Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameJakob KALTENBACH
Birth Datum24 Apr 1719
Birth OrtSt.Peter - Rohr - Bühlhof
Death Datum31 Jan 1800 Alter: 80
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Steinhof
VaterHans KALTENBACH (1674-1759)
MutterKatharina BEHA (1686-1760)
Partner
Birth Datum29 Aug 1718
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Burlehof
Death Datum8 Jul 1788 Alter: 69
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Steinhof
VaterAndreas KÜRNER KIRNER (1681-1758)
MutterAnna Maria ROMBACH (1687-1765)
Marr Datum7 Jul 1750
KinderMaria (1751-1792)
 Josef (1752-1833)
 Simon (1759-1819)
 Magdalene (1764-1811)
Birth Datum4 Jul 1727
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Steinhof
Death Datum27 Mai 1750 Alter: 22
Death OrtSt.Peter - Oberibental - Steinhof
VaterAndreas HERBSTRITT (1685-1728)
MutterEva HERMANN (1697-1729)
Marr Datum7 Feb 1745
KinderJohanna (1748-1816)
Notizen für Jakob KALTENBACH
Durch Einheirat „Steinbauer im Ibental“, 1745 bis 1783, 1752: Der Steinbauer macht gewöhnlich „24 bis 25 Wägeli Heu“. Er war seit 1783 im Leibgeding im Berghäusle auf dem Buchbühl. Das Hofgebäude mit Mühleist am 19.03.1771 abgebrannt.
09. November 1748
Jakob Kaltenbach, der Steinbauer, überläßt dem Josef Willmann, Händler auf
seinem Hof, einen Platz zur Erbauung einer Herberg oder eines Häusles. Nach
10 Jahren soll Willmann das Häusle dem Bauern für 200fl. abtreten.
(61/10795 $. 351)
10. Juli 1750
Jakob Kaltenbach, Steinbauer, überläßt an Josef Willmann, den Händler oder
Grempler, abermalen ein Stück ödes Feld bei dem zu erbauenden Häusle, ordentlich
ausgelocht, auf 23 Jahre zu nutzen, alles zusammen für 300 fl. Willmann darf
das benötigte Wasser beim oberen Weiherle holen und kanneine Geiß halten. Dazu
erhält er für seinen Esel Weidfeld. (61/10796S. 126)
11. Mai 1753
Vorwürfe an Jakob Kaltenbach,Steinbauer, er habe ohne Erlaubnis der Herrschaft
und mit Widerspruch der Ibentäler Gemeinde:
a) einen anderen Fahrweg durch das Tal hinauf gemacht,
b) 5 Eichen nebst anderen ohngefragt umgehauen;
c) unten daran ein Stück gerodet und daraus eine Matten gemacht;
d) ein halbesBirk-Schächlein auch umgereutet und Frucht daran gebaut;
e) Neuanlage von 2 Wassergräben;
alles laut Anzeige von Jäger Josef Lickert.
Nach Selbstverteidigung des Steinbauern über seine Bemühungen, den Hof wirtschaftlicher
zu gestalten, und nach einem Augenschein erhielt er 2 Cronen Strafe.
(61/10797 S. 73-75)
11. März 1755
Der Vogt im Kageneck. Unteribental klagt gegen den Steinbauern Jakob Kaltenbach,
weil dieser im Spätjahr sein Vieh in ihren Allmendwald getrieben habe.
(61/10797 S. 412)
Hofbrand am 19. März 1771
Des Steinbauren Hof samt der Mühle im St. Petrischenist ganz verbrennet. Diß geschahe
unter dem Gottesdienst. Man hat gesagt, es seye dißem Hauß wenig Gottesfurcht
gewesen, sondern das Fluchen, Schwören und der Unfrieden habe dar-
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innen geherrschet und an dem heutigen Tag, in festo S. Josephi, seye wederer,
wedersie, weder die Tochter, weder der Sohn in dem Gottesdienst gewesen, wenigst
nicht im Haubtgottesdienst. Allein für alles dieß will nicht stehen.
Der Tochter Mann und zukünftige Bauer ist ein hießiges Pfarrkind Eusebius
Wehrle, ein braver Mensch und extra gutter Uhrenmacher. Allein er ware nicht
zu Hauß, sondern im Simonswald, da das Unglück geschahe und wird vielleicht
der Baurenhof ein End haben, weil er schwerlich wird im Stand seyn, dem Baur
(Bauen?) und denen Schulden miteinander vorzustehen.
(Abt Michael Fritz, St. Märgen, Tagebuch, F. Kern. $. 235 f.)
Oberamts-KanzleiSt. Peter, 17. April 1771:
Des Jakob Kaltenbachs Haus, Scheuer und Stallung, der Steinhof genannt, in der
Feuersozität mit 500 fl. rheinisch geschätzt, ist am 19.03.1771 „durch ein unvermutet
ausgebrochenes Feuer verunglückt und gänzlich in die Asche gelegt worden“.
Laut Protokoll vom 20. März 1771 konnte man „auf den Ursprung des ausgebrochenen
Feuersnicht kommen“. (67/1249 II fol. 89)
26. Februar 1783:
Jakob Kaltenbach, Bauer am Stein, nebst seinem Eheweib und Kindern, haben
sich entschlossen, den Hof der JohannaKaltenbächin, Tochter1. Ehe, vermög der
Heiratsabrede vom 30.Juni 1750 zu übergeben.
Leibgeding: Lebenslängliche Wohnung für Jakob Kaltenbach und seine Frau in
dem Berghäusle auf dem Buchbühl (der Bauersoll das Häuslein in allen Stücken
erhalten).
Vorbehalt von 1 Kuh, 2 Geißen, 1 Schwein, mit der Matten auf dem Buchbühl, das
Kellerbächle, und was sein Tochtermann indessen genutzt hat, samt dem Roßloch
bis aufs Bächle, dazu 25 Sester Winterkorn, 25 Sester Haber,6 Klafter Holz, 4 Sester
Erdäpfel zum Anpflanzen, Vorbehalt von Obstbäumen, das Recht, für sich zu
mahlen, das Pferd an bestimmten Tagen zum Reiten.
Wohnungsrechtfür die kränkliche Tochter Maria Kaltenbach.
Notizen für Maria (Partner 1)
30. Juni 1750
Nach der Heiratsabrede bringt sie 200 fl. in die Haushaltung, sie kann auf dem Hofe 22 Jahre hausen. Seinem Kind aus 1. Ehe wird die Besitzgerechtigkeit zum Hofe vorbehalten, es erhält statt mütterlichen Erbteils 155 fl. zum freien Voraus. Schlußbemerkung: Das übrige reguliert sich nach altem Waldbrauch und Herkommen.
(61/10796 S. 121-129)
Zuletzt geändert 3 Nov 2020Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit