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Zeugen der Vergangenheit
Zwei historische Gemarkungssteine der Gemeinde Stegen u.a.

Stegen, 24. August 2012
Oskar Steinhart

 

Der Gemarkungsstein Nr. 1 ( Bild1 – 4) vom Jahr 1586, am Eingang des Rathauses in Stegen stand ursprünglich an der Grenzlinie zwischen der damaligen Gemeinde Wittental, Flurstück Nr. 54, Winterberg und der Gemeinde Stegen, Flurstück Nr. 147, Junkerwald, welche die alte Grenze zwischen den Reischachern und Landeckern einst markierten. Der ursprüngliche Standort ist somit nachgewiesen. Im Dingrodel über Wittental von 1459 wird in der Bannbeschreibung diese Grenze als Meyer-Niessen und Weiler Ecke (Stegen) beschrieben. Später in den Beschreibungen der herrschaftlichen Güter zu Baldenweg (Baldenwegerhof) von 1726 wird der Krozinger Wald wie folgt beschrieben: "Er grenzt unten an den Eschbach, wo der Wyhler und der Wittentäler Bannstein stehen mit dem Landeggischen und Reichachischen Wappen und der Jahreszahl 1585 (Bild Nr. 5 -6). Gegen Sonnenaufgang an der Gräflich von Kageneggischen Wyhler Wald, gegen Niedergang an Martin Banks (Bankenhof) Erbschaft". Gemeint ist hier der Gemarkungsstein Nr. 16 im Gemarkungsplan Wittental. Die Ordnungsnummern der Grenzsteine sind auf dem Ausschnitt der Gemarkungskarte Wittental, in fortlaufender Nummerierung, beginnend abwärts mit der Nummer 1-16 (siehe Pfeile ),eingetragen.  

Ursprünglicher Standort: Gemarkungsstein Nr. 1 , 1586 mit dem Wappen der Herren von Reischach und der Herren von Landeck
Teilausschnitt aus dem Gemarkungsplan Wittental: Gemarkungsstein Nr. 16 (s. Pfeil) an der Weggabelung zu "Mühle-Schrieners Taglöhnerhäuschen" und "Waldwebers" (siehe Bild Nr. 5-6)  

Der ehemalige Bürgermeister, Pius Hug von der Gemeinde Wittental, erzählte mir (Oskar Steinhart), in den 1970er Jahren, dass der Gemarkungsstein Nr. 1 als verloren galt. Er vermutete, dass evtl. ein Sammler oder ein Dieb diesen entwendet hat. Als Überraschung kam heraus, dass der ehemalige Bürgermeister von Stegen, Pius Rebmann mit seinem Gemeinderat Dischinger diesen Grenzstein als Kulturgut zunächst zu sich nahmen. Der hier angesprochene Grenzstein Nr. 1 fand dann in den 1970er Jahren am Eingang des Rathauses Stegen seinen Platz.  


Bild Nr.1, Gemarkungsstein Nr. 1, Grenzseite Stegen Wittental, der Herren von Reischach Stegen, mit Kopf des wilden Ebers

Bild Nr. 2, Gemarkungsstein Nr. 1, Grenzseite mit dem Schild der Herren von Landeck

Bild Nr. 3, Gemarkungsstein Nr. 1 mit der Jahreszahl 1586 (Stirnseite)

Bild Nr. 4, Gemarkungsstein Nr. 1 mit eingeschliffenem Grenzverlauf

Bild Nr.5 Gemarkungsstein Nr.16mit zwei unterirdischen Zeugen. Beschreibung wie Bild Nr. 1

 Bild Nr. 6, Gemarkungsstein Nr. 16, noch erkennbar am Kopf des Steines "CK" (Landeck). Beschreibung wie Bild Nr. 2

Auszug aus der Bannbeschreibung ( Gemarkungsstein Nr. 16) der herrschaftlichen Gütern zu Baldenweg und Falkenbühl vom 28.11.1726 (GLA 66/9837)
"1.moEin groß stückh Waldt
 Der Crotzinger genanndt
1. mo Erstl. stoset dieser Wald unden gegen dem Eschbach ahn
den Wihler undt Widenthaler Bahnstein mit dem Lande-
eckhen undt Reischachischen Wappen undt der Jahreszahl
1585 gezeichnet, welcher dißen Sickhingischen Wald
undt Bahn von dem Wihlerischen schajidet".

Die zwei Pfeile zeigen den ungefähren Standort der 2 Gemarkungssteine. 1 und 16, die heute keine Grenzfunktion als Gemarkungssteine mehr besitzen.

Herr Hauptamtsleiter Link von der Gemeinde Stegen regte an, dass es doch eine schöne Aufgabe für den "Heimatgeschichtlichen Arbeitskreis" wäre, die noch vorhandenen, historischen Gemarkungssteine (Grenzsteine) in der Gemeinde Stegen zu erfassen. Stellvertretend für den Arbeitskreis habe ich Herrn Link zugesagt , dies in nächster Zeit mit meinem Arbeitskreis zu besprechen.
Nach Rücksprache mit Herrn Ketterer von der Gemeinde Stegen, im Juli 2012, wurde der Gemarkungsstein Nr. 16 auf seine Veranlassung hin am 18./19. Juli 2012 von Herrn Mäder (Bauhof Gemeinde Stegen) von Gras und Erde frei gemacht, sodass man jetzt das Wappen der Reischacher mit Eberkopf und das Schild der Landecker wieder vollständig sieht. Die Benachrichtigung an mich erfolge von Herrn Mäder telef. am 19.07.2012. Der über 400 Jahre alte Gemarkungsstein Nr. 16 am Rande des Flurstücks "Holzacker" war  einer wechselvollen Geschichte ausgesetzt. Der Erhaltungszustand kann noch einigermaßen mit "gut" bezeichnet werden. Doch zeigt er einige Spuren mit Beschädigungen an der Gesamtheit. Der Stein stand mit ca. 2/3tel in der Erde, so dass das Wappen mit dem Kopf des wilden Ebers und das Schild der Landecker teilweise verdeckt waren. Der doch schon verborgene Gemarkungsstein ist in den früheren Jahren durch Straßenbaumaßnahmen, z.B. durch Erhöhung der Straße oder anderer Vorgänge, nach und nach fast zu einem vergessenen Zeitzeugen geworden.

 Oskar Steinhart
 Stegen, 20.07.2012

Gemarkungsstein Nr.15

L 4.4-372Stadtarchiv Freiburg,. Auszug aus dem Geometrischen Grund- und Lagerbuch der herrschaftlichen Güter zu Weiler von 1788.

Auf dem Plan sind beide Steine, auch der vorher genannte Stein 16 und der mit Nummer 15, als " Bann- Staine" eingezeichnet. Dieser Stein mit der Jahreszahl 1586 und dem Wappen der Herren von Reischach, auf der östlichen und der Landecker, auf der südlichen Seite mit der Jahreszahl 1586 an der Stirnseite, befand sich zwischen der Dollmatte und dem Holzacker, auf der südl. Seite der Eschbach. Sie tragen im Kopf des Steines die Inschrift " RISCHACH" und die beschädigte Schrift der "LANDECKER", wovon noch die zwei Buchstaben "CK" erhalten sind. Auf den Wappen wurde später das Grenzzeichen für die Gemeinde Stegen "G St" und für die Gemeinde Wittental "G W" eingeschlagen.
Bei der Bergung am Dienstag, dem 13. August 2012, morgens 800 Uhr, war der Grundstückseigentümer, Herr Franz Faller (Waldweber) von Stegen, Herr Winterhalter vom Forstamt Kirchzarten, Herr Stefan Mäder vom Bauhof Stegen und Oskar Steinhart vom heimatgeschichtlichen Arbeitskreis Stegen, anwesend. Die anschließende Arbeit begann mit Pickel und Schaufel. Der Gemarkungsstein Stein lag etwa 25 cm tief im Boden. Bei der nun vorsichtigen Befreiung von Erde und Gras lag dieser in einer Länge von 1 Meter und 4 cm vor uns. Beide Wappen zeigten in östliche Richtung, liegend, wobei das Wappen der Reischacher auf der oberen Seite war. Nach anschließender Bergung sah man, dass der Stein in der gesamten Länge und zwar in der Mitte, auseinander gebrochen war. Diese zwei Hälften wurden dann getrennt geborgen und zunächst bis zum Abtransport auf die Wiese gelegt. Bei der weiteren suche nach den "unterirdischen Zeugen " fand sich auf der östlichen Seite des Gemarkungssteines ein kleiner Ziegelstein (s. Foto), der ebenfalls dem Gemarkungsstein beigelegt wurde. Von dem Stein sind zwei kleine Absplitterungen unterhalb vom Stein in der Erde gelegen und geborgen worden. Herr Mäder vom Bauhof der Gemeinde Stegen brachte den Stein mit dem " Zeugen" mit den Absplitterungen am selben Tag, auf einer Palette, mit dem Bauhoffahrzeug, zum Bauhof Stegen. Bei Abschluss der Bergungsarbeiten wurde in Anwesenheit des Grundstücksbesitzer, Herr Franz Faller, ein von der Gemeinde Stegen gelieferter Holzpfahl, an gleicher Stelle, als Grenzmarkierungspfahl eingeschlagen.

Bilder von den Bergungsarbeiten und der Freilegungvormittags 13. August 2012

Gemarkungsstein Nr. 15 mit Wappen der Reischacher und eingeschlagenem "GST" (Gemeinde Stegen) am Eberkopf und Schild in der Form aus dem 16. Jahrhundert.

Erstes Foto nach der Flurbegehung "Holzacker" und erfolgreicher Suche, nachmittags, am 23.Juli 2012.Die Fundstelle mit dem Stein haben wir wieder bis zur Bergung in den alten Zustand gebracht.

Franz Faller, Grundstückseigentümer, knieend bei der Suche, mit mir, nach dem verschollen Gemarkungsstein. Hier verlief auch der Wuhrgraben (heute zugeschüttet) für den Baldenwegerhof in Wittental.


Grundstückseigentümer Franz Faller mit den zwei Hälften der Gemarkungssteine Nr. 15 aus gelblichem Sandstein

Fotos Oskar Steinhart, v.links: Bergungsgruppe, Revierförster Winterhalter, Forstamt Kirchzarten, Stefan Mäder, Gemeinde Stegen und Grundstücksbesitzer Franz Faller (Waldweber) Stegen

 

Anmerkung:
Aus denkmalpflegerischer Ansicht sollten die beiden Teile des Gemarkungssteins Nr. 15 denkmalgerecht restauriert werden. Der Werkstoff ist aus gelblichem Sandstein, die Oberfläche zeigt Spuren der Verwitterung. Stellenweise Absplitterungen und Beschädigungen. Vermutlich auch durch Nutzung der landwirtschaftlichen Fläche durch das Überfahren mit landwirtschaftlichen Maschinen.

 

 

 

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