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Aus: Klaus Schreiner - Rituale, Zeichen, Bilder: Formen und Funktionen symbolischer Kommunikation im Mittelalter. Böhlau Verlag Köln Weimar, 2011 Seite 146

....... Georg Bosser aus dem Attental im südlichen Schwarzwald hatte an Weihnachten 1548 seine Frau dermaßen geschlagen, daß sie tags darauf starb. Der Rat der Stadt Freiburg wollte anfangs nach dem ius strictum (strenges Recht) ein Urteil über den Totschläger fallen lassen. Bossers Nachbarn und Verwandte, desgleichen der Rektor der Freiburger Universität nebst einigen Edelleuten legten jedoch für Bosser »große treffenliche fürbitt« ein, weswegen sich der Rat entschloß, statt der Strenge des Rechts Gnade walten zu lassen. Sein Urteil lautete: »Bosser sollte für den hohen Frevel 20 Rappen zahlen, ferner am darauffolgenden Sonntag während des Umgangs der Priesterschaft im Münster mit bis auf den Gürtel entblößtem Leib und einer dreipfündigen brennenden Wachskerze mitumgehen, danach die Kerze aufstecken und während der ganzen Messe vor dem Johannesaltar knien. Alsdann sollte er in Kirchzarten während des ganzen Seelenamtes für seine Frau gleichermaßen mit entblößtem Leib und einer pfündigen brennenden Kerze vor dem Altar knien und außerdem nach seinem Vermögen armen Leuten etwas spenden.« Symptomatisch für die Verflechtung zwischen weltlichem und geistlichem Recht ist der Einspruch des Münsterpfarrers, der darauf bestand, daß der Täter zuvor vom Bischof absolviert werden mußte, der nach kirchlichem Recht über Kapitalsünden zu befinden hatte. Nachdem der Bischof dem Übeltäter in schriftlicher Form Absolution erteilt hatte, konnte dieser »offenlich vor der gemeind« Buße tun und »widerumb in dieselbig uffgenommen« werden.“ ......


Das Gut: "Bosser Hag"

Im General Landesarchiv steht in einer Akte (GLA 229/115 229)
Jahr 1500, Attental
..."über die Eck untz auf Ebneter Horn an fehrenthaler Eck und do dann über das Höchst dem Bosser Hag nach bis an Flaunser
...der Boßler git von dem Sibenden gut ist alles Dritteilig"
Bezeichnung nach dem Inhaber Jörg Bosser in Zarten der dort ein Seßgut, genannt des Valckners gut, hat.