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Chronik
der
Röm. kathol. Pfarrei Eschbach
bei St. Peter, Landkapitel Breisach
von
Pfarrer Gustenhofer
Auszüge soweit aus den handschriftlichen Aufzeichnungen transkripiert

INHALTSVERZEICHNIS
S. 3
A. Kirchengemeinde
S. 7

Pfarrkirche
S. 10

Altäre
S. 12

Glocken
S. 16

Orgel
S. 18

Turm-Uhren
S. 21

Restauration der Pfarrkirche
S. 28

Kirchenplatz
S. 28

Kirchengeräte und Paramente
S.32

Mission
S. 33

Gottesdienst
S. 36

Bittgänge und Processionen
S. 41

Messwein
S. 42

Kirchhof
S. 43

Benedictionen
S. 44

Sacramenten
S. 46

Feste
S. 48

Wegkreuze
S. 49

Sittlichkeit
S. 54

Standesbuch-Buchführung
S. 54

Bausache a. in Eschbach
S. 58

                 b. in Stegen
S. 61

Lindenberg
S. 67

Gebräuche
S. 69

Missbräuche
S. 74

Pastorations-Dornen
S. 77

Kollekten
S. 79

Kirchspiel
S. 81
B. Pfarrdienste


Pfarrer
Vicare
Pfarrei Einkommen (1899)
Lasten
Besetzung der Pfarrei
Pfarrgüter =
Zehnien |
Pfarrhaus
Brunnen
Ökonomie
Garten
Keller
Gebräuche \
Missbräuche und Übelstände
Steuern
S. 136
C. Kirchen-Dienste


Mesnerei
Organistendienste
Sänger - Chor
„Calcant
Ministranten
Kirchenvogt (1903) |
Träger des Baldachins, Muttergottes-Bilder, St. Jakobus-Bilder und der Prozessions-Fahnen
S. 146
D. Schul-Dienste


Schule,Eschbach, Pfarrei
Gemeine Schule Eschbach
Industrie Lehrerinnen
Gemeindeschule Stegen 1904
Lehrer in Eschbach
Lehrer in Stegen
S. 158
E. Stiftungen


Krankenschwestern
Schenkungen für Eschbach
Schenkungen für Stegen
Fonds (Kirchenfond, Kapellen-Fond, Mesnerhaus-Baufond, Armenfond Eschbach, Armenfond Stegen, Schulfond in Stegen)
S. 182
F. Gemeinde


Einwohner-Zahl, Gebäude-Zahl, Güter-Zahl
Rathaus in Eschbach, Rathaus in Stegen
Bürgermeister
Ratschreiber (z. B. Friedrich Hug)
Einkommen und Gehalte in Stegen und Eschbach
Taglohn
Allmend-Wald
Jagd - Fischerei
Priester- und Ordenspersonen aus der Pfarrei Eschbach



SEITEN
Kapitel
TEXT
1

Vorbemerkung zur Chronik
„Ut desint vires, tamen est laudanda voluntas“, sagt ein lateinisches Sprichwort, i. e. „Gesetzt, dass die Kräfte fehlen, so ist der Wille zu loben.“ - Lange zögerte der Schreiber Dieses, die Chronik zu beginnen. Das schöne längst daliegende Chronikbuch im ungeschriebenen Zustand sollte nicht so splendid ausgestattet sein; das Buch wird wohl schöner sein als die Handschrift, schöner als der Stil, - schöner als der Inhalt. - Der Schreiber des Beginns hat, wie wahrscheinlich auch sein Nachfolger, wenig Lust sich abzumühen, um durch formvollendete Satzkonstruktionen und feine Sprachschönheit sich hervorzutun, sondern man schreibt nieder, wie es augenblicklich Einem durch Kopf, Herz und Hand und Feder fließt, wenn nur das Geschriebene verständlich, wahr, gerecht ist ad reddendum facilius pastorationis opus, et ad majorem Dei gloriam [zur leichteren Ausübung der Seelsorge und zur größeren Ehre Gottes].
2

Quorum facta et charactristica in hoc libro sunt scripta, nomina eorum sunt sub privato sigillo atque publico rigorissima primenda silentio. Nomina appellare est odiosum et periculosum.

[Die Namen derer, deren Taten und Eigenarten in diesem Buch aufgeschrieben sind, stehen unter strengster privater und öffentlicher Geheimhaltung..Die Namen zu nennen ist verpönt, widrig und gefährlich.)
3

Entstehung der Pfarrei Eschbach bei St. Peter
A. Kirchengemeinde
„Allerheiligste Gottesgebärerin und allzeit unbefleckte Jungfrau Maria, Du Wunderbaum des Lebens! Ich komme mit größter Andacht, tiefster Demut aus kindlichem Vertrauen zu Dir, um Dich an diesem Deinem Gnadenorte bestmöglichst zu verehren und von Dir eine Gnade zu erbitten.“ (Bringe jetzt Deine Bitte vor.) - Ich habe das feste Vertrauen auf Deine mütterliche Barmherzigkeit, wenn mein Begehren nicht gegen Gottes Willen und wider meiner armen Seele Heil ist, dass ich durch Deine mächtige Fürbitte von Deinem göttlichen Sohn, meinem Gott und Heiland werde erhöret, und meine Bitte mir gewähret werden zu Seiner und Deiner größeren Ehre." — „Vater unser.“ — „Ave Maria.“-
(Altes Wallfahrtsgebet, zu verrichten vor dem Hochaltar „Unserer Lieben Frau auf dem Lindenberg“). „Heilbringender Lindenbaum“, d. i. historischer Bericht vom Ursprung und Aufnahme des uralten Gnadenortes und Wallfahrt der Allerheiligsten Jungfrau und Muttergottes Mariä Lindenberg etc. von Abt Phil. Jak. Steyrer zu St. Peter, gedruckt zu Freiburg i. Br. bei F. X. Schaal 1741.

Salutem ex inimicis nostris, et de manu omnium, qui oderunt nos [Das Wohl aus unseren Unzulänglichkeiten und über die Schar aller, die uns hassen]; - gilt auch von der Gründung der Pfarrei Eschbach. Kaiser Joseph II oder vielmehr das Frei-Maurerregiment in Östreich waren die Gründer. —

Der Name ‚Eschbach’ nach der frühesten Aussprache und Schreibweise wird zum ersten Mal im Jahr 1112 genannt, wenn auch nicht als Gemeinde, so doch als Tal. In der Geschichte: Das Großherzogtum Baden - Verlag von Bielefeld in Karlsruhe pag. 816 heißt es: „Diemo von Asschebach schenkte 1112 dem Kloster St. Peter zwei Wiesen im Tale.“ „Eschbach warim 14. und 15. Jahrhundert ein Geroldeck’sches Lehen derer von Falkenstein.“ Die Pfarrei war dem Kloster incorporiert.‘“ — Im ‚Freiburger Diözesanenarchiv’ Bd. XIX p. 63-96 ‚ Geschichtliches von St. Peter’ und ebenso Bd. XIII pag. 285 — 297 ‚Synopsis annalium St.Pet. in Silva Nigra O. S. B.’ wird Eschbach nicht erwähnt als Gemeinde, wohl aber Bd. XIV p. 79 von der Einweihung der Kirche im Jahr 1790. — In Grimms Weisthümer (Dieterich’schen Buchhandlung in Göttingen) I p. 355 heißt es, die Ableitung des Namens Eschpach von Ascapa sei falsch. Er sagt (betr. ‚Geding-Gerichtshof’): Nomenclatio vallis Espachensis: Vallis haec nomen accepisse a defluente rivo et frequentibus fraxinis (:Eschbäumen:), quae eum cingent [Die Benennung des Tales Espachensis: Dieses Tal hat den Namen empfangen durch den herabfließenden Fluss und die zahlreichen Eschbäume, die diesen umgeben].

5

Durch Dekret vom 30. Sept. 1786 befahl Kaiser Joseph II, daß das untere Ibental mit dem Lindenberg von der Pfarrei Kirchzarten getrennt und eine neue Pfarrei, Buchenbach, errichtet werde, wo seither auch nur eine Filial-Kapelle von Kirchzarten bestand. Dem Kloster St. Peter wurde die Auflage gemacht, fur Eschbach, das ebenfalls zu Kirchzarten eingepfarrt war, ebenfalls eine neue Kirche zu bauen. - Die Wallfahrtskirche auf dem Lindenberg sollte niedergerissen und die Kirche in Eschbach aufgebaut werden und dazu sollte das brauchbare Material benutzt werden, so lautete das Dekret an das St. Petriner Stift. Der Abt Ph. Jakob Steyrer (Bild Nr. 6) hatte erst vor 25 Jahren die Kapelle auf dem Lindenberg erbaut, nun sollte er selbst sie wieder niederreißen; kein Staunen, wenn er deshalb zögerte bis zur Androhung von militärischer Exekution. Am 11. Januar 1787 kam ein neues Dekret welches die Exsekration ( = Entweihung) der Kapelle verlangte und zugleich wurde der Münsterpfarrer Dr. Wilh. Sturm beauftragt. Die Exsekration geschah am 15. März 1787. Der Abt Phil. Jak., der 45 Jahre lang bis zu seinem Tod, 7. Nov. 1795, dem Kloster vorstand hatte eben schon manches erleben mussen. - Man wendete sich staatlich an den Bischof in Konstanz am 7. Mai 1787 und so begann im Muttergottesmonat das Zerstörungswerk. - Mit vieler Mühe schaffte man das taugliche Material den Berg herunter nach Eschbach. Vorher zeichneten die Handwerksleute, Steinhauer und Maurer, die verwendbaren Steine, Platten so mit Nummern, welche heute noch sichtbar sind, um sie nach den Nummern wieder leichter zusammensetzen zu können; so insbesondere die Altartreppen, den Bodenbelag mit Platten und die Hausteine, welche am Portal zur Fazete benutzt werden konnten."












54-56
Anmerkungen zur Baupflicht von Kirche u. Pfarrhaus
»Die Baupflicht für Kirche, lnbau und Rohbau, sowie auch für Pfarrhaus und Ökonomie-Gebäude hat in allen Stücken und nach allen Seiten das Großh. Ärar in Folge des Einzugs aller Revenüen des Klosterstiftes St. Peter, wodurch die Pflichten und alle Reallasten, die das Benediktiner-Kloster auf sich ruhen hatte, auf das Großh. Ärar übergingen. - Ausführlich ist dieses seit etwa 10 Jahren dargestellt in jeder Kirchenfonds-Rechnung Eschbach unter Abteilung 12 der Ausgaben. - Die Kirchspielgemeinden haben gar nichts an Kosten zu bestreiten, als einzig die Frohndpflicht für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach. - Für die Gemeinde Eschbach waren aber die Baufrohnden auch für Kirche, Pfarr- und Mesner-Gebäude in St. Peter obligat, welche erst im Jahr 1836 abgelöst wurden u. z. mit 684 fl, lt. Protokoll vom 11. April 1836 (vgl. Gemeindeakten Fsc VI 2 b) - Für Kirche und Pfarrhaus in Eschbach ist das Kirchspiel, nämlich Gemeinde Eschbach und welche von der Gemeinde Stegen hier eingepfarrt sind, zu den kunstlosen Handarbeiten nebst den Fuhren verpflichtet; also gehört hieher alle Grab- sowie auch Wegraumarbeiten, welche nicht zu den handwerkmäßigen, technischen Arbeiten zählen, z.B. Handlanger-Dienste z.B. Mörtel, und anderes Bindematerial anmachen und beitragen; zählt nicht zu den pflichtigen Frohnarbeiten, dagegen alle Grabarbeiten und die Bei- und Abfuhr vom Baumaterial.
Die Baulasten beruhen auf dem s.g. Bauedikt v.J. 1808. (vgl. Regierungsblatt Nr. 13 § l u. Regbl. v. 1850 Nr. 31). Die Kirchspielgemeinden erhoben i.J. 1857 Klage wegen »Freiheit von Fuhr- u. Handdiensten« zu den Bauten am Pfarrhaus zu Eschbach. Das Urteil der l. Instanz, - »Stadtamtsgericht Frbg.« - vom 20. März 1857 lautete auf Abweisung der Klage des Kirchspiels. Der Anwalt Buch zeigte alsbald die Appelation an, die 2. Instanz, - das Hofgericht des Oberrheinkreises gab sein Urteil dahin (d. d. 27. Juni 1859), es sei das Urteil des Stadtamtsgericht aufzuheben, denn die Gemeinden seien berechtigt Klage zu führen, weil die Pfarrhausgebäulichkeiten das Bedürfnismaß für eine einfache Pfarrwohnung überschritten und die Frohnpflicht können nur zum Neubau und zur Unterhaltung eines anständigen, den Bedürfnissen entsprechenden Pfarrhauses aufrecht erhalten werden (von der Pfarrkirche war nicht mehr die Rede). - Die Gr. Bad. Regierung des Oberrheinkreises wandte sich gegen dieses Urteil und erklärte es für »unrichtig und unpraktisch, denn die Pfarrwohnung entspräche ganz den Lokalverhältnissen, d. d. Freiburg vom 28. Juni 1859 Nr. 9840«. - Damit stimme überein der Bericht der Großh. Bezirksbauinspektion vom 5. Juni 1860 Nr. 636. - Die Großh. Hofdomänenkammer v. 16. November 1860 Nr. 10564 begegnete den Einwendungen, daß das Pfarrhaus-Gebäude zu weitschichtig angelegt sei und deshalb die Frohndpflicht zu beschränken wäre dahin, daß »der ganze Dachraum ohne Einbau sei, daher 3 Kammern für Dienstboten zur Ökonomie nötig seien, nämlich zwei Kammern für Mägde und eine Kammer für den Knecht, jene im ersten und diese im zweiten Stockwerk, außer man müßte Verschläge auf dem Speicher anbringen.« - Daß der Keller 5 mal zu groß sei, dem wird erwidert: »Nicht oft genug kann hervorgehoben werden, daß diese Bauart mit durchreichenden Gewölben bei der Lage des Pfarrhofes in einem engen feuchten Thal, unbedingt geboten war und daß das Gebäude andernfalls durch den laufenden Schwamm schon längst zerstört wären.« - Als Experten wurden von Großh. Domänenkammer vorgeschlagen: 2 Bautechniker (Maurermeister Wagner von Freiburg u. Maurermeister Saier von Staufen) und einen landwirtschaftlichen Experten (Bürgermeister Koch von St. Georgen), welche beeidet werden sollen. - Ferner schlage es vor, daß die von Großh. Bauinspektion als entbehrlich bezeichneten Räumlichkeiten von der Frohnpflicht ausgeschlossen würden. - Die 3 Experten wurden verworfen und 3 einfache Maurer aus hiesiger Gemeinde verlangt, welche dann gleichfalls von der Domänenkammer verworfen wurden. - Von amtswegen wurden dann aufgestellt: Werkmeister Weber von Zarten, Zimmermann Danz von Burg und Bürgermeister Birkenmaier von Zarten, welchen aber in der Berechnung des Kubikfußinhalts der Zimmer und Gänge ect. Unrichtigkeiten nachgewiesen wurden. - Die Hofdomänenkammer erklärte: »Um den für die Gemeinde gänzlich unfruchtbaren Streit zu beendigen, wollen wir gegen den wesentlichen Inhalt der Expertise nicht einwenden. Die zur Ausscheidung bestimmten Kubikfuß sind 20 840 gegen 51 555 oder rund 2 : 5, so daß die Gemeinde 5/2 unentgeltlich zu leisten hätte (Hof-Domänen Kammer v. 15 1861 Nr. 3959 IV). Auf Grund Zuschrift vom 10. Mai 1861 Nr. 4438 ist das Pfarr-Ökonomiegebäude, wozu Scheuer, Stall und Sehweinstall gehören von der beschränkten Frohndpflicht ausgenommen und fällt dem Kirchspiel allein zu. - (Gemeinde Archiv VI 2b - Dienstbarkeiten u. Grundpflichtigkeiten). Die Staatskasse - Fiskus - wurde in die Kosten verfällt im Urteil des Oberhofsgerichts zu Mannheim v. 22. Dezember 1859 Nr. 3740 u. z. für alle drei Instanzen. _ Endbeschluß: Hof-Domänenkammer, Karlsruhe v. 13. Juni 1861 Nr. 5506. Danach -~aben die Kirchspielgemeinden Eschbach-Stegen die Frohndpflicht für Kirche u. Okonomie-Gebäude allein auch jetzt zu bestreiten, während die Frohnarbeiten für das Pfarrwohngebäude zu 3/s vom Kirchspiel u. 2/s vom Ärar geleistet werden u. z. derart, daß die Kirchspielkasse die Forderungen bezahlt und 2/s Jener für das Pfarrwohngebäude vom Ärar sich in einer Totalsumme sich ersetzen läßt. Die Brunnen-Arbei_ten, Graben u. Säubern etc. fallen nicht mehr (unter) die Frohndarbeiten, sondern smd der Großh. Bezirksbauinspektion vorzulegen. Der Modus ist z. Z. folgender: Es findet eine zweijährige s.g. Baurelation statt. Die Großh. Bezirksbauinspektion zu Freiburg legt die vorzunehmenden Arbeiten der großh. Domänendirektion zu Karlsruhe vor, welche genehmigt oder streicht, dann werden die genehmigten Arbeiten im Submissions-Weg vergeben. Nach geschehener Arbeit müssen die Rechnungsforderungen an das hies. kath. Pfarramt vorgelegt werden zur Bestätigung der gefertigten Arbeit. Das kath. Pfarramt schickt die einzelnen Rechnungen an die Großh. Bezirksbauinspektion in Freiburg als portopflichtige Dienstsache ( der neueste Erlaß verlangt frankiert zu schicken, also mit Marke und dann soll am Ende vom Jahr eine Zusammenstellung befugs Rückersatz durch das Großh. Domänenamt eingesandt werden) vom kath. Pfarramt Eschbach unter Kouvert, welche nicht frei gemacht wird, sonst müßte der Kirchenfond das ausgelegte Porto später wieder von der Domänen-Verwaltung verlangen. - Die Großh. BezirksBauinspektion weist dann die kontrollierten Beträge zur Zahlung an das Domänenamt Freiburg, welches die Beträge durch den Ortssteuerheber an die einzelnen Berechtigten gegen Quittung auszahlen läßt. - Zu der bewilligten Kreditsumme vom Großh. Domänendirektion kommt eine Bausumme von 180 Mk, über welche die Gr. Bezirks-Bauinspektion frei für kleine Ausführungen innerhalb der zwei Jahren der Relation zu verfügen hat. - Die Rechnungen für Kirche u. Pfarrhaus müssen jeweils getrennt behandelt werden.« Eschbach, d.16.1899 G.Pfr. (s. Gu S. 54-56)
71-77


Mißbräuche
Seite 71 Punkt 11
Vielmal mahnen, tadeln‚ zanken und nichts fruchten ist zu beklagen bei dem Unfug des Schieben-Schlagens‚ gewöhnlich und herkömmlich an der sog. "Altfastnacht" abends, näml. Dom. Quadrag. I. Ein uralter Gebrauch, den manche ins Heidentum noch verlegen wollen - Frühlingsanfang - Sonnenwende u. dgl. An und für sich wäre ja gegen diese Art der "Feuerwerkerei" nichts einzuwenden. Und in manchen Orten z.B. droben bei Staufen soll dieselbe auch harmlos vollzogen werden; hier im Eschbach, im Kirchzartner Thal (...) ist dieser alte Gebrauch zum Unfug geworden, insofern die Quintessenz eine Verherrlichung der Unzucht und eine Verhöhnung der Jungfraulichen Rechtschaffenheit ist. Einige Jahre wußte der Schreiber dieses nicht, daß Völlerei und Unsittlichkeit hiebei eine Hauptrolle spielte, als im Jahre 1886 der Lehrer von Eschbach den Pfarrer darauf aufmerksam machte. Das Schiebenschlagen fand 1886 statt auf “Engelwirts Berg“, von dem man in das Kirchzartner Thal einen Ausblick hat. Als das Feuer erloschen, die flammenden Holzscheiben hinabgeschleudert waren, dann gingen die Bursch in die nahen Häuser  und heischten Schnaps und Speck (Die Leute fürchten manchsmal die Rache, wenn kein Schnaps und Speck diesen Halb- und Ganz—Besoffenen verabreicht wird: “roter Hahn auf's Dach!) (Pius Rombach vom Hinterbauernhof u.A.) auch Schulbuben waren dabei. Das war nicht genug, die Buben gingen auch zu den Mädchen, welchen sie Scheiben geschlagen und die "ausgerufen" worden waren (ein 17-jähriges und 11-jähriges Mädchen). Anderntags verklagte die Mutter dieser Mädchen die Buben beim Pfarrer im Pfarrhaus nach der Hl. Messe. Daß die Buben aber in die Schlafkammer drangen, sagte sie nicht; wußte es vielleicht nicht (s.g. Schrieners im Steurenthal). (Kurze Zeit nachher machten Buben von Stegen dasselbe ältere Mädchen total betrunken im "Hirschen" in Stegen und führten es so heim). In früheren Jahren sollen sogar Mädchen auf den Berg zum Feuer gegangen sein„ und dann nahm jeder Bursch die Seinige am Arm und führte sie ins Thal hinab. - (Vor einer Reihe von Jahren soll, als man es auf "Gallihof" im lbenthal

Seite 72
auch ausführte‚ der Hof abgebrannt sein in derselben Nacht, wobei 7 Stück Vieh umkamen.) - Das ältere Mädchen, einige Zeit sogar bei den Mutter-Gottesjungfrauen, führt seit Jahren einen ganz unsittlichen Lebenswandel, hat auch 2 uneheliche Kinder (namens Marie Tritschler).

lm Jahre 1888 war das Schiebenschlagen auf Hummelsberg‚ woselbst der Bürgermeister Johann Gramelsbacher wohnt. Dessen Sohn Joh. (Bürgermeister jetzt und ein ganz braver Mann nunmehr) fing mit der Magd (Stephanie, 19 J. alt) an, diese hatte auch noch andere, gebar unehelich und Johann Gramelsbacher sollte die Alimentationssumme zahlen, wogegen er mit Erfolg sich weigerte.(Es war in der That auch ein Anderer der uneheliche Vater, welcher dann zahlte.)

Im Jahr 1889 wurde das Schiebenschlagen statt am I. am IV. Fastensonntag getrieben und zwar an der Grenze des Maierhofes auf Heines-Acker, gerade oberhalb des Pfarrhauses. Pfarrer G. hatte in der Schule und in der Christenlehre abgemahnt, half nichts. Am Sonntag selbst schafften sie die Reishaufen bei. - Nun ging Pfarrer G. vom Hintereschbach- Weg aus selbst auch dazu, bewaffnete sich mit einem, gewuchtigen Stock und für den Fall der Not, um Schrecken einzujagen, mit einem Revolver, der 6-fach mit Schrotpatronen geladen war. Im Hinterhalt und in der Dunkelheit bis in die Nähe des Feuers gekommen. Einer vom schlimmsten Hof, Pius Rombach, jetzt Bauer mit Kindern (Hinterbauer) warf eben eine flammende Scheibe. Das gewaltige Feuer des Reishaufens mußte die Scheiben flammend machen, welche etwas gerundete stark handbreite Brettstücke waren, welche vom Feuer herausgeholt auf einem in die Höhe steigenden Brette in die Rotation getrieben wurde und mit einem längeren Stecken, welcher in das Loch, der Mitte, der Scheibe gesteckt, der flammenden Scheibe Richtung und Rotation gab. Es waren jüngere und ältere weit über die 20 Jahre hinausgekommen auch fremde Bursche. Da trat der Pfarrer hervor hin zum Feuer. Eben rief Pius den Namen des Mädchens aus, welchem die Scheibe gewidmet war, und fügte bei, als die Scheibe den Berg hinab flog: "Auch keine Jungfrau mehr". Etwa 6 Zuschauer und Beteiligte stieben auseinander mit dem Ruf: "Der Pfarrer“‚ - "Pfarrer!" - Vier Ältere, die militärpflichtig waren, blieben zurück, zwei Eschbacher und zwei Fremde (...). Pfarrer: “So! ihr zählt zu Schönsten der Pfarrei!" - "Pfui". - "Darf man Mädchen, die noch für brav gelten, in ihrer Ehre so herabreißen!" - ? Pius: “Das thut keiner.” - Pfr.: "So! Eben hast du Pius es gethan!" Pfr.: "Ist das Mädchen keine Jungfrau mehr, dann hat sie Hurerei getrieben.“ - “schämt ihr euch nicht, brave Mädchen wie Huren zu behandeln?” -  Johann Salenbacher (v. Heinehof) sagte: "Das ist seit Jahrhunderten der Gebrauch!" -  “Aber seit Menschengedenken ist wohl noch kein Pfarrer dazu gekommen!" Pfarrer erwiederte: "Nun denn, ich bin da, das seht ihr und ich habe nun den sittenverderbenden Unfug gesehen und gehört, diese infame Beschimpfungen." Allgemeines Schweigen. Allein Joh. Salenbacher trieb noch einige "Schieben" gegen die Schmiede hinunter rufend: "Der Naihere (Näherin) Johanna, auch keine Jungfrau mehr!" -

Im andern Jahr erhielt das eine mit "Schieben" beglückte Mädchen zum großen Kummer seiner braven Mutter und andern Verwandten ein uneheliches Kind vom Knecht, Amalie

Seite 73
Salenbacher und lebt in unglücklicher Ehe auf dem “Fußenhof" (?) seit sechs Jahren geehelicht nicht mit dem Vater des ersten Kindes. Das andere Mädchen hat dieses Jahr das 2te uneheliche Kind bekommen und zwar von einem Andern und ist keine Aussicht auf Verehelichung (Johanna Huser).

Wie gesagt: An und für sich könnte man der Jugend das Vergnügen eines Freudenfeuers mit flammenden Holzscheiben gestatten und gönnen, wenn nur das sittenverderbende Maul nicht die erlaubte Freude vergiftete.

Einige Jahre unterblieb der Unfug; Quadrag I 1896 verübten ihn: Joseph Tritschler, Schreiner, der wegen Diebstahl bestraft war, dann Gustav Burger, Schustersohn, und Max Gremelspacher, Bauernsohn (Martishof) und zwar auf dem Berg des Engelwirts und auf Antrieb von Bier bezahlenden Stegener Bursch‚ auch ein protestantischer fremde Knecht war dabei. Nachher kam die Bettelei um Schnaps und Speck. Die Wirte besonders auch Adelbert Dold gab Bier im Engel, auf dem Peterhof und bei Tomeles (?) erhielten sie Schnaps. Der Peterbauer gab allein 1 1/2 Liter Schnaps. Gustav Burger war so betrunken, daß er von ca. 2 Uhr an nachts bis 5 Uhr morgens bei 6 Grad Kälte bewußtlos auf der Straße lag (23. Februar). Als Georg Strecker, Sattler, auf die Arbeit ging, fand er ihn erstarrt. Man trug ihn ins Engelwirtshaus‚ legte ihn in ein Bett und brach ihm mit einer Zange den Mund auf. Die Stiefel, naß vom Straßengraben, waren an den Füßen angefroren, im Gesicht war noch die erbrochene Brüh‚ gleichfalls angefroren. Er war bewußtlos bis Mittags 3 Uhr. Seine eigene Mutter, die Hebamme Anna geb. Hug erzählte dem Pfarrer G. die ganze Affäre. Noch im nämlichen Jahr 1896 erhielt ein
Mädchen aus braver Familie, Rosa Geggis, Geschwisterkind mit Gustav Burger, ein uneheliches Kind, also in Folge von Inzest. (Verkündbuch 1897 pag. 54 u. 56) Im Jahr 1897, 1898 und 1899 unterblieb es.

12. Der Missbrauch bezüglich der Porrectio benedictae aquae statt Erteilung der Aspersio bened. aquae (Der Missbrauch, Weihwasser (wahllos, bedenkenlos) auszugeben, anstatt vor der Messe"Asperges" zu feiern) ist bereits pag. 38 angegeben.- In unserer radikal demokratisch infizierten Zeitlage ist es sehr unklug und unpraktisch die adligen Standesunterschiede zu urgieren, weshalb das Volk die genannte Porrectio statt Aspersio gleichfalls als Abusus beachtet. - Sprichwort - Wahrwort: - " Willst du als Pfarrer ein ruhiges Plätzchen finden für gesegnete friedliche Pastoration, meide A.B.C. "i.e.Adel, Beamte, Capläne ! -
(Eschbach, den 1.9.1899 G. Pfr.)
(Nachträglich: „Selbst sexuelle Blasphemien“! - )

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Pastorations-Dornen

Der Weise des alten Bundes sagt in Sirach 15, 9. - „Non est speciosa laus in ore peccatoris.“[„Das schönste Lob aus dem Mund eines Sünders gilt nicht viel “] - Wenn der Seelsorger nur Lob und nicht auch manchsmal und von gar Manchem Tadel, oft recht empfindlichen Tadel und Anfeindung erntete, so stünde es sicher mit dem Seeleneifer in der Pastoration nicht gut.- Die Pfarrer in Eschbach wissen auch hiervon zu erzählen, hoffentlich wird es den Nachfolgern nicht erspart bleiben. - „Ex inimicis est salus.“ [, Auch aus Feinden kann die Rettung kommen.“]

Als Pfarer Engler einmal predigte über das 4. Gebot und zur pietätsvollen Behandlung der Eltern ermahnte, kam der Scherpeterbauer Andres Hummel ins Pfarrhaus und machte ihm bitteren Vorhalt, dass er ihn auf der Kanzel gemeint habe, wenn er von Misshandlung der Eltern redete. - Pfr. Engler hatte das Beispiel von ‚Großvaters -Trögle’ beigezogen. - Als Schreiber Dieses hieher kam, lag Andres Hummel krank im ‚Leibgeding’-,Stöckle’, in langwierigem Leiden. Sein Sohn Johann Hummel machte es dem Vater gerade so; er ging sogar drohend mit dem geladenen Gewehr auf seinen Vater los; als das Haus samt Stöckle 1883 abgebrannt und ein neues Haus gebaut war, erlaubte er seiner Mutter (Stiefmutter) nicht, dass sie in dem großen geräumigen Neubau wohne. (Randbemerkung: Als Pfr. Mattes hierher kam, bettelte Joh. Hummel von Haus zu Haus, starb dann später im Kreis":
[Bemerkung: Kreis für Kreispflegeanstalt)

Pfarrer Blank hatte dem Schulknaben Guntram Tritschler vom Schwörerhof ‚Tazen’ gegeben, der Vater ging zu prakt. Arzt Dr. Zipp in Kirchzarten. Pfr. Blank musste Strafe und Kosten bezahlen. - Die Leute kamen so runter, dass der Hof mit Wirtschäftlein dem Juden Veith von Freiburg 1881 gehörte und Guntram war damals Pächter. - Pfr. Blank hatte die Wirtschaft wegen Unsittlichkeit bekämpft - Bei einem Tanz wurden plötzlich alle Lichter ausgelöscht (1874?). - Der verstorbene Peter Steiert, Bauer auf dem Schertomeshof, ging ins Pfarrhaus und machte Pfr. Blank Grobheiten, weil er seine Mädchen von der Unsittlichkeit abhalten wollte. - Uneheliche Kinder dieser sind auf Seite I und III von hinten im Familienbuch zahlreich verzeichnet, die in der Klinik geborenen fehlen aber noch. - Stephan Walter, Sohn des Krummholz Ignaz Walter hier, bekam von Lehrer Friedrich einen Backen-Schlag. In einer Weile nachher sagte er: „Ihr habt mich blutig geschlagen!“ - Die Kinder lachten über die Lüge, die kurze Beine hatte. Stephan hatte sich auf die Zunge gebissen und von dem Bisschen Blut an die Backe geschmiert.
(Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)

Als Pfarrer Blank die Schulmädchen des hiesigen Schmieds Hermann Feser namens Stephanie und Johanna wegen Unfleiß aus dem Schullokal jagte, ging der Vater zu Lehrer Friedrich in Eschbach und sagte, er solle dem Pfarrer sagen: Feser werde mit seiner Familie altkatholisch, wenn er seine Kinder zur Schule herausjage. Im Jahr 1882 kam derselbe zu Lehrer Friedrich (9.1.) und ersuchte ihn, er möge mit Josepha Feser ‚Nachsicht haben’ und ihr nachgeben, sie sei eben trotzköpfig. -
(Erzählt von Lehrer Friedrich 1881)

In der Fasten im Jahr 1880 sollte die Trauung des Heinrich Gremmelspacher, Josephebauer in Stegen, mit Philippina Hummel vom Scherlenzehof hier stattfinden, aber, weil in geschlossener Zeit, mit stiller hl. Messe. Pfr. Blank verweigerte das Amt. Da gingen sie zum geistlichen Vetter, Pfarrer Hummel in Ebnet, allein vergeblich.

Seite 75
Da spektakulierte man mit Böller-Schüssen. Das Pulver war aber nass geworden, da legte es der Sohn des Bürgermeisters Rombach von Stegen in den heißen Ofen und als er das Törchen aufmachte, explodierte es und verbrannte ihm das Gesicht. - Die Ehe blieb kinderlos zum großen Leidwesen. -

Im Jahr 1881 wurde Johann Rombach mit Stephanie Zipfel getraut, im Advent. - Sie hatten versprochen, alles still zu halten. - Als sie getraut waren und aus der Kirche traten, wurde tüchtig mit Böllern geschossen; und als der Pfr. G. den Mesner schickte, wurde von Schmied Feser zum Trotz weiter fort geschossen. - Er hatte die Böller im Verwahr und verschoss das Pulver, welches die Kirchspielkasse bezahlte. - Zur Zeit (1899) sind die Böller vom Gemeinderat Eschbach im Verwahr, die Gemeindekasse hat neue angeschafft.
Die Ehe blieb kinderlos auf dem Zipfel-Jocken-Hof.

Concil. Frid. solus nuptiarum solemnitates praefato tempore prohibet v. gr. solemniter sponsos benedicere, sponsum cum strepitu ad domum conducere, licet variis in locis propterconsuetudinem id etiam prohibeatur. (Ita communiter) [Die Synode verbietet Feierlichkeiten bei Trauungen in der vorgenannten Zeit (Advent- und Fastenzeil), z. B. die Brautleute feierlich zu segnen, den Bräutigam mit Lärm nach Hause zu geleiten, auch wenn es noch in einigen Orten üblich ist, wird es doch verboten. (Einstimmig)] Gury pag. 405. - Mithin ist hier in loco mit Recht die Consuetudo: „kein Amt.“ -

Die Pastorations-Dornen der Christenlehre wurden schon erwähnt (von 1880 -1884 sehr empfindlich wehtuend: Schwätzen, Lachen, Störungen, mit Füßen trampeln, Wirtshaussitzerei, Nachtschwärmerei zu bekämpfen, Verweigerung des Sakramentenempfangs, Unzucht. - Die Ärgsten waren: Joseph Hummel (Scherpeters), Max Rombach (Bürgermeister und Thomasbauer), Alfons Mäder (Räuchles) und andere. - Von den Mädchen: Stephanie Feser, verstorbene Rosa Rombach (vom Matisehof), Chorsängerin, Stephanie Tritschler vom Schwörerhof, - Dorothea Scherer und andere.

Bei den Bittgängen wurde Wein in gemeinsamen Gefäßen für den Sängerchor aufgestellt, bezahlt von der Kirchspielkasse in einer Aversal-Gebühr (vid. p. 36 und p. 70). - Damit  sie nicht eigennützig zur Ungebühr trinken, ließ Lehrer Friedrich eine warme Suppe reichen und jedem 1/4 Wein besonders hinstellen mit Brot, jedem Einzelnen sein Teil.

Schon Lehrer Friedrich im Jahr 1881 teilte dem Pfr. G. mit: „Ich habe die Erfahrung, dass im Frühjahr alljährlich das säuische Reden auch bei den Schulkindern am ärgste ist.

Als einer der schlimmsten Schüler und jungen Leute artete immer mehr aus Pius Rombach, Waldhüters Sohn 1880 - 1888. - Er wurde von Pfarrer Blank 2 Jahre vor der Schulenentlassung zur hl. Kommunion zugelassen. Von Lehrer Friedrich wurde er als der Unartigste in der Schule bezeichnet. Als er ihm auf die Hände mit dem Stecken gab, ritzte er es zur Wunde bis es blutete, und zeigte es seinem Nachbarschüler, um Zeugnis gegen den Lehrer zu haben. Das Ceco-Spiel mit Karten verstand er besser als seine Schulaufgabe; diente als Hirt beim Oberbauer, später als Knecht auf dem Matisehof und dann Hummelhof. - 15 Jahre alt, hatte er es mit Seraphine Scherer, wie Vikar Butz in St. Peter in Erfahrung brachte. - Pfr. G. jagte ihn 1885 aus der Christenlehre hinaus auf nicht Wiederkommen. (Eschb., 23.4.1888)

Allerseelentag waren Dornen 1893 in den Weg auf dem Kirchhof gelegt, die in den Filetspitzen der Albe hängenblieben. -- Wahrscheinlich derselbe, welcher am ‚Weißen

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Sonntag’ die Dornen auf dem Wege zum Lindenberg zu legen mitgeholfen hat. Man vermutete Wilhelm Scherer, damals Metzger-Lehrling in St. Peter und jetzt Säger auf dem Hummelhof. - Es wurde gemeldet, dass er wiederholt nachts zu Mädchen eingestiegen sei und fühlte sich dann vom Pfarrer getroffen. - Seither anscheinend besser geworden.
(2.9.1899 G.Pfr.)

Wir wollen hieher Platz lassen!

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Kollekten

Schon der erst investierte Pfarrer Othmar Brogli, gestorben 21. Februar 1821, machte Aufzeichnungen in seinem Quartbüchlein: ‚Catalogus Benefactorum ecclesiae paroch. in Eschbach’, - über Kollekten in hiesiger Pfarrei von 1790 an, auch Einzel-Gaben. Das Büchlein enthält als Wohltäter der Pfarrkirche namentlich den Abt Phil. Jakob (Steirer), den Abt Ignatius Speckle in St. Peter. Dann tritt aus den Aufzeichungen zwar nicht mit Namen, aber doch verstorbener Pfr. B. selbst hervor; sehr viel tat seine Haushälterin Agatha Scherer, sowie jetzt seit 1800 immer vornen in erster Reihe beisteuerte Eleonora Maier, Schwester des verstorbenen Augustin Maier, vormaligem Repetitor in St. Peter, auch bei allen kirchlichen Opfern mit dem proportionell größten Betrag.

Nach einem bei den Pfarrakten liegenden Brief des Prior Primus vom Kapuzinerkloster in Freiburg vom 21. Mai 1818 haben die Kapuziner auch hier terminiert, nachdem die Verkündung von der Kanzel geschehen war; - amantissimis suis aviculis e cathedra
                                                     
82-83

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Von 1834 - 1837 war hier als Pfarrer Dischler, der dann nach Kenzingen als Pfarrer kam; derselbe war sehr wessenbergianisch angesäuselt und deshalb dem echt katholischen Ritus ganz wenig hold; daher auch die leeren Reliquien-Kästchen auf dem Pfarrspeicher.

Von 1837 - 1838 war in Eschbach als Pfarrverweser Ackermann.
Von 1838 - 1853, also ca. 14 Jahre, war Pfarrer Felician Engler, geboren am 3. Januar 1794 zu Hausen a.d. Möhlin, ordiniert 1816, Corperator am Münster, 2 1/2 Jahre Pfarrer in Burkheim 1827, 8 Jahre und 8 Monate Dompräbendar von 1830 an, dann von 1838 an Pfarrer in Eschbach; ein eifriger gewissenhafter Priester und noch dazu äußerst tätig in den bürokratischen kirchlichen Schreibereien, gegen Ende seiner Seelsorger-Jahre schwerhörig.

Von 1854 - 1856 war Pfarrverweser Felder in Eschbach.
Von 1856 - 1859 Pfarrverweser Anton Gäss, von Freiburg gebürtig, von woher er zahlreiche Besuche bekam, gestorben 11.8.1885 in Lauterach als Pfarrer tätig (Vorarlberg) Andelshofen.
Von 1859 - 1880 residierte als Pfarrer in Eschbach Johann Blank (p. 54), geboren am 7.8.1831 in Ottersdorf bei Rastatt, ordiniert 1855 und kam als Pfarrer nach Weingarten bei  Offenburg im Jahr 1800. Er war vor 1859 Pfarrverweser auf Herrenwies und in Moos. In Eschbach predigte er nicht nur oft 2-mal, sondern an den Monatssonntagen 3-mal (das 3. für III Ord.), - sehr eifrig in der praktischen Seelsorge, sehr nachlässig in kirchlicher Schreiberei (vgl. Taufbuch p. 217). Gestorben in Heyne im Provinzial-Mutterhaus der ?lngenbohler Schwestern am 29. Juni 1904, an Nieren- und Steinleiden.

Bildunterschrift: Johann Blank Pfarrer in Eschbach1859 - 1880

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Vicare

Die Pastorisation in der Kapelle zu Weyler und Eschbach, was Taufe und Sterbesakramente betrifft, lag ursprünglich den Vikaren und Kaplänen von Kirchzarten ob. Namentlich machte dieses Recht gegenüber den Benediktinern in St. Peter Pfarrer Müller, vlg. Molitor, 1727 geltend, welcher auch bei der Consecration der Lindenberger Kapelle d.d. 29. September 1727 durch den Weihbischof von Konstanz namens Fr. Ant. Joh. von Sirgenstein die Festpredigt hielt. Im Festbericht heißt es bei P. Baumeister: „Dieser exzellente und berufene Ehrenredner ist zumalen jener Müller (Is. 47.2.), den der Profet also ermahnt:"Tolle molam et mola farinam, nimm die Mühle und mahle Mehl, damit fructum electorum, das Korn der Auserwählten, herausgemahlen werde. Und das geschieht bei ihm täglich am Altarstein".-Außer der Pfarrkirche in Kirchzarten waren ringsum noch 12 Kapellen, in welchen von Zeit zu Zeit zeleriert werden sollte. - Das Kloster in St. Peter untersagte die Sakramentenspendung in Eschbach; das Recht, nach Belieben in der St. Jakobuskapelle zu Eschbach zu zelebrieren wie jeher, behielt es sich aber vor.

Pfarrer Molitor kalkulierte allerdings nach dem historischen Recht, denn Kirchzarten hatte schon anno 700 die Pastoration der ganzen Umgegend, insofern damals Mönche aus dem Kloster St.Gallen schon das Evangelium verkündeten, weshalb auch in den Kloster-Annalen von St.Gallen 765 Schenkungen von Bewohnern im Tal aufgezählt werden. Das Kloster St.Peter aber ist erst 1091 von Bertold II von Zähringen gegründet worden, und zwar von Württemberg aus, wo St.Gallen ein Priorat in Weilheim an der Teck hatte. Um die Burg
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Keller

Beim Bau des Pfarrhauses mussten die Bauern frohndweise allein für das Kellergewölbe 80.000 Stück Backsteine 3 - 4 Stunden Wegs beifahren und nebstdem die Rausteine aus dem Steinbruch bei Pfaffenweiler beibringen; laut Beschwerdeschrift des Gemeinde-Anwalts zum Prozess über die Frohndpflicht im Jahr 1857 gegen den Domänen-Fiskus ( vgl. Pfarr-Archiv VII Fasc. 3). - Im Jahr 1880 fand man den Boden durch die Länge der Zeit, fast 100 Jahr, so verschlammt, dass man nur mit Lederschuh in den Keller konnte. Die Pflastersteine hatten sich so in den Bodengrund des Kellers nach und nach eingesenkt, dass Grund und Schlamm obenan waren, wie heute noch (1903) es hinter den Faßlagern der Fall ist. Die Bauinspektion ließ deshalb auf Ansuchen endlich im Jahr 1889 einen Laufgang mit Beton legen vom hinteren Faßlager bis zum Graben, 16,10 m lang und 1,30 m breit, der 73 Mk 26 d kostete, nämlich 20 qm à 3 M 50 d.

Im Jahr 1891, als in das Schiff der Kirche ein neuer Boden-Beleg mit rötlichen Steinplatten à qm 8 M 50 d von Steinhauer Keller in Freiburg erstellt wurde (49,24 qm), wurde durch die Bez.-Bauinspektion die Verlegung in den Keller und in den Hof des Pfarrhauses angeordnet mit den noch besterhaltenen Steinen. Die Maurerarbeit des Verlegens in Keller und Hof kam das Gr. Ärar auf 97 M 60 d einschließlich einigen Dachverputzes.

Weil der Kellerhals im Pfarrhausgang (‚Stiegenhaus’) immer Feuchtigkeit zeigte an Mauer und Boden, ließ man zwei Fenster aufbrechen, eines unter der Stiege und eines Gartenkämmerlein, es geschah 1897. Die Maurer-Arbeit des Ausbrechens kam auf: 19 M 05; und die Schreiner- mit Glaserarbeit auf 52 M 33 Pf, mithin zusammen 71 M 38 Pf -!-!-?_

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Gebräuche

Es war von Alters her Gebrauch, dass bei jedem größeren Hofgut eine Kapelle war und besonders Samstag Abend und Sonntag- und Feiertag-Nachmittag ein Rosenkranz gebetet werde mit Lauretan. Litanei. Diese Kapellen stehen teilweise noch. Das Kloster hielt wohl in der alten Jakobus-Kapelle morgens, aber nicht nachmittags, Gottesdienst. - In den einzelnen Zinken oder Dobeln war dann auch eine Kapellen-Glocke. So heute noch: Mooshof, Hinterbauern-Hof, Heines, Molze und Scherles, - wo die Betzeit morgens, mittags und abends, Angelus Domini, heute noch geläutet wurde, so wie in der Pfarrkirche selbst. -

A
1
Desgleichen stehen heute noch an allen Hofgütern, selbst bei kleineren, Wegkreuze, welche vom Ortsgeistlichen privatim benediciert wurden. -  Das Kreuz auf dem Kirchenplatz amSchulhaus (vgl. p. 37) wurde vom Mission-Oberen P. Ambros, Quardian im Kapuziner-Kloster zu Straßburg - Königshofen als Missionskreuz benediciert (im Jahr 1896, 14.6.) Das Kreuz ist von Eisenguss, kostete 125 Mk und wiegt der Korpus allein 170 Pfund; es ist gut in die Schulmauer eingelassen und im Schullokal mit Schraube, die durch die Mauer geht, befestigt. - Mechaniker Karl Ketterer in St.Peter brachte an die Ende Rosetten an etc. die 16 M 50 kosteten. Das Anheften, Kreuz aus Schmiedeisen, Anstrich und Goldgrund etc. zusammen macht 56 M 60.- Die Vergoldung des Korpus war nicht echt, sondern Bronze, weshalb der Körper bald schwärzlich war. Maler Berhard Müller in Freiburg, ein Schüler aus der Schule zu Stegen, fasste es 1889 in Farben.
(Fach VII 14)

Kurz vor 1880 wurden neu gesetzt das Kreuz des Löwenwirts Rombach am Weg zum Gottesacker, - von Stein, kostete 210 Mk, gefertigt vom Italiener Lornati in Freiburg, und das eiserne Kreuz des Maierbauern auf der anderen Seite des Gottesackers. -

Im Jahr 1885 (20.4.) wurde das Kreuz beim Reckeberg und dem Haus des Wagners Ignaz Walter benediciert. Den Christuskörper, geschnitzt vom Säger Aloys Gfell aus Schollach, Amt Neustadt, hat Pfr. G. angekauft um 14 Mk, das Übrige bestritt Gemeinderat Ignaz Walter. Das Kreuz steht auf der Wiese des Engelwirts.

1888 setzte Ratschreiber Friedrich Hug sein Kreuz neu, beim Weberhuesle und der Mühle.- Desgleichen auch 1888 auf dem Heinehof im Hintereschbach. 1897 am 10. Oktober benedicierte Pfr. G. das Kreuz, welches nächst dem Salzbauernhof steht. - Etwas anderes ist das sog. Salzbuben-Kreuz, welches ganz auf der Höhe und auf dem "Recke -Seppe" Hofgut steht. Dasselbe wurde seit etwa 50 Jahren, wie man hörte, schon 4-mal erneuert; zuletzt 1894. Es wurde dort ein Raubmord begangen
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durch 2 Metzgerburschen aus Freiburg, und zwar an einem gewissen Johann Haury von Eschbach, Salzbauernhof, der zwei Stiere in Föhrental (1760) verkauft hatte. - An diesem Salzbuben-Kreuz sollen 1796 im französischen Krieg zwei Soldaten vom damaligen Zipfeljocken-Bauer erschlagen worden sein, welche dem Bauern 3 Stücke Vieh weggenommen hatten. - Er habe sich beeilt, ihnen zuvor zu kommen an den Weg, der von der Höhe abwärts führt; er soll sie rücklings mit 2 wuchtigen Gewehrkolben-Hieben getötet haben und dann sein Vieh wiederheimgeführt (Rückzug der Condées v. bad. Schwarzwald).

Selbst kleine Taglöhnerhäuslein wollten ihre Weg-Bildstöcklein haben, wie man sie heute noch findet. Manchsmal knüpft sich ein Unglücksfall daran. - So ein Bildstöcklein steht im Wald des Klause-Höfleins. Die Sage berichtet, zwei Hirtenbuben hätten Streit bekommen, beide hätten mit Messern zugestochen, einer sei auf dem Platz tot gefunden worden, wo das Bildstöckle steht, und der andere sei auch an seinen Wunden gestorben.
(vgl. Fach XX 3 1)

2. Noch im Jahr 1810 u. 1811 war es vom Klosterstift St. Peter her noch üblich, dass Brautpaare, welche über Christenlehrbesuch, Kirchenbesuch oder sonst ein schlechtes Sittenzeugnis aufzuweisen hatten, eine Zeit lang zurückgehalten wurden von der Trauung.
(vgl. die Akten Fach VI)

3. Es war gebräuchlich, dass jeden Freitag von Kreuzerfindung (3. Mai) bis Kreuzerhöhung (14. September) der ‚Psalter’, also drei Rosenkränze während der hl. Messe gebetet wurden;- so wie man jetzt in außerordentlichen Betstunden um Gutwetter betet. Später wurden nur zwei und unter meinem Vorgänger einer und später gar keiner mehr gebetet. Neu eingeführt, aber auf Samstag in die hl. Messe verlegt, geschah es durch Pfr. G., und zwar von 1888 an. (vergl. Gottesdienst-Ordnung Seite 34, 2)

4. In der geschlossenen Zeit, Advent und Fasten, erlaubte man den Bräuten, nicht nur selbst ein Kränzchen aufzusetzen, sondern auch einigen Mädchen, welche als Brautjungfern die Braut bis zur Kirche begleiteten. - So gebräuchlich wohl schon über 50 Jahre. Ist ja selten leider, dass eine Braut noch den Ehrenkranz verdient !

5. Bei Leichenbegängnissen und den Opfergängen tragen die nächsten Anverwandten Wachsstöcke mit sich, - bei ruhigem Wetter oft auf dem Kirchplatz während der Einsegnung der Leiche, jedenfalls aber beim Opfergang in der Kirche. Eine Person stellt sich am Tumba auf, zündet ihren Wachsstock an den Kerzen an der Tumba an und dann zündet sie den Vorübergehenden deren Wachsstöcke an. - Gewöhnlich sind bei Leichen zwei Opfergänge, einer beim Beginn oder schon vor Beginn der hl. Messe, der andere nach der Kommunion des Priesters. - Reichere teilen ab auf 3 Nachhaltungen. Es handelt sich nur darum, ob ziemlich Leute für den Opfergang da sind.
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6. Auch bei den Bittgängen war es üblich, und die Kirchzartener und St. Petriner tun hier noch, - bei Opfergang in der Stationskirche einen brennenden Wachsstock zu tragen. -Da machten die Gemeinderäte und Bürgermeister miteinander ab in den sechziger Jahren, nicht mehr mit brennendem Wachsstock zu gehen. Schon drei ältere Männer kamen zu mir, die das Gewissen drückte. Der damalige Bürgermeister, dessen Sohn und ein damaliger Gemeinderat, der nun über neunzig alt wurde (der Erste vor ca. 12 Jahren, der Letztere vor 3 Jahren und der Zweite voriges Jahr 1902) kamen ins Pfarrhaus und suchten drum nach, in ihrem Gewissen gedrängt, der Pfarrer soll es von der Kanzel verkünden, dass brennende Wachsstöcke bei den Bittprozessionen zu tragen wieder eingeführt seien. Pfr. G. hielt es aber nicht für klug und fürchtete Nachteil für die Frequenz, die Bittgesuche sind nicht offiziellen Ursprungs.

7. Bei den Aussegnungen der Wöchnerinnen war es der Gebrauch, dass die Frauen an den Altar kamen, ganz allein. Seit 1892 kommen sie mit der Hebamme, knieend am Portal der Kirche auf den Boden, tragen einen brennenden Wachsstock. - Von dort erst geht man an den Seiten-Altar (St. Annae), wo die Gebete vollendet werden. (vgl. Verkündbuch von 1892 Seite 21 u. 22)

8 Trotz allem Ermahnen und Aufmuntern, die alt herkömmlichen Schäppel bei der Fronleichnamsprozession, bei Hochzeiten etc. zu tragen, kommen sie mehr und mehr ab. Erschwerend wirkt, dass solche in Kirchzarten und St.Märgen längst abgeschafft sind. - Schon 1884 gab ich in Christenlehre und auf der Kanzel Mahnung. - Selbst bei den Erstkommunikanten hält es schwer. 1893 kam die Erste mit einem Kränzchen und Stadtkleidern trotz allem Mahnen; es war Josepha Wirbser, sog. Föhresägers von Stegen.„Die Mutter will es haben“, hieß es. - Es war eine, die vor der Ehe Mutter war, schon im ledigen Stand, und zwar mehrere Mal (1893). Das nächste Jahr kamen drei mit Kränzchen, 2 von Stegen und 1 von Eschbach, nämlich Stephane Scherer ("Schnieders"). Seit neun Jahren aber kommen alle mit Schäppel. Den Schäppelträgerinnen wies ich den Ehrenplatz an, hinten zu gehen, und die Kränzchen voraus. Bei den Erstkommunkanten half es besser als bei den Erwachsenen. Der Schäppel bedeutet die Jungfrauenkrone. (29.9.1903 G. Pfr.)
 
9. Bei der Fronleichnams-Prozession wurde erstmals nur ein tragbares Altärlein, das jetzt noch vorhanden ist und am dritten Altar (Maierhof am Gottesacker) aufgestellt wird, - an an allen vier Altaren herumgetragen; - die Jungfrauen und die ledigen Burschen, die das St.Jakobusbild trugen, behielten die Bilder auch während des Segens auf den Schultern. Erst 1882 wurden von Pfr. G. zusammenlegbare Tischlein angeschafft. (dito)

B
1. Die Hirten, die meist den ganzen Sommer nie in eine hl. Messe kommen, gewöhnlich von Mai an bis Kirchweih, haben über die zwei Pfingstfeiertage frei und Erwachsene müssen für sie hüten. - Die Hirten bekommen als Pfingstgeld vom Bauern gewöhnlich 1 M, früher 30 x und von den "Huesles-Leute"
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d. i. den Taglöhnern, deren Geiße sie mithüten, je 20 d, früher 6 x; eine Gefahr für die Hirten, ins Wirtshaus mit dem Gelde zu laufen.

2. Am Agathatag (5. Febr.) und St. Blasiustag (2. Februar) wird morgens ncht gearbeitet, und man geht in die hl. Messe, aber nachmittags arbeitet man; an den Fastnachtstagen wird morgens gearbeitet, aber nachmittags ist frei; am Aschermittwoch aber ist morgens und nachmittags frei.- (An denFastnachts-Tagen war von jeher Schulunterricht, was die Schüler und Erwachsenen von Unfug abhielt. - Hiezu ermahnte man in der Schule noch von Lehrer und Geistlicher.)

3. Von Weihnachten bis Dreikönigstag (oder Neujahr manchsmal) haben die Dienstbotenmganz frei, und Bauer und Bäuerin tun deren Arbeit; - von Weihnacht bis Ostern haben die Dienstboten ihre ‚Laubtage’ (= Erlaubtage), d. h. an jedem Donnerstag haben sie frei und können bei anderen ‚taglöhnern’, also einem Nebenverdienst nachgehen.

4.- Zwei Wochen vor Weihnachten müssen die Knechte für das ganze Jahr, abends nach dem Nachtessen, die Besen machen, ca. 100 Stück, die Mägde aber müssen das Birkenreis aus dem Wald des Bauern dazu holen, auch die Band für die Garben sind zu machen.

5. Die Rangstufen unter den Dienstboten sind: 
Hirten, - ‚Rosser’, - Unterknecht, - Knecht. 
Hirten, - ‚Hueslemaidle’, - Untermagd, - Magd.
Was den Lohn angeht, so bekommen die Hirten, welche die Schule noch zu besuchen haben, gewöhnlich kein Geld als Lohn, sondern nebst Verpflegung auch noch die Kleider.- Die "Rosser” bekommen 100 - 130 M jährlich. Die Unterknechte 180 - 220 Mk, - die Knechte bis zu 300 Mk. - Die ‚Hausmaidle’ erhalten 60 - 80 M, - die Untermägde 90 - 110,- die Mägde 140 - 160 Mk. - Seit etwa 10 - 15 Jahren haben sich die Löhne um 40 - 50 % gesteigert, zudem dass der Bauer auch noch den Kranken- und Invaliden-Versicherungsbeitrag meistens allein leistet. (September 1903 G. Pfr.)

6. Als Weihnachts-Geschenk bekommt jeder Dienstbot den Sog. ‚Wiehnete-Laib’, ein Laib Brot von etwas weißerem Mehl, in welchem Biereschnitz mitgebacken wurden. Gewöhnlich bringen Dienstboten diesen ihren Eltern oder anderen Angehörigen. (d.O.)

7. Bei Taufen zahlt der Vater des Kindes gewöhnlich die sog. Taufsuppe, d. i. das Essen am Tag der Taufen. - Ein Lediger, der seine Ehre wahrt, hat 4-5 Mk zu zahlen,  - aber darf nicht mitessen, sondern muss sich fernhalten. - Die Taufpaten: ein Lediger als ‚Götte’ zahlt der Wöchnerin 4-6 Mk, ein verheirateter Mann als Götte überlässt es seiner Frau, der Wöchnerin den "Korb", d.i. eine Zäune voll Esswaren, zu bringen:
Eier, Butter, Kaffee, Weck, Reis, Gerst, beim Armen auch Mehl und dergleichen. - Die Patin = "Gotte" bringt auch der Wöchnerin ihren "Korb". - Die Gotte gibt auch bei der Taufe dem Mesner sein Trinkgeld, gewöhnlich 50 Pfg - 1 Mk. (d. O.)
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8. Am Karfreitag setzen die Leute gern junge Bäume, als ob diese dann besser gedeihen; wahrscheinlich weil an diesem Tag der Kreuzesstamm auf Kalvaria gesetzt wurde. Es unterläuft ein Stück Aberglaube.

9. Wenn ein Haus abbrennt, so erheben die, welche das Brandunglück hatten, die ‚Brandsteuer’, d. h., sie sammeln Beiträge oft in- und außerhalb der Pfarrei. Die Hirten, Knechte und Mägde etc. erhalten je 46 d,50 d bis 1 Mk. - Pfr. G. gab bis zu 5 Mk. - Der Klausebauer Jos. Faller, 1881, gab Pfr. G. 25 Mk, dem ‚Scherlebauer’ 50 Mk unter der Bedingung, dass er für seine geschmolzene Hofglocke eine entsprechend andere anschafft; (30.9.1903 G. Pfr.)

10. Bei einem Neubau wird den Maurern abends nach Feierabend ein kleiner Trunk verabreicht, wenn sie den ersten Stein legen, - den Zimmerleuten, wenn sie den ersten Balken legen. Beim ‚Aufrichten’ aber wird ihnen ein Essen und Trunk gegeben, und zwar allen Arbeitern. (dito)

11. Über das Schieben-Schlagen wurde schon pag. 71 berichtet (Verkündbuch von 1897 p. 54 und 56). Seit einigen Jahren unterblieb es, weil die ältesten Christenlehr-pflichtigen Burschen weniger verdorben waren. Nachgetragen kann werden, was in den ‚Monatsblättern des bad. Schwarzwaldes’ von 1902 Seite 46 gesagt ist: - Am ‚Hirzesunntig’ (Quadrag. I), also amFrühlingsanfang, kommt es vor. Es soll aus dem 11. Jahrhundert datieren. Die Scheiben sind von dürrem Buch- oder Tannenholz, ca. 10 cm im Durchmesser, die durchbohrt sind. Nachdem sie im Scheibenfeuer glühend gemacht, mittelst schlangen Haselruten über ein schräggestelltes Brett in die Höhe geschleudert werden, und zwar zur Ehre oder zum Spott bekannter und genannter Personen. Dabei wird noch ein Spruch gerufen: „Schibi, Schibi, Schibo! Wem soll die Schibe go?“ usw. (dito)

12. Es ist seit alters auch unter meinem Vorgänger üblich, dass die "Wibervölker", ledig oder verheiratet, nicht dem Pfarrgeistlichen auf sein Zimmer kommen, sondern dass sie im unteren Gang bei der Haustüre ihre Audienz bekommen und verabschiedet werden. - Hat sehr viel Gutes.

Memoriale Sacerdotis:
Rarissima aspectio
Propter castimoniae conversationem. x
Brevissa collocutio
Propter publicam acdificationem. xx
Caustissima conversatio
Propter lapsus devitationem xxx
x) „Memento, quonlam malus est oculus nequam“ Eccl. 31
xx) Per levia verba venitur ad pessima facta. (Trithemius)
xxx) Quia nec Davide sanctior, nec Samsone fortior; nec Salomone sapientior es (St.Hieronymus).

x) Gedenke, weil das unnütze Auge schlecht ist Eccl. 31
xx) Durch leichtsinnige Worte kommt es zu schlimmen Taten (Trithemius)
xxx) Weil du wder Heiliger als David, noch stärker als Samson, noch klüger als Salomon bist (St.Hieronymus)

[Dem Pfarrer zur Erinnerung: Ein sehr seltener Anblick
in der Nähe die Erhaltung der Enthaltsamkeit
Eine sehr kurze Unterredung
in der Nähe das Öffentliche Bauwerk
Der sehr vorsichtige Umgang
in der Nähe die Vermeidung des Glaubensverrats.
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Missbräuche und Überstände

Tollatur abusus, maneat usus! -
[Der Missbrauch wird aufgehoben, aber der Gebrauch möge bleiben ! -]

1. Auch in hiesiger Gegend sind die "Totenwachen" üblich, dass die Angehörigen des Verstorbenen und die Leute aus der Nachbarschaft die 2 Nächte, wo die Leiche im Haus liegt, wachen, den Rosenkranz beten, aber einen Imbiss und Trunk bekommen. 1851 tat es auch die kirchliche Behörde, laut Ordin. Erlass vom 17.6.1851 No 5306. Pfr. Engler glaubte damals berichten zu dürfen: - "Hierorts sei über Missstände nicht zu klagen." Jedoch ist ein wachsames Auge nötig. Selbst Unsittlichkeit neben der Leiche und trotz des zeitweiligen Betens können vorkommen.- (1.10.1903 Pfr.G.)

2. Am Namenstag der Pfr. Blank (Johann), wo auch die St.Petriner Herren die Ehre geben, wurde mit Böller geschossen. Die Böller sind Gemeindeeigentum von Eschbach, das Pulver wird von der Kirchspielkasse Eschbach-Stegen angekauft. Im ersten Jahr des Hierseins von Pfr. G. wurde (von Schmidt H. Feser) am Wilhelmstag geschassen, - unerwartet. Es war aber auch zum letzten Male; Pfr. G. bat ernstlich, Solches doch nicht mehr zu tun. - aber man schoss auch bei signifikanten Hochzeiten, Taufen, ehelichen und leider auch bei manchen unehelichen. - Heute 1903 unterbleibt all Derartiges.
(NB dass leider Wiederholungen von Notizen vorkommen, datiert von der zu langen
Unterbrechung des Eintragens und weil das Gedächtnis rinnt wie ein altes Fass. - Pfr. G.73 J. alt.)
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Steuern
(vgl. p. 107 u. 93)
1. Für die örtliche Kirchensteuer kommen in Betracht:
Einwohner: Eschbach zusammen     587 Seelen
i.J.1900 hievon nach Pfarrei St.Peter      40 Seelen
                bleiben             547 Seelen

dito : Stegen zusammenen                 395 Seelen
hievon nach Pfarrei Kirchzarten         254 Seelen
                bleiben Pfarrei Eschbach    141 Seelen
         zusammen hat das Kirchspiel Eschbach-Stegen 688 Seelen

Voranschlag
zu den Kirchspiel-Umlagen für 1900/1902 von 100 M je 3 Pfg
            trifft Gemeinde Eschbach 280 M
                  trifft Gemeinde Stegen 72 M
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»Um die Existenz des »Schwesternhauses« zu sichern, schenkte Pfarrer Gustenhoffer dasselbe dem Messnerhaus-Baufond zu Eigentum, der Zweck die religiöse Krankenpflege dauernd zu gründen war die Hauptsache, also vor allem für die Schwestern zu sorgen; (Gu S. 163)
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Die Entstehung der Schwesternstation Eschbach hatte jedoch eine längere Geschichte. Dazu schreibt Pfr. G.: »Am 2. Febr. 1894 ließen der t Graf Franz v. Kageneck und dessen Gemahlin hier Krankenschwestern nach Stegen kommen, ohne sich mit dem Pfarrgeistlichen ins Einvernehmen zu setzen. Frau Gräfin Wilhelmine v. Kageneck geb. Gräfin v. Linden sorgte für deren Unterhalt; Wohnung hatten dieselben im 2. Stock der Pächterswohnung, wo seither die Gärtnersfamilie lebte; die gräfliche Grundherrschaft übernahm auch das »Kleider-Aversum« zu je 120 M für beide Schwestern 240 Mk; zu zahlen nach Gengenbach an das Mutterhaus. - Der Pfarrgeistliche in Eschbach G. lehnte selbst das Amt eines Confessarius ordinarius ab und wollte die Schwestern nach Kirchzarten angliedern, um möglichst wenig mit denselben sich beschäftigen zu müssen. Schwierigkeiten über Schwierigkeiten waren vorauszusehen. - Auch der Unglücksfall, Sturz vom Pferd, und der Tod des t Fr.v.K. kamen dazu. Frau Gräfin kündigte den Vertrag, die Schwestern zogen ab. (Juni 1897) zum Leidwesen der Pfarrangehörigen. Während Pfr. G. dem Unternehmen i. J. 1894 fast oppositionell entgegenstand, sah er sich durch den Wunsch seiner Pfarrkinder im Gewissen gezwungen, nach 31/2 Jahr, auch vor großen pekuniären Opfern nicht zurückzuschrecken, und verpflichtete sich, jährlich 100 Mk nach Gengenbach aus seinen eigenen persönlichen Mitteln zu zahlen; - allein diese Opfer wurden in der Folge noch bedeutend größer. Es war nicht anders zu erwarten, wenn anderst diese religiöse Institution eine fest begründete und bleibende werden sollte. Schon die Wohnung hatte ihre Schwierigkeiten, nebst den monatlichen Sammlungen für den Lebensunterhalt der Schwestern. Es wurde auf der Kanzel zur Bildung eines monatlichen Sammelvereins aufgefordert.; jede Familie mit eigenem Heerd solle durch die Hand der Familien-Mutter
monatlich zwanzig Pfennige spenden zum Lebensunterhalt der Schwestern. (Vgl.Verkündbuch v.J. 1897 S. 53 u. 54); wenn wenigstens 100 Familien hiefür eintreten, also 240 Mk durch Sammlung zusammenkommen, so wolle man Schwestern kommen lassen. - Es geschah. In manchen Familien wurde doppelt bezahlt. - Frau Gräfin v. Kageneck, Witwe in Stegen gab monatlich 1 Mk statt nur 20 Pfge. - Eine Wohnung in Stegen war unmöglich; für eine Wohnung in Eschbach in der Nähe der Kirche war nur das s.g. »Stöckle« auf dem Peterbauernhof zu haben, allein vieles fehlte da, selbst ein Abort. - Pfr. G. übernahm die Kosten der Herstellung zu einer auch nur einigermaßen passenden Wohnung; sie kamen auf ... 208 Mk 66 Pfg. Frau Gräfin Wilhelmine u. Frieda gaben an Haushaltungsgeräten das Nötigste zu bleibendem Eigentum der Schwestern; anderes schaffte auch Pfr. G. an. Gleichwohl war diese Wohnung mit manchem Unzuträglichen verbunden. Als Mesner Otto Helmle mit seiner Mutter in ihr neugebautes Haus beim Weg ins Steyrental aus der »alten Mesnerei« im Flügelgebäude des hies. Pfarrhauses abzog, übernahmen die Krankenschwestern diese Wohnung, wo man auch, zinsfrei zu sein, hoffte. Pfarrer G. aber entschloß sich, einem Bedürfnis der Pfarrgemeinde für bleibende Niederlassung von Krankenschwestern zu sorgen, entgegen zu kommen und ein eigenes Haus zu bauen, - »Schwesternhaus mit Mesnerwohnung im ersten Stock.«. - Zuerst wählte man die Parzelle b des Grasplatzes vor der Pfarrhof-Mauer (Vgl. Plan S. 102), um jedoch den schönen freien Platz vor der Kirche nicht zu verkleinern, wählte man Parzelle a und es kaufte der Messhsbfd dieselbe der Pfarrei Eschbach um 30 Mk. Es kam zum Bau im Jahre 1898; weil man östlich, gegen das Ökonomiegebäude des Pfarrhauses beim Fundamentgraben auf nur Leimen - Boden statt auf Kies oder Felsen kam, mußten Eisenschienen mit Zementhagen zu einem Fundament - Rost gelegt und der ganze Keller verzementet werden, was bedeutend mehr Kosten verursachte, als der Anschlag lautete; desgleichen mußten große Zementröhren gelegt werden zur Ableitung des Wiesenwassers vom Maierhof. - Da Pfr. Gustenhoffer rein nur auf seine eigenen Mittel zur Bestreitung der Kosten des Baus angewiesen war, so verwendete er nicht nur seine kleinen Ersparnisse bis auf den letzten Pfennig, sondern verkaufte auch, unter der Bedingung lebenslänglicher Nutznießung, sein ganzes Hauswesen und sogar seinen Leichnam, indem er den KapitalBetrag seiner » Lebensversicherung« zu 2000 fl = 3428 Mk 57 verwendet. Der ganze Bau kam auf rund 13 000 Mk.« (Gu S. 161 f)

 »Das ganze Vermögen, welches also unter Aufsicht u. in Verwaltung des Pfarrgeistlichen hier in Eschbach, für den Unterhalt der Schwestern vorhanden ist, beläuft sich auf= 1. Aug. 1904 = 7500 Mk ... Allein das Vermögen u. Eigentum der Schwestern ruhte bis jetzt auf keiner juristischen Basis und die Legate hätten mit Leichtigkeit umgestoßen werden können. Deshalb sorgte man dafür, daß ein Verein mit Satzungen nach dem BGB statuiert und mit dem Rechte zu erben und Eigentum korporativ zu besitzen, ausgestattet wurde; Der Verein erhielt den Namen »Pflegeverein« der Krankenschwestern in der kath. Pfarrei Eschbach-Stegen«. Amtsgerichtlieh eingetragen: Freiburg den 12. Dezember 1903 Bd I O.Z.43.« - (Gu S. 165!)
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»Das Pfarramt und der kath. Stiftungsrat hier stellte bei Großh. Domänendirektion zu Karlsruhe das Ansuchen eine Ablösesumme zu bewilligen für den Flügelbau über der Waschküche, dem Backofen und dem Holzremise zur Gründung eines Fonds für eine geeignete Mesnerwohnung. Der Antrag geschah im J. 1889, wurde aber abgewiesen. In der Feuerversicherung ist dieser Teil des Seitenflügels auf 2100 Mk geschätzt, so lautet die jährliche Beitragsforderung des Großh. Domänenamts Freiburg, den der jetzige Mesnerhausbaufond zu entrichten hat. Im Jahre 1890 bot sich Pfr. Gustenhofer an, er wolle die »alte Mesnerei « wohnlich herstellen lassen und mindestens 700 Mk verwenden, wenn durch das Großh. Ärar 700 Mk zur Gründung eines Unterhaltskapitals leiste. Es wurde abgeschlagen trotz den großen staatlichen Einnahmen zu Tausend und abermals Tausend aus dem säkularisierten Klostergut zu St. Peter u. hier. - Die Kirchenbehörde aber bewilligte
700 Mk aus dem Breisgau-Religionsfond und Pfr. G. ließ die Mesnerwohnung herstellen um 728 Mk 16; - hiemit war der Baufond gegründet für ein Mesnerhaus - Wohnung und deren Unterhaltung im Seitenflügel des Pfarrhauses, bestehend in: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche und Stiegenraum im Zwischenbau. Die Unterhaltung des Daches und der Umfassungsmauer behält der Gr. Ärar. - (Vgl. Erlaß Großh. Domänen-Direktion Karlsruhe den 19. Mai 1890 Nr. 10493 BI. 2 der 1890/92 Mes.hs.Baufds Rech.) (Siehe auch die Vorberichte zu den Mesn.hsbfds Rechnungen. Nun kam die Not für eine geeignete Wohnung der Krankenschwestern, ferner wäre der Pfarrgeistliche gezwungen, nur einen ledigen Mesner etwa mit Mutter oder auch mit seiner Schwester zu nehmen für die Mesnerwohnung im Zwischengebäude. Für eine ganze Familie mit Frau und Kinder wäre die Wohnung zu klein; Deshalb entschloß sich Pf. G. ein Schwesternhaus mit Mesnerwohnung zu bauen und den Mesnerhausfond zu erweitern ... - Es sollte durch Vergrößerung des Kapitalstockes und durch die Schenkung des Hauses der Schwestern an den Mesnerhaus - Baufond in erster Reihe für die Erhaltung des Krankenschwestern-Instituts in hiesiger Pfarrei gesorgt werden. Deshalb ließ der kath. Stiftungsrat hier auch das Gesuch an kath. Oberstiftungs zu Karlsruhe ab, den Mietzinse, die sich künftig aus den Wohnräumen des Mesnerhaus-Baufonds ergeben, der Krankenschwesterkasse hier zukommen zu lassen, der oberen Kirchen- u. Staatsbehörde erteilt worden sei, wie Verfügung vom 14. Oktober 1903 Nr. 31794 zeige. -
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Bis jetzt hat, unseres Wissens, Pfarrei Eschbach nur einen einzigen Priester der Kirche geschenkt, nämlich Andreas Gremmelspacher vom Hummelhof hier, gebor. 8. März 1817, t als Pfarrer zu Schönenbach im Jahre 1879, welchem zum Andenken dessen Bruder Johann G. Bürgermeister hier das steinere Kreuz beim Hummelhof aufstellen ließ, gefertigt von einem Steinhauer in Pfaffenweiler.




















Ende 6.10.1904