Freiburger Diöcesan-Archiv
Band 73, 1953, Seiten 208-215
Im Stadtarchiv Freiburg findet sich Handschrift (H 276) "Biekenreute,
Versuch der Geschichte eines Freiburger Schloßgutes“, von Dr. Ernst
Georg Kürz (1930). Aus dieser Handschrift sind die Angaben des ersten
Abschnittes der folgenden Abhandlung entnommen. Der zweite Abschnitt
unserer Abhandlung soll eine Ergänzung dazu sein.
Bickenreute ist ein großes Gut der Stadt Freiburg bei Kirchzarten,
gelegen auf der östlichen Talseite gegen Oberried, an und vor den
untersten Abhängen des Hinterwaldkopfes. Vor 100 Jahren wurde das Gut
auf 360 Morgen angegeben. Der kleinste Teil davon ist Ackerfeld, mehr
umfassen die Wiesen und am meisten der dazugehörende Wald.
I. Zur Geschichte der Siedlung
Der zweite Wortteil des Namens, "-reute“, zeigt uns an, daß der
Ackerboden des Gutes einst durch Roden gewonnen worden ist. Das wird
kaum viel vor dem Jahre 1000 geschehen sein. Der erste Wortteil ist
herzuleiten von einem Eigennamen Buggo oder Biko, wohl der
Verkleinerungsform von Burkart oder Burchard, wie bei Buggo II. =
Burchard, dem Bischof von Worms, der 1142 das Kloster Schönau bei
Heidelberg gründete. So wäre Bickenreute als "Reute des Burkart“ zu
erklären.
Die heutige amtliche Bezeichnung Birkenreute ist falsch. Das ganze
Mittelalter hindurch bis in die neue Zeit hinein hat man Bickenrüti und
dann Bickenreute geschrieben und gesprochen. Erst vom Jahr 1793 an ist
die neue Bezeichnung aufgekommen durch den eigenwilligen zweitletzten
Talvogt der Stadt in Kirchzarten, Dr. Schwartz, und die Behörden sind
ihm auf diesem falschen Wege gefolgt. Das Volk hat nicht gleich
mitgemacht, und heute kann man bei ihm noch die alte Form hören.
Urkundlich genannt ist das Gut Bickenreute zum erstenmal für das Jahr
1262 in einem Rodel des Klosters St. Märgen. Das Kloster besaß aber
bloß einen Teil des Gutes. Dieses war nämlich damals in zwei Höfe
geteilt, den unteren und den oberen Hof. Der untere war Eigentum von
Adeligen und nur der obere Eigentum des Klosters. Aber auch den oberen
nutzten meist adelige Leute, die dafür ihre Abgaben nach St. Märgen zu
entrichten hatten. Das Kloster hatte sein Gut durch seine Gründer, die
Grafen von Hohenburg, erhalten. Gegründet aber wurde das Kloster in den
Jahren vor 1125.
Aber schon vor 1262 tritt in Freiburg ein Geschlecht "Bikenrüti“ auf.
Erstmals wird 1268 ein "Chunradus Buckenrütte“ genannt. Ein ‚Herr
Buggenrüti“ wird 1276 als Ritter bezeichnet. Wenn wir auch durch keine
Urkunde erfahren, daß diese Leute ihren Namen vom Gut Bickenreute
herleiten, so darf man wohl als gesichert annehmen, daß das Geschlecht
einst auf Bickenreute gesessen ist, vielleicht als freie Herren,
vielleicht aber nur als Lehenträger der Grafen von Hohenberg.
1462 verkaufte das Kloster St. Märgen, das durch wiederholte Brände und
die Bedrückung seiner Schirmvögte, der Schnewelin und Blumenecker,
schwer gelitten hatte, seine Güter von Zarten bis zum Turner an die
Stadt Freiburg. Nur die Kirche in St. Märgen und was dazu gehörte,
behielt es sich vor. Die Mönche zogen nach Freiburg in das Kloster
Allerheiligen, das zum selben Orden gehörte und ungefähr an der Stelle
der Karlskaserne stand. Dadurch kam der obere Hof von Bickenreute an
die Stadt Freiburg, die denselben aber im Jahre 1517 dem Besitzer des
untern Hofes zur Nutzung gab. So war das ganze Gut Bickenreute wieder
in eine Hand gekommen. 1557 kaufte die Stadt auch den unteren Teil,
verkaufte ihn dann aber zeitweilig weiter, um das ganze Gut im Jahre
1740 in Besitz zu nehmen. Es ist ihr geblieben bis heute. Die Gemarkung
von Bickenreute wurde erst 1924 mit der von Kirchzarten vereinigt.
Vorher hatte Bickenreute zwar zur Talvogtei Kirchzarten, aber nicht zur
Gemeinde Kirchzarten gehört.
II. Die Gotteshäuser zu Bickenreute
Was uns noch besonders beschäftigen soll, das sind die kirchlichen
Verhältnisse von Bickenreute. Soweit wir darüber urkundliche
Nachrichten besitzen, hat der Hof zur Pfarrei Kirchzarten gehört. Diese
Nachrichten stammen aber aus einer recht späten Zeit. Erst 1463 finden
wir die ersten Andeutungen darüber. Damals hatte Bickenreute eine
St.-Jakobs-Kapelle‚ die Filiale von Kirchzarten war. Schon lange vorher
aber muß das ganze Bickenreuter Gut einmal eine eigene Pfarrei gebildet
und eine St.-Johannes-Kirche gehabt haben. Wir beginnen mit der
späteren Zeit und der St-Jakobs-Kapelle, um dann nachher die
Verhältnisse der früheren Zeit ausführlich zu besprechen.
1.Die St.-Jakobs-Kapelle
Die Kapelle soll sich in einem kleinen Anbau des heutigen Schlosses
befunden haben. Der Raum wird jetzt für andere Zwecke verwendet. Ein
St.-Jakobs-Heiligtum muß aber schon im Jahre 1463 in Bickenreute
vorhanden gewesen sein. Denn das alte Kirchzartener Pfarrbuch, das in
diesem Jahr angelegt wurde, führt unter dem 25. Juli beim Jakobustag
die Bemerkung an: "Patrocinium in Bikenrüti“. Später hören wir, daß der
Kaplan der Heiliggeiststiftung in Kirchzarten alle 8 oder 14 Tage zu
Bickenreute eine hl. Messe halten mußte. 1612 wurde für diesen Zweck
vom Besitzer des Gutes ein Zins von 30 Gulden gestiftet. 1674 besaß die
Kapelle zu Bickenreute ein Vermögen von einigen hundert Gulden, deren
Kapital vom Besitzer des Gutes ausgeliehen wurde. Im Jahre 1744 wird
uns berichtet, daß der Pfarrer von Merzhausen, der fünf Jahre lang
Kaplan in Kirchzarten gewesen war, noch 125 Gulden anzusprechen hatte
dafür, daß er diese Zeit über in Bickenreute wöchentlich eine hl. Messe
gehalten hatte. Jetzt findet schon lange daselbst kein Gottesdienst mehr
statt.
2.Die St-Johannes-Kirche
Mehr als die Jakobskapelle verdient unsere Aufmerksamkeit ein anderes
Gotteshaus zu Bickenreute, das einst lang zuvor hier bestanden haben
muß. Bis jetzt wurde dasselbe noch nie beachtet und noch nie eine
einzige Zeile darüber veröffentlicht. Das ist freilich begreiflich;
denn Urkunden, die die Kirche direkt nennen, besitzen wir keine. Das
ist etwas mißlich, besonders gegenüber Leuten, die nur schriftliche
Urkunden gelten lassen wollen. Es gibt aber auch mündliche Urkunden,
die oft so viel oder gar mehr beweisen als schriftliche und meist auch
viel älter sind als die ältesten uns überlieferten schriftlichen
Urkunden. Es sind die Flurnamen, die zum Teil wohl aufgeschrieben, zum
Teil aber auch nur mündlich von Geschlecht zu Geschlecht weitergegeben
worden sind. Und solche Flurnamen gibt es auf dem Bickenreuter Gut und
in dessen Nähe genug, die uns zeigen, daß auf dem Bickenreuter Gut sehr
früh schon eine Kirche bestanden haben muß.
Der erste Flurname, den wir nennen, gibt uns gleich auch den Patron
dieser Kirche an. Wir finden ihn im "St.-Johannes-Berg“. Dieser ist ein
Bergvorsprung südlich des Hofes und in seiner Nähe, gegen Oberried. Er
gehört sicher zum alten Besitz des Hofes und ist im Laufe der Zeit nie
aus demselben veräußert worden. Mit dem Johanniterorden, der seit 1297
bis zu seinem Untergang die Kirche zu Kirchzarten besaß, hat er nichts
zu tun. Wenn die Johanniter ihn je besessen und wenn er von ihnen den
Namen: erhalten hätte, müßte er nicht St.-Johannes-Berg, sondern
St.-Johannser-Berg heißen. Unter der Bezeichnung St. Johannser werden
die Johanniter in Zinsbüchern oft genannt. So auch im Urbar von
Bickenreute im Jahr 1557.
Einem zweiten Hinweis auf die Kirche zu Bickenreute haben wir wohl vor
uns im Urbar des Klosters Adelhausen vom Jahr 1327. Hier lesen wir von
einer Juchert Acker "unter iohanis hus am berge“. Ob dieses Johanishus
mit der Kirche zu Bickenreute in Beziehung zu bringen ist, ist freilich
nicht ganz sicher; ebensowenig, ob der Hanisenhof, der am südlichen
Bergabhang des St-Johannes-Berges steht, dieses Johanishus ist. Es gibt
ja auch sonst im Kirchzartener Tal andere "Hanisenhöfe“, die mit keiner
Kirche etwas zu tun haben. Aber die Lage direkt am St.-Johannes-Berg
ist für das Johanishus und den Hanisenhof bei Bickenreute immerhin
auffallend. Wernn unsere Annahme zutrifft, haben wir hier ein
Gegenstück zu dem Peterbauernhof bei der Peterskirche im nahen Kappel.
Einen dritten, viel deutlicheren Hinweis auf die alte Bickenreuter
Kirche geben uns die Flurnamen "Kirchenwald“ und "Kircheneck“. Der
Kirchenwald gehört heute noch wenigstens zum Teil zum Bickenreuter Gut
und liegt oben am Weg, der vom Bickenreuter Hof über den Berg nach
Weilersbach führt. Das Kircheneck, ganz daneben, ist ebenfalls Wald.
Heute erklärt man sich diesen Namen damit, daß man sagt: von hier aus
kann man, wenn man von Weilersbach kommt, die Kirche von Kirchzarten
sehen. Diese Deutung ist aber nicht richtig. Das Kircheneck ist
vielmehr als Kirchenwaldeck zu erklären, wobei das mittlere Wort "Wald“
der Kürze wegen ausgefallen ist. Für diesen Wortausfall läßt sich eine
große Menge von andern Beispielen anführen. Und wie im Glottertal das
Streckereck auf den Streckerhof, dem es zugehört, und das Wissereck auf
den Wisserhof, dem es zugehört, hinweist, so weist das Kircheneck bei
Bickenreute‚ auf die Kirche des Hofes hin, zu dem es gehörte. Was wir
eben vom Kircheneck gesagt haben, gilt natürlich ebenso vom
Kirchenwald.
Eine vierte Flur, die unsere Beachtung verdient, findet sich in der
Nähe, wenn auch etwas weiter vom heutigen Bickenreuter Gut entfernt. Es
ist die "Kirchenmatte“, die direkt unter dem Helmlehof in Weilersbach
liegt, zwischen dem Sträßchen und dem Weilersbächle. Der Helmlehof ist
der südliche Nachbarhof des Hanisenhofes, und es ist wohl möglich, daß
dieses ganze Gebiet des Hanisen- und Helmlehofes einst zum Bickenreuter
Gut gehört hat, nicht mehr um 1500, wohl aber um 1100 oder 1200. Wir
wissen ja, daß das Gut nicht immer den gleichen Umfang gehabt hat.
Manchmal sind Güter dazu erworben, manchmal aber auch weggegeben
worden.
Noch ein fünftes Grundstück bei Bickenreute weist auf die alte Kirche
von Bickenreute hin, nicht nur durch seinen Namen, sondern noch viel
mehr durch seine Lage. Es hat freilich schon vor 1924 zur Kirchzartener
Gemarkung gehört. Es ist die große "Pfarrmatte“ an der Oberrieder
Straße und am Graben, der ehemals der Holzflößerei gedient hat. Schon im
oben genannten Adelhauser Urbar von 1327 ist auf der gleichen Seite, wo
wir das Johanishus gefunden haben, die Rede von einer "Widem“. Diese
stößt nach der dortigen Angabe an eine sechs Juchert große Matte, von
der es heißt, daß sie am Oberrieder Weg liege. Daraus ergibt sich, daß
sich die alte Widem am gleichen Ort fand wie die heutige Pfarrmatte,
daß also mit beiden Bezeichnungen ein und dasselbe Grundstück gemeint
ist. Widem ist schon im frühen Mittelalter die Bezeichnung für das
Ausstattungsgut einer Kirche. Nach einem Reichsgesetz Kaiser Ludwigs
des Frommen (814-840) war jeder, der eine Kirche gründete, verpflichtet,
ihr wenigstens einen Mansus (30 bis 35 Juchert) an liegenden Gütern zu
geben. (Dafür durfte er dann auch den Zehnten, der in seinem Gebiete
fiel, für seine Kirche in Anspruch nehmen.) Noch im 12. Jahrhundert hat
man nach diesem staatlich-kirchlichen Gesetz gehandelt. Ein paar
Beispiele dafür finden sich noch in dem ums Jahr 1200 abgeschlossenen
Rotulus Sanpetrinus, einer Zusammenstellung der dem Kloster St. Peter
geschenkten oder von ihm erkauften Güter. Erst vom 13. Jahrhundert an
gab man für diesen Zweck statt der liegenden Güter mehr und mehr
Kapitalien in Form von Zinsbriefen, Grundstücke dagegen weniger und
vielfach bald auch gar keine mehr.
Achten wir nun auch auf die Lage der Widem bzw. der Pfarrmatte! In
einigen Fällen, wo wir den Umfang des ganzen alten Grundbesitzes des
Kirchengründers und den Umfang und die Lage des von ihm seiner Kirche
verliehenen Grundbesitzes kennen, sehen wir heute noch deutlich, wie
der Grundbesitz der Kirche einst aus dem anderen Gut des
Kirchengründers herausgeschnitten worden ist. Auch bei der
Kirchzartener Pfarrmatte bzw. Widem können wir das feststellen. Die
Pfarrmatte ragt nämlich heute noch ziemlich weit in das Bickenreuter
Hofgut hinein, so daß man auf den ersten Blick sieht, daß sie
ursprünglich zum Hofgut gehört hat und aus ihm herausgenommen worden
ist. Man wird hier fragen: wie kam die Pfarrmatte (Widem) an die Kirche
in Kirchzarten? Wir haben darüber keine Urkunde. Wir können uns aber
den Grund zu diesem Übergang leicht denken. Die ursprüngliche Zahl der
Pfarrangehörigen der Johanneskirche zu Bickenreute war sicher recht
klein und wird sich im Lauf der Zeit kaum vermehrt haben, das Einkommen
der Kirche aber wird durch den Übergang von der Natural- zur
Geldwirtschaft so gering geworden sein, daß die alte Pfarrei
infolgedessen (wie viele andere) nicht mehr lebensfähig war. Da wird
der Besitzer des Bickenreuter Hofes die Güter der Johanneskirche zum
großen Teil wieder an sich gezogen haben, wie den St-Johannes-Berg, den
Kirchenwald und den Wald am Kircheneck, das Widumgut an der Oberrieder
Straße aber der Kirche zu Kirchzarten überlassen haben, wofür diese
dann auch die seelsorgerliche Betreuung der Leute von Bickenreute auf
sich nehmen mußte. So mag die alte Bezeichnung Widem mit der Zeit durch
die neuere Bezeichnung Pfarrmatte ersetzt worden sein.
Vergleichen wir das Gut der oben erwähnten Peterskirche zu Kappel mit
dem Gut der Johanneskirche zu Bickenreute, so ist heute noch zu
erkennen, daß das Gut der Kappeler Kirche ein zusammenhängendes Stück
gewesen ist. Oberhalb nämlich und westlich der Kirche liegt unter dem
Gipfel des Kibfelsens das große Waldstück "Petersberg“. Unterhalb
desselben und nördlich der Kirche schließt sich an der "Pfaffengrund“,
ebenso zum größten Teil Wald und nur unten zum Teil Ackerfeld.
Petershof, Petersberg und Pfaffengrund zeigen schon in ihren Namen die
Zugehörigkeit zur Kirche an. Während hier das Kirchengut beisammen lag,
ist es in Bickenreute in mehrere Stücke zerstreut. Freilich liegen alle
Stücke auf der einen Seite des Gutes, der südlichen, und nicht weit
voneinander. Der Kappeler Fall mit einem zusammenhängenden Grundbesitz
der Kirche wie der Bickenreuter Fall mit zerstreutem Grundbesitz sind
auch sonst nachzuweisen.
Überschauen wir nochmals alle vorgebrachten Tatsachen, so kann trotz
der fehlenden schriftlichen Urkunden kaum mehr bezweifelt werden, daß
die Pfarrmatte an der Oberrieder Straße und das Ackerfeld auf dem
St.-Johannes-Berg und der Kirchenwald an der Gemarkungsgrenze von
Weilersbach Ausstattungsgut einer alten Bickenreuter Kirche waren.
Damit ist das Vorhandensein einer alten Pfarrkirche mit dem Patron St.
Johannes auf dem Bickenreuter Gut überaus wahrscheinlich gemacht. Um
diese Wahrscheinlichkeit zur vollen Gewißheit zu erheben, müßte nur
noch der ehemalige Friedhof derselben nachgewiesen werden (wie dies bei
der Kirche in dem nahen Stegen geschehen ist). Vielleicht wissen (oder
wußten) auch schon Leute, die bei Grabarbeiten auf dem Bickenreuter Gut
tätig waren, von aufgefundenen Gräbern und Totengebeinen. Früher hat
man leider derartige Funde in ihrer Bedeutung nicht erkannt und sie der
Vergessenheit anheimfallen lassen. So weiß z. B. auch bei der
ehemaligen St-Johannes-Kirche in Zaismatt bei Emmendingen niemand mehr
etwas von einem Friedhof oder Totengebeinen, die sich dort irgendwo
gefunden hätten, ja überhaupt nichts vom ehemaligen Bestehen einer
Kirche, obwohl wir hier aus schriftlichen Urkunden ganz sicher wissen,
daß in Zaismatt einst eine Pfarrkirche bestanden hat.
Fassen wir die Geschichte der Bickenreuter St.-Johannes-Kirche und
-Pfarrei zusammen, so können wir sagen: wohl schon vor dem Jahre 1000,
vielleicht schon zwischen 800 und 900, ist der Bickenreuter Hof
angelegt und zugleich oder bald nachher auch die Kirche gegründet
worden. Zu größerer Bedeutung hat die Kirche es aber nie gebracht.
Schon im 12. oder 13. Jahrhundert mag sie in Abgang gekommen sein.
Jedenfalls war sie um 1463 ganz aus dem Gedächtnis der Leute
verschwunden. Ihre Aufgabe übernahm dann vor 1463 zum Teil die
Jakobskapelle im Schloß.
Diese Ausführungen dürften nebenbei auch gezeigt haben, wie wichtig die
Flurnamen sind. Sie führen uns auf Dinge, auf die wir sonst nicht
gekommen wären. Sie sind Urkunden, oft älter und besser als die
geschriebenen. Unsere Vorfahren haben sie aufgebracht und
jahrhundertelang benützt. Sie sind ein Stück unserer Heimat. Darum
sollten wir sie in Ehren halten und nicht abgehen lassen, auch wenn sie
uns altmodisch und manchmal auch unverständlich erscheinen. Besonders
für die älteste Geschichte unserer Heimat sind sie eine wichtige
Erkenntnisquelle, namentlich wenn schriftliche Urkunden fehlen.
Bernhard Schelb