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Eschbach im Schwarzwald
25 Jahre Ortsteil von Stegen (1975 - 2000)

Die Eschbacher und die Obrigkeit - Historische Anmerkungen

von Prof. Siegfried Thiel


Mit jeder Art von Fremdbestimmung, nicht zuletzt mit der durch die Obrigkeit, haben die selbstbewußten Eschbacher immer wieder ihre Schwierigkeiten. Das war früher so und daran hat sich bis heute nicht viel geändert, was jeder teilnehmende Beobachter der Eschbacher Geschichte feststellen kann. Hier wirken sicher auch die Landschaft und die Siedlungsstruktur auf den Menschen in diesem Raum zurück, denn wer auf einem Einzelhof inmitten seiner eigenen Matten, Felder und Wälder lebt und dadurch verhältnismäßig unabhängig ist, entwickelt ein besonders ausgeprägtes Selbstbewußtsein. Der Anspruch eines Hofeigentümers aus dem 19. Jahrhundert möge diese Grundhaltung verdeutlichen. Als 1851 der Heinibauer Georg Salenbacher, Bürgermeister seit 1849, vom Amtmann des großherzoglichen Landamts in Freiburg des Amtes enthoben wurde, soll er folgenden selbstsicheren Satz gesagt haben: „Wenn ich auch des Amtes enthoben werde, bin ich doch immer noch der Heinihofbauer. Wenn aber sie des Amtes enthoben werden, sind sie gar nichts mehr“.
Ein solch eigener Sinn scheint sich aber auch auf Neubürger übertragen zu haben. Die Geschichte der Gemeinde Eschbach, wie sie sich auch in den Protokollen von Gemeinderat, Ortschaftsrat und Vereinen spiegelt, gibt beredtes Zeugnis davon — die Jahrzehnte dauernde und inzwischen abgeschlossene Auseinandersetzung um den Hallenbau in Eschbach z. B. wird sicher nicht die letzte dieser Art gewesen sein.
Im Hinblick auf die Verbindung Eschbachs mit Stegen und Wittental am 1. Januar 1975 soll deshalb solchen Grundhaltungen in Eschbach freundlich-kritisch nachgegangen werden.
Viele Jahrhunderte lang, vom ausgehenden Mittelalter bis zur Gründung des Landes Baden, war für Eschbach ein Nebeneinander verschiedener Herrschaften maßgebend gewesen. Ein Teil des Dorfes gehörte St.Peter, ein anderer den Sickingern und ihren Vorgängern. Dazu hatten die Kagenecker von der Herrschaft Weiler in Stegen den Reckenberg in ihrem Besitz. Eine solche Teilungssituation - für die damalige Zeit eher typisch, wo Höfe, Gemarkungen und Menschen von der Herrschaft gekauft, verpfändet und verkauft werden konnten, erzeugten naturgemäß ein starkes Bewußtsein für den eigenen Einflußbereich, wobei gleichzeitig auf Abstand geachtet wurde.
Eine Vorschrift im Recht des Dinghofes (heutiger Maierhof), welcher die zu St.Peter gehörende Höfe verwaltete, bestimmte z. B., daß der Zaun von Haus und Hof „so weit weg sein soll, daß ein jeglicher Mann mit einem Stein von einem Ende zu dem anderen werfen möge“. Damit war Abstand gesichert: Man kannte eben seine Schwächen und die der Anderen, welche sich durch ein zu nahes Aneinanderwohnen negativ auswirken konnten.
Noch ein Satz zur Grundlage Eschbacher Selbstbewußtseins: Im Eschbacher Hofrecht aus dem 15. Jahrhundert heißt es, „er (der Hof) sei gefreit (unabhängig) von Königen und Kaisern und wer dort Frevel verübte, zahle 100 Mark Geldes, zur Hälfte dem Abt (von St.Peter) und zur Hälfte dem Kaiser“.
Daß die Eschbacher immer wieder Grund hatten, vor ihrer Obrigkeit auf der Hut zu sein, zeigt ein anderer Vorfall. Der Dingrodel, eine Ortsrechtssammlung, der immer am Dienstag Mitte Februar vorgelesen und dabei auf seine Einhaltung überprüft wurde, war 1456 noch durch relativ vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Kloster und Bauernstand zustande gekommen. Das Kloster versuchte aber in den folgenden Jahren, die Rechte der Bauern zu schmälern, indem 1582 eine Polizeiverordnung erlassen wurde, welche den gleichen Rang wie der Dingrodel erhielt und viele einengende Bestimmungen brachte.
1602 z, B. erließ der Abt eine Waldordnung, in der das Eintreiben von Vieh, das Holzfallen und die Niederjagd (auf Hasen etc.) einengend geregelt wurde. Seine Begründung: Es müsse so etwas verfügt werden, da die Eschbacher Gemeinde „schon vor geraumer Zeit wider alle oberkaitliche befelch mit schädlichem Holzhauen gar exzessive gehandelt in daßigem Allmendt...‚ daß hieraus schon etliche Jahre nicht das geringste Wildpräth geliefert wurde“. Man ahnt den Grund: Die Eschbacher werden das Wild eben selbst gefangen und verspeist haben.
Einen vielleicht ersten Schritt aus der Abhängigkeit vom Kloster St.Peter brachte die Aufteilung des (gemeinsamen) Eschbacher Allmendwaldes 1797. Von den 159 Juchert behielt das Kloster 40 Juchert‚ während jedem der 17 berechtigten Bauern 7 Juchert zugewiesen wurden. Die vorderösterreichische Regierung in Freiburg verweigerte zunächst die Bestätigung des Vertrags, da die „Abteilung“ der Forstwirtschaft schädlich sei. Außerdem könne für neu aufzunehmende Ortsbürger nicht mehr gesorgt werden, wenn keine Allmend, also kein gemeinsamer Besitz mehr vorhanden sei. Aber die Eschbacher mit ihrem eigenen Sinn ließen nicht locker und erreichten, daß 1800 die erforderliche Genehmigung doch noch erteilt wurde. Jedem Bauer war sein Besitz eben wichtiger als Gemeineigentum, das Hemd näher als der Rock.
Mit der Gründung des badischen Staats von Napoleons Gnaden nach 1806/1808 entstand Eschbach als Gemeinde neu. Die Klostervogtei Eschbach, sowie die ehemals sanktpetrinische Vogtei Rechtenbach wurde 1811 mit der früher sickingischen Vogtei zu einer Gemeinde zusammengelegt, wobei Schwabenhof und Berlacherhof zunächst bei der Gemeinde Wiesneck verblieben.
Als 1827 Wiesneck aufgehoben wurde, begannen Verhandlungen über eine bessere flächenmäßige Abrundung der Gemeinden im nördlichen Dreisamtal. Grundproblem war, daß die zu Eschbach, Rechtenbach, Stegen und Wiesneck gehörende Höfe mit ihren Feldern, Wiesen und Wäldern stark miteinander verschränkt waren. 1837 veranlaßte deshalb das Landamt in Freiburg, daß der Schwabenhof und der Berlacherhof nach Eschbach eingemeindet wurden. Da die zu Eschbach gehörenden Rechtenbacher nicht einsahen, sich an Kosten zu beteiligen, die in Eschbach anfielen (z. B. Bau und Unterhaltung der Straße durch das Eschbachtal)‚ stellten diese den Antrag auf Abtrennung von Eschbach. 1888 wurde vom Bezirksamt ein Austausch von Gemarkungsteilen zwischen Eschbach und Stegen vorgeschlagen und 1890 endgültig die Grenzänderung besiegelt. Eschbach gab an Stegen die 5 Rechtenbacher Höfe, und Eschbach erhielt von Stegen den Reckenberg mit dem dazugehörenden Umfeld.
Es war nicht unbedingt ein gleich gewichteter Tausch: Ca. 205 Hektar gingen an Stegen, nur ca. 19 Hektar an Eschbach. Der Verlust brachte Steuerausfälle mit sich, und als Ausgleich dafür mußte Stegen an Eschbach eine Entschädigung von jährlich 273,- Mark bezahlen. Nach langen Verhandlungen löste Stegen 1907 diese Pflicht gegen eine Abfindung von 7000,- Mark an Eschbach ab.
Die Auseinandersetzungen mit der Obrigkeit aber hielten an, vor allem was die Besetzung des Bürgermeisteramtes betraf. Nach Georg Salenbachers Amtsenthebung 1851 (s.o.) wurden nacheinander zwei kommissarische Verwalter eingesetzt und die Wahl ausgeschrieben. Als dabei ein amtliches Wahlplakat abgerissen wurde, drohte das großherzogliche Landamt, daß man bei nochmaligem Abreißen sofort eine Militärtruppe entsenden werde, welche die Täter ermitteln und bestrafen würde.
1871 war der Hummelhofbauer Johann Gremmelspacher zum Bürgermeister gewählt worden, der vorher schon 20 Jahre im Ibental dieses Amt versehen hatte. 1874 wollte er nach insgesamt 24 Jahren den Dienst aufgeben, weil er schwerhörig geworden sei, aber die Gemeindeversammlung genehmigte dies nicht. Da er aber nicht gezwungen werden konnte, im Amt zu bleiben, wurde Schmiedemeister Feser beauftragt, die Dienstgeschäfte wahrzunehmen. Dieser aber nahm den Auftrag nicht an und mußte deshalb eine Buße in den Armenfonds bezahlen. Auch sein gewählter Nachfolger, der Moosbauer Hermann Rombach, lehnte das Amt ab und zahlte lieber die gesetzliche Strafe.
Für Kontinuität in der Verwaltung Eschbachs sorgte dann von 1876 - 1926 der Ratsschreiber Friedrich Hug, der dieses Amt unter mehreren Bürgermeistern treu und pflichtbewußt versah.
1879 legte der Hummelhofbauer Johann Gremmelspacher das Amt in Folge „staatsbeamtlicher Fuchserei“ nieder - Fragen des Kulturkampfes scheinen eine Rolle gespielt zu haben. Viermal wurde anschließend wieder vergeblich gewählt. Jeder der Gewählten aber zahlte eher 200 Mark Strafe, anstatt das Bürgermeisteramt zu übernehmen.
Das übergeordnete Amt drohte, einen Unteroffizier mit 1200 Mark Jahresgehalt auf Gemeindekosten einzusetzen. Daraufhin nahm 1880 der Schwabenhofbauer Anton Läufer die Wahl an. Er wurde übrigens der Ahnherr vieler Eschbacher Bürger und ist bis heute unvergessen.
Ratsschreiber Friedrich Hug, der seit 1876 so gewissenhaft Eschbach verwaltete, glaubte 1886 eine Gelegenheit zu haben, als Bürgermeister gewählt zu werden. Er unterlag, weil, wie berichtet wird, er „einen zu kleinen Viehstall“ hatte. Nur Großbauern konnten also Bürgermeister werden, hatten es aber andererseits nicht nötig - das war das Dilemma im 19. Jahrhundert.
Aber auch das 20. Jahrhundert brachte Auseinandersetzungen mit den „Oberen“, vor allem bei der Gemeindereform Anfang der 70er Jahre. Die große Koalition in Stuttgart zwischen CDU und SPD hatte sich eine solche vorgenommen und Eschbach befürchtete zu Recht den Verlust seiner Selbständigkeit. Diese zu behalten, zieht sich wie ein roter Faden durch alle Beratungen und Entscheidungen der nächsten Jahre. 197l war im Gemeinderat Eschbach schon die Tendenz sichtbar geworden, mit Stegen zusammenzugehen, wenn dort eine funktionsfähige Verwaltungsgemeinschaft u.a. mit Wittental zustande käme. Als Zweifel aufkamen, ob Stegen diese Chance des Sitzes einer Verwaltungsgemeinschaft erhalten würde, orientierte man sich in Richtung Kirchzarten und St, Peter und sondierte die damit verbundenen Möglichkeiten - vorausgesetzt, Eschbach bliebe selbständig. Folgerichtig wandte man sich Ende 1972 weiterhin gegen die Pläne des Innenministeriums und des Landrats, freiwillig mit Stegen und Wittental zusammenzugehen und für eine solche Entscheidung im Sinne der Landesregierung über 100.000 Mark als Zuschuß des Landes zu erhalten. Die Gemeinde wollte selbständig bleiben, auch wenn dieses Geld bei einer gesetzlichen Eingemeindung verloren gehen sollte. Man wollte nicht käuflich sein - so entschieden formulierte es ein Eschbacher Gemeinderat. Stegen und Wittental sahen dies natürlich ganz anders, nämlich als einen Verlust für die gemeinsame zukünftige Kasse.
Der Eschbacher Gemeinderat strebte weiter eine Verwaltungsgemeinschaft mit St.Peter, St.Märgen und Glottertal mit Sitz in St.Peter an und auch eine Bürgerversammlung im Jahre 1973 bestätigte diese Haltung. Argument: Die durch die große Bautätigkeit gestiegene Einwohnerzahl rechtfertige eine Selbständigkeit der Gemeinde, und eine Verwaltungsgemeinschaft mit St.Peter beruhe auf gemeinsamen staatlichen und kirchlichen Verbindungen aus früherer Zeit. Aber die Waage neigte sich doch langsam in Richtung Stegen: Die entstehende gemeinsame Hauptschule, die Aushilfe bei der Wasserversorgung, die gemeinsame elektronische Datenverarbeitung bei einigen Steuern, die geographische Nähe - all dies schuf indirekt Verbindungen, auf denen Stegens behutsame Politik weiter aufbaute. Immer wieder machte Stegen Vorschläge, welche die gemeinsamen Interessen betomen und die Eigenheiten Eschbachs berücksichtigten. Aber der Gemeinderat von Eschbach lehnte es noch am 14. Juni 1974, einen Monat vor der Regelung per Landesgesetz, ab, sich freiwillig mit Stegen und Wittental zusammenzuschließen. So kam es, wie es abzusehen war: Das Gemeindereformgesetz vom 9. Juli 1974 gliederte Eschbach nach Stegen ein und die Eschbacher Räte sahen keine Möglichkeit mehr, eventuell über ein Verfahren der Feinabgrenzung die Selbständigkeit zu erhalten. Die Gemeinde Stegen (mit Wittental) setzte ihre behutsame Politik gegenüber Eschbach fort und regte trotz der schon gesetzlich festgeschriebenen Eingemeindung an, am 2. Dezember 1974 die Verhandlungen über einen Eingemeindungsvertrag aufzunehmen, welche die Wünsche und Interessen Eschbachs so weit wie möglich berücksichtigten sollte. Diese noble Haltung Stegen und Wittentals hat sicher dazu beigetragen, Mißtrauen und Enttäuschung in Eschbach abzubauen und neues Vertrauen zu begründen. Auf diesem Hintergrund wurde am 6. Dezember 1974 die zustandegekommene Vereinbarung beschlossen. Am 1. Januar 1975 erfolgte dann auf gesetzlichem Hintergrund die offizielle Vereinigung.
Kaum jemand mehr bedauert heute diese Entscheidung von damals. So konnte im nördlichen Dreisamtal eine Verbindung dreier Gemeinden entstehen, in der Eigenständigkeit und Gemeinsamkeit die Richtung in die Zukunft weisen.

Literatur:
Graf N. (Hrsg), Ortschronik der Gemeinde Eschbach. Geschrieben anlässlich der Schulhauseinweihung, Dreikönig 1967.
Graf Ch, Eschbach. Eine bevölkerungs- und wirtschaftsgeographische Analyse des Ortsteils Eschbach. Zulassungsarbeit für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen, Herbst 1977.
Gemeinde Eschbach, Niederschrift der öffentlichen und nicht öffentlichen Gemeinderatssitzungen 1971 - 1974, Gemeindearchiv Eschbach VIII/2.
Haserodt, K, Stülpnagel, W.‚ Die Gemeinde Eschbach, aus: Amtliche Kreisbeschreibung Freiburg i. Br.‚ Stadt- und Landkreis, Band II/l, Freiburg 1972.