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Aus: Dr. Günther Haselier
Kirchzarten
Geographie Geschichte Gegenwart
Zweiter Teil: Die Kirchzartener Geschichte von Max Weber
I. Ur- und Frühgeschichte
4. Die alemannisch-fränkische Zeit
b. Spuren aus der alemannisch-fränkischen Zeit im Dreisamtal - Ortsnamen

Die Ortsnamen

Im Breisgau wie im Elsaß konnten wir an Hand der Ortsnamen verfolgen, wie die Alemannen vom 3. und 4. Jahrhundert an Besitz ergriffen von den ehemals römischen Gebieten am Oberrhein. Die ....ingen-Orte boten das Kennzeichen für die Niederlassungen der einzelnen Sippenführer. Dem steht nun die Beobachtung gegenüber, daß kein einziger ....ingen-Name im ganzen Schwarzwald zu finden ist. Dieser ist nämlich erst im Lauf des Mittelalters besiedelt worden, wie es die schriftlichen Quellen eindeutig belegen.

Wohl gilt diese Beobachtung auch für unser Dreisamtal, in welchem sich ebenfalls kein ....ingen-Ort und kein ....heim-Name, aber auch kein Alemannengrab befindet. Die Begründung muß jedoch eine andere sein, denn die Bodenfunde haben ja schon eine viel ältere Besiedlung erwiesen, und älter als diese germanischen Ortsbezeichnungen war der keltische Name unserer Siedlung Zarten. Wir dürfen vermutlich gerade in diesem und in anderen keltischen Namen einen Hinweis darauf sehen, weshalb im Dreisamtal ebenso wie in entsprechenden Tälern der Nachbarschaft keine frühalemannischen Ortsnamen zu finden sind, obwohl diese breiten Flußtäler eher zur Ebene als zum Schwarzwald zu rechnen sind.

Vorgermanische Namen finden sich auffallenderweise in ihnen allen. Das sind in erster Linie Flußnamen: Kinzig, Elz, Bretten, Glotter, Neumagen, Kander, letztere mit der Siedlung gleichen Namens. Vor allem gehört der Name Dreisam hierher, der ursprünglich auch den Wagensteigbach bis zur Quelle am Hohlen Graben bezeichnete.

Bei Kandern im Kandertal vermutet SCHILLINGER ein Rückzugsgebiet der galloromanischen Bevölkerung, die sich nach dem Zusammenbruch der Römerherrschat hier noch hielt oder sogar aus der Ebene zu ihren Stammesgenossen vor den einwandernden Alemannen hierher flüchtete. Es liegt kein Grund vor, den gleichen Vorgang nicht auch für Zarten und das Dreisamtal anzunehmen. Hier kommen noch einige weitere Wörter hinzu, welche das Weiterleben einer keltisch sprechenden Bevölkerung beweisen. Das ist der Flußnamen Brugga. Das ist aber vor allem das seltsame Wort Gumme, welches eben erst durch die Forschungen von WOLFGANG KLEIBER in seiner wichtigen Bedeutung erkannt wurde. Gumme bezeichnet im Alemannischen als Gattungswort „flache Geländemulde oder eine Geländefalte, die klein oder etwas sumpfig sein kann, als Flurname ein bestimmtes Gelände mit einem Loch. Dieser Flurname findet sich besonders zahlreich in unserem Dreisamtal, nämlich in Ebnet, Wittental, Attental, Buchenbach, Stegen und Neubäuser, also vor allem an jener Nordseite des Tals, wo wir aus verschiedenen Gründen eine Kontinuität (Fortdauer) der Besiedelung vermuten können. Als Gattungsname findet sich Gumme in den entfernteren St. Peter und Zastler, wo es außerdem als Flurname für eine Waldschneise gebraucht wird.

Nauda ist eines der weiteren keltischen Wörter, welche KLEIBER aus dem oberrheinischen Raum zusammengestellt hat. Es bedeutet Sumpfgegend und findet sich in den heutigen romanischen Sprachen und Mundarten in verschiedenen Formen. Auch in unseren Sprachraum ist dieses Wort in verschiedener Gestalt eingedrungen, je nach der Zeit, in welcher es die Germanen aufgenommen haben. War dies vor 700 der Fall, so wurde das d zu t verschoben, nach dem Jahr 700 geschah dies nicht mehr. Wohl aber wurde zwischen 700
und 750 das au noch zu o umgebildet, wie die Sprachwissenschaft an Hand der Schriftwerke aus dem Kloster Weißenburg im Elsaß nachweisen kann.

Nun hat KLEIBER für das Jahr 1522 eine Notmatt vor dem Spitzberg auf Gemarkung Burg festgestellt und damit noch mit einem weiteren Wort das Weiterleben des Gallorömischen in unserem Tal von Tarodunum bewiesen. In einem Schriftstück aus dem Jahr 1741 habe ich nun weiter noch die Form Nodlen gefunden als älteres Wort für den Nadelhof bei Oberbirken, Gemeinde Stegen. Es ist wohl kein Zufall, daß sich dieser Wortstamm zweimal so nahe beieinander findet, und zwar gerade dort, wo auch das Wort Gumme vorkommt (Stegen, Buchenbach). Weil das d noch erhalten ist, das au aber zu o wurde, kann man annehmen, daß zwischen 700 und 750 germanisch sprechende Menschen hier dieses Wort von einer Bevölkerung übernahmen, welche sich noch der alten keltischen Ausdrücke bediente, wie sie schon verwendet wurden, als Tarodunum noch eine keltische Festung war. Das l hinter dem d bei unserem Nodlen ist aber jung. Das zeigte mir das Pfarrbuch von 1464. Dies führt in sorgfältiger gotischer Minuskel sämtliche Orte auf, die zur Pfarrei Kirchzarten gehören. Darunter auch Noden. Mit anderer Tinte und in späterer Schreibart ist zwischen dieses d und das folgende e nachträglich ein l eingeschoben worden, vermutlich von dem Johanniterbruder Mathias Müller, welcher um 1600 viele Änderungen in dem Buch anbrachte.

So läßt sich also die Gegend des Nadelhofes als besiedeltes, von keltisch sprechenden Menschen bebautes Gelände bis in die früheste Zeit zurückverfolgen.

....Ob das Gebiet als herrenloses Land alemannisches Herzogsgut wurde, wissen wir nicht. In fränkischer Hand erscheint es erst spät, erst aus dem 10. Jahrhundert liegen Hinweise vor, daß der fränkische Graf Guntram mindestens einen Teil innehatte, wohl als königliches Lehen, das nach seinem Sturz (952) an das Kloster Einsiedeln kam (Ebnet, Eschbach). Die fränkische Besitzergreifung scheint auf dieser Nordseite des Tals begonnen zu haben, wo wir, nach dem Ortsnamen Weiler (bei Stegen) zu schließen, die sprachlich älteste sicher germanische Siedlung finden; wo das Martinspatrozinium in Baldenweg auf einen fränkischen Herrn hinweist, und wo Falkenbühl, die älteste Burg, liegt. Die fränkische Durchdringung des gesamten Dreisamtals dürfte in der Hauptsache erst im 8. Jahrhundert erfolgt sein - und im Zusammenhang und damit die Schenkung von 765.



Schematische Karte der Ortsnamen und Patrozinien des Dreisamtals


Ausbausiedlungen, d. h. Orte, welche dann erst entstanden, als die Alemannen festen Fuß im Land gefaßt hatten, werden zunächst durch Namen mit den ursprünglichen Gattungswörtern Weiler und Hausen gekennzeichnet. Die Franken verwendeten das Wort Weiler, als sie durch Landnot zur Gründung neuer Siedlungen gezwungen waren. Mit der neuen Siedlungsart in Gehöften nach Art der Römer und Kelten übernahmen sie auch deren Wort dafür, vilare, das von dem alten lateinischen Wort villa abgeleitet ist. Auch dieses Wort bedeutet also einen Beweis für die Vermischung der germanischen und der romanischen Sprache.  Im Oberrheingebiet wurden solche Weilernamen im 8. Jahrhundert und vielleicht schon früher gebildet. Sie liegen hier besonders an der Vorhügelzone als spätere Fortsetzung der ...heim-Orte gegen das Gebirge zu. Diese allgemeinen Feststellungen passen zu unserem Littenweiler am Eingang des Dreisamtals. Wir dürfen in ihm also Wohl die erste erkennbare fränkische Siedlung im Dreisamtal sehen. Weiler bei Stegen gehört zu diesem Ortsnamentyp, der allerdings noch jahrhundertelang verwendet wurde. Da unser Weiler noch am Rand des fruchtbaren, waldfreien Gebietes liegt, unweit von Falkenbühl - Baldenweg, möchte man auch hier an frankischen Besitz denken. Einmal legt die Martinskirche in Baldenweg diese Vermutung nahe. Auf Falkenbühl saßen die Herren von Falkenstein, Lehensmänner der Herzoge von Zähringen, denen hier jene weite Gebiete gehörten auf denen sie u. a. das Kloster St. Peter gründeten. Wenn wir Königsgut in unserer Gegend suchen, blicken wir in erster Linie hierher auf diesen herzoglichen Besitz. Da Königsgut vielfach im Gebiet römischer Siedlungen lag, ist es nicht abwegig, dieses im Bereich von Tarodunum zu suchen, wo möglicherweise schon die alemannischen Herzoge ihre Hand auf herrenloses Römerland gelegt hatten. Burg
Falkenbühl als Sitz der Falkensteiner sowie das (allerdings erst später belegte) Dinggericht im Dorf Zarten scheinen zusammen mit
der Martinskapelle in Baldenweg diesem Teil des Tals ein besonderes Gewicht zu verleihen.

Siedlungen, deren Namen mit ....bach zusammengesetzt sind, folgen zeitlich auf die Weilerorte. Diese allgemeinen Feststellungen treffen deutlich auch für unser Tal zu. Die ....bach-Orte und die ihnen Verwandten ....tal-Namen beherrschen den hinteren Teil unseres Gebietes, der zweifellos erst später besiedelt wurde. Noch weiter ins Mittelalter hinein führen die ....reute-Orte (12. Jahrhundert), die ....steig-Namen verraten schon durch ihre sprachliche Form ein noch späteres Entstehen. Weilersbach gehört schon in die zuerst genannte ....bach-Gruppe, nicht zu den . . . weiler-Orten. Sein Genetiv-s weist auf einen Personennamen; der Gründer hieß Wilhari. Ob er ein Vorfahre des Heinrich von Wilersbach war, der 1244 als Zeuge in einer Urkunde
der Grafen von Freiburg auftritt, ist sehr fraglich. Ein Konrad von Weilersbach erscheint 1263 als Komtur des Deutschordenshauses in Freiburg.

Rechtenbach bei Stegen führt KRIEGER auf einen Rechto als Namensgeber zurück. Der Name dieser Siedelung wird erstmals durch die Johanniter bezeugt. .....

Im Gegensatz zu diesen Gründungen stehen eine Anzahl Orte, welche nach einem Bach benannt sind. Dieser hat seinen Namen nach natürlichen Gegebenheiten erhalten, nach seinem Fischreichtum, nach der Enge seines Tales, besonders oft aber nach dem Baumbestand an seinen Ufern.
Diese Naturnamen sind z. T. jünger, ebenso die entsprechenden Bildungen mit Tobel (Waldschlucht, enges Tal). Deshalb sollen uns zunächst die ....tal-Orte mit weiteren Männern bekannt machen, die bei uns gesiedelt haben. Wenn zwar die jeweils älteste Erwähnung eines Ortes lediglich von der zufälligen Erhaltung einer Urkunde abhängt bzw. davon, ob der Ort überhaupt aufgeschrieben wurde, so ist es im gesamten nicht mehr Zufall, daß alle diese Männer-Orte früher schriftlich belegt sind als die anderen, die wir als jünger bezeichnet haben. Sie erscheinen im 13. Jahrhundert oder noch früher, nur Rechtenbach erst 1317, während die Naturnamen außer Escbbach erst im 14. Jahrhundert und später belegt sind.

Attental, das seinen Namen einem Atto verdankt, wird entsprechend schon 1275 erwähnt. Wittental kennen wir ebenfalls schon im 13. Jahrhundert. Es erscheint häufig in Urkunden und Berainen, seine Lage wird mehrmals in bezug auf Baldenweg angegeben. Diese Tatsache spricht wiederum für die frühere Bedeutung dieses Platzes, der offenbar auch durch seine Martinskirche einen gewissen Mittelpunkt bildete. Gehörte Witto auch zu den alemannischen Grundbesitzern oder war er vielleicht schon einer der fränkischen Herren, die wir gerade in dieser Gegend vermuteten?
..... Steurental, Stürental (1342) gehört zu der jüngeren Gruppe, die nicht mehr einem Gründer ein ewiges Denkmal setzt. In seinem Namen spiegelt sich etwas von der Verwaltung wieder, Stüren setzen schon eine Organisation voraus. Dieses erst in der Mitte des 14. Jahrhunderts belegte Seitental des Eschbachs dürte im Zusammenhang mit den Rodungsarbeiten des Klosters St. Peter erschlossen worden sein.

....Eschbach scheint unter den Bachnamen-Orten der älteste zu sein. Begreiflich, das Tal bildet den Zugang zum Kloster St. Peter. So erscheint im Rotulus Sanpetrinus, dem Güterverzeichnis des Klosters aus dem 12. Jahrhundert, schon ein Diemo de Asschebach, der in ebendiesem Dorf zwei Wiesen besaß und diese an St. Peter schenkte. Die Siedlung dürfte im Zusammenhang mit dem Landesausbau durch St. Peter (gegr. 1093) aufgeblüht, vielleicht sogar entstanden sein.

....Birken, die beiden Weiler bei Stegen, gehören nicht nur als Baumnamen in diese Reihe; vermutlich ist die Endung nur eine Abschwächung eines ursprünglichen a, ach, welches häufig „Gewässer“ bezeichnet, selbständig als Aach oder in Zusammensetzungen wie Elzach, Brugga.


Zweiter Teil: Die Kirchzartener Geschichte von Max Weber
III. Kirchzarten unter Freiburger Herrschaft
2. Adelsherrschaften als Nachbarn der Freiburger Talvogtei
b. Die Herrschaft Weiler-Stegen


Die Meier von Weiler

Den Mittelpunkt dieser Herrschaft bildet das Schloß Weiler — heute hat sich der Name Stegen durchgesetzt. Seine Vorläufer dürften bis in die fränkische Zeit zurückreichen. Das geschlossene Gebiet umfaßt außer Stegen Unteribental mit dem Lindenberg, 2 Höfe im Rechtenbach, Ober- und Unterbirken („12 Bircherhäuser“) sowie die beiden Nadelhöfe; der näher am Berg gelegene besteht heute nicht mehr. Das ganze Gebiet gehörte zur Pfarrei Kirchzarten, bis 1781 die Pfarrei Eschbach und 1796 die Pfarrei Buchenbach errichtet wurden.

Den Inhabern des Meier-Gutes in Weiler glückte es frühzeitig, sich über den bäuerlichen Stand emporzuschwingen und die ihnen zustehenden Rechte ähnlich auszubauen, wie dies die Adeligen seit dem 12. Jahrhundert von ihren Burgen aus taten. Schon im 12. Jahrhundert erscheinen Reginhard und Manegold von Weiler“, im 13. Jahrhundert leben sie schon, mindestens teilweise, in Freiburg, 1280 ist erstmals ein Mitglied der Familie im Rat der Stadt. Sie erscheinen nun mit dem Doppelnamen Meier-Niessen, gehören zu den führenden Patriziern und rücken in die Reihen des Adels auf, mit dem sie sich vielfach versippen. (
KINDLER: Geschlechterbuch III, 87. — 1459 steht Hans Ulrich Mayer von Wyler in Lehensgemeinschaft mit Hans Jakob von Falkenstein; beide einigen sich mit Ritter Hans Schnewelin von Landeck zu Wiesneck wegen des Wildbanns im Kirchzartener Tal. (GLA
21/266 vom 13. 2. 1459.) — Enge Beziehungen zum Kirchzartener Tal hat Heinrich Meierniesse: Er stiftet 1325 einen Zins für die Kirchenparamente, tritt als Bürge, Eigentümer und Zeuge in Kirchzartener Urkunden 1314—1319 auf (HEFELE: Urk. Buch III, 220, 263, 361, 374, 376. 1314 (EBD. 220 n. 297) wird er Heinrich Meigerniessen der meiger von WiIler genannt.).
Immer wieder erscheinen sie mit Besitzungen im Kirchzartener Tal, auch als Inhaber des „Meiertums Weiler“, das vom Haus Österreich zu Lehen geht. Hans Ulrich Meyer von Wyler ist 1464 Bürgermeister von Freiburg, er wird von Erzherzog Friedrich in die adelige Gesellschaft des Georgsschildes aufgenommen. 1480 stirbt er als letzter seines Namens. Seine Witwe heiratet Junker Hans von Reischach.

Die Freiherren von Reischach und Junker Moser

Hans von Reischach wird 1486 mit der Herrschafl Weiler belehnt. Die aus dem Hegau vom Neuenhöwen stammende Familie wird in Freiburg eine zeitlang seßhafl, wo sie sich mit den Meierniessen und anderen adeligen Familien versippt. (
In Freiburg bekommt Junker Hans das Haus „Zur Wolfsgrube“ und zum „Ölberg“, Herrenstraße 33, durch seine Frau, die in erster Ehe mit Ulrich Meigerniessen Verheiratet war.
(ALBERT und WINGENROTH: Häuserbuch Seite 50.)
Als Inhaber des Gerichts erscheint Hansens Sohn Jopp von Reischach in einer Urkunde von 1552. In seinem Namen hielt der Vogt Hans Silber im Dinghof auf dem Rain Gericht ab wegen 4 Morgen Acker der Brüder Böglinspacher in Kirchzarten, für die sie hierher „dinghöfig“ waren”. Dieser Jopp von Reischach hatte in Tübingen studiert (1510), sein Sohn Eucharius besucht 1547 die Universität Freiburg. Noch liegen Lehensbriefe (22. 2. 1540 für Jopp von Reischach; dazu 14/17 vom 12. 2. 1555. Danach stand Jopps Vater Hans in Lebensgemeinschaft mit den Falkenstein und Blumeneck.
44/362 vom 10. 9. 1567 für Eucharius von Reischach; dazu 14/17 vom 12. 3. 1597.)
der Herren von Reischach über den Wildbann im Kirchzartener Tal vor. Schon zu Lebzeiten des Eucharius von Reischach erhält Dr. Justinian Moser, erzherzoglicher Sekretär zu Innsbruck, die Anwartschaft auf die Belehnung mit Weiler. Eucharius hatte nämlich nur eine Tochter; deren Mann, Hans von Schellenberg zu Hüfingen, wird mit Buchenbach belehnt (1597).

Dr. jur. Justinian Moser von Weiler  (
KINDLER: Geschlechterbuch III, 120. Dr. Moser stirbt in Freiburg 1633 lt. Totenbuch des Franziskanerklosters. Pfarrbuch von 1463 fol. 24.) führt den Adelstitel erst aufgrund dieser Belehnung, formrichtig wurde die Familie nie in den Adelsstand erhoben, sie ist aber mit Adelsfamilien versippt und besitzt ein eigenes Wappen.

„Junker“ Justinian Moser von Weiler besitzt
1622 in Freiburg das Haus „zum Arnold“, Münsterplatz 25 (ALBERT und WINGENROTH: Häuserbuch Seite 171. Da später die Wittenbadi hier wohnen, die gleichfalls mit Buchenbach belehnt wurden, mödite man an einen verwandtschaftlichen Zusammenhang mit den Moser bzw. den Reischach denken) . Das Anniversarbuch von Kirchzarten nennt Dr. Mosers Sohn, Mathias Ulpian Moser, Rat des Erzherzogs Maximilian, und dessen Frau Appolonia geb. von Wehingen aus Sigismundsried in Tirol, sowie Junker Franz Moser von Weiler.

Die Grafen von Kageneck

Im Jahre 1700 wurde ein Kageneck mit Weiler belehnt. Damit kam diese Herrschaft in die Hand einer Familie, die heute noch hier Besitzungen hat.  Die Stammburg der Grafen von Kageneck liegt unweit Colmar. In Straßburg spielten sie eine führende Rolle. Schon im 14. Jahrhundert erscheinen einzelne Vertreter im Breisgau‚ wo sie die Familie von Pforr beerben; so kommen sie auch nach Munzingen (
Freiherr Johann Friedrich, der in Wien studiert hatte, Statthalter in Vorderösterreich, erbaute 1672 hier das Schloß.), wo bis heute der Hauptsitz der Familie ist. 1671 wird Johann Friedrich in den Freiherrenstand erhoben, 1771 dessen gleichnamiger Enkel in den Grafenstand. Der Hofkammerpräsident, Staats- und Konferenzminister, Regierungspräsident zu Innsbruck, kaiserlicher Oberstwachtmeister Johann Heinrich Hermann erwirbt 1726 das prächtige Haus in Freiburg, Salzstr. 5, wo 1754 sein 10. Kind Maria Beatrix das Licht der Welt erblickt, die Mutter des berühmten Staatskanzlers Fürst Metternich.(ALBERT-WINGENROTH: Häuserbuch Seite 223. Hier wohnte auch Fürst Metternich selbst 1813, am 4. 5. 1770 war Maria Antoinette hier abgestiegen.)

So spielten die Grafen von Kageneck eine führende Rolle in der Stadt wie im gesamten vorderösterreichischen Breisgau, bis der Preßburger Friede 1805 den überkommenen Verhältnissen ein jähes Ende setzte und ein neues Zeitalter für den bisher führenden Adel am Oberrhein anbrechen ließ. Wer nicht wie die Freiherren von Sickingen wegziehen wollte, konnte in dem ersten deutschen Verfassungsstaat, dem Großherzogtum Baden, in der Ersten Kammer als „Standesherr“ noch einen wenn auch bescheidenen Anteil am Staatsleben
nehmen. Gerade den Grafen von Kageneck gelang diese Umstellung auf die neue Zeit. Ihre Wesentliche Tätigkeit beschränkte sich jedoch auf die Verwaltung der eigenen Gutswirtschaft. Wie eifrig ihre Beamten darauf bedacht waren, noch die letzten Reste der einstigen Herrschaftsrechte zu wahren, führt uns ein Jagdprozeß aus den ersten Jahren nach der Umstellung fast dramatisch vor Augen.

Ein Jagdprozeß als letzter Nachklang uralter Hoheitsrechte

Ungestört hatte die Stadt Freiburg in dem ganzen ihr gehörigen Talgebiet seit langer Zeit die Jagdhoheit ausgeübt, selbstverständlich auch durch Verpachtungen. Im Jahr 1811, als anderwärts die sichersten Adelsrechte erschüttert worden waren, beanspruchte nun plötzlich die Gräflich Kagenecksche Verwaltung ein Mitjagerecht, und zwar in einer recht drastischen Weise. Sie Veranlaßte ihren Jäger Josef Heitzler in Weiler, mit einigen Männern im Wald bei Bickenreute zu jagen. Es war am 22. September 1811, als abends um 5 Uhr die städtischen Forstleute das Bellen der Hunde vernahmen und herbeieilten. Es entspann sich ein Handgemenge, in welchem einer der Freiburger Männer verletzt wurde. Aber schlimmer noch: Die Kageneckschen Kämpen nahmen ihren Gegnern die Flinten weg. Alsbald reicht Friedrich Keller, der Freiburger Forstverweser‚ an die Stadtverwaltung einen Bericht ein, und diese wendet
sich an das Landamt mit der Bitte, die Übeltäter zu bestrafen, sie seien widerrechtlich in den Freiburger Forstbezirk eingebrochen.

Am 31. Oktober kommt es zum ersten Termin. Der gräfliche Beamte, Dr. Ruf, deduziert als guter Jurist, wie die Kagenecksche Seite in vollem Recht sei. Als Inhaber des Lehens Weiler ist der Graf auch Inhaber der Jagd. Das stimmt für das kleine Gebiet seiner Herrschaft. Nun enthielten die Lehensbriefe für diese Herrschaft bzw. die Jagd darin eine uralte Formel, daß dem Lehensinhaber der Wildbann im Kirchzartener Tal gebührt, so weit die Wasserseigen und Schneeschleifen auf und ab gehen, also von der einen Höhe des Gebirges bis wieder hinauf zur anderen. Aus dieser Formel leitet der Amtmann nun seinen Anspruch ab für das ganze Tal, von dem schon sehr lange Zeit niemand mehr gesprochen hatte. Die Äußerung Dr. Rufs, man habe kürzlich schon erklärt, daß man entschlossen sei, das Jagdrecht gegen jedermann zu wahren, beweist, daß dieser Zwischenfall mit Absicht herbeigeführt worden war. Er war jedoch so angelegt, daß jetzt der Amtmann die Freiburger Jäger als die Angreifer bezeichnen konnte. Sie waren in der Tat den Eindringlingen in ihr Forstgebiet entgegengetreten.

Beim nächsten Termin erhalten wir nun durch den Vortrag des Freiburger Forstmeisters Wannenmacher einen guten Überblick über die wirkliche Lage. Er geht zunächst auf den Gedanken eines Mitjagerechts ein. Da dieses eine gemeinsame Ausübung nach sich zieht, wären die Kageneckschen Jäger schon im Unrecht, da sie ohne eine Vorbesprechung mit der Stadt in dem angeblich gemeinsamen Gebiet gejagt hätten. Ihr zweiter Verstoß besteht darin, daß sie Bauern mitbeteiligten, während nach den Jagdgesetzen nur die Jagdinhaber, nie aber Bauern jagen dürfen. Diese Bauern mußten den städtischen Angestellten von vornherein als Wilderer erscheinen; so ist das Auftreten gegen sie schon unter diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt.

Doch nun kommt der Hauptpunkt: Es besteht gar kein Mitjagerecht. Gerade die neue Lehensurkunde, die diesen Punkt enthalten sollte, war gar nicht ausgefertigt worden, weil die verschiedenen großherzoglichen Ämter Bedenken dagegen gehabt hätten. Der neue Zeitgeist macht sich auch hier fühlbar, wenn von den alten Formeln geringschätzig gesagt wird, in solchen Reversen werde oft von Gerechtsamen gesprochen, die weder Vasall noch Lehensherr kennten.Für ein Mitjagerecht, das sonst keine Stütze finde, genüge eine solche alte Formel nicht. Denn Freiburg gehöre der strittige Grund und Boden, hier habe die Stadt seit langem die hohe und die niedere Jurisdiktion, mithin auch das volle Jagdrecht. Der Verteidiger des Magistrats bittet daher das Landamt, die Ansprüche der Grafen von Kageneck abzuweisen.

Der geschickte Vertreter der Stadt kann aber auch durch den historischen Beweis den Gegner überwinden: Als 1769 alle städtischen Jagden an den Freiherrn von Ulm verpachtet wurden, wurde von Kageneckscher Seite mit keinem Wort ein Mitjagerecht geltend gemacht. Als mit dem Tode dieses Pächters 1781 der Jagdaccord beendet war, gab die Stadt die Jagd wieder in
verschiedenen Teilen aus. Dabei übernahm Heinrich Hermann Eusebius von Kageneck das Gebiet rechts der Dreisam, ausschließlich St. Märgen, um jährlich 100 fl. Als Graf Heinrich 1790 starb und sein ältester Sohn erst 16 Jahre alt war, gab die Familie diese Pacht zurück und wollte lediglich die an Weiler angrenzenden Gebiete behalten. Der Stadtrat lehnte Zunächst ab, ebenso als 3 Jahre später nur die Sommerhalde im Wagensteigtal zur Frage stand; er wollte die Jagd nicht so stark zerstückeln. Von einer Mitjagd war also hier überhaupt nirgends die Rede. Ebenso wurde eine solche abgelehnt gegenüber den Freiherren von Sickingen, und zwar von der vorderösterreichischen Regierung im Jahr 1771.

Es dauerte bis 1816, bis wieder ein Termin stattfand. Diesesmal wurden noch ältere Urkunden beigebracht, eine Lehensbeschreibung von 1748 und ein Urteil der vorderösterreichischen Regierung in Ensisheim, und man stellte fest, daß schon 1755 ähnliche Verhandlungen gepflogen worden seien. Die Kagenecksche Seite scheint die Schwäche ihrer Stellung einzusehen und ist zu einem Kompromiß bereit. Sogar der Hof scheint sich eingemischt zu haben: eine Ministerialverfügung drängte darauf, daß man zu einem Vergleich komme. So wurde am 11. Juli 1816 eine Vergleichsmöglichkeit besprochen. Gegenseitig soll auf ein Mitjagdrecht verzichtet werden, die Dreisam soll die Grenze bilden zwischen zwei Gebieten, in welchem dann jeweils Stadt oder Graf das alleinige Recht besitzt, und so wird ein Augenschein festgesetzt, an welchem Graf Philipp selbst teilnimmt.

Am 16. Juli stieg also die Kommission auf den Giersberg, um eine gute Übersicht zu bekommen. Damit die strittige Mitjagd endgültig aus der Welt geschafft wird, erfolgt die Teilung jetzt doch entlang der Dreisam. Auf dem linken Ufer bleibt Freiburgs Recht unangetastet, also im Bereich von Bickenreute‚ wo der „Streit“ ausgebrochen war, und aufwärts bis zur Höfener Höhe. Aber auch die Sommerhalde des Wagensteigtals bis auf die Höhe zur Gemarkung Ibental bleibt bei Freiburg.

Die Grafen von Kageneck erhalten die rechte Dreisamseite zugestanden, vom Ebneter Bann bei den Eichen an über Zarten, Burg und Rain bis Himmelreich, also ein unbedeutendes Gebiet, wo kaum Wälder stehen. Neu ist die Bestimmung, daß die Stadt gegen Zahlung von 100 Gulden das Attental abtritt. Graf Philipp schließt nun diesen Vertrag ab, Graf Heinrich Hyazint genehmigt ihn als Majoratsherr.

Dieser Vergleich macht nun auch den Weg frei für die förmliche Belehnung. Diese erfolgt durch eine Urkunde des Großherzogs Ludwig vom 7. 4. 1827 für die zum Meyerthum Weiler gehörigen Wildbänne im Kirchzartener- Thale, welche von der Landgrafschaft Breisgau getragen worden. Der Großherzog verleiht „Unserem Vasallen Grafen Heinrich von Kageneck für sich und seine eheliche männliche Leibes-Erben als auch als nunmehriger Lehenträger seiner vier Brüder Ferdinand Carl, Adam Friedrich, Anton Franz und Philipp“ diese Wildbänne, wie sie diese bisher besessen und sie in dem Vergleich vom 11. Juli 1816 mit der Stadt Freiburg, „den Wir andurch salvo tamen jure tertii, genehmigen“, näher bestimmt worden sind, und „wiees Lehen- und Landrechtes ist“. So altmodisch uns diese Sätze und der übrige formelreich umständliche Teil dieser Urkunde anmuten: Der Text ist doch „modern“, indem er jenen uralten, umstrittenen Satz vom Wildbann im ganzen Tal durch einen recht bescheidenen Vergleich mit der Stadt Freiburg ersetzt hat.

Der ganze Vorgang, der seinen Ausgang auf Kirchzartener Gebiet genommen hat, beleuchtet zwei Fragen beispielhaft. Er zeigt zunächst, wie ungestört das Rechtsleben sich bei uns auf dem rechten Ufer des Oberrheins abspielen konnte und sich organisch weiter entwickelte, während jenseits des Stroms so vieles abgerissen und umgestürzt worden war seit 1789 bis zu diesem Jahr 1811, was nie wieder in den alten Bahnen organisch weiterwachsen konnte.

Die Lösung der Streitfrage zeigt aber auch, wie ein neues Denken uralte Vorstellungen abgelöst hat.

Die Formel von der Ausdehnung der Wildbänne den Wassern nach „hinauf und hinab“ tritt nämlich in diesem Streit noch einmal wie ein versteinertes Relikt in Erscheinung. Im Mittelalter wurde ein Gebiet oft nicht nach seinen Grenzen beschrieben; man ging vom Mittelpunkt aus, von dem die Ausstrahlungen sich in einem Niemandsland verloren, etwa „auf den Höhen des
Schwarzwaldes“. Häufig dient der Lauf eines Flusses als Ausgang, dann wird sein ganzes Quellgebiet mit allen Nebengewässern einbezogen, „so weit die Wasserseigen auf und ab gehen“.

Die gleiche Dreisam, welche früher in diesem Sinn als Kernstück für die Mark Zarten diente, tritt in dem Vergleich zwischen v. Kageneck und Freiburg als eindeutige, klare Grenzlinie der gegenseitigen Ansprüche auf. Symbole für das Raumdenken in zwei Zeitaltern.


Nachtrag: Geschichte der Pfarrei Kirchzartener 
von Max Weber
III. Kirchliche Einrichtungen und religiöses Leben
3. Filialen und Kapellen


Der ausgedehnte Raum der Pfarrei Kirchzarten erforderte weitere Andachtsstätten neben der Pfarrkirche. Ihre Größe und Bedeutung schwankt zwischen der kleinen privaten Hofkapelle, die oft nicht einmal einem bestimmten Heiligen geweiht ist, bis zum Gotteshaus einer ganzen Ortschaft wie etwa in Zarten, das über 200 Menschen faßt, regelmäßige Gottesdienste hat, einen eigenen Kapellenfonds besitzt und sich nur in seiner rechtlichen Lage von einer Pfarrkirche unterscheidet. Im Lauf der Zeit änderten sich in vielen Fällen die Verhältnisse der Kapellen, und manche Nebenkirche verlor ihre Bedeutung so weit, daß sie schließlich gar nicht mehr als Filialkapelle im engeren Sinn mit besonderen Aufgaben für den Pfarrer betrachtet wurde. Eine besondere Rolle spielten die Wallfahrtskirchen.

Als 1463 das Pfarrbuch geschrieben wurde, bestanden in fünf Filialen Verpflichtungen zu regelmäßigen Gottesdiensten an Werktagen, wofür eine besondere Vergütung pro Jahr ausgeworfen wurde: Zarten 1 Pfund Denare (Pfennig), Buchenbach 2 Florinen (Gulden), früher 30 Schilling Pfennig, Weiler 2 Pfund 8 Schilling Pfennig für wöchentlich zwei Messen, Falkenstein 30 Schilling Pfennig, Ebnet 30 Schilling Pfennig und für den Sonntagsgottesdienst jeweils 1 Schilling Pfennig und ein Frühstück nach der Messe. Daneben wurden in diesen und einer Reihe anderer Orte Kirchweihfeste oder Patrozinien abgehalten, wobei dem Pfarrer oder seinem „Gehilfen“ (Adjutor, Vicar) für die Predigt jeweils 1 Schilling Pfennig und ein Frühstück Zustand. Außerdem gab es über hundert Jahrtagstiftungen aus dem gesamten Kirchspiel, die aber meist in der Pfarrkirche abgehalten wurden.

Diese Vielzahl von Gotteshäusern reicht im Dreisamtal so weit zurück wie das Christentum selbst. Schon für die Frühzeit konnten wir kleine Kapellen als Eigenkirchen von Grundherren feststellen, die über den ganzen Raum zerstreut Waren. Auch nach ihrer Zusammenfassung zum Verband der Großpfarrei im 8. Jahrhundert bestanden viele dieser Kapellen mehr oder weniger lang weiter.

..... In Baldenweg läßt sich mit der gleichen Sicherheit die Kapelle mit ihrem Martinskult in die fränkische Zeit zurückführen, wo wir die Eigenkirche eines Adeligen annehmen dürfen, die bei der Kirchenorganisation im 8. Jahrhundert ebenfalls mit der Zentralkirche vereinigt wurde. Es ist auffallend, daß Baldenweg als einzige alte Filiale Kirchzarten inkorporiert ist. Die Patroziniumsfeier im Jahr 1600 ist uns in den Rechnungen begegnet; sie findet sich schon im Pfarrbuch von 1463 unter dem 11. November von einer etwas jüngeren Hand. Hinter Baldenweg fügt diese noch hinzu: et est fraternitas ibi. Das Bestehen einer Bruderschaft an der Baldenweger Kapelle verleiht dieser selbst ein besonderes Gewicht: eine Rosenkranzbruderschafl findet sich sonst nur noch in Kirchzarten. Ein Martinsbild befindet sich in der Kapelle (1600). Von regem kirchlichem Leben zeugen die reichen Opfer am Festtag. Vor allem scheinen die Bewohner des Wittentals in Baldenweg ihre Kirche gesehen zu haben
n der Tabelle von 1780 (Pfarrarchiv Kirchz. XV, 272) haben Baldenweg und Wttental
zusammen 72 Einwohner.)
Die Betreuung der Kapelle, die keinen eigenen Fonds besitzt, erfolgte von Kirchzarten aus. Die Kirchenfabrik finanziert z. B. im Jahr 1600 neue Fenster. Wenn Kriegsschäden behoben werden, sorgen die dortigen Kirchenpfleger auch für die Kapelle. So verdingen sie 1681 die dortigen Fenster einem Glaser. Im gleichen Jahr erhält der Kaplan für seine Tätigkeit in Baldenweg von ihnen zehn Batzen Präsenzgeld. Baldenweg spielt auch hier eine Sonderrolle, da in diesem Register keine weitere Kapelle genannt wird; diese zehn Batzen stehen allein hinter der „Jahresbesoldung von Pfarrer und Kaplan. Noch 1798 wird festgestellt, daß der Kaplan bisher jährlich einmal für eine Predigt in Baldenweg bezahlt worden sei, was jetzt durch kaiserlichen Erlaß wegfalle wie die dreizehn anderen Predigten in fünf weiteren Filialen.

Die Dekrete aus Wien, die im Geist des Josefinismus sämtliche Nebenkirchen schließen wollten, haben auch Baldenweg das Ende gebracht. Ihr Eigentümer, der Graf von Sickingen, überließ die Kapelle zusammen mit dem Hof dem Großherzogtum Baden käuflich; sie stand unstreitig auf dem Eigenthum des Hofguthes zunächst bey dem Haus, welches die Präsumtion von sich gibt, daß solche ehmals zu dem Privat Gottesdienst des Herrn Graven und dessen Hofbeständer gebraucht worden. Im Jahr 1810, also ein Jahr nach dem Verkauf der Herrschaft, bestand die Kapelle bloß noch aus vier Mauren mit einem ruinosen Dach; der Hofbeständer hatte solche bisher zu Stellung seiner Hanfbrechen und andern dergleichen Dingen benutzt, auch ist nach erhobener sicherer Erkundigung seit mehr als 50 Jahren kein Gottesdienst mehr darin gehalten worden. Als nun der neue Besitzer, die großherzoglich badische Oberverwaltung in Freiburg, den Hof 1810 zur Versteigerung feilbot, erhob das Pfarramt Kirchzarten bei der Kreisdirektion Einspruch. Das Kreisdirektorium wies unter dem 17. 12. 1810 den Eigentumsanspruch des Pfarramtes ab. Leider erfahren wir nicht, ob die Verbindlichkeit des Pfarramts, den Gottesdienst in der befragten Kapelle zu versehen... (bzw.) das Recht dazu bey der Versteigerung etwa vorbehalten worden ist, wie es die Oberverwaltung vorgeschlagen hatte. Die Kapelle wurde jedoch nicht wieder hergestellt und zerfiel in den folgenden Jahren vollständig. Die Inhaber des Hofes waren schon 1799 zugezogene „Wiedertäufer.

In Falkenbühl unweit Baldenweg befand sich eine Georgskapelle. Das Pfarrbuch von 1463 verzeichnet dieses Patrozinium unter dem 23. April, dem Georgitag. Es muß sich also um eine andere Kapelle handeln als die in der gleichen Quelle genannte Martinskapelle im Baldenweg, wenn auch beide Orte eng miteinander verbunden sind. So heißt es z. B. 1423 der ober hoff zu Baldenwege genant Valkenbühel. Vermutlich ist in diesem Fall eines der vier Hüser von gemeynen lütten gemeint (1525). Noch 1596 stehen Schloß und Behaußung Falckenbühel. Bei der unmittelbaren Nähe der Martinskapelle kann hier kaum schon wieder ein Gotteshaus gestanden haben, das mehr war als nur eine gewöhnliche Hofkapelle, was aber gerade aus der Patroziniumsfeier durch den zuständigen Pfarrer von Kirchzarten bewiesen ist. Es wird sich also hier wohl um eine Kapelle auf der Burg bzw. dem Schloß gehandelt haben, zumal ja St. Georg der ritterliche Heilige ist. Damit wäre auch erklärt, warum wir sonst von dieser Kapelle nichts erfahren.

....Weiler erscheint neben Zarten, Ebnet und Falkenstein schon immer als Filiale der Pfarrkirche. Dr. v. Biberstein hat in seinem Pfarrbuch das Patrozinium am 20. Januar, dem Tag des heiligen Sebastian, eintragen lassen. Nicht viel jünger ist aber auch eine Notiz über ein Stephans-Petrozinium am 26. Dezember. Noch jünger ist ein Eintrag im April, daß das Kirchenweihfest (dedicatio) in Weiler am Sonntag Cantate (4. Sonntag nach Ostern) gefeiert werden solle. Sebastian ist heute noch Patron, ihn zeigt auch das alte Altarbild aus dem 16.Jahrhundert. Stephan wird als Patron noch 1780 genanntl. In Weiler ist die Vermutung besonders begründet, daß die Kapelle sich aus der einstigen Eigenkirche eines freien Alemannen entwickelt hat; hier können wir den Aufstieg des Meiers zum Inhaber der adeligen Standesherrschaft Meiertum Weiler verfolgen. Als Mittelpunkt der umliegenden Siedlungen sowie für das untere Eschbach- und Ibental hat die Kapelle in Weiler immer eine besondere Rolle gespielt. 1463 wurden hier sogar wöchentlich zwei Messen gelesen. Zeitweilig unterhielten die Schloßherren einen eigenen Kaplan, bald aber wurde die Pfründe mit einer anderen Kaplanei in Kirchzarten zusammengelegt. Die Schloßkapelle, die 1783 gern Ortskirche geworden wäre, stammt in ihrem Kern aus dem 16. Jahrhundert, der Chor scheint älter zu sein. Der Flügel eines alten Sebastianaltars zeigt, wenig gut erhalten, Kirchzarten,
Wiesneck und Schloß Weiler. Das religiöse Leben erfuhr eine besondere Förderung, als die Kongregation der Herz-Jesu-Priester sich in Stegen niederließ. Zunächst gründeten sie Mitte der 1920er Jahre ein Erholungsheim für ihr eigenen Mitglieder mit einem landwirtschaftlichen Betrieb. Während des Krieges dienten die Gebäude als Ausweichlager für Kinder aus Hagen in Westfalen. Aber 1946 wurde dann ein sechsklassiges Progymnasium eingerichtet. Diese „Missionsschule Haus Stegen“ trägt seit dem 1. Januar 1965 die Bezeichnung Kollegium St. Sebastian. Ein moderner Neubau macht jetzt den Ausbau der Internatsschule zur Vollanstalt möglich. Durch Mithilfe in der Seelsorge erfüllten die Patres auch im religiösen Leben der Pfarrei Kirchzarten seit dem Bestehen ihrer Niederlassung in Stegen eine wichtige Aufgabe. Auch nachdem Stegen 1958 als selbständige Pfarrei abgetrennt wurde, stellten sich
die Patres der Pfarrei Kirchzarten weiterhin zur Verfügung.

.......St.Jakob in Eschbach wird noch 1780 als Filialkapelle Kirchzartens bezeichnet. Im Pfarrbuch von 1463 findet sie sich jedoch nicht. Dagegen wissen wir, daß 1590 der Weihbischof von Konstanz in Eschbach eine Kapelle zu Ehren des heiligen Jacobus geweiht hat, ebenso einen ständigen Altar mit verschiedenen Reliquien. Als Kirchweihfest wurde der Sonntag nach dem Verenatag (1. September) festgelegt. Wie schon diese Notiz aus dem Klosterarchiv St. Peter vermuten läßt, haben die dortigen Mönche sich um die Seelsorge im Eschbachtal angenommen, auch in den Teilen, die kirchenrechtlich zu der sehr weit entfernten Pfarrei Kirchzarten gehörten. Deshalb finden wir in unseren Akten wenig über diese Kapelle.

Die 1788 abgebrochene Marien-Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg. Sie wurde 1788 abgebrochen, als St. Peter für die dem Kloster nun inkorparierte Pfarrei Eschbach eine neue Kirche bauen mußte, die am 9.9.1791 eingeweiht wurde. Hierfür wird auch das Material der Marienkapelle auf dem Lindenberg verwendet, die noch 1762 der aus St. Peter gebürtige Barockmaler
Georg Saum mit neuen Fresken ausgestattet hatte. Auch das dortige Gnadenbild kam jetzt wie die ganze Ausstattung nach Eschbach. Die heutige Kapelle auf dem Lindenberg wurde erst in den Jahren nach 1840 wieder neu erbaut.

Die neue Jakobuskirche in Eschbach erhielt ihren Hauptschmuck durch die Fresken und Altargemälde von Simon Göser. Abt Philipp Steyrer, der St. Peter zu einer letzten Blüte geführt hat und dabei in diesem begabten Maler einen genialen Mitarbeiter gefunden hatte, beauftragte seinen Schützling 1790 mit der Ausmalung der neuen Kirche in Eschbach. Diese sollte das geistige Erbe der Marienkapelle auf dem Lindenberg antreten und deshalb einen Marienzyklus erhalten. Zur Sühne für die der Gottesmutter angetane Schmach sollte Göser die Kirche an Wänden und Decken mit Bildern bemalen, welche alle auf die Ehre und Verherrlichung der Mutter des Göttlichen Wortes abzielen. So entstanden fünfzehn Fresken und Vierzehn Fensterumfassungen; dabei wurde auch die Gründungsgeschichte der Lindenbergkapelle dargestellt. Besser als diese Fresken zeigen heute noch die Bildtafeln der Seitenaltäre die Pracht der Göserschen Farbgebung.


Nachtrag: Geschichte der Pfarrei Kirchzartener 
von Max Weber
IV. Die Pfarrer seit 1786 und ihr Wirken
Franz Rebmann aus Stegen


....Noch wertvoller sind diese augenblicklichen Eindrücke aus den schweren Jahren des Dritten Reichs. Da staunen wir, wenn etwa 1939 an der Fronleichnamsprozession zwei Musikkapellen teilnehmen, fast überall auffallend reich geschmückt ist und eine erstaunlich hohe Teilnehmerzahl sich einstellt, - weil kurz zuvor ein Parteiredner aus Freiburg gegen religiöses Brauchtum gesprochen hatte. Es bildet auch einen interessanten Beitrag für die Geschichte jener Jahre, wenn Pfarrer Saur noch 1944 beim Jugendbekenntnistag eine sehr gute Beteiligung feststellen kann. Den gleichen Geist bezeugte der 17jährige Hermann Bank, der aus einem unfreiwillig besuchten Schulungskurs in Hornberg mit Spott entlassen wurde, weil er dort den Sonntagsgottesdienst besucht hatte.

Für die Ortsgeschichte wichtig sind auch die Angaben des Tagebuchs über die Fliegerangriffe, vor allem über den 27. November 1944, der die Flüchtlinge aus Freiburg brachte. Hier lesen wir von der Hilfsbereitschaft der Gemeinde, hinter der ihr Pfarrherr stand. Fast dramatisch erleben wir an Hand der Eintragungen den Zusammenbruch mit und den Einmarsch der Besatzungstruppen, denen gegenüber sich der Pfarrherr so mannhaft benahrn. Am eindrucksvollsten war sein Auftreten gegen den „Geßlerhut“ des Ortskommandanten‚ das ihm zwar Inhaftierung und indirekt eine Strafe von 500 Mark einbrachte, aber auch die Verehrung seiner Gemeinde und bleibendes Ansehen sicherte. Zu den traurigsten Ereignissen während Pfarrer Saurs Amtszeit gehört der Tod so vieler hoffnungsvoller Söhne aus der Gemeinde im Feld und in der Gefangenschaft. Als ergreifendes Bild dieser oft unmenschlichen Vorkommnisse möge stellvertretend für alle der Bericht eines Augenzeugen stehen. Er schildert die Erschießung des jungen Geistlichen Franz Rebmann.


Franz Rebmann von Stegen der sich vor seiner Einberufung zum Militär durch seine Arbeiten im Pfarrarchiv noch ein Andenken in der Gemeinde geschaffen hatte. Der Brief des einzigen Überlebenden der kleinen Gruppe an die Angehörigen des Ermordeten brachte nach eineinhalb Jahren diesen die schmerzliche Nachricht ( Johannes Ophoves in Lessenich bei Euskirchen an Witwe Brunnengräber in Darmstadt. Auf Umwegen gelangte dieser Brief an das Pfarramt Kirchzarten, in dessen Registratur sich eine Abschrift befindet.):

Franz Rehmann befand sich bei Kriegsende in der Tschechoslowakei. Am 9. Mai 1945 fuhr er zusammen mit seinem Divisionsarzt und einigen anderen Kameraden mit einem Sanitätskraftwagen und einem Pkw in dem großen Strom der zurückflutenden Armee nach Westen. Um rascher Voranzukommen, bogen die beiden Kraftwagen aus der endlosen Kolonne in eine Seitenstraße.
Gegen 9 Uhr am 9. Mai 1945 erreichten wir den Ort Chrudim bei Pardubitz (an der oberen Elbe bei Königgrärz). Wir waren z. Z. die einzigen Wehrmachtsfahrzeuge in diesem Ort. Während Herr Rebmann noch einen Zivilisten nach Weg und Richtung fragte, explodierte etwa 250 Meter vor uns auf der gleichen Straße ein Sprengkörper, der starken weißen Qualm erzeugte. Ich bin auch heute noch der Ansicht, daß dies ein verabredetes Zeichen für die tschechischen Partisanen war, denen wir etwa zehn Minuten später in die Hände gerieten. Nachdem wir mit unseren Fahrzeugen den Ort verlassen hatten, befanden wir uns auf einer Straße, die in einen Forst hoher Fichten hineinführte. Von dem Wald waren wir noch etwa 200 Meter entfernt, als unsere Fahrzeuge aus den sumpfigen Wiesen beiderseits der Straße Gewehrfeuer erhielten. Die Kugeln pfiffen schon durch die Wagenwände. Noch war keinem ein Leid geschehen. Sofort hielten unsere Fahrzeuge an und wir alle verließen fluchtartig die Wagen, um gleich am Straßenrand in Deckung zu gehen.

Dr. Rogge, Kriwack, Schreiber und Baas (?) wurden beim Verlassen der Fahrzeuge teils schwer verletzt durch Schüsse. Von den Schützen war nichts zu sehen. Wie sich aber später herausstellte, lagen sie beiderseits der Straße, etwa 100 Meter vom Straßenrand entfernt. Sie mußten also die Roten Kreuze auf unseren Fahrzeugen gut sehen. Außerdem war prächtigster Sonnenschein. Bei der nun folgenden Gefangennahme (wir hatten durch Winken zu verstehen gegeben, daß sie das Schießen einstellen sollen. Von uns hat keiner geschossen!) setzte es Kolbenstöße, Fußtritte, wüste Beschimpfungen usw. ab. Man trieb uns mit Absicht durch die nassesten Stellen der Wiese in den Wald hinein. Das Privateigentum nahm man mir restlos ab. Auf einer Anhöhe in dem Wald lag ein einzelnes Haus, zu dem noch zwei Nebengebäude gehörten. Wir alle, Rebmann, Weber, Ihr Gatte (Brunnengräber), zwei mir Unbekannte und ich, wurden in den eingefriedigten Hof dieses Hauses getrieben. Das Haus schien eine Art Befehlsstelle dieser tschechischen Partisanen zu sein. Mehrere mit Karabinern bewaffnete Männer in Zivil sah ich, es gab im Nebengebäude ein Waffen-,  Munitions- und Gerätelager, in der Küche des Haupthauses kochten zwei Frauen ein umfangreiches Mittagsmahl, eine größere Menge Brot und Wurst war in der Küche gelagert, ein Faß Bier stand im Hof, der Chef der Bande und wohl sein Adjutant befanden sich im Hauptgebäude. Zu diesen beiden führte man uns. Es gab eine Art Verhör, welches der Chef der Bande mit Beschimpfungen und Pistolenknaufschlägen, auch Faustschlägen beendete. Danach trieb man uns wieder in den Hof. Auf einen Rasen mußten wir uns hinlegen. Wir erhielten einen Schluck Wasser.
Ihr Gatte unterhielt sich mit Rebmann leise über das Schicksal der vier Verwundeten, denen man noch keine Hilfe hatte angedeihen lassen. Schließlich wurde Rebmann zur ersten Versorgung zugelassen. Ob ihr Gatte mitgehen durfte, weiß ich nicht mehr. Jedenfalls waren wir alle nach etwa 1 1/2 Stunden wieder beisammen, jedoch ohne die vier Verwundeten. Da man uns nicht traute und im Verlauf der Stunden noch weitere Kameraden herangeführt wurden, sperrte man uns vierzehn Mann in einen engen Schweinekoben ein. Hier in dem engen Raum bemächtigte sich fast aller Kameraden ein Gefühl, das man nicht Angst, nicht Verzweiflung nennen kann. Ich persönlich glaubte, daß jeden Augenblick: der Tod in Gestalt einer Handgranate an uns herantrat. Nach etwa einer halben Stunde wurden wir aus diesem engen, dunklen und unheimlichen Gelaß gerufen und standen nun im Hofe zwei Partisanen und einem tschechischen Oberleutnant (er trug eine blau-weiß-rote Armbinde mit rotem Stern!) gegenüber. Einer der Partisanen war wohl Italiener, er sprach etwas deutsch. Er mußte das, was der Oberleutnant uns sagte, verdolmetschen. Das Wichtigste daraus war, daß wir am Morgen des 10. Mai mit einem Lastauto von hier weg zu einem Gefangenensammellager gebracht würden. Oberfeldwebel Rebmann wurde dem Oberleutnant als Pfarrer vorgestellt, und der Oberleutnant begrüßte Rebmann mit Handschlag. Soweit war unsere Lage ja klar und in etwa erträglich. Wir hatten uns alle damit abgefunden, daß wir Kriegsgefangene waren und daß wir unsere Heimat doch wiedersehen wurden. — Es sollte aber anders kommen!

Nachdem der Oberleutnant weg war, mußten wir zu zwölf Mann antreten (Rebmann, Weber und Ihr Gatte waren dabei!) und wurden nun, von drei Mann mit Gewehr bewacht, den Hügel hinab tiefer in den Wald hineingeführt. Schließlich hielten wir nach etwa fünf Minuten (vor einigen Gebäuden, die zu einem Steinbruch gehörten. Da war ein festes Gebäude, anschließend eine größere Holzbaracke, auf der anderen Seite des Weges ein mehrere Meter langer Steinschotterhaufen und wiederum eine Holzbaracke.

In die erste der beiden Baracken wurden wir eingesperrt. In der halboffenen Tür lehnte ein Partisan‚ und dieser wurde mit der Zeit gesprächig. Er prahlte damit, daß er während des Krieges in Prag Deutsche getötet habe. Seinem ehrlichen Haß auf alles Deutsche gab er unverblümt Ausdruck. Die Zeit verging, wir froren und hungerten. Mit Ihrem Gatten und Rebmann sprach ich über das Ereignis des kommenden 10. Mai, an dem wir in ein Sammellager kommen sollten. Schon machten sich Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser Mitteilung bemerkbar. Es mochte 18 Uhr am 9. Mai 1945 sein, als uns eine Frau Kaffee und ein Partisan Brot brachten. Satt wurden wir davon nicht. So kam denn der Abend, es wurde dunkel und auch empfindlich kalt. Ich vermißte Mantel und Decke, welche ich im Wagen hatte zurücklassen müssen. Es mochte 21 Uhr sein, als ein Partisan hereintrat und Schweigen und Ruhe anordnete. Wir rückten enger zusammen und richteten uns zum Schlafen, wie die Verhältnisse es eben erlaubten. Nach etwa einer Stunde, also gegen 22 Uhr, wurde die Tür aufgerissen, ein Partisan schrie herein: „Alles heraus!“ Verstört und taumelnd rafften wir uns zusammen und traten vor der Baracke an, so daß wir den Steinschotterhaufen hinter uns hatten. Da waren wir vierzehn Mann in einer langen Reihe, einer neben dem andern. Uns gegenüber standen an der Langseite der Baracke etwa zwölf Partisanen, jeder mit einem Karabiner. Sie waren etwa fünf Meter von uns entfernt. In der starken Dämmerung konnte ich doch feststellen, daß es die gleichen waren, die wir am ersten Hause und bei der Gefangennahme gesehen hatten. Der vorhin genannte Italiener hatte das Kommando. Dieser befahl nun: „Die ersten sechs Mann rechts heraustreten!“ Die restlichen acht Mann, darunter Rebmann, Ihr Gatte, Weber und ich, mußten zurück in die Baracke. Nach einigen Minuten, während denen sich draußen Schritte entfernten, hörten wir drei Gewehrsalven. Nun war uns unser wirkliches Schicksal zur Gewißheit geworden. Dann wurde die Tür wieder aufgerissen. Wir mußten als letzte acht Mann heraustreten. Das Partisanenkommando stand wieder mit Gewehr an der Barackenwand. Der Italiener trat vor und sagte: „Auf Befehl von unserm Chef werdet Ihr erschossen!“ Sofort danach brach einer von uns acht, ich kannte ihn nicht, zusammen. Kamerad Weber hielt dem Partisanen in erregten Worten das Schändliche ihrer Handlungsweise vor. Es fehlte nicht viel, und Weber wäre auf der Stelle erschossen worden. Da Herr Rebmann gleich neben mir stand, Ihr Gatte rechts von Rebmann, bat ich Rebmann in diesem aufgeregten Augenblick um die Absolution, die er mir auch erteilte. Es ist mir nicht bekannt, ob auch Ihr Gatte darum bat. Ich nehme aber an, daß Rebmann sie von sich aus auch ihm erteilte. — Als das alles geschehen war, wurde „Rechts um, marsch“ kommandiert. Wir setzten uns in Bewegung, so daß am rechten Wegrande wir acht Mann hintereinander gingen, am linken Wegrande, etwa  Meter von uns entfernt, die Partisanen, etwa zehn bis zwölf Mann mit Gewehren. Nachdem wir etwa fünfzig Meter gegangen waren, wurde „Halt!“ kommandiert, im gleichen Augenblick krachte die erste Salve. Ich ließ mich gleich fallen, nach rechts ins Unterholz, und habe von dem Augenblick an von den sieben andern niemanden mehr gesehen und auch kein Lebenszeichen mehr gehört. Kriechend gelangte ich durch das Unterholz an den Waldrand und befand mich auf einer Wiese. Während dieser Zeit krachten neue Schüsse. Auf der Wiese konnte ich trotz der starken Dämmerung links von mir zwei oder drei Gestalten herumspringen sehen. Danach wurde aber wieder geschossen. Am Mündungsfeuer sah ich, daß die Partisanen diesen Gestalten gefolgt waren. Stöhnen und Schreien hahe ich nicht gehört. Ich bewegte mich kriechend nach rechts, weil dort keine Schüsse festzustellen waren, und weil ich dort die schwarze Wand einer Fichtenschonung bemerkte. Tief gebückt eilte ich darauf zu. Unter einer Jungfichte warf ich mich erschöpft auf die Erde und verharrte hier eine ziemliche Weile, es mögen zwanzig Minuten gewesen sein. Während dieser ganzen Zeit hahe ich kein Stöhnen, kein Rufen mehr gehört. Das Schießen hatte aufgehört. Vom Tatort war ich keine hundert Meter entfernt. Als nun alles ruhig und die Nacht hereingehrochen war, verließ ich das Dickicht, querte eine Schlucht, durchwatete einen Bach und legte mich jenseits des Baches in einen Fichtenbestand zwischen zwei Steinen zur Ruhe nieder. Nun war ich vom Tatort etwa 300 Meter entfernt. In der ersten Frühe des 10. Mai machte ich mich allein und ohne jegliches Essen auf
den Weg.

Nach gefahrvollen Wegen meldete sich der Überlebende bei den Behörden und kam in ein legales Gefangenenlager, aus dem er nach mehreren Monaten in die Heimat entlassen wurde. Dieser Bericht schildert uns nicht nur ein von der anderen Seite begangenes Kriegsverbrechen, sondern auch das Ende einer von Pfarrer Saur geweckten hoffnungsvollen Priesterberufung.