Ehevertrag zwischen Johann Vetter - Ursula Haitzmann
1821 in Eschbach
(Eschbach Grundbuch I Folio 11 Nr. 347)
Ehevertrag
„für den ledigen Johann Vetter von Eschbach und der
gleichfalls ledigen Ursula Haitzmann unter
Beystandschaft des Verpflichteten Beystand Joseph Ziepfel
daselbst.
Errichtet Freyburg den 5 ten Mai 1821
vor dem Großh. II Revisiorat des Landamts Freyburg
in Gegenwart und mit Zustimmung der Mathis Haizmannschen
Wittwe Magdalena gebohrene Hilzinger, Mutter
zur Hochzeiterin Verbeistandet mit dem Verpflichteten Georg
Faller dann des Andreas Ruf und Vogts Thomas
Steyert von Eschbach.
§ 1 Das Vermögen des Johann Vetter besteht in Geld
zu 600 fl Schreibe Sechs Hundert rhein. Gulden.
§ 2 Ursula Haizmann besitzet noch kein angefallenes
Vermögen indem ihre Verwittibte Mutter Magdalena
Haizmann bis dahin im ungetheilten Vermögen forthauste
und auch ferner fortzuhausen Willens ist. Dagegen Verspricht
die Mutter ein Heuratgut von 100 fl Schreibe Ein Hundert
rhein. Gulden und Verschreibt der Hochzeiterin zu ihrem
Taglöhnergut die Vortheilsgerechtigkeit und nimt auch die
Hochzeitsleute zu sich auf das Taglöhnergut, damit sie ihr
gegen Kost , Wohnung und Kleidung mitarbeiten helfen.
§ 3 Hochzeiter darf die Nutzungen ab seinem Vermögen in die
gemeinschaftl. Haushaltung mit seiner Schwieger Mutter nicht
einlegen.
§ 4 Es machten die Hochzeitsleute eine allgemeine Güter
Gemeinschaft mit Inbegrif des beweglichen und unbeweglichen
gegenwärtigen und zu künftigen Vermögen.
§ 5 Wenn der Hochzeiter kinderlos zuerst stirbt, so solle
sie sein gesamtes Vermögen erhalten, jedoch an seine
nächsten Verwandten Gleich baar 100 fl Sage Ein Hundert
Gulden rhein. hinaus bezahlen.
§ 6 Sind bei Ableben eines Theils Kinder vorhanden, so solle
nach dem Gesez abgetheilt werden.
§ 7 Die Hochzeitleute ziehen auf das zum Hofgut des Johann
Rombach gehörige Berghäusle, in welchen ihnen der
Bauer durch 10 Jahre die Wohnung hiemit verschreibt.
§ 8 Wenn diese 10 Jahre vorüber sind, so werden die
Hochzeitleujte in das Haus des Michael Hug ziehen,
in dem ihnen Letzterer auf 10 Jahre die unentgeldliche
Wohnung hiemit zugesichert.
Vorgelesen, anerkannt und unterschrieben
Andreas Hug, Gertrud Haurinn, Michael Hug, Mathias Haury,
Johann Rombach
Großh: II Amts Revisorat (Unterschrift unleserlich) Vogt Steyert“