Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameJosef SCHERER
Birth Date14 August 1910
Birth PlaceEschbach
OccupationMaurer
FatherFridolin Hug / SCHERER (1868-1933)
MotherJosefa SCHERER (1874-1942)
Spouses
Birth Date1909
Marr Date27 June 1936
Notes for Josef SCHERER
Mit sieben Jahren verließ er bereits das Elternhaus, um sich auf dem Wittentäler Andresenhof als Hirtenbub zu verdingen. In den folgenden Jahren half er im landwirtschaftlichen Bereich an vielerlei Orten, darunter auch im Kloster Abtsberg bei Gengenbach. Hier lernte er seine Frau kennen, mit der er vor vier Jahren glücklich goldene Hochzeit feiern konnte. Erst nach dem Tod seines Vaters erlernte er den Maurerberuf und gründete mit seinem Bruder Otto die Firma Gebr. Scherer.

BZ 2.7.1986
Viele Gratulanten kamen
Josef und Rosa Scherer feierten goldene Hochzeit
Stegen-Eschbach (w). Das Fest der goldenen Hochzeit feierten in Eschbach, Steurentalstraße 7, Rosa und Josef Scherer.
Bürgermeister Klaus Birkenmeier übermittelte dem Paar die Glückwünsche der Gemeinde Stegen, des Landkreises und des Ministerpräsidenten. Mit einer Meßfeier in der St.-Jakobus-Pfarrkirche in Eschbach gedachten die vitalen Eheleute ihres 50. Hochzeitstages.
Wechselvolle, auch schwere Zeiten hat das Jubelpaar hinter sich. Dennoch blieb der Humor und der Blick in die Zukunft bis heute erhalten. Josef Scherer diente im Zweiten Weltkrieg in Frankreich und in Rußland. Als Maurer war er lange Zeit Mitinhaber eines Bauunternehmens. Dem Musikverein Eschbach, dessen Ehrenmitglied Josef Scherer ist, war er stets verbunden. Mit einem „Ständerle“ ehrten die Musiker das Jubelpaar. Die goldene Hochzeit, zu der sich zahlreiche Gratulanten einfanden, wurde dann im Familienkreise mit den drei Kindern, Enkeln und Urenkeln gefeiert.
Notes for Rosa (Spouse 1)
Drei Töchter ließen die Familie wachsen. Heute kann sich der Jubilar über neun Enkel und sieben Urenkel freuen
Last Modified 15 April 2020Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit