Domänen-Verkauf.
Nach höherer Verfügung wird Montag den 23ten July, Vormittags 10 Uhr,
der im Kirchzartener-Thal in einer sehr angenehmen Berg-Gegend gelegene
von der Hauptstadt Freyburg nur 5 Viertel Stunden, von der nach
Schwaben führenden Land-Straße aber nur eine halbe Viertel Stunde
entfernte herrschaftliche Meierey-Hof auf dem Baldemög und Falkenbühl,
unter den bey allen herrschaftlichen bedeutenden Verkäufen gewöhnlichen
hierunter vermeldten Bedingungen öffentlich versteigert werden.
Dieser Hof besteht aus einem stöckigten massiv von Stein gebauten
Hause, nebst 1 steinernen Kapelle, 1 Wasch- und Back-Küche, 1 besondern
großen hölzernen mit Stroh bedeckten Scheuer samt sehr geräumiger
Stallung; an Feld-Gütern aber befinden sich dabey:
Ackerfeld |
41 |
Juch. |
1 |
Vrtl. |
76 |
Ruthen. |
Wiesen |
96 |
- |
- |
- |
83 |
- |
Oedes Feld |
18 |
- |
2 |
- |
89 |
- |
1 Garten ad |
- |
- |
3 |
- |
58 |
- |
Der Hof |
2 |
- |
3 |
- |
58 |
- |
Wald |
42 |
- |
2 |
- |
60 |
- |
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301 |
- |
3 |
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64 |
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Hierzu kömmt noch der Flächen-Inhalt sämtlicher Wege und der
Hauptwässerungs - Graben mit |
2 |
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3 |
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26 |
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Hauptsumme |
204 |
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3 |
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Wobey
bemerkt wird. Dass die Wiesen und das Ackerfeld nebst Garten von
vorzüglich guter Qualität, die Matten ganz und die Aecker fast durchaus
eben gelegen sind. Auch gehören zu diesem Hofgut folgende auf dem
Feldberge befindlichen Liegenschaften, als: eine vorzügliche Viehweide,
ohngefähr 600 Juch. groß, welche vor der Versteigerung noch gehörig
ausgesteint werden wird; eine ganz neue von Holz aufgebaute Viehhütte
mit einer dabey befindlichen Wohnung für die Senner und Hirten.
Ausser einigen an der Grenze des Hofes gelegenen kleinen Feldstücken,
welche zur Privat-Ueberlassung an die sich darum gemeldete Person
vorläufig bestimmt sind, wird der im Zarter Bann gelegene Acker von 2
Juch., 1 Viertel, 81 Ruthen, welcher unter dem obengemeldten Feldgehalt
des Hofs nicht begriffen ist, unmittelbar nach der
Versteigerung des Hofs in 3 gleichen Theilen an die Meistbietende,
besonders verkauft werden. Ferner ist zum besondern Verkauf ausgesetzt:
Die beym Feldberg liegende sogenannte Rinkenmatte, ohngefähr 4 Juch.
groß.
Der Aestimations-Preis gedachter Realitäten beträgt wie folgt:
a) Vom Hof sammt Zubehörde 43,000. fl.
b) Vom Acker im Zarter
Bann
1275. fl.
c) Von der Rinkmatte auf dem Feldberg 720. fl.
Zusammen:
44,995. fl
Die bey der Versteigerung aufgestellt werdende Bedingungen sind folgende:
1) Muß dem gegenwärtigen Hofbeständer sein bis Georgii 1811 noch
andauerender Bestand, wovon gnädigster Herrschaft der Zinns vorbehalten
wird, ausgehalten werden
2) Die Zahlung des Kaufschillings muß i 6 aufeinander folgenden mit 5
Prozent verzinslichen Jahrs-Terminen geschehen, und von dem
Kaufschilling bey jedem Termin wenigstens ein Quart in baarem Gelde
geleistet werden. Für die übrigen 3 Quart werden die laut Patents vom
26. Nov. 1808 neu kreirte Großherzoglich Badische
Amortisations-Kasse-Obligationen angenommen. Die Verzinsung des
Kaufschillings nimmt ihren Anfang von Georgii 1811, als der zeit, wo
der gegenwärtige Beständer abzieht.
3) Bis zur gänzlichen Abtragung des Kaufschillings in den bewilligten
Terminen wird für die gnädigste Landesherrschaft das Eigenthum des
verkauften Hofs vorbehalten.
4) Wird der verkaufte Hof den gewöhnlichen Staats-Lasten gleich andern Privat-Gütern unterworfen.
5) Wird sich von Herrschaftswegen eine bey dem Steigerungs-Act
angezeigt werdende Anzahl Eichen, welche auf dem Felde stehen, und zur
nächstgelegenen Zeit gefällt und weggeführt werden, eigenthümlich
vorbehalten.
6) Wir die höchste Ratifikation des Großherzoglichen
Finanz-Ministeriums vorbehalten. Die Kauflustige werden daher zu der
Versteigerung auf gemeldten Tag hierdurch
eingeladen.
Freyburg, den 23 May 1810.
Großherzogliche Oberverwaltung.
Metz |