Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
Genealogie im Dreisamtal - Personenblatt
NameBrigitta DOLD
Birth OrtObersimonswald - Plattenhof
Death Datum16 Mai 1690
Death OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
VaterMathias DOLD (ca 1620-)
MutterChristina KETTERER (-<1655)
Partner
Birth Datum1573
Birth OrtSt.Peter - Oberibental - Luxhof
Death Datum1650 Alter: 77
Death OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
OccupationBauer Hinterbauernhof und Vogt von Oberibental
VaterMartin ROMBACH (1545-1611)
MutterKatharina FEHRENBACH (1540-1603)
Marr Datumca 1628
Death Datum13 Jan 1675
Death OrtSt.Peter - Hinterbauernhof
VaterKlaus Nikolaus ROMBACH (1573-1650)
MutterROSINA FEHRENBACH (1582-1612)
Marr Datum14 Nov 1661
KinderKlaus (1662-1692)
 Agathe (1665-1747)
 Mathias (1667-1701)
 Hans (1670-1692)
 Maria (1672-1700)
 Georg (1674-1702)
Birth Datumca 1641
Birth OrtWildgutach - Haldenschwarz-Gut
Death Datum16 Feb 1727 Alter: 86
Marr Datum5 Mai 1675
KinderAmbrosius (1684-1754)
 Katharina (1682-1745)
 Elisabeth (1686-1737)
Notizen für Brigitta DOLD
Hofwitwe, starb als Lehenträgerin

1682 Brigida Doldin aufm hinteren Schönhof, will bestätigt haben, daß sie ihre Schulden bezahlt hat.Dazu haben sich vier Gläubiger auf der Klosterkanzlei eingefunden. (61/10777 S. 192)

07.Juni 1690 Auf Absterben Brigidda Dold, Bäuerin aufm hinteren Schönhof, wurde selbiger Hof dem Lehenbesitzer, ihrem jüngsten Sohn Georg Rombach, zu kaufen gegeben um 2350 fl.
Notizen für Nikolaus (Partner 1)
Vogt Klaus Rombach kaufte 1635 den Hinterbauernhof

Der letzte Besitzer (vom Hinterbauernhof) Thomas Hug hat den Hof zum Schaden und Nachteil der Gläubiger und der Obrigkeit noch bei Handen. Der Hof wurde nach des Gotteshauses Brauch, Herkommen und Gerechtigkeit vor öffentlicher Kirchen und Straß zum dritten Mal käuflich ausgerufen und feilgeboten. Er wurde im Beisein des vorigen Besitzers Thomas Haug verkauft an Klaus Rombach in der oberen Iben für 1600 fl. Die Schulden beliefen sich auf 2000 fl., so daß die Gläubiger Verluste hinnehmen mußten. Als Hauptgläubiger erhielt Thomas Hug 522 fl. Genannt wird auch Klaus Hug, Bergbauer. (67/1286 S. 426-429)

Bauer auf dem Luxhof, 1611 bis 1635, Vogt von Oberibental, Bauer auf dem hinteren Schönhof 1635 bis 1649/1650

1635
Kraft eines alten Kaufbriefs soll Klaus Rombach 1635 den Hof dem Hans Rombach als seinem Vetter zu kaufen gegeben haben. (67/1267 S. 368)

1649/1650 ist ein leibeigener Mann N. Rombach (Klaus?) auf dem Schönhof gestorben. Der Lehenbesitzer zahlt für den Stier als Fahl 20 fl. (67 /1259 S. 785)
Notizen für Ambrosi (Partner 2)
(aus welcher Ehe unbekannt)

ein ehrenwerter Mann „Bauer auf dem hinteren Schönhof", 1661 bis 1675
Notizen für Job (Partner 3)
03. Mai 1675 Nach der Heiratsabrede bringt er 100 fl. mit in die Ehe. Den 6 Kindern der Frau wird die Besitzgerechtigkeit vorbehalten. Jedes Kind erhält zum Voraus 50 fl., zahlbar bei Erreichen des 24. Lebenjahres. Wenn eines ein Handwerk erlernte, ist der Voraus schon vorher fällig. Wenn eines der Kinder heiratet, erhält jedes die gebührende Morgensuppen, zwei Leilachen und ein Bettziechen. Wenn die Bäuerin stirbt, erhält der jetzige Hochzeiter ein Leibgeding mit einer Kuh, einer Geiß und einem Schwein. Pfleger der Kinder sind Hans und Daniel Rombach. (61/10775)

Actum St. Peter, den 13.Januar 1677 Gegen Job Kern abm Schönhof sind bisher verschiedene Klagen einkommen, daß er seinem Hauswesen sehr schlecht vorstehe und mit seinem Weib und den Kindem in augenscheinliches Verderben ohnfehlbar geraten möchte, da er sich auf das Sayen (Säen), Bachen, Vieh kaufen und verkaufen und dergleichen haushebliehe Sachen nicht nur schlecht verstehe, sondern auch von seinem Weib und anderen nicht die geringste Ermahnung annehme, und in allem schlechte Lust zum Hausen zeige. Job Kern mußte sich vor dem Abt verantworten und erschien mit Georg Reiner aus dem Ibental als Fürsprecher. Jobs Weib Brigitta sagte durch ihren Fürsprecher Vogt Benitz, es sei ihr herzlich leid, daß sie mit ihrem Ehemann müsse Streit haben, aber es treibe sie die höchste Not dazu, weil das Hauswesen seit dem Tod des ersten Mannes Brosi sel. von Tag zu Tag dergestalten abnehme, daß sie mit ihren Kindern 1. Ehe ohnfehlbar an den Bettelstab geraten werde. Er verstehe sich auf keine Arbeit, seye alles hinderfür, was er angreife oder machen wolle ... Sie bitte angelegentlich, ihm einen Obmann zu geben. Job bekennt, er könne nichts davor, seie im Geblüet, seine Mutter habs auch also, bitte, man wolle doch ihm keinen Vogt oder Pfleger über die Führung der Haushaltung geben, wolle sich besser der Sache annehmen. Der Abt mahnte die Eheleute zu besserer Verständnis und Einigkeit, sie sollten sich wie zwei rechte Eheleut erzeigen. Dies versprachen sie durch ein Handgelübdt. (61/10776 S. 5-10)
Zuletzt geändert 7 Jan 2021Erstellt 20 Apr 2023 using Reunion for Macintosh
erstellt im Januar 2022
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit