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Domänen-Verkauf.
Nach höherer Verfügung wird Montag den 23ten July, Vormittags 10 Uhr, der im Kirchzartener-Thal in einer sehr angenehmen Berg-Gegend gelegene von der Hauptstadt Freyburg nur 5 Viertel Stunden, von der nach Schwaben führenden Land-Straße aber nur eine halbe Viertel Stunde entfernte herrschaftliche Meierey-Hof auf dem Baldemög und Falkenbühl, unter den bey allen herrschaftlichen bedeutenden Verkäufen gewöhnlichen hierunter vermeldten Bedingungen öffentlich versteigert werden.
Dieser Hof besteht aus einem stöckigten massiv von Stein gebauten Hause, nebst 1 steinernen Kapelle, 1 Wasch- und Back-Küche, 1 besondern großen hölzernen mit Stroh bedeckten Scheuer samt sehr geräumiger Stallung; an Feld-Gütern aber befinden sich dabey:
Ackerfeld              41 Juch. 1 Vrtl. 76 Ruthen.
Wiesen                  96 - - - 83 -
Oedes Feld 18 - 2 - 89 -
1 Garten ad  - - 3 - 58 -
Der Hof  2 - 3 - 58 -
Wald                  42 - 2 - 60 -

301 - 3 - 64 -
Hierzu kömmt noch der Flächen-Inhalt sämtlicher Wege und der Hauptwässerungs - Graben mit 2 - 3 - 26 -
Hauptsumme  204 - 3 - - -

Wobey bemerkt wird. Dass die Wiesen und das Ackerfeld nebst Garten von vorzüglich guter Qualität, die Matten ganz und die Aecker fast durchaus eben gelegen sind. Auch gehören zu diesem Hofgut folgende auf dem Feldberge befindlichen Liegenschaften, als: eine vorzügliche Viehweide, ohngefähr 600 Juch. groß, welche vor der Versteigerung noch gehörig ausgesteint werden wird; eine ganz neue von Holz aufgebaute Viehhütte mit einer dabey befindlichen Wohnung für die Senner und Hirten.
Ausser einigen an der Grenze des Hofes gelegenen kleinen Feldstücken, welche zur Privat-Ueberlassung an die sich darum gemeldete Person vorläufig bestimmt sind, wird der im Zarter Bann gelegene Acker von 2 Juch., 1 Viertel, 81 Ruthen, welcher unter dem obengemeldten Feldgehalt des Hofs nicht begriffen ist, unmittelbar nach der
Versteigerung des Hofs in 3 gleichen Theilen an die Meistbietende, besonders verkauft werden. Ferner ist zum besondern Verkauf ausgesetzt: Die beym Feldberg liegende sogenannte Rinkenmatte, ohngefähr 4 Juch. groß.
Der Aestimations-Preis gedachter Realitäten beträgt wie folgt:
a) Vom Hof sammt Zubehörde                43,000. fl.
b) Vom Acker im Zarter Bann                     1275. fl.
c) Von der Rinkmatte auf dem Feldberg     720. fl.
                                    Zusammen:            44,995. fl

Die bey der Versteigerung aufgestellt werdende Bedingungen sind folgende:
1) Muß dem gegenwärtigen Hofbeständer sein bis Georgii 1811 noch andauerender Bestand, wovon gnädigster Herrschaft der Zinns vorbehalten wird, ausgehalten werden
2) Die Zahlung des Kaufschillings muß i 6 aufeinander folgenden mit 5 Prozent verzinslichen Jahrs-Terminen geschehen, und von dem Kaufschilling bey jedem Termin wenigstens ein Quart in baarem Gelde geleistet werden. Für die übrigen 3 Quart werden die laut Patents vom 26. Nov. 1808 neu kreirte Großherzoglich Badische Amortisations-Kasse-Obligationen angenommen. Die Verzinsung des Kaufschillings nimmt ihren Anfang von Georgii 1811, als der zeit, wo der gegenwärtige Beständer abzieht.
3) Bis zur gänzlichen Abtragung des Kaufschillings in den bewilligten Terminen wird für die gnädigste Landesherrschaft das Eigenthum des verkauften Hofs vorbehalten.
4) Wird der verkaufte Hof den gewöhnlichen Staats-Lasten gleich andern Privat-Gütern unterworfen.
5) Wird sich von Herrschaftswegen eine bey dem Steigerungs-Act angezeigt werdende Anzahl Eichen, welche auf dem Felde stehen, und zur nächstgelegenen Zeit gefällt und weggeführt werden, eigenthümlich vorbehalten.
6) Wir die höchste Ratifikation des Großherzoglichen Finanz-Ministeriums vorbehalten. Die Kauflustige werden daher zu der Versteigerung auf gemeldten Tag hierdurch
eingeladen.

Freyburg, den 23 May 1810.
Großherzogliche Oberverwaltung.
Metz