Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameMaria LORENZ
Birth Datecirca 1687
Birth PlaceOberried - Hofsgrund - Lorenzenhof
Death Date14 April 1749 Age: 62
Death PlaceOberried - Hofsgrund - Gassensepplhof
FatherJakob LORENZ (1656-1733)
Spouses
Birth Date30 December 1684
Birth PlaceOberried - Hofsgrund - Gassensepplhof
Death Date25 September 1755 Age: 70
Death PlaceOberried - Hofsgrund - Bühl
OccupationBauer, Schindeldecker
FatherPeter WIESLER (WIESTLER WIESTNER) (ca1640-ca1709)
MotherMaria WEBER (1650-1691)
Marr Datecirca 1707
ChildrenJoseph (1708-1779)
 Maria (1709-1777)
 Michael (1711-1772)
 Johann (1713-1755)
 Jakob (1715-<1752)
 Katharina (1716-1752)
 Anna (1718-)
 Barbara (1719-)
 Martin (1721-ca1776)
 Agatha (1723-1752)
 Apollonia (1723-1754)
 Mathias (1724-1752)
 Anton (1726-1754)
 Stephan (1727-1728)
 Andreas I (1729-1770)
 Georg (1731-1758)
Notes for Maria LORENZ
16 Kinder
Notes for Mathias (Spouse 1)
Gassensepplhof Besitzer seit 1709 - 1752
Der »Gassenseppel« Mathias Wißler hatte elf Kinder. Sein jüngster Sohn, nach geltendem Recht der künftige Hofbesitzer, war noch nicht acht Jahre alt, als der 23 Jahre ältere Bruder Josef aus der Fremde zurückkehrte, wo er das Schmiedehandwerk erlernt hatte. Josef bat den Vater, ihm ein Stück Feld abzutreten, damit er darauf ein kleines Wohnhaus und eine Werkstatt errichten könne. Er wollte in seinem Heimatort als Hufschmied bei den Bauern und als Bergschmied im Dienste des aufblühenden Bergwerks lohnende Beschäftigung finden. Der Vater stand vor der schwerwiegenden Entscheidung, ob er dieser Bitte willfahren oder seinen Hof ungeschmälert dem jüngsten Sohn erhalten solle. Er gab dem Drängen seines Sohnes Josef nach und verkaufte diesem am 29. Mai 1739 ein Stück Feld, das sogenannte »Neustück«, um 400 Gulden. Die Oberrieder Herrschaft genehmigte die Veräußerung und erlaubte dem Käufer, auf dem erworbenen Grund und Boden »ein Häusle und Schmiten« zu errichten. Da der Vater mit der Abtretung des Grundstücks ungefähr den vierten Teil seiner Liegenschaften einbüßte, mußte der Sohn auch den vierten Teil des Bodenzinses, nämlich acht Batzen und fünf Pfennig, übernehmen. Für das Häusle und die Schmiede hatte er mit Wirkung von Michaeli 1739 außerdem folgende Lasten zu tragen: einen weiteren Bodenzins in Höhe von sechs Batzen und fünf Pfennig, eine Fasnachtshenne und ein Frontauen.
Last Modified 27 November 2019Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit