Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameLorenz RUF
Birth Date8 July 1726
Birth PlaceKirchzarten
Death Date17 August 1798 Age: 72
Death PlaceSt.Peter - Steingrubenhof
OccupationSteingrubenhofbauer
FatherOsswald RUF (1680-1743)
MotherMaria DOLD (1683-1747)
Spouses
Birth Date8 January 1730
Birth PlaceEschbach - Felixenhof
Death Date20 March 1772 Age: 42
Death PlaceSt.Peter - Steingrubenhof
FatherGeorg ROMBACH (1698-1764)
MotherChristine HAURI (1700-1754)
Marr Date12 February 1753
Marr PlaceSt.Peter
ChildrenAgatha (1754-1810)
 Mathias (1757-1812)
 Theresia (1761-1795)
 Josef (1763-1787)
 Franziska (1768-1831)
 Anna (1771-1835)
Birth Date2 September 1742
Birth PlaceEschbach - Bammerthof
Death Date6 February 1819 Age: 76
Death PlaceSt.Märgen
MotherMaria ROTZINGER (1719-1772)
Marr Date28 September 1772
ChildrenKatharina (1773-1846)
 Andreas (1775-1777)
 Andreas (1779-1853)
Notes for Lorenz RUF
Vogt von Wittental

Vor der Hochzeit entstand ein Streit zwischen dem Pfarrer von Kirchzarten und dem Prior von St. Peter darüber, welche Pfarrei für die Eheschließung zuständig sei. Der Pfarrer von Kirchzarten sagte, beide Brautleute seien seine Pfarrkinder, und wollte daher die Trauung in seiner Pfarrkirche „mit Gewalt erzwingen". Der Abt aber bestimmte, daß die Hochzeit in St. Peter gehalten werden und das junge Paar auf dem Steingrubenhof Wohnung nehmen solle. (A.M.S.P. 1753)

Seit 1748 Hofeigentümer, Bauer auf der Steingruben 1754 bis 1789.

17. Mai 1763 Lorenz Ruf auf der Steingruben gibt dem Sebastian Ketterer auf der Eck (später oberes Steingrubenhäusle) ein Stück Feld gegen die Willmen-Güter, so ausgesteint und beschrieben ist, für 400 fl. zu kaufen.
Notes for Agatha (Spouse 1)
225, 12 Kinder in St. Peter 2002/37

Eine Frau, gestorben mit 42 Jahren, von vortrefflichen Eigenschaften des Geistes, besonders mildtätig gegen die Armen, denen sie gastliches Quartier gewährte. (Sterbebuch)
Notes for Maria (Spouse 2)
Rechtenbach 2257

17. September 1772 Nach der Heiratsabrede verspricht er der Hochzeiterin, daß sie 16 Jahre auf dem Erblehenhof hausen könne, jedoch soll sie in den letzten vier Jahren freie Wahl haben. Sie bringt 550 fl. bar in die Ehe. Den 6 Kindern 1. Ehe und der Stieftochter wird statt des mütterlichen Erbs zum freien Voraus 1800 fl. ausbedungen und die Besitzgerechtigkeit vorbehalten. Festsetzung ihres künftigen Leibgedings mit 1 Kuh und 1 Geiß. Wenn aber der Hochzeiter in gar kurzer Zeit sterben und sie mit Kindern gesegnet sein würde und auf das Leibgeding nicht heiraten könnte, solle ihr nach Befund der Umstände und Gutachten gnädiger Herrschaft Hilfe geleistet werden.
Last Modified 24 December 2020Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit