hinreichendes Futter
zu gewinnen. Diese Lebensweise zeichnet den Hofsgrunder auch
gegenwärtig noch aus."
„Vor der
Einführung der Kartoffeln waren die Hofsgrunder lediglich auf die
Viehzucht und die Fertigung von Holzwaaren angewiesen, und zur
Erwerbung des nöthigen Geldes veranlaßt, mit ihren Produkten an Butter,
Käse, Vieh, Schindeln und Lichtspänen nach Freiburg oder Staufen zu
Markte zu gehen. Dadurch aber sind sie äußerst sparsam und genau
geworden, was auf ihren sonst biedern alemannischen Charakter von
ungünstigem Einfluß war."
„Dagegen haben
die Hofsgrunder gar nichts von einem Bergmanne, weder Kenntniß vom
Bergwerke, noch Lust dazu. Die armen, in ihrer Wirthschaft so
unsichern, stets Schulden machenden Bergleute waren den solidern
hofsgrundischen Bauern immer zweideutige und unwillkommene Gäste."
Angaben über den
früheren Bevölkerungs- und Culturstand im Hofsgrunde fanden wir
folgende: Nach einer Renovation von 1592 lebten daselbst mit Einschluß
der Halde zwei Erblehenbauern, 22 Taglöhner mit Zinsgütern und 2
Taglöhnerswittwen, was auf eine Bewohnerschaft von 130 bis 140 Seelen
schließen läßt, wogegen man nach einer Angabe aus dem Jahre 1650 eine
Abnahme von 20 Seelen annehmen kann, was ohne Zweifel eine Folge der
Verwüstungen des 30jährigen Krieges war (Akten des Landesarchivs von
1650). Nach einer etwa hundert Jahr spätern Angabe zählte die Pfarrei
S. Ulrich 607 Seelen, welche Anzahl mit dem jetzigen Stande der
Bevölkerungen von S. Ulrich, Geyersnest und Hofsgrund verglichen, die
für letzteres etwa auf 320 Seelen annehmen läßt (Catalogus dioecesis
constant. 1769. S. Ulrich gehört zum Landkapitel Breisach).
Ein Bericht an
die Steuerbehörde über den Hofsgrund von 1765 besagt: „Diese Gemeinde
ist so rauh („Der Winter in Hofsgrund ist sehr lang. Gleich nach
Allerheiligen fängt es an zu schneien; dann bleibt der Schnee ligen bis
Ende Juni oder Anfangs Juli. Die Leute kommen den Winter über wenig aus
ihren Häusern." Schriftl. Mittheilung von 1865) situiert, daß sie keine
Früchten anbauen, sondern nur Erdäpfel und etwas Haber pflanzen und die
Gärteln mit etwas Kraut benützen kann (Akten des Landesarchivs von 1765
bis 67). Es sind vorhanden an Gärten 9 1/8 Sester (der Sester zu ¼
Morgen), an Haberfeld 72 1/2 Sester, an Kühen 71, an Schmalvieh 53, an
Pferden 6 Stücke, an Häusern erster Klasse 20, zweiter Klasse 9, und an
Handwerkern 1 Schmied. Der Holzverbrauch der Gemeinde beträgt jährlich
282 Klafter und die Staatssteuer 61 Gulden".
Auf einer wenige
Jahre später über die Hofsgrunder Gemarkung gefertigten Karte ist der
Güter- oder Culturstand dahin angegeben: An Ackerfeld 102, an Laub- und
Gestrüppholz 99, an herrschaftlichen Matten (zum Maierhofe gehörig)
250, an ödem Felde (dem Maier und Haldenwirth gehörig) 39, an gemeinem
Oed- und Waidfelde 501 und an Raum zu Häusern, Straßen und dergleichen
20 Jauchert (Gemarkungsplan, von 1773, von Geometer Bayer).
Nach dem
Verschwinden der alten beengenden Verhältnisse und nach Eingehen des
Bergwerkes, welches stets eine Quelle von Streitigkeiten für die
Hofsgrunder gewesen, nach Verbesserung der Wege und dem hierdurch
bewirkten Steigen der Waldreute, wie nach der allmähligen Hebung des
Ackerbaues und Zunahme des Viehstandes, ist auch diese Bewohnerschaft
gegen früher in eine bessere Lage gekommen. Immerhin aber muß ihr
Auskommen, gegenüber der Behäbigkeit der Bewohner des breisgauischen
Flach- und Hügellandes, ein höchst bescheidenes genannt werden.
Im Anfange
unseres Jahrhunderts zählte Hofsgrund in 33 Häusern 213 Seelen; im
Jahre 1852 72 Familien mit 321, im Jahre 1855 aber nur 69 Familien mit
298 Köpfen, und im Jahre 1858 fiel die Seelenzahl auf 281, welche
Abnahme ihren Grund wohl in der damaligen starken Auswanderung haben
mag. Im Jahre 1864 war die Bevölkerung bereits wieder auf 308 Köpfe
angewachsen.
Der Viehstand
bezifferte sich im Jahre 1855 auf 28 Pferde, 278 Stücke Rindvieh, 62
Schaafe, 34 Schweine, 94 Ziegen und 4 Bienenstöcke. Das
umlagepflichtige Steuercapital wurde im Jahre 1863 zu 101,305 Gulden,
das Gemeindevermögen zu 29,766 Gulden und die Gemeindeschulden zu 350
Gulden angegeben (Beiträge zur Statistik des Großherzogthums Baden. An
den betreffenden Orten).
Die Gemeinde
besitzt 838 Morgen 205 Ruthen an Laub- und Nadelholzwaldungen, wobei
erstere vorherrschen; Privatwaldungen dagegen sind keine vorhanden. An
Matten besitzen die Hofsgrunder ungefähr 348 Morgen, und an
Waidefeldern 672 Morgen 8 Ruthen, auf welcher Fläche sich ihr
gemeinschaftliches Ackerfeld von 70 bis 80 Morgen befindet; an
Privatwaide sind etwa 42 Morgen vorhanden.
Die Hauptnahrung
der Hofsgrunder besteht in Kaffee, Kartoffeln und Suppe; denn in
höchstens 3 bis 4 Häusern wird Milch zu den Kartoffeln genossen. Man
benützt dieselbe zu kleinen Käschen (Kuhkäsle) und zu Butter, welche
sie beinahe regelmäßig alle Samstage auf den Markt nach Freiburg
liefern, um mit deren Erlöse die für die Woche benöthigte Frucht
anzukaufen (Schriftl. Mlttheilungen von 1865).
Wir haben nun
die Schicksale des Thales und Bergwerkes Hofsgrund vom 13ten
Jahrhunderte bis in die neueste Zeit den Lesern vorgeführt.
Jahrhunderte
lang hielten die Bewohner unseres abgelegenen Hochthales an ihren alten
bäuerlichen Verhältnissen, Sitten und Gebräuchen fest. Sie verließen
das althergebrachte System der Allmendwaid-Wirtschaft nicht, sich immer
gegen die fremden Eindringlinge, die Bergleute, eifersüchtig
verteidigend. Wenn die neue Zeit auch hier Veränderungen bringen mag,
es wird nicht möglich sein, diese aus der Natur der Dinge hervorgehende
Wirtschaftsweise wesentlich umzugestalten.
Den
hofsgrundischen Bergbau sehen wir vom 13ten bis 17ten Jahrhundert in
Blüthe. Er zog bei seinem Beginne eine Menge von Arbeitern und
Unternehmern in diese rauhen und abgelegenen Gegenden - ein kleines
Culturbild aus alter europäischer Zeit den großartigen ähnlichen
Erscheinungen im heutigen Amerika gegenüber.
Die im
Hofsgrunde, im Münsterthale und allerwärts im Breisgau zu Tage
liegenden Lagerstätten müssen für den Anfang reichliche Ausbeute
gegeben haben. Der hohe Werth des Silbers, der vielfache Gebrauch des
Bleies, der höchst geringe Preis des Holzes zum Bau und zur Verhüttung,
der niedere Arbeitslohn des fronenden Proletariats alten Schlages haben
diese Unternehmungen der freiburgischen und basel'schen Patrizier
lohnend gemacht.
Als die Blüthe
des süddeutschen Handels abgenommen, als die Kriege des 17ten und
folgenden Jahrhunderts die Reichtümer verzehrt und den
Unternehmungsgeist für vernünftigere Dinge gebrochen hatten, bemühte
sich der bedrängte Fiskus, diese alten Werke durch nichts kostende
Privilegien emporzubringen; er ließ es mit seinen Bergbeamten gerne
geschehen, wenn die Admodiatoren sich goldene Berge versprachen.
So trieb man
denn die Werke fort bis zum Bankerutt der Unternehmer, und so endigten
diese „Silberberge." Nur noch Nachkomrnen armer Bergleute, in
sagengläubiger Selbsttäuschung machten Versuche, alte Schätze zu heben.
Die Zeit war
eine andere geworden. Der Zuwachs der Bewohner, die Lichtung der
Wälder, die Ausfuhr des Holzes, die Anlage gewinnbringender Eisenwerke
vermehrten die Nachfrage nach Holz; die Waldrente stieg, daher stund
der Werth des Erzeugnisses dieser alten Werke in keinem Verhältnisse
mehr zu den Produktionskosten, sie mußten eingeh´n.
Die neueste Zeit
zeigt uns eine ähnliche Erscheinung in dem Abgange der einheimischen
Eisenwerke, welche vor anderhalbhundert Jahren begonnen hatten, die
Silber- und Bleiwerke zu verdrängen.
-------------
aus: Badenia oder das badische Land und Volk: eine Zeitschr. zur
Verbreitung d. histor., topograph. u. statist. Kenntniß d.
Großherzogthums ; eine Zeitschrift des Vereines für Badische
Ortsbeschreibung — 3.1864-1866