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Amtliche Kreisbeschreibung.1974
Band II.
Die Gemeinden des Landkreises
Seite 1181

Baldenweg.- Mit dem 1368 genannten „Gesesse“ Dietrichs von Falkenstein „ze Baldenweg“ ist nicht das Schloß Falkenbühl gemeint, sondern ein Haus am Ort des heutigen Baldenwegerhofs zwischen dem Falkenbühl und Zarten. Denn ein Zins von 6 Pfund Pfennig, den Dietrich in diesem Jahr dem Johann Tegelin von dem Gesesse verkaufte, wie es 1415 ausdrücklich heißt, auf dem „niederen Hofe“ zu Baldenweg. Um diesen Zins, den um dieselbe Zeit verschiedene Bürger von Freiburg zu zahlen hatten, entstanden wiederholt Streitigkeiten. 1427 übernahm Heinrich Küchli, Bürgermeister von Freiburg, den Schuldtitel. Alle diese wechselnden Schuldner waren demgemäß nacheinander und z. T. miteinander Inhaber des Hofes. 1443 war es Reinbott Hüffel, 1445 Henny Lendi, ebenfalls Bürger von Freiburg. Dieser verpfändete i.J. 1445 seinen Hof Baldenweg an die Junker Erhard und Heinrich von Neuenfels, welche die Bürgschaft für die Schuld von 6 Pfund übernommen hatten.

In der Zeit des Niedergangs der Falkensteiner hatte der Edelknecht Werner von Falkenstein seinen Vetter, dem berüchtigten „Klein-Kluny“ von Falkenstein, seine Gülten und Rechte in einer größeren Anzahl von Orten, dabei auch Falkenbühl und Baldenweg verkauft (1405). Noch im 14. Jahrh. ging der falkensteinische Besitz am unteren Baldenwegerhof vom Kloster St. Märgen zu Lehen, scheint diesem aber dann gänzlich entfremdet worden zu sein. Im 15. Jahrh. wurden die sog. „Adlenhauser Äcker“ im Umfang von 18 Jauchert zum Hof Baldenweg gezogen, als das Kloster Oberried dieselben an Frau Gute von Falkenstein und ihren Gemahl Ritter Friedrich Bock von Staufenberg verkaufte (1482). Die Herren von Blumeneck, die bereits den Falkenbühl besaßen, kamen 1496 auch in Baldenweg zum Zug, als sie von Christoph von Falkenstein eine Gülte von 310 Gulden kauften. 1508 übernahm Hans Strub den Hof von Hans Dietrich von Blumeneck zu Erblehen. Doch bereits 1517 verkaufte dessen Witwe, Margarete von Landeck, ebenso wie den Falkenbühl auch den Hof Baldenweg ihrem Bruder David Schnewlin von Landeck um 1200 Gulden. Der Hof wurde nun als Meiergut zu Erblehen vergeben, 1531 an die Familie Bantlin, 1572 an die Familie Hecht.

Wie Falkenbühl, kam auch Baldenweg samt seinen alten, aus falkensteinischer Zeit herrührenden Weiderechte auf dem Feldberg gegen Ende des 16. Jahrh. als Zubehör der Herrschaft Ebnet in den Besitz der Herren von Sickingen-Hohenburg. Als sickingischer Besitz wurden 1651 3 Höfe und der Meierhof zu Baldenweg mitsamt dem dortigen Schlößlein sowie das Schloß Falkenbühl genannt. Die Meierhöfe Baldenweg und Falkenbühl ersteigerte, was einige Aufregung verursachte, i.J. 1789 ein Wiedertäufer Jakob Müller und Consorten. Bei der Auflösung der Grundherrschaft (1808/09) kauften der Hirschwirt von Ebnet Georg Firser und Lorenz Ruh von Zarten das Baldenweger Hofgut samt der Viehweide auf dem Feldberg für 44000 Gulden.