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Feuerwehr Eschbach
Alte Chronik bis 1947
von
Klaus Weber aus  St.Peter +


Solidarität der Dorfgemeinschaft
» Wohltätig ist des Feuers Macht,
wenn sie der Mensch bezähmt, bewacht ...
Wehe, wenn sie losgelassen,
wachsend ohne Widerstand ... «

So dichtet Friedrich Schiller im » Lied von der Glocke « (1799). Jahrhunderte lang stand der Mensch einem Hausbrand hilf und machtlos gegenüber, zumal der Schwarzwälder, dessen Häuser aus Holz gebaut und mit Stroh gedeckt waren.
Ein Brand zerstörte nicht nur das Wohn und Ökonomiegebäude, er gefährdete in hohem Maß Menschen und Tiere. Beim Brand des Hinterbauernhofs (1715) und des Langeckhofs (1744) sind Hausbewohner ums Leben gekommen. So ist auch die alte Hausinschrift an dem 1769 neu aufgebauten Martinshof zu verstehen:

Dieses Haus steht in Gottes Hand,
Gott behüte es vor Feuer, Wasser und Brand.

Die Hilfsmaßnahmen der Nachbarn und der Gemeindeeinwohner beschränkten sich daher mehr auf Rettungsmaßnahmen, soweit diese möglich waren. Dagegen bestand die Solidarität der Dorfgemeinschaft bis in unsere Tage vor allem in Aufräumen des Brandplatzes, in freiwilligen Holzspenden (»Brandsteuer«) der Waldbesitzer und in der unentgeltlichen Mithilfe (»Fronarbeiten«) beim Wiederaufbau des zerstörten Gebäudes.

Die Feuerversicherung

Abt Philipp Jakob Steyrer von St. Peter ließ im Mai 1767 seine Klostergebäude in die neugegründete Feuerversicherung („Feuersozietät«) aufnehmen, kaufte 1776 eine der ersten in Freiburg hergestellten Feuerspritzen und ordnete für den Bereich seiner Klosterherrschaft, zu der auch der größte Teil Eschbachs gehörte, die Aufnahme aller Gebäude in die Feuerversicherung an. Grundlage der Feuerversicherung war der geschätzte Wert der Häuser, die nun alle Hausnummern erhielten.
Auf dieser Grundlage erneuerte die Gemeinde Eschbach 1821 das Brandversicherungsbuch mit der Aufforderung an alle Hauseigentümer, Wertänderungen anzumelden. 1822 wurde für 100 Gulden Versicherungssumme als Umlage je 6 Kreuzer erhoben. 1823 betrug die Gesamtversicherungssumme aller Gebäude in Eschbach 67.950 Gulden und 183183.750 Gulden. Die Gemeinde zog die Umlagegebühr ein, lieferte den Betrag  1831 waren es 111 Gulden  an die Großherzogliche Brandkasse ab und durfte eine Einzugsgebühr einbehalten. Dieses über 200 Jahre alte Versicherungssystem hat sich im wesentlichen bis heute bewährt und erhalten.

Feuerschau und Feuerschutz

Um bei Gebäudebränden den Bewohnern eine größere Fluchtchance zu schaffen und Rettungsmaßnahmen zu ermöglichen, ordnete 1827 das Landamt (Landratsamt) Freiburg an, daß die Strohdächer oberhalb der Hauseingänge und der Stalleingänge weggeschafft und mit Ziegeln, zumindest aber mit Lehmschindeln ersetzt werden. In jedem strohbedeckten Hause müsse zudem ein doppelter Ausgang, nämlich vornen und auf der Rückseite, bestehen.
Doch diese baulichen Auflagen waren zehn Jahre später, 1837, bei den meisten Bürgern nicht vollzogen, mit der Entschuldigung, daß es an Materialien fehle. Das Landamt verhängte nun an 23 Hauseigentümer beträchtliche Geldstrafen von je 10 Gulden und setzte zur Behebung eine Frist von nur vier Wochen. Auch weiteren acht Hauseigentümern, die bereits das Baumaterial angeschafft hatten, wurden ebenfalls Geldstrafen angedroht. Diese behördliche Anordnung unterzeichneten nur drei Bürger, alle anderen verweigerten die Unterschrift.
Der Beseitigung der Brandgefahren diente die jährliche Feuerschau, in den Gemeindeakten 1837 erstmals erwähnt. Der überörtliche Feuerschauer besichtigte alle Häuser und stellte die schadhaften Gebäudeteile fest, wie etwa fehlende Kacheln am Stubenofen, Schäden am Gewölbe über dem Küchenherd, Schäden am Backofen, am Kamin und an der Räucherkammer und auch in der Wasch und Backkuchi. Auch auf die Aufbewahrung von Asche und Ruß wurde geachtet. Der Feuerschauer sandte dann ein Verzeichnis der festgestellten Mängel an den Gemeinderat, der die Erfüllung der Auflagen zu überwachen hatte.
Karl Tritschler, Scherlehof, reichte 1883 ein Baugesuch ein zur Errichtung eines deutschen Kamins (von innen durch den Kaminfeger besteigbar). Vier Jahre später wurde bei Gebäuden mit Stroh- und Schindelbedachung die Anlage von russischen Kaminen nicht gestattet.
Im Jahre 1909 wurde bekannt gegeben, daß das Holzdörren in den Öfen verboten ist. Aus dem gleichen Jahr stammt eine Erhebung über die Anzahl der vorhandenen Blitzableiter. Ein Feuerschutz-Merkblatt von 1912 informiert erstmals über den Umgang mit Erdöl (Petroleum), Benzin, Spiritus und elektrischem Licht.
Mit der Einführung der Elektrizität erfolgte 1924 die Warnung, daß fehlerhafte Leitungen zu Kurzschluß und damit zu Bränden führen können. Noch im Jahre 1942 verbot eine Feuerschauauflage in einem Haus die Benutzung einer schadhaften Räucherkammer wegen Brandgefahr.

Die Löschmannschaft

Schon lange vor der Gründung der Freiwilligen Feuerwehr (1944) bestand in Eschbach seit über 150 Jahren ständig eine Löschmannschaft, der alle arbeitsfähigen Männer angehörten. Die Gemeindeakten berichten erstmals für den September 1832 von einer Feuerwehrprobe, bei der Maßnahmen für die Brandbekämpfung geübt und festgelegt wurden. Jedes Jahr wurde mindestens eine Probe der Löschmannschaft angesetzt, um ihre Einsatzfähigkeit zu gewährleisten.
Das Bezirksamt (Landratsamt) Freiburg genehmigte 1875 die Organisation der Löschmannschaft, die aus vier Abteilungen mit 107 Wehrmännern bestand:

I. Abt.:            Spritzenmannschaft, 25 Mann, Kommandant Hermann Feser, Schmiedemeister
II. Abt.:           Wassermannschaft, 55 Mann, Kommandant Josef Hug, Kapphof
III. Abt.:          Rettungsmannschaft, 18 Mann, Kommandant Andreas Rombach, Hinterbauernhof
IV. Abt.:         Mannschaft in Rechtenbach (damals Ortsteil von Eschbach).

Auf einer Gemeindeversammlung 1880, zu der 38 Bürger erschienen, wurde beraten, »was ein jeder in einem Brandfalle zu tun habe« und einstimmig beschlossen: Bei jedem Brandfalle haben alle männlichen Personen über 15 Jahre bis zu zwei Stunden Wegentfernung auszurücken. Die Leute zwischen »Engel« und Scherpeterhof haben ihre Arbeit an der Spritze, die Leute im Obertal, in Hintereschbach und »an den Bergen« haben das Wasser herzuschaffen (Wassermannschaft), die Männer im Steurental gehören zur Rettungsmannschaft und die im Rechtenbach stellen die Wachmannschaft (Brandwache). Bei Bränden in auswärtigen Gemeinden rückt die Mannschaft auf einem Leiterwagen des Hainehofs aus.
1891 umfasste das Verzeichnis der Löschmannschaft 124 Wehrmänner: »Die Einteilung der Löschmannschaft in Spritzenmannschaf, Wasserträger, Rettungsmannschaft und Wachmannschaft bleibt den aufgestellten Kommandanten überlassen«. In der damaligen Form der öffentlichen Bekanntmachung, nämlich durch zwei Umlaufzettel von Haus zu Haus  einer für das Untertal bis zum Mooshof und der andere für das Obertal bis zum Schönberghof  wurde allen Bürgern gegen Unterschrift mitgeteilt: Zur Versammlung der Löschmannschaft am Dienstagnachmittag, 6. Februar 1891, haben alle arbeitsfähigen Männer ohne Unterschied des Standes beim Spritzenhaus zu erscheinen.
Alljährlich stellte die Gemeinde das Verzeichnis der Löschmannschaft auf, dem 1882 140 Wehrmänner, 1895 137 Mann und 1912 155 Mann angehörten.
Durch Ausrufen und Umlaufschreiben wurde bekannt gegeben, daß zur jährlichen Probe der Löschmannschaft und zum Prüfen der Löschgeräte am 13. Februar 1899 auch die Arbeitgeber erscheinen sollen. Dazu der Vermerk von 1903: »daß jeder weiß, was er zu tun hat bei Brandfällen«. Und 1905 heißt es in der Bekanntmachung zur Jahresprobe: alle wehrfähigen Männer» ohne Unterschied ob Herr oder Knecht«. Für Versäumnisse werden Strafen von 2. Mark bis 5. Mark angedroht.
Zu Beginn des Ersten Weltkrieges bestand die Löschmannschaft aus vier Zügen mit zusammen 150 Mann. Jährlich werden im Frühjahr und im Herbst Übungen abgehalten. Der Umfang der Löschmannschaft wird 1924 mit 155 Mann und 1931 mit 162 Mann angegeben (bei 590 Einwohnern). Sie war 1931 wie folgt gegliedert: 1. Zug Rettungsmannschaft, 2. Zug Leiter und Einreißmannschaft, 3. Zug Schlauchmannschaft, 4. Zug Spritzenmannschaft. Jährlich finden bereits vier Übungen statt.
Die Löschmannschaft bestand im Jahre 1938 aus 88 Wehrpflichtigen bis 45 Jahre und aus 48 Nichtwehrpflichtigen. Zur Feuerlöschprobe am Aschermittwoch, 22. Februar 1939, bei Spritzenhaus hatten nicht nur alle männlichen Personen vom Schulentlassungsalter an ohne Altersgrenze nach oben zu erscheinen, sondern auch weibliche Personen zwischen 18 und 30 Jahren, damit sie im Brandfalle  beim Fehlen männlicher Wehrkräfte  in der Handhabung der Löschgeräte die nötige Erfahrung haben.

Feuerspritze und Löschgeräte

Auf Anordnung des Großherzoglichen Landamtes (Landratsamt) Freiburg hatte die Gemeinde Eschbach mit Zustimmung sämtlicher Bürger im Laufe des Sommers 1832 von dem UniversitätsMechanikus Link in Freiburg folgende FeuerlöschGerätschaften käuflich übernommen: Eine zum Teil noch ganz neue SchlauchFeuer-Spritze, ein hänfener Schlauch, ein 80 Schuh langer lederner Schlauch, zwei messingene Rohre, alles zusammen für 300 Gulden. Diese Löschgeräte wurden bei einer Probe im September 1832 vom Großherzoglichen LandamtsVorstand Obervogt (Landrat) Wetzel als vollgültig anerkannt.
Durch Umlagen auf die Gemeindebürger hatte die Gemeinde schon früher zwei eiserne Feuerhaken beschafft, die 1832 in gutem Zustand waren. Die von den Hausbesitzern auf ihre Kosten beschafften Feuereimer sollen künftig im Spritzenhaus bei den anderen Gerätschaften aufbewahrt werden, jedoch können die Rechtenbacher ihre Feuereimer zu Hause behalten.
Zur Unterhaltung der gesamten Löschausrüstung wurde auf einer Bürgerversammlung am 12. September 1832 einstimmig beschlossen, daß alle Ortsbürger ohne Ausnahme bei ihrer Verehelichung sowie die von auswärts zuziehenden Bürger jedes Mal 2 Gulden 30 Kreuzer als Beitrag zu den Feuerlöschgerätschaften leisten müssen.
Gleichzeitig wurde angeordnet, wie bei Ausbruch eines Brandes die Feuergerätschaften zu transportieren sind: Der Hummelbauer hat zwei Pferde und der Mathislebauer und der Löwenwirt je ein Pferd an die Feuerspritze zu spannen. Der Peterbauer und der Engelwirt haben die Feuerhaken zu führen. Zur Bedienung der Feuerspritze wurden Bürgermeister Rombach und elf weitere Bürger bestellt. Die dem Brande zueilenden Personen, die am Spritzenhaus vorbeigehen, müssen Feuereimer mitnehmen, mit denen von Hand zu Hand das Wasser vom Bach zur Spritze weitergereicht wurde. Wer keinen Feuereimer mitnimmt oder nicht nachschaut, ob alle Eimer fort sind, bekommt eine Geldstrafe von 12 bis 18 Kreuzern. Proben mit der Feuerspritze sollen jeweils im Frühjahr am Osterdienstag und im Spätjahr am Gallustag abgehalten werden.
Als die Regierung des Oberrheinkreises 1841 verfügte, daß jedes Bürgerhaus mit einem Feuereimer zu versehen sei und überdies sich noch 6 bis 12 Stück bei der Spritze befinden sollen, hat die Gemeinde die Anschaffung von 20 Feuereimern an den Niedrigstbietenden, den Schuhmachermeister Josef Tritschler, versteigert, der im März 1842 eine zufriedenstellende Arbeit ablieferte.
Bei den entlegenen Gehöften und ihren schlechten Zufahrtswegen blieb der Transport der Feuerspritze ein schwieriges Problem. Dazu wurden 1840 der Hummelbauer mit zwei Pferden sowie der Maierbauer und der Löwenwirt mit je einem Pferd bestellt. Das Führen der Feuerhaken oblag dem Peterbauern und dem Engelwirt. Mehrere Jahrzehnte gab die Bezirksfeuerlöschordnung von 1875 einen Ansporn: Wer mit seinen Pferden zum Abholen der Feuerspritze zuerst beim Spritzenhaus eintrifft, erhält eine vom Gemeinderat zum voraus festzusetzende Belohnung.
Auf der Gemeindeversammlung von 1880 wurde beschlossen, daß vom »Engel« bis zum Scherpeterhof jeder Pferdebesitzer seine Pferde zum Spritzenführen richten muß. Hierzu wurden 1895 der Mathislehof, der Hummelhof, der Maierhof und der »Löwen« bestimmt. Für den Transport der Löschgeräte und der Mannschaft waren die Bauern vom Hainehof und Pfisterhof verantwortlich.
Feuerschauer Janz, Kirchzarten, überprüfte 1899 die Löschgerätschaften, alle in gutem Befund: 1 Fahrspritze, 3 Schläuche, 40 Feuereimer, 2 Feuerleitern, 4 Feuerhaken, 1 Laterne, 2 Pechpfannen, 24 Pechfackeln und 30 Pechkränze. An Rettungsgeräten waren 2 Axen und 2 Kärsch vorhanden.

Über den Ausrüstungsbestand vom März 1914 berichtete Feuerlöschinspektor Janz:

1. Zug: 2 Handlaternen, 20 Fackeln, 16 Pechkränze, 2 Pechständer,
2. Zug: 2 AnstellLeitern ohne Stützen, 4 Einreißhaken,
3. Zug: 3 Hanfschläuche a 10 Meter mit je 2 Gewinden,
4. Zug: Eine 4 Räder  Spritze ohne Saugwerk, 80 Jahre alt, Fabrikat unbekannt, Spritze früher  Eigentum der Stadt Mannheim.
Dazu wird bemerkt: Die Spritze ist zwar noch entsprechend gut, doch wäre bei einer Verbesserung eine leichtere, fahrbare Spritze mit Saugwerk anzuschaffen. Die Gemeinde ist dazu nicht abgeneigt, doch fehlen dafür die Finanzmittel.
Die Freiwillige Feuerwehr Freiburg ließ 1922 mitteilen, sie könne für weitentfernte Ortschaften keine Hilfe bringen, »da unsere Automobilspritze für Bergfahrten zu schwer ist „.
Der Großbrand des Hummelhofs am 18. April 1926 gab den Anstoß zu einer grundlegenden Verbesserung der Ausrüstung, zumal damals die Stadt Freiburg 5 Spritzen zum Verkauf ausgeschrieben hatte. Mit Kaufvertrag vom 10. Mai 1926 zwischen der Gemeinde Eschbach und dem Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Freiburg, vertreten durch den 1. Kommandanten Stadtrat Gustav Adler, erwarb die Gemeinde eine gebrauchte Saug und Druckspritze, Fabrikat Grether & Cie, 120 m/m Cylinderweite (ehemalige Spritze der 2. Kompagnie) für 1.200. Mark. Technische Daten: 24 m Wurflänge, 22 m Wurfhöhe, Vakuum 60 nach 3 Minuten auf Stand 53, Luftdruck 63 Atm., Wasserdruck 12 Atm. Für diese Anschaffung erhielt die Gemeinde 1927 von der Landesfeuerwehrunterstützungskasse einen Zuschuss von 200. Mark.
In der FeuerlöschOrdnung aus der Zeit um 1931 wurden mit dem Transport der Feuerwehrspritze die Pferdebesitzer vom Hummelhof, Mathislehof, Scherpeterhof, »Löwen« und Maierhof beauftragt. Zum Transport der Löschmannschaft und der Löschgeräte waren der Hainehof und Pfisterhof verpflichtet.
1938 waren zwei fahrbare Feuerspritzen für Hand und Pferdezug sowie 105 m CSchläuche vorhanden. Während in der Feuerlöschordnung des Kriegsjahres 1943 noch die Pferde vom Hummelhof, Mathislehof, Scherpeterhof, »Löwen« und Maierhof zum Transport der Feuerspritze herangezogen werden, wird für das Fahren der Löschmannschaft und der Geräte in erster Linie Scherlebauer Jakob Kult bestimmt, bei Abwesenheit von dessen Kraftwagen aber der Hainebauer und weitere Pferdebesitzer.
Der Bürgermeister schrieb am 18. Oktober 1943 an den Kreiswehrführer, die Gemeinde habe nur eine veraltete, früher von der Stadt Freiburg gekaufte Handfeuerspritze, und berichtete am 27. April 1944 an den Landrat, daß die neue Motorspritze bestellt sei.
Die DaimlerBenz AG., Verkaufsstelle Freiburg, hatte am 17. Februar 1944 bestätigt, daß die Gemeinde mit der Lieferung der bestellten LF 8 in absehbarer Zeit rechnen könne. Doch Ratschreiber Josef Helmle vermerkte: Die Lieferung ist nicht erfolgt infolge der überstürzten Kriegsereignisse und des Feindeinbruchs.
Die technische Bedienung und Betreuung der Feuerspritze war Sache der Spritzenmeister. Als »Obseher« über die Feuerlöschgerätschaften wurde 1832 Schmied Johann Feser als erster, und Sattler Andreas Vogt als zweiter Obmann aufgestellt. »Sie haben genau dafür zu sorgen, daß die Feuergerätschaften sich alle Zeit in brauchbarem Zustand befinden«. Als Spritzenmeister waren vom Gemeinderat eingesetzt:
1880 Schmied Feser und Sattler Strecker
1898 Sattler Strecker
1912/1919 Hermann Strecker und Pius Feser
1925/1930 Hermann Strecker
1931 Wilhelm Strecker
1943 Wilhelm Feser

Die Alarmierung

Bis zum stillen Funkalarm von heute war ein langer technischer Weg zurückzulegen. Beim Neuaufbau des Feuerlöschwesens 1832 in Eschbach war bestimmt geworden: Bei Ausbruch eines Brandes müssen die Feuerreiter schleunigst in die benachbarten Gemeinden reiten, um dort Hüfe zu suchen. Wenn in einer auswärtigen Gemeinde Feuer ausbricht, so müssen die hiesigen Feuerreiter dem Brand entgegenreiten, sich erkundigen und dann sofort zurückkehren, um die Leute im hiesigen Ort zur Hilfe zu benachrichtigen. Kommt aus einer benachbarten Gemeinde ein Feuerreiter hierher, so haben die hiesigen bestellten Feuerreiter schleunigst Anzeige in den nächsten Ort zu machen.
Zum Feuerreiten  das Pferd war damals das schnellste Fortbewegungsmittel  wurden 1832 der Moosbauer, Hainebauer und Scherpeterbauer, 1836 der Engelwirt und der Oberbauer sowie 1840 der Schwabenbauer und Mathislebauer bestellt.
Die Gemeindeversammlung von 1880 brachte eine Neuregelung: Im Obertal übernahm der Oberbauer die Aufgaben des Feuerreitens, aber in besonders dringenden Fällen hat jeder Pferdebesitzer talauf und talab durch Reiten Lärm zu machen. Im Untertal war dafür der Engelwirt zuständig.
Das Jahr 1895 hält fest: Feuerreiter oben im Tal sind der Scherlenzenbauer und Oberbauer, unten im Tal der Schwabenbauer und Moosbauer, die alle nach Erfordernis die Löschmannschaft zu benachrichtigen haben.
Der technische Fortschritt und seine Tücken werden 1898 sichtbar: Die Feuerreiter haben einen ausgebrochenen Brand sofort der Gemeinde auf der Telefonstelle zu melden. Wenn der Brandausbruch aber durch einen Feuerreiter schneller in einen Nachbarort als durch das Telefon gemeldet werden kann, so müssen die Feuerreiter in den Nachbarort reiten. Als Feuermelder können auch geübte Radfahrer oder auch »SchnellLäufer« eingesetzt werden. Der Alarmdienst bei auswärtigen Bränden ist Pflicht des Löwenwirts und des Schneiders Wilhelm Scherer.
Als Feuermelder waren 1914 3 Radfahrer und 4 Feuerreiter vorgesehen. Die Alarmierung erfolgte durch einseitiges Läuten der Kirchen und Kapellenglocken, das sogenannte » Stürmen«.
Um 1930 geschah die Alarmierung ebenfalls durch Sturmläuten: Bei Bränden innerhalb der Gemeinde mit drei Glocken, bei Bränden in Nachbargemeinden nüt einer Glocke. Als Feuermelder im Obertal wurden nun die Söhne des Scherlebauem eingeplant, weil sie Motorradfahrer waren. 1938 finden zusätzlich Handsirenen Verwendung. Noch im Kriegsjahr 1943 war das »Sturmläuten« Hauptalarmmittel.

Das Spritzenhaus

Anläßlich der großen Organisation des Feuerlöschwesens in Eschbach im Jahre 1832 wird darauf hingewiesen, daß die Löschgerätschaften »in dem neuerbauten Feuerspritzen  Haus« zu Eschbach aufbewahrt werden. Dieses erstes Spritzenhaus stand auf einem gemeindeeigenen Grundstück westlich des Hummelhofs, dem heutigen Hausgrundstück »Gimbel«.
60 Jahre später beanstandete 1892 das Bezirksamt den Zustand des Spritzenhauses: »Die Feuerspritze befindet sich in einem Lokal, das sehr feucht ist «, der Boden habe ein zerfallenes Pflaster. Darauf ließ die Gemeinde im gleichen Jahr die Reparaturen ausführen.
Im März 1914 stellt der Feuerlöschinspektor über das Spritzenhaus fest: Der bauliche Zustand, die Ordnung und die Ausfahrt sind gut. Diese günstige Beurteilung wird 1931 wieder bestätigt.
Bürgermeister Läufer schrieb am 18. Oktober 1943 an den Landrat, für eine neue Feuerwehrspritze wird eine beheizbare Garage benötigt, die etwa 2.000. bis 3.000. Mark kosten würde, und ergänzte am 27. April 1944: Die Neuerstellung eines Spritzenhauses ist geplant, da die bestellte Motorspritze im alten Spritzenhaus nicht untergebracht werden kann.

Löschwasserversorgung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Brandbekämpfung war seit jeher eine ausreichende Löschwasserversorgung. Mit Hilfe von Schläuchen aus Leder und Hanf und mit wassergefüllten Feuereimern, die aus Segeltuch hergestellt und zusammenklappbar waren, suchte man dieses Problem zu bewältigen. Wasserhauptlieferant war der Eschbach und seine Nebenbäche. Wegen der Kosten wurde 1914 von der Anbringung von Hydranten Abstand genommen, zumal der Eschbach in seiner ganzen Länge neben der Talstraße herzieht. Auch 1931 waren weder eine Hochdruckleitung noch Hydranten vorhanden.
Als Anschlußmöglichkeit bot sich 1938 der Schulbrunnen mit acht angeschlossenen Häusern an. Für die auf Berges Höhen stehenden Gebäude« sei aber nicht genügend Löschwasser vorhanden, obwohl 14 Brandweiher angelegt sind. Alle Gebäudeeigentümer, die nicht an Wasserläufen liegen, wurden 1939 öffentlich aufgefordert, Brandweiher anzulegen. Aus dem Kriegsjahr 1943 stammt die Notiz, daß keine Hydranten zur Verfügung stehen, aber der Talbach gestaut werden könne.

Das Kommando

Während der über 110jährigen alleinigen Verantwortung der Gemeinde für die Brandbekämpfung lag die Leitung des Feuerlöschwesens in den Händen von Bürgermeister und Gemeinderat, die diese Gemeinschaftsaufgabe, Leben, Hab und Gut der Mitmenschen in Feuersnot zu retten, mit Umsicht und Energie wahrnahmen.
Das Bezirksamt genehmigte 1875 die Organisation der Löschmannschaft und die Ernennung des Löwenwirts Karl Rombach zum Kommandanten. Aufgrund der Gemeindeversammlung von 1880 übernahmen Schmied Feser und Sattler Strecker die Leitung des Spritzenwesens sowie das Kommando über die ganze Löschmannschaft. Ihnen und dem Bürgermeister blieb 1891 die Einteilung der Löschmannschaft überlassen.
1895 und 1912 heißt es kurz und bündig: Kommandant ist der Bürgermeister oder sein Stellvertreter oder der besonders ernannte Löschkommandant. In der Folge erscheinen die Ortsdiener als Kommandanten, so Emanuel Scherer (1912), Josef Helmle (1915) und Leo Scherer (1920).
Als das Bezirksamt und der Landesfeuerwehrverein seit 1910 die Teilnahme eines Feuerlöschinspektors bei den örtlichen Proben empfohlen hatten, hat der Gemeinderat diesen Vorschlag mehrmals selbstbewußt abgelehnt und die örtliche Löschmannschaft erst im Jahre 1926 dem Bezirksfeuerlöschinspektor unterstellt.
Das Kommando der Löschmannschaft führte um 1928 laut Gemeinderatsbeschluß der Gemeinderat und Wagnermeister Emanuel Scherer, bis etwa 1940. Die Leitung der Löschmaßnahmen oblag dem Bürgermeister im Benehmen mit dem Kommandanten. Sie entschieden, ob automobile Überlandhilfe zu beanspruchen ist. Noch 1943 führte Bürgermeister Wilhelm Läufer das Kommando. Seine Stellvertreter und Beauftragten waren damals Josef Hug und Otto Rombach.

Die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr

Aus der Not des fünften Kriegsjahres, als ein Großteil der wehrfähigen Männer zum Kriegsdienst eingezogen war, ist die Gründung der Freiwilligen Feuerwehr 1944 zu verstehen. Bereits am 6. Juli .1942 forderte der Landrat die Bürgermeister auf, zur» Erhöhung der Schlagkraft der Freiwilligen Feuerwehren« die Löschmannschaft sofort auf Friedenssollstärke aufzufüllen.
Der Landrat verfügte am 3 1. Mai 1943: Nach § 3 des Feuerwehrgesetzes vom 23.11.1938 hat jede Gemeinde eine leistungsfähige ausgerüstete Feuerwehr aufzustellen. Bei der gegenwärtigen Lage kann im Interesse des Schutzes und der Erhaltung von Volksvermögen auf die Durchführung dieser Vorschrift nicht verzichtet werden. Termin: 1. Juli 1943. Die gesetzliche Mindeststärke umfaßt 18 Mitglieder. Zur Feuerwehrprobe am 11. Juli 1943 hatten alle männlichen Einwohner von der Schulentlassung bis zum 70. Lebensjahr sowie alle Mädchen und Frauen von der Schulentlassung bis zum 30. Lebensjahr zu erscheinen.
Im Juli und Oktober 1943 drängt der Landrat wieder: Bei der Wichtigkeit der Aufgaben sind die Bemühungen um die Gründung einer Freiwilligen Feuerwehr mit allem Nachdruck fortzusetzen. Für die Beschaffung der Löschgeräte und der Ausrüstungsgegenstände, so der Landrat, würden ganz erhebliche Beihilfen bewilligt.
Doch Bürgermeister Läufer sah die Bildung einer Feuerwehr im Zusammenhang mit der Anschaffung eines Löschfahrzeugs, mit dem Bau einer heizbaren Garage und mit der Einrichtung von Wasserentnahmestellen. Für alle diese Vorhaben beantragte er im Oktober 1943 einen Zuschuß von mindestens 12.000. RM.
Am 1. Februar 1944 verfügte der Landrat: Ich habe den Schmiedmeister Wilhelm Feser zum Führer der Freiwilligen Feuerwehr Eschbach mit dem Dienstgrad »Wachtmeister« ernannt. Dem Bürgermeister oblag die Aufgabe, den Wehrführer zu vereidigen und ihm die Ernennungsurkunde auszuhändigen.
Optimistisch äußerte sich die Gemeinde Ende April 1944: Eine Freiwillige Feuerwehr ist in Ausbildung begriffen, »die nach genügender Ausbildung und nach Eintreffen der neuen Motorspritze das ganze Feuerlöschwesen in der Gemeinde auf eine neue Grundlage stellt«.
Nach dem Zusammenbruch 1945 und der Rückkehr der bisherigen Soldaten stieg die Mannschaftsstärke der Löschmannschaft wieder an. Doch die französische Besatzungsmacht drängte über das Landratsamt auf eine Verringerung des Personalbestandes, soda13 die Feuerwehr auf eine Stärke von neun Mann herabgesetzt werden mußte. Im September 1947 gehörten der Freiwilligen Feuerwehr Eschbach an:
Wilhelm Feser, Feuerwehrkommandant und Löschmeister,
Wehrmänner:
Karl Scherer
Alfons Scherer
Otto Rombach Pius Rombach
Josef Gabler Albert Feser
Anton Gabler Anton Gabler


Brände bzw. Hausbauten
1683
Grundhof
Laut Hausinschrift
um 1691
Zipfeljockenhof
von französischen Soldaten angezündet
1697
Schönberghof
1977 Neubau
1715
Hinterbauemhof
Bäuerin mitverbrannt
1722
Hummelhof
Brand
1737
Mooshof
Neubau
11.12.1744
Langeckhof
Brandstiftungv
1748
Berghäusle vom ››Löwen«
Neubau
1754
Hugmichelhof
Neubau oberhalb
01.02.1756
Bammertenhof
Brand
25.01.1761
Haus ››Wagners« Obertal
Brand
1767
Gasthaus ››Zum Engel«
Brand
1769
Martinshof
Hofneubau laut früherer Hausinschrift
06.01.1803
Schwörerhof
Brand
30.04.1823
Thomelinshof
Brand
Mai 1834
Haus ››Wagners« Obertal
Brand
1834
Mathislehof
Brand
1834
Bammertenhof
Brand
um 1843
Schwabenhof
Brand
1864/1867
Scherlenzenhof
Brand
1866
Schererhof
Brand
20.07.1875
Hilzehäusle
Brand
29.03.1882
Klausenhof
Brand
Dez. 1882
Scherlehof
Brand
04.07.1883
Scherpeterhof und Scherthomashof
Brand
13.05.1889
Schreiner-Gütchen
Brand
16.02.1895
»Engel« Wasch- und Backhaus
Brand
1899
Berlacherhof
Brand
06.05.1904
Engelwirts-Berghäusle
Brand
23.05.1904
Maierhof
Brand
25.04.1905
Berlacherhof II
Brand
30.03.1906
Hainehof: Wasch- und Backhaus
Brand
26.01.1908
Hainehof-Scheuer
Brand
19.05.1908
Barnmertenhof/ Scheuer
Blitzschlag
11.02.1909
Berghäusle/Mathislehof
Brand (3 Kinder kamen ums Leben)
24.021911
Oberbauernhof
Brand
09.03.1915
Untertal Haus Nr. 5 und 6 damals Doppelhaus
Brand nach Flugzeugabsturz
10.05.1918
Vetterhansenhof
Wiederaufbau 1928
18.04.1926
Hummelhof/ Scheuer
Brand
01.03.1929
Fusenhof Brand
28.04.1930
Martinshof
Brand
10.02.1935
Zipfeljockenhof
Brand
Bei der Lückenhaftigkeit der Unterlagen erhebt dieser Versuch einer Zusammenstellung keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Klaus Weber

(Nachweis: Gemeindearchiv Eschbach)