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Im Original Seite 1.
Vorbemerkung
zur
Chronik der Röm. kathol. Pfarrei Eschbach bei St.Peter
Landkapitel Breisach

„Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas“, sagt ein lateinisches Sprichwort, i. e. „Gesetzt, dass die Kräfte fehlen, so ist der Wille zu loben.“ – Lange zögerte der Schreiber Dieses, die Chronik zu beginnen. Das schöne längst daliegende Chronikbuch im ungeschriebenen Zustand sollte nicht so splendid ausgestattet sein; das Buch wird wohl schöner sein als die Handschrift, schöner als der Stil, - schöner als der Inhalt. – Der Schreiber des Beginns hat, wie wahrscheinlich auch sein Nachfolger, wenig Lust sich abzumühen, um durch formvollendete Satzkonstruktionen und feine Sprachschönheit sich hervorzutun, sondern man schreibt nieder, wie es augenblicklich Einem durch Kopf, Herz und Hand und Feder fließt, wenn nur das Geschriebene verständlich, wahr, gerecht ist ad reddendum facilius pastorationis opus, et ad majorem Dei gloriam [zur leichteren Ausübung der Seelsorge und zur größeren Ehre Gottes].

Im Original Seite 2.
Quorum facta et charactristica in hoc libro sunt scripta, nomina eorum sunt sub privato sigillo atque publico rigorissima primenda silentio. Nomina appellare est odiosum et periculosum.

[Die Namen derer, deren Taten und Eigenarten in diesem Buch aufgeschrieben sind, stehen unter strengster privater und öffentlicher Geheimhaltung. Die Namen zu nennen ist verpönt, widrig und gefährlich.]

Im Original Seite 3.
Entstehung
der Pfarrei Eschbach bei St.Peter

A. Kirchengemeinde

„Allerheiligste Gottesgebärerin und allzeit unbefleckte Jungfrau Maria, Du Wunderbaum des Lebens! Ich komme mit größter Andacht, tiefster Demut aus kindlichem Vertrauen zu Dir, um Dich an diesem Deinem Gnadenorte bestmöglichst zu verehren und von Dir eine Gnade zu erbitten.“ (Bringe jetzt Deine Bitte vor.) - Ich habe das feste Vertrauen auf Deine mütterliche Barmherzigkeit, wenn mein Begehren nicht gegen Gottes Willen und wider meiner armen Seele Heil ist, dass ich durch Deine mächtige Fürbitte von Deinem göttlichen Sohn, meinem Gott und Heiland werde erhöret, und meine Bitte mir gewähret werden zu Seiner und Deiner größeren Ehre." – „Vater unser.“ – „Ave Maria.“-
(Altes Wallfahrtsgebet, zu verrichten vor dem Hochaltar „Unserer Lieben Frau auf dem Lindenberg“). „Heilbringender Lindenbaum“, d. i. historischer Bericht vom Ursprung und Aufnahme des uralten Gnadenortes und Wallfahrt der Allerheiligsten Jungfrau und Muttergottes Mariä Lindenberg etc. von Abt Phil. Jak. Steyrer zu St.Peter, gedruckt zu Freiburg i. Br. bei F. X. Schaal 1741.

Salutem ex inimicis nostris, et de manu omnium, qui oderunt nos
[Uns wird Rettung vor (aus) unseren Feinden und aus der Hand derer, die uns hassen]
; -
 gilt auch von der Gründung der Pfarrei Eschbach. Kaiser Joseph II oder vielmehr das Frei- Maurerregiment in Östreich waren die Gründer. –

Der Name ‚Eschbach’ nach der frühesten Aussprache und Schreibweise wird zum ersten Mal im Jahr 1112 genannt, wenn auch nicht als Gemeinde, so doch als Tal. In der Geschichte: ‚Das Großherzogtum Baden’, - Verlag von Bielefeld in Karlsruhe pag. 816 heißt es: „Diemo von Asschebach schenkte 1112 dem Kloster St.Peter zwei Wiesen im Tale.“ „Eschbach war im 14. und 15. Jahrhundert ein Geroldeck’sches Lehen derer von Falkenstein.“ Die Pfarrei war dem Kloster incorporiert.“ – Im ‚Freiburger Diözesanenarchiv’ Bd. XIX p. 63-96 ‚Geschichtliches von St.Peter’ und ebenso Bd. XIII pag. 285 – 297 ‚Synopsis annalium St. Pet. in Silva Nigra O. S. B.’ wird Eschbach nicht erwähnt als Gemeinde, wohl aber Bd. XIV p. 79 von der Einweihung der Kirche im Jahr 1790. – In Grimms Weisthümer (Dieterich’schen Buchhandlung in Göttingen) I p. 355 heißt es, die Ableitung des Namens Eschpach von Ascapa sei falsch. Er sagt (betr. ‚Geding-Gerichtshof’): Nomenclatio vallis Espachensis: Vallis haec nomen accepisse a defluente rivo et frequentibus fraxinis (:Eschbäumen:), quae eum cingent [Die Benennung des Eschbach-Tales: Dieses Tal soll seinen Namen erhalten haben von dem Bach, der es durchfließt,  und den zahlreichen Eschbäumen, die ihn säumen].

Im Original Seite 4.
Die Hofgüter von Eschbach, wozu auch der Rechtenbach mit seinen Bewohnern gehörte, waren teils prälatische, teils sickingische, d. h. standen unter der Herrschaft des Abtes in St.Peter und der Freiherren von Sickingen; die unten am ‚Reckenberg’ beim Eingang in das Steuerntal standen unter Wisnecker Herrschaft, von welchem Visneck als Burgruine die Überreste noch da sind in Pfarrei Buchenbach. Erst 1892, mit bezirksamtlicher Verfügung vom 28. Mai, kamen die sieben Familien mit ihren Wohnungen zur Gemeinde Eschbach; während diese von der Gemeinde Stegen losgetrennt wurden, ist der Rechtenbach, welcher bis 1892 zur Gemeinde Eschbach, aber zur Pfarrei Kirchzarten gehörte, mit Stegen vereinigt worden. –

Zur Zeit der Katastervermessung hier (1894) umfasste die Gemeinde Eschbach 4005 Morgen bei 239 Eigentümern, eingerechnet die obigen 7 Wohnungen, nämlich: ‚Reckeseppe’ (Joseph Mäder) und Schuhmacher Tiburtius Schätzle, dann Krummholze (Ignaz Walter), Schuhphilippe (Philipp Geggis), Vogelhuesle (Witwe Barbara Staiert), Bachschumachers (Heinrich Zimmermann) und das Doppelhaus des Straßenwarts Hermann Müller und des Ferdinand Zipfel; wiewohl der Schwobenhof, Mooshof und Berlacher, die zu Eschbach von jeher gehörten [in die Pfarrei Eschbach, nicht in die Gemeinde], weiter unten gegen Stegen waren. – Zum Kirchspiel Eschbach gehört Eschbach und von Stegen die Häuser am Wege (außer jenen im Rechtenbach, Ober- und Unterbirken, welche zur Pfarrei Kirchzarten von Gründung der Pfarrei Eschbach an gefügt waren).

Die Seelsorge für Tal und Gemeinde Eschbach war dem Kloster zu St.Peter anvertraut; in der Kapelle St.Jakobi Mj. wurde an Werktagen wöchentlich wenigstens eine hl. Messe gelesen. Jetzt ist dieselbe zu einer Wohnung eingerichtet, kaum 100 Schritte vom jetzigen Pfarrhaus und der Pfarrkirche, worin eine Krämerin ist. Noch befinden sich die Öffnungen an einzelnen Dielen, wo das Glockenseil durchging. Wann und durch wen die erste Kapelle ist gebaut worden, lässt sich nicht genau angeben, nur dass dieselbe anno 1585 durch den St. Petriner Abt Gallus ist renoviert und mit einem St.Jakobusbild geschmückt ist worden. (Mone’s Quellensammlung I p. 63. – Diöces. Archiv Bd. XX, pag. 112. – General-Landesarchiv Karlsruhe). – Corpus Jur. St. Petr. Phil. Jakob. Steurer Abt: pars I p. 388 heißt es: Sacellum Eschpachense  (resp. Espachense) in honorem St.Jakobi Apostoli dedicatum. Sacellum hoc antiquissimum Deo in hon. St.Jakob. Ap. consecratum est. Ejus origo ignoratus; quaesitam, quasi tamen simile est, Cura ejusdem ex Abbatibus nostris pro Solatio Subditorum olim conditum esse, his operas et sumptus conferentibus. Hinc etiam Gallus Abbas sacellum istud prae vetustate labescens anno 1585 renovari curavit effigie S. Jakobi et insignibus ejusdem Abbatis cum hac inscriptione lapidi supra portam incissis: ............Sacellum hoc renovari curavit K. D. Gallus Abbas Mon. S. Petri ....
1585
Nemo transeat, quin munus offerat.
Ora pro nobis, St. Jacobe.*)

[Die Eschpacher Kapelle ist dem hl. Apostel Jakobus gewidmet. Diese uralte Kapelle wurde Gott zur Ehre des hl. Jakobus geweiht. Ihr Ursprung ist unbekannt; man vermutet aber, was praktisch dasselbe ist, dass sie durch die Fürsorge unserer Äbte zum Trost der Untertanen einst durch ihre Arbeiten und auf ihre Kosten errichtet worden ist. So hat auch Abt Gallus die vor Alter baufällige Kapelle im Jahr 1585 renovieren lassen und das Bild des hl. Jakobus und die Insignien dieses Abtes mit folgender Inschrift im Türsturz anbringen lassen: ……. Diese Kapelle hat K. D. Gallus, Abt des Klosters St.Peter, renovieren lassen…

1585
Niemand gehe vorüber, ohne eine Gabe zu spenden.
Bitte für uns, Heiliger Jakobus.*)]

Eingeweiht wurde dieselbe Kapelle durch Episcop. Balthasar 28. August 1590 und ist bezeichnet als ecclesia filiali St. Petri [Filialkirche von St.Peter] (Diöces. Arch. Bd. XX p. 79), von da ab heißt: bis in eo quotannis verbum, Dei praedicant Conventuales festo St.Jakob. Mj. et Annivers. Dedicationis [Zweimal jährlich verkünden die Patres in dieser Kapelle das Wort Gottes: am Fest  des Hl. Jakobus des Älteren und zur Kirchweihe]. – Ferner war zweimal wöchentlich eine hl. Messe und fer. II Rogationum (Montag vor Christi Himmelfahrt) Bittgang von St.Peter herab.
Im Jahr 1758 wurde die St.Jakobus-Kapelle neu gebaut. Weil das Kloster zu diesem Baue vieles freiwillig beigetragen hat, versprach die Eschbacher Gemeinde, im Sommer für den Abt und die Klostergeistlichkeit in dieser Kapelle eine hl. Messe lesen zu lassen. Benediciert wurde dieselbe am 18. Juli 1758 durch den Prior P. Hildbrand, so die Chronik der Stiftes St.Peter IV. Teil im Landesarchiv zu Karlsruhe, auch Synopsis Annalium Monasterii S. Petri von P. Gregor Baumeister, pag. 559 im Erzb. Archiv Frbg.
Die Pfarrer in Kirchzarten waren zuweilen eifersüchtig auf ihre Pfarrrechte, was Eschbach angeht, hatten aber in praxi nichts dagegen, wenn von St.Peter ihnen die Pastorisations-      4. Pastorations- geschäfte abgenommen wurden. – So heißt’s im Corpus Juris von Steurer        5. (General- Landesarchiv zu Karlsruhe) laut Diarium Phil. Jakob. Abb. d. d. 12. Oktob. 1752: „Parochus Binz Kirchzartensis et me interrogavit: Quo jure et titulo Nostri praedicant in Sacello Espachensi, cui respondi: „Sumus in possessione quia possidemus.“
[Pfarrer Binz von Kirchzarten hat mich auch gefragt: Mit welchem Recht und auf  welchen Titel predigen sie (unsere Patres) in der Kapelle von Eschbach, ich antwortete ihm: „Wir tun unsere Pflicht, weil sie uns gehört.“]

Im Original Seite 5.

Das Kloster gab 2 ½ Juchert (Morgen = jetzt 48 ar) zur Kapelle als sogen. ‚Kirchenmatte‘, welche jetzt zum Hummelhof gehört seit 1800. Bischöflich konsekriert wurde die Kapelle am 30. April 1775 durch Joh.(annes) Nep.(omuk) von Harnstein, episcopo Epiphaniensi et Suffragano Constantiensi; vgl. Continuatio Protocolli Capituli Monast. S. Petri in Silva nigra [Joh. Nep. v. Harnstein, dem Bischof von Epiphanea (in Kilikien) und dem Weihbischof von Konstanz; vgl. die Fortsetzung des Protokolles des Kapitels des Klosters St.Peter im Schwarzwald]  p. 324 in der Seminarbibliothek zu St.Peter. (Auch 1649 ließ der Abt die St.Jakob. Kirche resp. Kapelle herrichten, als das Kloster in St.Peter im Schwedenkrieg niedergebrannt war und neu gebaut wurde. – Vgl. Maier’s Geschichte von St.Peter p. 119).

Als Kaiser Joseph II auf seine gutkathol. Mutter Maria Theresia nach derem Tod 1780, schon 40 Jahre alt, zur Regierung kam, suchte er seine Pläne in Staat und Kirche möglichst rasch durchzuführen, welche mit denen der Freimaurerei übereinstimmen. Wallfahrten und Klöster aufzuheben, die Bischöfe zu Beamten des Staates zu machen, die Studierenden der Kirche zu entfremden; wird unter dem Begriff ‚Josephinismus‘ zusammengefasst. In Vorderösterreich, zu dem Eschbach etc. und der Breisgau überhaupt gehörten, traf es allein 22 Klöster (in seinem ganzen Reich 2080 zusammen). – Die Bewohner von Eschbach wünschten eine eigene Pfarrkirche und bezeichneten 1783 den Bauplatz auf dem Hof des Engelwirts, Lorenz Bank, und erhandelten um 200 fl den Bauplatz; allein das Stift St.Peter wählte den jetzigen und die Gemeinde fügte sich und wählte auch den jetzigen, der auf 1011 M 20xr kamx). So war der Anfang zur Pfarrei Eschbach*) gemacht.

Durch Dekret von Wien 30. September 1786 befahl Kaiser Joseph II, dass das untere Ibental mit dem Lindenberg von der Pfarrei Kirchzarten getrennt und eine neue Pfarrei, Buchenbach, errichtet werde, wo seither auch nur eine Filial-Kapelle von Kirchzarten bestand. Dem Kloster St.Peter wurde die Auflage gemacht, für Eschbach, das ebenfalls zu Kirchzarten eingepfarrt war, ebenfalls eine neue Kirche zu bauen. – Die Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg sollte niedergerissen und die Kirche in Eschbach aufgebaut werden, und zwar sollte das brauchbare Material dazu benützt werden, so lautete das Dekret an St. Petriner Stift. Der Abt Phil. Jakob hatte erst vor 25 Jahren die Kapelle auf dem Lindenberg erbaut, nun sollte er selbst sie wieder niederreißen; kein Staunen, wenn er deshalb zögerte, bis zur Androhung von militärischer Exekution. – Am 11. Januar 1787 kam ein neues Dekret, welches die Exsecration der Kapelle verlangte, und zugleich wurde der Münsterpfarrer Dr. J. Wilh. Sturm beauftragt. Die Exsecration geschah 15. März 1787. Gleichwohl zögerte man abermals mit dem Abbruch. Der Abt Phil. Jakob, der 45 Jahre lang bis zu seinem Tod, 7. November 1795, dem Kloster vorstand, hatte eben schon Manches erleben müssen. – Man wendete sich staatlich an den Bischof in Konstanz am 7. Mai 1787, und so begann im Muttergottes-Monat das Zerstörungswerk. – Mit vieler Mühe schaffte man das taugliche Material den Berg herunter nach Eschbach. Vorher zeichneten die Handwerksleute, Steinhauer und Maurer, die verwendbaren Steine, Platten etc. mit Nummern, welche heute noch sichtbar sind, um sie nach den Nummern wieder leichter zusammensetzen zu können; so insbesondere die Altartreppen, den Bodenbelag mit Platten und die Hausteine, welche am Portal zur Facete benützt werden konnten. –  
x)   Die Errichtung der Pfarrei Eschbach geschah durch Kaiserl. Hofdekret d. d. Wien 15. Oktober 1789 (vergl. Pfarrarchiv Fach IX b  ‚Entscheidung des Prozesses wegen Frohnpflicht’ – Gr. Hofgericht vom 22. Dezember 1859 – In den Entscheidungsgründen)
xx)   vgl. S. 101                                            

Im Original Seite 6.

P. Gregor Baumeister, Memoriale dupl. monachorum (General-Landesarchiv Karlsr. N° 211), sagt: „Novam ecclesiam parochialem in Eschbach, cujus constructio neque ac parochi sustentatio mandato Principi monasterio nostro injuncta est, una cum habitatione Parochi anno 1789 aedificavit et hanc quidem nimio sumptu ampliorem quam opus esset, consilio nemini stato satis manifesto.“ [„Er erbaute im Jahr 1789 eine neue Pfarrkirche in Eschbach, deren Bau, aber nicht der Unterhalt des Pfarrers auf Befehl des Fürsten unserem Kloster auferlegt worden ist, mitsamt einer Pfarrerwohnung und stattete diese reich mit Einkünften aus, mehr, als es nötig ist, mit einem Beschluss, der niemandem richtig bekannt ist.“]

Als nämlich nach Wien die Zerstörung der Wallfahrtskapelle als beendet durch die bischöfliche Behörde und den Kommissär Sturm gemeldet worden war, kam 30. Mai 1787 ein kaiserliches Hofdekret, durch welches aufgelegt wurde: Constructio novae ecclesiae et aedium parochialium in Eschbach [Der Bau der neuen Kirche und des Pfarrhauses  in Eschbach]. (Vgl. Continuatio Protocoll. Capituli Monast. St. Petri in Silva nigra p. 324).

Das Kloster verlangte nach allem Herkommen und Recht von der Gemeinde die Frohndarbei-ten, nämlich Fuhr- und Handarbeit, in soweit Letztere nicht Kunst- oder Handwerkerarbeit seien. Es sollen, wie in einer Beschwerdeschrift aufgeführt (Pfarrarchiv Eschbach IX) ist, etwa 8000 zweispännige Fuhren nötig gewesen sein, besonders aus dem 5 Stunden entfernten Steinbruch der Gemeinde Pfaffenweiler; dann sollen 80000 Backsteine 3 - 4 Stunden Wegs hergeholt worden sein, nebst den Fuhren vom Lindenberg herab. Kaiser Joseph II hatte schon früher den Erlass hinausgegeben, es sollten diese ‚Herrnfrohnden‘ in jährliche Frucht- und Geldlieferungen umgewandelt werden. Als deshalb die Gemeinde Eschbach sich bei der Kaiserlichen Regierung zu Wien beschwerte, - das Kloster aber sich auf seinen Vergleich  vom 17. Juni 1739 berief, wonach die Gemeinden St.Peter, Eschbach, Waldau, Hinterstrass und Gutach zu ‚den aufzurichtenden Gotteshäusern herrenfrohndpflichtig‘ seien, wurde dahin entschieden: „Die Gemeinde könne Vergütung verlangen.“ – Es kam dann der Vergleich zustande, dass das Kloster 540 fl rückvergüte und nebstdem 100 fl der Gemeinde Eschbach gebe zur Anlage eines Friedhofs, zugleich verzichtete das Kloster auf alle weiteren baulichen Frohndienste. – (Letzteres gab dann namentlich die Begründung ab zu dem in drei Instanzen (in den Jahren 1858 – 1861) geführten Prozessen über Freiheit vom Frohndienst beim Kirchen- und Pfarrhausbau in Neubau und Unterhaltung). (Was Kirche und Ökonomiegebäude angeht, ließ man die Gemeindeforderung schon in 1. Instanz fallen beim Stadtamtsgericht zu Freiburg, was Pfarrhaus betrifft, plädierte man zuletzt nur noch um Beschränkung der Baupflicht des Pfarrhauses, die dann schließlich auf ‚Dreifünftel‘ des Wertanschlags der Frohndarbeit festgesetzt blieb. – Pfarr-Archiv IX b).

Der Abt Phil. Jakob ließ die Pfarrkirche, wie zur Sühne, für die der Muttergottes angetanen Schmach an Wänden und Decken mit Bildern bemalen, welche alle auf die Ehre und Verherrlichung der Mutter des göttlichen Sohnes abzielen (hierüber mehr weiter hinten) (vgl. pag. 22 u. 23).

9. September 1791Rmus et Illustriss. D. D. Wilhelmus Josephus Leopoldus L. B. (= Liber Baro = Freiherr) de Baaden, Suffraganus Constantiensis novam parochialem Ecclesiam in Eschbach, et quatuor ejus Altaria consecrat, Ecclesiam quidem in honorem S. Jakobi mj. Apost; Altare summum in honorem Smae Trinitatis et B. M. Virginis; Altare medium in honorem S. Crucis, Altare ex Cornu Evangelii in honorem St. Joachim et Annae; Altare vero ex Cornu Episolae in honorem St.Jakobi  maj. Apost. (vergl. Continuatio Protocoll. Capituli Monast. St. Petri in Silva nigra S. 433) [Am 9. September 1791 hat Rmus und Erlauchter D. D. Wilhelm Joseph Leopold Freiherr von Baden, der Weihbischof in Konstanz, die neue Pfarrkirche in Eschbach und vier ihrer Altäre eingeweiht, und zwar die Kirche  zu Ehren des hl.  Apostels Jakobus des Älteren; den Hochaltar zu Ehren der Allerheiligsten Dreifaltigkeit und der Jungfrau Maria; den mittleren Altar zu Ehren des heiligen Kreuzes, den Altar auf der Evangelienseite zu Ehren des heiligen Joachim und der hl. Anna; den Altar auf der Epistelseite zu Ehren des heiligen Apostels Jakob des Älteren]. Am 10. September wurde in der neuen Kirche 70 Personen die hl. Firmung gespendet.

Im Original Seite 7.
Nachdem also schon seit langer Zeit vom Kloster aus das Tal Eschbach pastoriert war, mit Kirchzarten aber im Pfarrverband stand, wurde 1790 die Pfarrei Eschbach losgelöst von Kirchzarten. Das Kloster schickte einen von seinen Conventualen als Pfarrer; eine kirchliche Investitur fand nicht statt, - das Kloster hatte für den Unterhalt des Pfarrers zu sorgen.

Am 20. Februar 1790 starb Kaiser Joseph II kinderlos, der Geist des Josephinismus aber lebte und wirkte fort zum Unheil der Kirche. Am 7. November 1795 starb Abt Philipp Jakob Steyrer, der beinahe 46 Jahre dem Kloster in St.Peter vorgestanden war; an seine Stelle wurde ein anderer tüchtiger Mann erwählt am 23. November 1795, nämlich Ignaz Speckle (geboren 3. Mai 1754 in Hausach im Kinzigtal), der Sohn eines Schmieds, bis dahin Theologie-Professor; er ist der letzte Abt in St.Peter gewesen.

Pfarrkirche

Schon im Jahr 1783 unterhandelte die Gemeinde Eschbach mit dem Stift St.Peter wegen Erbauung einer Pfarrkirche und machte sich anheischig, den Bauplatz aus Gemeinde-Mitteln zu erstellen. In einem ‚Kommissions-Protokoll‘ vom 23. September 1783 bezeichneten die Gemeindevorsteher einen dem Lorenz Bank gehörigen Platz (beim jetzigen Wirtshaus zum ‚Engel‘), welchen sie als Bauplatz übernommen und um 200 fl ausgehandelt haben. In einer Beschwerdeschrift d. d. 28. Mai 1788 an Seine Kaiserliche Majestät nach Wien beklagt sich die Gemeinde, dass nicht nur zuviel Frohndfuhren und Frohndarbeiten zum Kirchenbau vom Stift St.Peter verlangt wurden und noch werden, sondern auch ein anderer und teurerer Bauplatz gewählt worden sei, den sie mit 1011 fl 20 xr nun bezahlen sollten, nämlich auf dem sog. ‚Maierhof‘ (vgl. S. 79). – In einem Vergleich*)– „zwischen dem Löbl. Gotteshaus St.Peter und den 4 Pfarrgemeinden Eschbach, Stegen und Rechtenbach“ – wurde festgestellt, dass das Kloster von weiteren Frohnforderungen beim Pfarrhof- und Kirchenbau abstehen, - für die zuviel geleisteten Frohnddienste 540 fl Vergütung leisten, - und für einen Gottesacker 100 fl zahlen wolle. – Dagegen versprachen die Kirchspielgemeinden der zu gründenden Pfarrei Eschbach: - dass sie von ihren Forderungen abstehen wollen und ebenso völlig abstehen von ihren bisher geführten Beschwerden, - auch dass sie alle Gerichtskosten übernehmen wollen von Seiten der Gemeinden. Unterzeichnet sind: nebst den beiden Vertretern des ‚Gotteshauses‘, andererseits: Baron Sickingen, für Weyler Amtmann Ruf, die Gemeindevertretung Eschbach, die Vogteien: Rechtenbach und Stegen, - gegeben am 26. Wintermonat (= Dezember) 1789.

Das Kirchspiel bzw. die Gemeinden haben den Platz zur Kirche und zum Pfarrhaus gekauft und ihn der Pfarrei geschenkt nebst den Frohndarbeiten; das Benediktiner-Stift in St.Peter aber baute aus seinen Mitteln der zu gründenden Pfarrei die Pfarrkirche und das Pfarrhaus, welch beide Gebäude aber nicht dem Kloster rechtlich als Eigentum zugehörten, sondern der Pfarrei bzw. den Kirchspielgemeinden-Angehörigen kathol. Konfession, deren Vertreter der Bischof der Diözese ist.*) Wem Grund und Boden, die Superficies, gehört, dem gehören auch die darauf gebauten Gebäude (Bad. Land. Rechtssatz 525).

*) Das Aktenstück zum ‚Vergleich‘ liegt in der Gemeinde-Registratur Eschbach Fasc. VI 2b ‚Dienstbarkeiten und Grundpflichtigkeiten‘; - beglaubigte Abschrift im Pfarr-Archiv IX b Eschbach. –
Desgleichen vgl. die Akten des Prozesses der Gemeinden mit dem Domänen-Ärar und Urteils-Entscheidung vom 14. Dezember 1857 im Gemeinde-Archiv und Pfarr-Archiv IX b. –
*)   Ist nach genauerer Information nicht richtig. Vgl. S. 101                      7.

Im Original Seite 8.
Nebst Anderem kamen auch die brauchbaren Teile des Bodenbeleges und Podiums aus der Kapelle vom Lindenberg sowie die Kirchenstühle im Jahr 1787 herab, und es war fortan das Kloster zu St.Peter für Reparatur und Neuanschaffung selbst der Kirchenstühle verpflichtet, wiewohl diese sonst ‚zu dem nicht notwendigen Teil einer Kirche‘ zählten, für welche gewöhnlich die Kirchenbesucher bzw. die Gemeinden zu sorgen hatten. – Als im Jahr  1803 die Gemeinde beim Prälaten zu St.Peter den Antrag zur Ausbesserung der Kirchenstühle und zur teilweisen Neuherstellung des Bodens der Kirche stellte, weigerte sich das Kloster, „weil Stühle kein notwendiges Teil der Kirche seien, da es diesfalls nur um eine bloße Gemächlichkeit der Pfarrgenossen zu tun ist“. – Da wurde dem Prälaten Ignaz von der Erzherzoglichen Österreich. Regierung und Kammer in Freiburg mit Erlass vom 13. Dezember 1803 u. A. eröffnet: „Gleichwie also das Benediktinerstift St.Peter auf Allerhöchsten Befehl vom 30. September 1786 die in dem St.Peter’schen Espach nun resolvierte Pfarrey hat übernehmen, die Kirchen- und Pfarrgebäude auf seine Kosten herstellen und aus seinem Stift einen Religiosen als Pfarrer dahin aufstellen und unterhalten müssen; so kann dasselbe ebensowenig von bevorstehender Reparation der dortigen Kirchenstühle, und, wie die Pfarrgemeinde neuerlich, von Ausbesserung des Bodens an der Pfarrkirche zu Eschbach als von dem baulichen Unterhalt der Kirche und der Pfarrwohnung daselbst oder von der Anschaffung der weiteren Kirchenbedürfnisse enthoben werden.“

„Man versieht sich daher gegen den Herrn Prälaten, dass er sich der Reparation dieser Kirchenstühle und Ausbesserung des Bodens unterziehen werde; dagegen ist man bereit, die Pfarrgemeinde zu den Frohndiensten, wenn deren welche nötig sind, zu verhalten.“ – (Vgl. den Auszug aus dem General-Landesarchiv zu Karlsruhe vom 21. Dezember 1895 N° 1791 im Pfarrarchiv Eschbach IX b).

Der Abt Phil. Jakob soll beim Bau der jetzigen Pfarrkirche beabsichtigt haben, zum Fundament der Kirche schon auch zwei Türme vorzusehen, und zwar auf beide Seiten des Chors, einerseits gegen den Bach, andererseits da, wo jetzt die Sakristei sich befindet. So berichtete dem Schreiber Dieses im Jahr 1884 der nunmehr verstorbene Hermann Feser, ehemaliger Schmied und Stiftungsrat, als von seinem Großvater Johann Feser gehört, welcher das Schmiedhandwerk und die Tierarzneikunde im Kloster zu St.Peter erlernt hat. – Als im Jahr 1885 am Chor sich Risse zeigten in den Mauern, vermutete die Großh. Bezirksbau-Inspektion von Freiburg, es hätte etwa das Fundament sich gesetzt und ließ beim Eck (Epistelseite) einen Fundamentpfeiler unter das schon 2,60 m tiefe Fundament mauern. – Nachträglich zeigte es sich, dass der Schaden von oben herab vom Dach kam, auch die Risse oben größer waren als unten. – (Ein schöner vieltragender Goldreneter-Baum ging dabei, als zu nahe an der Mauer sitzend, zu Grunde).                                 

Im Original Seite 9.
Was den Kirchenboden betrifft, so wurde das Langhaus im Jahr 1893 mit neuen Sandstein-Platten gelegt und zwar in Zement auf Sandlagen. Es betraf 30,32 qm à 2,80 M für die Arbeit des Legens durch den Maurer, zusammen gekostet ................................................. 113,83 M
                                                        und für Ankauf der Platten vom Steinhauer à qm 8,50 M  = ................................... 257,72 M
                                                        Das Domänen-Ärar hatte mithin zu zahlen .............................................................  475,55 M,
auch die Platten des Chors und der Sakristei sollten erneuert werden, wurden aber noch aufgeschoben durch Strich des Antrags in Karlsruhe bei Großh. Domänen-Direktion.

Der erste Kirchenstuhl auf der Männerseite, der sog. Grafenstuhl oder gräfliche ‚Kastenstuhl‘, wie man im Tal denselben nennt, wurde im Jahr 1862 erstellt. Graf Max v. Kageneck ließ denselben für ihn und seine Familie fertigen und zahlte als Entgelt 200 fl als Beitrag zu zwei neuen Glocken; der Kastenstuhl bewilligt durch Erlass Gr. Bad. Regierung des Oberrheinkreises vom 5. Dezember 1861 N° 18936. – Bei der Kirchenrestauration wurde durch Maler Wilhelm Weber das Gräflich Kageneck’sche Wappen gratis auf das Törlein dieses Kirchenstuhles gemalt.

Bei der Restauration der Pfarrkirche zu Eschbach im Jahr 1887 waren die Kirchenstühle mit alleiniger Ausnahme des Grafenstuhls noch im rohen Holzzustand, ohne allen Anstrich, so wie dieselben vom Lindenberg herabkamen und im Jahr 1790 Einzelnes dazu gefertigt wurde. – Weil bei der allgemeinen Sammlung doch Manche, die ganz gut etwas hätten geben können, Bauernhofbesitzer, nichts herausgaben, weil Wein, Bier und Schnaps eine größere Anziehungskraft hatten als eine würdig ausgestattete Kirche*), veranlasste der Schreiber Dieses den weltlichen Kirchspielvorstand in Eschbach, den Anstrich der Kirchenstühle des Langhauses auf die Kirchspiel-Kasse zu übernehmen, was dann auch geschah. Im Ganzen berechnet auf 358,93 qm. Der Maler Weber forderte à qm 1 M 20 d. Großh. Bezirksbau-Inspektion Knoderer (Protestat) minderte herab auf 1 M 8 d. – Es traf die Kirchspielgemeinden 379 Mk. Allen anderen Anstrich mit Ölfarbe, auch die Kinderbänke, Chorstühle, die Kirchenstühle auf der Emporbühne für die ledigen Mannspersonen usw. fiel dem Großh. Domänen-Ärar zu. – Den Gemeinden wurde ein Revers vom Pfarramt ausgestellt, dass man die Zahlung des Ölfarben-Anstrichs nicht anderst als einen guthaltsweisen Beitrag zur Kirchenrestauration ansehen werde, so dass hieraus als eine Pflicht nichts dürfe abgeleitet werden, da das Ärar für alles die Baupflicht habe; einzig den Grafenstuhl ausgenommen.

Der Kirchturm wurde vom Kloster als sog. Reiterturm gebaut, der Helm war mit eichenen Schindeln gedeckt bis in die 50er Jahre, wo derselbe mit Blech beschlagen wurde. – Die Schindeln seien fast nicht wegzureißen gewesen, - das Blech anzubringen hatte Blechner Andris in Freiburg übernommen; im Jahr 1875 flickte den Turm mit Blech aus Blechnermeister Thoma in Kirchzarten, der als Gesell bei Andris gearbeitet hatte und dem Schreiber dieses berichtete. Allein die Schindeln auf dem Helm seien schadhaft gewesen; die geradlaufenden am Turm-Viereck seien fast nicht zum Losbringen gewesen. – Während die Schindeln 70 - 80 Jahre anhielten auf dem Helm, die aber an den Turmseiten wohl 100 Jahre oder noch länger gehalten hätten, war das Blech an seinen Nägeln ausgerostet usw., das Wasser überall eingedrungen, die Balken gefault etc., so dass im Jahr 1886 das Blech, welches vor ca. 15 Jahren angebracht wurde, schon wieder seinen Dienst versagte. – Die Gr. Bezirksbau-Inspektion entschloss deshalb, wieder statt mit Blech mit Schindeln zu decken, nur waren die Schindeln nicht von Eichen- sondern von Erlenholz. Die Arbeit der Verschalung übernahm Schindeldecker Rees aus Wiehre,
die Zimmermannsarbeit lieferte Weber von Wiehre mit 6 Mann.  
*)   Im Jahr 1856 ist die Pfarrkirche neu getüncht worden durch Maler Rieder in Freiburg.


Im Original Seite 10.

Altäre         
                 

Von der abgebrochenen Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg kamen vier Altäre herab: der Hochaltar, zwei Seitenaltäre und der Kreuzaltar, welch Letzterer so stand, dass er den Hauptaltar teilweise verdeckte, nämlich in der Mitte beim Eingang zum Chor; derselbe bestand aus einem Kruzifix und zur Seite mit 2 nicht schönen Statuen, die schmerzhafte Mutter und St. Johannes Evg., beide zu äußerst auf der Mensa stehend (vgl. S. 6). – Der Seitenaltar auf der Epistelseite, wiewohl zu Ehren des hl. Jakob. Mj. geweiht, hat als Altarbild die hl. Familie, Jesus – Maria – Joseph; jener auf der Evangelienseite hat das Bild von Maria als Kind mit Joachim und Anna. An beiden Altären zur Seiten waren oben je ein Bild in ovaler Fassung, in corn. Epist. St. Sebastianus, der Patron der Kapelle zu Weyler und in corn. Evg. St. Barbara. – Bei der Kirchenrestauration im Jahr 1887 waren diese Bilder so verdunkelt, dass es unmöglich war, herauszubringen, war sie darstellen sollten. Reinigung mit Seife, etwas Salmiakgeist und frischem Wasser genügte, nebst Firnis.

Als im Jahr 1786 die Pfarreien Buchenbach und Eschbach errichtet wurden, die Wallfahrtskapelle 1787 auf dem Lindenberg abgebrochen, die Pfarrkirche in Eschbach 1788 und 1790 gebaut und 1791 eingeweiht war, hoffte man beim bischöfl. Generalvikariat zu Konstanz, Eschbach werde Wallfahrtsort werden. Man brachte das Muttergottes-Wallfahrtsbild bis zum Ausbau der Pfarrkirche zu Eschbach nach St.Peter, und nach Vollendung auch des Inbaus der Kirche übertrug man dassselbe von St.Peter in feierlicher Prozession hieher und stellte dasselbe auf dem Hochaltar über dem Tabernakel-Baldachin auf. Allein nicht ein Gnadenbild war der Mittelpunkt und die Anziehungskraft der Lindenberger Wallfahrt, sondern ein ‚Gnadenort‘, den Gott selbst und seine gebenedeite Mutter dort auserwählt. Deshalb ist die Kirche zu Eschbach nie eine Wallfahrtskirche geworden. Das gläubige Volk lässt sich weder von einer bischöflichen noch von einer kaiserlichen Kanzlei aus kommandieren, wohin sie wallfahrten sollen; so wollte es auch damals von dieser offiziellen Wallfahrtskirche in Eschbach nichts wissen, sondern wallfahrtete an den Ort, wo die Kirche auf dem Lindenberg gestanden war und betete zwischen Trümmern und Steinhaufen. Abt Ignaz Speckle macht selbst auch in seinem Tagebuch*) die Bemerkung, dass das Bild auf dem Hochaltar zu Eschbach ‚nie ein mirakulöses Bild gewesen sei‘. – Das hölzerne Kreuzchen**), welches nach der frommen Sage einem gewissen Hans Zähringer von Ibental am Gnadenort von Maria, der gnadenvollen Mutter Gottes ist gegeben worden, kam mit dem Bild, einer Muttergottesstatue von Holz mit dem Jesuskind auf dem Arm, hieher. Nach dem Auftrage Mariä sollte er dasselbe ja Pantaleon Mayer, einem begüterten Bauer im Ibental, geben, zum Beweis der Wahrheit der Erscheinung und des Begehrens, eine Kapelle an jenem Platze zu erbauen. – (Das Kreuz ist etwa einen halben Finger lang und ebenso breit und mit einem ‚Trümmer‘ von bräunlicher Farbe wie Kamelhaaren zusammengebunden. Jetzt befindet es sich auf dem Lindenberg, der Kapelle dort; eine silberne Kapsel von ovaler Form mit einem Kristalldeckel umschließt es, ‚an einer silbernen, von kunstreicher Hand verfertigten Kette hängend‘. Auf der Rückseite ist ein Muttergottesbild eingraviert.)

*)   Pfr. Störk in Bleibach ‚Die Muttergottes auf dem Lindenberg‘ Seite 25, Herder’s Verlag in Freiburg 1892
*)   Tagebuch, Notiz vom 9. November 1796. – Bis dato 1899 ist das Manuscript des Tagbuchs in Bibliothek St.Peter                                     

Im Original Seite 11.
Das mirakulöse Kreuzchen kam 1789/90 mit der Lindenberger Statue, welcher es umgehängt war, nach Eschbach auf den Hochaltar. – Es blieb bis zum Tod des investierten Pfarrers Othmar Brogli in Eschbach (i. e. + 21. Februar 1821) resp. bis September 1821, wo der Vikar Erndle, der dem Pfr. Brogli beigegeben war, fortkam. Dieser nahm das Kreuzchen in seiner Fassung mit, wahrscheinlich auch auf Zusprechen des kranken Brogli, Conventualen von St.Peter, um es vor dem zerstörenden Geiste etwaiger josephinisch und wessenbergianisch gesinnter Nachfolger zu retten, welche Furcht leider nur zu gut gegründet war. Als dann im Jahr 1838 der seitherige Dompräbendar Engler in Freiburg Pfarrer in Eschbach wurde, schickte Jos. Erndle, welcher unterdessen Pfarrer in Gütenbach geworden war, das Kleinod in einer Schachtel an Pfr. Engler mit der Bemerkung, er hätte nie seither recht ruhig sein können. Pfarrer Blank traf es im Jahr 1859, wie beschrieben, hier an und gab dasselbe auf Ansuchen des Regens Lender in St.Peter an die Wallfahrtskapelle auf dem Lindenberg zurück, wohin es auch von Rechts wegen gehörte, wo es heute noch (im Jahr 1896) sich befindet. – Der Hochalter zu Eschbach war vom 28. September 1886 bis zum selben Datum 1893 ein Altare privilegiatum; das Breve d. d. Rom. 28.9.1886 war für alle Kirchen unserer Erzdiözese bestimmend (vgl. Anzebl. N° 23 von 1886 S. 207).

Zum St. Anna-Altar auf der Weiberseite haben manche Frauen von nah und fern ein gewisses Vertrauen, wenn sie in gesegneten Umständen sind, und lassen beten und hl. Messen lesen.

Den Kreuzaltar wollte das Domänen-Ärar nicht als zu seiner Baupflicht gehörend anerkennen, aber wie uns jetzt klarer geworden ist, mit Unrecht. In Ermangelung von Eschbacher und St. Petriner Pfarrakten fügte man sich der Ansicht, dass das Ärar nur für den Hochaltar und zwei Seitenaltäre pflichtig sei, brach im Restaurationsjahr der Kirche (1887) denselben ab. Derselbe, zwar arg wurmstichig, bekam doch noch eine recht würdige und dankbare Verwendung. Er kam nach Obersäckingen in die dortige Filial-Kapelle Harpolingen, wo ziemlich viele arme Fabrikarbeiter eine neue Kapelle wünschten und bauten. – Wiewohl im Kirchenblatt wiederholt ausgeschrieben, war er nicht zu verkaufen; um Geld wollte ihn niemand, darum schenkte man ihn nach Obersäckingen; jedoch gab Eleonora Maier, ledig in Eschbach, für denselben 60 Mk in die Reservekasse (vgl. S. 7 Fach XXVII), Bürgermeister Gremmelspacher führte ihn unentgeltlich zur Eisenbahn in Kirchzarten.

Der andere Seitenaltar in cornu Epist., dedic. ad St.Jakob. Mj., hatte oben in ovalem Rahmen den hl. Sebastian in kurioser und denuden Stellung. – Die beiden Bilder St. Sebastian und auf der Frauenseite St. Barbara wurden bei der Kirchenrestauration ersetzt durch zwei von Maler Lutz in Freiburg neu gemalte, nämlich durch die Brustbilder Ss. Cord. Jesu & Mariae, welche aber einer idealen Auffassung mehr entsprechen sollten. – Bei diesem Seitenaltar wird bei Prozessionen das St.Jakobus-Bild aufgestellt, das von der christenlehrpflichtigen männlichen Jugend getragen wird.

Weitere Statuen befinden sich am Hochaltar, welche wahrscheinlich schon auf dem Lindenberg den Altar schmückten, die des St. Gallus, des Kirchenpatrons von Kirchzarten, wohin die Lindenberger Kapelle und die von Eschbach eingepfarrt war, und St. Ulrich, welche beide restauriert wurden 1810 um 10 fl und wiederum 1887 bei der Totalrestauration des Inbaus der Kirche; andere Statuen sind noch da ein älteres Trag-Madonnabild, welches auch bei der Maiandacht aufgestellt wird, und ein Neueres, welches um 185 M (incl. Krone zu 25 M) aus dem Ersparnis der im St. Josephhaus in St.Peter verstorbenen Marie Salenbacher, vom Heinehof hier stammend, von den Erben an Pfarrer G. übergeben, angeschafft wurde (vgl. Reserv. Kasse S. 13), darstellend: ‚Unbefleckte Empfängnis‘; - angeschafft 1892 aus Verlag des Malers Schneider in Freiburg. – Das Postument, dann Vorrichtung zum Tragen etc., kam noch auf 20 M 40 d – zusammen also 205 M 40 d. – Ferner ein größeres Herz-Jesu-Bild, aber nur Masse, nicht wie Obiges aus Holz um 48 Mk (vgl. Reserv. Kasse p. 13)
durch Pfarrhauserin

Im Original Seite 12.
Eleonora Maier und andere Jungfrauen der Pfarrei. – An der Wand, vis-à-vis von der Kanzel ist ein altes Bild Mater Dolorosa in der Wand befestigt, das jedenfalls auch vom Lindenberg herabgebracht ist.

Leider wurden durch Eigensinn und Leichtsinn die Verzeirung der Altäre statt mit Holznägeln durch einen Bildhauer mit Metallnägeln durch die Maler und Vergolder angeheftet und durch Verrosten wahrscheinlich das Zerbrechen zu Folge haben wird bei künftiger Restaurationsarbeit. Dieselben wurden von Vigil vor Weihnachten in Eile angebracht bei ziemlicher Kälte im Jahr 1887 der Restauration.

Glocken

Als die Pfarrkirche 1790 vollendet war, hatte man nur die beiden Glocken, welche vom Lindenberg herabgebracht wurden, allein man reflektierte schon darauf, dass wie in der zu St.Peter vier Glocken waren, so auch hier vier sein sollten. Das kleine Glöcklein der alten Jakobskapelle, ähnlich wie die Bauern heute noch auf ihren Privatkapellen haben, war im hohen Turm der Pfarrkirche nicht zu verwenden, wie heute die Dimensionen zum Glocken-Läut-Apparat jener alten Kapelle noch beweisen. In der Scheuer, welche ehemals St.Jakobus-Kapelle bildete, sieht man heute noch, wo das Glöcklein hing. Dass die Glocken vom Lindenberg herabgebracht wurden, wenn sogar Steinplatten und Kirchenstühle herabkamen, versteht sich von selbst. Es sollten nun eine kleinere und eine größere angeschafft werden und zwar, da die Gemeinde als Gemeinde keine Verpflichtung zur Anschaffung von Kirchen-Requisiten anerkannte, die Pfarrei aber bereits drei Glocken, von denen eine als zu klein und unbrauchbar veräußert wurde, überkommen hatte, - so bemühte sich P. Franz Steyrer, Conventual zu St.Peter und der erste Pfarrgeistliche (von 1790-1799), durch guttatsweise Spenden eine kleinere und eine größere Glocke anzuschaffen. So geschah es, dass nach den  Aufzeichnungen des Pfarrers Othmar Brogli, wie er in seinem Catalogus Benefactorum Ecclesiae Paroch. in Eschbach die Wohltäter der Pfarrkirche unter seinem Vorgänger und, während er selbst die Seelsorge in Eschbach hatte, aufführt, im Jahr 1793 die 2 Brüder Lorenz und Michael Rombach die kleine Turmglocke und im Jahr 1794 Jakob Pfaff, hiesiger Müller, Besitzer der exsekrierten Jakobuskapelle, die er zu einer Privatwohnung einrichtete, wie diese heute (1896) noch steht, - (derselbe starb 17. Januar 1817) – die größere Turmglocke anschaffte (vgl. Catalog. Benef. pag. 2 unter 1793 u. 1794).

Die genannten vier Glocken waren aber immerhin kleine Glocken, die einer Pfarrkirche, wie in der langen Talgemeinde, nicht würdig entsprachen, zudem nicht harmonisch stimmten. Das Elend des Krieges und die Ausplünderungen ließen für eine größere Sammlung von milden Gaben keine günstige Hoffnung zu. Deshalb war man eben „für jetzt mit dem ‚Geblämbel‘“ zufrieden.

Die Kirchspielgemeinde als Gemeinde tat nichts für die Glocken, selbst das Öl zum Schmieren, resp. zur ‚Salbung‘ wurde laut Pflegrechnung (= Kirchenfond) 1793 angeschafft (3/4 Pfund*)) von der aus Klosterzeit herrührenden Stiftung.

*)  vgl. Auszug aus dem Landesarchiv zu Karlsruhe von Weech d. d. 21. Dezbr. 1865 N° 1791 S. 5

Im Original Seite 13.
Als im Jahr 1806 das Kloster zu St.Peter dem antikirchlichen Geist zum Opfer fiel, Paramente und Klostergut fortgeschleppt wurden, wendete sich Pfarrer Othmar Brogli an die ‚Exspoliations-Kommission um eine Glocke. Seine Bemühungen um Befürwortung durch den Abt Ignaz Speckle hatten keinen günstigen Erfolg, denn dieser hegte immer die optimistische Erwartung, das Klosterinstitut werde mit Namen und Tendenz einer Lehr- und Erziehungsanstalt oder dergleichen bald in anderer Form wieder erstehen. Weil Pfarrer Brogli seinen eigenen früheren Vorgesetzten und liebwerten Abt nicht noch ärger deprimieren wollte, ließ er sein Bittgesuch fallen; die Gemeindebehörde von Eschbach–Stegen aber wendete sich an die Regierung um Überweisung einer größeren Glocke, und zwar von St.Peter, wo acht Glocken wären. Der Abt Ignaz Speckle, der auch nach 1806 im Kloster St.Peter Wohnung behielt bis 1813, wo das Kloster zu einem Spital für verwundete Soldaten benützt wurde und Speckle nach Freiburg übersiedelte, wehrte sich gegen jede Abgabe. Der Bericht an die Großh. Hofkommission, im Auszug was die Glocken betrifft d. d. 6. Januar 1807, liegt uns in Abschrift aus dem Generallandes-Archiv von Weech zu Karlsruhe vor als Blg. II; in diesem Bericht beruft Speckle sich darauf, dass man die Harmonie des St. Petriner Geläute nicht zerstören darf, die Glocke auf der Kapelle rufe zum katechet. Unterricht, die Pfarrei sei weitläufig etc., nebstdem verlangte die Grabstätte der Herzöge von Zähringen ein würdevolles Geläute. In einem Verzeichnis wird von den acht Glocken der Ort, wo sie hängen und das ungefähre Gewicht angegeben (vgl. Blg. II & III des Auszugs von Weech).

Die Pfarrgemeinde-Angehörigen ließen aber die Glockenfrage nicht ruhen und reichten am Anfang des Jahres 1808 ein neues Bittgesuch um eine größere Glocke ein. – Abt Speckle macht in seinen Memoiren, welche von November 1795 bis November 1819 gehen und im Manuskript heute noch in der Seminarsbibliothek zu St.Peter liegen, unter dem Datum 10. März 1808 folgende Bemerkung:

„Es kam der Befehl an das Amt St.Peter, dass eine Glocke von hier oder von St.Märgen nach Eschbach abgegeben werden sollte.“ – Abt Ignaz tadelt dann solche Gesuche; - „und gar wenn solche gestellt werden und ehemalige Conventualen mitwirkten, - Gesuche, die darauf ausgehen, das Klostergebäude zu ruinieren und zu zerstören und dem solemnen Gottesdienst Abtrag zu tun.“ –

Der Erlass über Anweisung einer Glocke nach Eschbach von Großh. Bad. Regierung d. d. 10. März 1808, wie er noch im Generalslandesarchiv zu Karlsruhe vorliegt und dem Schreiber Dieses für die hiesige Chronik, unterzeichnet „v. Weech“ und gegengezeichnet „Haller“, übermittelt wurde, lautet wie folgt:

„Auszug
Großh. Bad. Regierungsprotokolls in Freiburg
vom 10. März 1808

R. No. 2328 der hiesigen Großh. Kammer seye der am 27. vorigen Monats eingekommenen Bericht der Kammerbuchhaltung dahier nebst der Bitte der Gemeinde Eschbach bei St.Peter um unentgeldliche Anweisung einer Glocke mit dem in Freundschaft communizieren, dass die im Buchhaltereyberichte angeführten Gründe so qualificiert befunden werden dürften, der Gemeinde Eschbach entweder von St.Peter oder von einem anderen aufgehobenen Kloster eine größere Glocke unentgeldlich zukommen zu lassen.
                                gez.: v. Wechmar
N° 3270 Beschluß vom 18. März 1808.
1. Dem Staatsamte St.Peter zur Berichterstattung über die Frage, ob und welche Glocke von St.Peter oder St.Märgen der Gemeinde Eschbach abgegeben werden könnte, mit der Frist von 14 Tagen.
2. Nach Ablauf des Termins zu zu reproducieren.

Im Original Seite 14.
N° 4449 Reproducitur den 11. April 1808.
Beschluß vom 13. April 1808
"Das Staabsamt St.Peter sey in die Befolgung der durch jenen Beschluß ihm zugegangenen Auflage unter Anberaumung eines endlichen Termins von 8 Tagen ernstlich zu erinnern.“

Die kriegerischen Jahre, Plünderungen der Franzosen, dann später Durchmärsche großer Truppenmassen, St.Peters Kloster wiederholt ein Lazarett Verwundeter, endlich die Siege der Verbündeten, All dieses bewirkte, dass der Beschluss vom 10. März 1808 über eine nach Eschbach abzugebende größere Glocke erst am 25. Februar 1815 zur Ausführung kam. – Pfarrer O. Brogli in seinem Catal. Benefact. pag. 12 schreibt: „1815.
" Den 25. Hornung wurde die einte Glocke des Chortürmleins zu St.Peter durch Johann Feßer und Bartli Saum hieher gebracht (laut Kirchen Östr. Kommission Beschlusses d. d. Freiburg, den 10. März 1808 N° 2328) und zum ersten Male geläutet.“

„In seinem Tagebuch aber hat Abt Ignaz, der ja seit 1813 hauptsächlich in Freiburg sich aufhielt, unter dem 24. Dezember 1814 niedergeschrieben, daß eine Glocke, und zwar die größere aus dem Turm über dem Chor der Klosterkirche zu St.Peter nach Eschbach durch die Bauern dort mit amtlicher Vollmacht geschafft werde.“

Im Winter war das bei den damaligen Wegen sehr schwierig, und auf dem Kirchturm zu arbeiten, war wegen der Kälte unmöglich; sobald aber lindere Witterung im Februar kam, beeilte man sich, die Glocke an den sicheren Ort zu bringen. Im Verzeichnis des Abtes Speckle ist sie als 100 Pfund ca. wiegend aufgeführt (vgl. Blg III der Auszug v. Weech Generallandesarchiv Karlsruhe d. d. 21. Dezenber 1895 Nr. 1791).

Allein Pfr. Brogli war auch diese zu klein, weshalb er mit Glockengießer Meinrad Grüninger in Unterhandlung trat, von dem ein Brief aus Villingen noch im hiesigen Pfarrarchiv liegt d. d. 24. Dez. 1814, der ihm aber für das Metall der abgängigen Glocken zu wenig bot. Brogli wendete sich darauf (wahrscheinlich auf Zuraten des Abtes Ignaz) an die Gebrüder Bayer, Glockengießer in Freiburg, welche eine Glocke von ca. 5 ½ Zentner zu gießen übernahmen. Pfr. Brogli berichtet in seinem Catalog. Benefact.pag. 12 Folgendes wörtlich:

„1815. Den 22. März, mittags 11 Uhr, wurde die (von den Brüdern Bayer in Freiburg Glockengießern, zu beiläufig 5 ½ Zentner schwere verfertigte, von der Pfarrey Eschbach aus Michael Mayer’schen und Peter Hummel’scher dahin verordneter Stiftung, und andern freiwilligen Pfarrbeyträgen größtentheils schon bezahlte) Glocke von H.E. Abt Ignaz von St.Peter Ponificaliter?? eingeweiht; und am 25. abends zur Feyer der Auferstehung J. Christi geläutet.“

Wahrscheinlich war eine der Lindenberger Glocken gesprungen, die Andere aber noch gut aber zu klein, denn sie wird in obigem Briefe von Meinrad Grüninger als 80 Pfund schwer angegeben und als „noch gute Glocke“, aber für eine „Kapelle auf einem Bauernhof“ passend bezeichnet. So waren denn die drei ursprünglichen Glocken, jene von der alten St.Jakobus-Kapelle und zwei von der Lindenberger Kapelle, - entfernt und dafür eine, und zwar die vierte vom Kloster her übermittelt zu ca. 100 Pfund.

Im Original Seite 15.
So hingen nun vier Glocken im Kirchturm zu Eschbach, eine aus dem Chorturm der Klosterkirche zu St.Peter und drei durch milde Gaben, freiwillige Beiträge und durch Umguss und Verkauf der ursprünglichen drei kleinen angeschafften bis zum Jahr 1861. – Da wurden zwei derselben unbrauchbar, welche laut der in Akten sub IX b liegenden Rechnung des Glockengießers Gebr. Koch in Freiburg d. d. 26. November 1861 zusammen nur 482 Pfund wogen. Koch zahlte à Pfund mit 36 xr = 1 M 2 d, also für die Alten 289 fl 12 xr; derselbe goss zwei neue Glocken, die zu der alten größten von 5 ½ Zentner vom Jahr 1815 datierenden passten, die größere 324 Pfund und die kleinere Neue 203 Pfund wiegend. Letztere zwei kosteten 1 fl das Pfund = 1 M 70 d, zusammen 527 M Ankauf, dann noch Änderung der Lage etc. 31 fl 36 xr. – Nun war noch eine ganz kleine Glocke, aber noch gut erhalten, vorhanden. – Der Stiftungsrat gab seine Meinung unter dem 10. November dahin ab, dass dieselbe zur Deckung der Nebenkosten in eine Bauernkapelle solle verkauft werden. Der verstorbene Mesner Andres Vogt sagte dem Schreiber Dieses, die kleinste Glocke wäre auf den Schönben-Hof in St.Peter gekommen.

Es sind also seit 1861 statt vier nur drei Glocken auf dem Kirchturm Eschbach, also (1896) folgende:
    a. Die Größte von 1815 datierend .......... 5 ½ Zentner wiegend St.Jakobs-Glocke
    b. Die Mittlere von 1861       „          ............324 Pfund        „
    c. Die kleinste    „   1861       „         ............203 Pfund        „

a. läuft in den Inventaren mit der Schätzung von 8 – 9 Zentner; trägt auf der einen Seite das St.Jakobus, anderseits Christus am Kreuz und auf der dritten Seite Maria die Himmelskönigin
b. und c. sind einfacher gehalten.

Die älteste und größte Glocke wurde im Jahr 1885 gewendet durch Mechaniker Steinhart von Kirchzarten und Schmied Hermann Feser von Eschbach. Das Domänen-Ärar zahlte die Kosten mit zusammen 21 M 06 d und die Großh. Bezirks-Bauinspektion zu Freiburg schrieb die Ausführung und Neubefestigung vor. – Die mittlere und kleinste Glocke wurden im Jahr 1893 und auch die größte in ihrer Lage neu befestigt, weil alle drei locker geworden sind, und die Kosten mit 8 M vom Großh. Domänen-Ärar bezahlt.

Was die Glocken-Riemen und Seiler betrifft, so wurden diese der Einfachheit wegen zuweilen, wenn es Eile hatte, vom Kirchenfond bezahlt, so Kirchenfond-Rechnung 1841/44, 1847/50 S. 21, 1871/73 R. S. 26 Blg. N° 28 und 1874/76 R. S. 28 Blg. N° 42, 1880/81 u. R. S. 48 Blg. N° 109. Im Bescheid § 7 zur 1880/81er Rechnung erklärt die Revision des kathol. Oberstiftungsrats (d. d. Karlsruhe 25. Mai 1882 N° 8462), dass durch Großh. Ärar 20 M 96 von den Jahren 1873 – 1881 zu ersetzen sind, weil dieses primär baupflichtig ist auch für Glocken und Läutapparat, allein die Sache möge beruhen, weil das Ärar jeweils das Defizit des Kirchenfonds zu decken habe. Künftig aber sind die in Folge der Ausbesserung an den Glocken und Zubehör entstehenden Kosten an die Domänenkasse zu verweisen, was auch geschah. Seit 1893 wurde für Einölen der Achsen und Laufrollen gleichfalls die Forderung gemacht, wofür der Mesner seither einfachs nichts erhielt; das Öl nahm er vom Ewiglichtöl des Kirchenfonds.

Glocken in einzelnen Bauernhof-Kapellen sind heute noch 4 vorhanden; - eine auf dem Mooshof für das Untertal, dann auf dem Hinterbauernhof für das Steyerntal, eine auf dem Heinehof für das Hintereschbach und eine für das Obertal auf dem Scherleshof; als Letzterer im Jahr 1883 abbrannte, wollte sein Besitzer, Karl Tritschler, kein Türmlein mit Glocke bauen lassen. Da schenkte Pfr. G. demselben 50 M für den Zweck und unter der Bedingung, wiederum eine Glocke aufzuhängen und wie seither 3mal des Tages zur Betzeit läuten und wenn der Hochwst. Herr Bischof zu den Weihen in das Priesterseminar durch das Tal führe. Für das Metall der im Brand geschmolzenen alten Glocke erhielt er vom Glockengießer Grüninger in Villingen à 55 d aus 48 Pfund und für das Eisen von Schmied Feser in Eschbach 2 M 50 d, so dass Scherlebauer nur wenig mehr draufzulegen hatte, als er im Joostal, wo eine Kapelle abgebrochen wurde, um 80 M eine bedeutend größere als seine ehemalige erhielt.
Zur Beurkundung von S. 1 – 15                     Das kath. Pfarramt
    Eschbach den 16. Oktober 1896                W. Gustenhoffer


Im Original Seite 16.
                           Orgel                            .

In der Wallfahrtskapelle auf dem Lindenberg befand sich auch eine Orgel, welche aus dem Kapellenfond unterhalten wurde; dieser Fond hieß Kapellen-Rechnung Uns. Lieben Frau auf dem Lindenberg und St. Sebastian zu Wyler (Stegen). In den Jahren 1768 und 1769 findet sich ein Konto für Orgelreparatur im Betrag von 88 fl 6 xr (vgl. die im hiesigen Pfarrarchiv liegende Pfleg-Rechnung von 1767/68 und bezahlt im Jahr 1769). – Da das Kloster in St.Peter die hiesige Pfarrkirche mit Allem, Wesentlichem und Unwesentlichem versehen musste, so hatte es auch die Verpflichtung für die Orgel, wenn der hiesige Heiligen- bzw. Kirchenfond nicht genügte; deshalb hat auch das Großh. Domänen-Ärar die subsidiäre Baupflicht, welche auch nicht bestritten wird, denn die Baufacta liegen vor bis heute.

Die alte Orgel vom Lindenberg x) tat noch so ziemlich lange ihre Pflicht; im Jahr 1804 reparierte Bartholomä Saum, Schreiner in Eschbach, einiges Holzwerk und Kunstuhrmacher Eusebius Wöhrli von St.Peter machte Manches neu, so dass man ähnlich wie im Jahr 1839 von einer ‚neuen‘ Orgel sprechen konnte, die alt und neu miteinander war. – Die Verbesserungen kamen auf 300 fl. Zum erstmaligen Spielen celebrierte Abt Ignaz das Amt xx). – Im Jahr 1813 verfertigte Bartel Saum ein neues Positiv xxx) um 100 fl und es wurden im Jahr 1813 ‚beyde Orgeln‘, i. e. alte und neue Teil frisch angestrichen samt dem Orgelgitter um 32 fl 30 xr. – Der Orgelschlagunterricht wurde vom Kloster in St.Peter aus erteilt. So berichtet Abt Ignaz im Manuscript seiner Memoiren S. 233, dass er den Subprior P. Maurus nach Eschbach geschickt habe, damit er sich besser pflegen könnte, denn er litt an der Wassersucht -  und damit er den Organisten in Eschbach besser unterrichte. P. Maurus starb am 24. Juli 1806 in Eschbach, ward aber in St.Peter beerdigt. Abt Ignaz macht den Zusatz: „Vivat nunc in Domino, et oret pro afflicta communitate.“ [„Möge er nun im Herrn leben und für unsere bedrängte Gemeinschaft bitten.“] – Es wär eben Eschbach für St.Peter ein Expositur-Appertinenz.

Dass eben die zusammengestoppelte alte Orgel manchmal der Würde des Gottesdienstes Abtrag verursachte, versteht sich von selbst. Man vertröstete die Pfarrgemeinde immer einer Neuen; aber die Zeiten waren schlimm. Dann hieß es wieder: „Der Heiligenfond bzw. Kirchenfond Eschbach soll eine anschaffen.“ Aber woher nehmen! – Endlich 1836 schickte man den Orgelbauer Schoxel von Freiburg und der Großh. Orgelbau-Inspektor, Joseph Baader, meinte: „er soll sie stimmen und reparieren, dass sie, bis die ‚neue Orgel’ komme, noch halte“. – Endlich 1839 kam die ‚neue Orgel’ auf das Tapet und was für Eine! - ? – Die damalige evangelische Kirche in Freiburg, - (es war die alte Heiliggeistkirche im Allerheiligenkloster in Freiburg – jetzt zur sog. ‚Burgkaserne‘, deren Umgebung der Burghof, das Absteigequartier der ehemaligen Äbte von St.Märgen war, gehörend, neben dem jetzigen Konvikt der Theolig-Studierenden) -, sage die ‚evangelische Kirche’ hatte eine Orgel aus dem aufgehobenen Kloster St. Trudpert und diese kam nun, als ‚neue Orgel’ nach Eschbach, weil die ‚alte evangelische Kirche‘ in eine Kaserne umgebaut und die evangelische Pfarrgemeinde eine neue Kirche, aus der Klosterkirche zu Tennenbach erbaut, erhalten sollte, - also auch eine Conversion. So nach Beschluss Großh. Hofdomänen-Kammer zu Karlsruhe vom 29. April 1839 N° 7830, wonach um 220 fl die Orgel in Eschbach aufgestellt und die alte (die Gemeinde Eschbach zahlte an die Orgelarbeiter ein Trinkgeld von 4 Kronentaler) seitherige   Eschbacher Orgel dem Orgelbauer überlassen werden solle. Orgelbauer Merklin von Freiburg erklärte, dass die seitherige Eschbacher Orgel nur zum Zusammenschlagen sei. Es wurden ihm 54 Pfund Zinn und das Holzwerk überlassen; die Pfarrgemeinde hatte keiner Kreuzer zu zahlen; die Domänenkasse übernahm alle Kosten. (vgl. Pfarrarchiv Eschbach. Fach VII 8.).

x) Die Orgel war als alte Chororgel des St.Petr. Klosters um 100 fl an die Lindenberger Kapelle im Jahr 1764 verkauft worden (d. d. 19. September).
xx)  Catalog. des Oth. Brogli S. 4 u. 11 u. 10
xxx)  ‚Altes Familienbuch‘ pag. 138, Not. unter der Familie: Bartholomä Saum und Maria Andris

Im Original Seite 17.

Diese ‚neue Orgel‘ zeigte bald die ‚Presten‘ der Altersgebrechlichkeit. Schon am 24. März 1844 musste Pfarrer Engler an die Großh. Orgelbau-Inspektion berichten, dass ‚einige Register und besonders der Trompetenbass‘ nicht mehr brauchbar sind etc. – Es ging zwei Jahre lang, bis endlich die Großh. Hofdomänen-Kammer in Karlsruhe mit Erlass vom 27. März 1846 N° 5608 erklärte, sie hätte nichts zur erinnern, dass die Reparaturkosten, welche vorläufig auf 60 fl überschlagen seien, von der Domänenkasse übernommen würde, jedoch sei das Großh. Ärar nur insoweit verpflichtet, als die Mittel des Kirchenfonds nicht ausreichen.

Wie fast in allen Gegenständen fehlen auch hier leider die Akten von Pfarrer Engler ab. Die Schwestern des Herrn Pfarrer Blank scheinen eben das Feuer mit den herumliegenden Papieren angezündet zu haben.

In Kirchenfonds Rechnung 1850/53 R. S. 28 Blg. 77 werden 3 fl verausgabt für die Orgel zu neuen Federn an die Ventile; desgl. laut Kirchenfond-Verrechnung 1862/64 R. S. 25; Blg. N° 56 wiederum neue Ventilfedern und die Windladen geflickt, nebst Stimmung der 3 Bassregister 9 fl, (nämlich neue Ventilfedern zu 3 fl 30 xr und die Bälge winddicht gemacht, nebst Stimmung 5 fl 30 xr, zusammen 9 fl). Diese Reparatur-Arbeiten wurden vom Ärar wieder ersetzt zugleich mit dem allgemeinen Deficit auf Grund des Bescheids des katholischen Oberstiftungsrats.

Nun sind keine Akten und keine Aufzeichnungen da. - Es soll die jetzige Orgel im Jahr 1873 von Orgelbauer Schäfer in Heilbronn (Württemberg) gefertigt worden sein um 2000 fl mit 10-jähriger Garantie und jährlichem Stimmen und Regulieren, wofür aber jährlich 10 fl bezahlt wurden von Großh. Domänenkasse Freiburg. Solche Stimmung fand noch statt in den achtziger Jahren unter Pfarrer Gustenhoffer. – Die Reparaturen in kleineren Beträgen, z. B. im Jahr 1883 zu 18 M 40 Pf an den Sattler Strecker in Eschbach, dann, was den Tretaggregat angeht, an Orgelbauer Brambach in Freiburg 80 M im Jahr 1886, um das Treten der Bälge zu erleichtern, wurden von der Domänenkasse Freiburg bezahlt.

Auf Grund Vertrags vom 3. Juli 1890 übernahm die jährliche ‚Regulierung der ganzen Mechanik‘, ‚die Herstellung einer reinen Stimmung‘ sowohl der einzelnen Register als des ganzen Werkes‘ (§ 2 a u. b) Orgelbauer Brambach in Freiburg um den jährlichen Betrag von 16 M 37 Pf; - genehmigt von Großh. Domänen-Direktion in Karlsruhe am 8. Juli 1890 N° 13256.

Die jetzige Orgel der Pfarrkirche, um 2000 fl = 3428 M 57 Pf erworben, ist folgender Maßen zu beschreiben: Es sind 12 Stimmen (= 12 Register):
    I.  Das Klein-Manual, d. i. obere, hat
        a) Flöt- 8´; b) Salicional 8´; c) Rohrflöte 4´;
    II. Das Groß-Manual, d. i. untere, hat
        a) Principal 8´; b) Gedeckt 8´; c) Octav 4´; d) Mixtur 4-fach;
        e) Quinta 2 2/3´; f) Flautino 2´.
    III. Klaviatur, deren Umfang: 54 Stimmen
    IV. Pedal mit 27 Stimmen.

Was die Baupflicht betrifft, so ist der Kirchenfond primär, das Großh. Domänen-Ärar subsidiär pflichtig für Neubau und Unterhaltung.

Eschbach, den 26. Oktober 1896        Das kathol. Pfarramt   
                        Wilh. Gustenhoffer        Pfr.

Im Original Seite 18.       
Turm-Uhr                       

Ähnlich wie mit der Orgel ist es mit der Uhr auf dem Kirchenturm zu Eschbach. – Nach dem Auszug aus dem General-Landesarchiv zu Karlsruhe vom 21. Dezember 1895 N° 1791 heißt es Seite 4: „Eine Uhr war schon im Jahr 1790 auf der St.Jakobuskirche zu Eschbach vorhanden, denn es wurden laut Abrechnung der Pflegrechner Felix und Lorenz Rombach gegen die Jakobuskirche in Eschbach d. d. St.Peter 14. März 1791 im Jahr 1790 auf Reparationen u. hat auch dem Uhrenmacher 5 fl bezahlt.“ – In seinem Catalogus Benefactor. pag. 8 zählt P. Othmar Brogli das, was vom Kloster in St.Peter in die Pfarrkirche zu Eschbach gegeben worden ist, auch unter die Wohltaten und das Kloster selbst unter die Wohltäter, indem er, was die Turmuhr betrifft, aufzeichnet wie folgt:

1809   „Im März wurde die, vormals im Convent-Türmlein zu St.Peter aufgestellte Uhr in hiesigem Kirchturm eingerichtet von Johann Feßer, Schmied, und Bartli Saum, Schreiner. Die 2 Uhrenschilde und das Uhrenhaus wurden bezahlt aus freiwilligen Beiträgen der Pfarrgemeinde x). Die Herbeischaffung der Uhr, der Gewichte, Sailer, Triebe, Gestells und der zwey Uhrenglocken in der Kirche, besorgte das vorige Jahr von St.Peter nach Eschbach Johann Feßer, Schmied.“ –

(Laut Tagebuch Speckles vom 12. Aug. und 25. Oktober 1808 wurde auch die Chororgel abgebrochen und nach Oensbach verbracht; vgl. Maier  Geschichte der Benediktiner-Abtei St.Peter pag. 236)

So wie schon 1790 und 1791 Reparaturen in den damaligen Kirchen-Pflegrechnungen vorkommen (denn 1790 war die hiesige Kirche fertig gebaut), was die Kirchenuhren betrifft, so finden sich namentlich nach Pfarrer Brogli’s Tod (1821) von Zeit zu Zeit Ausgaben für die Kirchturmuhr. Wahrscheinlich war die Kirchenuhr von der kleinen St.Jakobuskapelle nur eine kleinere Uhr, die an der Wand hing, bis 1809 endlich eine eigentliche Turmuhr von der behördlichen Kommission für hiesige Kirche bestimmt wurde. So Kirchenfond-Rechnung Eschbach pro 1820/21 S. 6 Blg 13 für Uhrenseiler (2 fl 12 xr), dito pro 1823/26 R. S. 5 Blg N° 34, dann pro 1826/29 R. S. 5 Blg N° 27 Schlosserreparatur, dann Kirchenfond-Rechnung S. 11 Blg N° 27 der 1835/38 R. S. 11 Blg N° 28 an Uhrenmacher Seb. Spitz in Oberried (4 fl), ebenso 1841/44 Rech. S. 16, dito 1850/53 R. S. 28 u. 79, dito 1853/56 R. S. 30; dito 1856/59 R. S. 29, dito 1859/62 R. S. 26.

So war es bis zum Jahr 1862, wo ein Bezirksamtmann in Freiburg auf Grund der falschen Auffassung eines Revisors einen anderen Rechtszustand befahl mit Beschluss vom 21. Februar 1862 N° 3549 mit Berufung auf § 13 des Bauedikts von 1808, das aber auf die ärarischen Gebäude in Eschbach in diesem Fall ganz mit Unrecht angerufen wurde, die Baupflicht des Klosters St.Peter also des nachfolgende Ärars ist klar, sobald der Kirchenfond nicht hinreicht, und – inssufficient war er von 1790 bis heute, und wird es bleiben, wenn anderst die Vorsteher der Pfarrgemeinde hier ihre Pflicht im Auge behalten.

Dass von 1790 bis 1809 eine Kirchenuhr vorhanden war, ist sicher anzunehmen, dass der erste Coventual vom Kloster in St.Peter, welcher als Pfarrer in Eschbach functionierte bis 1799, sich um das Uhrengeschäft auf dem Schwarzwald sehr verdient machte durch Verfassung der ersten Schrift über die Uhrenindustrie auf dem Schwarzwald, nämlich P. Franz Steyrer mit dem Titel xx): Geschichte der Schwarzwälder Uhrenmacherkunst nebst einem Anhang vom Uhrenhandel 1796. – Franz Steyrer kam im Jahr 1800 nach Pfaffenweiler als Pfarrer und starb 21. Juli 1831 dort.

x)  Zifferblätter waren keine in St.Peter, die losgemacht hätten werden können; Dieselben sind heute noch an die Wände gemalt zu beiden Seiten der Stiege im Kloster, bei der Tür zum Recrantions-Gärten?? u. mit Stuccatur-Zierde umgeben; die neue Uhr dort steht jetzt im Gang des 2. Stockes statt oben unter dem Dache oder im Türmlein.
xx)   vgl. D. Maier’s ‚Geschichte der Benediktiner-Abtei St.Peter‘ – Verlag v. Herder, S. 226.

Im Original Seite 19.

Die Turmuhr, welche bis 1896 in hiesiger Pfarrkirche aufgestellt war, seit sie 1809 aus dem Conventstürmlein hierher verbracht wurde, hat folgende Beschaffenheit:

Das Gestell der Uhr ist 86 cm hoch, 40 cm breit und 1 m lang. Das eingravierte Datum der Verfertigung ist 1758 auf dem Steigrad ('Kronenrad', weil waagerecht wie eine Krone laufend) nebst Angabe des Verfertigers, i. e. Reichenbach, Uhrenmacher in Breisach (jetzt Altbreisach); ein 3-faches Werk mit ‚Gang‘, Viertel- und Stundenschlag, beim Viertel auch Doppelschlag. Die Gewichte bestehen in 3 länglichen Steinen, welche an je 24 m langen Seilen hängen (1 m Seil kostet 40 d), die Flaschenzugform erleichterte den Lauf. – Allein die Messingzähne waren ausgerieben, die Räderachsen waren in den Büchsen lotterig, alles Reinigen und Ölen, im Winter besonders, half nichts.

Pfarrer G. setzte den Gemeinderat, den Kirchspielvorstand Eschbach und Stegen, den Stiftungsrat Eschbach und Stegen, das Bezirksamt in Freiburg, das Erzbischöfliche Ordinariat, den Oberstiftungsrat und die Großh. Domänen-Direktion, beide in Karlsruhe, das Großh. General-Landesarchiv zu Karlsruhe in Bewegung. Da die Akten darüber, was die Uhr betrifft, fehlten, war es äußerst schwer; selbst das Winzige aus dem Catalog. benefact. des O. Brogli wurde erst aufgefunden, als die wichtigsten Verhandlungen und Nachforschungen vorüber waren im Oktober 1895.

Auf Bericht des Stiftungsrats Eschbach d. d. 24. Januar 1894 an Kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe kam Beschluss vom 21. März 1894 N° 2068: „Da eine ganze Reihe von Baufacta des Großh. Domänenärars vorlägen, welches nach Art. 1 des Bauedikts bei Unzulänglichkeit des Kirchenfonds hilfsweise Baupflicht habe“, - „da es scheint, dass das Kloster St.Peter die ganze Kirche in Eschbach in allen ihren Teilen und insbesondere auch deren sonstiges „nicht notwendige Ingebäude“ erbaut und unterhalten habe“, - so glaube kathol. Oberstiftungsrat, „dass Veranlassung vorliege bei der notorischen Unzulänglichkeit des Kirchenfonds“, Antrag auf Neuerstellung der Turmuhr bei der Großh. Domänenverwaltung einzubringen und durch den Nachweis der Notwendigkeit zu begründen“.

Beides geschah. Das Concept liegt im Pfarrarchiv Fach IX b. Die Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe erwidert kurz d. d. 26. Mai 1894 N° 12418, dass ihre Lastenbeschreibung für die Kirche zu Eschbach, die Uhr zu stellen und zu unterhalten, der Gemeinde zuweise. – Ergo: ‚Lastenheft‘ dort ist Beweis. –

Der Stiftungsrat Eschbach monierte am 25. Juni 1895, - nachdem er auf seine eingehende Darlegung vom 13. Februar 1895 noch keinen Bescheid erhalten hatte, - den kathol. Oberstiftungsrat, der antwortete, er habe am 27. Mai 1895 N° 9585 nochmals genauere Untersuchung der Baupflichtfrage bei Großh. Domänen-Direktion beantragt. – Mit dem 28. August 1896 N° 17952 gibt dann der kathol. Oberstiftungsrat Nachricht, er habe die Großh. Domänen-Direktion zur Anerkennung der subsidiären Baupflicht für die Turmuhr nicht zu bestimmen vermocht; - ferner zur Betretung des Rechtsweges habe er Zweifel und er könnte nicht dazu raten, indem keine günstige Aussicht vorhanden sei. – Schon unter Karlsruhe d. d. 31. Dezember 1894 N° 18126 hatte der kathol. Oberstiftungsrat hieher das Bedenken geäußert zu einem

Im Original Seite 20.

Rechtsstreit, - bedenklich – „weil die Gemeinde Eschbach gegen das amtliche Erkenntnis vom 21. Februar 1862 N° 3549 keine weitere Schritte getan und wahrscheinlich seither, also während eines Zeitraumes von mehr als 30 Jahren, die Kosten der Reparatur der Uhr getragen hat.“ – Der katholische Oberstiftungsrat hatte die Freundlichkeit, den ganzen Aktenfascikel über die Verhandlungen wegen der Uhr hierher nach Eschbach zu schicken, woraus auch zu ersehen war, wie sehr doch diese Behörde sich Mühe gab, die Großh. Domänen-Direktion zur Anerkennung der Baupflicht zu bewegen. (vgl. die von Pf. G. gemachten Notizen und Auszüge aus dem Aktenheft des Oberstiftungsrates, im Pfarrarchiv Regist. Fach IX b).

Um nun der Sache ein Ende zu machen und der Not abzuhelfen, erklärte Pfarrer Gustenhoffer, er wolle aus eigenen Mitteln die Uhr auf dem Turm der Pfarrkirche anschaffen, ferner soll
1. der Kirchenfond Eigentümer der künftigen Uhr ebenso sein, wie er es seit Errichtung der Pfarrei von der früheren Uhr war
2. der Kirchenfond übernimmt künftig alle sog. kleineren Reparaturen, die unter 60 Mk - sechsig Mark - betragen
3. das Kirchspiel Eschbach – Stegen verpflichtet sich, die größeren Reparaturen, die über 60 M betragen, aus der Kirchspielkasse zu decken
4. die Ortsgemeinde Eschbach übernimmt, wie seither, die Kosten des täglichen Aufziehens und Regulierens, welches früher als eine tägliche Obliegenheit des Mesners, der zugleich Lehrer von Eschbach war, seine Honorierung im Gehalt des Lehrers fand, seit 1861 aber besonders bezahlt wurde. Seit einer Reihe von Jahren wurden jährlich 14 Mk aus der Gemeindekasse Eschbach bezahlt für das ‚Uhraufziehen’; x)

Vorstehende vier Punkte erhielten die Genehmigung:
   a. Von der Gemeindebehörde Eschbach d. d. 15. September 1895
   b.  „          „    „    „        Stegen     d. d. 22. September 1895
   c. Von Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe d. d. 20. September 1895 N° 19542
   d. Von kathol. Oberstiftungsrat     „    „         d. d. 24. September 1895 N° 19723
       Desgleichen Genehmigung der Schenkung zu Karlsruhe d. d. 19. Februar 1896 N° 3511
   e. Das Großh. Ministerium des Cultus, der Justiz etc. als Stiftung zum Kirchenfond,
       genehmigt unterm 11. Juli 1896 N° 14963 (Anz.bl. Fbg. von 1896 N° 18 S. 325).

Die neue Turmuhr, gefertigt von Benedikt Schneider in Schonach, wurde vom 28. Januar 1896 bis 4. Februar hier aufgestellt von Benedikt Schneider; Zimmermann Karl Zipfel von hier hatte dabei einige Zimmermannsarbeit; seither waren die Zifferblätter am Turm von Holz, nunmehr sind sie von dickem starkem Eisenblech, 160 cm im Durchmesser und 1 cm dick. Dieselben kosten je 50 M und der Conus mit Staubkapsel je 35 M, also zusammen 170 Mk. – Die ganze Uhr kam auf 1600 Mk xx).

Dieselbe, mit konstanter Kraft, hat doppelten Viertelschlag wie die vom Kloster in St.Peter ehemals hieher gebrachte; nur hat diese neue Uhr zwei Zeichen, während die alte, wie damals üblich, nur einen einzigen Zeicher hatte, nebstdem hat diese einen Uhrenkasten, was bei der alten fehlte. – Die alte Uhr wurde in das Kapuzinerkloster zu Straßburg-Königshofen geschenkt mit allem, was drum und dran ist, nur die Gewichtssteine nicht. –

x)   Verhängnisvoll hat die Gemeinde Eschbach 10 fl ersetzt laut Rechnung 1862/1865 S. 13.
xx)   Inventar des Kirchenfonds vom 1. Januar 1900: Uhr 1600, Kasten 50 M, Drahtseiler 10 M.

Im Original Seite 21.

Restauration der Pfarrkirche                   


Unserer jetzige Pfarrkirche besitzt einen Hochaltar, auf dessen Rückseite die Jahreszahl 1777 zu lesen ist; ob der Altar damals neu aufgestellt wurde oder ob er schon vorher vorhanden war, konnte man aus keiner Schrift erfahren. Im nämlichen Jahr stiftete laut Kapellenfond-Rechnung Lindenberg ein Christian Zimmermann aus Ibental eine hl. Messe in die Lindenberger Kapelle mit 52 fl 30 xr. – Die ältesten Leute wussten sich gar nicht zu erinnern, dass seit Klosterszeiten im Innern der Kirche etwas von Malern oder anderen Handwerkern sei gearbeitet worden; nur der alte Mesner, der auch eine Zeit lang hier Bürgermeister und Steuererheber war, Andres Vogt, sagte, es in den 50er Jahren einmal zwischen Bildern an den Kirchenwänden ein bisschen ‚geweißelt‘ worden wie man auch sonst in den Wohnstuben ‚weißle’.

Als im Jahr 1886 Stadtdirektor v. Stösser aus Freiburg zur Ortsbereisung hieher kam, zeigte ihm Pfr. G. den Zustand der Kirche, bat ihn, vor den Altarbildern der beiden Seitenaltäre stehend, um die Erklärung, was denn eigentlich durch die Bilder dargestellt werden solle, männliche oder weibliche Personen, - lächelnd erwiderte er: „Ich kann nichts erkennen.“ – Im Bescheid über die Ortsbereisung nahm er darauf Rücksicht in seiner Zuschrift vom 10. Juni 1886 N° 21403, worauf man sich berief in der Eingabe um Restauration, als man sich an die Gr. Domänen-Direktion wendete nach Karlsruhe.

In Karlsruhe schickte man von Seiten der Großh. Domänen-Direktion einen Finanzrat (Forster?) hieher. Es war am 4. Juli 1887, als dieser mit Bezirksbauinspektor Knoderer und Dekoratons-Maler Wilhelm Weber, beide in Freiburg, hieher kam, um die Notwendigkeit der Restaurations-Arbeit zu prüfen. Er fand alles zu hoch angeschlagen, die Kirche nicht für restaurationsbedürftig, konnte nichts Mangelhaftes beobachten; als in der Sakristei ihm die noch im rohen Naturzustand ohne jeglichen Anstrich sich befindlichen Kästen vom Pfr. G. gezeigt wurden, äußerte er: „Ha nun, daherein kommt ja das Volk nicht.“ Als er die Kirche verließ, bemerkte Pfr. G., dass der Herr Finanzrat einen gar unsicheren Tritt an der Portal-Treppe habe. Pfr. G. nahm den Herrn am Arm und half ihm hinab. Da äußerte er sich: „Wissen’s Sie, Herr Pfarrer, ich habe erst kürzlich eine Augen-Operation durchzumachen gehabt, sehe noch sehr schlecht und gehe auf einige Wochen zur Luftkur auf den Schwarzwald.“ – Als der Pfr. G. den Herrn Finanzrat zur Chaise, die den Weg nach St.Peter zur Schwarzwald-Kur einschlug, begleitet hatte, war klar, warum der Herr in der Kirche nichts Mangelhaftes erblicken konnte. Aber Gott sei Dank! Die Restauration kam gleichwohl zustande trotz der halbblinden Expertise.

Es handelte sich darum, vor allem auch die Wand- und Plafon-Gemälde zu restaurieren, allein die Fresco-Gemälde hätten nur mit äußerst großem Aufwand in ihrem ehemaligen lebendigen Colorit aufgemalt und retouchiert werden können. P. Othmar Brogli in seinem Catalogus Benefactorum pag. 1 schreibt also:
„Guttäter der Pfarrkirche zu St.Maria u. Jakob in Eschbach bey St.Peter seit der im Jahr 1787 auf Befehl Kaysers Joseph II angefangenen und 1790 vollendeten Erbauung derselben.
Kirchweih den 9. September 1791  

Im Original Seite 22.

Der erste u. vorzüglichste Guttäter ist Herr Philipp Jakob Steyrer, Abt zu St.Peter, welcher die Kirche durch Herrn Simon Gößer, Maler von Freiburg, und dessen Sohn mit 25 teils großen, teils kleineren Fresco-Gemälden und mit 14 gemalten Fensterumfassungen verschönern ließ.“

1791 die Malerei kostete pr?? Akkord vom 28. April 1790 ...................................... 600 fl
Douceur ........................................................................................................................5 fl
    
Diese Arbeit wurde vollendet im August 1791, innerhalb 36 ½ Wochen; das Kostgeld für beide war, wöchentlich 5 fl – im Ganzen bezahlt mit ................. 182 fl 30 xr.“

So viel von P. Othmar  Brogli, Conventual von St.Peter und erster Canonisch investierter Pfarrer von Eschbach. – Der Name des Malers steht auch auf einem Stein des großen Bildes, Mariä Himmelfahrt im Langhaus vor dem Chorbogen, nämlich: „S. Göser 1790“.

Die Fresco-Bilder sind folgende:

I. Im Chor:

a. ein größeres, nämlich Mariä Krönung im Himmel: „der dich, o Jungfrau, im Himmel gekrönt hat“, - Höhe desselben 4,30 m, Breite 3,80 m; der Rahmen ist 0,25 m breit mit weit auslaufenden Arabesken gemalt. Es ist fast ganz verblasst durch den Einfluss der Witterung vom Turm herab. Man wollte deshalb neu malen lassen, allein ein Maler namens Lutz in Freiburg, der die malertechnische Schule in München etc. besucht hat, forderte 1000 Mk, und zwar nicht auf die Decke des Chors, wie ursprünglich gemalt, sondern auf Leinwand, welche über dem alten Fresco angeheftet werden sollte. – Das Geld reichte aber nicht aus, nebstdem entsprachen die beiden ovalen, von Obigem gemalten Bilder an den Seitenaltären, Herz Jesu und Herz Mariä, im oberen Teil der Altäre künstlerisch nicht so recht, der göttlich ideale Zug fehlt. (Die beiden kleinen Bilder an den Seitenaltären von Lutz kosteten zusammen 100 M).

b. Vier kleinere symbolische Bilder an der Chordecke in den 4 Ecken:
    1. Stella matutina [der Morgenstern], mit Stern, Löwe und Hahn
    2. Vas honorabile [das ehrwürdige Gefäß], mit Kelch im Strahlenglanz
    3. Rosa mystica [die geheimnisvolle Rose], ein Blumentopf mit einer Rose über einer Console
    4. Vas insigne devotionis [das Erlesene Gefäß der Hingabe], ein Gefäß von Weihrauch und Flamme

Diese vier Symbole aus Litan. lauretan haben eine Höhe von 1 m und in der Breite 0,85 m, der gemalte Rahmen ist wieder 0,20 m breit mit je in 4 Arabesken auslaufend bis zu 0,45 m Länge. – Diese vier Bilder waren arg verblasst, wurden deshalb retuschiert und die 4 lateinischen Bezeichnungen deutlich aufgemalt.

c. An den Seitenwänden des Chors sind:
    1. Drei große Bilder, deren Höhe 3 m, Breite 1,40 m ist ohne Rahmen; dieser ist 0,20 m breit mit bis zu 0,55 m             langen Arabesken auslaufen, nämlich
  - die Taufe Jesu im Jordan über dem Taufstein, welches wahrscheinlich vom Sohn des Malers Göser gemalt ist,                denn es hat ein arge Verzeichnung und ist weniger gelungen, befindet sich aber etwas versteckt hinter dem
    Chorbogen-Pfeiler.
  - dann Mariä Heimsuchung; -
  - ferner die wunderbare Erscheinung zur Gründung der Wallfahrt und Erbauung der Lindenberger Kapelle,                      dargestellt wie Maria als ‚Trösterin der Betrübten’, dem Bauersmann Hans Zähringer von Unteribental das                     mirakulöse hölzerne Kreuz übergibt und spricht: „Nimm dieses Kreuz und überbringe es dem Pantaleon Mayer und     sage ihm auch, er solle zu Ehren der Mutter Gottes die Kapelle erweitern und in vollkommeneren Stand setzen.“ –         (vgl. die Geschichte der Wallfahrt zu U. L. Frau vom Lindenberg pag. 23-25 v. Störk, Pfr. 1892 Herder-Verlag in             Freiburg).
   2. Ein imitiertes Fenster, gleichfalls Fresco, auf der Evangelienseite gegen das Pfarrhaus
   3. Vier symbolische Bilder an den Wänden im Chor kleineren Umfangs, neu aufgemalt, aber nur mit Casein, nicht         nach Fresco-Art, ehrerne Schlange, brennende Dornbusch, Pelikan und Lilie.

Im Original Seite 23

II. Im Langhaus:

A. Ein Doppel-Wappen, 1,45 m hoch und 2,55 m breit incl. der auslaufenden Arabesken mit den Schriftzeichen
     
PH. I. A. S. P.
M. D. C. C. X. C.

i. e. Philipp Jakob Abbas [Abt] Sanct Peter; im Jahr 1790. – Leider übermalte man das ursprüngliche Wappen derart, dass man die Farben zustrich und obige Buchstaben mit der Jahrzeit und nebstdem die deutschen Farben von jetzt anbrachte, also volle Willkür. – Der Schreiber Dieses hat auf dem obersten Malergerüst das Wappen und die Bilder gemessen; als er aber vom Filial-Gottesdienst und Schule heimkam, war das Wappen fälschlich übermalt und das Gerüst für ihn entfernt. Dasselbe Wappen des Abtes ist auf der Wappentafel in St.Peter.

B. Zwei große Deckengemälde befinden sich im Langhaus, nämlich 7,00 m lang und 6,00 m breit, mit Rahmen von 0,30 m Breite und in ihren Arabesken bis auf 1,05 m auslaufend, nämlich
1. Mariens-Tod, hinten gegen das Portal hin und
2. Mariens-Himmelfahrt, in der Mitte nach dem Chor hin.

C. Zwei mittelgroße Decken-Gemälde in Fresco, beide sind 3,80 m lang und 4,50 m breit, in den Arabesken bis auf 0,55 m auslaufend, angebracht zwischen den beiden von B, nämlich zwischen Mariä Tod und Himmelfahrt:
1. Die Geburt Mariä, in seiner Darstellung etwas ungewöhnlich und
2. Die Geburt Jesu, als Pendant, im Colorit etwas besser erhalten.

D. Dann vier Bilder, als Symbole in den äußersten 4 Ecken der Langhaus-Decke, zu 3,10 m hoch und 2,50 m breit mit 0,20 m breiten Rahmen, auslaufend bis auf 45 cm, nämlich
1. Foederis Arca [die Bundeslade], vornen gegen das Chor, andererseits
2. Ianua Coeli [die Himmelspforte] in seiner Umschrift, ober der Pforte I. H. S.
3. Hinten über der Orgel: Turris Davidica [der Turm Davids], Denkmal Davids mit Rüstung, - und dem Kopf des Goliath
4. Salus infirmorum [das Heil der Kranken], ein Apotheker-Laden
Diese vier unter D wurden sämtliche mit Casein aufgemalt in Rahmen und Bild.

E. Fünf Wandgemälde in Fresco: Die Darstellungen sind aus dem Leben der Allerseligsten Jungfrau Maria, ihre Höhe ist 3,15 m, ihre Breite aber bei allen fünf 1,50 m, mit einem 0,20 m breiten Rahmen, welche wieder in Arabesken ausläuft bis zu 0,50 m. Die Bilder stellen dar:
1. Praesentatio B. M. V. [die Darstellung Marias] durch deren Eltern Joachim und Anna beim Tempel zu Jerusalem, die Stufen freudig hinansteigend. Das Bild befindet sich der Kanzel gegenüber.                           
2. Annuntatio B. M. V.  [die Verkündigung Marias] auf der selben Seite wie 1. (in cornu epist.) [(auf der Epistelseite)], Erscheinung des Erzengels Gabriel zu Nazareth.
3. Desponsatio [die Verlobung Marias] B. M. V. (als Pendant zu 2.) befindet sich auf der Evang. Seite neben der Kanzel.
4. Purificatio [die Reinigung Marias] B. M. V. et Praesentatio [Darstellung Marias] D. N. S. Ch., das zweite von der Kanzel nach hinten, diesem gegenüber
5. Fugatio in Aegyptum [die Flucht nach Ägypten] auf der Epistelseite.

Im Original Seite 24

 III. An der Orgelbrüstung:

In der Mitte im Bild, nämlich die Darstellung, wie Maria dem seligen Simon Stock das Scapulier übergibt in Gegenwart des hl. Dominicus (1245). Der selige Simon Stock hielt sich bekanntlich 20 Jahre in einer hohlen Eiche betend auf; später Ordensgeneral der Karmeliter. (vgl. Einsied. Legende vom 17. Juli). Nebstdem befinden sich in den Feldern der Brüstung auch verschiedene Symbole, auf Gesang und Musik deutend.
Nebst den Bildern ist ein Hauptschmuck der Chorbogen, welcher bei der Restauration allein auf 300 Mark kam für die Malerei. Der Chorbogen ist 1,14 m breit zu ornamentieren gewesen, was durch die Symbole des hl. Meß-Opfers mit Kreuz und Kelch samt Hostie geschehen ist. Beigegeben ist oben das Lamm Gottes, ferner Engelsköpfe. Den Zwischenraum füllen Arabesken und Rosetten aus mit imitierter Stukkatur nebst Blumen. Der Bogen ist deshalb in einzelne Felder eingeteilt, die zu beiden Seiten einander entsprechen und in Symmetrie stehen. Maler Wilhelm Weber malte das Wichtigste daran zugleich mit seinem geschicktesten Dekorationsmalergehilfen namens Zwickelmeier aus Freiburg. Der Chorbogen hat eine Höhe von ca. 7,50 m und eine Weite von 6 m. Unter Demselben steht die eichene Kommunionbank, welche von Kirchzarten hieher kam, indem dieselbe überflüssig wurde, ihren Platz auf dem dortigen Kirchenspeicher seit der dortigen Kirchenrestauration im Jahr 1885. Auf obiger Photographie wird der Hochaltar, der Seitenaltar, Kanzel und Kommunionbank der Kirche zu Eschbach dargestellt vom Jahr 1888 an Weihnachten, weshalb auf dem Seitenaltar die Weihnachtskrippe ausgestellt ist. – Zur Seite der Kanzel sieht man die 14 Kreuzweg-Stationsschilde, welche mit eingesteckten brennenden Kerzen bei theophorischen Prozessionen von Jungfrauen mit „Schäppeln“ auf dem Haupt getragen werden.  
                    
Im Original Seite
25
                       
Was die Kosten betrifft, muss man für die einzelnen Gegenstände erst aus den Überschlägen Zusammenstellungen machen, weshalb hier nur annähernd. Die Großh. Bezirksbau-Inspektion machte Abstriche, Pfarrer G. zahlte wieder auf, damit nicht durch das Sparsysem [?Sparsystem?] die Arbeit minderwertig würde (Pfarr-Archiv IX b.).

1.
Hochaltar - Vergoldung 294 Mk, Marmorieren 145 M, Madonnenbild 22 M,
Engelsbüsten 64 M, Statuen 60 M etc.

ca. 600 M
2.
zwei Seitenaltäre - Vergoldung 336 M, Marmorieren 115 M, Engelsköpfe 30 M
ca. 500 M
3.
Kanzel - Vergoldung 147 M, Marmorieren 72 M, Engel 24 M
ca. 250 M
4.
Fresco-Gemälde
    (Übermalung veranschlagt zu 1305 M), bloßes Abwaschen ...................... ca.   50 M
    Die Rahmen der Bilder aufmalen ............................................................... ca. 150 M
    8 symbolische kleine Fresco, weil verblasst, mit Caseinfarbe ................... ca.   24 M                                                



ca. 224 M
5.
der Chorbogen - neu gemalt, veranschlagt 200 M, Zulage 100 M
300 M
6.
die 13 Fensternischen à 35 M = 13 x 35 M
455 M
7.
die Hohlkehle - mit 213 qm à 1 M
213 M
8.
Fries mit Leiste
    zu 94 lfdm, 40 cm breit à 1,80 M
    mit dem Pfeifenfries 94 lfdm à 50 d

169 M
47 M
9.
der Teppich statt eines
    einfachen Sockels im Chor 25,91 qm, Langhaus 87,22 qm à 3 M

340 M
10.
Orgel-Gehäus
    lasieren und lackieren, was Letzteres unterblieb   
    Orgelbrüstung, Gitter mit Rosetten   

20 M
70 M
11.
Tabernakel - verändern aus einem ‚Triller‘ ein Kästchen 18 M, Kommunionbank reparieren, aufstellen etc. 27 M  zusammen  

ca. 46 M
12.
Stiegenlehne und Orgelabschluss - teils reparieren, teils verändern durch Schreiner (Stiegenfüllung)   
37 M
13.
Statue Mater Dolorosa - gegenüber der Kanzel zu fassen, Ansatz 10 M, statt dessen   
80 M
14.
Crucifixe - 3 Stück an die 3 Altäre à 6 M    
18 M
15.
Taufstein - bemalen derselben mit Opferstock    
10 M
16.
Sacristei - mit Leimfarbe 60 qm zu 20 Mk, Ölanstrich der Schränke etc. 48 M, zusammen    
68 M
17.
der Sockel - unter dem Teppich der Wände auf 1,80 cm Höhe etc. (128 qm)    
64 M
18.
kleinere Altarbilder - an den Seitenaltären à 50 M neu gemalt von Luz  
100 M

zusammen 3611 M

Im Original Seite 26


 Kosten der Kirchenrestauration, Übertrag von S. 25: 3611 M
19.
für das Gerüst in der Kirche im Akkord    
400 M
20.
Tabernakel-Vergoldung besonders berechnet    
84 M
21.
Blumen-Vasen - aus Holz gefertigt, Vergoldung nachträglich    
55 M
22.
Canon-Tafeln - neun Stück, in antiquer Form geschnitzt à 3 M    
18 M
23.
Kirchenstühle (teils Abreiben, Reparaturen, Ölanstrich) - ein Teil derselben 379 M, ein anderer Teil ca. 121 M 
500 M
24.
die 14 Stationen - (gereinigt und gefirnist von Pfr. G.), in neue Rahmen gefasst à 1,20 M =    
43 M
25.
zwei Chorfenster - darstellend St.Jakobus, patronus eccles. & St. Sebast., patron. cappel. in Weyler, gestiftet von Andres Scherer, Gabelbauer, und dessen Schwester Marie Scherer, ledig, beide von Eschbach, gemacht von Helmle–Merzweiler in Freiburg (+)Reserv-Kasse p. 6, 8, 10)  
750 M
26.
ein Chorfenster - darstellend ‚Ecce Homo’ mit dedicat.?? [Widmung] unten, gestiftet von Franzisca Müller, Witwe in Freiburg, Schwester des verstorbenen Repetitors Augustin Maier, ehemals Mitvorstand des Priesterseminars zu St.Peter, welcher von St.Peter aus manchmal hier im Gottesdienst ausgeholfen hat während seiner 20 Jahre in St.Peter. Gefertigt von Obigem Helmle–Merzweiler, gemalt, Butzenscheiben etc.  
400 M
27.
Podium - worauf die Kirchenstühle stehen, musste repariert werden; einzelne Balken waren faul, auch unter der Orgelstiege senkte es sich, Zimmermann Josef Scherer 341 M, Schmied Feser 51 M = zusammen - was vom Großh. Ärar allein übernommen wurde. 392M
28.
Glocken - drei Glocken mussten gewendet werden, vollführt durch Mechaniker Steinhart von Kirchzarten und Schmied Hermann Feser von Eschbach, durch Domänen-Ärar bezahlt    

21 M
29
Summe 6274 M

welches aber nur besonders in die Augen fallende Gegenstände sind. Nach einer Zusammenstellung vom 27. Oktober 1892 sind im Ganzen Ausgaben gemacht worden
6792 Mk 96 d
                                           
welche sich folgender Maßen verteilen (+) vgl. „Reserv-Kasse“–Buch pag. 12)
I     Vom Großh. Domänen-Ärar übernommen      
2978 M 08 d
II    Durch kleinere milde Gaben (Sammlung)      
2174 M 49 d
III  Durch die Kirchspiel-Kasse Eschbach – Stegen     
  349 M 03 d
IV  Durch den Kirchenfond Eschbach      
  141 M 36 d
V   Durch die Geschenke Einzelner (750 M + 400 M), größere      
1150 M 00 d
zusammen
6792 M 96 d

  +) vgl. „Reserv-Kasse“–Buch pag. 12                                                                                                            

Im Original Seite 27

Beim Domänen-Ärar kam noch der Verputz durch Maurer, Gypser, an feuchten Stellen mit Siccativ etc., so dass die Summe auf 3221 Mk mit Zimmermann, Glaser, Schlosser, Bildhauer etc., man kann mithin sagen: Die Restauration kostete 7000 M in runder Zahl, der ursprüngliche Überschlag der Gr. Bezirksbauinspektion Frbg. betrug 7613 M.

Der Arbeitslohn war durchschnittlich 5 Mk incl. Kost, an manchen Tagen 7-10 Arbeiter; hauptsächlich vom 12. September bis 24. Dezember, im Ganzen 630 Arbeitstage, - einschließlich einzelner im Januar 1888; - Materialkosten ca. 400 Mk.

Die Sammlung der einzelnen milden Gaben geschah in folgender Weise: Pfr. G. durchging die ganze Pfarrei; in jedem Haus fragte er, wie viel die einzelnen Personen versprechen. Den versprochenen Betrag 20 Pfg, 50 Pfg, 1 M etc. 20 Mk schrieb Pf. G. auf ein Bildchen und dazu den Namen des Versprechenden und händigte es der Person ein mit einem „Vergelts Gott.+)  Das Geld nahm Pfr. G. im betreffenden Haus nicht an, sondern die einzelnen Personen sollten es ins Pfarrhaus bringen oder bringen lassen. Mit diesem Modus war es keine „Kollekte von Haus zu Haus“, - es war mithin keine bezirksamtliche Erlaubnis nötig. Von Zeit zu Zeit ermahnte man in Christenlehre und auf der Kanzel an das Versprechen, so kamen mit Leichtigkeit und Bereitwilligkeit ....... 2174 M 49 d
zusammen. Mägde und Knechte und Kinder legten eine Ehre darein, nur wenige Vermögliche erfüllten ihr Versprechen nicht. Wein, Bier und Schnaps zog bei Einzelnen mehr als Gottes-Ehre und –Haus.

Im Einzelnen sind als Lohn und Preis folgende zu bezeichnen:
Die Zimmerleute berechneten 35 d pro Stunde, also im Tag zu 8 Stunden  2 M 80 d. Die Maler berechneten z. B. September pro Tag 5 M 80 auch beim Abkratzen der Wände. Für Kost forderte Löwenwirt Rombach 1 M 40 d pro Tag, enthaltend: Frühstück mit Kaffee und Brot, Mittagessen mit 2erlei Fleisch und Nachtessen mit Fleisch; für Schlafen und Wohnung 10 d, mithin zusammen 1 M 50 d. Wenn solche als Herren allein schlafen wollten, dann 2 x 10 d = 20 d. Material-Beifuhr von Freiburg bis Eschbach, ein Zweispänner  6 Mk, eine Personenfuhr nach Kirchzarten an die Bahn 3 Mk.

Ein Taglöhner erhielt ohne Kost pro Tag 2 Mk. – Was nun die Berechnung des Materials und Akkord-Arbeit betrifft: für Malen in Leimfarbe glatt in einem einzigen Ton à qm  20 d, in verschiedenen Tönen und in Feldern eingeteilt, Ansatz à qm  50 d. In Ölfarbe Anstrich je 30 d der qm, mit 4-mal gestrichen 1 M 20 d
in Natureichen (reduziert auf 1 M 08 d bei den Kirchstühlen) – Mit Ölfirnis lackieren, 3-mal, à qm 1 Mk. – Für Marmorieren der Altäre durch einen Straßburger Spezial-Arbeiter à qm 3 M 40 d, der Kunstmaler (so auch Kohlund in Freiburg) forderte für Retouschieren der Fresco-Gemälde pro Tag 10 Mk – Maler Fichtner in Freiburg forderte für Kalkfarbe in einem Ton, z. B. bei den Wänden im Pfarrhaus-Gang pro qm 12 Pfg. – Glaser-Arbeit wurde bezahlt 13 Fenster zu reinigen mit Salzsäure 110 Mk, einzelne runde Scheiben (‚Sterne’) neu einsetzen für 1 Glas 15 d und für Blei dazu 5 d mehr, also je 20 d; - bei neuen Feldern pro qm 15 Mk und mit Rosetten 17 Mk.
Die Vergoldung berechnet sich pro qm 42 M.
Der Übernehmer der Restauration der Kirche berechnete seinen Gewinn auf täglich 20 Mk. Pfr. G. meinte, 10 Mk wären auch genug; allein in den 3 Monaten der Arbeit gewann Wilhelm Weber gleichwohl ca. 2000 Mk.

+) In die Sammel-Liste des Pfarrers wurden die einzelnen Namen eingetragen und der versprochene Betrag und daneben die Zahlung, sobald diese geschah. Wie die Liste auch unter Pfarrakten aufbewahrt wird.
Im Original Seite 28

Kirchenplatz                       
Der Platz vor der Kirche, zwischen dem Schulhaus, Gras- und Obstgarten und dem Talbach ist, so wie die Kirche, Eigentum der Kirchspielgemeinde Eschbach – Stegen, weil das Kirchspiel den Platz vom Maierhof käuflich an sich brachte (vgl. Chronik pag. 7) im Jahr 1788. – Pfarrer Blank hatte im Jahr 1879, als vom Landamt Freiburg auf Veranlassung der Großh. Kreisschulvisitation ein Klettergerüst für den Turnunterricht zu erbauen befohlen wurde, keine Verwahrung eingelegt und daher sollte im Jahr 1886, als es wankend und defekt wurde, ein neues aufgerichtet werden. Schreiber, der doch seit 1880 täglich vielmal den Platz passierte, sah weder Lehrer noch Schüler je daran turnen. – Als im Sommer  1886 die Zimmerleute den Kirchturm reparierten und das Ökonomie-Gebäude, legten diese das abgängige Holz am Klettergerüst nieder. Als das Holz weggeschafft war nach Freiburg, fehlten auch die Stangen zum Klettergerüst. Die Gemeinde-Angehörigen lachten darüber und sagten: „So ist es recht, zur Kirche gehört kein Galgen.“ – Als Schulvisitatur und Bezirksamt ein neues Turngerüst und dazu auch Barren kommandierte, legte das Erzb. Pfarramt Verwahrung ein, - es dulde wohl einfaches Turnen auf diesem Platz, aber weder Barren noch Klettergerüst, denn es sei kein Schul- sondern ein Kirchenplatz. Es erfolgte eine bezirksamtliche Verwunderung, und – seither existiert weder ein Gerüst noch Barren. – Schmied Hermann Feser ließ aber auf Grund einer dem Pfarrer Gustenhoffer vorgezeigten Urkunde, welche das Kloster St.Peter noch ausstellte, im Grundbuch der Gemeinde Eschbach die Notiz eintragen, dass er das Recht habe, auf dem Kirchenplatz einen Krämerstand für Eisenwaren aufzustellen zwischen Pfarrkirche und Bach gerade da, wo mit Unrecht das Klettergerüst gestanden. – Eine eiserne Brücke von der Straße zum Kirchenplatz wurde von der politischen Gemeinde Eschbach erstellt, vergeben am 23. Juli 1889; Schmied Hermann Feser hier übernahm die Eisenarbeit um 435 Mk und Maurer Lauli von Kirchzarten die Fertigung und Zementierung zweier Pfeiler um 150 Mk. – Der Lindenbaum auf dem Kirchenplatz wurde von Pfr. G. angekauft, welcher ihn dann durch Mesner Vogt 1884 setzen ließ. Der Baum selbst gehört der Kirchspielgemeinde, weil der Kirchenplatz deren Eigentum ist, bzw. der kathol. Pfarrei Eschbach. +)

        Eschbach, den 14. August 1897        Erzb. Pfarramt
                                Wilh. Gustenhoffer    Pfr.

Kirchengeräte u. Paramente
Das Benediktiner-Kloster in St.Peter, das die Kirche auf Befehl der österreichischen Regierung zu erbauen hatte, war auch verpflichtet, die für Abhaltung des Gottesdienstes nötigen Paramente und Geräte anzuschaffen; das Kloster kam seiner Pflicht nach nicht nur bezüglich des absolut Notwendigen, sondern auch des Nebensächlichen zur Erbauung und zur Verherrlichung

+) Unter dem 29.9.1903 erklärte der Gesamt-Gemeinderat Eschbach auf eine bezirksamtliche Verfügung Freiburg den 22. Aug. 1903 N° 37153 I., dass von dem Platz vor dem Schul- und Rathaus (anstoßend Kirchenplatz) 2 ½ Ar Hofreite der Gemeinde Eschbach gehören, der Kirchenplatz für einen Turnplatz zwar ausgeschlossen als Eigentum der Pfarrei sei, - jedoch hoffe man, dass für das Turnen, - keine Schwierigkeiten gäbe. – Das Bezirksamt fordert vom kath. Stiftungsrat Evhlig? (Fach XIV).

Im Original Seite 29

der Kirche und des Gottesdienstes dienlichen. – Diese Verpflichtung ging in Folge der Aufhebung und Einziehung der Güter und des Vermögens des Klosters   29. 1806 über auf die badische Staatsregierung, welche derselben auch seither nachkam. Mit Weihnachten 1806 hörte die Klosterkommunität auf. Die Memoiren des Abtes Ignaz Speckle, herausgegeben von Dr. Stephan Braun, - Freiburg bei Dilger 1870 pag. 276, berichten, dass der Verteilungsmodus für die Paramente des Klosters an die einzelnen appertinenten Pfarrkirchen auf Wunsch des fürstlichen Referentärs Maler von Abt Speckle schriftlich verfasst und von Maler in Karlsruhe zugleich mit dem St. Petriner ‚Kustorey-Katalog’ vorgelegt wurde; Letzterer wurde, wie Speckle pag. 273 berichtet, am 24. November 1806 in St.Peter aufgenommen.

In erster Reihe sollte der Kirchenfond für Paramente und Gerätschaften aufkommen; wann dieser nicht hinreicht, muss das Domänen-Ärar eintreten. So auch ein Erlass Groß. Bad. Direktorium des Dreysam-Kreises an die Domänial-Verwaltung St.Peter vom 26. April 1813 N° 6379, dass diese Requisiten aus der ‚herrschaftlichen Kasse’ sollen bestritten werden (vgl. Pfarrarchiv XIII) – und zwar „von Fall zu Fall“, wie notwendig. – Es war eine perpetuierliche Bettelei, teils bei der Domänenverwaltung, teils bei wohltätigen Privaten. Pfarrer Blank, der fast 22 Jahre in Eschbach war (von 1859–1880 Spätjahr), schaffte aus eigenen Mitteln oder durch Sammlungen Einzelnes an; Ersteres nahm er teilweise mit, als er nach Weingarten bei Offenburg abzog, z. B. Altarteppiche, Messbücher, Messgewänder etc.; anderes zahlte er zwar aus seinem Geld, forderte es aber wieder nach gestellter Rechnung, also nach 3 Jahren, auf Grund des Bescheides der Kirchenfond-Rechnung bzw. musste um Ersatz betteln selbst für Öl, Wachs etc.

Als Pfarrer G. i. J. 1880 (Dezember) kam +), legte er zur nächsten Kirchenfond-Rechnung einen Voranschlag dem Kathol. Oberstiftungsrat in Karlsruhe vor, und dieser betrieb dann den ‚Vorschuss’ für 3 Jahre bei Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe; nun kam Ordnung in die Ausgaben und den Ersatz des etwaigen Defizits des Kirchenfonds. – Selbst durchaus nicht notwendige Gegenstände wie z. B. Teppiche und dergleichen konnten angeschafft werden (vgl. Pfarrarchiv Fach XVI A.). –

Durch Erlass Großh. Domänendirektion d. d.  9. Juni 1882 N° 10509 wurden
für 1882/84 bewilligt einmaliger Zuschuss von
413 M 65 d
dito …………. für je 1 Jahr 173 M 55 d, also 3 x 173 M 55
520 M 65 d
für 1885/87  laut Erlass d. d. 27.4.1885 N° 5875 einmaliger Zuschuss
410 M – d
(vgl. Beil. N° 25 a u. b der 1885/87er Rechnung) dreimaliger Zuschuss je 216 M 70 Pf
650 M 10 d
für 1888/90 durch Erlass Gr. Domänendirektion vom 29.10.1887 N° 15429 bewilligt einmalig
127 M 36 d
bewilligt für 3 Jahre je 165,12 M
495 M 36 d
für 1891/93 durch Erlass Gr. Dom.-Dir. vom 11.12.1890 N° 22348 einmalig
620 M – d
3-malig je 140,73 M
422 M 19 d
für 1894/96  vom 24.10.1893 N° 22374 einmalig
156 M 50 d
auch kathol. Oberstiftrat vom 31.10.1893 N° 21325 dreimalig je 216,15 M
648 M 45 d
für 1897/99 durch Erlass Gr. Dom.-dir. vom 16.10.1896 Nr. 28967 einmalig
346 M 75 d
(vgl. Blg. 1897/99er  Kirchfond-Rechn. 3-malig je 491,32 M
1383 M 96 d

+)   Als Pfarrer W. Gustenhoffer 1880 kam, brachte er ein ihm eigentümlich zugehörendes weißes Meßgewand mit, im Wert von 75 fl = 128 M, welches nun das festtägliche in Eschbach war und heute nach 20 Jahren immer am Sonntag gebraucht wird. – Hierfür spricht Pf. G. für den Fall seines Todes, das geringste, violettene, an in das Grab. –

Im Original Seite 30
  

In der Kirchenfondrechnung pro Georgi 1841/44 nach S. 13/14 befindet sich eine Inventar-Zusammenstellung von den dem Kirchenfond angehörenden Kirchengeräten und Paramenten, welche zum größten Teil noch vom Kloster in St.Peter herkommen; den größten Anschlag erhielten:

   5 Stück weiße Messgewänder zusammen ...............................................    120 fl
   9    „      rote        „        „ ............................................................................    110 fl
   1 roter mit Gold gestickter Rauchmantel ..................................................    110 fl
   6 Diakonenkleider , 2 rote, 2 weiße u. 2 schwarze ..................................      72 fl
   1 Monstranz von Kupfer mit silbernem Laubwerk, mit Steinen
      besetzt, - vergoldet ................................................................................    130 fl
   1 schöner Kelch von Silber mit Emaille u. vergoldet ................................    110 fl
   2 silberne Kelche je ca. 30 fl ....................................................................      60 fl
   18 Stück Lichtstöcke, 10 kupfern und 8 messing .....................................      46 fl
   2 Sakristei- und 5 Paramentenkästen, zusammen ...................................      50 fl
   4 schwarze Mäntel zum Gebrauch bei der Prozession ...........................       12 fl
   4 Glocken ................................................................................................     800 fl
   1 Turmuhr .................................................................................................    200 fl
   1 Orgel ......................................................................................................    500 fl
usw., im Anschlag zusammen von 2974 fl 23 xr
(vgl. Kirchenfond-Rechnung Bd V S. 13 u. 14)

Erst 1862 findet sich eine bedeutende Neu-Anschaffung aus dem Kirchenfond, nämlich
ein versilbertes Rauchfass mit Schiffchen zu ..............................................      24 fl
und ein Schultervelum zu .... (1859/62er Rechnung S. 25) .........................      60 fl
i. J. 1864 eine Weihwasserstande für ..........................................................      15 fl 42 xr
  
  Bis 1880 nur für Öl, Wasch, Wachs, Hostien und Flickarbeiten, es reichten aber auch dafür die Einnahmen nicht.

i. J. 1880 wurden 9 Stück gestickte Pallen für Eschbach angeschafft ......      22 M – d
i. J. 1881 eine Festtagsalbe mit Filet um ...................................................      24 M 88 d
     „         ein Festtagsmessgewand, weiß, mit gestickten Kreuzbalken ....      80 M 36 d
     „         ein Missale in schwarzem Leder mit Rotschnitt .........................      33 M – d
i. J. 1882 ein Stufen-Teppich, dreifarbig, 4 m lang, 3 m breit ......................      76 M 80 d
    „        zwei rote Ministrantenröcke .........................................................      27 M 14 d
    „        Vespertücher, 4 Stück (incl. Kreuzaltar) à 8 M .............................      32 M – d
    „        drei Antependien an die Altäre .....................................................      42 M 15 d
    „        ein Messgewand, rotseiden, mit in Seide gewirktem
    Figurenkreuz .........................................................................................      80 M 36 d
    „          ein Repositorium von Messing und versilbert ...........................       20 M – d
i. J. 1883 Läufer-Teppiche à 1 M 60 d ..........................................................     4 M 80 d
i. J. 1884 Messkännchen mit vergoldeter Fassung u. Teller, cilisiert ........      30 M – d
    „        ein Stufen-Teppich, schwarz und rot , 3 m lang, 2 m breit ............      34 M – d
    „        ein Ciborium-Velum mit Herz-Jesu-Figur ........................................  40 M – d
    „        eine neue Stande für Weihwasser ..............................................      22 M – d
    „        ein Doppelbild für die Patroziniums-Fahne St. Jak. u. Sebast. ...      35 M – d
    „        zwei Altarglöcklein, Dreiklang .....................................................      14 M – d
    „        zwei violettene Ministrantenröcke .....................................................16 M – d
    „        ein Schultervelum, tampouriert, Futter in Seidenfoular?? ...............  70 M – d
    „        ein Missale, in rotem Safian und Goldschnitt ..............................      55 M – d
i. J. 1886 ein Trag-Baldachin für theophorische Prozessionen
        mit 4 seidenen Quasten .....................................................................  240 M 84 d
    „        eine Sanctissimus-Fahne ............................................................      70 M – d
    „        ein versilbertes Rauchfass ..........................................................      70 M – d
    „        vier alte Altar-Leuchter, kupfern, versilbert, à 5 M .............................. 20 M
    „        eine metallene Verseh-Laterne neu ............................................      20 M – d
    „        eine neue Ewiglicht-Lampe, von Messing und versilbert ............      35 M – d
    „        zwei Messing-Weihwasser-Kessel à 14 M ....................................      28 M – d 

Im Original Seite 31
.
i. J. 1887 eine eiserne Kiste für Rauchfass-Kohlen ..................................      19 M – d
    „        Fassung des Karfreitag-Kreuzes .................................................      18 M 80 d
i. J. 1888 für einen neuen Altar-Baldachin .................................................     60 M – d
        (seither von Papendeckel, was jetzt von Metall ist)
    „        für einen Trag-Weihwasserkessel von Messing .........................       19 M – d
    „        die 5 Sacrist-Kästen, seither roh und nicht angestrichen .                 48,36 M
    „        die 14 Stationen neue Rahmen ........................................                 43,20 M
    „        Vergoldung von 10 Blumenvasen ...................................                   55,00 M
    „        Neufassung der Madonna über dem Hochaltar ...............                  40,00 M
        (seither mit einem alten erblassten Seidenkleid umhüllt)
    „        Vesperbild der Kanzel gegenüber neugefasst .................                  40,00 M
i. J. 1891 zwei Kelche neu vergoldet, die zwei kleineren ..............                  55,00 M
    „        die Monstranz neu gefasst ..............................................                   60,00 M
    „        neu angeschafft 2 Tabernakel-Leuchter .....................................      20 M – d
    „         „        „     ein Taufbecken .................................................                20 M – d
    „         „        „     zwei Prozessions-Laternen ...............................               90 M – d
    „         „        „     ein Osterkerzen-Leuchter, massiv messing .....                70 M – d
    „         „        „     zwei Pluviale, renoviert .....................                              290,00 M
    „         „        eine neue Altar-Treppe ..............................................               11 M – d
    „         „        Eckert’s Lexionarium für Evgl. Verlesung ..............                 10 M 30 d
    „         „        ein Sutan für den Sakristan .....................................               14 M – d
i. J. 1894 eine größere Stande für Oster- und Pfingst-Taufwasser ............      9 M 50 d
    „        ein neues Gefäß zur Handwaschung – Lavabo (vernickelt) .......      30 M – d
    „        eine Trauerfahne, neu an alter Stange ........................................      90 M – d
    „        das alte Ciborium neu vergoldet ...................................                     27,00 M
i. J. 1895 ein neuer Kredenztisch aus Altarstücken von der Kapelle zu
             Stegen, v. Schreiner Schwab in St.Peter ....................................     29 M 20 d
    „        für 2 rote Ministrantenröcke von Gengenbach ...........................      22 M 50 d
i. J. 1896 die 2 Altarengel neu gefasst ..........................................                32,00 M
    „        Eine Verseh-Bursa mit Corporale ...............................................      27 M – d
i. J. 1897 eine Verseh-Patene von Silber u. vergoldet ................................   30 M – d
    „        ein Dienstsiegel mit Patron St.Jakobi Mj. ..................................        21 M 75 d
    „        ein weißes Messgewand mit echten Goldborten von Gengenbach   300 M – d

Zur Fronleichnamsprozession und an St.Jakobi wurde seither zum Segen mit Böller geschossen. Bis 1895 waren jene vom St. Petriner Kloster im Gebrauch; die jetzigen wurden vom Kirchspiel neu angeschafft, wie auch Pulver und Schütze von der Kirchspielkasse bestritten wird. – Die ursprünglichen sanktpetriner Böller waren 6 Stück im Gewicht von mindestens 20 Pfund und höchstens 28 Pfund. Geschossen wurde von jeher auf dem Gut des Löwenwirts (‚Behhof’) hinter dem Kirchhof, weshalb jener Acker ‚Böllacker‘ genannt wird. – Bei Ankunft des Unterzeichneten hatte Schmied Hermann Feser die Böller im Verwahr, leider wurde damit auch bei Hochzeiten geschossen, sogar bei Kindstaufen und auch am Namenstag des Pfarrers, so dass Fronleichnam und St.Jakobus keine besondere Ehrung mehr übrig blieb. – Selbst bei unehelichen Taufen wurde zuweilen, wenigst mit Gewehr oder Pistole, geschossen. – Pfr. G. trat dagegen auf und es unterblieb.
    Eschbach, 18. August 1897            Erzb. Pfarramt
                            Wilh. Gustenhoffer    Pfr.


Im Original Seite 32       

Mission                           

Nach dem Verkündbuch vom Jahr 1861, Dom. in Albis, wurde in Eschbach in dieser Zeit eine Mission gehalten durch Ordensgeistliche. Andere Notizen finden sich keine vor. Im Verkündbuch wird aufgefordert zum Gebet für einen fruchtreichen Verlauf der Mission; es werde deshalb täglich während der hl. Messe der Rosenkranz gebetet werden und zum Schluss die Litanei cum Expos. Issi in Cibor. [die Litanei mit Aussetzung des Allerheiligsten im Ciborium]– Die, welche nicht in die hl. Messe kommen können, sollten zu Haus „Etwas“ beten. –

Es war am 8. Oktober 1895, als der derzeitige Bürgermeister Johann Gremelspacher, ‚Hummelbauer’ hier, zum Pfarrer ins Pfarrhaus kam und im Namen einzelner Mitglieder des Gemeinderats und der Gemeinden Eschbach – Stegen das Gesuch stellte, es möge eine Mission in hiesiger Pfarrei abgehalten werden. Man hatte zuerst den Advent 1895, dann die Fastenzeit 1896 im Auge; dieselbe wurde aber schließlich festgestellt für die Woche nach dem Fronleichnamsfeste, und zwar vom Sonntag bis zum Montag der anderen Woche, also für 10 Tage, und zwar durch 3 Kapuziner aus dem Kloster in Straßburg-Königshofen. – Nachdem vom Erzb. Ordinariat Genehmigung eingeholt war, wurde als Vorbereitung verkündet, dass täglich das Kirchengebet zum hl. Geist nebst einem ‚Vaterunser’ und ‚Glaube‘ nach der Pfarrmesse bis zum Beginn der Mission gebetet werde, (v. Pentec. fer. II an bis Dom. inf. Octav. S. Corp J.) und jedesmal am Sonntag nach dem Mittagsgottesdienst eine ‚Rosenkranz‘-Andacht mit lauretan. Litanei stattfände (vgl. Verkündbuch von 1896 pag. 21 u. 22). – Ratschreiber Friedrich Hug von Eschbach erbot sich, ein Kreuz auf den Kirchenplatz zu stiften, vor dem künftig die Leichen eingesegnet und dann auf dem Weg zum Friedhof gegen den ‚Maierhof‘ hin getragen würden; Pfr. G. bestimmte das Kreuz dann auch zugleich als ‚Missionskreuz‘. – Pfr. G. hatte sich vorgenommen, für Unterhaltung und als Almosen der Missionäre weder zu sammeln noch aufzufordern; er wollte vorweg hierfür 200 M aus eigenen Mittel opfern. – Ein gedrucktes Programm bzw. Prospekt, Tag für Tag, wurde in jedes Haus resp. in jede einzelne Familie der Pfarrei und an die Pfarrgeistlichen der Umgegend geschickt.

Die Mission wurde abgehalten durch P. Ambros, Quardian, gebürtig aus Sigmaringen, - P. Joseph, gebürtig aus Freiburg i. B. - und P. Lorenz, gebürtig aus Bayern. – Der Erfolg war ein sehr guter; es wurden 1100 –1200 hl. Kommunionen ausgeteilt, und 240 Personen ließen sich nach dem Schluss der Mission von P. Lorenz in das 5-fache Scapulier aufnehmen, darunter allein 71 Mannspersonen, verheiratete und ledige. Jeder Kommunizierende erhielt ein gedrucktes Andenken, woraus die wichtigsten Vorsätze aus der Mission, Vorteile und Ablässe verzeichnet sind. Die 3 täglichen Predigten waren äußerst zahlreich besucht von Pfarrangehörigen, aus den Nachbarpfarreien und aus weiterer Ferne; insbesondere der Schlussgottesdienst war so überfüllt, dass die Pfarrangehörigen unter polizeilicher

Im Original Seite 33

Wache zum Pfarrhaus und durch den Gang den Weg zur Kirche nehmen mussten, um sicher
Plätze in der Kirche zu bekommen, weil die Pfarrgemeinde ihre Gelöbnisse während der Predigt, ähnlich wie am ‚Weißen Sonntag‘, laut ablegen sollte. – Die Zuhörer aus fremden Pfarreien strömten dann nach Aufschluss der Seitentüren und des Portals in die Kirche herein. Bei der Weihe des Missionskreuzes waren nebst den Patres noch 10 andere Priester da, - täglich gingen auswärtige Priester ab und zu; die Patres allein aber hörten Beichte. –

Pfr. G. bestritt die Verköstigung ex propr [aus eigenen Mitteln]. Der Tischwein war guter ‚Kirchhofer‘ von 1893, eine Kiste mit 12 Flaschen Mosel-Meuss?? (florierte als Champagner, 30 Mk zusammen kostend), eine Kiste voll Flaschen, ‚roter‘ Dessertwein schenkte Frau Gräfin Wilhelmine v. Kageneck, mit deren Wagen die Missionäre am Bahnhof in Kirchzarten abgeholt und fortgeführt wurden; so kamen die Kosten für die 10 Tage der Mission auf nicht einmal ganz 100 Mk, welche Pfr. G. zu übernehmen hatte. Pfr. G. kaufte dann aber auch aus seinen Mitteln den Corpus des Missionskreuzes um 130 Mk, Ratschreiber Friedrich Hug ließ das Kreuz, die Rosetten etc. machen durch Mechaniker Karl Ketterer in St.Peter; der Corpus ist aus der Werkstätte des C. N. Martin in Würzburg. Die Vergoldung des Corpus hat sich seit 1 Jahr schlecht gehalten, ist wahrscheinlich nur Bronsierung gewesen. – Wiewohl in keiner Form zu milden Spenden aufgefordert wurden, brachten die Leute, auch einzelne Auswärtige, gleichwohl Almosen für das Kloster und dessen Kapuziner-Schule, so dass durch die Hand des Pfr. G. dem Vorstand der Mission, P. Ambros, ca. 300 Mk eingehändigt wurde.

Gott sei Dank, die Mission hat viel Segen gebracht und Gnade; mögen die Früchte bleibende sein. – Zur Erhaltung der Früchte der Mission wurde eine private Rosenkranz-Andacht eingeführt für Sonn- und Feiertag nach dem nachmittäglichen Gottesdienst z. Schluss lauret. Litanie; eingewöhnt nun als ‚Missions-Rosenkranz‘. – Wenn der Geistliche teilnimmt, geschieht es nur als privatim.
    Eschb., d. 20.8.97    (vgl. Pfarr-Archiv XV)        W. Gustenhoffer    Pfr.


Gottesdienst

Eine Gottesdienst-Ordnung wurde von dem Schreiber Dieses zusammengestellt nach der Angabe des Mesners +Andreas Vogt im Jahr 1880, 81 u. 82. Auf Befragen des Ritusdozenten im Priesterseminar musste Manches als unerlaubt wegfallen. So kam es, dass eine zweite Reinschrift nötig wurde. Und nach Einführung des neuen Rituals wurde eine dritte Gottesdienst-Ordnung für das ganze Kirchenjahr zusammengestellt, die jetzt noch vorliegt.


Einzelne Pfarrer waren im Abschaffen religiöser Übungen gar eifrig, so besonders auch Pfr. Disch, hier nur von 1834 – 1837; Nachfolger blieben dabei, so z. B. wurde die Hals-Benediction am

Im Original Seite 34

St. Blasiustag abgeschafft, ist aber seit 3 Jahren (1894) wieder eingeführt. 

Früher hielt man, wie anderenorts, vom Karfreitag Morgen bis zur Auferstehung am Karsamstag Betstunden bei Aussetzung des Allerheiligsten. Auch wurde in früheren Jahren jeden Monat Umgang gehalten um Kirche, Pfarrhaus, Mesnerei, und zwar in theophorischer Prozession.

In 50er Jahren wollte, wie der + Mesner Vogt berichtete, der Seelsorgsgeistliche hier auch für den Samstag Abend ein Salve einführen, allein es gelang nicht; es kam fast Niemand. Pfr. G. führte dann den Rosenkranz morgens in der Pfarrmesse am Samstag ein. Abends beteten die Personen aus dem Pfarrhaus und der Mesnerei in der Kirche unter sich einen Rosenkranz am Samstag. – Es ist praktischer für unsere zerstreute Pfarrei, wenn am Samstag-Abend das ganze Jahr über ein Rosenkranz in den einzelnen Familien zu Haus gebetet wird, was meistens geschieht. – Seither hat man den Glauben zuletzt nach Glaube, Hoffnung und Liebe gebetet, und die 5 x 10 Ave mit den Geheimnissen vorausgehen lassen auch bei öffentlichen, kirchlichen Andachten; seit etwa 2 - 3 Jahren und besonders seit der Mission betet man das Rosarium auch rituell richtig, wenigstens in der Kirche bei pfarrlichen Andachten, jedoch sieht man es für gut beizubehalten und zu beten: „vermehre uns den wahren Glauben“, - „stärke uns die göttliche Hoffnung“, - „entzünde uns die wahre göttliche Liebe“. – Man hielt diese Formen fest, um dadurch blasphemische Späße abzuschneiden (Praegnat. – amor sexual.). – Cave, facias! – [(Schwangerschaft – sexuelle Liebe). – Hüte dich davor, du mögest dich benehmen!]

Eingeführt wurde auch, die Kreuzweg-Andacht abzuhalten für jeden verstorbenen Kommunikanten der Pfarrei am Sonntag gewöhnlich nach Abhaltung der drei Leichen-Sacra, mit der Aufforderung, den Ablass für den betreffenden Verstorbenen aufopfern zu wollen.

Bei Leichenbegräbnissen wünschen Jene, welche nicht als Anverwandte am „Leichen-Essen“ teilnehmen, dass der Gottesdienst früher, die Wirte aber, dass er später gehalten werde, damit mehr Leute einkehren und Mittagessen nehmen. Jene Anderen aber wünschen, die Frauen, dass sie zum Kochen, und die Mannspersonen, dass sie möglichst bald wieder ans Geschäft kommen. Deshalb sollte man nur ausnahmsweise im Sommer nach 9 Uhr und im Winter nur ausnahmsweise nach ½ 10 Uhr das Leichenbegängnis halten.+) --- Bis in die fünfziger Jahr war bei den 3 Nachhaltungen, und bei der ‚Jahrzeit‘, d. i. nach ungefähr einem Jahr, jeweils ein Opfergang üblich; so oft Opfergang, so oft auch Tumbagebet. Dann kommen missbräuchlicher Weise die Sonntagsopfergänge mit Tumba vor dem Amt in Übung, welches Tumbagebet aber kirchlich untersagt wurde. Wenn jetzt ein Leichenbegängnis am Sonntag vor dem Amt stattfindet, werden, bevor der Priester das Amt beginnt, 5 Vaterunser und der Glaube gebetet für den Beerdigten, wobei der Priester mit den Ministranten am Altar kniet und die Leute zu Opfer um den Hauptaltar gehen und an der Epistelseite das Opfergeld in das Teller legen. Bei Seelenämtern am Beerdigungstag sind zwei Opfergänge üblich, der erste am Anfang des Seelenamtes und der zweite nach der Priester-Kommunion. – Jetzt findet das Tumba-Gebet nur statt: in allen Seelenämtern, ob bestellt oder gestiftet, ferner bei den 3 Nachhaltungen des Leichengottesdienstes und der ‚Jahrzeit‘, d. i. ein Jahr nach dem Tod. Bei allen anderen Seelenmessen, ob gestiftet

+)
Kindsleichen sind gewöhnlich vor der Pfarrmesse, höchstens eine ½  Stunde später, also um 7 oder ½ 8 im Sommer und um ½ 8 oder 8 Uhr im Winter.

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oder bestellt, unterbleibt das Tumbagebet; sollte jedoch extra das Tumbagebet verlangt werden,
so müssten zum Messstipendium von 1 M noch 50 Pfge kommen. Beim Schreiber Dieses wurde aber nie Tumbagebet verlangt.

Die Opfergänge sollte man nie ausgehen lassen; der Gottesdienst ist frequenter, weil man eine Ehre findet, wenn viele zu Opfer gehen. – Leichen-Opfergänge aber ohne Leichenmessen duldete man keine mehr, nur den einen unmittelbar nach dem Leichenbegängnis an Sonn- und Feiertagen, wo aber kein Tumba aufgestellt werden darf (vgl. S. 34). – Bis 1895 gingen die Frauenspersonen voraus, Wachsstöcke brennend tragend; auf Antrag einiger Stiftungsräte beschloss man, dass künftig die Männer beginnen sollen, bei Kollekten Bürgermeister oder ein Gemeinderat vorangehend, weil namentlich bei ‚Leichen‘ die Männer früher in die Kirche kommen (vgl. Stiftungsprotokoll N° 103 S. 88).

Seit September 1894 ist das neue, korrekt kirchliche Ritual eingeführt, und der speziell ‚badische Ritus‘ hörte auf; zwar wurde Manches auch noch beibehalten, was nicht streng römischer Ritus ist, aber doch nicht weder gegen das Rituale Friburg noch gegen das Rituale Romanum verstößt, nach dem Grundsatz: „Tantum valent, quantum probant“ [„Soviel gelten sie, wie sie sich bewähren“], - und was absque scandalo, moerare ex perturbatione fidelium [ohne Ärgernis, Unzucht und Verwirrung der Gläubigen] nicht leicht unterlassen werden kann. Damit übereinstimmt das neue Diöcesan-Gesangbuch, ‚Magnifikat‘ genannt, welches 1892 eingeführt wurde.

Seit Ostern 1889 wurde schon mit Dom. II Quadrg. [2. Fastensonntag] die österliche Zeit begonnen statt erst mit Dom. III Quadrg. [3. Fastensonntag] – aber 4 Wochen für die 4 Klassen (Mädchen, Frauen, Männer und Burschen) eingehalten in der Kanzelverkündigung. Es kamen nie zuviel auf einmal.

In der Fastenzeit war in Eschbach und in der Kapelle zu Weyler immer Expos. Ss. in Cib. nach der hl. Messe; abends versuchte man es mit Expos. Ss. in Ostens., allein es kamen kaum 10 Personen an den Werktagen, die zu den Erwachsenen zu zählen sind; die Ursachen der zu kleinen Frequenz sind: die dringenden Feldgeschäfte im Frühjahr, die zerstreuten Wohnungen und die Nichtangewöhnung im jugendlichen Alter. Seit 1896 unterblieben, übereinstimmend mit dem Fastenhirten-Brief, in hiesiger Pfarrkirche die Abendandachten der Fastenzeit, dafür aber war Freitag bzw. Mittwoch vor und während der hl. Messe ein Rosarium mit den Geheimnissen des bitteren Leidens (vgl. das Weitere in der Gottesdienst-Ordnung Fach XV des Pfarr-Archivs). – Die Anordnung bei der Beichtverkündung über Advents- u. Fastenzeit, - zuerst die Schulkinder, dann die Christenlehrpflichtigen, dann die Mädchen, darauf in der nächsten Woche die Frauen, dann in der Woche nachher die Männer und zuletzt die erwachsenen ledigen Mannsleute, - beruht auf psychologischem Motive. Die Schüler und Christenlehrpflichtigen kommen wie gewünscht wird; - auch willig und lenksam sind die Mädchen, -die Frauen trotz Sorgen und Arbeit bemühen sich auch, zur anberaumten Zeit zu kommen, schwerer fällt es bei den Männern, am schwersten bei dem ledigen ‚Mannsvolk‘; allein die Ersteren drängen die Nachfolgenden, und wenn alles im Haus seiner Pflicht nachgekommen ist, heißt es bei den ledigen Mannsleuten: „Nun hat Alles gebeichtet, du darst es nicht länger verschieben!“ –
    Eschb., d. 25.8.1897        W. G.     Pfr.

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Bittgänge und Prozessionen                   
Der letzte Abt von St.Peter macht in seinen Memoiren auf den 25. April 1806 die Bemerkung: „ Heute kamen die Eschbacher noch allein mit der Prozession hieher, nachdem vor Zeiten das ganze Kirchzartener Tal von Ebnet an, von Kappel, Oberried, Kirchzarten, Zarten, Falkensteig, Ibental, Buchenbach etc. in zahlreicher Prozession seit undenklichen Jahren zu kommen pflegten.“ – (vgl. Memoiren von Ignatius Speckle in St.Peter, herausgegeben von Dr. Stephan Braun S. 223). So ist es geblieben bis heute. Am St. Markustag geht der Bittgang bei Regen und Schnee nach St.Peter von Eschbach aus. Schreiber Dieses weiß seit 17 Jahren, dass kein einziges Mal der Bittgang unterblieb. – Von St.Peter aus kommt man fer. II Rogat. [Montag vor Christi Himmelfahrt] hieher, man geht aber sonst in keine andere Pfarrei von dort aus; aber von Buchenbach aus kam man hieher nach Eschbach an fer. II Rogat., bis Pfarrer Franz in Buchenbach von 1838 an die Änderung traf, dass laut Schreiben d. d. 18. Mai 1838 der Bittgang von Buchenbach nach Kirchzarten gehen werde (vgl. Pfarr-Archiv Eschbach). – Von Eschbach aus geht man fer. IV Rog. [Mittwoch vor Christi Himmelfahrt] nach Kirchzarten und fer. III Rog. [Dienstag vor Christi Himmelfahrt] nach Zarten. – Missbräuchlich ging man fer. VI p. Asciens. D. [Freitag nach Christi Himmelfahrt] in Prozession nach Weyler in die Kapelle; von 1897 an aber verlegte man diesen Bittgang nach Weyler auf fer. II Rogat., so dass die St. Petriner hier allein funktionierten.

Nebstdem geht man alljährlich fer. IV p. Pentec. [Mittwoch nach Pfingsten] auf den Lindenberg zur dortigen Kapelle ex voto [auf Grund eines Gelübdes], woran die Gemeinden Eschbach und Ibental +)  interessiert sind, indem am 12. August 1850 ein furchtbares Hagelwetter großen Schaden anrichtete. Es ist ein Bittgang um Abwendung eines ähnlichen Unglücks; die Leute nennen den Pfingstmittwoch deshalb ‚Hagel-Firtig‘, indem sie denselben als halben Feiertag brachten (+ Mesner Vogt).

Alle zwei Jahre kommen die Pfarrangehörigen von Ebnet auch am fer. IV Rog. [Mittwoch vor Christi Himmelfahrt] nach Kirchzarten, nämlich in den Jahren mit geraden Zahlen (1894, 1896 f.). – Die Eschbacher kamen seither vor denen aus Ebnet in Kirchzarten an, und es wurden die Preces vom Geistlichen aus Eschbach für beide Gemeinden gebetet; das Amt hielt der Priester von Ebnet, und der Ebneter Sängerchor sang das Amt für gewöhnlich.

Am fer. III Rogat. [Dienstag vor Christi Himmelfahrt] kam die Pfarrei Kirchzarten über Zarten hieher nach Eschbach. – Die Opfer von fer. II und III [Montag und Dienstag vor Christi Himmelfahrt] fielen dem Pfarrgeistlichen von Eschbach zu; Pfarrer Blank verwendete es für kirchliche Bedürfnisse und desgleichen Pfarrer G., welcher den Betrag in die Reservekasse legte.

Als Missbräuche und Unfug musste man beobachten, was unterwegs bei den sog. Pausen vorkam. Es waren einzelne Haltstationen, wo dann Mannsleute und Weibervolk manchmal zahlreich aus den Reihen liefen (stationes ad urinam emittendam) [Haltepunkte zum Austreten = Pinkelpause]. So die St. Petriner oben herab beim Kühbauer, die Eschbacher oben an der Grenze von St.Peter, dann bei Zarten am ‚Rain‘ u. dergleichen. – Vikar Betz in St.Peter und Pfarrer G. änderten dieses. Man hörte nun von 1887 an nicht mehr nach dem Psalter und der Litanei auf zu beten, um eine Pause zu machen, sondern man betete einfach fort, indem man alsbald nach der Litanei das Kreuzzeichen machte und den Psalter von vornen anfing. Es erregte zwar unter dem widerspenstigen Mannenvolk (Ledigen) Trotz und Zuleidleberei, allein es blieb dabei. – Im Jahr 1881 konnte Pfr. G. sogar beobachten, wie einzelne Mädchen aus den Chorsängerinnen,

+)   Die Gemeinde Ibental (Bürgermeisteramt) stellt alljährlich an das Pfarramt St.Peter das Bittgesuch, einen Priester nach dem Lindenberg zu senden, der dort eine hl. Messe zelebrieren möge.

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besonders R. R., mit den vor ihnen laufenden Burschen frech schwatzten und kitterten, besonders beim Bittgesang auf dem Lindenberg.


Für die Zukunft: - „Ja keine Pausen und Stationen zulassen!“ – „Wer nicht aushalten kann, soll daheim bleiben.“ – Ein anderer Missbrauch ist, dass man sich für den Rückgang nicht in der Kirche sammelt, sondern von Außen die Anreihung sich bildet, früher sogar vom Wirtshaus aus in der Reihe gingen; Letzteres geschieht nun nicht mehr so zahlreich wie früher; Ersteres konnte man bis dato trotz allem Mahnen nicht in Ordnung bringen. –

Jeder Seelsorgsgeistliche hüte sich ja, wegen einzelnen Hartnäckigen, gewöhnlich C. VI nicht Sauberen, die größere Zahl der Pfarrangehörigen auszustoßen. „Divide et impera!“ [Teile und herrsche!] – gilt auch in der Pastoration. Und doch ja nicht wegen einzelnen Missbräuchen zu drohen: „man halte die Prozession gar nicht ab, wenn etc.“ – Das wäre arg gefehlt. Die schlimmen Elemente kämen oben auf zum Sieg. So vor ca. 25 Jahren in Buchenbach. Dort erklärte der Pfarrer: „Wenn ihr nicht tut, wie ich euch befehle, so unterbleibt die Prozession“ etc. – Es wurde geschürt und gehetzt auch aus Faulers Eisengießerei (liberale Freimaurer-Sippe) und – die schöne uralte Sitte, in die Kapelle nach Falkensteig zu wallen, unterblieb zum Gaudium der Laxen und Kirchenfeinde vielleicht für alle Zeiten. Liebloser Befehl erregt meistens hartnäckige Opposition. So in Zarten 1892 u. 93 und in St.Peter 1894 am Markustag wegen der Wirtshausspringerei war es auffallend; 1893 standen vor dem ‚Rössle‘-Wirtshaus die Burschen und Mädchen, sogar ganz brave, und ostentativ traten sie in die Reihe des Bittganges. Vor der Bittwoche erklärte ich 1894 in der Christenlehre: „Es ist bloße Zuleidleberei, eigentlich Polizeisache des Kirchenvogts. Ich sage deshalb für dieses Jahr auf der Kanzel nichts.“ – Siehe! – Da war Ordnung. Es standen am ‚Rössle‘ nur ganz Wenige, und diese waren nur fremde Knechte.
                            Eschbach, den 27.8.1897    W. G.   Pfr.


Privilegien
wirkliche und vermeintliche
Durch ein Breve d. d. 9. April 1889 wurde bis 1899 incl. der Portiuncula-Ablass [am 1. und 2. August möglich] gewährt, - die Taxe für das Decenium betrug 7 Mk an die Erzb. Expeditur Fbg. zur Beförderung nach Rom einzusenden.

Am Fest des hl. Jakobus, Patrozinium, wurde während einer langen Reihe von Jahren immer Binations-Vollmacht zu einer Frühmesse erteilt für den Fall, dass kein zweiter Priester dieselbe lesen konnte. Die Erlaubnis ist einem ständigen Privileg ähnlich.

Das Privileg. Altar. ist auf den Hochaltar gelegt, wie auch in den übrigen Pfarrkirchen unserer Erzdiözese durch ein dem + Erzbischof Christian Roos verliehenen Indult durch Breve d. d. 15.12.1893 auf 7 Jahre sich erstreckend, also bis 1901. – (Anz.-Bl. von 1894 N° 1 S. 1). Desgleichen auch ist der Hauptaltar in der Privatkapelle zu Weyler privilegiert für 7 Jahre durch Breve de 14.12.1897. Taxe war 6 M 80 d.

Auf das Missionskreuz vom Jahr 1896, hängend am Kirchenplatz an der Mauer des Schulhauses, welches Ratschreiber Friedrich Hug stiftete, damit künftig die Leichen vor diesem und nicht mehr vor dem Kreuze an der Scheuer des Beh-Hofes eingesegnet

+)
Im Jahr 1885 am St. Markustag bekamen, während pausiert wurde, einige Mädchen Streit miteinander, beschimpften sich frech und laut wegen ‚Stöckle-Schuh‘, d. i. Schuhe mit hohen Absätzen, besonders St. F. tat sich frech hervor. –

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werden, ist ein vollkommener Ablass durch den Missions-Oberen, P. Ambrosius, Quardian im Kapuziner-Kloster zu Straßburg-Königshofen, gelegt für das Fest Invent. St. Cruc. (3. Mai) und Exultat. St. Cruc. (14. September),  - desgleichen ist auch der Kreuzweg-Ablass auf die 14 Stationsbilder ruhend, welche in der Pfarrkirche hier aufgehängt sind.

        Successor!                           Nachfolger!
Ne sis indiscretum! - !            Du mögest nicht indiskret sein! - !

Aspers. benedict. Aquae [Segnung mit Weihwasser] betr. hat mein Vorgänger, Pfr. Blank, dem 1891 in Freiburg + Grafen Max v. Kageneck, so oft er im Sommer in Stegen verweilte, hier und in der Kapelle zu Weyler honor. caus. das Weihwasser gereicht, sowie auch dessen Gemahlin Frieda. – Max v. Kageneck hat sich um die kirchlichen Verhältnisse zur Zeit des sog. Kulturkampfes in und um Freiburg sehr verdient gemacht. Ein Ehrenrecht in der Pfarrkirche sprach er nie an, wohl aber als Patron für die Kapelle in Weyler. – Der Nachfolger des Pfr. Blank reichte die Ehrenbezeugung bis zum 1. Januar 1899 trotz der oftmals bittersten Umstände bei veränderten Verhältnissen. Im Dezember 1898 bat der Pfarrer G. freundlichst und ehrenbietigst, doch darauf zu verzichten und erklärte dann auch mündlich in aller Freundlichkeit, er könne und werde vom 1. Januar 1899 keine Ausnahme im kirchlichen Ritus mehr machen. Die ältere Dame, Frau Frieda, Beichtkind des Pfarrers G., verzichtete bereitwilligst; sie fühlte schon längst das Peinliche und wünschte keine Ausnahme. – Gründe der Änderung sind:

1. Ein formelles oder historisches Recht besteht nicht.
2. Es kam vor, dass die Abnahme launenhaft verweigert wurde zum Ärgnis der Parochianer; Gelächter und Gespött bei den Schlimmen, Missbilligung bei den Guten. In den Wirtschaften sehr ungemütliche Äußerungen. Adels-Privilegium für unseren Zeitgeist ein wahrer Anachronismus. –
3. Man machte den Anspruch, dass es kleinen, noch nicht schulpflichtigen Kindern der gräflichen Familie gereicht werde, - „die mit dem Ding (Aspergill??) nichts anzufangen wussten“. –
4. Man wollte haben, dass es auch den Gästen gereicht werde; der Priester hatte dann auch hier vor den Kinderbänken der Schüler und über diese hinüber die ‚Streckübungen‘ zu machen.
5. Zuweilen stellten sich auch, - zumal wenn die Herrschaften dem Gottesdienst nicht beiwohnten, was selbst bei gestifteten Jahrtagen der nächsten Anverwandten aus der gräflichen Familie gar nicht selten stattfand, - Dienstboten, Kammerzofen, Gouvernanten in den Grafenstuhl, deren Kleidung von jener der Gräfinnen wenig oder gar nicht         unterschieden war. Hatte der Priester nicht eine scharfe Brille, so machte er sich durch sein Weihwasser-Reichen zum Gespött.

Daher verlangte die Autorität, des Priesters Würde und das Interesse des Gottesdienstes die Abschaffung. (Eschb., den 28.6.1899     G.   Pfr.)

a. In der Kapelle zu Weyler teilt man an den Werktagen gar kein Weihwasser mehr aus, auch Graf Philipp nicht. -
b. Durch päpstl. Breve d. d. 14. Januar 1763 wurde den damals noch freiherrlichen, jetzt gräflichen Familienmitgliedern – ad perpetuam rei memoriam [zum ewigen Gedenken] – das Privileg erteilt, dass, sobald jemand aus ihnen eine hl. Messe in der Kapelle auf dem Lindenberg zelebrieren lasse, es die Vergünstigung eines privil. Altares haben soll (applicat in genere pro omnibus, quam in specie pro aliquo defuncto [gewöhnlich feiert er die Messe für alle, manchmal besonders für einen Verstorbenen]). Gegeben wurde das Privileg, als Friedrich von Kageneck 10000 fl östr. Währung zum Bau und zur Verschönerung der Lindenberger Kapelle gegeben hatte. Das Breve befindet sich im Gräflichen Archiv. (Not. 25.2.1896    Pfr. G.)

(Von Erzb. Hermann v. Vicare 7. Nov. 1850 recognosciert und für immer noch gültig erklärt.) (- ? - ! – Auf dem Lindenberg, andere Kapelle und ganz andere Altäre.)
PS: Gräfin Wilhelmine machte für sich einige Besuche bei Pfarrer G., brachte ihre Kinder mit und schickte den jungen Grafen Heinrich, den präsumierten Erben von Stegen’s Gut, zum Ministrieren bei der hl. Messe und kommunizierte heute hier. – Pfarrer G. reichte wieder aqu. bened. heute. Graf Heinrich von Kageneck ministrierte.
20.7.1900   G.  Pfr.

PS: Vom Mai 1903 unterblieb es, als Frau Gräfin Frieda in Ermangelung einer hl. Messe in Weyler hieher nach Eschbach kam. – Selbst im Münster in Fbg. erhält kein Domkapitular das Weihwasser gereicht und kein Prälat, auch nicht Weihbischof, - einzig nur Erzbischof.
Successor.
Ne sis indiscretum! - ! –
et imprudens! - ! –
[Nachfolger.
Sei nicht indiskret! - ! –
   und unklug! - ! -]
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Benedictio tempestatio, der Wettersegen               
Zu geben vom Fest invent St. Cruc usque ad F. Exult St. Crucis [vom Fest der Kreuzauffindung bis zum Fest der Kreuzerhöhung], wird in allen Requiem-Messen ganz ausgelassen. – Herr Graf Philipp v. Kageneck gibt ihn auch nie in der Kapelle, und zwar mit Recht, weil s. hl. Messe keine Pfarrmesse ist. – Beide Partikel, jene des Kapellenfonds und die hiesige des Kirchenfonds, sind unzweifelhaft echt. (Auch bei Expos. Ss. [Aussetzung des Allerheiligsten] wird kein Formular des Bened. Temp. benützt; - nur stiller Segen.)

Christenlehre
wurde von jeher wie in allen Wald-Pfarreien in Verbindung mit dem Morgengottesdienst, hier nach dem Amt vom Sonntag gehalten; nebstdem vom Mai oder Juni an bis zu den Spätjahrsferien nachmittags um ½ 2 Uhr bis 2 an die ‚Hirten‘. Während der Schulferien und vom ersten Sonntag der österlichen Zeit an, wo statt Christenlehre eine dritte Unterrichtsstunde für die Erstkommunikanten stattfindet, bis nach dem ‚Weißen Sonntag‘ fiel die Christenlehre aus. Zum Beginn des Unterrichts, den der Pfarrgeistliche nicht im Chorrock, sondern bloß im Sutan hielt, wurde durch den Priester das Gebet: „Komm hl. Geist etc.“ verrichtet und darauf gemeinsam laut „Memorare“. – Dann dauerte der Unterricht, bis die Kirchenuhr 11 schlug, wo alsbald der ‚Angulus Domini‘ gemeinsam laut während des Läutens gebetet wurde und darauf gemeinsam und laut das Gebet zum hl. Aloysius um Bewahrung der Herzensreinheit mit Pater noster und Gloria Patri etc.

Der Unterrichtsstoff war
1. die Kirchengeschichte nach dem Katechismus-Anhang, mit Hervorhebung des Charakteristischen der einzelnen Zeitabschnitte; -
2. die Unterscheidungslehre in der Reihenfolge der Katechismus-Einteilung; –
3. Biblische Geschichte, - einzelne weniger bekannte Geschichts-Nummern, aber charakteristische, - mit ausführlicher Zugrundelegung des Dr. Knecht’schen Kommentars.

Die Verpflichtung erstreckte sich bei der männlichen Jugend bis zum 19. Lebensjahr, - mithin 1 Jahr vor dem Eintrag in die ‚Stammrolle‘ als Rekruten und bei der weiblichen Jugend bis zum 20. Lebensjahr x). – Die Ersteren saßen in den 2 ersten Bänken mit Rücksicht auf die zwei Jahre der Fortbildungsschule und dann nach dem Geburts- bzw. Rekrutenjahr, die Mädchen aber nach dem Jahr der Schulentlassung, also in 6 Jahrgängen der einzelnen Bänke.

Mein Vorgänger, Pfarrer Blank, klagte sehr über das schlimme Verhalten (1880), der Mädchen mehr noch als über die männliche Jugend, auch Pfr. G. wusste davon zu erzählen; erst in neuerer Zeit gibt es weniger Schwierigkeiten. Man kann mit dem Christenlehr-Besuch im Allgemeinen zufrieden sein, aber noch vor einigen Jahren (1894, 95, 97) kamen mehrere Christenlehr-Mädchen so weit herab, dass uneheliche Geburten die Folge waren; zwei Leichtsinnige und Widerspenstige ohne Kinder aber, die noch ziemlich jung waren und bald nach Entlassung aus der Christenlehre zum Heiraten kamen, wurden noch brave und religiös eifrige Frauen. Die Entlassung geschieht jährlich bei Anfang der österlichen Zeit (Quadrag. II) und zwar von

x)   Christenlehrpflichtige, welche morgens beichten und ½ 8 kommunizieren und weit her zur Kirche haben, z. B. auch die von Stegen, sind vom Amt und Christenlehre entschuldigt,
      sobald ein rationabler Grund vorhanden. -  Jesus in der hl. Kommunion ist ein größerer Gewinn! -


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der Kanzel herab mit Namennennung (Verkündbuch). Einzelne wurden excludiert und wegen Unarten und Widerspenstigkeit, ordnungswidrigen Störungen und    

Ärgernis gebendes Verhalten in und außer der Unterrichtszeit aus der Christenlehre ausgewiesen (so z. B. Max Rombach (Waldhüters), Emanuel Hug, Kiefers, Bertha Burger, letztere wegen Trunkenboldigkeit und dergleichen) . – Ein anderes Mädchen namens Elisa Günther (1889) zeigte solchen Eifer, dass es, als seine Eltern (gräfl. Gärtner) in Stegen es einmal wegen zu hohem Schnee nicht in die Kirche und Christenlehre lassen wollten und es einschlossen, - vom 2. Stock des Hauses zum Fenster hinaus in den Schnee sprang und ohne Schaden zum Mittagessen wieder zu Hause war, damals weniges über 20 Jahre alt.

Die als zweite, im Sommer zu haltende Christenlehre der Hirten, gewöhnlich 6 - 10 Personen, die Schreiber im Schullokal, alsbald nach Schluss des Fortbildungs-Schulunterrichts von ½ 2 – 2 Uhr hielt, ist besonders lästig. Die gütigen und forcierten Versuche zur Erlangung einer Änderung missglückten mit bitteren Folgen. Behördlich mit Zwang und Strafe zur Christenlehre ist gar nicht zu erreichen als ärgerliche Blamage für den Ortsseelsorger. Die kirchliche Behörde kann nicht und die weltliche will nicht, und wenn die bürgermeisterliche wollte, so darf sie nicht. Vom 14. bis 16. Lebensjahr setzen renitente Eltern zu Gunsten ihrer Kinder durch und vom 16. Lebensjahr setzen die verkommenen ‚Jungens’ selbst durch als kirchlich frei nach Gesetz.

Als im Jahr 1883 Pfr. G. den Bürgermeister Rombach in Stegen aufmerksam machte, sein Sohn Joseph habe von Mai bis in den August die Christenlehre wohl keine 3-mal besucht, da gab der Herr Ortsvorstand die weise Antwort: „Ich werde doch wegen der Geschichte (!) mein Vieh nicht im Stall stehen lassen sollen!“ – Als Pfr. G. im Jahr 1891 die Zeit für geeignet hielt, die Änderung zu treffen, dass die Hirten, wo nur immer möglich, eine hl. Messe wöchentlich hören könnten, statt den ganzen Sommer in keine hl. Messe zu kommen und auch nicht in den Nachmittagsgottesdienst, stießen auf unüberwindliche Hindernisse. Eine Ortsschulrats-, vereint mit Gemeinderats-Sitzung hierüber hatte zum Resultat eine ziemliche Verhöhnung und blasphemische Zurückweisung des seelsorgerlichen Antrags. Der Gemeinderat und Kirchenfondrechner Mathias Rombach, Mathisebauer, erklärte vor Pfarrer und Räten und Ausschussmitgliedern: - „Meine Hirten, welche die Fortbildungsschule besuchen, müssen vor der Vesper heim!“ – „Sie können Vesper halten ohne diese Buben!“ – „Sie sorgen für die Seel‘, ich muss für mein Vieh sorgen!“ – „Unser Herrgott zahlt mir den Schaden nicht, den ich habe!“ – (Im Jahr darauf, 1892 im Februar, wurde das Vieh, - Stiere etc., dieses Bauern krank, - „es warf sie im Stall wie verrückt herum“. – Es waren mehrere Notschlachtungen nötig. Der Bezirkstierarzt kam nicht dahinter. – Er meinte zuletzt, es sei Genickkrampf. – Pfr. G. benedicierte beide Ställe, den im Tal und jenen auf der Höhe. Es hörte dann auf.) – Die Fortbildungsschule und Hirtenchristen-Lehre am Samstag auch im Sommer nach der Pfarrmesse zu halten,

Im Original Seite 41

fand den Widerspruch von Seiten des Lehrers R. Hepting, der frei haben wollte, um nach Freiburg der Plaisir wegen gehen zu können, dessen Frau am Sonn- und Feiertag selten den Gottesdienst besucht, aber die Wäsche besorgt, wozu sie die ganze Woche überflüssig Zeit hätte. Demonstrativ hängt man diese am Sonntag dann auf über den Gang zwischen Rathaus und Schulhaus, wo die Leute es sehen können (‚Christenlehr-Bravour-Stücke‘). (Vgl. Verkündbuch von 1891 Seite 263/65, S. 169.)

Juristisch den Christenlehr-Besuch beachtet, ergibt sich Folgendes: Vom 14. bis 16. Lebensjahr könnte auf Antrag der Eltern oder auch ohne Antrag der Bürgermeister strafen, aber Vorsicht ist nötig, denn das Bezirksamt u. dergleichen nimmt Beschwerden an. Der gutgesinnte Bürgermeister in St.Peter wollte Renitente strafen, da winkte der Gensdarm ab, - „der Bürgermeister könnte unter Umständen sich selbst Strafe zuziehen“, hieß es; vom 16. bis 21. kann nur auf Antrag des Amtsgerichts eingeschritten werden, mit dem sich der Vater mündlich oder schriftlich zu befinden hat; ein eigentliches Gerichtsverfahren findet nicht statt. – Mit dem 16. Jahr wird der badische Mensch kirchlich mündig und mit dem 21. Jahr bürgerlich mündig. Bis zum 18. Jahr darf jemand ohne Erlaubnis der Eltern das Elternhaus nicht verlassen, und nach dem 18. bis 20. nur um Militärdienste zu tun.
(So Gesetz von 1864; Bad. L. R. S. 374, 375, 376, 388).
(W. G. Pfr. 30.6.1899)


Predigt
ist hier seit vielen Jahren immer nach dem Evangelium während des Amtes und zwar an Sonn- und Feiertagen, wo keine Aussetzung stattfindet; bei Expos. Ss. in Osten. ist die Predigt vor Beginn des Amtes. – Es ist der ehrwürdige Ritus aus den ersten Jahrhunderten des Christentums; auch wurde zuerst seither auf der Kanzel die Epistel gelesen und dann erst die Perikope. Vor Ablesen der Epistel war Gesang und Stillgebet zum hl. Geist, wozu der Prediger aufforderte, nachdem er den Vorspruch gesprochen hatte.
                                        (W. G.)

Messwein

Der Messwein wurde bis 1806 vom ‚Gotteshaus‘ St.Peter geliefert. Nach Aufhebung des Klosters lieferte ihn der Pfarrer Othmar Brogli unter der Bedingung, dass derselbe ihm vom Domänen-Ärar ersetzt werde, was bis heute geschieht. – Der Communion-Wein, der auch hier bis 1890 gereicht wurde, aber nur im Advent bis Epiphanie und während der österlichen Zeit. Weil rings um Eschbach kein Kommunion-Wein gereicht wurde seit einer Reihe von Jahren, so unterließ man es auch in hiesiger Pfarrkirche. Laut Kirchenfond-Rechnung pro 1806/08 erhielt Pfr. Brogli zugleich mit seinem Kompetenz-Wein der Pfarrdotation auch noch:
an Messwein ... 79 Maß 2 Schoppen,
an Kommunionwein 82 Maß 3 Schoppen durch Vertrag vom 31. Juli 1863; genehmigt durch Großh. Domänen-Direktion vom 3. August 1863 N° 6735 zu Karlsruhe erhält der Pfarrgeistliche:
Messwein ….........132 15 Liter mit 6 61 Trubaufbesserung, mithin: 138 76 Liter I Cl.
Communionwein ..132 15 Liter mit 6 61         „      ,      „                   138 76    „    II Cl.       

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Während Pfarrer Brogli und seine nächsten Nachfolger den Mess- und Kommunionwein in natura ersetzt erhielten, wurde später und heute der Preis in Geld gegeben, und zwar ähnlich wie der Pfarrkompetenz-Wein nach dem Marktpreis an Weihnachten, und zwar der Messwein nach den Weinorten Schallstadt und Wolfenweiler und der Kommunionwein nach den Reborten Zähringen und Herdern. Der Betrag war z. B. im Jahr 1885 ... 140 Mk 70 d und im letzten Jahr 1899 ... 116 M 42 d.

Ähnlich wie die Gebühren für die gestifteten Aniversarien, wird dieser Betrag in der Interkalar-Rechnung nicht in der Zähl-Kolonne, sondern nur inter lineas aufgeführt und dem jeweiligen Pfarrverweser zum Empfang verwiesen.
                            (Eschb., 30.6.1899    W. G.  Pfr.

Kirchhof

Als im Jahr 1789 beim Kirchen- und Pfarrhausbau die Gemeinden Eschbach – Stegen – Rechtenbach sich beschwerten über zu viele Frohnden, so versprach das Stift St.Peter, 100 fl zu einem Gottesacker zu geben, welcher dann vom Maierhof losgetrennt und angekauft wurde. – In Stegen fand man um die dortige Kapelle herum zahlreiche Gebeine, was auf einen früheren Kirchhof auch dort zu schließen Ursache gebe; ob auch Eschbacher Leichen dort beerdigt wurden, ist unbekannt. – Als die Kapelle im Jahr 1893 restauriert und auch die Bodenplatten aufgehoben und moderne Zementplättchen gelegt wurden, fand man vor dem Chorbogen drei Skelette; auf die Epistel zu das eines Kindes, gegen die Evangelienseite das einer weiblichen Person, die noch den Zopf mit rötlichen Haaren aufwies, und in der Mitte wohl ein männliches. Über der Grabstätte befand sich als Bodenbeleg eine Steinplatte mit der Umschrift: Anna Moserin zu Weyler, geborene Stürzlerin M.D.C.VII 2. März starb wohlgeborene Frau. Pfarrer W. G. hätte gewünscht, die ehrfurchtgebietenden Gebeine an ihrer Ruhestätte zu belassen, allein man begrub dieselbe außerhalb der Kapelle an der westlichen Seite, wohin bald auch der verunglückte Graf Franz v. Kageneck beerdigt wurde (1896). – In Eschbach musste 1885 in Folge bezirksamtlicher Anordnung der Gottesacker um 3 Ar erweitert werden. Man kaufte vom Maierhof gegen das Wohngebäude hin das Stück an, und zwar der Morgen mit 36 Ar auf 2600 Mk veranschlagt. Der Maierbauer wollte von seiner ihm wertvollen Hausmatte nur 2 Ar abgeben, es blieb aber bei 3 Ar. Die Mauer wurde erweitert, die alte renoviert und kam auf ca. 800 Mk, nebstdem noch 260 Mk für Grund und Boden. – Im Jahr 1895 wurde der Weg dahin erweitert durch Ankauf von 78 qm und dafür vom Kirchspiel 27 M 70 d bezahlt, (den Morgen wieder auf 2600 Mk berechnet), - die Herstellungskosten beliefen sich auf 70 Mk als einen Meter breiten Weg. Um besagte Summe stellte der Bauer, Eduard Rombach, selbst den Weg her (nach privaten Notizen des Pfr. W. G.).

Die Gemeinden des Kirchspiels ließen ihrem Wohltäter, dem +  Pfarrer Othmar Brogli, dem Stifter des Armenfonds für Eschbach und Stegen, ein Denkmal setzen, das mit der Zeit schadhaft und unansehnlich geworden war. Pfarrer G. ließ nun einen Doppelgrabstein verfertigen für + Brogli und sich selbst,

Im Original Seite 43

und erhielt vom Gemeinderat zu Eschbach und zu Stegen die schriftliche Zusicherung, dass bei neuen Grabanlagen das Grab der Pfarrer auf mindestens 80 Jahre hinaus unversehrt und unberührt bleiben soll. Der Grabstein wurde aufgestellt im Jahr 1894; nebstdem machte Pfarrer G. die Stiftung von 1000 Mk für 3 Seelenämter für seine Eltern, Geschwister und sich, nebst Grabpflege, - wofür der jeweilige Mesner drei Mark jährlich erhalten solle (Pfarr-Archiv Fach II).

Am 18. Januar 1884 brachte man einen im Grafenwald zu Stegen Unbekannten, der sich erhängt hatte und teilweise von den Tieren angefressen und angefault war. Man begrub ihn in einer Holzkiste im Eck gegen den Maierhof hart an die innere Mauer des Friedhofs. – Es scheint ein Mann aus dem Arbeiterstand gewesen zu sein, - schwarze Hosen, helle Weste, Zugstiefel, - eine Bluse. –                        (Eschb., den 30.6.1899)


Benedictionen

Einige Pfarrgeistliche waren protestantisch angesäuselt und waren deshalb auch gegen  die Sacramentalien und Benedictionen , so z. B. Pfarrer Dischler (zur Zeit der Cölibat-Stürmerei), welcher 1834 auch die Halsweihe und dergleichen abschaffte, benedict. ad hon. St. Blasii [Blasius-Segen (am 3. Februar)]. Auch die Verehrung der Reliquien musste vom protestantischen Einfluss notleiden. Auf hiesigem Pfarrhaus-Speicher liegen noch 2 ausgeleerte Altar-Reliquienkästchen, im Rokokostil unserer Altäre gehalten. Pfarrer G. führte 1894 die bened. in fest. St. Blas. wieder ein; auch die Brotweihe am Agathafest hat sich erhalten. (Notiz laut Aussage des 88-jähr. Ig. Hummel und des + Mesners Andres Vogt d. d. 3.1.1895).

Nach Einführung des jetzigen Diözesan-Gesangbuches ‚Magnificat‘ im Jahr 1892 und des jetzigen Rituals im Jahr 1894 (vid. p. 35)  kamen wieder manche Sacramentalien und Benediction zu Ehren, deren Formulare man aus dem vorigen wessenbergianischen Rituale nicht finden konnte; so auch benedict. Aquae in Vig. Fest. Epiph. [Wasserweihe am Vorabend des Festes Epiphanie (6. Jan.)], welche aber einfacher von der Freiburger Kirchenbehörde von Rom verlangt wurde, aber nur in der Form Rituale pag. 201 zu erhalten war; für unsere Deutsche, u. Diözesan-Verhältnisse etwas unpraktisch und für den Tag von Epiphanie am Feste selbst unbrauchbar. – Einigen Pfarrern, welche die ganze Weihe vor dem Hochamt am Dreikönigsfeste vornahmen, liefen die Gläubigen davon, weil es zu lang ging; andere drohten, es das nächste Jahr auch so zu machen, zumal wenn die Benediction, dann Predigt und dann Hochamt coram Sso in Ostens. [vor dem Allerheiligsten in der Monstranz] zu halten ist. Deshalb am Vigiltag vornehmen! –                         (W. G.  1.7.1899).
Nachträge:

Im Original Seite 44

     Sacramenten                       

Die Frequentation der hl. Sakramenten der Beicht und des Altars kann im Allgemeinen als befriedigend bezeichnet werden. Im Jahr 1880 war es eine einzige hiesige Person (Johann Hummel, Scherpeterbauer), welcher unter Pfarrer Blank 8 Jahre nicht mehr gebeichtet und kommuniziert hatte, in keinen Gottesdienst ging etc. – Er tat es wieder einige Mal, hörte aber alsbald auch wieder auf, und seitdem er wegen Unzucht mit einem Schulmädchen im Zuchthaus war, etwa vor 6 Jahren, lebt er zwar bei seiner Frau, ist aber religiös–sittlich ganz abgestanden nach außen, ob auch innerlich gänzlich, weiß allein Gott. –

Eine Zusammenstellung der hl. Kommunionen nach Anzahl der kleinen Hostien, wie die Kirchenfond-Rechnungen es darlegen, ergibt Folgendes. – Die Zahlen vor 1880 sind aber kein sicheres Resultat, weil möglicher Weise Pfr. Blank, wie andere Pfarrgeistliche, die älteren noch übrigen Hostien beim Ankommen der frischen vernichtete.

im Jahr    1868 ... 2400 Stück+) - im Jahr 1874 ... 2500 Stück
    „     „    1869 ... 3620     „    -      „     „     1875 ... 2400     „
    „     „    1870 ... 2550     „    -     „     „      1876 ... 1800     „
    „     „    1871 ... 2100     „    -     „     „      1877 ... 1850     „
    „     „    1872 ... 2750    „    -     „     „       1878 ... 1650     „
    „     „    1873 ... 2050    „    -     „     „       1879 ... 1600     „
genauer sind die Zahlen:
i. J. 1880 im Advent   led. Weibspers.  Frauen   Männer   led. Mannspers. zus. 2080 Kom.
i. J. 1881  „       „     31 „       „    68    „       30     „     5   „    „      „    1738 K.
i. J. 1882  „      „ ........................................................................................... „      1465 K.
i. J. 1883 ......[   „  309] .................................[Ostern 401] ........................... „     1510 K.
i. J. 1884 ..... [      „  336] ...............................................................................„     1720 K.
i. J. 1885  Jubil. „ 394 [incl. 138 männl. excl. Christenl.] .............................„       1837 K.
i. J. 1886 ......[   „ 394]...................................[Ostern 422]............................ „      1817 K.
i. J. 1887 wegen Kirchenrestauration u. Beichtstuhl-Sperre nur .................. „     1376 K.
i. J. 1888 ........................................................................................................ „    1628 K.
i. J. 1889 .........................................................................................................„    1656 K.
i. J. 1890 ........................................................................................................ „    1591 K.
i. J. 1891 ........................................................................................................ „    1717 K.
i. J. 1892 ......[   „ 299 (männl. 98)] ....[österl. K. 362 (incl. 144 männl.)]..... „        1532 K.
i. J. 1893 ..... [   „ 272 (   „     109)] ....[   „      „   385 (  „     150     „     )]..... „         1588 K.
i. J. 1894 ..... [   „ 309 (   „     101)] ....[   „      „   401 (  „     166     „     )]..... „         1793 K.
i. J. 1895 .................................................................................................... „        1997 K.
i. J. 1896 ... Mission ...................................................................................... „     2740 K.
i. J. 1897 ..... [   „ 335 (   „      74)] .... [   „      „   431 (  „     157     „    )] ..... „         2700 K.
i. J. 1898 ......[   „ 306 (   „    114)] .... [   „      „   502 (  „     183     „    )] ..... „         1950 K.
i. J. 1899 ...........................................[   „      „   355 (  „     157     „    )] ..... „         2076 K.
i. J. 1900 ..... [   „ 310 (   „    112)] .... [   „      „   386 (  „     141     „    )] ..... „         1980 K.
                                                   
Bei Taufen war es nicht selten der Fall, dass anfangs, als Schreiber dieses in die Pfarrei kam, sogar mit Böller bei unehelichen Taufen geschossen wurde. Schmied + Hermann Feser hatte die Böller im Verwahr. Es unterblieb bald. 

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In einzelnen Zeiten und an besonderen Tagen, - so im Advent, an der Oktav Corp. Christi u. Allerheiligen, i. e. Seelenoktav und an Portiunkula-Tag sowie an Weihnachten ist der Empfang der hl. Sakramente zahlreicher. –
An Portiuncula
1894 waren es 37 Kommun. ................. – ... 1897 waren es      78 Komm.
1895     „      „  30    „             ................. – ... 1898      „     „       105     „
1896     „      „  85    „             ................. –

Bei Taufen war es nicht selten der Fall, dass anfangs, als Schreiber dieses in die Pfarrei kam, sogar mit Böller bei unehelichen Taufen geschossen wurde. Schmied + Hermann Feser hatte die Böller im Verwahr. Es unterblieb bald. – Es ist zu wünschen, dass die unehelichen Taufen immer dem Pfarrer selbst angezeigt werden, damit dieser die Paten beurteilen kann. Wo nur immer möglich, sollten es verehelichte Personen sein, oder wenn ledig, ganz nahe Anverwandte. – Von jeher hat der Pfarrgeistliche den unehelichen Kindern den Taufnamen gegeben, die praktischen Erfahrungen machen alle Katheder-Weisheit zu Schanden. „Ja, die Mutter hat das erste Recht!“, - wenn sie vor Gott ein ehrliches Recht auf’s Kind hat. Das trifft da nicht ein bei unehelichen Geburten. Schreiber Dieses gab der Theorie-Weisheit nach, da wurden Namen gewählt zum Ärger derer, die mit Unrecht und in voller lügenhafter Gewissenlosigkeit als Vater angegeben wurden, wie später sich konstatiert zeigte; auch die Namen der Gräfinnen in Stegen wurden gewählt! – Sonn- und Feiertage vermied man es, bei unehelichen Geburten zu taufen; die Wirtshaussitzerei gab Veranlassung, blasphemisch über das Sittengebot zu schwätzen. – Desgleichen wich man allen Taufen möglichst aus für den Freitag, weil entweder das Abstinenz-Gebot übertreten wurde oder Dispenz zu erteilen war.

Die hl. Firmung
wurde selten in Eschbach selbst, öfters aber in Kirchzarten, St.Peter und Freiburg erteilt. So z. B. 1791 in Eschbach selbst, als die Kirche konsekriert wurde durch Weihbischof Wilh. Leopold Freiherr von Baden von Konstanz, - dann 1805 in St.Peter; 1840 in Eschbach durch Erzbischof Demeter von Freiburg des Pfr. Engler zulieb, der Dompräbendar in Freiburg war; unter Erzbischof Hermann v. Vicari immer im Münster zu Freiburg; desgleichen unter Erzbischof Orbin; 1880 geschah es in Eschbach auf dringende Bitte des Pfr. Blank durch Weihbischof Lothar Kübel, - von 1881 - 1884 war keine Firmung; von 1885 - 1892 wurde dieselbe im Münster zu Freiburg auch an die Eschbacher Firmlinge gespendet; 1892 dann in St.Peter durch Erzbischof Christian Roos, desgleichen in St.Peter im Jahr 1897 durch Weihbischof Friedrich Knecht. –

In Freiburg war es für den begleitenden Priester ein mühevoller Tag, zumal als noch keine Eisenbahn lief. Es war schwierig, einen oder zwei Wagen zu bekommen. In Freiburg selbst nahm man gemeinsam ein Mittagessen. Die Firmlinge erhielten um 55 Pfennige: Suppe, Rindfleisch mit Beilage und Nudeln und Brot, - mit ¼ l Wein dann 15 d. mehr = 70 d, einmal in Brauerei Neumeyer wurde noch ein Stückchen Kuchen dazu gegeben (1890). – In St.Peter ist nur ein kleiner Morgen-Imbiss nötig; auch beim Gang über den Lindenberg können die Kinder

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zu Haus ca. 12 oder 12 ½ Uhr zu Mittag essen. – Die Firmung in Eschbach selbst gestaltete sich für den Ortsgeistlichen zu einem kostspieligen und zudem ganz unzweckmäßigen Luxus. So forderte man 1880 von Pfarrer Blank für Pulver 15 Mk und für den Schützen 6 Mk, - für die Musik von St.Peter 25 Mk und für deren Zehrung 11 Mk; - das Übrige für Küche und Keller und Beibringen von Extramöbeln nicht hieher gestellt; - eine kostbare und teure Ehrung! - ? –

In der Kapelle zu Stegen wurden im Advent und zur österlichen Zeit Solchen die hl. Sakra-mente der Buße und des Altars gespendet, denen der Gang nach Eschbach oder nach Kirch-zarten zu mühevoll war. Auch sämtliche Beichtkinder aus der Schule zu Stegen von Stegen, Rechtenbach, Unter- und Oberbirken wurden jährlich viermal, je in den Quatemberwochen, beichtgehört bis 1884, als Pfr. Max Jäger nach Kirchzarten gesetzt wurde. Von da ab beichteten die ältesten Jahrgänge von Rechtenbach und Birken sowie auch die Erstkommunikanten von da in Kirchzarten, die von Stegen aber in Eschbach, die Erstbeichtenden insgesamt aber ein Jahr lang wenigstens in Stegen in der Kapelle; auch noch 1897 nahm der Pfarrer von Eschbach alle Beichtkinder der Schule zu Stegen in die Kapelle zum Empfang des Bußsakraments, es waren 20 an der Zahl. –
                                (Eschb., den 12.7.1899   G. Pfr.)

Feste

Am Fronleichnamsfest war bis zur Einführung des neuen Rituals (1893) zuerst die Prozession und dann das Hochamt. Mesner A. Vogt fragte Pfr. G. im Jahr 1881: es gehen sonst, „es rennen“, - viele davon und gehen nach der letzten Station nicht mehr zum Segen in die Kirche. Seit 1894 ist das Amt vorschriftsgemäß vor der Prozession. (vgl. 1894er Verkündbuch S. 164 f.) – Am Ostertag war ehemals Umgang wie in St.Peter ums Kloster, so hier um Kirche, Gartenmauer, Pfarrhaus, Ökonomie und zum Portal der Kirche wieder zurück. Pfr. Engler unterließ diese ‚kleine Prozession‘. Pfr. Blank führte wieder eine solche ein, aber nur zur Seitentür der Kirche hinaus mit 1 Fahnen und Kreuz, Frauenbild und Himmel, aber alsbald zum Portal wieder herein. Die Leute steckten es hinter die Stiftungsvorstände und Gemeinderäte, dass man es für unwürdig halte, zu einer Türe hinaus und zur anderen herein, während das Volk in der Kirche knieen bliebe; Pfr. G. solle doch den alten Prozessionsweg um Kirche, Garten und Pfarrhof wieder gehen. Man ging nun seit 1881 bis 1894 auf dem feuchten, oft nassen Rasenboden, oftmals unter den triefenden Bäumen um Kirche und Haus. 1893 ließ die Kirchspielgemeinde einen neuen Weg zum Gottesacker herrichten, weshalb man von 1894 ab vom Kirchenportal aus gegen den Maierhof die Prozession am Octavtag führte, über den Kirchhof und

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dann den Weg des ‚Behenhofs’ auf die Landstraße und zur Kirche zurück, - was ein Teil des Prozessionsweges von jeher war, wie der Gang des Priesters mit Kreuz und Fahne bei Leichenbegängnissen.

Am Patrocinium St.Jakobi Mj. (vid. p. 70), welches immer am Sonntag in dessen Oktav, i. e. Sonntag nach 25. Juli oder 25. Juli selbst, gehalten wird, ist die Pfarrgemeinde gewöhnt, einen fremden Festprediger zu haben u. diakoniertes Amt, weshalb noch jetzt vom Kloster St.Peter rote Dalmatiken vorhanden sind. – Bis 1885 hielt man contra ritum morgens oder nachmittags bei der theophorischen Prozession auch noch ein Evangelium am Löwenwirtshaus ) vgl. Verkündbuch p. 146). Nachdem man von der Kanzel herab, desgleichen in Christenlehre und Schule, die öffentliche Meinung gegen den Missbrauch gestimmt hatte, fiel der Abusus [Missbrauch] ohne Bedenken weg. Eine kleinere Prozession wird heute noch gehalten. Prediger war
im Jahr 1881 der Neupriester Gustav Becker, Neffe des Pfr. G. – Hochamt durch Repetitor Augustin Maier von St.Peter, Diakon war Vikar von Kirchzarten
i. J. 1882 predigte Vikar Butz von St.Peter, z. Zt. Pfarrer in Yach, Subdiakon Dr. Schmitt, Repetitor, jetzt Domkapitular, Diakon Pfr. G.
i. J. 1883 predigte Rolef, Lektor an der Universität Freiburg
i. J. 1884      „          Vikar Butz von St.Peter, Repetitor Aug. Maier
i. J. 1885      „              „         Sack von Kirchzarten
i. J. 1886      „        Neupriester Wehrle von St.Peter
i. J. 1887      „        Dr. Mutz (Repetitor in St.Peter), Beneficiat in Freiburg
i. J. 1888      „         „      „            „          „  „       „
i. J. 1889      „        Regens Dr. Otto von St.Peter, z. Zt. Domkap. in Frbg.
i. J. 1890      „        Vikar Rieger von St.Peter, z. Zt. Pfarrer in Emmingen a. B.
i. J. 1891      „            „    Aloys Burgert in Kirchzarten
i. J. 1892      „        Spiritual Weckesser in St.Peter
i. J. 1893      „        Tischtitulant Heinrich in Kirchzarten
i. J. 1894      „        Graf Philipp von Kageneck, z. Zt. Privatpriester in Weyler
i. J. 1895      „        Andreas Stehle von Wolfach, Kurat auf Lindenberg
i. J. 1896      „        Pfarrer Gustenhoffer selbst, voraus ging die Mission
i. J. 1897      „        P. Ambrosius, Quardian von Straßburg-Königshofen, Superior der vorjährigen Mission
i. J. 1898      „        Repetitor Nopp von St.Peter, z. Zt. Hofkaplan in Frbg.
i. J. 1899      „        P. v. Natusius aus Straßburg-Königshofen L.(Eschb., den 13.7.1899)

Die Ewige Anbetung (vid. p. 70) kommt von Ebnet, woselbst diese von 7 - 11 Uhr dauert, am 11. Januar nach Eschbach, wo diese von 11 - 3 stattfindet. Von Eschbach aus geht sie nach St.Märgen, wo sie um 3 Uhr beginnt und anderntags vorgesetzt (?fortgesetzt) wird bis mittags 12 Uhr. – Die Einteilung der Betenden nach den Häusern ist uralt, - im Verkündbuch angegeben. Von 11 - 12 Uhr Stegen, 12 - 1 Uhr aus Nähe der Kirche und Hintereschbach, 1 - 2 Uhr Untertäler, vom Engel an und incl. die vom Steyerntal (= Steurental), 2 - 3 Uhr die Obertäler, vom Hof des Hummelbauern bis zu dem des Oberbauern.

Fest St. Agathae (5. Februar) wird gefahrdet gegen Feuergefahr, i. e. ein Psalter still in der Kirche von den Einzelnen gebetet, zur Abwendung von Feuergefahr. Als die hl. Agatha verwundet auf glühenden Kohlen im Kerker gemartert wurde (251 n. Chr.), wurde ihr Schleier nur etwas gerötet, verbrannte aber nicht. Anno 1636 brachten ihre Gebete zu Gott im Hinblick auf ihre Reliquien Hilfe gegen die Lavaströme des Ätna. – Brot, das man auf ihre Reliquien legte, verschickt man nach allen Weltgegenden. – Deshalb wird an ihrem Tag Brot benediciert. (Vgl. Legende v. Einsiedeln 5. Februar).

Als im Jahr 1893, am 19. Februar, für das goldene Bischofs-Jubiläum Leo XIII, zur Ehrung dieses 50. Tages, ein feierlicher Gottesdienst mit Amt und Betstunden angeordnet wurde coram Sssi in osten, - hielt man es wie am 11. Januar: - Amt von 9 bis ½ 11, Betstunden von ½ 11 bis 2 Uhr, dann Bruderschaft der Anbetung des hl. Sakrament?? des Altars.

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    Weg-Kreuze                      

Nach dem Brand des Löwenwirtshauses setzte Karl Rombach, Inhaber des Behenhofes, am Weg zum Gottesacker bei seiner Scheune ein steinernes Kreuz mit einem Christuskörper aus Guss um den Preis von 210 fl, von Steinhauer Lornati in Freiburg, einem Italiener, geliefert. – Nur die Fuhr zum Abholen hatte K. Rombach zu stellen; es war im Jahr 1872. Es wurden die Leichen vom Untertal und Stegen eingesegnet, die vom Obertal aber vor dem Eingang zur Wirtschaft, an der Straße.

Ähnlich setzte Eduard Rombach, Maierhofbesitzer, das Seinige am Eingang zum Gottesacker auf der anderen Seite über die Matte des Maierbauern; dieses war jedoch nur aus Guss, auch das Kreuz; der Sockel allein war Stein.

Das Missionskreuz (pag. 32) am Schulhaus bezeichnet nun den Platz, wo alle Leichen eingesegnet werden. Es kostete der Körper, Eisenguss, Ankauf 130 Mk, was Pfr. G. bezahlte, das Übrige übernahm Ratschreiber Hug (im Jahr 1895).

Das Kreuz am Weg zum Reckeberg - Pfarracker wurde am 20. April 1885 von Ignaz Walter, Krummholz am Reckeberg, errichtet. – Pfarrer G. schenkte den Christuskörper, welcher von Säger Aloys Gfell aus Schollach (Bezk. Neustadt) geschnitzt wurde. Pfr. G. hat ihn aus Barmherzigkeit angekauft um 14 Mk; schön ist die Schnitzerei nicht. – Johann Bank, Engel-Wirt, gab drei Fuß Land dafür her.

Desgleichen wurde ein Kreuz gesetzt aus Holz von Ratschreiber Friedr. Hug, Accisor, vor seinem Haus (im Jahr 1894); desgleichen bei Scher-Hof, ebenso auf dem Salzbauernhof (im Jahr 1897); desgleichen beim Heinehof (1897).

Die Kreuze wurden sämtliche benediciert, - und zwar in aller Stille.
                                        (Pfr. G. 18.7.1899)

Im Original Seite 49
     Sittlichkeit                      

Im Rituale romanum sind unmittelbar vor dem Appendix die formulae scribendae in libris habendis a Parochis [Eintragung in die vom Pfarrer zu führenden Amtsbücher] erwähnt, und unter diesen auch Liber Status animarum [das Buch über den Stand der Seelen
] (Taufe, Firmung, Ehe und hier auch Eintrag über die Zulassung zur Kommunion)], wozu auch nicht nur das Familienbuch, sondern auch die Chronik gehört; wie nun bestimmt wird: „qui vero ad sacram Communionem admissi sunt, hoc signum in margine e contra habeant: C   et qui Sacramento Confirmationis sunt muniti, hoc signum habeant: Chr [wer zur heiligen Kommunion gehen darf, soll am Rand daneben mit ‚C’ bezeichnet sein, und wer gefirmt ist, mit dem Zeichen ‚Chr’] , so ist die Chronik gewiss auch dazu da, über den öffentlich konstatierten Zustand der Sittlichkeit bzw. der Unsittlichkeit in der Pfarrei zu berichten (vgl. ‚Kathol. Seelsorger‘ von Dr. Heiner vom Jahr 1889 S. 33).

Die Klagen über die Unsittlichkeit in Schwarzwald-Gemeinden sind uralt, aber auch in der Rheinebene und anderen Gegenden könnte man davon erzählen. Die speziellen Ursachen in unserer Pfarrei, soweit dieselben in den Erfahrungskreis uns fallen, sind teils allgemeine und uralte, teils besondere. – Schon Fürstabt Martin Gerbert verbot unter den schärfsten Strafandrohungen das gemeinsame Hüten beider Geschlechter. Was vor mehr als 100 Jahren in St.Blasiens Verhältnissen zu bedauern war, ist es heute noch (von Bader’s Sammlung historischer Bildnisse p. 63 XVI ‚Fürstabt Martin Gerbert‘). Hieher nur einzelne Fälle, die in die Öffentlichkeit gedrungen, vielleicht unter Hunderten Eines oder das Andere. – Der Schulknabe Wendelin Scherer warf Mädchen auf dem Heimweg aus der Schule auf der Wiese neben der Talstraße auf den Boden und hob ihnen die Röcke in die Höhe. Pfarrer G. und Hauptlehrer Friedrich drangen auf Bestrafung mit der Rute durch den Ortspolizei-Diener ad nudum podicem. Es kostete Mühe beim Gemeinderat bzw. Ortsschulrat, eine solche Strafe durchzusetzen (im Jahr 1882), besonders Moosbauer Hermann Rombach war dagegen und meinte, man solle nicht viel daraus machen. (Heute, 1899, sitzt dessen Sohn Wilhelm, der als Soldat den Abschied bereits erhielt, im Gefängnis (‚Zuchthaus‘), weil er im Jahr 1897 mit einem 8-jährigen Mädchen im ‚Behhuesle‘, Amalia Eckert, unzüchtige Handlungen vornahm.) – Hauptlehrer Friedrich fasste bei Schulmädchen, Theres Tritschler, welche bereits 5 uneheliche Kinder jetzt im Jahr 1899 hat, und bei Sophie Tritschler vom Schwörerhof im Jahr 1884 Brieflein ab, in welchen Wendelin Scherer aufgefordert wurde, bei ihnen zu schlafen und „wüst machen“, wie ein anderes Mädchen, das die Anzeige machte, sich ausdrückte. – Im Jahr 1886 wurde ein Hirtenmädchen, Antonie Reichenbach von Glottertal, 11 Jahre alt, von einem Vagabunden, und Sophie Helmle von Stegen, 11 Jahre alt, jenes in die Schule zu Eschbach und dieses in die Schule nach Stegen gehörend, von einem Juden missbraucht, welche Fälle von Alt und Jung besprochen wurden zum Ärgernis. –

Im Jahr 1888 trieb der 11 ½ Jahre alte Felix Zipfel Bestialität in copula carnali [in der fleischlichen Vereinigung] mit Schafen, als Hirt auf dem Berlacherhof (Reckehof),

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und Karl Heitzmann, 13 Jahre alt, von St.Peter, Erstkommunionkind (im Jahr 1890) das Nämliche mit Schweinen. Erster fiel nicht unter das Gesetz, weil noch nicht 12 Jahre alt, Letzerer kam auf 7 Monate ins Gefängnis. – Den Felix Zipfel ereilte dann 1897 die gerichtliche Strafe, zugleich mit Adolf Dengler, dessen Mutter 5 uneheliche Kinder hat, und zugleich mit Heinrich Müller, welche drei das Hirtenmädchen Rosa Faller, 13 Jahre alt (‚Klause‘), welche bei Bürgermeister Johann Gremmelspacher diente, in copula carnali missbrauchten und ins Gefängnis kamen. Sämtliche drei dienten als Knechte auf dem Hummelhof. – Der 54 Jahre alte Scherpeterbauer Joh. Bapt. Hummel missbrauchte ebenso das bei ihm dienende halbblödsinnige Mädchen Johanna Kirner, welches 13 Jahre alt war, und kam ins Gefängnis 1893, nachdem derselbe schon 1891 wegen Verleitung zum Meineid im Zuchthaus war.                                           
(Vergl. Pfarrarchiv XXVI Zeugnisse)

Nebst dem Hüten und der sittlichen Verführung hilft mit der Missstand des ‚Herumhaltens des Faselviehs‘, dass bald auf diesem, bald auf jenem Hof der Fasel-Stier gehalten wird. Wenn jedoch säuische große Mäuler nicht die Anwendung auf die menschlichen sexuellen Verhältnisse machten, auch jungen noch unverdorbenen Herzen gegenüber, würden die Kinder weder beim Anschauen auf der Weide noch sonst unsittliche Folgerungen ziehen. – Bis heute konnte man diesen Übelstand nicht beseitigen. +)

Ferner hilft mit, dass solche Landmädchen oft gute, einträgliche Stellen in der Stadt erhalten, als ‚Ammen‘ mit 30 Mk monatlichem Lohn, vermittelt durch die Hebammen, die hinwiederum ein gutes Trinkgeld bekommen. – „Sie muss viel und gute Milch geben!“, - ähnlich wie beim Kuhhandel.

Im Jahr 1893 musste für Philipp Mäder, als die Stephanie Rombach heiraten wollte, von Rom selbst Dispens eingeholt werden, wegen Affinitas I grad. illegit., weil er mit zwei Schwestern zu gleicher Zeit geschlechtlich Umgang hatte, der effektive Folgen hatte, und bei der Eheproklamtation von einem dritten Mädchen im Pfarrhaus als publik angemeldet wurde. Beide Brautleute hielten sich, wiewohl civiliter getraut, getrennt jedes in seinem bisherigen Dienst, bis die Dispens ankam; sie wurden dann in aller Stille ohne Verkündung der Trauung copuliert. Am Tage der Einwilligung aber gingen sie in die Hochzeitsmesse und nach dieser in die Sakristei mit beiden Zeugen. Pfr. G. verkündete öffentlich ohne Grundangabe die Aufschiebung der kirchlichen Trauung bis zum Eintreffen des Dispens. Philipp Mäder starb 1899 plötzlich, unversehen, an einem Schlagfluss im Engelwirts-Huesle; er war aber sonst pflichtgetreu in Erfüllung seiner religiösen Pflichten.

Ein weiterer Grund zu vielfacher Unsittlichkeit in Rede und Tat war in Eschbach die Zunge eines täglich celebrierenden Priesters, Otto Pippus, Tischtitulant; als Bibulus [Trinker] hatte er sich hier gebessert, gezwungen durch äußere Umstände, seine Zunge gab Zeugnis von der Wahrheit des Ausspruches Jesus: „Wovon der Herz voll ist, läuft der Mund über.“ – Täglich ging er mit seiner langen Tabakspfeife in die Schmiede, das sozusagen ein öffentliches
Lokal ist,     

+) Wiewohl schon wiederholt Unglück drohte: Bürgermeister Läufer wurde vom Hager so (1883) an die Stellwand gedrückt, zwischen den Hörnern, dass er mehrere Monate brustleidend war; Theres Rombach, vom Matisebauern Tochter, wurde auf der Weide niedergestoßen, Gesicht und Nase verstoßen, so dass sie längere Zeit, wie der Schwobebauer, (1885) ärztlich behandelt wurde, + 21 Jahre alt.

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wo er seine Späße, auch Zoten anbrachte, weshalb bei Schmied Feser ein leichtes Leben in sittlicher Beziehung zu beobachten Gelegenheit war bei Meister, Gesellen und Töchtern. – Eine Frau, mit welcher Pippus nach Stegen ging, wo er im Sommer, wenn die Gräfliche Familie da war, täglich in der Kapelle celebrierte, entsetzte sich ob der Reden eines Priesters, wie sie mir teilweise unter Entschuldigung des ‚Pippus‘, selbst es erzählte.

Es ist mithin nicht zu verwundern, wenn Pfr. G. von 1880 etwa 5 bis 6 Jahre lang in der Kirche bei der Christenlehre und auf der Kanzel immer die Erfahrung machen musste, dass Mahnungen gegen das Laster der Unkeuschheit und Lob auf die Sittenreinheit und Jungfräulichkeit mit Spott, Hohn, Lächeln, Stupfen, Sacktücher vor die Nase etc., Husten etc. begleitet waren und zur Folge hatten. Im Jahr 1889, als auf der Kanzel an Dom. inf. Octav. Nativ. D. N. S.? über die unehelichen Kinder gesprochen wurde, war wiederum auf der Empore das Husten und bei den Mädchen unter der Kanzel das Nasenputzen die Folge. – Da fasste in längerem Passus der Prediger die Huster und die Nasenputzerinnen. Fing aber an: „In einer Pfarrei, wo ich als Seelsorger war, etc. – gab es ‚Hurer‘ und ‚Huren‘, die der Heiland mit dem Strick zur Kirche hinausgejagt hätte. Selbst die Kirche und der Gottesdienst wurden zur geistigen ‚Hurerei‘ benützt etc.“. Die derben Worte haben geholfen, bis heute kein Husten und kein Nasenputzen mehr beim Wort ‚Unzucht‘. – Von 1889 an erst war es möglich, das Gebet zu Ehren des hl. Aloysius um die Tugend der Herzensreinheit in der Christenlehre zum Schluss zu beten. Von 1880 - 1884 gab es immer Schwierigkeiten, ‚Mutter Gottes-Jungfrauen‘ zu bekommen zum Tragen des Madonnabildes bei Prozessionen. Man musste ganz junge christenlehrpflichtige Mädchen nehmen. Die 15 Geheimnisse wollte auch kein älteres Mädchen tragen, weil man den Spott teuflischer Blasphemie fürchtete: „Du trägst auch ein Geheimnis.“ (Praegnat.)  Pfr. G. wechselte deshalb und gab den Männern (Gemeinderäte und Stiftungsräte) die 15 Rosenkranz-Geheimnisse und den Mädchen die 14 ‚Stationsschilde‘, - nannte aber beim Verkünden der Prozessionen die Geheimnisse auch nur ‚Rosenkranzschilde‘. – Ebenso war es bei den Bittgängen bezeichnend: in den Pausen nach Rosenkranz-Psalter und Litanei gingen die Chorsängerinnen zu den ‚Ledigen‘, die ja vor dem Priester und den Sängern liefen, und kicherten mit den Buben. Als Pfr. G. in der Christenlehre hingegen sich aussprach, ging das Jahr nachher (1882) ein Bursch mit seinem ‚Schatz‘ von Zarten her und dem dortigen Wirtshaus hinter dem Bittgang nach. – (Vergl. auch Chronik pag. 36).

Noch 1888 erklärte der Ortspfarrer der Hebamme Anna Burger, die selbst im ledigen Stand ein leichtsinniges Leben geführt hat und wie üblich die unehelichen Geburten beim Pfarrer zur Taufe anmelden muss, dass sie keine anrüchigen Paten bringen darf: „Einer, der in das Geschlecht der Gemeindestiere +) hineinzureichen scheint, darf nicht ‚Götte sein und eine ‚Hure‘ darf nicht das Kind einer ‚Hure‘ zu Taufe als ‚Gotte‘ bringen“. – (NB: Es ist sonst vor dem Strafgericht nicht erlaubt, ein Mädchen ‚Hure‘ zu nennen, auch, wenn sie von verschiedenen Mannspersonen mehrere Kinder hat; nur eine Meretrix, welche fornicatio vaga etc., verdient diesen Namen, - als Beleidigung bleibt es strafbar. – In Eschbach galt es aber, derb, nicht zart, drein zu schlagen).

+)   Ausspruch des Pfarrers Blank, als Pfr. G. in die Pfarrei eintrat: „Du hast hier einige Gemeindestiere!“                    

Original Site 52

Eine Zusammenstellung der unehelichen Geburten ergibt:  
 
Unter Pfarrer Engler:           Pfr. Blank:            Pfr. Gustenhoffer:
         ehel./unehel.                ehel./unehel.        ehel./unehel.
1846: 15  /   9            1860: 10  /   9            1880:   9  /   4
1847: 12  /   6            1861:   9  /   4            1881: 25  /   1
1848: 10  / 10            1862: 12  /   6            1882: 18  /   8
1849: 16  /   9            1863: 11  /   7            1883: 18  /   4
1850: 17  /   3            1864:   9  /   3            1884: 15  /   9
1851: 16  /   5            1865:   9  /   6            1885: 13  /   2
1852: 12  /   6            1866:   8  /   9            1886: 20  /   3
1853: 15  /   5            1867:   9  /   4            1887: 17  /   3
Pfrsv. Felter:              1868: 11  /   5            1888: 17  /   3
1854: 12  / 12            1869: 13  /   3            1889: 20  /   3
1855: 22  /   2            1870: 12  /   1            1890: 10  /   8
1856: 11  / 16            1871: 12  /   6            1891: 17  /   3
Pfrsv. Gäss:               1872: 11  /   6            1892: 20  /   2
1857: 15  /   7            1873: 10  /   3            1893: 14  /   8
1858: 14  / 11            1874: 17  /   3            1894: 14  /   5
1859:   9  /   8            1875: 15  /   4            1895: 20  /   4
                                  1876: 11  /   4            1896: 17  /   4
                                  1877: 14  /   3            1897: 18  /   5
                                  1878:   8  /   4            1898: 14  /   2
                                  1879: 13  /   3            1899: 23  /   4
                                                                    1900: 15  /   2

Die Unsittlichkeit hat gewöhnlich auch Mangel an Religiösität zu Grunde. – Der langjährige Mesner Andreas Vogt, eine Zeit lang auch Bürgermeister in Eschbach, erzählte dem Schreiber dieses Folgendes: „Im Jahr 1847 saßen einige ledige leichtsinnige Burschen am Ostermontag im Wirtshaus zum Engel hier. Sie trieben ihr Gespött mit einem Zimmermann, aus Zähringen gebürtig. Sie brannten ihm den halben Bart weg an einer Seite; ahmten den Empfang der österlichen Kommunion nach, indem sie ihm ein rund geschnittenes Stück von einem Lichtstumpen ins Maul gaben und darauf Schnaps. Kurz: der Mann starb in jener Nacht. Es schwebt Dunkel darüber, wie es kam. Mesner Vogt erfuhr es und sprach sich beim Ortslehrer dahin aus: „Diese Kerle gehören ins Zuchthaus.“ – Da stellte sich einer derselben, Lorenz Gremmelspacher (Bruder des + Johann Gremmelspacher, gewesenen Bürgermeisters und des jetzigen Bürgermeisters Brudersohn zu jenem, Hummelbauer hier) dem Mesner auf den Weg und schlug ihn mit dem Langstück einer Leiter derart, dass mehrere Ärzte den Vogt fünf Monate lang zu behandeln hatten. - Pfr. Engler tat die Äußerung: „Dem Engelwirt sollte man den Engel aus seinem Schild herausnehmen und ihm den Teufel hineinhängen.“ – Diese Äußerung zog ihm den Hass und die Anfeindung der angesehensten Familien zu, Verwandte mit Engelwirt. Obiger Lorenz Gremmelspacher zog nach Kirchzarten und übernahm dort die Wirtschaft ‚Fortuna‘; lebte in finanziell guten Verhältnissen, denn er erbte auch noch seinen Bruder Gremmelspacher, Pfarrer in Schönebach bei Furtwangen, aber hatte einen armseligen Tod, denn er erstickte an einem Bein, das ihm im Halse steckenblieb. – (erzählt von A. Vogt, Mesner, dem Pfr. G. Pasch, fer. II 1887).

Der pag. 44 genannte Johann Baptist Hummel, Scherpeter-Bauer, wurde wegen Unzucht mit der 13-jährigen Johanna Kirner, einem halbblödsinnigen Hirtenmädchen, gebürtig aus Eschbach, das auf dem Scherpeter-Hof diente, zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt im Jahr 1891. – Desgleichen der 22 Jahre alte Adolf Dengler zu 7 Monaten Gefängnis, auch Felix Zipfel und Heinrich Müller wegen Unzucht mit Rosa Faller, welche als 13-jähriges Hirtenmädchen bei Johann Gremmelspacher, Bürgermeister und Hummelbauer, diente; jene drei waren daselbst Knechte im Jahr 1897. – Desgleichen wurde zu

Im Original Seite 53

Gefängnisstrafe verurteilt: Wilhelm Rombach, ledig, vom Mooshof, 26 Jahre alt, mit dem 9-jährigen Mädchen im Beh-Hüeschen Amalia Eckert, zu 8 Monaten Gefängnis. Derselbe war Knecht auf dem Beh-Hof im Jahr 1899. –
                                    (Eschb., 17.8.1899  G.)

Der Trunksucht sind ergeben Leopold Hug, vlg. ‚Großkiefer‘; derselbe war ehemals Ministrant, Pfarrer Engler bezeichnet ihn als leichtsinnig im Christenlehr-Verzeichnis. – Als sein Sohn, Emanuel, 1888 aus der Schule zur hl. 1. Kommunion kam, gab Pfr. G. auf Ansuchen des Leop. Hug diesem 5 M zu Schuh nebst Gebetbuch, Andenken und Rosenkranz. Leopold Hug verkaufte noch auf den ‚Weißen Sonntag‘ hin ein Schwein. Er setzte mit Trinken nicht ab, bis alles ‚versoffen‘ war. – Schon früher erbte er von Seiten seiner Frau 200 Mk, da hörte er mit Trinken nicht auf, bis alles ‚versoffen‘ war. – Ähnlich ist es mit Schuhmacher Karl Burger und teilweise mit Ferdinand Zipfel, Metzger.
                                    (Eschb., 17.8.1899  G.)

So wie an anderen Orten unserer Diözese hat auch hier in Eschbach der Rationalismus des Wessenbergianismus und die damit verbundene Sucht zu protestantisieren geschadet und die Mitursache abgegeben zur Irreligiosität. So kamen laut Bescheinigung des Erzb. Dekanats zu Kirchzarten (Dekan Schmid) 200 Bibeln in Pfarrei Eschbach. Das Porto kostete 3 fl, und zwar laut Schreiben vom 20. Juni 1818. –
    „Non quod fit, sed quod fieri debet, est attendendum“ [Nicht, was geschieht, sondern was geschehen muss, muss man beachten]. – (Röm. Konz. von 1725).
                                    (Eschb. den 17.8.1899  G.)

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Standesbuch-Buchführung                

Die Standesbücher über die Tauf-, Sterbe- und Kopulationsdaten gehen zurück bis auf anno 1620, auch das Familienbuch nimmt hierauf Rücksicht. – Zu beachten ist auch bei Notamina über St.Peter, dass unter dem Kloster die Pfarrgemeinde St.Peter eingeteilt war in 3 Zinken
a) Seelgut (i. e. die Einwohner zunächst um das Kloster)
b) das Rohr und
c) Oberibental. –
Unter Pfarrer Blank ist eine ziemliche Mangelhaftigkeit der Einträge zu bedenken, was demselben schon einige Mal Unangenehmes und Kosten bei Gericht verursachte. Ein Beispiel für diese Mangelhaftigkeit von ca. 1860-1880 ist die Familie auf dem Räuchle-Hof in Stegen, ältester Gemeinderat Karl Mäder und ältestes Stiftungsratsmitglied. Von diesem Räuchle-Bauer fehlt der Eheeintrag und sämtliche elf Kinder bzw. deren Taufe und geschahen doch die ??Functiva in hiesiger Kirche. [Bemerkung: Seit ca. 1860 erfolgten die Einträge in die Standesakten für die eingepfarrten politischen Gemeinden wie z. B. für Stegen, eingepfarrt in die Pfarrei Eschbach, getrennt von denen des Pfarrortes. So findet sich im Ehebuch 1810 – 1954 der Hinweis von Pfarrer Blank: Eheeinträge für Stegen 1860 - 1867 in Pfarr-Archiv Fach X Fasz. 10. Die oben als fehlend genannten Einträge sind auch in den Duplikaten der Standesbücher vorhanden, die von den Gemeindepfarrern als staatlich ernannte Standesbeamten (1810 - 1870) zu führen und jährlich an den Staat abzugeben waren (heute im Landesarchiv in Freiburg bzw. Generallandesarchiv in Karlsruhe).]

Seit 1. Januar 1870 ist die bürgerliche Standesbuchführung bei den Bürgermeisterämtern auf Grund Gesetzes vom 21. Dezember 1869. – Durch Erlass Erzb. Kapit. Vikariats vom 22. Januar 1870 wurden die Pfarrgeistlichen verpflichtet, diese Einträge als Kirchenbücher zu machen.

Einträge von pag. 52 dieser Chronik sind also nicht ganz sicher.


Bausache
a. in Eschbach

Die Baupflicht für Kirche, Inbau und Rohbau, sowie auch für Pfarrhaus und Ökonomie-Gebäude hat in allen Stücken und nach allen Seiten das Großh. Ärar in Folge des Einzugs aller Revenüen des Kloststiftes St.Peter, wodurch die Pflichten und alle Reallasten, die das Benediktiner-Kloster auf sich ruhen hatte, auf das Großh. Ärar übergingen. – Ausführlich ist dieses seit etwa 10 Jahren dargestellt in jeder Kirchenfond-Rechnung Eschbach unter Abteilung 12 der Ausgaben. – Die Krichspielgemeinden haben gar nichts an Kosten zu bestreiten als einzig die Frohndpflicht für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach. – Für die Gemeinde Eschbach waren aber die Baufrohnden auch für Kirche, Pfarr- und Mesner-Gebäude in St.Peter obligat, welche erst im Jahr 1836 abgelöst wurden, und zwar mit 684 fl laut Protokoll vom 11. April 1836. (Vgl. Gemeinde-Akten Fasz. VI 2 b). – Für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach ist das Kirchspiel, nämlich Gemeinde Eschbach und welche von der Gemeinde Stegen hier eingepfarrt sind, zu den kunstlosen Handarbeiten nebst den Fuhren verpflichtet; also gehört hieher alle Grab-

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sowie auch Wegräumarbeit, welche nicht zu den handwerksmäßigen technischen Arbeiten zählen, z. B. Handlanger-Dienste, z. B. Mörtel und anderes Bindematerial anmachen und beitragen; solches zählt nicht zu den pflichtigen Frohndarbeiten, dagegen alle Grabarbeiten und die Bei- und Abfuhr vom Baumaterial.


Die Baulasten beruhen auf dem sog. Bauedikt vom Jahr 1808. (Vgl. Regierungsblatt N° 13 § 1 und Regierungsblatt von 1850 N° 31). Die Kirchspielgemeinden erhoben im Jahr 1857 Klage wegen ‚Freiheit von Fuhr- und Handdiensten’ zu den Bauten am Pfarrhaus zu Eschbach. Das Urteil der 1. Instanz – ‚Stadtamtsgericht Freiburg‘ – vom 20. März 1857 lautete auf Abweisung der Klage des Kirchspiels. Der Anwalt Buch zeigte alsbald die Appelation an die 2. Instanz. – Das Hofgericht des Oberrheinkreises gab sein Urteil dahin ( d. d. 27. Juni 1859), es sei das Urteil des Stadtamtsgerichts aufzuheben, denn die Gemeinden seien berechtigt, Klage zu führen, weil die Pfarrhausgebäulichkeiten das Bedürfnismaß für eine einfache Pfarrwohnung überschritten, und die Frohnpflicht könne nur zum Neubau und zur Unterhaltung eines anständigen, den Bedürfnissen entsprechenden Pfarrhauses aufrecht erhalten werden. (Von der Pfarrkirche war nicht mehr die Rede). – Die Gr. Bad. Regierung des Oberrheinkreises wendete sich gegen dieses Urteil und erklärte es für – „unrichtig und unpraktisch, denn die Pfarrwohnung entspräche ganz den Lokalverhältnissen, d. d. Freiburg, vom 28. Juni 1859 N° 9840.“ – Damit stimme überein der Bericht der Großh. Bezirksbauinspektion vom 5. Juni 1860 N° 636. – Die Großh. Hofdomänenkammer vom 16. November 1860 N° 10564 begegnete den Einwendungen, dass das Pfarrhaus-Gebäude zu weitschichtig angelegt sei und deshalb die Frohndpflicht zu beschränken wäre dahin, dass „der ganze Dachraum ohne Einbau sei, daher 3 Kammern für Dienstboten zur Ökonomie nötig seien, nämlich zwei Kammern für Mägde und eine Kammer für den Knecht, jene im ersten und diese im zweiten Stockwerk, außer man müsste Verschläge auf dem Speicher anbringen“. – Dass der Keller 5 mal zu groß sei, dem wird erwidert: „Nicht oft genug kann hervorgehoben werden, dass diese Bauart mit durchreichenden Gewölben bei der Lage des Pfarrhofes in einem engen feuchten Tal unbedingt geboten war und dass das Gebäude anderenfalls durch den laufenden Schwamm schon längst zerstört wäre.“ – Als Experten wurden von Großh. Domänenkammer vorgeschlagen: 2 Bautechniker (Maurermeister Wagner von Freiburg und Maurermeister Saier von Staufen) und ein landwirtschaftlicher Experte (Bürgermeister Koch von St. Georgen), welche beeidet werden sollen. – Ferner schlage es vor, dass die von Großh. Bauinspektion als entbehrlich bezeichneten Räumlichkeiten von der Frohndpflicht ausgeschlossen würden. – Die 3 Experten wurden verworfen und 3 einfache Maurer aus hiesiger Gemeinde verlangt, welche dann gleichfalls von der Domänenkammer verworfen wurden. – Von Amts wegen wurde dann aufgestellt: Werkmeister Weber von Zarten, Zimmermann Janz von Burg und Bürgermeister Birkenmaier von Zarten, welchen 

Im Original Seite 56

aber in der Berechnung des Kubikfußinhalts der Zimmer und Gänge etc. Unrichtigkeiten nachgewiesen wurden. – Die Hofdomänenkammer erklärte: „Um den für die Gemeinden gänzlich unfruchtbaren Streit zu beendigen, wollen wir gegen den wesentlichen Inhalt der Expertise nicht einwenden. Die zur Ausscheidung bestimmten Kubikfuße sind 20840 gegen 51555 oder rund 2 : 5, so dass die Gemeinde 5/7 unentgeltlich zu leisten hätte (Hofdomän. Kammer vom 15.4.1861 N° 3959). Auf Grund Zuschrift vom 10. Mai 1861 N° 4438 ist das Pfarr-Ökonomiegebäude, wozu Scheuer, Stall und Schweinestall gehören, von der beschränkten Frohndpflicht ausgenommen und fällt dem Kirchspiel allein zu. – (Gemeinde-Archiv VI 2 b ‚Dienstbarkeiten und Grundpflichtigkeiten +).

Die Staatskasse, - Fiskus – wurde in die Kosten verfällt im Urteil des Oberhofgerichts zu Mannheim vom 22. Dezember 1859 N° 3740, und zwar für alle drei Instanzen. – Endbeschluss: Hof-Domänenkammer, Karlsruhe vom 13. Juni 1861 N° 5506.

Danach haben die Kirchspielgemeinden Eschbach – Stegen die Frohndpflicht für Kirche und Ökonomie-Gebäude allein auch jetzt zu bestreiten, während die Frohndarbeiten für das Pfarrwohngebäude zu 3/5 vom Kirchspiel und 2/5 vom Ärar geleistet werden und zwar derart, dass die Kirchspielkasse die Forderungen bezahlt und 2/5 jener für das Pfarrwohngebäude vom Ärar sich in einer Totalsumme sich ersetzen lässt. Die Brunnen-Arbeiten, Graben und Säubern etc. fallen nicht unter die Frohndarbeiten, sondern sind der Großh. Bezirksbauinspek-tion vorzulegen.

Der Modus ist zur Zeit folgender: Es findet eine 2-jährige sog. Baurelation statt. Die Großh. Bezirksbauinspektion zu Freiburg legt die vorzunehmenden Arbeiten der Großh. Domänen-direktion zu Karlsruhe vor, welche genehmigt oder streicht, dann werden die genehmigten Arbeiten im Submissionweg vergeben. Nach geschehener Arbeit müssen die Rechnungsforderungen an das hiesige kathol. Pfarramt vorgelegt werden zur ‚Bestätigung‘ der ‚gefertigten Arbeit‘. Das kathol. Pfarramt schickt die einzelnen Rechnungen an die Großh. Bezirksbauinspektion in Freiburg als ‚portopflichtige‘ Dienstsache*) vom kathol. Pfarramt Eschbach unter Kouvert, welche nicht frei gemacht wird, sonst müsste der Kirchenfond das ausgelegte Porto später wieder von der Domänen-Verwaltung verlangen. – Die Großh. Bezirksbauinspektion weist dann die kontrollierten Beträge zur Zahlung an das Domänenamt Freiburg, welches die Beträge durch den Ortssteuerheber an die einzelnen Berechtigten gegen Quittung auszahlen lässt. – Zu der bewilligten Kreditsumme von Großh. Domänendirektion kommt eine Bauschsumme von 180 Mk, über welche die Gr. Bezirksbauinspektion frei für
kleinere Ausführungen innerhalb der zwei Jahre der Relation zu verfügen hat, besonders bei Beträgen um 20 M. – Die Rechnungen für Kirche und Pfarrhaus müssen jeweils getrennt behandelt werden.                    (Eschb., den 16.8.1899  G. Pfr.)

+)  Der neueste Erlass verlangt franco zu schicken, also mit ‚Marke’ und dann soll am Ende vom Jahr eine Zusammenstellung     befugs Rückersatz durch das Gr. Domänenamt eingesendet werden.
                                                                                  

 
Im Original Seite 57

Bau
relation


1880/81 Ausgaben für Kirche an Dach und Scheiben
Ausgaben für Pfarrgebäude, Kaminschoß abgebrochen u. Küche geweißt 14 M, Wohnzimmer 1. Stock tapeziert etc. 40 M, Gastzimmer 8 M, Pfr. Schlafzimmer tapez., Ofen umgesetzt 95 M                        zus...............................................................................
45,80 M


216,73 M

1882/83 Kirche: Schallläden am Turm 83 M, Seitentürtreppe 27 M, Sockel im Hof 36 M, Dachkäner 125 M etc., .............................................................................................................323,51 M
Pfarrg.: Pfr. Wohnzimmer Lambris-Anstrich 12 M, Gartenmauer 122,30 M, Pflästerer Link Frbg 108,30 M etc. .................................................................................................433,83 M



757,34 M
1884/85
Kirche: Fenster durch Schreiner B. J. 35 M, Käner 156 M, Glocke durch Feser 68,75 M, Zimmermann 38 M etc. ..........................................................................................370,00 M
Pfarrhs: Dach des Hauses u. Ökon.-Kamin in Vikars Zimmer 99 M, Boden verspänen u. Dach, Kellerläden etc. 103 M etc. ......................................................................... 420,93 M



790,93 M
1886/87 Kirche: Turmkreuz 52 M, - Helm u. Seitenwand 1030 M, Turmmantel mit Schindeln 698 M Rinnen-Zifferblatt 40 M....................................................................1768,00 M + 1445,06 M
Pfarrh.: Ökonomie-Gebälk 275 M, Dach 60 M, Käner 265 M, Glocke 21 M, Podium  341 M Orgel 80 M .........................................................................................................
.719,40 M  



3932,46 M
1888/89 Kirche: Ziegel 6000 Stück = 6 x 32 M = 192 M, Dach 297 M
        Sockel 199 M, Firstblech 96 M, Käner 28 M etc. ................ 924,45 M
               Pfarrhaus: Korridore u. Gänge 91 M, Laden 76 M, Kamin in
         Waschküche neu 129 M, Kellerboden 73 M etc. ................. 557,90 M
         (nebst Kirchenrestauration 3391 M)                __________     




1482,35 M
1890/91 Kirche: Boden mit Platten à qm 8,50 M = 418 M, Verlegen
         in Kirche 175 M, Schlosser 28 M etc. ................................. 633,98 M
               Pfarrhaus: Pfarrzimmer tapez. 55 M, Maler 58 M, Schlosser
        92 M, Platten in Keller und Hof 97 M .................................. 516,29 M



1150,27 M
1892/93 Kirche: Boden 257 M, Legen der Platten 113 M
        Boden im Turm 53 M, Gratblech 25 M etc. ......................... 544,93 M
               Pfarrhaus: Gartenmauer-Bestich 200 M, Ökon. Schindelmantel
        108 M, Stallboden und Zementrinne 89 M, Pflästerung im
        Hof, Platten im Keller, Gartenkanalisation 261 M etc. ...... 1361,89 M




1906,82 M
1894/95
Kirche: Glocken 6 M u. 5 M, Dach wegen Sturm 21 M etc. ......    46,00 M
               Pfarrhaus: Zimmer 1. Stock tapez. 14 M, Ofen 1. Stock 34 M
        Gartenmauer 88 M, Gartentreppe 30 M etc., Mauerverputz
        (nördlich) Ökonom. 227 M, Sockel 94 M, Schlosser an
        Läden 31 M, Boden verspänt, Kellerhals 101 M ............... 1127,00 M




1173,00 M
1896/97 Kirche: Boden des Speichers 77 M, Orgel 40 M etc. ................... 146,26 M
               Pfarrhaus: Abortgrube 57 M, Fußlambris 65 M, Stiegenpodest
     35 M, Fensterbrüstung 152 M, 2 Fenster neu am Kellerhals
        52 M, Ausbess. etc. .............................................................. 507,55 M
                                                                                             
                                                                                        Gesamt-Ausgabe von 1880-1897 =



653,81 M

12109,51 M

1898/99 Kirche: Westgiebel (Fassade) mit Zement ausgefugt     413,29 M
        Boden der Orgelempore etc. 74, 89, Dach etc.       212,49 M
                                       .......................................................................................... 625,78 M
       Pfarrhaus: Dach umdecken 168,67 M, Hofmauer-Bestich 106,25 M
        Speicherboden 37,79 M – Dachfenster            55,60 M
                                         .........................................................................................520,46 M
    (ohne Beifuhr und Frohndarbeiten)                        






1146,24 M
1900/01 Kirche:  Gerüst für Turm 120 M, Schindeldeckung 286,12 M
        Chorplattenlegung 395,98 M – Maurer für Ausheben des
        Bodens u. Sakristei – lag? 78 M – Maler Renovat. 113 M.  ..........................1152,89 M
       Pfarrhaus: Fußlambris 123 M, Vorfenster 103 M, Mauer
        für Küchenkamin 175 M ..................................................................................526,20 M




1679,09 M
1902/03   Kirche:

Im Original Seite 58      
               
 b. in Stegen                       

1. Das Schloss in Stegen stammt noch aus der Römerzeit in seinem ursprünglichen Teil und wurde wohl mit Zardunum angelegt. – (Anno 765 übergibt der Edle Trudpert seine Besitzungen in der Mark Zarduna an das Kloster St. Gallen.) – Die eine Hälfte des Schlosses, gegen Osten, wo jetzt die Dienstboten wohnen, hat die Bauart eines römischen Kastells, sehr dicke Mauern; ferner war dieses Kastell mit Mauern und Toren umgeben, deren Fundamente man auffand.  – Bewohnt wurde das Schloss gewöhnlich als Sommersitz. So ca. 1200 von der Familie Schnäbelin, ursprünglich ‚Schnäwlin‘ von Landeck. Ein Glied dieser Familie hat zwischen Ebnet und Weyler den Abt vom Kloster St.Märgen ermordet, wurde mit dem Bann belegt und musste dann zur Sühne am Orte der Freveltat eine Kapelle
erbauen und zwischen Ebnet und Freiburg ein Kloster stiften. (+)  So entstand das Karthäuserkloster, welches zur Zeit im Besitz der Stadtgemeinde Freiburg ist und als Pfründnerhaus für Alte und Gebrechliche benützt wird.  – Anno 1517 hatte die Familie von Ryschach den Besitzstand; - dann die freiherrliche Familie von Moser, welche als Christof v. Moser mit Frau und Kind in Wyhler vor dem Hochaltar der Kapelle beerdigt wurden. – Seit dem vorigen Jahrhundert ist die Gräflich von Kageneck’sche Familie im Besitz des Schlosses, welches seit 1894 dann auch ein Schlosstor von Eisen und eine
weitergehende Mauer-Umfassung, im Innern aber eine für ein Schloss mehr passende Restauration erhielt.

(+)
Am Anfang des 19. Jahrhunderts stand noch eine Kapelle dort; jetzt ist nach dem Zerfall der Kapelle ein steinernes Kruzifix, zu dem der Bittgang von Ebnet her zuweilen wallet, wo der Feldweg in die Landstraße einlenkt.)

2. Die Schlosskapelle Der letzte Abt Ignatius Speckle von St.Peter behauptet, es sei die Kapelle zu Weyler aller Wahrscheinlichkeit nach das erste christliche Gebäude und Weyler selbst der Pfarrsitz für das ganze Tal gewesen, dann sei die Kirchzartener Kirche gebaut worden und dorthin die Pfarrei verlegt. Weyler, Stegen, Buchenbach und Eschbach waren bis 1780 auch tatsächlich der Pfarrei Kirchzarten inkorporiert. – Rings um die Kapelle war ursprünglich ein Kirchhof zur Beerdigung, beim Aufgraben fand man wiederholt Gebeine. Die Gebeine der Familie der Freiherrn von Moser hob man 1894 bei der Kapellenrestauration und barg dieselben außerhalb der Kapelle an der Mauer gegen Westen; auch die Leiche des im Jahr 1896 verunglückten Grafen, - durch Sturz vom Pferd auf der Straße zwischen Kirchzarten und Zarten, - wurde dort beerdigt. Das Denkmal, - der Friedensengel, - ist vom Alten Friedhof in Freiburg dorthin verbracht. – Der Chor der Kapelle ist der älteste Teil; am jetzigen Chorbogen findet man noch Nuten und Türangeln des ehemaligen Tores. – Der Reiterturm war bis zum Jahr 1842 viel höher und als der (+) damalige Grundherr namens Philipp von Kageneck den Turm kleiner bauen ließ, klagte die Gemeinde Stegen beim Großh. Ministerium der Justiz in Karlsruhe. – Nach einer

(+) Ein altdeutsches Bild, hl. Sebastian in Öl gemalt, trägt unten die Planskizze von alter Schlossanlage, - das Bild gehört zum Inventar des Kapellenfonds.

Im Original Seite 59

Jahrzahl an einem der Fenstersimse datiert dieses vom Jahr 1504. –  Auch ließ Philipp von Kageneck im Jahr 1842 den Reiterturm, der über dem alten Türsturz des jetzigen Chors – also wie in Eschbach vornen sich befanden, abbrechen und hinten beim Portal aufsetzen. – Die Haupttüre war auch noch auf der Weiberseite; + Philipp v. Kageneck ließ diese Türe zumauern und einzig hinten eine öffnen. Der ganze Bau war von Uranfang an im gotischen Stil gehalten; um auf den Kapellenspeicher und zum Glockenturm und der Turmuhr zu gelangen, ließ + Philipp von Kageneck einen Anbau hinter dem Chor mit einer Stiege herstellen, die Empore in der Kapelle aber abbrechen. Im Jahr 1894 ließ dann der jetzt in Stegen als Privatpriester lebende Philipp von Kageneck den Anbau hinter dem Hochaltar zu einer Sakristei umbauen und brachte hinten im Langhaus wieder eine Empore für ein Harmonium und die Sänger an. Zugleich wird auf der Empore jetzt geläutet und ist da die Treppe zum Glockenturm und der Turmuhr. Mit dieser Änderung kamen auch drei altdeutsche Altäre in die Kapelle, sog. Flügelaltäre, nebst neuen Stühlen, und die ganze Kapelle wurde statt geweißelt nun gemalt. – Dieses alles verursachte dem Neupriester zu seiner Primiz in Stegen am 15. Juli 1894 einen Kostenaufwand von ca. 10.000 Mk.

Nach einer im Pfarrarchiv liegenden Schenkungsurkunde von der Hand des + Philipp von Kageneck (d. d. 3. Oktober 1843) wurden Glasmalereien für die Kapellenfenster angeschafft, und zwar vier größere für das Langhaus, zwei kleinere für das Chor und eine Rosette über den Eingang. Die sieben Stück kosteten bei Glasmaler Helmle in Freiburg zusammen 650 fl; von Max v. Kageneck wurde im Jahr 1861 eine Turmuhr angeschafft für 300 fl (+)  und ein Uhrengehäuse, gefertigt von Schreiner Schlegel in Stegen, für 30 fl.

(+)   Verfertiger der Uhr ist Uhrmacher Schnez von Falkensteig.

Über die Baupflicht war keine Sicherheit vorhanden. Bei baulichen Reparaturen hat die Grundherrschaft Kageneck einmal von der Gemeinde Stegen die Pfrohnden verlangt, wurde aber behördlich abgewiesen. – Die Baulasten hat von jeher die Grundherrschaft auf ihre Rechnung genommen, denn auch der Kapellenfond hat keine Verpflichtung. Er ist ursprünglich und bis heute nur sog. Anniversarfond, damit die in die Kapelle gestifteten Jahrtage gehalten werden können. – Würde die Kapelle von einem Besitzer der Grundherrschaft abgebrochen oder sonst zerstört, so fiele das Vermögen des Fonds dahin, wo die Jahrtagsstiftungen gelesen würden, eventuell an die Pfarrkirchen oder auch einen Andern, der die Anniversar-Verpflichtungen übernähme. Da der Bauplatz, die Superficies der Kapelle, Eigentum der Grundherrschaft ist, wurde durch Erlass Erzb. Ordin. vom 6. Juni 1893 N° 4003 und kathol. Oberstiftungsrats zu Karlsruhe vom 22. Juni 1893 N° 11679 das Eigentum der Kapelle samt nötigem baulichem Zubehör der Grundherrschaft zu Weyler zugesprochen. (Vgl. Pfarrarchiv IX b).           

Im Original Seite 60

3. Gottesdienst in der Kapelle zu Weyler sollte pflichtgemäß von Kirchzarten aus seit Jahrhunderten versehen werden. Am 21. Oktober 1517 stiftete und dotierte Hans von Ryschach eine Kaplaneistelle in ‚Kilchzarten‘ mit einem ‚Haubguelts‘ (Kapital) von 800 fl, damit, wenn eine Edelmanns-Familie in Wyller residiere, der Kaplan von ‚Kilchzarten‘ am Montag, Mittwoch und Freitag in der Kapelle hl. Messe lese, nur wenn der Kaplan in der Lindenberger Kapelle zu lesen habe, solle er von Wyler wegbleiben können. (Schreiber Dieses machte sich Notizen hierüber aus einer Urkunde im Gräflich v. Kageneck’schen Archiv. – Dieses Kapital ging entweder verloren oder es wurde mit der Pfarrfründe zu Kirchzarten zusammengeworfen).

Der Gottesdienst in der Kapelle wurde teils von Kirchzarten, teils vom Benediktinerkloster in St.Peter, teils durch die Karthäuser und Kapuziner von Freiburg besorgt. Unter dem + Graf Max v. Kageneck wurde derselbe in täglicher hl. Messe durch einen in Eschbach weilenden Tischtitulanten gehalten, dem in den 60er und 70er Jahren durch die v. Kageneck’sche Verwaltung 100 fl ausgezahlt wurden. – Überhaupt wurde seit Errichtung der Pfarrei Eschbach von daher der Gottesdienst besorgt. Schreiber Dieses hielt im Wintersemester Dienstag und Donnerstag ½ Stunde vor Schulanfang Schülerwochenmesse, im Sommer aber nur Donnerstag eine hl. Messe, weil das 4. bis 8. Schuljahr im Sommer nachmittags Unterricht hatte. – Die Haupttage sind: Patrocinium St. Sebastiani (20. Januar), wo Gesang und eine kurze Predigt mit der hl. Messe verbunden wird, dann an fer. II Rogat., wo der Bittgang von hier nach Stegen geht. Ferner sind es 12 gestiftete Sacra, wofür der Priester incl. Ganggebühren 19 M 68 d erhält vom Kapellenfond; zur Zeit werden diese von Hochw. Hr. Privatpriester Philipp von Kageneck persolviert mit Abzug der Ganggebühren von 3 M 68 d = 16 Mk. Auch wurde bis dato, früher in der Kapelle und jetzt in der Sakristei, das hl. Sakrament der Buße gespendet (vgl. pag. 38), bei gewissen Anlässen auch die Taufe.
                                (Eschb., den 25.8.1899  G. Pfr.)

Im Original Seite 61
    
Lindenberg                       

und die Pfarreiverhältnisse von Eschbach stehen miteinander in manchen Beziehungen seit vielen Jahren (pag. 5). Der Kellermeister P. Gregorius Baumeister berichtet in der Synopsis annalium monasterii sancti Petri von 1758 zum Jahr 1503 auch über die Lindenberger Kapelle (aufbewahrt im General-Landesarchiv zu Karlsruhe), desgleichen auch zum Jahr 1601.

 m,, ein begüteter Bauer in Unteribental, hatte arges Unglück mit seinem Vieh. Da flehte er um Hilfe von Gott, erkannte aber auch, dass er diese Strafe wegen seiner Sünden verdient habe. Da schlief er ein. Da kam es ihm vor, wie wenn eine Stimme ihn ermahnte, zum Lobpreis der Muttergottes einen Bildstock zu errichten. Alsbald erlosch die Seuche. – Einem Hirtenbube, der unten am Fuße des Lindenbergs an einer sprudelnden Quelle saß, - über leere taube Haselnüsse, die er auflas, fluchte und schwörte, erschien eine majestätvolle Frau, die ernstlich mahnte: „Wie du nichts auf diese Nüsse haltest, also bist du selbst auch nichts wert.“ –  Und der Bub war Hirt bei Pantaleon Mayer. – Die Erscheinung sagte: „Geh hin und sag deinem Meister, es sei mein Wille, dass er mir eine Kapelle baue!“ – „Für dein Fluchen und Schwören hättest du verdient, ehe 3 Tage um sind, zu sterben. – Nundenn, jetzt sollen aber die drei reichsten Einwohner dieses Tals vor Ablauf eines Jahres sterben.“ – Es erfüllte sich buchstäblich. – Diese Quelle heißt noch ‚Muttergottes-Brunnen‘, - auf dem Gut des sog. ‚Gallibauern‘. – Pantaleon erbaute aus Balken und Brettern da, wo der Bildstock stand, eine Kapelle. – Die Pilgerschar wuchs von Jahr zu Jahr. – Ein Bauermann, - (wörtlich: „Baursmann, vust alt und betagt und noch blind, Hans Zähringer zu Unteriben genant“) wurde arg übel von der Frau seines Sohnes und deren Kinder oftmals behandelt. – Er ging zur Kapelle, betete, dann legte er sich vor dem Heimgang im Freien nieder und schlief ein; da erschien ihm eine wunderschöne Frau, tröstete ihn und sagte, er solle täglich 10 Vaterunser und Ave beten, und er werde dann nie von Gott verlassen werden. – Dann nahm die ‚überirdische Matron‘ zwei Holzspäne und fügte sie zusammen zu einem Kreuzlein, welches sie mit einem Gnotlein binden wollte. Da riss der Alte einen ‚Trümmer‘, d. i. ein Stückchen von seinem Hosenträger, ab und gab es ihr. Die himmlische Erscheinung nahm es an und band das Kreuz zusammen und sprach: „Nimm dieses Kreuz und überbringe es dem Pantaleon Mayer und sage ihm auch, er solle zu Ehren der Muttergottes die Kapelle erweitern und in vollkommenen Stand setzen.“ – Darauf verschwand sie.

Dieses Kreuz brachte Pantaleon Mayer am Muttergottesbild an. Er kam 1787, als die Lindenberger Kapelle zerstört und die Pfarrkirche in Eschbach teilweise aus deren Steinen erbaut wurde, hieher. Diese kostbare Reliquie ist etwa ein halber Finger lang und fast ebenso breit. Die Trümmer, womit

Im Original Seite 62

es zusammen gebunden ist, scheint auch starke Haare zu enthalten und ist von bläulicher Farbe. Eine ovale silberne Kapsel mit einem Kristalldeckel umschließt es und hängt an einer silbernen Kette, die altertümlich und kunstreich gefertigt ist. Auf der Rückseite ist ein Muttergottesbild aufgraviert. Pfarrer Othmar Brogli verehrte es als Kleinod, dessen Vikar Joseph Erndle, der auch in Eschbach bis Dezember 1821 Pfarrverweser war, schickte die Reliquie an den Pfarrer in Eschbach (Engler) noch vor seinem Tode. Auf Ersuchen des Regens Lender und Superiors der Schwestern auf dem Lindenberg übergab das Kleinod Pfarrer Blank wieder in die Kapelle auf dem Lindenberg, wohin es von Rechts wegen gehörte. Der Lindenberg und unser Eschbacher Tal in frommer erbaulicher Erziehung (pag. 10).

        Droben stehet die Kapelle,
        Schauet still ins Tal herab;
        Drunten singt bei Wies‘ und Quelle
        Froh und hell der Hirtenknab!

In unserer Pfarrkirche ist die Erscheinung, welche dem Hans Zähringer zuteil wurde, und die Übergabe des hölzernen Kreuzes dargestellt in einem Freskogemälde an der Epistelseite des Chors, also in der Richtung gegen den Lindenberg.

Sichere Angaben über den frühesten Ursprung nach Jahr und Tag der Entstehung der Wallfahrt sind keine vorhanden. Pater Jakob Steyrer benützte eine alte, fast ‚unleserliche Handschrift‘ als ‚Urkundschrift‘; alle anderen sind in den ‚Kriegstrubeln‘ und übrigen Drangsalen zu Grunde gegangen. Er schrieb ein Büchlein zusammen nach ‚glaubhaften Aussagen von Männern, welche der Sache wohl bewüßt waren‘. Erneuert wurde das Büchlein am 30. Mai 1721. Dieser P. Jakob Steyrer war Theologie-Professor und später Abt in St.Peter, der Erbauer hiesiger Kirche und Pfarrhauses (pag. 5).

Aus einem Inventarstück des Kapellenfonds zu Weyler könnte man auf einen früheren Ursprung schließen als der Historiograph des Klosters St.Peter, P. Gregorius Baumeister, angibt, welcher auf ca. 1500 zurückgeht. Es ist dieses ein kleiner silberner, aber gut vergoldeter Messkelch in gotischem Stil. Am Fuße trägt er zwei Schilde. Auf der einen Seite auf dem größeren Schilde ist der Name des Stifters enthalten auf einem Spruchband, welches ein Kruzifixchen in Silber umschließt, worauf steht: - Goetfridi + Meigernies + MCCCLXXXIII dar – auf der anderen Seite des Kelchfußes ist das Familien-Wappen der Freiherrn von Moser, an welche Familie das ‚Mayertum Wyhler’ von Kaiser Rudolf II 1579 übertragen wurde. – Die Jahrzahl des Stifters differiert also; 1383 und 1579, Jahreszahl und Wappen stimmt nicht. Franz Christoph von Moser stiftete in den vereinigten Kapellenfond ‚Unserer lieben Frau von Lindenberg‘, - und – ‚St. Sebastian zu Wyler‘, - ein Kapital von 1950 fl östr. W. (Rh.) um das Jahr 1701 – Die Lindenberger Kapelle wurde d. d. 7. Juli 1786 aufgehoben. Das bare Vermögen bestand aus 2179 fl 27 xr Rh., von welchem nach Weyler 466 fl kamen; den größeren zog das kaiserl. Kammeral-Zahlamt in Freiburg

(+) Es sollten 4 hl. Messen gelesen werden für die Verstorbenen von Moser.

Im Original Seite 63

ein. Wahrscheinlich kam damals, als 1701 Fr. Chr. v. Moser 1950 fl legierte, der kleine Kelch mit der Jahreszahl      63.
1383 von Weyler nach dem Lindenberg. Es gehörte der Lindenberg in weltlicher Hinsicht zum Inventarium des sanktpetrinischen Mayertums Weyler, und die freiherrlich von Moser’sche Familie erwarb ihn und stiftete denselben der dortigen Kapelle, das Wappen aber ließen dieselben erst am Fuße anbringen, als sie vielleicht durch die Kosten der Neuvergoldung, welche sie bestritten, ein Recht zu einem Memento sich erwerben wollten. – Da aber in den Kapellenrechnungen, auch nicht in denen von 1782 u. 1781 (Bd. IV), wo Inventarstücke – ‚Unserer lieben Frau auf dem Lindenberg‘ aufgezählt werden, ein Kelch der Art nirgends genannt ist (vgl. ‚Specifation‘ zw. ‚Fassion‘ und ‚Lasten‘); so war der Kelch vielleicht auch von jeher und immer in der Kapelle zu Weyler. – Die Freiburger Patrizierfamilie Geben hatte ca. 1296 das Maiertum Wyhler im Besitz und nannten sich Meigerniess, weshalb sie sich ‚Meiger von Wyhler‘ nannten; daher der Goetfried von Meigernieß 1383 auf dem Kelche. – Ursprünglich soll ein Kruzifix unter einem großen Lindenbaum gestanden sein, zu welchem die Leute der Umgegend wallfahrteten. –

Die ersten Urkunden wurden zusammengestellt über die Wallfahrt von einem gewissen P. Romanus Imfeld aus der Schweiz; als Prior von St.Peter ließ er dieselben drucken, allein in den Kriegen und Einäscherungen gingen sie zugrunde. Ein altes schmutziges jüngeres Büchlein von 1741 hatte Schreiber Dieses von einem gewissen vlg. ‚Öler-Andres‘ aus den Ränken in St.Peter, verfasst von P. Jakob Steurer, hatte Schreiber dieses zu Handen von 1741. – Dieselbe Quellen nebst jenen aus dem General-Landesarchiv zu Karlsruhe benützte Pfarrer Störk in Bleibach zu seinem 1892 bei Herder in Freiburg gekommenen Büchlein: „Die Gottesmutter auf dem Lindenberg“.

Im Jahr 1762 wurde eine neue größere Kapelle gebaut, teils aus Mitteln des Klosters, und innen als Muttergottes-Heiligtum ausgeschmückt. Unsere jetzige hiesige Pfarrkirche ist im Äußern und Innern ein getreues Bild jenes Neubaus, nur um ein einziges Fenster ist die Eschbacher Kirche größer.

Kaum war der Sohn der gutkatholischen Kaiserin Maria Theresia nach deren Tod (1780) zur Herrschaft gekommen als Joseph II, versuchte er rücksichtslos seine Launen auf  despotische Art in der kirchlichen Interessen-Sphäre durchzusetzen; ein kirchenpolitisches System, das die Kirche in ihrer Freiheit und in ihrem religiösen Leben töten müsste; - unter dem Namen ‚Josephinismus‘ bekannt. Die kathol. Kirche in Österreich sollte eine österreichische Nationalkirche, -‚ los von Rom‘ – werden mit einem österreichischen Patriarchen, der im Kreis der Bischöfe, die Beamten des Staates sind, der Ober-Beamte des Kaisers sein sollte. Er errichtete deshalb 7 sog. General-Seminarien, für Vorderösterreich eines in Freiburg; er hat 22 Klöster aufgehoben allein in Vorderösterreich (im ganzen Reich 2080 Klöster mit 46.000 gottgeweihten Personen, von denen manche im Elend verkümmerten). An Wallfahrten wurden 157 im Vorderösterreichischen zusammengestellt, von denen er viele aufhob und ihr Vermögen dem Breisgauer Religionsfond zuwies. – So sollte die Wallfahrt Lindenberg     

Im Original Seite 64

aufhören, und die Leute wurden, wenn sie wallfahrten wollten, nach Eschbach kommandiert (vgl. pag. 10). – Das Muttergottesbild hat das Jesuskind auf ihrem Arm, beide sind in Kleidung gehüllt über dem Hochaltar gestanden bis zur Kirchenrestauration 1888, wo die Statuen in Farben gefasst und mit neu vergoldeter Krone und Szepter am seitherigen Platz aufgestellt wurden. Das Madonnabild ist kein Wallfahrtsbild und Eschbach ist kein Wallfahrtsort geworden. Das lässt sich durch Menschen, auch nicht durch Kaiser, niemals mit Erfolg befehlen. – Kaiser Joseph II starb 1790 kinderlos. – Der Abt Jakob starb 1795. Den Geist des Josephinismus hatte der junge Bistumsverweser zu Konstanz, Freiherr von Wessenberg, welcher als Subdiakon schon Generalvikar wurde, betraut 1801 vom Primas von Deutschland und Bischof in Konstanz namens Theodor von Dalberg, der in Regensburg residierte. Wessenberg wurde von der badischen Regierung bis 1827 gestützt, wiewohl Rom ihn weghaben wollte. Beim Tod des B. Dalberg opponierte auch das Domkapitel (1817) und wählte den Wessenberg zum Generalvikar (+ 1860). –

Zur Abwendung von Viehseuchen (‚Hirgsch‘) wallfahrtete man zu Ruinen und Mauerresten auf den Lindenberg zum ehemaligen Kapellplatz auch von Eschbach und Stegen, sogar auch in Prozessionen ohne Geistliche, geführt von den Vögten der Pfarrgemeinden. Der Vogt und die Bauern vom Ibental gingen zum Abt Ignaz Speckle und erklärten: „Sie wollten wieder eine Kapelle“, namentlich als 1796 auffallend viele Leute dorthin wallfahrteten. – Man musste nun einen anderen Weg, nämlich zu der frommen Witwe Frau Gräfin Franziska von Kageneck zu Weyler und ihrem Amtmann Dr. Ruf; als diese beide am 29. August 1800 nach St.Peter zum Abt kamen, erfuhren sie, dass man schon angefangen habe, indem man den Platz räumte, Kalk und Bretter beibrachte und man regierungsseitlich connivendo die Sache geschehen lassen wolle, weil bei Hof in Wien die Grundsätze sich geändert hätten. Da machte der bischöfl. Kommissär in Freiburg, der Stadtpfarrer zu St. Martin, Joh. B. Ignaz Dr. Häberlin Schwierigkeiten und berichtet nach Konstanz, von woher ein strenger Bescheid an das von Kageneck’sche Amt kam (4. Aug. 1802). Gräfin Franziska begab sich persönlich nach Konstanz trotz der Beschwerlichkeit der Reise, denn damals gab es keine Eisenbahnen. Als die Gräfin erklärte, es solle eine Unterrichtsanstalt, eine Art Lokalkaplanei werden, gab Wessenberg Hoffnung, dass gebaut werden dürfe, es könne von St.Peter excurrrendo versehen werden. Aus der ganzen Gegend frohndeten die Bauern; ein Opferstab, provisorisch aufgestellt, ergab 1802 allein 600 fl. Bis Spätjahr 1803 war die Kapelle unter Dach, eine eigentliche gesetzliche Erlaubnis zum Bau war aber immer noch nicht da. Die halbausgebaute Kirche erhielt 1805 einen Altar. – Pfarrer Dr. Häberlin berichtete nach Konstanz unter anderem: „Man sollte die Wallfahrtskirche eher anzünden als einweihen.“ Von Konstanz kam unter anderem: „Wir legen auf die Kapelle und den Altar ein kanonisches Interdikt, jeder Priester, der zelebriert, verfällt der Zensur und ist suspendiert oder funktioniert (d. d. 20. Juni 1805 – Pfarrarchiv Eschb. XV).                               


Im Original Seite 65

Es erklärten 19 Bauern von Ibental die Kapelle als ihr Privateigentum, bis jetzt unvollendet, aber mit einer Bretterwand geschlossen. Diese verpflichteten sich auch zum Ausbau und zur Unterhaltung. – Am 3. Juni 1836 beliefen sich die Kosten auf 2561 fl 32 xr; es traf Jeden 109 fl 18 xr, und 500 fl blieben auf dem Gebäude stehen. E. Bischof Boll (seit 1827) und Erzbischof Ignaz Demeter (seit 1836) hatten nichts gegen den Bau einzuwenden, und als 1842 Hermann von Vicari Erzbischof wurde, wurde das Priesterseminar alsbald von Freiburg nach St.Peter verlegt. Regens Dr. Kössing beförderte nun die Sache. Die 18 Bauern, einer war gestorben, kauften 1844 den Bauplatz, der noch fehlte, und den Platz rings um die Kapelle an um 60 fl vom Sigristen und Schneider Johann Schwarz. – Der erzbischöfliche Diener im Seminar, Gregor Gremmelspacher von Sölden, kaufte von Johann Schwarz das Bruderhaus um 1100 fl (Gulden) zu Gunsten der Kapelle am 25. Juli 1851. Durch Verfügung Großh. Bad. Bezirksamt Freiburg vom 29. Januar 1860 wurde verordnet, es sei die Gemeindeversammlung Unteribental zu vernehmen, ob sie als Kirchspielgemeinde die Pflicht zur Unterhaltung und zum Neubau nach dem Bauedikt von 1808 übernehmen wolle. Die Baupflicht wurde derart geregelt:

1. Sollen die fallenden Opfergelder zur Unterhaltung verwendet werden.
2. In zweiter Reihe die Zinse aus dem neu entstandenen Kapellenfond.
3. Zum Neubau in Folge einer Zerstörung durch höhere Macht waren in erster Reihe die
    Zinsen aus dem Kapital des Kapellenfonds und in zweiter Reihe die Mittel der politischen
    Gemeinde Unteribental.

Es kam nun ein Verein, Schwestern des hl. Franziskus v. As. (III Ord.) in der Nähe der Kapelle zu Stande, deren Vorsteherin Veronika Benitz war. Man kaufte das Wirtshaus von Johann Schlegel um 1400 fl und brachte durch Umtausch gegen einen Hof in Breitnau den ‚Renzenhof‘, der in der Nähe lag, herüber und weitere Teile von zwei benachbarten Bauernhöfen  (1868). Diesen Güterkomplex bearbeiteten die Schwestern im braunen Franziskaner-Habit, und in der Wallfahrtskirche unterhielten sie öffentlich die „Ewige Anbetung“ bei Tag und Nacht, abwechslungsweise je zwei Schwestern. Die Wallfahrt erreichte von 1858 – 1868 die höchste Blüte. Die Kapelle wurde verlängert bis auf 29 badische Fuß, der Reiterturm vornen abgebrochen, wurde nach hinten an den Eingang versetzt.

Aber nun kamen wieder die Bedrängnisse und Verfolgungen des Gottes- und Muttergotteshauses. – Der Erlass des calvinistischen Minsters in Karlsruhe Jolly vom 22. Dezember 1868 machte die Schwestern heimatlos, und zwar am Vorabend des Weihnachtsfestes. – Alle Verteidigung, es sei kein Kloster nach dem Gesetz vom 16. Oktober 1860, es hätte den privaten Charakter eines Vereins etc. half dem Beschluss des Staatsministeriums vom 28. Januar 1869 gegenüber nichts. Am Aschermittwoch, dem 10. Februar 1869, mussten 41 Schwestern auf 3 Leiterwagen nach St.Peter geführt werden. Nur

Im Original Seite 66

zwei Schwestern, nämlich Veronika Benitz und Katharina Wangler, auf deren Namen der Hof im Grundbuch eingetragen war, durften bleiben. – Damit ja die armen Schwestern nicht zurückkehrten, wurde der Lindenberg durch die Gendarmerie bewacht. – Als ein Prozess beim Tode der Veronika Benitz (+ 24. Juli 1878) mit deren Verwandten entstand, weil diese den Lindenberg teilweise als Erbstück betrachten wollten, kam ein Vergleich zu Stande, der mit knapper Not den noch lebenden Schwestern die Mittel zum Unterhalt rettete. Die Vertriebenen fanden gastliche Aufnahme teils bei den Benediktinerinnen in Othmarsheim (Elsass), teils in Sigmaringen im Hause Nazaret, teils in der Schweiz auf dem Gubel. – O erbärmliche Kleinstaaterei in Baden! – Heute (1899) sind es noch 8 Schwestern, von denen die Katharina Wangler als Besitzerin allein polizeilich berechtigt ist, den braunen Franziskaner-Rock mit Gürtel und Rosenkranz zu tragen; die 7 anderen Schwestern haben nun als hohe badische Gnade auch polizeilich die Erlaubnis, als Mägde der Besitzerin im Hause auf dem Lindenberg neben der Kapelle zu verweilen, aber – ja in weltlichem Rock und solcher badischen Kopfbedeckung. – Es wäre ja schrecklich und die Staatsgefährlichkeit des Badischen Großherzogtums! - ! – wenn die 7 Mägde auch Kutten trügen! - ! –
(Eschbach, 24. 8.1899  G. Pfr.)

- Schrecklich! –
- Schrecklich! –
- Ewige Anbetung! – Ein halbes Dutzend Wibervolk! –
- braune Kutten! – weiße Gürtel! –
- Rosenkränze! –
- Polizei! –
- Gendarmerie herbei! –
- Rettet! – Rettet! – den Großh. badischen Staat! - !
- Fiat justitia! – Pereat mundus! –
[Gerechtigkeit muss sein! – Und wenn die Welt untergeht! -]

(Quellen: Pfarrarchiv St.Peter u. Eschbach. – Chr. Ntzn N° 34, 35, 38, 281, 519, 580 etc.)

Im Original Seite 67      

Gebräuche                       

Sowohl in religiöser und kirchlicher Hinsicht als auch in weltlicher Beziehung gibt es beachtenswerte und respektable Gebräuche in den einzelnen Orten wie Gegenden, welche mithelfen können, das Gute zu befördern, aber auch Gefahren bieten, manche Gute zu schädigen:

a. Kirchliche Gebräuche:

1. Wiehnete halten, i. e. an Weihnachten ist hier und über den Schwarzwald hin üblich, dass die Dienstboten Arbeitsvakanz haben bis Dreikönigstag. Knechte wie Mägde gehen gewöhnlich einige Tage heim zu Eltern oder anderen Angehörigen, erhalten aber hiezu von der Frau ihres Dienstherrn einen Laib Brot, der mit gedörrten Biernenschnitze in seinem Teig vermengt wurde, an anderen Orten ‚Hutzelbrot‘ oder ‚Bierenwecke‘ genannt.

2. Zwei Wochen vor Weihnachten ist es üblich, dass die Knechte für das kommende Jahr dem Hofbauer abends nach dem Nachtessen 100 Stück Besen binden, zu denen die Mägde an den Nachmittagen das Reis von den Birken holen (Sollte unter b. weltliche stehen! -), samt ‚Band‘ für die Garben aus Birkenruten.

3. Man betete früher wie auch in den oberen Waldorten von Invent. Crucis (3. Mai) bis Exaltat. Crucis (14. September) an allen Freitagen einen Psalter für günstige Witterung den Feldfrüchten, später wurden zu dem Zweck nur zwei Rosenkränze, dann nur 1 und schon unter meinem Vorgänger, Pfarrer Blank, gar keinen mehr. – Seit 1881 ist der Psalter wieder eingeführt, wenigstens für die angeordneten Betstunden bei lange andauernder Ungunst der Witterung, wo der Priester den freudenreichen mitbetet, unter dem schmerzhaften die hl.Messe zelebriert und dann wieder den Schluss mit Litanei mitbetet (vgl. Gottesdienstordnung Fach XV).

4. Ein solcher Psalter wird auch, jedoch nur privatim, von den einzelnen Familien-Mitgliedern gebetet vor Beginn der hl. Messe an St.Agatha-Tag (5. Februar) um Bewahrung des Hauses vor Feuersnot, - an St.Blasii vor Halsleiden (3. Februar), - am ‚Hirze-Mönteg‘ i.e.fer. II p. Quadrag. I, entweder in der Pfarrkirche oder beliebter auf dem Lindenberg, um Bewahrung vor Viehseuchen, - manch. auch an St.Antonii (17. Januar), um Glück für die Schweinezucht-‚Farden‘.

5. An den Festen mit Prozessionen, welche Altar-Stationen haben, i. e. Ascensio Domini, - und Solemn. Ss. Corp. Jesu wurde ein Tragaltärchen mitgetragen. Das Nämliche wird jetzt noch benützt bei der IV Station auf dem Maiergut, beim Altar des Kirchhofes. Stehende Altäre sind neueren Ursprungs.

6. Bei theophorischen Prozessionen trugen alle Mädchen, die noch nicht geboren, also vor der Welt als Jungfrauen galten, den im Mittelalter genannten ‚Schapel‘, - jetzt ‚Schäppel‘, d. i. die Jungfrauen-Krone, ehemals ein kranzartiger Kopf-Busch von Laub und Blumen bei festlichen Anlässen (vgl. Magazin von 1884 pag. 93 ‚Über die Kleidung der alten Deutschen‘). – Schreiber Dieses hatte nur mit vieler Mühe und Mahnung bei der Fronleichnams-Prozession und am Weißen

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Sonntag die Sitte erhalten können. Ringsum mussten die Schäppel den modernen Kopf-Kränzchen weichen. In St.Peter erhielten sich noch die Schäppel bei den Muttergottes-Jungfrauen und den Erstkommunikanten, so auch hier. – Bis 1893 kamen am Weißen Sonntag alle Mädchen mit Schäppel. Da fing Josepha Wirbser (Föhresägers) in Stegen an mit einem Kränzchen und Stadtkleidung wider Pfarrers Willen und Mahnung, deren Mutter 2 uneheliche Kinder in die Ehe brachte. Im Jahr 1895 machten 2 Stegener und 1 aus Eschbach, Stephanie Scherer, dessen Vater Wilhelm, Krämer, Schneider und Gemeinderechner ist. – Sie wurden in der Kirche und beim Eintritt vornen hin, vor die Schäppelmädchen gestellt, damit die Kränzchen voraus gehen. Da genierte und seitdem unterblieb es. Bringt es sittlichen Nutzen? - ?
(28.8.1899   G.).

7. Wenn eine Hochzeit in geschlossener Zeit hat man es geduldet, wenn die Braut die jungfräulichen Ehren genoss, dass einige kleine Mädchen, bis zur Zahl vier, die Braut in die Kirche begleiten durften. Kommt selten vor.

8. Bei Aussegnungen, i. e. Benedictio post partum, kamen die Wöchnerinnen allein, ohne Licht und geradezu an den Hauptaltar. – Nach einer Predigt wurde auf der Kanzel (im Jahr 1892 vergl. Verkündbuch pag. 21) aufgefordert: „Künftig: werden dieselben Begleitung durch die Hebamme haben, am Portal knieend empfangen, tragen sie einen brennenden Wachsstab und werden von dort an den St. Annaaltar geführt, wo die übrigen Gebete verrichtet werden.

8. Bei Opfergängen sollen, so wurde 1895 von den weltlichen Mitgliedern beantragt in Stiftungsrats-Sitzung, dass künftig immer die Männer diesen anfangen; bei Leichenbegräbnissen sind die Personen des männlichen Geschlechts auch früher in der Kirche.

9. Vor dem Ausfahren mit dem Vieh, anfangs Mai, soll die Familie ‚fahrden‘. – Psalter beten vor der hl. Messe und während dieser, - an den Seitaltären, - mit Wachsstöcken.

b. Weltliche Gebräuche:

1. Die Arbeit der Dienstboten und des ganzen Hauses ruhet, ja die Schüler dürfen nicht in die Schule, wenn eine Leiche im Haus liegt.

2. Von Weihnachten bis Fastnacht haben die Dienstboten den Donnerstag Nachmittag frei, - ‚Laubtage‘ genannt, vielleicht von ‚erlaubte Tage‘, weil die Arbeit ruht. – Die Mägde bessern ihre Kleider aus, den leichtsinnigen unter den Knechten gibt es aber Gelegenheit zum Trinken und Anderem. – An den Fastnachten Nachmittag, fer. II und III, ruht gleichfalls die Arbeit. Das Gleiche am Aschermittwoch Morgen zum Kirchgang. (29.9.1899   G.  Pfr.)

3. Die Hirten bekommen an Pfingsten ein Stückchen Geld, sog. ‚Pfingstgeld zum Pfingstwecken‘, auch von denen, die im Taglöhnerhäuschen wohnen, ‚Huesle-Lüete‘, deren Geiß der Hirt führen muss, bekommt er etwa 20 d, den alten ‚Sechser‘ (vom Gulden).

4. Die Tauf-Suppe kommt bei jeder Taufe vor. – Der Wirt fragt: „Wie hoch darf sie kommen?“ – Der Vater zahlt diese. Der ‚Götte‘ gibt ein Geschenk, - die ‚Gotte‘ gibt den ‚Korb‘, das ist ein Korb voll Esswaren: Weck, Zucker, Kaffee etc., so dass es etwa 6 Mk ausmacht, der Götte ebenso hoch.

5. Wenn der Bauer ein junges Pferd zum 1. Mal beschlagen
lässt, muss er ‚einen Krug Wein‘ mit in die Schmiede bringen; wenn die Maurer an einem Gebäude die erste Mauer aufführen, wird ihnen beim ersten Stein ein Trunk verabreicht.

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6. Am Hirze-Suntig, ‚Altfasnet‘ (Quadrag. I) ist das Schiebenschlagen; siehe unter ‚Missbräuche‘. –

7. Es ist üblich und sehr praktisch, dass im Pfarrhaus die Frauenspersonen, alle ohne Unterschied, an der Tür des Pfarrhauses empfangen und ihnen in ihrem Anliegen Gehör geschenkt wird. Experientia teste, bonae servandae famae medium [Ist das Zeugnis der Erfahrung ein Mittel, den guten Ruf zu wahren.] (Eschb., den 29.8.1899  Pfr. G.) nur einzig beim Brautexamen kommen solche ins Pfarrers Zimmer.

„Memento, quoniam malus est oculus nequam“ [Denke daran, dass das neidische Auge ein Übel ist] – Eccli 31. – „Per levia verba venitur ad pessima facta.“ [“Leichtsinnige Worte führen zu schlimmen Taten”.] (Trithemius). – „Quia nec Davide sanctior, nec Samsone fortior, nec Salomone sapientior es“ [“Denn er ist weder heiliger als David, noch stärker als Samson, noch klüger als Salomon”]. – (St. Hieronymus).


                                                                                Memoriale Sacerdotis:
Rarissima aspectio
Propter custimoniae conservationem
Brevissima collocutio
Propter publicam aedificationem
Caustissima conversatio
Propter lapsus devitationem.

                                                                            [Lebensregel für den Priester:
Lass dich nicht überall sehen,
dann bewahrst du die Diskretion
Halte kurze Predigten,
Dann erbaust du die Zuhörer
Sei vorsichtig in der Unterhaltung
dann vermeidest du Fehler.]


Missbräuche

„Usus habet laudem, crimen abusus habet“; - Abusus tollatur sed (ut) maneat usus“; - „Innocentes et recti adhaeserunt mihi, quia sustinui te.“ [„Gute Gewohnheit schafft Lob, Missbrauch muss getilgt werden“; - Gute Sitten sollen erhalten bleiben“; - „Die Schuldlosen und Gerechten kleben an mir, weil ich, oh Gott, an dir hänge.“] Ps. 24.“

1. Was Plazierung in der Kirche anging, beklagten sich die Frauen, dass die ‚junge Waar’ hinten in der Kirche sein wollen und die ‚Alten’ vorgedrängt würden. Schon unter Pfarrer Blank zeigte sich der Übelstand. Er wies die Burschen von der Orgel-Empore herab unten in die Kirche und zwar vornen hin. Da blieben sie ganz weg; absolut taten sie das nicht. – 1881 kam es dahin, dass ältere und christenlehrpflichtige jüngere Mannsleute durcheinander auf der Empore waren und mitunter Unarten trieben. – Da wurde verkündet und der Kirchenvogt (Polizei) angewiesen, dass nur christenlehrentlassene Burschen auf die Empore dürften, was jährlich am Sonntag der Entlassung, nominatim, verkündet wird (Quadrag. II). – Der Pfarrer ließ, nachdem er mit dem Bürgermeister und dessen Frau, desgleichen mit einzelnen Stiftungs- und Gemeinderäten (und ….innen) gesprochen, einen Kirchenstuhl (jetzt Schwesterstuhl) herausnehmen und vorne andererseits v. Kastenstuhl’ (gräfl.) anbringen. Hinter der ‚Lücke’ war nun der Platz für die Frauen und die es sein sollten, aber nicht sind (publice devirginatae) [(allgemein die Entjungferten)] und vor der Lücke für die christenlehrpflichtigen Mädchen und die unbescholtenen Älteren. Es setzte Trotz ab, allein – es half. Nur bedarf es von Zeit zu Zeit einer Mahnung. – (1885 vd. Verkündbuch p. 76).

2. Das Böller-Schießen bei Taufen, Hochzeiten ist schon erwähnt worden; - es hörte auf, als der Pfarrer es abstellte, dass an seinem Namenstag geschossen wurde (1882) (Chronik p. 45)                                                

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3. Am 11. Januar, ‚Ewige Anbetung’ (
im Bistum Konstanz (bad. Anteils), schon 1797 eingeführt, im Erzbistum Freiburg aber unter Erzbischof Hermann v. Vicari im Jahr 1856.), fing schon unter Pfarrverweser Felder der Gottesdienst mit feierlichem Amt um 10.15 Uhr an, als ob das feierliche Amt nicht auch in die Anbetungsstunden von 11 – 3 Uhr eingerechnet werden könnte. – Die Parochianen von der Gemeinde Stegen haben dann erst noch ihre volle Stunde den Psalter zu beten. Um diese für langes Ausharren zu honorieren, gab ihnen Pfarrer Blank um 12 Uhr nochmals einen Extrasegen und Aspers. bened. und setzte dann die Anbetungsstunde fort. – Schreiber Dieses unterließ seit 1881 beides. – Die Stegener haben seitdem doch ausgeharrt, wiewohl ein Rosarium vom Schluss des Amtes, wenn dieses um 11 Uhr stattfände, dauernd bis ca. 12 Uhr, für Stegen genügte. – Es hieß: „Die Stegener müssen immer etwas extra haben.“ -

4. Am Patrozinium St.Jakobi Mj. wurde zur Prozession am Löwenwirtshaus ein Altar wie am Fronleichnamsfest aufgeschlagen, dort der Muttersegen mit dem Santiss. in Ostens gegeben, nachdem ein Evangelium wie am Fest Ss. Corp. Ch. verlesen war. – Es wurde 1886 abgeschafft ( vd. Verkündbuch pag. 146).

5. Bei den Bittgängen, fer. rogat, konnte man bis jetzt es nicht dahin bringen, dass die Leute vor dem Weggang von der Stationkirche (St.Peter, Zarten, Kirchzarten) sich in der Kirche selbst sammeln, wo noch das Gebet zum Kirchenpatron gesungen wird; ja bis Neuestens treten manche vom Wirtshaus in die Reihe zur Rückkehr; es kam vor, dass sie ihre Zigarre in der Prozessionsreihe noch vollends ausrauchten. Bitter zanken oder gar polizeilich forcieren wollen, ist von schlimmem Erfolg. – In den letzten paar Jahren unterblieb das Wirtshaus–Einspringen, das Rauchen ist schon lang nicht mehr beobachtet worden. – Die Mädchen gerierten sich auffallend frech, was jedoch besser geworden ist, seit die hl. Sakramente öfters empfangen werden. – Die Pausen und damit die Schwätzereien und anderen Unfug abzustellen, beantragte der verstorbene Bürgermeister Johann Gremmelspacher, Hummelbauer im Jahr 1886 (vd. auch Verkündbuch von 1883 pag. 37 u. 71).

6. Beim Abbeten des Rosenkranzes betet der Priester in der Kirche korrekt, den Glauben etc. voraus, das Volk fing seit alter Zeit immer mit dem Vaterunser an. Korrekt erst seit 1896; man gab der Inkorrektheit Nachsicht und jetzt noch bei den Bittgängen, wenn die Gemeinderäte so anfangen. Schon gleich aber in den ersten Jahren unseres Hiersein wurde auf der Kanzel behandelt, nicht zu beten: „Den du als Jungfrau empfangen hast“, sondern – „den du, o Jungfrau, vom hl. Geist empfangen hast“, - weil blasphemische Vergleiche zum Scherz gebraucht wurden.

7. Am Palmsonntag wollte ein Schulknabe den andern übertreffen in der Größe und Länge der Palm-Stangen, - so dass es Störung absetzte. – Man schrieb vor: „Nur noch einmal so hoch als du groß bist“, da schwand der Eifer. Im Jahr 1892 waren nur 6 Knaben mit Palmen erschienen; auf Mahnung kamen im folgenden Jahr dann 20. –

8. Schon im Jahr 1837 schritt das Bezirksamt Freiburg ein gegen die Saufgelage bei Leichen- Nachtwachen, wo Schnaps und Speck und Käs in der Nacht an Wächter und Wächterinnen von den Hausbewohnern verabreicht wird. – 1863 verbreitete das Landamt Freiburg durch die Pfarrämter auch die Broschüre des Pfr. Böttichen und Pfr. Ritter gegen den Brandweingenuss. Auf Ordin. Erlass vom 27. Juni 1851 N° 5306; wegen der Nachtwachen berichtete allerdings Pfarrer Engler, es wären in Eschbach keine Klagen kundgeworden. Aber Wachsamkeit ist heute noch

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für die Sittlichkeit notwendig, denn nicht nur Völlerei, sondern – man könnte es fast nicht glauben, - auch Unzucht ist vorgekommen. Der Anblick des Todes und das Mitbeten des üblichen Rosenkranzes hat nicht abgehalten.

9. Bei Leichenbegängnissen und auch sonst beim prozessionellen Gräberbesuch ist darauf zu dringen, dass alle Mannspersonen zur Rechten des Kirchhofkreuzes und die Frauenspersonen zur Linken auf dem Friedhof zu stehen kommen. – (vgl. Verkündbuch pag. 54 u. 56 vom Jahr 1897).

10. Bei disquingierten Persönlichkeiten (vid. p. 71 und 34) zog man das Pluv. nigr. bei der Leichenbegleitung und bei der Tumba an; seit einer Reihe von Jahren ist dieses nur bei Kollektiv-Requien üblich und bei Ableben des Papstes, eines Erzbischofes und dergleichen. Auch wurde am Sonntag und auch an Feiertagen vor dem Amt, wenn das Leichenbegängnis vorüber war, das Tumbagebet feierlich auch mit Gesang vollzogen; seit 10. März 1895 wurde dieses abgeschafft, und dafür betet der Priester am Altar laut mit dem Volke 3 oder auch 5 Vaterunser mit eingelegtem: „O Herr, gib ihm die ewige Ruhe etc.“ und während dieses Gebetes gehen die Leute im Opfergang um den Hauptaltar.

11. Vielmal mahnen, tadeln, Zanken und nichts Fruchten ist zu beklagen bei dem Unfug des Schieben-Schlagens, gewöhnlich und herkömmlich an der sog. ‚Altfastnacht’ abends, nämlich Dom. Quadrag. I. Ein uralter Gebrauch, den Manche ins Heidentum noch verlegen wollen – Frühlingsanfang – Sonnenwende und dergleichen. An und für sich wäre ja gegen diese Art der ‚Feuerwerkerei’ nichts einzuwenden. Und in manchen Orten, z. B. droben bei Staufen, soll dieselbe auch harmlos vollzogen werden; hier in Eschbach, im Kirchzartener Tal etc. ist dieser alte Gebrauch zum Unfug geworden, insofern die Quintessenz eine Verherrlichung der Unzucht und eine Verhöhnung der jungfräulichen Rechtschaffenheit ist. Einige Jahre wusste der Schreiber Dieses nicht, dass Völlerei und Unsittlichkeit hiebei eine Hauptsache spielte, als im Jahr 1886 der Lehrer von Eschbach den Pfarrer darauf aufmerksam machte. Das Schiebenschlagen fand 1886 statt auf ‚Engelwirts-Berg’, von dem man in das Kirchzartener-Tal einen Ausblick hat. – Als das Feuer erloschen, die flammenden Holzscheiben hinabgeschleudert waren, dann gingen die Burschen in die nahen Häuser und heischten Schnaps und Speck (Pius Rombach vom Hinterbauernhof und Andere), auch Schulbuben waren dabei. Das war nicht genug, die Buben gingen auch zu den Mädchen, welchen sie Scheiben geschlagen und die ‚ausgerufen’ worden waren. (Ein 17-jähriges und ein 11-jähriges Mädchen). Anderntags verklagte die Mutter dieser Mädchen die Buben beim Pfarrer im Pfarrhaus nach der hl. Messe. Dass die Buben aber in die Schlafkammer drangen, sagte sie nicht; wusste es vielleicht nicht (sog. Schrieners im Steuerntal). – (Kurze Zeit nachher machten Buben von Stegen das selbe ältere Mädchen total betrunken im ‚Hirschen’ in Stegen und führten es so heim). In früheren Jahren sollen sogar Mädchen auf den Berg zum Feuer gegangen sein und dann nahm jeder Bursch das Seinige am Arm und führte sie ins Tal hinab. – (Vor einer Reihe von Jahren soll, als man in der Nähe auf ‚Gallihof’ im Ibental es auch ausführte, der Hof abgebrannt sein in derselben Nacht +), wobei 7 Stück Vieh umkamen). –

+) Die Leute fürchten manchsmal deshalb die Rache, wenn kein Schnaps und Speck diesen Halb- und Ganzbesoffenen verabreicht wird; - „rote Hahne uf’s Dach!“

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Das ältere Mädchen, einige Zeit sogar bei den Muttergottesjungfrauen, führt seit Jahren einen ganz unsittlichen Lebenswandel, hat auch 2 uneheliche Kinder.

Im Jahr 1888 war das Scheibenschlagen auf Hummelsberg, woselbst der verstorbene Bürgermeister Johann Gremmelspacher wohnte. – Dessen Sohn Johann (Bürgermeister jetzt und ein ganz braver Mann nunmehr) fing mit der Magd (Stephanie, 19 Jahre alt) an; diese hatte auch noch andere, gebar unehelich, und Johann Gremmelspacher sollte die Alimentations-Summe zahlen, wogegen er mit Erfolg sich weigerte. Es war in der Tat auch ein anderer der uneheliche Vater, welcher dann zahlte.


Im Jahr 1889 wurde das Schiebenschlagen statt am 1. am 4. Fastensonntag getrieben und zwar an der Grenze des Maierhofs auf Heines-Acker, gerade oberhalb des Pfarrhauses. – Pfarrer G. hatte in der Schule und in der Christenlehre abgemahnt, half nichts. Am Sonntag selbst schafften sie den Reishaufen bei. – Nun ging Pfarrer G. vom Hintereschbach-Weg aus selbst auch dazu, bewaffnete sich mit einem gewuchtigen Stock und für den Fall der Not, um Schrecken einzujagen, mit einem Revolver, der 6-fach mit Schrotpatronen geladen war. Im Hinterhalt und in der Dunkelheit bis in die Nähe des Feuers gekommen. Einer vom schlimmsten Hof, Pius Rombach, jetzt Bauer mit Kindern (Hinterbauer), warf eben eine flammende Scheibe. Das gewaltige Feuer des Reishaufens musste die Scheiben flammend machen, welche etwas gerundete stark handbreite Brettstücke waren, welche vom Feuer herausgeholt auf einem in die Höhe steigendem Brette in Rotation getrieben wurden und mit einem längeren Stecken, welcher in das Loch der Mitte der Scheibe gesteckt, der flammenden Scheibe Richtung und Rotation gab.Es waren jüngere und ältere weit über die 20 Jahre hinausgekommenen Burschen, auch fremde. Da trat der Pfarrer hervor hin zum Feuer. Eben rief Pius den Namen des Mädchens aus, welchem die Scheibe gewidmet war, und fügte bei, als die Scheibe den Berg hinabflog: „Auch keine Jungfrau mehr.“ – Scheibenschlagen_Gustenhoffer

Etwa 6 Zuschauer und Beteiligte stieben auseinander mit dem Ruf: „Der Pfarrer!“ – „Pfarrer!“ – Vier Ältere, die militärpflichtig waren, blieben zurück, zwei Eschbacher und zwei Fremde, - Knechte. Pfarrer: „So! Ihr zählt zu Schönsten der Pfarrei!“ – „Pfui.“ – „Darf man Mädchen, die noch für brav gelten, in ihrer Ehre so herabreißen“! - ? – Pius: „Das tut keiner!“ – Pfr.: „So! Eben hast du, Pius, es getan!“ – Pfr.: „Ist das Mädchen keine Jungfrau mehr, dann hat sie Hurerei getrieben.“ – „Schämt ihr euch nicht, brave Mädchen wie Huren zu behandeln“! - ? – Johann Salenbacher (vom Heinehof) sagte: „Das ist so seit Jahrhunderten der Gebrauch!“ – „Aber seit Menschengedenken ist wohl noch kein Pfarrer dazu gekommen!“ – Pfarrer erwiderte: „Nun denn, ich bin da, das sehr ihr und ich habe nun den sittenverderbenden Unfug gesehen und gehört, diese infamen Beschimpfungen.“ – Allgemeines Schweigen. Allein Johann Salenbacher trieb noch einige ‚Scheiben’ gegen die Schmiede hinunter, rufend: „Der Naihere (Näherin) Johanna, auch keine Jungfer mehr!“ –  Im anderen Jahr erhielt das eine mit ‚Schieben’ beglückte Mädchen zum großen Kummer seiner braven Mutter und anderen Verwandten ein uneheliches Kind vom Knecht.
 
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Amalie  Salenbacher, und lebt in unglücklicher Ehe auf dem ‚Fußenhof’ seit 6 Jahren, verehelicht nicht mit dem Vater des ersten Kindes. – Das andere Mädchen hat dieses Jahr das 2. uneheliche Kind bekommen, und zwar wieder von einem anderen und ist keine Aussicht auf Verehelichung (Johanna Feser).

Wie gesagt: An und für sich könnte man der Jugend das Vergnügen eines Freudenfeuers mit flammenden Holzscheiben gestatten und gönnen, wenn nur das sittenverderbende Maul nicht die erlaubte Freude vergiftete.

Einige Jahre unterblieb der Unfug; Quadrag. I 1896, verübten ihn: Joseph Tritschler, Schreiner, der wegen Diebstahl bestraft war, dann Gustav Burger, Schustersohn, und Max Gremmelspacher, Bauernsohn (Martishof), und zwar auf dem Berg des Engelwirts und auf Antrieb von Bier bezahlenden Stegener Burschen, auch ein protestantischer fremder Knecht war dabei. Nachher kam die Bettelei um Schnaps und Speck. Die Wirte, besonders auch Adelbert Dold, gab Bier im Engel, auf dem Peterhof und bei Tomeles erhielten sie Schnaps. – Der Peterbauer gab allein 1 ½ l Schnaps. Gustav Burger war so betrunken, dass er von ca. 2 Uhr nachts an bis 5 Uhr morgens bei 6° Kälte bewusstlos auf der Straße lag (23. Februar). Als Georg Strecker, Sattler, auf die Arbeit ging, fand er ihn erstarrt. Man trug ihn ins Engelwirtshaus, legte ihn in ein Bett und brach ihm mit einer Zange den Mund auf. Die Stiefel, nass vom Straßengraben, waren an den Füßen angefroren, im Gesicht war noch die erbrochene Brüh, gleichfalls angefroren. Er war bewusstlos bis mittags 3 Uhr. Seine eigene Mutter, die Hebamme Anna geb. Hug, erzählte dem Pfarrer G. die ganze Affäre. – Noch im nämlichen Jahr 1896 erhielt ein Mädchen aus braver Familie, Rosa Geggis, Geschwisterkind mit Gustav Burger, ein uneheliches Kind, also in Folge von Inzest. (Verkündbuch 1897 pag. 54 u. 56). – Im Jahr 1897, 1898 und 1899 unterblieb es.

12. Der Missbrauch bezüglich der Porrectio benedictae aquae statt Erteilung der Aspersio bened. aquae [Der Missbrauch, Weihwasser (wahllos, bedenkenlos) auszugeben, anstatt vor der Messe „Asperges“ zu feiern] ist bereits pag. 38 angegeben. – In unserer radikal demokratisch infizierten Zeitlage ist es sehr unklug und unpraktisch, die adeligen Standesunterschiede zu urgieren, weshalb das Volk die genannte Porrectio statt Aspersio gleichfalls als Abusus beachtet. – Sprichwort – Wahrwort: - „Willst du als Pfarrer ein ruhiges Plätzchen finden für gesegnete friedliche Pastoration, - meide A. B. C. „ i. e. Adel, -Beamte, - Capläne! – (Eschbach, den 1.9.1899  G. Pfr.)
(Nachträglich: „Selbst sexuelle Blasphemien“! – )

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Pastorations-Dornen              

Der Weise des alten Bundes sagt in Sirach 15, 9. – „Non est speciosa laus in ore peccatoris.“ [„Das schönste Lob aus dem Mund eines Sünders gilt nicht viel .“] – Wenn der Seelsorger nur Lob und nicht auch manchsmal und von gar Manchem Tadel, oft recht empfindlichen Tadel und Anfeindung erntete, so stünde es sicher mit dem Seeleneifer in der Pastoration nicht gut. – Die Pfarrer in Eschbach wissen auch hiervon zu erzählen, hoffentlich wird es den Nachfolgern nicht erspart bleiben. – „Ex inimicis est salus.“ [„Auch aus Feinden kann die Rettung kommen.“]

Als Pfarer Engler einmal predigte über das 4. Gebot und zur pietätsvollen Behandlung der Eltern ermahnte, kam der Scherpeterbauer Andres Hummel ins Pfarrhaus und machte ihm bitteren Vorhalt, dass er ihn auf der Kanzel gemeint habe, wenn er von Misshandlung der Eltern redete. – Pfr. Engler hatte das Beispiel von ‚Großvaters-Trögle’ beigezogen. – Als Schreiber Dieses hieher kam, lag Andres Hummel krank im ‚Leibgeding’-‚Stöckle’, in langwierigem Leiden. Sein Sohn Johann Hummel machte es dem Vater gerade so; er ging sogar drohend mit dem geladenen Gewehr auf seinen Vater los; als das Haus samt Stöckle 1883 abgebrannt und ein neues Haus gebaut war, erlaubte er seiner Mutter (Stiefmutter) nicht, dass sie in dem großen geräumigen Neubau wohne. (Nachtrag : Als Pfr. Mattes hierher kam, bettelte Joh. Hummel von Haus zu Haus, starb dann später im ‚Kreis’ [Bemerkung: Kreis für Kreispflegeanstalt]).

Pfarrer Blank hatte dem Schulknaben Guntram Tritschler vom Schwörerhof ‚Tazen’ gegeben, der Vater ging zu prakt. Arzt Dr. Zipp in Kirchzarten; Pfr. Blank musste Strafe und Kosten bezahlen. – Die Leute kamen so herunter, dass der Hof mit Wirtschäftlein dem Juden Veith von Freiburg 1881 gehörte und Guntram war damals Pächter. – Pfr. Blank hatte die Wirtschaft wegen Unsittlichkeit bekämpft – Bei einem Tanz wurden plötzlich alle Lichter ausgelöscht (1874?). – Der verstorbene Peter Steiert, Bauer auf dem Schertomeshof, ging ins Pfarrhaus und machte Pfr. Blank Grobheiten, weil er seine Mädchen von der Unsittlichkeit abhalten wollte. – Uneheliche Kinder dieser sind auf Seite I und III von hinten im Familienbuch zahlreich verzeichnet, die in der Klinik geborenen fehlen aber noch. – Stephan Walter, Sohn des Krummholz Ignaz Walter hier, bekam von Lehrer Friedrich einen Backen-Schlag. In einer Weile nachher sagte er: „Ihr habt mich blutig geschlagen!“ – Die Kinder lachten über die Lüge, die kurze Beine hatte. Stephan hatte sich auf die Zunge gebissen und von dem Bisschen Blut an die Backe geschmiert.
                            (Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)

Als Pfarrer Blank die Schulmädchen des hiesigen Schmieds Hermann Feser namens Stephanie und Johanna wegen Unfleiß aus dem Schullokal jagte, ging der Vater zu Lehrer Friedrich in Eschbach und sagte, er solle dem Pfarrer sagen: Feser werde mit seiner Familie altkatholisch, wenn er seine Kinder zur Schule herausjage. Im Jahr 1882 kam derselbe zu Lehrer Friedrich (9.1.) und ersuchte ihn, er möge mit Josepha Feser ‚Nachsicht haben’ und ihr nachgeben, sie sei eben trotzköpfig. –
                            (Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)

In der Fasten im Jahr 1880 sollte die Trauung des Heinrich Gremmelspacher, Josephebauer in Stegen, mit Philippina Hummel vom Scherlenzehof hier stattfinden, aber, weil in geschlossener Zeit, mit stiller hl. Messe. Pfr. Blank verweigerte das Amt. Da gingen sie zum geistlichen Vetter, Pfarrer Hummel in Ebnet, allein vergeblich. Da spektakulierte man mit  74. Böller-Schüssen. Das Pulver war aber nass geworden, da legte es der Sohn des                    75. Bürgermeisters Rombach von Stegen in den heißen Ofen und als er das Törchen aufmachte, explodierte es und verbrannte ihm das Gesicht. – Die Ehe blieb kinderlos zum großen Leidwesen. –

Im Jahr 1881 wurde Johann Rombach mit Stephanie Zipfel getraut, im Advent. – Sie hatten versprochen, alles still zu halten. – Als sie getraut waren und aus der Kirche traten, wurde tüchtig mit Böllern geschossen; und als der Pfr. G. den Mesner schickte, wurde von Schmied Feser zum Trotz weiter fort geschossen. – Er hatte die Böller im Verwahr und verschoss das Pulver, welches die Kirchspielkasse bezahlte. – Zur Zeit (1899) sind die Böller vom Gemeinderat Eschbach im Verwahr, die Gemeindekasse hat neue angeschafft.

Die Ehe blieb kinderlos auf dem Zipfel-Jocken-Hof.

Concil. Frid. solus nuptiarum solemnitates praefato tempore prohibet v. gr. solemniter sponsos benedicere, sponsum cum strepitu ad domum conducere, licet variis in locis propter consuetudinem id etiam prohibeatur. (Ita communiter) [Die Synode verbietet Feierlichkeiten bei Trauungen in der vorgenannten Zeit (Advent- und Fastenzeit), z. B.  die Brautleute feierlich zu segnen, den Bräutigam mit Lärm nach Hause zu geleiten, auch wenn es noch in einigen Orten üblich ist, wird es doch verboten. (Einstimmig)] Gury pag. 405. – Mithin ist hier in loco mit Recht die Consuetudo: „kein Amt.“ –

Die Pastorations-Dornen der Christenlehre wurden schon erwähnt (vid. p. 39), von 1880 – 1884 sehr empfindlich wehtuend: Schwätzen, Lachen, Störungen, mit Füßen trampeln, Wirtshaussitzerei, Nachtschwärmerei zu bekämpfen, Verweigerung des Sakramentenempfangs, Unzucht. – Die Ärgsten waren: Joseph Hummel (Scherpeters), Max Rombach (Bürgermeister und Thomasbauer), Alfons Mäder (Räuchle’s) und andere. – Von den Mädchen: Stephanie Feser, verstorbene Rosa Rombach (vom Matisehof), Chorsängerin, Stephanie Tritschler vom Schwörerhof, - Dorothea Scherer und andere.

Bei den Bittgängen wurde Wein in gemeinsamen Gefäßen für den Sängerchor aufgestellt, bezahlt von der Kirchspielkasse in einer Aversal-Gebühr (vid. p. 36 und p. 70). – Damit sie nicht eigennützig zur Ungebühr trinken, ließ Lehrer Friedrich eine warme Suppe reichen und jedem ¼ l Wein besonders hinstellen mit Brot, jedem Einzelnen sein Teil.

Schon Lehrer Friedrich im Jahr 1881 teilte dem Pfr. G. mit: „Ich habe die Erfahrung gemacht, dass im Frühjahr alljährlich das säuische Reden auch bei den Schulkindern am ärgsten ist“.

Als einer der schlimmsten Schüler und jungen Leute artete immer mehr aus Pius Rombach, Waldhüters Sohn 1880 – 1888. – Er wurde von Pfarrer Blank 2 Jahre vor der Schulentlassung zur hl. Kommunion zugelassen. Von Lehrer Friedrich wurde er als der Unartigste in der Schule bezeichnet. Als er ihm auf die Hände mit dem Stecken gab, ritzte er es zur Wunde, bis es blutete, und zeigte es seinem Nachbarschüler, um Zeugnis gegen den Lehrer zu haben. – Das Ceco-Spiel mit Karten verstand er besser als seine Schulaufgabe; diente als Hirt beim Oberbauer, später als Knecht auf dem Matisehof und dann Hummelhof. – 15 Jahre alt, hatte er es mit Seraphine Scherer, wie Vikar Butz in St.Peter in Erfahrung brachte. – Pfr. G. jagte ihn 1885 aus der Christenlehre hinaus auf nicht Wiederkommen.
(Eschb., 23.4.1888 notiert)

Allerseelentag waren Dornen 1893 in den Weg auf dem Kirchhof gelegt, die in den Filetspitzen der Albe hängenblieben. – Wahrscheinlich derselbe, welcher am ‚Weißen        75. Sonntag’ die Dornen auf dem Wege zum Lindenberg zu legen mitgeholfen hat. – Man        76. vermutete Wilhelm Scherer, damals Metzger-Lehrling in St.Peter und jetzt Säger dazu auf dem Hummelhof. – Es wurde gemeldet, dass er wiederholt nachts zu Mädchen eingestiegen sei und fühlte sich dann vom Pfarrer getroffen. – Seither anscheinend besser geworden. . –
(2.9.1899   G. Pfr.)

Wir wollen hieher Platz lassen! –




77.
       Kollekten                       

Schon der erst investierte Pfarrer Othmar Brogli, gestorben 21. Februar 1821, machte Aufzeichnungen in seinem Quartbüchlein: ‚Catalogus Benefactorum ecclesiae paroch. in Eschbach’, - über Kollekten in hiesiger Pfarrei von 1790 an, auch Einzel-Gaben. Das Büchlein enthält als Wohltäter der Pfarrkirche namentlich den Abt Phil. Jakob (Steirer), dann Abt Ignatius Speckle in St.Peter. Dann tritt aus den Aufzeichungen zwar nicht mit Namen, aber doch verstorbener Pfr. B. selbst hervor; sehr viel tat seine Haushälterin Agatha Scherer, sowie jetzt seit 1800 immer vornen in erster Reihe beisteuerte Eleonora Maier, Schwester des verstorbenen Augustin Maier, vormaligem Repetitor in St.Peter, auch bei allen kirchlichen Opfern mit dem proportionell größten Betrag.

Nach einem bei den Pfarrakten liegenden Brief des Prior Primus vom Kapuzinerkloster in Freiburg vom 21. Mai 1818 haben die Kapuziner auch hier terminiert, nachdem die Verkündung von der Kanzel geschehen war; - amantissimis suis aviculis e cathedra promulgare dedignetur. [Seinen geliebten … hat er gnädig von der Kathedra aus veröffentlicht.]

Im Jahr 1844 wurde auch in Eschbach gesammelt für Verschönerung der Kapelle auf dem Lindenberg. Pfarrer Engler gab einen ‚Kronentaler’ = 2 fl 42 xr und Graf Philipp von Kageneck eine ‚Duplone’ = 21 fl 36 xr. – Im Jahr 1854 wurde gesammelt für Verschönerung der Altäre in Eschbach und kamen 46 fl 26 xr zusammen.

Im Jahr 1881 Sammlung für ein neues Missale und für ein grünes Messgewand, bei Einzelnen nur, betrug 64 M 25 d. Im Jahr 1882 waren Überschwemmungen besonders des Rheines, der Murg, der Elz etc. Die Landessammlung betrug bei der Hauskollekte in hiesiger Gemeinde 61 M 12 d und in der Kirche beim Opfergang 23 M 61 d.

Im Jahr 1887 wurden für die hiesige Kirchen-Restauration allein in unserer kleinen Pfarrgemeinde mit ca. 800 Seelen 2174 M 49 d gesammelt (vid. p. 26).

Man versuchte es bei kirchlich angeordneten Kollekten einmal mit einem anderen Modus statt der Opfergänge um den Hochaltar, nämlich die Aufstellung von Opfertellern an den Seitentüren und am Portal, allein es erwies sich für unpraktisch und man kehrte zum seitherigen und längstüblichen Weg zurück. – In der Stiftungsrats-Sitzung vom 23. Mai 1895 Protok. N° 103, Protokollbuch pag. 88, machte Pfisterbauer als Stiftungsrat den Antrag, man wolle beschließen, dass bei Leichengegängnissen und sonst immer die Mannspersonen in den Opfergängen vorangingen.                            (Verkündb. p.     )



Die kirchlichen Kollekten betrugen seither:
Im Jahr 1881 im Ganzen  82,20 M         Im Jahr 1890 zusammen 338 M
 „     „   1882   „       „       97,50 M        „     „    1891         „        453 M
 „     „   1883   „       „     166,50 M        „     „    1892         „        382 M
 „     „   1884   „       „     193,00 M       „      „    1893         „        367 M
 „     „   1885   „       „     201,00 M       „      „    1894         „        317 M
 „     „   1886   „       „     259,00 M       „      „    1895         „        312 M
 „     „   1887   „       „     160,00 M       „      „    1896         „        317 M
 „     „   1888   „       „     281,00 M       „      „    1897         „        286 M
 „     „   1889   „       „     327,00 M       „      „    1898         „        313 M
                       „      „    1899         „
                       „      „    1900         „   

Auf vielfaches Drängen versuchte der Pfarrer auch, Sammelbüchsen des Bonifatius-           78. Sammelvereins in den Wirtshäusern aufzustellen im Dezember 1886; allein es stellte sich als Missgriff heraus. – Im Eschbach fielen bis April 1887 im Löwen 3 M 50 d, im Engel 2 M 60 d; in Stegen fielen im Hirschen 3 M 20 d und in der Krone (gräfl. Pächter) 1 M 43 d, - allein stellte sich heraus, dass man Unsinn damit treibe. Es waren Zigarrenstumpen, Papierstücke, abgebrannte Streichhölzer in den Büchsen, in einzelne scheint man sogar Bier geschüttet zu haben. – Pfr. G. zog die Büchsen ein und schickte dieselben mit dem Geld nach Bruchsal zurück, wo damals der Sammelort war.                (Eschb., 4.9.1899   G. Pfr.)


79.
      Kirchspiel                       

Als das Koster in St.Peter von Wien aus Befehl erhielt, die Pfarrei Eschbach zu errichten durch Erbauung einer Pfarrkirche und Dotation einer Pfarrstelle einschließlich eines Cooperators (Anno 1788), so sollte ursprünglich das Pfarrterritorium zusammengefügt werden aus Prälatischen, Sigginger’schen, Kageneck’schen und Wisneckischen Territorien (Chronik pag. 7), wozu gehörten Vogtei Eschbach, Rechtenbach, Stegen und Weyler. – In der Folge aber kamen nur zum Kirchspiel die Gemeinde Eschbach, soweit die Häuser im Eschbacher Tal lagen, dann von Gemeinde Stegen die Häuser vom ‚Reckenhof’ einschließlich des Taglöhner-Häusleins gegen den Rechtenbach hin (sog. ‚Föhresägers’) bis hinab zum ‚Waldweber’ gegen Attental; das erste Haus im Eschbacher Bann ist ‚Berlacher’ und das letzte ist das Taglöhner-Häuslein des Oberbauern; die Strecke der Pfarrei ist fast 2 Wegstunden. – Zur politischen Gemeinde Eschbach gehörten bis 1892 auch die Häuser im Rechtenbach, von wo ab dieselben durch behördliche Verfügung vom 28. Mai 1892 zur politischen Gemeinde Stegen abgetrennt wurden. Dagegen kamen durch diese Verlegung der Gemarkungsgrenze, welche seither Rechtenbach und Eschbach umschloss, sechs Häuser von Gemeinde Stegen zur Gemeinde Eschbach, nämlich die Häuser beim ‚Reckenberg’ (Reckesepps’, Krummholze, Schuh-Christers, Bachschuhmachers, Straßenwart Müllers, eine Doppelbehausung, und noch ‚Vogelhuesle’). Nebstdem gehören noch zur Gemeinde Eschbach einzelne Häuser, welche in die Pfarrei St.Peter eingepfarrt sind, nämlich: ‚Grundhof’, ‚Langeckerhof’, Hölzlehuesle (= Hilzihäusle), andererseits auf der Talhöhe ‚Renzehof’ (Lindenberg), ‚Schönbergerhof’, ‚Giegerhuesle’. –

Die Gemeinde Stegen fügt sich zusammen aus: Stegen, Rechtenbach und Birken (Ober- und Unterbirken); - Rechtenbach und Birken sind in Kirchzarten eingepfarrt und zahlen dorthin ihre Kirchspielumlagen.

Zur teilweisen Bestreitung bzw. als Beitrag zur Organisten-Besoldung und als Beitrag zur Belohnung des Sängerchors in der Pfarrkirche zu Eschbach legierte Pfarrer Othmar Brogli in seinem Testament die auf 1000 fl geschätzte Wiese, ‚Brogli’s Stiftungsmatte’, jetzt auch ‚Kirchspielmatte’ genannt, jedoch mit dem Haupt- und ersten Zweck der Stifung eines Anniversars. – Die Intention des Stifters und des Testaments-Exekutors, gewesenen Abt Ignaz Speckle, ging dahin: Das Erträgnis der Wiese soll dem jeweiligen Pfarrer überlassen werden gegen eine jährliche Zahlung von 30 fl und der Abhaltung eines Seelenamtes mit den Gebühren von ca. 3 fl, d. i. zusammen 33 fl (= 51 M 43 d + 5 M 14 d); mit Staatsgenehmigung versehen laut Erlass Gr. Bad. Direktorium des Dreisamkreises Frbg vom 19. Juli 1822 N° 14373. – Bis zum Jahr 1858 incl. zog der Kirchenfond den jährlichen        79. ‚Mattenschilling’ ein, von da ab aber die Kirchspiel-Rechnung. – Der Kirchenfond zahlte   80.
aber auch die Güterbaukosten, d. i. Dohlen, Stellfallen, Bewässerungs- und Graben-Aufmachungskosten (vgl. Kirchenfondrechnung pro 1838/46 V. Band S. 18; dann pro 1838/41 Blg. N° 11; dann pro 1841/44 R. S. 8 Beilg. N° 12). Ferner bezahlte der Kirchenfond die Beträge der Zehntablösung am 12. Mai 1845 und des Bodenzinses der Freiherrlich v. Neven’schen Herrschaft; Ersteren mit 23 fl 38 xr und Letzteren mit 15 fl 52 xr (vgl. die Kirchenfondrechnung pro 1844/47 pag. 13 Blg. N° 16 und die 1838/41 R. S. 6 Blg. N° 10).

Die Intention der Stiftung war das Anniversar, dann eine kleine Sustentation des jeweiligen Ortsgeistlichen mit dem etwaigen Überschuss des Ertrags nach Abzug der 30 fl, womit der Stifter die größere ‚Feierlichkeit des Gottesdienstes’ bezweckte, indem diese 30 fl für den Organisten und Sängerchor bestimmt wurden. Die Verpachtungen geschahen seither nicht von der weltlichen Ortsbehörde*), sondern von der kirchlichen, dem ‚Stiftungsvorstand’, ‚Stiftungsrat’. Die Übertragung in die Kirchspielrechnung geschah durch Beschluss Großh. Landamts Freiburg vom 1. April 1859 N° 7271, genehmigt durch Beschluss Gr. Bad. Reg. des Oberrh. d. d. 8. April 1859 N° 6322 (vgl. Kirchspielfondrechnung pro 1859/62 S. 7 N° 3 Blg.). Für das Pfarreinkommen zählt der Betrag der Brogli’schen Stiftung nur indirekt und wurde nie zur dotationsmäßigen Pfarrbesoldung gerechnet.

*)   Die Ortsbehörde des Kirchspiels = Kirchspielvorstand für die Kirchspielrechnung ist
     bisher (1899) gewesen: die beiden Bürgermeister von Eschbach und Stegen und der
     Gemeinderat von Eschbach.

Bis zum Jahr 1890 wurden besonders laufende Kirchspielumlagen erhoben von den einzelnen Steuerpflichtigen, welche der jeweilige Kirchspielrechner zu erheben hatte. – Von da ab werden diese Umlagen, eingerechnet in die Gemeindsumlagen von Eschbach, zugleich mit denen für die Gemeindebedürfnisse erhoben und am Ende des Jahres für Eschbach und Stegen repartiert. Die Gemeindekassen liefern dann an den Kirchspielkassenrechner die Beträge ab und dieser zahlt aus den Aufwand für den Organistendienst, die Mesnerbesoldung, für den Chorsängerdienst, den Kalkanten, für den Kirchhof, für den ‚Kirchenvogt’ (Kirchenaufseher), für Böller**), Pulver, den Schützen (vid. pag. 18, pag. 20). – Ferner hat die Kirchspielkasse die größeren Reparaturen an der Kirchturmuhr zu übernehmen, welche über 60 Mark belaufen; unter 60 Mk übernimmt diese der Kirchenfond Eschbach. – Seit 1899 erhält auch der Fahnen- und Kreuzträger bei den Bittgängen eine Belohnung; seither wurden diese ‚im Kehr’, d. i. wechselnd von Hof zu Hof in Eschbach gratis getragen. Unannehmlichkeiten rieten zur Ablösung auch dieser ‚Frohndpflicht’. – Ferner werden die baulichen Arbeiten, welche unter die Dienstbarkeiten als ‚Frohnden’ fallen (vid. pag. 6), aus der Kirchspielkasse bestritten, wie schon pag. 54 – 56 dargelegt ist.

**)   Böller, neu angeschafft 1893 durch Kirchspielkasse von Fauler in Falkensteig; 2 größere
       kosten 41 M 60 d und 2 kleinere 33 M 26 d.



81.
  B. Pfarrdienste                      

Pfarrer

Der erste Pfarrgeistliche, aber nicht kirchliche investierte Pfarrer, war vom Kloster in St.Peter aus nach Eschbach geschickt im Jahr 1790, nachdem Pfarrkirche und Pfarrhaus erstellt waren. Es ist dieses der Conventuale Franz Steyrer, der Verfasser der ersten Schrift über die Schwarzwälder Uhrenmacherkunst unter dem Titel: „Geschichte der Schwarzwälder Uhrenmacherkunst nebst einem Anhang vom Uhrenhandel 1796“. Derselbe war von 1790 – 1799 in Eschbach, kam dann nach Pfaffenweiler am Kaiserstuhl und starb dort als Pfarrer 1831. (Vgl. Dr. Maier’s Geschichte der Benediktiner-Abtei St.Peter Seite 226.)

Von 1799 – 1821 Pfarrer Othmar Brogli, gleichfalls Conventuale, geboren 16. November 1755 in Säckingen, ordiniert 1771 in St.Peter; Pfarrvikar in Neukirch 1789, Pfarrgeistlicher
in Waldau 1795, dann Prior in St.Peter 1796, in Eschbach von 1799 bis zum Tode am 21. Februar 1821. Brogli hatte 5 Jahre lang einen Vikar namens Joseph Erndle ‚ad dies vitae’ (p. 84). Der Amtsphysikus nannte die Krankheit ‚Rheumatismus physicus’. Die Vikar-Sustentation, welche Pfarrer B. erhielt, war 300 fl. Investiert war Pfr. G. geworden erst 13. Juli 1808 durch Dekan Dr. Müller, Pfarrer in Merzhausen. – Die Grabinschrift auf dem Grabstein, welchen die Pfarrgemeinde auf hiesigem Friedhof setzen ließ, lautet:

Dem Andenken des Hh. Pf. Ottmar Brogli, Kapitular zu St.Peter
geboren zu Säggingen 1755, gestorben 21. Februar 1821, des ersten
hier verstorbenen Pfarrers, des treuen Hirten im Leben, und
großen Wohlthäters nach dem Tode.
Gewidmet von der dankbaren Pfarrgemeinde

R. I. P.

 
Da der Grabstein schadhaft geworden und den übrigen Grabsteinen in der Nähe? gegenüber arg armselig aussah, ließ Pfr. G. das ursprüngliche Denkmal zur Fundamentierung eines neuen benützten und erstellte einen Doppelgrab-Stein für verstorbenen Pfarrer Brogli und sich selbst. – Zwei schwarze Marmortafeln sollten die betreffenden Inschriften tragen; allein die Betrügerei lieferte statt Marmor Thüringer Schiefer, der bald seine Marmorpolitur verloren hatte. Der Grabstein wurde 1893 gesetzt, und der Gemeinderat von Eschbach und Stegen votierten einen Weiterbestand von mindestens 80 Jahren, also bis gegen anno 2000.
(Vgl. Pfarrarchiv Fach II)

Eine kurze Biographie in lateinischer Sprache, verfasst von P. Carlman Lang und                81. mitunterzeichnet vom verstorbenen Pfr. Brogli’s Vikar und Pfarrverweser Erndle ist           82. niedergeschrieben im Sterbbuch, Band I, nach den Einträgen vom Jahr 1821. – Da heißt über verstorbenen Pfarrer Othmar Brogli unter anderem:
…. rite fuisse perfunctum, eumque et Professorem scholarum inferiorem et cathechetam ad St. Petrum sedulum et utilem triennio, Parochum in Waldau toto septennio animarum zelo ferventem, exiguo et parabili victu cultuque Contentum, nec unquam de loci asperitate, solitudine, coeli inclementia, aedium parochialium angustia querulum. Post haec, Priorem et Parochiae ad St. Petrum Rectorem prudentem, moderatum et indefessum. – Denique Parochum in Eschbach supro viginti annos ita egisse, ut vitae exemplo, verbo, precibus etc. ….. pastor vere bonus. Nunquam enim ab ovibus suis discessit, nec dubitavit grassante anno 1814 dira contagione /:’typhum nervosum’ vocabant:/ ….. Porro uti in Monasterio assueverat, vivebat parce et frugaliter ….. erga hospites vere liberalis, in pauperes beneficus, in ecclesiam cultumque divinum ornandum. [….treu erfüllt hat, fleißig und nützlich drei Jahre an St.Peter als Unterprofessor der Scholaren und Katecheten, volle 7 Jahre vor Seeleneifer glühend als Pfarrer in Waldau, zufrieden mit kärglichem und mühsamem Unterhalt und Gottesdienst, ohne je über das rauhe Klima, die Einsamkeit, die Ungunst des Himmels, das enge Pfarrhaus zu klagen. Danach Prior und Rektoratspfarrer in St.Peter war er klug, moderat, unermüdlich. Endlich als Pfarrer in Eschbach hat er so gearbeitet, dass er mit vorbildlicher Lebensführung in Wort und Gebet ein wahrhaft guter Hirte war. Nie hat er seine Herde verlassen und zögerte nicht, als im Jahr 1814 eine schreckliche ansteckende Krankheit - der sogenannte "Nerven-Typhus" grassierte. Wie er es im Kloster gewohnt war, lebte er bescheiden und freigiebig, wahrhaft großzügig gegenüber Fremden, wohltätig zu den Armen und war auch bereit, die Kirche und den Gottesdienst zu schmücken..]                        (Eschb., den 12.9.1899   G. Pfr.)

Im Jahr 1821 war Pfarrverweser Joseph Erndle.
Von 1822 bis September 1833 war Pfarrer Xistus Armbruster, der dann als Pfarrer nach Büchenau kam.
Von 1833 – 1834 (Febr.) war Pfarrverweser Martin in Eschbach.
Von 1834 – 1837 war hier als Pfarrer Dischler, der dann nach Kenzingen als Pfarrer kam; derselbe war sehr wessenbergianisch angesäuselt und deshalb dem echt katholischen Ritus gar wenig hold; daher auch die leeren Reliquien-Kästchen auf dem Pfarrspeicher.

Von 1837 – 1838 war in Eschbach als Pfarrverweser Ackermann.
Von 1838 – 1853, also ca. 14 Jahre, war Pfarrer Felician Engler, geboren am 3. Januar 1794 zu Hausen a. d. Möhlin, ordiniert 1816, Corperator am Münster, 2 ½ Jahre Pfarrer in Burkheim 1827, 8 Jahre und 8 Monate Dompräbendar von 1830 an, dann von 1838 an Pfarrer in Eschbach; ein eifriger gewissenhafter Priester und noch dazu äußerst tätig in den bürokratischen kirchlichen Schreibereien, gegen Ende seiner Seelsorger-Jahre schwerhörig.

Von 1854 – 1856 war Pfarrverweser Felder in Eschbach.
Von 1856 – 1859 Pfarrverweser Anton Gäss, von Freiburg gebürtig, von woher er zahlreiche Besuche bekam, gestorben 11.8.1885 in Lauterach als Pfarrer tätig (Vorarlberg) von Andelshofen.
Von 1859 – 1880 residierte als Pfarrer in Eschbach Johann Blank (p. 54), geboren am 7.8.1831 in Ottersdorf bei Rastatt, ordiniert 1855 und kam als Pfarrer nach Weingarten bei Offenburg im Jahr 1800. Er war vor 1859 Pfarrverweser auf Herrenwies und in Moos. In Eschbach predigte er nicht nur oft 2-mal, sondern an den Monatssonntagen 3-mal (das 3. für III Ord.), - sehr eifrig in der praktischen Seelsorge, sehr nachlässig in kirchlicher Schreiberei (vgl. Taufbuch p. 217). Gestorben in Heyne im Provinzial-Mutterhaus der ?Ingenbohler Schwestern am 29. Juni 1904, an Nieren- und Steinleiden.

Bildunterschrift:         Johann Blank
            Pfarrer in Eschbach
                  1859 - 1880


83.
         Vikare                           

Die Pastorisation in der Kapelle zu Weyler und Eschbach, was Taufe und Sterbesakramente betrifft, lag ursprünglich den Vikaren und Kaplänen von Kirchzarten ob. Namentlich machte dieses Recht gegenüber den Benediktinern in St.Peter Pfarrer Müller, vlg. Molitor, 1727 geltend, welcher auch bei der Consecration der Lindenberger Kapelle d. d. 29. September 1727 durch den Weihbischof von Konstanz namens Fr. Ant. Joh. von Sirgenstein die Festpredigt hielt. Im Festbericht heißt es bei P. Baumeister: „Dieser exzellente und berufene Ehrenredner ist zumalen jener Müller (Is. 47.2.), den der Prophet also ermahnt: „Tolle molam et mola farinam, nimm die Mühle und mahle Mehl, damit fructum electorum, das Korn der Auserwählten, herausgemahlen werde. Und das geschieht bei ihm täglich am Altarstein“. – Außer der Pfarrkirche in Kirchzarten waren ringsum noch 12 Kapellen, in welchen von Zeit zu Zeit zelebriert werden sollte. – Das Kloster in St.Peter untersagte die Sakramentenspendung in Eschbach; das Recht, nach Belieben in der St.Jakobuskapelle zu Eschbach zu zelebrieren wie jeher, behielt es sich aber vor. –

Pfarrer Molitor kalkulierte allerdings nach dem historischen Recht, denn Kirchzarten hatte schon anno 700 die Pastoration der ganzen Umgegend, insofern damals Mönche aus dem Kloster St. Gallen schon das Evangelium verkündeten, weshalb auch in den Kloster-Annalen von St. Gallen 765 Schenkungen von Bewohnern im Tal aufgezählt werden. Das Kloster St.Peter aber ist erst 1091 von Berthold II von Zähringen gegründet worden, und zwar von Württemberg aus, wo St. Gallen ein Priorat in Weilheim an der Teck hatte. Um die Burg ‚Teck’ aber war damals stets Kriegslärm, weshalb Berthold II im ruhigen Schwarzwald von seinen Gütern anwies; seit 1297 aber gehörte Kirchzarten dem Hause der Johanniter zu Freiburg i. Br., welche durch sog. Pfarrvikare, welche unter der geistlichen Jurisdiktion der Johanniter stand, die Pastoration besorgen ließen. Der Pfarrvikar ‚Hans Weber, Kaplan zu dem hl. Sebastian und Stephan zu Willer’ erhielt jährlich 40 fl bezahlt. Im Jahr 1631 kam dann eine von den beiden Kaplaneien in Kirchzarten nach Ebnet, so dass für den großen Kirchzartener Pfarrsprengel nur noch ein Vikar da war, der in der Kapelle zu Weyler und auf dem Lindenberg funktionierte.

Bei Errichtung der Pfarrei Eschbach wurde laut Dotationsurkunde von 1787 auch eine Vikarstelle dotiert. In der Urkunde heißt es: ‚Da in dem bisherigen Pfarrbezirk von Kirchzarten nebst anderen auch in dem St. Petrinischen Eschbach eine neue Pfarrei zu errichten kommt, und das Benediktinerstift zu St.Peter auf dem Schwarzwald, gegen Überlassung des Patronsrechtes, all hier für die nötigen Gebäude sowohl als für                  83. standesmäßigen Unterhalt eines Pfarrers und eines Cooperators zu sorgen*) …..’ – Bei       84. der späteren Dotation durch Großh. Ärar im Jahr 1821 fiel die Vikarstelle weg gerade in der Zeit, wo ein Vikar in Eschbach nötig und angestellt war beim kranken Pfarrer Brogli, - namens Joseph Erndle (p. 81).

*)   Vgl. Erlass Erzb. Ord. Fbg vom 19. Juli 1894 N° 6961. – Pfarr-Archiv Fach XII.

Das Benediktinerstift ließ deshalb im 2. Stock des Pfarrhauses als Wohnung des Pfarrers die zwei größeren Zimmer gegen den Maierhof und zwei andere von der Stiege aufwärts, links gegen die Kirche, als Wohn- und Schlafzimmer des Vikars herstellen. Das 3. Zimmer, anstoßend an die Mauer des Kirchenchors, ist ein Gastzimmer.
     (Eschb., 14.9.1899   G. Pfr.)

In der ‚Geschichte der Benediktiner-Abtei’ von Julius Mayer, bei Herder 1893 Seite 252 heißt es im Katalogus: ‚Othmarus Brogli, natus 16 Nov. 1755, habitu mon. indutus 31. Okt. 1771, profess. 17. Nov. 1776,  Sacerdos 18. Dec. 1779, ob. 21. Febr. 1821 [Othmar Brogli, geboren 16. Nov. 1755, Einkleidung 31. Okt. 1771, Profess 17. Nov. 1776, Priester 18. Dez. 1779, gestorben 21. Febr. 1821].


85.
   Pfarrei-Einkommen                   

Am 6. Weinmonat erging an das „Gotteshaus St.Peters Amt im Jahr 1791 die Aufforderung, ein ‚getreues Verzeichnis der dem Beneficium Eschbach anklebenden Einkünfte und Emolumente“ anzugeben, damit die Steuer, welche im Vorderösterreichischen Breisgau erhoben werden soll, nach dem gehörigen Maß und ohne zu viel noch zu wenig’ etc. Der Amtmann Mercy in St.Peter berichtete nun: - „Da dieser Pfarrei weder Zehnten noch Stolrechte noch sonst irgend einige andere Einkünfte und Emolumente ankleben, so fällt die unterhaltung des dortigen Seelsorgers lediglich dem Gotteshaus St.Peter zur Last. Dem zur Zeit in Eschbach befindlichen Herrn Pfarrer ist kein Fixum ausgeworfen, sondern dasjenige, was er an Lebensmitteln oder sonst zu seinem Unterhalte nötig hat, wird ihm von Zeit zu Zeit von hier aus abgereicht.
                    St.Peter, den 2. Dezember 1791
                                    Gotteshaus St.Peters Amt
                                        /:gez.:/ Mercy
___________________________________________________________________________

In der von Pfarrer Brogli d. d. 24. Februar 1806 aufgestellten Fassion konnte nur die Summe von 23 fl 35 xr aufgeführt werden, nämlich Jahrzeiten in Eschbach 11 fl 20 xr, in Stegen 8 fl 15 xr und die gestifteten Anniversarien des ‚ehemaligen Lindenbergs’ mit 4 fl = zusammen 23 fl 35 xr.

In der Fassion vom 17. August 1808 heißt es dann:
    Die Pfarrkompetenz ist auf 700 fl ausgemessen und besteht jährlich:
    80 Sstr Weizen à 54 kr ………………………………………70 fl – kr
    80 Sstr Roggen à 38 kr ……………………………………... 50 fl 40 kr
    80 Sstr Gersten à 30 kr …………………..…………………. 40 fl – kr
    10 Saum Wein besserer Sorte à 7 ½ fl ………………………75 fl – kr
6 Saum Wein geringerer Sorte à 5 ½ fl …………………….. 33 fl – kr
300 Stück Stroh à 6 kr ……………………………………… 30 fl – kr
20 Klafter Holz ……………………………………………... 20 fl – kr
Garten und Grasplätze ………………………..……………… 2 fl – kr
Matten ………………………………………….…………... 30 fl – kr
Geld ……………………………………….………………. 347 fl 20 kr
                        zusammen        700 fl – kr
___________________________________________________________________________

Die Großh. Staats-Dotations-Urkunde nach Aufhebung des Klosters in St.Peter und nach Einsackung des Vermögens von ….. bzw. der Revenüen, datiert vom 12. November 1821, lautet:
„Ludwig von Gottes Gnaden
Großherzog zu Baden, Herzog zu Zähringen, Landgraf zu Nellenburg,
Graf zu Salem, Petershausen und Hanau etc.

Wir haben für Uns und Unsere Regierungs-‚Nachfolger’ nach der vor sich gegangenen Auflösung des Benediktinerstifts St.Peter im Schwarzwald, welches Uns samt allen Appertinenzien zugehörig ist, gnädigst zu beschließen, die bisherige, gedachtem Stifte        85. einverleibt gewesene Pfarrei Eschbach als eine von Landesfürstlicher Ernennung*)              86. abhängende Sekundär-‚Pfarre auf Kosten Unseres Aerarii neu zu dotieren und zur Bewidmung derselben jährlich 700 fl mit Worten:
Sieben hundert Gulden
in Naturalien und Geld, rheinischer Währung, für den darauf anzustellenden Seelsorger zu bestimmen, welche jährliche Pfründ-Nießung derselbe auf folgende Art bei Unserer jeweils anzuweisenden Gefällverwaltung in Vierteljahrzielern zu beziehen hat.

*)   Eschbach ist eine der 132 Terna-Pfarreien, bei welchen die Großh. Regierung das
     Landesfürstliche Patronatsrecht, das Erzbischfl. Ordinariat aber die freie Collatur das
     freie Verleihungsrecht beanspricht (den Modus der Besetzung vide pag. 100)

Bestimmung
„Der jährlichen Bewidmung per 700 fl und zwar nach der für Waldpfarreien wegen Früchten und Wein festgesetzten Norm.
I. An Naturalien
Wein 8 Saum besserer Sorte à 7 fl 30 xr ……………………………… 60 fl – xr
Wein 4 dito geringerer Sorte à 5 fl 30 xr ……………………………… 22 fl – xr
Weizen 80 Sester à 54 xr ……………………………………………… 72 fl – xr
Roggen 40 dito à 38 xr ………………………………………………… 25 fl 20 xr
Gersten 40 dito à 30 xr ………………………………………………… 20 fl – xr
Stroh 300 Bund à 6 xr …………………………………………………. 30 fl – xr
Brennholz 24 Klafter Hartholz, aufgemacht, und Klafterreis an einen
fahrbaren Weg aufgesetzt à 4 fl 30 xr, jedoch nachdem es der Schlag
gibt, sohin mit der regulativmäßigen Aufbesserung an weichem Holz à
3 fl pro Klafter, welches auf Kosten des Pfarrers beizuführen ist …… 108 fl – xr

II. An Grundstücken
Garten und Grasplatz, angeschlagen zu ……………………...…………  2 fl – xr
das Sägmättlein bei St.Peter 1 Jauchert 348 Ruthen ………………….  14 fl 24 xr
der Hagebühl im Eschbach 1 Jauchert 90 Ruthen
die Mönchsmatte zu Rechtenbach 1 Jauchert         ……………………  13 fl 30 xr
Grünfutterfeld und Haus 40 Ruthen

III. An barem Geld
Von der Kirche für gestiftete Jahrzeiten ………………………………  11 fl 20 xr
aus dem landesherrlichen Ärario …………………………………….  321 fl 26 xr
                                          700 fl

IV. An freier Wohnung
Diese hat der jeweilige Pfarrer im Pfarrhaus nebst den Stolgebühren,
ohne Anschlag.

‚Dargegen befehlen und hoffen Wir zuversichtlich, dass der von Uns als Landesfürsten allein zu ernennende Pfarrer die teuren Pflichten eines Seelsorgers im ganzen Umfang zur Beförderung des wahren Guten und zum Besten der seiner Sorge anvertrauten Gemeinde mit rühmlichem Eifer erfüllen werde. Zu mehrerer Bekräftigung und Festhaltung haben Wir gegenwärtige Widmungs-Urkunde doppelt errichtet, wovon ein Exemplar in Unserm          86. Großherzoglichem Generalarchiv und ein Exemplar bei den Pfarrakten, sorgfältig für         87.
künftige Zeiten, aufbewahrt werden soll.

Urkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und Unseres beigedruckten Staatssiegels.
So geschehen Karlsruhe, den 12. November 1821
                                    /:gez.:/ Ludwig

                (L. S.)
Bewidmungs-Urkunde
für die Pfarrei Eschbach                Auf Befehl seiner Königlichen Hoheit
bei St.Peter, Landamt Freiburg
im Dreisam-Kreis                            /:gez.:/ Barack
vidt   gez. Von Gulat
___________________________________________________________________________

Die von Pfarrer Engler d. d. 20. Juni 1845 aufgestellte Einkommens-Darstellung enthält Folgendes:
Pfründkapitalien zu 4 ½ % … 550 fl; und zu 4 % und 500 fl … Rente ….. 44 fl 45 xr
(Zins 24 fl + 20 fl)
An Pfarrgüter  Äcker 3 Morgen; Wiesen 4 Morgen 1 Vrlg … Nutzung …  76 fl 30 xr
Äcker           „        …   28 fl – xr
        dito    Gartennutzung 4 fl, Gras und Haus 1 fl .……………………  5 fl
Anniversar-Gebühren: Religionsfond 4 fl, Kirchenfond … 11 fl 20
dito          Kapellenfond Stegen ……………..  5 fl    ………. 20 fl 20 xr
An Geld vom Domänen-Ärar 321 fl 26 xr  Holzaufbesserung 9 fl 36 xr ... 331 fl 2 xr
An Naturalien Korn 4857 Becher à Malter 7 fl 35 ¼ xr, Gerste 4857 Becher
à 1 Malter 5 fl 39 xr, Weizen 9714 Becher à 1 Malter 12 fl 15 xr ……….. 174 fl 55 xr
Wein 7046 Glas II Cl. und 3523 Glas III Cl. (zu 12 fl 45  II Cl. 1 Ohm) ... 120 fl – xr
                          zu 8 fl 25 III. Cl. 1 Ohm
Stroh 300 Bund, 100 Bund = 17 fl 3 ¼ xr …………………………………. 51 fl 10 xr
Holz 24 Klafter à 7 fl 21 xr ………………………………………………. 176 fl 24 xr
                                          1053 fl 46 xr
            Für Beifuhr des Holzes à 2 M geht ab ……………     48 fl – xr
                            Reines Einkommen:   1005 fl 46 xr
___________________________________________________________________________
Pfr. Engler gibt im Jahr 1855 das Pfarreinkommen an auf ………...……………. 1031 fl 9 xr

Vom 1. Januar 1875 an wurde die Reichsmark-Rechnung, somit Marken und Pfennige statt der seitigen Gulden und Kreuzer eingeführt. – 1 fl = 1 M 71 Pf oder 1 M 71 d.

Seit 1872 ist statt des badischen Fuß das Metermaß eingeführt, in Frankreich schon seit 1795 (der Meter = der 10-millionste Teil des Erdmeridians zwischen dem Nordpol und dem Äquator); in Folge davon das Flächenmaß ar = 100 Quadratmeter. – 1 Meter = 1/3° (Ruthe) = 3 1/3 (Fuß). – 1 Jauchert = 1 Morgen seither = 4 Vrlg = 400 Quadratruthen = 40.000 Quadrat! – 1 Morgen nunmehr 36 ar = 100 Quadratmeter.

Statt des Flüssigkeitsmaßes in Becher, Schoppen, Maß wurde der Liter eingeführt. 1 Liter ist 1 Cubikdezimeter; 2 alte Maß = 8 Schoppen sind 3 Liter, also 1/3 Maß = ½ Liter. Auch      87. das Hohlmaß musste geändert werden. Ein Liter ist ein Cubikdezimeter. – 15 Liter ist ein   88. Sester, 150 Liter ist ein Ohm. – Das Gewicht eines Liters destilliertes Wasser bei 4° Wärme
 = 1 Kilogramm = 1000 Gramm = 2 Pfund. – Der Zentner sind 50 Kilogramm = 100 Pfund.
1 Cubikmeter = 1 Ster; 0,027 cbm = 1 Cubikfuß.

Darauf gab es nun Veränderungen, was die Natural-Kompetenzen des Pfarreinkommens betrifft, wenigstens rücksichtlich der Benennung. Danach berechnen sich nun die Natural-Kompetenzen wie folgt:

Nach dem Vertrag, welchen Pfarrer Engler am 23. Oktober 1841 schloss, sind es an Getreide:
    Weizen …………. 9714 Becher
    Roggen oder Korn 4857 Becher und
    Gersten ..……….. 4857     „       und zwar nach dem Freiburger mittleren Markt
     = Durchschnittspreise
    Ferner an Wein:
    2ter Klasse ad 7046 Glas       und zwar nach dem Durchschnittspreis von Herbst bis
Weihnachten in den Orten Herdern und Zähringen
    3ter Klasse ad 3523 Glas    und zwar in den Orten Opfingen und Waltershofen

Ferner Mess- und Kommunion-Wein:
    1ter Klasse ad 881 Glas und zwar in den Orten Wolfenweiler und Schallstadt.

Der Durchschnittspreis wird erhoben durch die betreffenden Accisern. Eine Vergütung der Transportkosten kommt nicht in Berechnung, dagegen wird 5 % Aufbesserung dazu geschlagen. Die Preise werden in Geld bezahlt. – Genehmigt durch Großh. Hofdomänenkammer Karlsruhe, den 3. November 1841. N° 19227.

Nach dem Vertrag, welchen Pfarrer W. Gustenhoffer am 24. Januar 1882 abschloss, genehmigt durch Großh. Domänendirektion Karlsruhe, den 2. Februar 1882 N° 2391, ergänzt durch Umwandlung der Litermaße der Kompetenzfrüchte ins Gewichtmaß d. d. 15. Dezember 1890, genehmigt von Großh. Domänendirektion zu Karlsruhe, d. d. 23. Januar 1891 N° 2431 und desgleichen Kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe vom 4. Februar 1891 N° 2084.

Getreide:
    Weizen … 1457 10 Liter, seit 1891 aber ….. 1128,28 Kilo
    Roggen ….. 728 55    „       „      „      „    …..   519,72    „
    Gerste …… 728 55    „       „      „      „    …..   461,46    „

Wein:
    2ter Klasse 1057 50   „     Durchschnittspreis in Herdern und Zähringen
    3ter Klasse   528 45   „                      „             „  Opfingen und Waltershofen

Stroh:
300 Bund à 18 Pfund (= 9 kg) = 54 Zentner. – Der Durchschnittspreis wird vom Gemeinderat in Freiburg erhoben und zwar nach dem Durchschnitt von der Ernte bis November letzten Jahres – Dieser berechnet aber das Maschinstroh, welches geringer im Preis steht, deshalb die Differenz mit den eigentlichen Marktpreisen. Aufzustellen in den 14 Tagen nach Martini im Preis.

Der Durchschnittspreis für Getreide und Wein wird von Großh. Domänendirektion zu        89. Karlsruhe festgesetzt mit Rücksicht auf die vom Gemeinderat und Ortssteuer-Erheber in den genannten Orten erhobenen Zeugnissen, mit Rekurs an Großherzogl. Finanz-Ministerium. – Der Bezugstermin geht vom 23. Oktober des einen bis zum 23. Oktober des anderen Jahres, bei den Früchten in Quartal-Raten, beim Stroh für das ganze Jahr, beim Wein aber ebenso vom 23. April des einen bis zum 23. April des anderen Jahres, und zwar für das ganze Jahr auf einmal. Desgleichen für das Holz.

Holz
wird als Kompetenz an Pfarrei Eschbach … 24 Klafter abgegeben auf Grund der Dotation von 1821, und zwar bei Hartholz 24 Klafter; wenn aber der Schlag nur weiches liefert, dann mit der regulativmäßigen Aufbesserung von einem Drittel bzw. ½ mal mehr, nämlich … 36 Klafter, an einem „bestimmten Wald haftet“ die Abgabe nicht, laut Beschluss des Minist. des Innern, kathol. Kirchensektion Karlsruhe d. d. 25. April 1835 N° 4654, womit züglich eine Beschwerde des Pfarrers Dischler abgewiesen wurde. Es wurde bis 1880 die Kompetenz in Scheitholz abgegeben; auch hierin aber spielte der sog. Kulturkampf, d. i. der Kampf gegen die katholische Kirche; durch Beschluss der Großh. Domänendirektion vom 24. April 1880 N° 6646 wurde dekretiert, dass künftig:
69, 31 Ster buchen Scheitholz, und zwar gemischt I. und II. Klasse
24, …   „ …… „ .. Prügelholz I. Klasse oder in Ermangelung von Buchenholz die anderthalbfache Sterzahl in weichem (tannen) Holz nach gleichem Verhältnis abgegeben werden solle. Mit dieser Verminderung der hohen Oberbehörde war man in den unteren Regionen der Kulturpaukerei noch nicht zufrieden. Der Herr Oberförster setzte das Holz an einfache Waldwege, statt, wie seither üblich, auf den ärarischen Holzplatz. Derselbe musste nun, von der Stiftungskommission Eschbach gedrängt, den Wert des Holzes taxieren und konnte nicht höher an den Waldwegen hinauf als … 316 M 98 d. Auf Requisition von der Oberbehörde des Forsteiamtes, nämlich Großh. Domänendirektion zu Karlsruhe, musste aber dieser Herr den gesetzlichen Durchschnittspreis der ärarischen Versteigerung vom Holzplatz (des vormaligen ‚Felixenhofes’) ab, angeben auf 671 M 42 d, also ist das Kompetenz-Holz dadurch, dass der Förster unter der Bezeichnung: - „an einem fahrbaren Weg aufzusetzen“ – jeden beliebigen Waldweg verstand, um die Hälfte im Preis gesunken, ja noch mehr als die Hälfte. – Ein Beschluss der Großh. Domänendirektion vom 7. Dezember 1883 N° 19128 besagt: - dass das Holz an solche Wege zu setzen ist, - „welche ohne Schwierigkeiten mit einem zweispännigen Wagen befahren werden können“. – Seit 1883 bis dato wurde das Holz wieder wie früher auf dem ärarischen Holzplatz aufgesetzt oder wie seit 1893 bis heute der Durchschnittspreis in Geld vergütet wird.             (Eschb., den 29.9.1899   G. Pfr.)
_________________
Holzpreise im Jahr 1821: 4 fl 12 xr buch. und 2 fl 3 xr tannenes (= 7 M 20 und 3 M 51 d) je
Klafter
Weinpreise im Jahr 1834: II. Kl. 11 fl (= 18 M 85) je Ohm (= 150 l); III. Kl. 7 fl (= 12 Mk)
     „              „          1838: II. Kl. 8 fl 15 xr (= 14 M 14 d) je Ohm; III. Kl. 6 fl (= 10 M 29 d)
                                                  
Durch Erlass Großh. Finanzministerium vom 21. Juni 1822 N° 5290 wurde in Folge der     90. genaueren Revision über die Berechnung der Pfarrfassion Eschbach verfügt, dass zu der Holzabgabe ein Zuschlag in Geld, und zwar … 9 fl 36 xr erfolgen müsse, weil der Holzanschlag statt pro Klafter zu 4 fl 30 xr nur zu 4 fl 6 xr, also einen Sechsbätzner weniger berechnet wurde. Deshalb musste entweder eine Erhöhung des Quantum Holz oder eine Geldentschädigung eintreten. Die ministerielle Verfügung wurde durch das Großh. Direktorium des Oberrheinkreises vom 8. Juli 1822 N° 13349, vermittelt durch das Erzb. Dekanat Breisach, dem kathol. Pfarramt Eschbach mitgeteilt. Daher wird dotationsmäßig statt der in der Dotationsurkunde von 1821 Summe von 321 fl 26 xr von dort ab 321 fl 26 xr + 9 fl 36 xr = 331 fl 2 xr an Geld gegeben = 567 M 49 Pfge.

So berechnete sich das Einkommen des Pfarrers Eschbach:
im Interkalar-Jahr 1859 in seinen Einnahmen auf …………………………. 1526 fl
 „    „     „    1881  „    „        „        „   …………………………. 2752 M 78 d
                        an Lasten gehen ab i. J. 1881 …  115 M 30 d
                                             2637 M 48 d

Nach der definitiven Besetzung ergeben sich folgende Einkommens-Berechnungen:
Im Jahr 1882 war die Einnahme, incl. Kirchspielmatte etc. ……………….. 2705 M
  „    „          „     „   die Ausgabe-Last ………………………………………..   177 M
                                      bleibt Rest:   2527 M

Im Jahr 1883 waren die Einnahmen ………………………………… 2787 M
  „     „       „       „     die Lasten ……………………………………..    175 M
                                             bleibt Rest: 2612 M

Im Jahr 1884 waren die Einnahmen …………………………………. 2893 M
  „     „       „        „    die Lasten ………………………………………   183 M
                                    bleiben … 2709 M

Im Jahr 1885 waren die Einnahmen  ………………………………… 3147 M
  „     „       „       „     die Lasten ………………………………………   151 M
                                    bleiben … 2996 M

Im Jahr 1886 waren die Einnahmen ………………………………….. 2942 M
  „     „       „        „    die Lasten ……………………………………….   181 M
                                    bleiben … 2761 M

Im Jahr 1887 waren die Einnahmen ………………………………….. 2983 M
  „     „       „        „    die Ausgab-Lasten …………………………….…  174 M
                                    bleiben … 2809 M

Im Jahr 1888 waren die Einnahmen ………………………………… 2570 M
  „     „       „       „     die Lasten ………………………………………  163 M
                                    bleiben … 2407 M

Im Jahr 1889 waren die Einnahmen ………………………………… 2480 M
  „     „       „        „    die Lasten ………………………………………  251 M
                                      Es bleiben … 2228 M        90.                                                    91.
Im Jahr 1890 waren die Einnahmen ………………………………… 2805 M
  „     „      „         „    die Lasten ………………………………………  103 M
                                    bleiben … 2701 M

Im Jahr 1891 waren die Einnahmen ………………………………… 2881 M
  „     „      „        „     die Lasten ………………………………………  159 M
                                    bleiben … 2722 M

Im Jahr 1892 waren die Einnahmen ………………………………… 2917 M
  „     „      „         „    die Lasten ………………………………………    86 M
                                    bleiben … 2831 M

Im Jahr 1893 waren die Einnahmen ………………………………… 2784 M
  „     „       „        „    die Lasten ………………………………………  128 M
                                    bleiben … 2656 M

Im Jahr 1894 waren die Einnahmen …………………………………. 2649 M
  „    „        „        „    die Lasten ………………………………………   136 M
                                    bleiben … 2513 M

Im Jahr 1895 waren die Einnahmen …………………………………. 2490 M
  „     „      „         „    die Lasten ………………………………………   231 M
                                    bleiben … 2259 M

Im Jahr 1896 waren die Einnahmen …………………………………. 2812 M
  „     „      „         „    die Lasten ………………………………………   145 M
                                    bleiben … 2667 M

Im Jahr 1897 waren die Einnahmen …………………………………. 2514 M
  „     „       „        „    die Lasten ………………………………………   144 M
                                    bleiben … 2370 M

Im Jahr 1898 waren die Einnahmen …………………………………. 2408 M
  „    „    „        „      die Lasten ………………………………………… 171 M
                                    bleiben … 2236 M

Beim Schluss des Jahrhunderts im Jahr 1899 ergaben die einzelnen Einkommensteile folgende Beträge:

I. Die Geld-Kompetenz

   Die ursprüngliche Dotation 321 fl 26 xr mit Holzaufbesserung 9 fl 36 xr zusammen
   331 fl 2 xr = ……………………………………………………… 567 M 49 d
   pro 23.Oktober 1898/99 in Quartal-Raten zu je 141,87 M.

II. Frucht-Kompetenz

   in folgenden Quoten: Weizen: 1128 28 kg
  Roggen:   519 72 kg
  Gerste:     461 46 kg
 
 1. Quartal pro 23.10 1898/22.1.1899:
    Weizen zu 100 kg à 18,71 M         1128 28 kg : 4 = 51,65 M
    Roggen je 100 kg à 14,94 M                  519,72 kg : 4 = 19,41 M
    Gerste   je 100 kg à 15,07 M           461,46 kg : 4 = 17,38 M                
                                                 = 88 M 44 d
2. Quartal pro 23.1./22.4.1899:
                             Weizen: à 17,82 M = 50,26 M
                            Roggen: à 14,56 M = 18,92 M
                             Gerste:   à 15,53 M = 17,92 M
                                                  = 87 M 10 d

3. Quartal pro 23.4./22.7.1899:
                            Weizen: à 17,16 M = 49,64 M
                              Roggen: à 14,62 M = 19,00 M
                           Gerste:   à 15,75 M = 18,17 M
                                                     = 86 M 81 d

4. Quartal pro 23.7./22.10.1899:
                             Weizen: à 17,34 M = 48,51 M
                             Roggen: à 14,68 M = 19,07 M
                             Gerste:   à 15,69 M = 18,17 M
                                                    = 86,08 M
                                           915 M 92 d

III. Weinkompetenz                                            92.

pro 23. April 1898/99, - in Geld vergütet nach dem Marktpreis im Durchschnitt :
a. Pfarrei II. Kl. 1110,37 Liter, Hltr à 37,50 M (lt. Zähringen & Herdern)        = 416,39 M
               III Kl. 554,87       „        „  à 31,00 M (lt. Opfingen & Waltershofen) = 172,00 M
                                            588 M 39 d
b. Messwein I. Kl. 138 76   „    „  à 46,40 M (lt. Schallstadt & Wolfenweiler)
                     II. Kl. 138 76  „    „  à 37,50 M (lt. Zähringen & Herdern)  172 M
    welche nicht zum Pfarreinkommen zählen.

IV. Holzkompetenz

fällig pro 23. April 1898/99
Hartholz: 69,31 Ster Schichtholz I. u. II. Kl. und 24 Ster Prügel, sog. ‚Rollen’ I Kl.
lt. Erlass Gr. Domän. Direkt. Karlsruhe vom 4. Mai 1894 N° 983 statt in den
entfernten Waldungen der Gemarkung St.Peter in Geld nach den Durchschnitts-
preisen der Jahre 1890/93 mit                              681 M 42 d
Desgleichen Vertrag vom 20. Oktober 1896, genehmigt von Gr. Domänen-Direktion Karlsruhe d. d. 10. November 1896 N° 23267 bis auf Weiteres vorbehaltlich
jederzeitigen Widerrufs.

V. Stroh-Kompetenz

fällig je 25. Dezember pro 23. Oktober 1898/99
300 Bund à 18 Pfund = 54 Zentner à ………………………………………………    M  d

VI. Pfarrgüter

    (verpachtet bis 1. November 1899. – Pachtzins fällig 1. November)
1. Pfarracker am Reckenberg (3 Juchert – laut Kataster-Vermessung 103 ar
    49 Meter), verpachtet an Theres (bzw. Otto) Helmle um                     30 M – d
2. Pfarrmatte am Reckenberg (2 Jauchert – laut Kataster-Vermessung 72 Ar
    26 qm), verpachtet an Theres Helmle um                            100 M – d
3. Hagebühl-Matte im Wolfsgrund (1 Jauchert 1Vrlg 25 Ruthen – laut Kataster-
    Vermessung 65 Ar 87 Meter), verpachtet an Philipp Geggis um                  12 M – d
4. Mönchs-Matte in Rechtenbach (1 Jauchert 35 Ruthen – laut Kataster-Ver-
    messung 38 Ar 92 Meter), verpachtet an Joseph Rombach um                  25 M – d
5. Grasfeld um Kirch- und Pfarrhaus (1 Vrlg 45 Ruthen 66 Fuß – laut Kataster-
    vermessung 11 Ar 90 Meter), verpachtet an Pius Feser gg. Bach um                3 M – d
    (die Kirchspiel- oder Brogli’s Pfarrmatte zählt nicht zu den Pfarrgütern
    (1 Jauchert 1 Vrlg u. 67 Fuß – laut Kataster-Vermessung 49 Ar 7 Meter),
    verpachtet an Konrad Rombach um 90 M, belastet mit 5,80 M und 51,43 M
    = zusammen 57 M 23 d) (der Hausgarten = 10 Ar 19 Meter).

VII. Kapital-Zinse

Das Pfründ-Kapital mit 2117 M, angelegt bei kath. Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe
zu 4 %; fällig 23. Oktober und 23. April mit je 42 M 35 d, im II. Semester abzüglich
35 M für Hag-Provisorium                                    49 M 70 d


VIII. Staats-Dotation

als Aufbesserung in 4 Raten je 41 M 75 d                          167 M – d
                                    Summa
                                                  
IX. Anniversar-Gebühren                                        93.

1. Allgemeiner Religionsfond in Freiburg pro 1. Novbr. 1898/99 = 4 fl = 6,86 M
2. Kirchenfond in Eschbach pro 1899 (Kalenderjahr) =                 22,92 M
3. Kapellenfond in Stegen pro 1899                             19,68 M
4. Mesnerhaus-Baufond in Eschbach pro 1899                     13,00 M
                        Summa = gestiftete Jahrtage            62 M 46 d        
                            Gesamt-Einkommen pro 1899 …………..


Lasten
gehen pro 1899 in Abzug:

I. Gebühren

1. An Mesner u. Ministranten aus dem Zins-Erträgnis zweier Jahrtag-
    Stiftungen (O. Z. 55 des Hauptausweises) für Andres Vogt und
    Christian Rombach je 2 x 30 d für Mesner u. 2 x 14 d für die
    Ministranten, also für 1899  60 + 28 d =                    0,88 M      - M 88 d
(2. Pfr. Brogli’s Stiftung auf das Erträgnis der Kirchspiel-Matte:
    Celebrans 2 M , Organist 1 M, Mesner 1 M, Sänger 1 M, Mini-
    stranten 40 d, Calcanten 40 d = zusammen 5 M 80 d, nebst 51 M
    43 d an die Kirchspielkasse abzugeben = zusammen 57 M 23 Pf)

II. Staats-Steuer

a. Eschbach
   1. Grund- und Häusersteuer (à 15 d) aus 16350 Kapit. pro Dezbr.
       1898/99                                             24 M 53 d
   2. Einkommensteuer (à 2,50 d) aus 1350 M pro Dez. 1898/99               33 M 75 d
   3. Kapitalrentensteuer (aus 82 M Jahresrentenkapital 1640 o.. pro 1899   1 M 64 d
b. Stegen
    Grundsteuer für Mönchsmatte (à 15 d) aus 260 M für Dez. 1898/99      0 M 39 d  60 M 31 d




III. Gemeinde-Umlage

a. Eschbach
   1. aus Grund- und Häusersteuer (à 58 d) aus 1950 M (ohne Pfarrhaus)
       für 1899                                    11,31 M
   2. Einkommensteuer (à 100 Kap. = 1,74 M) aus 1350 M pro 1899    23,49 M
   3. Kapitalrentensteuer
b. Stegen
   aus Grundsteuer (à 47 d) aus 40 M für 1899                  0,19 M


IV. Provisorien

Vom 15. Oktober 1893, vom Drahthag um das Grasland zwischen Rathaus
und Pfarrhof; ursprünglich 532 M, jährlich 35 M zu zahlen nach Abzug
von 4 ½ % Zinsen. – An kath. Pfarrpfründkasse                35,00 M    35 M – d

V. Bauschilling
Jährlich 11 fl = 18 M 86 d  für 1899                        18,86 M    18 M 86 d
                        Gesamt-Lasten pro 1899              ………….
                Summa = Reines Einkommen pro 1899: ……………


94.          Noch einige Nachträge und Erläuterungen zum Pfarreinkommen           

Auf einem Aktenstück, Bittgesuch des Pfarrers O. Brogli, wird erwähnt, dass bei Errichtung der Pfarrei Eschbach im Jahr 1789 keine bestimmte ‚Jahres-Kompetenz’ ausgeworfen, sondern Pfarrgeistliche in allen Bedürfnissenauf das Kloster angewiesen sei worden. Von dort erhielt der erste Regularpfarrer von Zeit zu Zeit das Nötige an Victualien, Geld und Kleidung; das Futter für eine Kuh wurde Demselben gleichfalls jährlich nach Bedürfnis zugeführt und zwar von St.Peter herab. Ein einziges Mal, so berichtet das mit Bleistift geschriebene Konzept, wurde auf Befehl des Abtes Ignaz das Heu aus der sogenannten Mönchsmatte von Rechtenbach her überbracht.                                (Fach XX a)

Nach Bemerkungen in einzelnen alten Notizen hatten die Seelsorgsgeistlichen hier auch zuweilen ein Klosterpferd im Stall stehen, um desto leichter und schneller nach St.Peter in das Kloster zu kommen. Heute noch ist im Stall ein sog. Rossstand nebst 3 anderen für Küche. In Pfarrei-Fassionen von 1845 u. 1855 wird noch ein Dienstpferd erwähnt, allein die Revision bemerkt, dass dieses abgelöst wurde in Geld durch Beschl. Großh. Dreisamkreises vom 2. August 1821 N° 1743.

Im Jahre 1837 wurde das sog. Sägemättchen in St.Peter, vom Kloster dort noch herstammend, um 3355 fl verkauft, im Flächeninhalt von 1 Jauchert 348 Ruthen, und zwar in 3 Abteilungen innerhalb 28 Grenzsteinen; N° 1 oberer Teil: 2 Vrlg 75 Ruthen, N° 2: der mittlere: 3 Vrlg 29 Ruthen und der 3. Teil, der untere: 1 Vrlg 64 Ruthen an Benedikt Kreuz, Müller in St.Peter. – Dafür wurde hier für die Pfarrei angekauft am Reckenberg: 3 Jauchert Bergfeld und 2 Jauchert Matten um die Summe von 2300 fl mit Genehmigung Großh. Minist. d. I.  d. d. 1. September 1837 N° 11586 und Erzbischöfl. Ordinar. d. d. 9. Juli 1837. – Der Güterankauf wurde genehmigt unter dem 12. Januar 1838 von Kirchenobrigkeit und unter dem 23. Januar 1838 N° 1284 von staatlicher Seite (Pfarrarchiv XIV). Die 900 fl wurden zum Pfründvermögen geschlagen, welche am Kauf und Verkauf gewonnen wurden. Vorhanden waren nur 150 fl als Pfarrfond, herdatierend vom Verkauf eines Teiles des ‚Pfarrwiddums’ zur Erbauung eines neuen Schulhauses zu Eschbach im Jahr 1822. Nach der Fassion vom Jahr 1855, aufgestellt unter Pfarrer Engler, enthält die Pfarrei an Pfründvermögen 1050 fl (vgl. Seite 1 – Fach XII a); der kleine Rest wurde zur Tilgung des auf dem Reckenberg haftenden Freiherrlich von Neven’schen Bodenzinses verwendet. – Zu dieser Summe von                 1050 fl kam im Jahr 1881 eine Stiftung von 2 Anniversar-Messen mit                  100 fl
nämlich für Andres Vogt eine und für Christian Rombach eine, so dass von da das
Pfründvermögen in Kapital                                    1150 fl
= 1885 M 72 d. – Hiervon waren im Jahr 1892 bei der katholischen Pfarrpfründkasse        94.
514 M 29 d angelegt und in 9 Bad. Staatsobligationen zu je 100 fl die übrige Summe. –        95.

Auf Verfügung kathol. Oberstiftungsrats vom 16. September 1892 N° 17791 wurden diese Obligationen verkauft und durch den erhöhten Kurswert Gewinn gemacht, zu welchem durch Beschluss kath. Oberstiftungsrats vom 8. Juli 1898 N° 15566 noch der Kaufschilling für den Bauplatz des Mesner- und Schwesternhauses mit 30 Mk kam, so dass vom Jahr 1899 an das ganze Pfarrpfründkapital auf                                 2117 M 76 d
gestellt ist, zu 4 % bei der kathol. Pfarrpfründkasse in Karlsruhe angelegt; desgleichen kam wahrscheinlich zum Pfarrfond die Ablösungssumme für das Dienstpferd, wie viel aber hierfür, findet sich in den hiesigen Akten nicht.

In Geld erhielten die protestantischen und kathol. Geistlichen auch Zuschüsse durch die sog. Staatsdotation seit 1876. – Allein 6 Jahre lang bis 1882 nur die Protestanten, weil man vom Erzbischof einen Eid verlangte, dass er alle staatlichen Gesetze (‚Kulturkampf-Gesetze’), also auch die noch zu schmiedenden Ketten der kirchlichen Knechtschaft anerkenne. 1882 fielen teilweise die Fessseln dadurch, dass eine größere Anzahl mutiger katholischer Abgeordneter in die Bad. Kammer gewählt wurden. Diejenigen kathol. Geistlichen, welche als definitive Pfarrer weniger als 1600 M haben, wurden auf genannte Summe aufgebessert. Die, welche mehr als 1600 M, aber weniger als 1800 M auf diese Summe und welche weniger als 2200 M auf letzteren Betrag (die protestantischen erhielten bis zu 3400 M, Einzelne sogar bis zu 4000 M aufgebessert, nebstdem auch noch, ohne Steuer und Abgaben zahlen zu müssen. Der evangelische Oberkirchenrat zog nämlich alle Pfarrgefälle in seine Zentralkasse zu Karlsruhe, zahlte dann alle Steuern und Abgaben, und dann erst teilte er die Quoten an seine Pfarrer aus, aber bis zur gesetzlich fixierten Höhe). – Der Pfarrer in Eschbach erhielt laut Beschluss Kathol. Oberstiftungsrats Karlsruhe d. d. 28.11.1882 N° 22634 incl. Provisorium-Quote von 30 M jährlich 197 M und nach Tilgung des Hag-Provisoriums von 1887 an        167 M.
Die für Baden bewilligten 200000 M der Katholiken wurden nicht ganz in Anspruch genommen; die Prostestanten aber, wiewohl ca. 1/3 weniger Pfarrer, reichten mit ihren jährlichen 200000 Mk nicht aus und erhielten noch jährlich 50000 M dazu, von wegen der badischen wohlwollenden Parität. -  Der namhafte Teil, der nicht zur Auszahlung bei den Katholiken kam, wurde erst seit 1891 in Empfang genommen. – Nach dem Kammerbeschluss vom 21. Mai 1898 sollen von 1900 an für jeden Teil 225000 M ausbezahlt werden an Beide wieder gleich, wiewohl es 781 katholische und nur 385 evangelische Pfarreien gibt. – Allein ein solch ungerechtes Maß ist in unserem Großherzogtum ganz üblich; so sollten seit 1820 jährlich 8000 fl bezahlt werden für ein Demeriten-Haus, aber seit 79 Jahren kein Pfennig weder für ein Demeriten- noch Emeriten-Haus; ein ungerechter Gewinn von fast 80 x 8000 fl = über 1096.960 Mk.                                            95.                                                    96.
Ferner geht noch in Geld ein, was Stolgebühren angeht, jedoch wenig, weil die Seelenzahl der Pfarrei nicht einmal auf 600 kommt, somit wenige Casualfälle verhältnismäßig vorkommen, jedoch werden so viele Sacra während des Jahres bestellt, dass gewöhnlich eine Anzahl von Stipendien an kirchl. Anstalten, Klöster u. dergleichen abgegeben werden mussten. Das einfache Stipendium beträgt, wie in unserer Diözese üblich, eine Mark. – Seither werden Stolgebühren gereicht:
a. Für 1 hl. Messe in Eschbach, ohne Tumba und ohne Verkündung        1 M – d
    bei bestellten hl. Messen, die zu verkünden sind, noch für Mesner 20 d und
    für die Ministranten 10 d  (2 x 5 d), also zusammen 1 M 30 d
    Bei bestellten hl. Messen in der Kapelle zu Stegen oder auf dem
    Lindenberg, kommt noch 1 M Ganggebühr dazu =                2 M – d
b. Bei  Hochzeiten:
    Für eine bestellte hl. Messe (weil ehemals Opfergang war)            1 M 50 d
    Für ein bestelltes hl. Amt                                2 M – d
    nebstdem für Verkündung 1 M, Brautexamen 1 M, Trauung 1 M =        3 M – d
    (Uralter Gebrauch ist, dass der functionierende Geistliche von der Braut ein
    Taschentuch erhält, beim Aufzeichnen in der Sakristei nach dem Trauakt.)
c. Bei Beerdigungen:
    Für das Leichenbegängnis, sei es Kind oder Erwachsener            1 M – d
    Für eine Nachhaltung hl. Messe mit Opfergang und Tumba            1 M – d
    Für eine Nachhaltung hl. Messe ohne Opfergang, aber Tumba            1 M 50 d
    Für eine Nachhaltung mit Seelenamt ohne Opfergang, aber Tumba        2 M – d
    Für eine Nachhaltung mit Seelenamt mit Opfergang und Tumba        1 M 50 d
    Für hl. Messen, die nachgelesen werden ohne besondere Verkündung,
    nur die gewöhnliche Gebühr von 1 Mk.
d. Für Taufen, Versehgänge, Aussegnungen etc. wird nicht dem Priester
    verabreicht.
e. An Ostern fer. II p. Pasch. werden die Beichtzettelx) im Pfarrhaus durch den Seelsorgs-
    geistlichen, als Attest für Empfang der österlichen Sakramente, in Empfang genommen im
    Pfarrhaus und zwar als Osteropfer für jeden Zettel der Kommunikanten und zwar 5 Pfge,
    was so durchschnittlich bei ca. 350 Kommunikanten der Pfarrei 15 – 16 Mk abwirft. –
f. Bei Auszügen aus den Kirchenbüchern wird für einen Taufschein 50 Pfg, für Erbteilschein
    1 M 50 d gegeben, desgleichen für Aufstellung eines Stammbaumes, - 3 Bücher (Tauf-,
    Ehe- und Sterbbuch) nachzuschlagen = 3 x 50 = 1 M 50 d.
(Eschbach den 3.9.1899    G.   Pfr.)

x)    ‚Beichtzettels-Geld’ lautet etwas odiös. Deshalb verkünden am Sonntag ‚Dom. in Albis’: -
      ‚Osteropfer abzugeben nach der Zahl der Beichtzettel bzw. der Kommunikanten der
      einzelnen Familien’. –
                                                  
Was den Competenz-Wein betrifft, so werden in den Zehntablösungs-Akten angegeben      97. (Pfarrarchiv XXV):
Wein 8 Saum (altes Maß) bessere Sorte = II. Cl. = 7 Ohm 48 Glas
Wein 4 Saum (altes Maß) geringere Sorte = III. Cl. = 3 Ohm 524 Glas
Für die Frucht:
    Weizen   9 Malter 714 Becher; Roggen   4 Malter 857 Becher; Gerste   4 Malter 857
Becher.

Die jetzt protestantische Pfarrei Wolfenweiler gehörte vor Zeiten dem St. Ulricher Kluniazenser-Kloster und hatte das Patronat über zahlreiche jetzt protestantische Pfarreien. Vor ca. 200 Jahren wurde Wolfenweiler dem Benediktiner Stift St.Peter incorporiert. – Zähringen gehörte dem St.Märgener Kloster, und als in den Kriegszeiten das Kloster niederbrannte, kam die Pfarrei Zähringen an das Kloster ‚Allerheiligen’, einem Filialstift von St.Märgen in Freiburg, jetzt die Kaserne in der Herrenstraße neben dem Ezrb. Konvikt, neuestens an die Stadt Freiburg als Gemeinde durch Kauf übergegangen. (Auch das Wallfahrtsbild von St.Märgen wurde nach ‚Allerheiligen’ geflüchtet; als dann wieder Ruhe eintrat, brachte man es wieder nach St.Märgen. Heute wird am 3. Sonntag im Oktober das Fest Mariae-Einzug feierlich begangen). – In Herdern kam ein großes Hofgut durch Kauf an das Benediktiner Stift St.Peter, - ‚der Schöne’ genannt, am Rossberg gelegen, aber im Besitze von Rebgeländen gegen das ‚Jägerhaus’ hinauf, jetzt die sog. ‚Rodeck’schen’ Reben, die den ‚Blutzehnten’ zu entrichten hatten. – Daher wohl auch die Kompetenz-Orte für Weine (vgl. Universal-Lexikon von Baden – Bibliothek von Max Graf v. Kageneck).
 (nachgelesen 4.9.1899)

Der Conventswald war ursprünglich ein großer Wald-Komplex, welcher fast all die Waldungen gegen Glottertal hinüber umfasste. Vom sog. Maierwald gab das Kloster ca. 1/5 ab und behielt 4/5. An die Bauernhöfe, welche im Klosterwald ihr nötiges Holz selbst schlagen und holen durften, aber ‚wüst hausten’, wurden vom Kloster dann Parzellen vom Wald selbst abgegrenzt und abgegeben als Privateigentum (‚Allmendswald’). Im Maierwald behielt das Kloster den mittleren Teil, weshalb das Ärar jetzt mit Maierbauer Schwierigkeiten mit Abfuhr des Holzes hat. Aus dem ärarischen Conventswald sollen von 1875 - 1880 für etwa 50000 – 60000 Mk Holz verkauft worden sein (nach Waldhüter Rombach’s Aussage) (vgl. S. 187).

Dem Kloster in St.Peter wurden bei der Säkularisation an Waldungen weggenommen ca.
                                                   1700 Morgen
in Eschbach der ‚Conventswald’                                       76 Morgen
in Eschbach der Maierwald ca.                                       24 Morgen
in Eschbach der Hagebühl                                           40 Morgen
                                        zusammen         1840 Morgen
Vom Ärar dazugekauft wurde der Felixenhof hier            238 Morgen
                       und vom Klingeledobel (um 5500 M mit
            Haus im Jahr 1893)                    4 Morgen
(In St.Peter wird an Holz-Kompetenz abgegeben:
    als Pfarrholz 30 Klafter, nämlich Scheitholz I. u. II. Kl. (buch.) 52 32 Ster
                          Prügel                           buchen  8     Ster
                          tannenes Scheit                    52 32 Ster
                          Prügel                  8     Ster       
                                          120 64 Ster)
    Mesner-Holz 6 Klafter
    buch. Scheit I. u. II. Kl.        10     Ster
      Prügel               1 66 Ster
      tannenes Scheit I. u. II. Kl.       9     Ster
      Prügel              2 66 Ster
                    23 32 Ster                            97.                                                    98.
Genauer die ärarischen Waldungen in der Gemarkung Eschbach nach der Katastervermessung und nach dem Grundbuch der Gemeinde aufgeführt, ergibt Folgendes:
A.  Vom Kloster in St.Peter:
    1. der abgetrennte ‚Maierwald’ hat eine Fläche von           8 ha 40 Ar 69 qm
    2. der frühere ‚Conventwald’ incl. des Anteils
    3. vom Eschbacher ‚Allmend’-Wald und
    4. ‚Hagebühl’, zusammen O. Z. 2, 3 u. 4 =            40 ha 65 Ar 00 qm

                        zusammen A.        49 ha 05 Ar 69 qm
B.  Durch Ankauf erworbene Grundstücke des Großh.
      Domänen-Ärar:
    1. im ‚Felixen-Hof’,
    2. im ‚Klingele-Dobel’; O. Z. 1 u. 2 zusammen            94 ha 74 Ar 22 qm
                        mithin im Ganzen     143 ha 79 Ar 91 qm
So ausgezogen aus dem Lagerbuch der Gemeinde Eschbach und dem Grundbuch, aufgestellt nach dem Stand vom 2. Sept. 1896 in Gemäßheit der landesherrl. Verordnung vom 11. Septber 1883 (Gesetzes- u. Verordgsbl. N° XX) – Nach dem alten, nicht so genauen Maß umfasste A ca. 136 Morgen, B. ‚Felixe’ 238 Morgen und Klingele’s 4 Morgen, zusammen 378 Morgen. Da, wo das abgebrochene Haus des früheren Felixe-Hofes stand, ist der ärarische Holzplatz für oben genannte Walddistrikte zur Zeit.

Im Jahr 1835 wurde dem Pfarrer Dischler das Kompetenz-Holz im Hochwald zu St.Peter angewiesen durch die Forstei. Der Pfarrer legte Beschwerde beim Ministerium des Innern ein, und das Erzb. Ordinariat unterstützte diese Bitte. Das Großh. Ministerium verwarf die Beschwerde als unbegründet mit dem Hinweis, dass die Dotations-Urkunde Solches freistelle und dass rein forsteiliche Rücksichten zu walten haben. Das Erzbischöfl. Ordinariat plädierte: - ‚Es könnte ja der Willkür eines Försters einfallen, noch weiter weg das Pfarrholz anzuweisen, so dass der Holzertrag ganz zu nichts würde’ (vergl. Pfarrarchiv Fach XII a).

Im Jahr 1880, noch in der Blüte des ‚Kulturkampfes’ des Staates gegen die kathol. Kirche, wurde durch den Förster das Holz an einen ‚fahrbaren Weg’, d. i. an den Weg zum Gabeldobel gebracht, in Entfernungen, wie es gerade passte, nicht aber mit dem übrigen ärarischen Holz auf den Holzplatzx). Bei der Versteigerung wurde deshalb der Preis etwa um die Hälfte herabgedrückt. Der Pfarrverweser G. steigerte es bzw. nahm es mit Genehmigung Kathol. Oberstiftungsrat um den forsteilichen Anschlag, 316 M 48 d, Prügel à 1 Ster 4 M und Scheit à 1 Ster 5 M, und verkaufte es wieder mit ziemlichem Profit an die Eschbacher Bauern, stellte aber zugleich auch das Bittgesuch bei Großh. Domänendirektion zu Karlsruhe, man möge das Pfarrholz doch künftighin, wie seither mit dem anderen ärarischen Holz, auf den ärarischen Holzplatz aufstellen lassen, was man dann aus ‚Billigkeit’-Rücksichten auch der Großh. Bezirksforstei Freiburg anordnete.            (Eschb. d. 2.10.1899   W. G. Pfr.)

x)   Das Ärar zahlt für Pfarrholz verbringen pro Klafter 4 M, für das Seinige auf dem
     Felixeplatz 6 M, - je 4 Ster kosteten dazu 11 Mk Macherlohn (die Pfarrei hat keine
     Kosten).                                                98.                                                    99.
Auch die Holz-Ablösung wurde schon projektiert, und zwar von Pfarrer Armbruster; allein zum Vorteil des Pfarreinkommens wurde der Antrag durch Beschluss des Großh. Minister. des I. vom 21. Juni 1822 dahin gewendet, es sollen ihm 15 Klafter in natura gegeben und 9 Klafter in Geld vergütet werden. Im Jahr 1837 machte Pfarrer Dischler den Vorschlag, Großh. Domänen-Ärar möchte eine Parzelle des Maierwalds, nämlich 12 – 16 Morgen als Pfarrwald abgeben. Mit Finanz-Dekret d. d. 7. Oktober 1836 wurde erklärt, dass man hiezu nicht geneigt, aber zur Ablösung in Geld bereit wäre. – (In einzelnen Pfarreien geschah die Ablösung allein zum Schaden der Pfründen).

Ein immer noch kulturkämpferischer Förster brachte es dahin, dass für 1893/94 das Kompetenz-Holz für Eschbach im ‚Hochwald’ zu St.Peter aufgesetzt werde, und als Pfarrer privatim bei Einzelnen äußerte – ‚der Sägedobel wäre doch noch näher’ – und er dieses erfuhr, sollte es da aufgesetzt werden. – ‚wenn nur nicht Eschbach’. Auf eine Eingabe wurde der Durchschnittspreis der 3 letzten Jahre, also pro 1890/91, 91/92 und 1892/93, welcher bei der Versteigerung in Eschbach erzielt wurde, dem Pfarrer bewilligt mit        681 M 42 d
das Scheitholz zu 7 M 56 d und Prügelholz zu 6 M 56 d berechnet. – Vom Hochwald herab wurde ein Verlust von ca. 200 Mk und vom Sägedobel über Eschbach nach Freiburg ein Solcher von ca. 100 M berechnet. – Der Verlust berechnete sich gegen den Preis bei Privaten pro 1890/93 auf 48 Mk jährlich, auf dem Lagerplatz des Hochwaldes wäre der Verlust gegen 180 – 200 M gewesen.
(Genannte Summe von 681 M 42 d wurde bewilligt durch Erlass Großh. Domänen-Direktion Karlsruhe vom 4. Mai 1894 N° 9830.)

Für 1895 wurde das Holz wieder in natura vom ‚Felixeplatz’ aus in Eschbach abgegeben und auf dem Privatwege des Ubeinkommens? 746 Mk erlöst von Holzhändlern; aber schon für 1896/97 probierte die Forstei die Abgabe in Gemarkung St.Peter, und zwar im Walddistrikt ‚Rohr-Allmend’ oder im ‚Bodenhurst’ oder im ‚Gschwanders-Dobel’ dort. – Auf Befragen beim Hausmeister Philipp Hättich im Privatseminar, welcher das Holz für das Seminar jährlich ankauft, wurden folgende Entfernungen bis zum Pfarrhaus in Eschbach ermittelt:
beim ‚Rohr-Allmend’ ist der Holzlager-Platz vom Klostergelände in St.Peter ¾ - 1 Stunde
      entfernt und können von der Tiefe aus bergaufwärts nur 3 Ster für 2 Ross geladen werden,
      mithin bis herab an das Pfarrhaus in Eschbach ¾ + 1 ¼ = 2 Stunden
beim ‚Bodenhurst’, gleichfalls ¾ Stunde, also bis Eschbach …2 Stunden
beim ‚Gschwanders-Dobel’ vom Seminar ca. 1 ½ Stund entfernt, gegen St.Märgen hin
      gelegen, aufwärts bis zum ‚Hirzebiehl’ können nur 2 Ster für 2 Pferd geladen werden;
      man muss oben abladen, dann nochmals 2 Ster holen und die ersten 2 neu aufladenx).
      (Berichtet durch Hausmeister Philipp Hättich am 4. Novber 1896).

Pfarrer G. kehrte nunmehr zum ‚Aversum für unbestimmte Zeit’ zurück im Betrag von 681 M 42 d, wiewohl die Holzpreise stiegen und in den Eschbacher Walddistrikten Holz zum Schlag kam. Pfr. G. beabsichtigte, zuerst die neue Aufbesserung von 1900 an abzuwarten.
       (Eschb. d. 6.10.1899   G.  Pfr.)

x)      Also bis zum Pfarrhaus in Eschbach 1 ½ + 1 ¼ Stund = 2 ¾ Stund.

100.
      Besetzung der Pfarrei                 

Das Besetzungsrecht der Pfarrei Eschbach, Dekanat Breisach, kam urkundlich dem Benediktiner-Stift St.Peter zu, und es wurde auch bis zur Auflösung des Klosters ausgeübt. Allein eben deshalb spricht nun die Großh. Regierung das Patronats-Recht an, während die kirchlichen Behörden die freie Collatur des Bischofs verlangen, so wie der Fürstabt zu St.Peter ein bischöfliches Verleihungsrecht besaß, das ganz frei war. – Die Pfarrei Eschbach zählt deshalb zu 132 Pfarreien der Diözese, wo das Besetzungsrecht strittig ist. Die beiderseitigen Commissäre einigten sich auf eine sog. ‚Terna-Besetzungsweise’, nach Vereinbarung zwischen dem Erzbischöfl. Stuhl und der Bad. Regierung vom Jahr 1861 Abs. VI. – vorbehaltlich aller Rechte des päpstl. Stuhles.

Der Modus der Besetzung ist folgender:
Die Bewerber reichen ihre Bittgesuche nebst Zeugnissen an die Großh. Regierung ein, welche jene Bewerber, die in bürgerlicher oder politischer Beziehung persona minus grata sind, von der Liste streichen kann. Die so reduzierte Liste reicht die Großh. Regierung an das Erzbischöfl. Ordinariat ein, welches dann aus der Zahl derer, die stehen geblieben sind, drei auswählt und diese der Großh. Regierung vorschlägt, von welchen dann der Landesfürst, also Großherzog selbst, Einen Designiert, - also aus dreien die Designation, daher ‚Terna’-Modus der Besetzung (vgl. Heiner’s Erl. I. Aufl. pag. 48).

Nachträge:
Was die Investituren angeht, stimmen wir dem Vorschlag zu, keine weltliche Feier (Essen im großen Maßstab u. Trinken etc.) zu halten, sondern wie in Freiburg am Münster die Installationen der Domkapitulare geschieht; vereinzelt kommt es vor, dass die Investituren am Sonntag gehalten werden – wo man Solchem ausweichen kann. – Pfr. Gustenhoffer hielt seine Investitur am Donnerstag den 5. Dezember, sie kostete im Ganzen:  280 Mk, es waren 34 Personen (Geistliche, Gemeinde- und Stiftungsräte von Stegen und Eschbach, - 3 Schützen für die Böller und 2 Personen, welche die Kirche und das Löwenwirtshaus zierten). Das Essen kostete 180 Mk, Wein u. Brot: 78 M 38 d, Bier: 6 Mk; 180 Schulkinder von Eschbach und Stegen erhielten ein Jedes einen Weck für 10 d.



101.
      Pfarrgüter                     

Die ursprünglichen Güter der Pfarrei sind vor Allem
1. der vom Kloster anno 1787 angekaufte und der Pfarrei zugeteilte Kirchen- und Pfarrhaus-Bauplatz mit dem angrenzenden Grasplatz (vergl. pag. 92), wozu aber auch der vor dem Kirchenportal sich befindende Kirchenplatz gehört, dann die Bauplätze des Schulhauses, des Rathauses und vom Eckgrenzstein, wo die Türe zur Waschküche des neuen Schwesternhauses führt, in schiefer Richtung am Eck des Rathauses vorbei zum Bach. Hinter dem Garten des jetzigen Schulhauses führte ursprünglich ein einfacher Steg zur Kirche und zum Maierhof. Nach Erbauung des Schulhauses rückte man die Brücke vor.

Während die andern Pfarrgüter alle unweigerlich den Eintrag ins Grundbuch der Gemeinden Eschbach und Stegen erlangten, tat gegen den Kirchen- und Pfarrhaus-Platz incl. Grasfeld die Großh. Domänen-Direktion als Vertreterin des Gr. Ärars Einsprach, dass das Eigentums-Recht nicht der Pfarrei Eschbach, sondern dem Gr. Ärar zustehe als Nachfolger des Rechts des Klosters in St.Peter. Es existiert aber für den Ärar tatsächlich kein Rechtstitel. Irrgeführt hat ein Geometer bei der Kataster-Vermessung unter dem 2. September 1896 in das Lagerbuch das Gr. Ärar eingetragen. Bezüglich dieses Grundstückes N° 1 besteht das Realrecht, eine Brunnen- bzw. Wasserleitung zu legen und zu unterhalten durch die Wiese des Maierbauern, Grundstück 4 (vgl. Pfarrbrunnen, Fach IX b).

Der ursprüngliche Bauplatz vom Jahr 1787, den das Kloster kaufte, hatte einen Flächeninhalt von 1 Jauchert 42 Ruthen und 48 Schuh und kostete die Kirchspielgemeinden 200 fl und das Kloster 811 fl excl. der aufgelaufenen 3 % Zinsen von 2 Jahren. Es quittierte dem Kloster der damalige Bauer vom Dingel (= Maier)-Hof namens Joseph Pfister d. d. 7. Oktober 1789 (Kataster-Vermessung: 41 Ar 49 qm).

Plan von 1785x)   (Scala von 100 Ruthen zu 10 Wienerschuh)
Bildunterschrift: Th. Walz   Geometer  1785        Siggingen      ‚Plan über die Vogtey Eschbach, so zu der Herrschaft St.Peter gehörig’
Erläuterungen unter der Karte:
x)   aus dem Gemeinde-Archiv zu Eschbach
Das rot    Bezeichnete ist seit 1784 dazu gekommen, i. e. Kirche u. Pfarrhaus seit 1789, Schulhaus seit 1821, desgl. der rot … bezeichnete Weg mit Brücke, Gottesacker – und dann noch die Schmiede, seit 1899 Mesner- und Schwesternhaus.
Neuer: 1. Kirche mit Pfarrhaus, - 2. Gottesacker, - 3. Schmiede, 4. Schulhaus -, 5. Rathaus; -
neuestens: 6. Weg u. Mesner- und Schwesternhaus
Alt: 7. Maierhof, - 8. Beh-Wirtshuesle, - 9. Zipfelhof (‚Behn-Scheuer’ jetzt); - 10. Peterhof.

Nach den einzelnen Teilen des Grundstückes, im Grundbuch als N° 1 bezeichnet, erge-      102.
ben sich nach der Kataster-Vermessung folgende Flächen:
1. Hofraithe, auf welcher Pfarrkirche und Pfarrhaus nebst ‚Alte Mesnerei’, Scheuer u. Stallung steht                                    19 Ar 40 qm
2. Hausgarten mit                                10 Ar 19 qm
3. Grasland u. zwar a zwischen Stall u. Weg                      3 Ar 07 qm
dito              b zwischen Hofmauer u. Rathaus              1 Ar 71 qm
    dito            c zwischen Bach u. Kirche u. um Garten u. Pfarrhaus      7 Ar 12 qm
                                Summa    41 Ar 49 qm

Allein es muss die ursprüngliche Fläche doch noch größer gewesen sein, weil die oben genannten Flächen, die von der Pfründe (Widdum) an die Gemeinde verkaufte Baufläche zum Schulhaus und Schulgarten nebst Rathaus und dem Kirchenplatz vor dem Portal, nicht in sich schließen, wiewohl sie doch als zum Pfarrwittum gehörend angesehen u. derart behandelt wurden.

Plan N° 1 (Grundstück v. 1-7) der Kataster-Vermessung von 1896: Maierhof oder Dinkelhof
(Maßstab 1 : 2000)
Erläuterungen: 1. Pfarrhof; 2. Kirche; 3. Kirchhof; 4. Maierhof; I. Wohnung; II. Ökonomie; III. Schweinställe; IV. Stöckle; V. Keller; VI. Garten

Das Großh. Domänenamt Freiburg in seinem Bericht an Großh. Domänendirektion Karlsruhe vom 5. Januar 1899 N° 4382/4512, das Eigentumsrecht und Eintrag ins Grundbuch der Gemeinde Eschbach betreffend, berichtet nach einem sich dort befindlichem Aktenstück, d. d. 11. September 1787 sei der vom Kloster gekaufte Bauplatz im Maß von 1 Jauchert 42 Ruthen und 48 Schuh dem Maierbauer Joseph Pfister abgekauft worden als Kloster-Eigentum mit einem Dominium Directum, ausgelohnt am 17. Juni 1794 (Pfarrarchiv XIV). – Damit aber konnte das Benediktiner-Stift doch der Pfarrei als Solcher das Eigentum – ‚Dominium perfectum’ – übertragen; sicher aber ist, dass die Kirchspielgemeinden dem Kloster in St.Peter kein Eigentumsrecht, dagegen aber der Pfarrei Eschbach, einräumen und auch kein Geschenk mit einem Bauplatz machen wollten; die Pfarrei Eschbach ist gewesen und blieb der akzeptierende Teil. – Durch den Einspruch des Großh. Ärars bzw. Domänendirektion als Vertreterin bleibt bis jetzt der Status quo ante, i. e. das Eigentumsrecht von Grund und Boden, und somit auch der Gebäulichkeiten (Kirche, Pfarrhaus u. Ökonomie) in suspenso. – (So auch der Erlass kath. Oberstiftungsrat vom 16. Jan. 1899 N° 1585) –
       (Eschb. 21.10.1899  G.  Pfr.)
                                                 
Der Pachtzins des Graslandes war seither für die Fläche a u. b und das Stück an der Mau- 103.
er des Stalls, der Scheuer, Mesner- Pfarrhaus und um die Gartenmauer bis zum südlichen seither jährlich 6 Mk und das Stück zwischen dem Bach um 3 Mk, mithin zusammen 9 Mk; für künftig fällt a mit 3,07 qm weg, wo das Mesner- u. Schwesternhaus steht, weshalb 6 Mk genügen für a, b und c zusammen.

Zum Grundbuch wurde noch beim Kaufvertrag unter Ziffer 3 und oberhalb Ziffer 4 eingetragen, dass der Weg und die Einfahrt zum Hoftor des Pfarrhauses und dem Pfarr-Ökonomiegebäude sowie auch der Weg zwischen dem Mesner- und Schwesternhaus und dem Pfarrökonomiegebäude beiden Teilen, der Pfarrei und dem Mesnerhaus zur Benützung das Recht verbleibt.                         (Eschb. 22.10.1899   G.  Pfr.)


2. Die ‚Mönchs-Matte’
im Rechtenbach hatte einen Flächeninhalt von 1 Jauchert 35 Ruthen oder genau nach der Kataster-Vermessung von 38 Ar 92 qm. Ursprünglich war diese Matte ein ganzer Wiesen-Komplex von 12 Jauchert. Anno 1806 wurde dieser vom Kloster um 3000 fl verkauft, aber bald darauf wurde durch den Abt obiger kleine Teil um 250 fl wieder gekauft. Die Matte ist eben sumpfiges, binsiges Moosfeld mit Lett- und Leimenboden, weshalb eine Ziegelhütte in der Nähe existiert; Pfarrer Brogli klagte, dass das Vieh von diesem Futter erkranke, wenig und schlechte Milch gebe, weshalb er 11 Jahre lang sein Futter von St.Peter bezog; auch in einem Bericht an die Großh. Regierung zu Freiburg beklagt er sich, dass seine Kühe zu Grund gerichtet würden. – Pfarrer Blank erhielt Jahre lang keinen Pachtzins und wiewohl er selbst Ökonomie durch seine beiden, die ländlichen Arbeiten gewohnten Schwestern betrieb, nahm er das Erträgnis der Mönchsmatte ein zum eigenen Verbrauch. Pfr. G. verpachtete die Matte an den Heiligenfondrechner, hiesiger Mathisebauer; dieser führte alljährlich natürlichen oder künstlichen Dung darauf, im ersten Jahr für 48 Mk in der Falkensteig angekauften Dung und erzielte ein Einträgnis, so dass er zur Zeit 25 Mk Pachtzins zahlt. Pfr. Blank erhielt längere Zeit gar keinen Pachtschilling.

Im Grundbuch der Gemeinde Stegen ist diese Matte eingetragen Bd. IV N° 11 Seite 52 vom Jahr 1898 als Grundstück N° 106.

3. ‚Hagebühl-Matte’
Den Namen dieser Matte, seit Klosterzeit und in der Dotations-Urkunde so genannt, ändern zu wollen, ist so unverständig und gefährlich, als wenn ein erbberechtigter Mensch willkürlich und ohne die gesetzlichen Normen zu beobachten, seinen Familien- und Taufnamen ändern wollte. Diese Matte heißt eben die ‚Hagebühl-Matte im Wolfsgrund’.

Der Flächeninhalt ist nach altem Maß: ein Jauchert ein Vierling und 25 Ruthen, laut Katastervermessung: 65 Ar 87 qm. – An den Wolfsgrund stoßt an der sog. ‚Vetterdobel’, 103. so genannt, weil der Besitzer des Hauses ‚Vetter’ hieß, so wie später Theodor Klingele
104.
1880 dasselbe innehatte samt einiger Äcker und Wiesen und einem Stückchen Wald, welches er 1892 an den Gr. Ärar um 2500 M verkaufte; dessen Haus wurde zum Abbruch für 200 M an den Pfisterbauer Bernhard Steiert verkauft. Theodor Klingele kaufte dann im Rechtenbach den oberen Teil des ‚Tomeshofes’ nächst dem Lindenberg um 10000 Mk und steckt nun arg in Schulden. Er war als nächster Nachbar Pächter der Hagebühl-Matte und sollte 12 Mk Pachtzins zahlen, so wie der jetzige (vorige Vicemesner) Joseph Geggis es bezahlt.

Vor dem Großh. Stabsamt St.Peter erklärte Felix Rombach, Bauer auf dem ‚Felixehof’ durch Actum St.Peter 16. Oktober 1810 N° 1392, dass „er nichts dagegen habe, dass das dürre Futter, sei es Heu oder Öhmd, ab der herrschaftlichen Hagebühl-Matte über seine daranliegende Matte hervorgeführt werde, wenn er nämlich zuvor sein Futter ab seiner Matte gebracht haben wird.“- Das Grünfutter aber über sein Gras zu führen und das Vieh auf die Waid in den Hagenbühl zu treiben, dieses zu gedulden, halte er sich nicht schuldig. Das Großh. Stabsamt St.Peter d. d. 25. September 1811 wies die Klage ab, und Felix Rombach legte Appellation ein an das Gr. Hofgericht zu Freiburg über die Durchfahrtsdienstbarkeit. Das Hofgericht erklärte unter dem 22. November 1814, „dass das kathol. Kirchendepartement diese Rechtssache per fiskalamtlicher Vertrettung nicht geeigerschaftet findet“. – (Als Kirchengut) und zu einem Vergleich riet, widrigen Falls der Pfr. Brogli aus eigenen Mitteln den Prozess führen müsste. Seit 1892 führt der Pächter Philipp Geggis das Erträgnis über das Pfister-Bauerngut, weil es ihm gelegener ist zur Fuhr ins Untertal.


Im Jahr 1882 wollte man auf Zuraten die Matte verkaufen, allein weil das Gr. Ärar nur 265 M bot, der Pächter Theodor Klingele 300 Mk und eine öffentliche Versteigerung auch nicht mehr erzielte, verfügte der kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe vom 29. Dezember 1882 N° 24482, dass auf einen Verkauf nicht eingegangen werden kann. (Unter Pfr. Blank wurden 10 fl Pachtzins bezahlt). Es zeigte die Erfahrung, dass es besser war, nicht zu verkaufen, das Erträgnis aber armen Leuten um einen geringen Pachtschilling (12 Mk) zu überlassen.

Der Eintrag ins Grundbuch Eschbach geschah Bd. IV N° 152 S. 655, desgl. Bd. IV N° 66 S. 259, letzterer Eintrag für den seitherigen Eintrag von 36, 12 Ar und Ersterer für den Grundbuch entbehrenden Teil mit 29, 75 Ar, i. e. zusammen 65 Ar 87 qm, Lagerbuch N° 155.

Der nahe Klosterwald, Hagebühl, jetzt ärarisch, muss einen Teil des Holzes über diese Matte schleifen; es wurde bis dato dann von der Domäne an den Pächter Schadenersatz geleistet. – Wollte an der Grenze dieser Wiese Wald angepflanzt werden, so müsste wie seither 6 Fuß künftighin gesetzlich 3 Meter Distanz beobachtet werden. –    (Eschb. d. 23.10.1899   G.  Pfr.)

4. Reckeberg-Matte und Acker                                  105.
angekauft im Jahr 1837 um den Kaufschilling von 2300 fl aus dem Erlös des verkauften ‚Säge-Mättchen’ in St.Peter bei der sog. ‚Unteren Mühle’ (‚Kreuz’) (vergl. pag. 94). Im Flächen-Inhalt:
   a.  Pfarr-Reckeberg-Acker: ca. 3 Juchert, laut Katastervermessung       103 Ar 49 qm
   b.  Pfarr-Matte am Reckenberg: ca. 2 Juechert, laut Katastervermessung    72 Ar 26 qm
Pfarrer O. Brogli und Pfr. Joh. Blank, beide 22 Jahre hier, bewirtschafteten diesen Teil des Pfarrgutes selbst; - Gewinn kam bei beiden keiner heraus. –

An Realrechten, sog. ‚Dienstbarkeiten’, ruhen auf dem Grundstück dieselben Gerechtsamen wie der Eigentümer und Verkäufer vor 1837 dieselben ausübte. Da nun diese im Kaufvertrag urkundlich nur im Allgemeinen in § 1 gefasst sind, nahm Pfarrer Engler ein Protokoll auf, Eschbach d. d. 1. September 1838, als Beilage zur Kaufurkunde, unterschrieben von Pfarrer Engler, dem Verkäufer Peter Zipfel, Bürgermeister M. Blattmann und dem Hausbesitzer Johann Georg Mäder am Reckenberg. – In diesem Protokoll wurde festgestellt: Das Wässerungsrecht besteht von Kreuzerfindung bis Kreuzerhöhung oder vom 3. Mai bis 14. September für die Wiese, und zwar wöchentlich 4 Tage als Donnerstag, Freitag, Samstag und Sonntag; zur übrigen Jahreszeit nur Samstag und Sonntag. – Was das Ackerfeld betrifft, so hat der anderteilige Hausbesitzer das Recht, zur Herbstzeit, wenn die Felder nicht angepflanzt sind, Dung über dieselbe auf seine Felder zu führen. – Ferner hat die Pfarrei das Recht, Heu und Öhmd über die Wiese des Angrenzers zu führen, wenn er gegen das Steuerntal fahren wollte und über die Überfahrtsbrücke beim Steuern-Talweg. Die Pfarrei bzw. Pfr. G. hatte deshalb nach dem Vertrag vom 10. August 1898 an den Kosten der Brücke zu 79 M 10 d Zweizehntel zu zahlen, i. e. 15 M 82, allerdings zunächst in Berechung auf die Abfuhr der Erträgnisse des Pfarrackers. – Für die Pfarrwiese hat die Pfarrei aber auch das Fahrrecht, und zwar Zu- und Abfahrrecht über die Kirchspielmatte auf die Talstraße in Wegbreite. Der Nutznießer der Brogli’s Matte ist aber vorher in Kenntnis zu setzen wegen Bergung von groß gewachsenem Gras (laut Vertrag vom 14. Aug. 1898).

Der Eintrag ins Grundbuch der Gemeinde Eschbach geschah in Bd. IV N° 106 S. 461 (Lagerbuch 70 u. 72) auf das Eigentumsrecht der Pfarrei Eschbach.

Was die Pachtzinse anbelangt, wurde für die 3 Juechert Ackerfeld im Jahr 1880 zur Zeit der Vakatur 35 Mk, dann 33 M und dann jetzt seit einigen Jahren von dem Mesner 30 M jährlich bezahlt. – Für die 2 Juechert Pfarrwiesen werden zur Zeit 2 x 50 M = 100 Mk bezahlt.
(Eschb. d. 26.10.1899   G.  Pfr.).





106.
       Zehnten                     

Die Gemeinde Eschbach, vereint mit Rechtenbach, führte im Jahr 1824 mit dem Großh. Fiskusx) Prozess über den Kleinzehnten (Heu, Hanf und Erdäpfel). Die Abschrift eines ‚Rodels’ wies denselben als Berechtigung im Jahr 1664 nach, laut Urteil Großh. Hofgerichts vom 17. September 1824 N° 8370. „Wenn nicht das Gegenteil von der Gemeinde nachgewiesen werde“, - dann verloren. Die Gemeinde als Klägerin (Probanten), die Domänen-Verwaltung als Beklagte (Probatin) dann von den Gemeinden gewonnen, und d. d. 23. Mai 1826 N° 8125 als zehntfrei erklärt (Gemeinde-Akte Realrecht Eschbach).

Im Jahr 1831 wurde der ‚Haber-Zehnten’ abgelöst, und zwar
a. der Vogt-Haber und Frohnd-Haber war letztmals gegeben worden, der badische Sester zu
    23 x, für 1831 betragend
    1. der ‚Vogt-Haber’ 12 Malter 5 Maß =                 46 fl 11 ½ x
    2. der ‚Frohnd-Haber’ 19 Malter 2 Sester 1 Maß und 7 Becher =     73 fl 40 x___   
                                              119 fl 51 ½ x
b. Ferner wurde abgelöst der ‚Ehr-Schatz’; es wurde nämlich beim Antritt und beim Abgang
    von einem Hof so viel Geld bezahlt, als von einem Gut Geldzins laut Erblehenbuch
    gegeben werden musste, laut Erblehenbuch des Stiftes St.Peter vom Jahr 1761.
c. der ‚Herren-Strohzehnten’ im 12-fachen Betrag, zusammen 672 fl 36 x, und nach Abzug
    des Betrags der Staatskasse blieb Rest 336 fl 18 x, welche Summe auf die einzelnen
    Hofbauern und ‚behausten’ Taglöhner verteilt wurde (laut Fasc. VI Gemeinde-Registratur,
    ‚Dienstbarkeiten’).

x)   Fiscus als Rechtsnachfolger der ‚Deutschordens-Kommende’ (Malteser) in Freiburg

Zum Schulhaus im Jahr 1822 kaufte die Gemeinde Eschbach den Dreispitz von der Fläche des Pfarrwiddums vom Eckstein beim jetzigen Mesner- und Schwesternhaus am Weg gegen den Maierhof schräg hinüber zum Bach (vergl. S. 102), so dass jetzt der Weg zum Schulhaus über die eiserne Brücke am Rathaus vorüber und am Mesnerhaus vorbei der Gemeinde Eschbach gehört; der Kirchenplatz aber bis zum Weg gehört zum Pfarrwiddum bis zum Bach auch heutigen Tags noch. Das Großh. Ärar gab zu den Baukosten des Schulhauses samt des Bauplatzes die Hälfte des Zehnterträgnisses pro 1822 mit 151 fl 45 ½ xr (laut Gemeinde-Archiv  Fasc. XXIV Schulhausbau), also betrug der Zehnten, welchen das St. Petriner Stift jährlich bezog, 2 x 151 fl 45 ½ x = 303 fl 31 x. – Die Domäne zahlte aber genannte Summe nur gegen einen Revers, damit nicht für künftige Bauten ein Präjudiz würde. – Die Zehnt-Ablösungs-Summe wird in Fascikel ‚Zehnten-Repartition’ des Gemeinde-Archivs auf
5418 fl 29 x
angegeben, ab geht der Staatsbeitrag mit                         1362 fl 46 x
Die Gemeinde Eschbach (excl. Rechtenbach, welches nach Kirchzarten
pfarrlich gehörte) hatte mithin in 5 Jahres-Terminen                4055 fl 43 x
abzutragen.                (Eschb. d. 8. November 1899   Erzb. Pfarramt   Gustenhoffer  Pfr.)

Für Stegen einschl. Fuchshalde betrug die Ablösungssumme im Ganzen: 3148 fl 20 x. –      107.
Für den Reckenberg allein 122 fl und mit dem Zins 156 fl 42 x; an der Totalsumme ging ab der Staatsbeitrag mit 1000 fl 39 x, blieb Rest  2426 fl 23 x. Nach Abzug des Staatsbeitrags betraf es den Reckenberg nur noch 90 fl 32 x und die Kirchspiel- oder Brogli’sche Stiftungsmatte allein 23 fl 38 x, welcher Betrag vom Kirchenfond Eschbach d. d. 12. Mai 1845 bezahlt wurde; - laut Kirchenfondrechnung pro 1845/47 Blg. N° 16. –

Der Bodenzins an die Freiherrlich v. Neven’sche Herrschaft für die Pfarrer Brogli’sche Matte betrug: 15 fl 52 x, traf jährlich 2 fl 24 d, abgelöst im 18-fachen Betrag.
                     (Eschb. d. 9. November 1899   Erzb. Pfarramt   Gustenhoffer  Pfr.)





Lasten

Die oben pag. 93 für das laufende Jahr 1899 hinüber auf 1900 aufgeführten Steuern und Umlagen der Pfarrpfründe betragen in Gemeinde Eschbach und Stegen rund ca. 100 Mk, im Einzelnen dort bezeichnet.

Bereits zwei Provisorien innerhalb kurzer Zeit verursachte die Umzäunung des Grasfeldes vor der Pfarrhofmauer und neben dem Kirchenplatz. Im Jahr 1881 wurde für den hölzernen Hag das Provisorium mit 131 M 26 der Pfarrpfründe durch Erlass kathol. Oberstiftungsrates vom 26. Juli 1881 N° 15395 auferlegt. Der Betrag wurde beim Kapellenfond zu Stegen zu 5 % Verzinsung erhoben und mit je 30 Mk jährlich an Kapital und Zins abgetragen. Allein die Umzäunung hielt kaum 10 Jahre an. Im Jahr 1891 ließ man die Umzäunung mit Eisendraht und eisernen Pfosten herstellen und durch Schlosser Ruh in Kirchzarten, und zwar nach dem nicht mehr zu empfehlenden Rat eines Freiburger Architekten mit rohen ungehauenen Wald-Steinen (Felsen-Stücke), die samt Fuhrlohn allein auf 90 Mk kamen, mit dem Setzen auf 100 Mk (45 Stück), mit großer Mühe verbunden, verdiente der Lieferant sehr wenig. Die Bohrung wollte niemand übernehmen in die harten Steine, endlich gab sich ein Italiener-Arbeiter dazu her. Die Montierung, welche nichts weniger als gut und gar nicht solid ausgeführt wurde, kam auf 66 M. Die Einfriedigung kam dann im Ganzen auf 532 M 68 d, wobei Drahtgeflecht und Pfosten auf 179 M 27 d kamen. Bei den 76 laufenden Meter kam der Meter auf ca. 7 Mk. – Genehmigt durch Erlass kathol. Oberstiftungsrat vom 18. November 1891 N° 11459. – Der Betrag wurde von der kathol. Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe gegen Verzinsung von 4 ½ % vorgeschossen, abzutragen mit jährlichen 35 Mk, welche jeweils in Abzug kommen beim 107. Zinsbetrag der Pfarr-Pfründkapitalien, im Oktober jedes Jahr von der Pfarrpfründkasse     108. zu Karlsruhe (vgl. Pfarrarchiv Fach XII a).

Der Baucanon oder ‚Bauschilling’ beträgt für den Pfründnießer 11 fl = 18 M 86 d jährlich für kleinere Reparaturen oder auch bauliche Verschönerungen, welche von Großh. Bezirksbauinspektion Freiburg zu genehmigen sind und für je 2 Jahre (‚Baurelation’) berechnet werden. Wird der Bauschilling nicht vom Pfründnießer verwendet, so muss der Betrag an das Gr. Domänen-Amt Freiburg auf Antrag der Gr. Bez.-Bauinspektion Freiburg abgeliefert werden, was unbedingt zur Zeit der Vakatur der Pfarrei zu geschehen hat. In Eschbach laufen mithin immer 2 x 18,86 M für jede Baurelation.

Bis zum Jahr 1891 wurden jährlich vom Pfründnießer auch die Kirchspiel-Umlagen für die Pfarrhaus-Bewohner bezahlt, und zwar gesondert neben den anderen Umlagen. Von da ab wurden die Beträge zugleich und zusammengeworfen mit den Gemeinde-Umlagen vom Gemeinderechner erhoben; die Gemeindekasse liefert dann den Gesamtbetrag an die Kirchspielkasse nach dem jährlichen Voranschlag ab. In den 3 Jahren 1885, 86 u. 87 betrugen dieselben je 6 M 13 d mit einem Nachtrag von je 2 M 25 d und in den Jahren 1888, 1889 u. 1890 je 3,47 M mit dem Nachtrag von je M 1,5.

In Folge der Grenzregulierung im Jahr 1891, wo der Rechtenbach bzw. die Häuser dort, welche bis dorthin zur Gemeinde Eschbach gehörten, losgetrennt und zur Gemeinde Stegen geschlagen wurden, dagegen die sechs Häuser mit 8 Familien am ‚Reckenberg’, welche seither nach Gemeinde Stegen eingeteilt waren, zur Gemeinde Eschbach kamen; diese Häuser sind: 1. ‚Reckeberg’, ein Doppelhaus mit 2 Familien, dann 2. ‚Krummholze’ (früher ‚Baze-Nazi’), 3. ‚Straßenwarts’ (früher ‚Gegge-Schnieders’), zweiteilig. 4. das Küferhüesle (jetzt ‚Bachschuhmachers’), 5. das ‚Vogelhuesle’ (Besitzer war ehemaliger Singvogel-Händler), 6. ‚Schuhchristers’. In Folge dieser Grenzregulierung hat der Pfründnießer nur noch für die ‚Mönchsmatte’ Steuer und Umlage nach Stegen zu zahlen. – Birken und Rechtenbach zahlen ihre Kirchspiel-Umlagen nach Kirchzarten.

Den größten Betrag der Steuern in der Pfarrei hat die Gräfliche Standesherrschaft v. Kageneck zu zahlen. Als beim Tode des verstorbenen Max v. Kageneck dessen Sohn Franz, verehelicht mit Gräfin Wilhelmine geb. Gräfin  von Linden, im Jahr 1891 nach Stegen kam, zahlte er allein für das Vermögen seiner Frau aus einer jährlichen Rente von ca. 30000 Mk 450 Mk.

Als 1896 die Katastervermessungx) vollendet war für die Gemeinde Eschbach, betrugen die Kosten 13987 M bei 4005 Morgen Grund und Boden = 1442 Hektar bei 239 Eigentümern. Die Staatskasse übernahm die Vermessungskosten, forderte aber von den einzelnen Besitzern Beiträge, welche besonders bei größerem Waldbesitz ziemlich hoch waren; so hatte der Hinterbauern-Hof 233 M, der ‚Heinehof’ 209 M, ‚Scherpeter’ 198 M, die Pfarrei aber für ihre Güter nur M 4,51 zu entrichten.

x)   Die Vermessungs-Arbeiten dauerten von 1889 - 1894, darauf Ausarbeitung der Pläne 1895
     und Berechnung der Kosten, deren Einzug in der Gemeinde 1896 geschah.

Wollte man hieher noch einer Notiz aus dem 13. Jahrhundert Raum gönnen über den        109. damaligen ‚Dinkelhof’, jetzt ‚Maierhof’ genannt, so wäre es folgende: „Die Rechts des hoffs zu Espach – ‚Dinkelhof’ zu Espach – item so denn zu ostern wirt, so git das lehen ein pfennig wert eyer“. – item zu sanct Margaretha tag sol jedes lehen ein Käs geben, eins pfennigs wert – item zu sanct Andres tag, so sol man wyhs haber geben und jedes lehen 111 d. (Vgl. Jak. Grimm’s Weisthümer I. Teil N° 9002 c Die Gerechtsame des Abtes in St.Peter in Eschbach, Wyhler und Rechtenbach pag. 356 u. 357.)
(Eschb. d. 13.11.1899   Gustenhoffer  Pfr.)


Pfarrhaus

Das Pfarrhaus in Eschbach trägt als Hausnummer neuestens die Zahl 78. – Der Sturz über dem Hauseingang ist mit
P. I. A. M. S. P.
(Philipp Jakob, Abbas Monasterii St. Petrini)
[Philipp Jakob, Abt des Klosters St.Peter]
1788

Was das Dominium betrifft, so steht das Pfarrhaus auf ehemaligem sanktpetrinisch prälatischem Boden, welche Herrschaft bis zum Löwen reichte. – Vom ‚Engel’ talabwärts bestand Sigginger’sche Herrschaft (incl. Wiesneck); - Weyler, Stegen und Ibental war unter der Grundherrschaft v. Kageneck bis 1806. Der Zehnten von Stegen wurde an die Deutschordens-Kommende abgelöst; der Orden der Malteser war Decimator, denn das Zehntrecht hing mit dem Dominium nicht zusammen.

Nach dem Commissionsprotokoll vom 23. September 1783 sollten die Kirchspielgemeinden der künftigen Pfarrei Eschbach einen Bauplatz ankaufen (nämlich: Eschbach, Stegen, Weyler, Rechtenbach und Wiesneck) um 200 fl auf dem Hofgut des Engelwirts Lorenz Bank auf Sigginger’schem Dominium. Das Kloster St.Peter wählte aber einen Platz auf prälatischem Territorium, welcher 1011 fl östr. Währung kostete, nämlich auf dem ‚Dinkelhof’ (‚Maierhof’). – Die Gemeinden beschwerten sich in Wien und erklärten: das Pfarrhaus sei viel zu groß gebaut, - sie hätten bereits 80000 Stück Backsteine in etwa 8000 zweispännigen Frohndfuhren leisten müssen, nebst dem vielen anderen Baumaterial, - das Kloster wollte eben nur im prälatischen Herrschaftsbau haben etc. – Durch kaiserliches Hofdekret vom 15. Oktober 1789 wurde dahin entschieden: „Es können die Gemeinden zur höheren Zahlung des von dem Stifte nur wegen seiner Privatconvenienzen und zur Vermeidung der Jurisdictions-Collusionen nach der Hand gewählten Platzes nicht verhalten werden, sondern derjenige Betrag, um welchen der Platz höher als das von den Gemeinden namhaft gemacht zu stehen kommen, sei von dem Stift allein dem Eigentümer zu vergüten.“ (vergl. Chronik pag. 7). – Ein Plan über die Hofgüter der Gemeinde Eschbach von 1785 liegt im hiesigen Gemeinde-Archiv in blechernem Behälter (vergl. Chronik pag. 101 u. 102 Plan), überschrieben: „Plan über die Vogtey Eschbach, wozu der Herrschaft St.Peter gehörig“. – „Th. Walz  Geometer 1785“. – Durch bad. Gesetz vom 26.3.1852 wurde die sog. Katastervermessung für das      109.
ganze Großherzogtum angeordnet und kam für Eschbach von 1889 - 1894 in Ausfüh-      110.
rung. Darnach ist der Bauplatz eine Fläche für Kirche und Pfarrhaus von 41 Ar 49 qm oder nach altem Wiener Maß ca. 415 Wiener Quadrat-Fußx). Wie der alte Plan aufweist, war keine Brücke, so wie jetzt, zwischen Pfarrkirche und dem jetzigen Schulhaus, sondern nur ein Stegen gegen die jetzigen Ökonomie-Gebäude des Löwenwirts, wo damals nur ein kleines Häuschenxx) stand mit ‚Wirtschafts-Gerechtigkeit’ mit einem kleinen Gütchen. – Bis zu diesem Steg ging das Pfarrgut und der Kirchenplatz, von welchem dann das jetzige Schulhaus in den 20er Jahren seinen Bauplatz kaufte. –

x)   ein qm = 10,007 Wiener Quadrat-Fuß. – Die Baufläche für Pfarrhaus allein ist 19 Ar 14
      qm.
xx)   Beh-Huesle genannt, vom Geschlecht ‚Beha’, - vgl. Familienbuch -alt

Der innere Raum des Pfarrhauses umfasst
a. im I. Stock:
    1. Wohnung und Schlafzimmer des Dienstpersonals (Ord.-Zahl 1 und 2); ein Ofen
    2. eine geräumige Küche mit zwei anstoßenden Speisekammern
    3. ein Garten-Kämmerlein für das Gartengeschirr etc.; - nebst Abort anderseits
    4. zwei weitere Zimmer je mit einem Kreuzstab-Fenster und gemeinem Ofen, welcher in
        die Mauer eingefügt ist. Diese beiden Räume werden zur Zeit als Paramenten-Kammer
        für Kirchengeräte benützt.
    5. An diese schließt sich an die Sakristei der Pfarrkirche.

Der geräumige Keller hat eine Wölbung, welche ganz mit Backsteinen aufgeführt. Eine bis jetzt nicht gefasste Quelle könnte als Brunnen benützt werden.

b. im II. Stock:
    1. die Wohnung des Pfarrers gegen Norden, mit Wohnzimmer und Schlafzimmer (O.-Z. 3
        und 4) mit anstoßendem Alkov, welcher vom Schlafzimmer durch eine Bretterwand
        abgetrennt ist, zur Zeit als Kämmerlein für Schwarz-Wasch benützt.
    2. Von der Treppen-Aufsteig links gegen Süden und anstoßend an die Pfarrkirche befindet
        sich das Schlafzimmer (O.-Z. 5) und Wohnzimmer des Vikars (‚Cooperators’, wie es in
        der Dotations-Urkunde vom Jahr 1787 heißt (O.-Z. 6).
    3. das Gastzimmer, anstoßend an den Chor der Pfarrkirche mit einem einzigen Fenster (O.-
        Z. 7), hat einen kleinen Ofen
        Ein Ofen befindet sich zwischen dem Wohnzimmer des Vikars und dessen
        Schlafzimmer, in Mauer eingefügt, dagegen das Wohnzimmer des Pfarrers und dessen
        Schlafzimmer hat jedes einen besonderen Ofen. Es sind also im Ganzen 6 Öfen im
        Pfarrhaus, drei große nach alter Fa,con und drei kleinere neuerer Fa,con.

c. im Seitenflügel:
    1. befanden sich drei Kammern, wahrscheinlich für den die Mesnerei versehenden
        Benediktiner-Bruder und den Knecht, der das Pferd und den Stall zu besorgen hatte; es
        war ein Dienstpferd dotiert, welches aber bei der Neu-Dotation nach der Säkularisation
        wegfiel. – In einer Kammer befand sich 1880 ein Fruchtkasten, wiewohl auf dem
        Pfarrspeier (wohl: Speicher) auch zwei Fruchtbehälter waren und heute noch sind.
    2. befinden sich im Seitenflügel die Ökonomie-Gebäulichkeiten mit Scheuer, Futtergang
        und Stall, welcher für ein Pferd und zwei Kühe eingerichtet ist; der Schweinstall ist an
        die innere Hofmauer angebaut; der obere Teil dient als Hühnerstall.

Die Lage des Gebäudes in seinen Zimmern gegen Osten bewirkt, dass von Kirchweih an (Oktober) bis etwa Mariä Verkündigung (März) kein Sonnenstrahl in die Zimmer des Pfarrers und Vikars fallen. – Ferner ist manchsmal im Frühjahr oder Spätjahr der Thermometer morgens unter Null (R.) und mittags über 20 G. Wärme in der Sonne (sank schon auf 4 unter 0 gegen Nordost morgens im Schatten und stieg mittags in der Sonne gegen Südwest auf 24 (R.). – Der erste investierte Pfarrer hier, Brogli, starb an rheumatischem Leiden. – P. Maurus an Brustwassersucht Juli 1806, wurde aber in St.Peter beerdigt, er war Subprior und spielte in Eschbach die Orgel (Memoiren des Abtes Ignaz von St.Peter S. 223 Manuscript).

Im geräumigen Hof des Pfarrhauses legte Pfarrverweser Felder einen kleinen Wasserbehälter an im Eck zwischen der Kirche und den Schweinställen, um Fische, Forellen halten zu können. Man riet ihm, in seinen kleinen Fischweiher Sägspäne zu streuen, damit sie Schatten hätten, da verreckten sie alle (verstorbener Schmiedmeister Hermann Feser).          110.                                                  111.
Im Jahr 1881 zeigte es sich, dass vom laufenden Küchenbrunnen aufwärts bis zum Dach der Schwamm sich angesetzt hatte. Die Erneuerung des Gebälkes kam auf ca. 300 Mk.

Den Stiegenabschluss im zweiten Stock hat Pfarrer Blank fertigen lassen. Pfr. G. ließ Denselben mit Ölfarb streichen, was allein 36 M 17 d kostete (‚Treppen-Verschlag’) im Jahr 1889 von Maler Fichter in Freiburg.

Das Pfarrhaus hat vier Kamine und die Waschküche eines, drei Derselben sind neu aufgebaut 1885, nämlich jenes im Zimmer (6) des Vikars und jenes im Wohnzimmer des Pfarrers (O.-Z. 3), welches zugleich für die Küche und das Wohnzimmer des I. Stocks (O.-Z. 1) dient, aufgebaut 1901 vom Keller aus, wo ein zweifacher Verschluss ist; sollte in der Küche oder im Wohnzimmer (1) der Rauch keinen Abzug haben, was nach kalten Nächten und darauf folgendem Sonnenschein der Fall ist, so muss man im Keller beide Verschlüsse öffnen, und es wird Abzug des Rauches da sein, zumal wenn man im Kellerraum das Kamin durch ein brennendes Papier die Rußschicht? der unteren Teile des Kamins etwas erwärmt. – Das Kamin der Waschküche ist gleichfalls neu aufgebaut worden (1889). – Das Kamin der Pfarrerswohnung und der Küche könnte auch für den Ofen im Schlafzimmer der Pfarrwohnung benützt werden, wenn man das alte Kamin vom Zimmer (4) eingehen wollte lassen. Es ist deshalb bereits eine Öffnung (‚Ofenschelle’) vorgesehen, welche einstweilen unter der Tapete verborgen bleibt. – Diese Öffnung für das Ofenrohr befindet sich im Eck 68 cm von der Backsteinwand entfernt und 218 cm vom Boden des Schlafzimmers (mit Zeichung der Situation mit Maßangaben).

Die Öfen im Pfarrhaus waren ursprünglich große Schwarzwald-Öfen mit grünen Kacheln. Im ersten Stock ist noch ein solcher in den beiden Kammern neben der Sakristei; in der Zelle nächst der Stiege wohnte ein Neffe des Pfarrers Blank, der auf das Gymnasium (damals ‚Lyceum’ genannt) sich vorbereitete. Im II. Stock ist in N° 6 (derweiliges Wohnzimmer des Pfr. G.) gleichfalls ein alter Ofen, eingemauert zwischen Wohnzimmer und Schlafzimmer des Pfr. G.; ist bis dato 1903 sehr praktisch. Wird im strengen Winter morgens und abends je mit einer meterlangen Reiswelle gefeuert und hält gleichmäßige Temperatur, allerdings nur 13 oder 14 Grad, was aber genügt. Ferner steht ein schöner grüner Ofen mit Aufsatz im größten Zimmer N° 3, der aber seit 23 Jahren des jetzigen Ortsgeistlichen noch nie gefeuert wurde. Ein ganz ähnlicher, aber mit blauen Kacheln, steht in der N° 4. Beide Letztgenannten stehen frei ohne Einmauerung. Der in N° 4 wurde 1889 durch Maurer von St.Peter umgesetzt, welche dann statt einem Gewölbe, wie seither, einen eisernen Rost mit waagerechten Steinen mauerten. Deshalb das Umsetzen durch Maurer abraten, dagegen aber durch Hafner. Der Ofen im Zimmer N° 1 im I. Stock wurde vor etwa 3 Jahren durch einen Hafner von Freiburg umgesetzt im Jahr 1895.

Für die Zimmer gelten die Maße besonders beim Tapezieren, wie sie in Fach VIII i zusammengestellt sind. – Wenn man auf den Bauschilling ein Zimmer tapezieren will lassen, muss man die Großh. Bezirksbauinspektion um Bewilligung ersuchen, damit kein Zimmer, was bis jetzt geweißelt war, tapeziert werden. Zimmer N° 1 wurde tapeziert 1883 und 1895; N° 2 wurde 1895 tapeziert; N° 3 im Jahr 1891; N° 4 im Jahr 1902; N° 5 im Jahr 1891; N° 6 im Jahr 1891; N° 7 im Jahr 1900
        (Fach VII i u. VIII 2)              (24.9.1903   G.  Pfr.)


112.
     Brunnen                         

Der Pfarrbrunnen hat zwei Brunnenstuben, die obere ist auf dem Gute des sog. ‚Drehers’, jetziger Besitzer Georg Scherer, Dreher hier, und die untere auf dem Gut des Hermann Feser, Schmied. Die Obere liefert mehr Wasser, die untere liegt in den Felsen. Im Jahr 1835 unter Pfarrer Dischler war die ganze Leitung zu erneuern. Es geschah an 150 Fuß Röhren ähnlich 1840; 1852 wurde durch Trockenlegen einer oberen Wiese (‚Drainage’) des Joseph Zipfel der oberen Brunnenstube das Wasser abgegraben; daher Feindseligkeiten zwischen Pfarrhaus, Pfarrer Engler und dort. – In einem Prozess, der 1854 endete, gibt das Gr. Landamt Freiburg d. d. 7. Juli 1853 sein Urteil dahin: „Der Beklagte, Joseph Zipfel von Eschbach, sei unter Verfällung in sämtliche Kosten schuldig zu erklären, alle von ihm dem Wasserzufluss in die auf seinem Gute angebrachte Pfarrbrunnstube in den Weg gelegten Hindernisse binnen 14 Tagen bei Exekutionsvermeidung zu beseitigen und sich jeder ferneren Störung des der Klägerin zustehenden Brunnenrechts bei Vermeidung einer Strafe von 25 fl für jeden einzelnen Fall zu enthalten.“ –

Im Jahr 1876 wurden neue Deicheln gelegt und über den Teil der Straße, wo die Leitung auf Schmied Feser’s Eigentum vom Straßengraben abbog, wurden Zementröhren unter die Straße gelegt. – Im heißen Sommer 1885 blieb jeder Tropfen Wasser aus, aber auch der Bach und die Bauernbrunnen an Haus und Stall trockneten aus. Im Pfarrhaus holte man aus der Quelle im Eck des Kellers gegen Norden, beim Kellerhals, das Wasser, welches seinen Abfluss in die Dohle hat, welche vom Garteneck her das Ablaufwasser der Küche und der Dachrinnen fortführt unter dem Stall durch und am Schwesternkeller vorbei unter dem Rathaus in Zementröhren und dann wieder in dem gewölbten Dohlen bis zum Talbach. (Die Steine dieser Dohle haben aber leider keine Mörtelverbindung, ausgenommen das kleine Stückchen im Schwesternkeller und unter dem Rathaus in Zementröhren von ca. 80 cm Durchmesser.) In jenem heißen Sommer 1885 war kein Wasser im Bach und in den Kellerrinnen an der Mauer ringsum war auch alles trocken. Das Wasser der Brunnenquelle im Keller sprudelte gleichmäßig stark und frisch.

Als im Jahr 1885 (März) neue Deicheln zu legen waren, teils in der Strecke im Bach, teils auf etwa 4 - 5 Meter, wo die Leitung über das Wiesfeld am Eck der Gartenmauer führte, verlangte Maierbauer, verstorbener Eduard Rombach, man solle seiner Matte ausweichen und die Leitung im Bach verlängern, zumal die Holzdeicheln im Bach länger hielten als die in trockener Erde, was unserseits zu billigen war.

Plan der alten Pfarrbrunnen-Leitung von 1790 – 1892                      113.

Es wird allgemein darüber geklagt, dass die Wasserleitungen spärlicher als früher ihr Wasser liefern; es kommt her von der Überhandnahme des kahlen Abholzens auf Höhen, wo die innern Brunnenbehälter in den Felsklüften viel leichter austrocknen. – Die Brunnenquelle im Pfarrkeller scheint tieferen Ursprung zu haben. –

Im Jahr 1892 richtete man den Pfarrbrunnen neu ein und nahm statt Holzdeicheln nur eiserne Röhren. Auch versuchte man, den Beifluss der Wasserquellen zu steigern dadurch, dass man bei den beiden Brunnenstuben ‚Schlitze’x) in den Berg gegraben hat, bei der ersten die oberen 3, nämlich a. gegen den Berg, b. parallel mit dem Berg gegen Drehers Scheuer und c. talabwärts (Zeichnung). Die untere Brunnenstube hat nur 2 solche ‚Schlitze’ in den Berg hinein (Zeichnung); die untere liegt aber einen Meter tiefer als die obere und bildet so ein Reservoir, 500 Liter Wasser fassend. Eine jede Brunnenstube hat 3 Öffnungen: 1. einen Überlauf für den Fall, wenn sie zu voll wird, 2. einen Auslauf, welcher das Wasser in die Leitung führt und 3. einen Leerlauf, welcher zur Reinigung der Brunnenstuben dient, die etwa alle 2 Jahre vorgenommen werden soll, um Schlamm und Unrat etc. zu entfernen. Die Reinigung nahm bis heute jeweils ein Taglöhner vor (Mesner), welcher seinen Lohn (2 - 3 Mk) vom Gr. Domänen-Amt Freiburg erhielt, nachdem die Gr. Bez.-B. die Anweisung erteilt hatte. – Die übrige Einrichtung zum Leerlauf ist im Keller mit einem großen Radhahnen eingerichtet. Die kleineren Hahnen im Keller sind teils zum Abstellen des Wasserlaufs in der Waschküche, damit mehr in der Küche läuft, teils zum Abstellen im Winter, damit bei großer Kälte das Wasser in den Röhren nicht gefriert und diese zum Platzen bringt.

x)   In die ‚Schlitze’ wurden Tonröhren (ca. 30 cm lang) gelegt und mit Stein
     (Straßenmaterial), Leimen und Lett umgeben.

Die Gr. Kulturinspektion zu Freiburg hat die Neueinrichtung 1892 besorgt und kamen die Kosten insgesamt auf 1670 Mk 41 d laut Zuschrift Gr. Kulturinspektion Fbg vom 16. November 1895 N° 2866. – Allein trotz des ziemlichen Aufwands ist bei trockener Witterung nur sparsam Wasser vorhanden. Genannte Behörde legte auf unser Ansuchen auch einen Situationsplan bei
(Vgl. Fach VIII 4 und Rolle für Planskizzen)

Die neue Wasserleitung geht über das Eigentum des Georg Scherer, vlg. Dreher, dann über die vom verstorbenen Hermann Feser, jetzt des Pius Feser, und dann über die Wiese des verstorbenen Eduard Rombach, jetzt Anton Rombach. Es hatten diese Dreie je einen Reversxx) zu unterschreiben. Eduard Rombach erhielt das Versprechen auf Schadenersatz für das Aufgraben, erstmals pro 1892 60 M
(Eschb. den 26. Sept. 1903   Gustenhoffer Pfr.)

xx)   Eintrag des Reverses in das Grundbuch Seite 463 N° 107 Band VI





114.
     Ökonomie                     

Pfarrer O. Brogli unter dem 30. November verlangte, dass das Ökonomie-Gebäude in seinem Bau vollendet werde. Er hatte auch noch ein Dienstpferd, welches seinen Platz alsbald am ersten Stand im Stall hatte, auch trieb er das Pfarrgut um und vermehrte dessen Güter (Kirchspielmatte – Reckeberg etc.). – Auch Pfarrer Engler hatte Ökonomie und verlangte deshalb 1842 den Brückenbau beim Schulhaus, damit er sein Heu heimtun könne. – Pfarrer Blank betrieb gleichfalls Ökonomie, denn seine zwei Schwestern waren solche von ihrem Heimatort (Ottersdorf bei Rastatt) gewöhnt; er bebaute sämtliche Güter, nur die ‚Hagebiehl-Matte’ und das Waidfeld des ‚Reckeberg’ überließ er andern; Erstere dem Klingele, das Zweite dem ‚Reckesepp’, i. e. Joseph Mäder.

Als Pfarrer G. 1880 im November nach Eschbach kam, war aber Stall und Heubühne so defekt, dass der Stall gestützt werden musste, damit er nicht zusammenstürze. Ob und wann unter Pfr. Blank bauliche Reparaturen vorgekommen sind, ist nicht ersichtlich, weil die Akten von seinen über 20 Jahren fehlen. Unter Pfr. Engler aber kamen Stallreparaturen und sonst im Ökonomie-Gebäude vor im Jahr 1839, und zwar für ca. 900 fl, auch wurde das Einfahrtstor 1840 und 1856 auch Seitentürlein neu gefertigt, was auch 1891 geschah. – Nach dem Einrichten der ‚Alten Mesnerei’ hätten Mesner Otto und seine Mutter den Stall gerne benützt, allein trotz aller Schreibereien wollte Gr. Bezirksbauinspektion in Fbg an Gr. Domänendirektion in Karlsruhe nichts am Bau leisten. Es hieß: „Wenn der Pfarrer selbst Ökonomie treibe, dann nur könne etwas geschehen“. Der Pfarrer G. fing also Quasi-Ökonomie an, indem er für 2 Kühe das Geld dem ledigen Otto Helmle oder vielmehr seiner Mutter vorschoss und eine für sich behielt, auch sonst landwirtschaftliche Geräte anschaffte, allein diese Art Simulation brachte zwar es dahin, dass Reparaturen in größerem Maßstab vorgenommen wurden, aber der Pfr. G. brockte so ungefähr 400 Mk ein.

Im Juni 1893 begann man die Stall- und Scheuer-Reparaturen. Im Stall wurde der Boden aufgehoben, und da stellte sich heraus, dass der Urin der Tiere etc. gar keinen Abfluss hatte. Es wurden 19,51 qm Zementunterboden konkav als Rinne gelegt, mit dem Abfluss nach Norden gegen den Maierhof hin in den außen vom Schüttstein herführenden ‚trocken’, aber gewölbt gemauerten Dohlen, der Schüttstein-,  Dachabfall- und Wiesen-Wasser in den Bach abführt. Ferner wurde ein neuer Holzboden bis zum sog. ‚Schorboden?’ gelegt, 21,40 qm fassend. – Ferner wurde der Heuboden über dem Stall und Futter mit 6 cm starken Die-      114.
len, 50,32 qm, neu gelegt und neue Balken eingezogen. Der qm des Zement-Unterbodens 115.
kam auf je 7 Mk, jener des Holzbodens auf je 3 Mk und des Heubodens je 2,20 Mk. Durch Taglöhnerarbeit à 1,80 M ließ man Schottermaterial unter den Zement-Unterboden schütten. Das Ökonomie-Gebäude kostete 1893 in seinen Reparaturen zusammen 475 Mk 67 d. – Der Holzboden des Stalls hatte zu wenig Abflusslöcher oder vielmehr, sie waren zu klein, so ist er jetzt nach 10 Jahren wiederum faul. Zur Zeit aber steht nur eine Ziege (‚Gaislein’) im Stall, der ledigen Agatha Scherer im Kniestock des Schwesternhauses gehörend.

Die Sammelgrube außerhalb des Stalls gegen den Maierhof vom verstorbenen Maurer Lauli in Kirchzarten hergestellt, hat keinen Zementboden, blieb unvollendet, weil die Kühe von der Mesner-Familie in ihr am Weg in das Steyerntal gekaufte Haus verbracht wurden; die Ökonomie im Pfarr-Seitenflügel aufhörte. Es sollten 2 Zementröhren eingefügt werden. Beim Hineinlassen der Ersten zerschlug diese; eine neue wurde aber nicht angeschafft (d. O.).
Im Jahr 1897   Die Sammelgrube kam auf 46 M 25 d.

Eine Inspektion aus Karlsruhe, Gr. Domänenrat Abs mit Hr. Bauinspektor von Stengel u. Hr. Architekten Lembke trafen die Gais bei ihrem Stallbesuch an im Jahr 1901.
(Eschb. d. 26.9.1903   Gustenhoffer Pfr.)

116.
        Garten                         

Der Hausgarten umfasst 10,19 Ar, teils bebaut, teils als Gartenfeld. – Die Hofreite ist bei der Kataster-Vermessung 1894 mit 19,40 Ar berechnet, weil der Pfarrhaus-Bauplatz und der der Pfarrkirche, auch wo das Ökonomie-Gebäude steht, zur Hofreite gezogen ist, also größer wie der Hausgarten innerhalb der Gartenmauer. – Das Grasland bei der Schule und beim Rathaus misst 1,71 Ar und das Grasland rings um Pfarrkirche gegen den Bach, jenes außerhalb der Gartenmauer, des Pfarrhauses und des Seitenflügels mit Ökonomiegebäude misst 7,12 Ar. – Seitdem das Schwesternhaus erbaut ist, wozu weitere 3,07 Ar Grasfeld gekommen sind, ist das ursprüngliche Kirch- und Pfarrhaus-Grundstück nur noch 41,49 Ar – 3,07 Ar = 38,42 Ar groß, weil der Bauplatz für das Schwesternhaus von der Pfarrpfründe von Mesnerhausbaufond gekauft wurde, - dass der Kirchenplatz, der mit herüber berechnet hätte werden sollen, scheint’s ausfiel, ist nicht korrekt, er gehörte von jeher zum Pfarrgut.

Die Gartenmauer war ursprünglich mit Schindeln gedeckt. Im Jahr 1857 wurde sie mit Steinplatten gedeckt, welche durch Frohndfuhren aus dem Steinbruch in Heimbach geholt wurden; dieselben waren 2 Fuß breit im Quadrat und ca. 20 - 25 Zoll dick. – Im Jahr 1883 wurden die schadhaften Platten ersetzt durch 3-fach gelegte Dachziegel, besonders gegen Norden; gegen Süden liegen heute (1903) noch Platten aus rotem Sandsteinx).

x)   Die Gartenmauer östlich und südlicher Seite bestich mit Schwarzkalk, Sand und 1/6
     Zement, ca. 125,75 qm à 70 d – zusammen 88,03 M + 32 M (Taglöhner) = 120 M 03 d (im
     Jahr 1895)                                (Pfarr-Archiv VII i)

Bäume stehen heute, 1903, in Allem ca. 40, hiervon allein Apfelbäume 15, Birnenbäume 2, Zwetschgen-Bäume 20, ein Reineclaude- und ein Mirabellen- und 1 Pfirsichbaum: - also große und kleine, alte und jüngere, im Ganzen ca. 40. – In den ersten 10 Jahren wurden vom Schreiber, Pfr. G., für etwa 35 Mk ganz junge Bäume zu setzen angekauft. Einige aber fallirten?. Die Linde auf dem Kirchenplatz wurde 1884 gesetzt, leider hätte sie ihren Standpunkt mehr gegen Bach hin erhalten sollen. Die Langholzfuhren des Maierwalds von Eduard Rombach, Maierbauer, schädigten sie sehr; im Sommer suchen die Leute vor Beginn des Gottesdienstes gar gern ihren Schatten.

Obsterträgnisse in besseren Jahren gab es z. B. 1883 ungefähr 50 Sester (altes Maß = 15 Liter), teils verkauft und zwar für Leute in der Pfarrei: zu 1 M und von außen her 1 M 40 d. Äpfel lieferten gegen 60 Sester, die ca. 200 Liter Most gaben, welcher am Pfarrtisch getrunken wurde. – Im Jahr 1888, dem Dreikaiserjahr Deutschlands, gab es ca. 90 Sester Zwetschgen à 1 M oder, wenn der Käufer sie selbst brach, 80 d, aber die Hälfte ungefähr wurde an arme Leute verschenkt; so blieb die Einnahme ca. 50 Mk, desgleichen 1895.

Im Jahr 1893 wurde im Garten eine Kanalisation vorgenommen, das Dachabfallwasser      117.
vom Eck des Schlafzimmers N° 5 im 2. Stock in den Bach zu leiten und auf der anderen
Seite des Hausvorsprungs bei der Küche zur Gartenmauer gegen den Maierhof hin in den mit Backsteinen gewölbten und länglichen Rausteinen, trocken gemauerten Dohlen außerhalb des Pfarrhauses, kostete 264 M 22 d.

Um das Grasfeld am Kirchenplatz vor dem Portal und beim Rathaus war ein Hag, ursprünglich wie jene am Feld der Bauernhöfe,     x     x     x      , Pfähle kreuzweis in den Boden geschlagen und eine Stange darüber gelegt. – In der Intercalarzeit (1880/81) glaubte man, es würde ein besserer Hag nicht nur bewilligt, sondern aus den Intercalargefällen der Pfarrei bezahlt werden können. Es kam die Erlaubnis zu einem Hage mit Gipslädchen, … (Zeichnung) …. aber es musste ein Provisorium von 131 M 26 d, jährlich 30 M zu zahlen (vgl. pag. 107), aufgenommen werden.

Im Jahr 1892, also schon nach 10 Jahren, musste ein neuer Hag gestellt werden; man wählte dieses Mal einen Drahthag und ließ ihn durch Schlosser Ruch, damals Bürgermeister dort, fertigen. Auf Anraten der Gr. Bez.-B.-Inspektion Fbg ließ man vom Pfisterwald ‚Rausteine’ beischaffen statt gehauene, um die Pfosten einzulassen; nun war Niemand da, der die Löcher in die Steine für die Eisenpfosten hauen konnte und wollte. Endlich tat es ein Italiener. Durch die Ungeschicklichkeit, - Rausteine statt gehauene Steine, - kam der Hag sehr hoch. Es waren 76 laufende Meter, zusammen 536 M 85 d. – Pfr. G. kaufte von Schmied Feser einen alten Eisenhag, - von Schmiedeisen, nicht Gusseisen, - der vom gräflich Kageneck’schen Schlossgarten in Stegen stammt und vervollständigte damit ein fehlendes Stück, - das besondere Stärke nötig hatte. Auch obiger Betrag wurde zu einem Provisorium gemacht, jährlich vom Pfarrer mit 35 Mk bei kath. Pfarrpfründekasse zu zahlen.
                                (Eschb. d. 27.9.1903   G. Pfr.)

Den Bodenbeleg als Laufgang außerhalb der Hofmauer, als Mesner- und Schwestern-Weg zur Kirche, legte Mesner Otto (1889) auf Kosten des Pfr. G. Desgleichen der Plattenbeleg im Garten als Gartenweg; Ersterer von den abgängigen Steinplatten im Kirchenschiff und Letzterer im Garten vom Abgängigen der Chorplatten (im Jahr 1901).        (dito)

Die Johannes- und Stachelbeeren geben seit etwa 4 oder 5 Jahren ein Erträgnis zu einem Beerenwein von 230 - 240 Liter, anfänglich waren nur etwa 3 - 4 armselige Hecken da. – Jährlich beschnitten etc. (vgl. Christ’s Gartenbuch – in der Pfarrbibliothek) tragen sie reichlich und gut.                                    (dito)



118.
         Keller                         

Beim Bau des Pfarrhauses mussten die Bauern frohndweise allein für das Kellergewölbe 80000 Stück Backsteine 3 - 4 Stunden Wegs beifahren und nebstdem die Rausteine aus dem Steinbruch bei Pfaffenweiler beibringen; laut Beschwerdeschrift des Gemeinde-Anwalts zum Prozess über die Frohndpflicht im Jahr 1857 gegen den Domänen-Fiskus (vgl. Pfarr-Archiv VII Fasc. 3). – Im Jahr 1880 fand man den Boden durch die Länge der Zeit, fast 100 Jahr, so verschlammt, dass man nur mit Lederschuh in den Keller konnte. Die Pflastersteine hatten sich so in den Bodengrund des Kellers nach und nach eingesenkt, dass Grund und Schlamm obenan waren, wie heute noch (1903) es hinter den Faßlagern der Fall ist. Die Bauinspektion ließ deshalb auf Ansuchen endlich im Jahr 1889 einen Laufgang mit Beton legen vom hinteren Faßlager bis zum Graben, 16,10 m lang und 1,30 m breit, der 73 Mk 26 d kostete, nämlich 20 qm à 3 M 50 d.

Im Jahr 1891, als in das Schiff der Kirche ein neuer Boden-Beleg mit rötlichen Steinplatten à qm 8 M 50 d von Steinhauer Keller in Freiburg erstellt wurde (49,24 qm), wurde durch die Bez.-Bauinspektion die Verlegung in den Keller und in den Hof des Pfarrhauses angeordnet mit den noch besterhaltenen Steinen. Die Maurerarbeit des Verlegens in Keller und Hof kam das Gr. Ärar auf 97 M 60 d einschließlich einigen Dachverputzes.

Weil der Kellerhals im Pfarrhausgang (‚Stiegenhaus’) immer Feuchtigkeit zeigte an Mauer und Boden, ließ man zwei Fenster aufbrechen, eines unter der Stiege und eines Gartenkämmerlein, es geschah 1897. Die Maurer-Arbeit des Ausbrechens kam auf: 19 M 05; und die Schreiner- mit Glaserarbeit auf 52 M 33 d, mithin zusammen 71 M 38 d -! - ! - ? –

119.
     Gebräuche                     

Es war von Alters her Gebrauch, dass bei jedem größeren Hofgut eine Kapelle war und besonders Samstag Abend und Sonntag- und Feiertag-Nachmittag ein Rosenkranz gebetet werde mit Lauretan. Litanei. Diese Kapellen stehen teilweise noch. Das Kloster hielt wohl in der alten Jakobus-Kapelle morgens, aber nicht nachmittags, Gottesdienst. – In den einzelnen Zinken oder Dobeln war dann auch eine Kapellen-Glocke. So heute noch: Mooshof, Hinterbauern-Hof, Heines, Molze und Scherles, - wo die Betzeit morgens, mittags und abends, Angelus Domini, heute noch geläutet wurde, so wie in der Pfarrkirche selbst. –

A.
1. Desgleichen stehen heute noch an allen Hofgütern, selbst bei kleineren, Wegkreuze, welche
    vom Ortsgeistlichen privatim benediciert wurden. – Das Kreuz auf dem Kirchenplatz am
    Schulhaus (vgl. p. 37) wurde vom Mission-Oberen P. Ambros, Quardian im Kapuziner-
    Kloster zu Straßburg – Königshofen als Missionskreuz benediciert (im Jahr 1896, 14.6.).
    Das Kreuz ist von Eisenguss, kostete 125 Mk und wiegt der Korpus allein 170 Pfund; es ist
    gut in die Schulmauer eingelassen und im Schullokal mit Schraube, die durch die Mauer
    geht, befestigt. – Mechaniker Karl Ketterer in St.Peter brachte an die Ende Rosetten an
    etc., die 16 M 50 kosteten. Das Anheften, Kreuz aus Schmiedeisen, Anstrich und
    Goldgrund etc. zusammen macht 56 M 60. – Die Vergoldung des Korpus war nicht echt,
    sondern Bronze, weshalb der Körper bald schwärzlich war. Maler Bernhard Müller in
    Freiburg, ein Schüler aus der Schule zu Stegen, fasste es 1899 in Farben.                                                   (Fach VII 14)


    Kurz vor 1880 wurden neu gesetzt das Kreuz des Löwenwirts Rombach am Weg zum
    Gottesacker, - von Stein, kostete 210 Mk, gefertigt vom Italiener Lornati in Freiburg, und
    das eiserne Kreuz des Maierbauern auf der anderen Seite des Gottesackers. –

    Im Jahr 1885 (20.4.) wurde das Kreuz beim Reckeberg und dem Haus des Wagners Ignaz
    Walter benediciert. Den Christuskörper, geschnitzt vom Säger Aloys Gfell aus Schollach,
    Amt Neustadt, hat Pfr. G. angekauft um 14 Mk, das Übrige bestritt Gemeinderat Ignaz
    Walter. Das Kreuz steht auf der Wiese des Engelwirts.

    1888 setzte Ratschreiber Friedrich Hug sein Kreuz neu, beim Weberhuesle und der Mühle.
    – Desgleichen auch 1888 auf dem Heinehof im Hinterneschbach. 1897 am 10. Oktober
    benedicierte Pfr. G. das Kreuz, welches nächst dem Salzbauernhof steht. – Etwas anderes
    ist das sog. Salzbuben-Kreuz, welches ganz auf der Höhe und auf dem ‚Recke-Seppe’
    Hofgut steht. Dasselbe wurde seit etwa 50 Jahren, wie man hörte, schon 4-mal erneuert;
    zuletzt 1894. Es wurde dort ein Raubmord begangen durch 2 Metzgerburschen aus      119.
    Freiburg, und zwar an einem gewissen Johann Haury von Eschbach, Salzbauernhof,      120.
    der zwei Stiere in Föhrental (1760) verkauft hatte. – An diesem Salzbuben-Kreuz sollen
    1796 im französischen Krieg zwei Soldaten vom damaligen Zipfeljocke-Bauer erschlagen
    worden sein, welche dem Bauern 3 Stücke Vieh weggenommen hatten. – Er habe sich
    beeilt, ihnen zuvor zu kommen an den Weg, der von der Höhe abwärts führt; er soll sie
    rücklings mit 2 wuchtigen Gewehrkolben-Hieben getötet haben und dann sein Vieh wieder
    heimgeführt (Rückzug der Condées v. bad. Schwarzwald).

    Selbst kleine Taglöhnerhäuslein wollten ihre Weg-Bildstöcklein haben, wie man sie heute
    noch findet. Manchsmal knüpft sich ein Unglücksfall daran. – So ein Bildstöcklein steht im
    Wald des Klause-Höfleins. Die Sage berichtet, zwei Hirtenbuben hätten Streit bekommen,
    beide hätten mit Messern zugestochen, einer sei auf dem Platz tot gefunden worden, wo das
    Bildstöckle steht, und der andere sei auch an seinen Wunden gestorben.
(vgl. Fach XX a 1)

2. Noch im Jahr 1810 u. 1811 war es vom Klosterstift St.Peter her noch üblich, dass
    Brautpaare, welche über Christenlehrbesuch, Kirchenbesuch oder sonst ein schlechtes
    Sittenzeugnis aufzuweisen hatten, eine Zeit lang zurückgehalten wurden von der Trauung.
(vgl. die Akten Fach VI)

3. Es war gebräuchlich, dass jeden Freitag von Kreuzerfindung (3. Mai) bis Kreuzerhöhung
    (14. September) der ‚Psalter’, also drei Rosenkränze während der hl.Messe gebetet wurden;
    - so wie man jetzt in außerordentlichen Betstunden um Gutwetter betet. Später wurden nur
    zwei und unter meinem Vorgänger einer und später gar keiner mehr gebetet. Neu
    eingeführt, aber auf Samstag in die hl. Messe verlegt, geschah es durch Pfr. G., und zwar
    von 1888 an.                    (vergl. Gottesdienst-Ordnung Seite 34, 2)

4. In der geschlossenen Zeit, Advent und Fasten, erlaubte man den Bräuten, nicht nur selbst
    ein Kränzchen aufzusetzen, sondern auch einigen Mädchen, welche als Brautjungfern die
    Braut bis zur Kirche begleiteten. – So gebräuchlich wohl schon über 50 Jahre. Ist ja selten
    leider, dass eine Braut noch den Ehrenkranz verdient!

5. Bei Leichenbegängnissen und den Opfergängen tragen die nächsten Anverwandten
    Wachsstöcke mit sich, - bei ruhigem Wetter oft auf dem Kirchenplatz während der
    Einsegnung der Leiche, jedenfalls aber beim Opfergang in der Kirche. Eine Person stellt
    sich am Tumba auf, zündet ihren Wachsstock an den Kerzen der Tumba an und dann
    zündet sie den Vorübergehenden deren Wachsstöcke an. – Gewöhnlich sind bei Leichen
    zwei Opfergänge, einer beim Beginn oder schon vor Beginn der hl. Messe, der andere nach
    der Kommunion des Priesters. – Reichere teilen ab auf 3 Nachhaltungen. Es handelt sich
    nur darum, ob ziemlich Leute für den Opfergang da sind.

6. Auch bei den Bittgängen war es üblich, und die Kirchzartener und St. Petriner tun es      121.
    hier noch, - bei Opfergang in der Stationskirche einen brennenden Wachsstock zu tragen. –
    Da machten die Gemeinderäte und Bürgermeister miteinander ab in den sechsiger Jahren,
    nicht mehr mit brennendem Wachsstock zu gehen. Schon drei ältere Männer kamen zu mir,
    die das Gewissen drückte. Der damalige Bürgermeister, dessen Sohn und ein damaliger
    Gemeinderat, der nun über neunzig alt wurde (der Erste vor ca. 12 Jahren, der Letztere vor
    3 Jahren und der Zweite voriges Jahr 1902) kamen ins Pfarrhaus und suchten drum nach, in
    ihrem Gewissen gedrängt, der Pfarrer soll es von der Kanzel verkünden, dass brennende
    Wachsstöcke bei den Bittprozessionen zu tragen wieder eingeführt seien. Pfr. G. hielt es
    aber nicht für klug und fürchtete Nachteil für die Frequenz, die Bittgesuche sind nicht
    offiziellen Ursprungs.

7. Bei den Aussegnungen der Wöchnerinnen war es der Gebrauch, dass die Frauen an den
    Altar kamen, ganz allein. Seit 1892 kommen sie mit der Hebamme, knieend am Portal der
    Kirche auf den Boden, tragen einen brennenden Wachsstock. – Von dort erst geht man an
    den Seiten-Altar (St. Annae), wo die Gebete vollendet werden.
(vgl. Verkündbuch von 1892 Seite 21 u. 22)

8. Trotz allem Ermahnen und Aufmuntern, die alt herkömmlichen Schäppel bei der
    Fronleichnamsprozession, bei Hochzeiten etc. zu tragen, kommen sie mehr und mehr ab.
    Erschwerend wirkt, dass solche in Kirchzarten und St.Märgen längst abgeschafft sind. –
    Schon 1884 gab ich in Christenlehre und auf der Kanzel Mahnung. – Selbst bei den
    Erstkommunikanten hält es schwer. 1893 kam die Erste mit einem Kränzchen und
    Stadtkleidern trotz allem Mahnen; es war Josepha Wirbser, sog. Föhresägers von Stegen.
    „Die Mutter will es haben“, hieß es. – Es war eine, die vor der Ehe Mutter war, schon im
    ledigen Stand, und zwar mehrere Mal (1893). Das nächste Jahr kamen drei mit Kränzchen,
    2 von Stegen und 1 von Eschbach, nämlich Stephane Scherer (‚Schnieders’). Seit 9 Jahren
    aber kommel alle mit Schäppel. Den Schäppelträgerinnen wies ich den Ehrenplatz an,
    hinten zu gehen, und die Kränzchen voraus. Bei den Erstkommunkanten half es besser als
    bei den Erwachsenen. Der Schäppel bedeutet die Jungfrauenkrone.
(29.9.1903   G.  Pfr.)

9. Bei der Fronleichnams-Prozession wurde ehemals nur ein tragbares Altärlein, das jetzt
    noch vorhanden ist und am dritten Altar (Maierhof am Gottesacker) aufgestellt wird, - an
    allen 4 Altären herumgetragen; - die Jungfrauen und die ledigen Burschen, die das St.Jakobusbild trugen, behielten die Bilder auch während des Segens auf den Schultern. Erst
    1882 wurden von Pfr. G. zusammenlegbare Tischlein angeschafft.        (dito)

B.
1. Die Hirten, die meistens den ganzen Sommer nie in eine hl. Messe kommen, gewöhnlich
    vom Mai an bis Kirchweih, haben über die zwei Pfingstfeiertage frei und Erwachsene
    müssen für sie hüten. – Die Hirten bekommen als ‚Pfingstgeld’ vom Bauern gewöhnlich 1
    M, früher 30 x und von den ‚Huesles-Leute’, d. i. den Taglöhnern, deren Geiße sie      121.
    mithüten, je 20 d, früher 6 x; eine Gefahr für die Hirten, ins Wirtshaus mit dem Gelde      122.
    zu laufen.

2. Am Agathatag (5. Febr.) und St. Blasiustag (2. Febr.) wird morgens nicht gearbeitet, und
    man geht in die hl. Messe, aber nachmittags arbeitet man; an den Fastnachtstagenx) wird
    morgens gearbeitet, aber nachmittags ist frei; am Aschermittwoch aber ist morgens und
    nachmittags frei. –

x)   An den Fastnachts-Tagen war von jeher Schulunterricht, was die Schüler und
     Erwachsenen von Unfug abhielt. – Hiezu ermahnte man in der Schule noch von Lehrer
     und Geistlicher.

3. Von Weihnachten bis Dreikönigstag (oder Neujahr manchsmal) haben die Dienstboten
    ganz frei, und Bauer und Bäuerin tun deren Arbeit; - von Weihnacht bis Ostern haben die
    Dienstboten ihre ‚Laubtage’ (= Erlaubtage), d. h. an jedem Donnerstag haben sie frei und
    können bei anderen ‚taglöhnern’, also einem Nebenverdienst nachgehen.

4. – Zwei Wochen vor Weihnachten müssen die Knechte für das ganze Jahr, abends nach dem
    Nachtessen, die Besen machen, ca. 100 Stück, die Mägde aber müssen das Birkenreis aus
    dem Wald des Bauern dazu holen, auch die Band für die Garben sind zu machen.

5. Die Rangstufen unter den Dienstboten sind:
    Hirten, - ‚Rosser’, - Unterknecht, - Knecht.
    Hirten, - ‚Hueslemaidle’, - Untermagd, - Magd.
    Was den Lohn angeht, so bekommen die Hirten, welche die Schule noch zu besuchen
    haben, gewöhnlich kein Geld als Lohn, sondern nebst Verpflegung auch noch die Kleider.
    – Die ‚Rosser’ bekommen 100 - 130 M jährlich. Die Unterknechte 180 - 220 Mk, - die
    Knechte bis zu 300 Mk. – Die ‚Hausmaidle’ erhalten 60 - 80 M, - die Untermägde 90 - 110,
    - die Mägde 140 - 160 Mk. – Seit etwa 10 - 15 Jahren haben sich die Löhne um 40 - 50 %
    gesteigert, zudem dass der Bauer auch noch den Kranken- und Invaliden-
    Versicherungsbeitrag meistens allein leistet.                                                            (September 1903   G.  Pfr.)

6. Als Weihnachts-Geschenk bekommt jeder Dienstbot den sog. ‚Wiehnete-Laib’, ein Laib
    Brot von etwas weißerem Mehl, in welchem Biereschnitz mitgebacken wurden.
    Gewöhnlich bringen Dienstboten diesen ihren Eltern oder anderen Angehörigen.                                                (d. O.)

7. Bei Taufen zahlt der Vater des Kindes gewöhnlich die sog. Taufsuppe, d. i. das Essen am
    Tag der Taufe. – Ein Lediger, der seine Ehre wahrt, hat 4 - 5 Mk zu zahlen, - aber darf
    nicht mitessen, sondern muss sich fernhalten. – Die Taufpaten: ein Lediger als ‚Götte’ zahlt
    der Wöchnerin 4 - 6 Mk, - ein verheirateter Mann als Götte überlässt es seiner Frau, der
    Wöchnerin den sog. ‚Korb’, d. i. eine Zäune voll Esswaren, zu bringen:
    Eier, Butter, Kaffee, Weck, Reis, Gerst, beim Armen auch Mehl und dergleichen. – Die
    Patin = ‚Gotte’ bringt auch der Wöchnerin ihren ‚Korb’. -   Die Gotte gibt auch bei der
    Taufe dem Mesner sein Trinkgeld, gewöhnlich 50 Pfg – 1 Mk.                                                            (d. O.)

8. Am Karfreitag setzen die Leute gern junge Bäume, als ob diese dann besser gedeihen;  123.
    wahrscheinlich weil an diesem Tag der Kreuzesstamm auf Kalvaria gesetzt wurde. Es
    unterläuft ein Stück Aberglaube.

9. Wenn ein Haus abbrennt, so erheben die, welche das Brandunglück hatten, die
    ‚Brandsteuer’, d. h., sie sammeln Beiträge oft in- und außerhalb der Pfarrei. Die Hirten,
    Knechte und Mägde etc. erhalten je 46 d, 50 d bis 1 Mk. – Pfr. G. gab bis zu 5 Mk. – Dem
    Klausebauer Jos. Faller, 1881, gab Pfr. G. 25 Mk, dem ‚Scherlebauer’ 50 Mk unter der
    Bedingung, dass er für seine geschmolzene Hofglocke eine entsprechend andere anschaffe.
                                    (30.9.1903   G.  Pfr.)

10. Bei einem Neubau wird den Maurern abends nach Feierabend ein kleiner Trunk
    verabreicht, wenn sie den ersten Stein legen, - den Zimmerleuten, wenn sie den ersten
    Balken legen. Beim ‚Aufrichten’ aber wird ihnen ein Essen und Trunk gegeben, und zwar
    allen Arbeitern.                                     (dito)

11. Über das Schieben-Schlagen wurde schon pag. 71 berichtet (Verkündbuch von 1897 p. 54
    u. 56). Seit einigen Jahren unterblieb es, weil die ältesten Christenlehr-pflichtigen Burschen
    weniger verdorben waren. Nachgetragen kann werden, was in den ‚Monatsblättern des bad.
    Schwarzwaldes’ von 1902 Seite 46 gesagt ist: - Am ‚Hirzesunntig’ (Quadrag. I), also am
    Frühlingsanfang, kommt es vor. Es soll aus dem 11. Jahrhundert datieren. Die Scheiben
    sind von dürrem Buch- oder Tannenholz, ca. 10 cm im Durchmesser, die durchbohrt sind.
    Nachdem sie im Scheibenfeuer glühend gemacht, mittelst schlangen Haselruten über ein
    schräggestelltes Brett in die Höhe geschleudert werden, und zwar zur Ehre oder zum Spott
    bekannter und genannter Personen. Dabei wird noch ein Spruch gerufen: „Schibi, Schibi,
    Schibo! Wem soll die Schibe go?“    usw.                    (dito)

12. Es ist seit alters auch unter meinem Vorgänger üblich, dass die ‚Wibervölker’, ledig oder
    verheiratet, nicht dem Pfarrgeistlichen auf sein Zimmer kommen, sondern dass sie im
    unteren Gang bei der Haustüre ihre Audienz bekommen und verabschiedet werden. – Hat
    sehr viel Gutes.
    Memoriale Sacerdotis:
                Rarissima aspectio
                    Propter castimoniae conversationem.x)
                Brevissa collocutio
                    Propter publicam aedificationem.xx)
                Caustissima conversatio
                    Propter lapsus devitationem.xxx)

x)     „Memento, quoniam malus est oculus nequam“  Eccl. 31
xx)    Per levia verba venitur ad pessima facta. (Trithemius)
xxx)   Quia nec Davide sanctior, nec Samsone fortior; nec Salomone sapientior es (St.
        Hieronymus).
[Dem Pfarrer zur Erinnerung: Ein sehr seltener Anblick
                    in der Nähe die Erhaltung der Enthaltsamkeit
                 Eine sehr kurze Unterredung
                    in der Nähe das öffentliche Bauwerk
                 Der sehr vorsichtige Umgang
                    in der Nähe die Vermeidung des Glaubensverrats.
x)     Gedenke, weil das unnütze Auge schlecht ist  Eccl. 31
xx)    Durch leichtsinnige Worte kommt es zu schlimmen Taten. (Trithemius)
xxx)  Weil du weder heiliger als David, noch stärker als Samson, noch klüger als Salomon bist
       (St. Hieronymus)].



134.
   Missbräuche                     

Tollatur abusus, maneat usus! –
[Der Missbrauch wird aufgehoben, aber der Gebrauch möge bleiben! -] 
und Übelstände:

1. Auch in hiesiger Gegend sind die ‚Totenwachen’ üblich, dass die Angehörigen des
    Verstorbenen und die Leute aus der Nachbarschaft die 2 Nächte, wo die Leiche im Haus
    liegt, wachen, den Rosenkranz beten, aber einen Imbiss und Trunk bekommen. 1837
    wendete sich das Bezirksamt Freiburg an die Pfarrämter. – 1851 tat es auch die kirchliche
    Behörde, laut Ordin. Erlass vom 17.6.1851 N° 5306. Pfr. Engler glaubte damals berichten
    zu dürfen: - „Hierorts sei über Missstände nicht zu klagen.“ – Jedoch ist ein wachsames
    Auge nötig. Selbst Unsittlichkeiten neben der Leiche und trotz des zeitweiligen Betens
    können vorkommen. -                            (1.10.1903   Pfr. G.)

2. Am Namenstag der Pfr. Blank (Johann), wo auch die St. Petriner Herren die Ehre gaben,
    wurde mit Böller geschossen. Die Böller sind Gemeindeeigentum von Eschbach, das Pulver
    wird von der Kirchspielkasse Eschbach-Stegen angekauft. Im ersten Jahr des Hierseins von
    Pfr. G. wurde (von Schmidt H. Feser) am Wilhelmstag geschossen, - unerwartet. Es war
    aber auch zum letzten Male; Pfr. G. bat ernstlich, Solches doch nicht mehr zu tun. – Aber
    man schoss auch bei signifikanten Hochzeiten, Taufen, eheliche und leider auch bei
    manchen unehelichen. – Heute 1903 unterbleibt all Derartiges.
(NB  dass leider Wiederholungen von Notizen vorkommen, datiert von der zu langen
        Unterbrechung des Eintragens und weil das Gedächtnis rinnt wie ein altes Fass. – Pfr. G.
        73 J. alt.)

135.
       Steuern                     
(vgl. p. 107 u. 93)

1. Für die örtliche Kirchensteuer kommen in Betracht:
    Einwohner:   Eschbach   zusammen          587 Seelen
    i. J. 1900      hievon nach Pfarrei St.Peter      40 Seelen
                             bleiben    . . . . . . . . .     547 Seelen
    dito            :   Stegen   zusammen            395 Seelen
           hievon nach Pfarrei Kirchzarten    254 Seelen
                    bleiben Pfarrei Eschbach    141 Seelen
           zusammen hat das Kirchspiel Eschbach-Stegen    688 Seelen

    Voranschlag
    zu den Kirchspiel-Umlagen für 1900/1902  von 100 M je 3 Pfg
        trifft Gemeinde Eschbach        280 M
        trifft Gemeinde Stegen          72 M

    Steuer-Kapital für Stegen ist:
    Rentensteuer            607900 M
    Grund- u. Häusersteuer    476400 M
                            1129815 Mk
    (Laut Gemeindeakten in Stegen fällt der Löwenanteil der Grundherrschaft zu.)


2. Allgemeine Kirchensteuer:
    Sie betrug für 1900/1902 in Eschbach je 61 M 18 d in 3 Jahren           184 M 76 d
                      in Stegen (Gemeinde) je 90 M 80 d in 3 Jahren    272 M 30 d
                                            Summa    487 M 06 d
    Dieselbe trägt für 1903/05 in Eschbach    175,71 M
                in Stegen    162,72 M
            mit für 3 Jahre                            Summa    338 M 43 d
    (In Stegen weniger durch Wegzug der Frau Gräfin
     Wilhelmine von Kageneck, Witwe, nach Freiburg)

    Im Allgemeinen kamen zur Erhebung im Lande Βaden pro 1901 auf den Kopf:
    katholische:      0,69 Mk
    evangelische:      1,14 Mk
    altkatholische:      1,23 Mk
    israelitische:    10,92 Mk
    (laut Freiburger Bote von 1902 N° 208 d. d. 12.9.)



136.
        C.  Kirchen-Dienste                 

Mesnerei

A.  Mesner in Eschbach

Als im Jahr 1868 der Mesnerdienst vom Schuldienst getrennt wurde, sollte die kirchliche Behörde die Mesnerdienste künftig besetzen aus dem selben Grunde wie die staatlichen Behörden die Staatsdienste besetzen; dies gilt auch dann, wenn die Gemeinden diese Dienste bezahlen.

Bei der Trauung hatte der Lehrer an Besoldung:
a. als Lehrer bei einer Seelenzahl
    in Eschbach                632 Seelen
    in Zinken Reckenberg          41 Seelen
    und bei einer Schülerzahl von 93                673 Seelen
    vom 1. Jan. 1868 an            375 fl = 824 M 16 d [eine Zahl muss falsch sein]
b. als Mesner, Glöckner und Organist:
    1. Großh. Domänen-Verwaltung Freiburg jährlich     10 fl = 17,14 M
    2. vom Religionsfond Freiburg                  jährlich     12 fl = 20,57 M
    3. vom Kirchenfond Eschbach Anivers. jährlich             2 fl 48 x = 6,50 M
    4. aus der Pfr. Brogli’schen Stiftungsmatte als Organist  12 fl = 20,57 M
    5. an Naturalien vom Mesnerdienst auf Weihnachten
        von der Gemeinde 48 ‚Mäßlein’ Roggen u.
        48 Mäßlein Haber =                         6 fl 4 x = 10,40 M
                    als Mesner-Besoldung     Summa          75 M 18 d
                    hinzu den Lehrersgehalt            824 M 16 d
                                    Summa    899 M 34 d
Was den Glöckner-Dienst betrifft, so war es vor 1854 einfacher mit dem Läuten angeordnet, ganz so wie in St.Peter, der Mutterkirche. Eine Viertelstunde vor Anfang des Gottesdienstes läutete man an Werktagen; bei einem Amt aber läutete man eine halbe Stunde vorher das erste Mal, nach einer Viertelstunde zum zweiten Mal und dann zu Beginn des Gottesdienstes zusammen. Pfarrverweser Felder, hier von Januar 1854 bis August 1856 ordnete das Läuten städtisch: an Werktagen eine halbe Stunde vorher das erste und nach einer halben Zusammenläuten und an Sonn- und Feiertagen eine ganze Stunde vor dem Amt das erste, nach einer halben Stunde das zweite, dann zusammen. Auf Wunsch des Mesners + Andreas Vogt und anderer wollte Pfr. G. zurück zur ursprünglichen Ordnung wie in St.Peter heute noch, allein es hatte seine Schwierigkeiten und man ließ es beim Alten. Versucht 1882 (vgl. Verkündbuch 1864/1882 Seite 359).                    (5.10.1903   G.  Pfr.)

Der Lehrer-Mesner Eschbach bezog als ‚Bodenzins’ (Lehrer Winkler, der auch Ratschreiber war) vom Gärlehen des Benedikt Schriener, Weber im Steyerntal ½ fl = 30 x ohne nachweisbaren Rechtsgrund.

Der ‚Stiftungsvorstand’ (jetzt ‚Stiftungsrat’ genannt) unterhandelte mit ihm und er       137. zahlte (1839) als Ablösesumme 9 fl, wofür man an den Hochaltar ein rotes Tuch anschaffte.

Beim letzten Hof im Hintereschbach, Andreas Rombach, Alt-Bürgermeister, bzw. dessen Sohn Felix Rombach, - ‚Felixehof’, – war es ähnlich, es betraf einen ‚Bodenzins’an die alte St.Jakobs-Kapelle, allein dieser widersprach die Schuld u. zahlte nichts. (Der Felixehof ging über an Gr. Ärar, das Haus riss man nieder).

Mesner Andres Vogt, im sog. ‚Posterhäusle’ wohnend, unweit der jetzigen Kirche und neben dem alten Schullokal (jetzige Schnieder-Wilhelm), war seit seinen Schuljahren schon als Ministrant Vertreter der Lehrermesners weit über 30 Jahre, dann seit 1868 20 Jahre lang definitiver Mesner und Glöckner. Im Jahr 1880 im Hochsommer fing er an, etwas später als um 4 morgens Betzeit zu läuten, da hing eines Morgens ein Zettel an der Kirchentüre, worauf geschrieben stand:
„Willst du mit Recht verdienen deinen Lohn,
So gib zur rechten Zeit den ersten Glockenton.“
Mesner Vogt war längere Zeit Accisor, i. e. Steuererheber des Staats (12 Jahre lang), auch 8 Jahre lang Bürgermeister und 20 Jahre lang definitiver Mesner und Glöckner; er starb 66 Jahr alt am 14. Mai 1889.                            (5.10.1903   G.  Pfr.)

Als Gehalt bezog Mesner Vogt (1888) zusammen             138 Mk.
Diese Summe setzt sich zusammen aus:
    a. kath. Religionsfond Freiburg 12 fl =         20,57 M
    b. Großh. Domänen-Ärar Freiburg 10 fl =    17,14 M
    c. Kirchenfond Eschbach, Annivers. =          4,80 M
    d. Kirchspielkasse Eschbach-Stegen (seit 1879)    95,49 M
                    zusammen            138 M
Hiezu kommen:
    a. was die Kasualien ungefähr eintragen        ca. 10 M
    b. für Aufziehen der Kirchenuhr von
        der Gemeindekasse Eschbach                  14 M
Die Kasual-Gebühren sind:
a. 1. für das Sterbzeichen bei Erwachsenen (ein ‚Sechsbätzner’: 24 x = 68 Pf) rund    70 d
        für das Sterbzeichen bei Kindern                            40 Pf
    2. für ein Leichenbegängnis (Erwachsener und Kinder)                    40 Pf
    3. für verkündete hl. Messen ohne Tumba                        20 Pf
        für verkündete hl. Messen mit Tumba                            30 Pf
    4. für Seelenämter ohne Tumba                                40 Pf
        für Seelenämter mit Tumba                                60 Pf
        (seien es Nachhaltungen oder ‚Jahrzeiten’)
b. bei Hochzeiten:
    Trauung mit Amt oder nur hl. Messe (urspr. 30 x)                       1 M – d
c. bei Taufen
    1. früher 6 x, jetzt 20 Pf mindestens, von der Patin gewöhnlich                50 d
    2. bei Aussegnungen von der Wöchnerin, früher 6 x, jetzt                20 d
d. (Das Läuten bei Beerdigungen besorgen die Hinterlassenen selbst durch Bestellung der Personen, ähnlich wie die Kreuz- und Fahnenträger, oder diese beauftragen den Mesner, dass er Läuter bestellt, dann ist für jede der drei Glocken je 10 d = 3 x 10 d zu zahlen, d. i. bei 3 Nachhaltungen 3 x 30 d = 1 M 20 d).

Mesner Vogt war 3 Jahre lang von rheumatischen Schmerzen für den Mesnerdienst          138. untauglich gemacht; der Ministrant Otto Helmle versah den Dienst und Vogt bezog den Gehalt fort; seine Frau läutete und zog die Uhr auf und tat, was sie ihrem Manne Vogt und dem Jungen Otto abnehmen konnte.

Es meldeten sich drei Bürger, die in der Nähe wohnten, zum Mesnerdienst. Einer, J. Sch., ein Zimmermann, G. Sch., ein Drechsler, und B. H., ein Kiefer. Letzterer Mesner-Kandidat war ein bibulus [Trinker] und in seiner Haushaltung zerrüttet, war aber einmal Ministrant unter Pfr. Engler, dazu später ein Halsstarriger und Schwänzer der Christenlehre. G. Sch. ist jähzornig und nichts weniger als ein Freund vom Kirchenbesuch. J. Sch. arbeitete mit anderen Zimmerleuten in der Kirche am Podium der Kirchenstühle, keiner rauchte, aber der Mesnerkandidat musste seine Pfeife im Maul haben. – Um auszuweichen, fasste der Pfr. G. den Plan, die Mesnerwohnung im Flügelgebäude des Pfarrhauses einzurichten, und als das Gesuch bei der Gr. Domänendirektion zu Karlsruhe ablehnend beschieden wurde, - aus eigenen persönlichen Mitteln. Dadurch wurde es ermöglicht, dass Otto Helmle und seine Mutter Theres geb. Hug, Witwe, eine Wohnung in nächster Nähe der Kirche erhielten. Opposition machten drei Nachbarn: Hermann Feser, Schmidt, der befürchtete, das gemietete Grasfeld um Kirche und Pfarrhaus zu verlieren, - Karl Rombach, Behwirt, wollte sein Nebenhaus ‚Stöckle’ anbringen, - Eduard Rombach, Maierbauer, hatte die Besorgnis, es könnte bei den Hintertüren der Pfarrscheuer und der Wohnung sein Wiesengras vertreten werden. – Weil Otto Helmle noch minderjährig war, bezog er den Gehalt eine Zeit lang ohne definitive Anstellung, allein er war nie so recht freudig im Mesnerberuf. Mehr Geschick und guten Willen zeigt sein jüngster Bruder Joseph Helmle.                                                        (5.10.1903   W. G.  Pfr.)

B.  Mesner in Stegen
Von jeher zahlte die Grundherrschaft zu Weyler das tägliche Betzeit-Läuten und Turmuhr-Aufziehen, zur Zeit 20 Mk (im Jahr 1889). Vgl. die Beurkundung des Wilhelm und Joseph Schlegel, Pächter des Wohnhauses nächst der Kapelle; - Beilage der Kapellenfond-Rechnung pro 1888/1890 Abt. II 9.

Für die vom Pfr. G. abgehaltenen Schülerwochenmessen, die aber nicht obligat sind, zahlte der Kapellenfond Stegen seit 1889 die Gebühren von 10 Mk. – Die Dienerschaft besorgte den Mesnerdienst von jeher, definitiv angestellt war noch nie ein Mesner.
(7.10.1903   W. G.  Pfr.)




139.
Organistendienst                     

Den Organistendienst als Kirchendienst besetzt die kirchliche Behörde auf Antrag des erzb. Pfarramtes und kathol. Stiftungsrates; der weltliche Kirchspielvorstand, nämlich Gemeinderat Eschbach mit dem Bürgermeister zu Stegen oder älteste Gemeinderats-Mitglied dort, - bewilligt den Gehalt aus der Kirchspielkasse Eschbach - Stegen.

Der Gehalt seit Trennung vom Schuldienst, seit 1868 - 1902, betrug 72 fl = 123 M 43 d. – Von 1903 ab beträgt derselbe 200 Mk nebst 50 Mk für Abhaltung der wöchentlichen Probestunden.

Die Gebühren für ein Seelenamt und Hochzeitsamt waren, bei Ankunft der Pfarrers W. G., - je 1 Mark bei bestellten, bei gestifteten nur 80 Pfg. – Lehrer-Organist Friedrich forderte aber bei bestellten für Sänger, Kalkant und Organisten zusammen 3 Mk, nahm für sich selbst je 1 M, jede Sängerin erhielt 20 d, deren es 8 waren, dem Kalkanten gab er 40 d, d. i. zusammen 1 M + (8 x 20 d) + 40 d = 3 Mk. Waren es weniger als 8 Sängerinnen, legte er den Überschuss in eine ‚Sängerkasse’. Bei seinem Abzug übergab er den Rest zur Kirchenrestauration. – Als es unter seinen Nachfolgern Unannehmlichkeiten gab, weil die Sängerinnen nichts erhielten, so änderte man den Modus dahin: der Pfarrgeistliche bewahrt die Sängerkasse und lässt durch den Mesner jedes Mal die Gebühren alsbald nach dem Amt an Organisten, Sänger und Kalkanten ausbezahlen, an Sänger und Kalkanten je 20 Pfg, an Organisten 1 Mk. – Was übrig bleibt, wird am Ende des Jahres in die Geschenke-Reserve-Kasse eingeworfen. – Der Mesner [?? zieht??, Wort fehlt] dann je 3 Mk und auch die Gebühren für gestiftete Anniversarien ein und quittiert die Belege für die Fonde.x)

x)   Auch bei gestifteten Anniversarien zahlte der Mesner gleichviel wie bei bestellten an
     Organisten, Sänger etc., wiewohl der Fond nur 80 d usw. vergütet. Den Verlust deckte der
     Vorrat der Kasse, da nicht immer 8 Sängerinnen da sind und dann etwas übrig blieb. (v. b.)

Im Jahr 1892 machte Lehrer-Organist R. Hepting den Organisten-Kurs in Freiburg mit vom 24. - 29. Oktober und erhielt für die 6 Tage à 5 M = 30 Mk aus dem Kirchenfond Eschbach (Archiv XIII 3).                        (Eschb. d. 7.10.1903   W. G.  Pfr.)


140.                                              Sänger-Chor                     

Als Pfr. G. im Jahr 1880 nach Eschbach kam, waren nur Mädchen, keine männlichen Sänger da. Lehrer-Organist Friedrich erklärte, es hätte es nicht mehr getan, nicht mit ledigen und nicht mit verheirateten Mannspersonen.

Als Lehrer Hepting 1887 kam, versuchte er es nach einigen Jahren in Folge des Drängens Einzelner wiederum mit männlichen Sängern, wiewohl Pfr. G. abmahnte, allein er sah bald ein: „Es tut’s nicht.“ – Und Lehrer Hepting zog sich Feinde zu. – Auktoritätslosigkeit und Caresse! –

Auch bei bloß weiblichen Sängern gab es wiederholt bitter Unangenehmes. So unter Lehrer Friedrich im Jahr 1883. So musste Pfr. G. verkünden von der Kanzeln: „Man singt im Gottesdienst nicht für Taglohn, sondern zur Ehre Gottes und zur Erbauung.“ – Man beschloss im Kirchspielvorstand, einer jeden Sängerin an Weihnachten 5 Mk als Geschenk zu geben für Anwohnen der Proben, und zwar aus den 30 fl bzw. 51 M 43, welche Pfr. G. jährlich für die Kirchspielmatte zu bezahlen hat. Pfr. G. legte zu jedem Fünfmarkstück ein Bildchen auf einem Packel Lebkuchen bei (ein Paketchen 25 d). – Seither ist es besser gegangen. Jedoch 1895 setzte es wiederum Unangenehmes ab, so dass alle Sängerinnen wegblieben. Der Pfr. G. verkündete, es könne nun kein Amt mehr gesungen werden, bis die Jüngeren eingeübt seien: 6 Schülerinnen und 3 Christenlehrpflichtige. – Die Ursachen waren: teilweise nicht die richtige Behandlung, teils Hetzerei, teils Brutalität. – In der Christenlehre erklärte Pfr. G.: - „Sobald eine Sängerin lieber auf die Buben der Emporbühne schaut als vor in den Tabernakel der Liebe Jesu, - so tut’s nicht mehr.“ – „Sündhafte Bekanntschaft haben und singen zur Ehre Gottes“, - reimt sich gewöhnlich nicht zusammen.“ – Auch der Hochmut wirkt seine Wirkung aus: erwachsene Sängerinnen schämen sich, mit jüngeren aus der Christenlehre auf der Orgelempore und bei Prozessionen zusammen zu gehen; teils infiziert von der Gesinnung der Familienangehörigen des Lehrer-Organisten selbst; - während in St.Peter und in Kirchzarten, wie anderwärts, Sängerinnen von 30 - 40 Jahren zur Ehre Gottes und zur Erbauung der Pfarrangehörigen singen.

Deshalb pastorale Klugheit beobachten und nicht bloß auf die Klagen des Organisten hören, sondern das Audiatur et altera pars [Auch die Gegenseite muss gehört werden] anwenden; bei Schwierigkeiten im Haus der Betreffenden auch mit Vater und Mutter Rücksprache nehmen! – Die Sängerinnen haben einen Vorrang vor anderen Kirchengängern localiter [am Ort], also mögen sie ihn auch behaupten moraliter [zeitlich], das ist auch Ehre und Gewissenspflicht
des ‚Rector ecclesiae, ut exhiberet ipse sibi gloriosum chorum non habentem maculam      140.
aut rugam aut aliquid hujusmodi, ut sit sanctus et immaculatus [Leiter der Kirche, um      141.
sich selbst einen herrlichen Chor ohne Makel und Runzeln oder sonst irgendetwas Derartiges zu schaffen, um heilig und makellos zu sein] .

Was die Sängerinnen bekommen, ist allerdings wenig: die 5 Mk an Weihnachten u. 20 Pfge, wenn ein bestelltes oder gestiftetes Amt gesungen wird; der Gotteslohn aber ist höher anzuschlagen. – Bei den Bittgängen bekommen Dieselben von Alters eine Zehrung (eine Suppe und dann Wein und Brot), wofür Pfarrer Brogli 8 fl bestimmt hat, jetzt noch ausbezahlt mit jährlich 13 M 88 d (eigentlich 13,71 M) von der Kirchspielkasse. – Der Organist sollte für sich auch 8 fl erhalten, herrührend von der Pfr. Brogli’schen Stiftungsmatte. Der vom Nutznießer zu zahlende Betrag, 30 fl, sollte für den Organisten und Sängerchor verwendet werden.

Dadurch, dass der Kirchenfond seit Jahren das Diözesan-Gesangbuch den Erstkommunikanten und den aus der Christenlehre zu Entlasssenden als Geschenk reicht, wird es möglich, dass nachmittags an Sonn- und Feiertagen mehr und mehr der Volksgesang in Übung kommt (vgl. Verkündbuch von 1883 p. 40; - von 1895 p. 167) (Arch. XIII 4).
                                           (Pfr. G.   8.10.1903)   


142.
       Kalkant                     

Der Blasbalgtreter hat bei allen Andachten, wo die Orgel gespielt wird, zu funktionieren, mit Ausnahme in den Schülermessen, wo erwachsene Schüler den Dienst versehen.

Das Kirchspiel bezahlte seither seine Leistungen mit monatlich 1 Mk = 12 Mk und für die Fronleichnams-Oktav mit Morgen- und Abendgottesdienst 3 M, d. i. zusammen 15 Mk jährlich; man gab es ihm an Weihnachten zugleich mit den Sänger-Geschenken (Arch. XIII 4).                                               (Pfr. G.  8.10.1903)


Ministranten

Rangordnung und Benennung ist: ‚Oberdiener’, der Älteste, welcher das Rauchfass trägt bei feierlichem Gottesdienst; ‚Unterdiener’, der Zweitälteste, welcher das Weihrauchschiffchen trägt; der ‚Vordiener’ trägt Wein und Wasser etc., der ‚Nachdiener’ das Handtüchlein bei der Opferung in der hl. Messe. – Vier Ministranten genügen, jedenfalls sollten es höchstens sechs sein. – Für Knaben ohne religiöses Herz und ohne Ehrfurcht vor dem Allerheiligsten ist dieser Dienst mit großen Gefahren verbunden.

Die Ministranten erhielten zur Anregung ihrer Ausdauer:
a. an Weihnachten jeder 2 Mk nebst Esswaren (Obst, Lebkuchenpaket wie die Sängerinnen à
    25 d und dann süße Weihnachts-Brötchen)
b. an allen 4 höchsten Festen (Ostern, Pfingsten und Allerheiligen) ein Jeder 50 Pfg, sobald
    sie die Gebete konnten
c. Bei den Bittgängen den beiden Fähnchen-Ministranten je 20 d, und wenn andere sonst
    mitwallten, je 10 d zu einem Wecke (Bittgang nach St.Peter, Zarten und Kirchzarten)
d. bei jedem Leichen-Opfergang aus den Opferpfennigen 2 x 10 d = 20 d bei Ämtern und 2 x
    5 = 10 d bei Messen – nebstdem, dass der Mesner auch mit seinen Gebühren auch die der
    Ministranten einzieht von den Leidtragenden und dieselbe mit den Opferpfennigen, die
    eigentlich dem Priester gehören, in die Ministranten-Kasse wirft, - nämlich für das      142.
    Leichenbegängnis 20 Pfg, für ein Seelenamt 2 x 10 = 20 d und für eine stille hl. Messe 143.
    2 x 5 = 10 d.

Zur teilweisen Entschädigung zog der Ortsgeistliche die Ministranten-Gebühren aus den gestifteten Anniversarien des Kirchen- und Mesnerhausbaufonds ein am Schlusse des Jahres und gab eigenhändig Quittung ab als Beleg. – Kirchenfond 8,57 + 3,15 M = 11 M 72 d
                       Mesnerfond                   - M 88 d
                            zusammen        12 M 60 d

Die Ministranten in Stegen erhielten, solange Pfr. G. die Wochenmessen las, das Weihnachts-Geschenk ganz so wie jene von Eschbach.            (Eschb. d. 8.10.1903   G.  Pfr.)



Kirchenvogt

ist die alte Bezeichnung dessen, der in der Kirche während des Gottesdienstes polizeiliche Aufsicht führt und auch bei Leichen-Prozessionen etc.; in andern Orten ‚Kirchen-Rüger’ genannt. Hier war es immer der Polizeidiener von hiesiger Gemeinde, der dieses Amt um 8 fl = 13 M 71 d zu übernehmen hatte. – Eigentlich ist der Modus der Besetzung dieser Stelle wie beim Mesner und Organisten. – Pfarramt und Stiftungsrat bestimmen die Persönlichkeit, die auch ein Anderer als der Polizeidiener sein kann, und der Kirchspielvorstand bewilligt den Gehalt.                                (Eschb. d. 8.10.1903   G.  Pfr.)








144.
 Träger des Baldachins, Muttergottes-Bildes, St.Jakobus-Bildes     
und der Prozessions-Fahnen

Baldachin-Träger:

ist von Alters her bis heute (1903): der Bürgermeister von Eschbach vornen zur Rechten, - dann der Bürgermeister oder der stellvertretende Gemeinderat von Stegen zur Linken, - dann der ‚Heiligenrechner’, d. i. der Rechner des Kirchenfonds hinten zur Rechten und der älteste Gemeinderat von Eschbach zur Linken. – Diese versehen von jeher es als Ehrenamt.

Muttergottes-Trägerinnen:

sind es vier, möglichst gleich an Größe, womöglich Christenlehrentlassene oder aus der Reihe der größten Christenlehrmädchen. Vor 1881 schickte der Bürgermeister den Polizeidiener ins Haus und ließ sie bestellen. Es finden zweimal theophorische Prozessionen statt am Fronleichnams- und St.Jakobus-Fest. Pfr. G. verkündete seit Jahren, nachdem die alte Ordnung wieder eingerichtet war: „Die älteste der Muttergottes-Jungfrauen hat die drei Anderen zu bestellen und zu besorgen.“

Dieselben tragen die uralte festliche Tracht, wenigstens der Hauptsache nach: den sog. ‚Schäppel’ (‚Jungfrauen-Krone’), das ‚Halsmäntelchen’, von welchem eine ‚Kröse’ (Krause aus gefältetem Spitzengrund) aufwärts stehend genäht ist. Unter der ‚Kröse’ ist das buntfarbige seidene Halstuch lose um den Hals geschlungen, jedoch so, dass die Schleife hinten ist und die Enden hinten auf dem Rücken hinabhängen unter den beiden breiten Seidenbändern (buntfarbig), welche über dem Zopf befestigt sind unter einer künstlichen Rose. Das Zopfband ist so lang, dass es wiewohl seine beiden Enden am Zopf befestigt sind, noch bis beinahe auf die Knöchel der Füße hinabhängt, also zu beiden Seiten doppelt. – Die übrige Kleidung ist schwarzer Schoben und grüner Rock nebst weißer Strümpfe. – In St.Peter tragen sich die Jungfrauen bei festlichen Anlässen ebenso; wiederholt versuchten es die Mädchen, die Schäppeln mit den modernen Kränzchen zu vertauschen schon unter meinem Vorgänger. Nur der feste Trachten-Konservatismus des Ortsgeistlichen hielt ab; dass aber zahlreiche Mädchen ihre Kränzchen aufsetzen und die unbequemen Schäppel im Kasten lassen, ist nicht zu verhindern. Die früher üblichen sog. ‚Pfuttle-Schoben’, wo die Ärmel oben gegen die Schulter stark mit Watte gefüttert waren, sind seit etwa 10 Jahren fast ganz verschwunden.
(Ein Ehrenamt ohne Bezahlung, das Muttergottesbild zu tragen)   
(Eschb. d. 9.10.1903   G.  Pfr.)


145.
St.Jakobus-Träger:                                         

sind es gleichfalls vier. Es wollten sich keine Träger unter der erwachsenen männlichen Jugend finden lassen; manchsmal trugen nur zwei ohne besondere Tracht-Auszeichnung. – Seit 1882 haben sie wieder ihren Kranz im schwarzen Filzhut und ihren ‚Maien’ an der Brust von künstlichen Blumen. Diese bestellt der Mesner, der auch für die Laternenträger, Fähnchen- und Fahnen-Träger zu sorgen hat. – Die Jakobus-Träger sind seit einigen Jahren die jüngst aus der Schule entlassenen Christenlehrpflichtigen; - ein Ehrenamt ohne Bezahlung.



Der Fahnen-Träger:

für die Bittgänge und für das Prozessionskreuz wurde im sog. ‚Kehr’, d. i. der Reihe nach von den Bauernhöfen bestimmt, ein Knecht vom Hof oder auch der ‚Huesle-Mann’, i. e. Taglöhner im Berghäusle; es fing beim Oberbauer an und ging von Hof zu Hof. – Nun kam es vor einigen Jahren vor, dass ein kleiner, weniger starker Knecht - (Dienstboten-Mangel) - den Fahnen in die Nachbarstationen tragen sollte. Sei es nun, dass er sich nicht getraute oder nicht wollte, - er bestellte einen übel beleumundeten Knecht, der aus einer anderen Pfarrei stammend hier gedient hatte. –

Der Gemeinderat Eschbach stellte an den Stiftungsrat das Ansuchen, den ‚Kehr’ für das Fahnentragen bei den Bittgängen abzuschaffen und Einen gegen Bezahlung anzustellen, der auch für den Dienst passend ist, und zwar für die Bittgänge nach St.Peter (St. Markustag), Zarten und Kirchzarten; der Übernehmende hat dann auch für den Kreuzträger zu sorgen; für den Bittgang auf den Lindenberg nach Pfingsten, dann am Fronleichnamsfest und Jakobusfest aber erhält er keine Bezahlung.

Die Kirchspielkasse zahlt:
a. für die Bittgänge nach St.Peter, Zarten und Kirchzarten je 2 M 50 d dem Fahnenträger
    = 3 x 2,50 M =                                         7 M 50 d
    nach Stegen zur Kapelle                                     1 M
b. dem Kreuzträger 3 x 40 d und 30 d                             1 M 50 d
    (30 d für nach Stegen)                        Summa       10 M – d

Die übrigen Fahnen, die bei den theophorischen Prozessionen getragen werden, erfordern keine Bezahlung: Jungfrauenfahne von einem Ledigen, der Männer- und der Frauenfahne von verheirateten Männern, die Sakramentsfahne vor dem Baldachin vom jüngst getrauten Manne. Der Mesner hat dafür zu sorgen.                (Eschb. d. 9.10.1903   G.  Pfr.)



146.
D.  Schul-Dienste                     

Schule Eschbach, Pfarrei

Es sind zwei Volksschulen in der Pfarrei Eschbach – Stegen, die eine zu Eschbach, die andere in Stegen. – Der Religionsunterricht war für Eschbach und Stegen von jeher getrennt in den Schullokalen hier und dort in Bibel und Katechismus, desgleichen die entferntere Vorbereitung zum ersten Beichtunterricht. – Was den Erstkommunion-Unterricht anbelangt, so wurde derselbe von Pfarrer Blank und Pfr. Fischer für die Schüler der Pfarrei Kirchzarten in der Schule zu Stegen gemeinsam gegeben; die anderen Kirchzartener Schüler erhielten ihn in Kirchzarten selbst vom dortigen Pfarrgeistlichen. Pfr. Blank ließ dann die Eschbacher Schüler aus der Schule zu Stegen täglich heraufkommen zum Unterricht von 11-12 Uhr, weshalb der dortige Lehrer dieselben ½ Stunde früher gehen musste lassen, weshalb der dortige Lehrer klagte. – Darauf gab Pfr. Blank den Stegener Schülern, oft 3 oder 4 Erstkommunikanten kamen, - den Unterricht im Schullokal Stegen, nach dem übrigen Religionsunterricht. So war es noch 1880 und 1881 bei Schreiber Dieses. Von da aber kamen die Stegener Erstkommunikanten an zwei Wochentagen, Mittwoch und Samstag, von 11 - 12 in das Schullokal zu Eschbach und jene aus Pfarrei Kirchzarten ebenso dorthin  (unter Pfr. Knöbel).

Die Schulvisitatur Landamt Freiburg wechselte, - längere Zeit war ‚Großh. Schuldekan’ der Pfarrer in Munzingen, - dann auch Jener von Wittnau. – Gewöhnlich wurden deren Prüfungen in Eschbach und für Stegen auf einen Tag festgesetzt. – Besoldungen bezogen diese Schuldekane nicht, aber Fuhrgelder, z. B. laut Rechnung von 1848 in Stegen 7 fl 12 x aus der Gemeindekasse dort und 14 fl 24 x von Eschbach, also zusammen 21 fl 36 x = 37 Mk 3 Pfge.

In den Schulkonferenzen, die mit sämtlichen Lehrern des Schuldekanats gewöhnlich in Freiburg gehalten wurden, kamen mündliche und schriftliche praktische Übungen vor. In einem Gasthaus war dann gemeinsames Mittagessen, so z. B. im ‚Lamm’ zu Freiburg um 40 x = 1 M 47 d.

Bis zum Jahr 1866, wo die 1. Schulreform stattfand, hatten die Schüler auf dem Land im Sommer nur an drei Wochentagen Schulunterricht, und zwar im Sommer meistens nur morgens. Die I. Klasse (1., 2. und 3. Schuljahr) an 3 Wochentagen, an den drei anderen      146.
dann die II. Klasse (4. bis 8. Schuljahr). –                              147.

Im Jahr 1900/1901 sollten, wie Pfr. G. den Antrag stellte, statt des ganzen wöchentlichen Ferientags am Samstag, an zwei Tagen nachmittags der Schulunterricht ausfallen und für die I. und II. Klasse nur je zwei Stunden gehalten werden. Der Grund des Antrags war, dass jeden Tag Unterricht stattfindet, weil infolge zweier leerer Tage, Samstag und Sonntag, auf Montag gewöhnlich nichts gelernt wird. Am Freitag werfen sie die Schultasche in ein Eck der Stube oder Kammer und am Montag sucht man dieselbe, wenn es Zeit ist, in die Schule zu gehen; zudem oft noch durch kleinere Kinder verschleppt, findet man sie gar nicht. – Der Antrag wurde von den Gemeinderäten gebilligt, von den Lehrern aber missbilligt mit dem egoistischem Grund: „Wir wollen einen freien Tag ganz haben, um in die Stadt gehen zu können.“

Gemeinde-Schule Eschbach

Der Schulunterricht wurde vor 1821 im Haus des Lehrers Winkler gehalten, welches dann Joseph Scherer, der Vater des jetzigen Besitzers Wilhelm Scherer, Kaufmann und Gemeinderechner, kaufte. Lehrer Winkler geriet in Gant. – Die Gemeinde Eschbach kaufte vom Pfarrgut die Grasfläche vom jetzigen äußersten Eck des Schwesternhausgärtchens bis an den Bach und der jetzigen eisernen Brücke. Damals führte eine hölzerne Brücke über Bach an den Platz ungefähr, wo der Wiesenwässergraben des Maierbauern in den Bach mündet. Es war im Jahr 1821, der Kaufpreis floss in den Pfarrpfründe-Fond Eschbach. – Auf den Platz vor der Kirche wurde das Schulhaus mit der Wohnung des Lehrers erbaut; das Schullokal im ersten Stock, die Lehrerwohnung im zweiten Stock, und im dritten, d. i. im Kniestock, war das Ratzimmer, - ‚Registratur’ genannt, - wo Ratschreiber, Bürgermeister, ‚Beamte’ etc. zu arbeiten hatten. Gemeinde-Versammlung war im Schullokal. –

Das Schulhaus in Eschbach wurde auf das Pfarrwittum, d. i. auf der Pfarrei gehörenden Platz gebaut. – Die Pfarrei gab das ziemlich große Stück ab um 150 fl zu einem zu erbauenden Schul- und Rathaus (Beschluss des Gr. Landamts Freiburg vom 4. Januar 1822 N° 13978  Fach XXIII), einen sog. ‚Dreispitz’ (vgl. Plan pag. 102) vom Eck 334 zu 335 und bis zum Talbach. – Man überließ dem Maierbauer die Nutznießung des Grases vom nicht verbauten Stück, welcher dann mit der folgenden Zeit das Eigentumsrecht ansprach, so dass man 1903 beim Neubau des Rathauses und eines zweiten Schullokals für einen Unterlehrer jenes Stück zum zweiten Mal ankaufen musste. Die Straße * -- * gehört der Gemeinde, der Kirchenplatz aber der Pfarrei, bis zur jetzigen eisernen Brücke. – Zum Schulhausbau wurde die alte Jakobus-Kapelle um 200 fl an Joseph Pfaff zur ‚Unteren Mühle’ verkauft und der Domänen-Ärar gab die Hälfte der Zehntbeträgnisse von einem Jahr 303 fl 31 x : 2 = 303 fl 31 x hälftig = 151 fl 45 ½ x.                                (vergl. Fach XXIII)

Im Jahr 1874 wurde die Gemeinde gezwungen zum Bau eines Rathauses; - bei Ankunft des Schreibers Dieses im Jahr 1880 hatte Lehrer Friedrich die ‚Registratur’ zur Benützung. – Das Rathaus war ein kleines einstöckiges Häuschen, bestehend aus einem einzigen etwa 4 Schritte langen und drei Schritte breiten Lokal und Dach. Fremde, welche die Aufschrift lasen: - ‚Rathaus’ – lachten gewöhnlich. Es kostete aber gleichwohl ca. 2300 Mk und wurde der renitenten Gemeindebehörde zum Trotz amtlich beim Bau ein eigener Architekt mit guter Bezahlung angestelltx). – Bei dem Schulreform-Spektakel und beim ‚Kulturkampf’ stand die Eschbacher Gemeinde immer auf kirchlicher Seite, daher die Schikanen.

x)   Die Hausteine zum Sockel kosteten allein 300 M.
(Eschb. d. 28.6.1904   G.  Pfr.)
   
Die Schülerzahl war im Jahr 1880 nur 80 Kinder, im Jahr 1901 waren es im Sommer      148.
mit den fremden Hirten 111 und im Jahr 1903 waren es 118; also auch im Winter immerhin über 100 Schüler. – Es sollte ein neues Schullokal als für eine zweite Lehrkraft erbaut werden; die Gemeinde Eschbach entschloss sich zu einem Neubau eines Rathauses mit Schullokal und Unterlehrer-Zimmer. – Das kleine Rathäuschen wurde abgebrochen. Der Neubau war auf 21000 Mk veranschlagt; es kam der Neubau der Aborte mit neuer Grube dazu, die Reparatur des Schulhauses, neue Anlage und Vergrößerung des Schulgartens, der höher gelegt und mit einer Mauer und Drahthag gegen den Bach und die Wiese geschützt wurde. Die Gemeinde Eschbach nahm das Baukapital bei ………. auf. Die Umlage wurde um 1 Mk erhöht, so dass 25000 Mk Steuerkapital 25 Mk Erhöhung erhalten und dann die Schuld in 30 Jahren, also 1933 abbezahlt wäre; die Prozenten zu ….

Der Schülergottesdienst:

war in Eschbach immer am Mittwoch und Freitag vor Schulanfang im Wintersemester; im Sommer kommen die größeren Schüler (II. Klasse) nachmittags, weshalb für diese keine hl. Messe sein kann. Fast alle Kinder sind Hirten und kommen selbst an Sonn- und Feiertagen im Sommer in keine Messe; nur in neuerer Zeit kommen Einzelne. Wenn man ernstlich wollte, könnten auch die Hirten wenigstens in den Nachmittags-Gottesdienst an Sonn- und Feiertagen kommen im Hochsommer (Juni, Juli), wo an heißen Tagen von 10 Uhr bis 4 Uhr das Vieh im Stall ist; allein Bequemlichkeit und Faulheit verhindert, sich zu waschen, Sonntagskleider anzuziehen etc. Alles Mahnen hilft bei den Meisten nicht, und als man es fordern wollte, bekam man Unangenehmes mit den Bauern. – Daher immer wieder die Mahnung, - das Gebet zur hl. Messe draußen beim Hüten zu verrichten, Rosenkranz etc.

Schulprüfungen:

In den Realien durch Kreisschulrat verliefen die Prüfungen, sobald der Lehrer auch als Katholik sonst sich erwies, fast nirgends gut, nur die liberalen Lehrer hatten einen Stein im Brettspiel. Bei Lehrer Friedrich wurde Kreisschulrat Rapp milder gesinnt von Ostern 1885 an. – Am Karsamstag kam die Anzeige auf Osterdienstag, - also einige Tage (5) kein Unterricht, Vorbereitung unmöglich. Osterdienstag sollte ein Seelenamt nach dem Leichenbegängnis sein. Pfr. G. wollte eine stille Messe lesen. Da schickte der Kreisschulrat den Lehrer in die Kirche und hielt die Prüfung allein, - es ging viel besser wie sonst. – Mit Lehrer Hepting im Jahr 1889 war es ähnlich; nur wurde dieser von Karsamstag bis Osterdienstag ganz wie gemütskrank, schlief nicht mehr, blieb nachts in den Kleidern, wollte immer fort, - seine Frau befürchtete Unglück, Selbstmord etc. und holte Osterdienstag den Pfr. G. in aller Früh. Man brachte den Lehrer ins Bett. Der Kreisschulrat Rapp nahm die Prüfung allein vor und – sie verlief viel besser als sonst. – An diesem Tage machte der Kreisschulrat dem Pfr. G. einen Besuch im Pfarrhaus, was sonst nie geschah und seit 24 Jahren (1880) nur dieses eine Mal. Es geschah wahrscheinlich aus Furcht vor der Veröffentlichung durch die Presse. – Die       148. Religions-Prüfungen alle 2 Jahre durch die erzb. Schulinspektion wurde früher in der
149.
Kirche, seit einigen Jahren praktischer nur im Schullokal abgehalten, getrennt nach Eschbach und Stegen, die Gebühren mit 10 Mk an den erzb. Inspektor (Regens Knittel, - Dekan Hummel in Ebnet) wurden für Eschbach aus dem Kirchenfond und für Stegen aus dem dortigen Kapellenfond genommen.                    (Pfr. G.   Eschb. 1.7.1904)

Von Kinder-Krankheiten

blieben wir, Gott sei Dank, im Ganzen ziemlich verschont, nur 1893 im heißen Sommer und bei stark wechselndem Thermometer-Stand musste die Schule wegen der ‚Röteln’ = Rotsucht geschlossen werden und da nur vom 19. Mai bis 2. Juni, also kaum 14 Tage, bis heute in 24 Jahren.

Gehalte der Lehrer:
1836
Eschbach war II. Klasse im Gehalt, also Fixum                175 fl
a. vom Mesnerdienst:
   Gr. Domänen-Verwaltung                    10 fl – x
   Allgemeiner Religionsfond zu Freiburg            12 fl – x
   Kirchenfond                              2 fl 15 x
   sog. Rauchgeld von den Hausbesitzern der Gemeinde      3 fl 12 x
b. vom Organistendienst
   aus der Pfr. Broglischen Stiftung                12 fl – x
c. an Naturalien vom Mesnerdienst
   von der Gemeinde:
       4 Sester Roggen
       (im Steuerperäquations-Preis per Malter 5 fl 50)
       oder 8 Sester à 43 x … 5/6 =                  4 fl 52 x
       4 Sester Haber zu 3 fl 6 x, - 5/6                  2 fl 35 x
                                46 fl 54 x
d. Der Rest bis zum Fixum
   d. i. 175 fl – 46 fl 54 x =                           128 fl 06 x
   musste die Gemeindekasse leisten
                        zusammen            175 fl
Hinzu kam noch das Schulgeld von etwa 78 - 83 Kinder à 30 x,
rund 80 x 30 Kreuzer =                              40 fl – x
                                        215 fl – x
(im jetzigen Geld = 358 Mk 57 d)

Im Jahr 1886
a. hatte der Lehrer Gehalt                            840 M –d
b. ferner von jedem Kind Schulgeld 3 M 20 d, jedoch so,
   dass für das 2., 3. und 4. Kind einer Familie nur die Hälfte von
   3,20 M traf und vom 5. an gar nichts =                    157 M – d
c. für Fortbildungs-Schule 60 M, für Turnunterricht 20 M =          80 M – d
d. für den Organistendienst 72 fl =                        123 M 43 d
                            zusammen ca.           1200 M – d

Als Staats-Beitrag wurde für 1868/69 geleistet                266 fl 02 x      150.
nämlich nach dem Steuerkataster von Eschbach mit 346560 fl vom Hundert 21 x, und zwar mit Rechtenbach (zum Schulverband Stegen gehörend) und mit dem St.Peter Schulverband (Langecker, Grundhof, Schönbergerhof und Geigerhäusle). Darnach erhielten
die Gemeinde Eschbach            215 fl 04 x
die Gemeinde Stegen                  44 fl 41 x
die Gemeinde St.Peter                6 fl 17 x
                            zusammen    266 fl 02 x
von 1869 an Staatsbeitrag zur Lehrerbesoldung in Schule Eschbach    311 fl 35 x
(Auszug aus den Akten der Schulregistratur
Großh. Fiskalkommissär in Volksschulsachen am Großh. Bezirksamt in Freiburg – Bruchsal d. d. 15. Oktober 1869 N° 1235)        (laut Schulakten Fach XXIII)

Lehrer-Gehalt in Eschbach i. J. 1886
Lehrer Friedrich hatte
    Gehalt                                840 M – d
    Schulgeld-Aversum                        260 M – d
    Fortbildungsschule                          60 M – d
    für Turnunterricht                          30 M – d
    Personal-Zulage                          60 M – d
(Immer nach 5 Jahren weitere 60 Mk, bis die Gehaltssumme
zu 1200 Mk angewachsen ist.)
    Organistendienst 72 fl =                    123 M 43 d
                                          Summa   1373 M 43 d
(Witwen-Gehalt: 390 M und für jedes Kind bis zum 18. Lebensjahr mindestens 78 M.)

Lehrer Hepting erhielt      vom 1. Mai 1892 an         1200 Mk.
    (vom Re.epti.. Datum) vom 24. Okt. 1893 an    1300 Mk
    (mit Alterszulage)
    (alle 3 Jahre 100 mehr) vom 1. April 1895 an    1400 Mk
    bis zu 2000 Mk
Ferner Gehalt für Fortbildungsschule, Turnen und
Organistendienst ist hierin nicht berechnet, macht zusammen
(holzfrei gegen Besorgung der Schulfeuerung)        jährlich über 1600 Mk
also fortwährende Steigerung.
Vom 1. Januar 1903 an wird für den Organistendienst nicht mehr 72 fl = 123 M 43, sondern 250 Mk bezahlt aus der Kirchspielkasse Eschbach – Stegen.

Der Gesamt-Aufwand der Staatskasse für die Volksschulen in Baden beträgt schon 1892 im Gesamten    3.854.550 Mk.                    (Eschb. 1.7.1904   G.  Pfr.)

Im Jahr 1898 beschloss die Kammer (bis jetzt hatten die Lehrer mit 24 Dienstjahren erhalten 1800 Mk, mit 27 Dienstjahren 1900 Mk, mit 31 Dienstjahren Höchstgehalt: 2000 Mk), dass die Lehrer nach 2 Jahren etatmäßiger Umstellung 1250 M, mit 5 Jahren 1400 M, mit 8 Jahren 1550 (je in 3 Jahren 150 M mehr), mit 17 Dienstjahren 2000 M erhalten; - die Lehrerinnen sollen ihren Höchstgehalt mit 1500 Mk nach 12 Jahren erreichen.


151.
Industrie-Lehrerinnen:                                     
Bis 1855 wurden 5 fl bezahlt, so an Susanne Pfaff; von da übernahm den Dienst Marianne Schrinerin um 7 fl. – Obige 5 fl wurden seit 1838 gegeben, wo zwangsweise eine Lehrerin für Strick- und Nähunterricht angestellt wurde. Dieselbe hatte an zwei Wochentagen je 2 Stunden Unterricht zu geben. Der Gemeinderat beschloss, für den Tag 6 x zu geben, erhielt ja eine Näherin auf der ‚Stör’ für den ganzen Tag nur 12 x (in Rastatt erhielt meine Schwester 24 x, d. i. ein Sechsbätzner). Das Bezirksamt Freiburg drohte mit Rh. Taler Strafe, wenn dieser elende Lohn 1 ½ x = 5 Pfg nicht erhöht werde. – In Stegen bewilligte man 10 fl, in Eschbach aber 7 fl. Die Frau des Lehrers Gensler in Stegen besorgte beide Schulen, Eschbach und Stegen. – Im Jahr 1892 erhielt Theresia Rombach nur 10 fl = 17 M 14 x, von da bis 1894 aber 29 Mk. Dann für 3 wöchentliche Stunden 36 Mk, und von 1896 an werden für 4 wöchentliche Stunden 4 x 12 M = 48 M bezahlt. Die Stunden werden im Winter-Semester jeden Samstag von 12 – 4 Uhr gegeben an die Mädchen vom 3. Schuljahr an.    (Eschb. 1.7.1904   G. G. R.)


Gemeindeschule Stegen

Das Schullokal für Stegen befand sich von 1699 – 1714 im herrschaftlichen Schlosse; im Jahr 1714 kaufte der Zimmermann und ‚Spannmeister’ Johann Janz aus ‚Birchen’ einen Teil des herrschaftlichen Gebäudes mit dem Wirtschafts-Schild zur ‚Krone’ und richtete die untere Stube zur ‚Trivial-Schule’ für Stegen gegen Bezahlung ein (Alt. Familienbuch pag. 142). Erst 1848 – 1850 kaufte die Herrschaft dasselbe zurück. – Von 1778 an finden wir nach den Alten Schulakten das Schullokal zu Weyler, neben dem gräflichen Schloss, wo dann nach dem Bau eines neuen Schulhauses (1843), des Jetzigen, die ledigen Frl. Gräfinnen, Schwestern des verstorbenen Max v. Kageneck, für sich ein neues Haus bauten, z. Zt. der Witwensitz der Frau Gräfin Frida und des Hochw. Privatpriesters Philipp v. Kageneck; der Lehrer Johann Göhr wohnte im Haus nebendaran, wo jetzt Wilhelm Schlegel, Schreiner, als Pächter mit seiner Familie wohnt. – Für den Neubau eines Schulhauses für die Gemeinde Stegen mit Rechtenbach und Birken waren 3 Plätze im Vorschlag: 1. im Garten des Tomasbauern, 2. des Grundhansenbauern und 3. in den ‚Nadeln’. Die zwei Ersten fand man zu nah am Weg und Bach, den Letzten als nicht in der Mitte gelegen von der Gemeinde Stegen; - man wählte die Wiese beim Reckenbauer. Das neue Schulhausx) mit Bauplatz wurde auf 6000 bis 7000 fl im Bau veranschlagt, das alte Schulhaus zu Weyler im Verkauf zu 1600 – 1700 fl (1 fl = 1 M 71 d).

x)   Das neue Schulhaus, erbaut 1843, forderte von Gemeinde Eschbach 635 Mk Beitrag, weil einzelne Häuser in Schulgemeinde dorthin gehörten. – Eschbach bestritt seinen Beitrag, weil es nicht gefragt wurde vor dem Bau, verlor aber den Prozess und musste noch 133 Mk Kosten bezahlen.

Dazu wurde gegeben ein Stückchen Wiese, - gegenwärtig der Turnplatz und ein Gärt-      152.  chen anderseits des Schulhauses nebst einem ‚Juechert’ (Morgen) Acker als ‚Erdäpfel-Feld’.

Die Akten über die ältesten Gehalts-Verhältnisse fehlen. Im Jahr 1834 betrug der Gehalt jährlich 114 fl = 195 M 59 d. – Im Jahr 1843 bei 370 Seelenzahl gehörte Stegen zur I. Klasse des Gehalts (Eschb. II. Klasse) = Gehalt 140 fl, das Schulgeld, bis jetzt ½ fl = 30 x = 86 Pfg, wurde gesteigert. – Im Jahr 1861 war der Gehalt auf 200 fl festgesetzt, was die Gemeinde zu zahlen hatte abzüglich 5 fl 46 x für Benützung des Ackerfelds. – Im Jahr 1887 betrug der Gehalt 780 M nebst Schulgeld 165 Mk, für Fortbildungsschule 90 Mk, Turnen 30 M = zusammen 1065 Mk.

Die Industrie-, d. i. Strick- und Nähschule, wurde 1812 behördlich angeordnet, aber erst seit 1838 kam mehr Leben hinein. – Anfangs scheint die Lehrerin keinen Lohn gehabt zu haben; dann erhielt sie 6 x für den Tag = 17 Pfge. – Das Bezirksamt drohte mit Erlass vom 28. Febr. 1838 N° 4802 mit Strafe von 10 Rh. Talern, wenn der Lohn nicht erhöht würde auf pro Tag 12 x; -  (die Tal- und Waldgegenden waren behördlich dispensiert). Die Frau des Lehrers Gensle in Stegen übernahm den Dienst um 10 fl = 17 M 14 d, wie oben schon berichtet auf S. 151.

Ursprünglich wurde der Religions-Unterricht für Stegen von Kirchzarten aus besorgt bzw. überwacht, denn im 18. Jahrhundert hatten die Lehrer den Religions-Unterricht fast ganz, wie im neunzehnten zum großen Teil. – Nach Errichtung der Pfarrei Eschbach kam ein kleiner Teil von der Gemeinde Stegen zu Pfarrei Eschbach, über zwei Drittel, nämlich Rechtenbach, Unter- und Ober-Birken blieben eingeteilt nach Kirchzarten. Als im Jahr 1833 kein Lehrer nach Stegen getan werden konnte, - wie der Erlass des Pfarrers Schmid d. d. 1. September 1833 besagt, - so mussten die Schüler, welche zur Pfarrei Eschbach gehörten, nach Eschbach und jene, welche nach Kirchzarten gehörten, in Zarten zum Schulunterricht gehen. – Als im Jahr 1883 Pfarrer Max Jäger für Kirchzarten keinen Vikar erhielt und die große Pfarrei allein besorgen musste, wollte man drängen, die Vakatur der Vikarstelle zu beendigen. Pfarrer Hummel besorgte zur Zeit der Pfarrvakatur die Schule in Wittental und erhielt jährlich 100 Mk; Pfr. G. in Eschbach machte nun sein Recht zu einem dreijährigen Turnus geltend (vgl. Realschematismus der Erzdiözese von 1863 S. 23). Darauf kam Erlass Erzb. Ordin. vom 7. Febr. 1884 N° 719 mit der Aufforderung zu einer entsprechenden Übereinkunft. – Der Vertrag fand die Genehmigung des Erzb. Ordinariats unter dem 12. März 1885 N° 2001.  152.
Als Beginn des neuen Turnus wurde Ostern 1884 angenommen und zwar so, dass für      153.
Ostern 1884/85, 1885/86 und 1886/87 die Verpflichtung, den Religions-Unterricht in Stegen zu übernehmen, der Pfarrgeistlichkeit in Kirchzarten zufällt. – Pfarrer Jäger selbst, nicht sein Vikar, versah den Religions-Unterricht vom 1. September 1884 bis 1. Febr. 1885, und zwar wöchentlich in 2 Stunden der II. Klasse. Den übrigen besorgte der Lehrer in I. Klasse und in II. Klasse die Bibel. – Als Pfarrer Jäger 1896 starb und die Vakatur eintrat, erhielt Pfarrer Gustenhoffer auf Grund Erlasses Erzb. Ordinariats vom 15. Oktober 1896 N° 9440 und kathol. Oberstiftungsrats vom 24. Oktober 1896 N° 22828 jährlich als Honorar- bzw. Ganggebühren 100 Mk angewiesen, und zwar pro 1896/97 und 1897/98; für 1898/99 übernahm den Religions-Unterricht zuerst die Pfarrgeistlichkeit von Kirchzarten und später Hr. Graf Philipp v. Kageneck zu Weyler. – Für Ostern 1899/1900, 1900/1901 und 1901/1902 besorgte es der Pfarrer in Eschbach; als er Ostern 1899 den Hr. Grafen um Übernahme ersuchte, erhielt er auf seine freundliche Bitte die unfreundliche Antwort: „Ich tat es dem Pfarrer Weiss zu lieb, wenn sie es nicht können, soll die Behörde ihnen eine Aushilfe geben.“ – Für die Jahre Ostern 1902/1903, 1903/1904 und 1904/1905 besorgten die Vikare von Kirchzarten den Katechismus-Unterricht in der II. Klasse (4. – 8. Schuljahr), und zwar in wöchentlich 2 Stunden, welche nacheinander an einem Tag gegeben wurden. – Schülermessen mit Gesang wurden keine gehalten seit etwa 2 Jahren; der Pfarrer in Eschbach und noch weniger die Pfarrgeistlichkeit von Kirchzarten haben hiezu kein stiftungsgemäßes Recht, aber auch keine Verpflichtung. – Die Kapelle ist ja zur Trivial-Kapelle erklärt; - auch ließ Hr. Graf Philipp von Kageneck den Pfarrer zu Eschbach gar sehr fühlen, dass ihm es unlieb sei, wenn derselbe neben dem Hr. Grafen die hl. Messe lesen wolle. – Selbst die 14 gestifteten Jahrtage können, wenn sich Hindernisse ergeben, in der Pfarrkirche zu Eschbach gelesen werden. – Pfr. G. hat besonders im Winter, wo die erwachsenen Schüler morgens die Schule besuchen, fast regelmäßig am Donnerstag Wochenmesse gelesen als Schülermesse, wo die Schüler sangen und kürzere Gebete gemeinsam laut verrichteten. Es war dieses von 1880 bis 1894, von welcher Zeit dann Graf Philipp zelebrierte.                                                (Eschb. d. 8. Juli 1904   G.  Pfr.)

154.
       Lehrer in Eschbach                 

Die frühesten Lehrer für Eschbach waren jedenfalls die Benediktiner in St.Peter und deren Klosterschule. –

1. Michael Winkler war ein Taglöhner-Sohn in Blasiwald, wurde dann Holzhauer im
    Höllental und, damals gut unterrichtet in den ‚’Trivialien’, wurde er ‚Schulmeister’ in der
    Falkensteig 2 Jahre lang, dann 3 Jahre in Neuhäusern, 5 Jahre in Buchenbach; kaufte sich
    dann im Jahr 1779 das Haus auf dem Benishof (‚Behe’) hier, jetzt ‚Schnieders’ genannt.
    1780 lernte er dann die ‚Normal-Methode’ in Freiburg und wurde als ‚Schulmeister’ in
    Eschbach bestätigt (vgl. Altes Familien-Buch p. 117).

    Michael Winkler war Lehrer in Eschbach, bis er 88 Jahre alt war, und starb 1832. – Sein
    Sohn

2. Mathias Winkler war 23 Jahre lang Hilfslehrer bei seinem Vater und wurde erst 1832
    definitiv; er war Ratschreiber und Accisor. – Er selbst hatte dann verschiedene Hilfslehrer,
    z. B. im Jahr 1838 den Lehrer Maier, 1839 und 1840 den Hilfslehrer Schuhmacher, mit
    welchem er so in Streit geriet, dass dieser ihm die Scheiben einschlug und die Haustüre
    einrannte, weshalb er dann versetzt wurde; 1841 ist ein Hilfslehrer namens Eduard Schmidt
    hier. – Mathias Winkler hatte als Lehrer und Ratschreiber das Eigentümliche, dass er die
    Schreibweise der Geschlechtsnamen korrigierte, z. B. statt Steinhart verlangte er Steiert, -
    statt Gremelsbacher verlangte er Gremelspacher, statt Tritscheler Tritschler.

    Im Jahr 1843 bekam er mit dem Gemeinderat Streit wegen des Schulholzes. Er verlangte
    die 5 Klafter für die Schule und sich, verweigerte aber die Abgabe an das Ratszimmer. Der
    Gemeinderat verlangte die Pensionierung, allein es war nicht möglich, weil derselbe erst
    12 Jahre definitiv war.

3. Im Jahr 1846 trat Lehrer Johann Wörner an seine Stelle bis 1865. – Mathias Winkler geriet
    in Gant, sein Haus wurde 1852 von Schneider Joseph Scherer um 1500 fl ersteigert (vgl.
    Altes Familien-Buch pag. 213), dem Vater des jetzigen Besitzers, ‚Schnieder-Wilhelm’, der
    nun Schneider, Kaufmann und Gemeinderechner ist. – Mathias Winkler zog nach Freiburg.

4. Konrad Mangold, Lehrer hier von 1865 – 1876, wo derselbe am 3. Januar 1876 tot
    aufgefunden wurde am sog. Hohen Steg in der Dreisam. Derselbe war dem Trunke ergeben
    und als Witwer nicht sittenrein, aber seine Kinder waren gut erzogen von seiner
    verstorbenen Frau.

5. Ferdinand Friedrich von Kirchzarten war von 1876 – 1886 hier Lehrer, fleißig, religiös und
    sittenrein. – Seine Tochter ist Ursulinerin und sein Sohn Gotthart ist Benediktiner in
    Meheran.

    Nun kamen zwei Schulverwalter von Ostern 1886/87, Röschx) und Werner (von Sinz-   155.
    heim bei Baden); beide hatten ihren Beruf als Lehrer, scheint’s, verfehlt. Der Erstere war
    ein Verschwender und Schuldenmacher, abgesetzt als Hauptlehrer; der Zweite war,
    wiewohl erst Schulverwalter in Sölden, in Burg, dann hier verheiratet; der Sohn eines
    Lehrers, hatte er, wie er selbst sagte, keine Freude am Schulhalten. Er ließ die Kinder in
    dem Schullokal sitzen, nahm sein kleines Kind in die Arme und spazierte zu den
    Nachbarsleuten; - oder er nahm seine Flinte und schoss während der Schulzeit nach
    Vögeln. Die Kinder der II. Klasse (vom 4. – 8. Schuljahr) ließ er einmal die ganze Tafel
    voll Einser machen (1), während er fortging. Sein kleines Kind hütete er während des
    Unterrichts im Schullokal. Einmal erzählten die Kinder zu Hause, es hätte gewaltig
    gestunken, denn das Kleine hatte ….. (das ist die Freiheit von der geistlichen
    Schulaufsicht).

x)   Rösch, sein 12-jähriges Töchterlein Luise musste täglich 12 Karten Porzellan-Knöpfe (à
     12 Dutzend) für die Knopffabrik in Freiburg aufnähen, der 10-jährige Sohn 10 Karten
     (= 10 x 12 x 12 = 1440 Knöpfe). Lehrer Rösch erhob den Lohn zu Freiburg und vertilgte
     ihn im Essen und Trinken alsbald.

6. Von 1887 an ist Hauptlehrer Reinold Hepting hier, geboren zu Schönebach (bei
    Furtwangen); anfangs ging es nicht gut, besonders so lange der kirchenfeindliche
    Kreisschulrat Rapp die Lehrer leitete; seit neuerer Zeit, wo der mehr kirchlich gesinnte
    Ziegler seinen Einfluss geltend macht, geht es besser; H. Hepting trinkt sein Bier mehr zu
    Haus, ist fleißig in Schule.

Die Industrie-Lehrerinnen sind S. 151 genannt.


Lehrer in Stegen

Der frühest erwähnte Lehrer ist Joseph Göhr (oder Gehr) von 1791 – 1831, also 40 Jahre lang; er heiratete ein Mädchen von Stegen namens Eva Wirbser. – Die Gräfin v. Kageneck in Stegen ließ ihm methodischen Schulunterricht geben vom Lehrer in Munzingen. – Er bezog von 1837 an eine Pension von 50 fl, und zwar 25 fl aus der Staatskasse und 25 fl von der Gemeinde; schon 83 Jahre alt, wollte die Gemeinde Stegen im Jahr 1843 ihren Beitrag verweigern. – Er war seit 1806 landesherrlich angestellt, starb bald darauf (+ 1843). – Beerdigt in Eschbach, stiftete er einen Jahrtag für sich und seine Frau mit 33 fl.

Lehrer Andris wartete seines Amtes bis 1836; dann kam ein Schulverwalter namens Oswald.

Lehrer Benedikt Gensle, der zeitweise auch in Eschbach aushalf und beide Schulen zur Zeit des Lehrers Mathias Winkler versah. – Dessen Frau hatte auch in Stegen und Eschbach die ‚Näh- und Strickschule’.

darauf kam Jakob Maier;
Franz Wagner
L. Arendt

Moritz Bär fand man am Hohensteg, - deutliche Spuren führten auf die Vermutung, dass  156.
er auf dem Weg von Kirchzarten nach Stegen erschlagen wurde. – Die Fama berichtete, der Lehrer in Attental habe ihn erschlagen, weil er ihm seine Tochter zur Ehe verweigerte. –

Lehrer Stemmer fand man 1871 tot am ‚Hühnersteg’, d. i. auf dem Fußweg von Burg nach Oberbirken, - ob ein Unglück geschehen oder ein Verbrechen, blieb unentschieden. [Bemerkung: der Lehrer starb laut Sterbebuch am 2.12.1870 in Stegen]

Lorenz Hess, in Stegen seit 1871 – geboren zu Kenzingen, gestorben 1886, er starb an der Lungenentzündung (teils delir. trem.); seit dem Tod seiner Frau schaute er aber zu viel und zu oft zu tief in die Wein- und Biergläser; er sollte nach Orschweier, Pfarrei Mahlberg, kommen, starb vorher. – Dann kam als Schulverwalter Leo Sink, gebürtig aus Sasbach am Kaiserstuhl; er kam von St. Ulrich und starb als Hauptlehrer bald nach seinem Weggang in Marlen bei Offenburg.

Joseph Stassen, seit 1888 in Stegen, geboren zu Untergrommbach, starb an Kehlkopf-Tuberkel in Freiburg, wohin er 1893 gezogen war, pensioniert mit 500 Mk. – Kam als Hilfslehrer Karl Ruch 1892 und wurde 1893 schon definitiv mit 9 Dienstjahren. Es hatten sich um die Schulstelle Stegen 57 Lehrer gemeldet. – Der Pfarrer G. verfasste eine Bittschrift an Gr. Oberschulrat und ließ dieselbe vom Ortsschulrat und Herrn Graf Franz v. Kageneck in Stegen unterschreiben; Letzterer ging nebstdem zu Großherzog Friedrich und bat um Karl Ruch als Hauptlehrer. – Er lebte mit seiner Schwester, die ihm die Haushaltung führte, gemütlich bis zu derem unglücklichen Tod am 22. März 1902, wo dieselbe beim Schöpfen aus der Schuldung-Grube für den Schulgarten in die Grube stürzte und abends nach langem Suchen dort tot gefunden wurde; beerdigt in ihrem heimatlichen Gottesacker zu Kirchhofen (gebürtig zu Ehrenstetten).                        (Pfarrarchiv XXIII)

Lehrer Göhr, Bär, Stemmer und Hess sind in Eschbach beerdigt, nebstdem die Eschbacher Lehrer: Michel Winkler und Mangold. -            (Eschb. d. 25.7.1904   G.  Pfr.)

Im Jahr 1898 versah Lehrer Hepting von Eschbach aus die Schule in Stegen, als Lehrer      157.
Ruch krank war (Bauchfellentzündung). – Lehrer Hepting erhielt für den Unterricht in 11 Tagen 6 M 11 d und als Ganggebühren 7 Mk = zusammen 13 M 11 d.
(Eschb. d. 25.7.1904   G.   Pfr.)





158.
  E.  Stiftungen                     

Alle Stiftungen für die Pfarrkirche und die Pfarrei gehen in ihrem Beginne auf die Wohltaten des Benediktiner-Klosters in St.Peter zurück (vgl. Pfarreinkommen pag. 85 f.).

Ferner stiftete der erste investierte Pfarrer Othmar Brogli die sog. ‚Kirchspielmatte’ oder auch ‚Stiftungsmatte’ genannt (vgl. pag. 79 u. 92 der Chronik). (Über dessen Testament vgl. D. Maiers Geschichte der Benediktiner Abtei St.Peter p. 220 u. 221 (Pfarrbibliothek Eschbach N° 29).)

Auch gibt Othmar Brogli eine Zusammenstellung von Stiftungen und Schenkungen in den ersten Jahren der Pfarrei Eschbach in einem in Leder gebundenen Büchlein, genannt: ‚Catalogus benefactorum ecclesiae paroch: in Eschbach’ – von Seite 1 bis Seite 13 von Pfr. Brogli von 1791 bis 1816 geschrieben (Pfarrarchiv Fach XXIV). Es trägt außerhalb die Jahreszahl 1779.

Anniversarien u. Stiftungen in Eschbach:

Die gestifteten Jahrtage wurden in ein eigenes Buch*) eingetragen (Pfarrarchiv XXIV), vom Erzb. Ordin. revidiert und mit Erlass vom 9. März 1882 N° 1772 genehmigt; seither wurden die Nachstiftungen immer wieder eingetragen. Die Absolutio ad tumbam wurde seither nur bei den Seelenämtern genommen, nicht aber bei den gestifteten hl. Messen. Sie ist auch nicht obligat, außer sie wäre ex legato gestiftet, nur bei den 3 ‚Nachhaltungen’ der Sterbfälle und bei der ‚Jahrzeit’ nach einem Jahr wurde auch in missis privatis = Stillmessen die Absol. ad tumbam genommen.

*)   Zum Anniversar-Buch wollte man recht gute, nicht rot werdende Tinte nehmen und wählte deshalb ‚Kaisertinte’, allein nach kaum 10 Jahren war sie ‚rot’. – Möge es keine schlimme politische Vorbedeutung sein! - - -

Seit Gründung des Mesnerhaus-Baufonds wurden Stiftungen von Jahrtagen nur in diesen Fond genommen, weil der Zinsüberschuss der Gebühren im Kirchenfond ja nur dem Großh. Ärar zu gut kommt, der alljährlich ohnedies aus den säkularisierten Klostergütern von St.Peter Tausende und abermals Tausende fast alljährlich einnimmt; in einzelnen Jahren vom Brenn- und Stammholz 40 - 50 Tausend Mark. Das Defizit des Kirchenfonds ist vom Ärar zu ersetzen.

Die Schwester des Freiherrn Heinrich v. Brandenstein in Freiburg stiftete zwei Anniversarmessen und übergab die Summe von 4000 fl = 6857 M 14 d in den Armenfond Stegen durch Urkunde vom 10. April 1858, der Armenfond übergab das nötigste Kapital in den Kapellenfond zu Stegen, welcher jetzt die Anniversar-Gebühren zu entrichten hat.

Im Jahr 1893 stiftete Pfarrer Gustenhoffer für seine verstorbenen Eltern ein Seelenamt, -  159. desgleichen für seine fünf verstorbenen Schwestern und für sich selbst ein Solches, also drei Seelenämter mit Tumbagebet (Absolutio ad tumbam ex legato) mit 1000 Mk und erhöhten Gebühren. – Möge die Stiftung doch so lang beachtet und ausgeführt werden, bis alle Seelen dieser Familie aus dem Orte der Sehnsucht und Reinigung erlöst sind. – Da der Stifter jeden ersten Freitag des Monats doch für seine verstorbenen Familien-Angehörigen die hl. Messe liest, vom Sühnefreitag appliziert, unterblieb seither die Persolution dieser drei Sacra. – (vgl. Mesnerhaus-Baufond-Rechnung 1893/95 S. 14 Blg. 11).

Bis heute 26. Juli 1904 sind es folgende Anniverar-Stiftungen, die zu persolvieren sind:
a. auf dem Kirchenfond:       18 stille hl. Messen
                  4 Seelenämter
                22 Sacra        Gebühren des Priesters    26,92 M
    (Der Allg. Relig.-Fond in Fbg zahlt        Gebühren des Mesners      7,49 M
    für 8 hl. Messen 4 fl = 6 M 86 d.)            Gebühren der Ministranten      3,15 M
                                            Summa    37,56 M

b. auf den Mesnerhaus-Baufond:            Organist, Sänger u. Kalkant    10,03 M
                                            Summa    47,59 M
              3 stille hl. Messen
              7 Seelenämter
            10 Sacra    Gebühren des Priesters    17 M – d
                    Gebühren des Mesners      9 M – d
                    Gebühren der Ministranten      2 M 34 d
                    Organist, Sänger u. Kalkant
                            7 + 8 + 2 M    17 M – d  
                                            45,34 M

c. auf den Kapellenfond zu Weyler:
            12 stille hl. Messen
              2 Singmessen (St. Sebastian und Annivers. Fr. v. Kag.)
            14 Sacra    Gebühren des Priesters    19,68 M
                    Gebühren des Mesners      1,74 M
                    Gebühren der Ministranten      1,17 M
                    Gesang des Lehrers u. der
                    Sänger        1 + 2 M      3,00 M
                                            25,59 M

d. auf den Pfarrpfründe-Fond:
              2 stille hl. Messen, Gebühren aus den
      Zinsen der Pfründ-Kapitalien   Priester      2,00 M
  2 Sacra    Gebühren des Mesners      0,60 M
        Gebühren der Ministranten      0,28 M
                                  2,88 M

e. auf die Kirchspielkasse:
            1. Seelenamt für Pfr. O. Brogli
                    Gebühren des Priesters      2,00 M
                    Gebühren des Mesners      1,00 M
                    Gebühren der Ministranten      0,20 M
                    Gebühren des Organisten      1,00 M
                    Gebühren der Sänger          1,40 M
                    Gebühren des Kalkanten      0,20 M
            _________________                          5,80 M
            zusammen 57 Sacra                       Summa   127,20 M
                    (Hiezu noch 6 M 70 d Wachsentschädi-    +    6,86 M
                    gung des Mesnerhausbaufonds (Rechn.
für 1899/1900 S. 33 an Kirchenfond)


Die Stiftung der Maria Anna Dilger geb. Hummel laut notarieller Urkunde vom 10. Au-   160.
gust 1889  500 Mk zur Restauration der Pfarrkirche in Eschbach bei St.Peter. – Eine Anverwandte, Maria Ambs, in Freiburg wohnhaft, bezog die Zinsen zu 3 ½ % als Lebensrente; dieselbe starb am 8. Februar 1900 zu Freiburg. Der kath. Stiftungsrat Eschbach legte das Kapital bei der kathol. Pfarrpfründkasse zu Karlsruhe als Sparanlage auf, damit, Zins auf Zins angelegt, ein Kapital erwachse nach dem Zweck der Stiftung. – Es ist somit gewissermaßen ein Passiv-Kapital des Kirchenfonds Eschbach und soll in Kapital und Zins einen unangreifbaren Grundstock bilden bis zu einer künftigen Kirchenrestauration. –

(Staatsgenehmigung laut Beschl. Minist. der Justiz, des Kultes und des Unterrichts, Karlsruhe d. d. 26. September 1889 N° 14846; - als Sparanlage abgesondert vom Kapital-Vermögen des Kirchenfonds Eschbach durch Beschl. kathol. Oberstiftungsrats vom 15. Juni 1900 N° 17011.)

Vereinnahmt findet sich diese Stiftung in der 1888/1890er Kirchenfond-Rechnung pag. 18 Blg. N° 38 u. 39 (vgl. Archiv Fach XXIV Fasz. 2).

Im Jahr 1879 übergab ein unbekannt bleiben wollender dem Pfr. Blank 300 Mk, er möge die Zinsen für Erstkommunikanten verwenden. – Pfr. Bl. legte den Betrag an auf eine Bad. Staatsobligation und verwendete alljährlich die Zinsen an Erstkommunikanten. – Allein Pfr. Bl. und seine Nachfolger schenkten jährlich auch an die Erstbeichtenden Gebetbücher und Rosenkränze und an Christenlehr-zu-Entlassende, und an Hochzeitsleute (Goffine) oder entsprechende Hausbücher. – Pfr. G. erhöhte deshalb das Kapital nach und nach auch durch eigene Zuschüsse, so dass bis jetzt, dem 25. Juli 1904, 746 Mk als ‚Geschenk-Reservekasse’ auf Sparbüchlein N° 140 Hytb. fol. 279 in St.Peter angelegt sind. – Die zugefügten 446 Mk sollen in ihren Zinsen den künftigen Ortsgeistlichen in Stand setzen, auch andere Auslagen als bloß für Erstkommunikanten zu bestreiten, z. B. die Einband-Kosten von defekten Exemplaren der hiesigen Pfarrleih-Bibliothek oder dergleichen. – (Vgl. die Einträge in dem hiefür dienenden Buche zur Einnahme und Ausgabe seit 1881, von Jahr zu Jahr fortgeführt, genannt: ‚Geschenk-Reservekasse’.)
Privatsache des Pfarrgeistlichen                (Eschb. d. 26.7.1904   G.  Pfr.)

161.
        Kranken-Schwestern (cf. p. 176 f.)                 

Das ‚Schwestern-Buch’ gibt das Geschichtliche, Verpflegungskosten, Wohnung u. dergleichen, wenigstens Einzelnes hievon an, nebst Akten in Pfarrarchiv XIX  b.

Am 2. Febr. 1894 ließen der verstorbene Graf Franz v. Kageneck und dessen Gemahlin Krankenschwestern nach Stegen kommen, ohne sich mit dem Pfarrgeistlichen ins Einvernehmen zu setzen. Frau Gräfin Wilhelmine von Kageneck geb. Gräfin v. Linden sorgte für deren Unterhalt; Wohnung hatten dieselben im II. Stock der Pächterswohnung, wo seither die Gärtners-Familie lebte; die gräfliche Grundherrschaft übernahm auch das Kleider-Aversum zu je 120 M für beide Schwestern = 240 Mk; zu zahlen nach Gengenbach an das Mutterhaus. – Der Pfarrgeistliche in Eschbach G. lehnte selbst das Amt eines Confessarius ordinarius ab und wollte die Schwestern nach Kirchzarten angliedern, um möglichst wenig mit denselben sich beschäftigen zu müssen. Schwierigkeiten über Schwierigkeiten waren vorauszusehen. – Auch der Unglücksfall, Sturz vom Pferd und der Tod des  Fr. v. K. kamen dazu. Frau Gräfin kündigte den Vertrag, die Schwestern zogen ab, - (Juni 1897) zum Leidwesen der Pfarrangehörigen. Während Pfr. G. dem Unternehmen im Jahr 1894 fast oppositionell entgegenstand, sah er sich durch den Wunsch seiner Pfarrkinder im Gewissen gezwungen, nach 3 ½ Jahr, auch vor großen pekuniären Opfern nicht zurückzuschrecken und verpflichtete sich, jährlich 100 Mk nach Gengenbach aus seinen eigenen persönlichen Mitteln zu zahlen; - allein diese Opfer wurden in der Folge noch bedeutend größer. Es war nicht anderst zu erwarten, wenn anderst diese religiöse Institution eine fest begründete und bleibende werden sollte. Schon die Wohnung hatte ihre Schwierigkeiten, nebst den monatlichen Sammlungen für den Lebensunterhalt der Schwestern.

Es wurde auf der Kanzel zur Bildung eines monatlichen Sammelvereins aufgefordert; jede Familie mit eigenem Herd solle durch die Hand der Familien-Mutter monatlich 20 Pfennige spenden zum Lebensunterhalt der Schwestern (vgl. Verkündbuch vom Jahr 1897 S. 53 u. 54); wenn wenigstens 100 Familien hiefür eintreten, also 240 Mk durch Sammlung zusammen kämen, so wollte man Schwestern kommen lassen. – Es geschah. In manchen Familien wurde doppelt bezahlt. – Frau Gräfin Frieda v. Kageneck, Witwe in Stegen, gab monatlich 1 M statt nur 20 Pfge. – Eine Wohnung in Stegen war unmöglich; für eine Wohnung in Eschbach in der Nähe der Kirche war nur das sog. ‚Stöckle’ auf dem Peterbauernhof zu haben, allein vieles fehlte da, selbst ein Abort. – Pfr. G. übernahm die Kosten der Herstellung zu einer auch      161.
nur einigermaßen passenden Wohnung; sie kamen auf 208 M 66 d. Frau Gräfin Wilhel-      162.
mine und Frieda gaben an Haushaltungsgeräten das Nötigste zu bleibendem Eigentum der Schwestern; anderes schaffte auch Pfr. G. an. – Gleichwohl war diese Wohnung mit manchem Unzuträglichen verbunden. Als Mesner Otto Helmle mit seiner Mutter in ihr neu gekauftes Haus beim Weg ins Steyerntal aus der ‚Alten Mesnerei’ im Flügelgebäude des hiesigen Pfarrhauses abzog, übernahmen die Krankenschwestern diese Wohnung; wo man auch mietzinsfrei zu sein hoffte.

Pfarrer G. aber entschloss sich, einem Bedürfnis der Pfarr-Gemeinde, für bleibende Niederlassung von Krankenschwestern zu sorgen, entgegenzukommen und ein eigenes Haus zu bauen, - ‚Schwesternhaus mit Mesnerwohnung im ersten Stock’. – Zuerst wählte man die Parzelle b des Hausplatzes vor der Pfarrhof-Mauer (vgl. Plan S. 102); um jedoch den schönen freien Platz vor der Kirche nicht zu verkleinern, wählte man Parzelle a (b = 1 Ar 71 qm; a = 3,07 qm) und es kaufte der Mesnerhausbaufond dieselbe der Pfarrei Eschbach um 30 Mk (vgl. die 1896/98 er Mesnerhausbaufond-Rechnung S. 33). Es kam zum Bau im Jahr 1898*). Weil man östlich, gegen das Ökonomiegebäude des Pfarrhauses, beim Fundamentgraben auf nur Leimen-Boden statt auf Kies oder Felsen kam, mussten Eisenschienen mit Zementlagen zu einem Fundament-Rost gelegt und der ganze Keller verzementet werden, was bedeutend mehr Kosten verursachte als der Anschlag lautete; desgleichen mussten große Zementröhren gelegt werden zur Ableitung des Wiesenwassers vom Maierhof; der Fuhrlohn der Röhren allein machte 80 M. – Da Pfr. Gustenhoffer rein nur auf seine eigenen Mittel zur Bestreitung der Kosten des Baues angewiesen war, so verwendete er nicht nur seine kleinen Ersparnisse bis auf den letzten Pfennig, sondern verkaufte auch unter der Bedingung lebenslänglicher Nutznießung sein ganzes Hauswesen und sogar seinen Leichnam, indem er den Kapital-Betrag seiner ‚Lebensversicherung’ zu 2000 fl = 3428 M 57 d verwendete. – Der ganze Bau kam auf rund 13000 Mk.

*)   Die Maurer, Württemberger, kochten selbst, und zwar in der Waschküche des Pfarrhauses,
     und schliefen im Futtergang, wo sie drei Betten aufstellten, um mehr zu ersparen.

Die erste Stiftung, welche gemacht wurde, sind 200 Mk der Marianna Hummel (Scherlenze) als Unterhaltungs-Kapital für die Schwestern-Wohnung. – (Erlass kathol. Oberstiftungsrat, Karlsruhe, den 23. August 1898 N° 20883; genehmigt durch Minister. der Justiz u. des Kultus, Karlsruhe vom 8. August 1898 N° 18174 und Erzb. Kapitals-Vikariat Freiburg den 18. August 1898 N° 7842) (vgl. auch Mesnerhausbaufond-Rechnung pro 1896/98 S. 18, Blg. 12 - 15).

Um die Existenz des ‚Schwesternhauses’ zu sichern, schenkte Pfarrer Gustenhoffer das-      163.
selbe dem Mesnerhausbaufond (vgl. die 1896/1898er Mesnerhausbaufond-Rechnung Seite 33) zu Eigentum; der Zweck, die religiöse Krankenpflege dauernd zu gründen, war die Hauptsache, also vor allem, für die Schwestern zu sorgen; für den Mesner hätte die hergerichtete ‚Alte Mesnerei’ genügt, wenn er ein bescheidener Mann wäre. [Bemerkung am Rand: Cf. Registratur XXIV a   Stiftungsurkunde.   ferner Registr. Schwesterncl..nit.. S. 19 u. 24].

Nun war aber noch für ein Unterhaltungs*)-Kapital und Neubau-Kapital zu sorgen. Sobald Pfr. G. so hoch zu Kräften kam, gründete er auch dieses, wiewohl Schulden bereits gemacht werden mussten, die aber für den Fall des Todes durchaus keine Schwierigkeiten machten. – Nach der Taxation des Erzb. Bauamtes Freiburg vom 12. Januar 1900 N° 237 waren nötig:
   a. für Unterhaltung des Schwesternhauses             1000 Mk
   b. für Neubau (200 Jahre dauernd vorausgesetzt)              107 Mk
Statt dessen stiftete zu Gunsten der Krankenschwestern
der derzeitige Pfarrer Gustenhoffer
   a. für Unterhaltung die Summe von            1300 M
   b. für Neubau aber die Summe von              200 M
                              Summa    1500 Mk
Zum Unterhaltungs-Kapital der Schwestern-Wohnung
speziell kommen auch die            200 M
der Marianna Hummel (vgl. S. 162).

*)   Dass der Dachstuhl sechs Jahre schon dem Sturm und Wetter Stand gehalten, ist zu
     verwundern; denn Zimmermann Löffler vom Ibental übersah, dass das linke Eck des
     Hauses einen Vorsprung erhalten sollte; erst beim Aufrichten wurden die Balken und
     Sparren auf dem Dach oben zurecht gesägt und statt ineinander eingefügt, wurden die
     Enden bei Einzelnen nur angelehnt und mit großen eisernen Nägeln oder Klammern
     aneinander gefesselt. -                                d. O.

Ferner kommen zum Unterhaltungs- und Neubau-Kapital auch die Ersparnisse aus den übrigen Stiftungen und insbesondere der Anniversarien, deren Stifter und Stifterinnen geradezu aus dieser Intention den Mesnerhausbaufond statt den Kirchenfond wählten.
                                (Eschb. d. 28.7.1904   G.  Pfr.)

Allein für den Lebensunterhalt der Schwestern, wo kaum 100 Familien monatlich nur 20 Pfge an die 5 Sammlerinnen zahlten, und einen Kapitalstock für das ‚Kleider-Aversum’, das zwar auf die geringste Summe, von 120 M auf nur 50 M je eine Schwester reduziert war, musste ernstlich Bedacht genommen werden. – Durch die Zuschüsse des Pfr. G. in kleineren und größeren Summen wurde es möglich, dass schon im Jahr 1897 für den Unterhalt der Schwestern auf der Sparkasse zu St.Peter 100 Mk und im Jahr 1898 nochmals 100 M zusammen angelegt wurden, zusammen 200 Mk. – Ferner wurde der Kapitalbetrag der Reservekasse, welche meistens en propairs des Pfarrers G. gegründet und durch Er-      163.
sparnisse vermehrt wurde, zu einer Schwestern-Reserve-Kasse umgestaltet. –          164.

Weil in den ersten Jahren die Beiträge für die Schwestern reichlicher flossen und Pfr. G. die 100 M nach Gengenbach aus seinen persönlichen Mitteln zahlte, so konnten schon 1899 weitere 200 Mk in Sparkasse St.Peter angelegt werden. So bestand das Vermögen zum Lebensunterhalt der Schwestern schon am Schluss des Jahres 1899 im Ganzen als Reservekasse aus 1200 Mk (vgl. Pfarrarchiv XXVI  Das Buch der Schwestern-Reservekasse pag. 28). – Durch Gottes Segen auf wohltätige Herzen gestaltete sich das Vermögen der Barmherzigen Schwestern für die Pfarrei Eschbach bis 1. August 1904 als Reserve zu deren Lebensunterhalt und zur Ergänzung der monatlichen Sammelbeträge durch die sich ergebenden Zinsen wie folgt:

am 31. Dezember 1899:
   Vorrat der Reservekasse an Kapital            767,00 M
   das Schwestern-Kasse-Kapital                200,00 M
    durch Zinse und Zuschuss des Pfr. G. rund                1200 M – d

am 31. Dezember 1900:
   aus einem Kapital der Agatha Scherer, ledig, vom Gabelhof hier,
   aber eventuell, quasi belastet, von                        1000 M – d

am 31. Dezember 1901:
   Mietzinse der Hortenze Rombach, erster Stock          60,00 M
   dann Zinsen der Sparkasse und Abrundung          40,00 M
   Zuschuss des Pfr. G. d. d. 25.5.1901            150,00 M
   Mietzinse der Hortenze R., vorausbezahlt              60,00 M
   Ersparnis und Zuschuss d. d. 11.11.1901              40,00 M
   Zuschuss des Pfr. G. 31.12.1901                400,00 M
   zur Ergänzung und Abrundung des Pfr. G.              50,00 M
                                          800 M – d

am 31. Dezember 1902:
   Zinsen aus Sparkasse St.Peter, rund              50,00 M
   aus persönlichen Mitteln des Pfr. G. d. d. 10.9.1902    150,00 M
   durch Hauptlehrer K. Ruch in Stegen für seine verun-
   glückte Schwester Liberata d. d. 9.12.              50,00 M
   aus Kassen-Vorrat                          10,00 M
                                          260 M – d
am 31. Dezember 1903:
   Zinsen aus Sparkasse St.Peter                  70,00 M
   Zuschuss durch Pfr. G.                      30,00 M
   Zinsen aus Sparkasse Kirchzarten und Zuschuss          40,00 M
   Frau Gräfin Frieda v. Kageneck, Witwe in Weyler    300,00 M
   dann 3 Schwestern des + Ed. Rombach, auf Lindenberg
   100 M; Eleonore Maier 100 M; Pfr. G. 100 M auf
   Schuldschein der Susanne Pfaff, Krämerin hier,
   angeliehen                            300,00 M
   Legat der verstorbenen Hortenze Rombach hier        600,00 M
   (Pfr. G. zahlte en prop. die Erbschaftssteuer mit 35,85 M)
   Legat der Franziska Hummel nach Abzug des Accis    300,00 M
   und den Rest bar in die Schwesternkasse
   Stephania Hummel 400 M + 2 x 100 M belastetes
   Kapital                            600,00 M
                                        2240 M – d

Von dem Vermögen der Krankenschwestern zu 5500 Mk sind aber belastetes Kapital:      165.
   a. vor allem die Stiftung der Stephanie Hummel, welche
       eine Lebensrente zu 3 ½ % bis ausbedungen hat,
       jeweils fällig auf 1. Dezember, erstmals 1. Dezember
       1904  21 Mk
       belastetes Kapital also                      600 M
   b. dann die Schenkung der Agatha Scherer, welches
       aber nur für den Fall, dass sie aus dem Kniestock
       des Schwesternhauses fortzöge, die Zusage erhielt,
       es müssten dann 35 M derselben gegeben werden,
       und für den Fall, dass sie ganz verarmen und Zins
       und Kapital nach und nach abfordern müsste.
       Das belastete Kapital wäre 100 M + 1000 M =        1100 M
       Mit dem Tode aber der Stephanie Hummel und
       der Agatha Scherer fällt die Belastung weg.                1700 M
    Unbelastetes Eigentum am 31. Dez. 1903 =                3800 M

Damit wäre durch die Zinsen das ‚Kleider-Aversum’ beider Schwestern
an das Mutterhaus gedeckt.

Um das belastete Eigentum zu ergänzen, schenkte Pfr. G. das von ihm
seit einigen Jahren ersparte Betreffnis (‚Alters-Zulage’, - ‚Staatsauf-
besserung’ und dergleichen) zu Ehren seines Schutzpatrons, des hl. Franz
von Sales                                    1000 M
in einigen Staatsobligationen und Pfandbriefen am 2. Februar 1904 und
am 19. Juli 1904 nochmals                             1000 M
diese Letzteren aber sollen in ihren Zinsen zu ‚Krankenwein’ verwendet
werden an arme Rekonvaleszenten, und wenn sonst kein geeigneter
Wein in unserem Tal vorhanden ist. Auch solle es den Schwestern selbst
dienen bei den Nachtwachen oder wenn bei anderen Veranlassungen.
Die Wertpapiere für die letzteren Tausend haben die Schwestern selbst
in ihrer Wohnung, während die anderen Wertpapiere unter besonderem
und mit Aufschrift versehenem Verschluss im Pfarrhaus sich befinden.
Das ganze Vermögen, welches also unter Aufsicht und in Verwaltung
des Pfarrgeistlichen hier in Eschbach für den Unterhalt der Schwestern
vorhanden ist, beläuft sich auf 5500 M + 2000 M = 1. Aug. 1904 =    7500 Mk

Die Beschreibung der Wertpapiere, Sparkassen-Büchlein, Scheine (Schuldschein der Susanne Pfaff) befindet sich im ‚Reservekassen-Buch’ und im Buche der ‚Schwestern-Chronik’.

Allein das Vermögen und Eigentum der Schwestern ruhte bis jetzt auf keiner juristischen Basis, und die Legate hätten mit Leichtigkeit umgestoßen werden können; deshalb sorgte man dafür, dass ein Verein mit Satzungen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (vgl. S. 21-79) statuiert und mit dem Rechte, zu erben und Eigentum korporativ zu besitzen, ausgestat-      165.
tet wurde; der Verein erhielt den Namen ‚Pflegeverein der Krankenschwestern in der      166.
kathol. Pfarrei Eschbach - Stegen’, amtsgerichtlich eingetragen: Freiburg den 12. Dezember 1903 Bd. I O. Z. 43. – (‚Pflegeverein’ nannte man ihn, um denselben vom staatlich errichteten ‚Krankenverein’, wie die Leute den Verband der hiesigen ‚Krankenkasse’ nennen, wohl zu unterscheiden.)                        (Eschb. 1.8.1904   Pfr. G.)


Anniversarien und Stiftungen in Stegen

Als die Kapelle auf dem Lindenberg auf kaiserlichen Befehl von Wien aus 1787 abgebrochen wurde (vgl. S. 5), so kam das Kapital für die Anniversarien teils an den Allgemeinen Religionsfond in Freiburg, 1712 fl 47 x = 3063 M 43 d, teils an die Kapelle zu Weyler, nämlich 466 fl 40 x = 800 Mk, welche Summe für die sieben ältesten, jetzt nach der Reduktion vom Jahr 1882 noch zu persolvierenden Anniversar-Stiftungen als Grundstock gelten. Für die anderen sieben neueren Stiftungen ist das Stiftungskapital zusammen bis 1904 = 1266 M 57 d; - zusammen also 14 Sacra (vgl. pag. 159). – Als die Kapelle in Stegen im Jahr 1893 als reines Privat-Eigentum behördlich erklärt wurde (Erl. kath. Oberstiftungsrat vom 22. Juni 1893 N° 1893, desgleichen Erzb. Ordin. vom 6. Juni 1893 N° 4003), so wurde in dem Vorbericht der Kapellenfond-Rechnung jeweils die Bemerkung aufgenommen, dass bei sich ergebenden Schwierigkeiten diese Stiftungen auch in der Pfarrkirche zu Eschbach gelesen werden können und die Gebühren voll an den Priester, Mesner, Ministranten etc. ausbezahlt werden können (vgl. die 1891/93er Kapellenfond-Rechnung S. 5 und die folg. Rechnungen; auch Erzb. Ordin.-Erlass vom 5. Mai 1904 N° 4755) (vgl. ‚Hauptausweis) (Archiv XXIV). (über die Heinrich v. Brandenstein’sche Stiftung siehe S. 158).

Vor 1700 war an vier Tagen Gottesdienst in der Kapelle St. Sebastian zu Weyler, wahrscheinlich von Freiherr von Moser zu Weyler gestiftet, drei ohne Applikations-Pflicht, nämlich an St. Stephan-Tag (26. Dezember), St. Sebastian (20. Jan.) und an Dom IV p. Pasch.; am 21. Januar war ein Annivers. pro defunctis, welches Applik.-Pflicht hatte. Gebühren wurden vom Kapellenfond 10 fl 33 x = 18 Mk 8 Pfge im Jahr 1790 ausbezahlt, dann bis 1800 nichts mehr, weil die Rechnung des Kapellenfonds in Unordnung geriet durch den gräflich v. Kageneck’schen Verwalter Ruf in Stegen, später wurden nur noch 5 fl = 8 M 57 d bezahlt. Neue Stiftungen wurden keine mehr gemacht bis 1861 (vgl. die Kapellenfond-Rechnungen).
                                (Eschb. 1.8.1904   Pfr. G.)

Eine Art Anniversarium ist für Eschbach und Stegen das Patrozinium St.Jakobi Mj.,        167. gewöhnlich, wenn nur immer möglich, wurde am Festtag, dem 1. Sonntag in der Oktav von Jakobi (25. Juli), das Hochamt mit Leviten gehalten und ein fremder Priester predigte. – Seit 1888 hat man für den Festprediger 5 Mk auf den Kirchenfond angewiesen (vgl. Kirchenfond-Rechnung S. 31 unter Abteilung II 8 c), von 1897 an aber 10 Mk, wofür der Pfarrgeistliche quittiert. – (Die einzelnen Prediger S. 47). – Klug ist es, dass die Dekretur der Pfarrgeistliche als Vorsitzender und 2 weltliche Stiftungsräte unterschreiben. – Bei Ordensgeistlichen, denen er ein Almosen spenden muss, werden die persönlichen Mittel ziemlich in Anspruch genommen. – Pfr. G. gab gewöhnlich 10 Mk Reisekosten, 20 Mk milde Gabe und 20 Mk für 20 hl. Messen = zusammen 50 M. –

Es predigten:
1901: Kapuziner-P. Franz Sal., d. i. Johann Gustav Haas aus Stolberg bei Aachen (Rheinland)
(Stieß an durch seine Predigt: - ‚Schulmeisterlein’ gesagt)
1902: predigt Vikar Ernst Aug. Senbert von St.Peter, - der Pfarrer von Rohrbach am
         Gießhügel
1903: P. Kapuz. Cyrill von Straßburg-Königshofen und diakonierte
1904: Repet. Ries von St.Peter und diakonierte mit Neupriester Pfändler von Kirchzarten


168.
  Schenkungen                     

Für Eschbach:

Die ältesten Schenkungen sind verzeichnet in dem Catal. benefactorum eccles. Paroch. Esch., wie schon pag. 158 erwähnt wurde. Als Wohltäter zeigen sich Pfarrer O. Brogli selbst, Schmidt Johann Feser, Brogli’s Haushälterin und dann Abt und Konvent St.Peter in allererster Reihe. – Als Schreiber Dieses 1880 nach Eschbach kam, waren fast alle Paramenten noch aus der Klosterzeit, auch Baldachin für theophorische Prozessionen, heute nach 20 Jahren ist noch ein rotes Messgewand aus jener Zeit da, dann der schwarze Rauchmantel und ein schwarzes defektes Messgewand und 3 Dalmatiken, rote, weiße und schwarze. Drei Kelche, ein Ciborium und die Monstranz stammt dorther und der Kreuzpartikel . – Der Mesner vor 20 Jahren sagte, dass der großen Frauenfahne noch in der St.Jakobus-Kapelle bei der Mühle gestanden sei, seither aber ein neuer, selbst die Missalen vor 20 Jahren stammten noch von damals. – Seit 20 Jahren mussten zerrissene und zerlumpte Waren weichen. Die Domäne hat auf drei-jährigen Voranschlag schon vieles Neue angeschafft und Altes renovieren lassen.

Im Jahr 1818 wurden 100 Stück Bibeln in den Häusern in Eschbach verteilt (wahrscheinlich von Cssische?), auch in St.Peter 100 Stück, vermittelt durch den Pfarrer Schmid in Kirchzarten.

Im Jahr 1819 ließ die Hummelbäuerin Marianna geb. Ruf von Maler Staiert in Neukirch die 14 Stationsbilder malen, sie kosteten 90 fl = 154 M 29 d; bei der Kirchenrestauration 1887 erhielten dieselben neue Rahmen. – Die alten Rahmen sind zu den Gangbildern des 2. Stocks im Pfarrhaus benützt (Aussage des Mesners Vogt).

Der älteste Kronleuchter stürzte während der Fronleichnams-Prozession  (1865?) herab. Löwenwirt Karl Rombach nahm sich darum an, sammelte Beiträge und kaufte einen solchen in Straßburg um 136 fl = 236 M 15 d. – Am 1. Juli 1898 stürzte auch dieser durch Brechen des Seiles ab; man nahm einen neuen um ca. 200 Mk in den Voranschlag auf, bei welchem die teilweise nicht zerschlagenen Glas-Kristallen-Zierde Verwendung finden solle. – Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe genehmigte unter anderem auch den Kronleuchter, der nun schöner als der frühere seit 1899 beim ‚Kastenstuhl’ hängt und gerade 200 Mk kostete, wozu noch das Seil etc. kam, besonders noch bezahlt.

Im Jahr 1880 schenkte Pfarrer Blank bei seinem Abzug:
das Versehkreuz; das Kreuz von Feuerstein, in Freiburg gefertigt, kostete 60 Mk, das Kreuz-Futteral 9 M, also zusammen 69 Mk, dann schenkte er ein violettenes Messgewand, mit neuem Kranzbalken, aber gefärbtem altem Seidenstoff. Eleonore Maier fertigte es um 22 Mk; auch einen baumwollenen Priester-Chorrock und ein neueingebundenes Rituale.

Eine Weihnachtskrippe schenkte im Jahr 1885 Zahnarzt Zipfel in Freiburg, der von hier   169. stammt, Steinklopfer war, jetzt in Freiburg ansässig und gut situiert. – Sie kostete 100 Mk
bei Devot. Holg. Fuchs.

Ratschreiber Friedrich Hug wünschte ein Kruzifix-Bild an das Schulhaus, vis à vis vom Kirchenportal, damit da die Leichen eingesegnet werden statt wie seither an der Scheuer des Behbauern (Löwenwirts). Der Gedanke und die Meinung desselben war recht gut. Den Corpus besorgte (1901) Pfarrer Gustenhoffer von Würzburg (‚Martin’ dort. Eisen-Industrie), er ist von Gusseisen, 111 cm hoch und 85 kg schwer und kostete 120 Mk, sollte vergoldet geliefert werden, kam aber nur bronsiert hier an. – Ratschreiber Hug ließ das Kreuz in St.Peter bei Karl Ketterer, Mechaniker, fertigen, zahlte auch das Anbringen; das Haupteisen geht durch die ganze Wand bis in das Schullokal.

Als die Bronsierung schwärzlich wurde, fasste Bernhard Müller, Maler, ehemaliger Schüler in Stegen, den Körper in Farbe.

Das Christusbild am Chorbogen wurde von Bernhard Steiert, Pfisterbauer, ex voto [auf Grund eines Gelübdes] beigeschafft („Sobald ich schuldenfrei sein werde“) im Jahr 1901. – Das Bild stammt seinem Corpus nach aus der kath., aber zur Zeit der Reformation protestantisch gewordenen Pfarrkirche zu Neunstetten bei Boxberg. Der Körper, aus Eisenholz geschnitzt, lag auf dem Kirchenspeicher in Staub und Schutt. Bei der Kirchen-Restauration bekam der betr. Maler namens Armbruster von Heidelberg dieses Kruzifix-Bild. – In Heidelberg ließ er das Kreuz aus Fichtenholz machen und fasste Bild und Kreuz in Farben und schrieb es aus im Pastoralblatt. Pfr. G. kaufte es um 150 Mk, denn der Pfisterbauer wollte jedenfalls ein Bild in Lebensgröße.

Nachträglich erklärte der Maler, er würde es um 150 M nicht mehr hergeben, denn er habe gehört, es sei von einem berühmten Künstler gefertigt namens Grünewald. – Ein solcher wird geschichtlich aufgeführt als geboren zu Aschaffenburg 1470 (Fach XIII).

Schüler-Leihbibliotheken:

Es wurden im Jahr 1899 etwa 20 Bändchen vom Oberschulrat in Karlsruhe nach Stegen und 1903 auch nach Eschbach geschenkt ebenso viel, Christoph Schmid’sche u. dergleichen. – Auch Pfarrer G. schenkte eine Solche, neu geordnet seit 1892, als ‚Pfarrleih-Bibliothek’ an die Pfarrei Eschbach bis jetzt sind 300 Exemplare; desgleichen gründet Pfr. G. eine Pfarrbibliothek in Eschbach zum Gebrauch des hiesigen Ortsgeistlichen. Ein Register aber muss noch angelegt werden; einstweilen hat man die Pfarrei Eschbach als Eigentümerin auf dem ersten Blatt eines jeden Buches angezeichnet. – Es sind solche Werke namentlich gewählt, deren Anschaffung etwas hoch zu stehen kommt, aber auch solche gewöhnlichen Preises.                            (Eschb. d. 3.8.1904   G.  Pfr.)

170.
Schenkungen für Stegen:                                     

In Band V der Kapellenfond-Rechnung, enthaltend die Jahre 1795-1837 und speziell pro 1800/1834, geschrieben auf rotem Papier von Revisor Weber Anhang Lit. a (pag. 20) ist ein Inventar-Verzeichnis, von Lehrer Gehr in Stegen aufgenommen. – (Amtmann Dr. Ruef, Rechner des Kapellenfonds, war in Gand, i. e. Konkurs geraten). – Außer den alten Messgewändern mit echtem Silber- und Goldbrokat (O. Z. 1 u. 2) ist O. Z. 3 als ganz rot aufgeführt. Alle drei sind noch vorhanden, allerdings Manipel, Stol. Kelchveluno teils aus anderem späteren, arg minderwertigem Stoff; so defekt, dass man sie nicht mehr gebrauchen kann. Das Rote, ganz von Seiden, trägt die Jahreszahl 1599 und zwei Wappen zwischen der Jahreszahl; das linke Feld des Wappens enthält die Blätter und die Hälfte der Wurzel des Stamm-Baumes mit einer Arabeske, aber das ganze Feld in Gold; das rechte Feld trägt eine aus dem Stamm wachsende Blume mit fünf Gold-Kugeln, das ganze Feld in roter Farbe. – Der andere Wappen, wahrscheinlich weibliche, ist in vier Felder geteilt: zwei blaue und scheint’s zwei schwarze; die Felder sind so defekt, dass sich ihre ursprüngliche Beschaffenheit nicht erkennen lässt. – (Befinden sich in Eschbach) –

Unter O. Z. 8 vier Stück metallene versilberte Lichtstöcke; diese befinden sich in Weyler.

Unter O. Z. 9 ein kleiner Kelch (18 ½ cm hoch), Fuß von Silber und vergoldet, Cuppa scheint’s von Gold, gotischen Stil, ist aus der Kapelle auf dem Lindenberg herabgekommen, wie wir vermuten; - trägt am Fuß ein Medaillon mit zwei Wappenschilden und anderseits ein Medaillon mit einem Kruzifix, neben welchem eine betende Mannsperson kniet, um den 1383-Fuß des Kruzifixes schlingt sich ein Spruch-Band, auf dem „+ Goetfridi + Meigernies +“ zu lesen ist. Das übrige können wir nicht entziffern*). Rechtsanwalt Dr. L. Marbe in Freiburg, der juristische Besitzer des Lindenbergs mit Kloster, Kapelle und Gütern, ließ von

*)   Vielleicht: + Goetfridi + Meigernies + MCCCLXXXIII + jar.
Goldarbeiter Feuerstein in Freiburg im Jahr 1886 ein Faksimile dieses Kelches fertigen, welcher Kelch jetzt in der dortigen Kapelle im Gebrauch ist.       (Eschb. d. 4.8.1904   G.  Pfr.)

Die O. Z. 9 enthält die silbernen Messkännlein nebst einem silbernen Lavabo-Teller.        171. Die Kännlein, mit A. und V. bezeichnet, sind beide innen vergoldet und am Fuß, und sie tragen einen cilisierten Schild mit zwei Wappen, von welchen der eine einen Baum, der andere einen Bogen in seinem Felde trägt; ober den beiden Wappenschildern ist die Jahreszahl 1617 eingraviert. – Dann werden vier messingene und vier hölzerne Lichtstöcke aufgeführt; bei den messingenen ist beigefügt: „gewichtig und gut“. – Die hölzernen sind in Eschbach in der Paramenten-Kammer, die 4 messingenen und vier versilberte metallene behielt Graf Philipp v. Kageneck in Stegen. – Die 3 Messgewänder, O. Z. 1, 2 u. 3, desgleichen O. Z. 8, der alte Kelch und die silbernen Messkännlein mit den Plättchen, befinden sich im Paramenten-Kasten hier, welcher auf Verlangen des Grafen Philipp für die kleine feuchte Sakristei , welche erst Graf Philipp gebaut hat (1893), gefertigt wurde (verstorbener Schreiner Schwab in St.Peter). Allein, man musste Kasten und Paramente aus der Sakristei wegen Feuchtigkeit wegschaffen. Für die Sakristei in Stegen passend, konnte man ihn nicht länger machen; deshalb ist er für die Messgewänder etwas zu kurz; die Goldverzierung in Schnitzerei am Paramenten-Kasten ist von den alten Altären der Kapelle genommen, welche auf die Primiz des Grafen (1894) den jetzigen altgotischen weichen mussten. – Einer der früheren Altäre (Hochaltar) ist in der Kapelle des St. Josephs-Hauses in St.Peter. – Anderes in der 1800/1834er Rechnungs-Beilage Genanntes war abgängig.

Ein Aktenstück in Fach XVI d. d. 2. Oktober 1843 gibt an, welche Gegenstände der am 29. November 1850 verstorbene Graf Philipp v. Kageneck der Kapelle und damit dem Inventar des Kapellenfonds von bedeutenderem Werte geschenkt hat:
   1. drei neue Altäre im Wert von        1270 fl – x
   2. gemalte Fenster und Rosette          880 fl – x
   3. Drahtgitter für die Fenster          198 fl 53 x
   4. Kirchenstühle                    66 fl 30 x
                        2415 fl 23 x    = 4140 Mk

Graf Philipp v. Kageneck ließ Turm, Dach und Kapelle selbst renovieren mit ziemlich hohen Ausgaben.                            (Eschb. d. 5.8.1904   G.  Pfr.)

Wilhelmine v. Kageneck, Gemahlin des verstorbenen Philipp v. Kageneck, geborene      172.
Freiin von Zorn-Bulach (Elsass), ließ 1844 eine Kreuzpartikel-Reliquie fassen im gotischen Stil; es wurden von Silberarbeiter Ergelet? für 18 fl Silber dazu verwendet; das Ganze kam auf 30 fl, und sie schenkte es an die Kapelle zum Gebrauch; jetzt nur noch zum Segen in der Bittwoche verwendet in der Kapelle; Schreiber Dieses aber gibt in Eschbach an Werktagen damit den Wettersegen; an Sonntagen und Feiertagen dagegen mit dem Hiesigen reicher gefassten. – Der von Stegen wurde mitsamt der Authentik von Dompräbendant und Geistlichem Rat Selzer von Freiburg aus seiner Romreise mitgebracht und der obigen Frau Gräfin zum Geschenk gemacht. So berichtete deren Sohn, Graf Max, an den Schreiber Dieses im Jahr 1887 (vgl. 1849/52er Kapellen-Rechnung Bl. N° 2).

In einem Kristall-Kreuzchen sind die beiden Stückchen vom hl. Kreuz Christi mit Kardinal-Siegel gefasst. Die beiden gräflichen Wappen haben die Jahresszahl 1844 der Widmung am Fuße. Die Krone bedeutet ‚reichsunmittelbar’, jetzt mediatisiert, daher der Titel: ‚Erlaucht’. –

Als Graf Max v. Kageneck, gestorben am 7.3.1891, seine Wallfahrt ins Gelobte Land 1855 wohlbehalten vollendet hatte, schenkte er an die Kapelle in Weyler ein Perlmutter-Kreuz, an welchem am Postament auf der Rückseite ein Silber-Plättchen angebracht ist mit folgender Inschrift: Praesentem crucem redemptoris sepulcho benedictam Maximilianus Comes de Kageneck, Deo feliciter, de sacra in sanctam Palestinae terram peregrinatione in patriam reversus Hierosolimis apportavit, et ecclesiae S. Sebasti in Weyler dono dedit [Dieses, am Grab des Erlösers gesegnete Kreuz, hat Maximilian Graf von Krageneck, als er mit Gottes Hilfe glücklich von der heiligen Wallfahrt ins heilige Land Palästina heimgekehrt war, aus Jerusalem mitgebracht und der Kirche St. Sebastian in Weyler geschenkt] . – Die 19. Mai 1855. – (Ist nicht zu verwechseln mit dem Perlmutter-Kreuz der Pfarrkirche in Eschbach, welches durch Pfr. G. um 40 Mk im Jahr 1888 erworben wurde von Maler Lutz in Freiburg, welches aus einem Kloster aus Württemberg stammt.). – Privatpriester Graf Philipp in Weyler nahm obiges Perlmutter-Kreuz für sich in Verwahrung.

Die ledige Schwester des genannten Max v. Kageneck namens Marie v. Kageneck schenkte im Jahr 1866 einen Messkelch mit Email-Bildchen, die Cuppa von Silber, Patena, Löffelchen und Futteral; am Fuß den gräflich Kageneck’schen Wappenschild tragend; er wurde neu vergoldet 1887; eine Reparatur und Neuvergoldung wird hoffentlich so bald nicht nötig werden. – Dagegen war 1902 nötig, das Ciborium, welches Max v. Kageneck im Jahr 1857 der Kapelle schenkte, reparieren und neu vergolden zu lassen. Ankauf kostete es 80 fl      172.
= 137 M 14 d; die Reparatur im Jahr 1902 kam auf 22 M 60 d (vgl. Kapellen-Rechnung      173.
für 1900/1902 S. 36 Blg. 58).                    (Eschb. d. 5.8.1904   G.  Pfr.)



Fonde

Die Fonde in Pfarrei Eschbach sind:
1. Kirchenfond; - 2. Kapellenfond; - 3. Mesnerhaus-Baufond; - 4. Armen- und Schulfond; - und 5. die Kirchspiel-Kasse, welch Letztere aber kein Fond, d. i. keine Stiftung ist, deren Platz aber hier möge angegliedert werden (Pfarrfond pag. 94).

1. Kirchenfond:
Das Vermögen der alten St.Jakob-Kapelle vor Erbauung der jetzigen Pfarrkirche hatte das Kloster in St.Peter zu verwalten, weshalb auch die Rechnungen sich dort befanden. – Als nun die Pfarrei Eschbach errichtet war, übergab das Kloster im Jahr 1799 das Vermögen nach Eschbach in hiesige Verwaltung; daher beginnen die Kirchenfondrechnungen mit 1799, enthalten im I. Bd., der die Rechnungen von 1799 – 1815 umfasst. Die Rechnungen der alten Jakobuskapelle kamen bei der Säkularisation*) wahrscheinlich ins Allgemeine Landesarchiv zu Karlsruhe. – Das Vermögen bestand bei der Übergabe in 1272 fl 10 x = 2180 M 86 d, welche Summe also den eigentlichen Grundstock bildet. – Zweck und die Verwendung dieser Mittel ist angegeben im I. Band Seite 11, unterzeichnet vom Abt Speckle und dem Großh. Amt zu St.Peter (17. Febr. 1800 und 15. Juni 1812) (vgl. I. Band pro 1799 – 1815 pag. 11). –

*)   Bei der Säkularisation fiel dem Bad. Staat das Vermögen des Klosters St.Peter zu im
     Betrag nach Schätzung von 1803 mit 2.126.820 fl; - in ganz Baden aber 117.374.876 fl =
     rund 200 Millionen Mk; mit einem Zinserträgnis von 3 % berechnet sich die Rente auf
     jährlich ca. 6 Millionen.

Die Verwendung geht:
a. auf die gestifteten Anniversarien
b. auf die Kirchenbedürfnisse, soweit die Mittel reichen
c. auf die Altardiener, i. e. Ministranten und Sigrist (5 fl 30 d und 2 fl 15 d) als Besoldungen
d. Besoldung des Kirchenpflegers, i. e. Fondrechners, 3 fl und
e. für Kanzlei 1 fl

Zur Zeit, nämlich im Jahr 1904, besteht das zinstragende Grundstock- bzw. Kapital-Vermögen in 3973 M 89 d (laut Rechnungs-Duplikat S. 70 der 1900/1902er Kirchenfond-Rechnung).

Eine Baupflicht existiert für den Kirchenfond nicht. Das Kloster hatte für alle Bedürfnisse aufzukommen, für die notwendigen Kirchengeräte auch, soweit die Mittel des Fond ungenügend sind, - also für äußere und innere. Diese Verpflichtung ist nun auf das Großh. Ärar übergegangen seit der Säkularisation der Kloster-Revenuen.   

Der Band II der Kirchenfond-Rechnungen pro 1815/1820 fehlt in hiesigem Archiv, weil   174. derselbe an die Oberverwaltungs-Behörde der Rechnungen in Freiburg geschickt wurde und von dort nicht zurückkam, so laut Revisions-Bemerkung auf der Seite 1 der 1820/21er Rechnung Bd. III.

Das Rechnungswesen unter Pfr. Blank beruhte auf ‚Mystifikation’. Der Rechner führte kein regelrechtes oder auch gar kein Tagebuch, die Dekretur-Rechnungsbeilagen waren in ihren Unterschriften mystifiziert; es wurden nie Sitzungen gehalten; - der Rechnungssteller musste mystifizieren, Beschlüsse der Stiftungs-Kommission wurden fingiert. Pfr. Blank zahlte aus, sammelte die Quittungen, darnach wurde eine Art Tagebuch zusammengeschrieben und Rechnung gestellt, damit Pfr. Blank nach 3 oder 4 Jahren Ersatz von der Domäne erhielt, - alles zum Schaden des Pfarrers. – Der Rechner des Kirchenfonds, Mathias Rombach, im Jahr 1880 f., konnte nur einzig seinen Namen schreiben, sonst nichts. Später trat sein Sohn an die Stelle des Vaters.

Pfr. G. erklärte dem Oberstiftungsrat in Karlsruhe, dass er nicht drei Jahre oder gar 4 Jahre alle Ausgaben bestreiten könne. Seitdem gibt es einen dreijährigen Voranschlag, welcher dem Oberstiftungsrat und durch diesen der Großh. Domänen-Direktion in Karlsruhe vorgelegt wird zur Genehmigung. Das Domänen-Amt in Freiburg hat seitdem alljährlich das Nötige in der einen Summe als ordentlichen Beitrag (nebst den seitherigen 30 fl = 51 M 43 d) bezahlt und beim Anfange eines neuen Voranschlags auch den jeweiligen außerordentlichen Zuschuss geleistet (vgl. die Kirchenfond-Rechnung Abteil. II 4. a und Pfarrarchiv Fach XVII Fasz. 2).
                                (Eschb. d. 8.8.1904   Pfr. G.)

Der unangreifbare Grundstock sollte sein:                 3430 M
nämlich das ursprüngliche Kapital vom Jahr 1800    2180,86 M
dann die Anniversar-Kapitalien von 1800 – 1888    1248,87 M
                            3429,73 M
                        rund            3430 M
Dazu kommt noch das Marie Dilger’sche Kapital  von 1889 zur
Restaurierung der Pfarrkirche                      500 M
(vgl. S. 160 u. Archiv XVII 3.)                       (Eschb. d. 12.8.1904   G.  Pfr.)

175.
2. Kapellen-Fond:                                         

Seit 1657 waren die Vermögensteile der Kapelle auf dem Lindenberg und der St. Sebastianus-Kapelle zu Weyler in der Verwaltung gereinigt; bezeichnet mit ‚Beeden Gotteshueser Uneßer Lieben Frauen auffem Lindenberg Und St. Sebastiani Zu Weyler’. Deshalb entfällt Bd. I der Rechnungen von 1657 – 1708x).

x)   Vgl. auch Pfr. Stärk’s Büchlein ‚Die Gottesmutter vom Lindenberg’, Freiburg bei Herder 1892 S. 43, 46 f.

Im Jahr 1657 betrug das Vermögen beider                3610 fl – x
im Jahr 1706 legierte Freiherr von Moser aus Weyler         1950 fl – x
im Jahr 1708 legierte Freiherr von Moser                7601 fl
im Jahr 1750 legierte Freiherr von Moser                8388 fl
im Jahr 1773 waren es nur noch                    2174 fl 27 x.

Die alte Kapelle wurde auf dem Lindenberg abgebrochen 1760 und neu aufgebaut, innen ausgemalt, die Altäre wurden neu gefasst (durch Maler Drittmer von Donaueschingen um 900 fl)*); so sank das Kapital. Leider wurde die neue Kapelle schon 1786 zum Abbruch bestimmt. Am 1. Januar 1786 weisen die bei der reichs-gräflich Kageneck’schen Herrschaft Ferdinand v. Kageneck deponierten Schuldscheine in der dortigen Depositenkasse
a. für den Lindenberg 458 fl 20 x und
b. für Weyler         166 fl 40 x.
Allein dieses war das Vermögen nicht ganz, denn 1780 wird die Vermehrung bereits auf 2000 fl angegeben durch zahlreiche Opfergaben. – Bei der Teilung vom 9. Juli 1787 erhielt die Sebastianus-Kapelle zu Weyler von der aufgehobenen Kapelle auf dem Lindenberg an Stiftungs-Kapital                          466 fl 40 x =   800 M – d.
Das Kammeral-Zahlamt des Religionsfonds in Freiburg    1712 fl 47 x
Am 31. Dezber 1902 war das rentierende Vermögen des Kapellenfonds = 4104 M 30 d.

*)   Die Ausmalung der Kapelle im Jahr 1761 kostete 488 fl.

Der Amtmann Ruef beim gräflich Kageneck’schen Amt war Verwalter des St. Sebastiansfonds. Die Verrechnung kam aber unter ihm in ein arges Durcheinander. Er wurde vergantet, und der Großh. Teilungs-Kommissär Weber stellte dann amtlich eine Verrechnung auf, und zwar für die ganze Zeit vom 1. November 1800 bis zum 1. November 1834 einschließlich auch von 1795 – 1800. – Das im Jahr 1834 vorhandene Inventar ist in seinen einzelnen Stücken zusammengestellt in der auf rotem Papier gefertigten amtlichen Verrechnung, Anhang Lit. a Seite 20, aufgenommen durch Lehrer Gehr in Stegen am 12. Dezber 1832; auf der ‚Schlossbühne’ in Verwahrung liegend (vgl. S. 170).
                                (Eschb. d. 15.8.1904   G.  Pfr.)




176.
3. Mesnerhaus-Baufond:                                     

Das Pfarramt und der kathol. Stiftungsrat hier stellte bei Großh. Domänen-Direktion zu Karlsruhe das Ansuchen, eine Ablösungssumme zu bewilligen für den Flügelbau über der Waschküche, dem Backofen und der Holzremise zur Gründung eines Fonds für eine geeignete Mesnerwohnung. Der Antrag geschah im Jahr 1889, wurde aber abgewiesen. In der Feuerversicherung ist dieser Teil des Seitenflügels auf 2100 Mk geschätzt, so lautet die jährliche Beitragsforderung des Gr. Domänenamts Freiburg, den der jetzige Mesnerhausbaufond zu entrichten hat.

Im Jahr 1890 bot sich Pfr. Gustenhoffer an, er wolle die ‚Alte Mesnerei’ wohnlich herstellen lassen und mindestens 700 Mk verwenden, wenn auch das Großh. Ärar 700 Mk zur Gründung eines Unterhaltungs-Kapitals leiste. Es wurde abgeschlagen trotz den großen staatlichen Einnahmen zu Tausend und abermals Tausend aus dem säkularisierten Klostergut zu St.Peter und hier. – Die Kirchenbehörde aber bewilligte 700 Mk aus dem Breisgauer Religionsfond, und Pfr. G. ließ die Mesnerwohnung herstellen um 728 M 16 d; - hiemit war der Baufond gegründet für eine Mesnerhaus-Wohnung und deren Unterhaltung im Seitenflügel des Pfarrhauses, bestehend in: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Stiegenraum im Zwischenbau. Die Unterhaltung des Daches und der Umfassungsmauer behält der Gr. Ärar (vgl. Erlass Großh. Domänen-Direktion Karlsruhe den 19. Mai 1890 N° 10493 Bl. 2 der 1890/92er Mesnerhaus-Baufond-Rechnung) (siehe auch die Vorberichte zu den Mesnerhaus-Baufondrechnungen). –

Nun kam die Not für eine geeignete Wohnung der Krankenschwestern, ferner wäre der Pfarrgeistliche gezwungen, nur einen ledigen Mesner etwa mit Mutter oder auch mit seiner Schwester zu nehmen für die Mesnerwohnung im Zwischengebäude. Für eine ganze Familie mit Frau und Kindern wäre die Wohnung zu klein etc., deshalb entschloss sich Pfr. G., ein Schwesternhaus mit Mesnerwohnung zu bauen und den Mesnerhausbaufond zu erweitern (vgl. pag. 162; auch den Vorbericht zu den Rechnungen pro 1899/1902 f. und Vortrag zu Abteil. II 12 der Ausgaben). – Es sollte durch Vergrößerung des Kapitalstockes und durch die Schenkung des Hauses der Schwestern an den Mesnerhaus-Baufond in erster Reihe für die Erhaltung des Krankenschwestern-Instituts in hiesiger Pfarrei gesorgt werden. Deshalb ließ der kathol. Stiftungsrat hier auch das Gesuch an kathol. Oberstiftungsrat zu Karlsruhe ab, 176.
die Mietzinse, die sich künftig aus den Wohnräumen des Mesnerhaus-Baufonds ergeben, 177.
der Krankenschwestern-Kasse hier zukommen zu lassen, worauf als Antwort kam, dass die Genehmigung der oberen Kirchen- und Staatsbehörde erteilt worden sei, wie Verfügung vom 14. Oktober 1903 N° 31794 zeige. – (Dieser Erlass selbst liegt Pfarrarchiv IX 5; vgl. S. 183 der Chronik). – Die Mietverträge bedürfen keiner Genehmigung künftighin, wie Erlass kathol. Oberstiftungsrats vom 25. August 1903 N° 25823 ausspricht. – Das Einfachste ist künftighin: „Hat man Gelegenheit, Räume zu vermieten, so fließt der Betrag in den Mesnerhaus-Baufond Abteil. II 1 a und dann in die Kasse des Pflegevereins für den Unterhalt der Krankenschwestern als stiftungsgemäße Unterstützung (vgl. auch Erlass kathol. Oberstiftungsrats vom 16. Januar 1904 N° 730) [Bemerkung am Rand: cf. N. Registratur XIV a, Stiftungs-Urkunde].

Das rentierende Vermögen des Mesnerhaus-Baufonds besteht bis jetzt in Folgendem nach der 1899/1901er Rechnung S. 5:
   a. Baukapital:
       1. Beitrag des Breisgauer Religionsfonds      700,00 M
       2. Stiftung des Pfarrers G. als Neubau- und
           Unterhaltungskapital                1500,00 M
       3. Stiftung der Marianne Hummel          200,00 M
       4. aus Ersparnissen seit 1893              830,00 M
                an Baukapital: zus.    3230,00 M – d

   b. Anniversarien-Kapital:*)
       1. zu 6 Seelenämtern        1600 M
       2. zu 2 hl. Messen          200 M    1800 M – d
                             Summa    5030 M – d
                                (Eschb. d. 16.8.1904   G.  Pfr.)

*)   Als Gebühren sind zu entrichten incl. Wachsentschädigung zusammen 52 M 04 d.

178.
4. Armenfond:                                         

Das ehemalige St. Petriner-Stift teilte bis zur Aufhebung des Klosters jährlich 12900 Pfund Brot aus; daran partizipierten die Gemeinden: St.Peter, Eschbach mit Rechtenbach, Hinterstraß, Altglashütte und Waldau. Als die Klostereinkünfte vom Staat weggenommen waren, wurden von der ‚Großh. Hof-Kommission in Klostersachen zu Freiburg’ angeordnet, dass künftighin 200 fl und 200 Sester Frucht sollen gegeben werden unter dem Namen: ‚Allgemein herrschaftlich St. Petrinischer Armenfond’. – Für die genannten Gemeinden wurden die Anteile von St.Peter aus repartiert nach der Seelenzahl. Die Frucht musste frohndweise von den einzelnen Gemeinden in Freiburg geholt werden auf dem Herrschaftsspeicher dort. – Ursprünglich hieß dieses Almosen: ‚Pfortenbrot’ oder ‚Klosterbrot’ und später nach Einzug des Klostervermögens ‚Herrschaftliches Almosen’. Es musste ausgeteilt werden nach dem pflichtmäßigen Ermessen des Pfarrers zu St.Peter. Zur Klosterzeit durch den ‚Stiftprior’. – Seit 1820 geschah die Verwaltung durch den Pfarrer und Armenpfleger. – 1816 war Teuerung, wo dann Brot, Geld und Suppe ausgeteilt wurde.

Neben dem ‚Pfortenbrot’ gab es auch ‚Laible-Brot’, das in der Klosterbäckerei gebacken und an Arme abgegeben wurde, besonders auch an Schulkinder, weil diese im Winter morgens und mittags Unterricht hatten, denn die Sommerschule fiel damals aus. – Das ‚Pfortenbrot’ waren sehr große Laibe, während ‚S’ Laiblebrot’ klein war (vgl. die Pfarrakten unter Armensachen Fach I).                            (Eschb. 17.8.1904)


Armenfond Eschbach:

Pfarrer Brogli, der erste investierte Pfarrer, stiftete schon bei Lebzeiten ein Kapital als Armenfond, insbesondere für arme Schulkinder zu Kleidungsstücken bei Anfang der Winterschule, nämlich                         400 fl = 685 M 71 d,
und zwar für die Pfarrei Eschbach – Stegen, also mit Ausschluss
von Rechtenbach und Birken.
Durch testamentarische Verfügung                    100 fl = 171 M 43 d
bei seinem Tod. Abt Speckle war der                        Summa      857 M 14 d
Testaments-Exekutor. – Für die ganze Summe war noch der Zweck beigefügt, das Zinserträgnis könne auch an arme Dienstboten abgegeben werden, welche mindestens zehn Jahre bei einer und der selben Herrschaft dienten und einen christlichen, unbescholtenen Wandel führten.

Diese Brogli’sche Stiftung galt für Eschbach und Stegen bis zum 18. November 1842,      179. wo Stegen eine Trennung des Kapital-Grundstockes beantragt hatte. – Durch beigefügte kleinere Stiftungen auf                 940 fl 31 x = 1512 M 35 d erhöht.
Hievon erhielt Eschbach 690 fl – x  = 1182,86 M
und Stegen            250 fl 31 x =   429,49 M              1512 M 35 d

Durch kleinere Stiftungen und Zins-Erträgnisse wuchs
das Eschbacher Kapital des Armenfonds bis zum Jahr
1866 an auf 1907 fl 53 x                       = 3270 M 66 d.
So aufgeführt, Rechnung Seite 31 der 1863/66er Rechnung; genannt Brogli’scher Armenfond, - also kein Schulfond.


Armenfond Stegen:

Beim Armenfond Stegen bildete den Grundstock und Anfang der Anteil aus dem Brogli’schen Pfarrei-Armenfond mit                    250 fl 31 x =   429 M 46 d.
Dazu kam ein Legat des Christian Tritschler im Jahr 1821 mit      50 fl         =     85 M 71 d
mit der Intention, für arme Schulkinder Schulbedürfnisse anzu-
schaffen. Hinzu kamen dann wegen Nichtannahme des Bürger-
meisteramts in Stegen 1839, und zwar Martin Walter bestraft
mit 50 fl, Georg Rombach mit 50 fl und Mathias Eckmann mit
25 fl = zusammen                             125 fl           =   214 M 29 d
Ferner Beträge von polit. Gemeinde                    100 fl           =   171 M 43 d
dann wieder                                  25 fl           =     42 M 86 d
Der Brogli’sche Armenfond hatte bis zum Jahr 1863 eine
Vermehrung von                              73 fl           =   125 M 14 d
                                    623 fl 31 x = 1068 M 89 d

Dazu kam eine Schenkung von der Freiin
Sophie von Brandenstein mit                              4000 fl           = 6857 M 14 d
mit dem lebenslänglichen Vorbehalt                         Summe     7926 M 03 d
von 4 ½ % aus 3000 fl am 25. April 1858, auch solle der Armenfond zwei hl. Messen lesen lassen. Der ganze Betrag wurde der ‚kirchlichen Ortsbehörde’ übergeben; die hl. Messen sollen für den Bruder der Schenkgeberin, Heinrich von Brandenstein, gelesen werden. Seit 1883 ist das Bedeckungskapital für 2 hl. Messen mit 223 Mk 42 d dem Kapellenfond Stegen mit behördlicher Genehmigung zugewiesen (vgl. Annivers. Hptausweis O. Z. 51 11); dass an jedem Sonn- und Feiertag für verstorbenen Heinrich v. Brandenstein 3 Vaterunser und der Glaube gebetet werde, wurde von der kirchlichen Behörde auf die Kapelle zu Stegen reduziert, wenn dort Wochen-Schülermesse gehalten werde.



180.
Schulfond in Stegen:                                         

Im Jahr 1848 gründete der herrschaftliche Verwalter in Stegen namens Johann Begelspacher einen gesonderten Schulfond mit                           1231 fl 43 x = 2111 M 51 d.
Da diese Schenkung den selben Zweck hatte wie die Stiftung
des Christian Tritschler mit oben genannten 50 fl, welche bis 1831, also in zehn Jahren, auf
70 fl durch Ersparnis sich erhöhte, so hätte man diesen Betrag zu dem Begelspacher’schen schlagen können; allein Begelspacher hatte für Joseph Begelspacher die Zinsen lebenslänglich vorbehalten, und weil wahrscheinlich ihm keine Zinsen bezahlt wurden oder er sonst in Not war, schloss er 1852 mit der Gemeinde Stegen einen Vergleich ab, es sollen ihm 4 % für zehn Jahre auf einmal von der Summe übergeben werden oder rund 484 fl. – Es blieben dann dem Schulfond noch                         747 fl 43 d = 1271 M 79 d
für arme Schulkinder zu Kleidung und deren Schulbedürfnissen (vgl. Pfarr-Archiv Fach I).
                                (Eschb. d. 18.8.1904   G.  Pfr.)

Das ganze Vermögen zu wohltätigen Zwecken in Stegen bestand am Schluss des Jahres 1866 aus den Summen: 7926 M 03 d + 1271 M 79 d =                           9197 M 82 d;
wie man hört, werden die Zinsen in die Gemeindekasse geworfen, und aus der Gemeindekasse werden Unterstützungen der Armen verabreicht, aber höchst spärlich, so dass das Armenvermögen auch den Reicheren zu gute kommt.    (Eschb. d. 19.8.1904   G.  Pfr.)

181.
5. Kirchspiel-Kasse:                                         

Der Gemeinderat zu Eschbach verwaltet diese 3-jährige Kassenverrechnung unter Zuzug des Bürgermeisters von Stegen. – Bis zum Jahr 1890 zog der Rechner der Kirchspielkasse Beträge von den Kirchspiel-Angehörigen in Eschbach – Stegen selbst ein, von da geschieht der Einzug bis heute vom Gemeinderechner hier und in Stegen zugleich mit den Gemeinde-Umlagen, und die Gesamtsumme wird an den Rechner der Kirchspielkasse hier abgeliefert, und zwar je nach einem dreijährigen Voranschlag; - die gestellte Rechnung wird vom Bezirksamt Freiburg revidiert wie sonst die Armenfond-Rechnungen.

Aus dieser Kasse werden bezahlt:
1.   die Staats- und Gemeinde-Steuern für die Pfarrer Brogli’sche Matte, auch ‚Kirchspiel-
      Matte’ genannt (vgl. S. 5, S. 79).
2.   der Organist, zur Zeit mit jährlich                        250 Mk
3.   der Mesner mit einer Besoldung von                        100 Mk
4.   die Kirchensänger, je 5 M an Weihnachten durch Pfr., ca.              40 Mk
5.   der Blasbalgtreter mit 12 M + 3 M =                          15 Mk
      (3 Mk für Fronleichnams-Oktav)
6.   an die Sänger in der Bittwoche 3 Kronentaler (3 x 2 fl 42 x)              13 M 88 d
7.   das Pulver für die Feste Fronleichnam, St.Jakobi etc., ca.              25 M – d
8.   für die Fahnen u. den Kreuzträger in der Bittwoche                  10 M – d
9.   die Verwaltungskosten, Voranschlag, Rechner, Stellung der Rechnung etc., ca.30 M – d
10. die Kosten für den Friedhof                              …………
11. Gemeinde-Frohndienste der Pfarrkirche, Pfarrhaus etc.
12. die Turmuhr der Pfarrkirche aufzuziehen, wird aus der Gemeindekasse
      Eschbach allein bezahlt, d. i. jährlich 14 Mk

Das Gute hat es, dass diese ‚lokale Kirchensteuer’ nun seit 1890 ganz unvermerkt in die Kirchspielkasse fließt, während der Einzug früher Schwierigkeiten bereitete.
                                (Eschb. d. 19.8.1904   G.  Pfr.)

182.
   F.  Gemeinde                     

Einwohner-Zahl:

Wiewohl Rechtenbach nicht in die Pfarrei Eschbach – Stegen, sondern nach Kirchzarten gehört, aber zur Gemeinde Eschbach zählte bis zum Jahr 1892, wo der Rechtenbach zu Stegen und die sechs Häuser des Reckenbergs zur Gemeinde Eschbach kamen, - so wurden bei Volkszählungen die Bewohner vom Rechtenbach bis 1892 zur Gemeinde Eschbach gezählt.

In einzelnen Jahren, die zu notieren wir im Stande waren, wird die Seelenzahl, wie folgt, angegeben:
im Jahr 1792: (laut Annivers. Hft) Animae: 702, Communicantes: 534
im Jahr 1880: Seelenzahl: 580 (incl. 50 aus Rechtenbach)
im Jahr 1839: Seelenzahl Eschbach: 505; Stegen: 86; Wiesneck*): 41 Seelen = 632 Seelen
im Jahr 1834:     Eschbach: männliche 247, weibliche 260 = zusammen 507 Seelen
        Stegen:    ,,         110,         ,,          93 =        ,,         194 Seelen
        Wiesneck:       ,,     14,       ,,       25 =        ,,           35 Seelen
                                    zusammen    726 Seelen
im Jahr 1852:    Eschbach: Seelenzahl 667; Stegen 158; in Pfarrei zusammen 825 Seelen
im Jahr 1891:    Eschbach: 533; Stegen: 139 = zusammen 672 Seelen (Ratschreiber Hug)
im Jahr 1903:    Eschbach: 585; Stegen: 134

*)   Zu Wiesneck gehörten: Schwobehof, Berlacher und Hans-Müllerhof -, Letzterer kam 1837
     zu Stegen; Wiesneck war nur eigene Vogtei und gehörte kirchlich nach Buchenbach.

Gebäude-Zahl:

In Gemeinde Eschbach laut Angaben des Ratschreibers Hug:
aus Stein gebaut, mit Schindeln und Stroh und Ziegel gedeckt    132 Gebäude
aus Holz gebaut mit Schindeln, Stroh und Ziegel gedeckt        168 Gebäude
nur mit Schindeln und Stroh gedeckt, zusammen              13 Gebäude
                            zusammen    313 Gebäude

Die Pfarrkirche Haus N° 11 hat einen Feuerversicherungs-Anschlag von 32000 Mk, das Pfarrhaus N° 78 aber 27000 Mk, so im Jahr 1893. – Die Versicherungssumme sämtlicher Gebäude-Anzahl ist: 662680 Mk.

Güterzahl:

Laut Katastervermessung 1894 sind in Gemeinde Eschbach 4005 Morgen Acker, Wiesen und Wald (= 1442 ha + 6,67 ha) unter 239 Eigentümer verteilt. – Die Vermessungskosten betrugen 13987 Mk, welche Summe der Staat zahlt; die Eigentümer bezahlten nur 15 x = 43 Pfg. vom ganzen Komplex und von den einzelnen Parzellen.

Die Waldeigentümer mussten auf die Waldflächen fast alle Kosten auf sich allein neh-     183. men. Die, welche die größten Waldflächen besitzen, hatten Auslagen von 300 – 400 Mk der einzelnen Eigentümer, so z. B. Hinterbauer, Pfisterbauer, Scherpeter etc.

Auch für St.Peter hatten die Hofbesitzer Baufrohnden zu leisten zu den Kirchen-, Pfarr- und Mesnergebäuden; welche aber mit 684 fl laut Protokoll vom 11.4.1836 abgelöst wurden.

Rathaus

in Eschbach: - Das seitherige kleine Rathaus (vgl. Chronik p. 147) vom Jahr 1874 war s. z. noch neu, wurde aber 1903 abgebrochen, weil zugleich auch ein weiteres Schullokal sollte gebaut werden. Die Gemeinde kaufte 1,32 qm Wiese vom Maierbauer Anton Rombach à 1,80 Mk. (Zur Erweiterung des Gottesackers wurde die Fläche zu 1,50 M angekauft vom verstorbenen Maierbauer Eduard Rombach.) – Man berechnete die ‚Juchert Matte’ zu ca. 3000 Mk. – Der Voranschlag des Baus war auf 18000 Mk berechnet, dazu sollte kommen die Reparatur an Dach und Mauer des seitherigen Schulhauses und dessen Abortgrube – Vergrößerung und Neubau des Abortes; auch der Garten sollte geregelt und vergrößert und mit einer Mauer gegen Bach und Wiese geschützt werden.

Beim Fundamentieren stieß man auf dieselben Schwierigkeiten wie beim Bau des Schwesternhauses; man fand Lehmboden und musste mit eisernen Schienen und Zementieren das Fundament teils künstlich erst herstellen. Der neue Abort mit Grube kam allein gegen 2000 Mk. Der Voranschlag lautete auf 1500 Mk. – Der Dohlen von der Nordseite des Pfarrhauses her, der das Eck des Schwesternhauses noch streift und im Keller desselben übermauert ist, wurde unter dem neuen Rathaus durch Zementröhren mit 60 cm Licht geregelt. – So kamen Neubau und Reparaturen auf 23800 Mk*); der leitende Architekt namens Kähny, Gehilfe bei Gr. Bezirksbau-Inspektion Freiburg, bekam hiernach 360 Mk. – Im 1. Stock befindet sich Ratsaal, Ratzimmer und Archiv, im 2. Stock das Schullokal für die zweite Lehrkraft mit neuer Bänk-Einrichtung nebst zwei Zimmer für Unterlehrer oder Unterlehrerin. – Während des Baus war das Ratzimmer etc. im ersten Stock des Schwesternhauses vom Juni 1903 an bis Neujahr 1904. Die Gemeinde zahlte als Miete das Ratum von 60 Mk jährlich = 30 Mk, welcher Betrag in die Schwesternkasse floss, wie aller Mietzins von der alten und neuen Mesnerwohnung zu Gunsten der Erhaltung der Krankenschwestern zu dienen hat, - bewilligt durch staatlichen und kirchlichen Behörden-Beschluss (kathol. Oberstiftungsrat Beschluss Karlsruhe d. d. 14. Oktober 1903 N° 31794 und d. d. 16. Januar 1904 N° 730, Archiv IX 5) – Als stiftungsgemäße Unterstützung zur Erhaltung der Krankenschwestern (Erlass des Großh. Minst. der Justiz, des Kultus und Unterrichts vom 30. September 1903 N° 31589 und Erzb. Ordinariat vom 9. Oktober 1903 N° 10589).

*)   Die Gemeinde Eschbach nahm 25000 Mk auf bei Sparkasse Kirchzarten zu 4 % …
     (Lücke) …..

184.
Rathaus in Stegen:                                         

ist mit dem Schulhaus zusammengebaut; das Ratszimmer und Archiv befinden sich im ersten Stock, recht der Eingang, links zum Schullokal. Der zweite Stock ist Lehrerwohnung (vgl. Chronik pag. 151). Die jetzt 2 schönsten Zimmer wurden erst 1890 ausgebaut, teils bezahlt von Lehrer Stassen’s Schwiegermutter.

Bürgermeister in Eschbach:

Andreas Vogt, der 21 Jahr definitiver Mesner war, nachdem er vorher Gehilfe des Lehrermesners das Amt, aber nicht die Besoldung innehatte, von 1868 bis 1889, seinem Todesjahr, - war auch 3 Jahre lang Bürgermeister in Eschbach (nebstdem 27 Jahr lang Accisor, i. e. Steuererheber, bis 1879, wo er in Folge von einer unglücklichen Bürgschaft in der ‚Gant’ Haus und Alles verlor (Posters, das 3. Haus von der Kirche talabwärts)*). – Auf ihn folgte Georg Strecker, Sattler, gebürtig von Glottertal, wurde bald abgesetzt, weil er beim Bau des Rathäusleins unverwendbares Holz ohne behördlich bürokratische Erlaubnis verwendete zu einem Rebhäuslein im Steyerntal; es florierte damals der Kultur-Kampf, und Georg Strecker war und ist bis heute durchaus kirchlich gestimmt. – Die Neuwahl eines Bürgermeisters, da die ganze Gemeinde Eschbach kirchlich gesinnt war, hatte deshalb arge Schwierigkeiten. Johann Gremmelspacher, Hummelbauer, nahm das Amt an, legte es aber schon 1879 in Folge von staatsbeamtlicher Fuchserei nieder. – Es wurde nun 4 Mal vergeblich gewählt; jeder der Gewählten zahlte eher 200 Mk als dass er das Amt annahm; - nämlich Roman Gremmelspacher, Martisbauer, dann Eduard Rombach, Maierbauer, dann Hummel Johann, Scherpeter-Bauer; bei der 5. Wahl wurde Pfisterbauer Bernhard Steyert mit Rücksicht auf seine Entschuldigungsgründe nur um 125 Mk gestraftx). Nun wurde amtlich gedroht, man werde einen Unteroffizier setzen mit 1200 Mk Gehalt; da nahm der neu zugezogene Schwobebauer, Anton Läufer von Prechttal, die auf ihn gefallene Wahl an und war von 1880 – 1886 Bürgermeister. – Bei der Neuwahl trat auch Ratschreiber Friedrich Hug als Kandidat auf, allein dessen Gegner: Eduard Rombach, Schmidt Hermann Feser und Waldhüter Wilhelm Rombach, diese brachten es dahin, dass nicht der ‚Kleine’ (mit kleinem Viehstall) – sondern wieder ein ‚Großer’ gewählt wurde. Der Alt-Bürgermeister Johann Gremmelspacher vom Hummelhof wurde gewählt und blieb in seinem Amt bis zum Tod, von 1886 – 1890. – Darauf trat Anton Läufer wieder ein und blieb 1890 – 1895, wo er sich mit Altersgebrechlichkeit, üblem Gehör entschuldigte.

*)   Andreas Vogt hatte seiner Schwester, welche in St.Peter an Einen, der ‚Nagler’ und
     Accisor verehelicht war, sein Anwesen als Bürgschaft gegeben.

x)   Auch die Gemeinderats-Wahl (1880) hatte Schwierigkeiten; Eduard Rombach und Roman
     Gremmelspacher zahlten lieber 100 M Strafe.

Von 1895 – 1901 war Johann Gremmelspacher jun. im Amt bis zu seinem Tode und von 185.
da ab: Pius Rombach, Behbauer und Besitzer des Gasthauses ‚Zum Löwen’.
                                (Eschb. 27.9.1904   W. G.   Pfr.)


Bürgermeister in Stegen:

von 1875 – 1881 war Karl Steinbrunner von den ‚Nadeln’. Von 1881 an bis 1904, heute noch, ist es Joseph Rombach, zuerst Bauer auf dem ‚Tomashof’  in Stegen, dann auf dem ‚Reckenhof’, jetzt Leibgedinger. – Die kirchliche Gesinnung stach in Stegen nicht gar besonders empor, jedoch auch nicht der antikirchliche Geist. – Das Gemeindeoberhaupt charakterisierte sich vor einigen Jahren durch folgende Äußerung, als Pfr. G. ermahnte, er möge seinen Sohn doch, wie andere Bürger von Stegen es tun, auch in die Christenlehre schicken: „Ihr werdet doch nicht meinen, dass ich wegen dieser ‚Geschichte’ mein Vieh im Stall stehen lasse.“ –

Ratschreiber:

in Eschbach ist Friedrich Hug seit November 1875 bis heute. – In Stegen war es Schweitzer von Unterbirken, und seit etwa 6 Jahren ist es Max Walter vom ‚Micheles-Hof’ in Stegen, nebstdem Steuererheber.

Einkommen und Gehalte in Eschbach:

Das Pfarreinkommen ist seit etwa 25 Jahren durchschnittlich incl. Anniversargebühren 2400 – 2600 Mk, neuestens etwas mehr, weil die Personal- und Alters-Zulage dazu kommt.

Die Gemeinde-Beamten hatten seit 1892 folgende Gehalte:
Bürgermeister: jährliches Gehalt 257 Mk, hiezu für Standes-Beamtung 20 Mk, für Porto als Aversum 40 M, an Diäten pro Tag 6 Mk 40 d = jährlich ca. 50 – 60 M = zus.   350 – 370 M, also seit 1892 etwas mehr.
Der Ratschreiber hat 140 Mk und als Steuererheber:                     160 M.
Der Gemeinde-Rechner hat 90 Mk incl. Rechnungs-Stellung                212 M
(In St.Peter hat der Bürgermeister 200 Mk, in Freiburg 10000 M nebst
freier Wohnung.)
Der Polizei-Diener hat 85 M und als Feldhüter 10 fl = 17 M 14 d nebst
8 fl = 13 M 71 d als Kirchenvogt                       = zusammen    102 M 14 d
Der Rechner der Kranken- und Invalidenkasse hat für Erstere jährlich
80 M und für Letztere 5 % der Einnahme jährlich, ca. 50 – 55 M = zusammen  130 M
Der Rechner der Allg. Kirchensteuer hat 30 Mk.
Der Kirchenfond-Rechner hat jährlich 20 M incl. Rechnungs-Stellung bei
3-jähriger Rechnungs-Periode; - für die Mesnerhaus-Baufond-Rechnung
fordert er bis jetzt nichts an.
(Gehalte des Mesners und der Lehrer: vgl. Chronik S. 149 f.)   (Eschb. d. 28.9.1904   G.  Pfr.)

186.
Einkommen und Gehalte in Stegen:                                 

Der Bürgermeister in Stegen hat fixen Gehalt 222 M, ferner 20 M für Standesbeamtung, 40 M Portoaversum und 30 M für …    zusammen 312 Mk
Der Ratschreiber hat Fixum 200 Mk und Nebengebühr.
Der Gemeinde-Rechner hat 90 M; die Rechnungs-Stellung wird gesondert aus der Gemeindekasse bezahlt.
Der Polizeidiener hat Fixum 100 Mk und nebenbei für den Feldhüter-Dienst …



Die Ärzte

erhielten für einen Besuch bis zum ‚Löwen’    4 Mk, so verstorbener Dr. Gnam in Kirchzarten; 1885 schloss die Gemeinde Eschbach einen Vertrag mit dem Dr. Wagner in Kirchzarten für den Gang 4 M, auch auf die Berghäuslein; - Dr. Tenkhof in St.Peter für einen privaten Besuch bis Stegen 10 Mk; (Dr. Tenkhof hatte vom Seminar 300 M, von der Gemeinde St.Peter 700 Mk, aus der Krankenkasse für jedes Mitglied 2 M 70 d, d. i. ca. 1100 Mk, also im Ganzen 2100 Mk.                        (Eschb. 28.9.1904   G.  Pfr.)

Taglohn:

Als Taglohn mit Selbstverköstigung wurde 1840 – 1860 z. B. bei der forstärarischen Anpflanzung von Tannen, Reinigen der Beete etc. den Weibsleuten 24 x bezahlt = 68 d, den Mannsleuten 36 x = 1 M 02 d; - im Jahr 1890 aber den Ersteren 1 M 40, den Anderen 2 Mk; so zahlte auch die Grundherrschaft in Stegen Wald- und Garten-Lohn.

Für Ziegel auf den Kirchen- oder Pfarrhaus-Speicher zu tragen, wurden von der Kirchspielkasse pro 10 Stück 4 d, d. i. für 1000 Stück 4 Mk bezahlt, bei Hohlziegeln aber das Doppelte, also 8 Mk.

Nach dem Staatsanzeiger von 1892 N° 39 ist der ortsübliche Taglohn 1 M 80. (In Freiburg selbst aber 2 M 30 d.)                        (Eschb. 28.9.1904   G.  Pfr.)

Pfisterbauer zahlte 1885 noch als Taglohn mit 5-maliger Zehrung, morgens, mittags, abends und in der Zwischenzeit 9 Uhr und 4 Uhr für den Tag 40 d; im Pfarrhaus zahlte man Holzmacher-Lohn: vier Ster zweimal gesägt und nur die gröbsten Stücke gespalten vom buch. Rollen- und Schnittholz 6 Mk, für die Zwischenzeit wurde vormittags und nachmittags ein alter Schoppen (Beeren-)Wein mit Speck oder Butter gegeben.

Im Jahr 1897 zahlten die Bauern vertragsmäßig meistens ihren ‚Huesle-Lüet’ (in den Berghäuslein) als Taglohn den Männern 60 Pfge, den Frauen, wenn diese halfen, 50 Pf nebst Essen auch am Sonntag mittags. –

Der Maurer Felix Hug von Eschbach forderte 1890 bei Herstellung der alten Mesnerei als Taglohn 3 M 50 d; - Zimmermann Karl Zipfel von Eschbach forderte 3 M 00 d (+ 1 M für den Mesner = 2 x 3 + 4 M). – Der Taglohn für Wegarbeit machte 2 M 00 d (Mesner Otto Helmle).

Oberbauer Ferdinand Rombach verkaufte 1892 für ca. 20000 M Holz aus seinem Wald und erhielt à Festmeter 14 Mk; der Akkordant Holzmacher Joseph Schuler (‚Molze-Sepp‘)
187.
von Eschbach erhielt für das Hauen pro Festmeter (Langholz) .. Mk, Joseph Tritschler aus der Wagensteig für das Wegführen bis nach Freiburg pro Festmeter 4 Mk.

Bei den Brunnenarbeiten 1892 fordert Maurermeister Weber aus der Falkensteig als Taglohn 5 Mk (bei Kost im Wirtshaus), für die Grabarbeiten in den Berg hinein, um die Quelle zu suchen, bezahlte das Ärar nach Anweisung der Wasser- und Straßenbauinspektion Freiburg pro m3 1 M 50, bei nötiger Pulversprengung, wenn der Pickel nicht ausreicht, 2 M 50; beim Legen der Deichel (eiserne Röhren), die Graben 80 cm breit und 1,40 M breit (wohl richtig: 1,40 m tief) à 80 d. Sonstiger Taglohn: 2 Mk.

Malermeister Fichter von Freiburg zahlte 1889 beim Tünchen der Gangwände des Pfarrhauses seinem Arbeiter Xaver Kloos von Schw. Gmünd einen Wochenlohn von 15 Mk bei freier Kost und Wohnung im Wirtshaus; in Rechnung forderte Fichter jeden Tag 5 Mk. – Der Malergesell erklärte, dass er sich so besser stelle als in Freiburg, wo er pro Tag 3 M 70 d bekomme, aber ohne Kost und Wohnung.            Eschb. d. 3.10.1904   G. Pfr.


Allmend-Wald:

Das Kloster St.Peter hatte in der Gemarkung Eschbach drei Waldbezirke: Allmendwald, Conventswald und Maierwald. Aus dem Conventswald erhielt die Pfarrei nicht nur das Holz für das Pfarrhaus, sondern die Erträgnisse des Waldes wurden als Beitrag betrachtet zum Unterhalt der kirchlichen Bedürfnisse von Eschbach im Allgemeinen. In den Jahren 1875 – 1880 wurden nach Aussage des Waldhüters Wilhelm Rombach zwischen 50 u. 60 Tausend Mark erlöst , in den Jahren 1860 – 1875 hatte aber das Holz einen noch höheren, fast doppelten Wert und Preis, und es wurde ziemlich gleichviel alljährlich geschlagen. – Zum Conventswald zählt auch der Hagebühl (76 + 40 Morgen = 116 Juchert) (vgl. S. 97 ff.). Der ganze Conventswald erstreckt sich bis an die Grenzmarken von Glottertal und St.Peter. –

Der Allmendswald lieferte zur Zeit des Klosters 17 Bauernhöfen das Holz, welches den Bauern auf den Stock angewiesen wurde. Im Jahr 1797 erhielt dann von den 17 Höfen jeder eine Parzelle von 7 Juchert angewiesen*) als privates Eigentum, das Kloster selbst behielt 40 ‚Juchert‘ (= 40 Morgen) und 308 Ruthen für sich. Unterschrieben ist dieser Ausgleich von Abt Ign. Speckle und Prior Othmar Brogli, dem späteren hiesigen Pfarrer (vgl. Originalurkunde im Gemeindearchiv XVIII, Abschrift im Pfarrarchiv unter Fach XXA I). –

*)   und eine gemeinsame Wiese, damit die 17 Bauern einen Fasel-Stier halten; - 7 Sickinger Bauern erhielten auch Wald, damit diese einen zweiten Fasel-Stier halten.

Der Maierwald als ärarischer Wald war 24 Juchert mitten im privaten Maierwald, der zu 1/5 des Ganzen an den Maierhof eigentumsberechtigt vom Kloster seinerzeit abgetreten wurde. In neuester Zeit hat der Maierhof einen Teil des Hummelhofwaldes durch Ankauf erhalten und zwar 36 Morgen. Der Maierbauer vertauschte nun diese 36 Morgen gegen die 24 ärarischen Juchert des Maierhofs und erhielt von dem Domänen-Ärar noch 6060 Mk aufbezahlt. Jetzt ist der Maierhof im Besitze des ganzen Maierwaldes.        Eschb. d. 3.10.1904   G. Pfr.

188.
Jagd:

Die Gemeinde Eschbach verpachtet die Jagd für die in ihrer Gemarkung liegenden Waldungen. Die letzte Verpachtung für die Zeit

Die Gemeinde Stegen verteilt den Pachtvertrag an die Umlagepflichtigen; es trifft bezüglich der ‚Mönchsmatte‘ an die Pfarrei jährlich 32 d.


Fischerei:

im Talbach wird gleichfalls von der Gemeinde Eschbach verpachtet. Pächter für die Forellen ist gewöhnlich ein Mann von St.Peter.


Priester und Ordenspersonen aus der Pfarrei Eschbach:

Bis jetzt hat, unseres Wissens, Pfarrei Eschbach nur einen einzigen Priester der Kirche geschenkt, nämlich Andres Gremmelspacher vom Hummelhof hier, geboren 8. März 1817,
+ als Pfarrer zu Schönenbach im Jahr 1879, welchem zum Andenken dessen Bruder Johann G., Bürgermeister hier, das steinerne Kreuz beim Hummelhof aufstellen ließ, gefertigt von einem Steinhauer in Pfaffenweiler. –

In die Kapuziner-Schule zu Straßburg-Königshofen trat ein: Joseph Helmle, geboren 21. März 1881; er besuchte von Spätjahr 1896 bis Pfingsten 1899 die Schule; allein es stellte sich heraus, dass Talent und Beruf fehlten. Betragen und Fleiß und Religionslehre lauteten im Zeugnis sehr gut bis gut. – Noch weniger Talent hatte Joseph Geggis, und weil er noch nicht die Militär-Zeit hinter sich hatte, konnte er auch nicht als Bruder Aufnahme finden. –

Als III Ordensschwestern der Ewigen Anbetung auf dem Lindenberg legten in den 60er Jahren Profess ab die drei Geschwister vom Maierhof; Philippine, Anna und Amalie Rombach, heute 1904 noch auf dem Lindenberg weilend.

Zu den ‚Barmherzigen Schwestern‘ für Krankenpflege machten 1901 ihren Profess Rosa Walter vom Michelishof in Stegen und erhielt den Namen Arellina und Anna Maier vom Schwörerhof in Eschbach und erhielt den Ordensnamen Judika. – Sophie Hug vom Hugmichelhof hier trat, ohne dass der hiesige Pfarrer etwas davon wusste, im Jahr 1897 in Molzheim (Elsass) bei den dortigen ‚regulierten Chordamen des hl. Augustinus‘ als Arbeitsschwester ein, wurde aber nach der Einkleidung wie gemütskrank, kam hierher, war einige Monate in der Irrenklinik zu Herden und ist jetzt Magd auf dem Lindenberg bei den dortigen III Ordensschwestern (Pfarrarchiv XIXA 2 u. 3).        Eschb. 6.10.1904  G. Pfr.