Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameMatthäus LÖFFLER
Birth Date20 September 1720
Birth PlaceSt.Peter - Muckenhof
Death Date31 January 1785 Age: 64
Death PlaceSt.Peter - Muckenhof
Memoauf der Heimfahrt mit dem Schlitten
OccupationMuggenhofbauer
FatherGeorg LÖFFLER (ca1678-1748)
MotherRosina HUMMEL (1682-1743)
Spouses
Birth Date3 May 1726
Birth PlaceEschbach - Hinterbauernhof
Death Date10 May 1760 Age: 34
Death PlaceSt.Peter - Muckenhof
Memoim Kindbett
FatherGeorg ROMBACH (1689-1736)
MotherMaria GREMMELSPACHER (1692-1735)
Marr Date26 April 1747
Marr PlaceSt.Peter
ChildrenMaria (1749-1790)
 Magdalena (Madlen) (1750-1806)
 Scholastika (1751-1780)
Birth Date25 March 1725
Birth PlaceSt.Peter - Brosihof
Death Date5 November 1791 Age: 66
FatherAmbrosius (Brosi) KETTERER (1678-1758)
MotherMaria LICKERT (1686-1754)
Marr Date21 July 1760
ChildrenJohann (1761-1829)
 Katharina (1762-1836)
 Josef (1764-1814)
 Ursula (1767-1811)
Notes for Matthäus LÖFFLER
Georg Löffler und seine Kinder verkaufen an den Sohn bzw. Bruder Mathäus Löffler den Hof auf dem Muggenbach mit 1 Pferd, 25 Stück Hornvieh, 2 Kälber, 2 Schwein, 3 Geißen, 2 Schaf, 3 Gäns .... für 2715 fl. Schulden: 2095 fl., so daß noch 688 fl. verbleiben. (61/10795 S. 24-30)

1759, den 7. April, wird der unweit von unserem Kloster gelegene Muckenhof von Gespenstern sehr beunruhigt, welches bis auf den 27. Mai des folgenden Jahres andauert, an welchem dieser Hof, nach 4 Uhr abends, von einem Donnerschlag in die Asche gelegt wird. Alles außer dem auf der Weid gewesten Vieh ist inner 3 Stunden von den wütenden Flammen verzehrt worden. Zugrunde gingen auch 3 Kälber und die Schweine, die Geräte und Vorräte.

Abt Steyrer:
Beim Brand des Muckenhofs 1760 (s.o.) wurde Abt Steyrers Bemerkung zitiert, dass „eben dieser Gutshof im gesamten abgelaufenen Jahr und bis heute auf jammervolle Art und Weise von Gespenstern angegriffen und gequält worden war“. Auf diese Vorfälle des Jahres 1759 geht er im Tagebuch ausführlich ein und gibt mit seinen Berichten eine deutliche Vorstellung von dem Gespensterglauben der Zeit (Abb. 5): „Um vier Uhr nachmittags werden P. Petrus und P. Großkeller Gregorius wie schon einigemale zuvor in den Gutshof Muckenbach gerufen, welcher bei Tag und Nacht von Geistern, Gespenstern oder Unholden beunruhigt wird. Häufig entsteht darin Lärm, es werden Steine in den Zimmern umhergeworfen, und niemand ist zu sehen. Brennende Holzscheite werden von unsichtbarer Hand aus dem Ofen gerissen und gegen die Danebenstehenden geworfen usw.“ (25.5.1759). — „Die Gespenster machen wieder den Gutshof Muckenbach unsicher“ (Mai 1759). — „Die Gespenster lärmen in noch größerer Zahl im Gutshof Muckenbach und erschrecken die Bewohner, besonders die kleinen Kinder, trotz aller erteilten priesterlichen Segnungen und heiligen Handlungen. Heute erteilte P, Großkeller dem Gutshof, nachdem das Ehrwürdige Sakrament bereits dorthin getragen wurde, seinen Segen“ (1.7.1759). — „In der vorausgehenden Nacht haben die Gespenster den Einwohnern des Gutshofes Muckenbach in Anwesenheit des P. Gregorius Großkeller sowie P. Petrus auf außer-
ordentliche Weise übel mitgespielt“ (20.8.1759). Schließlich gaben die Patres ihre erfolglosen Bemühungen auf und holten sich einen Experten von auswärts: „Am Abend kommt P. Pereerinus an, ein Freiburger Kapuziner, der im Volksmund der Hexenmeister genannt wird, welcher in der Provinz dafür zuständig ist, Dämonen zu bannen und Zauberwerke zu vertreiben.“ Am nächsten Tag übt er „am Nachmittag im Hofgut Muckenbach sein Amt aus“ (13. und 14.9.1759). Die Spukerscheinungen im Muckenhof wurden als so wichtig betrachtet, dass P. Gregor Baumeister, der Geschichtsschreiber des Klosters, sie in seinen Annalen der Abtei festhält; auch der St.Märgener Abt Petrus Glunk berichtet in seinem Tagebuch darüber. Nach P. Gregor Baumeister hören die Gespenstererscheinungen im Muckenhof erst auf, als das Gut durch Blitzschlag abbrennt.
Notes for Eva (Spouse 1)
76,7, 11
Sie bringt 666 fl. mit in die Ehe (61/10795 S. 52)
starb im Kindbett
Notes for Barbara (Spouse 2)
Die Heiratsabrede vom 10.07.1760 besagt, daß die Hochzeiterin 600 fl. Kapital sowie Hausrat in die Ehe mitbringt und auf dem Hof 20 Jahre hausen und wohnen darf. Den 3 Töchtern aus I. Ehe des Mannes wird die Besitzgerechtigkeit des Hofes vorbehalten. Sie bekommen zudem 360 fl. Voraus.
Last Modified 14 November 2024Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit