Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameBernhard LICKERT
Birth Datecirca 1644
Death Date6 December 1713 Age: 69
Death PlaceSt.Peter - Oberibental - Birkweghof
FatherSimon LICKERT (ca1608-1688)
MotherChristina ECKERT / EGGERT (ca1611-1662)
Spouses
Birth PlaceSt.Peter - Seelgut - Schafwäsch
Death Date11 April 1692
Death PlaceSt.Peter - Oberibental - Birkweghof
FatherSebastian HEBDING (-ca1690)
MotherGertrud SAUM (-1666)
Marr Date19 April 1677
Birth Date3 June 1664
Birth PlaceSt.Peter - Rohr - Klausenhof
Death Datebefore 1694 Age: 29
FatherHans BRAUN (ca1616-1696)
MotherMaria WISSER (-1694)
Marr Date1692
Notes for Bernhard LICKERT
vom Heitzmannshof (Hof Nr. 14, 12), durch Einheirat Bauer auf dem Birkweghof, 1677 bis 1692
+ 69 Jahre alt, alias aus dem Glottertal

Bernhard Lickert „hat sich nach dem Tod seines Weibs ins Glottertal anno 1692 verheiratet“.

BernhardLickert hat 733 fl. Vermögen, verkauft im November 1692 sein Leibgeding auf dem Birkweghof an den Stiefsohn Mathis Beha für 120 fl., zieht nachseiner Heirat ins Glottertal und zahlt dem Kloster beim Wegzug 70fl. (61/10780 S. 204)
Notes for Anna (Spouse 1)
11. Juni 1654
Nachder Heiratsabredeerhält sie zeit ihres Lebens das Recht, das Gut zu nutzen, zu gebrauchen und inhaben, gleichgültig ob sie sich wieder verheiratet oder nicht. Sie ist jedoch nicht befugt, von dem Gut „das geringste zu verhandlen, verstimpeln oder sonsten zu verkaufen“. Auch soll nach ihrem Tod das Gut wieder an die Böhische Linie eigentümlich anfallen. Bei der Heiratsabred zugegen war der Stiefvater der Braut, Hans Schiele (t 1655), der Pflegvogt Bartle Hebding, Schafbauer, und Jakob Beha von Waldau.

1677 Hofwitwe und Lehenträgerin,

10. April 1677
Heiratsabrede zwischen Bernhard Lickert und der Witwe Anna Hebting mit den Kindern Mathis, Maria und Ursula Beha. Erstlich solle dasjenige, was diese beiden zusammenbringen, ein gemein Gutsein. Wenn eines der drei Kinderheiratet, soll es 200 fl. erhalten.
2) Sollte der Hochzeiter ohne Leibeserben vorversterben, erhalten seine Befreundeten 50 fl., wenn er Kinder hinterläßt, sollen diese die 50 fl. zum Vorauserhalten.
3) Sollte die Hochzeiterin zuerst sterben,erhält er auf dem Hofein Leibgeding mit einer Kuh und einer Geiß und dem Recht, ein Schwein auf dem Wasen laufen zu lassen, ebenso 2 Hühner zu halten.
4) Wenn aus der Ehe keine Kinder hervorgehen, soll er im Leibgeding statt der Geiß noch eine Kuh halten dürfen, die er aber aus eigenen Mitteln anschaffen muß. „Und ist auch ihme auf dieses Leibgedingsich wieder zu verheiraten nit verbotten.“ Anwesend waren außer den Hochzeitsleuten und den drei Vögten noch sieben weitere Bauern, u.a. Mathis Hebding sowie auf ihrer Seite u.a. Mathis Creutz als ihr Pfleger, Bartle Hebding und Jakob Rombach als der Kinder Pfleger.
(61/10776 S. 103-107)
Last Modified 26 December 2020Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit