Zeugen
der Vergangenheit
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Stegen, 24. August 2012 |
Der Gemarkungsstein Nr. 1 ( Bild1 – 4) vom Jahr 1586, am
Eingang des Rathauses in Stegen stand ursprünglich an der Grenzlinie zwischen
der damaligen Gemeinde Wittental, Flurstück Nr. 54, Winterberg und der Gemeinde
Stegen, Flurstück Nr. 147, Junkerwald, welche die alte Grenze zwischen den
Reischachern und Landeckern einst
markierten. Der ursprüngliche Standort ist somit nachgewiesen. Im Dingrodel
über Wittental von 1459 wird in der Bannbeschreibung diese Grenze als Meyer-Niessen und Weiler
Ecke (Stegen) beschrieben. Später in den Beschreibungen der herrschaftlichen Güter
zu Baldenweg
Ursprünglicher Standort Der ehemalige Bürgermeister,
Pius Hug von der Gemeinde Wittental, erzählte mir (Oskar Steinhart), in den
1970er Jahren, dass der Gemarkungsstein Nr. 1 als verloren galt. Er vermutete,
dass evtl. ein Sammler oder ein Dieb diesen entwendet hat. Als Überraschung kam
heraus, dass der ehemalige Bürgermeister von Stegen, Pius Rebmann mit seinem
Gemeinderat Dischinger diesen Grenzstein als Kulturgut zunächst zu sich nahmen.
Der hier angesprochene Grenzstein Nr. 1 fand dann in den 1970er Jahren am
Eingang des Rathauses Stegen seinen Platz. |
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Bild Nr.1, Gemarkungsstein Nr. 1, Grenzseite Stegen Wittental, der Herren von Reischach Stegen, mit Kopf des wilden Ebers |
Bild Nr. 2, Gemarkungsstein Nr. 1, Grenzseite mit dem Schild der Herren von Landeck |
Bild Nr. 3, Gemarkungsstein Nr. 1 mit der Jahreszahl 1586 (Stirnseite) |
Bild Nr. 4, Gemarkungsstein Nr. 1 mit eingeschliffenem Grenzverlauf |
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Bild Nr.5 Gemarkungsstein Nr.16mit zwei unterirdischen Zeugen. Beschreibung wie Bild Nr. 1 |
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Bild Nr. 6, Gemarkungsstein Nr. 16, noch erkennbar am Kopf des Steines "CK" (Landeck). Beschreibung wie Bild Nr. 2 |
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Auszug
aus der Bannbeschreibung ( Gemarkungsstein Nr. 16) der herrschaftlichen Gütern
zu Baldenweg und Falkenbühl vom 28.11.1726 (GLA 66/9837) |
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Die zwei Pfeile zeigen den
ungefähren Standort der 2 Gemarkungssteine. 1 und 16, die heute keine |
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Herr
Hauptamtsleiter Link von der Gemeinde Stegen regte an, dass es doch eine schöne
Aufgabe für den "Heimatgeschichtlichen Arbeitskreis" wäre, die noch
vorhandenen, historischen Gemarkungssteine
(Grenzsteine) in der Gemeinde Stegen zu erfassen.
Stellvertretend für den Arbeitskreis habe ich Herrn Link zugesagt , dies
in nächster Zeit mit meinem Arbeitskreis zu besprechen. Oskar
Steinhart |
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Gemarkungsstein Nr.15 |
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L 4.4-372Stadtarchiv Freiburg,. Auszug aus dem Geometrischen Grund- und Lagerbuch der herrschaftlichen Güter zu Weiler von 1788. |
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Auf dem Plan sind beide Steine, auch der vorher genannte
Stein 16 und der mit Nummer 15, als " Bann- Staine"
eingezeichnet. Dieser Stein mit der Jahreszahl 1586 und dem Wappen der
Herren von Reischach, auf der östlichen und der Landecker, auf der südlichen
Seite mit der Jahreszahl 1586 an der Stirnseite, befand sich zwischen der
Dollmatte und dem Holzacker, auf der südl. Seite der Eschbach. Sie tragen
im Kopf des Steines die Inschrift " RISCHACH" und die beschädigte
Schrift der "LANDECKER", wovon noch die zwei Buchstaben "CK"
erhalten
sind. Auf den Wappen wurde später das Grenzzeichen für die Gemeinde
Stegen "G St" und für die Gemeinde Wittental "G
W" eingeschlagen. |
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Bilder von den Bergungsarbeiten und der Freilegungvormittags 13. August 2012 |
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Gemarkungsstein Nr. 15 mit Wappen der Reischacher und eingeschlagenem "GST" (Gemeinde Stegen) am Eberkopf und Schild in der Form aus dem 16. Jahrhundert. |
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Erstes Foto nach der Flurbegehung "Holzacker" und erfolgreicher Suche, nachmittags, am 23.Juli 2012.Die Fundstelle mit dem Stein haben wir wieder bis zur Bergung in den alten Zustand gebracht. |
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Franz Faller, Grundstückseigentümer, knieend bei der Suche,
mit mir, nach dem verschollen Gemarkungsstein. |
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Grundstückseigentümer Franz Faller mit den zwei Hälften der Gemarkungssteine Nr. 15 aus gelblichem Sandstein |
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Fotos Oskar Steinhart, v.links: Bergungsgruppe, Revierförster Winterhalter, Forstamt Kirchzarten, Stefan Mäder, Gemeinde Stegen und Grundstücksbesitzer Franz Faller (Waldweber) Stegen |
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Anmerkung: |
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