Familien im Dreisamtal - Person Sheet
Familien im Dreisamtal - Person Sheet
NameAgnes KERN
Death Date1875
Spouses
Birth Datecirca 1800
Birth PlaceEschbach - Reckenberg - Unter-Krämers, Metzgers
Death Date6 December 1861 Age: 61
Death PlaceStegen
OccupationMaurer in Stegen
FatherChristian STEIERT (1744-1814)
MotherMaria GEGGIS (1754-1814)
Marr Date1 May 1828
Marr PlaceStegen
ChildrenMagnus (1832-1894)
 Maria Anna (1829-1852)
Notes for Mathias (Spouse 1)
Ziegelhäusle, Haus 2: Unter-Krämers, Metzgers
Der Maurer Christian Steiert und seine Ehefrau Maria Geggis starben 1814. Ihr einziger Sohn Mathias Steiert, ebenfalls ein Maurer, übernahm das Haus, verkaufte es 1846 an Bartholomäus Walter und zog mit seiner Familie in die Wiehre, kehrte allerdings 1850 nach Stegen zurück. Bartholomäus Walter veräußerte das Haus bereits wieder 1853 und zog nach Kirchzarten. 1876 wurde Johann Löffler, ein Krämer von St. Peter, Eigentümer des Hauses, von dem der Hausname Unter-Krämers abgeleitet ist. Er starb bereits 1878, und seine Witwe Theresia Ruf heiratete den Metzger Ferdinand Zipfel, einen Sohn von Drehers. Nach dessen Tod 1909 kam das Haus an den Schreiner Alfons Helmle. Das Haus übernahm um 1933 die Tochter Josefine Helmle, die den Säger Gustav Hummel von St. Märgen heiratete. Um 1973 übernahm Bernhard Hummel das Haus.

Übernahm 1814 das Haus Unter-Krämers, Metzgers in Eschbach Reckenberg, verkaufte es 1846 an Bartholomäus Walter, zog mit Familie in die Wiehre und kehrte 1850 nach Stegen zurück. Besitzer des Kürneradamshäusle (jetzt Kürnerhäusle) ab 1850

Der Maurer Mathias Steiert von Stegen hat ein Kind vom Schwarzwald in der Gegend von
St. Blasien dessen Ort ich nicht anzugeben vermag schon bereits vier Wochen zur Pflege aufgenommen ohne dass das Kind einen Heimathschein im Besitz hat und das Kind von einem s.g. herumziehenden Vagabundenzeuge herstammet.
Das Bürgermeisteramt wolle daher diesen Maurer in eine angemesene Polizeistrafe ad 2 fl verfällen, auch zugleich schleunigst dafür Sorge tragen, dass das Kind einen Heimathschein bekommt oder fortgeschafft wird, da diese Nachlässigkeit des Maurers später der Gemeinde Stegen zur Last fallen könnte.
Ja sogar wissen sie selbsten nicht bei meiner Vernehmung den Geburtsort des Kindes anzugeben.
Link Gendarm

(Randnotiz) „Wird in eine Strafe von nur 1 fl, da er arm ist verfällt, und aufgegeben in Zeit von 8 Tagen den Heimathschein hier einzulegen
Stegen dt 14. Juli 1844
Bürgermstr. Walter dem Mathias Steiert eröffnet
Stegen 14 te July 1844
Last Modified 17 October 2021Created 11 May 2026 using Reunion for Macintosh
erstellt im Dezember 2024
Kein Anspruch auf Richtigkeit bzw Vollständigkeit