Vertrag zwischen der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg in Breisgau und |
Herrn Theodor Aigeltinger, Hauptlehrer in Wittental. |
§1
Die Heiliggeistspitalstiftung in Freiburg gewährt dem Herrn Theodor Aigeltinger,
derzeitigen Hauptlehrer in Wittental, Amt Freiburg, geboren am 23. Januar 1895
in Neustadt i. Schwarzwald, in Anbetracht der derzeitigen allgemeinen
Wohnungsnot und der schwierigen Wohnverhältnisse im Schulhaus in Wittental,
sowie in Berücksichtigung der prekären Lage der im Schulhaus daselbst noch
wohnhaften blinden Witwe des früheren Hauptlehrers Martin vom 1. bezw. 12.
Oktober 1925 an bis auf Weiteres freie Unterkunft mit Heizung und Beleuchtung in
dem südöstlichen Eckzimmer des Erdgeschosses im Verwaltungsgebäude des
Baldenweger Hofes sowie freie Beköstigung in der Hofangestellten gereichten
Form.
§2
Die Möblierung des Zimmers, die Beschaffung der Bettwäsche etc. ist in vollem
Umfang Sache des Hauptlehrer Aigeltinger, der seine Fahrnisse gegen Feuerschaden
zu versichern hat.
§3
Die persönliche Bedienung durch das Personal des Hofgutes findet nur insoweit
statt, als die ungestörte Gutswirtschaftsführung dies gestattet.
§4
Hauptlehrer Aigeltinger hat sich in alle Verhältnisse und Bedürfnisse des
Gutsbetriebs, insbesondere auch bezüglich der gemeinsamen Mahlzeiten etc.
einzuordnen.
§5
Beherbergung fremder Personen ist untersagt bezw, an die Genehmigung der
Stiftungsdirketion gebunden.
§6
Die Besorgung der Bett- und Leibwäsche sowie die Instandhaltung der Kleider und
des Schuhwerks ist Sache des Hauptlehrers Aigeltinger.
§7
Bei übermäßigem Lichtverbrauch behält sich die Heiliggeistspitalstiftung die
Anforderung einer Pauschalvergütung vor.
§8
Bei Benützung des Hoffernsprechers für persönliche Zwecke des Hauptlehrers
Aigeltinger sind die bezüglichen Gebühren nach Anforderung an die Kasse der
Heiliggeistspitalstiftung zu entrichten.
§9
Hauptlehrer Aigeltinger hat als Gegenleistung für die ihm hiernach gewährte
freie Wohnung, Heizung, Beleuchtung und Beköstigung den Verwalter des
Baldenweger Hofguts bei der Buchführung zu unterstützen, wobei ihm insbesondere
obliegt:
1. die
Führung des Verzeichnisses der monatlichen Gutseinnahmen und Gutsausgaben und
die Sorge für Beschaffung der hierzu gehörigen ordnungsmäßigen Belege,
2. die Führung des allgemeinen Viehregisters,
3. die Führung des Schweinezuchtregisters,
4. die Führung des Verwendungsnachweises über die in der ....
Alle Nachweise, Verzeichnisse und Register sind nach Weisung der Direktion des
Heiliggeistspitalstiftung zu führen, stets auf dem laufenden zu halten und den
Beamten der Allgemeinen Stiftungsverwaltung jederzeit auf Verlangen vorzulegen.
Hauptlehrer Aigeltinger hat weiterhin, soweit es in seinen Kräften steht, das
Interesse der Stiftung gegenüber Jedermann zu wahren, das Aufsichtspersonal des
Gutes bestmöglich zu unterstützen und Unregelmäßigkeiten jeder Art sofort
der Direktion der Heiliggeistspitalstiftung zur Kenntnis zu bringen.
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Hauptlehrer Theodor Aigeltinger, wohnhaft in Wittental, ist am 29. April 1945 zwischen 15.30 und 16 Uhr in seiner Wohnung tot aufgefunden worden.
Der Verstorbene war geboren am 23. Januar 1895 in Neustadt (Standesamt Neustadt)
Vater konnte nicht festgestellt werden, Mutter konnte nicht festgestellt werden.
Der Verstorbene war verheiratet mit Emma Aigeltinger geborene Koch.
Eintrag auf schriftliche Anzeige der Oberstaatsanwaltschaft in Freiburg.
Der Standesbeamte
In Vertretung Fehr Ratschreiber
Todesursache: wurde tot aufgefunden in seiner Wohnung
Handschriftliche Randbemerkung: Aufgrund der Mitteilung des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Freiburg vom 8. November 1945 wird nebenstehender Eintrag ergänzt und berichtigt, dass die schriftliche Anzeige durch die Ortspolizeibehörde Wittental erfolgt ist und dass der Verstorbene Gottgläubig war.
Wittental, den 5. April 1948
Der Standesbeamte.
In Vertretung
Fehr (Unterschrift)
(Stempel der Gemeinde Wittental)
Wittental, den 10. November 1945
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Wittental, den 10. November 1945
Emma Aigeltinger geb. Koch, Gottgläubig, wohnhaft in Wittental, ist am 29. April 1945 zwischen 15.30 und 16 Uhr in seiner Wohnung tot aufgefunden worden.
Die Verstorbene war geboren am 11. August 1902 in Hof in Baiern
Vater konnte nicht festgestellt werden, Mutter konnte nicht festgestellt werden.
Die Verstorbene war verheiratet mit Theodor Aigeltinger Hauptlehrer.
Eintrag auf schriftliche Anzeige der Oberstaatsanwaltschaft in Freiburg.
Der Standesbeamte
In Vertretung Fehr Ratschreiber
Todesursache: wurde tot aufgefunden in seiner Wohnung
Handschriftliche Randbemerkung: Aufgrund der Mitteilung des Oberstaatsanwalts beim Landgericht Freiburg vom 8. November 1945 wird nebenstehender Eintrag ergänzt und berichtigt, dass die schriftliche Anzeige durch die Ortspolizeibehörde Wittental erfolgt ist und dass der Verstorbene Gottgläubig war.
Wittental, den 5. April 1948
Der Standesbeamte.
In Vertretung
Fehr (Unterschrift)
(Stempel der Gemeinde Wittental)
Wittental, den 10. November 1945
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Heimatschein (für den Aufenthalt im Ausland)
Der Theodor Aigeltinger aus Deutwang, geboren am 23. Januar 1895 in Neustadt Schwarzw.
besitzt die Staatsangehörigkeit in Preußen und ist somit Deutscher.
Diese Bescheinigung gilt bis zum 1. März 1938
Sigmaringen, den 1. März 1928
Der Preußische Regierungspräsident.
Im Auftrag
Kinkl
V. 114
Gebühr: 10 R.Mark