| 50-jähriges Jubiläum:
                Vereinigung der Gemeinde Stegen und der Gemeinde
                Eschbach im Schwarzwald
  vom damaligen Gemeinderat Albert Rombach (Eschbach) und dem damaligen Bürgermeister Klaus Birkenmeier (Stegen)  | 
        
| Bürgermeisteramt
                Eschbach im Schwarzwald     
                       7801 Eschbach, den 20. Mai
                1973 Landkreis Freiburg im Breisgau-Hochschwarzwald Telefon Kirchzarten 395  Niederschrift 
             über die informatorische
                Bürgeranhörung über die Gemeindereform am 20. Mai 1973
                in Eschbach in Schwarzwald. 
 
 
 
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      Erinnerungen von
          Altbürgermeister Klaus Birkenmeier
          vorgetragen beim Neujahrsempfang 2025 der Gemeinde Stegen in
          der Halle in Stegen-Eschbach
Meine sehr
        verehrten Damen und Herren,
        
als ein weiterer Zeitzeuge möchte ich Ihnen gerne auch noch ein
        paar Ergänzungen zu dem Bericht von Herrn Albert Rombach geben.
Das Thema „Verwaltungsreform“ begann ja schon im Jahre 1968 mit dem „Gesetz zur Stärkung der Verwaltungskraft kleinerer Gemeinden“, welches am 26.03.1968 vom Landtag Baden-Württemberg beschlossen wurde. Zu dieser Zeit glaubten die meisten Gemeinden noch nicht so recht daran, dass es einmal ernst werden wird mit den gemeindlichen Zusammenlegungen. Dieses Gesetz wurde also von den Kommunen nicht so recht wahrgenommen oder vielleicht auch gerne verdrängt.
        
Aber im Laufe Zeit erhöhte die Landesregierung den Druck über
        die Landratsratsämter zum Vollzug des Gesetzes. In vielen
        Sprengelversammlungen stand dieses Thema auf der Tagesordnung.
        Immer wieder hat der damalige Landrat Dr. Emil Schill die
        Gemeinden zum Handeln aufgefordert und diese gebeten, sich nach
        Möglichkeit freiwillig zusammen zu schließen, zumal das Land
        zusätzliche Mittel über das Finanzausgleichsgesetz in Aussicht
        stellte.
        
Ich kann mich noch sehr gut daran erinnern, als Landrat Dr.
        Schill bei einer Sprengelversammlung in Buchenbach-Wagensteig
        den anwesenden Bürgermeistern den Ernst der Situation sehr
        deutlich klarmachte. Er sicherte uns Bürgermeister (ich selbst
        war zu dieser Zeit Bürgermeister der Gemeinde Burg) folgendes
        zu: Wenn heute bei dieser Versammlung alle Bürgermeister einer
        Verwaltungsgemeinschaft Dreisamtal zustimmen, würde er beim
        Innenministerium erreichen, dass alle 16 Gemeinden des
        Dreisamtales (einschließlich Ebnet und Kappel) ihre politische
        Eigenständigkeit behalten können. Bei dieser für mich sehr
        wichtigen Zusammenkunft war auch Bürgermeister Dammert von
        Merzhausen anwesend. Die Gemeinde Merzhausen hatte bereits eine
        Verwaltungsgemeinschaft zusammen mit den Gemeinden Au, Horben,
        Sölden und Wittnau gebildet und damit die Selbstständigkeit
        dieser kleinen Hexentalgemeinden gerettet.
        
Aber was ist dann bei dieser Sprengelversammlung passiert? Der
        Bürgermeister der Gemeinde Wagensteig meldete sich zu Wort und
        erklärte, dass dies für seine Gemeinde nicht in Frage komme;
        dann solle man doch lieber eine Einheitsgemeinde Dreisamtal
        bilden.
Alle übrigen Bürgermeister waren aufgrund dieser
        Äußerung etwas sprachlos und Landrat Schill stellte fest, dass
        damit seine vorgeschlagene Lösung nicht zum Tragen kommen wird
        und damit die Vorgaben der Landesregierung umgesetzt werden
        müssen.
Diese sahen ja bekannterweise folgendes vor: Ebnet und
        Kappel werden Freiburg zugeordnet. Oberried erhält die Gemeinden
        Hofsgrund, St. Wilhelm und Zastler. Burg und Zarten wird nach
        Kirchzarten eingemeindet. Wittental und Eschbach werden Stegen
        zugeordnet. Buchenbach erhält die Gemeinden Falkensteig,
        Unteribental und Wagensteig.
        Damit war aber das Kapitel Verwaltungsreform noch nicht
        abgeschlossen. Besonders hier in Eschbach schlugen die Wellen
        sehr hoch. Der damalige Lehrer der Schule Eschbach, Herr Graf,
        organisierte einen Fackelzug mit dem Ansinnen für einen
        Anschluss nach St. Peter. Trotz dem wärmenden Feuer der
        brennenden Fackeln zeigte die Gemeinde St. Peter die kalte
        Schulter und es wurde nichts mit einer Verwaltungsgemeinschaft
        mit den Gemeinden St. Peter, St. Märgen und Glottertal.
So blieb
        also den Eschbachern nichts anderes übrig, sich doch mit den
        Stegen zu arrangieren.  
Seit dem 01.07.1973 war ich
        Bürgermeister der Gemeinde Stegen und wurde natürlich mit der
        Verwaltungsreform konfrontiert.
Bereits zum 1. Juli 1974 konnte
        mit der Gemeinde Wittental eine Vereinbarung über die
        Eingemeindung nach Stegen getroffen werden. Hier gab es keine
        Vorbehalte bzw. Widerstände. Alle Regelungen wurden im
        Einvernehmen mit dem damaligen Gemeinderat Wittental unter
        Bürgermeister Karl Heizmann getroffen.
Schwieriger war es
        weiterhin mit der Gemeinde Eschbach. Hier war es nicht möglich,
        im Wege der Freiwilligkeit ein Zusammenschluss herbeizuführen.
        Die Gemeinde ließ es auf den letzten Drücker ankommen. Selbst
        finanzielle Zuwendungen aus dem Finanzausgleichsgesetzt in einer
        Größenordnung von ca. 100.000 DM interessierte in Eschbach
        niemanden.
So kam es wie es kommen musste. Die gesetzliche
        Vereinigung wurde von der Landesregierung verfügt und es konnte
        nur noch eine Vereinbarung über die Rechtsfolgen der beiden
        Gemeinden getroffen werden. Eschbach und Stegen gingen ab dem
        01.01.1975 rechtlich unter. Ich selbst war dann auch nicht mehr
        Bürgermeister und wurde dann am 07.01.1975 zum Amtsverweser der
        neuen Gemeinde bestellt. Die Neuwahl des Bürgermeisters der neu
        gebildeten Gemeinde Stegen erfolgte dann am 16.03.1975.
        
Damit die Verwaltungsabläufe funktionieren, haben wir jedoch
        schon Ende 1974 die Einwohnerdaten der Gemeinde Eschbach für die
        EDV erfasst. Dies erfolgte mehr oder weniger illegal. Aber damit
        war gewährleistet, dass die anstehenden Wahlen für den
        Bürgermeister und den neuen Gemeinderat ordnungsgemäß
        durchgeführt werden konnten.
      
        Eine Schreckensnachricht gab es dann aber auch bereits schon im
        Januar 1975. Wir von der Stegener Gemeindeverwaltung sind fast
        aus den Wolken gefallen, als plötzlich eine Rechnung über ein
        neues Feuerwehrfahrtzeug auf dem Tisch landete. Hatte doch die
        Gemeinde Eschbach in den letzten Monaten ihrer Selbstständigkeit
        noch ein neues Feuerwehrauto bestellt und der Gemeinde Stegen
        überhaupt nichts mitgeteilt.
        
      
Aber das
        haben wir in Stegen auch noch überstanden. Und im Laufe der Zeit
        sind wir auch mit den Besonderheiten der Eschbacher
        zurechtgekommen.
      
        Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
      
        Klaus Birkenmeier