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Die Auswanderer aus Kirchzarten

aus: In marcha zardunense
Geographie und Geschichte des Zartener Beckens
Hrsg.: Dr. Günther Haselier, Kirchzarten 1966, Seite: 401-412

Bevölkerungsbewegungen hat es zu allen Zeiten gegeben, auch im deutschen Mittelalter. Im 18. Jahrhundert ging der Hauptstrom der Auswanderer nach Südosten, aus dem habsburgischen Breisgau in die Donauländer des Kaiserhauses, wo Maria Theresia das Land, das der Türkenlouis und Prinz Eugen von den Türken befreit hatten, mit "Donauschwaben" besiedelte. Von unsern Kirchzartener Mitbürger, die in diesen Donauzügen der Enge ihrer Heimat entrinnen wollten, geben uns nur Zufallsnotizen in den Akten namentliche Kunde. So etwa die Verhandlungen68 mit dem Pfarrer, als Georg Schweizer aus Neuhäuser um 1760 „in das Ungarnland hat ziehen wollen“. Er war nämlich wegen „unehlichen Beischlafs, der nicht in Abrede gestellt werden konnte“, zu einer Strafe, einem „Bannschatz“ von 5 fl., verurteilt worden. „Da es mit der angeschuldeten Begangenschaft seine Richtigkeit noch (!) nicht hatte“, wollte er zunächst nicht zahlen, sondern warten, bis sich die Folgen bestimmt einstellten. Da aber der Pfarrer die Trauung nicht vollziehen wollte, bis der Bannschatz erlegt war, zahlte Schweizer schließlich, denn die Reisegefährten drängten auf Abfahrt. Durch diese letzte Feststellung erfahren wir, daß es sich nicht um eine Einzelfahrt, sondern um ein offenbar sorgfältig organisiertes Unternehmen handelte. Gewiß hat Kirchzarten noch mehr Siedler für die Donauländer gestellt aus den Reihen seiner jungen Leute, die zu Hause keinen Landwirtschaftsbetrieb übernehmen konnten.

Manchmal förderte die Regierung sogar solche Auswanderungen, etwa indem sie einem Grundbesitzer das Abzugsgeld nachläßt wie 1782 dem Rotgerber Eichhorn, der nach Ungarn ziehen will69. Dagegen erhebt das Freiburger Fiskalamt durch den Talvogt Dr. Schwarz 1786 als landesfürstlichen Abzug (5%) 46 fl. 39 Kr., als Katharina Wehrlin in Ungarn von ihrem Großvater Michael Wehrle in St. Märgen 933 fl. erbt. Katharina war zu Paks an der Donau70 geboren, wohin ihr Vater Georg Wehrle ausgewandert war.

Die Notzeiten während und nach den Napoleonischen Kriegen lösten bei uns einen neuen Strom der Auswanderung aus, besonders das Hungerjahr 1816. In diesen Jahrzehnten um die Jahrhundertwende lassen sich besonders viele Auswanderungen nach Frankreich, vor allem in das benachbarte Elsaß feststellen. Hier handelt es sich um Einzelunternehmen, nicht um organisierte Züge wie jene an die Donau. Der Staat nahm sich nur insofern darum an, als er z. B. 1804 durch einen Vertrag Abzugsfreiheit mit Frankreich vereinbarte, so daß also das Abzugsgeld in Wegfall kam”!. Anregungen zu diesen Auswanderungen mögen manchmal aus den Tagen stammen, in denen deutsche Soldaten in Frankreich standen oder Franzosen im Dreisamtal einquartiert waren. Mit dem Elsaß waren die Beziehungen schon immer vielfältig, vor allem wandernde Handwerksburschen suchten dort gern eine Existenz, und viele Handels
unternehmen hatten dort ihre Niederlassungen72. So meldet der Steinhauer Jakob Zähringer 176473, daß er schon „seit Jahren in Colmar wohnhaft, verheiratet und mit 3 Kindern versehen“ sei. Da er ohne Genehmigung seiner Landesregierung Kirchzarten verlassen hat, möchte er jetzt seine Papiere in Ordnung bringen. Vermögen spiele dabei keine Rolle, er habe von seinem in dürftigen Verhältnissen lebenden Vater höchstens einmal ein Erbe von 30 bis 40 fl. zu erwarten, die allerdings verloren seien, wenn er als Ausreißer gelte. Es wäre für die Regierung nicht schwer, Zähringer freizugeben, denn „seine Tauglichkeit, Soldat zu werden, zerfällt von selbst: Er ist 38 Jahre alt, verheiratet, mißt kümmerlich 5 Schuh 1 Zoll (1,53 m), ist folglich von unansehnlicher Leibsgröße.“ Aus diesen Gründen kann die Stadt Freiburg als nähere Obrigkeit „das Gesuch um Emigration recommendieren“. Die vorderösterreichische Regierung dagegen erklärt diese Concession für überflüssig, da er ja schon lange weg sei. Allerdings könne er dann sein kleines Erbe nicht antreten. Sie wolle daher, fährt der Bescheid mit echt österreichischer Gutmütigkeit fort, annehmen, daß Zähringer „sich in Unwissenheit über das Emigrationsverbot außer Landes begeben habe.“ Sie sieht somit von einer Konfiskation ab und läßt dem Steinhauer in Colmar die paar Gulden zukommen.

Auch Josef Hug von Dietenbach ist Maurer und Steinhauer, ein „stiller, friedsamer, ehrlicher, treuer und redlicher“ Mann von 34 Jahren, wie ihn Vogt Josef Meier schildert bei der Befürwortung seines Gesuchs um Genehmigung der Auswanderung nach Dahlenheim unweit Straßburg. Dort wolle er „heurathen und nach seiner Profession sein Glück machen“. Da in Dietenbach nicht die Stadt Freiburg Polizeihoheit ausübt, sondern der Baron v. Neveu, bestätigt dessen Amtmann, daß Hug nicht mehr milizpflichtig ist. Als letztes beglaubigt der Maire von Dahlenheim 1812 das Urteil des Maurermeisters Johannes Herr, bei dem Hug in Arbeit steht, daß dieser „sich ehrlich und rechtschaffen aufgeführt hat.“ Er wird französischer Bürger, sobald die deutschen Papiere eingetroffen sind74.

Weniger solid sind die Verhältnisse des Josef Bank, der sich seit 1807 als Gerber in Frankreich herumtreibt75. 1816 meldet er sich von Paris aus über die Gesandtschaft, damit man ihm sein mütterliches Erbe von 324 fl. übersende, er wolle heiraten und sich jetzt in Paris niederlassen. Vor dem Amt erklärt Vater Mathias Bank, daß Josef von seinem mütterlichen „Voraus“ (d. i. vorschußweise zugeteilt) von 550 fl. und den 100 fl. von seinem Paten Georg Müller „während seines auswärtigen Aufenthalts“ allmählich so viel erhalten habe, daß nur noch etwa 300 fl. übrig seien. „Das mütterliche Voraus habe aber eigentlich bey ihm, dem Vater, nach altem Thalherkommen und Vertrag unverzinslich bis zur Standesveränderung des Sohnes stehenbleiben sollen. Sollte diese einmal geschehen und sein Sohn nach geschehener bürgerlicher Annahme an einem fremden Orte sich verehelichen“, würde er den Sohn sogar noch aus eigenen Mitteln weiter unterstützen. Einstweilen aber ist zu befürchten, daß „auch dies noch durchgebracht“ werde; der 28jährige könnte sich sehr wohl von seiner Profession ernähren. Landamt und Kreisdirektorium stellen sich hinter diese erzieherische Maßnahme, die zugleich einen etwa mittellosen Heimkehrer mit Familie fernhalten will. Die Gesandtschaft möge Josef Bank eröffnen, daß er die 324 fl. erhalte, sobald er „über seine eventuelle Aufnahme in Paris und dort erhaltende Erlaubnis zur Heirath sich auszuweisen vermöge“. Wie nötig diese Vorsicht war, beweisen die nächsten Blätter dieser Akten: Sie stammen erst wieder von 1825, und zwar in einem seitenlangen, interessanten Bettelbrief, daß Josef Bank „nun wirklich auf dem Punkt stehe, sich zu verheirathen und häußlich niederzulassen“. Nachdem auch die Pariser Stellen mit Amtsstempeln bestätigen, daß Josef Bank schon mehrere Jahre dort wohne und sich einwandfrei verhalten habe, sind die amtlichen Stellen in Freiburg bereit, trotz Bedenken des Kirchzartener Vogts Schweizer die Aushändigung des Geldes zu genehmigen.

Im Gegensatz zu diesem Fall empfindet man aus den Worten des Bürgermeisters Steinhart76 geradezu, wie ungern er Johannes Dengler, diesen stillen Müllergesellen, aus der Gemeinde scheiden sieht. Von frühester Jugend an hat sich dieser durch seinen eingezogenen Lebenswandel und sein ausnahmsweises Wohlverhalten ausgezeichnet. Vermögenslos war dieser Sohn der ledigen Agnes Dengler in die Fremde gezogen; was er im Elsaß erarbeitet habe, kann man dort feststellen. Zwei Tischlermeister in Mülhausen werden in dem amtlichen Zeugnis als Bürgen genannt. Seiner Entlassung aus dem badischen Staatsbürgerverhältnis und der Genehmigung zur Heirat steht auch der Militärdienst nicht entgegen: 1820 hat Dengler der Konskription Genüge geleistet, war aber als untauglich befunden worden.

Raimunda Meders Antrag auf Entlassung aus dem badischen Staatsverband77 soll einen letzten Weg zeigen, der Kirchzartener nach Frankreich führte: der Eintritt in ein Kloster. Bekanntlich waren nahezu alle Klöster im Großherzogtum Baden aufgehoben. So war diese Tochter aus Kirchzarten zu den Schwestern vom heiligen Herzen Mariä in Nancy gegangen. Volljährig geworden, stellt sie durch Vermittlung des Freiherrn Heinrich v. Andlau den Antrag auf Entlassung und auf Erlaubnis zum „Vermögenswegzug“. Dieses war nämlich nach Gesetz78 beschlagnahmt, da sie ohne Erlaubnis ausgewandert war. Nach öffentlicher Aufforderung „auf dem hiesigen Kirchplatz“, Forderungen an die Rubrikantin anzumelden, kam niemand. So erteilte das Landamt am 12. 4. 1860 der Schwester Raimunda die „Erlaubnis zum Vermögensabzug“, d. h. zur freien Verfügung über ihr elterliches Erbe von 1628 fl.

Nach Amerika richtet sich im 19. Jahrhundert der weitaus größte Bevölkerungsstrom aus den europäischen Ländern79. 1783 hatten sich jene Kolonien in der Neuen Welt von England losgemacht; als „Vereinigte Staaten“ boten sie strebsamen jungen Menschen ebenso wie verwegenen Abenteurern aus dem übervölkerten Europa verlockende Möglichkeiten. Unendlich wichtig war dieses Ventil für den rasch steigenden Überdruck der Bevölkerung, dem noch keine Industrie gegenüberstand, um den Menschen Brot zu gewähren. Die Hungerjahre nach dem Wiener Kongreß von 1815 sowie zu Beginn der 1850er Jahre bildeten eine weitere wirtschaftliche Ursache für diese Wanderwellen im 19. Jahrhundert. Es ist nun reizvoll, an einem örtlichen Beispiel wie Kirchzarten den Motiven nachzugehen, die bei einzelnen Menschen den persönlichen Entschluß zum Auswandern auslösten.

Das kann wie bei dem letzten Beispiel das Kloster sein. In „Maria Stein“ im Staat Ohio wird Barbara Zähringer Ordensschwester. Ohne Erlaubnis des Staates ist sie ausgewandert. Es braucht deshalb die üblichen Formalitäten wie Aufruf in den Zeitungen an etwaige Gläubiger, Sporteln und Spesen und 3 % des Vermögens als Strafgeld, bis endlich 1860 die restlichen 111 fl. freigegeben werden zur Verfügung der Schwester Barbara, — die großmütig den ganzen Betrag ihrem Bruder in Kirchzarten schenkt80.

Da sind junge Menschen, die in der Neuen Welt ein besseres Fortkommen erhoffen als im engen Europa. „Wir sind noch jung und stark und hoffen, durch Fleiß und Arbeitsamkeit in jenem Erdtheil unser Geld besser zu machen als hier; wir stellen daher die Bitte, uns zur baldigen Ausreise behilflich zu sein." So sprechen die Kinder Zähringer vor dem Landamt.81 Zusammen mit zwei kleineren Geschwistern und ihrer Mutter wollen sie 1828 auswandern, nach dem Tod von Vater Christian, der als Beständer auf verschiedenen Mühlen, auch in Neuhäuser, nicht recht vorwärts kommen konnte. Das Vermögen von 1439 fl. reicht zur Überfahrt. Zu aller Vorsicht möchte sich die Familie den Rückhalt, d. h. das Heimatrecht in Kirchzarten sichern. Die Ämter wären damit einverstanden, die Gemeinde erkennt es aber nur noch für die Zeit der Überfahrt an.

Eine finanzielle Sicherung der Reise wie im vorliegenden Fall war dringend nötig. 1831 war z. B. die Lage der wenig Bemittelten so schlimm, daß der Staat eingreifen und jegliches Ausreisen ohne die nötigen Vorsichtsmaßnahmen verbieten mußte. Eine große Anzahl derjenigen, welche . .. ihren Weg über Frankreich nahmen, (waren) durch den Mangel an abgehenden Schiffen und durch die gestiegenen Preise der Überfahrt in völlige Armuth geraten, so daß sie in Rouen und Havre auf den Straßen lagern und vom Almosen leben. Die französische Regierung brachte diese Unglücklichen an die Grenze zurück, verlangte aber für die Zukunft, daß ein Erwachsener mindestens 400 fl. Vermögen bei sich habe82. Weitere Gesetze schützten vor Ausbeutung durch gewerbsmäßige Unternehmer, welche oft betrügerische Versprechungen machten83, sei es für die Bedingungen der Reise, sei es für die Möglichkeiten in Amerika.

Am besten gesichert war die Auswanderung, wenn schon Angehörige in den Vereinigten Staaten ihre Hilfe anboten. So war 1854 zunächst Bernhard Bank mit seinem ersparten Geld nach Amerika gegangen, ohne staatliche Erlaubnis und ohne seinem Militärdienst Genüge geleistet zu haben. Er faßte drüben so rasch Fuß, daß er schon 1856 seine Verwandten nachkommen lassen konnte und ihnen sogar das Reisegeld schickte: dem 40jährigen Bruder Philipp, der 10 Jahre jüngeren Schwester Franziska sowie dem 26 Jahre alten Vetter Heinrich Schlupf. Die beiden Männer sind Müller und wollen auch drüben in diesem Beruf weiterarbeiten84. Da die Behörde wegen der Versorgung eines unehelichen Kindes mit der Genehmigung zögerte, meint der Vater vor dem Amt: „Bei meiner Vermögenslosigkeit kann es einerlei sein, ob ich hier bleibe oder auswandere, während ich jedenfalls mein Kind unterstützen werde, sobald ich in Amerika so viel verdient habe, um etwas abgeben zu können.“

Als Handwerksbursche ist auch Bonifaz Steinhart 1867 nach Amerika ausgewandert. In Sandusky (Ohio) arbeitet sich der 23jährige Schneider hoch, schon 1869 kann er sich selbständig machen. Da er hierfür seine 800 fl. Vermögen, die noch in Kirchzarten stehen, „an sich ziehen will“, sucht er nachträglich um Ausreisegenehmigung nach85. Ebenso beweist der ledige Schreiner Eduard Schlupf, daß nicht nur wirtschaftlich Gefährdete auswanderten. Schlupf nimmt als Reisegeld 300 fl. mit nach Amerika, für 600 fl. Rest bestellt er einen Bevollmächtigten, als er im Herbst 1871 abreist (31 Jahre alt)86. Franz Sales Schlupf, der 2 Jahre später als lediger Müller und Bäcker sein Glück in der Neuen Welt versuchen will, muß mit einem Reisegeld von 115 fl. auskommen (33 Jahre alt)87.

Therese Zähringer will 1855 zu ihrer Schwester reisen; mit ihren 192 fl. wird sie es schaffen. Vater Michael jedoch muß zurückbleiben; das Geld, das ihm Sohn Franz zuschießen will, reicht nicht, und die 110 fl. der Tochter Barbara in Amerika, die unter amtlicher Pflegschaft stehen, darf er nicht angreifen88.

Klar liegt der Fall bei dem ledigen Schneidergesellen Fridolin Meder, der zu Bekannten nach Philadelphia gehen kann. Sein Leumund ist gut, die Gemeinde Dietenbach befürwortet sein Gesuch, aus der badischen Staatsangehörigkeit und dem Ortsbürgerrecht entlassen zu werden. Schulden hat Fridolin Meder keine, für etwaige nachträgliche Forderungen erbietet sich sein Bruder Joseph in Geroldstal als Bürge. Der Antragsteller ist 1823 geboren, hat seiner Konskriptionspflicht ordnungsgemäß genügt, ist jedoch durch das Los frei geworden. Und da er schließlich 175 fl. Bargeld besitzt, trägt das Landamt keine Bedenken mehr, die Entlassungspapiere auszustellen (1875)89.

Geordnet sind auch die Verhältnisse des 35jährigen ledigen Johann Busset, den Bürgermeister Meyer als gut und rechtschaffen bezeichnet und der ein selbsterworbenes Vermögen von 221 fl. besitzt. Da bei Bekanntgabe durch den Ortsdiener und nach dem üblichen Aufgebot in einigen Zeitungen keine Forderungen gegen ihn erhoben werden, erhält Busset noch im Frühjahr 1854 die Ausreisegenehmigung90.

Weniger durchsichtig ist die heimliche Abreise der Johanna Dengler am 19.3.1848, die sogar ohne Wissen der Eltern geschieht. Erst 1861 sucht Johanna nachträglich um die Erlaubnis nach, als sie bei der Teilung des elterlichen Vermögens miterben möchte91.

In anderer Weise gesichert war die Zukunft des jungen Lang aus Geroldstal: er ist laut Zeugnis in eine Uhrenhandelsgesellschaft aufgenommen92. Josef Lang hatte in Neukirch auf dem Schwarzwald bei Uhrmacher Michael Kleiser gelernt und will nun zusammen mit Lorenz, dem Sohn seines Meisters, 1831 nach Amerika. Der Vorschrift entsprechend, wird Josef sowohl beim Pfarramt wie auf dem Landamt „auf das Gefährliche und Ungewisse einer Auswanderung sowohl anzüglich der anzutretenden Reise als des zukünftigen Fortkommens“ hingewiesen. Als die Behörden wegen der Militärpflicht Bedenken haben, weist der Vater darauf hin, daß im Amt Triberg solche Uhrenhändler ohne Kaution93 Handelspässe nach Amerika erhielten. Im übrigen habe Josef gar nicht im Sinn, wieder in sein Vaterland zurückzukehren. Da auch Vogt Schirk bestätigt, der Junge reise mit einer „Kompanie“94 nach Amerika, „um dort seinen Gewinn als Uhrenmacher zu suchen“, erhält er am 28.5.1831 durch einen Erlaß des Innenministeriums endlich die Erlaubnis zur Ausreise in die „Neue Welt“, wo er für seinen Neukircher Meister den Absatz der Schwarzwälder Uhren besorgen wird.

Schulden und wirtschaftliche Notlage sind häufig die Ursache dafür, daß jemand nach Amerika geht. Oft geschieht dies heimlich wie bei dem verzweifelten Mathias Ernst95, dem ehemaligen Hirschenwirt, der so in Schulden geraten war, daß er 1856 allen Besitz verkaufen mußte, selbst die Fahrnisse wurden versteigert. „So sah er sich in die unangenehme Lage versetzt, in Zukunft sich und seine Familie mit Taglöhnern ernähren zu müssen, wozu er sich schämte, da er früher der größte Bauer hiesiger Gegend war.“ Und so ist Mathias Ernst „mit noch mehreren aus dem Ort am 14. Juni 1856 abgereist“. Von Havre aus teilte er mit, daß er nach Amerika fahre. Die Frau scheint mit den 6 Kindern zurückgeblieben zu sein. In Alton (Illinois) hat Ernst mit Erfolg gearbeitet. Offenbar besserten sich die Verhältnisse auch zu Hause, denn 1861 können die Behörden wieder Vermögen des Ernst mit Beschlag belegen und ihm den Prozeß machen wegen unerlaubter Ausreise. Selbstverständlich konnte er in der kurzen Frist sich nicht stellen. So wurde am 24. Juli 1861 die Strafe von 3% des Vermögens sowie Verlust von Staats- und Ortsbürgerrecht ausgesprochen. Doch schon am 14. August erscheint der Auswanderer vor dem Landamt und erklärt, „ich bin gestern abend von New-Orleans zurückgekehrt und habe in meiner Heimat erfahren, daß ich... meines (Bürgerrechts) für verlustig erklärt wurde“. Da er von der Vorladung keine Kenntnis hatte, bittet er um Aufhebung des Urteils. Er sei, berichtet er später, nach dem Verlust seines Vermögens „1856 nach Amerika gegangen, um dort den Versuch zu machen, sich neuerdings eigenes Vermögen zu erwerben“. Die amerikanische Staatsbürgerschaft hat er nie beantragt. Da auch der Gemeinderat von Kirchzarten die Wiedereinsetzung des Ernst in seine Rechte empfiehlt, setzt das Landamt am 29.8.1861 den, vermutlich mit einer Summe erarbeiteten Geldes, heimgekehrten Mathias Ernst wieder in seine Bürgerrechte ein.

Hatte in diesem Fall Amerika von seinen vielen Möglichkeiten einem ins Unglück geratenen tüchtigen Mann zum Wiederaufstieg verholfen, diente es dem Sohn des so verdienten Lehrers Reber nach einem „leichtsinnigen Lebenswandel“ zum Untertauchen96.

Im Fall des Schlossermeisters Jakob Hummel, der zusammen mit dem Bauer Andreas Gremmelsbacher 1854 nach Amerika gehen wollte, scheint es vielleicht gar nicht zur Auswanderung gekommen zu sein. Die Akten97 enthalten lediglich eine Reihe von Forderungen verschiedener Gläubiger an die beiden. So wurde vermutlich die Genehmigung gar nicht erteilt. Denn diese eingehenden Gesetze über die Auswanderung, die nicht nur genaue Personalien und Vermögensverhältnisse, sondern auch ein Aufgebot in mehreren Zeitungen verlangten, bezweckten neben anderem, Leute zurückzuhalten, die sich ihren Gläubigern oder auch dem Militärdienst entziehen wollten. Andrerseits förderte der Staat die Auswanderung unter dem Druck der rasch wachsenden Bevölkerung. Die vielen Gesetze98 beweisen zur Genüge, wie wichtig die ganze Auswanderer-Frage für den Staat und jede einzelne Gemeinde im 19. Jahrhundert war.

Daß sich gerade für die Gemeinden hier eine willkommene Möglichkeit bot, unliebsame Elemente abzuschieben, kann Kirchzarten mit drastischen Beispielen belegen. Ein Asozialer namens Johann Waldkircher, „der kleine Müllerle“ genannt, „vagiert“ seit 1797 mit seiner Frau und einer wachsenden Kinderschar zum Schrecken der Bevölkerung bettelnd im Kirchzartener Tal herum. Schließlich soll er einer Gemeinde zum festen Wohnsitz zugewiesen werden. Schlempenfeld wehrt sich verzweifelt, Kirchzarten selbst sucht ihn 1813 nach der Pflichtzeit von 2 Jahren wieder aus dem Schloß hinauszubekommen, überall ist die Familie, besonders die Frau, gleich unverträglich. Mit dem Korbmachen kann Waldkircher seine 7 Kinder nicht ernähren, deshalb bittet er, mit Geschirr im Kreisgebiet handeln zu dürfen. Der Genehmigung wird die Bedingung beigefügt, daß er die Familie dabei nicht mitnehmen darf; am liebsten nämlich würden sie alle miteinander wieder auf Bettelfahrt ziehen. Doch scheint der Mann einen gewissen Arbeitswillen zu zeigen, er sucht, auch durch Sägenfeilen und Herstellung von Öltüchern Geld zu verdienen.

Wie eine Erlösung wirkt in der Gemeinde die Möglichkeit, daß diese Familie nach Amerika reisen will. Gern gibt Kirchzarten 80 fl. Reisegeld, um sich loszukaufen. Nach der Abreise geht 1816 ein Aufatmen durch die Bürgerschaft.

Wie groß mag die Enttäuschung im folgenden Jahr gewesen sein: Im Juli 1817, mitten in der Hungerzeit, kam die Familie Waldkircher wohlbehalten wieder nach Kirchzarten zurück — „sie hat den Zweck der Reise wie andere nicht erreicht, ärmer noch als zuvor ist sie wieder hier.“ Das Landamt muß diesem Bericht an die Kreisdirektion viele Schreiben nach Kirchzarten folgen lassen und mit allem Nachdruck befehlen, daß irgendwie für diese Menschen gesorgt wird. Nachdem also auch die guten 80 fl., mit denen man sich loskaufen wollte, umsonst geopfert waren, schienen die Bürger erst recht nicht gewillt, die unverträglichen Menschen bei sich aufzunehmen. Es kam sogar zu dem Vorschlag, eine besondere Hütte für sie irgendwo zu bauen, denn auch der Pfarrer machte der Gemeinde klar, daß man diese Menschen immerhin gegen Wetter und Winterkälte irgendwie schützen müsse98a.

Einfacher ging es, 1860 den ledigen 28jährigen Xaver Ruh abzuschieben99. Der kleine (1,68 m), untersetzte Mann mit dem runden Kinn und dem braunen Bart saß gerade für 1 1/2 Jahre im Zuchthaus zu Bruchsal wegen seines „dritten gemeinen Diebstahls“. Da ihm anschließend die „polizeiliche Verwahrungsanstalt“ droht, ist er doppelt gern bereit, auszuwandern. Die Gemeinde Kirchzarten zahlt lieber das halbe Fahrgeld mit 60 fl., als daß sie sich der Gefahr eines vierten „gemeinen Diebstahls“ aussetzt. Der Justizminister schenkt Ruh den Strafrest, das Innenministerium kommt für den andern Teil der Reisekosten auf, und schon am 15. März 1861 wird der Polizeibeamte in Bremen seinen Sträfling los. 1872 wurde auch die wegen Diebstahls in der Strafanstalt Bruchsal einsitzende Nothburga Kaiser... zur Auswanderung begnadigt99a.

So diente also das Auswandern im 19. Jahrhundert nicht nur zur soziologischen Erleichterung der Heimat, sondern auch zur kriminellen Entlastung. Das Auswandern ist eine der bedeutendsten Bewegungen im 19. Jahrhundert, die alle Gemeinden betrifft. Es stellt die Antwort dar von Millionen freier Einzel
menschen auf die Herausforderung, welche die neue Wirtschaft und die damit verbundene soziale Frage an das deutsche Volk richtet99b.

Auswanderer aus Kirchzarten100

Bank, Josef 
Paris 1816
Bank, Philipp 
Amerika 1856
Bank, Franziska 
Amerika 1856
Bank, Bernhard 
Amerika 1854
Birkenmaier, Hermann 
Amerika 1867
Birkenmeyer, Johann 
Amerika 1817
Birkenmeyer, Nepomuk 
Amerika 1817
Bolz, Karl Friedrich 
Amerika 1895
Busset, Johann 
Amerika 1854
Dengler, Johann 
Frankreich (Mülhausen) 1834
Dengler, Johanna 
Amerika 1848
Dengler, Peter 
Frankreich 1811
Eichhorn 
Ungarn 1782
Ernst, Mathias 
Amerika 1856
Frey, Andreas 
Amerika 1817
Frey, Anna 
Amerika 1817
Fuhs, Paul, Dietenbach 
Amerika 1872
Gremmelsbacher, Andreas 
Amerika 1854
Gremmelsbacher, Kreszentia  geb. Rombach Amerika 1854
Gremmelsbacher, Maria, 4 Kinder 
Schweiz 1918
Hummel, Jakob 
Amerika 1854
Hummel, Maria geb. Frey 
Amerika 1854
Hummel, Therese (28 J.) 
Amerika 1854
Hummel, Theodora (20 J.) 
Amerika 1854
Hummel, Johann (17 J.) 
Amerika 1854
Hummel, Leopold (15 J.) 
Amerika 1854
Hummel, Maximilian (13 J.) 
Amerika 1854
Hummel, Fridolin (11 J.) 
Amerika 1854
Hug, Josef aus Dietenbach Dahlenheim bei Straßburg 1812
Kaiser, Notburga Amerika 1872
Lang, Josef aus Geroldstal Amerika 1831
Laule, Albert Amerika 1893
Laule, Therese Amerika 1893
Meder, Fridolin Amerika 1857
Meder, Raimunda Frankreich 1860
Merber, Nepomuk Amerika 1817
Reber, Josef Amerika 1862
Ruh, Xaver Amerika 1861
Schlupf, Heinrich Amerika 1856
Schlupf, Eduard Amerika 1871
Schlupf, Franz Sales Frankreich 1873
Schreiner, Michael Frankreich 1811
Schweizer, Georg, Neuhäuser Ungarn 1760
Schweizer, Maria Nizza 1868
Schweitzer, Johann Amerika 1817
Sickenberger, Ernst (Apotheker) Amerika 1877
Spiegelhalder, Emil Schweiz, Basel 1905
Steinhart, Bonifaz Amerika 1867
Steinhart, Georg Amerika 1817
Zähringer, Barbara Amerika, Ohio
vor 1859
Zähringer, Christian Amerika 1817
Zähringer, Jakob Colmar 1764
Zähringer, Therese Amerika 1855

68 GLA 229/53 172.
69 GLA 229/53 110.

70 Paks zwischen Budapest und Fünfkirchen. Dort also hatte der Schwarzwälder eine neue Heimat gefunden, während sein Bruder Johannes Wehrle den elterlichen Hof übernahm. GLA 229/53 111.
71 Reg. Blatt 1808 S. 275.
72 Viele Handelsunternehmen hatten eigene Niederlassungen im Elsaß, so z. B. die „Elsaßträger“, eine der bekannten Lenzkircher Handelsgesellschaften. Vgl. M. WEBER: Bevölkerungsgeschichte S. 17—21.
73 GLA 229/53 232.
74 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 236.
75 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 690.
76 Beurteilung des Antragstellers am 3. 6. 1834. GLA 355/Zug. 1906/34 Heft 693.
77 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 697.
78 Vermögenskonfiskation (findet statt), ...c) wenn ein Unterthan ohne vorher eingeholte Erlaubnis das Land verlassen und sich im Ausland niedergelassen hat. Reg. Blatt 1820 S. 87
79 Allein zwischen 1840 und 1870 betrug die Auswanderung aus Deutschland 2 377 000 Menschen nach den überseeischen Ländern.
80 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 701.

81 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 679: Maria Anna (27 J.), Jakob (26), Regina (24); daneben Christian (16), Elisabeth (7).
82 Reg. Blatt 1831 S. 157 und S. 161.
83 Reg. Blatt 1847 S. 127 und 1853 S. 35—41.
84 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 699.
85 GLA 355 Zug. 1912/10 Heft 584.
86 GLA 355 Zug. 1932/10 Heft 582.
87 GLA 355 Zug. 1912/10 Heft 583.
88 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 700.
89
GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 237.
90 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 691.
91 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 693.
92 Geb. 12. 1. 1812. — GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 696.
93 1856 verlangte ein Gesetz für Militärpflichtige eine Kaution von 600 fl.; damit sollte ein Einsteher bezahlt werden, wenn das Los den Abwesenden zum Dienst bestimmte. 1859 wurde der Betrag auf 1200 fl. erhöht. Reg. Blatt 1856 S. 421 und 1859 S. 207.
94 d. i. Handelsgesellschaft. Vgl. TRITSCHELLER: Lenzkircher Handelsgesellschaften.
95 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 694.
96 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 698.
97 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 695.
98 Zuerst 1820 Reg. Blatt S. 86. — 1830 S. 110. — 1832 S. 259, 261, 348. — 1850 S. 264. — 1855 S. 250, 1853 S. 35, 41
98a GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 675.
99 GLA 355 Zug. 1906/34 Heft 698a.
99a GLA 355/Zug. 1932/10 Heft 581.
99b Vgl. z.B. SIEBERT: Freiburger Auswanderungen. Ztschr. Freib. Gesch. 46 (1935) S. 107.
100 Die Jahreszahlen geben nach Möglichkeit das Datum der Abreise oder das früheste bekannte Datum des Aufenthaltes im Ausland (oft anläßlich einer nachträglich beantragten Genehmigung). Hauptquellen: GLA 434/1—46; 355 Zug. 1898/21/98—104; Zug. 1906/34/690—701; Zug. 1932/10/393—398, 581—586. Für die Beschaffung der Unterlagen zu diesen statistischen Angaben bin ich Herrn Th. Köllisch in Karlsruhe zu besonderem Dank verpflichtet.