Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameJoseph HELMLE
Birth Date20 July 1823
Birth PlaceEschbach
Death Date8 August 1823 Age: <1
Death PlaceEschbach
FatherChristian HELMLE (1785-1861)
MotherFranziska ZÄHRINGER (1782-1823)
Notes for Joseph HELMLE
Das Reckenberghäusle, das ehemalige Berghaus des Reckenberger Hofs, erhielt bei der Hofteilung durch Gallus Fehr sein Bruder Johann Fehr. Nach dessen Tod 1791 heiratete seine Witwe  Anna Pfister, vom Pfisterhof gebürtig, Lorenz Rombach, den sog. Gassenlenz, der vom Maierhof stammte und von dem das Haus seinen damaligen Namen bekam. 1801 verkaufte Lorenz Rombach unter Vorbehalt einer Wohnung das Haus an Andreas Maier, einen Bauernsohn aus Unteribental, der in Wagensteig verheiratet war. Dieser zog mit seiner Familie 1818 nach Freiburg und verkaufte das Haus an seinen Neffen Michael Drescher, einen Weber aus Kirchzarten. Das Haus übernahm 1836 der Sohn Andreas Drescher, der es 1839 an den Schuster Christian Helmle verkaufte und das Vogelhäusle erbaute. Christian Helmle vererbte das Gut, das nach ihm Schuh-Christers genannt wurde, 1862 an seinen Sohn Joseph Helmle, der es wegen Verschuldung an seinen Bruder Christian Helmle, ebenfalls Schuster, verlor. Nach seinem Tod verkaufte seine Witwe Theresia Hug im Jahr 1883 das Haus an ihren Schwager Philipp Geggis, in dem in einem 2. Haushalt weiterhin die Familie Helmle wohnte. Philipp Geggis verkaufte das Haus 1898 wieder an Theresia Hug zurück und zog mit seiner Familie 1903 nach Scherzingen. Otto Helmle, Sohn des Christian Helmle und der Theresia Hug, der langjähriger Mesner in Eschbach war, erwarb das Haus 1907, danach übernahm es seine Tochter Theresia Helmle, die sich 1939 mit Joseph Rombach vom Mooshof verheiratete. Nach dem Tod beider Eheleute wurde das Gebäude 1970 von den Erben an die Gemeinde Eschbach verkauft und 1972 warm abgerissen, um dem Neubaugebiet Reckenberg Platz zu machen.
Last Modified 18 July 2025Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit